Dateigröße | 119.19 KB |
Aktenzahl/Geschäftszahl | 004-4 |
Letzte Änderung | 25.05.2021, 18:57 |
Gemeinde | Vandans |
Bereich | oeffentlich |
Schlagworte: | vandansvertretung |
Dokumentdatum | 1997-12-18 |
Erscheinungsdatum | 1997-12-18 |
Unterausschüsse | |
Kommissionen/Kuratorien | |
Verbände/Konkurrenzen | |
Verträge | |
Publikationen | GVE-Protokolle_gve |
Aktenplan | |
Anhänge | |
Inhalt des Dokuments |
-1- Gemeindeamt Vandans 18. Dezember 1997 Niederschrift aufgenommen am 18. Dezember 1997 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 30. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 11. Dezember 1997 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Peter Scheider, Siegfried Bitschnau, Manfred Blenke, Michael Zimmermann, Karin Ganahl, Günter Fritz, Stefan Jochum, Norbert Sartori, Florentin Salzgeber, Eveline Breuss, Gerhard Stampfer, Reinhard Rützler, Leo Brugger, Dipl. Ing. Alois Kegele, Josef Maier, Alois Neher, Gottfried Schapler, Wilhelm Pummer, Johann Waidacher sowie Rupert Platzer als Ersatzmann. Entschuldigt: Wolfgang Violand Schriftführer: Gem. Kassier Wolfgang Brunold Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 30. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute sowie den Schriftführer und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 29. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 20. November 1997 2. Entscheidung zum Kaufantrag der Eheleute Heinz und Friederike Zach, Vandans, Rütiweg 4 3. Genehmigung eines Interessentenbeitrages für Einzelbaumaßnahmen im Mustergielbach 4. Maastricht-Kriterien: Einrichtung von Betrieben mit marktbestimmter Tätigkeit 5. Ansuchen der Pfarre Vandans um Gewährung eines Kostenbeitrages zu den Stromkosten für das Jahr 1996 in der Pfarrkirche 6. Vergabe eines Planungsauftrages zur Erweiterung des Kindergartens 7. Einführung einer Zweitwohnsitz-Abgabe mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1998 8. Beschlußfassung über die Höhe der Gemeindeabgaben, -steuern und -gebühren im Jahre 1998 9. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend: a) b) c) d) ein ein ein ein Gesetz über eine Änderung des Gesetzes über den Landesvolksanwalt Landesverfassungsgesetz über eine Änderung der Landesverfassung Gesetz über eine Änderung des Landesbedienstetengesetzes Gesetz über eine Änderung des Gemeindebedienstetengesetzes -2e) ein Gesetz über die Bezüge der Mitglieder des Landtages und der Landesregierung sowie der Bürgermeister (Bezügegesetz 1998) f) ein Gesetz über freiwillige Pensionskassenvorsorge für Personen, die dem Bezügegesetz 1998 unterliegen (Pensionskassenvorsorgegesetz) g) ein Gesetz über eine Änderung des Pflichtschul-Organisationsgesetzes h) ein Gesetz über eine Änderung des Schulerhaltungsgesetzes i) ein Gesetz über eine Änderung des Anzeigenabgabengesetzes 10. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 29. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 20. November 1997, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird in der vorliegenden Abfassung einstimmig genehmigt. 2. Das von den Eheleuten Heinz und Friederike Zach, wohnhaft in 6773 Vandans, Rütiweg 4, am 14. November 1997 eingelangte Ansuchen wird vom Bürgermeister verlesen. Diesem zufolge ersuchen die Antragsteller um eine käufliche Überlassung der im Eigentum der Gemeinde Vandans befindlichen Liegenschaft Nr. 2015 mit 314 m2. Anhand einer Mappenkopie verdeutlicht der Vorsitzende in der Folge die Lage des besagten Grundstückes. Im gegenständlichen Bereich, so der Bürgermeister weiters, besitze die Gemeinde Vandans neben der erwähnten Liegenschaft auch das Gst.Nr. 2016, welches zur Gänze bestockt sei. An drei Seiten grenze an diese beiden Liegenschaften der Gemeinde die Agrargemeinschaft Vandans. Beide Liegenschaften würden sich daher bei Bedarf ideal als Tauschgrundstücke eignen. Aus diesem Grunde sei seiner Meinung nach ein Verkauf des Gst.Nr. 2015, wie dies von den Antragstellern begehrt worden sei, nahezu unvertretbar. Dipl. Ing. Alois Kegele schließt sich der Meinung des Bürgermeisters vollinhaltlich an. Ein Verkauf dieser Liegenschaft sei aus mehreren Überlegungen heraus nicht zu verantworten. Im übrigen ergebe ein solcher Verkauf angesichts der Grundstücksform auch keinen Sinn und könne weder als Arrondierung noch als Bessergestaltung des dortigen Bauplatzes betrachtet werden. Ohne weitere Debattenbeiträge sprechen sich alle anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung sodann gegen einen Verkauf des Gst.Nr. 2015 aus. Soferne der dort stokkende Bewuchs das Grundstück der Antragsteller aber beeinträchtige, könne im Einvernehmen mit dem Waldaufseher die Schlägerung einzelner Bäume erwogen werden. 3. In kurzen Zügen informiert der Vorsitzende über die am 18. August 1997 stattgefundene Kollaudierung von Baumaßnahmen im Mustergielbach. Anläßlich dieser Kollaudierung sei vom Vertreter des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung die Anregung geäußert worden, das linksufrige Leitwerk zwischen Hektometer 15, 0 und Hektometer 19, 0 zu unterfangen, zu fundieren und damit zu sanieren. Auch wenn der finanzielle Aufwand für diese Maßnahmen mit rund S 5 Mio. beziffert werden müsse, werde die baldige Ausführung dieser Maßnahmen als äußerst notwendig erachtet. Mit Schreiben vom 19. November 1997 ersuche der Forsttechnische Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung, Sektion Vorarlberg, nunmehr um Übernahme eines Interessentenbeitrages in der Größenordnung von 9, 5%. Die restliche Finanzierung erfolge zu 67% durch den Bund, zu 16% durch das Land Vorarlberg und zu 7, 5% durch die Vorarlberger Illwerke AG. -3- Angesichts der vom Vertreter des Forsttechnischen Dienstes für Wildbachund Lawinenverbauung geäußerten Notwendigkeit, sprechen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung daraufhin einstimmig für eine möglichst unverzügliche Inangriffnahme der beabsichtigten Sanierungsmaßnahmen aus und genehmigen die Übernahme des erwähnten Interessentenbeitrages in Höhe von 9, 5% durch die Gemeinde Vandans. Der Information halber erwähnt der Bürgermeister abschließend, daß die gegenständlichen Arbeiten einer Information des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung zufolge je zur Hälfte im Winter 1997/98 bzw. im Winter 1998/99 realisiert werden sollen. 4. Eingangs seiner Ausführungen erinnert der Vorsitzende in aller Kürze an die diesbezüglichen Beratungen in der Sitzung am 23. Oktober 1997. Damals sei die Gemeindevertretung nach recht ausführlicher Debatte einstimmig zur Auffassung gelangt, daß die Einrichtung solcher Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit außer einem erhöhten Verwaltungsaufwand keine sichtbaren Vorteile bringe. Die Einrichtung solcher Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit sei daher einhellig abgelehnt worden. Am 4. Dezember 1997 habe dann Dr. Martin vom Amt der Vorarlberger Landesregierung telefonisch mit ihm Kontakt aufgenommen. Im Zuge dieses Gespräches habe Dr. Martin mehrmals darauf hingewiesen, daß die Gemeinde Vandans die einzige Gemeinde in Vorarlberg sei, die die Einrichtung von Betrieben mit marktbestimmter Tätigkeit noch nicht beschlossen habe. Seiner Meinung nach könne diese Entscheidung nur auf einem Mißverständnis basieren, zumal der daraus resultierende Verwaltungsaufwand für die Gemeinde nur unwesentlich höher sei wie bisher. Die wesentliche Änderung bestehe in erster Linie darin, daß die Vermögensrechnung gesondert, trotzdem aber keine Ausgliederung aus dem Haushalt, erfolge. Darüberhinaus gehe es auch darum, daß Österreich anderen EU-Ländern gegenüber nicht benachteiligt werde. Denn Österreich, insbesondere Vorarlberg, weise im Vergleich zu anderen Ländern der EU einen hohen Grad an infrastrukturellen Einrichtungen auf kommunaler Ebene auf dementsprechend hoch sei auch die Verschuldung. Um förderungsrechtlich keine Nachteile zu erleiden, müsse nunmehr jede Kommune in Österreich wie in anderen EU-Ländern auch - ihre Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit vermögensrechtlich gesondert ausweisen. Josef Maier betont in seiner Wortmeldung, daß er bereits am 23. Oktober 1997 den aus der Einrichtung solcher Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit resultierenden Verwaltungsaufwand als untergeordnet und unbedeutend betrachtet habe. Auch wenn die Einrichtung solcher Betriebe verschiedene formale Erfordernisse mitsich bringe, gebe es tatsächlich keine oder wenig triftige Gründe, einer solchen Einrichtung nicht zuzustimmen. Stefan Jochum und Manfred Blenke halten dagegen, daß der Verwaltungsaufwand mit der Einrichtung solcher Betriebe sicherlich nicht geringer werde. Im übrigen müsse für jeden Betrieb ein Betriebsleiter bestellt werden, wenn der Bürgermeister die unmittelbare Führung des Betriebes nicht selbst wahrnehme. Die Verwaltung eines jeden Betriebes obliege verschiedenen Organen, deren Arbeit ebenfalls nicht weniger werde. Trotzdem sei aber vorstellbar, daß auch die Gemeinde Vandans die Einrichtung solcher Betriebe beschließe. Günter Fritz spricht sich in weiterer Folge in Anlehnung an die Wortmeldung von Josef Maier ebenfalls für die Einrichtung solcher Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit aus. Mehr Kopfzerbrechen als der damit verbundene Verwaltungsaufwand bereite ihm die Verpflichtung, bei der Führung des Betriebes Kostendeckung anzustreben. Diese Verpflichtung werde wohl oder übel beim einen oder anderen Betrieb zu einer neuen Gebührengestaltung führen. -4Wilhelm Pummer und Hans Waidacher bringen in ihren Wortmeldungen zum Ausdruck, daß die Einrichtung solcher Betriebe mehr oder weniger als notwendiges Übel betrachtet werden müsse. In 95 Gemeinden Vorarlbergs habe man all diese Überlegungen ohne Zweifel auch angestellt. Nachdem es in all diesen Gemeinden zu positiven Beschlüssen gekommen sei, müsse man davon ausgehen, daß der daraus resultierende Aufwand vertretbar sei. Ohne weitere Debattenbeiträge genehmigen die Anwesenden daraufhin die Einrichtung der Wasserversorgung, der Abwasserbeseitigung, der Müllbeseitigung sowie die Errichtung und Verwaltung von Wohn- und Geschäftsgebäuden als Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit. Abschließend weist der Bürgermeister darauf hin, daß für jeden dieser Betriebe ein Statut zu erlassen sei. Die Vorarlberger Landesregierung habe dazu ein entsprechendes Musterstatut ausgearbeitet, welches in der Folge von ihm verlesen wird. Er ersuche daher, für jeden dieser vorerwähnten Betriebe ein solches Statut und zwar im Sinne des verlesenen Musters zu beschließen. Dieser Empfehlung des Bürgermeisters folgend, beschließen die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung einstimmig für jeden der erwähnten Betriebe ein solches Statut, wobei diese zum 1. Jänner 1998 in Kraft treten sollen. 5. Der Vorsitzende erinnert eingangs seiner Ausführungen an das vom Pfarramt am 27. Jänner 1997 eingegangene Ansuchen um Gewährung eines Zuschusses zu den Stromkosten der Pfarrkirche im Jahre 1996. Der Aufwand hiefür sei von den Antragstellern mit S 42.901, 51 beziffert worden. In der Sitzung am 20. Februar 1997 habe sich die Gemeindevertretung mehrheitlich für eine Vertagung der Entscheidung ausgesprochen und den Bürgermeister beauftragt, mit der Pfarre hinsichtlich einem Abstellen der Glockenschläge während der Nachtstunden (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) Verhandlungen zu führen. Leider sei, so der Bürgermeister weiters, ein solches Gespräch zwischen Pfarre und Gemeinde seither nie zustande gekommen. Mit Schreiben vom 30. November 1997 habe das Pfarramt Vandans dann wissen lassen, daß die Sanierungsarbeiten im Bereich des Glockenstuhles entsprechend den schallschutztechnischen Untersuchungen abgeschlossen seien. Im Hinblick auf die Lautstärke der Glockenschläge seien die Erwartungen dabei erfreulicherweise übertroffen worden. Aus diesem Grunde herrsche Zuversicht, daß bei allen bisher betroffenen Anrainern und Gästen die getätigten Maßnahmen Zustimmung finden werden. Durch die ausgeführten Maßnahmen sei der Pfarre kein finanzieller Aufwand entstanden. Aus diesem Grunde ersuche man nunmehr, das seinerzeit eingebrachte Ansuchen um Gewährung eines Kostenbeitrages zum Stromverbrauch in der Pfarrkirche einer Entscheidung zuzuführen und hoffe auf eine positive Erledigung im Sinne früherer Entscheidungen. Vbgm. Peter Scheider bedauert in seiner Wortmeldung, daß es in dieser Sache zu keinem neuerlichen Gespräch zwischen der Pfarre und der Gemeinde gekommen sei. Die Pfarre habe allem Anschein nach einen Justamentstandpunkt eingenommen und sei nicht mehr bereit gewesen, von ihrer am 4. September 1996 geäußerten Meinung abzurücken. Tatsache sei seiner Meinung nach, daß das Begehren der Gemeinde durchaus legitim gewesen sei. Dipl. Ing. Alois Kegele und Josef Maier ersuchen in ihren Wortmeldungen, die Entscheidung über ein zeitweises Abstellen der Glockenschläge während der Nachtstunden nicht mit der Entscheidung zum gegenständlichen Ansuchen zu verquicken. Das eine habe mit dem anderen in keiner Art und Weise zu tun. Daß die Pfarre zum Begehren der Gemeinde auf zeitweises Abstellen der Glockenschläge während der Nachtstunden eine andere Position beziehe, müsse respektiert werden und sei aus mehreren -5Überlegungen heraus auch verständlich. Im übrigen stelle dieses Glockenschlagen während der Nachtstunden eine alte Tradition dar, die in sehr vielen Gemeinden aufrecht erhalten werde. Siegfried Bitschnau, Michael Zimmermann und Florentin Salzgeber halten dieser zuletzt geäußerten Auffassung entgegen, daß dieses Glockenschlagen während der Nachtstunden nichts mit Tradition zu tun habe und selbst vom Pfarrer bzw. Vertretern der Diözese als entbehrlich beurteilt worden sei. Faktum sei, daß diesem Glockenschlagen während der Nachtstunden in der heutigen Zeit keine bzw. nahezu keine Bedeutung mehr zukomme, zumal mehr oder weniger jeder Mensch längst eine eigene Uhr besitze. Nachweislich führe dieses Glockenschlagen aber bei zahlreichen in der näheren Umgebung befindlichen Zimmervermietern zu Lärmbelästigungen. Daraus resultierend müsse man immer wieder vorzeitige Abreisen von Gästen hinnehmen. Gottfried Schapler appelliert seinerseits an alle Anwesenden, die Entscheidung um die Gewährung eines Stromkostenbeitrages nicht mit dieser leidigen Thematik des Glockenschlagens während der Nachtstunden zu verknüpfen. Aus unterschiedlichsten Überlegungen gebe es beim letztgenannten Thema differierende Auffassungen. Mit den getätigten Schallschutzmaßnahmen im Bereich des Glockenstuhles habe die Pfarre jedenfalls Konsensbereitschaft gezeigt. Persönlich könne er allerdings nicht beurteilen, inwieweit es dadurch zu einer Lärmminimierung gekommen sei. Auch Reinhard Rützler schließt sich diesen Ausführungen des Vorredners an und plädiert für eine positive Erledigung dieses von der Pfarre Vandans eingebrachten Ansuchens. Leo Brugger beurteilt in seiner Wortmeldung die vorgenommenen Schallschutzmaßnahmen im Turm als klassischen Schildbürgerstreich. Auch wenn der Pfarre allem Anschein nach kein finanzieller Aufwand erwachsen sei, habe diese Schalldämmung lediglich dazu geführt, daß im Peripheriebereich der Gemeinde das Geläute der Glocken nunmehr ebenfalls nicht mehr gehört werde. So gesehen habe man die Situation für viele Bewohner von Vandans verschlechtert. Hans Waidacher bringt in seiner Wortmeldung dem Agieren der Pfarre ebenfalls kein Verständnis entgegen. Ohne jedem Aufwand wäre seinem Wissen nach ein zeitweises Abstellen der Glockenschläge während der Nachtstunden möglich gewesen, nachdem die technische Einrichtung hiefür bereits vorhanden sei. Bei etwas gutem Willen hätte deshalb erwartet werden dürfen, daß die Pfarre wenigstens einem zeitweisen Versuch zustimme. Bgm. Burkhard Wachter beklagt das mangelnde Entgegenkommen des Pfarrkirchenrates ebenfalls. Auch wenn über wesentliche Strecken immer wieder mit diesem Einigung erzielt worden sei, sei in diesem konkreten Fall eine nicht nachvollziehbare Sturheit an den Tag gelegt worden. Mit einem entsprechenden Probeversuch hätte seiner Meinung nach keiner der Kontrahenten das Gesicht verlieren müssen. Auch wenn er bislang immer für eine sachliche Entscheidung zum vorliegenden Ansuchen der Pfarre plädiert habe, könne er sich angesichts dieser Entwicklung einen Zuschuß, wie dies vom Pfarramt beantragt worden sei, nicht mehr vorstellen. Aus diesem Grunde stelle er auch den Antrag, dem erwähnten Ansuchen der Pfarre nicht zu entsprechen und die Gewährung des beantragten Kostenbeitrages für das Jahr 1996 abzulehnen. Josef Maier und Dipl. Ing. Alois Kegele appellieren nochmals an den Bürgermeister, die Entscheidung nicht miteinander zu verquicken. In all den vergangenen Jahren habe die Gemeindevertretung stets einen 50%igen Beitrag zu diesen Stromkosten geleistet. Aus diesem Grunde werde daher auch der Antrag an die Gemeindevertretung gestellt, dieses Ansuchen der Pfarre analog den letzten Erledigungen ebenfalls mit einem 50%igen Kostenbeitrag zu genehmigen. -6- Mit 6 : 15 Stimmen (Gegenstimmen: Alle Vertreter der F-Fraktion ohne Reinhard Rützler sowie Hans Waidacher) wird daraufhin der Antrag der ÖVPFraktion abgelehnt. Dem Antrag des Bürgermeisters, nämlich dem Ansuchen nicht stattzugeben, wird daraufhin mit 14:7 Stimmen (Gegenstimmen: ÖVPFraktion sowie Reinhard Rützler und Leo Brugger) zugestimmt. Leo Brugger gibt abschließend zu verstehen, daß er bei beiden Anträgen dagegengestimmt habe, weil er einem reduzierten Zuschuß zustimmen hätte können, nicht aber einem Kostenbeitrag in der bisherigen Höhe. 6. Sehr eingehend informiert der Vorsitzende über die derzeitige Situation im Kindergarten Vandans bzw. den permanenten Kinderzuwachs in den vergangenen Jahren. In diesem Zusammenhange macht er auch deutlich, daß derzeit insgesamt 83 Kinder den Kindergarten in Vandans besuchen. Die Betreuung dieser erwähnten Kinder erfolge in 3 Gruppen. Mit Bescheid vom 15. Jänner 1997 habe die Bezirkshauptmannschaft Bludenz der Gemeinde Vandans neuerlich die Baubewilligung und die Errichtungsbewilligung zur Errichtung eines dritten Gruppenraumes im vorhandenen Bewegungsraum erteilt. Die gegenständlichen Bewilligungen seien allerdings mit dem Ablauf des Kindergartenjahres 1997/98 befristet. In den nächsten Jahren müsse, bedingt durch das ständige Anwachsen der Bevölkerung, mit beachtlich höheren Anmeldungen gerechnet werden und zwar für das Kindergartenjahr 1998/99 mit ca. 95 Kindern, im Kindergartenjahr 1999/2000 mit ca. 81 Kindern und im Kindergartenjahr 2000/2001 mit ca. 77 Kindern. Diese Zahlen seien basierend auf den derzeitigen Einwohnerzahlen. Ein allfälliger Zuzug sei in diesen Zahlen noch nicht eingerechnet. Bei seriöser Betrachtung müsse ein solcher aber selbstverständlich auch mitberücksichtigt werden. Die Unterbringung der dritten Gruppe im ehemaligen Bewegungsraum stelle seit Jahren ein unbefriedigendes Provisorium dar. Die stundenweise Benützung des der Volksschule zugeordneten Gymnastikraumes sei keine echte Alternative zum ursprünglichen Bewegungsraum. Im Hinblick auf die weiter anwachsenden Kinderzahlen erachte er eine Erweiterung des Kindergartens in Form eines Zubaues für dringend notwendig. Er bitte deshalb um die Genehmigung, insgesamt 3 Planungsbüros mit der Erarbeitung von Entwürfen beauftragen zu dürfen. Aus diesen Entwürfen solle dann die Gemeindevertretung ein Projekt auswählen und den betreffenden Projektanten mit der definitiven Planung der beabsichtigten Erweiterung beauftragen. Seiner Meinung nach solle jedem Planungsbüro eine Entschädigung von S 20.000, - für die Erarbeitung eines solchen Entwurfes bezahlt werden, wobei dem letztlich angewählten Planer dann diese Entschädigung nicht ausbezahlt werde. Zeitlich solle, so jedenfalls seine Vorstellungen, der Rahmen so abgesteckt werden, daß noch im kommenden Frühjahr mit dem Erweiterungsbau begonnen werden könne. Gottfried Schapler spricht sich ebenfalls für die Einholung von Entwürfen aus, wobei aber nicht mehr als 3 Planungsbüros mit der Erarbeitung solcher Entwürfe beauftragt werden sollen. Allerdings gehe er davon aus, daß die Zustimmung zur Einholung solcher Entwürfe noch keine Zustimmung zur tatsächlichen Inangriffnahme der Bauarbeiten bedeute. Eine solche Entscheidung setze nämlich umfangreiche Überlegungen und Prüfungen voraus, wobei insbesondere die Finanzierung der Baumaßnahme ein wesentlicher Aspekt darstelle. Bgm. Burkhard Wachter bekräftigt in seiner Wortmeldung, daß die Einholung dieser von ihm erbetenen Entwürfe selbstverständlich noch kein definitiver Baubeschluß bedeute. Persönlich gehe er aber schon von einer unverzüglichen Realisierung eines solchen Erweiterungsbaues aus, zumal im kommenden Herbst eine Unterbringung aller voraussichtlichen Kinder nicht mehr möglich sei. Es gelte jetzt entsprechend zu handeln und die räumlichen Voraussetzungen für die nächsten Jahrzehnte zu schaffen. Daß eine Realisierung dieser Baumaßnahmen nur dann realistisch werde, wenn auch die da- -6- [es fehlt ein Satzteil?] ne Realisierung dieser Baumaßnahmen nur dann realistisch werde, wenn auch die damit in Zusammenhang stehende Finanzierung gesichert sei, verstehe sich von selbst. Aus diesem Grunde habe er auch bereits beim Amt der Vorarlberger Landesregierung vorgesprochen und ausgelotet, mit welchen Förderungen die Gemeinde Vandans beim Bau zweier zusätzlicher Gruppenräume sowie eines weiteren Ausweichraumes rechnen könne. Unmißverständlich habe bei diesem Gespräch Gernot Feurstein vom Amt der Vorarlberger Landesregierung die Auffassung vertreten, daß pro neugebautem Gruppenraum mit einer Förderung von ca. S 750.000, - gerechnet werden könne. Dies bedeute, daß beim Bau zweier Gruppenräume jedenfalls mit nahezu S 1, 5 Mio. kalkuliert werden könne. Vbgm. Peter Scheider, Stefan Jochum und Michael Zimmermann geben in der Folge eindeutig zu verstehen, daß die nunmehr beabsichtigte Erweiterung des Kindergartens eine längst fällige Notwendigkeit darstelle. Die Unterbringung der Kinder sei seit vielen Jahren alles andere als zufriedenstellend. Nachdem bereits im kommenden Kindergartenjahr mit einer nochmals höheren Kinderanzahl gerechnet werden müsse, bleibe keine andere Wahl als die längst überfälligen Gruppenräume neu zu errichten. Josef Maier befürwortet die Einholung der bereits erwähnten Entwürfe ebenfalls und regt an, die drei Planer auch gleichzeitig mit der Erarbeitung aussagekräftiger Kostenschätzungen zu beauftragen. Damit sei gewährleistet, daß die Gemeindevertretung bei der dann kommenden Auftragsvergabe die finanzielle Größenordnung bereits kenne und in diese Überlegungen miteinfließen lassen könne. Gottfried Schapler regt ergänzend zum Vorredner an, nach dem Einlangen der Entwürfe und vor einer endgültigen Planung die Kindergarteninspektorin beim Amt der Vorarlberger Landesregierung zu kontaktieren. Damit erhalte sie die Möglichkeit, allfällige Wünsche zu äußern und fehlende Erfordernisse aufzuzeigen. Sodann genehmigen die anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig die Einholung je eines Entwurfes bei den Planungsbüros Mag. Paul Köck, Ing. Thomas Hepberger und Dipl. Ing. Oskar Ganahl/Peter Künzle, wobei das Raumprogramm jedenfalls zwei Gruppenräume, einen Ausweichraum und ausreichend Abstellräume beinhalten soll. 7. Vorab erinnert der Bürgermeister an die in dieser Angelegenheit bereits stattgefundenen Beratungen am 20. November 1997. Zwischenzeitlich sei sowohl eine Übersicht über die zu erwartenden Einnahmen aus diesem Titel als auch eine Menge von Detailinformationen vorliegend. Das derzeitige Aufkommen könne ersten Erhebungen zufolge mit rund S 150.000, - beziffert werden. Leider lasse das vorliegende Gesetz aber eine Ausnahme aller Maisäßbesitzer von der Verpflichtung zur Entrichtung dieser Zweitwohnsitzabgabe nicht zu. Dies bedeute im Klartext, daß alle Ferienhausbesitzer in Vandans und zwar unabhängig davon, ob diese Ferienwohnung sich im Ortsbereich oder im Maisäßbereich befinde, zur Entrichtung dieser Abgabe verpflichtet werden müssen. Auch wenn diese Vorgangsweise unzweifelhaft verschiedene Härten mitsich bringe, plädiere er für eine Beschlußfassung zur Einhebung dieser Zweitwohnsitzabgabe per 1. Jänner 1998. In mehreren Debattenbeiträgen äußern Josef Maier und Siegfried Bitschnau ihr Unverständnis über diese geplante Vorgangsweise. Beim besten Willen sei nicht einsehbar, daß ein Ferienhausbesitzer im Bereich Ganeu/Schandang auch dann abgabepflichtig werde, wenn keine Fremdvermietung sondern lediglich eine Eigennutzung stattfinde. Außerdem mache das Gesetz keinen Unterschied, ob der Ferienhausbesitzer in Vandans seinen Hauptwohnsitz habe oder nicht. Kurz und bündig müsse dies als inakzeptabel beurteilt werden, sodaß der Einhebung dieser Zweitwohnsitzabgabe nicht zugestimmt werden könne. -7- Bgm. Burkhard Wachter stellt abschließend fest, daß die noch zu beschließende Verordnung über die Einhebung dieser Zweitwohnsitzabgabe gewisse Nachlässe für Ferienhäuser vorsehe, die nicht ganzjährig erreichbar seien, über keinen Stromanschluß verfügen, eine Zentralheizung fehle oder das Wasser sich außerhalb des Gebäudes befinde. So gesehen könne jeder der Ferienhausbesitzer in den Gebieten Ganeu/Schandang, Rellstal und Mazutt mit beachtlichen Nachlässen rechnen. In der Folge bringt der Bürgermeister die vom Amt der Vorarlberger Landesregierung erarbeitete Musterverordnung zur Einhebung dieser Zweitwohnsitzabgabe den Anwesenden zur Kenntnis. Nach einigen wenigen Verständnisfragen sprechen sich die Anwesenden dann mit 18 : 3 Stimmen (Gegenstimmen: Siegfried Bitschnau, Josef Maier und Alois Neher) für eine Einhebung dieser Zweitwohnsitzabgabe per 1. Jänner 1998 aus und beschließen zu diesem Zwecke die nachstehende Verordnung über die Erhebung einer Zweitwohnsitzabgabe Aufgrund des Zweitwohnsitzabgabegesetzes, LGBl. Nr. 87/1997, und des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 18. Dezember 1997 wird verordnet: §1 Einhebung der Abgabe Die Gemeinde Vandans hebt ab dem 1. Jänner 1998 eine Zweitwohnsitzabgabe ein. §2 Abgabengegenstand, Ausnahmen 1) Der Zweitwohnsitzabgabe unterliegen die Ferienwohnungen im Sinne des § 2 Abs. 2 bis 4 des Zweitwohnsitzabgabegesetzes. 2) Eine Nutzung als Ferienwohnung liegt nicht vor, wenn a) keine Eigennutzung durch den Verfügungsberechtigten erfolgt und die Ferienwohnung, wie bei der Privatzimmervermietung, über die örtliche Tourismusorganisation angeboten und nur für kurze Zeit an Gäste überlassen wird; b) in der Ferienwohnung nach den gegebenen Umständen pro Jahr mehr als 200 gästetaxepflichtige Nächtigungen zu erwarten sind; §3 Höhe der Abgabe 1) Die Abgabe für Ferienwohnungen, ausgenommen Wohnwagen, beträgt bis einschließlich 70 m2 je Quadratmeter S 75, - und für die weiteren 40 m2 je Quadratmeter S 37, -. 2) a) b) c) Die bei bei bei Abgabe Fehlen Fehlen Fehlen gemäß einer einer einer Abs. 1 reduziert sich Zentralheizung um 10 v.H., Stromversorgung um 25 v.H., Wasserentnahmestelle im Gebäude um 25 v.H., d) bei nicht ganzjähriger Benutzbarkeit der Ferienwohnung um 40 v.H. Die Abgabe reduziert sich insgesamt höchstens um 70 v.H. 3) Die Beträge gemäß Abs. 1 erhöhen sich ab dem 1. Jänner 1999 und in weiterer Folge zu Beginn eines jeden Jahres in dem Ausmaß, in dem sich der vom Amt der Vorarlberger Landesregierung kundgemachte Lebenshaltungskostenindex des zweitvorangegangenen Jahres durchschnittlich geändert hat. Die neuen Beträge gemäß Abs. 1 sind auf volle Schillingbeträge aufzurunden. -8- Der Bürgermeister bringt vorweg sein Bedauern zum Ausdruck, daß der Voranschlag für das Kalenderjahr 1998 trotz intensiven Bemühungen noch nicht zur Beschlußfassung vorgelegt werden könne. Unabhängig davon vertrete er aber die Auffassung, daß die Gemeindeabgaben, -steuern und gebühren für das Jahr 1998 so zeitgerecht beschlossen werden sollen, daß diese termingerecht am 1. Jänner 1998 in Kraft treten können. Die vom Amt erarbeitete diesbezügliche Empfehlung beinhalte im wesentlichen keine generellen Erhöhungen gegenüber den letztjährigen Tarifen. Lediglich bei den Müllgebühren, bei den Friedhofsgebühren und beim Kanalbeitragssatz gebe es Änderungen gegenüber dem letztjährigen Beschluß. Darüberhinaus sehe der Entwurf bei der Wasseranschlußgebühr keine Ermäßigungen mehr für ortsansäßige Anschlußnehmer vor. In der darauffolgenden Diskussion einigen sich alle Anwesenden darauf, die Müllgrundgebühren für Haushalte mit 1 Person von S 150, - auf S 250, und bei Haushalten mit mehr als 1 Person von S 300, - auf S 500, anzuheben. Im Gegenzuge soll aber hinkünftig auf die verpflichtende Abnahme von mindestens 10 Stück Müllsäcken pro Kalenderjahr verzichtet werden. Entsprechend der von der Firma Branner vorgelegten Kalkulation sollen die Abfallgebühren wie folgt neu festgelegt werden: 40 I Abfallsack S 38, -60 I Abfallsack S 57, -Container mit einem Fassungsvermögen Container mit einem Fassungsvermögen Container mit einem Fassungsvermögen Container mit einem Fassungsvermögen Sperrgutwertmarke S 90, -. von von von von 500 Liter S 230, 800 Liter S 755, 1000 Liter S 945, 1100 Liter S 1.040, - Die Deponiegebühren sollen wie folgt angepaßt werden: Erdaushub, Steine, humusähnliches Material: Kleinmengen kostenlos Mengen ab 0, 5 m3 S 30, größere Mengen je m3 S 60, - Sperrmüll/Baumüll: 10 kg S 30, 50 kg S 150, 100 kg S 300, Bauschutt: Kleinmengen kostenlos 50 kg S 20, 100 kg S 40Darüberhinaus soll die Friedhof-Benützungsgebühr für ein Urnengrab S 2.800, - betragen, wobei die Berechtigungszeit ebenfalls mit 14 Jahren festgelegt werden soll. Ferner soll der Kanalbeitragssatz von S 400, - auf S 410, - angehoben werden. Sodann genehmigen die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig nachstehende Abgaben- und Gebührenverordnung Die Gemeindevertretung Vandans hat in ihrer Sitzung am 18. Dezember 1997 gemäß § 73 Gemeindegesetz, LGBl. Nr. 40/1985, beschlossen, im Kalenderjahr 1998 nachstehende Steuern, Abgaben und Gebühren gemäß § 15 Abs. 3 Finanzausgleichsgesetz 1985, BGBl. Nr. 544/1984, zu erheben: a) Grundsteuer: A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe B für sonstige Grundstücke 500 v.H. 500 v.H. b) Gewerbesteuer: 172 v.H. c) Lohnsummensteuer: 2 v.H. d) Kommunalsteuer: 3 v.H. e) Getränkesteuer: für alkoholhaltige Getränke und Speiseeis für alkoholfreie Getränke 10 v.H. 5 v.H. Ortsansäßige Vereine sollen jährlich für 1 Veranstaltung die Getränkesteuer im Wege einer Subvention refundiert erhalten. f) Vergnügungssteuer: 10 v.H. Ortsansäßige Vereine sollen jährlich für 1 Veranstaltung die Vergnügungssteuer im Wege einer Subvention refundiert erhalten. g) Gästetaxe: S 11, - h) Fremdenverkehrsbeitragssatz: 0, 7 v.H. i) Hundesteuer: für den 1. Hund im Haushalt (soferne dieser über 3 Monate alt ist) S 500, -- für jeden weiteren Hund im Haushalt S 1.000, -Befreit von der Hundesteuer sind Jagdhunde von hauptberuflichen Jagdschutzorganen, Blinden- und Lawinenhunde sowie Diensthunde der Gendarmerie bzw. Österreichischen Zollwache, soferne hiefür eine Bestätigung der zuständigen Dienstbehörde vorgelegt werden kann. j) Müllbeseitigung: Müll wird nur in Säcken mit der Aufschrift „Müllsystem Vandans" abgeführt. Müllsäcke können im Gemeindeamt in Abpackungen zu je 10 Stk. käuflich erworben werden. Der Kaufpreis pro Müllsack beträgt bei einem Fassungsvermögen von 40 l S 38, -Fassungsvermögen von 60 l S 57, -Darüberhinaus ist von jedem Haushalt eine jährliche Müll-Grundgebühr zu entrichten. Diese beträgt für Haushalte mit 1 Person S 250, -für Haushalte mit mehr als 1 Person S 500, -Die Kosten für die Entleerung sogenannter Müllcontainer betragen je Entleerung Container mit einem Fassungsvermögen von 240 l S 230, -Container mit einem Fassungsvermögen von 800 l S 755, -Container mit einem Fassungsvermögen von 1000 l S 945, -Container mit einem Fassungsvermögen von 1100 l S 1.040, -k) Sperrgutwertmarken: s 90, - -10- I) Deponiegebühren: Erdaushub, Steine, humusähnliches Material: Kleinmengen kostenlos Mengen ab 0, 5 m3 S 300, -größere Mengen je m3 S 60, -Sperrmüll/Baumüll: 10 kg 50 kg 100 kg S 30, -S 150, -S 300, -- Bauschutt: Kleinmengen 50 kg 100 kg kostenlos S 20, -S 40, -- m) Wasserverbrauchsgebühr: Je Kubikmeter bezogenes Wasser Zählermiete pro Wassermesser und Jahr S 7, -S 170, -- Je ganzjährig gehaltenes Stück Großvieh laut letzter Viehzählung sind maximal 40 m3 Wasser kostenlos. n) Wasseranschlußgebühr: Die Wasseranschlußgebühr für Neu-, Auf- oder Zubauten setzt sich wie folgt zusammen: Grundgebühr pro Anschluß S 10.000, -zuzüglich pro Kubikmeter umbautem Raum S 35, -Bei ausschließlich landwirtschaftlich genutzten Wirtschaftsgebäuden (Ställe) ermäßigt sich die Anschlußgebühr um 75% als indirekte Landwirtschaftsförderung. o) Kanalbenützungsgebühr: Die Kanalbenützungsgebühr beträgt pro Kubikmeter Wasserverbrauch p) Kanalbeitragssatz: q) Grabstätte-Benützungsgebühr: Die Benützungsgebühr für 1 Grabstätte mit 1, 00 m Breite, doppelter Beerdigungstiefe für 2 Beerdigungen und 14 Jahre Berechtigungszeit im Sinne der Friedhofsordnung beträgt für Einwohner von Vandans S 2.800, -Urnengrab S 2.800, -r) Totengräbergebühr: Die Totengräbergebühr beträgt für eine Grabstätte bei doppelter Tiefe von 2, 40 m S 6.000, -einfacher Tiefe von 1, 70 m S 5.000, -für die Beisetzung einer Urne S 500, -s) Kindergartengebühr: Die Kindergartengebühr beträgt pro Monat für das 1. Kind S 200, -für jedes weitere Kind aus demselben Haushalt pro Monat S 140, -kostenlos -11t) Kindergartenbus: Der Elternbeitrag für die Inanspruchnahme des Kindergartenbusses beträgt pro Monat, ausgenommen die Monate Juli und September, S 200, In sämtlichen vorstehenden Beträgen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer bereits enthalten. Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1998 in Kraft. 9. Nach kurzer Erläuterung der wesentlichsten Gesetzesinhalte beschließt die Gemeindevertretung einstimmig zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages keine Volksabstimmung zu verlangen. 10. Der Bürgermeister berichtet, daß - am 15. Dezember 1997 in der Hauptverwaltung in Bregenz eine gemeinsame Aussprache zwischen den beiden Vorstandsdirektoren der Vorarlberger Illwerke AG einerseits und den Mitgliedern des Gemeindevorstandes andererseits stattgefunden habe. In dieser Aussprache sei es in erster Linie um den Sommerbetrieb auf der Teilstrecke I der neuen Golmerbahn gegangen. Darüberhinaus habe man aber auch die Beschneiung der Schiabfahrt nach Vandans bzw. des Übungshanges, die Erneuerung des Kleinschleppliftes Innerbach, die Präparation der Rodelbahn bzw. der Nachtfahrbetrieb auf der Teilstrecke I, die Wasseranschlußgebühr für die ELB- Werkshalle sowie das Entgelt für die Materialablagerungen auf der Deponie Küng angesprochen. Über konkrete Ergebnisse werde er aber erst nach Vorliegen des hierüber verfaßten Aktenvermerkes berichten. Unter Punkt „Allfälliges" ergeben sich folgende Wortmeldungen: Gottfried Schapler: Einigen Zeitungsberichten zufolge ist in die Diskussion um den künftigen Standort des neuen Sozialzentrums wieder Bewegung gekommen. Wie präsentiert sich der derzeit aktuelle Stand dieser Gespräche? Antwort des Bürgermeisters: In der Standessitzung am vergangenen Dienstag wurde dieser neue Standort im Nahbereich des Krankenhauses Maria Rast eingehend beraten. Nachdem einiges für den neuen Standort beim Krankenhaus Maria Rast spricht und sich in diesem Zusammenhange auch eine Erhaltung des Krankenhauses Maria Rast abzeichnen könnte, haben sich alle Bürgermeister der außermontafoner Gemeinden für eine konkrete Prüfung dieses Standortes ausgesprochen. Parallel dazu sollen aber auch mit dem Amt der Vorarlberger Landesregierung Verhandlungen über die Erhaltung des Krankenhauses Maria Rast geführt werden. Wilhelm Pummer: Mit dem Zwecke der Verkehrsberuhigung wurden vor einigen Jahren auf der sogenannten Dorfstraße einige Baumrabatten ausgeführt. In der Vergangenheit ist es insbesondere im Bereich dieser Baumrabatten immer wieder zu Unfällen bzw. kritischen Situationen gekommen. Meiner Meinung nach stellt sich nunmehr die Überlegung, diese Baumrabatten aufzulassen bzw. umzugestalten. Antwort des Bürgermeisters: Wie bereits richtig ausgeführt worden ist, wurden seinerzeit diese Baumrabatten im Zusammenhang mit beabsichtigten Verkehrsberuhigungs-Maßnahmen ausgeführt. Die Ausführung dieser parallel situierten Baumrabatten hat aber nicht nur Vorteile sondern auch eine Vielzahl von Nachteilen mitsich gebracht. Unbestritten ist auch, daß sich in den letzten Jahren einige Verkehrsunfälle im Bereich dieser Rabatten ergeben haben und vermutlich in vielen Fällen ein Unfall nur im letzten Moment verhindert werden konnte. Generell spricht also einiges dafür, diese seinerzeitigen Überlegungen neu zu überdenken und die damals getroffenen Maßnahmen allenfalls abzuändern. -12- Johann Waidacher: In der Sitzung am 23. Oktober 1997 wurde unter anderem die Asphaltierung des restlichen Radwanderweges beschlossen und der hiefür erforderliche Auftrag vergeben. Sind die beschlossenen Asphaltierungsarbeiten witterungsbedingt nicht mehr ausgeführt worden oder hat es hiefür andere Gründe gegeben? Antwort des Bürgermeisters: Die im Herbst beschlossenen Asphaltierungsarbeiten haben leider witterungsbedingt nicht mehr ausgeführt werden können. Von der Firma Wilhelm & Mayer liegt jedoch eine Zusage vor, dernach die Asphaltierung des Radwanderweges unverzüglich nach Ostern 1998 vorgenommen wird. Alois Neher: Am 20. November 1997 hat die Gemeindevertretung unter anderem ein Angebot an die schulbeschickenden Gemeinden des Sonderpädagogischen Schulzentrums beschlossen. Sind zwischenzeitlich bereits irgendwelche Stellungnahmen hiezu eingelangt? Antwort des Bürgermeisters: Bedingt durch die in allen Gemeinden laufenden Budgetverhandlungen haben sich diese mit dem Angebot der Gemeinde Vandans noch nicht auseinandersetzen können. Im Einvernehmen mit allen Gemeinden ist daher die Frist zur Stellungnahme zum beschlossenen Angebot der Gemeinde Vandans auf den 31. Jänner 1998 erstreckt worden. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Vorsitzende allen für das Kommen und die aktive Mitarbeit und wünscht allen Anwesenden und deren Familien frohe und gesegnete Weihnachten sowie Glück und Gesundheit im neuen Jahr. Die Sitzung wird um 22.45 Uhr geschlossen. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: |