20080417_GVE034

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 19:20
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2008-04-17
Erscheinungsdatum 2008-04-17
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Inhalt des Dokuments

GEMEINDEAMT VANDANS 17. April 2008 Niederschrift aufgenommen am 17. April 2008 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anlässlich der 34. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 10. April 2008 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Michael Zimmermann, DI Alois Kegele, Ulrike Bitschnau, Alois Neher, Luzia Klinger, Wolfgang Fussenegger, Mag. Klaus Neyer, Günter Fritz, Florentin Salzgeber, Manfred Schapler, Rupert Platzer, Helmut Moosbrugger, Mag. Eva-Maria Hochhauser, Ernst Stejskal, Franz Egele, Norbert Sartori, Thomas Maier, Peter Schapler, Gerhard Flatz und Klaus Bitschnau sowie die Ersatzleute Virginia Sudec, Gerhard Stampfer und Richard Schoder. Entschuldigt: Schriftführerin: Mag. Beatrice Pfeifer, Florian Küng und Josef Maier GBed. Eveline Breuß Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 34. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin sowie die zahlreichen Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Dem Antrag des Bürgermeisters, die Tagesordnung um die Punkte 8. und 9. zu erweitern, wird einstimmig zugestimmt. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. 2. Genehmigung der Niederschrift über die 33. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 27. März 2008 Genehmigung einer Verordnung über das Höchstausmaß der baulichen Nutzung 3. Information durch Philipp Linder und Peter Vonier vom UTC Vandans über den Aufstieg in die höchste Spielklasse Österreichs 4. Entscheidung zum Antrag von Markus Zudrell, wohnhaft in 6780 Bartholomäberg, Kaltenbrunnen 33, auf Einräumung eines Geh- und Fahrrechts im Bereich des Grundstückes Nr. 2212/1 5. Zustimmung zur Einbringung eines Antrages auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung zur Errichtung einer neuen Brücke im Bereich der St. Antonerstraße 6. Einbringung der gemeindeeigenen Grundstücke Nr. 79/1, 79/2, 83, 87, .42, 79/3, 80/2 sowie .817 in die „Gemeinde Vandans Immobilienverwaltungs GmbH & Co. KEG“ 7. Berichte und Allfälliges 8. Genehmigung zur Neuerrichtung des Gehsteiges einschließlich einer neuen Straßenbeleuchtungsanlage entlang der Rätikonstraße (Volksschule bis Pension Mansaura) 9. Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Nr. 1849/3, GB Vandans: Entscheidung zum Antrag von Herbert Juen, Schruns, Bargusweg 31, um die Bewilligung zum Anschluss an die Ortswasserversorgung der Gemeinde Vandans Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 33. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 27. März 2008 Die Niederschrift über die 33. Sitzung der Gemeindevertretung vom 27. März 2008, welche allen Gemeindevertreter/innen zeitgerecht zugegangen ist, wird auf Antrag von Manfred Schapler wie folgt berichtigt: Punkt 7, Seite 6, zweiter Absatz: In der Folge ergeben sich eine Fülle von Wortmeldungen, die inhaltlich jedoch sehr unterschiedlicher Natur sind. Während Josef Maier und DI Alois Kegele sich dafür aussprechen, für den Erhalt dieses Gehrechtes zu kämpfen und sich notfalls auch einer Feststellungsklage anzuschließen, sprechen sich Florian Küng und Luzia Klinger eher dafür aus, dieses von den Eigentümern der Grundstücke Nr. 129/1 und 129/2 verfügte „Gehverbot“ zu akzeptieren. Manfred Schapler vertritt die Meinung, dass es legitim ist, wenn Rainer Kasper um den Erhalt dieses Fußweges bzw. dieses Gehrechtes kämpft. Allerdings halte er nichts davon, dass sich die Gemeinde Vandans einem allfälligen Rechtsstreit anschließe. Schließlich gebe es nur ...... Unter Berücksichtigung dieser Korrektur sprechen sich die Anwesenden sodann für eine Genehmigung dieser Niederschrift aus. Mag. Klaus Neyer, Mag. Eva-Maria Hochhauser, Franz Egele, Gerhard Flatz, Gerhard Stampfer, Virginia Sudec und Richard Schoder nehmen an der Abstimmung nicht teil, nachdem diese bei der Sitzung am 27. März 2008 nicht anwesend waren. 2. Genehmigung einer Verordnung über das Höchstausmaß der baulichen Nutzung Bgm. Burkhard Wachter erinnert eingangs seiner Ausführungen, dass erstmals in der Sitzung am 05. Februar 1998 von der Gemeindevertretung eine Verordnung beschlossen worden sei, mit welcher sowohl das Höchstausmaß der baulichen Nutzung als auch die Art der Bebauung geregelt worden sei. Diese Verordnung habe mehr oder weniger bis zum heutigen Tage Gültigkeit. In der Sitzung am 21. Januar 1999 habe die Gemeindevertretung lediglich einige kleine Korrekturen (Erhöhung der Baunutzungszahl in der „Siedlungsrandlage“ sowie die Erhöhung der Höchstgeschosszahlen in der „Mittleren Dorflage“ und der „Siedlungsrandlage“) beschlossen. In den Jahren danach, so neuerlich der Vorsitzende, habe sich allerdings immer wieder gezeigt, dass diese aus den Jahren 1998 und 1999 stammenden Baunutzungszahlen äußert niedrig festgelegt worden seien. Dies sei bei unzähligen Bauvorhaben deutlich geworden. Auch die Anzahl an Anträgen auf Zulassung von Ausnahmen von dieser Verordnung sei in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen. Der seit September 2007 neu im Amt befindliche Gestaltungsbeirat, bestehend aus DI Reinhard Falch, Mag. Prof. Wolfgang Neururer und GR Ernst Stejskal, habe daher zu Recht für eine grundlegende Überarbeitung dieser gegenständlichen Verordnung votiert. In mehreren Besprechungen habe sich der Gestaltungsbeirat dann mit der diesbezüglichen Materie ausführlich auseinander gesetzt und Vorschläge hinsichtlich einer neuen Verordnung erarbeitet. Dieser Entwurf sei dann am 27. Februar 2008 sowohl im Bauausschuss als auch im Raum-2- planungsausschuss ausführlich und umfassend diskutiert worden. Mit Ausnahme einiger kleiner Ergänzungen sei dem Entwurf in der besagten Sitzung dann aber einstimmig zugestimmt worden. Heute, so der Bürgermeister abschließend, gehe es darum, diesen zwischenzeitlich ergänzten Entwurf zu beschließen und eine neue Verordnung zu erlassen. Weil es in dieser Verordnung aber auch erstmals um so genannte „Bonusbestimmungen“ gehe, ersuche er nun DI Reinhard Falch, Mitglied des Gestaltungsbeirates, um eine ausführliche Erläuterung. DI Reinhard Falch bedankt sich in der Folge für die Möglichkeit, diese Überlegungen des Gestaltungsbeirates persönlich der Gemeindevertretung darlegen zu dürfen. Sehr umfassend informiert sodann DI Reinhard Falch über die diesbezüglichen Beratungen im Gestaltungsbeirat, die vielen Besprechungen und die zahlreichen Ortsaugenscheine. In weiterer Folge erläutert er die vollkommen neuen „Bonusbestimmungen“ und die Vorteile der Gemeinde, die sich daraus ergeben. Den Ausführungen von DI Reinhard Falch folgt dann eine kurze Grundsatzdiskussion mit mehreren Wortmeldungen. DI Alois Kegele spricht sich für eine Ergänzung des vorliegenden Entwurfes aus. Seiner Meinung nach sollten hinsichtlich der zulässigen Baunutzungszahlen besondere Ausnahmen zugelassen werden, wenn sich Teile des Baugrundstückes entweder in der Roten Zone eines Wildbaches oder im Bauverbotsbereich einer Hochspannungsleitung liegen. DI Reinhard Falch hält dieser Forderung entgegen, dass das jetzt gültige Raumplanungsgesetz keinen Spielraum für solche Ausnahmen enthalte. Persönlich könne er sich allerdings vorstellen, dass mit zusätzlichen „Bonusbestimmungen“ diesem Wunsche begegnet werden könnte. Solche müssten allerdings gut überlegt und auf deren Konformität mit dem Raumplanungsgesetz geprüft werden. Den Äußerungen von Manfred Schapler zufolge sollte die Baunutzungszahl in der Kernlage nicht in dieser Höhe festgesetzt werden. Seiner Meinung nach sollte diese in der Kernlage mit 60 festgesetzt werden. Beim nunmehr vorliegenden Entwurf sei nämlich gut möglich, dass es in der Kernlage, und zwar unter Ausschöpfung mehrerer Bonusbestimmungen, zu Projekten mit einer Baunutzungszahl von über 80 komme. Dies sei seiner Meinung nach einfach unvertretbar. Franz Egele begrüßt in seiner Wortmeldung den vorliegenden Entwurf des Gestaltungsbeirates. In besonderer Weise begrüße er diese neuen „Bonusbestimmungen“, die es in bisherigen Verordnungen nicht gegeben habe und die seiner Meinung nach vollkommen neue Perspektiven eröffnen. Alle Anwesenden, mit Ausnahme von Manfred Schapler, sprechen sich sodann für eine Annahme dieses vom Gestaltungsbeirat ausgearbeiteten Entwurfes aus und genehmigen die dieser Niederschrift angeschlossene „Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung“. Manfred Schapler spricht sich dafür aus, die Baunutzungzahl in der Kernlage nicht mit 70, wie im Entwurf vorgesehen, sondern mit 60 festzusetzen. Allen anderen Bestimmungen des vorliegenden Entwurfes könne er zustimmen. 3. Information durch Philipp Linder und Peter Vonier vom UTC Vandans über den Aufstieg in die höchste Spielklasse Österreichs Der Bürgermeister erinnert, dass die 1. Kampfmannschaft des UTC Vandans im Jahre 2005 den Aufstieg in die Staatsliga schaffte. Weil das Spielen in dieser Liga mit enormen Aufwendungen verbunden ist, habe die Gemeindevertretung in der Sitzung am 16. Februar 2006 beschlossen, dem UTC Vandans in den Jahren 2006, 2007 und 2008 eine außertourliche Zuwendung in Höhe von je 1.500, 00 Euro zu gewähren. Dies allerdings -3- unter der Voraussetzung, dass die 1. Kampfmannschaft 3 Jahre auch tatsächlich in der Staatsliga spiele. Während man im ersten Jahr, also 2006, auf Anhieb einen 3. Tabellenplatz erreicht habe, sei bereits im Jahre 2007 ein kleines „Tenniswunder“ geschehen. Wider allen Erwartungen habe die 1. Kampfmannschaft des UTC Vandans dieses Spieljahr gar mit dem 1. Tabellenplatz abgeschlossen und damit den Aufstieg in die höchste österreichische Tennisliga, die so genannte „Superliga“, geschafft. Er wolle daher die Gelegenheit nochmals nützen, den beiden Funktionären im UTC Vandans, nämlich Philipp Linder und Peter Vonier, zu diesem grandiosen Erfolg zu gratulieren und ihnen gleichzeitig auch viel Erfolg in dieser „Superliga“ zu wünschen. Auf seinen Wunsch hin ergreift sodann Philipp Linder das Wort und bedankt sich vorab für die der Jahre 2006, 2007 und 2008 beschlossene „Sonderförderung“ in Höhe von je 1.500, 00 Euro. In weiterer Folge gibt er dann zu verstehen, dass sowohl das Spielen in der Staatsliga als auch das jetzige in der Superliga mit einem sehr hohem Aufwand, insbesondere auch in finanzieller Hinsicht, verbunden sei. Trotzdem strebe man auch in diesem Jahr einen Klassenerhalt an. Ob dies tatsächlich zu schaffen sei, werde man am Ende der Spielsaison sehen. Sowohl das Spielerpotential als auch der finanzielle Einsatz sei bei allen anderen Mannschaften in dieser Liga um ein vielfaches größer als jenes beim UTC Vandans. Faktum sei auf jeden Fall, dass alle Mannschaften in dieser Superliga mit Top-Spielern besetzt seien. Es sei also leicht möglich, dass Top-Spieler, wie zum Beispiel Stefan Koubek, Carol Beck und Daniel Köllerer, auf der Tennisanlage in Vandans live zu sehen seien. Ohne Übertreibung dürfe man also davon ausgehen, dass es viele Tennisspiele der Extraklasse geben werde. Durch das Übernachten von Spielern, Betreuern und auch von mitgereisten Fans könne der UTC Vandans hoffentlich auch etwas zur Steigerung der örtlichen „Nächtigungsbilanz“ beitragen. Außerdem sei man bei jeder Gelegenheit sehr bemüht, die Tourismusgemeinde Vandans entsprechend zu präsentieren und Werbung im besten Sinne des Wortes für diese zu machen. Innerhalb des UTC Vandans sei man also bestrebt, sozusagen als Gegenleistung für die außertourliche Zuwendung, direkt und indirekt Positives für die Gemeinde zu leisten. Abschließend weist Philipp Linder darauf hin, dass das erste Spiel auf der Tennisanlage des UTC Vandans am 12. Mai 2008 gespielt werde. Schon heute lade er alle Damen und Herren der Gemeindevertretung zum Besuch dieses Spieles und natürlich auch aller anderen, herzlich ein. Die Termine der weiteren Spiele werde man rechtzeitig publik machen. 