19930128_GVE032

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 19:17
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1993-01-28
Erscheinungsdatum 1993-01-28
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Inhalt des Dokuments

-1GEMEINDEAMT VANDANS 28. Jänner 1993 Niederschrift aufgenommen am 28. Jänner 1993 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 32. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 20. Jänner 1993 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Franz Egele, GV Manfred Blenke, GR Josef Tschofen, GV Peter Scheider, GV Ernst Schoder, GV Inge Dobler, GV Gerhard Stampfer, GV Florentin Salzgeber, GV Gerhard Bitschnau, GV Gerlinde Linder, GV Norbert Sartori, GV Franz Bitschnau, GR Gottfried Schapler, GV Peter Schapler, GV Ing. Manfred Vallaster, GV Dr. Gernot Hämmerle, GV Ernst Stejskal, GV Elmar Kasper sowie die Ersatzleute Fritz Mai er und Leonhard Ammann. Entschuldigt: GR Wolfgang Violand und GV Kurt Greber Schriftführer: GemKas. Wolfgang Brunold Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 32. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute sowie die Zuhörer und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Gemäß § 46 Gemeindegesetz ersucht der Bürgermeister um die Genehmigung zur Aufnahme des Sitzungsverlaufes mittels Tonband. Diesem Ersuchen wird einstimmig entsprochen. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Dem Antrag des Vorsitzenden, die Tagesordnung um die Punkte 9., 10. und 11. zu erweitern, wird einstimmig stattgegeben. Dem Antrag, der ÖVP-Fraktion, die Tagesordnung um den Punkt 12. zu erweitern, wird mit 9 : 12 Stimmen (FPÖ-Fraktion mit Ausnahme der GV Inge Dobler und GV Gerlinde Linder) nicht entsprochen. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung : 1. Genehmigung der Niederschrift über die 31. Sitzung am 29.12.1992 2. Antrag der FPÖ-Fraktion auf Beratung und Beschlußfassung einer Resolution betreffend Heimfall und Rückkaufrecht des Landes an den Vorarlberger Illwerken sowie der Wiederbestellung des Vorstandsdirektors Dr. Rainer Raich 3. Genehmigung eines Dienstbarkeitsvertrages mit Herrn Siegfried Glanz, D-8670 Hof, Moschendorferstraße 96, betreffend die Verbauungsmaßnahmen am Gafaduratobel 4. Entscheidung zu den Anträgen von Josef Vonbrül, Vandans, Dorf 43, auf a) Erteilung einer Benützungsbewilligung für eine Teilfläche der Bahnhofstraße zum Parken; b) Erteilung einer Zufahrtsbewilligung von der Gp. 2187 aus über den Gehsteig zu den Parkplätzen auf Bp. 876 5. Ansuchen von Hildegard Mair, Vandans, Zwischenbach 82, um Verkauf der gemeindeeigenen Gp. 111/2 -2- 6. Beschlußfassungen zum Voranschlag 1993 gemäß § 73 GG A) Festsetzung der steuerlichen Hebesätze und Gebühren aufgrund der Empfehlung des Arbeitsausschusses für Finanzwesen vom 18.1.1993 und des Beschlusses des Gemeindevorstandes vom 19.1.1993 B) Feststellung des Voranschlages 19 9 3 7. Genehmigung des Dienstpostenplanes für das Jahr 1993 8. Berichte und Anfälliges 9. Änderung des Flächenwidmungsplanes im Hinblick auf die beabsichtigte Erstellung eines Einkaufszentrums auf der Gp. 35/3 10. Entscheidung zum Antrag von Paul Tagwercher, Vandans, Dorf 399, auf Umwidmung von rd. 1535 m aus den Gpn. 32/1 und 34 von FL in Baufläche/ Kerngebiet 11. Antrag der FPÖ-Fraktion auf Einsatz eines Tonbandgerätes zur wörtlichen Festhaltung der Debattenbeiträge bei allen künftigen Sitzungen der Gemeindevertretung Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 31. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 29. Dezember 1992, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird in der vorliegenden Fassung - mit Ausnahme des Tagesordnungspunktes 4. - einstimmig genehmigt. Hinsichtlich der Abfassung des Protokolles zu Punkt 4. ergeben sich nach recht umfassender Diskussion nachstehende Korrekturen: a) Die im Protokoll angeführten Wortmeldungen von GV Ernst Stejskal, GV Manfred Vallaster und GR Gottfried Schapler werden wie folgt revidiert: Ernst Stejskal: Das Gerechtigkeitsempfinden eines Bürgers wird nicht immer ident sein mit den Entscheidungen eines Gerichtes. Trotzdem müsse auch der Gemeinde das Recht zugebilligt werden, die vorliegende Entscheidung anzufechten und den Berufungsweg an das Oberlandesgericht zu beschreiten. Manfred Vallaster: Wenn die vorliegenden Beschwerden zutreffend sind, müsse man die Aktionen vom Landhaus Platzer als nicht sauber bezeichnen. Trotzdem solle man von einer Berufung an das Oberlandesgericht Innsbruck Abstand nehmen - vermutlich komme auch das Oberlandesgericht Innsbruck zu keinem anderen Urteil. Gottfried Schapler: Wenn die zur Diskussion stehenden Reklamationen tatsächlich stimmen, ist die Vorgangsweise der Fam. Platzer nicht in Ordnung. Trotzdem erscheint eine Berufung an das Oberlandesgericht nicht sinnvoll. -3- b) Die von Vbgm. Franz Egele, GR Josef Tschofen und GV Norbert Sartori getätigten Äußerungen bleiben, nachdem diese ausdrücklich zu ihren damaligen Wortmeldungen stehen, vollinhaltlich aufrecht. c) Die Aussage des Bürgermeisters soll über Antrag von GV Manfred Vallaster, wie folgt ergänzt werden: Laut Auskunft des Rechtsvertreters werde die Berufung an das Oberlandesgericht mit zusätzlichen Kosten in Höhe von rd. S 7.000, -verbunden sein. Mit 20 : 1 Stimme (GV Elmar Kasper) genehmigt die Gemeindevertretung daraufhin die Abänderung dieser zu Pkt. 4. erfolgten Protokollierung im vorstehenden Sinne. GV Elmar Kasper bringt seinerseits zum Ausdruck, daß er nach dieser langen Zeit Schwierigkeiten habe, die wörtlichen Aussagen im Nachhinein tatsächlich festzustellen. Seiner Meinung nach habe die Protokollierung seit jeher in sinngemäßer Wiedergabe der Wortmeldungen erfolgt. Aus diesen Gründen trete er für eine Beibehaltung der ursprünglichen Protokollierung ein. 2. Der von der FPÖ-Fraktion am 12. Jänner 1993 eingebrachte Antrag auf Beratung und Beschlußfassung über eine Resolution betreffend Heimfall und Rückkaufrecht des Landes an den Vorarlberger Illwerken (VIW) sowie der Wiederbestellung des Vorstandsdirektors Dr. Rainer Reich wird vom Vorsitzenden verlesen. Ebenso wird die dem Antrag angeschlossene Resolution den Anwesenden zur Kenntnis gebracht. Sehr eingehend setzt sich die Gemeindevertretung in weiterer Folge mit dem Heimfall und Rückkaufrecht des Landes an den Vorarlberger Illwerken AG sowie der Wiederbestellung des Vorstandsdirektors Dr. Rainer Reich auseinander und beschließt sodann mit 20 : 1 Stimme (GV Ernst Stejskal) die nachstehende Resolution: RESOLUTION 1. Die Gemeindevertreter von Vandans legen ein ausdrückliches Bekenntnis zum aufrechten Bestand des Heimfallsrechtes und des Rechtes auf den begünstigten Rückkauf des Landes Vorarlberg an den Illwerken im Sinne des Landesvertrages 1926 ab. 2. Ferner gibt die Gemeindevertretung von Vandans ihrem Wunsch nachhaltig Ausdruck, daß die 70, 1618% Anteile des Bundes am Grundkapital der Illwerke AG durch faire Verkaufsverhandlungen unter Ausscheidung jedes Lizitationsangebotes Dritter zu einem vor dem Steuerzahler rechtfertigbaren Preis dem Land Vorarlberg übertragen werden. 