20000706_GVE003

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 19:23
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2000-07-06
Erscheinungsdatum 2000-07-06
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Inhalt des Dokuments

-1- Gemeindeamt Vandans 6. Juli 2000 Niederschrift aufgenommen am 6. Juli 2000 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anlässlich der 3. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 29. Juni 2000 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Michael Zimmermann, Franz Egele, Stefan Jochum, Jürgen Atzmüller, Günter Fritz, Leo Brugger, Kurt Bechter, Rupert Platzer, Norbert Sartori, DI Alois Kegele, Wilhelm Pummer, Josef Maier, Gottfried Schapler, Harald Tschugmell, Alois Neher, Ing. Manfred Vallaster, Ernst Stejskal sowie die Ersatzleute Franz Fritz und Stefan Maier. Entschuldigt: Karin Ganahl, Peter Scheider und Wolfgang Fussenegger Schriftführer: Gem.Sekr. Roland Angeli Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 3. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute sowie den Schriftführer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Vor Eingang in die Tagesordnung werden die anwesenden Ersatzleute Franz Fritz und Stefan Maier gemäß § 37 Gemeindegesetz durch den Bürgermeister angelobt. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 2. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 18. Mai 2000 2. Entscheidung zu den nachstehenden Ansuchen von: a) Arno und Marion Wenninger, Vandans, Dorfstraße 29, b) Stefan Schuchter, Vandans, Seilbahnstraße 8, c) Rebekka Lorünser und Norbert Tagwercher, Vandans, Obere Bündtastraße 25, um Genehmigung zum Anschluss an die Ortswasserversorgung 3. Entscheidung über die künftige Einhebung der Zweitwohnsitz-Abgabe 4. Vergabe eines Planungsauftrages zur Gestaltung des Innenhofes beim Heilpädagogischen Schulzentrum bzw. der Volksschule Vandans 5. Einführung der Kunststoff-Verpackungssammlung mittels „Gelben Sack" per 1. September 2000 6. Antrag der ÖVP-Fraktion: Auftragserteilung an den Jugendbeauftragten des Standes Montafon, eine Jugendbefragung in Vandans durchzuführen, um die Wünsche und Bedürfnisse der jugendlichen Bevölkerung festzustellen 7. Entscheidung zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend: -2- a) ein Gesetz über eine Änderung des Bezügegesetzes 1998 b) ein Gesetz über eine Änderung des Vergabegesetzes 8. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 2. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 18. Mai 2000, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird mit Ausnahme folgender Ergänzungen bzw. Berichtigungen in der vorliegenden Abfassung einstimmig genehmigt. In der zweitletzten Zeile der Niederschrift ist das Wort „konstituierende" zu streichen. Ferner ist im ersten Absatz des Punktes 6. richtigerweise neben den Beamten Michael Zimmermann und Stefan Jochum auch Norbert Sartori anzuführen. Außerdem ist im dritten Absatz das Wort „fraktionsinternen" durch das Wort „parteiinternen" zu ersetzen. 2. In aller Kürze erläutert der Vorsitzende die Ansuchen der Antragsteller und erörtert die Situation der Wasserversorgungsanlage in den gegenständlichen Bereichen. Ohne Debattenbeiträge stimmen daraufhin alle Herren der Gemeindevertretung einstimmig den beantragten Anschlüssen an die Ortswasserversorgung der Gemeinde Vandans zu, wobei diese Zustimmungen ausdrücklich unter den Bedingungen der derzeit geltenden Wasserleitungs- und Gebührenordnung erfolgen. Ausdrücklich festzuhalten ist abschließend, dass die Antragsteller Rebekka Lorünser und Norbert Tagwercher im Genehmigungsbescheid auf allenfalls auftretende Druckprobleme aufmerksam zu machen sind und die Gemeinde jegliche Druckgarantie ablehnt. 3. Der Bürgermeister führt aus, dass der Vorarlberger Landtag im Herbst 1997 ein Zweitwohnsitzabgabegesetz beschlossen habe. Gleichzeitig seien die Gemeinden ermächtigt worden, von der Möglichkeit zur Einhebung dieser Zweitwohnsitzabgabe Gebrauch zu machen oder nicht. Die Gemeindevertretung Vandans habe am 18. Dezember 1997 die Einhebung einer solchen Zweitwohnsitzabgabe ab dem Jahre 1998 beschlossen. Weil es bei der Vollziehung aber unterschiedliche Auffassungen gegeben habe, habe die Gemeindevertretung am 18. Juni 1998 eine Definition der Handhabung beschlossen. Von diesem Beschluss, so der Bürgermeister weiters, habe auf Umwegen auch die Bezirkshauptmannschaft Bludenz Kenntnis erlangt. Nachdem dort die Auffassung vertreten worden sei, dass dieser „Handhabungsbeschluss" vom 18. Juni 1998 gesetzwidrig sei, habe die Bezirkshauptmannschaft Bludenz mit Bescheid vom 5. Oktober 1999 diesen gegenständlichen Gemeindevertretungsbeschluss aufgehoben. Weil von der Richtigkeit des Beschlusses überzeugt, habe die Gemeindevertretung in der Sitzung am 21. Oktober 1999 als Reaktion darauf beschlossen, gegen diesen Bescheid das Rechtsmittel der Berufung einzubringen. Im Auftrag der Gemeinde Vandans habe dann das Advokaturbüro Achammer am 27. Oktober 1999 eine entsprechende Berufung gegen den vorerwähnten Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bludenz eingebracht. In der Folge habe die Bezirkshauptmannschaft Bludenz dann mitgeteilt, dass die Berufung verspätet eingebracht worden sei. Das Advokaturbüro Achammer habe daraufhin am 31. Jänner 2000 einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand eingebracht. Mit Bescheid vom 21. Februar 2000 sei dieser Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz abgewiesen worden. Mit Bescheid vom 18. April 2000 habe letztlich auch die Vorarlberger Landesregierung die eingebrachte Berufung abgewiesen. Damit komme der Bescheid der -3- Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 5. Oktober 1999 zu tragen, mit welchem der Gemeindevertretungsbeschluss vom 18. Juni 1998 aufgehoben worden sei. Bei der darauffolgenden Diskussion machen Sprecher aller Fraktionen deutlich, dass diese Aufhebung des seinerzeitigen Gemeindevertretungsbeschlusses nunmehr gezwungenermaßen zur Kenntnis genommen werden müsse. Weil sich aber an der generellen Richtigkeit zur Einhebung der Zweitwohnsitzabgabe nichts geändert habe und der diesbezügliche Gemeindevertretungsbeschluss vom 18. Dezember 1997 nach wie vor aufrecht sei, solle hinkünftig die Einhebung dieser Zweitwohnsitzabgabe gesetzeskonform und in Anlehnung an die Handhabung in anderen Montafoner Gemeinden vorgenommen werden. Diese Entscheidung wird einstimmig getroffen. 4. Einleitend informiert der Bürgermeister über den Stand der Umbauarbeiten beim Heilpädagogischen Schulzentrum. Weil bis zum Beginn des neuen Schuljahres im kommenden Herbst der erste Teil der Umbauarbeiten mehr oder weniger abgeschlossen sein müsse, müsse man sich jetzt schon Gedanken über die künftige Nutzung und die Gestaltung des Innenhofes machen. Sinnvoll erscheine ihm deshalb die Vergabe eines Planungsauftrages an ein entsprechendes Fachunternehmen, um rechtzeitig über ein Ausführungskonzept zu verfügen. Manfred Vallaster begrüßt in seiner Wortmeldung die geplante Gestaltung des besagten Innenhofes und regt an, vorab mit den Verantwortlichen der beiden Schulen, der Kindergartenleiterin und dem Schulausschuss das Gespräch zu suchen. Erst wenn mit diesen eine grundsätzliche Linie abgesteckt worden sei, solle ein entsprechender Planungsauftrag vergeben werden. Auch Franz Egele spricht sich unmissverständlich für eine Gestaltung dieses Innenhofes aus. Er selber erachte es für notwendig, wenn in eine solche Planung auch der südseitige Pausenplatz des Heilpädagogischen Schulzentrums miteinbezogen würde. Außerdem sei er der Meinung, dass die beabsichtigte Gestaltung selbstverständlich mit den Verantwortlichen der beiden Schulen, mit Kindergartenleiterin und Schulausschuss beraten werden soll. Allerdings solle diesen zur Beratung bereits ein Konzept vorgelegt werden, das bereits einige grundsätzliche Vorgaben der Gemeinde enthalte (z.B. kein Pausenplatz in diesem Grünbereich, Schaffung eines zentralen Parkplatzes). Für Josef Maier geht es in erster Linie um die Frage, ob ein solcher Planungsauftrag gleich oder erst zu einem späteren Zeitpunkt, also nach den Gesprächen mit Schule, Kindergarten und Schulausschuss, vergeben werden soll. In jedem Falle erachte er es für sinnvoll, wenn sich die Gemeindevertretung schon jetzt über wichtige Details, wie zuletzt von Franz Egele angeregt, einig werde. Vbgm. Michael Zimmermann plädiert für einen raschen Planungsauftrag. Nur dann sei gewährleistet, dass mit den Gestaltungsarbeiten noch im Herbst begonnen werden könne. Auch wenn er Gespräche mit dem vorgenannten Personenkreis durchaus befürworte, spreche er sich für die heutige Vergabe eines Planungsauftrages aus. Sonst müsse befürchtet werden, dass sich die Gestaltung dieses Innenhofes unnütz verzögere. Ernst Stejskal erkundigt sich über die Kosten für eine solche Gestaltung des Innenhofes. Letztlich werde von diesen Kosten nämlich abhängen, wie die Gestaltung ausfallen werde und welche Nutzungsmöglichkeiten dann zur Verfügung stehen. Bgm. Burkhard Wachter lässt daraufhin wissen, dass es bis dato keine konkreten Kostenermittlungen gebe. Gefühlsmäßig müsse man aber jedenfalls mit Kosten in der Größenordnung zwischen 400.000, -- und 500.000, - ATS rechnen. Natürlich hänge letztlich der finanzielle Aufwand auch wesentlich davon ab, in welchem Ausmaß der Spielplatz des Kindergartens erneuert bzw. neugestaltet werde. Das Honorar des Landschaftsplaners richte sich jedenfalls nach den tatsächlichen Gesamtaufwendungen. -4Josef Maier und Stefan Jochum geben gemeinsam zu verstehen, dass die Aufwendungen für diesen Innenhof in Relation zu den bereits entstandenen Kosten wie Kindergartenerweiterung, Erweiterung der Volksschule und Sanierung des Heilpädagogischen Schulzentrums gesehen werden müssen. Unabhängig von den tatsächlichen Kosten sei eine optimale Gestaltung dieses Innenhofes wichtig, weil dieser nahezu einmalig sei und sich mit einer entsprechenden Gestaltung viele Nutzungsmöglichkeiten schaffen lassen. Für Kurt Bechter erscheint jedenfalls wichtig, dass Planer und Ausführender nicht ident sein sollen, weil es in einem solchen Fall immer wieder Interessenskollisionen gebe. Franz Egele und Jürgen Atzmüller sprechen sich nochmals deutlich dafür aus, vor den Gesprächen mit den Schulverantwortlichen, der Kindergartenleiterin und dem Schulausschuss einen Planungs-Vorentwurf einzuholen. Dann könne man mit einem Diskussionspapier bereits vor die Genannten hintreten, das vor allem auch die Vorgaben der Gemeindevertretung bereits enthalte. Im Übrigen sei auch wichtig zu wissen, in welche Richtung die Überlegungen des Gartengestalters gehen. Alle Anwesenden sprechen sich abschließend für die Vergabe eines Planungsauftrages aus und beauftragen den Bürgermeister, bis zur nächsten Sitzung am 20. Juli ein bis zwei Vergleichsangebote einzuholen. Allerdings müsse dabei berücksichtigt werden, dass der Planer nicht gleichzeitig auch Ausführender sein dürfe. Mit einer Planungsvergabe am 20. Juli sei dann auch gewährleistet, dass bis zum Beginn des neuen Schuljahres ein Planungs-Vorentwurf vorliege und die Diskussion mit den Schulverantwortlichen, der Kindergartenleiterin und dem Schulausschuss aufgenommen werden könne. 5. Eingangs seiner Ausführungen informiert der Bürgermeister über einige grundsätzliche Dinge. Wichtig sei insbesondere zu wissen, dass der Gemeinde aus der Einführung dieses „Gelben Sackes" keine Kosten erwachsen, weil der Sack kostenlos von der ARGEV erhältlich sei. Der Abfuhrintervall sei landesweit mit 6 Wochen festgelegt. Als Variante gebe es auch einen 4-wöchigen Abfuhrintervall. Dieser setze allerdings voraus, dass alle Säcke an einen Sammelplatz gebracht werden müssen (Bringsystem). In nahezu 70 Vorarlberger Gemeinden sei dieser „Gelbe Sack" bereits im Einsatz. Im Montafon gebe es angeblich nur mehr die Gemeinden Gaschurn und Vandans, in denen es noch keine KunststoffVerpackungssammlung gebe. Noch in diesem Jahr sei auch in den Städten Bludenz und Feldkirch eine Umstellung auf den „Gelben Sack" geplant. Ziel der ARGEV sei jedenfalls, bis zum Jahre 2001 nahezu alle Gemeinden des Landes auf die Kunststoff-Verpackungssammlung mittels „Gelbem Sack" umzustellen. Die Säcke selber, so der Bürgermeister, gebe es in den Größen 60 Liter und 110 Liter. Weil pro Einwohner mit einem Kunststoff-Aufkommen von 470 bis 480 Liter pro Jahr gerechnet werde, gebe es bei der Erstzuteilung ein Sackkontingent, das diesem Aufkommen in etwa entspreche. In der Folge ergibt sich eine äußerst angeregte Diskussion, bei der „Pro und Kontra" sich abwechseln. Einhellig sprechen sich die Anwesenden letztlich dafür aus, eine Entscheidung über die Einführung des „Gelben Sackes" erst dann zu entscheiden, wenn zusätzliche Informationen, insbesondere über die Möglichkeiten eines dualen Systems, vorliegen. Der Bürgermeister wird aus diesem Grunde mit der Einholung weiterer Detailinformationen beim Gemeindeverband für Abfallwirtschaft beauftragt. Dem Antrag des Bürgermeisters, die Entscheidung über die Einführung des „Gelben Sackes" vorerst zu vertagen, wird sodann einstimmig zugestimmt. 6. Der Bürgermeister bringt den von der ÖVP-Fraktion am 18. Mai 2000 eingebrachten Antrag zur Verlesung. In diesem ersucht die Fraktion um Aufnahme eines Tagesordnungspunktes in der kommenden Sitzung der Gemeindevertretung mit nachstehendem Inhalt: „Auftragserteilung an den Jugendbeauftragten des Standes Montafon, eine Jugendbefragung in Vandans durchzuführen, um die Wünsche und Bedürfnisse der jugendlichen Bevölkerung festzustellen". -5- Ing. Manfred Vallaster ergreift daraufhin das Wort und begründet den Antrag der Fraktion damit, dass es in anderen Orten bereits solche Jugendbefragungen gebe. Seiner Meinung nach sollte der neugeschaffene Jugendausschuss diese Überlegung aufgreifen und intern beraten. Franz Egele zeigt sich in seiner Wortmeldung äußerst verwundert über den Inhalt des gegenständlichen Antrages. Einerseits gebe es im Stand Montafon derzeit keinen Jugendbeauftragten, andererseits habe es im Jahre 1996 bereits eine montafonweite Jugendbefragung gegeben, bei der auch Vandanser Jugendliche interviewt worden sind. Die Ergebnisse dieser Jugendbefragung seien seit Jahren vorliegend und können von jedem eingesehen werden. In einer neuerlichen Jugendbefragung sehe er absolut keinen Sinn. Vielmehr erachte er es für notwendig, alle Jugendlichen wobei die tatsächliche Zielgruppe aber noch zu definieren ist - nach der Sommerpause zu einem gemeinsamen Gespräch einzuladen, um die Wünsche und Bedürfnisse dieser im direkten Gespräch kennenzulernen. Als Vorsitzender des Jugendausschusses ergreift nun auch Franz Fritz das Wort und unterstreicht die Ausführungen seines Vorredners. Er selber, so Franz Fritz, habe sich seit einiger Zeit intensiv mit dem gegenständlichen Thema auseinandergesetzt, Seminare und Jugendtreffs besucht und mit Streetworkern Kontakt aufgenommen. Persönlich halte er nichts von einer solchen Jugendbefragung, auch wenn es solche in einigen Gemeinden gebe. Einen positiven Ansatz sehe er in einem direkten Gespräch mit den Jugendlichen. In einem solchen Gespräch, das von Fachleuten moderiert werden soll, sollen die Jugendlichen ihre Wünsche und Vorstellungen artikulieren. Nur so könne man zu einem Ergebnis kommen, das letztlich auch brauchbar sei. Was sich dann alles auch tatsächlich umsetzen lasse, müsse sich erst noch zeigen. Die Anregung, im Jugendausschuss diese Thematik jetzt aufzugreifen und im Beisein von Fachleuten auch aufzubereiten, sei aber durchaus positiv zu sehen. Nach einigen weiteren Wortmeldungen einigen sich alle Anwesenden darauf, dass der Jugendausschuss diese Thematik aufgreift und ein Jugendgespräch im kommenden Herbst arrangiert. Wer diese Vorberatungen im Jugendausschuss fachlich begleitet, soll dem Vorsitzenden des Jugendausschusses vorbehalten bleiben. 7. Die wesentlichsten Inhalte dieser 2 Gesetzesbeschlüsse werden vom Bürgermeister erläutert. Sodann beschließen die Anwesenden einstimmig, keine Volksabstimmungen zu einem dieser Gesetzesbeschlüsse des Vorarlberger Landtages zu verlangen. 8. Der Bürgermeister berichtet, dass • der Vorarlberger Landesregierung demnächst eine Frauenbeauftragte namhaft gemacht werden müsse, die in der Gemeinde nicht parteipolitisch, sondern ausschließlich frauenpolitisch tätig sei. Er bitte deshalb um entsprechende Vorschläge der Fraktionen. • im Zusammenhang mit der beabsichtigten Sanierung des Schwimmbades die Gründung eines „Schwimmbadausschusses" geplant sei. Seiner Vorstellung nach sollen diesem Ausschuss neben dem derzeitigen Pächter 3 Vertreter der FPÖ, 2 Vertreter der ÖVP und 1 Vertreter der SPÖ angehören. Er ersuche deshalb alle Fraktionen um ehestmögliche Erstattung von Vorschlägen. • dem Gemeindeamt ein Prüfbereich des Landesrechnungshofes über das Krankenhaus „Maria Rast" zugegangen sei. Persönlich erachte er diesen Prüfbericht für sehr interessant. Aus diesem Grunde biete er gerne jenen eine Kopie an, die es interessiere. • es seit dem letztjährigen Pfingst-Unwetter keine Abschrankung der Rellstalstraße mehr gebe. Weil aber ein zunehmendes Verkehrsaufkommen auf der Rellstalstraße feststellbar sei und gleichzeitig auch die Frequenz des Wanderbusses stark zurück gehe, erachte er das Anbringen einer neuerlichen Schranke am Beginn der Rellstalstraße -6- für dringend notwendig. Leider verhalte sich die Vorarlberger Illwerke AG in dieser Frage eher zurückhaltend. In der darauffolgenden Diskussion votieren alle Anwesenden für das neuerliche Anbringen einer Schranke am Beginn der Rellstalstraße. Nur mit wenig Verkehr lasse sich das Rellstal als Natur- und Wanderparadies erhalten. Weil die einheimische Bevölkerung sich an das bestehende Fahrverbot halte, müsse man dies auch von anderen erwarten können. Aus diesem Grunde soll auch an die Vorarlberger Illwerke AG unverzüglich die konkrete Forderung zur Anbringung einer neuen Schranke gerichtet werden. • er zwei Freikarten für die im Silbertal am 7. Juli 2000 stattfindenden Sagenspiele bekommen habe. Weil er selber eine anderweitige Verpflichtung wahrnehmen müsse, gebe er diese beiden Freikarten gerne weiter. Unter Punkt „Allfälliges" ergeben sich folgende Wortmeldungen: Franz Egele: Die Schrankenanlage bei der Böschisstraße ist schon wieder defekt. Weil diese sehr störanfällig ist, sollte die Ausführung einer robusten Schrankenanlage überlegt werden. Antwort des Bürgermeisters: Die gegenständliche Schrankenanlage ist tatsächlich äußerst störanfällig. Die Ausführung einer robusten Schrankenanlage ist zwar schon in Erwägung gezogen worden, letztlich aber aus Kostengründen wieder verworfen worden. Selbstverständlich kann aber durch den Bauhof erhoben werden, welchen Aufwand die Montage einer neuen Schrankenanlage in robuster Ausführung erfordern würde. Alois Neher: Vom Stand Montafon ist Material abtransportiert worden. Dieses ist allerdings nicht im Vensertobel entnommen worden, sondern linksufrig davon. Antwort des Bürgermeisters: Warum das Material nicht aus dem Vensertobel entnommen worden ist, sondern linksufrig davon, ist mir nicht bekannt. Tatsache ist, dass im Vensertobel derzeit Material nur mit Zustimmung der Gemeinde und der Firma Erich Wachter entnommen werden darf. Es ist daher vorstellbar, dass der Stand Montafon auf ein ehemaliges Depot zurückgegriffen hat. Willi Pummer: Die Möglichkeit zum Aufhängen eines Transparentes bei der Bahnhofstraße ist ideal. Der unmittelbar vor der Aufhängevorrichtung stehende Obstbaum sollte aber unbedingt etwas zurückgeschnitten werden, weil Äste von diesem einen Teil des Transparentes verdecken. Antwort des Bürgermeisters: Dieses Faktum ist mir bekannt, weil mich bereits Peter Scheider darauf angesprochen hat. Nachdem sich dieser Obstbaum nicht in unserem Eigentum befindet, muss ich natürlich mit dem Eigentümer vorher Kontakt aufnehmen. Ich werde dies aber unverzüglich tun, damit wir diesem Wunsche entsprechen können. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Bürgermeister allen für das Kommen sowie die aktive Mitarbeit und schließt um 22.45 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit Der Vorsitzende: der Ausfertigung