19970320_GVE022

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 19:22
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1997-03-20
Erscheinungsdatum 1997-03-20
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Inhalt des Dokuments

-1Gemeindeamt Vandans 20. März 1997 Niederschrift aufgenommen am 20. März 1997 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 22. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 13. März 1997 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Franz Egele, Peter Scheider, Siegfried Bitschnau, Manfred Blenke, Gerlinde Linder, Michael Zimmermann, Karin Ganahl, Günter Fritz, Stefan Jochum, Wolfgang Violand, Norbert Sartori, Florentin Salzgeber, Eveline Breuss, Dipl. Ing. Alois Kegele, Josef Maier, Alois Neher, Gottfried Schapler, Wilhelm Pummer, Gerhard Flatz sowie Roman Zimmermann als Ersatz. Entschuldigt: Josef Tschofen Schriftführerin: Gem.Bed. Marion Wachter Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 22. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, den Ersatzmann, die Schriftführerin sowie den Zuhörer und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 21. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 20. Februar 1997 2. Entscheidung zum Ansuchen der Eheleute Stefan und Michaela Konzett, 6712 Bludesch, Länderweg 1a, um die Bewilligung zum Anschluß an die Ortswasserversorgung der Gemeinde Vandans 3. Entscheidung zum Antrag von Michael Hartmann, 6771 St.Anton, Hnr. 32, um die Bewilligung zur Verlegung eines Stromkabels im Bereich der öffentlichen Gemeindestrasse, Gst.Nr. 2211 4. Genehmigung von Verordnungen über die Einzugsbereiche der Sammelkanäle der Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Vandans 5. Genehmigung eines Angebotes an die übrigen Montafoner Gemeinden betreffend die Sanierung des Heilpädagogischen Schulzentrums in Vandans 6. Entscheidung zum Antrag des Montafon Tourismus über die finanzielle Erhöhung der Beiträge 7. Zustimmung zur Gründung eines Gemeindeverbandes zur Realisierung eines Sozialzentrums in Schruns 8. Genehmigung von Darlehensaufnahmen a) zur Sanierung des gemeindeeigenen Objektes Nr. 10 in Höhe von 1, 4 Millionen Schilling b) zum Haushaltsausgleich 1995 in Höhe von 6, 75 Millionen Schilling -2- 9. Freibad Vandans: a) Ausschreibung eines Badewartes sowie einer Person für das Eintrittsinkasso b) Vermietung des Kiosk 10. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 21. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 20. Februar 1997, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird in der vorliegenden Abfassung einstimmig genehmigt. 2. Nach kurzer Erläuterung des zur Entscheidung anstehenden Ansuchens wird den Antragstellern einstimmig die Genehmigung zum Anschluß an die Ortswasserversorgung der Gemeinde Vandans erteilt. Die Genehmigung wird ausdrücklich unter den Bedingungen der derzeit gültigen Wasserleitungsund Gebührenordnung ausgesprochen. 3. Durch Verlesung bringt der Vorsitzende den Anwesenden das Ansuchen von Michael Hartmann vom 10. März 1997 zur Kenntnis. Der Antragsteller erbittet darin die Einräumung eines Leitungsrechtes zur Verlegung eines Stromkabels im Bereich der öffentlichen Gemeindestraße, Gst.Nr. 2211. Einstimmig genehmigen die Mitglieder der Gemeindevertretung nach kurzer Beratung die Einräumung des beantragten Leitungsrechtes und zwar unter nachstehenden Bedingungen: a) Mit der Gemeinde Vandans als Verwalterin des öffentlichen Gutes ist ein entsprechendes Vertragswerk abzuschließen. Die daraus resultierenden Kosten haben zur Gänze die Berechtigten zu tragen. b) Die Querung der öffentlichen Gemeindestraße hat nach Möglichkeit mittels Durchpressung und zwar in einer Tiefe von mindestens 0, 80 m zu erfolgen. Auf bestehende Leitungen ist hiebei Rücksicht zu nehmen. c) Sollte, aus welchen Gründen immer, eine spätere Umlegung dieses Stromkabels erforderlich werden, haben die Kosten hiefür die Berechtigten bzw. ihre Rechtsnachfolger zu tragen. d) Beschädigungen am Stromkabel, auch wenn diese aus einer Benützung dieser öffentlichen Gemeindestraße resultieren, sind von den Antragstellern auf ihre Kosten zu beheben. e) Die öffentliche Gemeindestraße bzw. die angrenzenden Grundstücke sind unverzüglich nach Abschluß der Durchpressung dem Urzustand entsprechend instandzusetzen. 