19951019_GVE006

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 19:10
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1995-10-19
Erscheinungsdatum 1995-10-19
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Inhalt des Dokuments

-1GEMEINDEAMT VANDANS 19. Oktober 1995 Niederschrift aufgenommen am 19. Oktober 1995 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 6. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 11. Oktober 1995 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Franz Egele, Peter Scheider, Josef Tschofen, Siegfried Bitschnau, Manfred Blenke, Gerlinde Linder, Michael Zimmermann, Karin Ganahl, Günter Fritz, Wolfgang Violand, Stefan Jochum, Norbert Sartori, Eveline Breuss, Dipl. Ing. Alois Kegele, Josef Maier, Alois Neher, Gottfried Schapler, Wilhelm Pummer sowie die Ersatzleute Jürgen Atzmüller und Hans Weidacher. Entschuldigt: Florentin Salzgeber und Gerhard Flatz Schriftführerin: Gem.Bed. Marion Wachter Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 6. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter sowie die Ersatzleute und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Vor Eingang in die Tagesordnung wird der anwesende Ersatzmann Hans Waidacher gem. § 37 GG. durch den Bürgermeister angelobt. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Dem Antrag des Vorsitzenden, die Tagesordnung um den Punkt 10) zu erweitern, wird einstimmig zugestimmt. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung der Gemeindevertretung vom 21. September 1995 2. Entscheidung zum nachstehenden Ansuchen um die Bewilligung zum Anschluß an die Ortswasserversorgung der Gemeinde Vandans von: a) Wilhelm Rothmeyer und Partner, 6710 Nenzing, Bahnhofstraße 14 3. Entscheidung zu den Empfehlungen des Bauausschusses vom 15. September und 3. Oktober 1995 4. Entscheidung zu den Empfehlungen des Raumplanungsausschusses vom 16. Oktober 1995 5. Umlegung der öffentlichen Wegparzelle, Gst.Nr. 2246/1, im Bereich des Gst.Nr. 1835/2 6. Genehmigung eines Tauschgeschäftes mit der Agrargemeinschaft Vandans im Zusammenhang mit dem Ausbau der Schießstandstraße 7. Genehmigung einer Verordnung über die Auflassung des Gst.Nr. 2208/1 als öffentlicher Fußweg 8. Diskussion und gegebenenfalls Beschlußfassung über die beabsichtigte Aufbringung der finanziellen Mittel des Vereins "Montafon Tourismus" 9. Berichte und Allfälliges -2- 10. Abschließende Stellungnahme der Gemeinde Vandans bei der Schlußkollaudierung des Walgauwerkes am 14. November 1995 Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 5. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 21. September 1995, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird unter Berücksichtigung folgender von Dipl. Ing. Alois Kegele beantragter Korrekturen mit 14 : 2 Stimmen (Gegenstimmen: Manfred Blenke und Gerlinde Linder) genehmigt: Punkt 9), 2. Absatz: Daraufhin verliest Dipl. Ing. Alois Kegele als Obmann des Prüfungsausschusses den Bericht über die am 19. September 1995 stattgefundene Überprüfung der Kassagebarung. Es wurden dabei keine Mängel festgestellt; Punkt 9), 4. Absatz: Bgm. Burkhard Wachter spricht sodann dem Gemeindekassier Wolfgang Brunold als auch der Mitarbeiterin Anneliese Schoder Dank und Anerkennung für die tadellose Führung der Gemeindekassa aus. Sodann beantragt Dipl. Ing. Alois Kegele die Entlastung des Gemeindekassiers Wolfgang Brunold. Punkt 10) 6. Absatz: In einer abschließenden Anfrage erkundigt sich Peter Schapler über den Wahrheitsgehalt einer Äußerung, die Gemeinde Vandans stelle sämtlichen Veranstaltern von Festen im "Steinbruch" kostenlos Strom aus dem Hochbehälter Vens zur Verfügung. Josef Tschofen, Wolfgang Violand, Eveline Breuss, Gottfried Schapler und Hans Waidacher haben an der Abstimmung nicht teilgenommen, nachdem diese bei der gegenständlichen Sitzung der Gemeindevertretung am 21. September 1995 nicht anwesend waren. 2. Nach kurzer Erläuterung des Ansuchens wird den Antragstellern einstimmig die Genehmigung zum Anschluß an die Ortswasserversorgung der Gemeinde Vandans erteilt. Die Genehmigung wird ausdrücklich unter den Bedingungen der derzeit gültigen Wasserleitungs- und Gebührenordnung ausgesprochen. 3. Über Ersuchen des Bürgermeisters erläutert Vbgm. Franz Egele als Vorsitzender des Bauausschusses die in den Sitzungen vom 15. September und 3. Oktober 1995 erarbeiteten Empfehlungen. Diese werden sodann von der Gemeindevertretung kurzerhand einstimmig genehmigt und zum Beschluß erhoben. 4. Der Bürgermeister erläutert die in der Sitzung des Raumplanungsausschusses vom 16. Oktober 1995 erarbeiteten Empfehlungen. Im Detail ergeben sich dann folgende Erledigungen: a) Bernhard Schoder, Thüringen: Entsprechend der Empfehlung des Raumplanungsausschusses wird eine Umwidmung von ca. 700 m2 aus dem Gst.Nr. 1258/5 von derzeit Freifläche/Landwirtschaftsgebiet in Baufläche/ Wohngebiet einstimmig abgelehnt und das Begehren daher abgewiesen. -3b) Alois Fitsch, Vandans: Ergänzend zu den Empfehlungen des Raumplanungsausschusses bringt der Vorsitzende zur Kenntnis, daß der Antragsteller zwischenzeitlich mehrere Male im Gemeindeamt vorgesprochen habe. In diesen Gesprächen habe er angedeutet, daß sich in den nächsten Wochen verschiedene private Veränderungen ergeben werden. Daraus resultierend bitte er um eine Vertagung der beantragten Entscheidung. Nach einigen kurzen Wortmeldungen genehmigen die Mitglieder der Gemeindevertretung sodann mit 20 : 1 Stimme (Gegenstimme: Gottfried Schapler) die Vertagung des gegenständlichen Antrages. Abschließend wird der Bürgermeister um Einholung einer Stellungnahme beim Amt der Vorarlberger Landesregierung ersucht, sodaß die Gemeindevertretung bei der kommenden Entscheidung deren Auffassung hiezu bereits berücksichtigen könne. c) Werner Maier, Vandans: Die Empfehlung auf Vertagung sowie Einholung einer Stellungnahme beim Amtssachverständigen für Raumplanung und Baugestaltung wird einstimmig befürwortet und genehmigt. 5. Eingangs seiner Ausführungen informiert der Bürgermeister, daß den Gebrüdern Horst, Dieter und Bernd Atzmüller am 4. Juli 1979 von der Gemeindevertretung eine Umlegung des öffentlichen Fußweges (Gst.Nr. 2246/1) an die Westseite der Gst.Nr. 1835/1, 1835/2 und 1834 bewilligt worden sei. Die Bewilligung sei damals unter nachstehenden Bedingungen ausgesprochen worden: a) Sämtliche Kosten der Umlegung (Vermessungskosten, Vertrags- und Verbücherungskosten etc.) sind zur Gänze von den Antragstellern zu tragen. b) Das zu verlegende Teilstück des Feldweges ist von den Antragstellern gut begehbar und ohne Kostenbeteiligung der Gemeinde zu erstellen. Die Gültigkeit dieses seinerzeitigen Beschlusses, so der Bürgermeister in seinen weiteren Ausführungen, stehe außer Diskussion. Der seinerzeitige Beschluß sei daher lediglich hinsichtlich der neuen Wegbreite zu konkretisieren, nachdem der gegenständliche Fußweg insgesamt unterschiedliche Breiten aufweise. Außerdem habe die Gemeindevertretung eine solche Umlegung mit einer entsprechenden Verordnung kundzumachen. In der recht ausführlichen Diskussion befürworten sodann alle Anwesenden die seinerzeit von der Gemeindevertretung beschlossene Umlegung des Fußweges an die Westseite der damaligen Gst.Nr. 1835/1, 1835/2 und 1834. Ebenfalls einstimmig vertreten die Damen und Herren der Gemeindevertretung die Auffassung, daß der neue Fußweg im Bereich des nunmehrigen Gst. Nr. 1835/2 eine gleichbleibende Breite von 1.60 m aufzuweisen habe. Diese Wegbreite entspreche der bisherigen Mindestbreite. Darüberhinaus solle der Fußweg im nordwestlichen Grundstückseck eine angemessene Ausrundung erhalten. Unter Berücksichtigung dieser vorstehenden Ergänzungen genehmigen die Mitglieder der Gemeindevertretung daraufhin nachstehende -4Verordnung über die Umlegung des öffentlichen Fußweges, Gst.Nr. 2246/1, im Bereich des neugebildeten Gst.Nr. 1835/2 I. Die Gemeindevertretung Vandans hat in ihrer Sitzung am 4. Juli 1979, Tagesordnungspunkt 5), beschlossen, im Bereich des neugebildeten Gst.Nr. 1835/2 den öffentlichen Fußweg, Gst.Nr. 2246/1, an die Westseite umzulegen. Die Umlegung ist im Teilungsplan des Dipl. Ing. Reinhard Klocker, Bregenz, ersichtlich. II. Jedermann hat das Recht, im Gemeindeamt während der Amtsstunden in die Verordnung und in den gegenständlichen Plan Einsicht zu nehmen. Jürgen Atzmüller hat wegen Befangenheit an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen. 6. In kurzen Zügen informiert der Bürgermeister, daß die derzeitige "Schießstandstraße" über das Gst.Nr. 59/2 der Agrargemeinschaft Vandans verlaufe. Im Zusammenhang mit der Genehmigung der neuen Deponie "Gafadura" sei die Gemeinde Vandans zu einer Teilasphaltierung dieser Schießstandstraße verpflichtet worden. Aus dieser Verpflichtung heraus habe er, so der Bürgermeister in seinen weiteren Ausführungen, mit der Agrargemeinschaft Vandans dann mehrere Verhandlungen zwecks Übernahme dieser Schießstandstraße in das öffentliche Gut geführt. In diesen Verhandlungen habe die Agrargemeinschaft Vandans grundsätzliche Zustimmung sowohl hinsichtlich der Übernahme als auch einer Begradigung im unteren Bereich geäußert. In Anlehnung an frühere Entscheidungen sei der Agrargemeinschaft Vandans für die Ablöse von 1.260 m2 aus dem Gst.Nr. 59/2 eine Entschädigung von S 12.600, --, das sind S 10, -- pro Quadratmeter, angeboten worden. Anstelle dieser Entschädigung habe die Agrargemeinschaft Vandans aber eine tauschweise Überlassung von 1.260 m2 aus dem gemeindeeigenen Gst.Nr. 1094 gefordert. Gegen diese Forderung habe er keinen Einwand erhoben, zumal das Gst.Nr. 1094 zusammen mit den Gst.Nr. 1033 und 1101 vor einigen Jahren äußerst günstig erworben worden sei. In der Vollversammlung der Agrargemeinschaft Vandans am 27. Juli dieses Jahres habe diese das Angebot der Gemeinde angenommen und dem gegenständlichen Grundtausch zugestimmt. Vbgm. Franz Egele und Josef Tschofen vertreten in der Folge die Auffassung, daß sowohl eine Übernahme dieser Weganlage in das öffentliche Gut als auch die beabsichtigte Begradigung durchaus befürwortet werden könne. Mit der Übernahme dieser Weganlage in das öffentliche Gut werde die Agrargemeinschaft von diversen Verpflichtungen entbunden. Darüberhinaus ergebe sich mit der Wegumlegung für die Agrargemeinschaft Vandans eine nicht unerhebliche Wertsteigerung ihrer Liegenschaften, sodaß die Forderung nach einer Ablöse bzw. einem Grundtausch nicht akzeptiert werden könne. Der Übernahme dieser Weganlage in das öffentliche Gut könne daher ihrerseits nur dann zugestimmt werden, wenn die Agrargemeinschaft von ihren Forderungen nach Ablöse bzw. Grundtausch Abstand nehme. Dieser Meinung schließt sich in seiner Wortmeldung auch Stefan Jochum an. Gottfried Schapler, Wolfgang Violand und Siegfried Bitschnau halten diesen Überlegungen entgegen, daß die Agrargemeinschaft lediglich ein Angebot der Gemeinde Vandans akzeptiert habe. Die beabsichtigte Eigentumsbereinigung -5- sei auch für die Gemeinde Vandans bzw. das öffentliche Gut mit verschiedenen Vorteilen verbunden. In der Vergangenheit habe die Gemeinde solche Weganlagen immer nur gegen eine entsprechende Ablöse übernommen. In diesem Falle biete die Gemeinde Vandans anstelle einer finanziellen Ablöse einen wertmäßig äquivalenten Grundtausch als Gegenleistung an. Das Angebot der Gemeinde sei daher durchaus vertretbar. In seiner weiteren Wortmeldung bringt der Bürgermeister unmißverständlich zum Ausdruck, daß die Agrargemeinschaft Vandans in der Vergangenheit den Wünschen und Anliegen der Gemeinde immer großes Verständnis entgegengebracht habe. Wenn der Agrargemeinschaft nunmehr aus diesem Rechtsgeschäft ebenfalls ein Vorteil erwachse, dürfe dies nicht überbewertet werden. In vielen anderen Erledigungen sei der Vorteil einzig und alleine bei der Gemeinde Vandans bzw. dem öffentlichen Gut gelegen. Mit 13 : 8 Stimmen (Gegenstimmen: Bgm. Burkhard Wachter, Siegfried Bitschnau, Gerlinde Linder, Karin Ganahl, Wolfgang Violand, Dipl. Ing. Alois Kegele, Josef Maier und Gottfried Schapler) sprechen sich die Anwesenden letztlich für eine Annahme der von Vbgm. Franz Egele, Josef Tschofen und Stefan Jochum vertretenen Auffassung aus und stimmen einer Übernahme dieser Weganlage in das öffentliche Gut ohne Entschädigung und ohne der Bei Stellung eines Tauschgrundes zu. Gottfried Schapler macht abschließend aufmerksam, daß der seinerzeitige Beschluß der Vollversammlung damit ungültig werde und das Begehren der Gemeinde einem neuerlichen Beschluß der Vollversammlung bedürfe. 7. Zur Information der Anwesenden führt der Vorsitzende aus, daß die Lagerhalle der Funkenzunft Montafon Vandans seinerzeit auf dem Gst.Nr. 59/2 der Agrargemeinschaft Vandans erstellt worden sei. Eine akzeptable vertragliche Gebrauchsregelung zwischen der Agrargemeinschaft Vandans und der Funkenzunft Montafon Vandans sei bis dato ausstehend. Sowohl dem SCM Vandans als auch dem UTC Vandans habe die Gemeinde Vandans für die Erstellung ihrer Clubheime seinerzeit kostenlos Grund beigestellt. Aus diesem Wissen heraus habe er, so der Bürgermeister weiters, bei der Agrargemeinschaft Vandans einen Antrag um Verkauf dieser durch die Lagerhalle bebauten Grundfläche eingebracht. Die besagte Grundfläche weise ein Ausmaß von ca. 440 m2 auf. Ein Erwerb dieser gegenständlichen Grundfläche hätte den Vorteil, daß mit der Funkenzunft Montafon Vandans sodann eine ähnliche Vertragsregelung - wie seinerzeit mit dem SCM bzw. dem UTC - getroffen werden könnte. Die Agrargemeinschaft Vandans habe zwischenzeitlich bereits signalisiert, daß sie einer solchen Grundabtretung grundsätzlich nicht abgeneigt sei. Anstelle einer finanziellen Ablöse ersuche die Agrargemeinschaft um tauschweise Überlassung der Wegparzelle 2208/1. Diese Wegparzelle weise zufällig ein ebensolches Flächenausmaß mit 440 m2 auf. Sprecher aller Fraktionen bringen in der Folge zum Ausdruck, daß dem angestrebten Grundtausch zugestimmt werden solle, auch wenn in diesem Falle der Vorteil für die Agrargemeinschaft Vandans neuerlich überwiege. -6- Mit dem Erwerb der besagten Teilfläche aus dem Grundstück der Agrargemeinschaft Vandans könne die Gemeinde Vandans sodann auch der Funkenzunft Montafon Vandans vergleichbare Vertragsbedingungen anbieten. Dem Antrag des Bürgermeisters auf tauschweise Überlassung der Wegparzelle 2208/1 gegen 440 m2 aus dem Gst.Nr. 59/2 wird mit 20 : 1 Stimme (Gegenstimme: Josef Tschofen) zugestimmt. Josef Tschofen begründet seine Ablehnung damit, daß eine Wertigkeit dieser tauschgegenständlichen Grundflächen nicht gegeben sei. Gegen den Erwerb der vorerwähnten Grundstücksfläche durch die Gemeinde Vandans sei grundsätzlich nichts einzuwenden. Mit der Überlassung der Wegparzelle 2208/1 fordere die Agrargemeinschaft Vandans aber auch in diesem Falle eine überhöhte Gegenleistung. Zur Vollziehung des gegenständlichen Rechtsgeschäftes genehmigt die Gemeindevertretung sodann einstimmig nachstehende Verordnung über die Auflassung des Gst.Nr. 2008/1 als öffentlicher Fußweg I. Die Gemeindevertretung Vandans hat in ihrer Sitzung am 19. Oktober 1995, Tagesordnungspunkt 7), beschlossen, den öffentlichen Fußweg, Gst.Nr. 2208/1, aufzulassen. Das aufzulassende Grundstück ist in der beigeschlossenen Mappenkopie ersichtlich. II. Jedermann hat das Recht, im Gemeindeamt während der Amtsstunden in die Verordnung und in die gegenständliche Mappenkopie Einsicht zu nehmen. 8. In kurzen Zügen informiert der Vorsitzende, daß der Tourismusverband Montafon derzeit in der Rechtsform eines Vereines geführt werde. Einer Schlußfolgerung des öffentlichen Notars Dr. Manfred Umlauft zufolge, sei dies die am besten geeignetste Rechtsform für den Tourismusverband Montafon. In jüngster Zeit habe sich aber herausgestellt, daß die Organisation dieses Verbandes neu überdacht und umstrukturiert werden müsse. Hiezu bedürfe es einer gründlichen Überarbeitung der Vereinsstatuten. Insbesondere sei hiebei auch die Aufbringung der finanziellen Mittel von besonderer Bedeutung. Derzeit betrage der Fremdenverkehrs-Förderungsbeitrag der Gemeinden S 2, - pro gästetaxepflichtiger Nächtigung. Gemäß der Empfehlung der Standesvertretung vom 12. Juli 1995 sollen zukünftig die Beitragszahlungen der Gemeinden zu 2/3 nach den Bemessungsgrundlagen für die Fremdenverkehrs-Förderungsbeiträge und zu 1/3 nach den erzielten Nächtigungen erfolgen. Eine solche Regelung sei bereits in mehreren Montafoner Gemeinden zwischenzeitlich beschlossen worden. Nach den Berechnungen des Jahres 1994 bevorteile dieser Finanzierungsschlüssel die Gemeinde Vandans geringfügig. Dem Antrag des Bürgermeisters auf Annahme dieses neuen Finanzierungsschlüssels wird kurzerhand einstimmig zugestimmt. -7- 9. Der Bürgermeister berichtet, daß die Bezirkshauptmannschaft Bludenz mit Zustimmung der Landesstraßenverwaltung nunmehr bewilligt habe, beim neueröffneten Sparmarkt einen Fußgängerübergang zur Querung der L 83 einzurichten. Unter Punkt "Allfälliges" bemängelt Wolfgang Violand, daß der niveaugleiche Gehsteig im Bereich des vorerwähnten Sparmarktes laufend beparkt werde. Eine ungehinderte Benützbarkeit dieses Gehsteigbereiches sei daher nahezu nie gewährleistet. Dipl. Ing. Alois Kegele schließt sich dieser Meinung vollinhaltlich an und bringt zum Ausdruck, daß nur die Ausführung eines erhöhten Gehsteiges solche Auswüchse verhindern könne. In seiner Antwort gibt der Bürgermeister zu verstehen, daß der gegenständliche Gehsteigbereich tatsächlich permanent beparkt werde und dieser Umstand immer wieder zu Unmutsäußerungen führe. Aus diesem Grunde habe er veranlaßt, daß der Gehsteigbereich gegenüber dem Parkplatz bzw. der Zufahrt eine markante Abgrenzung (Begrenzungssäulen) erhalte. 10. Den Ausführungen des Vorsitzenden zufolge findet am 14. November 1995 in Vandans die Schlußkollaudierung zum Walgaukraftwerk der Vorarlberger Illwerke AG statt. Diese Schlußkollaudierung biete der Gemeinde Vandans letztmalig die Möglichkeit, allfällige Ansprüche an die Vorarlberger Illwerke AG aus dem Ausfall der Mustrigilquelle geltend zu machen. Die Erarbeitung einer abschließenden Stellungnahme erachte er daher für dringend erforderlich. Zur Information der Anwesenden repliziert der Vorsitzende, daß beim Stollenvortrieb für den Walgaustollen die Mustrigilquelle versiegt sei. Diese Mustrigilquelle habe damals einen wesentlichen Bestandteil der Wasserversorgung des Ortsteiles Vens dargestellt. Als Ersatzmaßnahme habe die Vorarlberger Illwerke AG nach dem Versiegen dieser Quelle im Einvernehmen mit der Gemeinde folgende Ersatzmaßnahmen getroffen: a) Beim bestehenden Grundwasserpumpwerk (Pumpwerk Zwischenbach) wurde zu den drei vorhandenen Förderpumpen mit einer Nennförderleistung von je 4.5 1/s eine zusätzliche Hochdruckpumpe mit einer Förderleistung von 12 1/s eingebaut. Ferner wurden die Wasserleitungs- und die Elektroinstallationen in diesem Pumpwerk überholt und ergänzt sowie die vollautomatische Steuerung der Förderpumpen vom Hochbehälter Zwischenbach aus in ihrer Funktion verbessert. b) Zur Verbesserung der Netzeinspeisung wurde vom Pumpwerk bis zur Anschlußstelle vor dem Gemeindeamt eine Druckrohrleitung aus Sphärogußrohren mit einer Nennweite von 150 mm verlegt. c) Als zusätzliche Versorgungsmaßnahme wurde eine Druck-Erhöhungspumpe mit einer Leistung von 3.5 1/s bei der bestehenden "Übergabestelle in Rodund" eingebaut und damit die aushilfsweise Wasserlieferung aus der Wasserversorgungsanlage Rodund der Illwerke in die Gemeindewasserversorgung ermöglicht. -8d) Die Wärmepumpe des Schwimmbades wurde durch Austausch des vorhandenen Wärmetauschers "Grundwasser-Kältemittel" gegen einen Wärmetauscher" LuftKältemittel" umgebaut. e) Im Ortsteil Vens wurde ein zusätzliches Grundwasserpumpwerk mit einer Schöpfkapazität von 20 1/s die im Bedarfsfalle durch Einbau einer weiteren Pumpe auf 30 1/s erhöht werden kann, erstellt. Als Reserveaggregat wurde eine Pumpe mit 12 1/s Schöpfkapazitat eingebaut. f) Ferner wurde vom Pumpwerk bis zum Hochbehälter eine Förderleitung aus Sphärogußrohren mit einer Nennweite von 150 mm und eine Steuerungseinrichtung verlegt. g) Zur laufenden Überwachung des Pumpwerkes Vens wurde eine Fernmeldeund Überwachungseinrichtung in der Warte Rodund eingebaut. Die hiezu nötige Leitungsverbindung zum VIW-Telefonnetz erfolgte durch Anmietung von Postleitungen. Über Drängen der Gemeinde Vandans habe die Vorarlberger Illwerke AG am 5. Dezember 1983 den Geologen DDr. Heiner Bertle mit der Ausarbeitung eines hydrogeologischen Gutachtens beauftragt. Insbesondere sollte dabei die Frage geklärt werden, ob im Gemeindegebiet Vandans in wirtschaftlich vertretbarer Entfernung vom Versorgungsgebiet Quellen, die nicht schon genutzt sind bzw. für die örtliche Versorgung benötigt werden und in ihrer Qualität für eine öffentliche Trinkwasserversorgung geeignet wären, vorhanden sind. Im hydrologischen Gutachten vom 18. Jänner 1984 komme der Beauftragte letztlich zum Ergebnis, daß in den von der Gemeinde Vandans aufgezeigten Gebieten keine nach der Wasserqualität und Schüttungsmenge geeignete Quellen vorhanden oder Berg- und Hangwässer für die Trinkwasserversorgung von Vandans erschließbar seien. Die einzige Trinkwasserreserve im Gemeindegebiet Vandans mit Ausnahme des Grundwassers der Talebene liege in dem durch Hang- und Bergwässer angereicherten Grundwasser des Zaluandatales. Da es sich aber auch bei dem im Zaluandatal erschließbaren Trinkwasser um Grundwasser handle, sei aber die wirtschaftliche Vertretbarkeit einer ca. 6 km langen Ableitung durch außerordentlich schwieriges Gelände bis zum Verbrauchsgebiet gegenüber einer Grundwassererschließung im Haupttal selbst, in Frage zu stellen. Bei der am 23. und 24. August 1984 durchgeführten Vorkollaudierung habe der wasserbautechnische Amtssachverständige MR Dipl. Ing. Franz König unter anderem die Auffassung vertreten, daß die Vorarlberger Illwerke AG mit den getroffenen Ersatzmaßnahmen für die Gemeindewasserversorgung Vandans einen ausreichenden Ersatz geleistet habe. Es gelte nunmehr also zu prüfen, inwieweit die Gemeinde Vandans weitergehende Forderungen aus dem Titel "Versiegen der Mustrigilquelle" an die Vorarlberger Illwerke AG geltend machen könne. Nachdem sowohl die Vorarlberger Illwerke AG als Bescheidinhaberin als auch der wasserbautechnische Amtssachverständige die Meinungen vertreten, daß ausreichender Ersatz geleistet worden sei, müßten anfällige weitere Forderungen der Gemeinde Vandans deshalb auf dem Zivilrechtsweg geltend gemacht werden. -9In der recht umfassenden Diskussion vertreten die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig die Auffassung, daß vorab die rechtlichen und praktischen Möglichkeiten der Gemeinde Vandans ausgelotet werden sollen. In einer eigens stattfindenden Sitzung der Gemeindevertretung solle dann vor dem Stattfinden der Schlußkollaudierung am 14. November 1995 eine abschließende Stellungnahme der Gemeinde Vandans erarbeitet werden. Zu diesem Zwecke solle der Bürgermeister unverzüglich entsprechende Abklärungen mit dem Amt der Vorarlberger Landesregierung (Dr. Paul Schwärzler), dem Landeswasserbauamt (Hofrat Dipl. Ing. Rudolf Denkenberger) und dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft (MR Dipl. Ing. Franz König) vornehmen. Ergänzend dazu sollen auch mit der Vorarlberger Illwerke AG hinsichtlich weiterer Zugeständnisse Verhandlungen geführt werden. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Vorsitzende allen für das Kommen und die aktive Mitarbeit und schließt um 23.20 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit Ausfertigung: Der Vorsitzende: der