20000217_GVE053

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 19:18
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2000-02-17
Erscheinungsdatum 2000-02-17
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Inhalt des Dokuments

-1- Gemeindeamt Vandans 17. Februar 2000 Niederschrift aufgenommen am 17. Februar 2000 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anlässlich der 53. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 10. Februar 2000 nehmen an der auf heute, 19.30 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Peter Scheider, Manfred Blenke, Michael Zimmermann, Karin Ganahl, Günter Fritz, Stefan Jochum, Norbert Sartori, Eveline Breuss, Gerhard Stampfer, Reinhard Rützler, Rupert Platzer, Leo Brugger, Dipl. Ing. Alois Kegele, Josef Maier, Alois Neher, Gottfried Schapler, Wilhelm Pummer sowie die Ersatzleute Leonhard Ammann und Jürgen Atzmüller. Entschuldigt: Siegfried Bitschnau, Florentin Salzgeber, Wolfgang Fussenegger Schriftführer: Gem.Sekr. Roland Angeli Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 19.30 Uhr die 53. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute sowie den Schriftführer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 52. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 20. Jänner 2000 2. Entscheidung zu den Empfehlungen des Sport-, Vereins- und Jugendausschusses vom 8. Februar 2000 3. Genehmigung eines Mitfinanzierungsbeitrages für das Jahr 1999 im Rahmen des Maßnahmenkonzeptes für die Standeswaldungen 4. Festsetzung der Landwirtschaftsförderungen im Jahre 2000 5. Genehmigung der vorliegenden Honorarangebote betreffend die Erweiterung des Friedhofes 6. Entscheidung zum Ansuchen der Astrid Lorünser, Restaurant Mata Hari, um pachtweise Überlassung von rund 290 m2 aus den Gst.Nr. 12/3 bzw. 450/6 für die Errichtung von Parkplätzen 7. Entscheidung zum nicht dringlichen Beschluss des Vorarlberger Landtages betreffend ein Gesetz über eine Änderung des LandesJugendwohlfahrtsgesetzes 8. Berichte und Allfälliges -2- Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 52. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 20.Jänner 2000, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird in der vorliegenden Abfassung einstimmig genehmigt. Eveline Breuss, Reinhard Rützler, Jürgen Atzmüller und Gottfried Schapler haben an der gegenständlichen Abstimmung nicht teilgenommen, weil diese bei der besagten Sitzung nicht anwesend waren. 2. Über Ersuchen des Bürgermeisters erläutert der Vorsitzende des Sport-, Vereins- und Jugendausschusses, Vbgm. Peter Scheider, die am 8. Februar 2000 erarbeiteten Empfehlungen. Ferner informiert Vbgm. Peter Scheider über das Ergebnis der Besprechung am 8. Februar 2000 mit den Vertretern des Wintersportvereins. Zu den von Peter Scheider erläuterten Empfehlungen des Sport-, Vereinsund Jugendausschusses, insbesondere über die Anregung zur Einführung eines Kinder- und Jugendförderungsbeitrages, ergibt sich dann eine äußerst rege Diskussion, wobei nicht die Gewährung selber sondern die Art und das Ausmaß dieses Förderungsbeitrages Gegenstand der Diskussion bildete. Gottfried Schapler, Josef Maier, Evi Breuss, Leonhard Ammann und Rupert Platzer plädieren gemeinsam dafür, keine gestaffelte Kinder- bzw. Jugendförderung zu gewähren. Jeder Verein solle schriftlich diesen Kinder- und Jugendförderungsbeitrag beantragen. Diesem Antrag sollen auch entsprechende Unterlagen über die tatsächliche Anzahl von betreuten Kindern bzw. Jugendlichen, eine Auflistung der Aktivitäten udgl. beigeschlossen werden. So könne jeder Verein, der Kinder bzw. Jugendliche betreue, in den Genuss einer solchen Förderung kommen. Die Auszahlung des Kinder- und Jugendförderungsbeitrages soll