19980226_GVE032

Dateigröße 118.42 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 19:06
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1998-02-26
Erscheinungsdatum 1998-02-26
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

-1Gemeindeamt Vandans 26. Februar 1998 Niederschrift aufgenommen am 26. Februar 1998 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 32. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 18. Februar 1998 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Peter Scheider, Siegfried Bitschnau, Manfred Blenke, Michael Zimmermann, Karin Ganahl, Günter Fritz, Wolfgang Violand, Stefan Jochum, Norbert Sartori, Florentin Salzgeber, Gerhard Stampfer, Leo Brugger, Dipl. Ing. Alois Kegele, Josef Maier, Alois Neher, Wolfgang Fussenegger sowie die Ersatzleute Inge Dobler, Rupert Platzer, Hubert Schreiber und Peter Schapler. Entschuldigt: Eveline Breuss, Reinhard Rützler, Gottfried Schapler und Wilhelm Pummer Schriftführerin: Gem.Bed. Marion Wachter Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 32. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute, die Schriftführerin, den Gemeindekassier sowie den Zuhörer und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Vor Eingang in die Tagesordnung stellt der Bürgermeister weiters fest, daß der Voranschlag 1998 den Mitgliedern der Gemeindevertretung verspätet zugestellt worden ist. Soferne es gewünscht werde, setze er den Tagesordnungspunkt „Genehmigung des Voranschlages für das Jahr 1998" von der heutigen Tagesordnung ab und werde die Entscheidung darüber in einer eigens einzuberufenden Sitzung herbeiführen. Vertreter beider Oppositionsparteien bringen zum Ausdruck, daß eine Absetzung dieses Tagesordnungspunktes für nicht notwendig erachtet wird, nachdem ein Voranschlags-Entwurf den Fraktionsobleuten frühzeitig zugegangen sei. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird daraufhin kein Einwand erhoben. Dem Antrag des Bürgermeisters, die Tagesordnung um die Punkte 10. und 11. zu erweitern, wird einstimmig zugestimmt. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 31. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 5. Februar 1998 2. Entscheidung zum Ansuchen der Freiwilligen Feuerwehr um Gewährung eines Kostenbeitrages zur Generalsanierung der Fahne 3. Stellungnahme zur Festlegung eines Schongebietes für die Stollenquelle Lorüns 4. Ergänzung des am 20. November 1997 beschlossenen Angebotes im Zusammenhang mit der Vermietung des Volksschul-Altbaues an den Schulgemeindeverband „Heilpädagogisches Schulzentrum" 5. Neuregelung der Bürgermeister-Entschädigung 6. Vergabe eines Planungsauftrages zur Erweiterung des Kindergartens 7. Genehmigung des Voranschlages für das Jahr 1998 gemäß § 73 des Vorarlberger Gemeindegesetzes -2- 8. Stellungnahme zum nicht dringlichen Beschluß des Vorarlberger Landtages betreffend ein Gesetz über die Durchführung eines Informationsverfahrens auf dem Gebiet der technischen Vorschriften 9. Berichte und Allfälliges 10. Genehmigung des Dienstpostenplanes für das Jahr 1998 11. Verleihung von Verdienstzeichen Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 31. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 5. Februar 1998, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird in der vorliegenden Abfassung einstimmig genehmigt. 2. Der Bürgermeister verliest das von der Freiwilligen Feuerwehr Vandans eingebrachte Ansuchen vom 5. Februar 1998. In diesem weist die Antragstellerin auf die notwendig gewordene Generalsanierung der Feuerwehrfahne hin und ersucht um einen angemessenen Kostenbeitrag der Gemeinde. Manfred Blenke ergreift in weiterer Folge das Wort und gibt zu verstehen, daß die im Jahre 1955 angeschaffene Vereinsfahne dringend eine Generalsanierung benötigt habe. Nachdem ursprünglich lediglich eine Reinigung der Fahne beabsichtigt gewesen sei, habe man sich später für eine Generalsanierung derselben ausgesprochen. Die Firma „Mondsee-Fahnen" habe dann im Auftrag der Freiwilligen Feuerwehr Vandans diese Generalsanierung vorgenommen, wobei sich der Rechnungsbetrag auf ATS 50.922, - belaufe. Angesichts dieser enorm hohen Kosten ersuche er dem Ansuchen der Freiwilligen Feuerwehr mit einem Kostenzuschuß von ca. ATS 30.000, - zu entsprechen. Dipl. Ing. Alois Kegele erkundigt sich, ob dieser Kostenbeitrag im Budget für das Jahr 1998 bereits berücksichtigt sei. Vom Bürgermeister wird dies verneint. Der zu beschließende Kostenbeitrag werde noch über die Rechnungsabgrenzung im Kalenderjahr 1997 verbucht. Dies sei durchaus vertretbar, zumal die Sanierung ja auch in diesem Kalenderjahr erfolgt sei. Florentin Salzgeber unterstützt die Aussagen von Manfred Blenke und verdeutlicht nochmals die Notwendigkeit dieser bereits erfolgten Generalsanierung. Namens der Freiwilligen Feuerwehr ersuche er um die Gewährung eines größtmöglichen Betrages, zumal das interne Budget der Freiwilligen Feuerwehr keine allzugroßen Möglichkeiten offen lasse. Bei der anschließenden Abstimmung befürworten alle Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig die Gewährung eines Kostenbeitrages in der Größenordnung von ATS 30.000, - und stimmen einer rückwirkenden Verbuchung im Kalenderjahr 1997 ausdrücklich zu. 3. Sehr ausführlich informiert der Bürgermeister über die Absicht der Vorarlberger Landesregierung, zur Sicherung der „Stollenquelle Lorüns" ein Schongebiet zu bestimmen. Dieses Schongebiet umfasse das gesamte Einzugsgebiet mit einer Fläche von rund 8, 4 km2 und reiche bis zum Saulajoch zurück. Es beinhalte darüberhinaus den weitflächig vegetationslosen bis vegetationsarmen Kamm der Vandanser Steinwand und die beidseitigen Abhänge bis gegen die Karund Alpweidenverflachungen hinab. Ganzjährig oder regelmäßig genutzte Gebäude sowie land- und forstwirtschaftliche oder sonstige Oberflächennutzungen im Einzugsgebiet seien nicht vorhanden. Auch die touristische Erschließung sei sehr gering. Aus NutzungsInteressenskonflikten erwarte man sich daher keine Probleme. -3In weiterer Folge informiert der Bürgermeister über die übergeordnete Bedeutung dieser „Stollenquelle Lorüns". Mit einer mittleren Schüttung von 226 Litern pro Sekunde bilde die „Stollenquelle Lorüns" eine leicht erschließbare und auch für Notversorgungen im Falle von Umweltunfällen wertvolle Trinkwasserreserve von regionaler Bedeutung. Laut einer Untersuchung von DDr. Heiner Bertle weise das erwähnte Wasser eine mittlere Verweilzeit zwischen der Infiltration und dem Quellaustritt von vier bis sechs Jahren auf, wobei der Vergleich der mehrjährigen Schüttungs- mit den Niederschlags-Monatsmittelganglinien auf eine wahrscheinliche Verweildauer von 5, 8 Jahren schließen lasse. Nachdem das Speichervolumen des Bergwasserkörpers ca. 41 Millionen Kubikmeter gut geschützten Wassers umfasse, könne die Bedeutung dieser „Stollenquelle Lorüns" ermessen werden. Es sei daher verständlich, daß das Amt der Vorarlberger Landesregierung aus öffentlichen Interessen die Auffassung vertrete, daß das qualitativ und quantitativ höchst bedeutsame Quellvorkommen unter einen besonderen wasserrechtlichen Schutz gestellt werden sollte. Zwischenzeitlich habe es auch bereits konkrete Beratungen in dieser Angelegenheit gegeben, wobei erfreulicherweise kein erwähnenswerter Widerstand der betroffenen Grundeigentümer festzustellen gewesen sei. Wolfgang Violand vertritt in der darauffolgenden Generaldiskussion dann die Auffassung, daß der Bestimmung dieses Schongebietes grundsätzlich zugestimmt werden könne. Eine unbedingte Voraussetzung für die Zustimmung der Gemeindevertretung müsse allerdings die Zusicherung der Vorarlberger Landesregierung sein, daß im Notfalle der Gemeinde Vandans aus dieser besagten Quelle Wasser für die Versorgung des Gemeindegebietes zur Verfügung gestellt werde. Nachdem sich die Vorarlberger Illwerke AG ohnehin ein Mitnutzungsrecht an dieser Stollenquelle sichern wolle, sei ein solches Begehren der Gemeinde Vandans nicht unlegitim. Dipl. Ing. Alois Kegele erinnert an die bestehende Wasserlieferpflicht der Vorarlberger Illwerke AG zugunsten der Gemeinde Vandans. Seiner Meinung nach müsse die Vorarlberger Illwerke AG im eigenen Interesse bemüht sein, sich einen angemessenen Nutzungsanteil an dieser „Stollenquelle Lorüns" zu sichern, um im Notfalle der Wasserlieferungspflicht zugunsten der Gemeinde Vandans nachkommen zu können. Bürgermeister Burkhard Wachter macht deutlich, daß die Wasserlieferpflicht der Vorarlberger Illwerke AG zugunsten der Gemeinde Vandans mit der beabsichtigten Bestimmung eines Schongebietes zur Sicherung der „Stollenquelle Lorüns" nichts miteinander zu tun habe. Die Wasserlieferpflicht der Vorarlberger Illwerke AG zugunsten der Gemeinde Vandans stehe außer Diskussion. Allerdings müsse der Vorarlberger Illwerke AG die Entscheidung überlassen werden, woher allenfalls dieses Wasser bezogen werde. Solange das illwerkeeigene Pumpwerk „Vens" qualitativ einwandfreies Trinkwasser liefere, werde die Vorarlberger Illwerke AG vermutlich nicht angehalten werden können, Wasser aus der „Stollenquelle Lorüns" oder anderen Quellen zu beziehen. Josef Maier hebt in seiner Wortmeldung ebenfalls die übergeordnete Bedeutung dieser „Stollenquelle Lorüns" hervor. Seiner Meinung nach könne keiner der vom angestrebten Schongebiet tangierten Grundeigentümer ein Wasserbezugsrecht davon ableiten. Im übrigen stelle die im Gemeindegebiet Vandans von diesem Schongebiet tangierte Fläche mehr oder weniger unproduktives Land dar, die seiner Meinung nach eine solche Gegenforderung nicht rechtfertige. Von Wolfgang Violand wird diese Auffassung vehement bestritten. Das angestrebte Schongebiet trage wesentlich zur Qualitätsverbesserung dieser „Stollenquelle Lorüns" bei. Aus diesem Grunde kommen diesem Schongebiet daher eine nicht unerhebliche Bedeutung zu. Es müsse daher legitim sein, als Gegenleistung zugunsten der Gemeinde Vandans ein Wasserbezugsrecht für den Notfall zu fordern. Im übrigen sei es nebensächlich, ob der Vorarlberger Illwerke AG oder der Gemeinde Vandans ein solches Wasserbezugsrecht an der „Stollenquelle Lorüns" eingeräumt werde. -4- Bürgermeister Burkhard Wachter pflichtet den Ausführungen des Vorredners bei. Als Gemeindemandatar erachte er es als Pflicht, beim Amt der Vorarlberger Landesregierung die Forderung zur Einräumung eines Wasserbezugsrechtes an dieser Quelle zu erheben. Wenn ein solches Begehren dann abgewiesen werde, könne eine andere Lösung immer noch akzeptiert werden. Jedenfalls könne den Verantwortlichen der Gemeinde dann nicht unterstellt werden, diesen Versuch nicht unternommen zu haben. Auch Vbgm. Peter Scheider spricht sich für die Erhebung einer solchen Forderung aus. Wenn dem Schongebiet einmal zugestimmt worden sei, könne man solche Forderungen nicht mehr geltend machen. Der Zeitpunkt für eine solche Forderung sei daher günstiger denn je. Dipl. Ing. Alois Kegele schließt sich den Meinungen der Vorredner ebenfalls an und befürwortet das Deponieren einer solchen Forderung beim Amt der Vorarlberger Landesregierung. Damit könne sich die Gemeinde Vandans auch das Recht sichern, bei einer anderen Nutzung dieses Wasservorkommens mitzupartizipieren. Über Antrag des Bürgermeisters sprechen sich daraufhin alle Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für eine Vertagung der Entscheidung aus und beauftragen den Bürgermeister, beim Amt der Vorarlberger Landesregierung eine Forderung auf Einräumung eines solchen Wassernutzungsrechtes einzubringen. 4. Vorweg informiert der Vorsitzende über die am 20. Jänner 1998 stattgefundene Besprechung im Sonderpädagogischen Zentrum. Im Rahmen dieses Gespräches sei von allen Anwesenden grundsätzliche Zustimmung zum seinerzeitigen Angebot der Gemeinde Vandans vom 20. November 1997 geäußert worden. Ergänzend zum erwähnten Beschluß der Gemeindevertretung werde nunmehr von der Gemeinde Vandans eine Baukostengarantie erwartet. Darüberhinaus sei auch eine Herabsetzung der monatlichen Miete gefordert worden, wenn sich eine nennenswerte Unterschreitung der Baukosten ergebe. Diese Forderungen und einige andere formelle Korrekturen gelte es nunmehr zu beschließen, damit in allen schulbeschickenden Gemeinden entsprechende Beschlüsse gefaßt werden können. Er bitte daher um Genehmigung nachstehender Zusatzvereinbarungen: a) Die seinerzeit errechneten Gesamtsanierungskosten werden aufgrund zwischenzeitlich eingetretener bzw. noch zu erwartender Preissteigerungen auf ATS 9.450.000, - (Preisbasis Sommer 1999) korrigiert. Hinsichtlich dieser neu errechneten Gesamtbaukosten wird die Gemeinde Vandans eine Kostengarantie abgeben. Darüberhinausgehende Baukosten werden also alleinig von der Gemeinde Vandans finanziert und werden zu keiner Anhebung der vereinbarten Miete führen. b) Nachdem diese vereinbarte Miete von ATS 44, - pro Quadratmeter auf den ursprünglich errechneten Gesamtbaukosten von ATS 8.904.000, - basiert, kann sich diese bei einer allfälligen Baukostensteigerung (maximale Baukosten ATS 9.450.000, --) entsprechend erhöhen. Bei einer Unterschreitung der ursprünglich errechneten Baukosten von ATS 8.904.000, -- (Preisbasis März/1997) wird sich die vereinbarte Miete entsprechend verringern. Für den Fall, daß vom Amt der Vorarlberger Landesregierung höhere oder niedrigere Förderungen als angenommen gewährt werden, wird sich die vereinbarte Miete ebenfalls entsprechend reduzieren oder erhöhen. c) Ausdrücklich festgehalten wird, daß in den vorerwähnten Gesamtbaukosten keine Kosten für die Einrichtung bzw. Möbilierung der Schulräumlichkeiten enthalten sind. Die allenfalls aus einer Neuanschaffung resultierenden Kosten werden vom „Schulgemeindeverband" getragen und gelangen über die Betriebskosten zur Vorschreibung. -5- d) Bei einer Auflösung des Schultyps „Sonderpädagogisches Zentrum" vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer erhält der „Schulgemeindeverband" die Möglichkeit, diese gegenständlichen Räumlichkeiten auf die restliche Dauer der Vereinbarung schulisch anderweitig zu nutzen (z.B. Expositur HS, Expositur Poly etc.). e) Nachdem die Abschreibung der getätigten Investitionen über einen Zeitraum von 30 Jahren erfolgt, werden der Gemeinde Vandans bei einer vorzeitigen Auflösung des „Schulgemeindeverbandes" die getätigten Investitionskosten zum Restbuchwert (1/30 der Kosten pro Jahr) vergütet. f) Bei der Benützung der Turnhalle bzw. des Gymnastikraumes haben die Schüler der Volksschule erste Priorität. Soferne während der Dauer des Mietverhältnisses aus schulischen Gründen eine Erweiterung der Schulturnhalle erforderlich wird, hat sich der „Schulgemeindeverband" an den daraus resultierenden Baukosten anteilmäßig zu beteiligen. Nach Beantwortung einiger weniger Detailfragen genehmigen die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig diese vorstehende Ergänzung zum seinerzeitigen Angebot vom 20. November 1997. 5. Der Bürgermeister bringt sein Ansuchen vom 6. Februar 1998 zur Verlesung. Wegen Befangenheit übergibt er daraufhin den Vorsitz an seinen Stellvertreter Vbgm. Peter Scheider und verläßt den Sitzungssaal. Vbgm. Peter Scheider gibt eingangs zu verstehen, daß Bgm. Burkhard Wachter derzeit für seine Tätigkeit als Bürgermeister zu 90% vom Dienst als Gemeindebediensteter freigestellt sei. Diese seit 6. April 1989 gültige Regelung benachteilige den Bürgermeister als Gemeindebediensteten bei den Treueprämien bzw. der einmal fällig werdenden Abfertigung. Aus diesem Grunde habe Bgm. Burkhard Wachter ersucht, die seinerzeit beschlossene Freistellung aufzuheben und die Bürgermeister-Entschädigung neu zu regeln. Wolfgang Violand weist in seiner Wortmeldung auf die seinerzeit gültigen Bestimmungen hin. Damals habe es keine Möglichkeit gegeben, dem Gemeindebediensteten bei Ausübung einer Bürgermeisterfunktion die vollen Bezüge weiterzugewähren. Dipl. Ing. Alois Kegele beurteilt die derzeit gültige gesetzliche Regelung als unbefriedigend. Aus diesem Grunde beabsichtige man die Bürgermeistergehälter ab 1. Juli 1998 generell neu zu regeln. Dabei gelte es erstmals eine absolute Obergrenze einzuhalten. Aus diesem Grunde spreche er sich auch für eine Vertagung der Entscheidung bis zum Vorliegen der neuen Empfehlung des Vorarlberger Gemeindeverbandes aus. Stefan Jochum plädiert für eine positive Erledigung des gegenständlichen Ansuchens. Mit der weiteren Beibehaltung der bisherigen Regelung sei für den Gemeindebediensteten Burkhard Wachter monatlich ein finanzieller Verlust verbunden. Nachdem dieses Faktum jetzt bekannt sei, gelte es diesen Mißstand zu beseitigen. Dipl. Ing. Alois Kegele vermutet, daß dieser Umstand bei der damaligen Regelung des Bürgermeisterbezuges bekannt gewesen sei. Nachdem er selber an der damaligen Beschlußfassung aber noch nicht mitgewirkt habe, könne er dies nicht definitiv beurteilen. Zur Abklärung dieser und anderer Fragen ersuche er daher nochmals um eine Vertagung der Entscheidung. Jedenfalls könne er sich nicht vorstellen, daß die Ausübung der Bürgermeistertätigkeit durch den Gemeindebediensteten Burkhard Wachter ohne eine Dienstfreistellung erfolgen könne. Vbgm. Peter Scheider bestätigt das Inkrafttreten eines neuen Bezügegesetzes per 1. Juli 1998. Nachdem aber eine Empfehlung des Vorarlberger Gemeindeverbandes zu dieser beabsichtigten Neuregelung noch nicht vorliegend sei, ersuche er dem Antrag -5- des Bürgermeisters stattzugeben. Wenn das neue Bezügegesetz dann eine Anpassung bzw. Abänderung dieses heutigen Beschlusses erfordere, könne dies jederzeit nachgeholt werden. Florentin Salzgeber spricht sich ebenfalls für eine antragsgemäße Entscheidung aus. Beim heutigen Antrag des Bürgermeisters gehe es de facto nicht um eine Gehaltserhöhung sondern um eine Veränderung der bisherigen Zusammensetzung der Bürgermeister-Entschädigung. Josef Maier verweist in seiner Wortmeldung auf das derzeit gültige Gemeindebedienstetengesetz. Diesem könne entnommen werden, daß ein Gemeindebeamter für die Ausübung einer politischen Funktion vom Dienst freizustellen sei. Aus diesem Grunde könne Bürgermeister Burkhard Wachter nicht gleichzeitig zu 100% Gemeindebediensteter sein, selbst wenn damit ein finanzieller Verlust verbunden sei. Der vorliegende Antrag des Bürgermeisters widerspreche vermutlich den Bestimmungen des Gemeindebedienstetengesetzes. Stefan Jochum dementiert diese Auffassung von Josef Maier. Diese zuletzt genannte Bestimmung gelte lediglich für Gemeindebeamte und treffe im konkreten Falle nicht zu. Im übrigen habe der Bund im Gehaltsgesetz für solche Fälle eine klare Regelung getroffen, während im Landes- bzw. Gemeindebedienstetengesetz eine solche vermißt werde. Auch Vbgm. Peter Scheider schließt sich den Ausführungen des Vorredners an. Nachdem mit dem Vorarlberger Gemeindeverband diese vom Bürgermeister beantragte Regelung besprochen worden sei, müsse man von der Gesetzmäßigkeit derselben ausgehen können. Wolfgang Violand bezweifelt, daß das Gemeindebedienstetengesetz in punkto Abfertigung keine befriedigende Regelung enthalte. Bei den Treueprämien hingegen fehle vermutlich eine solche Klarstellung. Faktum sei daher, daß eine Lösung zugunsten des Gemeindebediensteten Burkhard Wachter getroffen werden müsse, wenn eine gesetzliche Regelung hiefür fehle. Inwieweit die Aufhebung der seinerzeitigen Dienstfreistellung dem Gesetz entspreche, könne er nicht beurteilen. Ursprünglich sei die Dienstfreistellung als unbedingte Notwendigkeit erachtet worden. Persönlich plädiere er für eine Entscheidung zugunsten des Antragstellers, soferne diese weder gegen das Gemeindebedienstetengesetz noch andere sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen verstoße. Über Antrag von Vbgm. Peter Scheider beschließen die Anwesenden daraufhin einstimmig die von Bgm. Burkhard Wachter beantragte Neuregelung der Bürgermeister-Entschädigung per 1. März 1998. Ebenso einhellig bringen alle Anwesenden aber zum Ausdruck, daß diese Entscheidung zum nächstmöglichen Termin zu korregieren ist, wenn sich diese als gesetzwidrig herausstelle. Nachdem sich Bgm. Burkhard Wachter wieder im Sitzungssaal befindet, übergibt Vbgm. Peter Scheider den Vorsitz wieder an diesen. 6. Eingangs seiner Ausführungen erinnert der Vorsitzende an die bereits stattgefundenen Beratungen in dieser Angelegenheit und erläutert nochmals die wesentlichsten Merkmale aller drei eingelangten Entwürfe. Sodann appelliert er an die Anwesenden, heute unbedingt eine Entscheidung zu treffen, damit eine Fertigstellung vor Beginn des neuen Kindergartenjahres sichergestellt sei. Die zwischenzeitlich stattgefundene Besichtigung der Turnhalle in Lorüns habe einige neue Erkenntnisse erbracht. Persönlich habe er von diesen dort ausgeführten Kuppeln mehr Lichteinfall erwartet. Nach dieser Besichtigung in Lorüns sei er heute mehr denn je überzeugt davon, daß eine zweiseitige Fensterbelichtung der neuen Gruppenräume eine unbedingte Notwendigkeit darstelle. -6- Nach allen amtsinternen Vorprüfungen, der Beratungen mit der Kindergarteninspektorin und den Bediensteten des Kindergartens sei er zur Erkenntnis gelangt, daß die Projektsentwürfe von Ing. Thomas Hepberger und DI Oskar Ganahl in die engere Wahl gezogen werden sollten. Für ihn, so der Bürgermeister weiters, gebe es aus mehreren Überlegungen eine Präferenz für das Projekt von Ing. Thomas Hepberger. Das letztgenannte Projekt beinhalte als einziges eine zweiseitige Fensterbelichtung der Gruppenräume. Auch die Grundrißgestaltung, die behindertengerechte Ausführung und die Berücksichtigung zusätzlicher Abstellräume werte er als Vorteile für das erwähnte Projekt. Der Vollständigkeit halber müsse im gleichen Atemzuge aber erwähnt werden, daß auch das von DI Oskar Ganahl eingereichte Projekt einige unübersehbare Vorteile aufweise. Insbesondere die schlichte Dachgestaltung und die Schaffung dreier gleichgrosser Gruppenräume müsse man als positiv bewerten. Im übrigen sei das gegenständliche Projekt vom Amtssachverständigen für Raumplanung und Baugestaltung in städtebaulicher Hinsicht als äußerst positiv beurteilt worden. Dipl. Ing. Alois Kegele gibt in weiterer Folge zu verstehen, daß in seiner Fraktion in dieser Frage keine einhellige Meinung vorherrsche. Er persönlich sei von den Erkenntnissen der Turnhallen-Besichtigung in Lorüns eher enttäuscht. Aus diesem Grunde spreche er sich auch für das Projekt von Ing. Thomas Hepberger mit einer „Pultdachlösung" aus. Allerdings empfehle er, die restliche Dachkonstruktion nocheinmal eingehend zu prüfen. Seiner Meinung nach liege der Vorteil einer „Pultdachlösung" auf der Hand. Auch Leo Brugger spricht sich unmißverständlich für die Umsetzung des von Ing. Thomas Hepberger erarbeiteten Vorschlages aus. Eine ausreichende Belichtung der neuen Gruppenräume sei äußerst wichtig. Die Zusatzbelichtung mit den bereits erwähnten Kuppeln könne er sich bestenfalls im Gang, dem Vorraum oder der Garderobe vorstellen, nicht aber in den Gruppenräumen. Wolfgang Violand schließt sich vollinhaltlich dem Vorredner an. Das Projekt von Ing. Thomas Hepberger weise eine Vielzahl von Vorteilen auf. Er plädiere deshalb für die Vergabe eines Planungsauftrages an Ing. Thomas Hepberger. Allerdings erachte auch er es für notwendig, die geplante Flachdachkonstruktion mit einem Quergefälle auszuführen, damit ein Abrinnen des aus Niederschlägen resultierenden Wassers gewährleistet sei. Stefan Jochum votiert in seiner Wortmeldung ebenfalls für eine Umsetzung des von Ing. Thomas Hepberger erarbeiteten Vorschlages. Eine zweiseitige Fensterbelichtung der neuen Gruppenräume hebe die Qualität derselben entscheidend. Alois Neher gibt zu verstehen, daß in jedem Falle mit der geplanten Erweiterung des Kindergartens auch eine Verbindung zum Gymnastikraum in der Rätikonhalle geschaffen werden sollte. Josef Maier spricht sich letztlich aus mehreren Überlegungen für das von DI Oskar Ganahl erarbeitete Projekt aus. Das projektierte Flachdach ordne sich schlicht und dezent den übrigen bestehenden Dachkonstruktionen unter und trete damit angenehm in Erscheinung. Im übrigen erachte er eine zusätzliche Belichtung mittels Kuppeln für durchaus machbar, wenn diese ein entsprechendes Ausmaß aufweisen. Gerhard Stampfer verweist auf die vielen Nachteile bzw. Risken eines Fachdaches. Auch wenn sich die Flachdachtechnik zwischenzeitlich wesentlich verbessert habe, gebe es damit immer wieder Probleme. Die nachträgliche Sanierung solcher Flachdächer sei im übrigen recht kostspielig und dürfe nicht unterschätzt werden. Dem darauffolgenden Antrag des Bürgermeisters, den Planungsauftrag zur Erweiterung des Kindergartens an Ing. Thomas Hepberger zu erteilen, wird sodann mit 20 : 1 Stimme (Gegenstimme: Josef Maier) zugestimmt. Die Zustimmung erfolgt allerdings unter der Voraussetzung, daß die geplante Flachdachkonstruktion im Bereich des Ganges, -7- der WC-Räume, der Garderoben sowie der Abstellräume neu zu überdenken ist und dem Bauausschuß entsprechende Vorschläge zu unterbreiten sind. Über eine Vergabe der Bauaufsicht soll erst nach Vorliegen eines konkreten Angebotes entschieden werden. 7. Vorab entschuldigt sich der Bürgermeister für die verspätete Vorlage des Voranschlages 1998. Aufgrund der sparsamen personellen Besetzung in der Gemeindekassa sei die fristgerechte Vorlage leider wieder nicht möglich gewesen. Er sei aber dankbar, daß die Gemeindeabgaben, -steuern und -gebühren noch im Dezember des Vorjahres beschlossen worden seien. Das Entstehen eines Vakuums habe man damit vermeiden können. Der finanziellen Situation entsprechend, so der Bürgermeister weiters, beinhalte das Budget für das Jahr 1998 nur unbedingt notwendige Ausgaben und beschränke sich somit auf reine „Pflichtausgaben", wenn man von der Erweiterung des Kindergartens und der Errichtung einer Recyclingstation absehe. In der Sitzung am 17. Februar 1998 habe sich der Gemeindevorstand bereits eingehend mit dem Voranschlags-Entwurf auseinandergesetzt. Wie der betreffenden Niederschrift entnommen werden könne, habe es mit zwei Ausnahmen vollinhaltliche Zustimmung zum „Amtsentwurf" gegeben. Dies dürfe als Indiz dafür gewertet werden, daß die Ansätze unter Berücksichtigung sparsamster und wirtschaftlicher Haushaltsführung erarbeitet worden seien. Vom Gemeindekassier und dem Vorsitzenden werden sodann die wesentlichsten Einnahmen und Ausgaben des Voranschlages erläutert, wobei diese mit je ATS 85.146.000, - ausgeglichen bilanzieren. In der Folge ergeben sich zahlreiche Fragen und angeregte Diskussionen. Peter Schapler bemängelt, daß der Voranschlag keinen Ansatz zur Sanierung des Fußweges zum Bahnhof St.Anton beinhalte. Seiner Meinung nach befinde sich die gegenständliche Weganlage in einem äußerst desolaten Zustand, den es zu beheben gelte. Der Bürgermeister verspricht eine sofortige Kontaktaufnahme mit dem dortigen Kollegen und die Prüfung der Realisierbarkeit. In seiner Funktion als Obmann des Landwirtschaftsausschusses gibt Gerhard Stampfer zu verstehen, daß im kommenden Frühjahr eine Totalsanierung des Alpweges von der Alpe Platzis ins Rellstal anstehe. Nachdem der Alpe das dafür notwendige Geld fehle, ersuche er um Unterstützung dieses Projektes mit einem Betrag von ca. ATS 50.000, -. Der Vorsitzende bestätigt in seiner Antwort den geschilderten Zustand des besagten Weges. Auch wenn im vorliegenden Voranschlag für das Jahr 1998 eine Budgetansatz dafür fehle, könne er sich unter dem Titel „Landwirtschaft/Alpförderung" eine Unterstützung in der erbetenen Höhe vorstellen. Diese Unterstützung könne insbesondere in der zeitweisen Beistellung von Mitarbeitern des Bauhofes bzw. dort vorhandenen Geräten erfolgen. Dipl. Ing. Alois Kegele bemängelt eingangs seiner Ausführungen die neuerlich verspätete Vorlage des Voranschlages. Leider stelle sich die finanzielle Situation nach wie vor als unbefriedigend dar. Und unter diesem Aspekt dürfe seiner Meinung nach vom Gemeindebediensteten ein Selbstbehalt bei der „freiwilligen Kranken-Zusatzversicherung" erwartet werden, zumal diese ohnehin als unüblich bezeichnet werden müsse. In seiner Antwort stellt der Bürgermeister diese seinerzeit beschlossene „Kranken-Zusatzversicherung" als freiwillige Leistung dar, die von vielen Bediensteten als Belohnung empfunden werde. Angesichts der ursprünglichen Regelung habe man in dieser Angelegenheit ohnehin schon Einschränkungen akzeptiert. Selbstverständlich könne man aber darüberhinaus die eine oder andere Korrektur anstreben, wenn damit nicht der eigentliche Sinn und Zweck verloren gehe. -8- Nach Beantwortung zahlreicher weiterer Fragen genehmigen die Damen und Herren der Gemeindevertretung daraufhin einstimmig den Voranschlag für das Jahr 1998 mit Einnahmen und Ausgaben in der Größenordnung von ATS 85.146.000, --. Unter dem bereits geäußerten Argument, sprechen sich Dipl. Ing. Alois Kegele, Josef Maier, Alois Neher, Peter Schapler, Hubert Schreiber und Wolfgang Fussenegger gegen die Genehmigung der Haushaltsstelle 1/099 729 (Freiw. Kranken-Zusatzversicherung) aus. Ferner verneint Dipl. Ing. Alois Kegele seine Zustimmung zur Haushaltsstelle 1/262 613 (Instandhaltung der Sportplätze), nachdem die daraus resultierenden Aufwendungen als unvertretbar hoch erachtet werden. Darüberhinaus verweigert Peter Schapler seine Zustimmung zur Haushaltsstelle 1/612 002 (Neu- und Ausbau von Gemeindestraßen), weil dieser keinen Ansatz zur Sanierung des Fußweges nach St.Anton beinhalte. 8. Nach kurzer Erläuterung des wesentlichsten Gesetzesinhaltes beschließt die Gemeindevertretung einstimmig zum nicht dringlichen Beschluß des Vorarlberger Landtages keine Volksabstimmung zu verlangen. 9. Der Bürgermeister berichtet, daß - Johann Waidacher mit Schreiben vom 10. Februar 1998 aufgrund seines Wohnungswechsels in die Nachbargemeinde sein Ausscheiden aus der Gemeindevertretung per 1.2.1998 bekanntgegeben habe. Als seinen Nachfolger begrüße er deshalb herzlich Wolfgang Fussenegger. - seit dem vergangenen Wochenende versuchsweise ein sogenannter „Nachtexpress" von Schruns/Tschagguns über Vandans nach St.Gallenkirch und retour verkehre. Der Bus sei täglich und zwar von 19.00 Uhr bis 3.30 Uhr in Betrieb und ende vorerst am 19. April 1998. Der Fahrpreis betrage ATS 60, - pro Fahrt bzw. ATS 40, - im Vorverkauf. Karten erhalte man im Tourismusbüro sowie den angeschlossenen Gastbetrieben. Die 4 in Vandans befindlichen Haltestellen seien entsprechend gekennzeichnet, wobei dort auch die Abfahrtszeiten ersichtlich seien. Eine allfällige Ausfallhaftung sei von den Gemeinden Schruns, Tschagguns und Vandans nach einem einvernehmlich festgelegten Aufteilungsschlüssel zu tragen. - im Zuge der Kanalbauarbeiten, BA 05, in den Parzellen „Innerbach" und „Rodund" nunmehr auch teilweise eine Erdgasleitung mitverlegt werde. In diesen Parzellen könne daher unverzüglich nach Verlegung der entsprechenden Versorgungsleitungen an das Erdgasnetz angeschlossen werden. - am 17. Februar 1998 die Jahreshauptversammlung der Wirtschafts- und Gewerbegemeinschaft Vandans stattgefunden habe. Erfreulicherweise habe sich wiederum ein Funktionärsausschuß gefunden, der die Geschicke des Vereines in die Hand nehme. Die 3. Montafoner Handwerksausstellung werde vermutlich in der Zeit vom 14. bis 23. August 1998 stattfinden. - das Amt der Vorarlberger Landesregierung im Jänner 1998 eine neue Naturschutzverordnung beschlossen habe. Die Pflanzenschutzgebiete am Lünersee bzw. im Gebiet Schandang/Tschöppa/Platzis seien dabei ersatzlos aufgelassen worden, weil ein entsprechender Bedarf hiefür nicht mehr gegeben sei. Unter Punkt „Allfälliges" erfolgen nachstehende Wortmeldungen: Wolfgang Fussenegger: Die Straßenbeleuchtung im Bereich der „Unteren Venserstraße" war einige Tage außer Betrieb. Was war der Anlaß dafür? Antwort des Bürgermeisters: Den mir vorliegenden Informationen zufolge war dafür eine defekte Sicherung verantwortlich. -9Vbgm. Peter Scheider: In der vergangenen Sitzung hat Dipl. Ing. Alois Kegele die Behauptung geäußert, der Elternverein Vandans habe im Jahre 1994 keinen Kostenbeitrag der Gemeinde zum Zirkus-Projekt erbeten. Dem nunmehr eingebrachten Antrag muß allerdings entnommen werden, daß seinerzeit sehr wohl ein solcher beantragt worden ist. Günter Fritz: Der von der Funkenzunft Montafon Vandans veranstaltete Faschingsumzug war wiederum beeindruckend und verdient Lob und Anerkennung. Leider hat einmal mehr eine geschlossene Teilnahme der Volksschule Vandans gefehlt und war keine Lehrperson aktiv am Umzug beteiligt. Während in anderen Gemeinden eine Teilnahme der Schule am Umzug als Selbstverständlichkeit erachtet wird, scheint dies in Vandans nicht der Fall zu sein. 10. Den Ausführungen des Bürgermeisters zufolge beinhalte der Dienstpostenplan für das Jahr 1998 insgesamt 26 Dienstposten, davon 2 teilzeitbeschäftigte sowie 3 geringfügig beschäftigte Angestellte in handwerklicher Verwendung, 4 teilzeitbeschäftigte Angestellte der Nicht-Hoheitsverwaltung, 1 teilzeitbeschäftigte Angestellte der Hoheitsverwaltung, die Witwe nach dem verstorbenen Gemeindebeamten Oskar Vonier sowie die teilweise Freistellung des Bürgermeisters. Die Ausweitung des Dienstpostenplanes gegenüber dem Vorjahr ergebe sich, so der Bürgermeister, durch die Neueinstellung der Schulköchin Hedwig Marent, der Raumpflegerinnen Sigrun Lassnig, Kathi Mangeng und Kornelia Vinzenz als Angestellte in handwerklicher Verwendung sowie der Kindergärtnerinnen Anita Schoder und Karin Walch als Angestellte der Nichthoheitsverwaltung. Dem vorgelegten Dienstpostenplan wird daraufhin von den Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig zugestimmt. 11. Anhand des Vorarlberger Gemeindegesetzes informiert der Vorsitzende, daß Personen, die sich um die Gemeinde besonders verdient gemacht oder das Ansehen besonders gefördert haben, den Ehrenring oder das Verdienstzeichen verliehen werden könne. Seiner Meinung nach treffe dies auf die beiden langjährigen Funktionäre Gottfried Schapler und Josef Tschofen ohne Zweifel zu. Beide seien über Jahrzehnte ehrenamtlich in öffentlichen Funktionen tätig gewesen. Sowohl Gottfried Schapler als auch Josef Tschofen müsse man ein nicht alltägliches Engagement zum Wohle der Allgemeinheit bescheinigen. Mit der Verleihung des Verdienstzeichens könne die Gemeinde ihre Wertschätzung und Anerkennung zum Ausdruck bringen. Er bitte deshalb um Zustimmung, den Genannten in Anerkennung ihrer Verdienste um die Gemeinde Vandans das Verdienstzeichen zu verleihen. Vertreter aller Fraktionen würdigen daraufhin die unzähligen Verdienste der beiden langjährigen Funktionäre und Mandatare Gottfried Schapler und Josef Tschofen und loben deren vorbildlichen Einsatz und Gemeinschaftssinn. Dem Antrag des Bürgermeisters um Verleihung von Verdienstzeichen an die beiden Genannten wird daraufhin einstimmig zugestimmt. Die Verleihung der Verdienstzeichen bzw. die offizielle Feier soll erst nach Vorliegen der Auszeichnungen erfolgen, wobei der Termin dafür mit den beiden Betreffenden festgelegt werden soll. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Vorsitzende allen für das Kommen und die aktive Mitarbeit und schließt um 23.40 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit Ausfertigung: Der Vorsitzende:der