4. Anhand der Detailpläne erläutert der Bürgermeister die verschiedenen Einzugsbereiche und informiert die Anwesenden, daß gemäß § 3 Abs. 1 und 2 des Kanalisationsgesetzes die Gemeindevertretung mittels Verordnungen die Einzugsbereiche festzulegen habe. Nach Beantwortung einiger weniger Detailfragen genehmigt die Gemeindevertretung sodann einstimmig nachstehende Verordnungen und zwar: -3- Verordnung über den Einzugsbereich der Sammelkanäle der Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Vandans Die Gemeindevertretung Vandans hat in ihrer Sitzung am 20. März 1997 unter Punkt 4) der Tagesordnung nachstehende Verordnung erlassen: I. Der Einzugsbereich der Kanalstränge „Sammler 1, 1a, 2, 3, 4, 5" der Ortskanalisation Vandans (Detailprojekt BA 01) wird gemäß § 3 Abs. 1 und 2 des Kanalisationsgesetzes, LGBl. Nr. 5/1989, entsprechend der zeichnerischen Darstellung im angeschlossenen Plan, welcher Bestandteil dieser Verordnung ist, festgelegt. II. Jedermann hat das Recht, im Gemeindeamt während der Amtsstunden in die Verordnung und in den Plan Einsicht zu nehmen. III. Diese Verordnung tritt am 22. März 1997 in Kraft. Verordnung über den Einzugsbereich der Sammelkanäle der Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Vandans Die Gemeindevertretung Vandans hat in ihrer Sitzung am 20. März 1997 unter Punkt 4) der Tagesordnung nachstehende Verordnung erlassen: I. Der Einzugsbereich der Kanalstränge „Sammler 9, 10, 12, 13 und Randsammler B" der Ortskanalisation Vandans (Detailprojekt BA 02) wird gemäß § 3 Abs. 1 und 2 des Kanalisationsgesetzes, LGBl. Nr. 5/1989, entsprechend der zeichnerischen Darstellung im angeschlossenen Plan, welcher Bestandteil dieser Verordnung ist, festgelegt. II. Jedermann hat das Recht, im Gemeindeamt während der Amtsstunden in die Verordnung und in den Plan Einsicht zu nehmen. III. Diese Verordnung tritt am 22. März 1997 in Kraft. Verordnung über den Einzugsbereich der Sammelkanäle der Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Vandans Die Gemeindevertretung Vandans hat in ihrer Sitzung am 20. März 1997 unter Punkt 4) der Tagesordnung nachstehende Verordnung erlassen: I. Der Einzugsbereich der Kanalstränge „SA7, SA6A, SG1, SG5, SG6 und SG10 sowie deren Nebenstränge" der Ortskanalisation Vandans (Detailprojekt BA 04) wird gemäß § 3 Abs. 1 und 2 des Kanalisationsgesetzes, LGBl. Nr. 5/1989, entsprechend der zeichnerischen Darstellung im angeschlossenen Plan, welcher Bestandteil dieser Verordnung ist, festgelegt. II. Jedermann hat das Recht, im Gemeindeamt während der Amtsstunden in die Verordnung und in den Plan Einsicht zu nehmen. -4- III. Diese Verordnung tritt am 22. März 1997 in Kraft. 5. Der Bürgermeister informiert eingangs, daß für die im Dachgeschoß gelegenen Schul- und Nebenräume des Heilpädagogischen Schulzentrums die bau- und schulrechtliche Bewilligung mit Ende des Schuljahres 1996/97 auslaufe. Ohne diese Schul- und Nebenräume könne das Heilpädagogische Schulzentrum in dieser Form aber nicht weitergeführt werden. Es gelte daher, für diese Schule möglichst rasch eine definitive Lösung einerseits und eine kostengünstige Lösung andererseits zu finden, denn trotz allen Integrationsbemühungen werde es im Montafon auch hinkünftig 50 bis 60 Kinder mit einem erhöhten oder sonderpädagogischen Förderbedarf geben. Am 21. August 1996 habe die Gemeindevertretung Vandans in einem Grundsatzbeschluß zum Ausdruck gebracht, daß sich die Gemeinde Vandans um das Finden einer befriedigenden Lösung bemühen solle, zumal der Standort Vandans mit der vorhandenen Substanz und den bereits existierenden Nebenräumen (Turnhalle, Werkräume, Schulküche etc.) unübersehbare Vorteile habe. Unter Berücksichtigung eines weiteren Ausbaues im Dachgeschoß könne mit der vorhandenen Bausubstanz, welche dann eine Nutzfläche von rund 1.300 m2 und einen umbauten Raum von rund 3.900 m3 aufweise, eine langfristige Lösung angeboten werden. Die erforderliche Sanierung bzw. Adaptierung erfordere Schätzungen des Architekten Paul Köck zufolge einen Aufwand von netto 8, 9 Millionen Schilling. Diese Kosten, welche vom Land und allen schulbeschickenden Gemeinden zu finanzieren seien, seien ohne Zweifel beachtlich. Trotzdem stelle seiner Meinung nach eine solche Lösung immer noch die günstigste dar. Um dem Land und den übrigen Gemeinden der Talschaft nunmehr eine konkrete Lösung anbieten zu können, habe die Gemeindevertretung nunmehr einen Beschluß hinsichtlich der künftigen Miete zu fassen. Gemeinsam mit dem Amt der Vorarlberger Landesregierung habe er für die noch zu führenden Verhandlungen eine Diskussionsgrundlage erarbeitet. In dieser werde von jährlichen Mieteinnahmen in Höhe von ATS 544.000, - ausgegangen. Mit dieser Summe lasse sich ein Darlehen von 6, 55 Millionen (Laufzeit 20 Jahre, 5, 5% halbjährlich dec.) für die ersatzweise Beschaffung von Schulräumen für die Volksschule bedienen. Gottfried Schapler beurteilt eine Lösung in Vandans ebenfalls als vorteilhaft. Unabhängig davon dürfe man dem Drängen der beiden Schulen in Vandans nach vermehrtem Schulraum aber nicht uneingeschränkt nachgeben. Die mietweise Überlassung des „Altbestandes" an einen Schulverband „Heilpädagogisches Schulzentrum" finde er grundsätzlich richtig. Mit der beabsichtigten Generalsanierung könne dem künftigen Schulverband ein Schulgebäude, das einem neuwertigen gleichkomme, zur Verfügung gestellt werden. Den tatsächlichen Umfang der beabsichtigten Sanierungsmaßnahmen müsse man seiner Meinung nach noch im Detail überprüfen, vielleicht lasse sich da oder dort noch die eine oder andere Summe einsparen. Im übrigen erachte er die Verumlagung der tatsächlichen Investitionskosten nach dem Bevölkerungsschlüssel für richtig und sinnvoll. Für ein konkretes Mietangebot erachte er eine Schätzung der vorhandenen Bausubstanz für unentbehrlich. Auch Vbgm. Franz Egele beurteilt eine Lösung in Vandans aus mehreren Überlegungen als äußerst positiv. Nach der geplanten Sanierung könne dem künftigen Schulverband ein nahezu neuwertiges Objekt zur Verfügung gestellt werden. Seinem Empfinden nach liege der Aufwand bei einer Lösung in Vandans, selbst bei Berücksichtigung einer angemessenen Miete, beachtlich unter den Kosten eines Neubaues. Dies insbesondere dann, wenn man die bereits vorhandenen Nebenräume wie Turnhalle, Werkräume, Schulküche u.a. in die Kostenberechnungen miteinfließen lasse. Auch wenn von den anderen schulbeschickenden Gemeinden an den beiden bisherigen Sanierungsetappen -5- mitfinanziert worden sei, müsse man hinsichtlich der nunmehr beabsichtigten Verrechnung einer Miete kein schlechtes Gewissen haben. Als Gegenleistung für diese bisherigen Mitfinanzierungen habe man den übrigen Gemeinden jahrelang ein vollwertiges Gebäude zur Benützung überlassen. Mit der beabsichtigten Erweiterung der Volksschule komme letztlich auch diese zu einer zweckmäßigen und zukunftsorientierten Lösung. Angesichts der örtlichen Finanzsituation einerseits und den Alternativen andererseits, erachtet auch Gerlinde Linder die in Erwägung gezogenen Mieteinnahmen von ca. ATS 544.000, - als durchaus vertretbar, zumal diese Mieteinnahmen lediglich der unbedingt notwendigen Höhe entsprechen. Dem Heilpädagogischen Schulzentrum könne man nach Abschluß der Adaptierungs- und Sanierungsarbeiten ein makelloses Schulgebäude samt zahlreichen Nebenräumen zur Verfügung stellen. Ein Neubau lasse sich mit diesem Aufwand jedenfalls nicht finanzieren. Auch Stefan Jochum schließt sich in seiner Wortmeldung der Vorrednerin an. Die bisherigen Mitfinanzierungen der anderen Gemeinden müsse man als Miete für die bisherige Benützung verstehen. Bei jeder Lösung in einer anderen Gemeinde könne man auf diese bisherigen Investitionskosten (= Miete) auch nicht zurückgreifen. Josef Maier vertritt die Auffassung, daß die Verumlagung der Investitionskosten durchaus auf 20 Jahre erfolgen könne. Die Überlegungen des Bürgermeisters, mit den Mieteinnahmen teilweise die erforderlich werdende Volksschulerweiterung zu finanzieren, sei nachvollziehbar und berechtigt. Eine Lösung in Vandans stelle ohne Zweifel für alle Gemeinden des Einzugsbereiches die kostengünstigste Alternative dar. Nach Abschluß der Sanierungsarbeiten komme die Bausubstanz einem Neubau gleich und repräsentiere einen entsprechenden Wert. Die angestrebte Lösung in Vandans, so der Bürgermeister in seiner Wortmeldung, habe unbestritten viele Vorteile, nicht zuletzt auch für die Gemeinde Vandans. Insbesondere gebe es bei einer Verwirklichung dieser Pläne für beide Schulen, also die Volksschule und das Heilpädagogische Schulzentrum, klare und räumlich weitestgehend abgegrenzte Lösungen. Bei all diesen Überlegungen dürfe aber nicht vergessen werden, daß das Raumproblem im Kindergarten dann nur mit einem Zubau gelöst werden könne. Auch sonst verfüge man im Schulkomplex über keine freien Raumkapazitäten mehr. Wolfgang Violand gibt zu bedenken, daß sich Vandans neben einem Standortbeitrag von ca. 20% darüberhinaus noch anteilmäßig an den Investitions- und Betriebskosten zu beteiligen habe. Angesichts der Schulkinder aus Vandans sei dieser Anteil nicht unerheblich. Persönlich gehe er davon aus, daß sich der Schüleranteil von Vandans bei einer Lösung in einer anderen Gemeinde reduzieren würde. Gottfried Schapler ersucht seinerseits den Bürgermeister, die tatsächlichen Investitionskosten nochmals überprüfen zu lassen. Ergänzend dazu soll, wie bereits angeregt, eine Bewertung der zur Diskussion stehenden Bausubstanz in Auftrag gegeben werden. Erst dann biete sich eine seriöse Grundlage für eine Diskussion. Auch die notwendigen Mieteinnahmen könne man dann besser beurteilen. Florentin Salzgeber beurteilt eine Lösung dieses Schulproblems in Vandans als durchaus positiv. Das vom Amt der Vlbg. Landesregierung mit dem Bürgermeister erarbeitete Diskussionspapier stelle eine seriöse Grundlage dar. Im Sinne einer positiven Entscheidung solle mit allen übrigen Gemeinden eine offene Diskussion, auch hinsichtlich der Vorteile für Vandans, geführt werden. Angesichts dem Vorschlag von Gottfried Schapler sprechen sich die Anwesenden sodann einstimmig für eine Vertagung der endgültigen Entscheidung aus. Damit baldmöglichst eine definitive Entscheidung herbeigeführt werden könne, solle der Bürgermeister -6- die tatsächlichen Investitionskosten nochmals überprüfen und die für zweckmäßig erachtete Bewertung der zur Diskussion stehenden Bausubstanz vornehmen lassen. 6. Mit Schreiben vom 6. März 1997, welches vom Vorsitzenden verlesen wird, ersucht der Tourismusverband Montafon um eine Erhöhung der bisherigen Beiträge. Den Ausführungen des Bürgermeisters zufolge, belaufe sich finanzielle Rahmen des Tourismusverbandes hinkünftig auf ca. 12, 0 Millionen Schilling, wobei von den Gemeinden des Montafon ein Anteil von ca. 7, 0 Millionen Schilling aufzubringen sei. Dies bedeute eine Verdoppelung der bisherigen Beiträge an den Tourismusverband. Um die weitere Arbeit am Kommunikationskonzept ohne Verzögerung weiterführen zu können, sei daher eine baldige Entscheidung zu dieser Abgabenerhöhung erforderlich. Nachdem die Gemeinde Vandans bislang einen Beitrag von ATS 190.000, - im Jahr geleistet habe, gelte es nunmehr eine Verdoppelung auf ATS 380.000, -- zu beschließen, wobei diese Abgabenverdoppelung ab 1. Mai 1997 auf der Bemessungsgrundlage der Fremdenverkehrsbeiträge 1995 zu basieren habe. Diesen Mehrausgaben werde aber verschiedene Einsparungen (nur noch 1 Prospekt für das gesamte Montafon, gemeinsame Werbeaktionen, das örtliche Tourismusbüro habe mittel- und langfristig nur noch Servicecharakter etc.) gegenüberstehen. Diese Überlegungen und auch das neue Montafoner Tourismuskonzept rechtfertige diese Verdoppelung seiner Meinung nach voll und ganz. Aus diesem Grunde bitte er um eine Zustimmung zur beantragten Erhöhung dieser bisherigen Beiträge an den Tourismusverband. Gottfried Schapler bringt in seiner Wortmeldung zum Ausdruck, daß das neue Tourismuskonzept und die beabsichtigten Initiativen des Tourismusverbandes nur begrüßt werden könne. Aus diesem Grunde unterstütze er auch den Antrag auf Erhöhung der bisherigen Beiträge. Das Einsparungspotential in den örtlichen Tourismusbüros müsse man aber seiner Meinung nach vorsichtig beurteilen und könne vermutlich erst in einigen Jahren tatsächlich beziffert werden. Wolfgang Violand zeigt sich über die allgemeine Entwicklung im örtlichen Tourismus besorgt. Als einzige Gemeinde des