dann entsprechend der vorgelegten Auflistung, also exakt auf jene Anzahl der tatsächlich betreuten Kinder abgestimmt, erfolgen. Zur Auszahlung soll in etwa ein Betrag von jährlich ATS 250, - pro tatsächlich betreutem Kind kommen. Josef Maier regt darüberhinaus an, diese Angaben der Ortsvereine stichprobenweise zu überprüfen. Damit könne man verhindern, dass solche Förderungsbeiträge ungerechtfertigt zur Auszahlung gelangen. Vbgm. Peter Scheider und Michael Zimmermann sprechen sich namens des Sport-, Vereins- und Jugendauschusses massiv gegen eine solche Regelung aus, weil der Verwaltungsaufwand sowohl für den jeweiligen Verein als auch die Gemeinde enorm hoch werde. Auch Karin Ganahl und Leo Brugger sprechen sich sodann für eine Pro-Kopf Förderung aus, weil eine solche in jedem Falle gerechter sei. Außerdem dürfe der daraus resultierende Verwaltungsaufwand nicht unvertretbar hoch ausfallen. Stefan Jochum befürwortet in seiner Wortmeldung die vom Vereinsausschuss vorgeschlagene Staffelung und glaubt, dass diese unübersehbare Vorteile habe. Manfred Blenke ersucht um Auskunft, ob ein solcher Jugendförderungsbeitrag auch an die Freiwillige Feuerwehr zur Auszahlung gelange. Bgm. Burkhard Wachter sichert einen solchen zu, wenn das entsprechende Mitglied unter 18 Jahre sei. -3- Nachdem dazu keine inhaltlich neuen Wortmeldungen mehr erfolgen, bringt der Vorsitzende die diesbezügliche Empfehlung des Sport-, Vereins- und Jugendausschusses vom 8. Februar 2000 zur Abstimmung. Mit 6 : 14 Stimmen (Pro-Stimmen: Peter Scheider, Michael Zimmermann, Stefan Jochum, Günter Fritz, Norbert Sartori und Wilhelm Pummer) bleibt dieser Antrag dann in der Minderheit. Mit 14 : 6 Stimmen spricht sich dann die Gemeindevertretung für die Gewährung eines Kinder- und Jugendförderungsbeitrages und zwar wie folgt aus: Für jedes in einem Ortsverein betreute Kind bzw. Jugendlichen unter 18 Jahren erhält der betreffende Ortsverein von der Gemeinde einen Kinderbzw. Jugendförderungsbeitrag in Höhe von S 250, -. Dieser Förderungsbeitrag ist bei der Gemeinde alljährlich schriftlich zu beantragen. Dem Antrag sind entsprechende Unterlagen, aus denen insbesondere die Anzahl der betreuten Kinder und die Aktivitäten mit diesen hervorgeht, anzuschließen. Als Berechnungsgrundlage ist die im Vorjahr betreute Anzahl von Kindern bzw. Jugendlichen (Stichtag 30.9.) heranzuziehen. Dabei dürfen aber nur aktiv betreute Kinder Berücksichtigung finden. Für nicht in der Gemeinde Vandans wohnhafte Kinder soll ein solcher Förderungsbeitrag nicht gewährt werden. 3. Vorab erinnert der Bürgermeister an die vorangegangenen Beratungen in der Sitzung am 16. September 1999. Damals habe sich die Gemeindevertretung einstimmig gegen die Gewährung dieses beantragten Mitfinanzierungsbeitrages ausgesprochen. Die Ablehnung sei insbesondere damit begründet worden, dass ein Sanierungskonzept, wie im Jahr 1998 schon zugesichert, noch nie erstellt worden sei. Folgedessen habe man bisher auch keinerlei Maßnahmen in Angriff genommen. Mit Schreiben vom 8. Februar 2000, so der Bürgermeister weiters, habe nun der Stand Montafon mitgeteilt, welche forstlich - biologischen Maßnahmen man in den nächsten Jahren in Vandans umsetzen wolle. Auch wenn dieser Maßnahmenkatalog fast ausschließlich das Gebiet Gallisröfi - Schottazug betreffe, erachte er die Gewährung des im Jahre 1999 beantragten Mitfinanzierungsbeitrages jetzt für genehmigungsfähig. Sprecher aller Fraktion bringen in der Folge ebenfalls Ausdruck, dass dem seinerzeitigen Antrag jetzt stattgegeben werden soll. Mit dem nunmehr vorliegenden Maßnahmenkonzept habe die Forstverwaltung des Standes Montafon eine wesentliche Bedingung der Gemeinde Vandans erfüllt. Nachdem die Umsetzung einzelner Maßnahmen bereits in Angriff genommen worden sei, müsse man auch an die Umsetzung der restlichen Maßnahmen glauben. Über Antrag des Bürgermeisters sprechen sich daraufhin alle Anwesenden für die Gewährung des beantragten Mitfinanzierungsbeitrages aus und genehmigen die Anweisung des auf die Gemeinde Vandans entfallenden Anteiles in Höhe von S 145.667, -. Michael Zimmermann plädiert abschließend dafür, beim Stand Montafon alljährlich eine Auflistung aller in der Gemeinde Vandans getätigten Maßnahmen anzufordern. Damit bekomme auch der Gemeindevertreter etwas Einblick in die Tätigkeit des Standes Montafon und könne nachvollziehen, in welche diversen Projekte investiert worden sei. 4. In der Sitzung am 27. Mai 1999, so der Bürgermeister eingangs seiner Ausführungen, habe die Gemeindevertretung die Landwirtschaftsförderungen für das Jahr 1999 beschlossen. Neben vielem anderen habe die Gemeindevertretung erstmals auch die Gewährung einer Viehhalte-, Alpungs- und Flächenbewirtschaftungsprämie beschlossen. Alleine für diese 3 Prämien habe die Gemeinde Vandans rund ATS 193.000, - aufgewendet. -4- In Summe habe die Gemeinde Vandans im Jahre 1999 rund ATS 369.000, - an Landwirtschaftsförderungen ausgeschüttet. Im Detail könne man diese wie folgt zuordnen: Besamungskosten: rd. ATS 26.000, -Aufwendungen für Milchproben: rd. ATS 24.000, Freiwasser: rd. ATS 85.000, -Stierhaltungskosten: rd. ATS 33.000, -Sonstiges (z.B. Beseitigung tierischer Abfälle, Mehrfachantrag): rd. ATS 8.000, -Jetzt, so der Bürgermeister neuerlich, gehe es darum, die Landwirtschaftsförderungen für das Jahr 2000 zu beschließen. Persönlich plädiere er trotz den enormen Aufwendungen im Jahre 1999 für eine Beibehaltung dieser Förderungen in voller Höhe. Nach wie vor leiste man in den zahlreichen Landwirtschaftsbetrieben eine wertvolle Arbeit, die letztlich auch der Allgemeinheit zugute komme. Von der finanziellen Seite her seien die Landwirte noch immer benachteiligt, auch wenn der Landwirt zwischenzeitlich verschiedene Zuwendungen erhalte. Gottfried Schapler gibt zu verstehen, dass die Gemeinde Vandans nunmehr als EU-Zielgebiet ausgewiesen worden sei. Damit biete sich jetzt vermutlich die Möglichkeit, die eine oder andere Zusatzförderung zu erhalten. Grundsätzlich könne er sich dem Antrag des Bürgermeisters, nämlich die Landwirtschaftsförderungen wie im Jahre 1999 festzusetzen, anschließen. Allerdings müsse sichergestellt sein, dass es keine Doppelförderungen gebe. Gerhard Stampfer begrüßt den Antrag des Bürgermeisters ebenfalls, die Landwirtschaftsförderungen, wie im Jahre 1999 gewährt, beizubehalten. Wie bereits ausgeführt worden sei, werde von den wenigen Landwirten, die es noch gebe, eine großartige Arbeit geleistet. Leider müsse aber auch immer wieder festgestellt werden, dass die Kooperation mit der Gemeinde zu wünschen übrig lasse. So müsse man zum Beispiel immer wieder feststellen, das Jauche gerade vor Weihnachten oder Ostern ausgebracht werde und es dann zu unakzeptablen Belästigungen und damit zu Beschwerden vieler Tourismusbetriebe komme. Mit etwas gutem Wille müsse sich so etwas verhindern lassen. Angesichts der großzügigen Förderungen an die Landwirtschaft müsse man in solchen und ähnlichen Fällen - so jedenfalls seine Meinung - ein entsprechendes Entgegenkommen erwarten dürfen. Alois Neher gibt zu verstehen, dass die Ausbringung der Jauche in erster Linie vom Fassungsvermögen des Jauchekastens abhänge. Oft sei der Landwirt nämlich gezwungen, rasch zu reagieren. Natürlich müsse dies aber nicht unbedingt vor den Weihnachts- oder Osterfeiertagen sein. Im übrigen müsse man nicht befürchten, dass es bei den von der Gemeinde Vandans gewährten Förderungen zu Doppelförderungen komme. Auch wenn die Gemeinde Vandans jetzt im EU-Zielgebiet sei, gebe es für Landwirte nur projektbezogene Förderungen. DI Alois Kegele ersucht um Auskunft, ob und in welcher Form es solche Landwirtschaftsförderungen in anderen Gemeinden des Montafons gebe. Bürgermeister Burkhard Wachter macht in seiner Antwort deutlich, dass es im Montafon kein einheitliches Förderungssystem gebe. Jede Gemeinde habe ihre eigene Landwirtschaftsförderung, die abgestimmt sei auf die jeweiligen Gemeindeverhältnisse. Er wisse aber, dass die Landwirtschaftsförderung in der Gemeinde St.Gallenkirch bedeutend über jener der Gemeinde Vandans liege. -5Leo Brugger begrüßt die verhältnismäßig gute Landwirtschaftsförderung in der Gemeinde Vandans. Leider müsse er trotz dieser und anderer Aufwendungen für die Landwirtschaft bzw. die Alpen immer wieder feststellen, dass frühere Wassergräben in den Alpgebieten nicht mehr offengehalten werden. Dadurch könne das dort anfallende Niederschlagswasser nicht mehr gezielt abgeleitet werden. Hangrutschungen, wie zum Beispiel im Bereich der Voralpe Tschöppa, seien da zwangsläufig die Folge. Aus diesem Grunde solle man insbesondere die Alpverantwortlichen auf diesen Umstand hinweisen und zu entsprechenden Maßnahmen auffordern. Gerhard Stampfer begrüßt diese Anregung von Leo Brugger. Allerdings könne man von den wenigen Landwirten nicht mehr erwarten, dass diese solche und ähnliche Maßnahmen selber ergreifen. Vermutlich könne dies nur sichergestellt sein, wenn von den Alpverantwortlichen am Ende der Alpungszeit ein entsprechender Auftrag an ein Fachunternehmen erteilt werde. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, stimmen die Mitglieder der Gemeindevertretung einstimmig dem Vorschlag des Bürgermeisters zu, die Landwirtschaftsförderungen im Jahre 2000 im selben Umfange wie im Jahre 1999 festzusetzen. 5. Anfangs seiner Ausführungen weist der Bürgermeister auf die am 28. Februar 2000 stattfindende kommissionelle Verhandlung hin. Nach den Vorgesprächen mit den Anrainern bzw. der Behörde rechne er mit einem positiven Verhandlungsergebnis und einer raschen Erteilung der beantragten Baubewilligung. Damit sei sichergestellt, dass im Frühjahr mit der Ausführung begonnen werden könne und eine Fertigstellung im Frühsommer realistisch sei. Auftragsgemäß habe er zwischenzeitlich beim Architekturbüro Ganahl & Partner ein Honorarangebot beantragt, welches nunmehr am 3. Februar 2000 eingelangt sei. Dieses Honorarangebot basiere auf geschätzten Gesamtkosten von ATS 1.500.000, -. Ob dieser Betrag letztlich tatsächlich ausreichend sei, könne man erst nach Vorliegen der verschiedenen Angebote beurteilen. Auf die Honorarabrechnung habe dies selbstverständlich Auswirkungen, weil diese dann auf Basis der tatsächlichen Herstellungskosten erfolge. Das vorliegende Honorarangebot mit einer Netto-Gesamtsumme von ATS 190.103, - beinhalte sowohl sämtliche Büroleistungen als auch die Bauleitung. Der vom Architekturbüro angebotene Nachlass sei bei diesem Betrag bereits berücksichtigt. Nicht enthalten seien die Aufwendungen des Statikers. Aus diesem Grunde habe er auch von DI Herbert Rünzler, Bludenz, ein Angebot eingeholt. Auch dieses sei zwischenzeitlich vorliegend und weise, basierend auf einer Summe von 1 Million Schilling für die Baumeisterarbeiten, Nettokosten in Höhe von pauschal ATS 60.000, -. Angesichts des relativ geringen Aufwandes erscheine ihm, so der Bürgermeister, dieser Betrag recht hoch. Josef Maier spricht sich in seiner Wortmeldung für eine Annahme des vom Architekturbüro Ganahl & Partner vorlegten Honorarangebotes aus. Dieses sei durchaus annehmbar und auch der angebotene Nachlass entspreche den momentanen Gegebenheiten. Das von DI Herbert Rünzler vorliegende Angebot erscheine ihm hingegen nicht annehmbar. Aus diesem Grunde plädiere er dafür, die notwendigen Statikerarbeiten als Alternative mit den Baumeisterarbeiten auszuschreiben. So erhalte die Gemeinde dann auch Vergleichsmöglichkeiten und könne die Statikerarbeiten entweder an das Bauunternehmen oder das Statikerbüro vergeben. Diesem Vorschlag von Josef Maier schließen sich auch die übrigen Mitglieder der Gemeindevertretung an. Einstimmig genehmigen in der Folge die Anwesenden die Annahme des vom Architekturbüro Ganahl & Partner eingelangten Angebotes vom 1. Februar 2000 und sprechen -6- sich ferner dafür aus, die notwendigen Statikerarbeiten als Alternative mit den Baumeisterarbeiten auszuschreiben. 6. Der Vorsitzende erinnert, dass in der Gemeindevertretungssitzung am 15. April 1999 unter anderem ein Grundverkauf an Astrid Lorünser, an die Eheleute Gerhard und Sabine Weber und an die Eheleute Adolf und Stefanie Weber beschlossen worden sei. Trotz diesem Grundverkauf habe Astrid Lorünser, vertreten durch Mag. Alexander Wirth, nunmehr mit Schreiben vom 9. Februar 2000 die pachtweise Überlassung von ca. 290 m2 aus den Grundstücken Nr. 12/3 und 450/6 erbeten. Anhand des mit dem vorerwähnten Ansuchen vorgelegten Lageplanes erläutert der Vorsitzende sodann die Lage der gegenständlichen Fläche und weist darauf hin, dass diese Fläche hinkünftig als Parkplatz genutzt werden soll. Die Umlegung der Parkplätze werde aufgrund von Anrainerbeschwerden notwendig. Aus diesem Grunde ersuche er auch um eine positive Erledigung. Persönlich stelle er sich einen unbefristeten Pachtvertrag mit beidseitiger Kündigungsmöglichkeit vor. Als Pachtschilling stelle er den Betrag von jährlich S 10, - pro Quadratmeter zur Diskussion. Wilhelm Pummer, DI Alois Kegele und Josef Maier sprechen sich in ihren Wortmeldungen dafür aus, dem Begehren der Antragstellerin zu entsprechen. Allerdings basiere der Antrag der Antragstellerin bereits auf einem künftigen Straßen- und Gehsteigprojekt. Weil dieses aber noch nicht realisiert sei und eine baldige Realisierung dieses Projektes auch noch nicht beschlossen sei, solle ein allfälliger Pachtvertrag auf dem jetzigen Bestand aufbauen. In seiner Antwort macht der Bürgermeister deutlich, dass er persönlich für eine rasche Verwirklichung dieses neuen Straßen- und Gehsteigprojektes eintreten werde. Unabhängig davon könne man aber den Pachtvertrag auf Basis des Ist-Zustandes abschließen. In diesem Falle müsse man den Pachtvertrag seinerzeit dann an die neue Situation anpassen. Soferne der Pachtvertrag jetzt auf Basis des Ist-Standes abgeschlossen werde, erhöhe sich allerdings die Pachtfläche auf ca. 450 m2. Gottfried Schapler spricht sich gegen eine rasche Verwirklichung dieses neuen Straßen- und Gehsteigprojektes aus, weil es dafür keine verkehrstechnische Notwendigkeit gebe. Wenn das Projekt später einmal realisiert werde, müsse die Pächterin halt ihre Parkplätze diesem neuen Projekt anpassen. Über Antrag des Bürgermeisters beschließen die Damen und Herren der Gemeindevertretung sodann einstimmig folgende Erledigung: a) Aus den gemeindeeigenen Grundstücken soll der Antragstellerin pachtweise eine Fläche von ca. 450 m2 zur Schaffung der gewünschten Parkplätze überlassen werden. b) Der Pachtvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Beiden Vertragspartnern wird eine jederzeitige Kündigungsmöglichkeit eingeräumt, wobei die Gemeinde Vandans die ersten 5 Jahre von dieser Kündigungsmöglichkeit keinen Gebrauch machen wird. c) Der Pachtzins beträgt jährlich ATS 10, - pro Quadratmeter. Dieser Betrag wird wertgesichert. d) Die Kosten zur Errichtung des Parkplatzes bzw. eine spätere Anpassung des Parkplatzes an die neue Straße bzw. den Gehsteig hat alleinig die Pächterin zu tragen. -7- e) Die Kosten des Pachtvertrages bzw. alle damit im Zusammenhang stehenden Gebühren und Abgaben hat die Pächterin zu finanzieren. Wegen Befangenheit hat Karin Ganahl weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen. 7. Die wesentlichsten Inhalte dieses Gesetzesbeschlusses werden vom Bürgermeister erläutert. Sodann beschließen die Anwesenden einstimmig, keine Volksabstimmung zu diesem Gesetzesbeschluss des Vorarlberger Landtages zu verlangen. 8. Der Bürgermeister berichtet, dass am Mittwoch, dem 16. Februar 2000 beim Stand Montafon eine Besprechung der Arbeitsgruppe Sozialzentrum Außermontafon stattgefunden habe. Bei diesem Gespräch seien auch Parteienvertreter der Marktgemeinde Schruns anwesend gewesen. Im wesentlichen habe man sich dabei darauf geeinigt, dass nochmals beiden Interessenten, also der „Humanocare" und der „St. Anna Stiftung", die Möglichkeit geboten werden soll, zum Fragen- bzw. Wunschkatalog der Gemeinden konkret Stellung zu nehmen. Erst wenn von beiden Interessenten klare Antworten auf die vielen Fragen vorliegend seien, solle eine Entscheidung getroffen werden. Im gegenständlichen Gespräch habe es in vielen Wortmeldungen eine leichte Präferenz für die „Humanocare" gegeben. • am Samstag, dem 11. März 2000, in Sonntag-Stein ein Skiwettkampf der Vorarlberger Gemeindemandatare stattfinde. Soferne Interesse an einer Teilnahme bestehe, werde er gerne eine Anmeldung vornehmen. Unter Punkt „Allfälliges" ergeben sich folgende Wortmeldungen: DI Alois Kegele: Im Rellsbach sind verschiedene Bauarbeiten im Gange. Was wird konkret gemacht? Antwort des Bürgermeisters: Beide Leitwerke, also sowohl rechts- als auch linksseitig, werden oberhalb der Rellsbachbrücke neu unterfangen. In diesem Zusammenhang wurde die bestehende Grundschwelle unmittelbar oberhalb der Rellsbachbrücke entfernt. Damit konnte das Durchflussvermögen erhöht werden. Außerdem werden die bestehenden Sporne am orographisch rechten Ufer neu unterfangen. Auf Höhe des Pflanzgartens soll darüberhinaus eine neue Grundschwelle und in diesem Zusammenhang auch die Fußgängerbrücke neu errichtet werden. DI Alois Kegele: Im Rellsbach wird derzeit Material entnommen. Wer entnimmt das Material und wohin wird dieses abgeführt? Antwort des Bürgermeisters: Oberhalb der Brücke beim Sponaweg müssen die Leitwerke ebenfalls unterfangen werden. Zu diesem Zweck müssen dort ca. 700 m3 Material entnommen werden. Die Materialentnahme erfolgt durch die Firma Erich Wachter jun., wobei dafür natürlich eine Zustimmung des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung vorliegt. Wohin das Material letztlich geführt wird, ist mir nicht bekannt. In einem weiteren Schritt wird dann die Firma Karl Gabriel noch ca. 10.000 m3 Material aus dem Rellsbach entnehmen. Dieses Material soll im Zuge der Kanalbauarbeiten aber wieder in Vandans zum Einbau gelangen. DI Alois Kegele: Ist demnächst eine Verrohrung des Sponabaches geplant? Antwort des Bürgermeisters: Mir ist derzeit nichts bekannt, dass im Bereich des Sponabaches irgend welche Maßnahmen geplant sind. Faktum ist, dass im Augenblick zahlreiche Großprojekte zur Realisierung anstehen, denen jedenfalls Priorität eingeräumt werden muss. DI Alois Kegele: Bis wann kann mit einer Vorlage des Voranschlages für das Jahr 2000 gerechnet werden? Antwort des Bürgermeisters: Ein erster Amtsentwurf ist bereits vorliegend. Leider wird wegen totaler Arbeitsüberlastung in der Gemeindekasse eine Vorlage des Voranschlages nicht bis zur März-Sitzung möglich sein. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Vorsitzende allen für das Kommen und die aktive Mitarbeit und schließt um 23.00 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: