19970220_GVE021

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 18:57
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1997-02-20
Erscheinungsdatum 1997-02-20
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Inhalt des Dokuments

-1Gemeindeamt Vandans 20. Februar 1997 Niederschrift aufgenommen am 20. Februar 1997 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 21. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 13. Februar 1997 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Franz Egele, Peter Scheider, Josef Tschofen, Siegfried Bitschnau, Manfred Blenke, Gerlinde Linder, Michael Zimmermann, Karin Ganahl, Günter Fritz, Wolfgang Violand, Norbert Sartori, Florentin Salzgeber, Eveline Breuss, Dipl. Ing. Alois Kegele, Josef Maier, Alois Neher sowie die Ersatzleute Roman Zimmermann, Friederike Feurstein, Richard Schoder und Hans Waidacher. Entschuldigt: Stefan Jochum, Gottfried Schapler, Wilhelm Pummer und Gerhard Flatz Schriftführer: Gem.Kassier Wolfgang Brunold Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 21. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute, den Schriftführer sowie die Zuhörer und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Vor Eingang in die Tagesordnung wird der anwesende Ersatzmann Richard Schoder gem. § 37 GG. durch den Bürgermeister angelobt. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 20. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 16. Januar 1997 2. Entscheidung zu den nachstehenden Ansuchen um Bewilligung zum Anschluß an die Ortswasserversorgung der Gemeinde Vandans von a) Michael und Andrea Hartmann, 6771 St.Anton, Hnr. 32 b) Walter und Regine Seifert, 6706 Bürs, Rudigierstraße 8 c) Dieter und Monika Winkler, 6780 Bartholomäberg, Kaltenbrunnen 446 c) Klaus und Jutta Bitschnau, 6771 St.Anton, Hnr. 125/11 e) Mirko und Sylvia Blenke, 6700 Bludenz, Mühlgasse 11 3. Ansuchen der Pfarre Vandans um Übernahme der Betriebskosten für das Jahr 1996 der Friedhofskirche 4. Ansuchen der Pfarre Vandans um Gewährung eines Kostenbeitrages zu den Stromkosten für das Jahr 1996 in der Pfarrkirche 5. Entscheidung zu den Empfehlungen des Raumplanungsausschusses vom 12. Dezember 1996, 9. Januar 1997 und 30. Januar 1997 6. Änderung des Flächenwidmungsplanes: Abänderung des Beschlusses vom 11. Juli 1996 betreffend den Umwidmungsantrag der Erben nach Berta Tschofen -2- 7. Erweiterung der Abwasserbeseitigungsanlage - BA 05 sowie der Wasserversorgungsanlage - BA 04; Vergabe der Ingenieurleistungen 8. Berichte und Allfälliges 9. Kenntnisnahme der im Rahmen der letzten Einschau getroffenen Feststellungen in Dienstrechtsangelegenheiten (vertraulich) Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 20. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 16. Jänner 97, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird in der vorliegenden Abfassung - unter Berücksichtigung der nachstehenden Ergänzung - einstimmig genehmigt: Punkt 3.: Florentin Salzgeber bringt seinerseits zum Ausdruck, daß die Äußerung der Landesregierung, wonach mit Kürzungen bei Förderungen und Subventionen gerechnet werden müsse, wenn die Gemeinde bei eigenen Steuern und Abgaben nicht Höchstbeträge einhebe, in dieser Form nicht akzeptiert werden könne. Mit einer weiteren Anhebung der gemeindeeigenen Steuern und Abgaben könne zwar die finanzielle Situation der Gemeinde verbessert werden, die Belastung für den Einzelnen werde aber nahezu unerträglich. Jede Gemeinde müsse für sich entscheiden dürfen, ob und in welcher Höhe solche Steuern und Abgaben eingehoben werden. 