Montafons habe Vandans in der zu Ende gegangenen Wintersaison einen markanten Nächtigungsrückgang hinnehmen müssen, obwohl die hiesige Infrastruktur mit der neuen Zubringerbahn auf den Golm eine gewaltige Verbesserung erfahren habe. Seiner Meinung nach fehle es an den notwendigen Anstrengungen der Zimmervermieter, der Hotelerie und auch des Tourismusbüros. Daraufhin bringt auch der Bürgermeister seine Sorge um den örtlichen Tourismus zum Ausdruck. Die allgemeine Tourismusgesinnung sei alles andere als erfreulich. Der markante Nächtigungsrückgang in der vergangenen Wintersaison sei aber zum Teil auf ein fehlerhaftes EDVProgramm im Tourismusbüro zurückzuführen. Die ausgewiesenen Nächtigungszahlen werde man nach Behebung des Fehlers entsprechend nach oben korrigieren müssen. Trotzdem gebe es keinen Grund, sich in Zufriedenheit zu wiegen. Vandans verfüge sowohl im Sommer als auch im Winter über optimale Voraussetzungen. Das Engagement der vom Tourismus Hauptbetroffenen lasse aber zu wünschen übrig. Den Ausführungen von Josef Maier zufolge kann eine Vielzahl von Zimmervermietern nicht den erforderlichen Qualitätsstandart bieten. Aus diesem Grunde plädiert er für eine baldmöglichste Kategorisierung aller zur Vermietung angebotenen Betten. Diese müsse dann auch im Zimmerverzeichnis entsprechend zum Ausdruck gebracht werden. Im übrigen glaube er schon an ein gewisses Einsparungspotential im Tourismusbüro, weil dieses mittel- und langfristig keine qualifizierten Fachkräfte mehr beschäftigen müsse und die gesamte Vermarktung des Tales durch den Tourismusverband erfolgen werde. -7Vbgm. Franz Egele schließt sich in seiner Wortmeldung den Vorrednern weitestgehend an. Seiner Meinung nach muß das Bettenangebot in qualitativer Hinsicht gewaltig verbessert werden. In Informationsveranstaltungen mit Zimmervermietern, Hoteliers und Tourismusverantwortlichen müsse auf diese besorgniserregende Entwicklung hingewiesen werden. Nur von wenigen Tourismusbetrieben gebe es positive Impulse zu verzeichnen. Vielfach habe sich leider statt Innovation und Kreativität eine Lethargie breitgemacht. Und dieser gelte es mit allen Möglichkeiten entgegenzuwirken. Das touristische Engagement dürfe sich künftig jedenfalls nicht alleine auf die öffentliche Hand beschränken. Gottfried Schapler macht deutlich, daß sich der Nutzen aus dem Tourismus nicht nur auf die Gastwirte und Zimmervermieter beschränke. Diesen komme aber in erster Linie die Verpflichtung zu mehr Initiative zu. Norbert Sartori weist in seiner Wortmeldung auf den neugegründeten „Verein der Privatzimmervermieter" hin. Eines der Vereinsziele bestehe eindeutig in einer qualitativen Verbesserung der angebotenen Privatzimmer. In diesem Zusammenhange sei eine Kategorisierung, wie dies von Josef Maier bereits gefordert worden sein, unumgänglich. Florentin Salzgeber begrüßt abschließend die vorerwähnte Kategorisierung und appelliert in dieser Angelegenheit an eine einheitliche Vorgangsweise in der gesamten Tourismusregion. Dem eingangs erwähnten Antrag des Bürgermeisters entsprechend, beschließen die Damen und Herren der Gemeindevertretung daraufhin einstimmig die beantragte Erhöhung der Beiträge an den Tourismusverband Montafon mit Wirkung vom 1. Mai 1997. 7. Das von der Marktgemeinde Schruns am 27. Februar 1997 an die Gemeinde Vandans ergangene Schreiben wird den Anwesenden zur Kenntnis gebracht. Die Marktgemeinde Schruns bedankt sich darin um die bereits erfolgte Berücksichtigung der anteiligen Planungskosten im Voranschlag für das Jahr 1997. In einer Arbeitsgruppe habe man bereits wichtige Vorarbeiten erledigt, die Standortwahl erfolge in den nächsten Wochen. Damit den am Sozialzentrum beteiligten Gemeinden ein entsprechendes Mitsprache- und Mitgestaltungsrecht zukomme, werde es notwendig sein, möglichst schnell einen Gemeindeverband zu gründen und entsprechende Vertreter zu delegieren. Aus diesem Grunde werde um eine baldmöglichste Beratung der im Entwurf beigelegten Gemeindeverbandssatzungen und Namhaftmachung der entsprechenden Vertreter ersucht. In aller Kürze repliziert der Bürgermeister daraufhin den seinerzeitigen Grundsatzbeschluß der Gemeindevertretung am 21. Juli 1994. Damals habe sich die Gemeindevertretung Vandans einhellig für eine Lösung dieser Problematik im Zusammenwirken mehrerer Gemeinden (Gemeindeverband) ausgesprochen. Eine konkrete Entscheidung habe man aber auch damals nicht treffen können, weil Finanzierungs- und Beteiligungsquoten, Bau- und Folgekosten, Standortwahl und anderes noch nicht bekannt gewesen sei. Auch heute, mehr oder weniger 3 Jahre danach, stehe die Wahl des Standortes noch in den Sternen und fehle es an konkreten Angaben zu den Baukosten, zur Größe des beabsichtigten Projektes und anderem (z.B. Grundkosten). Zu einer definitiven Zustimmung der Gemeindevertretung dürfe es keine offenen Fragen mehr geben. Aus diesem Grunde plädiere er namens der FPÖ-Fraktion für eine Vertagung dieser Entscheidung bis zum Vorliegen klarer Antworten. Gottfried Schapler schließt sich den Ausführungen des Bürgermeisters vollinhaltlich an. Vor einer Zustimmung zur Bildung eines Gemeindeverbandes müsse man die vielen offenen Fragen befriedigend beantwortet haben. Erst dann sei die Zeit reif, über die Satzungen des künftigen Gemeindeverbandes und die Vertreter darin zu entscheiden. -88. Angesichts der dramatischen Einnahmensausfälle im Rechnungsjahr 1995 (Entfall der Gewerbesteuer) habe er, so der Bürgermeister anfangs seiner Ausführungen, mit Schreiben vom 16. Dezember 1996 den Finanzreferenten des Landes um einen Beitrag zum Gebarungsabgang 1995 ersucht. Nach mehreren Gesprächen und Verhandlungen in Bregenz habe dann die Vorarlberger Landesregierung in ihrer Sitzung am 14. Jänner 1997 einen 50%igen Annuitätenzuschuß für ein Darlehen zum Haushaltsausgleich 1995 in Höhe von ATS 6, 75 Millionen beschlossen. Der schriftlichen Zusage entsprechend, müsse das gegenständliche Darlehen aber eine Laufzeit von 10 Jahren aufweisen, wobei die Zusage für den 50%igen Annuitätenzuschuß vorerst lediglich für die ersten 3 Jahre Gültigkeit habe. Bei insgesamt 4 Geldinstituten habe er in der Folge Angebote über ein Darlehen in der Größenordnung von 6, 75 Millionen Schilling und einer Laufzeit von 10 Jahren eingeholt. Darüberhinaus habe er in diesem Zusammenhang zur Finanzierung der Sanierungsarbeiten beim gemeindeeigenen Wohnhaus Nr. 10 um zusätzliche Angebote über ein Darlehen von 1, 4 Millionen Schilling ersucht. Alle eingelangten Angebote, insgesamt 4 an der Zahl, habe er in der Folge dem Amt der Vorarlberger Landesregierung zur Prüfung und Reihung vorgelegt. Am 20. Februar 1997 habe Christoph Walser vom Amt der Vlbg. Landesregierung per Telefax mitgeteilt, daß ein seriöser und objektiver Vergleich angesichts der unterschiedlichen Prämissen nicht möglich sei. Nach telefonischer Rückfrage habe sich Christoph Walser dann für eine Vergabe der beiden Darlehen an die Raiffeisenbank Montafon in Schruns ausgesprochen. Die beiden Angebote der Raiffeisenbank seien seiner Meinung nach die Besten. Angesichts dieser Empfehlung stelle er, so der Bürgermeister in seinen weiteren Ausführungen, den Antrag, die Angebote der Raiffeisenbank Montafon in Schruns anzunehmen und die beiden Darlehensaufnahmen dort zu tätigen. Josef Maier ersucht zuvor um Aufklärung, warum für die Sanierung des Wohnhauses Nr. 10 nunmehr ein Darlehen von 1, 4 Millionen Schilling benötigt werde. Ursprünglich sei von 1, 3 Millionen Schilling die Rede gewesen. In seiner Antwort macht der Vorsitzende deutlich, daß die neue Darlehenssumme bereits eine Aufstockung um ATS 100.000, - beinhalte, die vermutlich für eine neue Außenfassade benötigt werde. Vbgm. Franz Egele plädiert dafür, beim vorerwähnten Darlehen zur Sanierung des Wohnhauses Nr. 10 eine Laufzeit von 15 Jahren zu wählen. Die monatliche Annuität könne damit entsprechend verringert werden, sodaß diese und auch jene des Wohnbaufonds mit den erwarteten Mieteinnahmen bedeckt werden könne. Zur Finanzierung dieser Sanierungsmaßnahmen dürfe es seiner Meinung nach jedenfalls keine Zuwendungen aus dem ordentlichen Haushalt erfordern. Dem Antrag des Bürgermeisters, die beiden Darlehensaufnahmen unter den vorerwähnten Aspekten bei der Raiffeisenbank Montafon in Schruns zu tätigen, wird sodann einstimmig entsprochen. Wolfgang Violand gibt abschließend zu verstehen, daß mit allen Mitteln versucht werden müsse, das Land über die vorliegende Zusage von vorerst 3 Jahren hinaus zur Gewährung dieses 50%igen Annuitätenzuschusses zu gewinnen. Die finanzielle Situation der Gemeinde werde sich vermutlich nicht allzubald bessern, sodaß ein solches Begehren durchaus legitim sei. 9. In seiner Einleitung erinnert der Bürgermeister, daß der im Jahre 1992 mit Albert Peter abgeschlossene Pachtvertrag betreffend das Schwimmbad einschließlich dem Kiosk mit Ende der Sommersaison 1996 abgelaufen sei. Entsprechend den Empfehlungen der Kontrollabteilung im Rahmen der letztjährigen Gebarungskontrolle habe er dem -9bisherigen Pächter in der Folge zu verstehen gegeben, daß mit einer neuerlichen Vergabe unter diesen bisherigen Bedingungen nicht mehr gerechnet werden dürfe. Im Voranschlag für das Jahr 1997 habe man bei der Haushaltsstelle „Freibad" jedenfalls Einnahmen in der Größenordnung von ATS 100.000, - angesetzt. Vermutlich werde sich die künftige Miete für das Schwimmbad bzw. den dortigen Kiosk daher in dieser Größenordnung bewegen. In allen folgenden Gesprächen habe sich Albert Peter eindeutig und unmißverständlich gegen eine solche Miete ausgesprochen. Beim letzten Gespräch, das erst wenige Stunden zurückliege, habe sich Albert Peter letztlich bereit erklärt, für den Kiosk anstelle des bisherigen Pachtzinses (ATS 4.000, -) einen solchen von ATS 25.000, - zu bieten. Der Eintrittskarten-Anteil der Gemeinde müsse aber in diesem Falle bei den bisherigen 10% belassen werden. Jede andere Regelung sei für ihn inakzeptabel. In der darauffolgenden Generaldebatte bedauern Vertreter aller Fraktionen die gegenständliche Haltung des bisherigen Pächters. Über 19 Badesaisonen hinweg habe Albert Peter das Freibad Vandans bestens betreut und dieses trotz seinem Alter attraktiv und einladend gemanagt. Trotz diesen Tatsachen dürfe man aber die diesbezüglichen Empfehlungen der Kontrollabteilung nicht in den Wind schlagen. Die angespannte Finanzsituation verpflichte alle Gemeindeverantwortlichen zu einer Kurskorrektur. Dem Antrag des Bürgermeisters folgend, sprechen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung angesichts dessen einstimmig für die unverzügliche Ausschreibung eines Badewartes für die Zeit vom 15. Mai bis 15. September 1997 und eine Neuvermietung des dortigen Kiosk aus. Von der Ausschreibung eines Kassiers soll vorerst abgesehen werden. Die diesbezüglichen Ausschreibungen sollen sowohl ortsintern als auch im Anzeiger für den Bezirk Bludenz und darüberhinaus in einer Vorarlberger Tageszeitung erfolgen. 10. Der Bürgermeister berichtet, daß - die auf 17. April 1997 terminisierte 23. Sitzung der Gemeindevertretung auf 24. April 1997 verschoben werden müsse. Er ersuche daher um Vormerkung des neuen Termines; - am 19. März 1997 die kommissioneile Verhandlung betreffend die Betriebsansiedlung der Firma Erne-Fittings am Umschlagplatz der Vorarlberger Illwerke AG stattgefunden habe. Dem Verhandlungsergebnis zufolge solle mit den Bauarbeiten unverzüglich nach Ostern begonnen werden. Im kommenden Herbst solle am Umschlagplatz jedenfalls bereits produziert werden. Bis zur Inbetriebnahme des neuen Betriebes soll auch ein Anschluß an das Erdgas-Versorgungsnetz möglich sein; - ebenfalls am 19. März 1997 der beabsichtigte Zu- bzw. Umbau des privaten Seniorenwohnheimes kommissionell verhandelt worden sei. Angesichts des positiven Verhandlungsergebnisses beabsichtige die Antragstellerin noch im laufenden Frühjahr einen Baubeginn. Das neue Projekt umfasse dann insgesamt 16 Betten; - der Besuch der Stadtvertretung Heitersheim vom 7. bis 9. März 1997 dank der Teilnahme vieler Mitglieder der Vandanser Gemeindevertretung und dem herrlichen Frühjahrswetter als erfreuliches Erlebnis gewertet werden könne. Mit Unterstützung der Vorarlberger Illwerke AG und der Montafonerbahn habe den Gästen unserer Partnerstadt ein attraktives Besuchsprogramm geboten werden können. Allen, die zum guten Gelingen dieses partnerschaftlichen Treffs beigetragen haben, danke er abschließend nochmals herzlich. Unter Punkt „Allfälliges" ergeben sich dann nachstehende Anfragen: -10Wilhelm Pummer: Innert welcher Zeit muß der UTC Vandans mit einem Anschlußbescheid an den Ortskanal rechnen bzw. werden die Kanalanschlußkosten ebenfalls von der Gemeinde getragen? Antwort des Bürgermeisters: Der Vorarlberger Illwerke AG gegenüber hat die Gemeinde Vandans zusichern müssen, daß spätestens am 30. September 1997 auf dem sogenannten „Umschlagplatz" eine Anschlußmöglichkeit an den Ortskanal vorhanden sei. Dies bedeute, daß in den Monaten August bzw. September mit den Kanalbauarbeiten begonnen werden müsse. Vermutlich in den Herbstmonaten müsse daher der UTC Vandans mit dem Anschlußbescheid der Gemeinde rechnen. Im übrigen gehe er davon aus, daß die Gemeinde, wie dies auch beim SCM der Fall gewesen sei, die Anschlußkosten größtenteils tragen werde. Dipl. Ing. Alois Kegele: Die gemäß § 52 des Gemeindegesetzes vorgesehene Überprüfung der Gebarung hat trotz einigen Versuchen bisher nicht vorgenommen werden können. Damit dem gesetzlichen Auftrag Rechnung getragen werde, bitte er den Bürgermeister um Festsetzung eines Termines. Antwort des Bürgermeisters: Dem Gesetz entsprechend, habe der Prüfungsausschuß neben der Überprüfung des Rechnungsabschlusses und des Vermögensnachweises die Gebarung mindestens zweimal jährlich, einmal hievon unvermutet, zu überprüfen. Aus grundsätzlichen Überlegungen bitte er daher die Mitglieder des Prüfungsausschusses, diesem gesetzlichen Auftrag bestmöglichst zu entsprechen. Wenn dies gewünscht werde, treffe er unverzüglich mit dem Gemeindekassier eine diesbezügliche Terminvereinbarung. Eine entsprechende Mitteilung werde in den nächsten Tagen an den Obmann des Prüfungsausschusses zugehen. Manfred Blenke: Im kommenden Frühjahr bzw. Frühsommer sollen Wohnhäuser neue Hausnummern erhalten. Sollen in diesem Zusammenhange auch andere Objekte, zum Beispiel eingeforstete Ställe, eine neue Nummer erhalten? Antwort des Bürgermeisters: Vermutlich Anfang Juni soll die Neunummerierung aller bewohnten Objekte bzw. jener mit öffentlicher Bedeutung (z.B. Kirchen, Schulen, Feuerwehrhaus, Schwimmbad etc.) abgeschlossen sein. Die sogenannte „Einforstung" alter Objekte basiere ausschließlich auf den damaligen Bauparzellen. Eine Änderung dieser Bauparzellen sei aber keinesfalls beabsichtigt. Wolfgang Violand: Im Zusammenhang mit dem Bau der Ortskanalisation im Bauabschnitt 04 werden vermutlich verschiedene Umfahrungen erforderlich werden. Liegen hiefür schon entsprechende Konzepte vor? Antwort des Bürgermeisters: Die Bewohner der Parzellen Scheibenkopf und Glavadiel werden kurzfristig über den Forstweg „Mustrigil" umgeleitet. Für die Parzelle Oberbündta existiere derzeit noch kein brauchbares Konzept. Gottfried Schapler: Konnten für das neue Restaurant „Vandanser Stuben" bereits Pächter gefunden werden? Antwort des Bürgermeisters: Nein. Dem Vernehmen nach führe der Eigentümer des gegenständlichen Restaurationsbetriebes derzeit Verhandlungen und Gespräche mit 2 Interessenten. Ein konkreter Abschluß sei bislang aber seinem Wissen nach nicht getätigt worden. Josef Maier: Im kommenden Herbst soll der „Umschlagplatz" der Vorarlberger Illwerke AG mit dem Ortskanal erschlossen sein. Hat das Ingenieurbüro Adler mit den Planungsarbeiten überhaupt schon begonnen? -11Antwort des Bürgermeisters: Die Vorerhebungen bzw. Naturaufnahmen in den Parzellen Rodund und Innerbach sind weitestgehend abgeschlossen. Bereits Anfang April werde man die betroffenen Grundeigentümer mit einem Entwurf bzw. mit den erforderlichen Zustimmungserklärungen zur Grundinanspruchnahme konfrontieren. Florentin Salzgeber: Gefühlsmäßig fehlen im Ortsteil Rodund die Voraussetzungen für eine Einleitung der anfallenden Schmutzwässer in den Ortskanal ohne Pumpstation. Kann aus den bereits erfolgten Vorerhebungen bzw. Naturaufnahmen die Notwendigkeit einer Pumpstation abgeleitet werden? Antwort des Bürgermeisters: Alle bisherigen Erhebungen deuten darauf hin, daß es keine Pumpstation erfordern wird. Die vorhandenen Geländeverhältnisse werden allseits Einleitungen mit natürlichem Gefälle ermöglichen. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Vorsitzende allen für das Kommen und die aktive Mitarbeit und schließt um 22.20 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: