19701230_GVE009

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 19:18
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1970-12-30
Erscheinungsdatum 1970-12-30
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Inhalt des Dokuments

-1GEMEINDEAMT VANDANS Niederschrift über die am Mittwoch, den 30. Dezember 1970 um 20.00 Uhr im Gemeindehaus stattgefundene 9. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung von Vandans. Tagesordnung: 1) Begrüßung und Feststellung der Beschlußfähigkeit 2) Genehmigung der Niederschrift von der 8. öffentlichen Gemeindevertretungssitzung 3) Beschlußfassung zu den Vorschlägen der Personalausschußsitzung vom 3. Dezember 1970 4) Genehmigung der Niederschrift und der Beschlüsse der Gemeindevorstandssitzung vom 21. Dezember 1970 5) Beschlußfassung zum Jahresvoranschlag für 1971 A) Festsetzung der steuerlichen Hebesätze und der Gebühren a) c) e) g) i) 1) n) P) Grundsteuer A b) Grundsteuer B Gewerbesteuer d) Lohnsummensteuer Getränkesteuer f) Vergnügungssteuer Verwaltungsabgaben Tanz h) Verwaltungsabgaben Bau Gästetaxe k) FV-Förderungsabgabe Mullabfuhrgebühr m) Hundesteuer Wasserverbrauchsgebühr o) Wasseranschlußgebühr Sprunggeld B) Festsetzung des Voranschlages Berichte: a) Vorarlberger Gemeindetag 1970 b) Übernahme der Landstraße 11.O. 189 in die Erhaltung des Landes c) Wasserrechtliche Verhandlung von Rodund II d) Salzstreuung auf Straßen. Anwesend waren der Bürgermeister, 3 Gemeinderäte u. 15 Gemeindevertreter Entschuldigt war: GR Maier Hermann, GV Neher Franz u. Tagwerker Paul Ersatzmann war: Grass Reinhard, Wachter Edwin u. Burtscher Siegfried Vorsitzender war Bürgermeister Vonier Oskar. zur Tagesordnung 1) Der Vorsitzende eröffnete um 20, 00 Uhr die Sitzung und stellte die Beschlußfähigkeit fest. 2) Die den Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangene Niederschrift der 8. öffentlichen Gemeindevertretungssitzung wurde vollinhaltlich genehmigt. 3) Über Vorschlag der Personalausschußsitzung vom 3.12.1970 wird beschlossen: a) Gemeindekassier Schoder Gebhard wird auf Grund seiner verdienstvollen Tätigkeit während 28 Jahren in der Gemeinde Vandans, der nicht erreichten vollen ASVG-Pension (66, 625 %) wegen Berufsunfähigkeit und nicht anerkannten 41 Versicherungsmonate nach der -2RVO eine Zusatzpension gem. § 110 Gem.Ang. Gesetz anstelle der Abfertigung gewährt. Soferne der Austritt mit 31.3.1971 eingehalten werden kann soll diese 25 % der ASVG-Brutto-Pension betragen. b) Die derzeit laufende Stellenausschreibung wird gutgeheißen. c) Auf Grund der personellen Unterbesetzung im Jahre 1970 wird an Bürgermeister Oskar Vonier und Frl. Annelies Bellutta eine einmalige Mehrleistungsentschädigung für das Jahr 1970 in der Höhe eines Monatsgehaltes ausbezahlt. Entschädigungen von Gemeindeorganen sind gem. §§. 26 u. 27 GG öffentlich kundzumachen; der Gehalt des Bürgermeisters setzt, sich lt. Gemeindevertretungssitzung vom 19.6.70 ab 1.5.70 gem. § 41 Gem.Ang. Gesetz aus 1/3 des Gehaltes als Gemeindebeamter, (C III/3) und 93% der vom Gemeindeverband empfohlenen Aufwandsentschädigung zusammen. d) Dem Gemeindearbeiter Bitschnau Gebhard wird der Stundenlohn ab 1.12.1970 um einen Schilling angehoben. 4) Die Beschlüsse und die Niederschrift der Gemeindevorstandssitzung vom 21.12.1970 über a) Erlassung der Vergnügungssteuer für das Feuerwehrpreisjassen b) Fahrtkostenzuschuß für Lehrerin Seinader für das laufende Schuljahr c) Festsetzung des Stundensatzes von S 180, - für Schneeräumungsarbeiten d) Spendenansuchen vom Vorarlberger Blindenbund mit S 300, - und Sprachheilheim Carina mit S 500, - e) Finanzielle Unterstützung des Verkehrsvereines für die evtl. stattfindende Sendung "Autofahrer unterwegs" in Vandans wurden genehmigt. 5) Der Voranschlagsentwürf wurde in der gemeinsamen Sitzung des Gemeindevorstandes und des Finanzausschusses vom 21.12.1970 erarbeitet, den Gemeindevertretern schriftlich zugeleitet sowie mündlich erläutert. Die Einsichtsfrist für die Gemeindevertreter ist gewahrt. Der Voranschlagsentwürf wurde sodann angenommen und A) folgende Steuern, Hebesätze und Gebühren für 1971 beschlossen: a) Grundsteuer A für Land- u. Forstw. Betriebe 300 v.H. b) Grundsteuer B für sonstige Grundstücke 200 v.H. c) Gewerbesteuer (150:150) 150 v.H. d) Lohnsummensteuer 2 v.H. e) Getränkesteuer ohne Frühstückskaffee 10 v.H. f) Vergnügungssteuer (Veranstaltungen Musik-Box) 10 v.H. die örtlichen Vereine haben jährlich einmal eine Veranstaltung frei und keine Gemeindeverwaltungsabgabe und Vergnügungssteuer zu entrichten. Desgleichen wird den örtlichen Betrieben in der Sommersaison bei Beantragung einer Dauertanzlizenz keine Vergnügungssteuer verrechnet. g) Verwaltungsabgaben bei öffentlichen Tanzveranstaltungen Vereine übrige bis 24 Uhr 20, 50, bis 2 Uhr 50, - 100, darüber hinaus 100, - 150, Für alle öffentlichen Tanzveranstaltungen mit Eintritt sind in jedem Falle S 150, - Bundesstempelmarken und für jede Stunde nach 24 Uhr S 18, - Bundesverwaltungsabgabe zu entrichten. -3- h) Die Höhe der Bemessung der Verwaltungsabgaben von 1/4 % der Baukostensumme für baupolizeiliche Bewilligungen wurden mit S 500, - je Kubikmeter umbauter Raum festgelegt. i) Die Gästetaxe wird mit S 1, 50 im Rahmen der Taxeordnung festgesetzt. k) Der Fremdenverkehrsbeitragspunkt wird mit S 8, - belastet; weiters wird pro Nacht und Bett S 0, 70 als Fremdenverkehrsbeitrag den Vermietern angelastet. Die Punktebewertung für die einzelnen Betriebe wird zu einem späteren Zeitpunkt durch den Einschätzungsbeirat vernommen. l) Mull wird nur aus genormten (Ochsner) Kübel entleert. Fehlende Kübel sind auf eigene Kosten anzuschaffen. Jeder Haushält und Betrieb wird mit mindestens nachstehender Mullabfuhrgebühr veranlagt: Haushalt mit einer Person für 2 5 Liter-Kübel S 40, - Haushalt mit zwei Pers. u. mehr 35 Liter-Kübel S 80, Gewerbebetriebe mindestens 5 5 Liter-Kübel S 100, Weiters wird pro 100 Fremdennächtigungen S 10, - zum Personen- oder Gewerbetarif hinzugerechnet. Dem Mehrbedarf von Mullentleerungsgut ist durch Anschaffung zusätzlicher, oder größerer Kübel zu entsprechen. Für saisonbedingten Mehrbedarf ist, die Abgabe von bedruckten Müllsacken gegen Bezahlung von S 5, - je Stück beim Gemeindeamt Vandans vorgesehen. m) Die Hundesteuer, ist für alle über 3 Monate, alten weiblichen Hunde mit S 60, - und mit S 50, - für männliche Tiere festgelegt worden. Jeder weitere Hund im gleichen Haushalt ist mit S 100, - zu verrechnen. n) Für alle nicht Kinderbeihilfenbezugsberechtigten im Gemeindegebiet wohnhaften Personen bis zum 70. Lebensjahr beträgt die Wassergebühr S 50, - Jahrespauschale soferne das Wasser entweder aus der Gemeindewasserversorgung bezogen wird oder der Wasserverbrauch von den Illwerken über die Gemeinde verrechnet wird. Ebenso wird pro 100 Fremdennächtigungen S 10, - zum Personen- oder Gewerbetarif hinzugerechnet. Der Gewerbewassertarif von mindestens S 100, - für gewerbliche Unternehmungen wird zu einem späteren Zeitpunkt, festgelegt. o) Die Wasseranschlußgebühr wird in der Form neu geregelt, daß für Bauten die nach den Richtlinien der Landeswohnbauförderung gefördert werden, je angefangene 50 m3 umbauter Raum S 350, - verrechnet werden. Für Anbohrung und Überwachung der Rohrverlegung wird eine Pauschale von S 300, - verrechnet. p) 1) Das Sprunggeld wurde mit S 70, - bzw. für Auswärtige mit S 100, festgesetzt 2) Für einen Nachsprung beim Rayonstier ist dem Besitzer Gebhard Bitschnau die Hälfte des Sprunggeldes zu vergüten 3) Solange ein Vereinsstier bei König Rodund oder Schoder Vens ist, sind alle Tiere von Rodund bzw. Vens dort zu führen 4) Der Aufpreis vom Sprunggeld auf die künstliche Befruchtung wird von der Gemeinde übernommen 5) Für die Beschickung der Viehausstellung wird dem Viehzuchtverein für 1971 eine Zuwendung der Gemeinde von S 1.500, - gewährt. B) Somit wurde gem. § 69 GG der Voranschlag in den einzelnen Gruppen wie folgt festgesetzt: -4- Einnahmen Ausgaben ________________________ Gruppe 0 Allgemeine Verwaltung 45.400 413.400 1 Öffentl. Ordnung u. Sicherheit 7.200 2 Schulwesen 138.500 952.600 3 Kulturwesen 87.100 4 Fürsorgewesen u. Jugendhilfe 115.500 344.000 5 Gesundheitswesen und körperl. Ertüchtigung 4.600 158.500 6 Bau-, Wohnungs-u. Siedlungswesen 85.000 812.300 7 Öffentl. Einrichtungen 222.400 1.353.100 8 Wirtschaftliche Unternehmen 77.000 50.000 9 Finahz- u. Vermögensverwaltung 4.942.700 761.200 _________________________ 5.630.000 4.939.400 Rückzahlung gegebener Darlehen 5.000 Schuldentilgung 208.400 821.000 Landeswohnbaufond 83.000 _________________________ Somit ausgegl. mit GESAMT: 5.843.400 5.843.400 ========================= 6) Folgende Berichte wurden von den Anwesenden zur Kenntnis genommen: a) Vom Vorarlberger Gemeindetag 1970 über Zielplanungen in der Landespolitik, Müllabfuhr-, Wasser- und Abwasserprobleme b) Übernahme der Landstraße II.O. 189 in die Erhaltung des Landes ab 24.11.1970 c) Vorlage eines Verhandlungsprogrammes an die Vorarlberger Illwerke AG. im Zusammenhange mit der wasserrechtlichen Verhandlung des Rodundkraftwerkes II d) Intervention gegen die Salzstreuung auf der Landstraße 11.O. in Vandans. Anläßlich der bevorstehenden Jahreswende dankte Bürgermeister Vonier der gesamten Gemeindevertretung für das Vertrauen und die vorzügliche: Zusammenarbeit im abgelaufenen Jahr. Er überbrachte auch im Namen der Arbeiter und Angestellten für die Gemeindevertreter, deren Angehörigen und die ganze Bevölkerung von Vandans die besten Wünsche zum neuen Jahr. Vizebürgermeister Lorünser dankte ebenfalls für die zielführende Zusammenarbeit und erwiderte die Wünsche namens aller Gemeindevertreter. - Alle Beschlüsse der gegenständlichen Niederschrift wurden einstimmig gefaßt - Schluß der Sitzung um 22.45 Uhr gez. Bürgermeister: