20210128_GVE004

Dateigröße 2.35 MB
Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 19:16
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2021-01-28
Erscheinungsdatum 2021-01-28
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

Gemeindeamt Vandans Verhandlungsschrift aufgenommen am 28. Jänner 2021 im Zuge einer Videokonferenz (aufgrund der aktuellen Corona-Situation) anlässlich der 4. Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktions­ periode. Auf Grund der Einladung vom 21. Jänner 2021 nehmen an der auf heute, 19.30 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Liste „Gemeinsam für Vandans“: Bgm. Florian Küng, Vbgm. Ina Bezlanovits, Mag. Christian Egele, Mag. Johannes Wachter, Peter Scheider jun., Ing. Alexander Zimmermann MSc, Ing. Stefan Steininger MSc, Anita Kesselbacher, Mathias Rinderer, Arno Saxenhammer, Stefan Köberle, Daniel Ritter, Lukas Sturm MBA, Wilfried Bleiner, Mag. Alexander Döblinger und Ferdinand Marent; Liste „An frischa Loft - Parteiunabhänqiqe Liste Vandans“: Markus Pfefferkorn, Johannes Neher, Walter Stampfer, Christoph Brunold sowie Frank Hepber­ ger, Günther Fitsch und Marco Wehinger als Ersatzleute; Liste „Offene Liste Vandans und die Grünen": Mag. Nadine Kasper; Entschuldigt: Ralf Engelmann (AFL), Manuel Zint (AFL) und Armin Wachter (AFL) Schriftführerin: GBed. Eveline Breuß Vor Beginn der Sitzung geloben Herr Günther Fitsch und Herr Marco Wehinger vor dem Bürger­ meister, die Verfassung sowie alle übrigen Gesetze gewissenhaft zu beachten, ihre Aufgabe un­ parteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Ge­ meinde Vandans nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern. Der Vorsitzende eröffnet um 19.30 Uhr die 4. Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt über Microsoft Teams die anwesenden Gemeindevertreter/innen sowie die Schriftführerin und stellt die ordentliche Einladung beziehungsweise die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1, Entscheidung zu den Empfehlungen des Sicherheitsteams der Gemeinde Vandans vom 07. Dezember 2020 2. Bericht und Beschlussfassung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Kinder, Jugend und Bildung vom 12. Jänner 2021 3. Entscheidung zum Antrag gemäß § 41 Abs 2 Gemeindegesetz der Fraktion „Offene Liste Vandans und die Grünen“ vom 21. Jänner 2021 4. Anfragebeantwortungen gemäß § 38 Abs. 4 Gemeindegesetz 5. Kenntnisnahme des Beschlusses des Landesverwaltungsgerichtes Vorarlberg gegen den Bescheid der Abgabenkommission der Gemeinde Vandans vom 28.01.2020, ZI. 92014/2020 und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise 6. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betref­ fend ein • Gesetz über eine Änderung des Tourismusgesetzes • Gesetz über den Schutz von Pflanzen (Pflanzenschutzgesetz) • Gesetz über eine Änderung des Straßengesetzes 7. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 3. öffentliche Sitzung der Gemeindevertre­ tung am 22. Dezember 2020 8. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Entscheidung zu den Empfehlungen des Sicherheitsteams der Gemeinde Vandans vom 07. Dezember 2020 Beschlussvorlage: In der Sitzung am 07. Dezember 2020 setzten sich die Mitglieder des Sicherheitsteams mit nachstehenden Themen auseinander: 1. Ortsaugenschein beim Feuerwehrhaus Vandans 2. Neubau Garage für Einsatzfahrzeuge 3. Sanierung Elektrik im Gerätehaus 4. Anschaffung eines neuwertigen Tanklöschfahrzeuges 5. Berichte und Allfälliges Es wird ersucht, zu den diversen Empfehlungen des Sicherheitsteams eine Entscheidung zu treffen bzw. einen Beschluss zu fassen. Beschluss: In seiner Einleitung gibt Bgm. Florian Küng zu verstehen, dass das Protokoll über die be­ sagte Sitzung des Sicherheitsteam jedem Gemeindevertreter bereits zugestellt worden sei. Er wolle nun über die Beratungen und Empfehlungen des Sicherheitsteams am 07. Dezem­ ber 2020 im Detail informieren. 1. Ortsauqenschein beim Feuerwehrhaus Vandans 2/17 4. Sitzung Gemeindevertretung vom 28. Jänner 2021 Am 07. Dezember 2020 habe es mit den Mitgliedern des Arbeitsteams für Sicherheit, sowie Vertretern der Ortsfeuerwehr einen Ortsaugenschein beim Feuerwehrhaus gege­ ben. In diesem Zusammenhang habe der Kommandant der Ortsfeuerwehr, nämlich Mar­ tin Mostböck auf die absehbare Notwendigkeit zur Anschaffung zweier neuer Einsatz­ fahrzeuge (Tanklöschfahrzeug und Löschfahrzeug) sowie die beengten Verhältnisse im Gerätehaus verwiesen. Martin Mostböck habe von der Firma Rosenbauer ein Angebot für ein neuwertiges Tanklöschfahrzeug erhalten, das dem von der Vorarlberger lllwerke zur Demonstration bereitgestellten Fahrzeug entspreche. Derzeit verfüge das Feuer­ wehrhaus über eine Einfahrhöhe von ca. 3, 70 m. Die neuen Fahrzeuge würden jedoch eine Höhe von 4, 00 m benötigen, dies bedeute, dass zwei neue Einsatzfahrzeuge nicht nur platztechnisch, sondern auch höhentechnisch nicht im bestehenden Gerätehaus un­ tergebracht werden können. Ein weiterer Sanierungsbedarf bestehe auch bei den elektri­ schen Anlagen und Leitungen. 2. Neubau Garage für Einsatzfahrzeuge Bgm. Florian Küng bringt diesbezüglich zum Ausdruck, dass die Notwendigkeit eines neuen Feuerwehrhauses nur bekräftigt werden könne. Aus finanziellen Gründen müsse dieser beabsichtigte Neubau jedoch zurückgestellt werden. Die Vertreter der Ortsfeuer­ wehr sowie Vertreter des Bauausschusses hätten Möglichkeiten einer Übergangslösung in Form einer Stahlbauweise geprüft und bereits entsprechende Angebote eingeholt. Zusammenfassend müsse mit Gesamtkosten von ca. 220.000, 00 Euro für den Bau einer Fahrzeughalle für drei Einsatzfahrzeuge in Stahlbauweise gerechnet werden. Die anfal­ lenden Baukosten würden mit ca. 45 % durch Fördermittel des Landes gestützt. Bgm. Florian Küng führt weiters aus, dass es aufgrund der Größe des Bauwerkes, eine Bauabstandsnachsicht von den Grundnachbarn benötige. Er werde die erforderlichen Gespräche mit den Nachbarn führen. Einhellig haben sich die anwesenden Mitglieder des Sicherheitsteams dafür ausgespro­ chen, dass diese zwischenzeitliche Raumlösung weiterverfolgt werden soll. Da eine Re­ alisierung des geplanten Sicherheitszentrums, aus finanziellen Gründen aufgeschoben werden müsse, könne hier eine vorübergehende Lösung, mit welcher alle „leben“ kön­ nen, realisiert werden. Beschluss der Gemeindevertretung: Einstimmig sprechen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung für einen Ga­ ragenneubau für die Einsatzfahrzeuge gemäß den Empfehlungen des Sicherheitsteams aus und genehmigen in diesem Zusammenhang die Errichtungskosten in Höhe von ca. 220.000, 00 Euro (brutto). 