2. Nach kurzer Erläuterung der zur Entscheidung anstehenden Ansuchen wird den Antragstellern einstimmig die Genehmigung zum Anschluß an die Ortswasserversorgung der Gemeinde Vandans erteilt. Die Genehmigungen werden ausdrücklich unter den Bedingungen der derzeit gültigen Wasserleitungs- und Gebührenordnung ausgesprochen. 3. Das vom Pfarramt Vandans eingebrachte Ansuchen um Übernahme der im Jahre 1996 in der Friedhofskirche aufgelaufenen Betriebskosten wird vom Bürgermeister verlesen. Der Betriebskostenaufwand, welcher sowohl die Stromkosten als auch die Versicherungsprämie beinhalte, belaufe sich gemäß dem Ansuchen auf S 8.237, 39. In Anlehnung an die Entscheidung der Gemeindevertretung am 11. Juli 1996 genehmigen die Damen und Herren der Gemeindevertretung nach kurzer Diskussion die Übernahme von 80% der von der Pfarre für das Jahr 1996 ausgewiesenen Betriebskosten der Friedhofskirche, das entspricht einem Betrag von S 6.590, -. Die Entscheidung erfolgt einstimmig. 4. Das von der Pfarre eingebrachte Ansuchen um Gewährung eines Zuschusses zu den Stromkosten in der Pfarrkirche wird vom Vorsitzenden ebenfalls zur Kenntnis gebracht. Die Ausgaben für das Kalenderjahr 1996 belaufen sich laut Ansuchen auf S 42.901, 51. Ohne auf das Ansuchen selber näher einzugehen, spricht sich der Bürgermeister sodann für eine Vertagung dieser Entscheidung aus. Seiner Auffassung nach soll eine Entscheidung zum gegenständlichen Ansuchen erst dann getroffen werden, wenn von der Pfarre eine positive Entscheidung zum seinerzeitigen Ansuchen auf Abstellen der Glockenschläge während der Nachtstunden (22.00 Uhr bis 06.00 Uhr) vorliege. Bereits im Sommer des vergangenen Jahres habe nämlich die Gemeinde ein diesbezügliches Ansuchen bei der Pfarre eingebracht, eine Entscheidung darüber sei aber noch immer ausständig. Zwischenzeitlich trage sich die Pfarre dem Vernehmen nach mit dem Gedanken, zwischen dem Glockenstuhl und dem Widerlager eine Schalldämmung anzubringen. -3- In der Folge ergeben sich zahlreiche Wortmeldungen. Dipl. Ing. Alois Kegele: Seiner Meinung nach habe die ausstehende Entscheidung der Pfarre nichts mit dem gegenständlichen Ansuchen zu tun. Auch wenn die beabsichtigte Schalldämmung nicht seiner Vorstellung entspreche, könne er dem Wunsche der Gemeinde auf Abstellen der Glockenschläge während der Nachtstunden kein Verständnis entgegen bringen. Das Glockenschlagen während der Nachtstunden habe ebenso Tradition wie das Glockengeläute am Tage. Bgm. Burkhard Wachter: Seinen Ausführungen zufolge habe das Glockenschlagen während der Nachtstunden weder mit Brauchtum noch mit Tradition zu tun. In den letzten Jahren habe man in der Kirche viele Dinge mit alter Tradition abkommen lassen, ohne daß jemand Klage darüber geführt habe. Josef Tschofen: Das Abstellen der Glockenschläge während der Nachtstunden habe, wie bereits ausgeführt worden sei, weder mit dem Glauben noch mit Tradition etwas zu tun. Tatsache sei, daß das Glockenschlagen während der Nachtstunden immer wieder zu Beschwerden von Gästen und Zimmervermietern geführt habe. Aus diesem Grunde habe sich die Gemeinde im August 1996 um eine Lösung mit der Pfarre bemüht. Leider sei, wie der Bürgermeister dies bereits erwähnt habe, eine Antwort noch immer ausstehend. Gerlinde Linder: Den Wortmeldungen der beiden Vorredner könne sie sich vollinhaltlich anschließen. Es sei bedauerlich, daß die Pfarre bis heute keine Entscheidung zum seinerzeitigen Begehren der Gemeinde getroffen habe. Aus diesem Grunde sei eine Vertagung dieser heutigen Entscheidung die einzig richtige Maßnahme. Im übrigen erachte sie die von der Pfarre beabsichtigten Schallschutz-Maßnahmen als äußerst bedenklich, zumal das Glockenschlagen am Tage dadurch ja auch beeinträchtigt werde. Hans Waidacher: Seiner Meinung nach habe das Glockenschlagen während der Nachtstunden nichts mit Tradition zu tun. Auch in anderen Montafoner Gemeinden habe man sich zu einem Abstellen dieser Glockenschläge durchringen können. Mit den beabsichtigten Schallschutz-Maßnahmen könne er sich beim besten Willen nicht anfreunden, zumal diese Maßnahme vermutlich nicht unerheblich Geld erfordern werde. Das von der Gemeinde gewünschte Abstellen der Glockenschläge könnte mit einer handelsüblichen Zeitschaltuhr kostengünstig und einfachst gelöst werden. Josef Maier: Die Entscheidung über das Abstellen der Glockenschläge während der Nachtstunden habe aus seiner Sicht weder etwas mit Brauchtum noch mit Tradition zu tun. Persönlich plädiere er dafür, mit der Pfarre ein neues Gespräch in dieser Angelegenheit anzustreben. Dabei solle der Standpunkt der Gemeinde mit aller Deutlichkeit dargelegt werden. Dipl. Ing. Alois Kegele: Die Haltung der Pfarre habe nichts mit einem Justamentstandpunkt zu tun. Persönlich sei er im übrigen überzeugt davon, daß es in Vandans mehr Befürworter als Gegner für das Glockenschlagen während der Nachtstunden gebe. Ohne die von der Pfarre beabsichtigten Schallschutz-Maßnahmen im Detail zu kennen, glaube er nicht, daß diese einen hohen finanziellen Aufwand erfordern würden. In erster Linie gehe es dabei vermutlich um eine Schalldämmung, nicht um eine Schallisolierung. Die Haltung der Pfarre habe aber jedenfalls nichts mit dem heutigen Ansuchen zu tun. Aus diesem Grunde beantrage er eine Entscheidung zum vorliegenden Ansuchen der Pfarre, wobei diesem wie in den vergangenen Jahren mit einem 50%igen Kostenbeitrag entsprochen werden soll. Die Pfarre werde sich seinem Empfinden nach dann sicherlich um einen Konsens in dieser für die Gemeinde so wichtigen Frage bemühen. Florentin Salzgeber: Das Begehren der Gemeinde auf Abstellen der Glockenschläge während der Nachstunden sei seiner Auffassung nach durchaus legitim. Was in vielen Gemeinden Österreichs möglich sei, müsse auch in Vandans realisierbar sein. Seinem -4Gefühl nach habe die Pfarre wenig Interesse an einer baldigen Lösung. Angesichts der vorliegenden Beschwerden erachte er eine sofortige Lösung als unumgänglich. Franz Egele: Das Ansinnen der Gemeinde in dieser Angelegenheit sei nicht neu. Gefühlsmäßig nehme die Pfarre das Anliegen der Gemeinde aber nicht ernst. Der von der Pfarre geäußerten Vorgangsweise könne jedenfalls kein Verständnis entgegengebracht werden, zumal das von der Gemeinde begehrte Abstellen der Glockenschläge während der Nachtstunden weder für den Pfarrer noch für die Diözese ein Thema sei. Persönlich bedauere er die sture Haltung des Pfarrkirchenrates außerordentlich. In zunehmendem Maße werde deutlich, daß in der Pfarre nicht der Pfarrer sondern der Pfarrkirchenrat das alleinige Sagen habe. Josef Maier: In Anlehnung an die Wortmeldung von Dipl. Ing. Alois Kegele spreche er sich ebenfalls gegen eine Vertagung dieser anstehenden Entscheidung aus. Er beantrage daher eine Entscheidung durch die Gemeindevertretung am heutigen Tage. Entgegen dem Antrag von Dipl. Ing. Alois Kegele solle mit der Ausbezahlung des genehmigten Kostenbeitrages allerdings zugewartet werden, bis zwischen der Pfarre und der Gemeinde eine für beide Teile akzeptable Lösung gefunden worden sei. Der gegenständliche Antrag bleibt mit 4 : 17 Stimmen in der Minderheit. Für den Antrag haben sich lediglich Dipl. Ing. Alois Kegele, Josef Maier, Alois Neher und Richard Schoder ausgesprochen. Der von Dipl. Ing. Alois Kegele geäußerte Antrag, nämlich dem Ansuchen der Pfarre wie bisher stattzugeben und die Ausbezahlung des Kostenbeitrages unverzüglich vorzunehmen, wird mit 1 : 20 Stimmen abgelehnt. Dem darauffolgenden Antrag des Bürgermeisters, die Entscheidung zum vorliegenden Antrag der Pfarre zu vertagen und mit dieser in neue Verhandlungen betreffend das Abstellen der Glockenschläge während der Nachtstunden zu treten, wird in der Folge mit 17:4 Stimmen (Gegenstimmen: Dipl. Ing. Alois Kegele, Josef Maier, Alois Neher und Richard Schoder) zugestimmt. 5. Als Vorsitzender des Raumplanungsausschusses erläutert der Bürgermeister die in den Sitzungen am 12. Dezember 1996, 9. Jänner und 30. Jänner 1997 geäußerten Empfehlungen im Detail. In den Sitzungen am 12. Dezember 1996 und 9. Jänner 1997 habe sich der Raumplanungsausschuß neben der Einführung offizieller Straßen- und Wegebezeichnungen im Ortsgebiet von Vandans auch mit insgesamt 6 Anträgen auf Änderung des Flächenwidmungsplanes auseinandergesetzt. Die Sitzung am 30. Jänner 1997 habe ausschließlich die Einführung von Straßen- und Wegebezeichnungen zum Inhalt gehabt. Josef Maier begrüßt in seiner Wortmeldung die Absicht, sämtliche Weganlagen in Vandans mit offiziellen Bezeichnungen zu versehen. Seiner Meinung nach habe der Raumplanungsausschuß gute Arbeit geleistet, die vollinhaltlich unterstützt werden könne. Entgegen der Auffassung des Raumplanungsausschusses plädiere er jedoch für die Umbenennung der bisherigen „J.A. Bitschnau-Straße" in „Anton Bitschnau-Straße" und vom bisherigen „F.J. Bitschnau-Weg" in „Franz Bitschnau-Weg". Mit diesen Umbenennungen könne man Verwechslungen der beiden Weganlagen weitestgehend vermeiden. Der vom Raumplanungsausschuß geleisteten Arbeit im Zusammenhang mit der beabsichtigten Einführung offizieller Straßen- und Wegebezeichnungen wird auch von Josef Tschofen Lob und Anerkennung gezollt. Seiner Meinung nach solle aber die „Johann- Cornet-Gasse" in „Johann-Cornet-Straße" umbenannt werden. Als Vorsitzender des Raumplanungsausschusses bedankt sich der Bürgermeister für das Lob und die Anerkennung der vom Arbeitsausschuß geleisteten Arbeit. Abweichend von der Empfehlung des Raumplanungsausschusses ersuche er den bisherigen „Bischga- Weg" in „Rüti-Weg" umzubenennen. -5- Agath Agathweg Forchaweg Obere Venserstraße Almustrik Almustrikstraße Dorfstraße Grannaweg Josef-Henrich-Straße Köpfleweg Rellstalstraße Sponnaweg Außervens Dradabankweg Garnasweg Gluandistraße Obere Venserstraße Radolweg Schnapfaweg Untere Venserstraße -6- Balzer Balzerstraße Garsillaweg Hubertusweg Köpfleweg Rätikonstraße Rellstalstraße Schmittagasse Daleu Almastraße Daleustraße Ferd.-Schoder-Straße Johann-Cornet-Strasse Obere Venserstraße Untere Bündtastraße Valkastielstraße Diel Bühelweg Balzerstraße Dielgässle Dielstraße Gaualangaweg Planatschweg Rätikonstraße Dorf Am Heitersheimerplatz Bahnhofstraße Dorfstraße Franz-Bitschnau-Weg Anton-Bitschnau-Straße Illuferweg Innerer Dammweg Rätikonstraße Rellstalstraße Schwimmbadstraße Sportplatzweg Zwischenbachstraße Fadergall Fadergallweg Garfreschaweg Gandengla Gandenglaweg Rossaweg Sponnaweg Glavadiel Glavadielstraße Scheibenkopfstraße Glusavina Bleischweg Chr.-Schapler-Gasse Glusavinastraße H.-Hueter-Weg Krajweg Obere Venserstraße Untere Venserstraße -7- Innerbach Fornaweg Grannaweg Innerbachweg Innerbachstraße Ldm.-Battlog-Weg Planggaweg Rodunder Straße Sägeweg Seilbahnstraße Spatlaweg Vanossaweg Innervens Anna-Plangg-Weg Adolf-Rhomberg-Weg Daunerstraße Douglassweg Feschaweg Gluandistraße Glusavinastraße H.-Barbisch-Weg J.-Zurkirchen-Weg Martin-Thurnher-Weg Matlallweg Muttweg Obere Venserstraße Scheibenkopfstraße Schnapfaweg Untere Venserstraße Valkastielstraße Wiesenweg Oberbündta Matlallweg Obere Bündtastraße Valkastielstraße Rodund A.-Ammann-Straße Illuferweg Riederstraße Rodunder Straße Scheibenkopf Rütiweg Scheibenkopfstraße Steinwandweg Unterbündta Allmeinweg Äußerer Dammweg Büntliweg Dorfstraße Mühleweg Mustrigilweg Obere Venserstraße Untere Venserstraße Valkastielstraße Zimbaweg -8- Untervens Auweg Davennaweg Dorfstraße Haidaweg Illuferweg Ladritschweg Reeweg Spiegelweg St.Antoner Straße Strolzweg Untere Venserstraße Zwischenbach Balzerstraße Gafaduraweg Gemsleweg Innerer Dammweg Anton-Bitschnau-Straße Mangaweg Mansauraweg Messweg Rätikonstraße Rellstalstraße Zwischenbachstraße Hans Waidacher spricht sich in seiner Wortmeldung ebenfalls positiv zum Vorschlag des Raumplanungsausschusses aus, baldmöglichst in Vandans offizielle Straßen- und Wegebezeichnungen einzuführen. Der vorliegende Entwurf beinhalte allerdings bei den Bezeichnungen der Häuser einige Fehler, die es noch zu beseitigen gelte. Das Ansinnen, zum frühestmöglichen Zeitpunkt auch in Vandans offizielle Straßen- und Wegebezeichnungen einzuführen, wird auch von Wolfgang Violand begrüßt. Seiner Meinung nach beinhalte der Vorschlag des Raumplanungsausschusses aber zu viele Straßenbezeichnungen. Damit werde das ganze wiederum unübersichtlich. Nachdem die Vandanser Bevölkerung zum Großteil keinen Bezug zu den vielen Ehrenbürger habe, erachte er die Bezeichnung von Weganlagen nach diesen als wenig sinnvoll. Im übrigen beinhalte der Vorschlag des Raumplanungsausschusses nicht nur Namen von Ehrenbürgern sondern auch anderer Personen wie z.B. Josef Zurkirchen, Anna Plangg etc. Damit lasse sich auch eine klare Linie nicht erkennen. Über Antrag des Bürgermeisters sprechen sich sodann die Anwesenden einstimmig für die beantragten Änderungen des Flächenwidmungsplanes aus. Lediglich zum Antrag von Johann Maier auf Umwidmung von zusammen 10490 m2 aus den Gst.Nr. 100, 101, 102 und 103 sowie der Bpn. .32 und. 873 ergibt sich eine Gegenstimme (Alois Neher). Ebenfalls mit 20 : 1 Stimme (Gegenstimme: Wolfgang Violand) sprechen sich die Anwesenden für die sofortige Einführung offizieller Straßen- und Wegebezeichnungen im Gemeindegebiet von Vandans aus und genehmigen, basierend auf der Empfehlung des Raumplanungsausschusses vom 30. Jänner 1997, nachstehende Verordnung: der Gemeindevertretung Vandans betreffend die Bezeichnung von Verkehrsflächen im Gemeindegebiet mit Namen Auf Grund des Gemeindevertretungsbeschlusses vom 20.2.1997, Tagesordnungspunkt 5, werden die Verkehrsflächen im Gemeindegebiet von Vandans gemäß § 15 Abs. 3 und 4 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 des Vorarlberger Gemeindegesetzes, LGBl. Nr. 40/1985, mit Namen bezeichnet. I. Die nachstehenden Verkehrsflächen im Gemeindegebiet von Vandans werden gemäß dem beigeschlossenen Ortsplan mit Namen bezeichnet. II. Alle bewohnbaren Gebäude sind mit einer Nummer zu bezeichnen. Am Gebäude oder an der Grundstückseinfriedung ist in einheitlicher Form eine Tafel mit dieser Nummer, allenfalls in Verbindung mit der Bezeichnung gemäß § 15 Abs. 3 GG. gut sichtbar anzubringen. III. Jeder Gebäudeeigentümer hat ohne Entgelt zu dulden, daß an seinem Gebäude oder Grundstück (Grundstückseinfriedung) eine Tafel mit einer Bezeichnung gemäß § 15 Abs. 3 und 4 GG. angebracht wird. IV. Die durch die Anfertigung und Anbringung der Tafel gemäß § 15 Abs. 4 GG. bedingten Kosten sind vom Gebäudeeigentümer zu tragen. V. Diese Verordnung tritt am 1. März 1997 in Kraft. 6. In kurzen Zügen informiert der Bürgermeister, daß in der Sitzung der Gemeindevertretung am 11. Juli 1996 unter anderem eine Änderung des Flächenwidmungsplanes beschlossen worden sei. Dieser damalige Beschluß habe die Umwidmung von ca. 3000 m2 aus den Gst.Nr. 1033, 1036, 1045, 1047/1 und 2205 von Freifläche/Landwirtschaftsgebiet in Baufläche/Wohngebiet beinhaltet. Anläßlich eines Ortsaugenscheines am 27. Januar 1997 habe Dipl. Ing. Ulrich Grasmugg vom Amt der Vorarlberger Landesregierung die Auffassung vertreten, daß der südseitigen Umwidmung eines Baugrundstückes mit 750 m2 aus den Gst.Nr. 1036 und 1045 nicht zugestimmt werden könne. Diese gegenständliche Teilfläche gehe über jenes am 9. März 1994 getroffene Übereinkommen hinaus und könne weder von der Agrarbezirksbehörde noch von der Raumplanungsstelle akzeptiert werden. Die Gemeindevertretung -9werde daher um eine Korrektur des seinerzeit gefaßten Umwidmungsbeschlusses ersucht, wobei in diesem neuen Beschluß auch zum Ausdruck gebracht werden solle, daß der ursprünglich im Bereich der Gst.Nr. 1032, 1033, 1046 und 1047/1 bestandene „Rote Punkt" mit dieser nunmehrigen Umwidmung von ca. 2250 m2 aus den Gst.Nr. 1033, 1036, 1047/1, 2205 und Bp. .426 hinfällig sei. In einem Gespräch am 7. Februar 1997 habe er die beiden Vertreter der Erbengemeinschaft nach Berta Tschofen, Margarete Ganahl und Bernhard Loser, diese Auffassung des Amtssachverständigen für Raumplanung zur Kenntnis gebracht. Nach eingehenden Beratungen sei dieser Forderung des Amtssachverständigen von beiden Vertretern der Erbengemeinschaft letztlich aber Verständnis entgegengebracht worden. Es gelte also nunmehr, den seinerzeitigen Umwidmungsbeschluß vom 11. Juli 1996 zu widerrufen und zum Antrag der Erbengemeinschaft nach Berta Tschofen vom 28. Februar 1996 im Sinne der Ausführungen des Amtssachverständigen einen neuen Beschluß zu fassen. In Anlehnung an die Empfehlung des Amtssachverständigen für Raumplanung genehmigen die Damen und Herren daraufhin einstimmig die Umwidmung von ca. 2250 m2 aus den Gst.Nr. 1033, 1036, 1047/1, 2205 und Bp. .426, wobei mit dieser Umwidmung auch der bereits erwähnte „Rote Punkt" im Bereich der Gst.Nr. 1032, 1033, 1046 und 1047/1 hinfällig wird. In aller Kürze erinnert der Bürgermeister, daß in der Sitzung am 24. Oktober 1996 unter anderem eine Vergabe der Ingenieurleistungen im Rahmen der Erweiterung der Ortskanalisation - BA 05 bzw. Wasserversorgungsanlage - BA 04 beraten worden sei. Die Gemeindevertretung habe sich damals einstimmig für eine Vertagung der Entscheidung ausgesprochen und die Einholung weiterer Vergleichsangebote empfohlen. Diesem Auftrag der Gemeindevertretung folgend habe er insgesamt 4 Vergleichsangebote eingeholt und auch das Ingenieurbüro Adler zu einer Überarbeitung des seinerzeitigen Angebotes vom 13. August 1996 eingeladen. Das Ergebnis dieser nunmehr vorliegenden 5 Angebote stelle sich wie folgt dar: OK-BA 05 Ing. Büro Pambalk WVA-BA 04 Gesamtsumme (brutto) 1.689.390, 00 806.025, 60 2.495.415, 60 Ing.Büro Adler 1.647.205, 64 851.661, 60 2.498.867, 24 Ing.Büro Bennat 1.982.256, 00 1.001.960, 40 2.984.216, 40 Ing.Büro Riedmann 1.998.540, 00 1.034.640, 00 3.033.180, 00 Ing.Büro Manahl 1.998.360, 00 1.067.324, 40 3.065.684, 40 Angesichts der geringen Honorardifferenz zwischen dem Ingenieurbüro Pambalk und dem Ingenieurbüro Adler sprechen sich alle Anwesenden einstimmig für eine Vergabe dieser Ingenieurleistungen und zwar sowohl für die Abwasserbeseitigungs- als auch die Wasserversorgungsanlage an das Ingenieurbüro Peter Adler, Klaus, auf Basis des Angebotes vom 15. Januar 1997 aus. 8. Der Bürgermeister berichtet, daß - die Vorarlberger Landesregierung am 16. Januar 1997 die von der Gemeindevertretung am 11. Juli 1996 beschlossenen Umwidmungen in den Bereichen „Ganeu/ Schandang" aufsichtsbehördlich genehmigt habe. - am 3. Februar 1997 eine Sitzung des Bauausschusses stattgefunden habe. Kraft der Ermächtigung der Gemeindevertretung vom 27. Dezember 1996 habe der Bauausschuß im Zusammenhang mit der Sanierung des Wohnhauses Nr. 10 die Baumeisterarbeiten an die Firma Gebrüder Vonbank, Schruns, die Zimmermannsarbeiten an die Firma August Neyer, Bludenz, und die Dachdecker- und Spenglerarbeiten an die Firma Herbert Heller, Schruns, vergeben. -10- - beim Landesgericht Feldkirch zwischenzeitlich eine Klage der Baufirma Karl Gabriel, Nüziders, gegen die Gemeinde Vandans wegen Leistung und Unterlassung (Streitwert S 500.000, -) eingegangen sei. Die rechtliche Vertretung der Gemeinde Vandans in dieser Angelegenheit werde Dr. Günter Flatz, Feldkirch, wahrnehmen. Unter Punkt „Allfälliges" ersucht Manfred Blenke um Auskunft, inwieweit das Vorziehen des Kanalbau-Abschnittes „Innerbach/Rodund" Auswirkungen auf den seinerzeit beschlossenen Bauzeit- und Investitionsplan habe. In seiner Antwort macht der Bürgermeister deutlich, daß im laufenden Jahr plangemäß der Bauabschnitt 04 (Oberbündta und Scheibenkopf) realisiert werde. Parallel dazu werde aber - wie von der Gemeindevertretung bereits beschlossen - die Inangriffnahme des Bauabschnittes 05 (Innerbach und Rodund) vorangetrieben. Gerlinde Linder ersucht ihrerseits den Bürgermeister, bei Manfred Vallaster als Verantwortlichen für die Kulturinitiative Vandans die Termine für die seinerzeitige Vernissage mit Erika Kronabitter, die Musikveranstaltung mit dem Ensemble Con Moto, die Lesung mit Günter Wolf und den Fotokurs zu eruieren. Ihrer Meinung nach habe keine dieser Veranstaltungen im Jahre 1996 stattgefunden. Die von der Gemeinde gewährte Vereinsförderung sei damit vermutlich zu unrecht ausbezahlt worden und sollte, falls dies tatsächlich zutreffend sei, von den Verantwortlichen zurückgefordert werden. Vom Bürgermeister wird eine unverzügliche Erledigung zugesagt. Alois Neher gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, daß die zahlreichen Altstoff-Sammelzentren zunehmend zu Müllablageplätzen degradiert werden. Das Ansinnen, alle dezentralen Altstoff-Sammelstellen aufzulassen und durch eine zentrale Sammelstelle beim Bauhof zu ersetzen, sollte baldmöglichst umgesetzt werden. 9. Das vom Amt der Vorarlberger Landesregierung zugegangene Schreiben vom 6. Dezember 1996, welches verschiedene Feststellungen in dienstrechtlichen Angelegenheiten enthält, wird vom Bürgermeister verlesen und den Anwesenden damit zur Kenntnis gebracht. Ohne Debattenbeiträge sprechen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig dafür aus, diese im Rahmen der letzten Einschau in die Gebarung festgestellten Beanstandungen in dienstrechtlichen Angelegenheiten dem Gemeindevorstand zur Entscheidung zuzuweisen. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Vorsitzende allen für das Kommen und die aktive Mitarbeit und schließt um 21.55 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit Ausfertigung: Der Vorsitzende: der