3. Zur Sicherung der überaus erfolgreichen wirtschaftlichen Entwicklung der Vorarlberger Illwerke AG und zur optimalen Verwertung der heimischen Wasserkraft als einzigem Bodenschatz des Landes Vorarlberg im Interesse der Landesbevölkerung spricht sich die Gemeindevertretung von Vandans klar für die Wiederbestellung des bisherigen Vorstandsdirektors Dipl. Ing. Dr. Rainer Reich für die volle Funktionsperiode aus. -4- 4. Ferner verlangt die Gemeindevertretung von Vandans, daß das Land Vorarlberg nach Übernahme der Bundesanteile der Vorarlberger Illwerke AG im Sinne einer echten Privatisierung insbesondere der Standortgemeinden, aber auch privaten Interessen die Möglichkeit eröffnet sich an den Vorarlberger Illwerken AG in erheblichem Umfang beteiligen zu können. 5. Der Bürgermeister wird beauftragt, diese Resolution bei der Kanzlei des Bundespräsidenten, der Bundesregierung, sowie der Vorarlberger Landesregierung einzubringen. 3. Nachdem allen Fraktionen in der Gemeindevertretung eine Kopie des gegenständlichen Dienstbarkeitsvertrages zeitgerecht zugegangen ist, wird auf eine detaillierte Erläuterung verzichtet. Nach kurzer Beratung genehmigt die Gemeindevertretung daher einstimmig die Annahme des von Rechtsanwalt Dr. Edgar Düngler erarbeiteten Vertragswerkes. Für die Einräumung des Dienstbarkeitsrechtes und der damit verbundenen Lasten erhält der Dienstbarkeitsverpflichtete eine einmalige Entschädigung in Höhe von S 10.000, --. 4. Anhand der beiden eingebrachten Anträge bzw. der beigeschlossenen Planunterlagen erläutert der Vorsitzende die beiden Begehren des Antragstellers. Nach Beantwortung mehrerer Anfragen durch den Vorsitzenden beschließt die Gemeindevertretung einstimmig a) dem Antragsteller Josef Vonbrül ein Zufahrtsrecht über den in der Gp. 2187 verlaufenden Gehsteig und zwar zu den nordseitig des Konsum-Zubaues gelegenen Parkplätzen (Nr. 10 bis 14 des vorgelegten Parkplatzplanes) einzuräumen; b) dem Antragsteller die Benützung der südseitig gelegenen Parkplätze (Nr. 1 bis 8 des vorgelegten Parkplatzplanes) im Ausmaß der bisherigen Benützung zu gestatten, wobei hiefür auch geringfügig Grund aus der sogenannten Bahnhofstraße, Gp. 2177, beansprucht werden darf. Den gegenständlichen Zustimmungen liegt das vom Antragsteller am 2.12. 1992 zur Bewilligung bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz eingereichte Projekt (Um- und Anbau des Gebäudes "Altes Konsumgebäude" zu einem Cafe, Lager- und Wohnhaus) zugrunde und hat folgedessen ausschließlich im Rahmen dieser Verwendung Gültigkeit. 5. Nachdem der Vorsitzende das Ansuchen der Antragstellern und die dem Ansuchen zugrunde liegenden Beweggründe erörtert hat, spricht sich die Gemeindevertretung einstimmig für eine neuerliche Vertagung der Entscheidung aus. Mit einer positiven Erledigung durch die Gemeindevertretung könne, so das Resümee zahlreicher Wortmeldungen, allenfalls erst dann gerechnet werden, wenn die Antragstellerin den Nachweis erbringen könne, daß a) die um das neuerstellte Stallgebäude begonnenen Aufräumarbeiten abgeschlossen und b) die Jauchegrube bzw. das Mistlager beim Stallgebäude erstellt sind. -56. Eingangs der Budgetberatungen führt der Bürgermeister aus, daß zum gegenständlichen Voranschlag bereits eingehende Beratungen im Finanzausschuß und Gemeindevorstand stattgefunden haben und daß die Ansätze unter Berücksichtigung sparsamster und wirtschaftlicher Haushaltsführung erarbeitet wurden. Die ständigen Teuerungen auf allen Ebenen zwinge auch die Gemeinde verschiedene Abgaben und Gebühren im unbedingt notwendigen Ausmaße zu erhöhen. In sachlicher Diskussion werden sodann die zahlreichen Hebesätze, Gebühren und Abgaben beraten und wie folgt einstimmig beschlossen: A) Festsetzung der steuerlichen Hebesätze und Gebühren (ohne MWSt.): a) Grundsteuer A für land- und forstw. Betriebe 500 v.H. b) Grundsteuer B für sonstige Grundstücke 500 v.H. c) Gewerbesteuer 172 v.H. d) Lohnsummensteuer 2 v.T. e) Getränkesteuer für alkoholhaltige Getränke und Speiseeis 10 v.H. für alkoholfreie Getränke 5 v.H. f) Vergnügungssteuer 10 v.H. (ortsansäßige Vereine sollen jährlich für eine Veranstaltung die Vergnügungs- und Getränkesteuer im Wege einer Subvention refundiert erhalten) g) Die Gästetaxe incl. S 2, -- an den Verkehrsverband Montafon wird von S 9, -- auf S 9, 20 angehoben h) Hundesteuer: Alle über 3 Monate alten Hunde im Haushalt einheitlich S 400, -für einen zweiten Hund im Haushalt S 1.000, -für jeden weiteren Hund im Haushalt S 2.000, -(ausgenommen von der Hundesteuer sind Jagdhunde von hauptberuflichen Jägern und Lawinenhunde) i) Müll wird nur aus den beim Gemeindeamt käuflich erhältlichen, mit Aufschrift versehenen Müllsäcken (60 l) abgeführt; 1 Müllsack S 27, 27 jährl. Grundgebühr für Haushalte mit einer Person S 90, 91 jährl. Grundgebühr für Haushalte mit mehr als einer Person S 181, 82 Container je Entleerung 800 1 S 360, -1100 1 S 495, -j) Die Wasserverbrauchsgebühren betragen: 1. Der Preis für den Kubikmeter bezogenes Wasser S 4, -2. Die Zählermiete pro Wassermesser pro Jahr S 120, -k) Die Wasseranschlußgebühr für Neu-, Auf- oder Zubauten setzt sich wie folgt zusammen: 1. Die Grundgebühr beträgt S 6.000, -2. Zuzüglich pro Kubikmeter umbauter Raum gemäß Bauverhandlung S 20, -- -63. Für die Anschlußwerber oder mindestens ein Eheteil, die 5 Jahre ununterbrochen in Vandans ihren Hauptwohnsitz hatten, ermäßigt sich diese Anschlußgebühr um 50% als indirekte Wohnbauförderung 4. Bei ausschließlich landwirtschaftlich genutzten Wirtschaftsgebäuden (Ställe) ermäßigt sich diese Anschlußgebühr um 75% als indirekte Landwirtschaftsförderung 1) Die Kanalbenützungsgebühr pro Kubikmeter Wasserverbrauch wird angehoben von S 11, -- auf S 14, -m) Der Kanalbeitragssatz wird mit S 287, -- festgesetzt n) Die Benützungsgebühr für eine Grabstätte mit 1.00 m Breite, doppelter Beerdigungstiefe für 2 Beerdigungen und 14 Jahre Berechtigungszeit im Sinne der Friedhofsordnung wird für Einwohner von Vandans mit S 2.500, -- festgesetzt o) Die Totengräbergebühr für eine Grabstätte wird bei doppelter Tiefe von 2.40 m mit S 3.000, -und bei einfacher Tiefe von 1.70 m mit S 2.000, -festgesetzt p) Zur Förderung der Landwirtschaft für ortsansäßige Landwirte wird folgende Regelung getroffen: 1. Die Gemeinde Vandans übernimmt die Kosten für die künstliche Besamung 2. Für die Kosten für den Ankauf und die Stierhaltung kommt die Gemeinde auf 3. Der Abgang des Viehzuchtvereines aus den monatlichen Milchprobearbeiten wird von der Gemeinde übernommen 4. Je ganzjährig gehaltenes Stück Großvieh lt. letzter Viehzählung sind max. 40 m3 Wasser frei q) Die Kindergartengebühr wird mit S 109, 09 pro Kind und für jedes weitere Kind aus der selben Familie mit S 72, 73 pro Monat festgesetzt Elternbeitrag für Inanspruchnahme des Kindergartenbusses S 145, 45/Monat B) Sodann werden vom Gemeindekassier und dem Vorsitzenden die wesentlichen Einnahmen und Ausgaben des Voranschlages erläutert. Nach Beantwortung einiger Anfragen genehmigt die Gemeindevertretung daraufhin den Voranschlag für das Jahr 1993, wie im Anhang ersichtlich einstimmig. 7. Der vorgelegte Dienstpostenplan für das Jahr 1993 beinhaltet insgesamt 22 Dienstposten (hievon 2 teilzeitbeschäftigte Arbeiterinnen, 1 teilzeitbeschäftigte Angestellte und 1 Freistellung-Bgm.) und wird ebenfalls einstimmig genehmigt. -7- 8. Der Bürgermeister berichtet, daß - die Vorarlberger Illwerke AG mit Schreiben vom 15.1.1993 der Gemeinde Vandans mitgeteilt habe, an den Räumungskosten anläßlich des Murganges am 3.8.1992 im Vensertobel keinen Finanzierungsanteil zu übernehmen; - bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz die Bewilligung für eine Erdaushub-Materialdeponie auf Gp. 35/3 beantragt worden ist und die kommissionelle Verhandlung am 21.1.1993 ein positives Ergebnis erbracht hat. In diesem Zusammenhang weist der Bürgermeister auch darauf hin, daß die Bewilligung für die Bauschuttdeponie "Gafadura" vermutlich mit nicht erfüllbaren Bedingungen und Auflagen verbunden sein wird, als daß auch hier allenfalls neue Überlegungen angestellt werden müssen. Unter Punkt "Allfälliges" informiert GV Ernst Stejskal über den derzeitigen Zustand der Rodelbahn. GV Manfred Vallaster erkundigt sich über den Stand der Planungsarbeiten betreffend die Wohnanlage der VOGEWOSI. Dazu führt der Bürgermeister aus, daß beim planenden Architekten Paul Köck bereits ein Massenmodell vorliegend sei und dieser auch die Vorlage überarbeiteter Planunterlagen bis Mitte Februar in Aussicht gestellt habe. GV Peter Schapler kritisiert das widerrechtliche Abstellen von Fahrzeugen im Kreuzungsbereich Untervenserstraße/Gluandistraße und ersucht den Vorsitzenden um Beseitigung dieses Mißstandes. Vom Bürgermeister wird eine umgehende Erledigung zugesagt. Letztlich erkundigt sich GV Florentin Salzgeber über die weitere Vorgangsweise beim Bau des Ortskanales bzw. allenfalls erforderliche Abweichungen vom Bauzeitplan. Dazu führt der Bürgermeister aus, daß bis dato vom Wasserwirtschaftsfonds oder der Nachfolgeeinrichtung keine definitiven Zusagen über hinkünftige Förderungen vorliegend sind. Dies wird zwangsläufig zu Verschiebungen des Bauzeitplanes führen, wobei die Gemeinde Vandans selbstverständlich auf bestmöglichste Einhaltung desselben bedacht sein wird. 9. Der Bürgermeister informiert, daß gemäß Raumplanungsgesetz, Gebäude mit Verkaufsflächen von insgesamt mehr als 400 m2, in den Talsohlen von Leiblachtal, Rheintal und Walgau von insgesamt mehr als 600 m2, die für den Verkauf von Waren des täglichen Bedarfs, insbesondere von Lebensmitteln, als Einkaufszentren gelten. Nachdem die SPAR-Warenhandels-AG in Vandans die Neuerstellung eines solchen Einkaufszentrums beabsichtige, und dieses voraussichtlich eine Verkaufsfläche von 600 m2 erhalten soll, beschließt die Gemeindevertretung einstimmig eine Änderung des rechtskräftigen Flächenwidmungsplanes und zwar in der Form, daß auf der Gp. 35/1 eine besondere Fläche für Einkaufszentren festgelegt wird. Darüberhinaus setzt die Gemeindevertretung das Höchstausmaß der zulässigen Gesamtverkaufsfläche des zur Errichtung gelangenden Einkaufszentrums mit 600 m2 fest. -8- 10. Das vom Antragsteller am 22.1.1993 eingebrachte Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes wird vom Vorsitzenden verlesen. Anhand der dem Ansuchen beigelegten Mappenkopie bzw. dem Flächenwidmungsplan erläutert der Bürgermeister in weiterer Folge das Ansuchen. Einstimmig vertritt die Gemeindevertretung nach kurzer Beratung die Auffassung, daß im gegenständlichen Falle eine den Zielsetzungen der Raumplanung nicht widersprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes vorliege und der besagte Antrag eine klassische Anschlußwidmung darstelle. 11. Der von der FPÖ-Fraktion eingebrachte Antrag wird vom Vorsitzenden verlesen. Diesem zufolge beantragt die FPÖ-Fraktion die Aufnahme sämtlicher Gemeindevertretungssitzungen mittels Tonband, um in Zukunft unvollständige oder unrichtige Protokollierungen auszuschließen. In weiterer Folge ergibt sich eine rege Diskussion, bei der sich die Gemeindevertretung letztlich einstimmig zu folgenden Regelungen entschließt: a) Die Verwendung eines Tonbandes bei allen öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung wird genehmigt. b) Parallel zu den Tonbandaufzeichnungen sollen durch den Schriftführer auch in Zukunft schriftliche Aufzeichnungen gemacht werden. c) Das Recht auf Wiedergabe der Tonbandaufzeichnungen soll ausschließlich auf die Mandatare bzw. die mit der Abfassung des Protokolls betrauten Bediensteten beschränkt werden. d) Die Niederschrift soll, wie in der Vergangenheit bereits praktiziert, nicht wörtlich sondern zusammenfassend und lediglich dem Sinn entsprechend abgefaßt werden. Bei all fäll igen Fehlinterpretationen stehe ja die Tonbandaufzeichnung als Beweis für einen Änderungswunsch zur Verfügung. Nachdem keine Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Vorsitzende allen für das Kommen und die aktive Mitarbeit und schließt um 22.45 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: Seite: 3 Einnahmen Zusammenfassung des Rechnungsabschlusses Ausgaben _________________________________________________________________________ ______________________________________________________________ Namentliche Namentliche Bezeichnung Bezeichnung Voranschlag Voranschlag 1993 in 1000 Erfolgsgebarung Vermögensgebarung Erfolgsgebarung Vermögensgebarung 1993 1994 1994 1994 1994 S S in 1000 _________________________________________________________________________ ______________________________________________________________ Vermögensgebarung nach Gruppen Vermögensgebarung nach Gruppen 0 VERTRETUNGSKÖRPER UND VERTRETUNGSKÖRPER UND ALLGEMEINE VERWALTUNG 414 ALLGEMEINE VERWALTUNG 1 ÖFFENTLICHE ORDNUNG ORDNUNG UND SICHERHEIT SICHERHEIT 0 360.000, 00 96.000, 00 4.634.000, 00 55.000, 00 4443 1 ÖFFENTLICHE 26 571 2 UNTERRICHT, ERZIEHUNG, ERZIEHUNG, SPORT UND WISSENSCHAFT 2037 SPORT UND WISSENSCHAFT 38.000, 00 479.000, 00 190.000, 00 3 KUNST, KULTUR UND UND KULTUS KULTUS 2 UNTERRICHT, 8254 2.386.000, 00 36.000, 00 6.752.000, 00 2.082.000, 00 3 KUNST, KULTUR 380 2934 4 SOZIALE WOHLFAHRT WOHLFAHRT UND WOHNBAUFÖRDERUNG 1170 UND WOHNBAUFÖRDERUNG 5 GESUNDHEIT GESUNDHEIT UND 2686 4 SOZIALE 4640 713.000, 00 4.269.000, 00 64 76.000, 00 2.372.000, 00 6 STRASSEN- UND WASSERBAU, WASSERBAU, VERKEHR 1860 VERKEHR 4488 7 WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG 53.000, 00 1.608.000, 00 5 6 STRASSEN- UND 1.885.000, 00 4.830.000, 00 90.000, 00 245 2669 8 DIENSTLEISTUNGEN 10503 8 DIENSTLEISTUNGEN 325.000, 00 228.000, 00 2.905.000, 00 11597 BAU, 7 3.789.000, 00 10.195.000, 00 5.537.000, 00 12.387.000, 00 9 FINANZWIRTSCHAFT 28778 33.028.000, 00 9 FINANZWIRTSCHAFT 4128 4.149.000, 00 _________________________________________________________________________ ________________________________________________________________ 45477 42.556.000, 00 10.327.000, 00 46410 37.535.000, 00 15.129.000, 00 Vermögensgebarung nach Einnahmearten Vermögensgebarung nach Ausgabearten 1 Erlös von Grundvermögen Grundvermögen 1200 130 Erlös von 2 Verwaltungsmobilien Verwaltungsmobilien 3 Erlös von Betriebsrealitäten Betriebsrealitäten ----2500 4400 4 Erlös von 402 --226.000, 00 Verwaltungsimmobilien Verwaltungsimmobilien 5 Erlös von Betriebsmobilien Betriebsmobilien ----- 15 1 703 335 1 Erwerb und Bau von 4 600.000, 00 Erwerb und Bau von 3.070.000, 00 3 6.400.000, 00 Erwerb von --- --- Erwerb von 5 12.000, 00 --- 1.000, 00 --- 6 Erlös von Wertpapieren Wertpapieren --und Beteiligungen Rückzahlung 7 gegebene Darlehen Darlehen --- Erwerb von --1.900.000.00 4.631.000, 00 6 Erwerb v. und Beteiligungen ----- Gewährung von 131.000, 00 345.000, 00 7 9 Darlehensaufnahme 4160 --5.225.000, 00 8 Schuldentilgung 2956 --2.915.000, 00 _________________________________________________________________________ ________________________________________________________________ Einnahmen d. Vermögensg. 8564 --10.327.000, 00 Ausg. d. Vermögensgeb 8238 --15.129.000, 00 Zusammenstellung Zusammenstellung Einn. d. Erfolgsgebarung 36913 42.556.000, 00 --Ausg. d. Erfolgsgebarung 38172 37.535.000, 00 --Einn. d. Vermögensgebarung 8564 10.327.000, 00 --Ausg. d. Vermögensgebarung 8238 15.129.000, 00 --_________________________________________________________________________ ________________________________________________________________ Einn. d. Haushaltsgebarung 45477 52.883.000, 00 --Ausg. d. Haushaltsgebarung 46410 52.664.000, 00 Vortrag Gebarungsüberschuß --Vortrag Gebarungsabgang 463.000, 00 --_________________________________________________________________________ ________________________________________________________________ Einn. d. Haushaltsgebarung 45477 52.883.000, 00 --Ausg. d. Haushaltsgebarung 46410 53.127.920, 97 Entnahme aus KassaVermehrung der Kassabeständen (Abgang) 933 244.920, 97 --beständen (Überschuß) --_________________________________________________________________________ ________________________________________________________________ Gesamteinnahmen 46410 53.127.920, 97 --Gesamtausgaben 46410 53.127.920, 97 --=========================================================================