20090723_GVE048

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 19:06
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2009-07-23
Erscheinungsdatum 2009-07-23
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Inhalt des Dokuments

GEMEINDEAMT VANDANS Niederschrift aufgenommen am 23. Juli 2009 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anlässlich der 48. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 17. Juli 2009 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Michael Zimmermann, DI Alois Kegele, Alois Neher, Luzia Klinger, Wolfgang Fussenegger, Mag. Klaus Neyer, Günter Fritz, Mag. Beatrice Pfeifer, Florentin Salzgeber, Manfred Schapler, Rupert Platzer, Helmut Moosbrugger, Mag. Eva-Maria Hochhauser, Ernst Stejskal, Stefan Jochum, Norbert Sartori, Peter Schapler, Gerhard Flatz, Klaus Bitschnau sowie die Ersatzleute Inge Dobler, Leo Brugger, Richard Schoder und Daniel Ladner. Entschuldigt: Schriftführerin: Ulrike Bitschnau, Florian Küng, Josef Maier und Thomas Maier GBed. Eveline Breuß Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 48. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin sowie die Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Dem Antrag des Bürgermeisters, die Tagesordnung um die Punkte 4. und 5. zu erweitern, wird einstimmig zugestimmt. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 47. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 16. Juli 2009 2. Entscheidung zum beabsichtigten Erwerb des privaten Seniorenheimes „Schmidt“ in Vandans 3. Berichte und Allfälliges 4. Verbauungsprojekt „Gluandigraben“: Zustimmung zur Übernahme eines 20 %igen Interessentenbeitrages 5. Stellungnahmen zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Gesetz über die Anpassung von Abgabenvorschriften (Abgabenanpassungsgesetz 2009) b) ein Gesetz über eine Änderung des Kindergartengesetzes c) ein Gesetz über die Behörden und das Strafrecht in Abgabensachen (Abgabengesetz) d) ein Gesetz über eine Änderung des Gesetzes über die Feststellung des Verlaufes der Landesgrenze zwischen den Ländern Vorarlberg und Tirol und die Instandhaltung der Grenzzeichen Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 47. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 16. Juli 2009 Die Niederschrift über die 47. Sitzung der Gemeindevertretung vom 16. Juli 2009, welche allen Gemeindevertreter/innen zeitgerecht zugegangen ist, wird einstimmig genehmigt. Vbgm. Michael Zimmermann, Wolfgang Fussenegger, Helmut Moosbrugger, Mag. EvaMaria Hochhauser, Stefan Jochum und Richard Schoder nehmen an der Abstimmung nicht teil, nachdem diese bei der Sitzung am 16. Juli 2009 nicht anwesend waren. 2. Entscheidung zum beabsichtigen Erwerb des privaten Seniorenheimes „Schmidt“ in Vandans Der Bürgermeister erinnert, dass die Gemeindevertretung am 12. Februar 2009 einstimmig beschlossen habe, der „Privaten Seniorenheim Schmidt GmbH“ ein Kaufangebot über 1, 4 Millionen Euro zu unterbreiten und zwar für die Grundstücke Nr. 386/1 mit 1.410 m², Nr. 387 mit 2.483 m² und Nr. .176 mit 352 m² samt dem bestehenden Gebäude. Das gegenständliche Kaufangebot sei damals allerdings unter der Voraussetzung beschlossen worden, dass die Volksbank Vorarlberg die Lastenfreistellung gewährleiste und die Gemeinde auch in allen sonstigen Forderungen von Dritten schad- und klaglos halte. In der Folge, so neuerlich der Vorsitzende, habe es dann eine Fülle von Gesprächen mit der Volksbank Vorarlberg, dem Land Vorarlberg, der St. Anna – Hilfe und dem Stand Montafon gegeben. Die Volksbank Vorarlberg habe anfangs keine Bereitschaft erkennen lassen, das „private Seniorenheim Schmidt“ um den Betrag von 1, 4 Millionen Euro an die Gemeinde zu veräußern. Zur Diskussion sei von der Volksbank ursprünglich eine Summe von 2, 4 Millionen Euro, später von 2, 2 Millionen Euro gestellt worden. Seit wenigen Stunden gebe es von der Volkbank ein neues Angebot. In diesem werde nun ein Kaufpreis von 1.650.000, 00 Euro genannt. Dies allerdings unter der Voraussetzung, dass a) die Gemeinde sich verpflichte, vor einer Verwertung der Liegenschaften diese in „Bauland“ umzuwidmen, b) die Gemeinde der Volksbank ein Vorkaufsrecht einräume, c) die Volksbank zur Hälfte an einem allfälligen Veräußerungsgewinn beteiligt werde, sollte es zu einem Verkauf der Liegenschaften kommen, d) der Volksbank jährlich 4 % des Förderbeitrages, das sind 27.640, 00 Euro, bezahlt werde, wenn die St. Anna - Hilfe das Objekt über einen Zeitraum von 5 Jahren hinaus nütze. Der Vollständigkeit halber, so nochmals der Bürgermeister, dürfe in diesem Zusammenhang nicht unerwähnt bleiben, dass es von der Volksbank auch ein Angebot gebe, nämlich sich an einem allfälligen Veräußerungsverlust zu beteiligen, wenn es nicht gelinge, die Liegenschaften samt Gebäude um einen Preis von wenigstens 1.440.000, 00 Euro zu veräußern. Heute, so der Bürgermeister abschließend, gehe es darum, sich zu diesem neuesten Angebot der Volksbank zu äußern bzw. das bereits im Februar beschlossene Kaufangebot der Gemeinde neu zu definieren. In der Folge wird in einer Vielzahl von Wortmeldungen zum Ausdruck gebracht, dass das Interesse der Gemeinde Vandans in dieser Causa nicht spekulativer Natur sei! Das Bemühen der Gemeinde bestehe einzig und alleine darin, in der Montafoner Alten- und -2- Pflegebetreuung ein Vakuum zu verhindern. Außerdem wolle man unter allen Umständen verhindern, dass durch die drohende Insolvenz einer der Insassen seinen Heimplatz oder eine(r) der Bediensteten ihren/seinen Arbeitsplatz verliere. Das Heim in einigen Jahren mit Gewinn zu veräußern, sei absolut nicht die Maxime der Gemeinde. Aus diesem Grunde könne heute auch keine Zusage gemacht werden, dass die Liegenschaften jetzt oder später in Bauland umgewidmet werden. Die Forderungen der Volksbank Vorarlberg seien im Ganzen inakzeptabel und an „Sittenwidrigkeit“ grenzend. In mehreren Wortmeldungen wird sodann dafür plädiert, das seinerzeit beschlossene Kaufangebot an die „Private Seniorenheim Schmidt GmbH“, so zu sagen als Zeichen des guten Willens, um 100.000, 00 Euro, nämlich auf 1.500.000, 00 Euro, zu erhöhen. Das Kaufangebot der Gemeinde über diesen Betrag hinaus zu erhöhen, sei hingegen unvertretbar. Dafür sei die finanzielle Situation der Gemeinde zu angespannt bzw. zu prekär. Einstimmig sprechen sich sodann die Anwesenden dafür aus, das seinerzeit von der Gemeindevertretung beschlossene Kaufangebot um 100.000, 00 Euro, also auf 1.500.000, 00 Euro, zu erhöhen. Dies allerdings unter der Voraussetzung, dass a) die seinerzeit vom Rechtsvertreter der Gemeinde formulierten Bedingungen von der Volksbank Vorarlberg vollinhaltlich akzeptiert werden, b) die Gemeinde Vandans von der ersten Stunde an alleinige Eigentümerin der kaufgegenständlichen Liegenschaften bzw. der Gebäude wird und über deren Nutzung alleinig entscheiden kann, c) der Volksbank Vorarlberg weder ein Vorkaufsrecht noch ein Baurecht eingeräumt werden muss und d) diesen auch keine Beteiligung an einem allfälligen Veräußerungsgewinn zu gewähren ist. 3. Berichte und Allfälliges Der Bürgermeister berichtet, dass  die Gemeinde derzeit mit der Ausarbeitung von Richtlinien beschäftigt sei: In diesen solle festgelegt werden, welche Dacheindeckungsmaterialien in Zukunft im Rellstal zur Verwendung kommen dürfen. Ersten Informationen des Gestaltungsbeirates zufolge, sollen „erhaltungswürdige und in ihrem Erscheinungsbild ganz besondere Ensembles“ in Zukunft ausschließlich mit Holzschindeln eingedeckt werden. Gegen diese Überlegung gebe es massive Bedenken der im Rellstal angesiedelten Alpen. Dort vertrete man die Auffassung, dass keiner Alpe zugemutet werden könne, in Zukunft alle ihre Objekte ausschließlich mit Holzschindeln einzudecken. Der Aufwand dafür lasse sich für keine Alpe finanzieren. Am 04. August 2009 sei nunmehr im Rellstal eine gemeinsame Besprechung in dieser Angelegenheit geplant, zu der er schon heute alle Damen und Herren der Gemeindevertretung einladen wolle. Unter Punkt „Allfälliges“ ergibt sich folgende Wortmeldung: Luzia Klinger: Im Gemeindebauhof ist vor kurzer Zeit ein neuer Mitarbeiter eingestellt worden. Mich würde interessieren, warum diese Stelle nicht öffentlich ausgeschrieben worden ist. -3- Antwort des Bürgermeisters: In der Sitzung am 19. Mai 2009 hat der Gemeindevorstand die personelle Situation im Bauhof der Gemeinde beraten. In diesem Zusammenhang habe ich um die Genehmigung zur Einstellung eines weiteren Mitarbeiters ersucht. Diesem Wunsche ist dann auch entsprochen worden. Angesichts der Dringlichkeit haben sich alle Mitglieder des Gemeindevorstandes dafür ausgesprochen, aus den bereits vorhandenen Bewerbungen auszuwählen und auf eine öffentliche Ausschreibung zu verzichten. 4. Verbauungsprojekt „Gluandigraben“: Zustimmung zur Übernahme eines 20 %igen Interessentenbeitrag Der Vorsitzende informiert, dass es schon seit vielen Jahren den Wunsch der Gemeinde auf eine weitere Verbauung des „Gluandibaches“ gebe. Im vergangenen Frühjahr habe er bei der Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Bludenz, diesen Wunsch nochmals urgiert. Bei mehreren Ortsaugenscheinen habe man in der Folge die Verantwortlichen in der Wildbach- und Lawinenverbauung von der Notwendigkeit weiterer Verbauungsmaßnahmen überzeugen und für die Ausarbeitung eines Verbauungsprojektes gewinnen können. Zwischenzeitlich gebe es für den „Gluandibach“ ein solches Verbauungsprojekt, das die Errichtung einer Zufahrtsstraße, die Errichtung eines Einlaufbauwerkes samt Sandfang, die Ausgestaltung des Gerinnes mit einer Grobsteinschlichtung, die Errichtung einer Geschieberückhaltesperre samt Auffangbecken sowie die Errichtung einer Flutmulde beinhalte. Der finanzielle Aufwand dafür sei auf zirka 480.000, 00 Euro geschätzt worden. Die Finanzierung dieser Kosten erfolge zu 60 % durch den Bund und zu 20 % durch das Land Vorarlberg. Die restlichen 20 % habe die Gemeinde Vandans zu tragen. In mehreren Wortmeldungen sprechen sich die Anwesenden dann für eine rasche Umsetzung des gegenständlichen Verbauungsprojektes aus und befürworten die geplanten Maßnahmen. Ebenfalls einstimmig genehmigen die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung die Übernahme eines Interessentenbeitrages in Höhe von 20 % durch die Gemeinde Vandans sowie die Verpflichtung zur kostenlosen und lastenfreien Beistellung der von den gegenständlichen Baumaßnahmen betroffenen Grundstücke. 5. Stellungnahmen zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Gesetz über die Anpassung von Abgabenvorschriften (Abgabenanpassungsgesetz 2009) b) ein Gesetz über eine Änderung des Kindergartengesetzes c) ein Gesetz über die Behörden und das Strafrecht in Abgabensachen (Abgabengesetz) d) ein Gesetz über eine Änderung des Gesetzes über die Feststellung des Verlaufes der Landesgrenze zwischen den Ländern Vorarlberg und Tirol und die Instandhaltung der Grenzzeichen Nach Erläuterung der wesentlichen Änderungen bzw. Gesetzesinhalte durch den Vorsitzenden beschließt die Gemeindevertretung einstimmig, zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages keine Volksabstimmung zu verlangen. -4- Nachdem keine Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Bürgermeister allen für ihr Kommen sowie die sachliche und konstruktive Mitarbeit und schließt um 20.50 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: Eveline Breuß Burkhard Wachter, Bgm. -5-