19931228_GVE043

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 19:19
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1993-12-28
Erscheinungsdatum 1993-12-28
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Inhalt des Dokuments

-1GEMEINDEAMT VANDANS 28. Dezember 1993 Niederschrift aufgenommen am 28. Dezember 1993 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 43. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 21. Dezember 1993 nehmen an der auf heute, 19.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Franz Egele, GV Manfred Blenke, GR Josef Tschofen, GV Ernst Schoder, GV Inge Dobler, GV Florentin Salzgeber, GV Gerhard Bitschnau, GV Gerlinde Linder, GV Norbert Sartori, GR Gottfried Schapler, GV Peter Schapler, GV Ing. Manfred Vallaster, GV Dr. Gernot Hämmerle, GV Ernst Stejskal, GV Elmar Kasper sowie die Ersatzleute Karin Ganahl, Fritz Maier, Leonhard Ammann, Traugott Mostböck und Friedericke Feurstein. Entschuldigt: GR Wolfgang Violand, GV Peter Scheider, GV Kurt Greber, GV Gerhard Stampfer und GV Franz Bitschnau Schriftführer: GemSekr. Roland Angeli Der Vorsitzende eröffnet um 19.05 Uhr die 43. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute sowie die Zuhörer und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 42. Sitzung vom 18. November 1993 2. Genehmigung einer Geschäftsordnung für die Abgabenkommission der Gemeinde Vandans gemäß § 13 Abs. 4 Abgabenverfahrensgesetz 3. Entscheidung zum Antrag des Österr. Gewerkschaftsbundes, Bezirkssekretariat Bludenz, auf Annahme einer Resolution zur Bekämpfung der Schwarzarbeit 4. Stellungnahmen zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Gesetz über eine Änderung des Gasgesetzes; b) ein Gesetz über eine Änderung des Spitalgesetzes; c) ein Gesetz über eine Änderung des Lichtspielgesetzes; d) ein Gesetz über eine Änderung des Abfallgesetzes; 5. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 42. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 18. November 1993, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt. -2- 2. Die vom Gemeindeamt in Anlehnung an eine diesbezügliche Musterverordnung des Gemeindeverbandes erarbeitete Geschäftsordnung wird vom Bürgermeister in den wesentlichen Passagen erläutert. Auf eine vollständige Verlesung der Geschäftsordnung wird verzichtet, nachdem allen Fraktionen zeitgerecht ein Entwurf dieser Geschäftsordnung zugegangen ist. Nachdem keinerlei Wortmeldungen zum vorgelegten Entwurf erfolgen, genehmigt die Gemeindevertretung einstimmig nachstehende GESCHÄFTSORDNUNG für die Abgabenkommission der Gemeinde Vandans, erlassen aufgrund des § 13 Abs. 4 Abgabenverfahrensgesetz (AbgVG), LGBl. Nr. 23/1984, durch Beschluß der Gemeindevertretung vom 28. Dezember 1993. § 1 Aufgaben Der Abgabenkommission obliegen die ihr aufgrund des AbgVG als Abgabenbehörde 2. Instanz zufallenden Aufgaben. § 2 Einberufung der Sitzungen (1) Der Vorsitzende hat die Abgabenkommission nach Bedarf zu Sitzungen einzuberufen. Der Bedarf richtet sich nach der Entscheidungspflicht gemäß § 129 AbgVG. (2) Die Einberufung hat mit der Angabe von Ort und Zeit der Sitzung mindestens eine Woche vor dem Sitzungstag schriftlich zu erfolgen. Für die Zustellung der Einberufung gelten die Bestimmungen des § 40 Abs. 4-7 Gemeindegesetz (GG) sinngemäß. § 3 Anwesenheitspflicht, Einberufung von Ersatzmitgliedern (1) Die Kommissionsmitglieder sind zur Teilnahme an den Sitzungen verpflichtet. Ist ein Mitglied verhindert, so ist dies dem Vorsitzenden unter Angabe des Grundes unverzüglich bekanntzugeben. Der Vorsitzende hat an dessen Stelle und mit dessen Rechten einen Ersatzmann derselben Parteiliste zur Sitzung einzuberufen. (2) Der Vorsitzende hat den Sitzungen erforderlichenfalls Sachverständige und Auskunftspersonen bei zuziehen. Er kann auch den Sachbearbeiter des Gemeindeamtes mit beratender Stimme bei ziehen. (3) Berichterstatter ist der Vorsitzende. Er kann diese Aufgabe einem anderen Kommissionsmitglied oder dem Sachbearbeiter übertragen. § 4 Abstimmung Zu einem Beschluß ist die Anwesenheit von zwei Drittel der Mitglieder und die einfache Mehrheit der Stimmen mit der Maßgabe erforderlich, daß bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden entscheidend ist. Im übrigen gelten für den Abstimmungsvorgang die Bestimmungen des § 44 GG. sinngemäß. -3- § 5 Vertraulichkeit Die Sitzungen der Abgabenkommission sind nicht öffentlich. Die Beratung, die Beschlußfassung und die Beschlüsse sind vertraulich. § 6 Verhandlungsschrift (1) Über jede Sitzung ist eine Verhandlungsschrift zu führen. Diese hat zu enthalten: a) die Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung sämtlicher Kommissionsmitglieder, b) Ort und Zeit des Beginnes und der Beendigung der Sitzung, c) die Namen des Vorsitzenden, der weiteren Sitzungsteilnehmer und des Schriftführers sowie die Feststellung der Beschlußfähigkeit, d) alle in der Sitzung gestellten Anträge und gefaßten Beschlüsse und deren Begründung sowie die namentliche Angabe des Abstimmungsergebnisses. (2) Die Führung der Verhandlungsschrift obliegt dem vom Vorsitzenden der Abgabenkommission bestellten Mitglied bzw. dem vom Bürgermeister hiezu beauftragten Bediensteten der Gemeinde. (3) Die Einsicht in die Verhandlungsschrift steht den Mitgliedern der Abgabenkommission und dem Bürgermeister zu. (4) Die Verhandlungsschrift ist im Gemeindeamt aufzubewahren. § 7 Stellvertretung des Vorsitzenden Im Falle der Verhinderung des Vorsitzenden gehen die ihm nach dem Gesetz und dieser Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben auf den Stellvertreter über. Dieser ist von der Gemeindevertretung zu bestimmen. § 8 Geschäftsbehandlung (1) Das Gemeindeamt hat die Anbringen, über welche die Abgabenkommission zu entscheiden hat, dem Vorsitzenden vorzulegen. Die Vorbereitung und Bearbeitung der Sitzungsbeschlüsse der Abgabenkommission obliegt der sachlichen Aufsicht des Vorsitzenden. Vor Unterfertigung der Reinschrift durch den Bürgermeister (§ 66 GG.) oder dessen Stellvertreter (§§ 62 und 65 GG.) ist der Erledigungsentwurf auf die Übereinstimmung des Bescheides mit dem diesem zugrunde liegenden Beschluß der Abgabenkommission zu prüfen und abzuzeichnen. (2) Die Akten sind im Gemeindeamt aufzubewahren. § 9 Entschädigung Für Verdienstentgang in der Zeit von Montag bis einschließlich Freitag, von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr, wird eine Aufwandsentschädigung analog der Entschädigung eines Gemeindebeamten der Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2, das sind derzeit S 160, -- pro Stunde, gewährt. -4- 3. Das vom Österreichischen Gewerkschaftsbund, Bezirkssekretariat Bludenz, am 7.12.1993 eingebrachte Ansuchen samt der beigeschlossenen Resolution zur Bekämpfung der Schwarzarbeit wird den Anwesenden durch Verlesung zur Kenntnis gebracht. Das Ziel der Resolution liege, so die Darstellung der Antragsteller, eindeutig und zweifelsfrei in der Bekämpfung der Schwarzarbeit. Diese sei jedoch nur dann erfolgreich, wenn das derzeitige Mißverhältnis zwischen den "Vor- und Nachteilen" für den Schwarzunternehmer durch den Nachteil von zusätzlichen Sanktionen verringert werde. Eine der Möglichkeiten, das Problem an der Wurzel zu fassen, liege unter anderem darin, all jene Unternehmen von öffentlichen Aufträgen auszuschließen, die nachweislich Schwarzarbeiter beschäftigen. In der Folge ergibt sich eine angeregte Diskussion, an der sich Redner aller Fraktionen beteiligen. Mit Ausnahme von GV Ernst Stejskal bezweifeln alle Redner die Sinnhaftigkeit eines solchen Vorgehens, zumal den öffentlichen Auftraggebern vielfach konkrete Informationen und Details unbekannt seien. Im übrigen stehe schon derzeit ein umfangreiches Netzwerk von Gesetzen und Verordnungen zur Bekämpfung dieser und anderer Mißstände zur Verfügung. Die rigorose Ausschöpfung der bereits vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten unter Anwendung verschärfter Strafbestimmungen sei daher ohne Zweifel zielführender und effizienter. GV Ernst Stejskal hält dagegen, daß das vorhandene Netzwerk von Gesetzen und Verordnungen allem Anschein nach nicht ausreiche. Faktum sei, daß die Schwarzarbeit heute mehr denn je blühe. Diese Beugung des Rechtsstaates dürfe daher nicht länger hingenommen werden. Die Unterstützung der vorliegenden Resolution sei ein deutliches Signal in diese Richtung. Er plädiere und appelliere daher für eine Unterstützung dieser Resolution. In der folgenden Abstimmung spricht sich die Gemeindevertretung mit 20 : 1 Stimme (GV Ernst Stejskal) gegen die Annahme und somit Unterstützung der Resolution aus. 4. Nach kurzer Erläuterung der wesentlichsten Gesetzesänderungen beschließt die Gemeindevertretung einstimmig, zu allen vier nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages keine Volksabstimmungen zu verlangen. 5. Der Bürgermeister berichtet, daß - laut Aussage von Verantwortlichen der VOGEWOSI im Frühjahr ein definitiver Baubeginn bei der Wohnanlage "Dauner" erfolge und diese 1. Bauetappe jedenfalls 13 Wohneinheiten und 14 Stellplätze in der Tiefgarage umfasse. Bei entsprechendem Bedarf könne das Ausmaß der Bauetappe natürlich entsprechend ausgeweitet werden. GR Gottfried Schapler ersucht in diesem Zusammenhange um Auskunft, in welchem Ausmaß die Erschließung der gegenständlichen Wohnanlage bereits gesichert sei. Dazu wird vom Vorsitzenden festgehalten, daß mit Ausnahme eines Grundbesitzers von allen Betroffenen schriftliche Zustimmungserklärungen zum beabsichtigten Ausbau des sogenannten Daunerweges vorliegen. -5- - im Spätfrühjahr 1994 auch die Zentrumsverbauung mit dem SPAR-Markt nunmehr definitiv in Angriff genommen werden soll. Die Realisierung des Projektes erfolge durch die SPAR-Warenhandels-AG, die NägeleWohnbaugesmbH. und die VOGEWOSI. Das Projekt umfasse nach heutigem Wissensstand ein Lebensmittelgeschäft sowie 25 Wohneinheiten samt Tiefgaragenplätze. Von welcher Seite die Anlieferung zum SPAR-Markt erfolge, sei bis dato noch ungeklärt. - Volksschuldirektor Walter Nesensohn am 18. Dezember 1993 im Kongreßhaus in Innsbruck seine Sponsion zum Magister der Philosophie feierte. Namens der Gemeindevertretung habe er den VS-Direktor Walter Nesensohn zu dieser Sponsion beglückwünscht. - dem Gemeindeamt der Ankauf zweier Originalausgaben der Vandanser Heimatkunde angeboten worden sei. Der Kaufpreis betrage S 2.000, -- pro Stück. Nachdem das Gemeindeamt bereits über eine Originalausgabe verfüge, bestehe für ein weiteres Exemplar kein Interesse mehr. Soferne sich im Kreise der Gemeindevertretung ein Interessent befinde, möge sich dieser mit dem Verkäufer unter der Telefonnummer 05577/83364 direkt ins Einvernehmen setzen. - am 29. Jänner 1994 wiederum das traditionelle Schirennen für Vorarlberger Gemeindemandatare stattfinde. Austragungsort sei wiederum die Gemeinde Buch. Soferne entsprechendes Interesse für eine Teilnahme bestehe, möge dies im Gemeindeamt zeitgerecht deponiert werden. Anmeldeschluß sei am 22. Jänner 1994 - 12.00 Uhr. -die Raiffeisenbank Montafon mit Schreiben vom 21. Dezember 1993 die sachliche Richtigkeit der von der Vorarlberger Landesregierung mit Schreiben vom 18. November 1993 geäußerten Vergabeempfehlung für einen Investitionskredit in der Größenordnung von 23 Mio. Schilling bezweifle. Nach Anschauung der Raiffeisenbank habe die Landesregierung der Vergabeempfehlung fälschlicherweise fiktiv gestaltete Annuitätenpläne zugrunde gelegt. Diese fälschliche Berücksichtigung habe dazu geführt, daß die Raiffeisenbank als effektiver Billigstbieter ausgeschieden worden sei. In der darauffolgenden Diskussion spricht sich die Gemeindevertretung einhellig für eine unverzügliche Überprüfung dieser Vorwürfe unter Beiziehung der Kontrollabteilung der Vorarlberger Landesregierung aus. Über das Ergebnis dieser Prüfung habe die Gemeindevertretung dann neuerlich zu beraten. - dank dem Engagement von GV Ernst Stejskal die Rodelbahn sich in einem tadellosen Zustand befinde und damit ein optimaler Rodelbetrieb möglich sei. Bei dieser Gelegenheit wolle er es daher nicht verabsäumen, Ernst Stejskal für seine betriebsinternen Bemühungen und seinen großartigen Einsatz in diesem Zusammenhange herzlich zu danken. GV Manfred Vallaster bemängelt in diesem Zusammenhange die eher unbefriedigende Präparierung der Schiabfahrt von Latschau nach Vandans in den letzten Tagen. Trotz nicht geringer Schneedecke habe eine qualitativ mangelhafte Präparierung durch die Verantwortlichen stattgefunden. Dies führe vermutlich nun dazu, daß der Schibetrieb in diesem Bereich bald wieder eingestellt werden müsse. -6- Diesem Vorwurf hält GV Ernst Stejskal entgegen, daß die Schneekonsistenz eine bessere Präparierung leider nicht zugelassen habe. Der äußerst trockene Schnee habe sich mit dem Untergrund nicht gebunden, die Präparierung sei daher folglich optisch und defacto nicht besser möglich gewesen. Unter Punkt "Allfälliges" ergreift GV Manfred Vallaster neuerlich das Wort und bedankt sich beim Bürgermeister für die Übermittlung eines Sitzungs-Terminplanes für das Jahr 1994. Außerdem bitte er um Auskunft, ob und in welcher Form Mag. Paul Köck bereits als Gutachter für die Gemeinde Vandans tätig sei. Der Bürgermeister gibt hinsichtlich dieser Anfrage zu verstehen, daß mit Mag. Paul Köck bis dato lediglich ein Vorgespräch stattgefunden habe, bei dem das grundsätzliche Interesse ausgelotet worden sei. Nachdem aber Mag. Köck Interesse an diesem Aufgabenbereich erkennen habe lassen, werde er eine baldmöglichste Bestellung als Gutachter forcieren. Die Entscheidung werde aber jedenfalls im dafür zuständigen Gremium, nämlich dem Gemeindevorstand, erfolgen. Abschließend bringt GV Manfred Vallaster sein Mißfallen über das vom gemeindlichen Arbeitsausschuß für Kultur organisierte Adventkonzert der Neuapostolischen Kirche Vorarlbergs in der Friedhofskirche zum Ausdruck. Die Neuapostolische Kirche sei eine sektenähnliche Glaubensgemeinschaft. Diese Ansicht werde auch von Landesbischof DDr. Klaus Küng vertreten. Folgedessen empfinde er es als unangebracht, diese zu einem Adventkonzert in eine Pfarrkirche einzuladen. Bgm. Burkhard Wachter hält diesem Vorwurf entgegen, daß beim Pfarramt Vandans ordnungsgemäß eine Bewilligung zur Abhaltung dieser Veranstaltung beantragt worden sei. Vom Ortspfarrer Alfons Lercher sei in weiterer Folge diese Bewilligung auch erteilt worden. Auch habe dieser keinerlei Bedenken hinsichtlich der Vertretbarkeit dieser Veranstaltung geäußert. Die Toleranz einiger Pfarrkirchenratsmitglieder sei aber äußerst bedenklich, wie diese Angelegenheit wieder einmal eindrucksvoll verdeutliche. Nachdem sich die Gemeinde Vandans an der Erhaltung der Friedhofskirche stark beteiligt habe, dürfe diese auch von ihrem Recht auf Benützung dieser Kirche Gebrauch machen, auch wenn dies einigen Herren des Pfarrkirchenrates unpassend erscheine. GV Gerlinde Linder unterstützt die Ausführungen des Bürgermeisters und gibt zu verstehen, daß die Neuapostolische Kirche keine sektenähnliche sondern eine von Staat und Kirche anerkannte Glaubensgemeinschaft darstelle. In zahlreichen Pfarrkirchen Vorarlbergs gastiere dieser gemischte Chor der Neuapostolischen Kirche - übrigens mit Wissen und Duldung des Diözesanbischofs - immer wieder mit großem Erfolg und ohne Probleme. Auch das Adventkonzert in Vandans habe die Erwartungen der zahlreich anwesenden Zuhörer voll erfüllt. Bei gerechtfertigten Bedenken gegen die Veranstaltung hätte Ortspfarrer Alfons Lercher ohne Zweifel auf diese hingewiesen und die Bewilligung zur Aufführung versagt. GV Dr. Gernot Hämmerle bemängelt, daß diese und auch andere Veranstaltungen immer wieder im Namen des Arbeitsausschusses für Kultur organisiert werden. In diese und andere Entscheidungen sei er und auch andere Kollegen des Arbeitsausschusses nicht miteinbezogen worden. Diese und andere Veranstaltungen seien daher nicht als Aktivitäten des Arbeitsausschusses, -7- sondern der Vorsitzenden des Arbeitsausschusses zu verstehen. Seiner Meinung nach müsse daher der Arbeitsausschuß öfter einberufen werden. Nur wenn eine Veranstaltung im Arbeitsausschuß auch tatsächlich beraten und empfohlen worden sei, dürfe diese als solche dargestellt werden. Die Vorsitzende des Arbeitsausschusses, GV Gerlinde Linder, weist diese Vorwürfe entschieden zurück. Das Fordern vermehrter Arbeitssitzungen sei geradezu lächerlich. Das mangelnde Engagement in vielen Sitzungen habe ja gerade dazu geführt, daß die eine oder andere Veranstaltung ohne vorherige Beratung im Arbeitsausschuß organisiert worden sei. Das diesbezügliche Jammern sei daher deplaziert. Im übrigen schmücke sich ja keine Einzelperson mit fremden Federn, wenn der Arbeitsausschuß als solcher als Veranstalter angeführt werde. In der Folge ergibt sich eine angeregte Diskussion über die Arbeit des Arbeitsausschusses für Kultur. GR Josef Tschofen, GV Manfred Vallaster, GV Dr. Gernot Hämmerle, GV Inge Dobler, GV Elmar Kasper, Bgm. Burkhard Wachter und GV Gerlinde Linder legen in ihren Wortmeldungen die Vorstellungen einer künftigen Ausschußarbeit dar. Einhellig wird jedoch letztlich die Auffassung vertreten, daß baldmöglichst eine solche Arbeitssitzung anberaumt werden soll, bei der die künftige Linie festgelegt werden soll. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Vorsitzende allen für das Kommen und die aktive Mitarbeit und schließt um 20.50 Uhr die Sitzung. Allen anwesenden Damen und Herren wünscht er abschließend ein gesundes und glückliches Neues Jahr 1994 und bittet alle um weitere Gemeinsamkeit zum Wohle unserer Heimatgemeinde. Für die Richtigkeit Der Vorsitzende: der Ausfertigung: [Unterschrift: Angeli] [Unterschrift: Wachter]