20200130_GVE044

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 18:59
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2020-01-30
Erscheinungsdatum 2020-01-30
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GEMEINDEAMT VANDANS Verhandlungsschrift aufgenommen am 30. Jänner 2020 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anlässlich der 44. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 23. Jänner 2020 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Liste „Gemeinsam für Vandans“: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Michael Zimmermann, Luzia Klinger, Florian Küng, Ing. Alexander Zimmermann MSc, Günter Fritz, Peter Scheider, Stefan Steininger BSc, Mag. Johannes Wachter, Ina Bezlanovits, Dipl. Arch. Thomas Hepberger sowie Ferdinand Marent, Hildegard Funk, Renate Neve und Paul Schoder, als Ersatzleute. Liste „An frischa Loft – Parteiunabhängige Liste Markus Pfefferkorn“: Markus Pfefferkorn, Kornelia Wachter, Armin Wachter, Manuel Zint, Johannes Neher, Walter Stampfer sowie Thomas Slovik und Christoph Brunold als Ersatzmänner. Liste „Grüne und Parteifreie Vandans“: Mag. Nadine Kasper Entschuldigt: Mag. Christian Egele (GFV), Gerhard Flatz (GFV), Stefan Jochum (GFV), Marko Schoder (GFV), Andrea Vallaster-Ganahl (AFL) und Klaus Dreier (AFL) Schriftführerin: GBed. Eveline Breuß Pünktlich um 20.00 Uhr eröffnet der Vorsitzende die 44. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin, den Gemeindekassier Wolfgang Brunold, Mag. Edgar Palm zum Tagesordnungspunkt 3., sowie die zahlreichen Zuhörer und stellt die ordentliche Einladung beziehungsweise die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 43. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 19. Dezember 2019 2. Genehmigung des Beschäftigungsrahmenplanes für das Jahr 2020 3. Genehmigung des Voranschlages für das Jahr 2020 gemäß § 73 des Gemeindegesetzes 4. Entscheidung zum Antrag des Österreichischen Alpenvereines Vorarlberg, per Adresse: 6700 Bludenz, Untersteinstraße 5, a) um Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Grundstücke Nr. 2167/6 und Nr. .932, je GB Vandans b) sowie Genehmigung zum Abschluss eines Raumplanungsvertrages 5. Erlassung einer neuen Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung 6. Entscheidung zum Antrag der Firma Rhomberg Bau GmbH, 6900 Bregenz, Mariahilfstraße 29, auf Genehmigung eines Dienstbarkeitsvertrages (Verlegung und Betrieb von Leitungen im Bereich des Grundstückes Nr. 35/3, GB Vandans) 7. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Jugend, Familie und Soziales bzw. des Ausschusses für Schule und Kindergarten vom 10. Dezember 2019 8. Prüfung des Prüfungsausschusses am 25. November 2019: Stellungnahme zu den Berichten 9. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Gesetz über eine Änderung des Bergführergesetzes und b) ein Gesetz über eine Änderung des Schischulgesetzes 10. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 43. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 19. Dezember 2019 Beschlussvorlage: Gemäß § 47 des Vorarlberger Gemeindegesetzes ist über jede Sitzung der Gemeindevertretung eine Verhandlungsschrift zu führen. Diese Verhandlungsschrift ist spätestens ab der Einberufung der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung während der Amtsstunden im Gemeindeamt sowie während der nächsten Sitzung zur Einsicht für die Gemeindevertreter aufzulegen. Den Parteifraktionen ist auf ihr Verlangen eine Kopie der Verhandlungsschrift zu übermitteln. Den Gemeindevertretern steht es frei, wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Verhandlungsschrift mündlich oder schriftlich, spätestens in der nächsten Sitzung Einwendungen zu erheben, worüber in dieser Sitzung zu beschließen ist. Werden keine Einwendungen erhoben, gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt. Bis zum heutigen Tage sind keine Einwendungen zur Verhandlungsschrift vom 19. Dezember 2019 eingelangt. Beschluss: Manuel Zint gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass er unter dem Tagesordnungspunkt „Allfälliges“ eine Anfrage an den Bürgermeister gerichtet habe, nämlich, wer für Schäden am Güterweg Ganeu im Zusammenhang mit Schneeräumungen oder einer 2 / 13 44. Sitzung Gemeindevertretung vom 30. Jänner 2020 Großbaustelle hafte beziehungsweise wer diese zu bezahlen habe. In der Niederschrift könne nachgelesen werden, dass solche Schäden jedenfalls vom Verursacher zu beheben sind oder auf dessen Kosten behoben werden. Leider könne der Verursacher nicht immer ausfindig gemacht werden. Mit dieser Antwort könne er beim besten Willen nicht viel anfangen. Seiner Meinung nach gebe es im Bereich der Fahrbahn Schäden, die man sehr wohl einem Verursacher zuordnen könne. Bgm. Burkhard Wachter macht in seiner Antwort deutlich, dass er lediglich von Schäden im Zusammenhang mit einer von der Firma Vonbank in Auftrag gegebenen Schneeräumung wisse und diese seien bereits weitestgehend behoben worden. Die Verhandlungsschrift über die 43. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 19. Dezember 2019, welche allen Gemeindevertreter/innen zeitgerecht zugegangen sind, wird sodann mittels Handzeichen, einstimmig genehmigt. Ferdinand Marent, Hildegard Funk, Renate Neve und Christoph Brunold haben an der Abstimmung nicht teilgenommen, nachdem diese bei der besagten Sitzung nicht anwesend waren. 2. Genehmigung des Beschäftigungsrahmenplanes für das Jahr 2020 Beschlussvorlage: Wie dem angeschlossenen Beschäftigungsrahmenplan (Seite 161 des Voranschlages 2020) für das Jahr 2020 entnommen werden kann, sieht dieser im Jahr 2020 die Beschäftigung von insgesamt 31 Frauen und 13 Männern vor. Funktionen der Gehaltsklasse 1 bis 6 Funktionen der Gehaltsklasse 7 bis 14 Beschäftigungsobergrenzen gesamt 10, 37 und 16, 61 26, 98 Die Zahlenangaben entsprechen vollen Beschäftigungsverhältnissen. Angestellte 30 Frauen Angestellte in handwerklicher Verwendung 1 Frau Summe 31 Frauen 11 Männer 2 Männer 13 Männer Gegenüber dem Beschäftigungsrahmenplan für das Jahr 2019 sieht der nunmehr vorliegende Beschäftigungsrahmenplan eine Änderung in Höhe von 2, 24 VA vor. Es wird ersucht, dem vorliegenden Beschäftigungsrahmenplan für das Jahr 2020 zuzustimmen. Beschluss: Dem vorliegenden Beschäftigungsrahmenplan für das Jahr 2020 wird einstimmig zugestimmt. 3. Genehmigung des Voranschlages für das Jahr 2020 gemäß § 73 des Gemeindegesetzes Beschlussvorlage: 3 / 13 44. Sitzung Gemeindevertretung vom 30. Jänner 2020 Gemäß § 73 Abs. 5 Gemeindegesetz hat die Gemeindevertretung den Voranschlag so rechtzeitig zu beschließen, dass er mit Beginn des Kalenderjahres wirksam werden kann. Leider war es trotz größten Bemühungen nicht möglich, den Voranschlag für das Jahr 2020 fristgerecht zur Beschlussfassung vorzulegen. Der vom Bürgermeister und dem Team in der Gemeindekasse ausgearbeitete Entwurf ist in der Sitzung am 21. Jänner 2020 dem Gemeindevorstand zur Stellungnahme vorgelegt worden. Vom Gemeindevorstand ist der Voranschlagsentwurf einstimmig zur Kenntnis genommen worden, ohne zu den einzelnen Haushaltsstellen konkret eine Entscheidung zu treffen. Wie dem angeschlossenen Voranschlagsentwurf 2020 entnommen werden kann, sieht dieser ein Nettoergebnis (Ergebnishaushalt) in Höhe von ein Nettofinanzierungssaldo (Finanzierungshaushalt) in Höhe von - 967.900, 00 Euro, 2.079.200, 00 Euro, ein Nettoergebnis (Ergebnishaushalt) nach Haushaltsrücklagen in Höhe von - 1.376.800, 00 Euro, Geldfluss aus der voranschlagswirksamen Gebarung (Finanzierungshaushalt) in Höhe von 408.900, 00 Euro vor. Die Finanzkraft errechnet sich mit 4.005.200, 00 Euro. Es wird ersucht, den vorliegenden Voranschlag für das Jahr 2020 zu genehmigen. Beschluss: Bgm. Burkhard Wachter begrüßt nochmals Mag. Edgar Palm und dankt diesem für sein Kommen. Mag. Edgar Palm, so der Vorsitzende, sei ein absoluter Fachmann auf dem Gebiet Rechnungswesen und sei daher sowohl in der Finanzverwaltung Montafon als auch in mehreren Vorarlberger Gemeinden im Bereich „Buchhaltung/Rechnungswesen“ tätig. Sodann äußert der Vorsitzende sein Bedauern, dass es im heurigen leider nicht gelungen sei, den Voranschlag 2020 zeitgerecht zu erstellen und fristgerecht zur Beschlussfassung vorzulegen. Ein wesentlicher Grund dafür liege in der Umstellung auf die neue Voranschlags- und Rechnungsabschluss-Verordnung 2015. Die damit im Zusammenhang stehende Inventarisierung des gesamten beweglichen und unbeweglichen Vermögens der Gemeinde habe viel mehr Arbeit gegeben, wie ursprünglich angenommen worden sei. Über Wunsch des Vorsitzenden erläutert sodann Mag. Edgar Palm recht ausführlich und umfassend die wesentlichsten Neuerungen der VRV 2015. Mit der Verpflichtung, nämlich den Voranschlag für das Jahr 2020 bereits auf Basis dieser neuen VRV 2015 zu erstellen, gebe es eine Vielzahl von Neuerungen und der Umfang des Voranschlages weite sich bedeutend aus. Wenn der Voranschlag bisher im Wesentlichen auf einer „doppelten Buchhaltung“ basiert habe, fuße dieser jetzt de facto auf einer „dreifachen Buchhaltung“, da der neue Voranschlag einen „Ergebnishaushalt“, einen „Finanzierungshaushalt“ und einen „Vermögenshaushalt“ zu enthalten habe. Auf Ersuchen des Bürgermeisters erläutert Gemeindekassier Wolfgang Brunold in der Folge die Schwerpunkte des Voranschlages 2020 und legt zusammen mit dem Bürgermeister die Überlegungen für die einzelnen Budgetansätze dar. 1/0100-5100 GBed. Burkhard Wachter: Abfertigung 4 / 13 44. Sitzung Gemeindevertretung vom 30. Jänner 2020 7.000, 00 € 1/0310-7280 1/1630-div. 1/1630-0100 1/1630-0100 1/2110-0420 1/2400-6140 1/2400-0100 1/2590-7570 1/2690-7571 1/2690-7574 1/2690-7572 1/Diverse 1/3690-7290 1/3800-0420 1/3900-7770 1/4290-7680 1/5290-7570 1/5290-7290 1/5290-7290 1/6120-7290 1/6160-7570 1/6170-div. 1/7700-7290 1/7700-7290 1/8140-0400 1/8150-6190 1/8160-0500 1/8160-6190 1/8310-4000 1/8310-6190 2/8400-0010 1/8500-0500 1/8500-0500 1/8510-0500 1/8510-0500 1/8530-6140 2/8531-0100 1/8531-3460 1/8531-7710 Räumlicher Entwicklungsplan: 1. Teilbetrag 15.000, 00 € Feuerwehr – Budget 108.000, 00 € Neubau Rettungsheim: Architekturwettbewerb 25.000, 00 € Neubau Feuerwehr-Gerätehaus: Rücklage 75.000, 00 € Volksschule: Anschaffung von Turngeräten 5.000, 00 € Kindergarten: Schallschutzmaßnahmen 15.000, 00 € Erweiterung – Architekturwettbewerb 25.000, 00 € JAM – Gemeindebeitrag 2020 19.000, 00 € Umstellung der Flutlichtanlage auf LED (SCM) 10.000, 00 € Umstellung der Flutlichtanlage auf LED (UTC) 10.000, 00 € Schützengilde: Kostenbeitrag Luftgewehrstand 50.000, 00 € Vereine: Erhöhung um 5, 00 € der Jugendförderb. 1.000, 00 € Buchprojekt „Rellstal“ 2.000, 00 € Rätikonhalle: Ankauf von 50 Stück Stühlen 7.000, 00 € Pfarre: Kostenbeitr. zur Sanierung der Hauptstiege 4.000, 00 € „Sandspiel-Therapie“ – Kostenbeiträge 5.000, 00 € Klimacent 5.000, 00 € Klimaleitbild 7.500, 00 € e5: diverse Maßnahmen 7.000, 00 € Straßen: „Variantenstudie – Anbindung Vens“ 20.000, 00 € GW Ganeu: Erhaltungskosten 10.000, 00 € Gemeindebauhof: diverse Anschaffungen 5.000, 00 € Themenweg „Alpenmosaik“ – 1. Teilbetrag 13.000, 00 € Alpengasthof Rellstal: Sanierungsarbeiten 20.000, 00 € Schneeräumung: Ankauf einer Schneefräse 22.000, 00 € Sanierung „Spielplatz Gemsle“ 25.000, 00 € Straßenbeleuchtung: Ergänzung „Messweg“ 10.000, 00 € Straßenbeleuchtung: Mastsicherungskästen etc. 15.000, 00 € Schwimmbad: Stühle für die Terrasse 1.000, 00 € Schwimmbad: Eingangstüre + Tischplatten 5.000, 00 € Grundverkäufe „Oberbündta“ + „Scheibenkopf“ 860.000, 00 € WVA – Wartungsbuch 20.000, 00 € WVA – diverse Stichleitungen 20.000, 00 € ABA - Wartungsbuch + Kanalkataster 30.000, 00 € ABA – Projekterweiterung „Diel“ 20.000, 00 € Wohnhaus „Kilga“ – Dachsanierung 16.000, 00 € Verkauf „ehem. Alten- und Pflegeheim Schmidt“ 1.150.000, 00 € SPK-Darlehenstilgung 850.000, 00 € Rückzahlung von Bedarfszuweis. - Land: 2. Rate 45.000, 00 € dar. In der Folge ergeben sich eine Vielzahl an Wortmeldungen, wobei von den Vertretern der beiden Oppositionsparteien immer wieder auf die äußerst angespannte Finanzlage der Gemeinde Vandans verwiesen und der ihrer Meinung nach hohe Verschuldungsgrad angeprangert wird. Eine Vielzahl an Wortmeldungen widmen sich in weiterer Folge den Budgetansätzen „Grundverkäufe“, den ins Auge gefassten „Architektur- bzw. Planungswettbewerben Sicherheitszentrum und Kindergarten“ sowie dem „Neubau des Luftgewehrstandes“. Mehrere Vertreter der Oppositionsparteien, allen voran Mag. Nadine Kasper, Manuel Zint, Markus Pfefferkorn und Walter Stampfer, vertreten ihrerseits die Auffassung, dass es insbesondere beim Vorhaben „Errichtung eines Sicherheitszentrums“ noch verfrüht sei, einen Architektur- oder Planungswettbewerb ins Auge zu fassen, zumal es in den nächsten Jahren keinen finanziellen Spielraum gebe, ein solches Projekt zu realisieren. 5 / 13 44. Sitzung Gemeindevertretung vom 30. Jänner 2020 Sowohl Mag. Johannes Wachter als auch Florian Küng beurteilen die umgehende Ausschreibung eines solchen Architektur- oder Planungswettbewerbes für wichtig und richtig. Jedes Bauvorhaben bedürfe einer gewissen Vorlaufzeit, bis dann tatsächlich mit den Bauarbeiten begonnen werden könne. Auch wenn ein solches Bauvorhaben erst in einigen Jahren in Angriff genommen werden könne, sei wichtig zu wissen, wie ein solcher Baukörper aussehen werde, wo dieser zu liegen komme, wie groß dieser letztlich sei und mit welchen Baukosten gerechnet werden müsse. Erst wenn man die exakten Baukosten kenne, so deren Argumentation, könne man die Höhe der tatsächlichen Förderbeiträge, allfällige Erweiterungsmöglichkeiten (Kooperationen mit anderen Rettungseinrichtungen) und die notwendige Finanzierung definitiv abklären. Armin Wachter und Mag. Nadine Kasper machen aufmerksam, dass sich die finazielle Situation der Gemeinde Vandans von Jahr zu Jahr verschlechtere. Derzeit lasse sich mit den normalen Einnahmen nicht einmal der laufende Haushalt finanzieren. Bgm. Burkhard Wachter gibt in der Folge neuerlich zu verstehen, dass die finanzielle Situation in den meisten Gemeinden Österreichs äußerst angespannt sei. Dies hänge insbesondere mit dem Umstand zusammen, dass von den Gemeinden immer mehr an Leistungen erwartet werde und auch immer mehr an Aufgaben auf die Gemeinden abgewälzt werden. Seiner Meinung nach sei die Gemeinde Vandans heute keine arme Gemeinde, aber eine finanzschwache. Viel Vermögen der Gemeinde sei in Realitäten und Immobilien gebunden. In den letzten 30 – 35 Jahren seien viele Projekte realisiert, sei eine großartige Infrastruktur geschaffen und seien einige Ankäufe von Wohnungen und Grundstücken getätigt worden und erinnert stellvertretend für viele Rechtsgeschäfte an den Ankauf des Wohnhauses Lorünser, an den Ankauf des Anwesens Zögernitz, an den Grundkauf Schapler, an den Ankauf des Wohnhauses Kilga, an den Ankauf des Anwesens Bargehr, an den Ankauf des privaten Alten- und Pflegeheimes und an die Generalsanierung des Wohnhauses „Franz-Bitschnau-Weg 2“. Viele Grundstücke habe man mit beachtlichem Gewinn weiterveräußern können. Wenn man von einer großen Schuldenlast rede, müsse fairerweise hinterfragt werden, was mit diesem Geld tatsächlich geschehen sei. Wenn man einen Blick auf das vorhandene Gemeindevermögen werfe, lasse sich diese Frage gut beantworten. Viele dieser Grundstücke/Wohnhäuser, die man in den letzten Jahren/Jahrzehnten angekauft habe, seien heute um ein Vielfaches mehr Wert. Im Übrigen verfüge die Gemeinde Vandans heute über eine öffentliche Infrastruktur, die keine Vergleiche scheuen müsse. Beim Straßen- und Gehsteignetz sowie der Straßenbeleuchtung könne von einem fast 100 %igen Ausbau die Rede sein, dasselbe gelte auch für die Wasserversorgungs- und die Abwasserbeseitigungsanlage. Auch die Volksschule, den Friedhof und die Abfallsammelstelle habe man erweitern können. Und auch das Nahversorgungsangebot, das Kinderbetreuungsangebot und vieles andere mehr können sich sehen lassen, wenngleich es da und dort noch Optimierungen geben müsse. Im Übrigen verwehre er sich dagegen, dass am heutigen Abend alles nur schlecht geredet werde. Dass man der finanziellen Situation insgesamt beachtliches Augenmerk schenken und man mit Maß und Ziel an neue Projekte gehen müsse, solle nicht unerwähnt bleiben. In weiterer Folge gibt der Vorsitzende dann noch zu verstehen, dass der vorliegende Voranschlagsentwurf eine Summe von 860.000, 00 € aus „Erlösen von Grundverkäufen“ enthalte. Er selber könne sich gut vorstellen, dass dieser Budgetansatz von 860.000, 00 € auf 446.800, 00 € reduziert und gleichzeitig die ausgewiesene HH-Ausgleichsrücklage im Entwurf in Höhe von 413.200, 00 € nicht budgetiert werde. Walter Stampfer beurteilt den Zustand des Volksschulgebäudes für äußerst sanierungsbedürftig. Das Gebäude sei zwischenzeitlich mehr als 50 Jahre alt. Eine Erneuerung der Fenster und des Daches beziehungsweise eine thermische Sanierung des Gebäudes sei seiner Meinung nach überfällig. Gerade als e5-Gemeinde komme der Gemeinde Vandans diesbezüglich eine besondere Verpflichtung zu. 6 / 13 44. Sitzung Gemeindevertretung vom 30. Jänner 2020 In seiner Antwort macht der Bürgermeister deutlich, dass man den Zustand des Volksschulgebäudes so oder so sehen könne. Dass es beim mehr als 50 Jahre alten Volksschulgebäude einen Sanierungsbedarf gebe, sei unbestritten. Die Dringlichkeit selber sehe er anders wie sein Vorredner. Markus Pfefferkorn gibt nach einigen Fragen und Antworten grundsätzlicher Natur zu verstehen, dass er um eine Unterbrechung der Sitzung ersuche, um sich mit seiner Fraktion über einige Budgetansätze beraten zu können. Diesem Wunsch entsprechend, unterbricht der Vorsitzende um 22.35 Uhr für zirka 10 Minuten die Sitzung. Um zirka 22.45 Uhr eröffnet der Bürgermeister die Sitzung neuerlich. Unter Berücksichtigung der nachstehenden Änderungen, nämlich 1/2400-0100 Architektur- oder Planungswettbewerb im Zusammenhang mit der geplanten Erweiterung des Kindergartens: Erhöhung des Budgetansatzes von 25.000, 00 € auf 50.000, 00 € 1/2690-7572 Schützengilde: Reduzierung des geplanten Kostenbeitrages von 50.000, 00 € auf 25.000, 00 € 2/8400-0010 Grundverkäufe: Reduzierung der Erlöse von 860.000, 00 € auf 446.800, 00 € und gleichzeitige Auflösung der geplanten Rücklage, sprechen sich alle Damen und Herren, und zwar mittels Handzeichen, für die Genehmigung des vorliegenden Voranschlages für das Jahr 2020 aus. Abschließend dankt der Vorsitzende dem Gemeindekassier und dem Team in der Gemeindekasse für die geleistete Arbeit im Zusammenhang mit der Erstellung dieses Voranschlages auf Grundlage der neuen Voranschlags- und Rechnungsabschluss-Verordnung 2015. 4. Entscheidung zum Antrag des Österreichischen Alpenvereines Vorarlberg, per Adresse: 6700 Bludenz, Untersteinstraße 5, a) um Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Grundstücke Nr. 2167/6 und Nr. .932, je GB Vandans b) sowie Genehmigung zum Abschluss eines Raumplanungsvertrages Beschlussvorlage: In der Sitzung am 27. November 2019 hat sich die Gemeindevertretung einstimmig für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes ausgesprochen und die Umwidmung einer zirka 1.499 m² großen Teilfläche aus den Grundstücken Nr. 2167/6 und Nr. .932 von „Freifläche – Landwirtschaftsgebiet“ in „Freifläche – Sondergebiet (Schutzhütte)“ im Entwurf beschlossen. Es wird nun ersucht, a) die in der Sitzung am 27. November 2019 unter Punkt 10. der Tagesordnung im Entwurf beschlossene Änderung des Flächenwidmungsplanes definitiv zu beschließen und b) den Abschluss des angeschlossenen Raumplanungsvertrages zu genehmigen. Beschluss: 7 / 13 44. Sitzung Gemeindevertretung vom 30. Jänner 2020 Der Vorsitzende erinnert an den Beschluss der Gemeindevertretung vom 27. November 2019. In dieser Sitzung habe sich die Gemeindevertretung einstimmig für die Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 1.499 m² von Freifläche-Landwirtschaftsgebiet“ in „Freifläche-Sondergebiet (Schutzhütte)“ im Entwurf ausgesprochen. Die Veröffentlichung dieses Entwurfs samt Erläuterungsbericht und dem Ergebnis der Umwelterheblichkeitsprüfung sei in der Zeit vom 03. Dezember 2019 bis zum 03. Jänner 2020 sowohl auf der Homepage der Gemeinde Vandans wie auch an der Amtstafel der Gemeinde Vandans erfolgt. Während der Zeit der Veröffentlichung seien keine Änderungsvorschläge im Gemeindeamt eingelangt. Darüber hinaus informiert der Vorsitzende, dass seit der Novelle LGBl. Nr. 4/2019 Neuwidmungen als Baufläche oder als Sondergebiet zu befristen sind, sofern kein Raumplanungsvertrag nach § 38a Abs. 2 lit. a (Verwendungsvereinbarung) abgeschlossen worden und die Baufläche für sich genommen aufgrund ihrer Größe, Form und Lage zu einer geordneten Bebauung geeignet ist. In dieser Verwendungsvereinbarung habe sich der Grundeigentümer gegenüber der Gemeinde zu verpflichten, nämlich das Baugrundstück beziehungsweise die Sonderfläche innerhalb einer bestimmten Frist (max. 7 Jahre) widmungsgemäß zu bebauen. Für den Abschluss eines Raumplanungsvertrages sei ein Beschluss der Gemeindevertretung erforderlich. Nach ein paar Fragen grundsätzlicher Natur, sprechen die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig 5. a) für die Umwidmung einer Teilfläche im Bereich der Grundstücke Nr. 2167/6 und Nr. .932 im Ausmaß von zirka 1.499 m² von „Freifläche-Landwirtschaftsgebiet“ in „Freifläche-Sondergebiet (Schutzhütte)“ aus. b) den Abschluss des vorliegenden Raumplanungsvertrages mit dem Österreichischen Alpenvereines Vorarlberg, per Adresse: 6700 Bludenz, Untersteinstraße 5, aus. Die Bebauungsfrist wird auf 5 Jahre, ab dem Tag der rechtswirksamen Umwidmung, festgesetzt. Erlassung einer neuen Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung Beschlussvorlage: In der Sitzung am 27. November 2019 hat die Gemeindevertretung unter anderem die Erlassung einer neuen Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung im Entwurf beschlossen. Mit Kundmachung vom 19. Dezember 2019 wurde dieser Beschluss der Gemeindevertretung öffentlich kundgemacht und der Verordnungsentwurf samt Erläuterungsbericht über 4 Wochen (19. Dezember 2019 bis 20. Jänner 2020) auf der Homepage der Gemeinde Vandans und an der Amtstafel der Gemeinde Vandans veröffentlicht. Während der Zeit der Veröffentlichung ist ein schriftlicher Änderungsvorschlag (Antrag) von Grundstückseigentümern, auf die sich der Verordnungsentwurf bezieht, eingelangt. Es wird nun ersucht, die in der Sitzung am 27. November 2019 unter Punkt 2. der Tagesordnung im Entwurf beschlossene neue „Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung“ definitiv zu beschließen. Beschluss: 8 / 13 44. Sitzung Gemeindevertretung vom 30. Jänner 2020 Der Vorsitzende erinnert an den Beschluss der Gemeindevertretung vom 27. November 2019. In dieser Sitzung habe sich die Gemeindevertretung einstimmig für die Erlassung einer neuen Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung im Entwurf ausgesprochen. Die Veröffentlichung dieses Entwurfs samt Erläuterungsbericht auf der Homepage der Gemeinde Vandans sowie an der Anschlagstafel sei vom 19. Dezember 2019 bis 20. Jänner 2020 erfolgt. Während der Zeit der Veröffentlichung sei lediglich ein einziger Änderungsantrag im Gemeindeamt eingelangt und zwar von den Eheleuten Renate und Erwin Walch beziehungsweise von Frau Irene Wachter-Rützler. Sowohl vom eingelangten Änderungsantrag als auch von der dazu bei DI Reinhard Falch eingeholten raumplanungsfachlichen Stellungnahme seien mit der Einladung zur heutigen Sitzung an alle GemeindevertreterInnen ergangen. Anhand zweier Plandarstellungen, nämlich der früher und der heute gegenständlichen Festlegungsbereiche, erläutert der Bürgermeister sodann die konkreten Wünsche der Antragsteller im Bereich der Grundstücke Nr. 1324/3 und Nr. 1330/2 und bringt die von DI Reinhard Falch am 27. Jänner 2020 eingelangte raumplanungsfachliche Stellungnahme den Anwesenden zur Kenntnis. In Anlehnung an die raumplanungsfachliche Stellungnahme vom 27. Jänner 2020 sprechen sich alle anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung dagegen aus, im Einzelfall eine Änderung der Abgrenzung der Zentrallage ohne gesamtheitliche Betrachtung vorzunehmen und genehmigen die Erlassung einer Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung, und zwar wie im Entwurf am 27. November 2019 beschlossen, aus. 6. Entscheidung zum Antrag der Firma Rhomberg Bau GmbH, 6900 Bregenz, Mariahilfstraße 29, auf Genehmigung eines Dienstbarkeitsvertrages (Verlegung und Betrieb von Leitungen im Bereich des Grundstückes Nr. 35/3, GB Vandans) Beschlussvorlage: Die Rhomberg Bau GmbH, 6900 Bregenz, ist Alleineigentümerin der Liegenschaft in EZ. 1661, GB Vandans. Diese Liegenschaft besteht aus dem Grundstück Nr. 35/6. Die Rhomberg Bau GmbH beabsichtigt auf diesem Grundstück ein Gebäude zu errichten. Zu diesem Zweck möchte die Rhomberg Bau GmbH auf dem Grundstück Nr. 35/3, und zwar entlang den Grundstücken Nr. 34/1, Nr. 35/6 und Nr. 35/5, eine Baustraße errichten. Mit E-Mail vom 16. Dezember 2019 ersucht die Rhomberg Bau GmbH, 6900 Bregenz, um Einräumung nachstehender Grunddienstbarkeiten: a) Die Gemeinde Vandans räumt mit Wirkung für sich und mit Wirkung für jeden künftigen Eigentümer des Grundstückes Nr. 35/3 den jeweiligen Eigentümern des Grundstückes Nr. 35/6 das Recht ein, im Untergrund des Grundstückes Nr. 35/3 Leitungen zu verlegen und zu betreiben, um das Grundstück Nr. 35/6 und künftig darauf errichtete Gebäude, insbesondere mit Gas, Wasser, Telekommunikation, elektrischem Strom und dergleichen zu versorgen und um Abwasser abzuführen. b) Die Ausübung des Leitungsrechts gemäß Abs. a) ist auf eine Trasse beschränkt, die direkt an die Grundstücke Nr. 35/5, Nr. 35/6 und Nr. 32/1 grenzt und – gemessen aber dieser Grenze – 2, 50 m (in Worten: zwei Meter und 50 Zentimeter) breit ist und vom Grundstück Nr. 2229 bis zum Grundstück Nr. 34/1 reicht. In der folgenden, nicht maßstabsgetreuen Skizze, symbolisiert die blau strichlierte Linie die Grenze zwischen der Leitungstrasse und dem Rest des Grundstückes Nr. 35/3. 9 / 13 44. Sitzung Gemeindevertretung vom 30. Jänner 2020 c) Die Rhomberg Bau GmbH nimmt mit Wirkung für sich und mit Wirkung für alle künftigen Eigentümer des Grundstückes Nr. 35/6 das in den Absätzen a) und b) genannte Leitungsrecht an. d) Auf der im Absatz b) genannten Leitungstrasse und auf dem angrenzenden Bereich des Grundstückes Nr. 35/3 entsteht vorerst eine Baustraße. Leitungsrecht und Leitungstrasse werden aber auch nach dem Rückbau der Baustraße fortdauern. Das Leitungsrecht kann weder widerrufen noch aufgekündigt werden. e) Mit dem Leitungsrecht ist die Befugnis verbunden, jene Maßnahmen zu setzen, die zur Instandhaltung der Leitungen sinnvoll sind. Die gegenständliche Rechtseinräumung soll unentgeltlich erfolgen. Es wird ersucht, zum gegenständlichen Antrag der Rhomberg Bau GmbH eine Entscheidung zu treffen. Beschluss: Anhand eines aktuellen Lageplanes erläutert der Bürgermeister den Anwesenden die örtliche Situation und den Antrag der Firma Rhomberg Bau GmbH im Detail. Nach kurzer Beratung sprechen sich alle Anwesenden geschlossen dagegen aus, nämlich heute zum vorliegenden Antrag der Firma Rhomberg Bau GmbH eine Entscheidung zu treffen. Die von der Firma Rhomberg Bau GmbH erbetenen Rechtseinräumungen seien, so die einhellige Auffassung der anwesenden GemeindevertreterInnen, im Bereich des tangierten Grundstückes jedenfalls mit einer Wertminderung verbunden. Aus diesem Grunde könne von der Firma Rhomberg Bau GmbH nicht erwartet werden, dass eine solche Rechtseinräumung unentgeltlich zu erfolgen habe. Sowohl im Zusammenhang mit der Errichtung einer Baustraße als auch mit den geplanten Leitungsrechten dürfe man sich daher zu Recht eine angemessene Entschädigung erwarten. Die Firma Rhomberg Bau GmbH solle daher, so der einhellige Tenor aller Anwesenden, ersucht werden, der Gemeinde ein entsprechendes Angebot zu unterbreiten, wobei die Verlegung von Leitungen jeglicher Art nur in einem Abstand von 1, 00 m zur Grundstücksgrenze in Frage komme. 7. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Jugend, Familie und Soziales bzw. des Ausschusses für Schule und Kindergarten vom 10. Dezember 2019 Beschlussvorlage: In der Sitzung am 10. Dezember 2019 setzten sich die Mitglieder des Ausschusses für Jugend, Familie und Soziales beziehungsweise des Ausschusses für Schule und Kindergarten mit der Gestaltung des Spielplatzes bei den beiden Schulen (VS und SPZ) sowie weiteren Maßnahmen beim Spielplatz „Gemsle“ auseinander. Es wird ersucht, zu den diversen Empfehlungen der beiden Ausschüsse einen Beschluss zu fassen beziehungsweise diese zum Beschluss zu erheben. Beschluss: Nachdem die vom Ausschuss für Jugend, Familie und Soziales bzw. des Ausschusses für Schule und Kindergarten in der Sitzung am 10. Dezember 2019 erarbeiteten Empfehlungen vom Vorsitzenden, nämlich Mag. Johannes Wachter, erläutert worden sind, werden diese von allen Anwesenden, und zwar mittels Handzeichen, zum Beschluss erhoben. 8. Prüfung des Prüfungsausschusses am 25.11.2019: Stellungnahme zu den Berichten 10 / 13 44. Sitzung Gemeindevertretung vom 30. Jänner 2020 Beschlussvorlage: Der Prüfungsausschuss der Gemeinde Vandans hat am 25. November 2019 gemäß § 52 des Gemeindegesetzes eine Prüfung der Gemeindekassa vorgenommen. Die Prüfung selber umfasste a) Bericht aktueller Stand Fischerhütten und Abgaben (Fortsetzung der Frühjahrsprüfung) und b) Prüfung Abgabe Zweitwohnsitzabgabe und AirbnB. Der hierüber verfasste Prüfbericht wurde von der Vorsitzenden des PA, nämlich Frau Mag. Nadine Kasper, am 07. Jänner 2020 persönlich in der Verwaltung des Gemeindeamtes zur Weiterleitung an den Bürgermeister übergeben. Zu den einzelnen Prüfbemerkungen wird in den angeschlossenen Schreiben im Detail Stellung genommen. Beschluss: Nachdem sich keine Wortmeldungen ergeben, wird die vom Bürgermeister erarbeitete Stellungnahme ohne Einwände und ohne weitere Äußerungen dazu zur Kenntnis genommen. 9. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Gesetz über eine Änderung des Bergführergesetzes und b) ein Gesetz über eine Änderung des Schischulgesetzes Beschlussvorlage: Diese Beschlüsse wurden vom Landtag am 19. Dezember 2019 für nicht dringlich erklärt. Sie unterliegen daher der Volksabstimmung, wenn eine solche innerhalb von 8 Wochen nach obigem Tag verlangt wird (Art. 35 der Landesverfassung). Ein solches Verlangen kann unter anderem von wenigstens 10 Gemeinden auf Grund von Gemeindevertretungsbeschlüssen gestellt werden. Sofern zu einem der beiden Gesetze die Durchführung einer Volksabstimmung verlangt wird, hat dies die Gemeindevertretung zu beschließen. Beschluss: Alle anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung sprechen sich dafür aus, diese nicht dringlichen Beschlüsse des Vorarlberger Landestages keiner Volksabstimmung zu unterziehen. 10. Berichte und Allfälliges Der Bürgermeister berichtet, dass 11 / 13 44. Sitzung Gemeindevertretung vom 30. Jänner 2020 ➢ es aller Voraussicht nach in dieser Funktionsperiode nochmals eine Sitzung der Gemeindevertretung geben wird und zwar voraussichtlich am 05. März 2020. ➢ der ärztliche Nachtdienst im Montafon mit Beginn des neuen Jahres neu organisiert worden ist. Durch ein neues Angebot des Landes werde die Gesundheits-Hotline 1450 ab sofort erste Ansprechstelle für Patienten von 19 bis 7 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen sein. Bei jedem gesundheitlichen Problem stehe die telefonische Gesundheitsberatung 1450 ohne Vorwahl vom Handy oder Festnetz bereit. Unter Punkt „Allfälliges“ ergeben sich folgende Wortmeldungen: Ina Bezlanovits: Mag. Bernhard Maier vom Stand Montafon hat mich aufmerksam gemacht, dass Wünsche auf Änderung des Fahrplanes, soweit diese den Ortsbus betreffen, möglichst schnell dem Stand Montafon bekanntgegeben werden sollen. Ina Bezlanovits: Frau Johanna Pramstaller konnte sich bei den Special Olympics Winterspielen 2020 in Villach einmal mehr hervorragend platzieren und eine Goldmedaille im Bewerb Super G sowie eine Silbermedaille im Bewerb Slalom gewinnen. Meiner Meinung nach sollten die großartigen Erfolge dieser Sportlerin öffentlich gewürdigt werden. Antwort des Bürgermeistes: Ich höre heute zum ersten Mal von diesen tollen Erfolgen der Teilnehmerin Johanna Pramstaller bei den Special Olympics Winterspielen 2020. Dass diese neuerlichen Medaillengewinne öffentlichen Dank und Anerkennung verdienen, steht außer Zweifel. Hinsichtlich einer würdigen Feier werde ich mich mit den Damen und Herren des Gemeindevorstandes ehest beraten. Mag. Nadine Kasper: Im Sozialausschuss des Landtages ist unter anderem auch das Thema Corona-Virus zur Sprache gekommen. Dem Vernehmen nach ist die mit diesem Virus einhergehende Angst eher unbegründet. Eine Ansteckung mit dem Grippevirus soll gefährlicher sein. Es empfiehlt sich, die Menschen zu beruhigen und Panikausbrüche zu vermeiden. Sollte es irgendwo tatsächlich einen Ansteckungsverdacht gebe, sollte keine Arztpraxis aufgesucht, sondern die Gesundheitshotline mit der Nr. 1450 angerufen werden. Armin Wachter: Dem Vernehmen nach sind die bisherigen Interessenten an einer Nachnutzung des ehemaligen Bezirksgerichtes Montafon abgesprungen. Wie geht es mit diesem Gebäude nun weiter? Antwort des Bürgermeisters: Im Augenblick gibt es tatsächlich niemand, der konkret an einer Nachnutzung dieses Gebäude Interesse hat. Lange Zeit waren sich die Gemeinden der Talschaft darüber einig, dieses Gebäude künftig als „Montafoner Verwaltungsgebäude“ zu nutzen und dort die Bauverwaltung, die Finanzverwaltung, das Standesamt, die Schulund anderen Verbände etc. anzusiedeln. Diese Überlegungen haben sich aber wieder zerschlagen. Heute kann ich beim besten Willen nicht sagen, wie es mit diesem Gebäude weiter gehen wird und wie dieses künftig genutzt werden soll. Armin Wachter: Wie sich unschwer feststellen lässt, sind die jährlichen Beiträge an die Montafon Tourismus GmbH stetig angestiegen. Welche Indikatoren liegen diesen Zahlungsvorschreibungen der Montafon Tourismus GmbH zugrunde? Antwort von Wolfgang Brunold: Die Gesellschaftergemeinden bezahlen an Montafon Tourismus jährlich einen Allgemeinbeitrag (= Gesamtkosten ohne Kosten Tourismusbüros), der laut Finanzierungsschlüssel aufgeteilt wird. Zusätzlich übernehmen sie die tatsächlich anfallenden Kosten für das örtliche Tourismusbüro. Ist in einer Gemeinde kein eigenes Tourismusbüro angesiedelt, zahlt die Gemeinde pro Gastgeber eine Ausgleichs- 12 / 13 44. Sitzung Gemeindevertretung vom 30. Jänner 2020 zahlung in Höhe von 200, 00 Euro (netto) sowie die im Budget angeführten dem Ort zurechnenden Kosten. Der Finanzierungsschlüssel selber wird wie folgt berechnet: Gästetaxepflichtige Nächtigungen (x Faktor 1, 5), Einnahmen durch die Tourismusbeiträge dividiert durch den Hebesatz (x Faktor 1) und Einnahmen durch Zweitwohnsitzabgabe (x Faktor 0, 3). Als Grundlage werden jeweils die Zahlen des vorletzten Kalenderjahres vor dem zu berechnenden Budgetjahres herangezogen. Die Budgetberechnungen und Gesellschafteranteile basieren auf dem Budget für das Jahr 2014. In den darauffolgenden Jahren sind diese mindestens um den Index angepasst worden. Aufgrund der sind dadurch verändernden Budgetsumme und der sich jährlich ändernden Schlüsselparameter variieren die Gemeindebeträge in den Folgejahren. Walter Stampfer: Im vorliegenden Voranschlag sind sämtliche Franken-Darlehen mit dem ursprünglich geltenden Wechselkurs ausgewiesen. Diese Ausweisung ist irreführend. Meiner Meinung nach sollte bei all diesen Darlehen der aktuelle Wechselkurs zur Ausweisung kommen. Antwort von Wolfgang Brunold: Die Ausweisung dieser Franken-Darlehen mit dem ursprünglich geltenden Wechselkurs ist richtig und entspricht den Vorgaben der neuen VRV 2015. Markus Pfefferkorn: Mit zirka 3.000 Besuchern und zirka 1.600 aktiven Teilnehmern hat der Vandanser Faschingsumzug am vergangenen Sonntag alle Erwartungen der Funkenzunft bei weitem übertroffen. Als Obmann der Funkenzunft möchte ich in diesem Zusammenhang einen besonderen Dank an die Gemeinde im Allgemeinen und an die Bauhofmitarbeiter im Speziellen aussprechen. Dass sich die Gemeinde bereiterklärt hat, nämlich die Übernachtungskosten der aus unserer Partnerstadt angereisten Delegation zu übernehmen, hat uns ganz besonders gefreut. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt Bgm. Burkhard Wachter allen für ihr Kommen sowie die konstruktive Mitarbeit und schließt um 23.15 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: Eveline Breuß Burkhard Wachter, Bgm. 13 / 13 44. Sitzung Gemeindevertretung vom 30. Jänner 2020