20181220_GVE034

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 19:28
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2018-12-20
Erscheinungsdatum 2018-12-20
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Inhalt des Dokuments

GEMEINDEAMT VANDANS Verhandlungsschrift aufgenommen am 20. Dezember 2018 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anlässlich der 34. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 13. Dezember 2018 nehmen an der auf heute, 18.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Liste „Gemeinsam für Vandans“: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Michael Zimmermann, Mag. Christian Egele, Luzia Klinger, Florian Küng, Ing. Alexander Zimmermann MSc, Günter Fritz, Peter Scheider, Stefan Steininger BSc, Mag. Johannes Wachter, Ina Bezlanovits, DI Thomas Hepberger sowie Mag. Beatrice Pfeifer, Renate Neve und Paul Schoder als Ersatzleute. Liste „An frischa Loft – Parteiunabhängige Liste Markus Pfefferkorn“: Markus Pfefferkorn, Kornelia Wachter, Armin Wachter, Manuel Zint, Andrea Vallaster-Ganahl, Klaus Dreier sowie Thomas Slovik und August Montibeller als Ersatzleute. Liste „Grüne und Parteifreie Vandans“: Mag. Nadine Kasper Entschuldigt: Gerhard Flatz (GFV), Stefan Jochum (GFV), Marko Schoder (GFV), Johannes Neher (AFL) und Walter Stampfer (AFL) Schriftführerin: GBed. Eveline Breuß Pünktlich um 18.00 Uhr eröffnet der Vorsitzende die 34. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin sowie die Zuhörer und stellt die ordentliche Einladung beziehungsweise die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Dem Antrag des Vorsitzenden, nämlich die Tagesordnung um den Punkt 16. zu erweitern, wird einstimmig zugestimmt. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 33. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 18. Oktober 2018 2. Entscheidung zum Antrag der Pfarre Vandans vom 08. November 2018 um Gewährung eines „Stromkostenbeitrages“ für die Aufwendungen in der Pfarrkirche im Jahr 2018 3. Entscheidung zum Antrag der Firma Nägele Wohn- und Projektbau GmbH, 6832 Sulz, auf Bewilligung einer Ausnahme vom Teilbebauungsplan „östliche Ortseinfahrt“ 4. Entscheidung zum Antrag von Amts wegen auf Änderung des Flächenwidmungsplanes betreffend die Grundstücke Nr. 1094 und Nr. .969 (Vereinsgebäude und Schießstand der Schützengilde Montafon, Plannummer 031-2/02-2017, Plandatum 29. März 2017) 5. Entscheidung zum Antrag der Eheleute Reinhard und Christine Hofer, 6890 Lustenau, Vorachstraße 155, auf Änderung des Flächenwidmungsplanes betreffend das Grundstück Nr. 958/1 („FS Holz- und Lagerschuppen“, Plannummer 031-2/69/2018, Plandatum 18. Juli 2018) 6. Zustimmung zum Abschluss einer Zielvereinbarung zwischen dem Stand Montafon und dem Land Vorarlberg für den Zeitraum 2018 bis 31.12.2020 im Sinne des § 5 der Richtlinie der Landesregierung über die Förderung von Regios 7. Kenntnisnahme der Entscheidungen des Ausschusses für Bau vom 08. November 2018 8. Genehmigung der Empfehlungen des Ausschusses für Kultur vom 12. November 2018 9. Genehmigung der Empfehlungen des Ausschusses für Bau vom 16. November 2018 10. Stellungnahme des Bürgermeisters zum Bericht des Prüfungsausschusses vom 25. September 2018 11. Festsetzung der Abgaben, Steuern und Gebühren für das Jahr 2019 12. Genehmigung des Beschäftigungsrahmenplanes für das Jahr 2019 13. Genehmigung des Voranschlages für das Jahr 2019 gemäß § 73 des Gemeindegesetzes 14. Stellungnahmen zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Gesetz über eine Änderung des Kinder- und Jugendschutzgesetzes; b) ein Gesetz über eine Änderung des Antidiskriminierungsgesetzes; c) ein Gesetz über eine Änderung des Landes-Abfallwirtschaftsgesetzes; d) ein Gesetz über eine Änderung des Gemeindeangestelltengesetzes 2005; e) ein Gesetz über eine Änderung des Gemeindebedienstetengesetzes 1988; f) ein Gesetz über eine Änderung des Grundverkehrsgesetzes; g) ein Gesetz über eine Änderung des Raumplanungsgesetzes 15. Berichte und Allfälliges 16. Errichtung einer Wärmeerzeugungsanlage in der Volksschule Vandans: Abschluss eines Wärmelieferungs- und Contractingvertrages mit der Vorarlberger Kraftwerke AG, Bregenz Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 33. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 18. Oktober 2018 Die Verhandlungsschrift über die 33. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 18. Oktober 2018, welche allen Gemeindevertreter/innen zeitgerecht zugegangen ist, wird einstimmig genehmigt. Vbgm. Michael Zimmermann, Mag. Beatrice Pfeifer, Paul Schoder, Manuel Zint und Andrea Vallaster-Ganahl haben an der Abstimmung nicht teilgenommen, nachdem diese bei der besagten Sitzung nicht anwesend waren. 2 / 17 34. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. Dezember 2018 2. Entscheidung zum Antrag der Pfarre Vandans vom 08. November 2018 um Gewährung eines „Stromkostenbeitrages“ für die Aufwendungen in der Pfarrkirche im Jahr 2018 Beschlussvorlage: Mit Schreiben vom 08. November 2018, eingelangt am 09. November 2018, teilt das röm. kath. Pfarramt Vandans mit, dass im Zeitraum 01. Oktober 2017 bis 30. September 2018 in der Pfarrkirche Vandans insgesamt 28.751 kWh Strom verbraucht worden sind. Die Kosten dafür belaufen sich auf 4.216, 59 Euro. Die Gemeinde Vandans wird um die Gewährung eines Kostenbeitrages ersucht. Seit „Urzeiten“ leistet die Gemeinde Vandans einen Kostenbeitrag zu den Stromkosten in der Pfarrkirche in der Größenordnung von 50 %. Es wird ersucht, zum vorliegenden Antrag des röm. kath. Pfarramtes Vandans eine Entscheidung zu treffen. Beschluss: Dem Antrag des Vorsitzenden, nämlich dem Ansuchen der Pfarre mit der Gewährung eines 50 %igen Kostenbeitrages, das sind 2.108, 30 Euro, zu entsprechen, wird einstimmig zugestimmt. 3. Entscheidung zum Antrag der Firma Nägele Wohn- und Projektbau GmbH, 6832 Sulz, auf Bewilligung einer Ausnahme vom Teilbebauungsplan „östliche Ortseinfahrt“ Beschlussvorlage: Die Firma Nägele Wohn- und Projektbau GmbH, 6832 Sulz, beabsichtigt auf den Grundstücken Nr. 51/4 und Nr. 51/5 die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses, bestehend aus insgesamt 10 Eigentumswohnungen, 12 Tiefgaragenplätzen sowie 7 Parkplätzen im Freien. Mit Antrag vom 16. Oktober 2018 ersucht die Firma Nägele Wohn- und Projektbau GmbH auf Grundlage des überarbeiteten und nachgereichten Planes vom Kellergeschoss nochmals um die Bewilligung einer Ausnahme vom bestehenden Teilbebauungsplan „östliche Ortseinfahrt“ gemäß § 35 Raumplanungsgesetz, LGBl. Nr. 39/1996 idgF. Der gegenständliche Antrag betrifft eine neuerliche Ausnahmebewilligung im Zusammenhang mit einer Überschreitung der festgelegten Baugrenze (unterirdisch). Da nun das gesamte Grundstück Nr. 51/4 eine „Bauflächenwidmung“ aufweist, wäre bei positiver Erledigung des gegenständlichen Antrages möglich, anstatt der ursprünglich 11 geplanten Tiefgaragenstellplätze nun 12 Tiefgaragenstellplätze zu errichten und den Fahrradabstellplatz in einem eigenen, eingangsnahen Raum unterzubringen. Für die Unterbringung von 12 Tiefgaragenstellplätzen und den Fahrradabstellraum würde das geplante Bauvorhaben die festgelegte Baugrenze an der Nordseite unterirdisch überschreiten. Im Rahmen des gesetzlichen Anhörungsverfahrens ist von keinem der Nachbarn ein Einwand gegen eine positive Erledigung des gegenständlichen Antrages geäußert worden. Es wird ersucht, zum vorliegenden Antrag der Firma Nägele Wohn- und Projektbau GmbH eine Entscheidung zu treffen. Beschluss: 3 / 17 34. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. Dezember 2018 Angesichts der Tatsache, dass im sogenannten Anhörungs- bzw. Ermittlungsverfahren von keinem der Nachbarn ein Einwand gegen die Genehmigung dieser beantragten Ausnahme geäußert und auch von DI Reinhard Falch, dem Erarbeiter des dort gültigen Teilbebauungsplanes, eine positive Erledigung dieses vorliegenden Antrages befürwortet worden ist, sprechen sich alle Anwesenden ausdrücklich für eine Zulassung der beantragten Ausnahme beziehungsweise eine Genehmigung derselben aus. 4. Entscheidung zum Antrag von Amts wegen auf Änderung des Flächenwidmungsplanes betreffend die Grundstücke Nr. 1094 und Nr. .969 (Vereinsgebäude und Schießstand der Schützengilde Montafon, Plannummer 031-2/02-2017, Plandatum 29. März 2017) Beschlussvorlage: Die Gemeindevertretung Vandans hat in ihrer Sitzung am 12. Juli 2018 unter anderem den Entwurf einer Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Grundstücke Nr. 1094 und Nr. .969, und zwar auf Grundlage des Planes vom 29. März 2017, Plan-Nr. 0312/02-2017, beschlossen, wobei konkret zwei Teilflächen aus den Grundstücken Nr. 1094 und Nr. .969 im Ausmaß von 850 m² von „Freifläche – Sondergebiet (Schießstand) in „Freifläche – Freihaltegebiete“ zurückgewidmet und gleichzeitig Teilflächen aus dem Grundstück Nr. .969 im Ausmaß von insgesamt 80 m² von „Wald“ in „Verkehrsfläche – Straße“, von Teilflächen aus dem Grundstück Nr. .969 im Ausmaß von 207 m² von „Wald“ in „Freifläche – Sondergebiet (Vereinsgebäude) sowie von Teilflächen aus dem Grundstück Nr. .969 im Ausmaß von 2.037 m² von „Verkehrsfläche – Straße“ bzw. „Wald“ in „Freifläche – Sondergebiet (Schießstand) gewidmet werden sollen. Zum gegenständlichen Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes war eine Umwelterheblichkeitsprüfung durchzuführen. Mit Schreiben vom 05. März 2018, Zl. IVe-410.11-18/2017-8, hat das Amt der Vorarlberger Landesregierung festgestellt, dass gemäß § 10a Abs. 3 und Abs. 4 iVm § 21a Abs. 1 RPG, LGBl. Nr. 33/2005, durch die geplante Änderung des Flächenwidmungsplanes in Vandans keine voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Der von der Gemeindevertretung beschlossene Entwurf der Änderung des Flächenwidmungsplanes in Vandans wurde sodann gemäß § 21 Abs. 1 Raumplanungsgesetz (RPG) samt dem Erläuterungsbericht und dem Ergebnis der Umwelterheblichkeitsprüfung einen Monat (11. Oktober bis 12. November 2018) im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht während der Amtsstunden aufgelegt. Während der Auflagefrist sind keine Änderungsvorschläge erstattet worden. Es wird ersucht, zum Antrag von Amts wegen vom 22. April 2018 eine Entscheidung zu treffen. Beschluss: Bgm. Burkhard Wachter erinnert in aller Kürze an den von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 12. Juli 2018 beschlossenen Entwurf einer Änderung des Flächenwidmungsplanes, an das Ergebnis der Umwelterheblichkeitsprüfung und letztlich an das ordentliche Planauflageverfahren gemäß § 23 Abs. 2 RPG in der Zeit vom 11. Oktober 2018 bis 12. November 2018), wobei während diesem ordentlichen Planauflageverfahren keine Änderungsvorschläge erstattet worden seien. 4 / 17 34. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. Dezember 2018 In Anlehnung an den in der Sitzung am 12. Juli 2018 bereits gefassten Beschluss, sprechen sich alle anwesenden Damen und Herren einstimmig für eine Genehmigung des vorliegenden Antrages bzw. eine Änderung des Flächenwidmungsplanes, wie von Amts wegen beantragt, aus. 5. Entscheidung zum Antrag der Eheleute Reinhard und Christine Hofer, 6890 Lustenau, Vorachstraße 155, auf Änderung des Flächenwidmungsplanes betreffend das Grundstück Nr. 958/1 („FS Holz- und Lagerschuppen“, Plannummer 031-2/69/2018, Plandatum 18. Juli 2018) Beschlussvorlage: Die Gemeindevertretung Vandans hat in ihrer Sitzung am 26. Juli 2018 unter anderem den Entwurf einer Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich des Grundstückes Nr. 958/1, GB Vandans, und zwar auf Grundlage des Planes vom 18. Juli 2018, Plan-Nr. 0312/69-2018, beschlossen, wobei konkret eine Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 958/1 im Ausmaß von 59 m² von „Freifläche – Landwirtschaft“ in „Freifläche – Sondergebiet (Holzund Lagerschuppen)“ gewidmet werden soll. Zum gegenständlichen Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes war eine Umwelterheblichkeitsprüfung durchzuführen. Mit Schreiben vom 19. Oktober 2018, Zl. IVe-410.12-49/2018-5, hat das Amt der Vorarlberger Landesregierung festgestellt, dass gemäß § 10a Abs. 3 und Abs. 4 iVm § 21a Abs. 1 RPG, LGBl. Nr. 33/2005, durch die geplante Änderung des Flächenwidmungsplanes in Vandans keine voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Der von der Gemeindevertretung beschlossene Entwurf der Änderung des Flächenwidmungsplanes in Vandans wurde sodann gemäß § 21 Abs. 1 Raumplanungsgesetz (RPG) samt dem Erläuterungsbericht und dem Ergebnis der Umwelterheblichkeitsprüfung einen Monat (07. November bis 10. Dezember 2018) im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht während der Amtsstunden aufgelegt. Während der Auflagefrist sind keine Änderungsvorschläge erstattet worden. Es wird ersucht, zum Antrag der Eheleute Reinhard und Christine Hofer vom 17. Juli 2018 eine Entscheidung zu treffen. Beschluss: Bgm. Burkhard Wachter erinnert auch in diesem Fall an den von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 26. Juli 2018 beschlossenen Entwurf einer Änderung des Flächenwidmungsplanes, an das Ergebnis der Umwelterheblichkeitsprüfung und letztlich an das ordentliche Planauflageverfahren gemäß § 23 Abs. 2 RPG in der Zeit vom 07. November 2018 bis 10. Dezember 2018, wobei auch während diesem ordentlichen Planauflageverfahren keine Änderungsvorschläge erstattet worden seien. In Anlehnung an den in der Sitzung am 26. Juli 2018 bereits gefassten Beschluss, sprechen sich die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung mit einer Mehrheit von 15 : 9 Stimmen für eine Genehmigung des vorliegenden Antrages bzw. eine Änderung des Flächenwidmungsplanes, wie von den Eheleuten Reinhard und Christine Hofer beantragt, aus. 5 / 17 34. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. Dezember 2018 6. Zustimmung zum Abschluss einer Zielvereinbarung zwischen dem Stand Montafon und dem Land Vorarlberg für den Zeitraum 2018 bis 31.12.2020 im Sinne des § 5 der Richtlinie der Landesregierung über die Förderung von Regios Beschlussvorlage: Die Richtlinie der Landesregierung über die Förderung von Regios sieht bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen eine Basisförderung für eine Regio in Höhe von jährlich 60.000, 00 Euro zuzüglich von Zuschlägen für jede beteiligte Gemeinde vor. Eine Förderungsvoraussetzung ist neben der erforderlichen strategischen Ausrichtung der Regio (regionales Gesamtentwicklungskonzept – regGEK) oder (regionales räumliches Entwicklungskonzept – regREK) die Führung eines entsprechenden Regionalmanagements, eine andere der Abschluss einer Zielvereinbarung mit dem Land Vorarlberg (Abteilung Raumplanung und Baurecht des Amtes der Landesregierung) als Förderungsgeber. Damit soll die regionale Kooperation zwischen den beteiligten Gemeinden gestärkt und die Arbeitsfähigkeit der geförderten Regio langfristig gewährleistet werden. Die Kooperation der Montafoner Gemeinden unter dem Dach des Standes Montafon hat eine lange Tradition und reicht bis ins 19. Jahrhundert zurück. Heute nimmt der Gemeindeverband Stand Montafon als Regionalmanagement des Tales vielfältige Aufgaben in den Bereichen Verkehr, Soziales, Wald, Umwelt, Kultur, Bildung und Wirtschaft wahr. In einem breit abgestützten Beteiligungsprozess im Rahmen des Projektes „Zukunft Montafon“ wurde ein regionales Leitbild für die Talschaft erarbeitet. Im anschließenden Prozess „Raumentwicklung Montafon“ erfolgte als Ergebnis eines Bürgerrates mit Bürgercafe eine Fokussierung auf den Themenbereich Mobilität. Aus diesem Schwerpunkt wurde die Verlängerung der Montafonerbahn als visionäres Ziel bearbeitet. In den letzten Jahren konnten weiters eine Reihe von Projekten in den verschiedenen Aufgabenbereichen des Standes umgesetzt werden. Als weitere Handlungs-Schwerpunkte wurden neben der Mobilität, die Erhaltung der Maisäßkulturlandschaft, die Etablierung eines familienfreundlichen Montafon und der Aufbau von Verwaltungskooperationen der Montafoner Gemeinden in den Bereichen Bauverwaltung und Finanzverwaltung forciert. Vor diesem Hintergrund haben der Stand Montafon und das Land Vorarlberg eine Vereinbarung abzuschließen (siehe Anhang). Es wird ersucht, dem Abschluss dieser Zielvereinbarung die Zustimmung zu erteilen. Beschluss: Einstimmig genehmigen die anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung den Abschluss dieser „Zielvereinbarung“ vom 12. Oktober 2018 zwischen dem Stand Montafon und dem Land Vorarlberg für den Zeitraum 2018 bis 31.12.2020 im Sinne des § 5 der Richtlinie der Landesregierung über die Förderung von Regios. Gleichzeitig beschließt die Gemeindevertretung einstimmig die Teilnahme am regionalen Prozess zur Erarbeitung eines regionalen räumlichen Entwicklungskonzeptes (regREK) für das Montafon. Für diesen Erarbeitungsprozess nominiert die Gemeindevertretung Vandans neben dem Bürgermeister folgende drei Mitglieder/Ersatzmitglieder aus der Gemeindevertretung als Vertreter der Gemeinde Vandans in die regionale Arbeitsgruppe regREK, welche beim Stand Montafon eingerichtet wird: Mitglied Ersatzmitglied GV Florian Küng GV Armin Wachter GV Mag. Nadine Kasper Ina Bezlanovits 6 / 17 34. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. Dezember 2018 7. Kenntnisnahme der Entscheidungen des Ausschusses für Bau vom 08. November 2018 Beschlussvorlage: Am 08. November 2018 tagte einmal mehr der Ausschuss für Bau. Im Zusammenhang mit dem Bau der neuen Schulturnhallen wurden Vergaben/Aufträge getätigt und zwar  Vergabe der Doppelboden,  Vergabe Nachtrag Zimmermannsarbeiten,  Vergabe Brandabschottung,  Vergabe technischer Zusatz Bühne,  Vergabe Bodenaufbau- und Bodenlegearbeiten,  Vergabe Sportgeräte,  Vergabe Tischlerarbeiten,  Vergabe Schlosserarbeiten,  Vergabe Fliesenlegerarbeiten,  Vergabe Wand- und Deckenverkleidungen,  Vergabe Bistroküche Lüftung und  Vergabe Elektroinstallationen – Zusatzarbeiten. Es wird ersucht, diese Auftragsvergaben des Ausschusses für Bau vom 08. November 2018 zur Kenntnis zu nehmen. Beschluss: Die in der Sitzung am 08. November 2018 getätigten Auftragsvergaben werden von den Anwesenden ohne Fragen und Wortmeldungen zur Kenntnis genommen. 8. Genehmigung der Empfehlungen des Ausschusses für Kultur vom 12. November 2018 Beschlussvorlage: Am 12. November 2018 tagte einmal mehr der Ausschuss für Kultur. Zu den Themen  Aktivitäten des Kulturausschusses im laufenden Jahr und  Bericht über das Konzert des „Carinthia-Chores“ am 01. Dezember 2018, wurden gemäß der beiliegenden Verhandlungsschrift Empfehlungen erarbeitet. Es wird ersucht, diese Empfehlungen des Ausschusses für Kultur vom 12. November 2018 zum Beschluss zu erheben. Beschluss: 7 / 17 34. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. Dezember 2018 Die Empfehlungen des Ausschusses für Kultur vom 12. November 2018 werden einstimmig zum Beschluss erhoben. 9. Genehmigung der Empfehlungen des Ausschusses für Bau vom 16. November 2018 Beschlussvorlage: Am 16. November 2018 tagte einmal mehr der Ausschuss für Bau. Zu den Themen  Erneuerung der Bäume in den Baumrabatten vor dem Gemeindeamt,  Kirchplatz: Sanierung des „Franz-Bitschnau-Weges“,  Ausbau der Straßenbeleuchtung im Bereich des „Messweges“ und  Errichtung einer Weihnachtsbeleuchtungsanlage im Bereich „Dorfstraße“, wurden gemäß der beiliegenden Verhandlungsschrift Empfehlungen erarbeitet. Es wird ersucht, diese Empfehlungen des Ausschusses für Bau vom 16. November 2018 zum Beschluss zu erheben. Beschluss: Andrea Vallaster-Ganahl begrüßt den Ankauf der besagten Weihnachtsbeleuchtung und plädiert dafür, diese einheitliche Weihnachtsbeleuchtung auch noch auf einen Teil der Rätikonstraße, nämlich jenen von der „Sennereikreuzung“ mit zum neuen Parkplatz oberhalb der Rätikonhalle auszuweiten. Die vom Ausschuss für Bau in der Sitzung am 16. November 2018 erarbeiteten Empfehlungen werden sodann, und zwar unter Berücksichtigung der von Andrea Vallaster – Ganahl zur Diskussion gestellten Erweiterung der Weihnachtsbeleuchtung, einstimmig zum Beschluss erhoben. 10. Stellungnahme des Bürgermeisters zum Bericht des Prüfungsausschusses vom 25. September 2018 Beschlussvorlage: Am 25. September 2018 fand eine weitere Sitzung des Prüfungsausschusses (PA) der Gemeinde Vandans statt. An der Prüfung selber haben Mag. Nadine Kasper, Ina Bezlanovits, Armin Wachter, Ing. Alexander Zimmermann, BSc und Manuel Zint teilgenommen. Günter Fritz und Johannes Schmid haben an der Prüfung nicht teilgenommen. Der hierüber verfasste Prüfbericht wurde von der Vorsitzenden des PA am 19. Oktober 2018 im Gemeindeamt abgegeben. Der Prüfbericht war von allen Teilnehmern an der Sitzung unterfertigt. Die Prüfung selber erstreckte sich im Wesentlichen auf die Bereiche „Gehälter 2017 – Gemeindebedienstete“ und „Berichte und Allfälliges“. 8 / 17 34. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. Dezember 2018 Zu den Prüfbemerkungen (PB) im Prüfbericht vom 25. September 2018 erlaube ich mir wie folgt Stellung zu nehmen: 1. Prüfung Gehälter 2017 – Gemeindebedienstete 1.1 Überstunden (PB) Es besteht eine gemeindeinterne Regelung, welche besagt, dass Überstunden nicht ausbezahlt werden. Nur in Ausnahmefällen werden Überstunden 1 : 1 abgegolten. Nacht- und Sonntagsstunden werden jedoch ausbezahlt. Stellungnahme: Wie vom Gemeindekassier Wolfgang Brunold bereits ausgeführt worden ist, werden Überstunden in der Regel nicht ausbezahlt. Wenn ein Abbau von Überstunden im Zeitausgleich nicht möglich ist, kommt es fallweise zu einer finanziellen Abgeltung derselben. 1.2 Reisekosten (PB) Die Reisekostenabrechnung muss lt. PA vierteljährlich erfolgen. Diese Regelung ist dem Kassier bis dato nicht bekannt. Er wird sich diesbezüglich Informationen einholen. Eine stichprobenartige Prüfung der Belege ergibt, dass 1 Beleg erst nach 6 Monaten abgerechnet wurde. Stellungnahme: Die Mitarbeiter der Gemeindekasse sind angewiesen worden, die gesetzlichen Regelungen zu beachten und die Mitarbeiter auf diese aufmerksam zu machen. 1.3 Gehalt (PB) Es wird kein 15. Gehalt ausbezahlt. Stellungnahme: Wie vom PA bereits richtig festgestellt worden ist, wird keinem der Bediensteten ein 15. Gehalt ausbezahlt. 1.4 Geldvorschüsse (PB) Es werden keine Geldvorschüsse ausbezahlt. Stellungnahme: Wie vom Gemeindekassier Wolfgang Brunold bereits ausgeführt worden ist, werden keine Gehaltsvorschüsse ausbezahlt. 1.5 Stundenaufzeichnungen (PB) Die Stundenaufzeichnungen werden über das Zeitsystem FINK durchgeführt. Alle Gemeindebediensteten – Gemeinde, Kindergarten und Volksschule – nutzen mittlerweile das Zeitsystem. Stellungnahme: Auch die Mitarbeiter im Gemeindebauhof erfassen ihre Leistungsstunden über das neue FINK-Zeiterfassungs-System. 1.6 Nebenbeschäftigungen (PB) Nebenbeschäftigungen müssen dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. Dem Kassier wurden 2 Nebenbeschäftigungen gemeldet. 9 / 17 34. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. Dezember 2018 Stellungnahme: Aktuell gehen derzeit 2 Mitarbeiterinnen einer Nebenbeschäftigung nach. Bei beiden Dienstnehmerinnen liegen dafür entsprechende Genehmigungen des Gemeindevorstandes vor. 1.7 Dienstjubiläum (PB) 2017 wurden 3 Dienstjubiläen gefeiert (2 x 30 Jahre, 1 x 35 Jahre). Bei 25, 30 und 40 Jahren werden hierbei 2 Gehälter ausbezahlt. Darüber hinaus erhalten die Jubilare bei 25 Dienstjahren 350, 00 Euro oder ein Geschenk in Höhe dieses Wertes, bei 30 bzw. 35 Dienstjahren 500, 00 Euro oder ein Geschenk in Höhe dieses Wertes. Vor diesem Hintergrund werden die jeweiligen Belege kontrolliert. Es werden keine Abweichungen festgestellt. Stellungnahme: Aus Anlass ihres 25-, 30- und 40-jährigen Dienstjubiläen ist den Dienstnehmern/Dienstnehmerinnen gemäß § 66 lit g Gemeindegesetz eine gesetzliche Belohnung in Höhe von 2 Monatsbezügen zu gewähren. Bei den erwähnten „Geschenken“ von 350, 00 Euro bzw. 500, 00 Euro handelt es sich um ein Anerkennungspräsent des Dienstgebers. 1.8 Einreihung nach dem Gemeindeangestelltengesetz 2005 (PB) Stichprobenartig werden die Einreihungen lt. Gemeindeangestelltengesetz geprüft. Auch hier werden keine Abweichungen festgestellt. Stellungnahme: Allen Dienstnehmern/Dienstnehmerinnen stehen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gesetzliche Vorrückungen zu. Es wird darauf geachtet, dass die diesbezüglich geltenden Bestimmungen eingehalten werden. 2. Berichte und Allfälliges 2.1 (PB) Armin Wachter fragt nach dem aktuellen Stand in Sachen Rellstalstraße. Diese Rechnung sei noch nicht bezahlt worden, gibt der Kassier zu verstehen. Er legt den Mailverkehr vom 01. Juni 2017 vor (dieser werde von ihm an alle PA-Mitglieder weitergeleitet werden). Die Abrechnung sei in Arbeit. Der PA einigt sich darauf, die Rechnung bei der nächsten Prüfung zu kontrollieren. Stellungnahme: Mit E-Mail vom 01. Juni 2017 hat die Vorarlberger Illwerke AG mitgeteilt, dass nach Vorlage der Endabrechnung mit einem Kostenbeitrag in Höhe von rund € 81.599, 59 (zuzügl. MWSt) gerechnet werden kann. Die betreffende Endabrechnung ist seit dem 18. Juni 2018 in der Gemeindekasse vorliegend. Mit Zahlungsauftrag vom 04. Dezember 2018 ist der Vorarlberger Illwerke AG ein Kostenbeitrag in Höhe von € 79.880, 01 (zuzüglich Mehrwertsteuer) mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen in Rechnung gestellt worden. Die meinerseits in der Sitzung der Gemeindevertretung am 26. Juli 2018 getroffene Aussage, nämlich dass dieser Kostenbeitrag der Vorarlberger Illwerke AG bereits bei der Gemeinde eingetroffen worden ist, war daher unrichtig. Diese Aussage von mir war eine Annahme meinerseits, die auf dem bereits vorerwähnten E-Mail der Vorarlberger Illwerke AG vom 01. Juni 2017 basierte. 2.2 (PB) Ina Bezlanovits verweist auf die Änderung im USt-Gesetz und die damit verbundenen Folgen für die Pachtvereinbarungen in der Rätikonhalle. Der Kassier gibt zu verstehen, dass daran bereits gearbeitet werde. 10 / 17 34. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. Dezember 2018 Stellungnahme: Für den entsprechenden Hinweis von Ina Bezlanovits sind wir dankbar. Im gegenständlichen Fall hatte Gemeindekassier Wolfgang Brunold dem Vernehmen nach bereits diese Informationen und ist damit auch in der Lage, diese in die noch abzuschließenden Benützungsvereinbarungen einfließen zu lassen. Beschluss: Am 25. September 2018, so der Bürgermeister, habe eine Prüfung der Gemeindekasse durch die Mitglieder des Prüfungsausschusses (PA) der Gemeinde Vandans stattgefunden. Das hierüber verfasste Protokoll beziehungsweise der Prüfbericht selber seien von der Vorsitzenden des PA, nämlich Frau Mag. Nadine Kasper, am 19. Oktober 2018 im Gemeindeamt abgegeben worden. Nachdem er über das Ergebnis dieser Prüfung in Kenntnis gesetzt worden sei, habe er sich mit dem Ergebnis beziehungsweise den einzelnen Prüfbemerkungen im Detail auseinandergesetzt und eine schriftliche Stellungnahme verfasst. Diese Stellungnahme vom 06. November 2018, so neuerlich der Vorsitzende, habe er allen Damen und Herren der Gemeindevertretung mit der Einladung zu dieser heutigen Sitzung der Gemeindevertretung, also am 13. Dezember 2018, zukommen lassen. Er sehe daher keine Notwendigkeit mehr, den Inhalt dieser schriftlichen Stellungnahme zu verlesen und stelle sowohl den Prüfbericht als auch seine Stellungnahme zur Diskussion. Nachdem es weder zum Bericht des Prüfungsausschusses bzw. zur Stellungnahme des Bürgermeisters irgendwelche Fragen beziehungsweise Wortmeldungen gibt, wird die vom Bürgermeister erarbeitete Stellungnahme einstimmig und ohne Einwände zur Kenntnis genommen. 11. Festsetzung der Abgaben, Steuern und Gebühren für das Jahr 2019 Beschlussvorlage: Die Abgaben, Steuern und Gebühren für das Jahr 2019 sind von der Gemeindevertretung so rechtzeitig zu beschließen, dass diese ordnungsgemäß kundgemacht und mit Wirksamkeit vom 01. Jänner 2019 in Kraft treten können. Vom Bürgermeister und dem Gemeindekassier ist ein Vorschlag (siehe Beilage) erarbeitet worden, der gegenüber den derzeit gültigen Tarifen einige Änderungen enthält. Diese Änderungen betreffen nachstehende Abgaben und Gebühren: Zweitwohnsitzabgabe: Ortsklasse B, pro m² Zweitwohnsitzabgabe: Höchstbetrag je Ferienwohnung Wasseranschlussbeitrag – Beitragssatz Kanalerschließungsbeitrag – Beitragssatz Kanalanschlussbeitrag – Beitragssatz Kindergartengebühr (monatlich) Modul I Ermäßigung (im Einzelfall auf Antrag) Kindergartengebühr (monatlich) Modul II Ermäßigung (im Einzelfall auf Antrag) Kindergartengebühr (monatlich) Modul III Ermäßigung (im Einzelfall auf Antrag) Kindergartengebühr (monatlich) Modul IV Ermäßigung (im Einzelfall auf Antrag) Kleinkinderbetreuung Modul I 2-jährige Kinder 1 Tag/Woche Kleinkinderbetreuung Modul I 3-jährige Kinder 1 Tag/Woche Kleinkinderbetreuung Modul II 2-jährige Kinder 1 Tag/Woche 2018 € 12, 77 € 1.405, 04 € 51, 70 € 51, 70 € 51, 70 € 35, 00 € 20, 00 € 48, 25 € 25, 00 € 59, 00 € 29, 00 € 69, 50 € 33, 00 € 56, 00 € 35, 00 € 56, 00 11 / 17 34. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. Dezember 2018 2019 € 13, 04 € 1.434, 34 € 52, 73 € 52, 73 € 52, 73 € 35, 74 € 20, 42 € 49, 26 € 25, 53 € 60, 09 € 29, 61 € 71, 91 € 33, 69 € 57, 00 € 36, 00 € 57, 00 Kleinkinderbetreuung Modul II 3-jährige Kinder bis 25/WoStd. Je weitere wöchentliche Betreuungsstunde Zur Information: € € 35, 00 1, 17 € € 36, 00 1, 20 Bei der Wasserversorgung liegt der Kostendeckungsgrad per 31.12.2017 bei 98, 33 %, bei der Abwasserbeseitigung bei 132, 05 % und bei der Abfallbeseitigung bei 99, 97 %. Im Bereich „Abwasserbeseitigung“ wurden im zu Ende gehenden Jahr große Investitionen getätigt, die in dieser Kosten- und Leistungsberechnung (Gebührenkalkulation) noch keine Berücksichtigung gefunden haben. Es wird ersucht, die Abgaben, Steuern und Gebühren für das Jahr 2019 gemäß der vorliegenden Empfehlung festzusetzen. Beschluss: Die anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung sprechen sich einstimmig für die Festsetzung der dieser Niederschrift angehängten Abgaben, Steuern und Gebühren für das Jahr 2019 aus und genehmigen ausdrücklich die Erlassung der dafür notwendigen Verordnungen. 12. Genehmigung des Beschäftigungsrahmenplans für das Jahr 2019 Beschlussvorlage: Wie dem angeschlossenen Beschäftigungsrahmenplan für das Jahr 2018 entnommen werden kann, sieht dieser im Jahr 2018 die Beschäftigung von insgesamt 27 Frauen und 12 Männern vor. Funktionen der Gehaltsklasse 1 bis 6 Funktionen der Gehaltsklasse 7 bis 14 Beschäftigungsobergrenzen gesamt 7, 64 und 17, 10 24, 74 Die Zahlenangaben entsprechen vollen Beschäftigungsverhältnissen. Angestellte 26 Frauen Angestellte in handwerklicher Verwendung 1 Frau Summe 27 Frauen 10 Männer, 2 Männer 12 Männer Gegenüber dem Beschäftigungsrahmenplan für das Jahr 2018 sieht der nunmehr vorliegende BRP keine Änderungen vor. Es wird ersucht, dem vorliegenden Beschäftigungsrahmenplan für das Jahr 2019 zuzustimmen. Beschluss: Im Wissen, dass der im Voranschlag für das Jahr 2019 enthaltende „Beschäftigungsrahmenplan“ fehlerhaft ist, wird dem heute neu vorgelegten Beschäftigungsrahmenplan für das Jahr 2019 einstimmig zugestimmt. 13. Genehmigung des Voranschlages für das Jahr 2019 gemäß § 73 des Gemeindegesetzes 12 / 17 34. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. Dezember 2018 Beschlussvorlage: Gemäß § 73 Abs. 5 hat die Gemeindevertretung den Voranschlag so rechtzeitig zu beschließen, dass er mit Beginn des Kalenderjahres wirksam werden kann. Der vom Bürgermeister und dem Team in der Gemeindekasse ausgearbeitete Entwurf ist in der Sitzung am 11. Dezember 2018 dem Gemeindevorstand zur Stellungnahme vorgelegt worden. Vom Gemeindevorstand ist der Voranschlagsentwurf einstimmig zur Kenntnis genommen worden, ohne zu den einzelnen Haushaltsstellen konkret eine Entscheidung zu treffen. Wie dem angeschlossenen Voranschlagsentwurf entnommen werden kann, sieht dieser Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 11.061.800, 00 Euro vor. Die Finanzkraft errechnet sich mit 3.858.200, 00 Euro. Es wird ersucht, den vorliegenden Voranschlag für das Jahr 2019 zu genehmigen. Beschluss: Sowohl vom Bürgermeister als auch vom Gemeindekassier werden die wesentlichsten Einnahmen bzw. Ausgaben des vorliegenden Voranschlagsentwurfes erläutert. Auf eine Vielzahl an Fragen wird Antwort gegeben. Dem darauffolgenden Antrag des Bürgermeisters, nämlich den vorliegenden Voranschlag für das Jahr 2019 zu genehmigen, wird letztlich unter Berücksichtigung der nachstehenden Korrekturen (Immobilienertragssteuer) 1/8400000-7100000 € 176.700, 00 2/8400000-0010000 € 970.000, 00 mit 15 : 9 Stimmen entsprochen. Markus Pfefferkorn und die übrigen Mitglieder der Fraktionen „An frischa Loft“ sowie „Grüne und Parteifreie“ begründen die Ablehnung des Voranschlages insbesondere mit der Tatsache, dass im Voranschlag für das Jahr 2019 weitere finanzielle Mittel für die Fertigstellung dieser beiden Schulturnhallen enthalten seien, mit denen man eigentlich nicht gerechnet habe. Schon in der Sitzung am 20. Oktober 2016 habe man sich aus finanziellen Überlegungen gegen den Bau dieser Schulturnhallen ausgesprochen. Heute bestätige sich, dass die seinerzeitige Kostenschätzung nicht eingehalten werden könne und es zur befürchteten Überschreitung der veranschlagten Baukosten komme. Bgm. Burkhard Wachter hält dagegen, dass diese Darstellung in mehrerlei Hinsicht unrichtig sei. Faktum sei, dass die Neuerrichtung des Parkplatzes ursprünglich nicht im Plan gewesen sei, weil man dafür keine Notwendigkeit gesehen habe. Erst im Zuge der Bauarbeiten seien die gravierenden Mängel beim bestehenden Parkplatz augenscheinlich geworden, weshalb sich die Gemeindevertretung für eine Neuerrichtung dieses Parkplatzes ausgesprochen habe. Und beim Haupteingangsportal beziehungsweise bei den im Innenhof gelegenen Lichtschächten stelle sich die Situation nahezu identisch dar. Erst im Zuge der Bauarbeiten sei zu Tage getreten, welch massive Mängel es bei den Beständen gebe. Die Augen zu verschließen und diese Mängel zu negieren, sei für die Fraktion „Gemeinsam für Vandans“ kein tauglicher Ansatz gewesen. Als Mehrheitsfraktion habe man eine entsprechende Verantwortung zu übernehmen. Man habe sich deshalb - auch im Wissen um den finanziell geringen Spielraum der Gemeinde Vandans - entschieden, diese zu Tage getretenen Mängel zu beheben und die dafür erforderlichen Mittel im Voranschlag für das Jahr 2019 vorzusehen. Wie der Innenhof zwischen der bestehenden Volksschule und den neuen Schulturnhallen letztlich gestaltet werde, stehe noch nicht fest. Wenn dieser aber, 13 / 17 34. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. Dezember 2018 wie von vielen Seiten gewünscht, in einem Kopfsteinpflaster zur Ausführung kommen soll, müsse man mit nicht kalkulierten Mehrkosten in Höhe von rund 60.000, 00 Euro rechnen. Vorsorglich habe man diesen Betrag ebenfalls schon in den Voranschlag für das Jahr 2019 aufgenommen, ohne heute aber schon zu wissen, ob diese Ausführung des Platzes tatsächlich gewünscht werde oder nicht. Bei der technischen Ausstattung der Schulturnhallen sei die Situation mehr oder weniger ebenso. Bei der Besprechung mit den Ortsvereinen am 05. Dezember 2018 sei von diesen auf eine multifunktionale Nutzung dieser Schulturnhallen verwiesen und auf eine entsprechende technische Ausstattung derselben gepocht worden. Wenn man diesem Wunsche Rechnung tragen wolle, müsse man bereit sein, die dafür erforderlichen Mittel bereitzustellen. Die Fraktion „Gemeinsam für Vandans“ habe sich folge dessen dafür ausgesprochen, dafür einen Betrag in Höhe von 120.000, 00 Euro im Voranschlag für das Jahr 2019 vorzusehen. Ob dieser Betrag letztlich gebraucht werde oder nicht, könne heute noch nicht gesagt werden. Das hänge dann von der konkreten Entscheidung ab, die die Gemeindevertretung in dieser Causa treffen werde. Peter Scheider hält den Vorwürfen der Oppositionsparteien dagegen, dass bis zum heutigen Tage 98 % aller Aufträge vergeben worden seien. Bis zum heutigen Tage liege man mit allen Auftragsvergaben innert der geschätzten Baukosten, wobei aber nicht unerwähnt bleiben dürfe, dass die in der Baukostenschätzung ausgewiesenen Reserven schon fast zur Gänze aufgebraucht seien. 14. Stellungnahmen zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Gesetz über eine Änderung des Kinder- und Jugendschutzgesetzes; b) ein Gesetz über eine Änderung des Antidiskriminierungsgesetzes; c) ein Gesetz über eine Änderung des Landes-Abfallwirtschaftsgesetzes; d) ein Gesetz über eine Änderung des Gemeindeangestelltengesetzes 2005; e) ein Gesetz über eine Änderung des Gemeindebedienstetengesetzes 1988; f) ein Gesetz über eine Änderung des Grundverkehrsgesetzes; g) ein Gesetz über eine Änderung des Raumplanungsgesetzes Beschlussvorlage: Diese Beschlüsse wurden vom Landtag am 14. November 2018 für nicht dringlich erklärt. Sie unterliegen daher der Volksabstimmung, wenn eine solche innerhalb von acht Wochen nach obigem Tag verlangt wird (Art. 35 der Landesverfassung). Ein solches Verlangen kann unter anderem von wenigstens zehn Gemeinden aufgrund von Gemeindevertretungsbeschlüssen gestellt werden. Sofern zu einem dieser Gesetze die Durchführung einer Volksabstimmung verlangt wird, hat dies die Gemeindevertretung zu beschließen. Beschluss: Alle anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung sprechen sich dafür aus, diese nicht dringlichen Beschlüsse des Vorarlberger Landestages keiner Volksabstimmung zu unterziehen. 8. Berichte und Allfälliges 14 / 17 34. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. Dezember 2018 Der Bürgermeister berichtet, dass  das in der Bauverwaltung Montafon tätige Team schon Anfang des neuen Jahres um einen weiteren Mitarbeiter/Mitarbeiterin in Vollzeit aufgestockt werden soll.  die Abrechnung der Badesaison 2018 nunmehr definitiv vorliege. Die Badesaison selber habe insgesamt 112 Tage umfasst, davon seien 37 Tage sogenannte „Regentage“ gewesen. Insgesamt habe das Rätikonbad Vandans 13.534 Badegäste zählen dürfen. Der Gemeindeanteil an den Eintrittserlösen liege bei 5.702, 62 Euro (netto).  man den Wanderbus Rellstal nach der Sommersaison 2018 letztlich mit einem Plus von 15.658, 00 Euro habe abrechnen können. Angesichts der letzten Sitzung der Gemeindevertretung im laufenden Jahr bedankt sich sodann der Bürgermeister bei allen Anwesenden für deren Einsatz und deren Mitarbeit zum Wohle der Allgemeinheit und wünscht allen frohe und gesegnete Weihnachten sowie ein gesundes, glückliches neues Jahr 2019. Einen besonderen Dank richtet er im Weiteren an alle in der Firma „Gemeinde Vandans“ tätigen Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer für deren Engagement das ganze Jahr über sowie für die Unterstützung, die ihm von diesen zu Teil wird, und wünscht auch diesen ein erholsames Weihnachtsfest und alles erdenklich Gute im neuen Jahr. Abschließend informiert der Bürgermeister die Anwesenden, dass für die wunderbare Tischdekoration und die hausgemachten Weihnachtskekse der gute Geist dieses Hauses, nämlich Frau Sigrun Lassnig, verantwortlich zeichne und all diese Köstlichkeiten ihr zu verdanken seien. Unter Punkt „Allfälliges“ ergeben sich folgende Wortmeldungen: Ina Bezlanovits: In der neuen „Finanzverwaltung Montafon“ soll ein weiterer Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin zur Anstellung kommen. Gibt es in der „Finanzverwaltung Montafon“ bereits einen personellen Abgang oder erfolgt diese Anstellung zur Verstärkung des bereits tätigen Teams? Antwort des Bürgermeisters: Innert der Mitgliedsgemeinden und dem Stand Montafon hat es die letzten Wochen und Monaten eine Vielzahl personeller Veränderungen gegeben beziehungsweise zeichnen sich solche noch ab. Mit dem neuen Mitarbeiter/der Mitarbeiterin soll das schon vorhandene Team der Finanzverwaltung Montafon verstärkt werden. Markus Pfefferkorn: Der Voranschlag für das Jahr 2019 ist im heurigen Jahr de facto ohne jegliche Befassung des Finanzausschusses oder einer Finanzklausur mit der Gemeindevertretung vom Bürgermeister bzw. dem Gemeindekassier erarbeitet worden. Ich würde mir wünschen, dass der Voranschlag für das Jahr 2020 wieder unter Miteinbindung des Finanzausschusses erarbeitet wird. Antwort des Bürgermeisters: Meistens sind wir mit der Erarbeitung des Voranschlagsentwurfes zeitlich sehr im Verzug. Lange und breite Diskussionen mit Finanzausschuss und anderen ist dann nicht mehr möglich. Ich werde mir diesen Wunsch aber zu Herzen nehmen und versuchen, die Erarbeitung des Voranschlagsentwurfes für das Jahr 2020 auf andere Beine zu stellen. Sinnvoll und zweckmäßig wäre ohne Zweifel, könnten die Eckpunkte eines solchen Voranschlagsentwurfes schon Ende Oktober/Anfang November beraten werden. 15 / 17 34. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. Dezember 2018 Peter Scheider: Das ganze Jahr über werden vom Kulturausschuss der Gemeinde beziehungsweise den Ortsvereinen eine Vielzahl toller Veranstaltungen organisiert. Ich würde mir wünschen, dass solche Veranstaltungen vermehrt auch von den Mitgliedern der Gemeindevertretung besucht werden. Meiner Meinung nach werden solche Veranstaltungen von den Damen und Herren der Gemeindevertretung nur sehr spärlich besucht. Im Prinzip sind es immer die selben Mitglieder der Gemeindevertretung, die diese Veranstaltungen besuchen und damit dem Veranstalter ihre Referenz erweisen. Antwort des Bürgermeisters: Dem Appell von Peter Scheider kann ich mich vollinhaltlich anschließen. Sehr viele diese Veranstaltungen werden wirklich nur spärlich besucht. Dies gilt auch für andere öffentliche Anlässe wie das Gefallenengedenken, die Fronleichnamsprozession und ähnliches. Armin Wachter: Am 11. Dezember 2018 habe ich Bgm. Burkhard Wachter eine E-Mail zukommen lassen. Mit großer Besorgnis beobachte ich schon seit längerer Zeit einen Riss in der Vandanser Steinwand, der meiner Meinung nach immer größer wird. Insgesamt befürchte ich irgendwann einmal einen größeren Felssturz in diesem Bereich. Antwort des Bürgermeisters: Ich habe Deine E-Mail samt den angeschlossenen Bildern an die Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Bludenz, weitergeleitet und diese um eine Stellungnahme bzw. Beurteilung der Situation ersucht. Armin Wachter: Im Rahmen der Erweiterung des Ortskanalisationsprojektes BA 07 ist auch das Grundstück Nr. 1565/1 mit einer Sammelleitung erschlossen worden. Kann dieser Anschluss des Grundstückes Nr. 1565/1 als Bestandteil des Projektes gesehen werden oder ist dieser Anschluss auf Wunsch des dortigen Grundeigentümers erfolgt? Antwort des Bürgermeistes: Der Anschluss des Grundstückes Nr. 1565/1 ist Bestandteil des Projektes. Das Grundstück Nr. 1565/1 befindet sich zwischen 2 bestehenden Wohnobjekten. Weil damit gerechnet werden muss, dass sich über kurz oder lang diese Baulücke einmal schließen wird, ist das vorerwähnte Grundstück schon jetzt mit einer Sammelleitung erschlossen worden. Renate Neve: Ich würde mir wünschen, dass die Gemeinde Vandans im neuen Jahr weniger oft mit Schlagzeilen der besonderen Art in der Zeitung stehen würde. Meiner Meinung nach sollten sich die Fraktionsvorsitzenden der drei in der Gemeindevertretung vertretenen Parteien öfter einmal zu einem 6-Augen-Gespräch treffen und Dinge, die unklar sind oder einer weiteren Erläuterung bedürfen, in diesem Kreise bereden. Es wäre mehr als wünschenswert, wenn untereinander, auch unter den Gemeindevertretern/Gemeindevertreterinnen, ein besserer Kontakt gepflegt würde. 16. Errichtung einer Wärmeerzeugungsanlage in der Volksschule Vandans: Abschluss eines Wärmelieferungs- und Contractingvertrages mit der Vorarlberger Kraftwerke AG, Bregenz Beschlussvorlage: Für die Beheizung der Volksschule, des Schulzentrums Montafon, der Schulturnhallen und des Kindergartens steht eine „in die Jahre gekommene Heizungsanlage“, die mit Heizöl leicht befeuert wird, zur Verfügung. Die Heizungsanlage ist im Untergeschoss der Volksschule situiert. Im langjährigen Durchschnitt werden zirka 54.300 Liter Heizöl leicht verfeuert. 16 / 17 34. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. Dezember 2018 Heizöl leicht ist schon in Kürze auf dem Markt nicht mehr erhältlich und darf zur Befeuerung solcher Heizungsanlagen nicht mehr verwendet werden. Eine Umstellung der Heizungsanlage beziehungsweise die Verwendung eines anderen Energieträgers ist daher unumgänglich. Vor rund 1 Jahr wurde die Straßenbeleuchtungsanlage der Gemeinde Vandans im Rahmen eines Contractingsvertrages, ebenfalls abgeschlossen mit der Vorarlberger Kraftwerke AG, auf energiesparende LED-Leuchten umgestellt. Nach diesen positiven Erfahrungen ist nun beabsichtigt, mit der Vorarlberger Kraftwerke AG, Bregenz, einen Wärmelieferungs- und Contractingvertrag (siehe Beilage) über die Errichtung einer Wärmeerzeugungsanlage durch den Contractor und die Lieferung von Wärme für die Beheizung der Volksschule, des Schulzentrums und des Kindergartens mit einer Laufzeit von 15 Jahren abzuschließen. Mit E-Mail vom 28. November 2018 hat das Amt der Vorarlberger Landesregierung für die Erneuerung der Heizungsanlage mit Finanzierung im VKW-Wärme-Contracting Bedarfszuweisungen für den Pflichtschulanteil und eine Strukturförderung in Aussicht gestellt. Es wird ersucht, dem Abschluss des vorliegenden Wärmelieferungs- und Contractingsvertrages mit der Vorarlberger Kraftwerke AG, Bregenz, die Zustimmung zu erteilen. Beschluss: Nebst einer Darstellung der vorhandenen Bestandsanlage und der neuen Contracting-Anlage erläutert der Bürgermeister die wesentlichsten Eckpunkte des gegenständlichen Contracting-Vertrages. Alle anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung sprechen sich in der Folge für eine möglichst baldige Erneuerung der in der Volksschule Vandans vorhandenen Heizungsanlage aus und genehmigen in diesem Zusammenhang einstimmig a) eine Umsetzung dieses Vorhabens im Rahmen eines Wärme-Contractings mit der Vorarlberger Kraftwerke AG, Bregenz, wobei zur Umsetzung selber die von der Vorarlberger Kraftwerke AG erarbeiteten „Variante II“ kommen soll, sowie b) den Abschluss eines Wärmelieferungs- und Contractingvertrages mit der Vorarlberger Kraftwerke AG, Bregenz, auf Basis des vorliegenden Vertragsentwurfes (Stand 20.11.2018). Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt Bgm. Burkhard Wachter allen für ihr Kommen sowie die konstruktive Mitarbeit und schließt um 20.20 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: Eveline Breuß Burkhard Wachter, Bgm. 17 / 17 34. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. Dezember 2018