20061221_GVE019

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 19:22
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2006-12-21
Erscheinungsdatum 2006-12-21
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GEMEINDEAMT VANDANS 21. Dezember 2006 Niederschrift aufgenommen am 21. Dezember 2006 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anlässlich der 19. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 13. Dezember 2006 nehmen an der auf heute, 18.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, DI Alois Kegele, Vbgm. Michael Zimmermann, Ulrike Bitschnau, Alois Neher, Luzia Klinger, Wolfgang Fussenegger, Mag. Klaus Neyer, Günter Fritz, Mag. Beatrice Pfeifer, Florentin Salzgeber, Manfred Schapler, Florian Küng, Ernst Stejskal, Franz Egele, Josef Maier, Norbert Sartori, Thomas Maier, Peter Schapler, Gerhard Flatz, Klaus Bitschnau sowie Virginia Sudec und Richard Schoder als Ersatzleute. Entschuldigt: Schriftführer: Rupert Platzer, Helmut Moosbrugger und Eva-Maria Hochhauser GSekr. Roland Angeli Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 18.00 Uhr die 19. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, den Schriftführer, den Gemeindekassier sowie die Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Vor Eingang in die Tagesordnung wird Richard Schoder gemäß § 37 Gemeindegesetz durch den Bürgermeister angelobt. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Dem Antrag des Vorsitzenden, die Tagesordnung um den Punkt 9. zu erweitern, wird mit 17:6 Stimmen zugestimmt. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 18. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 16. November 2006 2. Entscheidung zu den Empfehlungen des Arbeitsausschusses für Jugend, Sport und Vereine vom 23. November 2006 3. Genehmigung der Jahresabschlüsse 2004 und 2005 der Gemeinde Vandans Immobilien Verwaltungs GmbH und der Gemeinde Vandans Immobilien Verwaltungs GmbH & Co KEG sowie Entlastung des Geschäftsführers 4. Festsetzung der Abgaben, Steuern und Gebühren für das Jahr 2007 5. Genehmigung des Beschäftigungsrahmenplanes für das Jahr 2007 6. Genehmigung des Voranschlages für das Jahr 2007 gemäß § 73 des Gemeindegesetzes 7. Entscheidung zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend: a) ein Gesetz über eine Änderung des Landes- und Gemeindebediensteten-Schutzgesetzes, b) ein Gesetz über eine Änderung des Veranstaltungsgesetzes und c) ein Gesetz über eine Änderung des Landeslehrer-Diensthoheitsgesetzes 8. Berichte und Allfälliges 9. Antrag der Geschwister Neher auf Umwidmung der Gst.Nr. 1279/2 und 1288/1 von Freifläche/Freihaltegebiet in Baufläche/Wohngebiet-Erwartungsland Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 18. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 16. November 2006 Die Niederschrift über die 18. Sitzung der Gemeindevertretung vom 16. November 2006, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird in der vorliegenden Abfassung einstimmig genehmigt. Die Gemeindevertreter Ulrike Bitschnau, Franz Egele und Gerhard Flatz nehmen an der Abstimmung nicht teil, weil diese bei der Sitzung am 16. November 2006 nicht anwesend waren. 2. Entscheidung zu den Empfehlungen des Arbeitsausschusses für Jugend, Sport und Vereine vom 23. November 2006 Über Ersuchen des Bürgermeisters ergreift der Vorsitzende des Ausschusses, nämlich Vbgm. Michael Zimmermann, das Wort. Sehr ausführlich erläutert er die in der Sitzung am 23. November 2006 erarbeiteten Empfehlungen des Ausschusses für Jugend, Sport und Vereine und führt jene Argumente, die zu diesen Empfehlungen geführt haben, ins Treffen. Ergänzend zu den Ausführungen von Vbgm. Michael Zimmermann berichtet der Vorsitzende, dass Werner Enzenhofer, Obmann der Funkenzunft Vandans, am 05. Dezember 2006 bei ihm im Gemeindeamt vorgesprochen habe. Das von der Funkenzunft Vandans eingebrachte Ansuchen um Gewährung eines weiteren Baukostenzuschusses sei dabei in erster Linie zur Sprache gekommen. Auch die diesbezügliche Empfehlung des Arbeitsausschusses für Jugend, Sport und Vereine habe man ausführlich diskutiert. Im besagten Gespräch habe Werner Enzenhofer insbesondere auf die Leistungen der Mitglieder bei der Erweiterung der Lagerhalle, auf die finanzielle Situation des Vereines, auf verschiedene bereits in Vorbereitung befindliche Aktivitäten, auf die im Jahre 2007 geplante Jubiläumsfeier sowie auf die Fahrt nach Heitersheim am 03. März 2007 hingewiesen. Auch habe er eine Einladung zur Besichtigung der Baumaßnahmen bei der Lagerhalle am 12. Dezember 2006 ausgesprochen. Diese sei dann von sehr vielen Mitgliedern der Gemeindevertretung auch angenommen worden. Vor Ort habe man sich gut ein Bild über das Ausmaß des Zubaues, die Notwendigkeit dieser Baumaßnahmen sowie die daraus resultierenden Kosten machen können. Werner Enzenhofer habe die Anwesenheit der vielen Gemeindevertreter genützt, nochmals die Bitte um Gewährung eines weiteren Baukostenzuschusses in Höhe von 5.000, -- Euro zu äußern. Mit dem nunmehrigen Wissensstand, so nochmals der Bürgermeister, stelle sich die Situation doch deutlich anders dar. Er plädiere deshalb dafür, die diesbezügliche Em-2- pfehlung des Arbeitsausschuss für Jugend, Sport und Vereine unter Berücksichtigung dieser neuen Aspekte nochmals zu überdenken. Persönlich trete er für eine "salomonische" Lösung in dieser Angelegenheit ein. Dass der Verein im Augenblick ohne jegliches Barvermögen dastehe, könne nicht ignoriert werden, zumal es noch Restzahlungen aus dem Erweiterungsbau zu begleichen gebe, die Fahrt zum Funkenbau nach Heitersheim anstehe, diverse Vorbereitungen für den kommenden Fasching getroffen werden müssen und auch die Jubiläumsfeier anlässlich des 40-jährigen Bestehens vor der Tür stehe. Peter Schapler äußert in der Folge den Vorschlag, der Funkenzunft anstelle des erbetenden Baukostenzuschusses ein zinsloses Darlehen in Höhe von zirka 6.000, -- Euro zu gewähren. Damit verfüge die Funkenzunft wieder über Barmittel und könne alle notwendigen Ausgaben bestreiten. Und für die Gemeinde sei eine solche Lösung auch vertretbar, zumal auch anderen Ortsvereinen beim Bau von Vereinsheimen solche Darlehen gewährt worden seien. Die in der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Sport und Vereine am 23. November 2006 unter Punkt 1. getroffenen Empfehlungen werden sodann - mit Ausnahme jener unter lit. c) - einstimmig zum Beschluss erhoben. Abweichend zur unter lit. c) geäußerten Empfehlung des Ausschusses sprechen sich alle Anwesenden für die Gewährung eines zinslosen Darlehens in Höhe von 6.000, -- Euro an die Funkenzunft aus. Dieser Betrag soll noch im heurigen Jahr zur Auszahlung an die Funkenzunft gelangen. In 5 gleichbleibenden und aufeinanderfolgenden Jahresraten, beginnend am 01. Mai 2007, soll dieser Betrag von der Funkenzunft an die Gemeinde Vandans zurückbezahlt werden. Abweichend von der unter Punkt 4. geäußerten Empfehlung des Ausschusses sprechen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung letztlich auch gegen das Übergeben eines Präsentes aus Anlass einer langjährigen Funktionärstätigkeit aus. Dies sei eine Aufgabe des jeweiligen Vereines. Von der Gemeinde gebe es aus diesem Anlass seit einigen Jahren ein Verdienst-Ehrenzeichen. Es sei daher nicht notwendig, über dieses Verdienst-Ehrenzeichen hinaus noch weitere Geschenke zu machen. Abschließend sprechen sich alle Anwesenden dafür aus, die Ortsvereine über die heute beschlossene Regelung „Gemeindebeiträge bei Vereinsjubiläen“ schriftlich zu informieren. Auch solle allen Ortsvereinen bei dieser Gelegenheit mitgeteilt werden, dass es bei vereinsinternen Ehrungen (z.B. für langjährige Mitgliedschaft) keine Präsente der Gemeinde mehr gebe. An langjährige Vereinsfunktionäre werde von der Gemeinde, wie bereits erwähnt, ausschließlich das Verdienst-Ehrenzeichen verliehen. Die Beantragung dafür sei aber wieder Angelegenheit des jeweiligen Vereines. 3. Genehmigung der Jahresabschlüsse 2004 und 2005 der Gemeinde Vandans Immobilien Verwaltungs GmbH und der Gemeinde Vandans Immobilien Verwaltungs GmbH & Co KEG sowie Entlastung des Geschäftsführers Der Bürgermeister stellt eingangs seiner Ausführungen fest, dass die Genehmigung der Jahresabschlüsse 2004 und 2005 überfällig sei. Dem Gesetz entsprechend müsse die Genehmigung des jeweiligen Jahresabschlusses längstens bis zum 30.6. des Folgejahres erfolgen. Dies sei in der Vergangenheit nicht geschehen. Er werde sich deshalb bemühen, hinkünftig alle Abschlüsse zeit- und fristgerecht zur Beschlussfassung vorzulegen. Bei dieser Gelegenheit erinnert er daran, dass ein diesbezüglicher Beschluss der Gemeindevertretung als Beschluss der „Generalversammlung“ gelte. Dies sei der Fall, weil die Gemeinde ja alleinige Gesellschafterin sei. Die Abschlüsse selber, so nochmals der Vorsitzende, seien von der Steuerberatungskanzlei Herburger & Allgäuer erarbeitet worden. Nachdem diese im Gemeindeamt ein-3- gelangt seien, habe er sie auftragsgemäß dem Prüfungsausschuss zur Prüfung vorgelegt. Sodann ersucht Bgm. Burkhard Wachter den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, nämlich Peter Schapler, über das Ergebnis der vorgenommenen Prüfung zu berichten und die hierüber verfassten Prüfberichte zu verlesen. Auf dieses Ersuchen hin ergreift Peter Schapler das Wort und informiert, dass der Prüfungsausschuss unter Mitwirkung von Gottfried Schapler, der ja früher auch dem Prüfungsausschuss angehört habe, dem Ersuchen des Bürgermeisters nachgekommen sei und eine Prüfung der beiden Jahresabschlüsse vorgenommen habe. Weil der diesbezügliche Prüfbericht von Gottfried Schapler verfasst worden sei, solle dieser zum Ergebnis der Prüfung Stellung nehmen. Gottfried Schapler weist sodann darauf hin, dass der Prüfungsausschuss in die vorhandenen Unterlagen, in zahlreiche Belege sowie in sämtliche Kontoauszüge Einsicht genommen habe. Auch die Tätigkeit des Geschäftsführers habe man einer Prüfung unterzogen. In den dazu verfassten 4 Prüfberichten werde auf einige Versäumnisse bzw. Mängel hingewiesen. Namens des Prüfungsausschusses ersuche er den Geschäftsführer, diese aufgezeigten Mängel zu beheben und die gesetzlichen Fristen zur Genehmigung der Jahresabschlüsse hinkünftig einzuhalten. Bgm. Burkhard Wachter bedankt sich daraufhin bei Peter Schapler und Gottfried Schapler sowie den übrigen Mitgliedern des Prüfungsausschusses für deren Arbeit und verspricht, um eine Beseitigung der aufgezeigten Mängel bemüht zu sein. Auf Antrag von Peter Schapler werden sodann die vorliegenden Bilanzen der Gemeinde Vandans Immobilienverwaltungs GmbH und der Gemeinde Vandans Immobilienverwaltungs GmbH & Co. KEG für die Jahre 2004 und 2005 einstimmig genehmigt. Wegen Befangenheit hat Bgm. Burkhard Wachter an dieser Abstimmung nicht teilgenommen. Sodann stellt Peter Schapler den Antrag, dem Geschäftsführer der beiden Gesellschaften, nämlich Bgm. Burkhard Wachter, für die Geschäftsjahre 2004 und 2005 die Entlastung zu erteilen. Diesem Antrag wird in der Folge ebenfalls einstimmig zugestimmt. 4. Festsetzung der Abgaben, Steuern und Gebühren für das Jahr 2007 Das Inkrafttreten der neuen Abgaben, Steuern und Gebühren per 01. Januar 2007 setze, so der Vorsitzende eingangs seiner Ausführungen, eine zeitgerechte Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung voraus. Aus diesem Grunde bitte er heute um eine Genehmigung der ab 01. Januar 2007 gültigen Abgaben, Steuern und Gebühren. Sodann erläutert der Vorsitzende den vom Gemeindeamt erarbeiteten Verordnungsentwurf, der trotz einer äußerst angespannten Finanzsituation keine Erhöhungen und keine wesentlichen Änderungen gegenüber dem Vorjahr enthalte. Einstimmig sprechen sich sodann die Anwesenden für die Festsetzung der dieser Niederschrift angehängten „Abgaben, Steuern und Gebührenverordnung für das Jahr 2007“ aus. -4- 5. Genehmigung des Beschäftigungsrahmenplanes für das Jahr 2007 Gemeinsam mit Gemeindekassier Wolfgang Brunold erläutert der Vorsitzende den wiederum zu beschließenden „Beschäftigungsrahmenplan“ für das Jahr 2007. Dieser gliedert sich in 10, 95 Dienstposten in der Kategorie „Angestellte“, in 7, 17 Dienstposten in der Kategorie „Angestellte in handwerklicher Verwendung“ und 3, 00 Dienstposten der Kategorie „Angestellte GAG 2005“. Dem dieser Niederschrift angeschlossenen Beschäftigungsrahmenplan wird daraufhin von den Anwesenden einstimmig zugestimmt. 6. Genehmigung des Voranschlages für das Jahr 2007 gemäß § 73 des Gemeindegesetzes Vorab bedankt sich der Bürgermeister beim Gemeindekassier und seinem Team für die fristgerechte Vorlage des Voranschlages für das Jahr 2007. Wie bereits im vergangenen Jahr beschränke sich der vorliegende Entwurf mehr oder weniger auf absolut notwendige Pflichtausgaben. Ohne Übertreibung dürfe dieses daher neuerlich als „Sparbudget“ bezeichnet werden. Der Entwurf selber sei bereits vom Gemeindevorstand und zwar in der Sitzung am 07. Dezember 2006 ausführlich diskutiert und beraten worden. Eine Empfehlung des Gemeindevorstandes zum vorliegenden Entwurf gebe es allerdings nicht, weil dieser gemäß dem Gemeindegesetz nur zur Kenntnis gebracht werden müsse. Konkret ergebe sich sowohl bei den Ausgaben als auch bei den Einnahmen ein ausgeglichenes Aufkommen von € 6.245.400, 00. Nachdem vom Bürgermeister und dem Gemeindekassier die zahlreichen Fragen zur Zufriedenheit der Anwesenden beantwortet worden sind, wird dem Voranschlag für das Jahr 2007 einstimmig zugestimmt. Eine Zusammenstellung des Voranschlages für das Jahr 2007 wird dieser Niederschrift ebenfalls angehängt. Die Finanzkraft für das Jahr 2007 wird einstimmig mit € 2.725.200, 00 festgestellt. 7 Entscheidung zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend: a) ein Gesetz über eine Änderung des Landes- und Gemeindebediensteten-Schutzgesetzes, b) ein Gesetz über eine Änderung des Veranstaltungsgesetzes und c) ein Gesetz über eine Änderung des Landeslehrer-Diensthoheitsgesetzes Nach Erläuterung der wesentlichsten Gesetzesinhalte beschließt die Gemeindevertretung einstimmig, zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages keine Volksabstimmung zu verlangen. 8. Berichte und Allfälliges Der Bürgermeister berichtet, dass  der Sitzungssaal heute von der Mitarbeiterin Sigrun Lassnig weihnachtlich geschmückt worden sei, für das er sich bei ihr recht herzlich bedanken wolle.  Willhelm Pummer sein Mandat als Gemeindevertreter per 22. November 2006 -5- zurückgelegt hat, da er nach Schruns übersiedelt ist. Von der ÖVP-Ortspartei sei der Wunsch geäußert worden, auf das frei gewordene Mandat den langjährigen Ersatzmann Klaus Bitschnau zu berufen.  Inge Hartmann beim Klosamarkt am 03. Dezember 2006 „Selbstgebasteltes“ verkauft habe. Der daraus resultierende Reinerlös belaufe sich auf 415, 00 Euro, der zur Gänze an ein Waisenhaus in Moldavien überwiesen worden sei. Das Engagement von Inge Hartmann sei wirklich lobenswert und verdiene Anerkennung. Er werde sich deshalb erlauben, ihr namens der Gemeindevertretung zu danken.  der vorläufige Sitzungsplan für das Jahr 2007 bereits erstellt worden sei. In den nächsten Tagen werde dieser allen Mitgliedern und Ersatzmitgliedern per Post zugehen. Im Übrigen habe sich eine deutliche Mehrheit dafür ausgesprochen, die bisherige Terminplanung beizubehalten.  der Gemeindebedienstete Roland Angeli per 30. November 2006 sein Dienstverhältnis bei der Gemeinde Vandans gekündigt habe. Die Bedienstete Eveline Breuß werde ihm voraussichtlich als Schriftführerin nachfolgen. Sodann bedankt sich der Bürgermeister bei allen Anwesenden für die gute und konstruktive Zusammenarbeit während des zu Ende gehenden Jahres, für das Vertrauen, das ihm entgegen gebracht worden ist sowie die große Unterstützung. Allen Anwesenden wünsche er Frohe Weihnachten, erholsame Feiertage sowie Gesundheit und Glück im Neuen Jahr. Als kleines Zeichen des Dankes erhalte heute jeder Anwesende einen „Genusskalender“ sowie das Buch „Montafon 1906 – 2006“. Unter Punkt „Allfälliges“ ergeben sich folgende Wortmeldungen: Luzia Klinger: Gibt es in der Gemeinde irgendwo einen freien Raum, der als musikalischer Proberaum genutzt werden könnte? David Jochum sucht einen solchen Raum. Antwort des Bürgermeisters: Leider können wir derzeit nichts derartiges anbieten. Es gibt im Gemeindeamt nach der Übersiedlung der Funkenzunft zwar freie Kellerräume, die wir aber selber als Archivräume benötigen. Josef Maier: Bisher haben alle Gemeindevertreter bzw. Ersatzleute einen Tag vor der „Informationssitzung“ ein „Erinnerungsmail“ erhalten. Wird das auch im neuen Jahr wieder der Fall sein? Antwort des Bürgermeisters: Ja, zumal sich diese Art der „Erinnerung“ bestens bewährt hat. Vbgm. Michael Zimmermann: Leider muss nach wie vor festgestellt werden, dass Schnee von privaten Flächen auf öffentliche Verkehrsflächen geräumt wird. Meiner Meinung nach sollte versucht werden, diese Unsitte abzustellen. Ein diesbezüglicher Hinweis in den „Amtlichen Mitteilungen“ wäre sicherlich angebracht. Antwort des Bürgermeisters: Diesem Wunsch komme ich gerne nach. Das diesbezügliche Verhalten einiger Gemeindebürger ist wirklich inakzeptabel. Florian Küng: In den Tagen um den Jahreswechsel werden viele Raketen und ähnliches abgefeuert. Die daraus resultierenden Abfälle bleiben dann meistens liegen und führen im darauffolgenden Jahr beim Bewirtschaften der Wiesen zu erheblichen Problemen. Antwort des Bürgermeisters: Es stimmt, dass jedes Feuerwerk auch seine Spuren hinterlässt. Auf das Aufräumen dieser Spuren wird tatsächlich vielfach vergessen. Es wird daher nicht von Nachteil sein, die Bevölkerung diesbezüglich zu sensibilisieren und in den „Amtlichen Mitteilungen“ entsprechend zu informieren. -6- Josef Maier: Auf dem Parkplatz vor dem Gemeindeamt steht neuerlich ein Container zum Verkauf von Feuerwerkskörpern. In einer der letzten Sitzungen ist doch festgelegt worden, dass dieser hier nicht mehr zur Aufstellung kommen soll. Antwort des Bürgermeisters: Ich habe mit Jürgen Atzmüller nach der besagten Sitzung gesprochen. Seinen Aussagen zufolge wird dies im heurigen Jahr letztmalig der Fall sein. Dies auch nur deshalb, weil es noch einen Restbestand an Feuerwerkskörpern aus dem Vorjahr gibt. 9. Entscheidung zum Ansuchen der Geschwister Neher auf Umwidmung der Gst.Nr. 1279/2 und 1288/1 von Freifläche/Freihaltegebiet in Baufläche/Wohngebiet-Erwartungsland Vorab erinnert der Bürgermeister, dass die gegenständliche Angelegenheit bereits in der Sitzung am 19. Oktober 2006 in der Gemeindevertretung beraten worden ist. Damals habe man sich für eine Vertagung der Entscheidung ausgesprochen und das Einholen einer Stellungnahme beim Amtssachverständigen für Raumplanung und Baugestaltung gefordert. Dieses Gutachten, so neuerlich der Bürgermeister, sei nunmehr am 28. November 2006 im Gemeindeamt eingelangt. Im Wesentlichen lasse sich daraus Folgendes lesen: „Gegen die geplante Umwidmung in Bauerwartungsland besteht auf Grundlage dieses Sachverhaltes kein Einwand“. Der Ordnung halber weist der Vorsitzende in der Folge darauf hin, dass am 19. Oktober 2006 von den Geschwistern Neher ein Antrag auf Umwidmung des Grundstückes Nr. 1288/1 von Freifläche/Freihaltegebiet in Baufläche/Wohngebiet eingelangt sei. Dieser Antrag sei aber bereits am 07. Dezember 2006 wieder zurückgezogen worden. Gegenstand der heutigen Entscheidung sei daher ausschließlich der Antrag vom 08. Juni 2006, mit welchem die Antragsteller die Umwidmung der Grundstücke Nr. 1279/2 und 1288/1 von Freifläche/Freihaltegebiet in Baufläche/Wohngebiet-Erwartungsland beantragt haben. Sodann bringt der Bürgermeister die zum gegenständlichen Antrag eingelangten Stellungnahmen der Anrainer Silvia Bitschnau, den Eheleuten Linford, Roswitha Rudigier, den Eheleuten Hochhauser, den Eheleuten Düngler, Tanja Vallaster und Oliver Mark sowie der „Anrainergemeinschaft Mustergielweg“ auszugsweise zur Verlesung. Im Wesentlichen befürchten alle Anrainer bei einer antragsgemäßen Erledigung eine massive Beeinträchtigung ihrer Wohn- und Lebensqualität. In der Folge erklärt sich Bürgermeister Burkhard Wachter für Befangen. Nachdem er den Vorsitz an seinen Stellvertreter übergeben hat, verlässt er auf eigenen Wunsch den Sitzungssaal. Vbgm. Michael Zimmermann verweist in seinen Ausführungen nochmals auf die zwischenzeitlich eingelangte Stellungnahme der Vorarlberger Landesregierung und führt aus, dass dem Amtssachverständigen eine allfällig spätere Änderung in Baufläche/ Wohngebiet für vertretbar erscheint, wenn der Umwidmung ein Parzellierungskonzept zugrunde gelegt wird und die umzuwidmende Fläche vorerst auf den östlichen Bereich der Liegenschaft beschränkt bleibt. Ulrike Bitschnau: Normalerweise verlasse ich mich auf die Empfehlung des Raumplanungsausschusses. Für die Entscheidungsfindung wäre meiner Meinung nach hilfreich, wenn wir die Absichten der Antragsteller kennen würden. Von besonderer Bedeutung wäre dabei, in welcher Art eine Bebauung dieser Liegenschaften geplant ist. Josef Maier: In der vergangenen Sitzung habe auch ich mich für das Einholen einer Stellungnahme des Amtssachverständigen für Raumplanung und Baugestaltung ausge-7- sprochen. Diese Stellungnahme ist nunmehr vorliegend. Eine Umwidmung dieser beiden Liegenschaften in Baufläche/Erwartungsland wird von diesem unmissverständlich befürwortet. Ebenso unmissverständlich kommt DI Ulrich Grasmugg aber auch zum Schluss, dass eine Umwidmung in Baufläche/Wohngebiet nur bei Vorliegen eines Parzellierungsvorschlages genehmigt werden darf. Außerdem solle sich die Umwidmung im ersten Schritt auf den östlichen Teil der Liegenschaft beschränken. Diese Forderung des Amtssachverständigen schließt für mich die Errichtung einer größeren Wohnanlage faktisch aus. Persönlich habe ich also nichts gegen eine Umwidmung dieser besagten Liegenschaften in Baufläche/Erwartungsland. Sollte irgendwann ein Antrag auf Umwidmung dieser Liegenschaften in Baufläche/Wohngebiet einlangen, wird man sich mit diesem neuerlich auseinandersetzen. Florian Küng: Wenn wir heute eine Umwidmung dieser Liegenschaften in Baufläche/ Erwartungsland beschließen, ist eine Umwidmung in Baufläche/Wohngebiet nur mehr eine Frage der Zeit. Meiner Meinung nach gibt es in Vandans gewidmete Baugrundstücke in Hülle und Fülle. Von einem zusätzlichen Bedarf kann keine Rede sein. Mit der Umwidmung dieser Liegenschaften würden der Landwirtschaft auf jeden Fall wertvolle Flächen verloren gehen. DI Alois Kegele: Am 08. Juni 2006 haben die Antragsteller die Umwidmung der Grundstücke Nr. 1279/2 und 1288/1 in Baufläche/Erwartungsland beantragt. Bevor dazu eine definitive Entscheidung getroffen worden ist, haben diese bereits ein Ansuchen auf Umwidmung in Baufläche/Wohngebiet eingebracht. Auch wenn dieser letzte Antrag bereits wieder zurückgezogen worden ist, kommen mir mit dieser Vorgangsweise gewisse Bedenken. Persönlich habe ich die Befürchtung, dass die größere dieser beiden Liegenschaften mit einem Bauvorhaben bebaut wird, das von der Maßstäblichkeit her in diesem Bereich nicht passend ist. Auch bin ich in Sorge, dass mit den bestehenden Lücken in der Baubemessungsverordnung (offene Tiefgaragen und Stiegenaufgänge) Wege gewählt werden, die im Gegensatz zu unseren Vorstellungen stehen. Franz Egele: Viele der hier Anwesenden können der Stellungnahme des Amtssachverständigen folgen. Die Liegenschaft Nr. 1288/1 grenzt an 3 Seiten an bestehendes Bauland. Meiner Meinung nach kann der heute zur Entscheidung anstehende Antrag aus raumplanungsrelevanten Gründen nicht abgelehnt werden, weil es dafür keine sachlich gerechtfertigten Gründe gibt. Alle Einwände, das Grundstück werde später einmal mit einer überdimensionalen Wohnanlage bebaut, sind reine Spekulationen. Auch ich würde mich gegen die Errichtung einer überdimensionalen Wohnanlage in diesem Bereich aussprechen. Wenn es von den Antragstellern aber einen Eigenbedarf gibt, darf ein solcher nicht negiert werden. Das Grundstück Nr. 1288/1 weist ungefähr eine Fläche von 3.500 m² auf. Wenn dieses zu gleichen Teilen unter den drei Antragstellern aufgeteilt wird, ergeben sich drei etwas größere Bauplätze. Mit der bereits bestehenden Verordnung über das Höchstausmaß der baulichen Nutzung wird die Bebauung dieser Grundstücke ohnehin beschränkt. Mag. Klaus Neyer: Der Stellungnahme von Franz Egele kann ich mich voll und ganz anschließen. Das Grundstück Nr. 1288/1 stellt derzeit in der Natur sozusagen eine „Grüninsel“ dar. Rundum ist diese aber von Bauland umschlossen. Wäre diese Liegenschaft schon früher umgewidmet worden, wäre diese vermutlich längst bebaut und keiner der Anrainer würde sich daran stoßen. Die meisten der von den Anrainern gegen die beantragte Umwidmung geäußerten Einwände beruhen auf Spekulationen. Als Gemeindevertreter sind wir nicht dazu berufen, Spekulationen anderer zu beurteilen. Wir haben eine Entscheidung zu treffen und zwar auf Grundlage von Zahlen, von Daten, von Fakten. Wenn die Antragsteller später einmal eine Umwidmung dieses Grundstückes in Baufläche/Wohngebiet wollen, haben diese konkrete Pläne auf den Tisch zu legen und der Gemeindevertretung „reinen Wein“ einzuschenken. Und dann wird die Gemeindevertretung darüber entscheiden, ob einer Umwidmung zugestimmt wird oder nicht. -8- Alois Neher: Im Raumplanungsausschuss wurde die negative Äußerung damit begründet, dass es in der Gemeinde Vandans zu viele Flächen gibt, die eine Baulandwidmung aufweisen, aber noch unbebaut sind. Persönlich habe ich keinen Einwand gegen eine Umwidmung in Baufläche-Erwartungsland. Schon heute möchte ich aber deponieren, dass ich einer Umwidmung des gesamten Grundstückes Nr. 1288/1 in Baufläche/Wohngebiet auf gar keinen Fall zustimmen werde. Meine Zustimmung zur Umwidmung in Baufläche/Wohngebiet wird es maximal für eine Fläche von zirka 1.200 m² geben. Mag. Beatrice Pfeifer: Der Stellungnahme von Franz Egele kann ich mich in keiner Art und Weise anschließen. In meinen Augen ist sie polemisch und der Sache nicht dienlich. Alle, die heute einer Umwidmung in Baufläche-Erwartungsland zustimmen, müssen sich im Klaren sein, dass eine spätere Umwidmung in Baufläche/Wohngebiet nicht mehr verhindert werden kann – der Zug ist dann abgefahren. Wie bereits mehrmals erwähnt worden ist, gibt es in Vandans schon jetzt eine Fülle von Baulandreserven. Es ist für mich nicht einsehbar, dass ob dieser Baulandreserven noch immer „Grünland“ dem Wohnbau geopfert wird. Wenn ich die Forderung erhebe, dass mit Grund und Boden sehr sorgsam umzugehen ist, hat dies nichts mit Missgunst zu tun. Ernst Stejskal: Wir müssen uns im Klaren sein, dass wir bereits den ersten Schritt zur Umwidmung dieses Grundstückes in Baufläche/Wohngebiet tun, wenn wir heute dem Antrag auf Umwidmung in Baufläche-Erwartungsland zustimmen. Den Aussagen des Bürgermeisters zufolge soll die besagte Liegenschaft nicht dem Eigenbedarf dienen, sondern verkauft werden. Bei der Größe dieser Liegenschaft, dem Vernehmen nach sind es zirka 3.500 m², ist für mich naheliegend, dass als Käufer nur eine Wohnbaugesellschaft in Frage kommen kann. Bis zum heutigen Tage stellt diese Liegenschaft sowohl in der Natur als auch im Flächenwidmungsplan „Grünland“ dar. In einer "Ho-RuckAktion“ soll nun die Gemeindevertretung eine Umwidmung dieses Grünlandes in Bauland beschließen. Meiner Meinung nach ist ein Großteil der Anwesenden überfordert, heute diese Entscheidung richtig zu treffen. Ich plädiere deshalb dafür, heute keine Entscheidung zum vorliegenden Antrag zu treffen und die tatsächlichen Baulandreserven in der Gemeinde zu erheben. Meinen Einschätzungen zufolge gibt es in der Gemeinde Vandans sicherlich 200 bis 300 Baugrundstücke, die noch nicht bebaut sind. Von einer Not an Baugrundstücken kann daher keine Rede sein. Florentin Salzgeber: Dass es in der Gemeinde Vandans eine große Anzahl an Baugrundstücken gibt, ist unbestritten. Für die Antragsteller ist dieses Faktum aber nicht relevant. Diese verfügen über keine anderen Baugrundstücke. Wenn diese jetzt ihren eigenen Grund und Boden einer Verwertung zuführen wollen, ist das legitim. Auch wenn wir die Entscheidung heute neuerlich vertagen, wird es keine neuen Erkenntnisse geben. In einem oder zwei Monaten wissen wir nicht mehr wie heute. Ich plädiere daher dafür, heute eine Entscheidung in die eine oder andere Richtung zu treffen. Persönlich werde ich mich für eine Umwidmung dieser Liegenschaften in Baufläche-Erwartungsland aussprechen, weil ich keine sachlich gerechtfertigten Gründe sehe, die dagegen sprechen. Josef Maier: Wie das Grundstück später einmal bebaut wird, wird teilweise davon abhängen, ob dieses unterteilt wird oder nicht. Weil uns dieses Wissen heute fehlt, kann nur spekuliert werden. Trotzdem habe ich kein Problem damit, heute einer Umwidmung dieser Liegenschaften in Baufläche-Erwartungsland zuzustimmen. Sollte später einmal ein Antrag auf Umwidmung in Baufläche/Wohngebiet einlangen, werden die Antragsteller genau ausführen müssen, wie diese bebaut werden. Und dann wird die Gemeindevertretung - entgegen der Meinung von Ernst Stejskal – genau prüfen, ob einem solchen Antrag zugestimmt wird oder nicht. Alois Neher: Ich möchte nochmals zum Ausdruck bringen, dass die Gemeindevertretung später einmal aus moralischen Gründen gezwungen ist, einem Antrag auf Umwid-9- mung dieser Liegenschaften in Baufläche/Wohngebiet zu entsprechen, wenn wir heute eine Umwidmung dieser Liegenschaften in Baufläche-Erwartungsland beschließen. Nachdem sich keine Wortmeldungen mehr ergeben, sprechen sich die Anwesenden mit 15 : 7 Stimmen (Gegenstimmen: DI Alois Kegele, Alois Neher, Mag. Beatrice Pfeifer, Florian Küng, Ernst Stejskal, Peter Schapler und Klaus Bitschnau) für eine Umwidmung dieser beiden Liegenschaften in Baufläche/Wohngebiet-Erwartungsland aus. Nachdem auch sonst keine Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Bürgermeister allen für das Kommen sowie die sachliche und konstruktive Mitarbeit und schließt um 21.00 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: Roland Angeli Burkhard Wachter, Bgm. - 10 - a) Grundsteuer: A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe B für sonstige Grundstücke 500 v.H. 500 v.H. b) Kommunalsteuer: 3 v.H. c) Vergnügungssteuer: Ortsansäßige Vereine sollen jährlich für 1 Veranstaltung die Vergnügungssteuer im Wege einer Subvention refundiert erhalten. 10 v.H. € d) Gästetaxe: e) Fremdenverkehrsbeitragssatz: f) 1, 00 1, 0 v.H. Hundesteuer: Für den 1. Hund im Haushalt (soferne dieser über 3 Monate alt ist) für jeden weiteren Hund im Haushalt Befreit von der Hundesteuer sind Jagdhunde von hauptberuflichen Jagdschutzorganen, Blinden- und Lawinenhunde sowie Diensthunde der Polizei bzw. Österreichischen Zollwache, soferne hiefür eine Bestätigung der zuständigen Dienstbehörde vorgelegt werden kann. € € 40, 00 80, 00 € € 20, 00 5, 00 € 40, 00 Müll wird nur in Säcken mit der Aufschrift "Müllsystem Vandans" abgeführt. Müllsäcke können im Gemeindeamt in Abpackungen zu je 10 Stück käuflich erworben werden. Der Kaufpreis pro Müllsack beträgt bei einem Fassungsvermögen von 40 l Fassungsvermögen von 60 l € € 4, 00 6, 00 Die Kosten für die Entleerung sogenannter Müllcontainer betragen je Entleerung Container mit einem Fassungsvermögen von 120 l Container mit einem Fassungsvermögen von 240 l Container mit einem Fassungsvermögen von 660 l Container mit einem Fassungsvermögen von 800 l Container mit einem Fassungsvermögen von 1000 l Container mit einem Fassungsvermögen von 1100 l € € € € € € 11, 50 23, 00 63, 00 76, 20 95, 30 104, 80 g) Abfallbeseitigung - Die Abfall-Grundgebühr wird wie folgt festgelegt: Haushalts-Grundgebühr Zuschlag pro Person (ab dem 18. Lebensjahr - Stichtag 30.9.) unabhängig davon, ob Haupt- oder weiterer Wohnsitz Für Ferienwohnungen, die als Zweitwohnsitz genutzt werden - 11 - h) Deponiegebühren: Altholz (behandelt und unbehandelt) pro kg € 0, 052 Sperrmüll/Baumüll dürfen ab sofort nur mehr in offenen Gebinden angeliefert werden pro kg € 0, 25 Elektrogroß- und -kleingeräte Kühlgeräte (Kühl- und Gefriergeräte) Bildschirmgeräte (Fernseher, Monitor, Flachbildschirme) Gasentladungslampen (Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen) Elektroschrott (z.B. Autoradio, Boiler, Computerspiele, Durchlauferhitzer, Elektro-Installationsmaterial, gewerblich genutzte Geräte) PKW Reifen PKW Reifen mit Felge LKW Reifen ohne Felge kostenlos kostenlos kostenlos kostenlos pro kg € 0, 50 pro Stück € pro Stück € pro Stück € 1, 80 4, 40 9, 00 pro kg € 0, 025 Bauschutt (rein und unrein), Asche udgl. Erdaushub, Steine, humusähnliches Material: Kleinmengen bis zu 0, 5 m³ Mengen zwischen 0, 5 m³ und 1, 0 m³ Mengen ab 1, 0 m³ kostenlos € 2, 50 je m³ € 5, 00 Grünabfälle (Gras/Rasenschnitt, Gehölzschnitt, Laub) Wurzelstöcke: Durchmesser in cm des Wurzelstockes 00 - 15 cm = 40 kg Durchmesser in cm des Wurzelstockes 15 - 25 cm = 75 kg Durchmesser in cm des Wurzelstockes 26 - 50 cm = 250 kg Durchmesser in cm des Wurzelstockes 51 - 80 cm = 530 kg Durchmesser in cm des Wurzelstockes 81 - 100 cm = 770 kg kostenlos € € € € € 3, 00 6, 00 20, 00 42, 00 62, 00 € € 0, 65 13, 00 € € 730, 00 3, 00 k) Kanalbenützungsgebühr: Die Kanalbenützungsgebühr beträgt pro Kubikmeter Wasserverbrauch € 1, 75 l) € 37, 20 i) j) Wasserverbrauchsgebühr: Je Kubikmeter bezogenes Wasser Zählermiete pro Wassermesser und Jahr Je ganzjährig gehaltene Großvieheinheit, ausgenommen Einhufer wie Perde und Esel, sind maximal 40 m³ Wasser kostenlos. Voraussetzung: Die Tiere müssen mind. 1 Jahr alt und ganzjährig gehalten sein. Maßgebend sind die diesbezüglichen Angaben im Antrag auf Gewährung einer Landwirtschaftsförderung der Gemeinde. Wasseranschlussgebühr: Die Wasseranschlussgebühr für Neu-, Auf- oder Zubauten setzt sich wie folgt zusammen: Grundgebühr pro Anschluss zuzüglich pro Kubikmeter umbautem Raum Bei ausschließlich landwirtschaftlich genutzten Wirtschaftsgebäuden (Ställe) ermäßigt sich die Anschlussgebühr um 75 % als indirekte Landwirtschaftsförderung. Kanalbeitragssatz: - 12 - m) Grabstätte-Benützungsgebühr: Reihengrab (einfache Beerdigungstiefe), 15 Jahre Berechtigungszeit Sondergrab (doppelte Beerdigungstiefe), 15 Jahre Berechtigungszeit Urnennische (f. Beisetzung von max. 4 Urnen), 15 Jahre Berechtigungszeit € € € 365, 00 365, 00 1.460, 00 n) Totengräbergebühr: Reihengrab (einfache Tiefe bis 1, 70 m) Sondergrab (doppelte Tiefe bis 2, 40 m) Für die Beisetzung einer Urne in einem Sondergrab Für die Beisetzung einer Urne in einer Urnennische Gravur der Urnenwandplatte: Per Buchstaben bzw. per Zahl € € € € € 365, 00 548, 00 37, 00 120, 00 12, 80 o) Kindergartengebühr: Für Kinder in der Regelgruppe (07.15 Uhr bis 12.00 Uhr) pro Monat für jedes weitere Kind aus demselben Haushalt pro Monat € € 25, 00 20, 00 Für Kinder in der Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten (07.00 Uhr bis 13.00 Uhr) pro Monat für jedes weitere Kind aus demselben Haushalt pro Monat € € 30, 00 25, 00 Für Kinder in der Nachmittagsgruppe (Mo, Di + Do jeweils von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr) pro Monat für jedes weitere Kind aus demselben Haushalt pro Monat € € 13, 00 8, 00 Sommerbetreuung Mo bis Fr von 07.15 - 12.30 Uhr pro Woche für jedes weitere Kind aus demselben Haushalt pro Woche € € 10, 00 5, 00 € € 30, 00 25, 00 p) Kindergartenbus: Der Elternbeitrag für die Inanspruchnahme des Kindergartenbusses beträgt pro Monat für das 1. Kind für jedes weitere Kind aus demselben Haushalt pro Monat (ausgenommen sind die Monate Juli und September) - 13 -