20200305_GVE045

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 19:02
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2020-03-05
Erscheinungsdatum 2020-03-05
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Inhalt des Dokuments

GEMEINDEAMT VANDANS Verhandlungsschrift aufgenommen am 05. März 2020 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anlässlich der 45. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 27. Februar 2020 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Liste „Gemeinsam für Vandans“: Vbgm. Michael Zimmermann als Vorsitzender, Mag. Christian Egele, Luzia Klinger, Florian Küng, Ing. Alexander Zimmermann MSc, Günter Fritz, Peter Scheider, Stefan Steininger BSc, Mag. Johannes Wachter, Gerhard Flatz, Ina Bezlanovits, Stefan Jochum sowie Ferdinand Marent, Mag. Beatrice Pfeifer und Renate Neve als Ersatzleute. Liste „An frischa Loft – Parteiunabhängige Liste Markus Pfefferkorn“: Markus Pfefferkorn, Kornelia Wachter, Armin Wachter, Manuel Zint, Johannes Neher, Klaus Dreier sowie August Montibeller und Christoph Brunold als Ersatzmänner. Liste „Grüne und Parteifreie Vandans“: Mag. Nadine Kasper Entschuldigt: Bgm. Burkhard Wachter (GFV), Marko Schoder (GFV), DI Thomas Hepberger (GFV), Andrea Vallaster-Ganahl (AFL) und Walter Stampfer (AFL) Schriftführerin: GBed. Eveline Breuß Pünktlich um 20.00 Uhr eröffnet der Vorsitzende die 45. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen und die Schriftführerin, sowie die zahlreichen Zuhörer und stellt die ordentliche Einladung beziehungsweise die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Dem Antrag des Vorsitzenden den Punkt 6. von der Tagesordnung abzusetzen, wird einstimmig zugestimmt. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 44. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 30. Jänner 2020 2. Neuerliche Entscheidung zum Antrag der Firma Rhomberg Bau GmbH, 6900 Bregenz, Mariahilfstraße 29, auf Genehmigung eines Dienstbarkeitsvertrages (Verlegung und Betrieb von Leitungen im Bereich des Grundstückes Nr. 35/3, GB Vandans) 3. Neubestellung eines Legalisators in Grundbuchssachen für das Gebiet der Gemeinde Vandans 4. Vorlage und Beschlussfassung des Zielbildes des Regionalen Räumlichen Entwicklungskonzeptes Montafon 5. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Sport und Vereine vom 20. Februar 2020 6. Entscheidung zum Antrag von Herrn Franz Wilhelmer sowie der Franz Wilhelmer Sport + Mode GmbH, 6773 Vandans, Am Heitersheimerplatz 3, um Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Grundstücke Nr. 60/3 und Nr. 56, je GB Vandans 7. Prüfung des Prüfungsausschusses am 10. Dezember 2019: Stellungnahme zum Prüfbericht 8. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Gesetz über Anpassungen aufgrund von Neuerungen im Krankenanstalten-, Sozialversicherungs- und Erwachsenenschutzrecht – Sammelnovelle, b) ein Schulrechtsanpassungsgesetz - Sammelnovelle und c) ein Gesetz über eine Änderung des Gesetzes über Betreiberpflichten zum Schutz der Umwelt 9. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 44. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 30. Jänner 2020 Beschlussvorlage: Gemäß § 47 des Vorarlberger Gemeindegesetzes ist über jede Sitzung der Gemeindevertretung eine Verhandlungsschrift zu führen. Diese Verhandlungsschrift ist spätestens ab der Einberufung der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung während der Amtsstunden im Gemeindeamt sowie während der nächsten Sitzung zur Einsicht für die Gemeindevertreter aufzulegen. Den Parteifraktionen ist auf ihr Verlangen eine Kopie der Verhandlungsschrift zu übermitteln. Den Gemeindevertretern steht es frei, wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Verhandlungsschrift mündlich oder schriftlich, spätestens in der nächsten Sitzung Einwendungen zu erheben, worüber in dieser Sitzung zu beschließen ist. Werden keine Einwendungen erhoben, gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt. Bis zum heutigen Tage sind keine relevanten Einwendungen zur Verhandlungsschrift vom 30. Jänner 2020 eingelangt. Beschluss: Der Vorsitzende gibt in seiner Einleitung zu verstehen, dass am 04. Februar 2020 bei der Schriftführerin eine E-Mail von Armin Wachter eingegangen sei und zwar mit folgenden Inhalt: 2 / 14 45. Sitzung Gemeindevertretung vom 05. März 2020 „Hallo Eveline! Unter Tagesordnungspunkt 8 Abs. 2 ist auch die Nachverrechnung des Tourismusbeitrag (2014-2019)Douglashütte und Totalphütte enthalten. Ich bitte um Ergänzung im Protokoll. Auf Ersuchen des Vorsitzenden gibt die Schriftführerin in der Folge zu verstehen, dass es zu diesem Punkt überhaupt keine Wortmeldung gegeben habe. Die gegenständliche Verhandlungsschrift enthalte einzig und alleine die Stellungnahme des Bürgermeisters. Die von Armin Wachter erbetene Ergänzung hätte – wenn überhaupt - in das Protokoll des Prüfungsausschusses hinein reklamiert werden müssen. Darüber hinaus informiert die Schriftführerin, dass zur gegenständlichen Verhandlungsschrift auch von Manuel Bitschnau von der Montafon Tourismus GmbH eine E-Mail eingelangt sei. Mit solcher vom 17. Februar 2020 informiere dieser, dass die von Wolfgang Brunold unter Punkt „Allfälliges“ gegebene Antwort zu Zahlungen der Gemeinde an die Montafon Tourismus GmbH nicht ganz korrekt gewesen sei. Richtig sei, dass im Allgemeinbeitrag die Kosten für die drei Hauptbüros Schruns, St. Gallenkirch und Gaschurn bereits enthalten sind. Gemeinden, die ein zusätzliches Büro betreiben wollen, bezahlen die entstehenden Kosten 1:1 an Montafon Tourismus. Dies ist bei Vandans nicht der Fall, da kein eigenes Büro mehr besteht. Die angeführte Ausgleichszahlung von 200 Euro pro Gastgeber gibt es seit 2014 nicht mehr, da wie vorher erwähnt, die Hauptbüros bereits im Allgemeinbeitrag beinhaltet sind. Die Verhandlungsschrift über die 44. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 30. Jänner 2020, welche allen Gemeindevertreter/innen zeitgerecht zugegangen ist, wird sodann unter Berücksichtigung der von Manuel Bitschnau erbetenen Richtigstellung, und zwar mittels Handzeichen, einstimmig genehmigt. Mag. Christian Egele, Gerhard Flatz, Stefan Jochum, Mag. Beatrice Pfeifer, Klaus Dreier und August Montibeller haben an der Abstimmung nicht teilgenommen, nachdem diese bei der besagten Sitzung nicht anwesend waren. 2. Neuerliche Entscheidung zum Antrag der Firma Rhomberg Bau GmbH, 6900 Bregenz, Mariahilfstraße 29, auf Genehmigung eines Dienstbarkeitsvertrages (Verlegung und Betrieb von Leitungen im Bereich des Grundstückes Nr. 35/3, GB Vandans) Beschlussvorlage: Die Rhomberg Bau GmbH, 6900 Bregenz, ist Alleineigentümerin der Liegenschaft in EZ. 1661, GB Vandans. Diese Liegenschaft besteht aus dem Grundstück Nr. 35/6. Die Rhomberg Bau GmbH beabsichtigt auf diesem Grundstück ein Gebäude zu errichten. Zu diesem Zweck möchte die Rhomberg Bau GmbH auf dem Grundstück Nr. 35/3, und zwar entlang den Grundstücken Nr. 34/1, Nr. 35/6 und Nr. 35/5, eine Baustraße errichten. Mit E-Mail vom 16. Dezember 2019 ersucht die Rhomberg Bau GmbH, 6900 Bregenz, um Einräumung nachstehender Grunddienstbarkeiten: a) Die Gemeinde Vandans räumt mit Wirkung für sich und mit Wirkung für jeden künftigen Eigentümer des Grundstückes Nr. 35/3 den jeweiligen Eigentümern des Grundstückes Nr. 35/6 das Recht ein, im Untergrund des Grundstückes Nr. 35/3 Leitungen zu verlegen und zu betreiben, um das Grundstück Nr. 35/6 und künftig darauf errichtete Gebäude, insbesondere mit Gas, Wasser, Telekommunikation, elektrischem Strom und dergleichen zu versorgen und um Abwasser abzuführen. 3 / 14 45. Sitzung Gemeindevertretung vom 05. März 2020 b) Die Ausübung des Leitungsrechts gemäß Abs. a) ist auf eine Trasse beschränkt, die direkt an die Grundstücke Nr. 35/5, Nr. 35/6 und Nr. 32/1 grenzt und – gemessen aber dieser Grenze – 2, 50 m (in Worten: zwei Meter und 50 Zentimeter) breit ist und vom Grundstück Nr. 2229 bis zum Grundstück Nr. 34/1 reicht. In der folgenden, nicht maßstabsgetreuen Skizze, symbolisiert die blau strichlierte Linie die Grenze zwischen der Leitungstrasse und dem Rest des Grundstückes Nr. 35/3. c) Die Rhomberg Bau GmbH nimmt mit Wirkung für sich und mit Wirkung für alle künftigen Eigentümer des Grundstückes Nr. 35/6 das in den Absätzen a) und b) genannte Leitungsrecht an. d) Auf der im Absatz b) genannten Leitungstrasse und auf dem angrenzenden Bereich des Grundstückes Nr. 35/3 entsteht vorerst eine Baustraße. Leitungsrecht und Leitungstrasse werden aber auch nach dem Rückbau der Baustraße fortdauern. Das Leitungsrecht kann weder widerrufen noch aufgekündigt werden. e) Mit dem Leitungsrecht ist die Befugnis verbunden, jene Maßnahmen zu setzen, die zur Instandhaltung der Leitungen sinnvoll sind. In der Sitzung am 30. Jänner 2020 hat sich die Gemeindevertretung für eine Vertagung der Entscheidung ausgesprochen. Die von der Firma Rhomberg Bau GmbH erbetenen Rechtseinräumungen seien, so die einhellige Auffassung der anwesenden GemeindevertreterInnen, im Bereich des tangierten Grundstückes jedenfalls mit einer Wertminderung verbunden. Aus diesem Grunde könne von der Firma Rhomberg Bau GmbH nicht erwartet werden, dass eine solche Rechtseinräumung unentgeltlich zu erfolgen habe. Sowohl im Zusammenhang mit der Errichtung einer Baustraße als auch mit den geplanten Leitungsrechten dürfe man sich daher zu Recht eine angemessene Entschädigung erwarten. Die Firma Rhomberg Bau GmbH solle daher, so der einhellige Tenor aller Anwesenden, ersucht werden, der Gemeinde ein entsprechendes Angebot zu unterbreiten, wobei die Verlegung von Leitungen jeglicher Art nur in einem Abstand von 1, 00 m zur Grundstücksgrenze in Frage komme. Es wird ersucht, zum modifizierten Antrag der Rhomberg Bau GmbH eine Entscheidung zu treffen. Beschluss: Vbgm. Michael Zimmermann gibt in seiner Einleitung zu verstehen, dass man diesen modifizierten Antrag der Firma Rhomberg Bau GmbH in der Fraktion beraten habe. Innert der Fraktion „Gemeinsam für Vandans“ sei mehr oder weniger geschlossen die Auffassung vertreten worden, dass die angebotene Entschädigung in Höhe von 500, 00 Euro alles andere als angemessen sei. Dies habe man die Firma Rhomberg Bau dann auch wissen lassen. Am heutigen Tage habe diese telefonisch mitgeteilt, dass man zur Leistung einer einmaligen Dienstbarkeitsentschädigung in Höhe von 5.000, 00 Euro und zur Verlegung der diversen Leitungen in einem Abstand von 1, 00 m zur Grundstücksgrenze bereit sei. Es gelte nun zu entscheiden, ob dieses Angebot der Firma Rhomberg Bau nun angenommen werden könne oder nicht. Sowohl Mag. Johannes Wachter als auch Mag. Nadine Kasper geben in ihren Wortmeldungen dann zu verstehen, dass dieses heute von der Firma Rhomberg Bau GmbH unterbreitete Angebot mehr als fair sei. Ihrer Meinung nach spreche absolut nichts mehr dagegen, dieses anzunehmen. Armin Wachter vertritt die Meinung, dass die Firma Rhomberg Bau die Möglichkeit hätte, diese Leitungen auf eigenem Grund und Boden zu verlegen. Außerdem plädiere er dafür, der Firma Rhomberg Bau bei der Verlegung dieser Leitungen eine Mindesttiefe vorzugeben. 4 / 14 45. Sitzung Gemeindevertretung vom 05. März 2020 Nach ein paar weiteren Fragen grundsätzlicher Natur, sprechen sie die Damen und Herren einstimmig für eine Genehmigung des vorliegenden Antrages der Firma Rhomberg Bau, Bregenz, aus und zwar unter nachstehenden Bedingungen: 3. a) Die Verlegung der diversen Leitungen hat im Bereich des Grundstückes Nr. 35/3 in einem Abstand von 1, 00 m zu den Grundstücken Nr. 35/5, Nr. 35/6 und Nr. 32/1 zu erfolgen. b) Für die gegenständliche Rechtseinräumung hat die Firma Rhomberg Bau GmbH eine einmalige Dienstbarkeitsentschädigung in Höhe von 5.000, 00 Euro an die Gemeinde Vandans als Eigentümerin des Grundstückes Nr. 35/3 zu leisten. Neubestellung eines Legalisators in Grundbuchssachen für das Gebiet der Gemeinde Vandans Beschlussvorlage: Mit Erlass vom 28. März 2007 ist Burkhard Wachter vom Präsident des OLG Innsbruck mit Wirksamkeit vom 11. April 2007 zum Legalisator in Grundbuchssachen für das Gebiet der Gemeinde Vandans bestellt worden. Burkhard Wachter wird mit Wirksamkeit vom 30. April 2020 aus dem Dienst der Gemeinde Vandans scheiden. Mit Wirksamkeit vom 30. April 2020 wird Burkhard Wachter auch seine Funktion als Legalisator zurücklegen. Da der Legalisator gut erreichbar sein sollte und sein Amt in zentraler Lage ausüben sollte können, ist seit dem Jahre 1970 in der Gemeinde Vandans entweder der Amtsleiter oder der Bürgermeister als Legalisator tätig. Dieser Tradition folgend wird daher ersucht, die Amtsleiterin, nämlich Frau Eveline Breuß, mit Wirksamkeit vom 01. Mai 2020 zur Legalisatorin zu bestellen. Es wird daher um eine entsprechende Beschlussfassung ersucht und beim Präsidenten beim OLG Innsbruck die derzeitige Amtsleiterin, Frau Eveline Breuß, für die Bestellung zur Legalisatorin in Vorschlag zu bringen. Beschluss: Die Schriftführerin, nämlich Frau Eveline Breuß, verlässt auf eigenen Wunsch den Sitzungssaal. In der Folge gibt der Vorsitzende zu verstehen, dass diese Tätigkeit in der Vergangenheit vom Amtsleiter oder vom Bürgermeister ausgeübt worden sei. Da sich dies bestens bewährt habe, plädiere er für eine Beibehaltung derselben. Mit der Amtsleiterin Eveline Breuß biete sich eine prädestinierte Nachfolgerin an. Allerdings votiere er dafür, die Ausübung der Tätigkeit „Legalisatorin“ mit einem aufrechten Dienstverhältnis bei der Gemeinde Vandans zu verknüpfen. Dies sollte in einer privatrechtlichen Vereinbarung, abgeschlossen zwischen der Gemeinde Vandans und der besagten Dienstnehmerin, sichergestellt werden. Für den Fall, dass die besagte Dienstnehmerin ihr Dienstverhältnis bei der Gemeinde beende, müsse sichergestellt sein, dass der neue Amtsleiter bzw. die neue Amtsleiterin mit dieser Funktion betraut werden könne. Nach einigen weiteren Wortmeldungen sprechen sich alle anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung für eine Bestellung der derzeitigen Amtsleiterin, nämlich Frau Eveline Breuß, als Legalisatorin in Grundbuchssachen für das Gebiet der Gemeinde Vandans aus. Wie vom Vorsitzenden bereits angeregt worden sei, soll parallel dazu mit 5 / 14 45. Sitzung Gemeindevertretung vom 05. März 2020 der besagten Dienstnehmerin eine privatrechtliche Vereinbarung abgeschlossen werden, mit welcher sicherstellt werde, dass die Ausübung dieser Funktion als „Legalisatorin der Gemeinde Vandans“ untrennbar mit einem aufrechten Dienstverhältnis bei der Gemeinde Vandans verbunden sei. 4. Vorlage und Beschlussfassung des Zielbildes des Regionales Räumlichen Entwicklungskonzeptes Montafon Beschlussvorlage: In der Sitzung am 21. Jänner 2020 hat die Standesvertretung einstimmig das angeschlossene Zielbild „Leitsätze zur Raumentwicklung“ beschlossen. Mit E-Mail vom 22. Jänner 2020 äußert der Stand Montafon das Ersuchen, in allen Gemeindevertretungen des Tales Montafon diese Version des Zielbildes ebenfalls zu beschließen und zwar noch in der laufenden Funktionsperiode. Es wird nun ersucht, im Sinne des angeschlossenen Zielbildes einen entsprechenden Beschluss zu fassen und zwar: „Der Stand Montafon möchte die künftige räumliche Entwicklung in der Talschaft an gemeinsam mit Fachleuten und unter breiter Beteiligung der Bevölkerung erarbeiteten Zielen und Leitlinien ausrichten. Dazu wurde 2019 in einem breit abgestützten Prozess mit drei öffentlichen Beteiligungs-Veranstaltungen, mehreren Workshops mit SchülerInnen, einer Online-Befragung, über die digitale Plattform Vorarlberg sowie einer Reihe von Arbeitsgruppen–Sitzungen ein Zielbild erarbeitet, welches am 14. Jänner 2020 in einer weiter öffentlichen Beteiligungs-Veranstaltung der Bevölkerung vorgestellt wurde. Im Rahmen dieser Veranstaltung konnten nochmals wichtige Rückmeldungen, Änderungsvorschläge und Anregungen eingebracht werden. In der Sitzung am 21. Jänner 2020 hat die Standesvertretung das Zielbild des Regionalen Räumlichen Entwicklungskonzeptes Montafon (regREK Montafon) auf der Ebene der zehn Leitsätze und den zugeordneten Leitzielen beschlossen. Die bei den jeweiligen Leitzielen angeführten Maßnahmen-Vorschläge sind von diesem Beschluss nicht erfasst. Sie dienen zur Veranschaulichung und werden im Rahmen der Phase 2 der Erarbeitung des regREK Montafon vertieft behandelt und konkretisiert. Der Standesausschuss spricht den Montafoner Gemeindevertretungen die Empfehlung aus, gemäß Punkt I (3) der Zielvereinbarung mit dem Land Vorarlberg vom 10.12.2018 diesem Beschluss zu folgen.“ Beschluss: Vbgm. Michael Zimmermann informiert die Anwesenden über den diesbezüglichen Beschluss der Standesvertretung am 21. Jänner 2020 und erläutert das betreffende Zielbild des Regionalen Räumlichen Entwicklungskonzeptes Montafon sowie die damit im Zusammenhang stehenden Leitsätze im Detail. Florian Küng vertritt in seiner Wortmeldung die Auffassung, dass die Bereiche „Land- und Forstwirtschaft“ in diesem Zielbild zu wenig Berücksichtigung gefunden haben. Mag. Johannes Wachter und Mag. Nadine Kasper können diesem Einwand von Florian Küng nichts abgewinnen. Die Bereiche „Land- und Forstwirtschaft“ seien sehr wohl berücksichtigt worden. Im Übrigen gehe es heute noch nicht um Details sondern darum, diese Leitsätze zu beschließen. 6 / 14 45. Sitzung Gemeindevertretung vom 05. März 2020 Auch Mag. Christian Egele erinnert daran, dass es heute einzig und alleine darum gehe, nämlich diese Leitsätze zu beschließen. Erst in der 2. Phase gehe es um konkrete und detaillierte Maßnahmen. In dieser 2. Phase könne Florian Küng auch noch weitere Maßnahmen, die die Land- und Forstwirtschaft betreffen, hinein reklamieren, wenn er dies tatsächlich für notwendig erachte. Auch Markus Pfefferkorn kann sich per heutigem Tage eine Änderung dieser bereits fixierten Leitsätze kaum mehr vorstellen. Zu diesem regionalen Räumlichen Entwicklungskonzept habe es mehrere Workshops gegeben. Bei jedem einzelnen Workshop habe man seine Wünsche und Vorstellungen deponieren können. Die 2. Phase, die noch im heurigen Jahr starte, biete nochmals die Gelegenheit, Wünsche und Anregungen einzubringen. Nach Auffassung von Manuel Zint sind die formulierten Leitsätze breit gefächert. Dies sei seiner Meinung nach gut und schränke nicht von vorhinein ein. Nach einigen weiteren Wortmeldungen ähnlichen Inhalts, sprechen sich alle Anwesenden für eine Genehmigung des vorliegenden Zielbildes samt den Leitsätzen zur Raumentwicklung (regREK) aus. 5. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Sport und Vereine vom 20. Februar 2020 Beschlussvorlage: In der Sitzung am 20. Februar 2020 haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Sport und Vereine mit insgesamt 19 Anträgen von Ortsvereinen auseinander gesetzt, die allesamt die Gewährung von Förderbeiträgen zum Inhalt haben. Zu jedem einzelnen Antrag ist eine Erledigungsempfehlung geäußert worden. Außerdem ist von den Mitgliedern des Ausschusses die Empfehlung geäußert worden, den Jugendförderbeitrag pro Kind/Jugendlicher mit Wirksamkeit vom 01.01.2020 von 30, 00 Euro auf 35, 00 Euro zu erhöhen. Es wird nun ersucht, die Empfehlungen des Ausschusses zum Beschluss zu erheben. Beschluss: Als Vorsitzender des Ausschusses für Sport und Vereine gibt Vbgm. Michael Zimmermann in seinen Ausführungen zu verstehen, dass bis zum 31. Jänner 2020 insgesamt 19 Ansuchen auf Gewährung von Vereinsförderbeiträgen eingelangt seien. In der Sitzung am 20. Februar 2020 sei von den Mitgliedern des Ausschusses für Sport und Vereine jedes einzelne Ansuchen beraten und diskutiert worden. Letztendlich seien die Mitglieder des Ausschusses für Sport und Vereine einstimmig zu nachstehenden Empfehlungen gelangt: Bienenzuchtverein Vandans Grundförderung Sachbezüge (indirekte Förderung) Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2019: Euro Euro Euro 300, 00 10, 00 310, 00 Elternverein der Volksschule Vandans Grundförderung Sachbezüge (indirekte Förderung) Sonderförderung Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2019: Euro Euro Euro Euro 400, 00 130, 00 421, 46 951, 46 7 / 14 45. Sitzung Gemeindevertretung vom 05. März 2020 Funkenzunft Vandans Grundförderung Sachbezüge (indirekte Förderung) Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2019: Euro Euro Euro 400, 00 819, 00 1.219, 00 Harmoniemusik Vandans Grundförderung Jugendförderung Sachbezüge (indirekte Förderung) Sonderförderung Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2019: Euro Euro Euro Euro Euro 400, 00 180, 00 2.390, 00 10.762, 01 13.732, 01 Kirchenchor Vandans Grundförderung Sachbezüge (indirekte Förderung) Sonderförderung Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2019: Euro Euro Euro Euro 300, 00 628, 80 108, 00 1.036, 80 Obst- und Gartenbauverein Vandans Grundförderung Sachbezüge (indirekte Förderung) Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2019: Euro Euro Euro 600, 00 12, 00 612, 00 Österreichischer Bergrettungsdienst Ortsstelle Vandans Grundförderung Sachbezüge (indirekte Förderung) Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2019: Euro Euro Euro 700, 00 1.235, 00 1.935, 00 Pensionistenverband Ortsgruppe Vandans/St.Anton i.M. Grundförderung Sachbezüge (indirekte Förderung) Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2019: Euro Euro Euro 200, 00 674, 80 874, 80 Schützengilde Montafon Grundförderung Jugendförderung Sachbezüge (indirekte Förderung) Sonderförderung Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2019: Euro Euro Euro Euro Euro 200, 00 60, 00 15, 00 5.000, 00 5.275, 00 Seniorenbund Montafon Grundförderung Sachbezüge (indirekte Förderung) Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2019: Euro Euro Euro 200, 00 112, 00 312, 00 Sportclub Montafon Vandans Grundförderung Jugendförderung Sachbezüge (indirekte Förderung) Sonderförderung Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2019: Euro Euro Euro Euro Euro 400, 00 870, 00 216, 00 5.103, 05 6.589, 05 Taekwondo Verein Montafon Grundförderung Jugendförderung Sachbezüge (indirekte Förderung) Sonderförderung Euro Euro Euro Euro 300, 00 240, 00 228, 00 160, 50 8 / 14 45. Sitzung Gemeindevertretung vom 05. März 2020 Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2019: Euro 928, 50 Trachtengruppe Vandans Grundförderung Jugendförderung Sachbezüge (indirekte Förderung) Sonderförderung Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2019: Euro Euro Euro Euro Euro 700, 00 360, 00 451, 00 3.709, 50 5.220, 50 Union Tennisclub Vandans Grundförderung Jugendförderung Sachbezüge (indirekte Förderung) Sonderförderung Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2019: Euro Euro Euro Euro Euro 400, 00 840, 00 367, 30 388, 80 1.996, 10 Van Dancers Country-Linedance Vandans Grundförderung Sonderförderung Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2019: Euro Euro Euro 500, 00 150, 00 650, 00 Vandanser Kochlöffler Grundförderung Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2019: Euro Euro 300, 00 300, 00 Wintersportverein Vandans Grundförderung Jugendförderung Sachbezüge (indirekte Förderung) Sonderförderung Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2019: Euro Euro Euro Euro Euro 500, 00 570, 00 160, 00 235, 50 1.465, 50 EHC Aktivpark Montafon Jugendförderung Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2019: Euro Euro 480, 00 480, 00 Judoclub Montafon Jugendförderung Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2019: Euro Euro 480, 00 480, 00 In weiterer Folge informiert der Vorsitzende über die Empfehlung des Ausschusses, nämlich den Jugendförderbeitrag pro Kind/Jugendlicher per 1. Jänner 2020 von 30, 00 Euro auf 35, 00 Euro zu erhöhen. Seit dem Jahr 2013 sei dieser Jugendförderbeitrag nicht mehr erhöht worden. Seiner Meinung nach sei es höchst an der Zeit, diesen Jugendförderbeitrag etwas anzuheben. Die daraus resultierenden Mehrkosten seien bereits im Voranschlag für das Jahr 2020 berücksichtigt worden. Nach einigen Fragen grundsätzlicher Natur, sprechen sich alle Anwesenden einstimmig für die Erhöhung dieses Jugendförderbeitrages mit Wirksamkeit vom 01. Jänner 2020 von 30, 00 Euro auf 35, 00 Euro aus. Der Bienenzuchtverein Vandans – St. Anton, so Mag. Beatrice Pfeifer in ihrer Wortmeldung, werde im Vergleich mit anderen Vereinen zu wenig gefördert. Jede Imkerin und jeder Imker leiste einen überaus wichtigen Beitrag. Deren Arbeit könne nicht hoch genug eingeschätzt werden. Der finanzielle Beitrag der Gemeinde an die Imkerin bzw. den Imker sei hingegen äußert bescheiden und stehe in keinem Verhältnis zur Gegenleistung. 9 / 14 45. Sitzung Gemeindevertretung vom 05. März 2020 Florian Küng erinnert an die Sitzung des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft am 13. September 2018. In der besagten Sitzung seien die heute gültigen Förderrichtlinien auf Anregung des Bienenzuchtvereines beziehungsweise der dortigen Obmann-Stellvertreterin überarbeitet worden. Die heutige Förderpraxis trage den damaligen Intensionen des Bienenzuchtvereines voll und ganz Rechnung. Mag. Johannes Wachter gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass die Höhe des Förderbeitrages überhaupt nichts mit der Wertschätzung des jeweiligen Vereines oder deren Mitglieder zu tun habe. Von jeder Imkerin und jedem Imker werde unbestritten eine großartige Arbeit geleistet, die weit über das Wohl von Natur und Umwelt hinausgehe. Und dass deren Arbeit auch entsprechend gewürdigt und unterstützt werden müsse, verstehe sich von selbst. Wenn im Bienenzuchtverein die Auffassung vertreten werde, dass deren Arbeit zu wenig oder falsch unterstützt werde, solle dies bei der Gemeinde deponiert werden. Im Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft sei man gerne bereit, eine neuerliche Änderung der Förderrichtlinien zu beraten. Über Antrag von Vbgm. Michael Zimmermann werden sodann alle Empfehlungen des Ausschusses für Sport und Vereine vom 20. Februar 2020 einstimmig zum Beschluss erhoben. 7. Entscheidung zum Antrag von Herrn Franz Wilhelmer sowie der Franz Wilhelmer Sport + Mode GmbH, 6773 Vandans, am Heitersheimerplatz 3, um Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Grundstücke Nr. 60/3 und Nr. 56, je GB Vandans Beschlussvorlage: In der Sitzung am 24. Jänner 2019 hat sich die Gemeindevertretung einstimmig für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes ausgesprochen und die Umwidmung von Teilflächen im Ausmaß von zirka 219 m² aus den Grundstücken Nr. .749, Nr. 56 und Nr. 60/3, je GB Vandans, von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Verkehrsfläche - Straße“ genehmigt. Mit Antrag vom 21. Jänner 2020 ersucht Herr Franz Wilhelmer nun um eine neuerliche Änderung des Flächenwidmungsplanes. Konkret wird beantragt, im Bereich der Grundstücke Nr. 60/3 und Nr. 56 Teilflächen im Ausmaß von insgesamt 308 m² von FreiflächeSondergebiet (Tiefgarage)“ bzw. „Verkehrsfläche-Straße“ in „Freifläche-Sondergebiet (Parkplatz/Tief-garage)“ umzuwidmen. Es wird ersucht, zum vorliegenden Antrag von Herrn Franz Wilhelmer auf neuerliche Änderung des Flächenwidmungsplanes eine Entscheidung zu treffen und die erbetene Änderung des Flächenwidmungsplanes im Entwurf zu beschließen. Beschluss: Die anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung sprechen sich einstimmig für eine antragsgemäße Erledigung aus und genehmigen in diesem Zusammenhang den Entwurf für die Umwidmung einer zirka 308 m² großen Teilfläche aus den Grundstücken Nr. 56 und Nr. 60/3, je GB Vandans, von „Freifläche – Sondergebiet (Tiefgarage) bzw. Verkehrsfläche - Straße“ in „Freifläche – Sondergebiet (Parkplatz/Tiefgarage)“. 8. Prüfung des Prüfungsausschusses am 10. Dezember 2019: Stellungnahme zum Prüfbericht Beschlussvorlage: 10 / 14 45. Sitzung Gemeindevertretung vom 05. März 2020 Der Prüfungsausschuss der Gemeinde Vandans hat am 10. Dezember 2019 gemäß § 52 des Gemeindegesetzes eine Prüfung der Gemeindekassa vorgenommen. Die Prüfung selber umfasste 1. 2. 3. eine Prüfung der Kassa, eine Genehmigung des Protokolls und Allfälliges Der hierüber verfasste Prüfbericht wurde von der Vorsitzenden des PA, nämlich Frau Mag. Nadine Kasper, am 11. Februar 2020 persönlich in der Verwaltung des Gemeindeamtes zur Weiterleitung an den Bürgermeister übergeben. Zu den einzelnen Prüfbemerkungen wird in den angeschlossenen Schreiben im Detail Stellung genommen. Beschluss: Als Vorsitzende des Prüfungsausschusses gibt Mag. Nadine Kasper in ihrer Wortmeldung zu verstehen, dass Armin Wachter in seiner Funktion als Gemeindevertreter, und nicht als Mitglied des Prüfungsausschusses, eine Aufsichtsbeschwerde bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz eingebracht habe. Vom Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Gebarungskontrolle, sei ihr empfohlen worden, diesbezüglich eine Aufsichtsbeschwerde bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz einzubringen. Armin Wachter bringt in seiner Wortmeldung zum Ausdruck, dass er bereits im Februar 2018 bezüglich Pistenabgeltungen eine Anfrage an den Gemeindekassier gerichtet habe. Damals habe ihm der Gemeindekassier mitgeteilt, dass es keine Abgeltungen gebe. Wie sich heute zeige, gebe es doch Abgeltungen seitens der Gemeinde. Peter Scheider äußert sein Befremden über diese und ähnliche Vorgehensweisen in der Vergangenheit. Immer wieder gebe es Aufsichtsbeschwerden, ohne den Sachverhalt vorher mit dem Bürgermeister zu besprechen. In einem offenen Gespräch mit dem Bürgermeister könnten vermutlich alle Fragen geklärt werden. Allem Anschein nach wolle man das aber nicht, was sehr bedauerlich sei. Nachdem sich keine Wortmeldungen mehr ergeben, wird die vom Bürgermeister erarbeitete Stellungnahme ohne Einwände und ohne weitere Äußerungen dazu zur Kenntnis genommen. 9. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Gesetz über Anpassungen aufgrund von Neuerungen im Krankenanstalten, Sozialversicherungs- und Erwachsenenschutzrecht – Sammelnovelle, b) eine Schulrechtsanpassungsgesetz – Sammelnovelle und c) ein Gesetz über eine Änderung des Gesetzes über Betreiberpflichten zum Schutz der Umwelt. Beschlussvorlage: Diese Beschlüsse wurden vom Landtag am 05. Februar 2020 für nicht dringlich erklärt. Sie unterliegen daher der Volksabstimmung, wenn eine solche innerhalb von 8 Wochen nach obigem Tag verlangt wird (Art. 35 der Landesverfassung). Ein solches Verlangen kann 11 / 14 45. Sitzung Gemeindevertretung vom 05. März 2020 unter anderem von wenigstens 10 Gemeinden auf Grund von Gemeindevertretungsbeschlüssen gestellt werden. Sofern zu einem der beiden Gesetze die Durchführung einer Volksabstimmung verlangt wird, hat dies die Gemeindevertretung zu beschließen. Beschluss: Alle anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung sprechen sich dafür aus, diese nicht dringlichen Beschlüsse des Vorarlberger Landestages keiner Volksabstimmung zu unterziehen. 10. Berichte und Allfälliges Der Vize-Bürgermeister berichtet, dass ➢ am 15. März 2020 nicht nur eine neue Gemeindevertretung, sondern auch ein neuer Bürgermeister gewählt werde. Ohne Zweifel werde es nicht nur beim Bürgermeister, sondern auch innert der Gemeindevertretung eine Vielzahl an neuen Gesichtern geben. Schon heute hoffe er auf eine gedeihliche Zusammenarbeit der neuen Akteure und wünsche schon heute alles erdenklich Gute. ➢ der neue Bürgermeister und der neue Vizebürgermeister/Vizebürgermeisterin am 15. April 2020 in der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom Bezirkshauptmann angelobt werde. Unter Punkt „Allfälliges“ ergeben sich folgende Wortmeldungen: Armin Wachter: Ich habe gehört, dass das Heizwerk nun fix verkauft worden ist. Zudem ist mir zu Ohren gekommen, dass der Forstfonds immer weniger Holz verkauft. Antwort des Vizebürgermeisters: Dass es einen Verkauf des Heizwerkes gegeben hat, kann ich bestätigen. In der Sitzung der Standesvertretung wurde darüber informiert. Ob es richtig ist, dass vom Forstfonds des Standes Montafon immer weniger Holz verkauft wird, kann ich aus dem Stegreif nicht sagen. Das lässt sich aber leicht abklären, wenn dies gewünscht wird. Mag. Nadine Kasper: Mir wurde mitgeteilt, dass es private Interessenten aus dem Montafon für den Ankauf des Heizwerkes gegeben habe. Diese hätte allerdings keine detaillierten Auskünfte bzw. Zahlen erhalten. Ist das richtig? Antwort des Vizebürgermeisters: Details, die den Verkauf des besagten Heizwerkes betreffen, sind mir nicht bekannt. Auch kann ich keine Auskünfte darüber geben, welch konkrete Kaufinteressenten es tatsächlich gegeben hat und wie sich deren Angebote präsentiert haben. Ina Bezlanovits: Die alte Winterlinde in der „Oberen Bündta“, die ja als Naturdenkmal ausgewiesen worden ist, ist voller Misteln. Meiner Meinung nach sollten diese dringend entfernt werden. Antwort des Vizebürgermeisters: In einer der letzten Vorstandssitzungen ist eine professionelle Baumpflege in Auftrag gegeben worden. Ich bin mir sicher, dass die Entfernung der besagten Misteln Bestandteil dieser Pflegemaßnahmen sein wird. Ina Bezlanovits: Steht der Termin für die heurige Flurreinigung bereits fest? Antwort des Vizebürgermeisters: Die Flurreinigung findet heuer am 18. April 2020 statt. 12 / 14 45. Sitzung Gemeindevertretung vom 05. März 2020 Ina Bezlanovits: In Zusammenarbeit mit dem Montafoner Heimatmuseum, den Kindern an der Volksschule sowie Frau Anna-Maria Zimmermann und Frau Dir. Evelyn Stoiser wurde ein Buch mit dem Titel „Wenn die Glocken wegfliegen“ erarbeitet. Am 02. April 2020 um zirka 18.00 Uhr wird in der Rätikonhalle sowohl das Buch selber als auch der dazu gedrehte Film „Rätschen“ präsentiert. Seit dem Jahr 2004 widmen sich Frau Anna-Maria Zimmermann und Frau Evelyn Stoiser mit großem Einsatz und viel Engagement dem Thema „Rätschen“ und haben dieses in unserer Gemeinde neu belebt. Meiner Meinung nach wäre es an der Zeit, diesen beiden ehrenamtlich tätigen Akteuren angemessen zu danken oder öffentlich auszuzeichnen. Markus Pfefferkorn: Am vergangenen Sonntag war Funkensonntag. Ich möchte im Namen der Funkenzunft ein Dankeschön an die Gemeinde und die Mitarbeiter des Gemeindebauhofes für deren großartige Unterstützung richten. Antwort des Vizebürgermeisters: Das „Funkenabbrennen“ war auch im heurigen Jahr eine mehr als gelungene Veranstaltung. Der erstmals stattgefundene „Fackeleinzug“ war meiner Meinung nach besonders schön und hat tief beeindruckt. Der Verzicht auf das Feuerwerk hat guten Anklang gefunden. Manuel Zint und Mag. Christian Egele äußern in ihren Beiträgen Lob und Anerkennung den Mitgliedern der Funkenzunft gegenüber. Speziell das Kinderprogramm mit dem Bau eigener Fackeln etc. müsse besonders lobenswert hervorgehoben werden. Renate Neve: Die Gemeinde Vandans organisiert bereits zum 3. Mal einen Selbstverteidigungskurs für Frauen und Mädchen. An zwei Abenden, nämlich am 23. und am 30. April 2020, wird dieser in der Rätikonhalle stattfinden. Dabei werden nicht nur spezielle Techniken zur Selbstverteidigung gezeigt, sondern auch das Selbstbewusstsein gestärkt. Schon heute lade ich alle recht herzlich dazu ein. Renate Neve: Am 08. Februar 2020 fand ein Festkonzert der Brassband Vorarlberg in der Rätikonhalle statt. Dieses Konzert war fantastisch und eine würdige Veranstaltung in der neuen Rätikonhalle. Mag. Nadine Kasper: Leider erfährt man viel zu oft erst im Nachhinein über solche und ähnliche Veranstaltungen im Ort. Meiner Meinung nach wäre gut, wenn zum Beispiel im Bereich der „Sennereikreuzung“ auf solche Veranstaltungen hingewiesen würde. Ferdinand Marent: Es finden schon wieder Bachräumungen im Mustergielbach statt. Diese Bachräumungen sind immer wieder mit Lärmbelästigungen für die Anrainer verbunden. Es wäre schön, würden auf die allgemein gültigen Ruhezeiten mehr Rücksicht genommen. Ferdinand Marent: In den nächsten Tagen wird mit dem Bau des 2. Wohnobjektes der Firma Rhomberg Bau an der Bahnhofstraße begonnen. Meiner Meinung nach sollte mit solchen Großbaustellen erst nach der Hauptsaison, also nach Ostern, begonnen werden. In den Hauptsaisonen urlauben glücklicherweise noch immer viele Gäste in unserer Gemeinde. Damit diese ihren Urlaub genießen und ihre Erholung finden können, sollten solche Großbauvorhaben nur in den Nebensaisonen realisiert werden. Mag. Johannes Wachter: Im Baugesetz wird dies nicht geregelt. Ganz grundsätzlich muss auch hinterfragt werden, was tatsächlich besser ist: Kurze Bauzeit mit längeren täglichen Arbeitszeiten oder längere Bauzeit mit kürzeren täglichen Arbeitszeiten. Vermutlich gehen die Meinungen dazu stark auseinander. Florian Küng: Das Verbauungsprojekt „Rellsbach Unterlauf“ soll von der Wildbach- und Lawinenverbauung demnächst im Foyer des Gemeindeamtes der breiten Öffentlichkeit präsentiert werden. Gleichzeitig soll die Bevölkerung nochmals im Detail über Zahlen, Daten und Fakten informiert werden. 13 / 14 45. Sitzung Gemeindevertretung vom 05. März 2020 Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt Vbgm. Michael Zimmermann allen für ihr Kommen sowie die konstruktive Mitarbeit und schließt um 21.35 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: Eveline Breuß Michael Zimmermann, Vbgm. 14 / 14 45. Sitzung Gemeindevertretung vom 05. März 2020