20150219_GVE050

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 19:01
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2015-02-19
Erscheinungsdatum 2015-02-19
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Inhalt des Dokuments

GEMEINDEAMT VANDANS Verhandlungsschrift aufgenommen am 19. Februar 2015 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anlässlich der 50. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 12. Februar 2015 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Michael Zimmermann, Luzia Klinger, MMag. Eva-Maria Hochhauser, Mag. Christian Egele, Josef Maier, Florian Küng, Mag. Klaus Neyer, Wilfried Dönz, Günter Fritz, Manfred Schapler, Thomas Amann, Werner Vergut, Peter Scheider, Stefan Jochum, Markus Pfefferkorn, Martin Tschabrun, Rita Zint, Leo Brugger, Martin Burtscher, Wolfgang Violand sowie als Ersatzleute Renate Neve, Marko Schoder und Paul Schoder. Entschuldigt: Schriftführerin: DI Alois Kegele, Ulrike Bitschnau und Thomas Maier GBed. Eveline Breuß Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 50. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin sowie die zahlreich anwesenden Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 49. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 15. Jänner 2015 2. Neuerrichtung der Schulturnhalle: Vergabe eines Auftrages für die Projektsteuerung 3. Genehmigung eines Zusatzbudgets für die Volksschule 4. Musikschule Montafon: Genehmigung einer Vereinbarung über die Festsetzung des Budgets und der Musikschultarife 5. Die Gemeinde Vandans erklärt sich zur „TTIP/DETA/TiSA-freien Gemeinde“ – Verabschiedung einer Resolution 6. Alten- und Pflegeheim Vandans: Festlegung der weiteren Vorgangsweise bzw. Schaffung eines neuen Angebotes „betreutes Wohnen“ 7. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Jugend, Sport und Vereine vom 12. Februar 2015 8. Entscheidung zur Berufung der Agrargemeinschaft Alpgenossenschaft Fahren – Ziersch, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Lins KG, Bludenz, gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 04.09.2008, zugestellt am 22.12.2014 9. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 49. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 15. Jänner 2015 Die Verhandlungsschrift über die 49. Sitzung der Gemeindevertretung vom 15. Jänner 2015, welche allen Gemeindevertretern/innen zeitgerecht zugegangen ist, wird unter Berücksichtigung folgender Ergänzung (kursiv geschrieben) einstimmig genehmigt. Punkt 7. – Seite 10: „Entscheidung zu den Empfehlungen des Raumplanungsausschusses vom 16. Dezember 2014 sowie vom 09. Jänner 2015“: Entscheidung der Gemeindevertretung: c. Aus dem Grundstück Nr. 1831/14 wird eine Teilfläche im Ausmaß von zirka 164 m² von Freifläche-Freihaltegebiet in Baufläche-Wohngebiet umgewidmet. Die Beschlussfassung erfolgt mit 20:3 Stimmen (Gegenstimmen: Florian Küng, DI Alois Kegele, Wolfgang Violand). Begründet werden diese drei Gegenstimmen damit, dass im Moment keine Notwendigkeit bestehe, aus dem gegenständlichen Grundstück weitere 164 m² von FreiflächeFreihaltegebiet in Baufläche-Wohngebiet umzuwidmen. Es sei weder die Erschließung geregelt, noch bestehe ein konkreter Bedarf. Die Gemeindevertreter/innen Thomas Amann, Rita Zint, Martin Burtscher und Marko Schoder nehmen an der Abstimmung nicht teil, nachdem diese bei der Sitzung am 15. Jänner 2015 nicht anwesend waren. 2. Neuerrichtung der Schulturnhalle: Vergabe eines Auftrages für die Projektsteuerung Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Heinz Fleisch vom Büro Fleisch Loser, Bauprojektabwicklung GmbH aus Rankweil und dankt diesem für sein Kommen. Sodann berichtet der Vorsitzende, dass er sofort nach der letzten Sitzung der Gemeindevertretung, in der die Neuerrichtung der Schulturnhalle beschlossen worden sei, mit dem Büro Fleisch Loser Kontakt aufgenommen habe. Das Büro Fleisch und Loser habe schon einige öffentliche Projekte begleitet und das mit großem Erfolg. Über Ersuchen des Vorsitzenden ergreift sodann Herr Heinz Fleisch das Wort und informiert die Anwesenden im Detail über die bisherige Grundlagenerhebung, die Kostenprüfung sowie die Kostenermittlung. Auf Basis der vorhandenen Unterlagen von Architekt MMag. Paul Köck habe sein Büro das Raumprogramm erstellt und die Kosten neu berechnet. Persönlich plädiere er dafür, den tatsächlichen Raumbedarf nochmals zu erheben bzw. den bisherigen zu hinterfragen. Ob dies unter Beiziehung des örtlichen Bauausschusses, einigen Ortsvereinen und dem an der Schule tätigen Lehrerteam geschehe oder in einem anderen Gremium, müsse die Gemeindevertretung entscheiden. Wie bereits erwähnt worden sei, habe er die derzeit vorliegende Kostenschätzung nochmals überprüft, wobei er der „Sanierungsvariante“ eine Fläche von 930 m² und der „Neubauvariante“ eine Fläche von 1.577 m² zugrunde gelegt habe. In weiterer Folge macht Heinz Fleisch aufmerksam, dass bei allen künftigen Kosten zwischen „Baukosten“ und „Errichtungskosten“ unterschieden werden müsse. Dieser Unterschied sei ganz wesentlich. Für die Variante „Neubau“ habe MMag. Paul Köck Errichtungskosten in Höhe von 3, 9 Millionen Euro (inklusive 20 % Mehrwertsteuer) ermittelt. Seinen Berechnungen zufolge würden die „Errichtungskosten“ bei einem Neubau bei 4, 6 Millionen Euro (incl. Mwst.) liegen. In weiterer Folge erläutert Heinz Fleisch die weiteren Schritte, wobei zu allererst das 2 / 15 50. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. Februar 2015 endgültige Raumprogramm festgelegt werden müsse. Dann müsse eine Auswahl von zirka 5 Architekten erfolgen, die man zu einem Wettbewerb einladen werde. Und schlussendlich müsse dann auch noch eine Jury gefunden werden, die die eingelangten Projekte bewerte. Bürgermeister Wachter bedankt sich sodann bei Heinz Fleisch für seine Ausführungen und gibt zu verstehen, dass das Raumkonzept bereits mehrfach mit allen Verantwortlichen besprochen worden sei. Selbstverständlich sei man gerne bereit, dieses nochmals zu überprüfen. Dies insbesondere unter Berücksichtigung des Aspektes, dass es jetzt eine „Neubauvariante“ gebe und bisher nur eine „Sanierungsvariante“ zur Diskussion gestanden sei. Persönlich, so nochmals der Vorsitzende, sei er sehr dankbar für die seriöse Überprüfung der bisherigen Kostenschätzung. Mit dieser sehr konkreten Kostenschätzung könne nun auch gleich bei der Vorarlberger Landesregierung vorgesprochen bzw. dort die Gewährung von Förderbeiträgen ausgelotet werden. Faktum sei, dass die Gemeinde eine neue Turnhalle bzw. Mehrzweckhalle benötige und dass deren Realisierung gut vorbereitet werden müsse. Ziel müsse jedenfalls eine baldmöglichste Inangriffnahme der Bauarbeiten und eine möglichst rasche Fertigstellung sein. Bis zur Fertigstellung der Schulturnhalle müsse man alternative Möglichkeiten zur Abwicklung des Turnunterrichtes finden. Heute, so abschließend der Bürgermeister, gehe es darum, dem Büro Fleisch – Loser einen offiziellen Auftrag zu erteilen und zwar sowohl was die Grundlagenermittlung, die Organisation des Architektenwettbewerbes, die begleitende Baukostenkontrolle und die Koordination aller Arbeiten bis zur Baubewilligung betreffe. Das vom Büro Fleisch - Loser vorgelegte Angebot vom 22. Jänner 2015 wird in der Folge vom Bürgermeister verlesen und den Anwesenden damit zur Kenntnis gebracht. Stefan Jochum findet die Summe aller Honorare (Architekt, Bauleitung, Statiker, Elektroplaner, Heizungsplaner, sonstige Fachplaner etc.) mit einer Summe von rund 1 Million Euro (ca. 16 % der Errichtungskosten) sehr hoch. Trotz der hohen Investitionskosten sehe er allerdings keine Alternative zu einem Neubau. Persönlich bezweifle er, dass die Gemeinde Vandans diese enorme Investitionssumme aufbringen könne. Unabhängig davon erbitte er eine Auskunft, in welchem Zeitaufwand sich diese „Projektbegleitung“ bewege und mit welchen daraus resultierenden Kosten gerechnet werden müsse. Im vorliegenden Angebot sei nämlich nur ein Stundensatz angeführt und der Hinweis, dass die Abrechnung nach tatsächlichem Stundenaufwand erfolgen werde. In seiner Antwort schätzt Heinz Fleisch die Kosten für diese „Projektbegleitung“ auf zirka 8.500, 00 bis 10.000, 00 Euro (brutto). Florian Küng und Josef Maier bestätigen, dass das bisherige Raumprogramm immer unter dem Aspekt einer „Hallen-Sanierung“ erarbeitet worden sei. Mit der Entscheidung, die jetzige Turnhalle abzutragen und neu zu errichten, gebe es nun eine vollkommen neue Situation. Die Erarbeitung eines neuen Raumprogrammes sei daher eine unbedingte Notwendigkeit. Josef Maier gibt außerdem zu verstehen, dass die Neuerarbeitung eines Raumprogrammes auch die Prüfung beinhalten müsse, welchem Verein künftig noch Räumlichkeiten im „Schulgebäude“ zur Verfügung gestellt werden. Auch Thomas Amann erachtet die ausgewiesenen Errichtungskosten als große Herausforderung. Allerdings sehe auch er keine Alternative zu dem nunmehr geplanten Neubau. Seiner Meinung nach müsse jetzt alles unternommen werden, dieses Projekt schnellstmöglichst in Angriff zu nehmen. Er plädiere deshalb dafür, heute jedenfalls die „Projektsteuerung“ an das Büro Fleisch - Loser zu vergeben, damit diese unverzüglich mit den erforderlichen Arbeiten beginnen können. Werner Vergut schließt sich den Wortmeldungen seiner Vorredner an. Wichtig sei seiner Meinung nach, dass die Gemeindevertretung geschlossen hinter diesem Projekt stehe. Wie bereits ausgeführt worden sei, müsse das Raumprogramm unter dem Aspekt eines Neubaues tatsächlich neu festgelegt werden. Insbesondere solle dabei geprüft werden, 3 / 15 50. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. Februar 2015 ob der Luftgewehrstand der Schützengilde Montafon nach wie vor im Schulgebäude untergebracht werden könne oder nicht. Mag. Christian Egele sowie auch MMag. Eva-Maria Hochhauser vertreten die Meinung, dass es heute nicht mehr um eine Grundsatzentscheidung gehe. Eine solche habe man in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung am 15. Jänner 2015 getroffen. Heute gehe es einzig und alleine um eine Vergabe der Projektsteuerung. Und alle weiteren Details werde man Schritt für Schritt festlegen. Markus Pfefferkorn vertritt ebenfalls die Auffassung, dass heute keine Grundsatzentscheidung mehr getroffen werden müsse. Persönlich sehe er kein Problem darin, den Luftgewehrstand der Schützengilde weiterhin im Schulgebäude zu belassen. Der besagte Luftgewehrstand der Schützengilde Montafon verfüge über einen separaten Eingang. In das Lokal der Schützengilde könne man jederzeit gelangen, ohne das Schulgebäude direkt betreten zu müssen. Nach der Beantwortung einiger weiterer Fragen, die alle grundsätzlicher Natur sind, sprechen sich alle anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung für eine Vergabe der „Projektsteuerung“ an das Büro Fleisch - Loser, Rankweil, aus. Die Auftragserteilung erfolgt auf Grundlage des Honorarangebotes vom 22. Jänner 2015. Bgm. Burkhard Wachter plädiert abschließend dafür, zum vorerwähnten Architekturwettbewerb auch die beiden ortsansässigen Architekten, nämlich Dipl.Arch. Thomas Hepberger und DI Johannes Nägele einzuladen. Diesem Wunsch schließen sich in der Folge alle Anwesenden an. Ebenso geschlossen votieren die anwesenden Damen und Herren letztlich dafür, die Neuerrichtung der Schulturnhalle ohne Zeitverzögerung in Angriff zu nehmen. Das seinerzeit erarbeitete Raumprogramm soll dieser Niederschrift angeschlossen werden. 3. Genehmigung eines Zusatzbudgets für die Volksschule Nach einer speziellen Begrüßung der Leiterin der Volksschule, nämlich Frau Evelyn Stoiser, bringt der Bürgermeister den Anwesenden deren Schreiben vom 04. Februar 2015 (durch Verlesung) zur Kenntnis. Im besagten Schreiben gibt die Leiterin der Volksschule zu verstehen, dass im laufenden Jahr noch einige dringende Anschaffungen zu tätigen seien. Leider habe es für diese im aktuellen Budget keine Berücksichtigung gegeben. Sie bitte daher diese Anschaffungen nochmals zu prüfen, auch wenn ihr die finanzielle Situation der Gemeinde schon bewusst sei. Konkret gehe es um: 1. Anschaffung eines neuen Servers - Kosten ca. Euro 3.500, 00, 2. Anschaffung von Lerninseln für die Klassen im Schuleingangsbereich – Kosten ca. Euro 2.400, 00, 3. Neuausstattung der Lehrerarbeitsplätze (Unterbauschränke in den 4 „Alttraktklassen) – Kosten ca. 5.300, 00 Euro sowie 4. Neuausstattung des Computer- und Lesebereiches – Kosten ca. 13.000, 00 Euro. Sodann informiert Frau Evelyn Stoiser nochmals, dass jenen unter den Positionen 4. und 5. angeführten Anschaffungen nicht dieselbe Priorität zukomme, wie jenen unter den Positionen 1. und 2. Diese seien ihrer Meinung nach von absoluter Notwendigkeit. In der Folge lobt der Bürgermeister die „Schulpolitik“ an der Volksschule Vandans. Mit den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln gehe man sehr sparsam und mit Bedacht um, es gebe keine überzogenen Wünsche an die Gemeinde und immer wieder werde aufs neue überlegt, was wirklich von Notwendigkeit sei und was nicht. Die Direktion der Volksschule zeige sich der Gemeinde gegenüber immer als fairer Partner. Dafür wolle er sich einmal mehr aufrichtig und ehrlich bedanken. Es falle ihm angesichts der geschilderten Notwendigkeit verhältnismäßig leicht, für die Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel 4 / 15 50. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. Februar 2015 zu plädieren. Persönlich könne er sich gut vorstellen, die Zustimmung für einen Großteil dieser notwendigen Anschaffungen zu geben. Was letztlich konkret mit dem genehmigten Zusatzbudget angeschafft werden soll, überlasse er der Entscheidung der Schulleiterin. Renate Neve äußert in ihrer Wortmeldung ebenfalls Verständnis für diese notwendigen Anschaffungen und befürwortet eine antragsgemäße Erledigung. Wolfgang Violand erinnert in seiner Wortmeldung, dass das Budget der Volksschule bei der Finanzklausur im vergangenen Herbst ausführlich beraten worden sei. Und bei dieser besagten Finanzklausur habe man einhellig die Meinung vertreten, dass das „Grundbudget“, also ohne dem Ansatz 1/211-042 Einrichtungsgegenstände, mit einem Betrag von jährlich Euro 15.000, 00 gedeckelt werden soll. Nachträgliche Anschaffungen, die im Budget keine Bedenkung finden, seien immer problematisch. Vbgm. Michael Zimmermann plädiert für einen Kompromiss. Wenn den unter den Positionen 1. und 2. angeführten Anschaffungen oberste Priorität zukomme, solle man diesen heute, sozusagen außerplanmäßig, zustimmen. Und die unter den Positionen 3. und 4. angeführten Anschaffungen sollen in das kommende Jahr verschoben werden. Damit könne die Leiterin der Volksschule die allernotwendigsten Anschaffungen tätigen. Nach einigen weiteren Wortmeldungen grundsätzlicher Natur, sprechen sich die Anwesenden einstimmig die Anschaffung eines neuen Servers sowie der Lerninseln (Pos. 1.+2.) aus und genehmigen die damit verbundenen Ausgaben in Höhe von rund 5.900, 00 Euro. 4. Musikschule Montafon: Genehmigung einer Vereinbarung über die Festsetzung des Budgets und der Musikschultarife Kurz und bündig informiert der Bürgermeister, dass in der Vergangenheit immer wieder Kritik an der Musikschule Montafon bzw. an der Marktgemeinde Schruns geübt worden sei und zwar was die Tarifgestaltung betreffe. Der Marktgemeinde Schruns als Trägerin der Musikschule sei - was die Festsetzung der Tarife anlange - oftmals Willkür vorgeworfen worden. Im Stand Montafon habe es dazu einige Gespräche gegeben. Vorab habe man die rechtliche Situation klären müssen, da es sich bei der Musikschule Montafon um keinen Schulverband handle, sondern um eine kulturelle Einrichtung der Gemeinden des Tales Montafon. In den letzten Wochen seien nun alle offenen Fragen geklärt und ein Vereinbarungsentwurf über die Festsetzung des Budgets und der Musikschultarife zwischen der Musikschule Montafon und allen Montafoner Gemeinden ausgearbeitet worden. Heute gehe es darum, diese nachstehende Vereinbarung zu diskutieren und, wenn möglich, zu beschließen: I Sachverhalt 1. Die Musikschule Montafon mit dem Sitz in Schruns ist eine kulturelle Einrichtung der Gemeinden des Tales Montafon. 2. Träger der Musikschule ist die Marktgemeinde Schruns. Die Verumlagung des Abgangs der Musikschule erfolgt nach der Anzahl der Schüler je Gemeinde. 3. Der Voranschlag der Musikschule und die Musikschultarife (Schulgeld) werden gemäß den §§ 73 und 50 Abs. 1 lit. b Z.10 des Gemeindesgesetzes von der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Schruns festgesetzt. 5 / 15 50. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. Februar 2015 II Festsetzung des Budgets und der Musikschultarife 1. Im Hinblick auf das Bestreben der Gemeinden zur Festlegung eines von allen Gemeinden mitgetragenen Musikschulbudgets und im Hinblick darauf, dass die Gemeinden gemeinsam den Abgang der Musikschule tragen, werden der Voranschlag der Musikschule Montafon ab dem Jahr 2016 und die Musikschultarife der Musikschule Montafon, ab dem Unterrichtsjahr 2015/16, im Einvernehmen der Bürgermeister der Gemeinden des Montafons festgelegt. 2. Kommt eine Einigung gemäß Abs. 1 bis spätestens 10. September des laufenden Jahres nicht zustande, erfolgt die Festsetzung des Voranschlages und der Musikschultarife mit unbedingter Mehrheit der Bürgermeister der Gemeinden des Montafons. 3. Die Gemeindevertretung von Schruns verpflichtet sich zur Festsetzung des Voranschlages (derzeit Unterabschnitt 320 des Voranschlages) und der Musikschultarife gemäß den §§ 73 und 50 Abs. 1 lit. b Z. 10 des Gemeindegesetzes entsprechend den von den Bürgermeistern festgelegten Vorgaben gemäß Abs. 1 und 2. 4. Kommt eine Festsetzung des Voranschlages und der Musikschultarife gemäß Abs. 1 oder 2 bis spätestens 20. September des laufenden Jahres nicht zustande, obliegt die Festsetzung des Voranschlages und der Musikschultarife für das folgende Jahr der Marktgemeinde Schruns. Ohne lange Diskussion gelangen die anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig zur Auffassung, dass dem vorliegenden Vereinbarungsentwurf über die Festsetzung des Budgets und der Musikschultarife der Musikschule Montafon zugestimmt werden kann und der Bürgermeister ermächtigt wird, diese für die Gemeinde Vandans rechtsverbindlich zu unterfertigen. 5. Die Gemeinde Vandans erklärt sich zur „TTIP/CETA/TiSA-freien Gemeinde“ – Verabschiedung einer Resolution Der Vorsitzende erinnert in seiner Einleitung an die letzte Gemeindevertretungssitzung am 15. Jänner 2015. Gemeindevertreter Wolfgang Violand habe unter Punkt „Allfälliges“ die Überlegung geäußert, auch für die Gemeinde Vandans eine solche Resolution zu unterzeichnen. Weil man dieser Überlegung von Wolfgang Violand einiges abgewinnen könne, habe er (Bürgermeister) beim Vorarlberger Gemeindeverband entsprechende Informationen eingeholt und eine diesbezügliche Muster-Resolution angefordert. Mit der Unterzeichnung einer solchen Resolution könne auch die Gemeinde Vandans ein entsprechendes Signal setzen. Nach einer kurzen Prüfung dieses vorliegenden Resolutions-Entwurfes sprechen sich alle anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung für eine Unterzeichnung und Verabschiedung derselben aus. 6 / 15 50. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. Februar 2015 6. Alten- und Pflegeheim Vandans: Festlegung der weiteren Vorgangsweise bzw. Schaffung eines neuen Angebotes „Betreutes Wohnen“ In der Sitzung am 20. August 2009, so der Bürgermeister einleitend, habe die Gemeindevertretung einstimmig den Ankauf des Seniorenheimes Schmidt zum Preis von 1, 6 Millionen Euro beschlossen und den Abschluss eines Pachtvertrages mit der St. Anna –Hilfe genehmigt. Diesem Pachtvertrag sei eine Pachtdauer von maximal 5 Jahren (+ 1 Jahr) zugrunde gelegt worden. Der gegenständliche Pachtvertrag ende daher spätestens 31. Dezember 2015 definitiv. Seiner Meinung nach sei daher an der Zeit, über die Zeit nach dem 31.12.2015 nachzudenken. Ohne zeitlichen Aufschub müsse man sich jetzt darüber den Kopf zerbrechen, wie sich eine Nachnutzung dieses Gebäudes darstellen könnte bzw. welche künftigen Ziele es in der Gemeinde Vandans zu verfolgen gelte, was die „Altenbetreuung“ betreffe. Da es in der Gemeinde St. Gallenkirch zwar einen Baubeginn aber bei weitem noch keine Baufertigstellung gebe und in Bartholomäberg mit den Bauarbeiten noch gar nicht begonnen worden sei, müsse man sich außerdem darauf einstellen, dass in absehbarer Zeit auch über eine Verlängerung des Pachtvertrages mit der St. Anna – Hilfe verhandelt werden müsse. Um diese Verhandlungen erfolgreich führen zu können, müsse man die Ziele der Gemeinde kennen und den Verhandlungsspielraum abstecken. Persönlich trage er sich immer häufiger mit dem Gedanken, in Vandans eine stationäre Altenbetreuung aufrecht zu erhalten und ergänzend dazu auch einige Wohnungen zu schaffen bzw. anzumieten, mit denen ein „betreutes Wohnen“ verbunden sei. Aus Gründen der Aktualität bestehe eine dieser Überlegungen darin, mit der VOGEWOSI ein derartiges Projekt umzusetzen, die derzeit im Begriffe sei, eine aus mehreren Objekten bestehende Wohnanlage zu errichten. Dass es dazu auch noch andere Partner benötige, sei klar. Ein solcher Partner könnte beispielsweise die St. Anna – Hilfe sein, mit der man ohnehin noch Verhandlungen führen müsse. Jedenfalls glaube er zu wissen, dass der Zeitpunkt für solche Verhandlungen derzeit „günstig“ sei. Stefan Jochum gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass er sich für die Überlegung, nämlich in der Gemeinde Bartholomäberg ein neues Alten- und Pflegeheim zu errichten, noch nie begeistern habe können. Ein solches Alten- und Pflegeheim gehöre seiner Meinung nach ins Tal und nicht auf einen Berg. Da die Gemeinde Bartholomäberg ja auch über Grund und Boden im Ortsteil Gantschier verfüge, soll man sich Gedanken machen, dort ein solches Alten- und Pflegeheim zu errichten. Persönlich könne er sich keinesfalls vorstellen, die Möglichkeit eines „betreuten Wohnens“ nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Alten- und Pflegeheim anzubieten. Das „betreute Wohnen“ setze seiner Meinung nach die unmittelbare Nachbarschaft mit einem Alten- oder Pflegeheim voraus. Er plädiere dafür, mit der St. Anna Stiftung entsprechende Verhandlungen zu führen mit dem erklärten Ziel, dass diese in der Gemeinde Vandans ein solches Altenund Pflegeheim errichte und zwar in Kombination mit einem Angebot des „betreuten Wohnens“. Da die Gemeinde Vandans über zahlreiche interessante Baugrundstücke verfüge, könnte er sich auch eine günstige Grundbeistellung für die Schaffung einer solchen Einrichtung vorstellen. Rita Zint begrüßt diese Idee, ein „betreutes Wohnen“ in Kombination einem Alten- oder Pflegeheim anzubieten. Ihrer Meinung nach sei von großer Bedeutung, eine solche Einrichtung möglichst zentrumsnah zu errichten. Florian Küng plädiert in seiner Wortmeldung dafür, dass im Rahmen dieser Gespräche mit der St. Anna Stiftung auch der Pachtzins für das jetzige Seniorenheim neu verhandelt werden soll. Auch wenn man damals froh gewesen sei, mit der St. Anna – Hilfe einen Partner gefunden zu haben, der das damals private Seniorenheim ohne Unterbrechung weitergeführt habe, könne man heute guten Gewissens einen Pachtzins fordern, der über den ganz normalen Zinsaufwendungen liege. Wolfgang Violand befürwortet in seiner Wortmeldung generell die Errichtung eines weiteren Alten- und Pflegeheimes im Außermontafon. Allerdings verstehe er nicht, dass man 7 / 15 50. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. Februar 2015 seinerzeit einer Neuerrichtung am „Berg“ zugestimmt habe. Das dortige Zufahren für Besucher etc. sei umständlich, öffentliche Verkehrsmittel seien nur eingeschränkt vorhanden und zudem fehle eine entsprechende Infrastruktur. Zudem gebe es am Standort „Berg“ noch immer kein umsetzungsfähiges Projekt. Deshalb plädiere er für die Neuerrichtung eines solchen Heimes im Ortsteil Gantschier. Einstimmig sprechen sich zu guter Letzt die Anwesenden für baldige Verhandlungen mit der St. Anna Stiftung als Betreiberin des jetzigen Seniorenheimes aus und ermächtigen den Bürgermeister, im Sinne der heutigen Diskussion weitergehende Gespräche mit dieser zu führen. 7. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Jugend, Sport und Vereine vom 12. Februar 2015 Über Ersuchen des Vorsitzenden ergreift Vbgm. Michael Zimmermann das Wort und gibt in seinen Ausführungen zu verstehen, dass bis zum 31.01.2015 (letzter Abgabetermin) insgesamt 19 Ansuchen auf Vereinsförderung eingelangt seien. In der Sitzung am 10. Februar 2015 habe man jedes einzelne Ansuchen beraten, diskutiert und auch deren Einsätze für das „Allgemeinwohl“ gewichtet. Letztlich sei man im Ausschuss für Jugend, Sport und Vereine einstimmig zu nachfolgenden Empfehlungen gelangt: Bienenzuchtverein Vandans Grundförderung Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2014: Euro Euro 500, 00 500, 00 Elternverein der Volksschule Vandans Grundförderung Sachbezüge (indirekte Förderung) Sonderförderung Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2014: Euro Euro Euro Euro 200, 00 187, 00 267, 00 654, 00 Funkenzunft Vandans Grundförderung Jugendförderung Sonderförderung Sachbezüge (indirekte Förderung) Gesamt Förderbeitrag für das Jahr 2014: Euro Euro Euro Euro Euro Harmoniemusik Vandans Grundförderung Jugendförderung Sachbezüge (indirekte Förderung) Sonderförderung Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2014: Euro Euro Euro Euro Euro 700, 00 660, 00 2.802, 70 4.871, 26 9.033, 96 Kirchenchor Vandans Grundförderung Sachbezüge (indirekte Förderung) Sonderförderung Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2014: Euro Euro Euro Euro 200, 00 607, 70 198, 75 1.006, 45 Obst- und Gartenbauverein Vandans Grundförderung Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2014 Euro Euro 8 / 15 50. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. Februar 2015 600, 00 90, 00 149, 03 813, 00 1.652, 03 300, 00 300, 00 Österreichischer Bergrettungsdienst Ortsstelle Vandans Grundförderung Euro 700, 00 Jugendförderung Euro 30, 00 Sachbezüge (indirekte Förderung) Euro 1.235, 00 Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2014: Euro 1.965, 00 Österreichischer Pensionistenverband Ortsgruppe Vandans/St.Anton i.M. Grundförderung Euro 200, 00 Sachbezüge (indirekte Förderung) Euro 1.431, 60 Sonderförderung Euro 614, 40 Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2014: Euro 2.246, 00 Schützengilde Montafon Grundförderung Jugendförderung Sachbezüge (indirekte Förderung) Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2014: Euro Euro Euro Euro 200, 00 180, 00 1.620, 00 2.000, 00 Seniorenbund Montafon Grundförderung Sachbezüge (indirekte Förderung) Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2014: Euro Euro Euro 200, 00 195, 00 395, 00 Sportclub Montafon Vandans Grundförderung Jugendförderung Sachbezüge (indirekte Förderung) Sonderförderung Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2014: Euro Euro Euro Euro Euro 700, 00 1.200, 00 1.126, 00 4.643, 00 7.669, 00 Trachtengruppe Vandans Grundförderung Jugendförderung Sachbezüge (indirekte Förderung) Sonderförderung Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2014: Euro Euro Euro Euro Euro 600, 00 210, 00 430, 00 2.350, 08 3.690, 08 UTC Vandans Grundförderung Jugendförderung Sonderförderung Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2014: Euro Euro Euro Euro 400, 00 1.200, 00 1.180, 00 2.780, 00 Van Dancers Country-Linedance Vandans Grundförderung Sachbezüge (indirekte Förderung) Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2014: Euro Euro Euro 500, 00 1.470, 00 1.970, 00 Vorarlberger Familienverband Ortsgruppe Vandans Grundförderung Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2014: Euro Euro 300, 00 300, 00 Wintersportverein Vandans Grundförderung Jugendförderung Sachbezüge (indirekte Förderung) Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2014: Euro Euro Euro Euro 500, 00 690, 00 1.090, 00 2.280, 00 9 / 15 50. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. Februar 2015 EHC Montafon Jugendförderung Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2014: Euro Euro 240, 00 240, 00 Eislaufverein Montafon Jugendförderung Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2014: Euro Euro 180, 00 180, 00 Judo Club Montafon Jugendförderung Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2014: Euro Euro 390, 00 390, 00 Über Antrag des Bürgermeisters werden sodann alle Empfehlungen des Ausschusses für Jugend, Sport und Vereine vom 12. Februar 2015 einstimmig zum Beschluss erhoben. 8. Entscheidung zur Berufung der Agrargemeinschaft Alpgenossenschaft Fahren – Ziersch, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Lins KG, Bludenz, gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 04.09.2008, zugestellt am 22.12.2014 Der Bürgermeister informiert einleitend, dass diese „Bauangelegenheit“ sich schon über Jahre erstrecke. Über Ersuchen der Anwesenden erläutert der Bürgermeister in der Folge den gegenständlichen Sachverhalt und zwar in chronologischer Reihenfolge. Mit Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Vandans vom 04.09.2008, Zl I-1319/2008, wurde gegenüber der Agrargemeinschaft Alpinteressentschaft Fahren-Ziersch, FL - 9491 Rugell, unter anderem § 40 Abs. 1 Baugesetz die Verfügung der Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes betreffend die Änderung der Dacheindeckung bei der Hirtenhütte auf Grundstück Nr. 997/1 sowie der Heubarge auf Grundstück Nr. .692, GB Vandans, für den Fall angedroht, dass die Berufungswerberin nicht innert eines Monats nach Zustellung des Bescheides einen entsprechenden Bauantrag einbringt. Mit Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Vandans vom 11.10.2010 wurde gegenüber der Berufungswerberin hinsichtlich der Neueindeckung der Hirtenhütte auf Grundstück Nr. 997/1 sowie der alten Hirtenhütte auf Grundstück Nr. .690/3 und Nr. .690/4 und des Stallgebäudes auf Grundstück Nr. .690/5, jeweils GB Vandans, die Herstellung des rechtmäßigen Zustandes bis längstens 31.10.2010 aufgetragen. Die Berufungswerberin erhob gegen den Bescheid der Gemeinde Vandans vom 11.10.2010 fristgerecht das Rechtsmittel der Berufung und beantragte die Aufhebung des Bescheides. Mit Bescheid der Gemeindevertretung Vandans vom 06.12.2011 wurde der Berufungswerberin hinsichtlich der Neueindeckung der Hirtenhütte auf Grundstück Nr. 997/1 und des Stallgebäudes auf Grundstück Nr. .690/5, je GB Vandans, die Herstellung des rechtmäßigen Zustandes, d.h. die Demontage der mit Alu-Dachschindeln erfolgten Dacheindeckung, bis längstens 31.05.2012 aufgetragen. Zudem stellte die Gemeindevertretung fest, dass die Noteindeckung der alten Hirtenhütte auf Grundstück Nr. .690/3 und Nr. .690/4, beide GB Vandans, mittels Alu-Dachschindeln ein freies Bauvorhaben darstellen. Die Berufungswerberin erhob gegen die Berufungsentscheidung der Gemeindevertretung Vandans Vorstellung an die Bezirkshauptmannschaft Bludenz und beantragte, den bekämpften Bescheid ersatzlos aufzuheben bzw. in eventu den Bescheid dahingehend abzuändern und zu erkennen, dass die Noteindeckung der Objekte auf Grundstück Nr. 10 / 15 50. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. Februar 2015 997/1 und des Stallgebäudes auf der Liegenschaft Grundstück Nr. 690/5, beide GB Vandans, mittels Alu-Dachschindeln ein freies Bauvorhaben darstelle. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bludenz wurde die Vorstellung hinsichtlich des Grundstückes Nr. 997/1, GB Vandans, als unbegründet abgewiesen. Hinsichtlich des Grundstückes Nr. .690/5, GB Vandans, wurde der Bescheid der Gemeindevertretung vom 06.12.2011 aufgehoben und zur neuerlichen Entscheidung an die Gemeindevertretung der Gemeinde Vandans zurückverwiesen. Am 27.06.2012 erhob die Berufungswerberin gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bludenz Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof und beantragte, den Bescheid ersatzlos aufzuheben und über dies dem Antrag aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 04.07.2012 wurde dem Antrag auf Zuerkennung aufschiebender Wirkung stattgegeben. Der Verwaltungsgerichtshof gab der Beschwerde der Berufungswerberin Folge, hob den Bescheid der Gemeindevertretung der Gemeinde Vandans vom 06.12.2011 insoweit auf, als damit die Herstellung des rechtmäßigen Zustandes der Hirtenhütte aufgetragen wurde und verwies die Angelegenheit zur neuerlichen Entscheidung an die Gemeindevertretung zurück. In seiner Begründung führte der VwGH im Wesentlichen aus, dass der Beseitigungsaufwand so zu formulieren sei, dass diesem auch Folge geleistet werden könne und derart zu konkretisieren, welcher Zustand wieder herzustellen sei. Mit Bescheid der Gemeindevertretung Vandans vom 17.09.2014 konkretisierte die Gemeindevertretung Vandans den Beseitigungsauftrag und wurde gegenüber der Berufungswerberin hinsichtlich der Neueindeckung der Hirtenhütte auf Grundstück Nr. 997/1, GB Vandans, aufgetragen, die Herstellung des rechtmäßigen Zustandes der Holzschindeleindeckung sowie die Demontage der Eindeckung mittels Blechbahnen bis längstens 30.06.2015 durchzuführen. Die Berufungswerberin erhob gegen diesen (modifizierten) Bescheid Berufung (irrtümlicherweise als „Vorstellung“ tituliert) und beantragte, den Bescheid ersatzlos aufzuheben. Am 26.11.2014 erging vom Landesverwaltungsgericht Vorarlberg ein Erkenntnis, mit dem der Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Vandans vom 11.10.2010, Zl. I-1319/2010, ersatzlos aufgehoben wurde. Es könne nicht festgestellt werden, ob und gegebenenfalls wann der Bescheid der Gemeinde Vandans vom 04.09.2008, Zl. I-131-9/2008, der Berufungswerberin zugegangen bzw. zugestellt worden sei. Der Herstellungsauftrag des Bürgermeisters der Gemeinde Vandans vom 11.10.2011, Bescheid zu Zl. I-131-9/2010, setze voraus, dass eine Aufforderung nach § 40 Abs. 1 Baugesetz ergangen sei und dieser nicht innerhalb eines Monats durch Einbringung eines vollständigen Bauantrages bzw. einer vollständigen Bauanzeige entsprochen worden sei. Ohne einen Nachweis einer entsprechenden Aufforderung nach § 40 Abs. 1 Baugesetz könne die in dieser Bestimmung festgelegte Einmonatsfrist nicht rechtsverbindlich in Gange gesetzt werden. Das bisherige Verfahren ist sohin als gegenstandslos zu betrachten. Folgender Sachverhalt wird als erwiesen angenommen: Die Dächer der Hirtenhütte auf Grundstück Nr. 997/1 sowie der Heubarge auf Grundstück Nr. 692, beide GB Vandans, waren seit jeher mit Holzschindeln eingedeckt. Der Bürgermeister der Gemeinde Vandans konnte am 30.08.2008 persönlich feststellen, dass beide Dächer der gegenständlichen Gebäude neu eingedeckt werden. Allerdings, so seine damalige Feststellung, erfolge diese Neueindeckung nicht – wie bisher – mit 11 / 15 50. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. Februar 2015 Holzschindeln, sondern vermutlich mit Prefa-Aluminiumschindeln. Eine entsprechende Baubewilligung wurde von der Berufungswerberin erstmals im Zuge der Berufung vom 02.01.2015 beantragt. Rechtlich ergibt sich daraus wie folgt: Gemäß § 18 Abs. 1 lit. a des Vorarlberger Baugesetzes (BauG) bedürfen die Errichtung oder wesentliche Änderung von Gebäuden einer Baubewilligung. Gemäß § 2 Abs. 1 lit. o BauG ist als wesentliche Änderung eines Bauwerks oder einer sonstigen Anlage auch eine Änderung zu verstehen, durch die die äußere Erscheinung des Bauwerks oder der sonstigen Anlage erheblich geändert wird. Es ist daher jedenfalls davon auszugehen, dass die verfahrensgegenständliche Änderung der Dacheindeckung der Gebäude eine wesentliche Änderung des Gebäudes im Sinne des § 2 Abs. 1 lit. o BauG darstellt und daher gemäß § 18 Abs. 1 lit. a BauG bewilligungspflichtig ist (siehe beispielsweise VwGH 23.01.2003, 2002/06/0193). Bei der Frage, ob die Änderung einer Dacheindeckung eine wesentliche Änderung im Sinne des § 2 Abs. 1 lit. o BauG darstellt, handelt es sich um eine Rechtsfrage. Maßgabe für die Beurteilung ist in diesem Zusammenhang auch der Schutz des Orts- und Landschaftsbildes gemäß § 17 BauG. Eine Änderung eines Gebäudes, die zu einer Beeinträchtigung der dort angeführten Anforderungen an dessen Anordnung und Gestaltung führt, muss jedenfalls als wesentliche Änderung eines Gebäudes angesehen werden. Im Übrigen sei auf die Verordnung über die Erlassung eines Bebauungsplanes betreffend die äußere Gestaltung von Gebäuden im Rellstal und Lünerseegebiet vom 20.10.2010 (Beschluss der Gemeindevertretung Vandans vom 19.10.2010) verwiesen, welche gemäß § 2 der erwähnten Verordnung der Gemeinde Vandans zur Anwendung gelangt. Danach sind bei der Errichtung oder wesentlichen Änderungen von Alp- oder anderen landwirtschaftlichen Gebäuden, von Gebäuden mit Wohn- und sonstigen Aufenthaltsräumen und von Nebengebäuden, nur Sattel- und Pultdächer mit Dachneigungen von mindestens 20 Grad zulässig und sind solche Dächer mit Holzschindeln (Fichte oder Lerche) einzudecken. Nachdem es sich bei der Neueindeckung der Dächer im vorliegenden Fall um eine wesentliche Änderung im Sinne des § 18 BauG handelt, war spruchgemäß zu entscheiden. Im Hinblick auf die Verordnung der Gemeinde Vandans über die Erlassung eines Bebauungsplanes betreffend die äußere Gestaltung von Gebäuden im Rellstal und Lünerseegebiet war auch der (erstmals gestellte Baubewilligungsantrag) zu versagen. Mit Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Vandans vom 04.09.2008, Zl. I – 1319/2008, der Berufungswerberin zugestellt am 22.12.2014, wurde die Einstellung der Bauarbeiten zur Neueindeckung der Hirtenhütte auf dem Grundstück Nr. 997/1 sowie der Heubarge auf Grundstück Nr. .692, je GB Vandans, verfügt. Gleichzeitig wurde gemäß § 40 Abs. 1 des Baugesetzes die Verfügung der Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes für den Fall angedroht, dass sie nicht innert eines Monats nach Zustellung des Bescheides einen entsprechenden Bauantrag einbringen. Gegen diesen Bescheid hat die Agrargemeinschaft Alpinteressentschaft Fahren-Ziersch, vertreten durch Obmann Reinhard Büchel, Oberweilerstraße 18, FL - 9491 Ruggell, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Lins KG, 6700 Bludenz, fristgerecht Berufung eingebracht. 12 / 15 50. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. Februar 2015 Nach dieser ausführlichen Sachverhaltsdarlegung übergibt er den Vorsitz an den Vizebürgermeister Michael Zimmermann und verlässt auf eigenen Wunsch den Sitzungssaal. Es ergibt sich in der Folge eine sehr umfassende, aber äußerst sachlich geführte Diskussion, wobei letztlich mit 23 : 1 Stimmen (Gegenstimme Manfred Schapler) die Anwesenden zur Entscheidung gelangen, dass der Berufung der Agrargemeinschaft Alpinteressenschaft Fahren – Ziersch vom 02. Jänner 2015, erhalten am 05. Jänner 2015, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Vandans vom 04.09.2008, Zl. I – 1319/2008, der Berufungswerberin am 22.12.2014 zugestellt, nicht stattgegeben und der besagte Bescheid des Bürgermeisters bestätigt werden soll. Manfred Schapler begründet seine Gegenstimme damit, dass die Neueindeckung eines Daches mit anthrazitfarbenen Aluminiumschindeln oder Blechbahnen keiner Bewilligungspflicht nach § 18 des Baugesetzes unterliege, weil es seiner Meinung nach keine wesentliche Änderung eines Gebäudes darstelle. Da die Dacheindeckung vor dem Erlassen des Bebauungsplanes Rellstal geschehen ist, habe dieser Bezug auf die erwähnten Neueindeckungen keine Relevanz für ihn. Außerdem habe er bis dato keine Möglichkeit gehabt, in den Akt bzw. die erwähnten Gutachten und Stellungnahmen Einsicht zu nehmen. 9. Berichte und Allfälliges Der Bürgermeister berichtet, dass  am 03. Februar 2015 von der Anwaltskanzlei Piccolruaz & Müller ein Schreiben in der Causa „Bauangelegenheit Arnold und Rosmarie Dönz“ eingelangt sei. Weil dieses an die Gemeindevertretung adressiert sei, wolle er dies jetzt zur Verlesung bringen. Das besagte Schreiben wird in der Folge vom Bürgermeister verlesen und damit die Anwesenden vom Inhalt dieses Schreibens in Kenntnis gesetzt.  Pfarrer Mag. Hans Tinkhauser am 26. Jänner 2015 seinen 50. Geburtstag gefeiert habe. Im Namen der Gemeindevertretung habe er dem Jubilar zu seinem runden Geburtstag gratuliert und diesem ein gemeinsames Präsent der Gemeinden Schruns, Bartholomäberg und Vandans überreicht.  er am 12. Februar 2015 von Dr. Günther Abbrederis vom Amt der Vorarlberger Landesregierung einen Anruf erhalten habe. Der Inhalt dieses Gespräches sei vom Anrufer in einem Aktenvermerk festgehalten worden. Der gegenständliche Aktenvermerk wird sodann vom Bürgermeister verlesen. Alle Anwesenden bringen in der Folge zum Ausdruck, dass die gegenständliche Angelegenheit bereits einmal, und zwar am 06. März 2014, in der Gemeindevertretung diskutiert worden sei. Damals habe sich die Gemeindevertretung einstimmig für das Umsetzen einer Einbahnregelung im besagten Bereich dieser Verbindungsstraße ausgesprochen. Weil aber eine solche Maßnahme vermutlich zu einem höheren Verkehrsaufkommen auf der Böschisstraße führen werde, dürfe eine solche „Einbahnregelung auf der St. Antonerstraße“ erst umgesetzt werden bzw. in Kraft treten, wenn es für den Radweg eine Alternative zur jetzigen Böschisstraße gebe. An diesem Standpunkt, so das Resümee der Gemeindevertretung, habe sich nichts geändert.  mit Schreiben vom 18. Februar 2015 eine Bedarfserhebung „Ferienbetreuung für Volksschulkinder“ gestartet worden sei und zwar sowohl an der Volksschule Vandans als auch an der Volksschule St. Anton. Bis am 13. März 2015 bestehe die Möglichkeit, sich für eine „Ferienbetreuung“ anzumelden. Wenn dieses Ergebnis vorliege, 13 / 15 50. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. Februar 2015 habe die Gemeindevertretung dazu eine konkrete Entscheidung zu treffen, ob eine solche Ferienbetreuung angeboten werden soll oder nicht.  am 19. Februar 2015 einen gemeinsamen Workshop mit Vertretern des örtlichen Tourismusausschusses, von örtlichen Tourismusakteuren und Vertretern der Montafon Tourismus GmbH gegeben habe. In dieser gemeinsamen Sitzung sei es in erster Linie um eine Profilierung der Tourismusgemeinde Vandans gegangen. Das Ergebnis dieses Workshops werde von Montafon Tourismus zusammengefasst und gemeinsam mit den Ergebnissen der anderen Montafoner Gemeinden in einigen Wochen präsentiert.  die Absicht bestehe, den Wanderbus Rells auch im heurigen Sommer wieder fahrplanmäßig zu fahren. Für das Fahren dieses Wanderbusses gebe es bis dato 2 Interessenten. Mit diesen werde man nun in konkrete Verhandlungen treten. Wenn ein diesbezügliches Ergebnis vorliege, müsse die Gemeindevertretung eine Entscheidung treffen. Unter Punkt „Allfälliges“ ergeben sich folgende Wortmeldungen: Werner Vergut: Der neue Bahnhof stellt in jeder Hinsicht eine gelungene Lösung dar. Auch der Montafonerbahn AG, die sämtliche Kosten getragen hat, muss in diesem Zusammenhang gedankt werden. Leider fehlt noch immer das Buswarte-Häuschen an der L 83, das eigentlich schon seit Monaten stehen sollte. Antwort des Bürgermeisters: Was die Optik und die Qualität des neuen Bahnhofes anlangt, kann ich mich nur der geäußerten Meinung anschließen. Das Bauvorhaben ist in Rekordzeit realisiert worden. Die moderne Architektur, die schlichte Gestaltung und Ausstattung findet mehr oder weniger breiten Anklang. Dass das Buswarte-Häuschen noch immer fehlt, ärgert auch mich. Im vergangenen Herbst wurde zugesagt, dass dieses spätestens auf die Wintersaison hin zur Aufstellung kommen soll. Im Prinzip hat es immer wieder nur Versprechungen gegeben. Faktum ist, dass das Häuschen noch immer nicht steht und jetzt eine Aufstellung vor Ostern zugesagt worden ist. Werner Vergut: In der Sitzung am 17. Juli 2014 hat die Gemeindevertretung im Zusammenhang mit dem Neubau eines Sicherheitszentrums für Feuerwehr und Bergrettung die Erarbeitung eines Masterplanes beschlossen. Gerne hätte ich Auskunft darüber, wie die nächten Schritte in diesem Zusammenhang aussehen. Antwort des Bürgermeisters: Sozusagen als erster Schritt ist bei der Wildbach- und Lawinenverbauung eine Baugrundlagenbestimmung bzw. ein Gutachten was die Hochwasser- oder Murengefährdung anbelangt eingeholt worden. In einem nächsten Schritt soll jetzt beim Brandinstitut IBS in Linz eine Prüfung des Standortes beantragt werden. Von der Vorarlberger Illwerke AG ist eine solche Prüfung gefordert worden. Peter Scheider: Vom Bahnhof Schruns nach Vandans gibt es nach wie vor kein Nachttaxi. In einer der letzten Sitzungen ist zugesagt worden, bei der Montafonerbahn AG in dieser Sache vorzusprechen und auszuloten, ob und welche Lösungsmöglichkeiten es gibt. Haben solche Gespräche schon stattgefunden? Antwort des Bürgermeisters: Am gestrigen Tag hat es bei der mbs Bus GmbH in Schruns ein diesbezügliches Gespräch gegeben. Dort sind in den vergangenen Wochen eine Vielzahl an Lösungsvorschlägen geprüft worden. Allerdings sind noch nicht alle Vorschläge mit konkreten Finanzierungskosten unterlegt. Wenn alle diese Details auf dem Tisch liegen, wird es mit den Gemeinden Bartholomäberg, St. Anton und Vandans ein informelles Gespräch geben. Peter Scheider: Mir ist es heute ein großes Anliegen, den Verantwortlichen der EYOF 14 / 15 50. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. Februar 2015 ein Kompliment auszusprechen. Die Veranstaltung war in jeder Hinsicht aller beste Werbung für den Jugendsport. Akteure und Besucher waren voll des Lobes. Nebst den vielen Sportveranstaltungen waren insbesondere auch die vielen Siegerehrungen immer wieder tolle Veranstaltungen. Dass die Siegerehrungen immer auch im Beisein von Trachtenkindern, viele aus der Gemeinde Vandans, stattgefunden haben, war besonders beeindruckend. Antwort des Bürgermeisters: Dem Lob und der Anerkennung kann ich mich nur anschließen. Allen Verantwortlichen dieser EYOF gebührt großen Dank! Großen Dank ist auch den vielen Ortsvereinen im Tal abzustatten, die sehr viele Helfer für die einzelnen Veranstaltungen abgestellt haben. Ohne diese breite Unterstützung hätte diese vermutlich einmalige Veranstaltung im Montafon nicht so erfolgreich abgewickelt werden können. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Bürgermeister allen für ihr Kommen sowie die sachliche und konstruktive Mitarbeit und schließt um 23.20 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: Eveline Breuß Burkhard Wachter, Bgm. 15 / 15 50. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. Februar 2015