19970605_GVE024

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 19:15
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1997-06-05
Erscheinungsdatum 1997-06-05
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Inhalt des Dokuments

-1Gemeindeamt Vandans 5. Juni 1997 Niederschrift aufgenommen am 5. Juni 1997 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 24. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 28. Mai 1997 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Franz Egele, Peter Scheider, Josef Tschofen, Siegfried Bitschnau, Manfred Blenke, Gerlinde Linder, Michael Zimmermann, Karin Ganahl, Günter Fritz, Stefan Jochum, Norbert Sartori, Florentin Salzgeber, Eveline Breuss, Dipl. Ing. Alois Kegele, Josef Maier, Alois Neher, Gottfried Schapler, Johann Waidacher sowie die Ersatzleute Inge Dobler und Mag. Florian Bachmayr-Heyda. Entschuldigt: Wolfgang Violand und Wilhelm Pummer Schriftführerin: Gem.Bed. Marion Wachter Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 24. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute sowie die Schriftführerin und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 23. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 24. April 1997 2. Entscheidung zum Ansuchen von Dipl. Ing. Thomas und Ilse Linford, Vandans, Neuheim 386, um die Bewilligung zum Anschluß an die Ortswasserversorgung der Gemeinde Vandans 3. Entscheidung zu den Empfehlungen des Bauausschusses vom 10. April 1997 und 22. Mai 1997 4. Entscheidung zu den Empfehlungen des Kulturausschusses vom 5. Mai 1997 5. Anschaffung eines neuen Rasentraktors für die beiden Sportplätze bzw. das Schwimmbad 6. Genehmigung neuer Versicherungsverträge bei der Vorarlberger Landesversicherung 7. Kenntnisnahme des Prüfungsberichtes vom 16. April 1997 8. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Gesetz über eine Änderung des Spitalgesetzes b) ein Gesetz über eine Änderung des Landesbedienstetengesetzes 9. Vergabe zur Lieferung von ca. 900 Stück Hausnummern und ca. 150 Stück Straßenbezeichnungen 10. Berichte und Allfälliges -2- Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 23. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 24. April 1997, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird in der vorliegenden Abfassung einstimmig genehmigt. 2. Nach kurzer Erläuterung des zur Entscheidung anstehenden Ansuchens wird den Antragstellern einstimmig die Genehmigung zum Anschluß an die Ortswasserversorgung der Gemeinde Vandans erteilt. Die Genehmigung wird ausdrücklich unter den Bedingungen der derzeit gültigen Wasserleitungs- und Gebührenordnung ausgesprochen. 3. Über Ersuchen des Bürgermeisters informiert der Vorsitzende des Bauausschusses, Vbgm. Franz Egele, über die in den Sitzungen am 10. April 1997 und am 22. Mai 1997 getroffenen Empfehlungen. Ortskanalisation Vandans - BA 05: In der Sitzung am 10. April 1997 habe der Bauausschuß die Realisierung des gegenständlichen Projektes einhellig befürwortet. Entgegen dem vorliegenden Projekt sei allerdings empfohlen worden, den Regenwasserkanal im Bereich des Gst.Nr. 443/1 nicht nordseitig sondern ostseitig und zwar im bestehenden Straßendurchlaß in den Rellsbach zu führen. Angesichts der Empfehlung des Bauausschusses spricht sich die Gemeindevertretung - unter Berücksichtigung der vom Bauausschuß empfohlenen Korrektur einstimmig für eine Realisierung des gegenständlichen Projektes aus. Verlegung eines Regenwasserkanales in der „Valkastielstraße": Das generelle Kanalprojekt beinhalte im gegenständlichen Bereich der „Valkastielstraße" keine Straßenentwässerung. Von den Mitgliedern des Bauausschusses sei daher, also