20110120_GVE009

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 19:20
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2011-01-20
Erscheinungsdatum 2011-01-20
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Syntax Error: Expected the optional content group list, but wasn't able to find it, or it isn't an Array GEMEINDEAMT VANDANS Verhandlungsschrift aufgenommen am 20. Januar 2011 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anlässlich der 9. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 13. Januar 2011 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Luzia Klinger, Josef Maier, DI Alois Kegele, Wilfried Dönz, Günter Fritz, Ulrike Bitschnau, Thomas Amann, Ernst Stejskal, Thomas Maier, Werner Vergut, Peter Scheider, Stefan Jochum, Markus Pfefferkorn, Rupert Platzer, Rita Zint sowie die Ersatzleute Martin Burtscher, Wolfgang Violand, Renate Neve, Manfred Blenke, Inge Dobler, Marco Schoder und Paul Schoder. Entschuldigt: Schriftführerin: Vbgm. Michael Zimmermann, MMag. Eva-Maria Hochhauser, Mag. Christian Egele, Florian Küng, Mag. Klaus Neyer, Manfred Schapler und Leo Brugger GBed. Eveline Breuß Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 9. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin, sowie die Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 8. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 16. Dezember 2010 2. Renovierung der Pfarrkirche Vandans: Entscheidung zum Antrag der Pfarre um Gewährung eines Kostenbeitrages 3. Entscheidung zu den Empfehlungen des Raumplanungsausschusses vom 05. Januar 2011 4. Entscheidung zum Antrag der Vorarlberger Illwerke AG auf Änderung des Flächenwidmungsplanes (Umwidmung einer 74 m² großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 754/2 von „Gewässer“ in Freifläche/Sondergebiet (Hydraulikkammer) 5. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Gesetz über eine Änderung des Spitalsgesetzes b) ein Gesetz über eine Änderung des Landesbedienstetengesetzes 2000 c) ein Gesetz über eine Änderung des Bauproduktegesetzes d) ein Gesetz über eine Änderung des Gemeindevergnügungssteuergesetzes e) ein Gesetz über eine Änderung des Landesbedienstetengesetzes 1988 f) ein Gesetz über eine Änderung des Kriegsopferabgabegesetzes g) ein Gesetz über eine Änderung des Patienten- und Klientenschutzgesetzes 6. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 8. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 16. Dezember 2010 Die Verhandlungsschrift über die 8. Sitzung der Gemeindevertretung vom 16. Dezember 2010, welche allen Gemeindevertretern/innen zeitgerecht zugegangen ist, wird von den Anwesenden unter Berücksichtigung der nachstehenden Ergänzung einstimmig genehmigt. Punkt 6., letzter Absatz: ...könne eine solche jederzeit wieder eingerichtet werden. DI Alois Kegele bringt in seiner Wortmeldung zum Ausdruck, dass er der Auflösung der jetzigen Berufungskommission nur unter der Voraussetzung zustimme, dass in Bälde wieder eine neue Berufungskommission – und zwar unter Einbindung externer Fachleute - gebildet werde. Wenn mittel- und langfristig die Gemeindevertretung die Funktion der Berufungskommission übernehmen müsse, könne er der Auflösung der jetzigen Berufungskommission nicht zustimmen. Die Gemeindevertreter Thomas Amann, Ernst Stejskal, Werner Vergut, Martin Tschabrun sowie die Ersatzleute Wolfgang Violand, Renate Neve, Marco Schoder und Paul Schoder nehmen an der Abstimmung nicht teil, nachdem diese bei der Sitzung am 16. Dezember 2010 nicht anwesend waren. 2. Renovierung der Pfarrkirche Vandans: Entscheidung zum Antrag der Pfarre um Gewährung eines Kostenbeitrages Eingangs seinen Ausführungen erinnert der Bürgermeister an den Beschluss der Gemeindevertretung in der Sitzung am 16. Juli 2009. Damals habe die Gemeindevertretung einstimmig beschlossen, die geplanten Sanierungsmaßnahmen bei der Pfarrkirche mit der Gewährung eines Kostenbeitrages zu unterstützen. In welchem Ausmaß sich die Gemeinde an den beabsichtigten Sanierungsmaßnahmen beteiligen werde, sei damals nicht festgelegt worden. Eine diesbezügliche Entscheidung – so die damalige Auffassung - soll erst dann getroffen werden, wenn es eine verbindliche Kostenzusammenstellung gebe bzw. bekannt sei, von welchen Stellen insgesamt mit Förderbeiträgen gerechnet werden könne. Mit Schreiben vom 14. Dezember 2010, so neuerlich der Bürgermeister, teile die Pfarre Vandans nun mit, dass die erste Etappe der Sanierungsmaßnahmen abgeschlossen worden sei. Der finanzielle Aufwand belaufe sich für diese erste Sanierungsetappe, die im Wesentlichen die Erneuerung der Dacheindeckung, die Aufbringung einer Wärmedämmung, den Einbau von Dachfenstern sowie das Malen des Kirchenturmes beinhaltet habe, auf 183.516, 02 Euro. Von der Diözese gebe es eine Zusage, diese Aufwendungen 2 / 12 9. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. Januar 2011 mit einem Beitrag in Höhe von 15 % zu unterstützen. Auch das Land Vorarlberg gewähre einen 15 %igen Kostenbeitrag, allerdings nur für die substanzerhaltenden bzw. denkmalpflegerischen Maßnahmen. Vom Bundesdenkmalamt sei ein Kostenbeitrag in Höhe von 3.000, 00 Euro in Aussicht gestellt worden. Wie dem besagten Schreiben der Pfarre Vandans weiters entnommen werden könne, seien aus der Bevölkerung bis dato 5.085, 00 Euro an freiwilligen Spenden eingelangt. Von den Vorarlberger Illwerken AG habe es einen einmaligen Unterstützungsbeitrag in Höhe von 15.000, 00 Euro gegeben. Die Gemeinde Vandans werde um Gewährung eines größtmöglichen Unterstützungsbeitrages ersucht. Auch wenn die finanzielle Situation der Gemeinde Vandans sehr angespannt sei, so abschließend der Bürgermeister, plädiere er für einen Kostenbeitrag, der deutlich über jenem der Diözese liege. In seinen Augen sei die Förderzusage der Diözese nämlich sehr „bescheiden“ ausgefallen, von jener des Denkmalamtes wolle er erst gar nicht reden. Für ihn gebe es jedenfalls eine Präferenz, diese Baumaßnahmen im Rahmen der ersten Sanierungsetappe mit einem Kostenbeitrag in der Größenordnung von rund 20 % zu unterstützen. In der Folge ergeben sich eine Fülle von Wortmeldungen. Der Bogen der einzelnen Plädoyers spannte sich von Kostenbeiträgen in Höhe von 15 % bis zu Kostenbeiträgen in Höhe von 25 %. Die Entscheidungen der Diözese und des Bundesdenkmalamtes, nämlich die gegenständlichen Sanierungsmaßnahmen mit lediglich 15 % bzw. einem einmaligen Beitrag in Höhe von 3.000, 00 Euro (Bundesdenkmalamt) zu bezuschussen, werden unisono als äußerst spärlich beurteilt. Mit 22 : 2 Stimmen (Gegenstimmen: Stefan Jochum und Renate Neve) sprechen sich die Anwesenden letztlich dafür aus, die aus der Umsetzung der ersten Sanierungsetappe resultierenden Aufwendungen in Höhe von 183.516, 02 Euro mit einem Beitrag in Höhe von 20, 00 % zu unterstützen. 3. Entscheidung zu den Empfehlungen des Raumplanungsausschusses vom 05. Januar 2011 Anhand der vorliegenden Anträge und der diesen angeschlossenen Planunterlagen, erläutert der Bürgermeister die in der Sitzung am 05. Januar 2011 erarbeiteten Empfehlungen. Im Detail stellen sich diese wie folgt dar: 3.1. Waltraud Moosbrugger, Heinz Moosbrugger und Harald Moosbrugger, alle wohnhaft in 6773 Vandans, Untere Venserstraße 70 Antrag vom 25. August 2010: Umwidmung des Grundstückes Nr. 1484 mit 1.242 m² von Baufläche/Wohngebiet in Baufläche/Mischgebiet. Begründung: „Am 19. August 2010 wurden wir bezüglich der Genehmigung der Umwidmung von unserem Grundstück Nr. 1484 von der Gemeinde informiert. Markus Burtscher hat am 02. März 2010 eine Umwidmung von einer Teilfläche von 193 m² von Baufläche/Mischgebiet in Baufläche/Wohngebiet sowie eine Umwidmung von einer Teilfläche von 853 m² im selben Grundstück von landwirtschaftlicher Fläche in Baufläche/Wohngebiet angesucht. Im Schreiben der Gemeinde Vandans vom 21. Juni 2010 wurde diese Umwidmungsänderung an alle angrenzenden Grundbesitzer versandt. In diesem Schreiben ist unter anderem auch angeführt, dass die Grundstücke Nr. 1484 (Waltraud, Heinz und Harald Moosbrugger) sowie das Grundstück Nr. 1489/1 (das zu diesem Zeitpunkt eigentlich schon auf mich überschrieben wurde und als Grundstück Nr. 1489/5 vermessen wurde) auf Grund einer Empfehlung des Raumplanungsausschusses wieder auf Baufläche/Wohngebiet umgewidmet werden soll. 3 / 12 9. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. Januar 2011 Da diese Umwidmung von sämtlichen Angehörigen bzw. Grundbesitzer nicht erwünscht war, hat Markus Burtscher in der 25. Kalenderwoche Bgm. Burkhard Wachter angerufen und mitgeteilt, dass eine Umwidmung derzeit bitte nicht durchgeführt werden soll, da es von der ganzen Familie Moosbrugger nicht gewünscht wurde. Auf Grund dieses Telefonats war für uns und für Markus Burtscher die Sache als erledigt betrachtet. Natürlich waren wir alle auch der vollen Überzeugung, dass die Umwidmung unseres Grundstückes Nr. 1484 somit nicht durchgeführt wird. Auf Grund des Schreibens vom 19. August 2010, mit der Genehmigung der Umwidmung der oben angeführten zwei Grundstücke von Baufläche/Mischgebiet in Baufläche/Wohngebiet, haben wir mit Markus Burtscher die Sache besprochen, der Bgm. Burkhard Wachter sofort am Montag, dem 23. August kontaktiert hat, um diese Sache zu besprechen. Bei diesem persönlichen Gespräch hat sich herausgestellt, dass missverständlicherweise diese Umwidmung nicht im Willen beider Seiten durchgeführt wurde. Wir, Familie Moosbrugger wie auch Markus Burtscher, waren gegen diese Umwidmung. Das Vorhaben, dass ein Familienmitglied eventuell wieder eine KFZWerkstatt in einem dieser Grundstücke betreiben möchte, ist immer noch aktuell bzw. wird eventuell in nächster Zeit wieder aktuell. Wir bitten daher, unser Grundstück Nr. 1484, das bisher auch als Baufläche/ Mischgebiet gewidmet war, wieder als Baufläche/Mischgebiet zu widmen. Die Widmung der Straße kann gerne, wie im neuen Widmungsplan vom 06.08.2010, beibehalten werden.“ Sachverhalt: Das Grundstück Nr. 1484 grenzt direkt an die „Untere Venserstraße“ an und ist mit einem Mehrfamilienwohnhaus bebaut. Auf Antrag der Familie Moosbrugger wurde das Grundstück seinerzeit von Baufläche/Wohngebiet in Baufläche/Mischgebiet umgewidmet. Anlass dafür war vermutlich die Errichtung einer KFZ-Werkstätte im Untergeschoss des Wohnhauses „Untere Venserstraße 70“. Weil die Autowerkstätte nicht mehr existent ist, hat die Gemeindevertretung in der Sitzung am 08. Juli 2010 auf Empfehlung des Raumplanungsausschusses beschlossen, das gegenständliche Grundstück von BM in BW umzuwidmen. Das Grundstück selber grenzt sowohl ost- als auch südseitig an bestehendes Bauland an, das im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans derzeit als Baufläche/Wohngebiet ausgewiesen ist. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Das gegenständliche Grundstück war bis zum Beschluss der Gemeindevertretung am 08. Juli 2010 im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans als Baufläche/Mischgebiet ausgewiesen. Da die ursprünglich eingerichtete KFZ-Werkstätte nicht mehr bestehend war und in der Annahme, dass es von den Grundeigentümern keinen Einwand dagegen gibt, wurde das Grundstück mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 08. Juli 2010 von BM in BW umgewidmet. Die Grundeigentümer weisen im Schreiben vom 25. August 2010 darauf hin, dass schon in Kürze im Untergeschoss des Wohnhauses „Untere Venserstraße 70“ die Wiederinbetriebnahme dieser KFZ-Werkstätte beabsichtigt sei. Aus diesem Grunde ersuche man, dem Grundstück wieder die ursprüngliche Widmung, nämlich Baufläche/Mischgebiet, zu geben. 4 / 12 9. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. Januar 2011 Da es keine raumplanungsrelevanten Gründe gibt, die gegen die Ausweisung des Grundstückes Nr. 1484 als Baufläche/Mischgebiet sprechen, sprechen sich alle Mitglieder des Raumplanungsausschusses für eine Genehmigung des vorliegenden Antrages aus. Entscheidung der Gemeindevertretung: Dem vorliegenden Antrag wird gemäß der Empfehlung des Raumplanungsausschusses einstimmig zugestimmt. 3.2. Markus Burtscher, wohnhaft in 6773 Vandans, Untere Venserstraße 70 Antrag vom 25. August 2010: Umwidmung des Grundstücks Nr. 1489/5 mit 1.331 m² von Baufläche/Wohngebiet in Baufläche/Mischgebiet. Begründung: „Am 19. August 2010 wurde ich bezüglich der Genehmigung der Umwidmung von meinem Grundstück Nr. 1489/5 von der Gemeinde informiert. Das Grundstück Nr. 1489/1 war bisher im Besitz von Herrn Ernst Moosbrugger gewesen. Am 18. März 2010 hat Herr Ernst Moosbrugger das Grundstück Nr. 1489/5 als Baufläche/ Mischgebiet und das Grundstück Nr. 1489/6 als landwirtschaftliche Fläche an mich Markus Burtscher verschenkt. Auf Grund der unterschiedlichen Widmungsverhältnissen im Grundstück Nr. 1489/6 habe ich Markus Burtscher eine Umwidmung von einer Teilfläche von 193 m² von Baufläche/Mischgebiet in Baufläche/Wohngebiet sowie eine Umwidmung von einer Teilfläche von 853 m² im selben Grundstück von landwirtschaftlicher Fläche in Baufläche/Wohngebiet angesucht. Im Schreiben der Gemeinde Vandans vom 21. Juni 2010 wurde diese Umwidmungsänderung an alle angrenzenden Grundbesitzer versandt. In diesem Schreiben ist unter anderem auch angeführt, dass die Grundstücke Nr. 1484 (Waltraud, Heinz und Harald Moosbrugger) sowie das Grundstück Nr. 1489/1 (das zu diesem Zeitpunkt eigentlich schon auf mich überschrieben wurde und als Grundstück Nr. 1489/5 vermessen wurde) auf Grund einer Empfehlung des Raumplanungsausschusses wieder auf Baufläche/Wohngebiet umgewidmet werden soll. Da diese Umwidmung von sämtlichen Angehörigen bzw. Grundbesitzer nicht erwünscht war, hat Markus Burtscher in der 25. Kalenderwoche Bgm. Burkhard Wachter angerufen und mitgeteilt, dass eine Umwidmung derzeit bitte nicht durchgeführt werden soll, da es von der ganzen Familie Moosbrugger nicht gewünscht wurde. Auf Grund dieses Telefonats war für uns und für Markus Burtscher die Sache als erledigt betrachtet. Natürlich waren wir alle auch der vollen Überzeugung, dass die Umwidmung der Grundstücke Nr. 1484 und Nr. 1489/1 (bzw. Nr. 1489/5) somit nicht durchgeführt wird. Auf Grund des Schreibens vom 19. August 2010, mit der Genehmigung der Umwidmung der oben angeführten zwei Grundstücke von Baufläche/Mischgebiet in Baufläche/Wohngebiet, habe ich sofort am Montag, dem 23. August, mit Bgm. Burkhard Wachter Kontakt aufgenommen, um diese Sache zu besprechen. Bei unserem persönlichen Gespräch hat sich herausgestellt, dass missverständlicherweise diese Umwidmung nicht im Willen beider Seiten durchgeführt wurde. Familie Moosbrugger wie auch ich, waren gegen diese Umwidmung. Das Vorhaben, dass ein Familienmitglied eventuell wieder eine KFZ-Werkstatt in einem dieser Grundstücke betreiben möchte, ist immer noch aktuell bzw. wird eventuell in nächster Zeit wieder aktuell. Ich bitte daher, mein Grundstück Nr. 1489/5, das bisher auch als Baufläche/ Mischgebiet gewidmet war, wieder als Baufläche/Mischgebiet zu widmen. Die Widmung der Straße kann gerne, wie im neuen Widmungsplan vom 06.08.2010, 5 / 12 9. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. Januar 2011 beibehalten werden.“ Sachverhalt: Mit Planurkunde vom 24. Februar 2010 wurde unter anderem das Grundstück Nr. 1489/5 neu gebildet. Es weist eine Fläche von 1.331 m² auf und grenzt unmittelbar an die „Untere Venserstraße“ an. Nach Norden hin grenzt dieses an das Grundstück Nr. 1489/2, das im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans als Baufläche/Wohngebiet ausgewiesen ist. Nach Süden hin grenzt es an das Grundstück Nr. 1489/1, das in diesem Bereich als „Verkehrsfläche“ gewidmet ist. Das Grundstück Nr. 1489/5 entstammt dem Grundstück Nr. 1489/1. Bis zum Beschluss der Gemeindevertretung am 08. Juli 2010 war sowohl dieser Teil des Grundstückes Nr. 1489/1 als auch eine kleine Teilfläche darüber hinaus als Baufläche/Mischgebiet gewidmet. Im Zusammenhang mit einem Antrag auf Umwidmung des ebenfalls neu gebildeten Grundstückes Nr. 1489/6 in Baufläche/Wohngebiet, hat sich die Gemeindevertretung für eine Umwidmung des Grundstückes Nr. 1489/5 von BM in BW ausgesprochen. Der nunmehrige Eigentümer des Grundstückes Nr. 1489/5, Herr Markus Burtscher, hat nun mit Schreiben vom 25. August 2010 mitgeteilt, dass er diese Umwidmung des Grundstückes Nr. 1489/5 von BM in BW nie gewollt habe und diese folglich von der Gemeindevertretung gegen seinen Willen erfolgt sei. Weil er derzeit nicht wisse, was auf dem besagten Grundstück letztlich zur Errichtung kommen werde, ersuche er, das Grundstück wieder in BM umzuwidmen. Diese Widmung habe das Grundstück nämlich bis zur besagten Umwidmung im Sommer 2010 aufgewiesen. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Gegen eine neuerliche Umwidmung des Grundstückes Nr. 1489/5 gibt es in raumplanungsrechtlicher Hinsicht keinen Einwand. Die Umwidmung dieser gegenständlichen Fläche von BM in BW ist von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 08. Juli 2010 im Zusammenhang mit der Umwidmung des Grundstückes Nr. 1484 von BM in BW erfolgt. Nachdem nun auch das Grundstück Nr. 1484 wieder in BM umgewidmet werden soll, spricht auch nichts gegen die neuerliche Ausweisung des neu gebildeten Grundstückes Nr. 1489/5 als Baufläche/Mischgebiet. Alle Mitglieder des Raumplanungsausschusses sprechen sich daher für eine antragsgemäße Erledigung aus. Entscheidung der Gemeindevertretung: Dem vorliegenden Antrag wird gemäß der Empfehlung des Raumplanungsausschusses einstimmig zugestimmt. 3.3 Monika Bleiner, wohnhaft in 6773 Vandans, Ferd.-Schoder-Straße 4 Antrag vom 14. September 2010: Umwidmung des neu gebildeten Grundstückes Nr. 1258/10 mit 1.043 m² von Freifläche/Freihaltegebiet in Baufläche/Wohngebiet sowie um Umwidmung des Grundstückes Nr. 1258/11 mit 90 m² von Freifläche/ Freihaltegebiet in „Verkehrsfläche“. Begründung: „Das Grundstück Nr. 1258/10 soll im Schenkungswege an meinen Sohn Lukas Bleiner übergehen. Da dieser in absehbarer Zeit die Errichtung eines Eigenheimes beabsichtigt, ersuche ich um Genehmigung der Umwidmungen, wie von mir beantragt.“ Sachverhalt: Das Grundstück Nr. 1258/5 wurde mit Teilungsplan, GZl. 14680/2010 geteilt und zwar in die Grundstücke Nr. 1258/5 mit 1.043 m², Nr. 1258/10 mit 1.043 m² und Nr. 1258/11 mit 90 m². Das Grundstück Nr. 1258/10 soll nun in BW umgewidmet werden, das Grundstück Nr. 1258/11 in „Verkehrs6 / 12 9. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. Januar 2011 fläche“. Das Grundstück Nr. 1258/10 grenzt direkt an die „Valkastielstraße“, von wo aus auch die Erschließung dieser Liegenschaft erfolgt. Nach Süden hin grenzt die besagte Liegenschaft an das Grundstück Nr. 1258/7 an, das im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans als Baufläche/Wohngebiet ausgewiesen ist. Im Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans ist die erwähnte Liegenschaft als „Gelbe Zone“ ausgewiesen. Das zur Umwidmung in BW beantragte Grundstück Nr. 1258/10 verfügt sowohl über eine Anschlussmöglichkeit an die Ortswasserversorgung der Gemeinde Vandans als auch eine an die Abwasserbeseitigungsanlage. Wie von der Antragstellerin bereits erwähnt worden ist, soll das Grundstück im Schenkungswege an den Sohn Lukas Bleiner gehen, der die Liegenschaft demnächst bebauen wolle. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 15. September 2010 wurden sämtliche Nachbarn eingeladen, zum gegenständlichen Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes eine Stellungnahme abzugeben. Von dieser Möglichkeit hat keiner der Anrainer Gebrauch gemacht. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass es von diesen keine Einwände gegen die beabsichtigte Änderung des Flächenwidmungsplanes gibt. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Die Umwidmung des Grundstückes Nr. 1258/10 von FF in BW stellt eine klassische Lückenwidmung dar. Nachdem das Grundstück in den Besitz des Sohnes Lukas Bleiner übergehen soll und von diesem in absehbarer Zeit bebaut werden soll, spricht nichts gegen eine antragsgemäße Erledigung des vorliegenden Antrages. Mit der Ausweisung des Grundstückes Nr. 1258/11 als „Verkehrsfläche“ soll lediglich der künftigen Nutzung Rechnung getragen werden. Entscheidung der Gemeindevertretung: Dem vorliegenden Antrag wird gemäß der Empfehlung des Raumplanungsausschusses einstimmig zugestimmt. Marco Schoder hat wegen Befangenheit weder an der Beratung noch Abstimmung teilgenommen. 3.4 Geschwister Annemarie de Klerk, wohnhaft in 6773 Vandans, Balzerstraße 15, und Ernst de Klerk, wohnhaft in 6773 Vandans, Sponnaweg 3 Antrag vom 11. Oktober 2010: Umwidmung einer zirka 14m² großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 266/1 von Freifläche/Freihaltegebiet in Baufläche/Wohngebiet. Begründung: „Im Zusammenhang mit der geplanten Errichtung eines Zubaues beim bestehenden Wohnhaus „Sponnaweg 3“ auf Grundstück Nr. 266/1 haben wir festgestellt, dass eine kleine Teilfläche des genannten Grundstückes, die sich außerhalb der „Roten Zone“ befindet, nicht als Baufläche/Wohngebiet gewidmet ist. Da eine Bebauung dieser kleinen Teilfläche beabsichtigt ist, bitten wir, die im beigeschlossenen Plan dargestellte Fläche (zirka 14 m²) aus dem Grundstück Nr. 266/1 von Freifläche/Freihaltegebiet in Baufläche/Wohngebiet umzuwidmen.“ Sachverhalt: Das Grundstück Nr. 266/1 befindet sich im gemeinsamen Eigentum der Antragsteller und ist im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans größtenteils als Baufläche/Wohngebiet ausgewiesen. Die gegenständ7 / 12 9. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. Januar 2011 liche Liegenschaft ist derzeit mit einem Einfamilienwohnhaus bebaut. Die Antragsteller beabsichtigen nun einen Umbau dieses bestehenden Wohnhauses und in diesem Zusammenhang auch die Errichtung eines Zubaues an der Westseite. Zur Realisierung des erwähnten Bauvorhabens ersuchen die Antragsteller nun, die an der Westseite gelegene FF-Fläche als BW-Fläche auszuweisen. Die zur Umwidmung beantragte Teilfläche ist im Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans als „Gelbe Zone“ ausgewiesen. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 02. November 2010 wurden alle Nachbarn eingeladen, zum gegenständlichen Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes eine Stellungnahme abzugeben. Von dieser Möglichkeit hat keiner der Anrainer Gebrauch gemacht. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass es von diesen keine Einwände gegen die beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes gibt. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Wie im Sachverhalt bereits erwähnt, soll das bestehende Einfamilienwohnhaus als Zweifamilienwohnhaus umgebaut werden. In diesem Zusammenhang ist die Errichtung eines Zubaues an der Westseite geplant. Damit dieser realisiert werden kann, soll eine kleine Restfläche des Grundstückes Nr. 266/1 von FF in BW umgewidmet werden. Im Hinblick auf den sparsamen Umgang mit Grund und Boden, begrüßen alle Mitglieder des Raumplanungsausschusses den beabsichtigten Umbau des bestehenden Einfamilienwohnhauses in ein Zweifamilienwohnhaus. Angesichts der Geringfügigkeit spreche auch nichts dagegen, die an der Westseite des Grundstückes Nr. 266/1 als FF ausgewiesene Fläche in BW umzuwidmen. Entscheidung der Gemeindevertretung: Dem vorliegenden Antrag wird gemäß der Empfehlung des Raumplanungsausschusses einstimmig zugestimmt. 4. Entscheidung zum Antrag der Vorarlberger Illwerke AG auf Änderung des Flächenwidmungsplanes (Umwidmung einer 74 m² großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 754/2 von „Gewässer“ in Freifläche/Sondergebiet (Hydraulikkammer) Vorab erinnert der Vorsitzende, dass in der Sitzung am 08. Juli 2010 zum gegenständlichen Antrag bereits eine Entscheidung (Beschluss eines Entwurfes) getroffen worden ist. Mit Schreiben vom 24. August 2010 habe nun das Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung IVe, mitgeteilt, dass durch die geplante Änderung des Flächenwidmungsplanes in Vandans voraussichtlich mit keinen erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen ist. Mit Kundmachung vom 22. November 2010 habe man die Bevölkerung auf den damaligen Beschluss eines Entwurfes und die vorerwähnte Stellungnahme der Abteilung IVe aufmerksam gemacht und den von der Gemeindevertretung am 08. Juli 2010 beschlossenen Entwurf einen Monat zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Während dieser Zeit, so nochmals der Bürgermeister, seien keine Änderungsvorschläge erstattet worden. Anhand des vorliegenden Antrages und den angeschlossenen Planunterlagen, erläutert der Bürgermeister sodann nochmals die in der Sitzung des Raumplanungsausschusses am 07. Juli 2010 erarbeitete Empfehlung, die sich im Detail wie folgt darstellt: Antrag vom 16. Juni 2010: Umwidmung einer zirka 74 m² großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 754/2 von „Gewässer“ in Freifläche/Sondergebiet (Hydraulikkammer). 8 / 12 9. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. Januar 2011 Begründung: „Die Vorarlberger Illwerke AG beabsichtigt, das bestehende Einlaufbauwerk des Rodundwerkes II durch den Einbau von zwei notschlusstauglichen Rollschützen zu adaptieren, für deren Antriebssteuerung im Bereich des Dammes des Speicherbeckens Latschau II eine Hydraulikkammer errichtet werden soll. Die Hydraulikkammer soll auf dem Grundstück Nr. 754/2, GB Vandans, welches sich im Alleineigentum der Vorarlberger Illwerke AG befindet und im rechtsgültigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans als „Gewässer“ ausgewiesen ist, ausgeführt werden.“ Sachverhalt: Das Grundstück Nr. 754/2, GB Vandans, befindet sich im Alleineigentum der Antragstellerin und ist im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan größtenteils als „Gewässer“, teilweise als „forstwirtschaftliche Fläche“ gewidmet. Unmittelbar angrenzend an die Dammkrone beabsichtigt die Antragstellerin die Errichtung einer Sperrkammer. Die Zufahrt zu dieser erfolgt über die Weganlage, die direkt auf der Dammkrone verläuft. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 29. Juni 2010 wurden alle Nachbarn eingeladen, zum gegenständlichen Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes eine Stellungnahme abzugeben. Am 01. Juli 2010 hat der Stand Montafon Forstfonds mitgeteilt, dass gegen die Umwidmung einer Teilfläche mit zirka 74 m² aus dem Grundstück Nr. 754/2 von „Gewässer“ in Freifläche/Sondergebiet (Hydraulikkammer) kein Einwand erhoben wird. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Die Errichtung der gegenständlichen Hydraulikkammer stellt eine betriebliche Notwendigkeit dar. Sie liegt inmitten der schon bestehenden Betriebsanlagen und muss als Teil derselben gesehen werden. Alle Mitglieder des Raumplanungsausschusses sprechen sich angesichts dieser Fakten für eine Genehmigung des vorliegenden Antrages aus. Entscheidung der Gemeindevertretung: Dem vorliegenden Antrag wird gemäß der Empfehlung des Raumplanungsausschusses einstimmig zugestimmt. 5. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Gesetz über eine Änderung des Spitalsgesetzes b) ein Gesetz über eine Änderung des Landesbedienstetengesetzes 2000 c) ein Gesetz über eine Änderung des Bauproduktegesetzes d) ein Gesetz über eine Änderung des Gemeindevergnügungssteuergesetzes e) ein Gesetz über eine Änderung des Landesbedienstetengesetzes 1988 f) ein Gesetz über eine Änderung des Kriegsopferabgabegesetzes g) ein Gesetz über eine Änderung des Patienten- und Klientenschutzgesetzes Die wesentlichsten Inhalte der vorliegenden Gesetze bzw. die maßgebenden Inhalte werden durch den Vorsitzenden erläutert. Einstimmig wird in der Folge von der Gemeindevertretung die Auffassung vertreten, dass zu diesen nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages – ausgenommen das Gesetz über eine Änderung des Spitalsgesetzes - keine Volksabstimmungen verlangt werden sollen. Wolfgang Violand vertritt zum Gesetz über eine Änderung des Spitalsgesetzes die Auf9 / 12 9. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. Januar 2011 fassung, dass dieses einer Volksabstimmung unterzogen werden soll, zumal seiner Einschätzung zufolge bei der Umsetzung dieses Gesetzes mit finanziellen Auswirkungen für die Gemeinde gerechnet werden müsse. 6. Berichte und Allfälliges Der Bürgermeister berichtet, dass  derzeit insgesamt 560 Kinder die Musikschule Montafon in Schruns besuchen, davon seien 86 Kinder (= 15, 36 %) aus der Gemeinde Vandans.  in der heutigen Ausgabe der Vorarlberger Nachrichten ein Leserbrief, verfasst von DI Ulrich Dietrich, zu lesen gewesen sei. In diesem habe sich DI Dietrich einmal mehr über den immer wieder versperrten Bahnhof in Vandans geärgert. Er werde diesen Leserbrief zum Anlass nehmen, bei der Direktion der Montafonerbahn AG neuerlich auf diesen Missstand hinzuweisen und gleichzeitig den Vorstandsdirektor der Montafonerbahn AG zu einer „Rede- und Antwortstunde“ in einer Sitzung der Gemeindevertretung einladen.  es für den „Landbus Montafon“ im vergangenen Jahr einen voraussichtlichen Abgang von insgesamt 119.190, 41 Euro zur Finanzierung durch die Gemeinden der Talschaft gegeben habe. Für das heurige Jahr wurde ein Abgang von rund 379.000, 00 Euro budgetiert. Und die Prognosen für die nächsten Jahre seien ebenfalls wenig erfreulich. Man hoffe daher zuversichtlich, dass es keine weiteren Kürzungen bei den diversen Förderbeiträgen geben werde. Wenn dies der Fall sei, werde die Gefahr der künftigen Unfinanzierbarkeit groß.  es mit größter Wahrscheinlichkeit wieder gelungen sei, für den Alpengasthof Rellstal eine Pächterin zu finden. Wenn alles seine Richtigkeit habe, werde es in den nächsten Tagen zu einer Unterzeichnung des Pachtvertrages kommen. Der Pachtvertrag selber soll auf 3 Jahre abgeschlossen werden.  es von den Gemeinden Schruns und Tschagguns noch keine definitive Entscheidung zum Bau des „Montafoner Hallenbades“ gebe. Bei einer Sitzung zu diesem Thema am 14. Dezember 2010 im Stand Montafon habe er für die Gemeinde Vandans zum Ausdruck gebracht, dass es seitens der Gemeinde Vandans keine finanzielle Mitbeteiligung geben werde. Die finanzielle Situation der Gemeinde Vandans lasse diesbezüglich keine Zusagen zu, zumal die Gemeinde Vandans für das eigene Rätikonbad jedes Jahr erhebliche Abgänge zu finanzieren habe. Eine Zustimmung zu einer Mitfinanzierung dieses „Montafoner Hallenbades“ könne er sich allenfalls dann vorstellen, wenn es gelinge, alle Bäder des Montafons bzw. alle von überörtlicher Bedeutung stehenden Sportanlagen in eine eigene (Sportstätten)Errichter und Betreibergesellschaft einzubringen, an der sich dann alle Gemeinden der Talschaft inklusive der Montafon Tourismus GmbH beteiligen würden.  es aus Gründen des Sparens in diesem Jahr keinen Neujahrsempfang der Gemeinde geben werde. Die Ehrung von 6 Vereinsfunktionären mit dem Verdienst-Ehrenzeichen der Gemeinde, werde man bei einer anderen Gelegenheit vornehmen. Unter Punkt „Allfälliges“ ergeben sich folgende Wortmeldungen: Thomas Maier: Ich habe mir den Gestaltungswettbewerb betreffend die neuen Bushaltestellen angeschaut. Vom Ergebnis der Jurierung bin ich sehr überrascht. Ich persönlich kann mit dem Siegerprojekt überhaupt nichts anfangen. Wie bei der 10 / 12 9. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. Januar 2011 Architektur insgesamt, werden vermutlich auch hier die Meinungen stark auseinander gehen. Mich würde nur interessieren, ob eine solche Bushaltestelle auch in Vandans zur Aufstellung kommt. Antwort des Bürgermeisters: Im Sommer 2010 wurde ein Gestaltungswettbewerb für neue Haltestellen im Montafon ausgeschrieben. Insgesamt wurden 92 Projekte zur Jurierung eingereicht. Ziel dieses Wettbewerbes war es, eine gestalterisch ansprechende Lösung zu finden, das gut ausgebaute Bussystem im Tal präsenter zu machen und den Fahrgästen Komfort und bessere Orientierung zu bieten. Um eine möglichst breite Ausstattung der Haltestellen im Tal zu ermöglichen, war es wichtig, eine sehr kostengünstige Lösung zu entwickeln. Meinen Informationen zufolge war die Jury besonders von der einfachen Grundform und den flexiblen Anordnungsmöglichkeiten des Siegerprojektes angetan. Angesichts der hohen Zahl von Haltestationen im Montafon erschien auch der kleine Maßstab des Einzelelements optimal. Angeblich soll der prämierte Entwurf weiters gut identifizierbar sein, zeitlos und als neue visuelle Marke für das Montafon einladend wirken. Mangels Bedarf wird es derzeit in Vandans aber zu keinen Aufstellungen solcher Bushaltestellen kommen. Rupert Platzer: Das derzeitige Adressen- und Telefonverzeichnis der Gemeinde Vandans ist aus dem Jahr 2006. Es ist folglich auch nicht mehr sehr aktuell. Bis wann kann wieder mit der Auflage eines aktuellen Verzeichnisses gerechnet werden? Antwort des Bürgermeisters: Seit letzten Herbst arbeitet die Gemeindeverwaltung an der Aktualisierung dieses Adressen- und Telefonverzeichnis. Meinen Informationen zufolge sind die Arbeiten mehr oder weniger abgeschlossen, es fehlt lediglich noch am aktuellen Ortsplan. Sobald dieser vorliegend ist, kann das neue Verzeichnis in Druck gehen. Dies wird in einigen Wochen der Fall sein. Renate Neve gibt in diesem Zusammenhang zu verstehen, dass auch die Frauen in diesem Verzeichnis berücksichtigt werden sollten. Es könne nicht sein, dass immer nur der Name des Mannes in dieses Verzeichnis aufgenommen werde. Josef Maier: Vor gut einem Jahr hat es mit der Agrargemeinschaft Vandans Gespräche bezüglich dem Kauf bzw. Tausch von einigen Grundstücken gegeben. Gibt es zwischenzeitlich bereits konkrete Ergebnisse? Antwort des Bürgermeisters: Bei diesem Gespräch im Mai 2010 wurde unter anderem vereinbart, dass einige Schätzgutachten eingeholt werden bzw. eine Vermessung der beiden Parkplätze auf der „Lende“ in Auftrag gegeben wird. Die Vermessung dieser beiden Parkplätze ist erst vor wenigen Tagen erfolgt. Mehr oder weniger sind jetzt alle Unterlagen am Tisch, um die Verhandlungen mit der Agrargemeinschaft fortsetzen zu können. Luzia Klinger: Kann schon definitiv gesagt werden, bis wann mit dem Umbau der „Bahnhofkreuzung“ begonnen wird? Antwort des Bürgermeisters: Bei unserem letzten Gespräch im Landesstraßenbauamt, das Ende Juli 2010 stattgefunden hat, wurde uns zugesagt, dass mit den Bauarbeiten unverzüglich nach dem Ende der Wintersaison begonnen werden wird und eine Fertigstellung der Bauarbeiten bis zum Beginn der Sommersaison angestrebt wird. Ulrike Bitschnau: Gibt es hinsichtlich des Gemeindearztes schon eine Lösung? Antwort des Bürgermeisters: Vor einigen Wochen hatte ich das letzte Gespräch mit Dr. Werner Bartl in dieser Angelegenheit. In diesem habe ich ihm zu verstehen gegeben, dass die Gemeinde auf eine Mitbeteiligung am werktätigen Bereitschaftsdienst großen Wert lege. Dr. Bartl hat mich wissen lassen, dass er dazu nicht bereit sei. Im gemeinsamen Miteinander mit einigen anderen Montafoner Gemeinden werden nun einige alternative Lösungen geprüft. Es hat in diesem Zusammenhang auch schon Gespräche mit dem Landesstatthalter gegeben, weil eine Überlegung darin besteht, das ärztliche Personal im Nachsorgekrankenhaus Maria Rast aufzustocken und mit diesem dann den werktätigen Bereitschaftsdienst zu gewährleisten. 11 / 12 9. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. Januar 2011 Ulrike Bitschnau: Die Parkplatzsituation bei der Ordination Dr. Werner Bartl ist ein großes Problem. Als unmittelbare Anrainerin mache ich fast jeden Tag negative Erfahrungen. Immer wieder gibt es Situationen, wo ich nicht mehr aus meiner eigenen Garage ausfahren kann. Hat die Gemeinde irgend welche Möglichkeiten, diesen Missstand zu beseitigen? Antwort des Bürgermeisters: In erster Linie wäre es eine Aufgabe von Dr. Werner Bartl, für eine ausreichende Anzahl an Parkplätzen zu sorgen. Eine Möglichkeit würde meiner Meinung nach darin bestehen, irgend wo im Nahbereich eine Grundfläche anzupachten und dort dann zusätzliche Parkmöglichkeiten zu schaffen. Sollten die Gehsteige weiterhin beparkt werden, wird man nicht umhin kommen, die Polizei um Unterstützung zu ersuchen. Nachdem keine Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Bürgermeister allen für ihr Kommen sowie die sachliche und konstruktive Mitarbeit und schließt um 21.30 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: Eveline Breuß Burkhard Wachter, Bgm. 12 / 12 9. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. Januar 2011