3. Sanierung der Elektrik im Gerätehaus Bgm. Florian Küng gibt zu verstehen, dass die bestehenden Elektroinstallationen im Ge­ rätehaus teilweise sehr mangelhaft ausgeführt worden sind bzw. nicht dem heutigen Standard entsprechen würden. Zwischenzeitlich seien zwei Angebote vorliegend. Heute gehe es darum, diese notwendigen elektrischen Sanierungsmaßnahmen zu vergeben. Beschluss der Gemeindevertretung Die Empfehlungen des Sicherheitsteams vom 07. Dezember 2020 werden von den Mit­ gliedern der Gemeindevertretung befürwortet. In diesem Zusammenhang soll der Auf­ trag an die Fa. Elektro Stolz, Bludenz, als Billigstbieterin, vergeben werden. Die diesbe­ züglichen Sanierungskosten der Elektrik im bestehenden Feuerwehrhaus in Höhe von 11.600, 00 (brutto) werden einstimmig genehmigt. 3/17 4. Sitzung Gemeindevertretung vom 28. Jänner 2021 4. Neuanschaffung eines neuwertigen Tanklöschfahrzeuges Bürgermeister Florian Küng berichtet, dass beim gebrauchten Tanklöschfahrzeug, wel­ ches vor wenigen Jahren angeschafft worden sei, immer wieder unerwartete Reparatu­ ren und Instandhaltungsarbeiten anfallen würden. Das bestehende Tanklöschfahrzeug sei Baujahr 1995 und sei aufgrund dessen von der Vorbesitzergemeinde ausgeschieden worden. Wie lange dieses noch funktionstüchtig sei bzw. keine großen Reparaturen an­ stünden, könne nicht vorausgesagt werden. Kdt. Martin Mostböck sei von der Firma Ro­ senbauer informiert worden, dass ein neuwertiges Tanklöschfahrzeug mit Baujahr 2015 zur Verfügung stehe. Der Neupreis würde sich auf ca. 650.000, 00 Euro belaufen. Die Ortsfeuerwehr Vandans könne dieses besagte Fahrzeug zum Preis von ca. 300.000, 00 Euro inkl. Umbau erwerben. Dieses Einsatzfahrzeug werde derzeit als Vorführauto ge­ nutzt und stünde im August 2021 zur Verfügung. Bgm. Florian Küng spricht sich für eine Prüfung dieser Anschaffung aus, da es sich um ein neuwertiges Fahrzeug handle, wel­ ches zu guten Konditionen erworben werden könnte. Zusätzlich gebe es seitens des Landes ca. 45% an Fördermittel. Diese oder eine ähnliche Anschaffung würde der Ge­ meinde Vandans nicht erspart bleiben, da das derzeitige Tanklöschfahrzeug in den nächsten Jahren ersetzt werden müsse. Inwieweit die Finanzierung dieser Investition auf Grund der derzeitigen finanziellen Lage möglich sei, werde derzeit geprüft. Das angebo­ tene Einsatzfahrzeug könnte im Herbst 2021 angekauft und erst im Finanzjahr 2022 be­ zahlt werden. Beschluss der Gemeindevertretung: Einhellig begrüßen die Mitglieder der Gemeindevertretung die Empfehlungen des Si­ cherheitsteams. Das vom Vertreter der Ortsfeuerwehr Vandans dargelegte Angebot zur Anschaffung eines neuwertigen Tanklöschfahrzeuges der Firma Rosenbauer bzw. des­ sen Finanzierung soll geprüft bzw. weiterhin forciert werden. 2. Bericht und Beschlussfassung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Kinder, Jugend und Bildung vom 12. Jänner 2021 Beschlussvorlaqe: In der Sitzung am 12. Jänner 2021 setzten sich die Mitglieder des Ausschusses für Kinder, Jugend und Bildung mit nachstehenden Themen auseinander: 1. Besprechung und Fixierung des Sommerbetreuungsangebotes von der KKB Schnäggahüsle, Kindergarten und der Volksschule 2. Besprechung und Fixierung des Betreuungsangebotes für die Kleinkindbetreuung, Kin­ dergarten und Volksschule im Betreuungsjahr 2021/22 3. Besprechung und Fixierung der Ausgliederung der Kleinkinderbetreuungseinrichtung „Schnäggahüsle“ aus den bisherigen Räumlichkeiten an einen neuen Standort 4. 5. Anpassung der Benutzungsordnung für die Schulturnhallen der Gemeinde Vandans Antrag gemäß § 41 Abs. 2 des Gemeindegesetzes der Fraktion „Offene Liste Vandans und die Grünen“ vom 22. Oktober 2020, weitergeleitet an den Ausschuss in der GVEsitzung vom 19.11.2020, bezüglich Bundesförderung für Investitionsprojekte im Klima­ schutz und Bildungsbereich abholen - Spielplatz. Die Gemeindevertretung möge be­ schließen - 4/17 4. Sitzung Gemeindevertretung vom 28. Jänner 2021 1. Basierend auf dem bereits erarbeiteten Konzept sollen nach Vorliegen der Angebote ein oder mehrere Module umgesetzt werden. 2. Bei Umsetzung eines Moduls oder mehrerer Module bis 31.12.2021 soll das Investi­ tionsprojekt gemäß den Richtlinien eingereicht werden. 6. Berichte und Allfälliges Es wird ersucht, zu den diversen Empfehlungen des Ausschusses für Kinder, Jugend und Bildung vom 12. Jänner 2021 eine Entscheidung zu treffen bzw. Beschlüsse zu fassen. Beschluss: In seiner Einleitung gibt der Bürgermeister zu verstehen, dass das Protokoll über die 1. Sit­ zung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Bildung vom 12. Jänner 2021 an alle Ge­ meindevertreterzeitgerecht übermittelt worden sei. Auf Ersuchen des Bürgermeisters erläu­ tert Vbgm. Ina Bezlanovits die in der Sitzung am 12. Jänner 2021 ausgearbeiteten Empfeh­ lungen im Detail: 1. Besprechung und Fixierung des Sommerbetreuungsangebotes von Schnäggahüsle, Kindergarten und Volksschule Kleinkindbetreuung Schnäqgahüsle: Sommerbetreuung im Zeitraum vom 2. August bis 3. September 2021; Modul I: Montag - Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr Modul II: Montag - Freitag von 07.30 bis 12.30 Uhr Modul III: Montag - Freitag von 07.00 bis 13.00 Uhr Kindergarten Vandans: Sommerbetreuung im Zeitraum vom 19. Juli bis 3. September 2021; Modul I: Montag - Freitag jeweils in der Zeit von 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr Modul II: Nachmittagsbetreuung Dienstag und/oder Donnerstag, jeweils von 12.30 Uhr bis 17.00 Uhr Volksschule Vandans: Sommerbetreuung im Zeitraum vom 26. Juli bis 27. August 2021; Die Betreuungszeiten sind jeweils von Montag - Freitag von 07.00 - 13.00 Uhr. Die Sommerschule findet voraussichtlich in der KW 35 und KW 36 statt. Die Ausschreibung der Sommerbetreuung werde zeitgleich mit dem Kindergarten und der Kleinkindbetreuung Schnäggahüsle erfolgen. Erst danach könne eine endgültige Fixierung des Betreuungsangebotes (Schnäggahüsle, Kindergarten und Volksschule) auf 7 Wochen vorgenommen werden. 2. Besprechung und Fixierung des Betreuunqsanqebotes für das KKB-, KG- und Volksschuljahr 2021/2022 Kleinkindbetreuung Schnäggahüsle: Die Kleinkindbetreuung finde im kommenden Betreuungsjahr in neuen Räumlichkeiten als Übergangslösung statt. Es werden zwei Gruppen angeboten. Täglich können ca. 20 5/17 4. Sitzung Gemeindevertretung vom 28. Jänner 2021 Kinder betreut werden. Die Kleinkindbetreuung darf nur von Kindern besucht werden, welche bis zum 01.09.2021 das 2. Lebensjahr vollendet haben. Anmeldemöglichkeiten bestehen für 2 und 3 Vormittage pro Woche. Bei Bedarf und unter der Voraussetzung, dass noch freie Plätze vorhanden sind, ist eine Ausweitung auf 4 und 5 Vormittage für berufstätige Eltern möglich. Folgende Module werden angeboten: Modul I: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr - 4 Std/Tg: 2 bis 5 Tage pro Woche Modul II: 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr - 5 Std/Tg: 2 bis 5 Tage pro Woche Modul III: 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr - 6 Std/Tg: 2 bis 5 Tage pro Woche Kindergarten: Modul I: 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr - 5 Std/Tg: Montag bis Freitag Modul II: 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr - 6 Std/Tg: Montag bis Freitag Modul III: 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr und einem Nachmittag mit Mittagessen: Montag oder Mittwoch jeweils bis 16.00 Uhr - 3 Std/Ntg Dienstag oder Donnerstag jeweils bis 17.00 Uhr - 4 Std/Ntg Modul IV: 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr und zwei Nachmittage mit Mittagessen: Montag oder Mittwoch jeweils bis 16.00 Uhr - 3 Std/Ntg Dienstag oder Donnerstag jeweils bis 17.00 Uhr-4 Std/Ntg Modul V: 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 3 Nachmittage mit Mittagessen: Montag oder Mittwoch jeweils bis 16.00 Uhr - 3 Std/Ntg Dienstag oder Donnerstag jeweils bis 17.00 Uhr - 4 Std/Ntg Modul VI: 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 4 Nachmittage mit Mittagessen: Montag und Mittwoch jeweils bis 16.00 Uhr - 3 Stunden Dienstag und Donnerstag jeweils bis 17.00 Uhr - 4 Std/Ntg Volksschule Betreuunqszeiten - Kinderbetreuunq Vorarlberg gGmbH: Modul 1 Montag 12.35-14.00 Dienstag 12.35-14.00 Mittwoch 12.35-14.00 Donnerstag 12.35-14.00 Modul 2 14.00-16.00 14.00-16.00 14.00-16.00 14.00-16.00 Modul 2a 16.00-17.00 Modul 3 14.00-16.00 Musik. Gestalten 16.00-17.00 Modul 1: Mittagessen plus betreute Mittagszeit Modul 2: Hausaufgabenbegleitung plus gegenstandsbezogene Lernzeiten und beglei­ tete Freizeit durch Betreuerinnen von „Kinderbetreuung Vorarlberg gGmbH“ Modul 2a: Musikalisches Gestalten (50 Minuten Einheit) mit der Musikschule Montafon; Anmeldung nur möglich für Kinder aus den Eingangsklassen (erste und zweite Klasse) die mittags durchgehend betreut werden (Modul 1 und 2a) Modul 3: Begleitete Freizeit 6/17 4. Sitzung Gemeindevertretung vom 28. Jänner 2021 3. Besprechung und Fixierung der Ausgliederung Schnäggahüsle aus den bisherigen Räumlichkeiten an einen neuen Standort Vbgm. Ina Bezlanovits informiert weiters, dass auf Grund der zu erwartenden Steige­ rung der Anzahl der Kinder im Kindergarten Vandans, die Bildung einer 4. Kindergruppe dringend notwendig sei. Wie bereits schon des Öfteren beraten, stehe nun die vorüber­ gehende Aussiedlung der Kleinkinderbetreuung „Schnäggahüsle“ an, bis eine für alle zufriedenstellende Lösung im jetzigen Kindergartengebäude gefunden werden könne. In diesem Zusammenhang seien verschiedene Varianten geprüft und Kostenerhebun­ gen für Ausweichmöglichkeiten durchgeführt worden. Containerlösung: It. Fleisch Heinz 50.000, --€ Miete /Jahr zuzüglich Untergrundbefesti­ gung, Kanal-, Wasser-, Telefon- und Stromanschluss sowie die gesamte Einrichtung. Mietkosten: Nachfrage bei der Gemeinde Schruns habe folgendes ergeben: Pacht Haus Montafon umgerechnet auf Größe Vandans ca. € 2.100, -/Monat und m2 oder ca. € 25.100, -/Jahr Brutto inkl. BK. Miete Sozialzentrum 2016 - € 9, 32/m2/Monat, umgerechnet auf Größe Vandans = 1.781, - € Netto/1.959, 10 Brutto ohne BK oder ca. € 24.000, -/Jahr ohne BK zuzüglich Adaptierungs- bzw. Umbaukosten It. Raumbedarfsaufstellung. Die „galleria ad fontanas“ in der Dorfstraße 29, befinde sich im Besitz der Gemeinde Vandans und habe im Erdgeschoss eine Fläche von 161, 79 m2 und im KG (Lagerraum) eine Fläche von 29, 32 m2. Der Kostenaufwand für eine Adaptierung als Kleinkinderbe­ treuung It. Kostenschätzung und Erfahrungswerte Heinz Fleisch würden bei ca. 180.000, 00 Euro liegen. Mathias Rinderer, als Mitglied des örtlichen Bauausschusses, habe nun die erforderlichen Adaptierungs- und Umbauarbeiten in den bestehenden Planunterlagen dargestellt, so dass man sich die notwendigen Adaptierungsarbeiten vorstellen könne. Einhellig haben sich die Ausschussmitglieder für Kinder, Jugend und Bildung dafür ausgesprochen, den von der Vorsitzenden vorgeschlagenen Adaptie­ rungsarbeiten in der „galleria ad fontanas“ zu forcieren und die notwendigen Schritte zur vorübergehenden Umsiedelung der Kleikinderbetreuung „Schnäggahüsle“ in die Wege zu leiten. Mathias Rinderer gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass er sich unter Berück­ sichtigung des finanziellen Aspektes gut vorstellen könne, einen „Bautrupp“ aus Mitglie­ dern der Gemeindevertretung zusammenzustellen. Dieser „Bautrupp“ könne gewisse Abbrucharbeiten erledigen. Es sei dies ein gutes Zeichen nach außen und zudem sehe er es als Chance für die Teambildung. Die Installierung solcher „Bautrupps“ könne er sich auch bei weiteren Umbaumaßnahmen seitens der Gemeinde vorstellen. Bgm. Florian Küng bedankt sich bei Mathias Rinderer zum einen für die Planung und zum anderen für den unterbreiteten Vorschlag, nämlich einige Abbrucharbeiten von den Mitgliedern der Gemeindevertretung durchführen zu wollen. 4. Anpassung der Benützunqsordnunq für die Schulturnhallen der Gemeinde Vandans Einleitend berichtet die Vorsitzende, dass sich der Ausschuss letztendlich dafür ausge­ sprochen habe, den Entwurf nochmals zu überarbeiten und dem Gemeindevorstand zur Beschlussfassung vorzulegen. 5. Antrag gern. § 41 Abs 2 Gemeindeqesetz der Fraktion „Offene Liste Vandans und die Grünen“ vom 22. Oktober 2020, weiterqeleitet an den Ausschuss in der GV-Sitzunq vom 19.11.2020, bezüglich: 7/17 4. Sitzung Gemeindevertretung vom 28. Jänner 2021 Bundesförderung für Investitionsprojekte im Klimaschutz und Bildungsbereich abholen - Spielplatz. Die Gemeindevertretung möge beschließen a) Basierend auf dem bereits erarbeiteten Konzept sollen nach Vorliegen der An­ gebote ein oder mehrere Module umgesetzt werden. b) Bei Umsetzung eines Moduls oder mehrerer Module bis 31.12.2021 soll das In­ vestitionsprojekt gemäß den Richtlinien eingereicht werden. Die Vizebürgermeisterin erinnert an die Sitzung der Gemeindevertretung am 19. November 2020. Allen Ausschussmitgliedern sei es bewusst, dass etwas unternommen werden müsse. Zum derzeitigen Zeitpunkt müsse der gewünschte Spielplatz einfach zurückgestellt werden. Erst nach Abklärung der weiteren Vorgangsweise bezüglich Neubaus oder Umbau, könne man die Realisierung des Kinderspielplatzes weiterverfolgen. Mehrheitlich haben sich die Ausschussmitglieder für eine spätere Realisierung des Spielplatzes in dieser besagten Sit­ zung ausgesprochen. Nachdem die vom Ausschuss für Kinder, Jugend und Bildung in der Sitzung am 12. Jänner 2021 erarbeiteten Empfehlungen von der Vizebürgermeisterin im Detail erläutert worden sind, werden diese Empfehlungen einzeln bis auf Tagesordnungspunkt 5 (Aufgrund eines Formalfehlers) ohne Einwände von allen Damen und Herren zum Beschluss erhoben. 3. Entscheidung zum Antrag gemäß § 41 Abs. 2 Gemeindegesetz der Fraktion „Offene Liste Vandans und die Grünen“ vom 21. Jänner 2021 Beschlussvorlage: § 41 Tagesordnung Abs. 2 GG: Der Bürgermeister ist verpflichtet, einen in den Wirkungsbereich der Gemeindevertretung fallenden Gegenstand in die Tagesordnung der nächsten Gemeindevertretungssitzung auf­ zunehmen, wenn dies von mindestens zwei Gemeindevertretern spätestens sieben Tage vor der Sitzung schriftlich verlangt wird. Sonntage oder Feiertage sind in die Frist nicht ein­ zurechnen. Am 20. Jänner 2021 ist ein Antrag von der Gemeindevertreterin Mag. Nadine Kasper, Offene Liste Vandans die Grünen, unterstützt und eingebracht wird dieser Antrag auch von: Ralf Engelmann/An frischa Loft, mit folgendem Inhalt eingelangt: • Waldspielgruppen, - kleinkindgruppen und - kindergartengruppen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit und ergänzen das elementarpädagogische Angebot in den Kom­ munen sinnvoll und zeitgemäß. Wald und Wiesen bieten den Kindern die Möglichkeit zur freien Entfaltung in der Natur. Ein Blick in die Umgebung zeigt, dass diese Konzepte eine wertvolle Ergänzung im Angebot derBildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen darstellen: In Tschagguns die Au-Graga (eine Spielgruppe), in Schruns der Naturkin­ dergarten, in Bludenz der Waldkindergarten „Waldlüx“ oder in Thüringen die Wald- und Wiesenspielgruppe Strawanzer. Der Naturkindergarten Schruns und der Waldkindergarten der Stadt Bludenz zeigen auf, dass sich diese Angebote sowohl positiv auf die Angebotsvielfalt, als auch auf die räumliche und finanzielle Situation auswirken. Bestehende beengte Räumlichkeiten können durch diese Angebote deutlich und spürbar entlastet werden. Ganze Gruppen können ausgelagert werden, Neubauten und/oder kostspielige bauliche Adaptierungen 8/17 4. Sitzung Gemeindevertretung vom 28. Jänner 2021 können vermieden werden, starke Kinderjahrgänge können problemlos „abgefedert werden“. Positive Nebeneffekte der Implementierung von „Waldgruppen“ sind neben den finan­ ziellen Einsparungen die generelle positive Weiterentwicklung der Angebotsstruktur im elementarpädagogischen Bereich, die Außenwirkung und Weitsicht der Gemeindever­ antwortlichen und natürlich die Gesunderhaltung unserer Kinder im Rahmen naturnaher pädagogischer Angebote. In Vandans wurde immer wieder von Elternseite der Wunsch nach einer Waldgruppe geäußert-dies haben uns auch die Pädagoginnen bestätigt. Jetzt wäre derideale Zeit­ punkt, diesen Wunsch aufzugreifen und intensiv zu prüfen. Es ist zum eingereichten Antrag eine Entscheidung zu treffen bzw. einen Beschluss zu fas­ sen. Beschluss: In seiner Einleitung gibt Bgm. Florian Küng zu verstehen, dass die Einrichtung einer Wald­ spielgruppe grundsätzlich eine gute Idee sei. Diese Idee soll weiterhin im Auge behalten werden. Eine Waldspielgruppe ersetze jedoch nicht den bestehenden Kindergarten oder die bestehende Kleinkindbetreuung. Er habe sich zum Thema Waldspielgruppe einige Informa­ tionen eingeholt. Es dürfe allerdings nicht davon ausgegangen werden, dass eine Wald­ spielgruppe kostengünstig sei. Eine Waldspielgruppe benötige einen geeigneten Standort mit Räumlichkeiten und auch das entsprechende Personal. Er plädiere daher, dieses Thema im Ausschuss ausführlich zu beraten und entsprechende Detailinformationen einzuholen. Mag. Nadine Kasper gibt in ihrer Wortmeldung zu verstehen, dass die Einrichtung einer Waldspielgruppe eine kostengünstige Variante sei, das auch eine Lösung für das vorhan­ dene Platzproblem sein könnte. Mag. Christian Egele bringt in seiner Wortmeldung zum Ausdruck, dass eine Bedarfserhe­ bung durchgeführt werden sollte und zwar eine Bedarfserhebung an Eltern von zukünftigen Kindergartenkindern. Einhellig sprechen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung dafür aus, dieses Thema im Ausschuss für Kinder, Jugend und Bildung eingehend zu beraten und der Ge­ meindevertretung eine Empfehlung über die weitere Vorgehensweise abzugeben. 4. Anfraqebeantwortunqen gemäß § 38 Abs. 4 Gemeindegesetz Beschlussvorlage: § 38 Rechte Abs. 4: In Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde sind die Mitglieder der Gemeindevertretung berechtigt, in den Sitzungen der Gemeindevertretung mündliche oder schriftliche Anfragen an den Bürgermeister und die Mitglieder des Gemeindevorstandes zu richten. Diese Anfragen sind spätestens in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung, jedenfalls aber innerhalb von drei Monaten zu beantworten. Erfolgt die Beantwortung im Rahmen einer Sitzung der Gemeindevertretung, hat dies unter einem eigenen Tagesord­ nungspunkt zu geschehen; ansonsten hat die Beantwortung schriftlich zu ergehen. 9/17 4. Sitzung Gemeindevertretung vom 28 Jänner 2021 In der 3. Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode am 22. De­ zember 2020 sind an den Bürgermeister zwei schriftliche Anfragen ergangen. Die Beant­ wortung dieser Anfragen erfolgte schriftlich. Beschluss: Der Vorsitzende gibt zu verstehen, dass die Anfragebeantwortung allen Gemeindevertretern mit der Einladung zur heutigen Sitzung ergangen ist. Er werde deshalb auf eine Wiedergabe verzichten. Nachdem keine Fragen gestellt werden, wird die Anfragebeantwortung von den Damen und Herren der Gemeindevertretung zur Kenntnis genommen. 5. Kenntnisnahme des Beschlusses des Landesverwaltungsgerichtes Vorarlberg gegen den Bescheid der Abgabenkommission der Gemeinde Vandans vom 28.01.2020, ZI 920-14/2020 und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise Beschlussvorlage: Es wird ersucht über die weitere Vorgehensweise eine Entscheidung zu treffen. Beschluss: Bgm. Florian Küng gibt einleitend zu verstehen, dass der Beschluss vom Landesverwal­ tungsgericht vom 18. Dezember 2020, ZI. LVwG-363-6/2020-R10 allen Gemeindevertretern zeitgerecht übermittelt worden ist. Weiters erläutert der Vorsitzende den Sachverhalt des gegenständlichen Beschlusses im Detail. Nach einer sachlichen und detaillierten Auseinandersetzung des vorliegenden Aktes neh­ men die Damen und Herren den Beschluss des Landesverwaltungsgerichtes zur Kenntnis und sprechen sich letztlich einstimmig dafür aus, das gegenständliche Verfahren nicht weiter zu verfolgen. Aus verwaltungsökonomischen Gründen soll dieses Verwaltungsverfahren ab­ geschlossen und kein neuer Bescheid erlassen werden. 6. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages be­ treffend ein • Gesetz über eine Änderung des Tourismusqesetzes • • Gesetz über den Schutz von Pflanzen (Pflanzenschutzgesetz) Gesetz über eine Änderung des Straßengesetzes Beschlussvorlaqe: Diese Beschlüsse wurden vom Landtag am 16. Dezember 2020 für nicht dringlich erklärt. Sie unterliegen daher der Volksabstimmung, wenn eine solche innerhalb von 8 Wochen nach obigem Tag verlangt wird (Art. 35 der Landesverfassung). Ein solches Verlangen kann unteranderem von wenigstens 10 Gemeinden aufgrund von Gemeindevertretungsbeschlüs­ sen gestellt werden. Sofern zu einem der drei Gesetze die Durchführung einer Volksabstimmung verlangt wird, hat dies die Gemeindevertretung zu beschließen. Beschluss: 10/17 4. Sitzung Gemeindevertretung vom 28. Jänner 2021 Nach einer Erläuterung durch Frau Mag. Nadine Kasper sprechen sich alle anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung dafür aus, diese nicht dringlichen Beschlüsse des Vorarlberger Landtages keiner Volksabstimmung zu unterziehen. 7. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 3. öffentliche Sitzung der Gemeinde­ vertretung am 22. Dezember 2020 Beschlussvorlage: Gemäß § 47 des Vorarlberger Gemeindegesetzes ist über jede Sitzung der Gemeindever­ tretung eine Verhandlungsschrift zu führen. Diese Verhandlungsschrift ist spätestens ab der Einberufung der nächsten Sitzung der Ge­ meindevertretung während der Amtsstunden im Gemeindeamt sowie während der nächsten Sitzung zur Einsicht für die Gemeindevertreter aufzulegen. Den Parteifraktionen ist auf ihr Verlangen eine Kopie der Verhandlungsschrift zu übermitteln. Den Gemeindevertretern steht es frei, wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Ver­ handlungsschrift mündlich oder schriftlich, spätestens in der nächsten Sitzung Einwendun­ gen zu erheben, worüber in dieser Sitzung zu beschließen ist. Werden keine Einwendungen erhoben, gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt. Bis zum heutigen Tage sind keine Einwendungen eingelangt. Es wird ersucht, die Verhandlungsschrift über die 3. öffentliche Sitzung der Gemeindever­ tretung am 22. Dezember 2020 zu genehmigen. Beschluss: Bgm. Florian Küng informiert über eine E-Mail von Armin Wachter vom 27. Jänner 2021 mit folgendem Inhalt: Hallo Eveline! Ich bitte hiermit um Richtigstellung meiner Wortmeldung unter Punkt 3 wie folgt: ......... Gerade in dieser Ausnahmesituation müsse jede Ausgabe, sei der Kostenpunkt noch so Ur-Eigens vom Finanzausschuss behandelt werden. Andere Gemeinden (B, berg) hätten sogar die Vereinsförderungen komplett ausgesetzt, was ich auch für überzogen finde da denn Vereinen die Fixkosten ja trotzdem nicht erspart bleiben. Aber man sollte mit ALLEN zusammen sitzen und reden! Vielleicht kann man über einen Temporären 20-30% Schnitt reden bzw. verhandeln. Das könnte ich mir vorstellen, aber man muss mit den Leute reden. Ich habe NIE die Vereinsfördeungen im einzelnen in Frage gestellt! Was sich beim Protokoll leider so heraus kristallisiert.... Wachter Armin Bgm. Florian Küng gibt in diesem Zusammenhang zu verstehen, dass die Wortmeldung von Armin Wachter sinngemäß in der Verhandlungsschrift angeführt worden sei. Er wolle noch­ mals darauf hinweisen, dass nicht jede Wortmeldung und - diese auch nicht im vollen Um­ fang - protokolliert werde, zum einen sei dies gesetzlich nicht vorgeschrieben und zum an­ deren würde dies dazu führen, dass die Verhandlungsschriften hinkünftig 30 Seiten und mehr hätten. Bei der Verhandlungsschrift sei wichtig, dass der wesentliche Verlauf einer Sitzung protokolliert werde. Nach ein paar Wortmeldungen sprechen sich die Mitglieder auf folgende Änderung der Wort­ meldung auf Seite 6 + 7 (Punkt 3.) der Verhandlungsschrift vom 22. Dezember 2020 aus: 11 /17 4. Sitzung Gemeindevertretung vom 28. Jänner 2021 Armin Wachter gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass seit Jahren nur eine Finanz­ ausschuss-Sitzung im Jahr stattfinde. Dieser Zustand habe er immer wieder bemängelt. Viele Investitionen seien in der Vergangenheit ohne Beratung im Finanzausschuss umge­ setzt worden. Es müsse unbedingt nach langfristigen Lösungen (mittelfristige Finanzpla­ nung) gesucht werden. Gerade in dieser Ausnahmesituation müsse jede Ausgabe gut über­ legt sein. In anderen Gemeinden sind sämtliche Ausgaben bis hin zur Vereinsförderung ge­ kürzt worden. Die Verhandlungsschrift über die 3. Sitzung der Gemeindevertretung am 22. Dezember 2020, welche allen Gemeindevertreter/innen zeitgerecht zugegangen ist, wird unter der Be­ rücksichtigung der abgeänderten Wortmeldung von Armin Wachter genehmigt. Mag. Johannes Wachter, Günther Fitsch sowie Marco Wehinger haben an der Abstimmung nicht teilgenommen, nachdem diese bei der besagten Sitzung nicht anwesend waren. 8. Berichte und Allfälliges Bürgermeister Florian Küng berichtet, dass > die beiden Gemeindevertreterinnen Ina Bezlanovits und Anita Kesselbacher von der Liste „Gemeinsam für Vandans“ heute eine Anfrage gemäß § 38 Abs.4 GG an Gemein­ devorstand Ralf Engelmann gestellt haben und diese an ihn weitergeleitet wird. > ein weiterer Antrag von der „Offenen Liste und die Grünen“ sowie der Liste „An frischa Loft“, an mich ergangen ist. Ich werde diesen Antrag bis zur nächsten Sitzung der Ge­ meindevertretung beantworten. > mit E-Mail vom 26. Jänner 2021 von Mag. Nadine Kasper die Frage gestellt worden ist, ob es für Interessierte die Möglichkeit gebe, online an der heutigen Gemeindevertre ­ tungssitzung teilzunehmen. Die Abhaltung einer Gemeindevertretungssitzung im Zuge einer Videokonferenz kann als öffentliche oder nicht öffentliche Sitzung abgehalten werden. Bei einer nicht öffentli­ chen Sitzung ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen und damit für Interessierte nicht zu­ gänglich. Die heutige Sitzung wurde nicht dezidiert als öffentliche bzw. als nicht öffent­ liche Sitzung anberaumt. Bei einer öffentlichen Gemeindevertretungssitzung in Form einer Videokonferenz ist der Zugang (Link) für Interessierte zu ermöglichen. Vorausset­ zung ist jedoch die Genehmigung durch die Gemeindevertretung, da gern. § 46 Abs. 1 letzter Satz, Ton- und Bildaufnahmen von der Gemeindevertretung zu genehmigen sind. Wenn dies gewünscht werde, muss vorab ein Beschluss der Gemeindevertretung gefasst werden. Mag. Nadine Kasper gibt daraufhin zu verstehen, dass es wichtig wäre, wenn die künf­ tigen Gemeindevertretungssitzungen öffentlich und der Zugang für Interessierte ermög­ licht werde. Dies sei ein Zeichen an die Öffentlichkeit, dass wir die Transparenz wahren. Mag. Alexander Döblinger gibt diesbezüglich zu verstehen, dass vorher die technischen Voraussetzungen geprüft werden müssen. Es gibt dazu einige Fragen zu klären, wie z.B. Mitsprache, die Handhabung von eingeschalteten Mikrofonen, die Möglichkeit, ob bestimmte Teilnehmer (Zuhörer) dauerhaft stumm geschalten werden können und vie­ les mehr. 12/17 4. Sitzung Gemeindevertretung vom 28. Jänner 2021 Bgm. Florian Küng gibt in seiner Antwort zu verstehen, dass vorab die rechtliche Seite und auch die technischen Möglichkeiten zu prüfen sind. Derzeit werde noch eine kos­ tenfreie Version von Microsoft Teams verwendet. Ob bei dieser Version die angespro­ chenen Punkte erfüllt werden, oder ob der Ankauf einer Vollversion benötigt werde, muss geprüft werden. Auch bei den Abstimmungen muss klar ersichtlich sein, wer Ge­ meindevertreter und wer Zuhörer ist, damit das Abstimmungsergebnis klar erkennbar ist. Sobald es die Situation wieder zulasse, finden die Sitzungen wieder in der Rätikon­ halle statt. Die derzeitige Maßnahme der Abhaltung der Gemeindevertretungssitzung über eine Videokonferenz, ist durch die Corona-Pandemie bedingt. Walter Stampfer gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass die Einwände von den Vorrednern schon ihre Berechtigung haben. Zuerst müssen die technischen und recht­ lichen Fragen abgeklärt werden. Vielleicht wäre es auch eine Möglichkeit, dass Interes­ sierte die Sitzung auf der Homepage der Gemeinde über einen Link ansehen bzw. nach­ hören können. Mag. Johannes Wachter gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass er einer Veröf­ fentlichung, wie angesprochen, kritisch gegenüberstehe. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen seien sehr heikel. Ob eine Veröffentlichung auf der Homepage, die da­ tenschutzrechtlichen Bestimmungen verletzen, muss auf jeden Fall vorab geklärt wer­ den und zwar bevor Beschwerden von der Datenschutzkommission einlangen. Gernot Längle von der Abteilung Inneres und Sicheres beim Land Vorarlberg sei diesbezüglich Fachmann. Er rate daher mit diesem Kontakt aufzunehmen, um die rechtliche Seite zu klären. Mag. Alexander Döblinger schließt sich der Wortmeldung von Mag. Johannes Wachter vollinhaltlich an. Ing. Stefan Steininger MSc gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass im § 46 des Gemeindegesetzes, die Öffentlichkeit geregelt werde. Eine öffentliche Sitzung bedeute, dass jeder Interessierte an dieser Sitzung teilnehmen könne, allerdings nur im Zeitraum solange die Sitzung stattfinde. Eine Sitzung aufzuzeichnen und ins Internet zu stellen, sei nicht im Sinne der Öffentlichkeit, wie dies im § 46 geregelt werde. Ferdinand Marent gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass die Protokolle sehr ausführlich verfasst werden. Jeder Interessierte habe daher die Möglichkeit diese Pro­ tokolle auf der Homepage der Gemeinde Vandans nachzulesen. Mag. Nadine Kasper gibt abschließend zu verstehen, dass sie morgen im Landhaus einen Termin wahrzunehmen habe. Wenn es gewünscht werde, kläre sie diese Fragen mit Gernot Längle ab. Bgm. Florian Küng bedankt sich für dieses Angebot und bittet Mag. Nadine Kasper um Klärung dieser Fragen. > für die Anlegung der Skiroute Ganeu jedes Jahr die Zustimmungen der Grundeigentü­ mer seitens der Gemeinde eingeholt werden. Mit einem Grundbesitzer gebe es aller­ dings noch einige offene Punkte. Die Öffnung der Skiroute sei mit einem beachtlichen Aufwand seitens der Gemeinde Vandans verbunden. Bedingt durch den Lockdown und damit verbunden auch genügend Platz im Skigebiet Golm vorhanden sei, wurde die Skiroute von Matschwitz-Ganeu nach Vandans im heurigen Winter nicht freigegeben. Eine Grundpräparierung wird trotzdem durchgeführt, zum einen, für eventuelle Einsätze der Bergrettung und zum anderen werde diese Strecke von vielen Personen als Win­ terwanderweg, Rodelstrecke etc., genutzt. 13/17 4. Sitzung Gemeindevertretung vom 28. Jänner 2021 > Anita Wachter heute nach 35 Jahren an der Volksschule Vandans als Lehrerin in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet wurde. Seitens der Gemeinde habe er ihr ei­ nen Blumenstrauß und ein kleines Präsent als Dankeschön überreicht. Unter Punkt „Allfälliges“ ergeben sich folgende Wortmeldungen: Peter Scheider: Mit Schreiben vom 25. Jänner 2021 informiert die Wildbach- und Lawinen­ verbauung - Forsttechnischer Dienst, dass im Rahmen des Projektes Vensertobel PE 2011 eine neue Überfahrt über das Vensertobel fertiggestellt worden sei, dabei seien die defekten Betonbalken beim Furtbauwerk durch 3 Abdeckplatten aus Stahlbeton ersetzt worden. Der Gemeinde Vandans sind aus diesen Instandsetzungsmaßnahmen keine Kosten entstanden. Walter Stampfer: Ich habe gehört, dass auf den Grundstücken des verstorbenen Emil Galehr, ein oder mehrere Gebäude mit insgesamt 50 Wohneinheiten errichtet werden sollen? Gibt es dazu Informationen? Antwort des Bürgermeisters: Mir ist kein konkretes Projekt bekannt. So viel mir bekannt ist, sind die Erbverhandlungen von Emil Galehr sowie von Paul Tagwercher noch nicht ab­ geschlossen. Walter Stampfer: Der Gemsle-Spielplatz wurde im letzten Jahr aufwendig saniert. Dieser Spielplatz wird seither von vielen Eltern/Kindern genutzt. Mir ist aufgefallen, dass es einige Verunreinigungen gibt, weil eine WC-Anlage fehlt. Ist seitens der Gemeinde Vandans dies­ bezüglich etwas angedacht, um dieses Problem zu lösen. Antwort des Bürgermeisters: Danke für diese Anregung. Gerade an schönen Tagen be­ finden sich viele Menschen auf diesem Spielplatz. Dass man irgendwann seine Notdurft verrichten muss, ist auch verständlich. Der Ausschuss für Freizeit und Vereine soll sich die­ sem Thema annehmen, um eine Lösung zu finden. Walter Stampfer: Bei den letzten starken Schneefällen haben mich einige Bürger ange­ sprochen bzw. nachgefragt, wer für die Schneeräumung der Fußwege (zB Meßweg oder der Weg bei mir in der Sponna) und auch für die anderen Nebenwege zuständig ist. Antwort des Bürgermeisters: Grundsätzlich muss unterschieden werden zwischen öffent­ lichen Wegen (Öffentliches Gut) und Fußwege, die über private Grundstücke verlaufen. Die privaten Fußwege werden nicht von der Gemeinde geräumt, da die Gemeinde kein Recht dazu hat. Fußwege, die im Eigentum der Gemeinde Vandans stehen, werden von unseren Bauhofmitarbeitern geräumt. Die starken Schneefälle Mitte Jänner waren für alle Beteiligten eine große Herausforderung. Unsere Bauhofmitarbeiter und auch die Mitarbeiter der Firma Wachter Bau waren an diesen Tagen im Dauereinsatz und sind auch an ihre Grenzen ge­ stoßen. Trotz aller Bemühungen hat es einige Schwierigkeiten gegeben. Der im Bauhof der Gemeinde Vandans vorhandene Fuhrpark bzw. die Gerätschaften für die Schneeräumung finden bei normalen Schneefällen nicht das Auslangen, erst recht nicht, bei solchen Aus­ nahmesituationen. Es gibt bereits Gespräche für die eine oder andere Neuanschaffung. Peter Scheider: Der angesprochene Meßweg sowie auch der Gemsleweg wurden immer ordentlich geräumt. Der im gemeindeeigenen Bauhof vorhandene Fuhrpark ist bedenklich. Wir haben sechs Bauhofmitarbeiter und nur zwei Schneeräumfahrzeuge. Die vorhandene Schneefräse sollte dringend erneuert werden. Nur mit entsprechender Ausstattung kann die Arbeit ordentlich verrichtet werden. Für die kommende Wintersaison müssen unbedingt ei­ nige Investitionen getätigt werden. Günther Fitsch: Welche Vereinbarung bezüglich Schneeräumung gibt es mit der Fa. Wach­ ter Bau? Wie wird der Einsatz der Schneeräumfahrzeuge mit der Fa. Wachter Bau abge­ rechnet? Mir ist aufgefallen, dass die Fahrzeuge, ohne Einsatz der Schneepflüge, auf den 14/17 4. Sitzung Gemeindevertretung vom 28. Jänner 2021 Gemeindestraßen gefahren sind. Das hatte zur Folge, dass es auf den Gemeindestraßen eine „Sohle“ gab, die in den darauffolgenden Tagen mit weiteren Schneefällen, nicht mehr zu beseitigen waren. Wenn die schweren Schneeräumfahrzeuge auf Gemeindestraßen un­ terwegs sind, sollte der Schneepflug eingesetzt werden, auch wenn die Fahrt zu einem pri­ vaten Auftraggeber - am anderen Ende der Gemeinde - bestimmt ist. Antwort des Bürgermeisters: Es gibt einen 5-Jahres-Vertrag mit der Fa. Wachter Bau bis 2023/24. In den Fahrzeugen der Fa. Wachter Bau sind Stundenzähler vorhanden und nach diesen Aufzeichnungen wird abgerechnet. Bei den starken Schneefällen, wie bereits ange­ sprochen, ist auch die Fa. Wachter Bau an ihre Grenzen gestoßen. Die Fa. Wachter Bau wurde auch von der illwerke vkw AG und von vielen Privatpersonen für die Schneeräumung beauftragt. Wir haben bereits einen Termin mit dem Verantwortlichen der Fa. Wachter Bau vereinbart. In diesem Gespräch werden Ablauf der Schneeräumung sowie Unstimmigkeiten an diesen Tagen besprochen, damit hinkünftig eine reibungslosere Räumung erfolgen kann. Arno Saxenhammer: Die Fa. Wachter Bau hat diese vorhergesagten starken Schneefälle total unterschätzt. Am 1. Tag, als die starken Schneefälle begonnen haben, wurden von den Privatpersonen ihre Plätze und Einfahrten bis spät in den Abend geräumt. Nach meinem Wissen war die Fa. Wachter Bau an diesem Abend nicht mehr im Einsatz. Am darauffolgen­ den Morgen in der Zeit zwischen 05.00/06.00 Uhr waren die Hauptverkehrswege noch nicht geräumt. Es gibt doch einige Personen, die bereits um 05.00 Uhr ihren Arbeitsweg antreten müssen. Mit einem „gewöhnlichen“ Fahrzeug war dies schwer möglich. Antwort des Bürgermeisters: Wie bereits angesprochen, sind bei der besagten Schnee­ räumung Fehler passiert. Am Mittwochabend wurde seitens der Fa. Wachter Bau nicht mehr geräumt, vielleicht wurde dies tatsächlich von der Fa. Wachter Bau unterschätzt. Am darauf­ folgenden Tag wurde um 03.00 Uhr früh mit der Schneeräumung begonnen und waren diese durchgehend bis spät abends im Dauereinsatz. Arno Saxenhammer: Entlang der St. Antoner Straße im Gemeindegebiet von St. Anton wurde vor Jahren eine Zaunanlage errichtet. Wer hat diese Errichtung veranlasst bzw. fi­ nanziert und wer ist für die Instandhaltung zuständig? Ist die Gemeinde Vandans dafür ver­ antwortlich? Antwort des Bürgermeisters: Beim Hochwasser 2005 wurde die damalige „gedeckte Brü­ cke“ über die III stark beschädigt. Die Brücke wurde abgetragen und eine neue Brücke er­ richtet. Vor der Neuerrichtung hat es mit den Anrainern einige Verhandlungen gegeben. Bei diesen Verhandlungen wurde seitens der Anrainer gefordert, dass eine Zaunanlage errichtet werden muss. Die Kosten hat die Gemeinde Vandans zur Gänze übernommen. Für die In­ standhaltung sind die Grundeigentümer verantwortlich. Durch die beengten Verhältnisse im gegenständlichen Bereich wurde und wird dieser Zaun laufend beschädigt. Nachdem es für die St. Antoner Straße zwischenzeitlich eine Einbahnregelung gibt, wäre es wahrscheinlich sinnvoller, wenn dieser Zaun zur Gänze entfernt werden würde. Arno Saxenhammer: Wie ist die Präparierung der Ganeuerstraße geregelt? Erfolgt die Ver­ rechnung pro Fahrt und was kostet das? Antwort des Bürgermeisters: Die Skiroute von Golm nach Vandans über den Ganeuerweg wird von der Golmerbahn (GSL) präpariert. Die Gemeinde Vandans erteilt den Auftrag je nach Bedarf und bezahlt die Pistenpräparierung nach Stundenaufwand. Je mehr der Ganeu­ erweg präpariert wird, desto höher ist der Aufwand für die Gemeinde Vandans. Bedingt durch die Pandemie, wurde die Skiroute im heurigen Winter nicht öffentlich freigegeben, da der zeitliche (Absperrungen durch die Bauhofmitarbeiter) und auch der finanzielle Aufwand doch beachtlich ist. Eine Grundpräparierung ist jedoch für eventuelle Bergeeinsätze der Bergrettung wichtig, da sich im Winter in diesem Gebiet einige Personen in ihren MaisäßHäusern aufhalten. 15/17 4. Sitzung Gemeindevertretung vom 28. Jänner 2021 Mag. Alexander Döblinger: Ich bin Mitglied der örtlichen Bergrettung. Wir hatten vergan­ gene Woche eine Übung auf Ganeu. Wie bereits vom Bürgermeister angesprochen wurde, ist eine Grundpräparierung wichtig. Bei einem Einsatz werden die Bergretter auf Skiern mit dem Quad an die Einsatzstelle gezogen. Wenn dieser Weg nicht präpariert wird, ist es sehr mühsam für die Einsatzkräfte. Markus Pfefferkorn: Mir ist aufgefallen, dass die Genehmigung der Verhandlungsschrift bei den letzten Sitzungen der Gemeindevertretung nicht mehr unter Punkt 1., wie dies früher gehandhabt wurde, sondern als zweitletzter Tagesordnungspunkt angeführt ist. Hat das ei­ nen Grund? Antwort des Bürgermeisters: Nein. Es gibt absolut keinen Grund dafür. Wenn eine Ände­ rung gewünscht wird, können wir die Genehmigung der Verhandlungsschrift wieder an den Beginn der Tagesordnung stellen. Mag. Nadine Kasper: Wir, die „Offene Liste Vandans und die Grünen“, haben im vergan­ genen Herbst fünf Anträge eingebracht. Diese Anträge wurden noch nicht in der Gemeinde­ vertretung behandelt bzw. von der Gemeindevertretung beschlossen. Antwort des Bürgermeisters: In der Gemeindevertretungssitzung am 19. November 2020 wurden diese fünf Anträge unter einem eigenen Tagesordnungspunkt behandelt und die weitere Vorgehensweise der einzelnen Anträge beschlossen. Die Gemeindevertretung hat sich damals dafür ausgesprochen, dass die Anträge in den zuständigen Ausschüssen be­ handelt und beraten werden sollen. Im Weiteren soll eine Empfehlung an die Gemeindever­ tretung abgeben werden. Sobald die Sitzungen in den einzelnen Ausschüssen stattgefun­ den haben, werden diese besagten Anträge in der Gemeindevertretung zum Beschluss er­ hoben. Frank Hepberger: Mich würde interessieren, wieweit sich die Gemeinde mit dem Thema Landwirtschaft beschäftigt. Gibt es Konzepte oder Strategien dazu? Derzeit werden Projekte wie „Naturpark Rätikon“ und „Maisäßlandschaft Montafon“ ausgearbeitet. Weiters sind The­ men wie Alpwirtschaft, Tiertransporte, Vermarktung von regionalen Produkten, wichtige Themen, die behandelt werden sollten. Wenn ich auf unsere Gemeinde sehe und dabei feststelle, wie viele Grünflächen Jahr für Jahr verbaut werden, dann ist diese Entwicklung ernst zu nehmen. Meiner Meinung nach sollte unbedingt ein Konzept ausgearbeitet werden, damit für die Landwirtschaft und die bestehenden Landwirte eine gute Perspektive für ihre Zukunft geschaffen werden kann. Die Landwirte leisten einen wichtigen Beitrag. Wenn es keine Landwirte mehr gibt, werden viele Probleme auf uns zukommen. Antwort des Bürgermeisters: Die Entwicklung in der Landwirtschaft in unserer Gemeinde ist ein schwieriges Thema. Was die angesprochene Verbauung der Grünflächen (Flächen­ verbauung) betrifft, wird derzeit der Räumliche Entwicklungsplan (REP) ausgearbeitet. In diesem REP werden unter anderem die Freiflächen, die Flächen für die Landwirtschaft, be­ rücksichtigt und auch ausgewiesen. Für den Naturpark Rätikon wurde eine Machbarkeits­ studie in Auftrag gegeben. Im nächsten Schritt geht es in die Planung und erst daraufhin kann mit der Umsetzung begonnen werden. Diesbezüglich sind noch einige Workshops of­ fen. Zum Thema Maisäß- und Kulturlandschaft ist wesentlich, dass diese Gebiete weiterhin bewirtschaftet werden, damit die Flächen nicht verwachsen. Ich hoffe, dass auch die Grund­ eigentümer ihren Beitrag zur Erhaltung dieser Flächen leisten werden und die Landwirte unterstützen. Die Gemeinde Vandans fördert seit vielen Jahren die ortsansäßigen Land­ wirte. Die Förderung seitens der Gemeinde ist ein kleiner Beitrag, soll aber ein Zeichen der Wertschätzung an die Landwirte sein. Wir werden all diese Themen, wie Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Kulturlandschaft, Klimakrise und vieles mehr ausführlich im Ausschuss für Landwirtschaft besprechen. 16/17 4. Sitzung Gemeindevertretung vom 28. Jänner 2021 Walter Stampfer: Vor einigen Wochen hatte ich die Gelegenheit mit dem ehemaligen Amts­ tierarzt zu sprechen. Der Amtstierarzt teilte mir mit, dass heuer rund 50 Landwirte im Mon­ tafon, ihre Tore schließen und den Beruf als Landwirt nicht mehr ausüben werden. Nicht nur in Vandans, sondern im gesamten Montafon ist das ein zunehmend ernsthaftes Problem. Ich habe die Hoffnung bereits aufgegeben, dass sich diesbezüglich etwas ändert. Es muss ein Umbruch stattfinden, damit die Kulturlandschaft weiterhin erhalten bleibt. Wenn die Flä­ chen nicht mehr bewirtschaftet werden und es kein Vieh mehr auf den Alpen gibt, wirkt sich das drastisch auf unsere Kulturlandschaft aus. Walter Stampfer: Gibt es heute seitens des Bürgermeisters noch eine detaillierte Auskunft bezüglich der Skipiste im Rellsbach? Ich erwarte mir noch eine konkrete Antwort betreffend die Anfrage von der Offenen Liste und die Grünen, speziell was die Verbreiterung der Dammkrone anlangt. Bereits vor Jahren gab es Pläne für die Verbreiterung der Dammkrone. Der Verlauf der damaligen geplanten Skiroute wurde nicht realisiert, da es angeblich von den Grundeigentümern Forderungen gegeben hat, die nicht erfüllt werden konnten. Ich kenne diese Forderung persönlich, da es meine Familie betroffen hat. Damals wurde seitens der Grundeigentümer lediglich gefordert, dass keine Pistenpräparierung durchgeführt, keine Beleuchtung errichtet werden darf und auch keine Schneekanonen in Einsatz gelangen. Dieses damalige Projekt wurde nach diesen Forderungen nicht realisiert, und zwar ohne weitere Gespräche. Die Verbreiterung der Dammkrone, die nun zur Ausführung gelangen soll, wurde von ein paar einzelnen Personen bei der Wildbach- und Lawinenverbauung be­ stellt, es geht rein um die Verlängerung der Skiroute bis zur Golmerbahn. Der Dammkro­ nenweg entlang des Rellsbaches war ein Naturjuwel, viele Bürger und Anrainer sind über diese Ausführung entsetzt. Dieses Verbauungsprojekt gehört sofort gestoppt. Diese Vorge­ hensweise finde ich einen absoluten Wahnsinn. Antwort des Bürgermeisters: Die Anfragebeantwortung wurde an alle Mitglieder der Ge­ meindevertretung mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellt. Unter dem heutigen Tagesordnungspunkt 4. habe ich deshalb auf eine schriftliche Verlesung verzichtet, da es auch keine Wortmeldungen gegeben hat. Auch die schriftliche Stellungnahme von der Wild­ bach- und Lawinenverbauung wurde allen Gemeindevertretern zugestellt. Das Verbauungs­ projekt „Rellsbach 2006“ wurde von Fachleuten der Wildbach- und Lawinenverbauung aus­ gearbeitet. Es steht jedem Gemeindevertreter frei, Akteneinsicht zu diesem Projekt zu neh­ men. Die Gemeinde wäre seit dem Jahr 1948 verpflichtet gewesen, die beiden Dammbau­ werke im Rellsbach von Bewuchs freizuhalten und instand zu setzen. Dieser Verpflichtung ist die Gemeinde nicht nachgekommen. Dieselbe Verpflichtung gibt es auch im Auenlatsch­ bach. Da der Aufwand für die Sanierung der Leitbauwerke beachtlich wäre, haben sich die Verantwortlichen der Wildbach- und Lawinenverbauung deshalb für eine kostengünstigere Variante entschieden. Bei der Verbreiterung der Dammkrone links- und rechtsseitig geht es unter anderem darum, die Bauwerke vor Bewuchs zu schützen und dass die Dammkrone bei Hochwasserereignissen mit schwerem Gerät befahren werden kann. Sobald die Bau­ stelle abgeschlossen ist, wird dieser Bereich wieder begrünt. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt Bgm. Florian Küng allen für ihre Teilnahme sowie die konstruktive Mitarbeit und schließt um 21.35 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit jierAusfertigung: () Der Vorsitzende: Florian Küng, Bgm 17/17 4. Sitzung Gemeindevertretung vom 28. Jänner 2021