abweichend vom seinerzeitigen Projekt, die Berücksichtigung einer Strassenentwässerung im Abschnitt I (Kreuzung Bündtastraße bis Tischlerei Walter Neher) empfohlen worden. Aus finanziellen Gründen habe sich der Bauausschuß aber vorerst dagegen ausgesprochen, auch im Abschnitt II (Tischlerei Walter Neher bis Kreuzung Scheibenkopfstraße) eine solche Straßenentwässerung auszuführen. Ohne weitere Debattenbeiträge werden die vorstehenden Empfehlungen des Bauausschusses einstimmig zum Beschluß erhoben. Sanierung Wohnhaus Nr. 10: Über die Vergabe der Trockenbauarbeiten, der Lieferung zweier Holztreppen und der Fenster- und Außentüren hinaus habe der Bauausschuß die Ausführung eines Balkons an der Westseite des Gebäudes beschlossen. Darüberhinaus habe sich der Bauausschuß für die Ausführung einer massiven Holzdecke in das Dachgeschoß, die Isolierung des Dachbodens sowie die Ausführung einer Dachboden-Abschlußtüre gegenüber dem Stiegenaufgang ausgesprochen. Ebenfalls zugestimmt habe der Bauausschuß dem Vorschlag des Planers, in der Nordfassade die beiden WC-Fenster sowie das Fenster im Schlafzimmer des Obergeschosses nicht auszuführen. Neugestaltung des Gehsteiges im Bereich des Vorplatzes beim Feuerwehr-Gerätehaus: Im Zusammenhang mit der Generalsanierung des Wohnhauses Nr. 10 habe der Bauausschuß über Anregung des Bürgermeisters empfohlen, den Gehsteig von der Franz Josef Bitschnau-Straße bis zum Ende des Feuerwehr-Gerätehauses vollkommen zu erneuern, wobei die zwischen dem neuen Gehsteig und dem Feuerwehr-Gerätehaus -3- verbleibende Fläche in diesem Zusammenhange entweder begrünt oder mit Betonverbundsteinen gestaltet werden soll. Auch diese Empfehlung des Bauausschusses wird von den anwesenden Mitgliedern der Gemeindevertretung einhellig begrüßt und in der Folge zum Beschluß erhoben. Jürgen Atzmüller - Errichtung einer Gartenmauer: Jürgen Atzmüller beabsichtige die Errichtung einer Gartenmauer entlang der öffentlichen Gemeindestraße, Gst.Nr. 1831/8, wobei zur öffentlichen Gemeindestraße hin ein Abstand von lediglich 0, 50 m eingehalten werden soll. Nach einem Ortsaugenschein habe sich der Bauausschuß für die Zulassung der beantragten Ausnahme ausgesprochen. Die Zustimmung sei allerdings unter der Bedingung erfolgt, daß auch vom Eigentümer des gegenüberliegenden Gst.Nr. 1837/3 bei einer späteren Errichtung einer solchen Gartenmauer ein Abstand von 0, 50 m zur Straßengrundgrenze einzuhalten sei. Im Sinne der geäußerten Empfehlung des Bauausschusses, wird der beantragten Ausnahme sodann einstimmig zugestimmt. Gottfried Schapler gibt zu verstehen, daß allfällige Beschädigungen des Fahrbahnbelages im Zusammenhang mit der Errichtung dieser Gartenmauer jedenfalls vom Antragsteller zu beheben sind. Ausbau der „Oberen Bündtastraße" - Projektsänderung: Anläßlich eines Ortsaugenscheines am 5. Mai 1997 habe das Planungsbüro im Bereich des Gst.Nr. 1246/2 eine Projektsänderung empfohlen. Diese werde insbesondere erforderlich, weil die Realisierung des vorgelegten Straßenprojektes nur bei Errichtung einer massiven Stützmauer im Bereich des Gst.Nr. 1246/2 möglich sei. Mit den von der Projektsänderung betroffenen Grundeigentümern habe der Bürgermeister zwischenzeitlich entsprechende Verhandlungen geführt und grundsätzliches Übereinkommen erzielt. Während vom Eigentümer des Gst.Nr. 1239/7 ein Grundablösepreis von S 120, - akzeptiert werde, werde von den Eigentümern der Gst.Nr. 1247 und 1249 ein solcher von S 700, - pro Quadratmeter (Mischpreis zwischen Freifläche/Landwirtschaftsgebiet und Baufläche/Wohngebiet) erwartet. Vom Eigentümer des Gst.Nr. 1239/7 sei darüberhinaus eine weitere Grundabtretung im Ausmaß von ca. 40 m2 zum Tausch mit den Eigentümern der Gst.Nr. 1247 und 1249 in Aussicht gestellt worden, wenn dies von diesen gewünscht werde. In der darauffolgenden Diskussion bringen die Anwesenden der beabsichtigten Projektsänderung in jeder Hinsicht Verständnis entgegen, zumal sich die geschätzten Kosten der Stützmauer auf ca. S 100.000, (ohne Zaun und Leitplanken) belaufen. Ebenso einhellig plädieren die Anwesenden aber dafür, vom derzeit üblichen Grundablösepreis von S 120, -- nach Möglichkeit nicht abzurücken und das Grundtauschangebot vom Eigentümer des Gst.Nr. 1239/7 anzunehmen. Der erwähnte Grundablösepreis von S 700, - pro Quadratmeter solle nur dann akzeptiert werden, wenn ein Grundtauschangebot abgelehnt werde. Ausbau der „Valkastielstraße": Im Zusammenhang mit dem Ausbau des Ortskanales in der „Valkastielstraße" dränge sich auch ein entsprechender Ausbau dieser Straße auf, wobei dem in Auftrag gegebenen Projekt eine Fahrbahnbreite von 4, 00 m und ein Gehsteig mit 1, 50 m Breite zugrunde liege. Vom Planungsbüro sei der nicht förderbare Kostenaufwand mit insgesamt S 1.750.000, - beziffert worden, wobei auf den Abschnitt I (Kreuzung Bündtastrasse bis Tischlerei Neher) ca. S 550.000, - und den Abschnitt II (Tischlerei Neher bis Kreuzung Scheibenkopfstraße) ca. S 1, 2 Mio. entfallen würden. Vom Bauausschuß sei in der Sitzung am 22. Mai 1997 ein sofortiger Ausbau des Abschnittes I befürwortet worden. Die Realisierung des Abschnittes II habe man hingegen nur dann für vertretbar erachtet, wenn die Finanzierung desselben gesichert sei. -4Gottfried Schapler stellt zur Diskussion, die „Valkastielstraße" mit maximal 4, 00 m Fahrbahn auszubauen und beidseitig mit einem befestigten Bankett (je 0, 50 m) zu ergänzen. Diese Variante habe sich seiner Meinung nach bei der „Daunerstraße" optimal bewährt. Bgm. Burkhard Wachter und Josef Tschofen sprechen sich gegen eine solche Lösung aus. Die „Valkastielstraße" habe, entgegen der „Daunerstraße", nicht ausschließlichen Erschließungscharakter sondern stelle eine höherrangige Gemeindestraße dar. Aus diesem Grunde werde die Ausführung eines Gehsteiges, wie dies im Projekt bereits berücksichtigt sei, für sinnvoll und notwendig erachtet. Auch Peter Scheider und Günter Fritz plädieren ihrerseits für eine projektsgemäße Ausführung, wobei auch für den Abschnitt II eine Finanzierungsmöglichkeit gefunden werden müsse. Eine spätere Realisierung des Abschnittes II könne man den betroffenen Anrainern nicht zumuten. Im übrigen erfordere die spätere Realisierung dieses Abschnittes unzweifelhaft höhere Kosten und werde damit vermutlich immer wieder in Frage gestellt. Johann Waidacher spricht sich in seiner Wortmeldung ebenfalls für den sofortigen Ausbau beider Abschnitte aus und vertritt die Auffassung, daß die hiefür erforderlichen Mittel anderweitig eingespart werden sollen. Vbgm. Franz Egele erachtet die beabsichtigten Ausbaumaßnahmen in beiden Abschnitten ebenfalls als notwendig und sinnvoll. Persönlich habe er lediglich Bedenken, daß die Mittel für einen Ausbau des Abschnittes II derzeit nicht aufgebracht werden können. Insbesondere gebe er zu bedenken, daß derzeit noch andere Großprojekte zur Entscheidung anstehen und diese ebenfalls beachtliche Mittel erfordern. Unter diesem Aspekt müsse die Gemeindevertretung entsprechende Prioritäten setzen. Mag. Florian Bachmayr-Heyda befürwortet ebenfalls ein projektsgemäßer Ausbau dieser „Valkastielstraße" mit Gehsteig und eine unverzügliche Inangriffnahme beider Bauabschnitte, soferne die finanziellen Mittel hiefür aufgebracht werden können. Bgm. Burkhard Wachter gibt seinerseits zu verstehen, daß sich ein Einsparungspotential von ca. S 900.000, - ergebe, wenn der „Gaualangaweg" und der Gehsteig an der „Unteren Venserstraße" in diesem Jahr nicht zur Ausführung gelange, auf die Asphaltierung des Radweges in diesem Jahr verzichtet werde und man die Sanierungsmaßnahmen im Bereich „Köpfle" auf das nächste Jahr verschiebe. In der darauffolgenden Abstimmung sprechen sich die Mitglieder der Gemeindevertretung mit 20 : 1 Stimme (Gegenstimme: Gottfried Schapler) für einen sofortigen Ausbau des Abschnittes I der „Valkastielstraße" aus, wobei dieser Ausbau eine 4, 00 m breite Fahrbahn, einen 1, 50 m breiten Gehsteig sowie entsprechende Entwässerungsmaßnahmen und eine talseitige Wasserführung mittels Leistenstein beinhaltet. Mit 19 : 2 Stimmen (Gegenstimmen: Vbgm. Franz Egele und Gottfried Schapler) sprechen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung in weiterer Folge für einen sofortigen Ausbau des Abschnittes II aus, wenn gleichzeitig die vom Bürgermeister aufgezeigten Einsparmaßnahmen angenommen werden. Die Ausführung des Abschnittes II hat in Anlehnung an den Abschnitt I zu erfolgen, wobei die Baumaßnahmen hiefür gesondert ausgeschrieben werden sollen. Vbgm. Franz Egele begründet seine Gegenstimme damit, daß die für diesen Ausbau erforderlichen Mittel seiner Meinung nach nicht ausreichend gesichert sind und eine spätere Ausführung dieses Abschnittes durchaus vertretbar wäre. Ausbau der „Schmittastraße": Im Bereich des Gst.Nr. 213/4 befinde sich die sogenannte „Schmittastraße" teilweise auf fremdem Grund und Boden. Von den Eigentümern des Gst.Nr. 213/4 liege zwar -5eine Zustimmung zur vorübergehenden Benützung von Teilflächen dieses Grundstückes vor, langfristig müsse aber eine Lösung anderer Art angestrebt werden. Eine solche könne nur im Erwerb einer entsprechenden Teilfläche aus dem Gst.Nr. 213/4 bestehen. Von den Eigentümern dieses erwähnten Grundstückes liege bereits eine grundsätzliche Zustimmung zur Grundabtretung vor, wenn im Gegenzuge eine entsprechende Tauschfläche aus dem Gst.Nr. 2184/1 (Rellstalstraße) abgetreten werde. Einstimmig spricht sich die Gemeindevertretung in der darauffolgenden Diskussion für eine Vertagung der Entscheidung aus. Bis zur endgültigen Entscheidung solle ermittelt werden, welche Fläche für einen sinnvollen Ausbau aus dem Gst.Nr. 213/4 tatsächlich benötigt werde. Darüberhinaus solle abgeklärt werden, ob im Bereich des Gst.Nr. 2184/1 auch tatsächlich eine entsprechende Tauschfläche zur Verfügung stehe. Erweiterung der Wasserversorgungsanlage in den Parzellen „Innerbach" und „Rodund": Nach kurzer Erläuterung werden die diesbezüglichen Empfehlungen des Bauausschusses von den Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig genehmigt. Abschließend gibt Josef Maier zu verstehen, daß er an der letzten Sitzung des Bauausschusses am 22. Mai 1997 nicht teilnehmen habe können, weil er die Einladung hiezu erst am 23. Mai 1997 erhalten habe. 4. In kurzen Zügen erläutert Inge Dobler als Vorsitzende des Kulturausschusses die am 5. Mai 1997 getroffenen Empfehlungen. Bei dieser Gelegenheit bedankt sie sich bei Gerlinde Linder und Dipl. Ing. Alois Kegele für die tatkräftige Unterstützung und Mitarbeit bei den Vorbereitungen für das Konzert der Musikschule Montafon. Einen besonderen Dank stattet Inge Dobler dem anwesenden Mag. Florian BachmayrHeyda für dessen Mithilfe beim Kirchenkonzert mit Thomas Greiner und Gertrud Kaufmann und dessen Begrüßungs- und Einführungsworte ab. Für deren kulturelles Engagement sprechen der Bürgermeister sowie Vbgm. Franz Egele der Vorsitzenden großes Lob aus und bedanken sich bei ihr für den unermüdlichen Einsatz im Bereich der Kultur. Vbgm. Franz Egele erinnert in diesem Zusammenhange an die in der 18. Sitzung der Gemeindevertretung vom 28. November 1996 geäußerte Bitte der Vorsitzenden. Bereits damals habe Inge Dobler das Ersuchen vorgetragen, dem Kulturausschuß gemäß § 51 Abs. 3 das Beschlußrecht im Rahmen des § 50 Abs. 3 Gemeindegesetz einzuräumen. Nachdem zum seinerzeitigen Begehren noch keine Entscheidung getroffen worden sei, beantrage er aus Gründen der Zweckmäßigkeit, Raschheit und Einfachheit, dem Kulturausschuß das Beschlußrecht abzutreten. Ohne weitere Debattenbeiträge werden sodann die Empfehlungen des Kulturausschusses einstimmig zum Beschluß erhoben und dem Antrag des Vizebürgermeisters zugestimmt. 5. Eingangs seiner Ausführungen informiert der Vorsitzende die Anwesenden, daß die Anschaffung eines neuen Rasentraktors nunmehr unumgänglich sei. Seit ca. 14 Tagen stehe aus diesem Grunde von der Firma Alfred Vonblon, Nüziders, ein Rasentraktor der Marke „Yanmar LD 18" zur Erprobung im Einsatz. Das gegenständliche Gerät eigne sich den Ausführungen aller Bauhofbediensteten zufolge in jeder Hinsicht bestens. Der Anschaffungspreis für diesen Rasentraktor belaufe sich inklusive einer Absaugung auf S 180.620, - ohne Mehrwertsteuer. Für den derzeit im Einsatz stehenden Rasenmäher der Type „Hako" biete die Firma Vonblon eine Ablöse von S 40.620, -, sodaß zur Finanzierung eine Restsumme von S 140.000, - abzüglich 3% Skonto verbleibe. Nachdem der Voranschlag für das Jahr 1997 für die Anschaffung eines solchen Rasentraktors -6- einen Ansatz von S 250.000, -- beinhalte, stelle er den Antrag auf Anschaffung eines solchen bei der Firma Alfred Vonblon und zwar auf Basis des vorliegenden Angebotes. Auch Hans Waidacher plädiert in seiner Wortmeldung für die Anschaffung des vorerwähnten Rasentraktors. Das besagte Gerät könne ohne Übertreibung als optimal beurteilt werden und eigne sich für das Mähen der beiden Sportplätze bzw. des Schwimmbades bestens. Die vom Bürgermeister erwähnte Absaugung ergänze das zur Diskussion stehende Gerät vorbildlich und stelle somit eine wesentliche Verbesserung gegenüber dem bisherigen Gerät dar. Angesichts der Ausführungen des Bürgermeisters sprechen sich die Mitglieder der Gemeindevertretung geschlossen für den Ankauf eines Rasentraktors der Type „Yanmar LD 18" samt Absaugung bei der Firma Alfred Vonblon, Nüziders, aus. Die Entscheidung erfolgt auf Basis des dem Gemeindeamt vorliegenden Angebotes. 6. Der Bürgermeister führt aus, daß die Vorarlberger Landesversicherung über sein Ersuchen diverse Polizzen (Rätikonhalle, Gemeindeamt, Schwimmbad, Feuerwehrhaus, Sonderschule, Volksschule, Bauhof, Kindergarten, Tourismusbüro und Naturgefahrenkommission) überarbeitet habe. Das nunmehr vorliegende Prämienoffert vom 13. Mai 1997 beinhalte mehr oder weniger gänzlich neue Versicherungssummen, welche nunmehr zum überwiegenden Teil auf durchgeführten Schätzungen basieren. Darüberhinaus beinhalte das Angebot bei allen Gebäuden eine Sturmschadenversicherung sowie teilweise eine Leitungswasserschadenversicherung. Bei den Haftpflichtbedingungen habe sich darüberhinaus eine wesentliche Verbesserung ergeben. Das Prämienaufkommen habe bisher S 128.317, -- ausgemacht. Trotz umfangreicher Verbesserungen weise das neue Angebot eine jährliche Prämie von S 112.272, 80 aus. Nachdem er vom vorliegenden Angebot in jeder Hinsicht überzeugt sei, beantrage er die Annahme dieser neuen Versicherungsverträge vom 13. Mai 1997, wobei diesen eine neue von 10 Jahren zugrunde liege. Der Ordnung halber mache er aber aufmerksam, daß die vorliegenden Prämienofferte bei sämtlichen keine Glasbruchversicherung beinhalte und das Wohnhaus Nr. 10, derzeit generalsaniert werde, nicht mitberücksichtigt sei. Laufzeit noch Gebäuden welches Mag. Florian Bachmayr-Heyda erachtet in seiner Wortmeldung eine Ausschreibung dieser Versicherungen über einen Versicherungsmakler als überlegenswert. Auch Gottfried Schapler könnte sich eine solche Ausschreibung vorstellen, zumal dann ein direkter Vergleich mit anderen Angeboten angestellt werden könne. Bgm. Burkhard Wachter hält dagegen, daß im vergangenen Jahr vom Versicherungsbüro Reinhard Wachter sämtliche bei der Vorarlberger Landesversicherung bestehenden Versicherungsverträge geprüft und mit Ausnahme kleiner Korrekturen als akzeptabel und zeitgemäß beurteilt worden seien. Aus diesem Grunde sehe er die Notwendigkeit einer neuerlichen Prüfung nicht ein. Bei allen Überlegungen dürfe man eine optimale Betreuung, wie dies von der Vorarlberger Landesversicherung seit Jahrzehnten gewährleistet werde, nicht außer Acht lassen. Mit 20 : 1 Stimme (Gegenstimme: Mag. Florian Bachmayr-Heyda) sprechen sich die Anwesenden daraufhin für eine Annahme der von der Vorarlberger Landesversicherung vorgelegten Prämienofferte aus und genehmigen den Neuabschluß dieser Versicherungsverträge mit einer neuen Laufzeit von 10 Jahren. Gottfried Schapler regt an, beim Neuabschluß dieser Versicherungen halbjährliche (z.B. 1.7. und 31.12.) oder jährliche (z.B. 1.7.) Prämienfälligkeiten zu vereinbaren. Mag. Florian Bachmayr-Heyda begründet seine Ablehnung mit der zehnjährigen Laufzeit dieser neuen Versicherungsverträge. Seiner Meinung nach sollten solche Versicherungsverträge eine maximale Laufzeit von 3 Jahren aufweisen. -77. In kurzen Zügen informiert der Vorsitzende, daß am 16. April 1997 im Gemeindeamt eine angemeldete Kassaprüfung stattgefunden habe. Über Ersuchen des Bürgermeisters erörtert in weiterer Folge der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Dipl. Ing. Alois Kegele, die diversen Feststellungen im Detail. Zusammenfassend könne, so die Ausführungen des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, festgestellt werden, daß die Prüfung keine nennenswerten Mängel ergeben und die Gemeindekassa einen sehr geordneten Eindruck hinterlassen habe. Aus Aktualitätsgründen werde jedoch empfohlen, für sämtliche Personen mit einer geringfügigen Beschäftigung neue Werksvertragsregelungen zu treffen. 8. Nach kurzer Erläuterung der wesentlichsten Gesetzesinhalte beschließt die Gemeindevertretung einstimmig zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages keine Volksabstimmung zu verlangen. 9. Der Vorsitzende weist eingangs auf die nunmehr von der Firma Glatz, Bregenz, vorliegenden Muster hin. Die wesentliche Unterscheidung liege unzweifelhaft in der farblichen Gestaltung derselben, wobei seiner Meinung nach aus den nachstehenden Ausführungsvarianten und zwar hellgrauer Untergrund mit schwarzer Schrift blauer Untergrund mit weißer Schrift und braunfarbener Untergrund mit beiger Schrift gewählt werden solle. Die farbliche Gestaltung habe keinen Einfluß auf die Kosten selber. Bei den Straßenbezeichnungsschildern richte sich der Preis nach der Größe derselben, bei den Hausnummernschildern stehe der Preis pro Stück mit S 230, - bereits fest. Diesem letztgenannten Preis liege allerdings eine Mindestabnahmemenge von 900 Stück zugrunde. In der Folge ergibt sich hinsichtlich der farblichen Gestaltung dieser Straßenbezeichnungstafeln bzw. den Hausnummernschildern eine angeregte aber sachliche Diskussion. Mag. Florian Bachmayr-Heyda spricht sich in diesem Zusammenhange dafür aus, die Bevölkerung in diese Entscheidung miteinzubinden. Josef Tschofen hält diesem Vorschlag dagegen, daß die Gemeindevertretung von der Bevölkerung gewählt worden sei, um Entscheidungen zu treffen. Die diesbezügliche Entscheidung der Gemeindevertretung widerspiegle folgedessen die Meinung der Bevölkerung. Bei der darauffolgenden Abstimmung sprechen sich 6 Mitglieder der Gemeindevertretung für eine Anschaffung hellgrauer Schilder mit schwarzer Schrift aus. Weitere 6 Mandatare plädieren für die Variante blau/weiß. Mit 9 Stimmen spricht sich letztlich eine relative Mehrheit für die Bestellung der braunfarbenen Schilder mit beiger Schrift aus. Die Auftragsvergabe auf Basis der vorliegenden Angebote vom 7. April bzw. 21. April 1997 erfolgt sodann einstimmig an die Firma Glatz, Bregenz. Angesichts der vom Bürgermeister dargelegten Kosten sprechen sich die Mitglieder der Gemeindevertretung in weiterer Folge für die Einhebung eines Unkostenbeitrages von S 400, -- (inklusive Mehrwertsteuer) pro Hausnummernschild aus. Mit diesem Betrag könne nicht nur das Hausnummernschild selber sondern auch eine wesentliche Summe aus der Anschaffung der Straßenbezeichnungsschilder finanziert werden. Günter Fritz regt bei dieser Gelegenheit an, die Bevölkerung in einer kommenden Ausgabe der „Amtlichen Mitteilungen" über die besonderen Verdienste der zahlreichen Ehrenbürger zu informieren. Zum einen bekomme die Bevölkerung damit einen entsprechenden -8Bezug zu den einzelnen Ehrenbürgern, zum anderen rufe man damit die besonderen Verdienste dieser Personen neu in Erinnerung. Mag. Florian Bachmayr-Heyda schließt sich der Meinung des Vorredners an. Bei dieser Gelegenheit solle man allerdings auch auf die Herkunft der diversen Flurnamen hinweisen. Gottfried Schapler plädiert seinerseits dafür, in einem Anhang zum neuen „Straßen- und Hausnummernverzeichnis" auf diese Verdienste der Ehrenbürger bzw. die Herkunft der Flurnamen hinzuweisen. Anhand eines neu überarbeiteten Ortsplanes informiert der Bürgermeister abschließend über zwei kleine Korrekturen im Bereiche des „Grannaweges" sowie des „Vanossaweges". 10. Der Bürgermeister berichtet, daß - Pfarrer Alfons Lercher am Pfingstsonntag sein 25jähriges Priesterjubiläum gefeiert habe. Über Wunsch des Pfarrers habe er von einem persönlichen Präsent Abstand genommen und stattdessen namens der Gemeinde Vandans eine Spende in Höhe von S 5.000, - zur Renovierung des „Venser Bildes" überwiesen. Zwischenzeitlich habe sich Pfarrer Alfons Lercher für diese großzügige Spende bedankt und ersucht, diesen Dank an die Gemeindevertretung weiterzuleiten. - in den nächsten Jahren große Platzprobleme im Kindergarten Vandans zu erwarten seien. Derzeit seien im Kindergarten 63 Kinder untergebracht. Bereits im kommenden Kindergartenjahr 1997/98 müsse man hingegen mit einem Besuch von 81 Kindern rechnen. Im Kindergartenjahr 1998/99 zeichne sich ein explosionsartiger Anstieg auf 95 Kinder ab. Im darauffolgenden Kindergartenjahr 1999/2000 pendle sich die Anzahl der Kinder voraussichtlich wieder auf 81 ein. Angesichts dieser Kinderzahlen erachte er eine rasche Lösung des derzeitigen Raumproblemes als äußerst erforderlich. - am Samstag, dem 14. Juni 1997 im Tourismusbüro die Ausstellung des Künstlers „Paul Flora" eröffnet werde. Aufgrund einer zu geringen Stückzahl an Einladungen lade er alle Damen und Herren der Gemeindevertretung daher mündlich zu dieser Vernissage recht herzlich ein. - der Forsttechnische Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung die beabsichtigte Trassierung der neuen Erdgasleitung in das Montafon trotz umfangreicher Zusagen der Vorarlberger Erdgasgesellschaft beeinsprucht habe. Nach mehreren Gesprächen zeichne sich nunmehr eine Kompromißlösung ab, die sich wie folgt darstelle: Ausgehend von Lorüns erfolge die Verlegung in der Böschisstraße, wobei im Bereich des „Venser Bildes" bis zum Pumpwerk Vens die Verlegung im Radweg erfolge. Beim Pumpwerk Vens quere die Erdgasleitung dann die Ill auf die orographisch rechte Illseite. Bei der Brücke im Bereich der L 83 bzw. der Brücke zum Umschlagplatz gebe es lediglich Versorgungsleitungen auf die linke Illseite. - die Errichtung der neuen ELB-Werkshallen auf dem Umschlagplatz einen Bodenaustausch in der Größenordnung von ca. 10.000 bis 15.000 m3 erforderlich mache. In dankenswerter Weise habe sich Josef Küng bereiterklärt, eine entsprechende Deponiefläche für die Ablagerung dieses Materials zur Verfügung zu stellen. Als weitere Deponiefläche habe man eine Geländeeintiefung oberhalb der Illbrücke aus dem Anwesen Gottfried Schoder gewinnen können. Die Vorarlberger Illwerke AG leiste für jeden Kubikmeter geliefertem Material einen Betrag von S 30, -. Als Gegenleistung habe die Gemeinde Vandans sämtliche Kosten für die Rekultivierung dieser Deponieflächen zu tragen. -9- am 12. und 13. Juli 1997 vom VOICE-Club auf dem Festplatz bei der Ill erstmals ein Beach-Volleyball-Turnier veranstaltet werde, wobei eine Mannschaft jeweils aus 2 Personen bestehe. Die Anmeldungsgebühr betrage S 50, -. Nachdem vom VOICE- Club auch eine Einladung an die Gemeindevertretung ergangen sei, bitte er ein allfälliges Interesse zur Teilnahme zeitgerecht im Gemeindeamt zu deponieren. - die nächste Sitzung der Gemeindevertretung termingemäß am 19. Juni 1997 stattfinden werde. - am 3. Juni 1997 im Gemeindeamt ein gemeinsames Gespräch mit der Firma Gilbert Holdermann, dem Ingenierbüro Peter Adler und Vertretern der Gemeinde stattgefunden habe. Ing. Armin Nesensohn habe dabei unmißverständlich zum Ausdruck gebracht, daß seinen Prüfungen zufolge die Verlegung des Ortskanales nicht auftragsgemäß erfolge und insbesondere die Betonqualität für die Ummantelung der Kanalrohre nicht der Ausschreibung entspreche. Darüberhinaus habe er anhand der ihm vorgelegten Lieferscheine eine beachtliche Beton-Mengenunterschreitung feststellen müssen. Die Firma Holdermann habe diese Anschuldigungen entschieden zurückgewiesen und diese Feststellung der Bauleitung mit fehlenden Lieferscheinen begründet. Bis spätestens 13. Juni 1997 werde man diese fehlenden Lieferscheine nachreichen, sodaß eine Nachprüfung der eingebauten Betonmenge als auch der Betonqualität restlos möglich sei. Unter Punkt „Allfälliges" ergeben sich nachstehende Wortmeldungen: Hans Waidacher: Sind die Bauarbeiten für die Kanalisation beim Sportplatz bereits vergeben? Ich möchte darauf aufmerksam machen, daß die Ausführung der Arbeiten möglichst während einer spielfreien Zeit erfolgen soll. Antwort des Bürgermeisters: Die Bauarbeiten sind noch nicht vergeben, da noch einige Zustimmungserklärungen fehlen. Sobald diese vorliegend sind, kann die wasserrechtliche Bewilligung beantragt werden. Parallel dazu wird dann auch eine Ausschreibung der Kanalbauarbeiten bzw. die Auftragsvergabe getätigt werden. Inge Dobler: In der „Friedhofskirche" könnte ich mir ein Konzert mit den „Wiener Sängerknaben" sehr gut vorstellen. Hat vielleicht jemand der Anwesenden Beziehungen zu den Verantwortlichen der „Wiener Sängerknaben" oder hat jemand Informationen über deren Honorarvorstellungen? Gottfried Schapler: Die Gage für eine Verpflichtung der „Wiener Sängerknaben" ist sicherlich erschwinglich. Fraglich ist, ob die technischen Voraussetzungen für ein solches Konzert in der Pfarrkirche oder der Friedhofskirche geschaffen werden können. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Vorsitzende allen für das Kommen und die aktive Mitarbeit und schließt um 23.10 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: