19930519_GVE036

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 19:19
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1993-05-19
Erscheinungsdatum 1993-05-19
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Inhalt des Dokuments

-1GEMEINDEAMT VANDANS 19. Mai 1993 Niederschrift aufgenommen am 19. Mai 1993 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 36. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 11. Mai 1993 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Franz Egele, GR Wolfgang Violand, GV Manfred Blenke, GR Josef Tschofen, GV Peter Scheider, GV Ernst Schoder, GV Inge Dobler, GV Gerhard Stampfer, GV Gerhard Bitschnau, GV Gerlinde Linder, GR Gottfried Schapler, GV Peter Schapler, GV Ernst Stejskal, GV Elmar Kasper sowie die Ersatzleute Karin Ganahl, Leonhard Ammann, Monika Wehinger, Alois Neher, Friederike Feurstein und Dipl. Ing. Alois Kegele. Entschuldigt: GV Kurt Greber, GV Florentin Salzgeber, GV Norbert Sartori, GV Franz Bitschnau, GV Ing. Manfred Vallaster und GV Dr. Gernot Hämmerle Schriftführerin: GemBed. Marion Wachter Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 36. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute sowie die Zuhörer und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Dem Antrag des Vorsitzenden, die Tagesordnung um den Punkt 9. zu erweitern, wird einstimmig stattgegeben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 35. Sitzung vom 15.4.1993 2. Entscheidung zum Ansuchen der Pfarre um Gewährung eines Stromkostenbeitrages 3. Ansuchen der SPAR-Warenhandels-AG, Dornbirn, um käufliche Überlassung von rd. 296 m2 aus der Gp. 35/3 sowie Mitfinanzierung einer gemeinsamen Zufahrt 4. Ansuchen von Reinhard Cofalka, Lustenau, um Gewährung eines Kostenbeitrages zur Sanierung des Wohnhauses Nr. 100 (Manga-Hüsli) 5. Neuerliche Beratungen und Festlegung der weiteren Vorgangsweise im Hinblick auf die nunmehr vorliegende Entscheidung der Gemeinde St.Anton betreffend die Gemeindestraßenverbindung Vandans - St.Anton 6. Entscheidungen zur Änderung des Flächenwidmungsplanes und zwar a) Rückwidmung der neugebildeten Grundparzelle 1917/3 von Baufläche/ Wohngebiet in Freifläche/Landwirtschaftsgebiet b) Reduzierung der am 10.10.1991 beschlossenen Vorwidmung der Gpn. 353/5 und 450/5 in Baufläche/Mischgebiet auf nunmehr rd. 11.500 m aus der Gp. 353/5 -27. Entscheidung zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Gesetz über eine Änderung des Landwirtschaftskammergesetzes; b) ein Gesetz über eine Änderung des Gemeinde-Personal Vertretungsgesetzes; c) ein Gesetz über eine Änderung des Landes-Personal Vertretungsgesetzes; 8. Berichte und Anfälliges 9. Genehmigung eines Grundtausches mit Herrn Franz Bitschnau, Vandans, Dorf 363, bzw. den Geschwistern Bitschnau, Vandans, Dorf 3 Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 35. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 15. April 1993, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt. 2. Das von der Pfarre eingebrachte Ansuchen um Gewährung eines Zuschusses zu den Stromkosten in der Pfarrkirche wird vom Vorsitzenden zur Kenntnis gebracht. Die Ausgaben für das Kalenderjahr 1992 belaufen sich laut Ansuchen auf S 64.409, 01. In Anlehnung an vorangegangene Beschlüsse genehmigt die Gemeindevertretung nach kurzer Diskussion einstimmig einen Kostenbeitrag der Gemeinde in Höhe von S 30.000, --. Nachdem die Stromkosten des Jahres 1992 nahezu 50% über jenen des Vorjahres liegen, solle die Pfarre neuerlich zu einem maßvollen Gebrauch der Heizungsanlage angehalten werden. GV Gerhard Bitschnau ist zu den Beratungen ab Punkt 3) anwesend. 3. Der Bürgermeister erinnert vorweg, daß sich die SPAR-Warenhandels-AG mit Vereinbarung vom 9.12.1992 eine Option zum nachträglichen Zukauf von rund 330 m2 aus der Gp. 35/3 gesichert habe. Diese Vereinbarung sei von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 22. Dezember 1992 dann auch genehmigt worden. Nunmehr liege von der SPAR-Warenhandels-AG ein Bebauungsvorschlag für die Grundparzelle 35/1 vor. Zur besseren Gestaltung der Bauliegenschaft mache die SPAR-Warenhandels-AG nunmehr von der seinerzeitigen Option Gebrauch und ersuche die Gemeinde um Verkauf von 296 m2 aus der Gp. 35/3. Anhand eines provisorischen Teilungsplanes erläutert der Bürgermeister sodann den neuen Grenzverlauf, welcher sich nunmehr abweichend von der seinerzeitigen Vereinbarung vom 9. Dezember 1992 darstellt. Ohne Einwände genehmigt die Gemeindevertretung daraufhin einstimmig den Verkauf dieser Teilfläche im Ausmaß von 296 m2 an die SPAR-WarenhandelsAG. Der Verkaufspreis beträgt vereinbarungsgemäß S 1.500, -- pro Quadratmeter, wobei sämtliche Kosten aus diesem Rechtsgeschäft (z.B. Vermessungs-, Vertrags- und Verbücherungskosten, Steuern und Abgaben etc.) zur Gänze von der SPAR-Warenhandels-AG zu tragen sind. -3In der Folge ergibt sich eine angeregte Diskussion über eine weitere Erschließung der baugegenständlichen Liegenschaft von der Bahnhofstraße aus. In diesem Zusammenhange plädieren GR Gottfried Schapler und Sprecher aller Fraktionen neuerlich auf eine Abänderung der geplanten Warenanlieferung an der Nordseite und zwar im Sinne der Empfehlungen des Arbeitsausschusses für Bau, Straßen und Ortsbildpflege vom 9. April 1993. Eine Entscheidung über die Schaffung einer zusätzlichen Zufahrt von der Bahnhofstraße aus wird letztlich einstimmig bis zum Vorliegen konkreter Planunterlagen vertagt. 4. Anhand des schriftlichen Antrages informiert der Bürgermeister, daß das Wohnhaus Nr. 100 (Manga-Hüsli) zwischenzeitlich von Herrn Reinhard Cofalka, Lustenau, käuflich erworben worden sei. Der neue Eigentümer beabsichtige nunmehr eine General Sanierung des unter Denkmalschutz befindlichen Objektes und erbitte angesichts der enormen Kosten einerseits und des öffentlichen Erhaltungswertes andererseits einen Kostenbeitrag der Gemeinde. In der Folge ergibt sich eine rege Diskussion. Namens der FPÖ-Fraktion vertritt der Bürgermeister in dieser die Auffassung, daß eine finanzielle Unterstützung aus präjudiziellen Überlegungen nicht gewährt werden könne, wenngleich dies in anderen Gemeinden durchaus fallweise praktiziert werde. Nachdem die Erhaltung dieses äußerst geschichtsträchtigen Objektes aber doch auch im öffentlichen Interesse liege, könne sich die FPÖFraktion ausnahmsweise einen Naturalbeitrag in Form einer alten Holzkommode sowie einer alten Holzdecke vorstellen. Diese beiden Gegenstände seien noch vom Abbruch des ehemaligen Frühmeßhauses vorhanden. Nachdem sich das Frühmeßhaus in unmittelbarer Nähe zum sanierungsgegenständlichen Objekt befunden habe, ergebe sich darüberhinaus ein vertretbarer Zusammenhang. GV Ernst Stejskal, GR Gottfried Schapler und GV Elmar Kasper sprechen sich aus grundsätzlichen Überlegungen gegen jegliche Unterstützung privater Antragsteller aus und warnen vor unabsehbaren Folgewirkungen. Auch wenn die Erhaltung des Objektes zweifelsohne im öffentlichen Interesse liege, sei eine direkte Förderung durch die Gemeinde nicht zu vertreten. Eine solche öffentliche Förderung stehe allenfalls dem Bundesdenkmalamt und dem Heimatschutzverein zu. GV Elmar Kasper könnte sich jedoch einen kostengünstigen Verkauf dieser beiden Gegenstände an den Antragsteller vorstellen. Vbgm. Franz Egele und GR Josef Tschofen bringen in ihren Wortmeldungen zum Ausdruck, daß eine positive Erledigung des gegenständlichen Antrages naturgemäß Folgewirkungen nicht ausschließen könne. Selbstverständlich müsse auch in Zukunft jeder einzelne Antrag individuell betrachtet und entschieden werden. Eine positive Erledigung des vorliegenden Antrages sei aber deshalb diskutabel, nachdem zum einen das Manga-Hüsli eine besonders erhaltungswürdige Substanz darstelle und die Gemeinde zum anderen momentan über zwei Gegenstände aus dem Frühmeßhaus verfüge, die anstelle eines direkten Kostenbeitrages gewährt werden könnten. Mit dem sinnvollen Wiederverwenden dieser beiden Gegenstände erfülle man mehrere Aspekte. Letztlich einstimmig spricht sich die Gemeindevertretung für eine Vertagung der Entscheidung aus. Bis zu einer neuerlichen Vorlage des Antrages -4solle mittels Gutachten der Wert des zur Diskussion stehenden Naturalbeitrages ermittelt werden. 5. Das von der Gemeinde St.Anton in Abschrift an die Gemeinde Vandans ergangene Schreiben vom 30. April 1993 wird vom Vorsitzenden verlesen. In diesem bringt die Gemeindeverwaltung von St.Anton zum Ausdruck, daß die Gemeindevertretung einige Verbesserungen an dieser Gemeindestraßenverbindung genehmigt habe. Im wesentlichen umfasse der Verbesserungskatalog eine Neuasphaltierung der Fahrbahn, eine Neugestaltung der Einfahrtstrompete bei gleichzeitiger Verbreiterung des Bahnüberganges und belagsmäßige Verbesserungen bei den Ausweichen. Der nicht asphaltierte Gemeindeweg soll in diesem Zusammenhange ausgebessert werden und in Zukunft ausschließlich für Fußgänger, Fahrradfahrer sowie Kinderwagen etc. zur Verwendung stehen. Darüberhinaus ersuche die Gemeinde St.Anton die Bezirkshauptmannschaft Bludenz als zuständige Behörde, auf der B 188 in Fahrtrichtung Bludenz ein "Linksabbiegen verboten" zu verordnen. Namens der FPÖ-Fraktion bringt der Bürgermeister in der Folge zum Ausdruck, daß man diese Zugeständnisse der Gemeinde St.Anton dankend zur Kenntnis nehme. Angesichts der zunehmenden Bebauung des Ortsteiles Vens habe diese Gemeindestraßenverbindung aber eine gestiegene Bedeutung erhalten, als daß diese neue Regelung in keiner Art und Weise den tatsächlichen Bedürfnissen gerecht werde. Die gegenständliche Lösung müsse aus Vandanser Sicht nach wie vor als unbefriedigend und unzureichend beurteilt werden. Seit jeher seien nach der Holzbrücke zwei Zufahrtsstraßen bestehend. Diese Tatsache habe die Gemeinde St.Anton durch die Sperre einer Straße zum Nachteil der Gemeinde Vandans verändert. Es sei daher ohne Zweifel legitim, wenn die Gemeinde Vandans als Mindestforderung Anspruch auf eine Belassung der bisherigen Situation erhebe. Nachdem einer der beiden bisherigen Fahrwege für den öffentlichen Verkehr gesperrt worden sei, liege es auf der Hand, daß der verbleibende Fahrweg wenigstens einen angemessenen Ausbau auf 4.00 m erhalten müsse. Damit werde wenigstens ein durchgehendes Begegnen zweier Fahrzeuge gewährleistet. Dipl. Ing. Alois Kegele und GR Gottfried Schapler vertreten in ihren darauffolgenden Wortmeldungen die Auffassung, daß die Gemeinde St.Anton entgegenkommenderweise Verbesserungen in Aussicht gestellt habe. Es habe daher keinen Sinn, unrealistische Forderungen an die Gemeinde St.Anton zu erheben. Nachdem der Ortsteil Vens weiterhin überproportional zunehmen werde, müsse die Gemeinde Vandans Alternativen prüfen. Eine solche Alternative stelle zum Beispiel der Ausbau der Böschisstraße unter gleichzeitiger Umlegung des Radweges dar. GR Josef Tschofen, GV Ernst Stejskal und GV Gerlinde Linder halten diese Überlegungen aus Vandanser Sicht für nicht vertretbar. Eine weitere Öffnung der Böschisstraße bringe unabsehbare Nachteile für alle Anrainer der Untervenserstraße und in weiterer Folge für das gesamte Ortsgebiet. Auch GV Ernst Stejskal vertritt die Meinung, daß das Verkehrsaufkommen auf der Böschisstraße schon jetzt ein weit überhöhtes Ausmaß angenommen habe. Nach verschiedenen weiteren Wortmeldungen kommt die Gemeindevertretung mit 20 : 1 Stimme (Dipl. Ing. Alois Kegele) zur Auffassung, daß bei der Gemeinde St.Anton neuerlich die Forderung auf Ausbau des noch verbliebenen Zufahrtsweges auf mindestens 4.00 m Fahrbahn erhoben werden soll. Diese Forderung entspreche lediglich dem Ausmaß des bisherigen Angebotes. -5- Darüberhinaus solle bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz die ablehnende Haltung der Gemeinde Vandans zum Vorschlag der Gemeinde St.Anton auf Verordnung eines Verbotes zum Linksabbiegen auf der B 188 Richtung Vandans deponiert werden. 6. a) Der Bürgermeister informiert, daß Herr Franz Neher, Vandans, Innervens 148, als an der Grundstückszusammenlegung Mitbeteiligter am 19.4.1993 eine Rückwidmung der neugebildeten Grundparzelle 1917/3 beantragt habe, um damit das Zustandekommen dieser Grundstückszusammenlegung zu sichern. Zwischenzeitlich, so der Bürgermeister weiter, habe er mit dem betroffenen Eigentümer dieser neugebildeten Liegenschaft, Herr Walter Wachter, Vandans, Innervens 154, Gespräche geführt. In diesen Gesprächen habe dieser unmißverständlich zum Ausdruck gebracht, daß der angestrebten Grundstückszusammenlegung derzeit nicht zugestimmt werde und zwar unabhängig davon, ob die Liegenschaft in FL zurückgewidmet werde oder nicht. Angesichts dieser Situation beschließt die Gemeindevertretung einstimmig eine Belassung der am 6.6.1991 von Amts wegen beschlossenen Vorwidmung in Baufläche/Wohngebiet. GR Gottfried Schapler hat wegen Befangenheit an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen. b) Nach Erläuterung des Sachverhaltes genehmigt die Gemeindevertretung einstimmig eine Abänderung des am 10. Oktober 1991 in dieser Angelegenheit gefaßten Umwidmungsbeschlusses und zwar in der Form, daß nunmehr lediglich rund 11.500 m2 aus der Gp. 353/5 von Freifläche/Freihaltegebiet in Baufläche/Mischgebiet umgewidmet werden sollen. Diese Änderung beruht auf dem nunmehr vorliegenden Ergebnis eines Wald-Feststellungsverfahrens gemäß § 5 Forstgesetz durch die Bezirkshauptmannschaft Bludenz und eine diesbezügliche Stellungnahme der Landesraumplanungsstelle. 7. Nach kurzer Erläuterung der wesentlichsten Gesetzesänderungen beschließt die Gemeindevertretung einstimmig, zu allen drei nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages keine Volksabstimmungen zu verlangen. 8. Der Bürgermeister berichtet, daß - die beabsichtigte Umlegung der Golfstraße im Einmündungsbereich in die L 83 sowohl vom Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung als auch vom Vertreter des Bundesministeriums für Landund Forstwirtschaft negativ beurteilt worden sei. Ein diesbezügliches Ansuchen um Grundbeistellung habe daher keine Aussicht auf positive Erledigung. - die Musikschule Montafon einen Ausbau zusätzlicher Unterrichtsräume im Dachgeschoß des Hauses Schruns, Grütweg 11, anstrebe. Angesichts der zu erwartenden Beratungen habe er die Anberaumung einer "Musikschul Konferenz" gefordert, nachdem die aus dem Musikschulbetrieb auf die Gemeinden entfallenden Kosten allmählich ein vertretbares Ausmaß überschreiten. -6- die Sing- und Tanzgruppe Vandans am 5. und 6. Juni 1993 das 40-jährige Bestehen feiern und aus diesem Anlaß verschiedene Festlichkeiten beabsichtigen. Im Mittelpunkt dieser Festlichkeiten stehe ein Festabend am 5. Juni 1993 um 20.00 Uhr in der Rätikonhalle. Namens des Vereinsobmannes lade er hiermit alle Damen und Herren der Gemeindevertretung zu diesen Festlichkeiten herzlich ein. - das Oberlandesgericht Innsbruck mit Urteil vom 19. März 1993 der Berufung der Gemeinde Vandans im Rechtsstreit Landhaus Platzer/Gemeinde Vandans keine Folge gegeben habe und die Gemeinde Vandans schuldig erkannt habe, das Landhaus Platzer in Zukunft in das ProspektBeilageblatt aufzunehmen und die mit S 88.660, -- bestimmten Prozeßkosten alleinig zu tragen. Unter Punkt "Allfälliges" ersucht GV Peter Scheider den anwesenden GR Gottfried Schapler in seiner Funktion als Direktor der Montafonerbahn AG um Auskunft, aus welchem Grunde der Gemeinde Tschagguns im Zusammenhang mit diversen Verkabelungen eine finanzielle Forderung in Höhe von S 500.000, -- erlassen worden sei. Diese Darstellung habe er dem Tschaggunser Gmesblättli 1/1993 entnommen. Nachdem die Gemeinde Vandans im Zusammenhang mit verschiedenen Verkabelungen keine finanziellen Geschenke der Montafonerbahn AG erhalten habe, bezweifle er die Gleichbehandlung aller Gemeinden. Dir. Gottfried Schapler stellt die Darstellungen des Bürgermeisters von Tschagguns in Abrede und gibt zu verstehen, daß dieser Finanzierungsnachlaß auf einem bereits einige Zeit zurückliegenden Tauschhandel basiere. Das Verhalten der Montafonerbahn AG sei in allen Gemeinden einheitlich und zeige keinerlei Abweichungen. 9. Der Vorsitzende bringt zur Kenntnis, daß Frau Ottilie Bitschnau, Vandans, Dorf 3, und die übrigen Mitbesitzer der Grundparzellen 68/1 und 71 eine Auflassung der Wegparzelle 2180/1 erbeten haben. Aufgrund dieses Ersuchens habe er sowohl mit den Antragstellern als auch mit Herrn Franz Bitschnau, Vandans, Dorf 363, Verhandlungen über einen Grundabtausch geführt. Das Ergebnis stelle sich nunmehr wie folgt dar: Die Gemeinde Vandans komme dem Wunsche der Geschwister Bitschnau nach und lasse den Fußweg, Gp. 2180/1, auf. Diese Liegenschaft habe laut Grundbuchskataster ein Ausmaß von 59 m2 und solle der im Eigentum der Geschw. Bitschnau befindlichen Grundparzellen 68/1 oder 71 zugeschlagen werden. Darüberhinaus erhalte Herr Franz Bitschnau aus der Grundparzelle 65/1 einen Grundstreifen von cirka 26 m2 sowie aus der Gp. 2176 eine Arrondierungsflache im Ausmaß von rund 12 m2. Als Gegenleistung erhalte die Gemeinde Vandans bzw. das Öffentliche Gut aus den Grundparzellen 68/1, 71 und 70/1 den für den 5.00 m breiten Ausbau des obgenannten Meßweges, Gp. 2177, erforderlichen Grund sowie den für einen geringfügigen Ausbau der Zwischenbachstraße, Gp. 2180/2, erforderlichen Grund. Die anfallenden Vermessungskosten habe zur Gänze die Gemeinde Vandans zu tragen. Die Vertrags- und Verbücherungskosten trage man hingegen je zur Hälfte. -7Nach kurzer Beratung genehmigt die Gemeindevertretung einstimmig den gegenständlichen Grundabtausch bzw. die damit verbundenen Rechtsgeschäfte und befürwortet ausdrücklich die nunmehr mögliche Erstellung eines Gehsteiges entlang des Meßweges. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Vorsitzende allen für das Kommen und die aktive Mitarbeit und schließt um 22.45 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit Ausfertigung: Der Vorsitzende: der