19921229_GVE031

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 19:08
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1992-12-29
Erscheinungsdatum 1992-12-29
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Inhalt des Dokuments

-1- GEMEINDEAMT VANDANS 29. Dezember 1992 Niederschrift aufgenommen am 29. Dezember 1992 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 31. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 22. Dezember 1992 nehmen an der auf heute, 19.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Franz Egele, GV Manfred Blenke, GR Josef Tschofen, GV Peter Scheider, GV Ernst Schoder, GV Inge Dobler, GV Gerhard Stampfer, GV Florentin Salzgeber, GV Gerhard Bitschnau, GV Gerlinde Linder, GV Norbert Sartori, GV Franz Bitschnau, GR Gottfried Schapler, GR Peter Schapler, GV Ing. Manfred Vallaster, GV Dr. Gernot Hämmerle, GV Ernst Stejskal, GV Elmar Kasper sowie die Ersatzleute Karin Ganahl und Leonhard Ammann. Entschuldigt: GR Wolfgang Violand und GV Kurt Greber Schriftführer: GemSekr. Oskar Vonier Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 19.00 Uhr die 31. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute sowie die Zuhörer und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Dem Antrag von GV Manfred Vallaster, die Tagesordnung um den Punkt 10. zu erweitern, wird einstimmig stattgegeben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 30. Sitzung am 22.12.1992 2. Genehmigung eines Dienstbarkeitsvertrages mit Frau Ida Bader, Vandans, Zwischenbach 92, betreffend die Verbauungsmaßnahmen am Gafaduratobel 3. Festlegung der Benützungsgebühren für die Rätikonhalle 4. Entscheidung zur weiteren Vorgangsweise im Rechtsstreit Landhaus Platzer/Gemeinde Vandans 5. Festlegung neuer Wahlsprengel und Wahllokale 6. Diskussion über eine teilweise Auflösung der Wegparzelle 2200 7. Entscheidung über den Verkauf der gemeindeeigenen Grundparzellen 197/1 und 199/1 8. Diskussion und gegebenenfalls Beschlußfassung zur Anregung der Bezirkshauptmannschaft auf Erlassung einer Lärmschutzverordnung 9. Berichte und Allfälliges 10. Diskussion und gegebenenfalls Beschlußfassung über die hinkünftige Handhabung der Aufräumung nach Aufbahrungen in der Friedhofskirche -2- Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 30. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 22. Dezember 1992, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt. 2. Der Bürgermeister berichtet, daß im Zusammenhang mit den Verbauungsmaßnahmen am Gafaduratobel auch Liegenschaften der Ida Bader, Vandans, Zwischenbach 92, tangiert werden. Die Grundeigentümerin habe bereits anläßlich der kommissionellen Verhandlung am 3.12.1992 der erforderlichen Grundinanspruchnahme zugestimmt. Zur rechtlichen Absicherung habe die Behörde aber den Abschluß eines Dienstbarkeitsvertrages oder sonstigen schriftlichen Vereinbarung empfohlen. Dieser Anregung zufolge habe er daher einen solchen Dienstbarkeitsvertrag erarbeiten lassen. Diesen bringt der Vorsitzende in weiterer Folge durch Verlesen zur Kenntnis. Die finanzielle Abgeltung besteht aus einer einmaligen Entschädigung in Höhe von S 10.000, --. Dem Abschluß bzw. der Annahme des gegenständlichen Dienstbarkeitsvertrages wird sodann einstimmig zugestimmt. 3. Der vom Amt erarbeitete Diskussionsvorschlag wird den Anwesenden zur Kenntnis gebracht und beinhaltet im wesentlichen eine Regelung über die hinkünftige Handhabung von Benützungsgebühren für die Rätikonhalle. Nach kurzer Diskussion spricht sich die Gemeindevertretung einstimmig für eine solche Regelung aus und genehmigt die im Anhang als "Beilage 1" bezeichnete Benützungs- und Gebührenregelung per 1.1.1993. 4. Der Bürgermeister informiert, daß das Landesgericht Feldkirch die Gemeinde Vandans mit Urteil vom 14.12.1992 schuldig erkannt habe, das Landhaus Platzer in die Prospektbeilage aufzunehmen und die mit S 64.231, 63 bestimmten Prozeßkosten den klagenden Parteien zu ersetzen. Das Gericht gehe in seiner Entscheidung davon aus, daß es sich bei den verfahrensgegenständlichen Beschwerden von Urlaubsgästen lediglich um Einzelfälle gehandelt habe und die Gemeinde Vandans als Monopolist dem Kontrahierungszwang unterliege. In der Folge ergibt sich eine rege Diskussion über die weitere Vorgangsweise in diesem Rechtsstreit. GV Manfred Vallaster, Vbgm. Franz Egele, GR Gottfried Schapler, GR Josef Tschofen und GV Norbert Sartori bringen in ihrer Wortmeldung zum Ausdruck, daß diese Geschäftspraktiken vom Landhaus Platzer jedenfalls nicht als üblich bezeichnet werden und daher auch dem Fremdenverkehr in keiner Art und Weise dienlich sein können. Trotzdem, so GV Manfred Vallaster und GR Gottfried Schapler, solle man von einer Berufung an das Oberlandesgericht Innsbruck Abstand nehmen - vermutlich komme auch das Oberlandesgericht zu keinem anderen Urteil. Vbgm. Franz Egele, GR Josef Tschofen und der Bürgermeister vertreten ihrerseits die Auffassung, daß das Urteil des Landesgerichtes als eine Art von "Freibrief über die Behandlung von Gästen" betrachtet werden müsse und schon aus diesem Grunde eine Berufung an das Oberlandesgericht erfolgen müsse. Außerdem beinhalte das Urteil eine Reihe von Begründungen, die in dieser Art und Weise nicht unwidersprochen bleiben dürfen. -3- GV Elmar Kasper bringt seinerseits zum Ausdruck, daß das Landesgericht eine Entscheidung gefällt habe, die es nun zu akzeptieren gelte. Eine Berufung an das Oberlandesgericht halte er für nicht zielführend. GV Ernst Stejskal plädiert seinerseits für eine Berufung an das Oberlandesgericht. Seiner Meinung nach könne eine Fremdenverkehrsgemeinde wie Vandans eine Geschäftspraxis, wie diese im Landhaus Platzer angeblich üblich sei, nicht akzeptieren, zumal auch den Gästen gegenüber eine Pflicht auf Unterbindung solcher Praktiken bestehe. Mit 15 : 6 Stimmen (GV Franz Bitschnau, GR Gottfried Schapler, GV Peter Schapler, GV Manfred Vallaster, GV Dr. Gernot Hämmerle und GV Elmar Kasper) spricht sich die Gemeindevertretung letztlich daher für eine Berufung an das Oberlandesgericht Innsbruck aus. 5. Aufgrund mehrerer Überlegungen spricht sich die Gemeindevertretung einstimmig für eine Neufestlegung der Wahl Sprengel und in diesem Zusammenhange auch für eine Aufstockung der Wahlsprengel aus. Diesen Vorstellungen zufolge soll das Ortsgebiet bei hinkünftigen Wahlgängen in 3 Wahlsprengel und zwar wie folgt eingeteilt werden: Wahl Sprengel I bestehend aus den Parzellen: Agath Außervens Glavadiel Innervens Scheibenkopf Untervens Wahlsprengel II bestehend aus den Parzellen: Zwischenbach Balzer Diel Oberbündta Unterbündta Daleu Glusavina Wahlsprengel Ill bestehend aus den Parzellen: Rodund Fadergall Innerbach Gandengla Neuheim Dorf sowie den Wahlkartenwähler Die Wahllokale aller 3 Wahlsprengel sollen in der Rätikonhalle bzw. dem Foyer untergebracht werden. Dies habe den Vorteil, daß alle Wahllokale behindertengerecht zugänglich gemacht werden können und bei der Rätikonhalle ein ausreichendes Angebot an Parkplätzen zur Verfügung stehe. 6. Der Bürgermeister berichtet, daß seit Bestehen der Rellsbachverbauung und der in diesem Zusammenhange erstellten 3.00 m breiten Baustraße die Wegparzelle 2200 ab dem Umkehrplatz beim Wohnhaus des Eugen Schoder an Bedeutung verloren habe und sich mehr oder weniger der gesamte Verkehr in Richtung "Gandengla" über diese vorerwähnte Baustraße bewege. Seiner Meinung nach solle mit der Republik Österreich als Eigentümerin der Gp. 248/1 und somit der gegenständlichen Baustraße ein Übereinkommen getroffen -4- werden, die dem öffentlichen Gut das Recht der Benützung dieser Baustraße in einer Breite von 3.00 m einräume. In diesem Falle könnte seiner Meinung nach die im Eigentum des Öffentlichen Gut stehende Wegparzelle 2200 ab dem vorgenannten Umkehrplatz aufgelöst werden, ohne daß den obliegenden Grundbesitzern ein Nachteil erwachse. Einstimmig befürwortet die Gemeindevertretung dieses Ansinnen des Vorsitzenden und ermächtigt diesen zu entsprechenden Verhandlungen mit der Republik Österreich. 7. Vom Vorsitzenden wird berichtet, daß aufgrund der öffentlichen Ausschreibung vom 3.11.1992 insgesamt 3 schriftliche Angebote eingelangt seien. Zwei der drei Angebotssteller seien zwischenzeitlich von diesem Kaufinteresse zurückgetreten, als daß lediglich noch das Angebot von Herrn Martin Kofler, Vandans, Diel 626, aufrecht sei. Dieses beziehe sich sowohl auf die Wiese, Gp. 197/1, als auch auf den Wald, Gp. 199/1. Nachdem das Angebot von Martin Kofi er im Detail erläutert worden ist, genehmigt die Gemeindevertretung einstimmig den Verkauf der Gp. 197/1, Wiese, mit 734 m2, um S 1070, -- pro Quadratmeter und der Gp. 199/1, Wald, mit 1318 m2, um S 520, -- pro Quadratmeter an diesen. Sämtliche aus dem Verkauf dieser Liegenschaften erwachsenden Unkosten wie Vertrag, Verbücherung, Gebühren etc. hat zur Gänze der Käufer zu tragen. Darüberhinaus ist im Kaufvertrag die Bedingung aufzunehmen, daß für die Waldparzelle 199/1 ein indexgesicherter Differenzbetrag von S 550, --/m2 an die Gemeinde Vandans nachzuzahlen ist, soferne innert einer Frist von 10 Jahren, also längstens bis 31.12.2002, eine Rodungsbewilligung für diese Liegenschaft erteilt und eine Umwidmung in eine Baufläche genehmigt wird. Ausgangsbasis für die Berechnung der Indexsteigerung ist die für den Monat Dezember 1992 veröffentlichte Indexzahl. 8. Die von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz mit Schreiben vom 16. Oktober 1992 übermittelte Lärmschutzverordnung wird vom Bürgermeister verlesen und im Anschluß daran im Detail erläutert. In der darauffolgenden Diskussion vertreten Sprecher aller Fraktionen die Auffassung, daß eine generelle Lärmschutzverordnung für das gesamte Ortsgebiet wegen einiger weniger Störenfriede nicht vertretbar sei. Ungeachtet dessen solle aber die eine oder andere bereits bestehende Lärmschutzverordnung geprüft werden, um allenfalls die Verwendung lärmerregender Geräte wie insbesondere von Rasenmähern etc. zu beschränken. Die Entscheidung über die Erlassung einer Lärmschutzverordnung wird daher einstimmig vertagt. 9. Der Bürgermeister berichtet, daß von der Gemeinde Buch eine Einladung zum Schi rennen für Gemeindemandatare am 30.1.1993 eingelangt sei. Soferne ein Interesse an einer Teilnahme bestehe, möge dies im Gemeindeamt deponiert werden. -5- Unter Punkt "Allfälliges" bringt GV Ernst Stejskal zur Kenntnis, daß seitlich der Rodelbahn noch fallweise Langholz gelagert werde. Bei einer Präparierung der Rodelbahn könne dies zu Problemen führen. Er ersuche deshalb die Beseitigung desselben zu veranlassen. Abschließend bringt GV Ernst Stejskal auch seinen Unmut über die Müllabfuhr am 24.12.1992 zum Ausdruck. Obwohl vom Bürgermeister in seinem Informationsschreiben ausdrücklich erwähnt worden sei, daß die Müllabfuhr wie üblich erfolgen werde, sei die Abfuhr am 24.12.1992 bereits in den frühen Vormittagsstunden vorgenommen worden. Dies habe dazu geführt, daß eine große Anzahl an Müll sacken zu spät an die Straße gestellt und deshalb nicht abgeführt worden seien. 10. Über Ersuchen des Bürgermeisters ergreift GV Manfred Vallaster das Wort und informiert über die noch fehlende Regelung zur Aufräumung der Friedhofskirche nach Aufbahrungen. Seiner Meinung nach solle in einem Gespräch zwischen Pfarre, Bestattungsunternehmen und Gemeinde versucht werden, eine für alle Beteiligten tragbare Lösung dieser Problematik zu finden. Der Vorsitzende erklärt sich seinerseits zu einem solchen Gespräch jederzeit bereit, zumal bei dieser Gelegenheit auch die außerplanmäßige Nutzung der Friedhofskirche geregelt werden könne. Einstimmig spricht sich die Gemeindevertretung für eine rasche Kontaktaufnahme mit der Pfarre bzw. dem Bestattungsunternehmen aus und ermächtigt den Bürgermeister zu entsprechenden Verhandlungen. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Bürgermeister allen für das Kommen und die aktive Mitarbeit und schließt um 21.15 Uhr die Sitzung. Für das Neue Jahr wünscht er allen Gesundheit und Gottes Segen und ersucht um bestmöglichste Mitarbeit zum Wohle unserer Heimatgemeinde. Für die Richtigkeit Ausfertigung: Der Vorsitzende: der [-6-] Beilage 1 Rätikonhalle Vandans Benützungsgebühren ab 1.1.1993 1. Mit Beschluß der Gemeindevertretung vom 29.12.1992 beträgt die Saalmiete pro Veranstaltung S 2.000, --. 2. Die Kosten für eine Reinigung der Rätikonhalle stellen sich ab 1. September 1992 bis auf weiteres wie folgt dar: kl. Reinigung gr. Reinigung Montag bis Freitag S 2.215, 20 S 3.067, 20 Samstag S 2.726, 40 S 3.636, -- Sonn- oder Feiertag S 3.835, 20 S 5.102, 40 Die vorstehenden Reinigungskosten beinhalten bereits die gesetzliche Mehrwertsteuer. 3. Bei allen Veranstaltungen ortsansäßiger Vereine werden weder eine Saalmiete noch Reinigungskosten verrechnet. Die tatsächlichen Kosten der Reinigung sollen jedoch als weitere (indirekte) Förderung dem jeweiligen Vereinskonto angelastet werden. 4. Bei Veranstaltungen auswärtiger Veranstalter ohne Eintrittsgeld (z.B. Jahreshauptversammlungen etc.) erfolgt keine Verrechnung der Saalmiete, wohl aber der Reinigungskosten. 5. Bei Veranstaltungen auswärtiger Veranstalter mit Eintrittsgeld (z.B. Tanz- und Bai 1 Veranstaltungen etc.) werden sowohl die Reinigungskosten je nach Umfang als auch eine Saalmiete in Rechnung gestellt. 6. Bei Veranstaltungen durch den Pächter des Restaurationsbetriebes wird keine Saalmiete verrechnet. Die Reinigung des Saales bzw. der beanspruchten Nebenräume (Foyer, WC, Bühne, Galerie etc.) wird vom Veranstalter selber getätigt oder auf seine Kosten in Auftrag gegeben. 7. Die Benützung der Rätikonhalle bzw. des Gymnastikraumes für Turn- bzw. Trainingszwecke ist im übrigen allen bei der Sicherheitsdirektion gemeldeten Ortsvereinen kostenlos gestattet. Die Terminfestlegung hat ausschließlich mit dem Gemeindeamt zu erfolgen. 8. Bei Sonderveranstaltungen aller Art behält sich die Gemeinde Vandans das Recht einer Sonderregelung vor.