19521017_GVE000

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 19:27
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1952-10-17
Erscheinungsdatum 1952-10-17
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Inhalt des Dokuments

-1GEMEINDEAMT Vandans MONTAFON/VORARLBERG [Viereckiger Stempel: „angeschlagen am: 18.OKT.1952 abgenommen am: 3. NOV.1952 Vandans, am 18.10.1952.“] Bürgermeister. Niederschrift über die Gemeindevertretungssitzung vom 17.10.1952 um 20.00 Uhr im Sitzungszimmer des Schulhauses in Anwesenheit von: 1.) Maier Wilhelm, Bürgermeister 6.) Dalla Drida Alfons, Gemeindevertr 2.) Schapler Christian 1. Gemeinderat 7.) Schoder Ferdinand Gemeindevertr. 3.) Egele Josef 2. Gemeinderat 8.) Schoder Josef Gemeindevertreter 4.) Pfeifer Josef Gemeindevertr. 9.) Wachter Meinrad Gemeindevertr. 5.) Maier Viktor Gemeindevertr. 10.) Kasper Ernst Gemeindevertreter. Vorsitzender: Maier Wilhelm, Bürgermeister Tagesordnung: 1.) Beschlussfassung über den Verkauf von Almeingrund an Hermann Lorünser jun. Vandans H.Nr. 183. 2.) Behandlung des Grundtrennungsansuchens der Brüder Johann und Josef Dietrich Vandans und Wachter Josef Vandans H.Nr. 40 3.) Namhaftmachung eines Ersatzmitgliedes für die Grundverkehrsbezirkskommission. 4.) Beurteilung über den Lokalbedarf zum Ansuchen des Engelbert Maier Vandans H.Nr. 107 zur Erteilung einer Konzession gem. § 16 lit. b, c, und f der GWO. 5.) Stellungnahme zur Regelung des Schulsprengels für die Gemeinde Vandans - Schruns. 6.) Beschlussfassung über die Verwendung des bei der Spar- und Darlehenskassa Vandans aufscheinenden Betrages von S 119.01 (Wasserbaufond) 7.) Festsetzung der Pachtzinse für das Jahr 1952 8.) Vorlage eines Vorentwurfes für den Neubau der Mustergielbrücke. Zur Tagesordnung: 1.) Es wurde einstimmig beschlossen aus den Gp.Nr. 110/1 und 111/1 an Hermann Lorünser jun. wohnhaft in Vandans H.Nr. 183 ca. 2000 m2 Grund zur Erstellung einer Schreinerwerkstätte zum Freise von S 2.- pro m2 zu verkaufen. Das anfallende Holz ist auf Haufen zu werfen und der Gemeinde zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig wurde ihm die Bewilligung zum Wasseranschluss an die Gemeindewasserleitung erteilt. die Anschlussgebühr wird zu einem späteren Zeitpunkte festgesetzt. Sämtliche Kosten die auf Grund dieses Grundverkaufes entstehen hat der Käufer allein zu tragen. 2.) Die Gemeindevertretung hat einstimmig nachstehende Grundtrennungen und Zusammenlegungen bewilligt: 1.) Die Unterteilung der dem Wachter Josef Vandans H.Nr. 40 gehörende Gp.Nr. 392 mit 3517 m2 in das Teilstück mit 214 m2 und das restliche Teilstück mit 3303 m2 als Gp.Nr. 392. -2- 2.) Die Unterteilung der dem Josef Dietrich Vandans H.Nr. 74 gehörende Gp.Nr. 388/1 in E.Zl. 529 Grundbuch Vandans im Ausmass von 2155 m2 in das Teilstück mit 250 m2 und das restliche Teilstück mit 1905 m2 als Gp.Nr. 388/1 3.) Die Unterteilung der dem Johann Dietrich Vandans H.Nr. 52 gehörende Gp.Nr. in E.Zl. 74 Grundbuch Vandans: a.) Gp.Nr. 388/2 mit 2108 m2 in das Teilstück mit 394 m2 und das restliche Teilstück mit 1714 m2 als Gp.Nr. 388/2 b.) Gp.Nr. 389/2 mit 741 m2 in das Teilstück mit 61 m2 und das restliche Teilstück mit 680 m2 als Gp.Nr. 389/2 4.) Die Zusammenziehung von: a.) 250 m2 aus Gp.Nr. 388/1 zu Gp.Nr. 388/2 b.) 394 m2 aus Gp.Nr. 388/2 und 61 m2 aus Gp.Nr. 389/2 in die Gp.Nr. 391 5.) Nach Durchführung der Teilung haben den: die die die die die die Gp.Nr. Gp.Nr. Gp.Nr. Gp.Nr. Gp.Nr. Gp.Nr. 392 der EZL 64 ein Ausmass von 3303 m2 377/1 der EZL 46 ein Ausmass von 1194 m2 388/1 der EZL 529 ein Ausmass von 1905 m2 388/2 der EZL 74 ein Ausmass von 1964 m2 389/2 der EZL 74 ein Ausmass von 680 m2 391 der EZL 64 ein Ausmass von 9447 m2 3.) Als Ersatzmitglied für die Grundverkehrsbezirkskommission wurde einstimmig Herr Schoder Josef, Vandans H.Nr. 127 gewählt. 4.) Auf Grund des Schreibens der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 7.10.1952 Zl. II - 551 - 1952 in dem die Gemeinde Vandans zur Stellungnahme wegen des Lokalbedarfes zum Ansuchen des Engelbert Maier Vandans H.Nr. 107 wegen der Erteilung einer Konzession gem. § 16 lit. b, c, und f der Gewerbeordnung ersucht wurde ergab die geheime Abstimmung folgendes Ergebnis: 1 Stimme "leer"; 3 Stimmen mit "ja"; und 6 Stimmen mit "nein", Somit erschien der Lokalbedarf für die Erteilung der Konzession an Engelbert Maier Vandans H.Nr. 107 als nicht gegeben. Als Stimmenzählerwaren die Herren Egele Josef und Schoder Josef bestimmt. 5.) Die Marktgemeinde Illwerke haben an den die Illwerksiedlungen Schulsprengel Schruns Schruns und der Arbeitsbetriebsrat der Vlbg. Bezirksschulrat in Bludenz das Ersuchen gestellt "Illrain" und Zwischendamm in Rodund in den einzubeziehen. Die Einbeziehung dieser beiden obgenannten Illwerksiedlungen in den Schulsprengel Schruns wurde einstimmig abgelehnt. Diese Ablehung wurde durch die Stellungnahme des Herrn Volks- und Hauptschuldirektors Max Thoman bestärkt der u.a. schreibt: "Die Teilsiedlung Rodund und Zwischendamm, die auf dem Gemeindegebiet Vandans steht, kann wohl kaum miteinbezogen werden. Aus diesem Siedlungsteil kommen sehr wenig Kinder denen der Besuch der Schule Schruns im Rahmen des noch verfügbaren Platzes ohne jede weitere Verpflichtung seitens der Gemeinde und der Schule zugestanden worden ist." 6.) Bei der Gemeindekassa erliegt in Spareinlagebuch, lautend auf Wasserbaufond Gemeinde Vandans mit einem Einlagestand von S 119.01. Es wurde einstimmig beschlossen diesen Betrag für den Ausbau der Gemeindewasserversorgungsanlage zu verwenden. 7.) die Pachtpreise für das Jahr 1952 wurden wie folgt festgesetzt: - 3 a.) für landwirtschaftlich genutzte Flächen nach den Richtlinien des Amtes der Vlbg. Landesregierung. b.) für Lagerplätze: pro m2 S 0.50, mindestens aber S 5.-c.) für Plätze die Wohnzwecken dienen einschliesslich der Vorgärten: Grundgebühr S 5.-- und ausserdem pro m2 S O.10 d.) für Plätze die nicht Wohnzwecken dienen: Grundgebühr S 5.-- ausserdem pro m2 S 0, 20 Pachteinnahmen die von Grundstücken auf denen Servitute lasten ist die Hälfte des Betrages an die Servitutsberichtigten abzutreten. 8.) Der Vorentwurf für die Erstellung einer neuen Mustergilbrücke wurde keiner endgültigen Erledigung zugeführt. Gegen diese Beschlüsse steht die Berufung offen die binnen zwei Wochen nach deren Verlautbarung beim Gemeindeamte Vandans einzubringen wäre. [Elliptischer Gemeindestempel: „Gemeindeamt Vandans Vorarlberg“ mit Unterschrift „Maier“.]