20150521_GVE003

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 19:12
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2015-05-21
Erscheinungsdatum 2015-05-21
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Inhalt des Dokuments

GEMEINDEAMT VANDANS Verhandlungsschrift aufgenommen am 21. Mai 2015 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anlässlich der 3. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 13. Mai 2015 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Liste „Gemeinsam für Vandans“: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Michael Zimmermann, Mag. Christian Egele, Luzia Klinger, Florian Küng, Thomas Amann, Alexander Zimmermann, Peter Scheider, Ing. Stefan Steininger BSc, Mag. Johannes Wachter, Gerhard Flatz, Ina Bezlanovits sowie Dr. Winfried Brüser, Hildegard Funk, Paul Schoder als Ersatzleute; Liste „An frischa Loft – Parteiunabhängige Liste Markus Pfefferkorn“: Markus Pfefferkorn, Kornelia Wachter, Manuel Zint, Armin Wachter, Andrea Vallaster-Ganahl, Johannes Neher, Monika Seeberger sowie Hannes Ganahl; Liste „Grüne und Parteifreie Vandans“; Mag. Nadine Kasper Entschuldigt: Schriftführerin: Günter Fritz, Angela Burtscher und Stefan Jochum GBed. Eveline Breuß Vor Beginn der öffentlichen Sitzung geloben die zwei Ersatzleute Dr. Winfried Brüser und Hildegard Funk in die Hand des Bürgermeisters, die Verfassung sowie alle übrigen Gesetze gewissenhaft zu beachten, ihre Aufgabe unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Gemeinde Vandans nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern. Um 20.00 Uhr eröffnet der Vorsitzende pünktlich die 3. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin sowie die zahlreich anwesenden Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 2. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 07. Mai 2015 2. Genehmigung eines Nachtrags-Voranschlages für das Jahr 2015 3. Genehmigung zur Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 850.000, 00 Euro (Umschuldung kredit-Finanzierung „Seniorenheim“) 4. Einrichtung einer „Sommerbetreuung“ für Volksschulkinder 5. Entscheidung zur Berufung von Herrn Herbert Vonbank, Vandans, Balzerstraße 20, vom 27. Februar 2014, gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 13. Februar 2014, Zl. V 131-9/02-2014 6. Teilsanierung der Dacheindeckung beim Feuerwehr-Gerätehaus Vandans – Auftragsvergabe 7. Anschaffung eines „Umkleidecontainers“ für die Ortsfeuerwehr Vandans 8. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 2. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 07. Mai 2015 Die Verhandlungsschrift über die 2. Sitzung der Gemeindevertretung vom 07. Mai 2015, welche allen Gemeindevertretern/innen zeitgerecht zugegangen ist, wird einstimmig genehmigt und zwar unter Berücksichtigung der nachstehenden Ergänzung. Seite 4: Jugend, Familie und Soziales Die Bestellung des Vorsitzenden erfolgt mit 15 : 9 Stimmen (Gegenstimmen Fraktion „An frischa Loft“ und „Grüne“). Die Bestellung der weiteren Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder erfolgt einstimmig. Die Gemeindevertreter Luzia Klinger, Dr. Winfried Brüser und Hildegard Funk nehmen an der Abstimmung nicht teil, nachdem diese bei der Sitzung am 07. Mai 2015 nicht anwesend waren. 2. Genehmigung eines Nachtrags-Voranschlages für das Jahr 2015 Der Bürgermeister erinnert an die Sitzung der Gemeindevertretung am 19. Februar 2015. Damals habe sich die Gemeindevertretung einstimmig für die zusätzliche Anschaffung eines neuen Servers sowie von Lerninseln für die Volksschule ausgesprochen. Für diese Anschaffungen in Höhe von rund 5.900, 00 Euro habe es im Voranschlag keine Bedeckung gegeben. Zudem sei in der letzten Sitzung am 07. Mai 2015 der Beschluss gefasst worden, der Agrargemeinschaft Voralpe Tschöppa einen Ablösebeitrag für die seinerzeitige „Schneeflucht“ in Höhe von 67.000, 00 Euro zu gewähren. Im Voranschlag 2015 sei dafür ein Betrag von 52.500, 00 vorgesehen. Ebenfalls sei in der letzten Gemeindevertretungssitzung der Beschluss gefasst worden, das endfällige Darlehen für das Seniorenheim bei der BAWAG PSK mittels einer neuen Darlehensaufnahme in Höhe von 850.000, 00 Euro zu tilgen. Über Ersuchen des Vorsitzenden erläutert sodann Gemeindekassier Wolfgang Brunold den von der Gemeindekassa erarbeiteten Nachtragsvoranschlag für das Jahr 2015 und zwar: 2 / 13 3. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. Mai 2015 Mehrausgaben: 1/211000-042000 Volksschule – Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände einschließlich Turn- und Spielgeräte (VA 2015 € 14.000, 00 Voraussichtlich € 19.900, 00) € 5.900, 00 1/211000-080000 Volksschule – Beiträge an die Gemeinde Vandans Immobilienverwaltungs GmbH & Co.KG (VA 2015 € 0, 00 Voraussichtlich € 150.000, 00) € 150.000, 00 1/633000-777000 Wildbachverbauungen – Alpe Tschöppa – Errichtung eines Stallgebäudes (Schneeflucht) (VA 2015 € 52.500, 00 Voraussichtlich € 67.000, 00) € 14.500, 00 1/853100-346000 Seniorenheim Schmidt – Schuldentilgung (Darlehens-Umschuldung) (VA 2015 € 0, 00 Voraussichtlich € 850.000, 00) € 850.000, 00 Minderausgaben: 1/981000-298000 Haushaltsausgleich durch Rücklagen – Zuführung an die Haushaltsausgleichrücklage (VA 2015 € 870.400, 00 Voraussichtlich € 850.000, 00) -€ 20.400, 00 Volksschule – Besondere Bedarfszuweisungen, Landesbeiträge für Neubau bzw. Sanierung (VA 2015 € 0, 00 Voraussichtlich € 150.000, 00) € 150.000, 00 Mehreinnahmen: 2/211000-871100 2/853100-346000 Seniorenheim Schmidt – Darlehensaufnahme über Kreditinstitute (Umschuldungs-Darlehen) (VA 2015 € 0, 00 Voraussichtlich € 850.000, 00) € 850.000, 00 Gemeindekassier Wolfgang Brunold erläutert zudem die Positionen 1/211000-08000 und 2/211000-871100. Bei diesen beiden Positionen gehe es darum, dass das Land Vorarlberg keine direkten Förderbeiträge an die „GIG“ (Immobilienverwaltung GmbH & Co.KG) auszahle. Landesfördermittel erhalte immer nur die Gemeinde. Im vorliegenden Fall leite die Gemeinde diese nach Erhalt 1:1 an die Gemeinde Vandans Immobilienverwaltungs GmbH & Co.KG weiter. Dieser Förderbeitrag des Landes stelle für die Gemeinde Vandans de facto ein reiner „Durchlaufposten“ dar. Ohne weitere Wortmeldungen stimmen sodann alle Anwesenden der Genehmigung des vorstehenden Nachtragsvoranschlages für das Jahr 2015 zu. 3. Genehmigung zur Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 850.000, 00 Euro (Umschuldung Kredit-Finanzierung „Seniorenheim“) 3 / 13 3. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. Mai 2015 Im Zusammenhang mit der Erweiterung der Wasserversorgungsanlage (BA 07) und der Friedhofserweiterung, so der Bürgermeister einleitend, habe die Sparkasse Bludenz Bank AG bekanntlich ein Darlehensangebot gelegt, das sich nach Prüfung der anderen Angebote als „Bestangebot“ herausgestellt habe. In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung am 07. Mai 2015 habe sich die Gemeindevertretung aus diesem Grunde einstimmig gegen die Verlängerung des aus dem Jahre 2009 stammenden Darlehensvertrages bei der BAWAG PSK ausgesprochen und für die Neuaufnahme eines Darlehens in derselben Höhe, nämlich 850.000, 00 Euro, bei der Sparkasse Bludenz Bank AG plädiert und zwar auf Grundlage des vorgenannten Angebotes vom 26. März 2015. Zwischenzeitlich liege der Gemeinde Vandans von der Sparkasse Bludenz Bank AG ein schriftliches (Zusatz)-Angebot über ein Darlehen in Höhe von 850.000, 00 Euro mit einer Laufzeit bis zum 30.06.2020 (endfällig) sowie einem Zinssatz von 0, 731 % per 07. Mai 2015 und einer Bindung an den 6 Monats Euribor mit einem Aufschlag von 0, 67 % vor. Nach sachlicher und rechnerischer Prüfung des Angebotes durch die Gemeindekasse plädiere er für einen Annahme dieses Angebotes. Ohne weitere Wortmeldungen sprechen sich sodann die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für eine Annahme dieses vorliegenden Darlehensangebotes der Sparkasse Bludenz Bank AG vom 07. Mai 2015 aus. Mit dem Geld aus dieser Darlehensaufnahme soll das aus dem Jahre 2009 resultierende Darlehen bei der BAWAG PSK zur Gänze getilgt werden. 4. Einrichtung einer „Sommerbetreuung“ für Volksschulkinder Das Thema „Ferienbetreuung für Volksschulinder“, so der Bürgermeister am Beginn seiner Ausführungen, sei zuletzt in der Gemeindevertretungssitzung am 15. Jänner 2015 diskutiert worden. In dieser besagten Sitzung habe man sich in einer Grundsatzentscheidung für die Einrichtung einer solchen „Sommerbetreuung“ ausgesprochen, wenn es dafür einen entsprechenden Bedarf gebe. Um zu erfahren, wie groß der Bedarf für eine solche „Sommerbetreuung“ tatsächlich sei, habe man für eine gezielte Bedarfserhebung an den Volksschulen Vandans, St. Anton und Gantschier votiert. Im Rahmen dieser Grundsatzentscheidung habe man sich innert der Gemeindevertretung außerdem dafür ausgesprochen, die Mindestgröße der Gruppe mit 6 Kinder pro Tag festzulegen sowie die „Sommerbetreuung für Volksschulkinder“ parallel zur „Sommerbetreuung im Kindergarten“, also die ersten 4 Wochen im Monat August, anzubieten. Sodann informiert der Vorsitzende, dass sich die Volksschule Gantschier an der Bedarfserhebung im Monat Februar nicht beteiligt habe und sich das vorliegende Ergebnis folgedessen nur auf die Volksschulen Vandans und St. Anton beziehe. An diesen beiden Schulen seien insgesamt mehr als 110 Fragebögen zurückgekommen. Insgesamt, so sein Resümee, liege das Interesse an einer „Sommerbetreuung für Volksschulkinder“ weit unter seinen persönlichen Erwartungen. Konkret gebe es lediglich für 7 Kinder an der Volksschule Vandans und für 7 Kinder an der Volksschule St. Anton „verbindliches Interesse“ an einer Sommerbetreuung. Im Detail gebe es folgende „Wochen-Anmeldungen“: Woche 1 – 03. bis 07.08.: 2 Kinder aus Vandans und 4 Kinder aus St. Anton, also 6 Kinder Woche 2 – 10. bis 14.08.: 4 Kinder aus Vandans und 1 Kind aus St. Anton, also 5 Kinder Woche 3 – 17. bis 21.08.: 3 Kinder aus Vandans und 2 Kinder aus St. Anton, also 5 Kinder Woche 4 – 24. bis 28.08.: 5 Kinder aus Vandans und 5 Kinder aus St. Anton, also 10 Kinder Angesichts dieser Anmeldungen, so neuerlich der Bürgermeister, müsse man sich schon fragen, ob es sinnvoll und vertretbar sei, hier in Vandans eine eigene „Sommerbetreuung“ anzubieten, zumal im Aktiv-Park in Schruns bereits ein tolle und attraktive Sommerbetreuung von der Montafon Tourismus GmbH angeboten werde. Diese Sommerbetreuung in Schruns werde nicht nur 4 Wochen im Monat August, sondern in der Zeit vom 04.07. bis 4 / 13 3. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. Mai 2015 04.09.2015 durchgehend angeboten. Das diesbezügliche Angebot sei seiner Meinung nach sehr abwechslungsreich und auf Kinder im Alter zwischen 6 und 12 Jahren abgestimmt. Abweichend vom letztjährigen Angebot werde heuer diese Sommerbetreuung bereits ab 07.30 Uhr angeboten (im letzten Jahr erst ab 09.00 Uhr). Konkret werde in Schruns also eine Sommerbetreuung ab dem 04. Juli 2015 von Montag bis Freitag, jeweils von 07.30 Uhr bis 17.00 Uhr, angeboten, wenn das „Ganztagesprogramm“ in Anspruch genommen bzw. gebucht werde. Das „Halbtagesprogramm“ werde an 3 Wochentagen, nämlich am Montag, Mittwoch und Donnerstag, angeboten und zwar jeweils in der Zeit von 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr. Der Preis für die Ganztagesbetreuung liege einschließlich einem Mittagessen bei 28, 40 Euro pro Tag, jener für die Halbtagesbetreuung bei 16, 20 Euro pro Tag. Die Gemeinde Vandans habe bisher diese Sommerbetreuung in Schruns mit einem Beitrag von 5, 00 Euro pro Kind und Tag unterstützt. Mag. Nadine Kasper gibt in ihrer Wortmeldung zu verstehen, dass ihrer Meinung nach die vorgenommene Bedarfserhebung mangelhaft gewesen sei, zumal nur abgefragt worden sei, ob Interesse an einer „Sommerbetreuung“ im Monat August bestehe. Der Monat August sei der klassische Urlaubsmonat für Familien mit Kindern. Dass es in diesem Monat keine große Nachfrage nach einer „Sommerbetreuung“ gebe, liege auf der Hand. Ihrer Meinung nach hätte der Bedarf für die gesamten Sommerferien, also über 9 Wochen hinweg, abgefragt werden müssen. Außerdem könne sie der Überlegung, nämlich sämtliche Kinder aus der Gemeinde Vandans in die „Sommerbetreuung“ nach Schruns zu schicken, nichts abgewinnen. Für sie sei das eine falsche Lösung des Problems. Außerdem sei das Angebot in der „Sommerbetreuung“ in Schruns sehr „tourismuslastig“. Dieses sei, so ihr Empfinden, fast zu 100 % auf Gästekinder abgestimmt und wiederhole sich Woche für Woche. Persönlich plädiere sie überhaupt dafür, für alle Kinder im Alter von 2 bis 10 Jahren, also für alle Kindergarten- und Volksschulkinder, ein gemeinsames Angebot zu schaffen und zwar hier in Vandans. Im Land gebe es schon einige gute Beispiele dafür. Bgm. Burkhard Wachter hält dagegen, dass das bestehende Angebot in der Sommerbetreuung in Schruns in jeder Hinsicht „kindergerecht“ sei und dieses nicht als „tourismuslastig“ abqualifiziert werden dürfe. Auch halte er wenig von der Überlegung, für alle 2 bis 10 jährigen Kinder ein gemeinsames Betreuungsangebot zu schaffen. Auf alle seine diesbezüglichen Erkundigungen habe er deutliche Antworten erhalten. Auf Kinder im Kindergartenalter müsse man anders eingehen, wie auf Kinder im Volksschulalter. Deren Zuwendungsbedarf sei auch unterschiedlich, was auf der Hand liege. Überhaupt verstehe er nicht, wenn das bestehende Angebot in Schruns jetzt „schlecht geredet“ werde. Dafür gebe es absolut keinen Grund. Das dortige Angebot sei in den letzten Jahren sehr gut angenommen worden und zudem gebe es nur positive Rückmeldungen. Auf vielfachen Wunsch sei die Betreuungszeit jetzt noch ausgeweitet worden. Kornelia Wachter plädiert für das Schaffen einer eigenen „Sommerbetreuung“ hier in der Gemeinde Vandans. Ihrer Meinung nach gewinne jede Gemeinde an Attraktivität, wenn sie eine für die ortsansässigen Kinder eigene „Ferienbetreuung“ anbieten könne. Außerdem ersuche sie um Auskunft, in welchen Händen eine solche „Sommerbetreuung“ liege bzw. ob allenfalls das Lehrerteam an der Volksschule Vandans für diese „Sommerbetreuung“ zuständig sei. In seiner Antwort macht der Bürgermeister klar, dass diese „Sommerbetreuung“ mit der Volksschule bzw. dem dort tätigen Lehrerteam nichts zu tun habe. Berührung gebe es nur insofern, als dass diese „Sommerbetreuung“ im Gebäude der Volksschule angeboten werde. Entweder liege diese „Sommerbetreuung“ in den Händen des Vereines „Vorarlberger Tagesmütter gGmbH“, in den Händen der „Interessensgemeinschaft Vorarlberger Freizeitpädagogen“ oder in den Händen eines „eigenen Betreuungsteams“, das aber erst noch gefunden werden müsste. Ina Bezlanovits gibt ihrerseits zu verstehen, dass das Angebot von Montafon Tourismus sehr umfangreich sei. Die Gemeinde Vandans könne den Kindern hier im Ort nur einen 5 / 13 3. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. Mai 2015 Teil davon anbieten, insbesondere wenn dafür nur 1 – 2 Aufsichtspersonen zur Verfügung stehen. Außerdem glaube sie nicht, dass hier im Ort eine finanziell günstigere Lösung wie in Schruns angeboten werden könne. Und dieser finanzielle Aspekt dürfe letztlich nicht außer Acht gelassen werden. Markus Pfefferkorn und Andrea Vallaster-Ganahl plädieren beide für die Schaffung einer eigenen Sommerbetreuung hier in Vandans. Sobald sich herumgesprochen habe, dass es hier im Ort eine eigene „Sommerbetreuung“ gebe, werde es auch einen höheren Zuspruch geben. Thomas Amann, Luzia Klinger und Florian Küng vertreten einhellig die Meinung, dass das von der Montafon Tourismus GmbH bereits geschaffene Angebot derart interessant sei, dass dieses nicht negiert werden könne. Alle drei plädieren dafür, beim derzeit geringen Bedarf hier in Vandans keine eigene Einrichtung zu schaffen und dieses in Schruns bereits bestehende Angebot anzunehmen. Um dieses in Schruns bereits bestehende Angebot auch in finanzieller Hinsicht „interessant“ zu machen, spreche man sich für die Gewährung eines angemessenen Gemeindebeitrages zum jeweiligen Elternbeitrag aus. Dr. Winfried Brüser gibt zu verstehen, dass es angesichts des vorliegenden Ergebnisses der Bedarfserhebung äußerst schwierig sei, eine konkrete Entscheidung zu treffen. Die eingelangten Anmeldungen für eine „Sommerbetreuung“ hier in Vandans seien wahrlich gering. Vermutlich bestehe im Augenblick die beste Lösung darin, sich dem bereits bestehenden Angebot in Schruns bzw. jenem der Montafon Tourismus GmbH anzuschließen. Sofern heute ein Beschluss gefasst werde, sich dieser bestehenden Betreuungseinrichtung in Schruns anzuschließen, halte er es für wichtig, die betroffenen Eltern in einem Brief über die Beweggründe dieser heutigen Entscheidung zu informieren. Wenn dies zusätzlich auch noch in den „Amtlichen Mitteilungen“ kommuniziert werden könnte, wäre dies besonders zu begrüßen. Seiner Meinung nach sei von Bedeutung, die Bevölkerung konkret über die Zahlen, Daten und Fakten zu informieren. Mag. Johannes Wachter plädiert in seiner Wortmeldung ebenfalls dafür, sich diesem in Schruns bereits bestehenden Angebot einer Sommerbetreuung anzuschließen. Dafür, hier in Vandans für den bevorstehenden Sommer noch eine eigene „Ferienbetreuung“ einzurichten, fehle jetzt einfach die dafür notwendige Zeit. Unverzüglich nach dem Sommer, so sein abschließendes Plädoyer, solle sich der Ausschuss für „Jugend, Familie und Soziales“ dieser Thematik nochmals annehmen und Möglichkeiten und Wege ausloten, auf den nächsten Sommer hin, hier in der Gemeinde Vandans eine eigene Lösung zu finden. Im Zusammenhang mit der Finanzierung der Elternbeiträge in Schruns bzw. einem allfälligen Kostenbeitrag der Gemeinde Vandans zu diesen Elternbeiträgen ergeben sich in der Folge noch eine Fülle von Wortmeldungen. Über Antrag des Bürgermeisters sprechen sich die Anwesenden angesichts des geringen Interesses mit 23 : 1 Stimme gegen die Einrichtung einer eigenen „Sommerbetreuung“ hier in Vandans aus und genehmigen die Gewährung eines 50 %igen Gemeindebeitrages zum jeweiligen Elternbeitrag. Dieser 50 %ige Gemeindebeitrag soll sowohl bei Inanspruchnahme einer Ganztagesbetreuung wie auch bei Inanspruchnahme einer Halbtagesbetreuung für jedes Kind mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Vandans gewährt werden. Die einzige Voraussetzung für die Gewährung des Gemeindebeitrages soll darin bestehen, dass das Betreuungsangebot der Montafon Tourismus GmbH für zumindest eine komplette, zusammenhängende Woche in Anspruch genommen wird. Abschließend befürworten alle Anwesenden eine neuerliche Behandlung dieses Themas im kommenden Herbst im gemeindeeigenen Ausschuss für „Jugend, Familie und Soziales“. 6 / 13 3. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. Mai 2015 5. Entscheidung zur Berufung von Herrn Herbert Vonbank, Vandans, Balzerstraße 20, vom 27. Februar 2014, gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 13. Februar 2014, Zl. V 131-9/02/2014 Da sich Herbert Vonbank und Christine Fuchs unter den Zuhörern befinden, erkundigt sich der Bürgermeister, ob es gegen deren Anwesenheit Einwände gibt. Alle Damen und Herren der Gemeindevertretung signalisieren in der Folge, dass es gegen einen Verbleib des Antragstellers bzw. von Frau Christine Fuchs im Sitzungssaal keine Einwände gibt. In weiterer Folge legt der Bürgermeister, und zwar in chronologischer Reihenfolge, den Sachverhalt in der gegenständlichen Causa dar und zwar: Im Herbst 2013 habe Herr Herbert Vonbank das Ansinnen geäußert, auf dem Dach seines Wohnhauses eine Photovoltaikanlage zu errichten. Auf dieses Ansinnen hin seien dem Interessenten Herrn Vonbank die „Vandanser Richtlinien“ betreffend die Errichtung von Solar- und Photovoltaik-Anlagen ausgehändigt worden. Am 18. Dezember 2013 habe Herbert Vonbank einen diesbezüglichen Bauantrag eingebracht. Zwölf Tage später, nämlich am 30. Dezember 2013, sei von Amts wegen festgestellt worden, dass mit den Ausführungen der Arbeiten bereits begonnen worden sei und zwar ohne dem Vorliegen einer Baubewilligung. Nach einer mündlichen Einstellung der Bauarbeiten an Ort und Stelle sei noch am selben Tag eine schriftliche Baueinstellung verfügt worden. Trotz dieser „Baueinstellung“ seien die Arbeiten weitergeführt und die Montage der Photovoltaikanlage auf dem Dach seines Wohnhauses fertiggestellt worden. Am 09. Februar 2014 sei vom Gestaltungsbeirat zum gegenständlichen Bauantrag eine Stellungnahme eingelangt. Angesichts dieser negativen Stellungnahme des Gestaltungsbeirates sei dann am 13. Februar 2014 ein ablehnender Baubescheid ergangen. Gegen diesen ablehnenden Baubescheid habe Herbert Vonbank am 28. Februar 2014 fristgerecht das Rechtsmittel der Berufung eingebracht. Am 05. März 2014 habe die Bauverwaltung Montafon den Amtssachverständigen für Raumplanung und Baugestaltung, nämlich DI Ulrich Grasmugg ersucht, ein Gutachten zum vorliegenden Antrag des Herbert Vonbank zu erstatten. Am 12. März 2014 habe DI Ulrich Grasmugg im Beisein von DI Reinhard Falch und DI Andreas Pfeifer ein mündliches Gutachten erstattet, das im Aktenvermerk vom 13. März 2014 festgehalten worden sei. Mit Schreiben vom 20. Mai 2014 sei Herbert Vonbank dann von der Bauverwaltung Montafon aufgefordert worden, zum Gutachten des Gestaltungsbeirates vom 09. Februar 2014 Stellung zu nehmen. Herbert Vonbank habe daraufhin am 26. Mai 2014 ein Gutachten von Architekt DI Anton Kuthan vorgelegt. Am 21. August 2014 habe die Gemeinde Vandans bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz einen Strafantrag wegen Bauen ohne Baubewilligung gestellt. Nach dieser ausführlichen Darlegung des Sachverhaltes übergibt der Bürgermeister den Vorsitz an seinen Stellvertreter, nämlich Vizebürgermeister Michael Zimmermann, und verlässt auf eigenen Wunsch den Sitzungssaal. Vbgm. Michael Zimmermann spricht sich in der Folge für eine Vertagung der Entscheidung zur vorliegenden Berufung aus und plädiert für die Anberaumung eines Ortsaugenscheines. An Ort und Stelle lasse sich auch die seinerzeit vom Gestaltungsbeirat erstattete Stellungnahme bzw. die Gegenäußerung von DI Anton Kuthan am besten diskutieren. Außerdem vermute er, dass ein großer Teil der anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung die in der Sitzung am 18. Oktober 2012 in der Gemeindevertretung einstimmig beschlossenen „Richtlinien zur Gestaltung von thermischen Solarkollektoren und Photovoltaikanlagen“ nicht tatsächlich kenne. Da die Anlage vom Antragsteller ohnehin schon errichtet worden sei, spiele eine Vertagung der heute anstehenden Entscheidung keine wirkliche Rolle mehr. Und am Faktum, dass der Bauwerber ohne dem Vorliegen einer Baubewilligung mit den Bauarbeiten begonnen habe und die Errichtung der Photovoltaikanlage im Widerspruch zu den seinerzeit beschlossenen „Vandanser Richtlinien“ stehe, ändere eine Vertagung der Entscheidung auch nichts mehr. 7 / 13 3. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. Mai 2015 Hannes Ganahl plädiert in seiner Wortmeldung dafür, heute zur vorliegenden Berufung jedenfalls eine Entscheidung zu treffen. Er selber kenne die seinerzeit von der Gemeindevertretung beschlossenen „Richtlinien“ sehr wohl und befinde diese auch grundsätzlich für in Ordnung. Die Vorgehensweise der Gemeinde Vandans insgesamt könne er allerdings nicht gut heißen. Seiner Meinung nach stehe „das Vergehen des Antragstellers“, nämlich das Bauen ohne Baubewilligung bzw. das Ignorieren der besagten Richtlinien, in keinem Verhältnis zur vermutlichen Konsequenz, nämlich der Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes. Mag. Nadine Kasper gibt in ihrer Wortmeldung zu verstehen, dass sie entsprechende Erkundigungen eingeholt habe. Die Vorgehensweise der Gemeinde Vandans in dieser Angelegenheit sei für sie inakzeptabel. Dieses betrachte sie als eine „Frötzelei“ dem Bürger gegenüber. Außerdem erachtete sie die seinerzeit beschlossenen Richtlinien für „veraltet“. Und auch dem Vorschlag von Vbgm. Michael Zimmermann, nämlich die Entscheidung heute zu vertagen, könne sie nichts abgewinnen. Sie trete dafür ein, zur vorliegenden Berufung heute eine Entscheidung zu treffen und der Berufung stattzugeben. Mag. Christian Egele kann den Aussagen seiner Vorrednerin nicht beipflichten. Tatsache sei, dass sich der Bauwerber wissentlich über die derzeit gültigen Richtlinien der Gemeinde Vandans hinweg gesetzt habe und ohne Baubewilligung mit der Errichtung der Photovoltaikanlage begonnen habe. In den Jahren seit dem Beschluss dieser Richtlinien seien alle Anträge auf Errichtung von Solar- oder Photovoltaikanlagen nur dann genehmigt worden, wenn diese im Einklang mit diesen Richtlinien gestanden seien. Anträge, die nicht im Einklang mit diesen Richtlinien gestanden seien, seien unisono abgelehnt worden. Ob diesen Fakten könne er absolut keine „Frötzelei“ seitens der Gemeinde erkennen. Florian Küng und auch Ina Bezlanovits pflichten in ihren Wortmeldungen den Aussagen von Mag. Christian Egele bei. Ina Bezlanovits plädiert darüber hinaus dafür, im ganzen Tal (Montafon) so schnell wie möglich einheitliche Richtlinien - was die Errichtung von Solarund Photovoltaikanlagen betrifft - zu erlassen. Markus Pfefferkorn bestätigt, dass die Vorgehensweise des Bauwerbers nicht korrekt gewesen sei. Im vorliegenden Fall habe sich aber selbst die Bauverwaltung Montafon dafür ausgesprochen, der Berufung stattzugeben und den erstinstanzlichen Bescheid nicht zu bestätigen. Seiner Meinung nach müsse diese Causa „als Einzelfall“ gesehen werden. Wie Vbgm. Michael Zimmermann sprechen sich in der Folge auch Thomas Amann und Alexander Zimmermann für eine Vertagung der Entscheidung aus, zumal es dafür gute und gewichtige Gründe gebe. Da die Anlage ohnehin schon errichtet sei, solle sich die Gemeindevertretung in aller Ruhe mit den seinerzeit beschlossenen Richtlinien, mit dem Gutachten des Gestaltungsbeirates und auch der Stellungnahme des DI Anton Kuthan auseinander setzen und erst nach einem Ortsaugenschein, der für äußerst wichtig erachtet werde, eine Entscheidung treffen. Kornelia Wachter spricht sich klar gegen eine Vertagung der Entscheidung aus. Es sei jedem Gemeindevertreter genügend Zeit zur Verfügung gestanden, sich dementsprechend zu informieren. Die ganze Sache ziehe sich seit Ende 2013 hin. Ihrer Meinung nach sei diese Vorgehensweise der Gemeinde Vandans unfair, zumal Herbert Vonbank bis dato noch keine Fördermittel vom Land erhalten habe. Mag. Johannes Wachter gibt zu verstehen, dass sich bis heute am Sachverhalt nichts geändert habe. Die Gemeindevertretung müsse die ganze Angelegenheit rein rechtlich beurteilen und dann eine Entscheidung treffen. Dass eine „Richtlinie“ nicht die selbe Verbindlichkeit habe wie eine Verordnung, sei klar. Wie bereits erwähnt worden sei, seien in den letzten Jahren alle Anträge auf Errichtung von Solar- oder Photovoltaikanlagen auf Grundlage dieser gültigen Richtlinien bzw. im Einklang mit diesen Richtlinien entschieden worden. Wenn heute eine Entscheidung zur vorliegenden Berufung getroffen werde, könne 8 / 13 3. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. Mai 2015 diese nur auf Grundlage der derzeit gültigen Richtlinien erfolgen. Mit einem Abrücken von dieser bisher gültigen Praxis setze man sich der Gefahr des Vorwurfes der Willkür bzw. in weiterer Folge von Haftungsklagen jener, deren Anträge mit einem Verweis auf die bestehenden Richtlinien abgelehnt worden sind, aus. Er spreche sich deshalb auch für eine Vertagung dieser Berufungsentscheidung aus, um weitere Rechtsauskünfte einzuholen. Dem darauf folgenden Antrag von Vbgm. Michael Zimmermann, nämlich die Entscheidung zur vorliegenden Berufung des Herbert Vonbank heute zu vertagen, wird mit 14 : 9 Stimmen zugestimmt. (Gegenstimmen: Fraktion „AFL + GRÜ“) 6. Teilsanierung der Dacheindeckung beim Feuerwehr-Gerätehaus Vandans - Auftragsvergabe Auf Ersuchen von Kommandant Christoph Schapler, so der Bürgermeister in seiner Einleitung, habe es im heurigen Frühjahr beim Feuerwehr-Gerätehaus einen weiteren Ortsaugenschein gegeben. Dabei habe er sich überzeugen können, dass die Eindeckung des Hauptdaches äußerst desolat sei und teilweise bereits Wasser in das Gebäude eintrete. Eine kleine Reparatur bzw. das Auswechseln einzelner Welleternit-Platten sei kein Thema mehr. Die zu Rate gezogene Firma Stemer aus Schruns habe dann auch bestätigt, dass nur mehr eine komplette Erneuerung der Dacheindeckung in Frage komme. Das Gemeindeamt sei deshalb angewiesen worden, wenigstens 2 Angebote einzuholen. Per heutigem Tage seien deshalb 2 Angebote vorliegend und zwar von der Firma Stemer aus Schruns und der Firma Lins aus Feldkirch. Die sachliche und rechnerische Prüfung der beiden Angebote habe ergeben, dass jenes der Firma Stemer vom 11. März 2015 mit 9.803, 20 Euro als Best- und Billigstangebot betrachtet werden müsse. Er plädiere deshalb dafür, den Auftrag für die Neueindeckung des Hauptdaches mit Welleternit an die Firma Stemer in Schruns und zwar auf Basis des vorliegenden Angebotes vom 11. März 2015 zu vergeben. Nach Beantwortung einiger Fragen grundsätzlicher Natur, sprechen sich alle Damen und Herren einstimmig für eine Auftragsvergabe an die Firma Stemer, Schruns, basierend auf dem Angebot vom 11. März 2015, mit einer Auftragssumme in Höhe von 9.803, 20 Euro (brutto), aus. 7. Anschaffung eines “Umkleidecontainers“ für die Ortsfeuerwehr Vandans Bevor der Vorsitzende die äußerst angespannte Raumsituation im Feuerwehr-Gerätehaus schildert, begrüßt er den Kommandanten der Ortsfeuerwehr, nämlich Christoph Schapler, und dankt diesem für sein Kommen. Sodann informiert er im Detail über die „Raumnot“ im Feuerwehr-Gerätehaus. Sein Resümee – das Feuerwehr-Gerätehaus platze aus „allen Nähten“. Die Raumnot sei derart groß, dass nicht einmal mehr die Möglichkeit bestehe, weitere Spinde zu platzieren. Im Augenblick könne die Ortsfeuerwehr de facto keine neuen Wehrmänner/-frauen mehr aufnehmen, weil es am Platz für zusätzliche Spinde fehlt. Von dieser ausgeprägten Raumnot habe er sich selber schon mehrere Male überzeugen können. In Abstimmung mit dem Kommando der Ortsfeuerwehr müsse er heute daher für den Ankauf von insgesamt 4 Containern, die man alle als „Umkleidecontainer“ nützen wolle, votieren. Weil die tatsächliche Situation vor Ort am besten wohl der Kommandant kenne, wolle er nun diesem das Wort geben, und diesen bitten, die räumliche Situation im Feuerwehr-Gerätehaus aus seiner Sicht darzulegen. Kdt. Christoph Schapler bedankt sich in der Folge für die Möglichkeit, heute den anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung die räumliche Situation im Feuerwehr- 9 / 13 3. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. Mai 2015 Gerätehaus schildern zu dürfen. In seiner Einleitung informiert er ganz kurz über die rechtliche Stellung der Ortsfeuerwehr im Allgemeinen und zwar: Die Ortsfeuerwehren Vorarlbergs sind keine Vereine im Sinne des Vorarlberger Vereinsgesetzes. Sie haben die Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts und erfüllen all ihre Aufgaben im Auftrag der Gemeinde. Darüber hinaus gibt Christoph Schapler dann zu verstehen, dass derzeit 68 aktive Wehrmänner in der Ortsfeuerwehr Vandans tätig sind. Im Moment gebe es 51 Kleiderspinde. Wie bereits vom Bürgermeister geschildert, gebe es im jetzigen Gerätehaus keinen frei verfügbaren Platz mehr. Das Gegenteil sei der Fall. Es fehle am erforderlichen Platz zur Unterbringung der für den jetzigen Mannschaftsstand erforderlichen Uniformen beziehungsweise Ausrüstung. Da die Ortsfeuerwehr im Augenblick noch nicht die vom Gesetz geforderte Mannschaftsstärke aufweise, bemühe man sich permanent um neue Mitglieder. Zuversichtlich hoffe er, dass die diesbezüglichen Bemühungen der Ortsfeuerwehr bald von Erfolg gekrönt seien. Aus diesem Grunde müsse er darauf drängen, so schnell wie möglich zusätzlichen Raum im Feuerwehr-Gerätehaus zu schaffen. In zahlreichen Diskussionen und Beratungen sei der Ausschuss der Ortsfeuerwehr zur Erkenntnis gelangt, dass die im Augenblick bestehende „Raumnot“ nur mit der Anschaffung eines „Umkleidecontainers“, bestehend aus 4 Einzel-Containern, gelöst werden könne. Dass im Augenblick die Neuerrichtung eines Feuerwehr-Gerätehauses für die Gemeinde nicht das vordringlichste Thema sei, akzeptiere man. Man habe sich nach Rücksprache mit dem Bürgermeister erlaubt, bei der Firma Recon in Ebbs ein entsprechendes Angebot (betreffend die Anschaffung eines „Umkleidecontainers“) einzuholen. Die Firma Recon sei im Bereich „Containerlösungen“ ein führendes Unternehmen in Österreich mit einer monopolähnlichen Stellung. Er sage dies deshalb, weil es österreichweit kein vergleichbares Unternehmen gebe. Es gebe deshalb auch kein weiteres (Vergleichs-)Angebot. Im Übrigen beinhalte das von der Firma Recon am 25. März 2015 gestellte Angebot 2 Varianten, nämlich eine Kauf- und eine Mietvariante. Der von der Firma Recon angebotene Umkleidecontainer, bestehend aus 4 Einzel-Containern, weise eine Größe von zirka 6.00 m x 2.40 m auf. Diese Containergröße biete Gewähr, alle jetzigen und künftig benötigten Kleiderspinde unterzubringen. Den Vorstellungen der Ortsfeuerwehr zufolge könnte dieser Container an der Südseite, und zwar direkt im Anschluss an das Feuerwehr-Gerätehaus, situiert werden. Nach diesen recht ausführlichen Informationen des Kommandanten Christoph Schapler bedankt sich der Bürgermeister bei diesem und gibt zu verstehen, dass es von ihm (dem Bürgermeister) eine klare Präferenz für die „Kaufvariante“ gebe. In der Folge gibt der Bürgermeister dann noch ergänzende Informationen zu den Anschaffungs- bzw. Errichtungskosten. Diesen Ausführungen zufolge belaufen sich die Kosten für den vorerwähnten „Umkleidecontainer“ auf 20.790, 00 Euro (netto), jene für das erforderliche „Sekundärdach auf 5.550, 00 Euro (netto). Die Kosten für die Herstellung der Unterkonstruktion (Fundament, Bodenplatte udgl.) können noch nicht beziffert werden. Es folgen dann noch einige Fragen grundsätzlicher Natur, die vom Bürgermeister bzw. dem Kommandanten der Ortsfeuerwehr beantwortet werden. Alle Anwesenden sprechen sich sodann für einen Ankauf des bereits mehrfach erwähnten „Umkleidecontainers samt Sekundärdach“ bei der Firma Recon aus und genehmigen die daraus resultierenden Aufwendungen einschließlich jenen für das Erstellen der Unterkonstruktion. 8. Berichte und Allfälliges Der Bürgermeister berichtet, dass 10 / 13 3. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. Mai 2015  am kommenden Samstag, dem 23. Mai 2015, der Alpengasthof Rellstal seine Tore wieder eröffne und ab diesem Tag der neue Pächter, nämlich Herr Gerfried Silberbauer, dort mit einem tollen Angebot an Speisen und Getränken aufwarte.  die vor dem Jagdhaus Rells befindliche Haltestelle des Wanderbusses Rellstal entfernt und beim Parkplatz „Lende“ neu zur Aufstellung kommen werde.  es von Tanja Rudigier, der Präsidentin des RC Montafon, die Überlegung gebe, in Vandans einen Turnierplatz zu errichten und sich die Gemeindevertretung in einer der nächsten Sitzungen mit dieser Überlegung zu befassen habe.  die Jurysitzung betreffend „Neubau der Schulturnhalle (Rätikonhalle) am 26. Juni 2015 stattfinden werde.  es mit DI Martin Jenny von der Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Bludenz, einen Ortsaugenschein beim Schießstand der Schützengilde Montafon gegeben habe. In erster Linie habe dieser Ortsaugenschein der Frage, ob beim bestehenden Gebäude noch Zu- bzw. Aufbauten möglich sind, gegolten. Die diesbezügliche Antwort erwarte er sich in den nächsten Tagen bzw. Wochen. Unter Punkt „Allfälliges“ ergeben sich folgende Wortmeldungen: Markus Pfefferkorn: Von der Verwaltungsakademie Vorarlberg „Schloss Hofen“ werden für Gemeindemandatare eine Fülle von Kursen und Seminaren angeboten. Die damit verbundenen Kursgebühren sind zum Teil recht beachtlich. Ich würde dafür plädieren, dass die Gemeinde jenen Mandatarinnen bzw. Mandataren, die solche Kurse besuchen, 50 % der Kursgebühren rückerstattet. Antwort des Bürgermeisters: Wenn dieses Ansinnen von dir als offizieller Antrag gewertet werden soll, bin ich gerne bereit, diesen dem Gemeindevorstand zur Entscheidung vorzulegen. Kornelia Wachter: Ich kann diesen Vorschlag von Markus Pfefferkorn nur unterstützen. Meiner Meinung nach wäre vorstellbar, den Beitrag der Gemeinde pro Kurs mit zirka 70, 00 Euro pro Jahr zu deckeln. Alexander Zimmermann: Jede Gemeindevertreterin und jeder Gemeindevertretung erhält pro Sitzung, an der teilgenommen wird, eine Sitzungsentschädigung in Höhe von 20, 00 Euro. Meiner Meinung nach ist diese Sitzungsentschädigung auch dafür da, solche und ähnliche Kurskosten zu finanzieren. Ich selber kann einer Forderung, dass die Gemeinde solche Kursgebühren mitfinanziert, nichts abgewinnen. Markus Pfefferkorn: Der Fitnessparcour beidseitig des Mustergielbaches befindet sich dem Vernehmen nach in einem desolaten Zustand. Meiner Meinung nach sollte dieser so rasch wie möglich saniert werden. Antwort des Bürgermeisters: Der sanierungsbedürftige Zustand des Parcours ist uns bekannt. Von der Caritas Vorarlberg ist eine Idee geäußert worden, wie der Fitnessparcour im Rahmen eines Projektes zur Gewaltprävention erneuert werden könne. Im Augenblick wird diese Idee gerade geprüft. Luzia Kinger: Ist im Gemeindegesetz geregelt, ob anwesende Zuhörer bei einer öffentlichen Gemeindevertretungssitzung das Wort ergreifen dürfen? Antwort des Bürgermeisters: Im § 48 des Gemeindegesetzes ist der „Vorsitz und Sitzungspolizei“ geregelt. „Bei Störungen von Sitzungen der Gemeindevertretung durch die Zuhörer kann der Vorsitzende nach vorangegangener erfolgloser Ermahnung die einzelnen Ruhestörer entfernen oder den Zuhörerraum räumen lassen.“ 11 / 13 3. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. Mai 2015 Manuel Zint: Beim neuen Hochbehälter Vens hat es einen Ortsaugenschein mit dem Grundeigentümer, der Agrargemeinschaft Vandans, gegeben. Was ist bei diesen Ortsaugenschein herausgekommen? Antwort des Bürgermeisters: Im Prinzip hat man sich ausschließlich darauf geeinigt, in der zum neuen Hochbehälter führenden Zufahrtsstraße eine zusätzliche Wasserrinne (zum Ableiten von Niederschlagswasser) einzubauen. Vbgm. Michael Zimmermann: Die Beleuchtung des Gemsleweges wird immer wieder urgiert. Warum kann diese Beleuchtungsanlage nicht installiert werden? Antwort des Bürgermeisters: Der dort bestehende Fußweg verläuft in der Natur nicht dort, wo er laut dem Grundbuchskataster verlaufen sollte – im Prinzip auf fremdem Grund und Boden. Ich bin der Meinung, dass zuerst die Eigentumsverhältnisse bereinigt werden sollten. Den betroffenen Grundeigentümern ist von mir schon mehrere Male ein Grundtausch im Verhältnis von 1 : 1 angeboten worden. Vom Grundbesitzer Reimund Wachter hat es bis dato leider noch nie eine Zustimmung zu solch einem Grundtausch gegeben, obwohl die Gemeinde bereit wäre, alle daraus resultierenden Kosten zu tragen. Stefan Steininger BSc: Der SCM Vandans feiert am 13. Juni im Rahmen des letzten Heimspieles dieser Spielsaison den Aufstieg in die nächst höhere Spielklasse. Es wäre schön, würde sich auch die „offizielle Gemeinde“ als Gratulant einstellen. Antwort des Bürgermeisters: Von der Harmoniemusik Vandans weiß ich, dass diese dem SCM Vandans aus Anlass des Klassensieges am 13. Juni musikalische Glückwünsche überbringen wird. Ich gehe davon aus, dass bei diesem letzten Heimspiel auch offizielle Vertreter der Gemeinde Vandans anwesend sein und diese dem „Aufsteiger“ die Glückwünsche und Gratulationen der Gemeinde überbringen werden. Ina Bezlanovits: Mir würde gefallen, wenn die „offizielle Gemeinde“ bei jedem Sterbefall im Ort eine Kondolenzkarte schreiben würde. Antwort des Bürgermeisters: Ich bin mir nicht sicher, ob das Schreiben solcher Kondolenzkarten künftig zu den Aufgaben einer Kommune zählen soll. In meiner Funktion als Bürgermeister nehme ich mehr oder weniger an jeder Beerdigung teil und vertrete damit „die offizielle Gemeinde“. Armin Wachter: Gibt es schon eine Finanzierungszusage des Landes was die Neuerrichtung der Schulturnhalle (Rätikonhalle) betrifft? Antwort des Bürgermeisters: Bei meiner letzten Vorsprache in der Finanzabteilung des Landes sind mir vage Zusagen gemacht worden. Konkrete Zusagen kann und wird es erst geben, wenn ein umsetzungsfähiges Projekt samt verbindlichen Ausführungspreisen vorliegt. Armin Wachter: Ich verstehe nicht, dass entlang des Gaualangaweges seinerzeit 2 Bautiefen umgewidmet worden sind. Antwort des Bürgermeisters: Ich kann mich nicht daran erinnern, dass entlang des Gaualangaweges jemals 2 Bautiefen umgewidmet worden sind. Im Gegenteil: Anträge auf Ausweitung der dortigen BW-Widmungen sind bis dato immer abgewiesen worden. Kornelia Wachter: Warum muss bei der einen Veranstaltung der Boden der Rätikonhalle unterstellt werden und bei der andern nicht? Antwort des Bürgermeisters: Gemäß dem statischen Gutachten vom November 2014 ist die Sicherheit gegen ein Aufschwingen der Deckenkonstruktion bei dynamischen Belastungen nicht gegeben. Bei Veranstaltungen mit großer Menschenansammlung, bei denen sich ein großer Teil der Personen in Bewegung befindet (z.B. Tanzen oder ähnliches), muss die Deckenkonstruktion unterstellt werden. 12 / 13 3. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. Mai 2015 Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Bürgermeister allen für ihr Kommen sowie die sachliche und konstruktive Mitarbeit und schließt um 22.20 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: Eveline Breuß Burkhard Wachter, Bgm. 13 / 13 3. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. Mai 2015