19940217_GVE044

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 19:13
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1994-02-17
Erscheinungsdatum 1994-02-17
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Inhalt des Dokuments

-1- GEMEINDEAMT VANDANS 17. Februar 1994 Niederschrift aufgenommen am 17. Februar 1994 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 44. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 10. Februar 1994 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Franz Egele, GR Wolfgang Violand, GV Manfred Blenke, GR Josef Tschofen, GV Peter Scheider, GV Inge Dobler, GV Gerhard Stampfer, GV Florentin Salzgeber, GV Gerhard Bitschnau, GV Gerlinde Linder, GV Norbert Sartori, GV Franz Bitschnau, GR Gottfried Schapler, GV Peter Schapler, GV Dr. Gernot Hämmerle, GV Ernst Stejskal, GV Elmar Kasper sowie die Ersatzleute Karin Ganahl, Leonhard Ammann und Friederike Feurstein. Entschuldigt: GV Ernst Schoder, GV Kurt Greber und GV Ing. Manfred Vallaster Schriftführerin: GemBed. Marion Wachter Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 44. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute sowie den Zuhörer und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 43. Sitzung vom 28. Dezember 1993 2. Entscheidung zum Ansuchen der Eheleute Dietmar und Irene Hartmann, Vandans, Dorf 11, um Bewilligung zum Anschluß an die Ortswasserversorgung der Gemeinde für ein Einfamilienwohnhaus auf Gp. 200/1 3. Entscheidung zum Ansuchen der Harmoniemusik Vandans um Gewährung eines Kostenbeitrages zu den Instrumenten- und Trachtenanschaffungen in den Jahren 1990 bis 1993 4. Beschlußfassung zur Mitbeteiligung am Altenhilfekonzept Außermontafon und Genehmigung der daraus resultierenden anteiligen Kosten 5. Entlassung der Gp. 391/4 von Dipl.Ing. Viktor Rinderer, Bludenz, aus der Dienstbarkeit der Duldung zur Aufstellung eines Kleinliftes zugunsten der Gemeinde Vandans 6. Einräumung eines Dienstbarkeitsrechtes zugunsten der SPARWarenhandels-AG bzw. deren Rechtsnachfolger betreffend die Anlegung einer Zufahrtsstraße über die Gp. 35/3 zum Projekt "Zentrumsbebauung SPAR" 7. Stellungnahmen zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend: a) ein Gesetz über eine Änderung des Versteigerungsgesetzes; b) ein Gesetz über eine Änderung des Luftreinhaltegesetzes; c) ein Gesetz über eine Änderung des Landesumlagegesetzes; 8. Berichte und Allfälliges -2- Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 43. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 28. Dezember 1993, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt. 2. Nach kurzer Erläuterung des Bauvorhabens wird den Antragstellern einstimmig die Genehmigung zum Anschluß an die Ortswasserversorgung der Gemeinde erteilt. Die Genehmigung wird jedoch ausdrücklich unter den Bedingungen der derzeit gültigen Wasserleitungs- und Gebührenordnung ausgesprochen. 3. Der Bürgermeister verliest eingangs das Ansuchen der Harmoniemusik. Diesem entsprechend ersuchen diese um einen 50 %igen Zuschuß zu den Gesamtaufwendungen von S 263.703, --. Diese resultieren ausschließlich aus Instrumenten- und Trachtenanschaffungen in den Jahren 1990 bis 1993. GR Gottfried Schapler plädiert in diesem Zusammenhange für eine Berücksichtigung im Budget 1994, soferne die Gemeindevertretung zu einer positiven Entscheidung gelange. Dieser Auffassung schließt sich auch der Bürgermeister an. GR Josef Tschofen gibt seinerseits zu überlegen, jährlich einen fixen Betrag für derartige Förderungen der Harmoniemusik im Budget vorzusehen. Soferne keine Ausschöpfung dieses Fixpostens erfolge, habe dies ja keinerlei nachteilige Auswirkungen auf das Budget. Dieser Anregung von GR Josef Tschofen wird entgegengehalten, daß solche Budgetansätze zu einer Verzerrung des Voranschlages führen und daher als nicht sinnvoll erachtet werden. Letztlich sprechen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung in Anerkennung dieser durch Rechnungskopien nachgewiesenen Ausgaben einstimmig für einen außertourlichen Förderungsbeitrag in Höhe von 50 %, das sind S 131.851, 50, aus. GR Wolfgang Violand hat wegen Befangenheit an der Abstimmung nicht teilgenommen. 4. Der Bürgermeister bringt zur Kenntnis, daß die Bestandserhebung im Rahmen des Projektes "Altenhilfekonzept Außermontafon" nunmehr abgeschlossen ist und eine Auswertung hierüber in schriftlicher Form vorliegt. Bei dieser Gelegenheit übergibt der Vorsitzende an die anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung je ein Exemplar dieses Ergebnis-Berichtes. Im Anschluß daran informiert der Bürgermeister weiters, daß in diesem Gesamtprojekt, in dem der Gemeinde Vandans ein Gesamtkostenanteil von S 78.127, -- zukommt, auch die Erarbeitung sozialpolitischer Leitlinien sowie eine Infrastrukturerhebung für das gesamte Außermontafon inkludiert sei. Damit werde dann die sogenannte "Phase I" abgeschlossen. In einer zweiten Phase biete sich dann der Gemeinde die Möglichkeit, die mittel- bis längerfristigen Ziele im Bereich der Altenhilfe selbst sowie für das Zusammenwirken mit den Nachbargemeinden festzulegen. Diese "Phase II" erfordere aber jedenfalls die Bildung einer spezifischen Arbeitsgruppe, deren Mitglieder bereit sind, an diesem Thema mitzuarbeiten. Außerdem sei auch der finanzielle Aufwand der Unternehmensberatung Simma & Partner mit S 73.800, -- nicht unerheblich. -3- In der Folge ergibt sich eine rege Diskussion bei der einhellig die Auffassung vertreten wird, voreilige Schritte in Richtung "Phase II" vorerst zu unterlassen. Das nunmehr vorliegende Ergebnis der durchgeführten Bestandsaufnahme müsse vor weiteren Schritten erstmals aufgearbeitet werden. Als weiterer Schritt müsse dann jedenfalls diese Arbeitsgruppe installiert werden. Erst dann sei der Zeitpunkt gekommen, eine Entscheidung über das weitere Vorgehen und den tatsächlichen Inhalt bzw. Umfang dieser "Phase II" festzulegen. Einstimmig genehmigt werden daher vorerst lediglich die Aufwendungen im Rahmen der "Phase I" (= Bestandsaufnahme) und zwar in der vorerwähnten Größenordnung von S 78.127, --. Abschließend ersucht der Bürgermeister alle Anwesenden um eine intensive Auseinandersetzung mit dem nunmehr vorliegenden Ergebnis-Bericht und um tatkräftige Unterstützung und Mitarbeit bei der weiteren Umsetzung dieser nunmehr gewonnenen Erkenntnisse. 5. Der Bürgermeister bringt zur Kenntnis, daß Dipl.Ing. Viktor Rinderer, Bludenz, Obdorfweg 40a, mit Antrag vom 2.2.1994 die Entlassung des Grundstückes Nr. 391/4 aus der Dienstbarkeit der Duldung zur Aufstellung eines Kleinschleppliftes erbeten habe. Anhand eines Lageplanes informiert der Vorsitzende sodann über die örtliche Lage dieser zur Freistellung beantragten Liegenschaft. Weiters gibt er zu verstehen, daß die Gemeinde Vandans mit Kaufvertrag vom 12.1. 1989 bzw. 2.2.1989 die Dienstbarkeitsrechte für Schiabfahrt und Rodelbahn an die Vorarlberger Illwerke AG verkauft habe. Folgedessen bestehe zugunsten der Gemeinde Vandans lediglich noch das Dienstbarkeitsrecht zur Aufstellung eines Kleinschleppliftes. Nachdem das zur Entlassung beantragte Grundstück durch die Aufstellung des Kleinschleppliftes nicht berührt wird, genehmigt die Gemeindevertretung einstimmig die Entlassung dieser Liegenschaft aus der vorerwähnten Dienstbarkeit. 6. Sehr ausführlich informiert der Vorsitzende vorab über das nunmehr zur Ausführung gelangende Projekt "Zentrumsverbauung SPAR", die stattgefundene Unterredung mit den Fraktionsobmännern am 8.d.M. sowie das Ergebnis der am 9.2.1994 durchgeführten kommissionellen Bauverhandlung. Mit Ausnahme der Warenanlieferung habe sich für die Gemeinde ein äußerst erfreuliches Verhandlungsergebnis ergeben, sodaß mit einem baldigen Baubeginn im Frühjahr gerechnet werden könne. Nachdem die Zufahrt zur Tiefgarage, welche in diesem Zusammenhange für die in der Anlage inkludierten Wohneinheiten miterrichtet werde, illseits, also über das Grundstück Nr. 35/3 geplant sei, ersuche die Bewilligungswerberin um die Einräumung einer Dienstbarkeit zur Schaffung dieser Zufahrtsstraße. Dem Begehren der Antragstellerin wird nach kurzer Diskussion einstimmig entsprochen, wobei die gegenständliche Dienstbarkeitseinräumung nachstehende Bedingungen und Auflagen zu enthalten hat: a) Die Gemeinde Vandans räumt hiermit als Eigentümerin des Grundstückes Nr. 35/3 der SPAR-Warenhandels-AG das Recht ein, entlang der -4- nordöstlichen Grundgrenze des Grundstückes Nr. 44 eine Zufahrtsstraße mit einer Breite von 4.00 m im nordseitig gelegenen Teil und mit einer Breite von 4.50 m im südlichen Bereich zu errichten und hierauf das uneingeschränkte Geh- und Fahrrecht zu ihrem Grundstück Nr. 35/1 auszuüben. b) Es wird ausdrücklich festgehalten, daß diese Wegerschließung als Zufahrt zu der auf dem Grundstück Nr. 35/1 zu erstellenden "Zentrumsverbauung" dient. Die Gemeinde Vandans nimmt jedoch zur Kenntnis, daß diese Dienstbarkeitseinräumung auch für die auf dem Grundstück Nr. 35/1 im Rahmen dieser Zentrumsverbauung zu errichtenden und baubehördlich bewilligten Bauwerke gilt. c) Die Errichtungskosten des Zufahrtsweges trägt zur Gänze die SPARWarenhandels-AG. d) Die Gemeinde Vandans und deren Rechtsnachfolger sind jederzeit zur Mitbenützung dieses Weges berechtigt. Soferne die Gemeinde Vandans von ihrem Recht auf Mitbenützung dieses Zufahrtsweges Gebrauch macht, hat sich diese anteilmäßig und zwar im Ausmaß der tatsächlichen Mitbenützung an den laufenden Erhaltungskosten zu beteiligen. Für landwirtschaftliche Zwecke kann der gegenständliche Zufahrtsweg von der Gemeinde Vandans und deren Beauftragten jederzeit und ohne jegliche Kostenbeteiligung benützt werden. e) Die Gemeinde Vandans und ihre Rechtsnachfolger können diesen Zufahrtsweg jederzeit verlegen, wenn dies der besseren Erschließung ihrer Liegenschaften oder einer zweckmäßigeren Bebauung dient und sie die Kosten der Wegumlegung zur Gänze trägt. f) Die SPAR-Warenhandels-AG und deren Rechtsnachfolger verpflichten sich, der Gemeinde Vandans die Errichtung eines Gehsteiges entlang der L 83 im Bereich ihres Grundstückes Nr. 35/1 und zwar in einer Breite von maximal 1.50 Meter zu gestatten und räumt ihr hiezu ein entsprechendes Dienstbarkeitsrecht ein. Die Errichtungs- und Erhaltungskosten für den Gehsteig trägt zur Gänze die Gemeinde Vandans. g) Mit dieser Dienstbarkeit ist auch das Recht verbunden, Einrichtungen der Ver- und Entsorgung wie Wasserleitung, Strom, Telefon- und Fernsehkabel, Abwasserkanäle für Fäkal- und Tagwässer udgl., soweit dies im Rahmen des Bauvorhabens erforderlich ist, in den Bereich der Trasse des Dienstbarkeitsweges zu verlegen. Dies gilt im umgekehrten Sinne auch für die Gemeinde Vandans und zwar für den durch die beabsichtigte Gehsteigerstellung tangierten Grundstücksbereich. h) Die SPAR-Warenhandels-AG und die Gemeinde Vandans nehmen hiermit diese gegenseitigen Rechtseinräumungen zur Kenntnis und rechtsverbindlich an. i) Die Vertragsparteien nehmen zur Kenntnis, daß eine Verbücherung dieser Dienstbarkeiten per Gesetz vom 24.2.1905, RGBl. 33/1905, Art. 1, nicht möglich ist und verpflichten sich daher ausdrücklich, alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrage auf ihre allfälligen Rechtsnachfolger zu überbinden. 7. Nach kurzer Erläuterung der wesentlichsten Gesetzesänderungen beschließt die Gemeindevertretung einstimmig, zu allen drei nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages keine Volksabstimmungen zu verlangen. -5- 8. Der Bürgermeister berichtet, daß - Gemeindearzt Dr. Klaus Rehor mit Schreiben vom 11.1.1994 eine Teilnichtigkeit des derzeit gültigen Gemeindearztvertrages erklärt habe. Er sehe sich daher mit Wirksamkeit vom 11. Jänner 1994 außerstande, den bisherigen Bereitschaftsdienst an Werktagen weiterhin aufrecht zu erhalten. Bis zum Zustandekommen eines neuerlichen Übereinkommens mit anderen praktischen Ärzten habe sich die Bevölkerung von Vandans in Notfällen an die Ambulanz des Krankenhauses Bludenz oder an die Rettungsabteilung Bludenz zu wenden. Nachdem die Gemeinde Vandans in den Einzugsbereich des Notarztsprengels Bludenz falle, ergebe sich jedoch in begründeten Notfällen keine Schlechterstellung für die Bevölkerung von Vandans. - die Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 31. Jänner 1994 der Gemeinde mitgeteilt habe, daß die Verordnung vom 30.12.1991, Zl. 1-144/1991, aufzuheben sei. Dem Auftrag entsprechend habe er mit Verordnung vom 7.2.1994 die Aufhebung dieser Verordnung betreffend ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge auf der Böschisstraße verordnet. - am heutigen Tage in Lorüns eine kommissionelle Verhandlung durch die Bezirkshauptmannschaft Bludenz stattgefunden habe. Gegenstand der Verhandlung habe das Ansuchen des Landeswasserbauamtes Bregenz um die Erteilung der Landschaftsschutzbewilligung und der wasserrechtlichen Bewilligung zur Errichtung einer Baustraße zum Mündungsbereich des Vensertobels in die Ill dargestellt. Das Verhandlungsergebnis könne im wesentlichen als befriedigend beurteilt werden. Mit den tangierten Grundeigentümern müsse jedoch noch ein privatrechtliches Übereinkommen abgeschlossen werden. Unter Punkt "Allfälliges" bringt GV Gerlinde Linder als Vorsitzende des Arbeitsausschusses für Kultur und Veranstaltungen lobende Worte hinsichtlich der diversen Aktivitäten der Funkenzunft Montafon Vandans zum Ausdruck. Trotz einer geringen Anzahl von Vereinsmitgliedern habe die Funkenzunft in den vergangenen Tagen und Wochen großartiges für die Gemeinschaft geleistet. Sie ersuche daher den Bürgermeister, diesen Dank und die Anerkennung den Verantwortlichen der Funkenzunft zu überbringen. GV Peter Schapler ersucht seinerseits um Auskunft, was die bei der Kontrollabteilung der Landesregierung urgierte Überprüfung der seinerzeitigen" Vergabeempfehlung betreffend einen Investitionskredit in der Größenordnung von rd. 23 Mio. Schilling" ergeben habe. Der Bürgermeister weist in seiner Beantwortung darauf hin, daß von der Österr. Kommunalkredit nach wie vor die berichtigte Darlehenssumme ausständig sei. Folgedessen habe die Kontrollabteilung die gegenständlichen Akten noch nicht vorgelegt bekommen. GV Franz Bitschnau erkundigt sich über den voraussichtlichen Baubeginn bei der Wohnanlage "Dauner". Dazu gibt der Vorsitzende bekannt, daß derzeit laut Auskunft der VOGEWOSI die erforderlichen Ausschreibungen im Gange sind, wobei diesen eine 1. Bauetappe bestehend aus 13 Wohneinheiten zugrunde liege. Jedenfalls könne aber nach Meinung der VOGEWOSI mit einem Baubeginn im Frühjahr gerechnet werden. -6- Abschließend bedankt sich GR Wolfgang Violand namens der Harmoniemusik Vandans für den in der heutigen Sitzung beschlossenen Kostenbeitrag und versichert weiterhin volles Engagement der Harmoniemusik zum Wohle der Allgemeinheit. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Vorsitzende allen für das Kommen und die aktive Mitarbeit und schließt um 21.40 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit Ausfertigung: Der Vorsitzende: der