4. Entscheidung zum Antrag von Markus Zudrell, wohnhaft in 6780 Bartholomäberg, Kaltenbrunnen 33, auf Einräumung eines Geh- und Fahrrechtes im Bereich des Grundstückes Nr. 2212/1 Das von Markus Zudrell am 10. April 2008 eingelangte Ansuchen wird vom Vorsitzenden verlesen. Der Antragsteller informiert darin, dass seine Mutter Johanna Zudrell Eigentümerin des Grundstückes Nr. 1793/2, GB Vandans, sei. Seine Mutter habe die Absicht, ihm einen Teil dieses Grundstückes zu schenken, damit er auf diesem dann ein Eigenheim errichten könne. Von der Gluandistraße her sei das besagte Grundstück über einen 3.00 m breiten Zufahrtsweg erschlossen. Aus mehreren Gründen erbitte er nun die Zustimmung der Gemeinde, in seine künftige Zufahrt auch den jetzigen Fußweg, Grundstück Nr. 2212/1, einbeziehen zu dürfen. So könnte sein Zufahrtsweg auf eine Breite von zirka 4.50 m ausgebaut werden. In der darauf folgenden Diskussion sprechen sich alle Anwesenden für eine positive Erledigung des vorliegenden Antrages aus und stimmen der Einräumung eines entsprechenden Dienstbarkeitsrechtes ausdrücklich zu. Alle Anwesenden bringen zum Ausdruck, dass es aus der Sicht der Gemeinde Vandans keinen nachvollziehbaren Grund gebe, dem Ansuchen nicht zu entsprechen. Allerdings müsse der Antragsteller bereit sein, die nachstehenden Auflagen und Bedingungen der Gemeinde Vandans uneingeschränkt zu akzeptieren und zwar: -4- a) Die Errichtung des Erschließungsweges sowie dessen Erhaltung ist alleinige Angelegenheit des Antragstellers. Die daraus resultierenden Kosten, einschließlich jenen für den Winterdienst, sind ausschließlich vom Antragsteller zu tragen. b) Das für die Schaffung dieses Erschließungsweges in Anspruch genommene Teilstück des Grundstückes Nr. 2212/1, GB Vandans, verbleibt im Eigentum der Gemeinde Vandans. Der Antragsteller hat sich trotzdem zu verpflichten, die Gemeinde Vandans bei allen Ansprüchen von Dritten, die sich aus der Benützung dieses Erschließungsweges ergeben, schad- und klaglos zu halten. c) Die Benützer des Grundstückes Nr. 2212/1 sind berechtigt, den vom Antragsteller erstellten Erschließungsweg in seiner vollen Breite zu begehen. Der Erschließungsweg darf daher nicht beparkt oder sonst als Abstellfläche genützt werden. Das Begehen des auf dem Grundstück Nr. 2212/1 verlaufenden Weges muss also jederzeit gewährleistet sein. d) Bei der weiteren Teilung des Grundstückes Nr. 1793/2 muss die Erschließung der südseitig gelegenen Restfläche mit einer mindestens 3.00 m breiten Zufahrtsstraße (über eigenen Grund und Boden) gewährleistet werden. 5. Zustimmung zur Einbringung eines Antrages auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung zur Errichtung einer neuen Brücke im Bereich der St. Antonerstraße Der Bürgermeister erinnert, dass am 12. März 2008 vom Ingenieurbüro DI Ronald Brugger ein erster Entwurf, was die neue Brücke nach St. Anton betreffe, eingelangt sei. Zwei Tage später, nämlich am 14. März 2008, habe er diesen Entwurf zusammen mit einem Begleitschreiben der Gemeindevertretung von St. Anton zukommen lassen und zwar mit der Bitte, möglichst bald zum gegenständlichen Projekt Stellung zu nehmen. Im besagten Begleitschreiben habe er auch versucht zu begründen, warum die neue Brücke deutlich breiter ausfalle als der bisherige Bestand. Am 11. April 2008, so der Bürgermeister nochmals, sei von der Gemeinde St. Anton ein E-Mail mit folgendem Inhalt eingelangt: „ In der Sitzung der Gemeindevertretung am 09. April 2008 wurden zum Thema „gedeckte Holzbrücke“ folgende Beschlüsse gefasst: Die Gemeindevertretung von St. Anton ist einstimmig der Auffassung, dass der Abtrag der alten Brücke und deren Wiedererrichtung an einem anderen Standort erst dann die Zustimmung der Gemeinde St. Anton bekommen kann, wenn ein für die Gemeinde St. Anton schlüssiges und akzeptables Gesamtkonzept vorliegt. Es wird darauf verwiesen, dass an der alten Brücke ein Miteigentum der Gemeinde St. Anton besteht. Dieses Konzept muss neben den planerischen Wünschen, die die Gemeinde St. Anton schon mehrmals deponiert hat, auch eine klare Darstellung enthalten, wie das gesamte Vorhaben finanziell abgewickelt werden soll (Abtrag der alten Brücke und die Neuerrichtung der Brücke über die Ill). Es wurde weiters verlangt zu prüfen, in wie weit eine neue, gedeckte Holzbrücke den nach Meinung der Gemeindevertretung bescheidenen Ansprüchen (was die Breite und die Belastbarkeit anbelangt) umsetzbar sein könnte. Ich darf noch informieren, dass die oben formulierten Wünsche sich mit der Meinung der Grundeigentümer, auf deren Grund das rechtsufrige Widerlager errichtet werden soll, zu 100 % decken. -5- Es muss weiters darauf hingewiesen werden, dass an eine Verbreiterung der Zubringerstraße auf St. Antoner Gemeindegebiet nach den Aussagen der diversen Grundbesitzer auf gar keinen Fall zu denken ist. Ich darf um Kenntnisnahme der Beschlüsse und Wünsche der hiesigen Gemeindevertretung aber auch der Grundeigentümer bitten und Dich ersuchen, die weiteren notwendigen bzw. geforderten Schritte einzuleiten.“ Es gelte also nun, so der Bürgermeister, abzuklären, wo die Wünsche der Gemeinde St. Anton mit den Wünschen der Gemeinde Vandans kollidieren. Im Übrigen habe die Gemeinde St. Anton mit Schreiben vom 15. Januar 2008 folgendes mitgeteilt: „Die einzigen Forderungen, die die Gemeindevertretung aber auch die Grundbesitzer, auf deren Grund das Widerlager in St. Anton steht, erheben, sind: a) Beibehaltung der Gewichtsbeschränkung von 2, 5 t b) Beibehaltung der Fahrbahnbreite (eventuell plus eines Gehsteiges) und der Durchfahrtshöhe. Die jetzige Brücke, so neuerlich der Bürgermeister, weise aufgrund der baulichen Beschaffenheit eine Gewichtsbeschränkung von 2, 5 t auf. Die Gesamtbreite betrage rund 3.80 m. Innen weise die Brücke eine Breite von 3.20 m auf, die reine Fahrbahnbreite liege derzeit bei 2, 85 m. Im Vergleich dazu weise das von DI Dr. Ronald Brugger ausgearbeitete Projekt eine Gesamtbreite von 5.20 m auf (Fahrbahn - 3.30 m, Gehsteig - 1.25 m (inklusive Geländer) und Bord - 0, 65 m). Florentin Salzgeber gibt in der Folge zu verstehen, dass die Fahrbahn jedenfalls eine Breite von 3.30 m, wie dies im Entwurf des Ingenieurbüros Brugger vorgesehen sei, aufweisen sollte. Damit könne die Brücke problemlos auch mit einem Schneeräumfahrzeug, einem Einsatzfahrzeug bzw. auch mit landwirtschaftlichen Geräten und Maschinen befahren werden. Rupert Platzer spricht sich dafür aus, die Geschäftsbeziehungen zu Dr. Günter Flatz, der schließlich Vizebürgermeister der Gemeinde St. Anton sei, zu überdenken. Seit vielen Jahren werde die Gemeinde Vandans anwaltlich fast ausschließlich von diesem vertreten. Es müsse deshalb erwartet werden können, dass sich dieser auch den Argumenten der Gemeinde Vandans nicht ganz verschließe. Auch plädiere er dafür, über diese „unendliche Geschichte“ wieder einmal ausführlich in den „Amtlichen Mitteilungen“ des Gemeindeamtes zu berichten. Der Bevölkerung fehle eine umfassende Information, damit sich diese ein entsprechendes Bild machen könne. Vbgm. Michael Zimmermann plädiert außerdem dafür, die neue Gewichtsbeschränkung der Brücke mit 3, 5 t festzusetzen. Manches Fahrzeug, das mit einem Führerschein der Klasse B gelenkt werden könne, weise bei voller Besetzung ein Gesamtgewicht von mehr als 2, 5 t auf. Seiner Meinung nach sollte jedenfalls möglich sein, die Gewichtsbeschränkung so festzulegen, dass alle Fahrzeuge, die mit einem Führerschein der Klasse B gelenkt werden können, die neue Brücke befahren können. Thomas Maier gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass die Gewichtsbeschränkung eigentlich mit 7, 5 t, jedenfalls mit 4, 5 t, festgesetzt werden sollte. Alles andere sei nicht mehr zeitgemäß und lasse sich der Öffentlichkeit gegenüber auch kaum vertreten. Franz Egele bringt in seiner Wortmeldung dann zum Ausdruck, dass im Interesse der Bevölkerung des Ortsteiles Vens jetzt so schnell wie möglich eine Brückenlösung her müsse. Die gegenständliche Brücke sei nunmehr seit mehr als 2 ½ Jahren für jeglichen Fahrzeugverkehr gesperrt. Dies verstehe absolut niemand mehr . Er plädiere deshalb für, bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz so rasch wie möglich die Erteilung einer wasser-6- rechtlichen Bewilligung zur Errichtung einer neuen Brücke zu beantragen. Wegen der gut nachbarschaftlichen Beziehungen soll der Gemeindevorstand von Vandans allerdings zuvor das Gespräch mit dem Gemeindevorstand von St. Anton suchen. In diesem Gespräch sollen die aus Sicht der Gemeinde Vandans annehmbaren Forderungen und die Vorgangsweise mit dem Ansuchen um wasserrechtliche Bewilligung bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz deponiert werden. Persönlich habe er die Auffassung, dass die heute geäußerten Überlegungen der Gemeinde Vandans annehmbar sein müssten, zumal sowohl die Forderung nach einer etwas breiteren Fahrbahn als auch jene für eine geringfügige Erhöhung der Gewichtsbeschränkung gut begründet werden können. Bgm. Burkhard Wachter gibt daraufhin zu verstehen, dass ein solches gemeinsames Gespräch - wie von Franz Egele angeregt - durchaus sinnvoll sei. Persönlich plädiere er außerdem dafür, von der Gemeinde St. Anton keine Beteiligung an den Baukosten zu verlangen. Wenn diese auf freiwilliger Basis einen solchen leisten wolle, werde man einen solchen selbstverständlich gerne annehmen. Eine Verpflichtung dazu soll es aber nicht geben. Die neue Brücke solle künftig jedenfalls im alleinigen Eigentum der Gemeinde Vandans stehen. Alle Anwesenden sprechen sich in der Folge für ein gemeinsames Gespräch mit den Verantwortlichen der Gemeinde St. Anton aus und plädieren dafür, die Vorstellungen der Gemeinde Vandans wie folgt darzulegen: a) Die Belastbarkeit der neuen Brücke soll aus den bereits genannten Gründen mit 3, 5 t festgelegt werden. Damit könne nach wie vor sichergestellt werden, dass es im Bereich der Brücke zu keinem LKW-Verkehr komme. b) Die Fahrbahnbreite sollte unbedingt mit 3.30 m festgesetzt werden. Außerdem sollte die neue Brücke einen einseitigen Gehsteig erhalten. c) Die Baukosten für die neue Brücke sollen zur Gänze von der Gemeinde Vandans getragen werden. Wenn die Gemeinde St. Anton freiwillig einen Baukostenzuschuss leisten wolle, werde ein solcher gerne angenommen. d) Die Kosten für den Abbruch der alten Brücke bzw. die Kosten für die Neuerstellung derselben sollen ebenfalls zur Gänze von der Gemeinde Vandans getragen werden. Als Miteigentümerin dieser Brücke solle die Gemeinde St. Anton jedoch neuerlich ersucht werden, einem Abtrag dieser Brücke unverzüglich zuzustimmen. 6. Einbringung der gemeindeeigenen Grundstücke Nr. 79/1, 79/2, 83, 87, .42, 79/3, 80/2 sowie .817 in die „Gemeinde Vandans Immobilienverwaltungs GmbH & Co.KEG Der Vorsitzende erinnert vorab, dass die Gemeinde Vandans im Jahre 2002 eine Immobilienverwaltungs GmbH & Co. KEG gegründet habe und die Gemeinde Vandans in dieser alleinige Gesellschafterin sei. Gemäß den Beschlüssen der Gemeindevertretung vom 04. Juli 2002 und 16. Juni 2005 habe die Gemeinde Vandans bis dato die Grundstücke Nr. 72/2 und .1015 (Gemeindeamt), Nr. 12/3 und .1018 (Schwimmbad), 12/1 (Sportplatz), 12/2 (Bauhof), 12/4 (Fußballplatz), 450/7 (Parkplatz und Clubheim UTC) sowie 450/8 (Parkplatz vor dem ehemaligen Restaurant „Mata Hari“) in die Gemeinde Vandans Immobilienverwaltungs GmbH & Co. KEG eingebracht. Aus mehreren Gründen, so der Bürgermeister weiters, erscheine es ihm nunmehr sinnvoll, auch die Grundstücke Nr. 79/1, 79/2, 83, 87, .42, 79/3, 80/2 und .817 samt den darauf befindlichen Gebäuden (Volksschule samt Rätikonhalle, Heilpädagogisches Schulzentrum und Kindergarten) in die Gemeinde Vandans Immobilienverwaltungs GmbH & Co. KEG einzubringen. -7- Angesichts der vom Vorsitzenden geäußerten Beweggründe, sprechen sich die Anwesenden in der Folge einstimmig für die Einbringung der Grundstücke Nr. 79/1, 79/2, 83, 87, .42, 79/3, 80/2 und .817 samt den darauf befindlichen Gebäuden in die Gemeinde Vandans Immobilienverwaltungs GmbH & Co. KEG aus. 7. Berichte und Allfälliges Der Bürgermeister berichtet, dass  am gestrigen Tage die kommissionelle Verhandlung der neuen „Ganzjahresrodelbahn“ stattgefunden habe. Das Verhandlungsergebnis könne in jeder Hinsicht als positiv beurteilt werden. Mit den von den Sachverständigen geäußerten Auflagen habe man mehr oder weniger gerechnet. Von den beiden Gemeinden Tschagguns und Vandans sei jetzt noch zu prüfen, ob das Projekt einer Umwelterheblichkeitsprüfung zu unterziehen sei oder nicht.  die Objekte Nr. 8 + 10 in der Bahnhofstraße (Schoders Erben) mit Bescheid vom 14. April 2008 unter Denkmalschutz gestellt worden sind. Die Bauforschung habe nämlich ergeben, dass der Südtrakt des Doppelwohnhauses aus der Zeit um 1490 stamme. Es handle sich hierbei um einen „Ständerbohlenbau“, der in Vorarlberg, vermutlich sogar im gesamten Voralpenraum, einzigartig sei. Dieser Haustyp sei älter als das landläufig bezeichnete klassische Montafonerhaus.  in einer der letzten Sitzungen von Mag. Beatrice Pfeifer einige Fragen gestellt worden sind, die das 6. Sonderinvestitionsprogramm der Montafonerbahn AG betreffen. Weil er diese Fragen nicht beantworten habe können, habe er bei der Montafonerbahn AG eine schriftliche Beantwortung verlangt. Eine solche sei jetzt zwar vorliegend, auf die vielen Fragen sei aber nicht konkret eingegangen worden. Er trage sich deshalb mit dem Gedanken, den Direktor der Montafonberbahn AG, nämlich Bertram Luger, in eine der nächsten Sitzungen einzuladen, damit dieser den Damen und Herren der Gemeindevertretung Rede und Antwort stehen könne. Unter Punkt „Allfälliges“ ergeben sich folgende Wortmeldungen: Gerhard Stampfer: In der Sitzung am 27. März 2008 hat sich die Gemeindevertretung unter anderem mit der Frage, ob im Bereich der Grundstücke Nr. 129/2 und 129/1 ein öffentliches Gehrecht geltend gemacht werden soll, auseinander gesetzt. Bei der besagten Sitzung war ich nicht anwesend. Zur Sache selber könnte ich allerdings einige Angaben machen. Wenn dies gewünscht wird, bin ich dazu jederzeit bereit. Antwort des Bürgermeisters: Es ist richtig, dass sich die Gemeindevertretung am 27. März 2008 mit dieser Frage auseinander gesetzt hat. Allerdings wurde letztlich zur aufgeworfenen Frage keine Entscheidung getroffen. Vielmehr ist mir übertragen worden, möglichst viele Informationen über die Existenz dieses Wegerechtes zusammen zu tragen. Ich bin daher sehr dankbar, wenn Du mir solche geben kannst. Ich werde mich in den nächsten Tagen bei Dir melden. DI Alois Kegele: Am Samstag, dem 19. April 2008, gastiert wieder Wolfgang Linder mit dem Programm „Glücksjäger“ in der Rätikonhalle. Im Namen des Kulturausschusses möchte ich schon heute alle Anwesenden zu dieser Veranstaltung recht herzlich einladen. Antwort des Bürgermeisters: Der Einladung von DI Alois Kegele kann ich mich nur anschließen. Der Kartenvorverkauf war bis dato nämlich sehr spärlich. Vbgm. Michael Zimmermann: Im Bereich des Stallgebäudes von Herbert Mair, Rellstalstraße gibt es nach wie vor Missstände, die ihresgleichen suchen. Obwohl schon seit -8- vielen Jahren gefordert, verfügt das Stallgebäude nach wie vor über keinen Jauchekasten bzw. ein entsprechendes Mistlager. Für alle Anrainer ist der dortige Zustand eine Zumutung. Mir wäre sehr recht, wenn die Baubehörde endlich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen diese Missstände vorgehen würde. Antwort des Bürgermeisters: Aus dem Stehgreif kann ich jetzt nicht sagen, wie das gegegenständliche Verfahren steht. Ich weiss aber, dass im vergangenen Herbst eine Frist gesetzt worden ist, innert der diese erwähnten Missstände beseitigt werden müssen. Ich werde mich im Bauamt der Gemeinde informieren und dann in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung darüber berichten. Vbgm. Michael Zimmermann: Mit Rene Bargehr, wohnhaft in 6780 Silbertal, hat die Schützengilde Montafon seit wenigen Tagen wieder einen „Staatsmeister“ in ihren Reihen. Am Samstag, dem 12. April 2008, hat es vor dem Gemeindeamt im Beisein zahlreicher Vertreter der Schützengilde einen kleinen Empfang für den neuen Staatsmeister gegeben. Im Anschluss daran habe ich alle Anwesenden zu einem gemütlichen Hock in das Restaurant „Caruso“ eingeladen. Antwort des Bürgermeisters: Ich selber war an diesem Samstag nicht anwesend. Ich habe die erfreuliche Nachricht aber telefonisch vernommen und bin sehr dankbar, dass es Dir (Vbgm. Michael Zimmermann) möglich war, diesen kleinen Empfang zu organisieren und dabei die Glückwünsche der Gemeinde zu überbringen. 8. Genehmigung zur Neuerrichtung des Gehsteiges einschließlich einer neuen Straßenbeleuchtungsanlage entlang der Rätikonstraße (Volksschule bis Pension Mansaura) Kurz und bündig erinnert der Bürgermeister an die in der vergangenen Sitzung unter dem Punkt „Allfälliges“ von Norbert Sartori und Josef Maier erfolgten Wortmeldungen. Norbert Sartori habe erinnert, dass in der Rätikonstraße eine neue Wasserversorgungsleitung zur Verlegung gelange. Bei dieser Gelegenheit, so sein Appell, solle der dort bestehende Gehsteig neu bzw. befahrbar gestaltet werden. Und Josef Maier habe darauf hingewiesen, dass in diesem Zusammenhang auch eine Erneuerung oder zumindest eine Ergänzung der bestehenden Straßenbeleuchtungsanlage ins Auge gefasst werden solle. Die Rätikonstraße, so die Auffassung von Josef Maier, müsse nämlich zu jenen Straßen in der Gemeinde Vandans gezählt werden, die am geringsten ausgeleuchtet sei. Weil es damals, so nochmals der Vorsitzende, von allen Anwesenden uneingeschränkte Zustimmung zu diesen Wünschen gegeben habe, sei das Ingenieurbüro Dieter Breuß beauftragt worden, die aus diesen Maßnahmen resultierenden Kosten zu erheben. Eine solche Kostenschätzung sei nunmehr vorliegend und weise einen Betrag von zirka 84.000, 00 Euro aus. Ohne lange Diskussion sprechen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung geschlossen dafür aus, diese seinerzeit geäußerten Wünsche, nämlich den Gehsteig entlang der Rätikonstraße befahrbar und gleichzeitig auch die Straßenbeleuchtungsanlage neu zu gestalten, und genehmigen ausdrücklich die daraus resultierenden Aufwendungen. 9. Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Nr. 1849/3, GB Vandans: Entscheidung zum Antrag von Herbert Juen, Schruns, Bargusweg 31, um die Bewilligung zum Anschluss an die Ortswasserversorgung der Gemeinde Vandans In aller Kürze erläutert der Vorsitzende das Ansuchen des Antragsstellers und erörtert die Situation der Wasserversorgungsanlage im gegenständlichen Bereich. Ohne Diskussion stimmen sodann alle Anwesenden dem vorliegenden Ansuchen zum -9- Anschluss an die Ortswasserversorgung der Gemeinde Vandans zu. Die Zustimmung selber erfolgt ausdrücklich unter den Bedingungen der derzeit geltenden Wasserleitungsund Gebührenverordnung. Nachdem keine Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Bürgermeister allen für ihr Kommen sowie die sachliche und konstruktive Mitarbeit und schließt um 22.30 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: Eveline Breuß Burkhard Wachter, Bgm. - 10 -