19900531_GVE003

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 19:01
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1990-05-31
Erscheinungsdatum 1990-05-31
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Inhalt des Dokuments

-1GEMEINDEAMT VANDANS 31. Mai 1990 Niederschrift aufgenommen am 31.5.1990 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 3. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Vandans in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 22.5.1990 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vzbgm. Franz Egele, GR Wolfgang Violand, GV Manfred Blenke, GV Peter Scheider, GV Ernst Schoder, GV Gerhard Stampfer, GV Gerhard Bitschnau, GV Gerlinde Linder, GV Franz Bitschnau, GR Gottfried Schapler, GV Peter Schapler, GV LAbg. Manfred Vallaster, GV Dr. Gernot Hämmerle, GV Elmar Kasper sowie die Ersatzleute Rupert Platzer, Norbert Sartori, Karin Ganahl, Günter Fritz, Fritz Maier und Wolfgang Fussenegger. Entschuldigt: GR Josef Tschofen, GV Kurt Greber, GV Inge Dobler, GV Florentin Salzgeber, GV Rudolf Zudrell und GV Ernst Stejskal Schriftführer: GmdBed. Heinz Scheider Der Vorsitzende eröffnet um 20.05 Uhr die 3. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute sowie die zahlreich anwesenden Zuhörer und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Vor Eingang in die Tagesordnung werden die anwesenden Ersatzleute Rupert Platzer, Karin Ganahl, Fritz Maier und Wolfgang Fussenegger gem. § 37 GG. durch den Bürgermeister angelobt. In einer Trauerminute gedenkt der Bürgermeister dem am 27.5.1990 verstorbenen Mitarbeiter Paul Neher. Er würdigt dabei die Verdienste des Verstorbenen und erinnert an das Pflichtbewußtsein und den Einsatzwillen des verunglückten Kollegen. Mit der Bitte, den Verstorbenen im ehrenden Gedenken zu bewahren, beendet der Vorsitzende das Totengedenken. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben; dem Antrag des Vorsitzenden auf Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes "Kenntnisnahme der von der Fraktion Partei unabhängiger Arbeitsgruppe Vandans namhaft gemachten Zuhörer" wird einstimmig entsprochen. Ebenso wird dem Antrag von Manfred Vallaster, die Tagesordnung um den Punkt "Diskussion und Beschlußfassung zum Antrag der ÖVP-Fraktion auf Erhöhung des Gemeindebeitrages für altpapiersammelnde Vereine" zu erweitern, einstimmig zugestimmt. -2Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung vom 10.5.1990 2. Antrag der ÖVP-Fraktion auf Durchführung einer Diskussion über die nun vorliegende Fremdenverkehrsstudie, ihre Auswirkungen, ihren Zweck und die weitere Verwirklichung 3. Antrag der ÖVP-Fraktion auf Durchführung einer Diskussion um einen Beitrag der Gemeinde zur Erhaltung der alten Pfarrkirche als Friedhofkirche 4. Ansuchen des Bauausschusses "Alte Kirche" um Genehmigung eines Wasseranschlusses an die Ortswasserversorgung für die alte Pfarrkirche 5. Berichte und Allfälliges 6. Kenntnisnahme der von der Fraktion Parteiunabhängiger Arbeitsgruppe Vandans namhaft gemachten Zuhörer 7. Diskussion und Beschlußfassung zum Antrag der ÖVP-Fraktion auf Erhöhung des Gemeindebeitrages für altpapiersammelnde Vereine Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 2. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 10.5.1990, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird nach Berichtigung der nachstehenden Schreibfehler einstimmig genehmigt. Im Pkt. 6) der Niederschrift ist Gottfried Schapler fälschlicherweise als Gemeindevertreter bezeichnet. Richtig ist die Bezeichnung "Gemeinderat". Im Pkt. 14) der Niederschrift ist der Verkaufspreis eines sogenannten Durstlöschers im Rest. Kaiserhof mit S 25, -- vermerkt. Der Verkaufspreis ist auf S 30, -- zu berichtigen. 2. Bgm. Wachter bringt den von der ÖVP-Fraktion am 25.1.1990 eingebrachten Antrag zur Verlesung. Über Ersuchen des Vorsitzenden erläutert GV Manfred Vallaster sodann die Beweggründe dieses Antrages. So seien zum Beispiel in der Tourismusstudie verschiedene Maßnahmen angeregt worden, ohne daß bis dato etwas geschehen sei. Darüberhinaus vermisse er die in der Studie als vordringlich bezeichneten Motivationsbestrebungen der Gemeinde und des Verkehrsamtes. Zusammenfassend vertrete er die Anschauung, daß die vorliegende Studie und die darin aufgezeigten Maßnahmen vom Fremdenverkehrsbeirat beraten und je nach Dringlich- und Realisierbarkeit einer Verwirklichung zugeführt werden sollen. -3GV Elmar Kasper stellt fest, daß seiner Meinung nach die Gemeindevertretung mit der Umsetzung der Studie befaßt werden müsse. Er vermisse die diesbezüglichen Beratungen in der Gemeindevertretung gänzlich und müsse einmal mehr feststellen, daß das seiner Meinung nach zuständige Gremium bis dato nicht oder nur spärlich mit der Umsetzung der Studie befaßt worden sei. Bürgermeister Wachter, Vzbgm. Egele und GR Violand vertreten namens ihrer Fraktion die Ansicht, daß sehr wohl die vorliegende Studie als "roter Leitfaden" bestehe und daß zahlreiche Maßnahmen bereits aufgegriffen und einer Verwirklichung zugeführt worden seien. Die Studie selber weise aber darauf hin, daß die Umsetzung der aufgezeigten Maßnahmen in einem Zeitraum von 5 bis 10 Jahren zu erfolgen habe und daß ein geduldiges, kontinuierliches Arbeiten notwendig sei. Die diesbezüglichen Versäumnisse der letzten 10 Jahren könnten nicht in einer Saison bereinigt werden. Selbstverständlich stünden noch viele Maßnahmen zur Entscheidung an. Der Anregung von GV Vallaster komme man aber gerne nach und werde den Fremdenverkehr sbei rat mit weiteren Projekten und Maßnahmen, wie in der Studie aufgezeigt, befassen. Je nach Priorität und Finanzierbarkeit sollen sukzessive auch die übrigen Anregungen einer Entscheidung zugeführt werden. 3. Bgm. Wachter verliest den von der ÖVP-Fraktion am 10.5.1990 eingebrachten Antrag auf Durchführung einer Diskussion um einen Beitrag der Gemeinde zur Erhaltung der Alten Kirche als Friedhofskirche. Über Ersuchen des Vorsitzenden ergreift GV LAbg. Manfred Vallaster sodann das Wort und erläutert den Antrag aus seiner Sicht. Demzufolge sei die alte Pfarrkirche Vandans ein unzweifelhaft wertvolles Bauwerk und müsse als Ganzes erhalten werden. Der Bauausschuß "Alte Kirche" habe in mühevoller Kleinarbeit Kostenvoranschläge für alle erforderlichen Sanierungsarbeiten eingeholt. Eine Gesamterhaltung erfordere auf Grundlage dieser verbindlichen Angebote einen Kostenaufwand von 11, 4 Mio. S, wobei in diesen Kosten bereits 10% Unvorhergesehenes enthalten sei. Diese Kostenermittlung sei fachlich und sachlich fundiert und dürfe nicht mehr angezweifelt werden. GR Gottfried Schapler unterstützt diese Ausführungen von Manfred Vallaster und appelliert an die Gemeindevertretung, die Kostenschätzungen anzuerkennen und diese als Ausgangsbasis für die Finanzierung zu betrachten. Namens der ÖVP-Fraktion führt Manfred Vallaster dann weiters aus, daß die Finanzierung der ausgewiesenen Sanierungssumme von 11, 4 Mio. S durch verbindliche Zusagen gesichert seien. Bei einem Kostenbeitrag von 3, 5 Mio. S erhalte die Gemeinde von der Pfarre das Recht, die alte Pfarrkirche als Friedhofskapelle zu verwenden. Summa summarum liege dieser Kostenaufwand für die Gemeinde nicht höher als bei der Schaffung einer eigenen Totenaufbewahrungsstätte. Die Gemeinde bekomme also die Möglichkeit zur Mitverwendung als Friedhofskapelle und gleichzeitig werde dieses nun bereits Jahrzehnte anstehende Problem endgültig gelöst. Seiner Meinung nach könne sich für die Gemeinde keine bessere und finanziell -4- günstigere Lösung geben. Er ersuche deshalb um Aufhebung des szt. Gemeindevertretungsbeschlusses vom 21.11.1985 und gleichzeitiger Genehmigung eines Kostenbeitrages in Höhe von 3, 5 Mio. S. Damit stünde einem sofortigen Baubeginn nichts mehr im Wege, als daß noch im laufenden Jahr 1990 die Außensanierung abgeschlossen werden könnte. Der Gemeinde stünde, die Zusage könne er bereits heute machen, ab dem Frühjahr des Jahres 1993 eine benutzbare Friedhofskapelle in Form der alten Pfarrkirche zur Verfügung. Namens der FPÖ-Fraktion ergriff nun der Bürgermeister das Wort und legte die Ausgangsbasis aus seiner Sicht dar. Vorweg aber brachte der Vorsitzende seine Enttäuschung über die Vorgangsweise des Pfarrkirchenrates zum Ausdruck. Nachdem über viele Jahre hinweg der Pfarrkirchenrat und die Gemeinde gemeinsam nach einer vertretbaren Lösung suchten, habe der Pfarrkirchenrat im vergangenen Herbst 1989 eigenmächtig und ohne jegliche Absprache mit der Gemeinde eine Gesamterhaltung beschlossen. Eine Gesamterhaltung, deren Finanzierung auf bedenklichen Füßen stehe! Denn weder am Tage des Beschlusses über die Gesamterhaltung noch am heutigen Tage sei diese vorgelegte Finanzierung tatsächlich gesichert. Aber nicht nur die Finanzierung, auch der Verwendungszweck sei unklar. Als reine Friedhofskapelle sei eine Investition von 11, 4 Mio. S jedenfalls nicht vertretbar. Daß die Finanzierung keinesfalls als gesichert betrachtet werden könne, habe seine heutige Vorsprache in Wien bestätigt. Die vom Bundesdenkmalamt" in Aussicht gestellte" 2. Million sei jedenfalls keinesfalls verbindlich zugesagt. Ebenso die Gewährung eines Natural bei träges in Höhe von 0, 5 Mio. Schilling. Ebenso stehe eine Beitragsgewährung für den Fall daß Mehrkosten bei der Sanierung eintreten, in den Sternen. Darüberhinaus sei auch der Erlös dieser ins Treffen geführten "Bausteinaktion" alles andere als verbindlich. Auch der Beitrag der Gemeinde mit 3, 5 Mio. S sei entschieden zu hoch und lasse sich durch keine Annahme begründen. Angesichts dieser vielen offenen Fragen sei eine Entscheidung zugunsten einer Gesamterhaltung der alten Pfarrkirche zum derzeitigen Zeitpunkt nicht vertretbar. Generell müsse vor dem Entscheid zur Gesamterhaltung auch abgeklärt werden, wer allenfalls eintretende Mehrkosten finanzieren werde. Auch die Finanzierung der hinkünftigen Erhaltung sei ungeklärt. Manfred Vallaster konterte dem Vorsitzenden, daß über die zugesagten 11, 4 Mio. S weitere Beiträge zugesichert seien. So z.B. sei die Vorarlberger Illwerke AG bereit, die Elektroinstallationen kostenlos durchzuführen, der Stand Montafon habe sich bereit erklärt, das für die Dachstuhlsanierung erforderliche Holz kostenlos beizustellen. Auch diverse Vorarlberger Künstler seien bereit, zugunsten einer Gesamterhaltung Beiträge zu leisten. Darüberhinaus seien verschiedene Zusagen von Firmen und Einzelpersonen vorliegend, namhafte Beträge zu gewähren, sobald der Baubeginn erfolgt sei. Er selber habe vom Bundesdenkmalamt mündliche und schriftliche Zusagen, die akzeptiert werden müssen. Somit sei nachstehende Finanzierung als verbindlich zu betrachten: -5- Bundesdenkmalamt Naturalpreis Land Vorarlberg Vorarlberger Nachrichten Vandans Diözese Bausteinaktion Eigenleistungen Gemeinde Vandans ____________ 2, 00 Mio. S 0, 50 Mio. 2, 85 Mio. 0, 50 Mio. 0, 30 Mio. S 1, 00 Mio. 0, 50 Mio. 0, 25 Mio. 3.50 Mio. S S S S Pfarre S S S 11, 40 Mio. S Neuerlich ergriff der Bürgermeister das Wort und stellte den Baukostenzuschuß der Pfarre zur Diskussion. Seiner Meinung nach entbehre der Zuschuß der Pfarre jeder Grundlage. Als Eigentümer und Beschlußfasser einer Gesamterhaltung sei ein Beitrag von 300.000, -- S in seinen Augen äußerst spärlich. Für ihn sei unverständlich, daß der Pfarrkirchenrat wohl eine Gesamterhaltung beschließe, die Finanzierung aber anderen überlasse. Außerdem werde von der Pfarre gleichzeitig an die Gemeinde um Gewährung eines Kostenbeitrages zur dringend notwendigen Pfarrhaus-Sanierung herangetreten. Dieses Ansuchen der Pfarre verdeutliche, daß die Gemeinde auch bei der Pfarrhaus-Sanierung als Subventionsgeber vorgesehen sei. GV Franz Bitschnau hält diese Ansicht des Bürgermeisters für unvertretbar und einzigartig. Seit jeher sei es auch Aufgabe der Gemeinde, die Instandhaltung des Pfarrhofes mitzufinanzieren. Nachdem mehrere Redner der FPÖ-Fraktion zum Ausdruck bringen, daß die vom Bauausschuß "Alte Kirche" vorgelegte Finanzierung nicht akzeptiert werden könne, beantragt Manfred Vallaster der ÖVP-Fraktion eine Sitzungsunterbrechung. Wunschgemäß unterbricht der Vorsitzende daher um 22.00 Uhr die Sitzung. Um 22.55 Uhr eröffnet der Bürgermeister neuerlich die Sitzung und die Diskussion. GV Elmar Kasper, GV Manfred Vallaster und GR Gottfried Schapler plädieren in darauffolgenden Wortmeldungen für die Gesamterhaltung der alten Pfarrkirche. Neben der Funktion der Friedhofskapelle besitze die alte Pfarrkirche auch einen kulturhistorischen Wert, dem Vandans auch aus der Sicht des Fremdenverkehrs keinen unbedeutenden Wert beimessen dürfe. Wenn man sich heute nicht über die Höhe des Gemeindebeitrages einigen könne, solle man wenigstens einen Grundsatzbeschluß zur Gesamterhaltung fassen. GR Wolfgang Violand und Vzbgm. Franz Egele vertreten zusammen mit dem Vorsitzenden die Ansicht, daß in diesem Falle das Pferd von hinten aufgezäumt werde. Es sei notwendig und unumgänglich, daß vor einem Beschluß zur Gesamterhaltung die Finanzierung restlos gesichert werden müsse. Vorallem eine Finanzierung, die auch allenfalls eintretende Mehrkosten und die Folgekosten beinhalten müsse. -6- Bgm. Wachter erklärt daraufhin, daß er im Interesse einer baldmöglichsten Lösung sich bereit erkläre, zusammen mit Vertretern des Bauausschusses" Alte Kirche" mit allen Subventionsgebern weitergehende Verhandlungen zu führen. Seiner Meinung nach müsse es möglich sein, vom Land, dem Bund, der Diözese und der Pfarre höhere Subventionen zu erhalten. Falsch wäre, heute einen Grundsatzbeschluß zur Erhaltung der gesamten alten Kirche zu fassen und im nachhinein mit den Subventionsgebern Verhandlungen zu führen. Den Erfolg in diesem Falle könne man schon heute erahnen. Es sei deshalb unvertretbar, diesen Beschluß heute zu fassen, zumal jener der Gemeinde Vandans zugedachte Finanzierungsanteil zu hoch erscheine und bei den restlichen Subventionsgebern erhöhte Förderungsmittel zu bekommen sein müßten. Nachdem über die weitere Vorgangsweise unterschiedliche Auffassungen vorherrschen, wird die Sitzung angesichts der fortgeschrittenen Zeit um 00.40 Uhr unterbrochen. Die Fortsetzung der Sitzung wurde auf Donnerstag, den 7. Juni 1990, einvernehmlich festgesetzt. Fortsetzung der Niederschrift über die 3. Sitzung der Gemeindevertretung am 7. Juni 1990: Anwesend sind: Bgm. Burkhard Wachter, Vzbgm. Franz Egele, GR Wolfgang Violand, GR Josef Tschofen, GV Manfred Blenke, GV Ernst Schoder, GV Inge Dobler, GV Gerhard Stampfer, GV Florentin Salzgeber, GV Gerhard Bitschnau, GV Gerlinde Linder, GV Franz Bitschnau, GV Peter Schapler, GV Manfred Vallaster, GV Dr. Gernot Hämmerle, GV Elmar Kasper sowie die Ersatzleute Norbert Sartori, Karin Ganahl, Günter Fritz, Alois Neher und Wolfgang Fussenegger. Entschuldigt: GV Peter Scheider, GV Kurt Greber, GV Rudolf Zudrell, GR Gottfried Schapler und GV Ernst Stejskal Schriftführer: GmdBed. Heinz Scheider Bgm. Wachter eröffnet um 20.00 Uhr die am 31.5. begonnene und am 1.6. 1990 um 0.40 Uhr unterbrochene 3. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Vandans neuerlich, begrüßt alle anwesenden Mandatare sowie die Zuhörer und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Vor Eingang in die Tagesordnung wird der anwesende Ersatzmann Alois Neher gemäß § 37 GG. durch den Bürgermeister angelobt. Bgm. Burkhard Wachter und GV LAbg. Manfred Vallaster bringen das Ergebnis des zwischenzeitlich mit Herrn Dir. Wund von der Diözese geführten Gespräches bezüglich einer erhöhten Subvention. Auf Grund der Kurzfristigkeit habe man von Herrn Dir. Wund keine verbindliche Zusage erhalten. Einvernehmlich wurde festgelegt, daß der Pfarrkirchenrat bzw. der Bauausschuß ein schriftliches Ansuchen um Aufstockung der Förderungsmittel einbringen soll. -7- GV Manfred Vallaster gibt zu verstehen, daß die Finanzierung auch ohne die Aufstockung durch die Diözese gesichert sei. Insbesondere sei dafür auch die Tatsache maßgebend, daß die Pfarre als Eigentümerin des Bauwerkes eine zusätzliche Million Schilling als Baukostenzuschuß bewilligt habe. Außerdem habe er vom Finanzreferent der Landesregierung die Zusage, daß das Land Vorarlberg auch alle Mehrkosten mit 25% bezuschussen werde. Er selber und auch Franz Bitschnau seien darüberhinaus bereit, einen Teil allenfalls eintretender Mehrkosten zu übernehmen. Außerdem seien bei ihm Zusagen vorliegend, wonach sowohl das Land als auch der Bund sich an den laufenden Instandhaltungskosten beteiligen würden, nachdem es sich bei der alten Pfarrkirche Vandans um ein denkmalgeschütztes Bauwerk handle. Verbindlich könne er also folgende Finanzierung anbieten: Bundesdenkmalamt 2, 00 Mio. S Naturalpreis 0, 50 Mio. S Land Vorarlberg 2, 85 Mio. S Vorarlberger Nachrichten 0, 50 Mio. S Pfarre Vandans 1, 30 Mio. S Diözese 1, 00 Mio. S Bausteinaktion 0, 50 Mio. S Eigenleistungen des Ak.Kom. 0, 25 Mio. S ___________ 8, 90 Mio. S Zur Finanzierung der ermittelten Baukosten von 11, 4 Mio. S fehle also ein Betrag von 2, 5 Mio. S. Dieser müßte seiner Meinung nach von der Gemeinde dafür aufgebracht werden, daß diese mit der alten Pfarrkirche eine Friedhofkapelle erhalten würde. Namens der FPÖ-Fraktion ergreift der Vorsitzende daraufhin das Wort und gibt zu verstehen, daß angesichts neuer Fakten und Erkenntnisse auch seine Fraktion einer Gesamterhaltung der alten Pfarrkirche zustimme, wenn vom Pfarrkirchenrat sowie dem Bauausschuß "Alte Kirche" nachstehende Bedingungen akzeptiert werden: a) Mit den Sanierungsarbeiten darf erst begonnen werden, wenn die Finanzierung des gesamten Bauvorhabens durch schriftliche Subventionszusagen gesichert ist. Diese Zusagen müssen der Gemeinde zur Kenntnis gebracht werden. Nachdem die 2. Million des Bundesdenkmalamtes, die Naturalspende in Höhe von 500.000, -- S und die Bausteinaktion mit 500.000, -- S als ungesichert eingestuft werden müssen, sind über diese Beträge vom Pfarrkirchenrat oder einem anderen Personenkreis eine Bankgarantie dem Gemeindeamt vorzulegen. Mit der Vorlage dieser Bankgarantie wird die Finanzierung als gesichert anerkannt. b) Die Gemeinde Vandans erhält das unentgeltliche und immerwährende Recht, die alte Pfarrkirche als Totenkapelle zu verwenden. Die Verwendung als Totenkapelle hat oberste Priorität und geht allen anderen Verwendungszwecken vor. -8- c) Die Gemeinde Vandans gewährt zur Instandsetzung einen maximalen Kostenbeitrag in Höhe von 2 (zwei) Millionen Schilling. Die Ausbezahlung des Förderungsbeitrages erfolgt in 2 Raten, wobei 1 Mio. S unverzüglich nach Abschluß der Außensanierung und die restliche Million nach Benützbarkeit als Totenkapelle zur Anweisung kommen wird. Sollte die Gemeinde Vandans vom Land Vorarlberg unter dem Titel "Errichtung einer Aufbahrungshalle" Bedarfszuweisungen erhalten, gehen diese in voller Höhe an den Bauausschuß weiter. d) Darüberhinaus wird der Gemeinde Vandans seitens des Pfarrkirchenrates das unentgeltliche Recht eingeräumt, bis zur Benützbarkeit der alten Pfarrkirche als Totenkapelle die bestehende Unterkirche, nicht den derzeitigen Nebenraum, für Zwecke einer würdigen Aufbahrung zu verwenden. e) Bei Übergabe der alten Pfarrkirche als Totenkapelle hat diese nachstehende Mindestausstattung zu enthalten: 1) Der Innenraum der Kirche ist verputzt und gemalt. Die Deckenfresken sind instandgesetzt. 2) Der Fußboden in der gesamten Innenkirche ist fertig verlegt. 3) Für mindestens 100 Personen werden Bänke oder Stühle zur Vefügung gestellt. 4) Der Kirchraum ist mit einer angemessenen Beleuchtung ausgestattet. f) Es wird ausdrücklich vereinbart, daß die Gemeinde Vandans im Falle des Eintretens von unerwarteten Mehrkosten keine Mitfinanzierung übernimmt. Der Bauausschuß "Alte Kirche" verpflichtet sich in diesem Falle, die Gemeinde schad- und klaglos zu halten. g) An den hinkünftigen Erhaltungskosten beteiligt sich die Gemeinde Vandans angesichts der Mitverwendung als Totenkapelle mit maximal 25%. Von den auflaufenden Betriebskosten (Strom für Beleuchtung, Wasser, Feuerversicherung, allenfalls Abwasser) übernimmt die Gemeinde Vandans maximal 50%. Die Installierung einer Heizungsanlage ist für den Verwendungszweck "Totenkapelle" nicht erforderlich. Aus diesem Grunde wird bei einer allfälligen Installierung eine Mitfinanzierung ausgeschlossen. h) Zur Unterbringung verschiedener Geräte und Utensilien der Totenbestatter wird der Gemeinde entweder in der Sakristei oder im Turmraum Platz zur Verfügung gestellt. i) Die Gültigkeit dieser Zustimmung tritt erst mit Unterfertigung eines verbindlichen Vertrages in Kraft. Der Vorsitzende betont abschließend, daß ein Teilabbruch nur dann möglich gewesen wäre, wenn der Eigentümer, also die Pfarre, den Antrag gestellt bzw. die Zustimmung zu einem solchen gegeben hätte. Nachdem die Pfarre aber eine Gesamterhaltung beschlossen habe, sei das Warten auf eine Abbruchbewilligung vergeblich. Im Interesse einer Lösung habe man also von der Teillösung und dem in der Gemeindevertretungssitzung vom 21.11.1985 beschlossenen Abbruch Abstand genommen, obwohl auch diese Lösungen gegenüber der Gesamterhaltung beträchtliche Vorteile gehabt hätten. -9- Über die vorstehend genannten Bedingungen ergibt sich in weiterer Folge eine rege Diskussion. Insbesondere die von der FPÖ-Fraktion geforderte Bankgarantie von der Pfarre über 2 Mio. S, die Limitierung des Baukostenzuschusses gemäß lit. c) sowie die Absage gemäß lit. f) stoßen bei der ÖVP-Fraktion und der Partei unabhängigen Arbeitsgruppe auf Unverständnis. Beide Fraktionen werten diese Forderungen der FPÖ-Fraktion als übertrieben und überspitzt. Manfred Vallaster stellt daraufhin den Antrag, der Gesamterhaltung der alten Pfarrkirche zuzustimmen und gemeindeseits einen Baukostenzuschuß von 2.00 Mio. Schilling zu leisten. Dieser Antrag wird mit 6:15 Stimmen (FPÖ- und SPÖ-Fraktion) abgelehnt. Bgm. Wachter stellt sodann den Antrag, der Gesamterhaltung der alten Pfarrkirche unter den von lit. a) bis lit. i) genannten Bedingungen zuzustimmen. Dieser Antrag wird mit 15 : 6 Stimmen (ÖVP-Fraktion und PAV) angenommen. 4. Das vom Bauausschuß "Alte Kirche" eingebrachte Ansuchen um Genehmigung eines Wasseranschlusses für die alte Kirche wird vom Vorsitzenden verlesen. Bgm. Wachter stellt den Antrag, dem Ansuchen unter den Bedingungen der Wasserleitungs- und Gebührenordnung zu entsprechen, soferne der Antragsteller die unter Pkt. 3 genannten Bedingungen der Gemeindevertretung vollinhaltlich akzeptiert. Dieser Antrag wird mit 19 : 2 Stimmen (Franz Bitschnau und Elmar Kasper) angenommen. 5. Der Vorsitzende berichtet, daß - am 29.5.1990 die konstituierende Sitzung des Standes Montafon stattgefunden habe und dabei LAbg. Bgm. Siegmund Stemer mit 7 von 10 Stimmen zum Standesrepräsentanten für die laufende Legislaturperiode gewählt worden sei; - mit Wirkung vom 2.9.1990 Pfarrer Alfons Lercher aus Gaissau zum neuen Seelsorger unserer Pfarrei bestellt worden sei und daß Pfarrer Hubert Juen mit Wirksamkeit vom 31.8.1990 die Pfarre Vandans definitiv verlassen werde; - im Anzeiger die Ausschreibung eines Meldekontrollors für die laufende Sommersaison erfolgt sei. Bis dato seien zwei Bewerbungen vorliegend. Der Gemeindevorstand werde in der kommenden Sitzung über eine allfällige Bestellung entscheiden; - er auftragsgemäß bei der Fa. Branner, Klaus, die Überprüfung der Gewerbeberechtigung zur Beseitigung von Problemabfall Stoffen vorgenommen und die Ordnungsmäßigkeit festgestellt habe. Die Entsorgung dieser Problemabfallstoffe erfolge je nach Art unterschiedlich. Größtenteils aber werde das Problemmüll nach Simmering in die EBS entsorgt. -10- Außerdem werde von der Fa. Branner auch Aufzeichnungen über die Menge und die Art der Abfall Stoffe ordnungsgemäß geführt. Mit Wikung vom 1.1.1990 habe sich die Fa. Branner mit der Fa. Häusle zur "BHS-Entsor- gungsGes.m.b.H." zusammengeschlossen und sei ab diesem Zeitpunkt im Besitze einer erweiterten Konzession. Unter Pkt. "Allfälliges" reklamiert GV Peter Schapler das Nichtfunktionieren der Schrankenanlage im Böschis. Trotz der Abmachung, die Schrankenanlage von Samstag 13.00 Uhr bis Sonntag 24.00 Uhr außer Betrieb zu nehmen, sei diese während dieser Zeit in Funktion. Der Vorsitzende versprach eine sofortige Überprüfung der Anlage. Darüberhinaus führt GV Peter Schapler Klage darüber, daß die Straßen und Gehsteige laufend durch Pferdemist verunreinigt werden. Er vertrete die Ansicht, daß diese Verunreinigungen durch den jeweiligen Reiter beseitigt werden müßten. Der Vorsitzende warnt in diesem Zusammenhang vor einer übersensiblen Haltung und ersucht um Verständnis für die Landwirte und Pferdehalter. 6. Der Vorsitzende gibt bekannt, daß gemäß § 38 GG jene Parteifraktionen, die in einem Ausschuß nicht vertreten sind, das Recht haben, einen Gemeindevertreter oder ein Ersatzmitglied in die Sitzungen dieser Ausschüsse als Zuhörer zu entsenden. Die Parteiunabhängige Arbeitsgruppe Vandans habe deshalb nachstehende Zuhörer namhaft gemacht: Bau-, Straßen- und Ortsbildpflege: Elmar Kasper Ersatz: Manfred Ganahl Finanzwesen: Elmar Kasper Ersatz: Manfred Ganahl Kulturwesen und Veranstaltungen: Manfred Ganahl Ersatz: Oskar Ganahl Personalwesen: Manfred Ganahl Ersatz: Oskar Ganahl Prüfungswesen: Elmar Kasper Ersatz: Manfred Ganahl Raumplanung: Elmar Kasper Ersatz: Manfred Ganahl Schulwesen: Manfred Ganahl Ersatz: Oskar Ganahl Vereinswesen: Manfred Ganahl Ersatz: Oskar Ganahl Wasser- und Abwasser: Oskar Ganahl Ersatz: Elmar Kasper Die Namhaftmachung wird von der Gemeindevertretung zur Kenntnis genommen. -117. Der von der ÖVP-Fraktion am 31.5.1990 eingebrachte schriftliche Antrag wird vom Vorsitzenden verlesen. Über Ersuchen desselben ergreift GV Manfred Vallaster das Wort und erläutert den Antrag. So stelle die Altpapiersammlung durch die Ortsvereine eine wichtige Einrichtung für die Gemeinde dar. Der Papierpreis durch die Abnehmer stelle aber keinen Anreiz mehr dar. Er erachte es als sinnvoller, den garantierten Mindesterlös von 40 gr/kg auf 50 gr/kg zu erhöhen, als hinkünftig das Altpapier durch die Gemeinde zu entsorgen. Dies würde ein vielfaches der Kosten verursachen. Bgm. Wachter weist daraufhin, daß die Gemeindevertretung am 19.11.1987 einstimmig einen Mindesterlös von 40 Groschen per Kilogramm Altpapier beschlossen habe. Dieser Mindesterlös setze sich bis dato wie folgt zusammen: 10 Groschen pro Kilogramm bezahle der Abnehmer, die restlichen 30 Groschen würden je zur Hälfte vom Land und der Gemeinde übernommen. Dieser Mindesterlös sei bis zum heutigen Tage auch allen altpapiersammelnden Vereinen ausbezahlt worden. Seinen Erkundigungen zufolge bezahle der Abnehmer nach wie vor 10 Groschen per Kilogramm Altpapier. Leider sei, so der Bürgermeister weiters, aber nicht bekannt, ob das Land auch erhöhte Beiträge fördere. Wichtig erscheine ihm auch eine Erkundigung bei anderen Gemeinden über die dortige Handhabung. Er vertrete daher die Ansicht, die Entscheidung zum gegenständlichen Antrag zu vertagen, um die noch ausstehenden Erkundigungen einzuholen. Dem Antrag wird mit 14 : 7 Stimmen (ÖVP, SPÖ, PAV) entsprochen. Bgm. Wachter verspricht eine baldmöglichste Erledigung und die beschlußmäßige Behandlung in einer der nächsten Gemeindevertretungssitzungen. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, dankt der Vorsitzende allen für das Kommen und die aktive Mitarbeit und schließt um 22.50 Uhr die Sitzung. F.d.R.d.A. Der Vorsitzende