20210225_GVE005

Dateigröße 2.78 MB
Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 19:28
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2021-02-25
Erscheinungsdatum 2021-02-25
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Syntax Warning: Invalid number of shared object groups Gemeindeamt Vandans Verhandlungsschrift aufgenommen am 25. Februar 2021 im Zuge einer Videokonferenz (aufgrund der aktuellen Corona-Situation) anlässlich der 5. Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktions­ periode. Auf Grund der Einladung vom 18. Februar 2021 nehmen an der auf heute, 19.30 Uhr, einberufe­ nen Sitzung teil: Liste „Gemeinsam für Vandans“: Bgm. Florian Küng, Vbgm. Ina Bezlanovits, Mag. Christian Egele, Mag. Johannes Wachter, Peter Scheider jun., Ing. Alexander Zimmermann MSc, Ing. Stefan Steininger MSc, Mathias Rinderer, Arno Saxenhammer, Stefan Köberle, Daniel Ritter, Lukas Sturm MBA, Wilfried Bleiner, Mag. Ale­ xander Döblinger, Ferdinand Marent sowie Renate Neve als Ersatzfrau; Liste „An frischa Loft - Parteiunabhänqi.qe Liste Vandans“: Markus Pfefferkorn, Ralf Engelmann, Armin Wachter, Johannes Neher, Walter Stampfer, Chris­ toph Brunold sowie Günther Fitsch als Ersatzperson; Liste „Offene Liste Vandans und die Grünen“: Mag. Nadine Kasper; Entschuldigt: Anita Kesselbacher (GFV), Manuel Zint (AFL) Schriftführerin: GBed. Eveline Breuß Der Vorsitzende eröffnet um 19.30 Uhr die 5. Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt über Microsoft Teams die anwesenden Gemeindevertreter/innen sowie die Schriftführerin und stellt die ordentliche Einladung beziehungsweise die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 4. Sitzung der Gemeindevertretung am 28. Jänner 2021 2. Beschlussfassung zu der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Bildung vom 12. Jänner 2021, zu Tagesordnungspunkt 5 3. Entscheidung zum Ansuchen der GV Mag. Nadine Kasper, ob für interessierte Zuhörer/innen der Zugang zu den Gemeindevertretungssitzungen die in Form einer Videokonferenz gemäß § 46 Abs. 1 letzter Satz des Gemeindegesetzes abgehalten werden, ermöglicht werden soll 4. Anfragebeantwortungen gemäß § 38 Abs. 4 Gemeindegesetz 5. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Raumplanung und Gemeinde­ entwicklung vom 11. Februar 2021 6. Kenntnisnahme des Prüfberichtes der unangemeldeten Kassaprüfung durch den Prüfungs­ ausschuss am 22. Dezember 2020 7. Anpassung der monatlichen Kindergarten- und Kleinkindbetreuungsgebühren für das Be­ treuungsjahr 2021/22 an die vom Land Vorarlberg vorgegebenen Tarife 8. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betref­ fend ein 9. • Gesetz über eine Änderung des Campingplatzgesetzes • Gesetz über eine Änderung des Gesetzes über den Landesvolksanwalt • Verfassungsgesetz über eine Änderung der Landesverfassung • Gesetz über eine Änderung des Antidiskriminierungsgesetzes Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 4. öffentliche Sitzung der Gemeinde­ vertretung am 28. Jänner 2021 Beschlussvorlaqe: Gemäß § 47 des Vorarlberger Gemeindegesetzes ist über jede Sitzung der Gemeindever­ tretung eine Verhandlungsschrift zu führen. Diese Verhandlungsschrift ist spätestens ab der Einberufung der nächsten Sitzung der Ge­ meindevertretung während der Amtsstunden im Gemeindeamt sowie während der nächsten Sitzung zur Einsicht für die Gemeindevertreter aufzulegen. Den Parteifraktionen ist auf ihr Verlangen eine Kopie der Verhandlungsschrift zu übermitteln. Den Gemeindevertretern steht es frei, wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Ver­ handlungsschrift mündlich oder schriftlich, spätestens in der nächsten Sitzung Einwendun­ gen zu erheben, worüber in dieser Sitzung zu beschließen ist. Werden keine Einwendungen erhoben, gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt. Bis zum heutigen Tage sind keine Einwendungen eingelangt. Es wird ersucht, die Verhandlungsschrift über die 4. Sitzung der Gemeindevertretung am 28. Jänner 2021 zu genehmigen. Beschluss: Die Verhandlungsschrift über die 4. Sitzung der Gemeindevertretung am 28. Jänner 2021, welche allen Gemeindevertreter/innen zeitgerecht zugegangen ist, wird mittels Handzeichen genehmigt. 2/19 5 Sitzung Gemeindevertretung vom 25. Februar 2021 Ralf Engelmann, Armin Wachter und Renate Neve haben an der Abstimmung nicht teilge­ nommen, nachdem diese bei der besagten Sitzung nicht anwesend waren. 2. Beschlussfassung zu der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Bil­ dung vom 12. Jänner 2021, zu Tagesordnungspunkt 5 Beschlussvorlaqe: In der letzten Gemeindevertretungssitzung am 28. Jänner 2021 setzten sich die Gemeinde­ vertreter unter Tageordnungspunkt 2. mit den Empfehlungen des Ausschusses für Kinder, Jugend und Bildung vom 12. Jänner 2021 auseinander. Auf Grund eines Formalfehlers wurde zu Tagesordnungspunkt 5 kein Beschluss gefasst. Auszug der Verhandlungsschrift: 5. Antrag gern. § 41 Abs 2 Gemeindegesetz der Fraktion „Offene Liste Vandans und die Grünen“ vom 22. Oktober 2020, weitergeleitet an den Ausschuss in der GVSitzung vom 19.11.2020, bezüglich: Bundesförderung für Investitionsprojekte im Klimaschutz und Bildungsbereich abholen Spielplatz. Die Gemeindevertretung möge beschließen a) Basierend auf dem bereits erarbeiteten Konzept sollen nach Vorliegen der An­ gebote ein oder mehrere Module umgesetzt werden. b) Bei Umsetzung eines Moduls oder mehrerer Module bis 31.12.2021 soll das In­ vestitionsprojekt gemäß den Richtlinien eingereicht werden. Die Vizebürgermeisterin erinnert an die Sitzung der Gemeindevertretung am 19. November 2020. Allen Ausschussmitgliedern sei es bewusst, dass etwas unternommen werden müsse. Zum derzeitigen Zeitpunkt müsse der gewünschte Spielplatz einfach zurückgestellt werden. Erst nach Abklärung der weiteren Vorgangsweise bezüglich Neubaus oder Umbau, könne man die Realisierung des Kinderspielplatzes weiterverfolgen. Mehrheitlich haben sich die Ausschussmitglieder für eine spätere Realisierung des Spielplatzes in dieser besagten Sit­ zung ausgesprochen. Es wird ersucht, zum Tagesordnungspunkt 5 eine Entscheidung zu treffen bzw. ein Be­ schluss zu fassen. Beschluss: Nach einer kurzen Beratung sprechen sich die Damen und Herren mit 23 : 1 Stimmen (Ge­ genstimme Mag. Nadine Kasper) gegen den Antrag der Fraktion „Offene Liste Vandans und die Grünen" vom 22. Oktober 2020, aus. 3. Entscheidung zum Ansuchen der GV Mag. Nadine Kasper, ob für interessierte Zuhörer/innen der Zugang zu den Gemeindevertretungssitzungen, die in Form einer Vide­ okonferenz gemäß § 46 Abs. 1 letzter Satz des Gemeindeqesetzes, ermöglicht werden soll Beschlussvorlaqe: 3/19 5. Sitzung Gemeindevertretung vom 25. Februar 2021 In der letzten Gemeindevertretungssitzung am 28. Jänner 2021 setzten sich die Gemeinde­ vertreter unter Berichte und Allfälliges mit der E-Mail vom 26. Jänner 2021 von Mag. Nadine Kasper auseinander. Es wurde die Frage gestellt, ob es für Interessierte die Möglichkeit gebe, online an der Gemeindevertretungssitzung teilzunehmen. Die Abhaltung einer Gemeindevertretungssitzung im Zuge einer Videokonferenz kann als öffentliche oder nicht öffentliche Sitzung abgehalten werden. Bei einer nicht öffentlichen Sit­ zung ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen und damit für Interessierte nicht zugänglich. Bei einer öffentlichen Gemeindevertretungssitzung in Form einer Videokonferenz ist der Zugang (Link) für Interessierte zu ermöglichen. Voraussetzung ist jedoch die Genehmigung durch die Gemeindevertretung, da gern. § 46 Abs. 1 letzter Satz, Ton- und Bildaufnahmen von der Gemeindevertretung zu genehmigen sind. Die technischen Voraussetzungen für die Abhaltung von Videokonferenzen in zwei unter­ schiedlichen Räumen (Gemeindevertretung und Zuhörer/innen) sind zum einen eine Zoom Business Lizenz für 189, 90 €/Jahr und eine Zoom Video-Webinar Lizenz für 370 €/Jahr bei 100 Zuhörern. Es wird ersucht, zum Ansuchen der GV Mag. Nadine Kasper eine Entscheidung zu treffen bzw. ein Beschluss gern. § 46 Abs. 1 letzter Satz, zu fassen. Beschluss: In seiner Einleitung gibt Bürgermeister Florian Küng zu verstehen, dass die Sitzungen der Gemeindevertretung ehestmöglich in der Rätikonhalle und zwar öffentlich abgehalten wer­ den, sobald es die Situation zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 zulasse. Wie bereits in der Beschlussvorlage ausgeführt worden sei, erfordere die Abhaltung von Video­ konferenzen mit Interessierten, zwei separate Zugänge. Dazu benötige es eine Business Lizenz und eine Zoom-Video-Webinar Lizenz. Diese Zoom-Video Webinar Lizenz sei für Interessierte notwendig. Jeder Interessierte habe somit über einen eigenen Link die Mög­ lichkeit, an einer Sitzung teilzunehmen und zwar ohne Mitsprache- und Abstimmungsmög­ lichkeit. Mag. Nadine Kasper bringt in ihrer Wortmeldung vor, dass sie immer wieder in der Bevölke­ rung angesprochen werde, dass es Interesse zur Teilnahme an den Gemeindevertretungs­ sitzungen gebe, aber derzeit leider keine Möglichkeit bestehe, an einer Sitzung teilzuneh­ men. Mag. Johannes Wachter befürwortet ebenfalls ehestmöglich die Abhaltung von öffentlichen Gemeindevertretungssitzungen in der Rätikonhalle, sobald es die „coronabedingte“ Situa­ tion wieder erlaube. Markus Pfefferkorn gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass heute nicht abgeschätzt werden könne, bis wann die Sitzungen wieder in der Rätikonhalle öffentlich abgehalten wer­ den können. Wenn es nur noch ein- zwei Sitzungen betreffe, dann stehe sich der Ankauf dieser Lizenzen nicht dafür. Wenn die Sitzungen über einen längeren Zeitraum im Zuge einer Videokonferenz abgehalten werden, dann spreche er sich für einen Ankauf dieser bei­ den Lizenzen aus, zumal diese nach einem Jahr gekündigt werden können. Mag. Christian Egele bringt in seiner Wortmeldung zum Ausdruck, dass es eine tolle Ser­ viceleitung für die Bevölkerung wäre, wenn ein solcher Zugang für interessierte Bürger ge­ schaffen werde. Allerdings müsse darauf geachtet werden, dass der Zugang benutzer­ freundlich und zwar ohne technische Hürden möglich sei. Zudem sei wichtig, wie der Bürger diesen Link erhalte, all diese Fragen müssten vorher geklärt werden. Bgm. Florian Küng gibt in seiner Antwort zu verstehen, dass der Zugang einfach zu hand­ haben sei. Jeder Interessierte müsse sich vor der Sitzung im Gemeindeamt melden, damit 4/19 5. Sitzung Gemeindevertretung vom 25. Februar 2021 er einen Zugang erhalte. Wie lange die Gemeindevertretungssitzungen im Zuge einer Vide­ okonferenz abgehalten werden, könne er aus heutiger Sicht leider auch nicht sagen. Der Ankauf von diesen erwähnten Lizenzen könne aber sehr kurzfristig erfolgen. Er plädiere daher, mit dem Ankauf abzuwarten, bis zur Einladung für die nächste Sitzung der Gemein­ devertretung. Sollte es die Situation zulassen, werde die nächste Sitzung wieder öffentlich in der Rätikonhalle abgehalten. Heute sei allerdings wichtig, einen Beschluss zu fassen, ob die Gemeindevertretung, Ton- und Bildaufnahmen von Gemeindevertretungssitzungen, die im Zuge einer Videokonferenz abgehalten werden, genehmigen. Alle Damen und Herren sprechen sich in der Folge einstimmig für die Genehmigung von Bild- und Tonbandaufnahmen gern. 46 Abs. 1 letzter Satz des GG aus, allerdings nur für die Dauer der Sitzungen der Gemeindevertretung, die im Zuge einer Videokonferenz abgehal­ ten werden. 4. Anfraqebeantwortunqen gemäß §38 Abs. 4 Gemeindeqesetz Besphlussvorlaqe: § 38 Rechte Abs. 4: In Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde sind die Mitglieder der Gemeindevertretung berechtigt, in den Sitzungen der Gemeindevertretung mündliche oder schriftliche Anfragen an den Bürgermeister und die Mitglieder des Gemeindevorstandes zu richten. Diese Anfragen sind spätestens in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung, jedenfalls aber innerhalb von drei Monaten zu beantworten. Erfolgt die Beantwortung im Rahmen einer Sitzung der Gemeindevertretung, hat dies unter einem eigenen Tagesord­ nungspunkt zu geschehen; ansonsten hat die Beantwortung schriftlich zu ergehen. In der 4. Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode am 28. Jänner 2021 sind an den Bürgermeister und an das GVO-Mitglied Ralf Engelmann, je eine schriftli­ che Anfrage ergangen. Die Beantwortung beider Anfragen erfolgte schriftlich. Beschluss: Der Vorsitzende gibt zu verstehen, dass die beiden Anfragebeantwortungen allen Gemein­ devertretern mit der Einladung zur heutigen Sitzung ergangen sind. Er werde deshalb auf eine Wiedergabe verzichten. Mag. Nadine Kasper bringt in ihrer Wortmeldung zum Ausdruck, dass in der Beantwortung durch den Bürgermeister was den Begriff „geschlossene Schneedecke" betreffe, nicht klar für jeden verständlich sei. Wie soll ein Wintersportler erkennen, ob ein Fahrverbot gelte oder nicht. Dieses Defizit könne zu gefährlichen Situationen führen und deshalb sollte dies drin­ gend geklärt werden. Der Vorsitzende gibt zu verstehen, dass die Definition betreffend geschlossene Schneede­ cke nicht eindeutig im Gesetz verankert sei. Auch bedingt durch den Höhenunterschied ent­ lang des Güterweges Ganeu, verändere sich die Situation im Zusammenhang der geschlos­ senen Schneedecke. Nach einer Fülle von Wortmeldungen, auch was die Beschädigung des Güterweges und somit die Instandsetzungskosten für die Gemeinde betreffe, gibt der Bürgermeister letztend­ lich zu verstehen, dass diese Problematik mit den Verantwortlichen des Güterweges Ganeu besprochen werden müsse. Zudem werde er mit der Abt. Landwirtschaft und ländlicher 5/19 5. Sitzung Gemeindevertretung vom 25. Februar 2021 Raum (VLR Bregenz) einen Gesprächstermin vereinbaren, um diese Thematik zu bespre­ chen. Er lade heute schon die Gemeindevertreterinnen Mag. Nadine Kasper sowie den Ge­ meindevertreter Walter Stampferein, an diesem Gespräch teilzunehmen. Nachdem keine Fragen gestellt werden, werden die Anfragebeantwortungen und zwar von Bgm. Florian Küng sowie von Ralf Engelmann von den Damen und Herren der Gemeinde­ vertretung zur Kenntnis genommen. 5. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Raumplanung und Gemeindeentwicklung vom 11. Februar 2021 Beschlussvorlaqe: In der Sitzung am 11. Februar 2021 haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Raum­ planung und Gemeindeentwicklung (incl. Verkehr) mit den nachstehenden Anträgen ausei­ nandergesetzt: 1. Stellungnahme zum Antrag vom 02. September 2020 von Frau Nicole Maier, Vandans, um Umwidmung einer ca. 27 m2 großen Teilfläche aus den Grundstücken Nr. 663 und Nr. 695/1 (im Eigentum der illwerke vkw AG) von „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Frei­ fläche-Sondergebiet (Carport)“. 2. Stellungnahme zum Antrag vom 23. September 2020 von Herrn Richard Schoder, Vandans, um Umwidmung einer ca. 781 m2 großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 2006 von „Bauerwartungsfläche-Wohngebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet“. 3. Stellungnahme zum Antrag vom 20. November 2020 von Herrn Markus Burtscher, In­ nerbachstraße 7, Vandans, um Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 1.028 m2 von „Bauerwartungsfläche-Wohngebiet" in „Baufläche-Wohngebiet“ sowie 479 m2 von „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet“ aus dem Grundstück Nr. 391/5, GB Vandans. 4. Stellungnahme zum Antrag vom 21. Dezember 2020 von Herm Egon Schoder, Vandans, um Umwidmung einer Teilfläche von rund 35 m2 aus dem Grundstück Nr. 931/1 sowie aus dem Grundstück Nr. .373/1 von „Freifläche-Landwirtschaftsgebiet“ in „Baufläche-Mischgebiet für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, in dem auch Ferien­ häuser errichtet werden dürfen“. 5. Stellungnahme zum Antrag vom 28. Dezember 2020 von Gustav und Monika Schrei­ ber, Vandans, um Umwidmung einer ca. 50 m2 großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 80/7 von „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Baufläche-Mischgebiet“. 6. Stellungnahme zum Antrag vom 08. Februar 2021 von Herrn Ewald Wachter, Vandans, um Änderung des Flächenwidmungsplanes und Umwidmung einer Teilfläche von ca. 81 m2 aus dem Grundstück Nr. 293 von „Freifläche-Landwirtschaft“ in „BauflächeMischgebiet-La ndwirtschaft“ sowie eine Teilfläche im Ausmaß von 365 m2 aus dem Grundstück Nr. 294 von „Baufläche-Wohngebiet “ in „Baufläche-Mischgebiet-Landwirtschaft“. Es wird ersucht, über die vorliegenden Anträge eine Entscheidung zu treffen bzw. die Än­ derungen des Flächenwidmungsplanes im Entwurf zu beschließen. Beschluss: 6/19 5. Sitzung Gemeindevertretung vom 25 Februar 2021 Bgm. Florian Küng gibt in seiner Einleitung zu verstehen, dass die vorliegenden Anträge vorab mit dem Amtssachverständigen für Raumplanung und Baugestaltung, nämlich Mi­ chael Kaufmann MSc beraten und von diesem für genehmigungsfähig beurteilt worden seien, ausgenommen Antrag Punkt 6. von Ewald Wachter, da dieses Ansuchen zu einem späteren Zeitpunkt eingelangt sei. 1. Antrag vom 02. September 2020 von Nicole Maier, Vandans: Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 27 m2 aus den Grundstücken Nr. 663 und Nr. 695/1 (im Eigentum der illwerke vkw AG) je GB Vandans, von „FreiflächeFreihaltegebiet“ in „Freifläche-Sondergebiet (Carport)", je GB Vandans. Sachverhalt: Das Grundstück Nr. 693 steht im alleinigen Eigentum von Frau Nicole Maier. Laut Grundstücksdatenbank weist dieses eine Fläche von 1.151 m2 auf und liegt in der Par­ zelle „Rodund“. Im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans ist das Grundstück Nr. 693 als „Baufläche - Wohngebiet“ ausgewiesen und bereits mit einem Einfamilien­ wohnhaus bebaut. Im Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans ist der gegenständ­ liche Bereich als „Gelbe Zone“ ausgewiesen. Die Antragstellerin beabsichtigt auf Teilflächen der Grundstücke Nr. 693, Nr. 663 und Nr. 695/1 zwei Carport s an das bestehende Wohnhaus zu errichten. Die Liegenschaf­ ten werden von der „Rodunderstraße“ erschlossen. Das Grundstück Nr. 693 ist sowohl an die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Vandans wie auch die Abwasserbe­ seitigungsanlage der Gemeinde Vandans angeschlossen. Mit dem vorliegenden Antrag ersucht die Antragstellerin um Umwidmung von Teilflä­ chen aus den Grundstücken Nr. 663 und Nr. 695/1 im Ausmaß von zirka 27 m2 von „Freifläche - Freihaltegebiet“ in „Freifläche - Sondergebiet (Carport)“. Die Grundstücke Nr. 663 und Nr. 695/1 befinden sich im Eigentum der illwerke vkw AG. Eine Zustim­ mung seitens der illwerke vkw für die Änderung des Flächenwidmungsplanes liegt vor. Die gegenständlichen Flächen befinden sich in der Hochspannungs-Beschränkungs­ zone. Eine Zustimmung für die Errichtung dieser Carports in diesem Bauverbotsbereich liegt von der illwerke vkw ebenfalls vor. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: In seiner Einleitung informiert Bgm. Florian Küng, dass die vorliegenden Anträge be­ reits mit Michael Kaufmann MSc - Amtssachverständiger für Raumplanung und Bau­ gestaltung - beraten und die nachstehenden Anträge (außer das Ansuchen von Ewald Wachter) von diesem grundsätzlich als genehmigungsfähig beurteilt worden seien. Dem vorliegenden Antrag zufolge plant die Antragstellerin östlich ihres Wohnhauses zwei Carports zu errichten. Das Erteilen einer Baubewilligung für die Errichtung dieser Carports setzt eine entsprechende Flächenwidmung voraus. Die Zustimmungen sei­ tens der illwerke vkw AG liegen vor, zum einen für die Änderung des Flächenwid­ mungsplanes und zum anderen für die Errichtung der Carports in diesem „Bauverbots­ bereich“. Während der Bearbeitung des gegenständlichen Ansuchens wurde von Amtswegen festgestellt, dass eine Teilfläche des Grundstückes Nr. 663 im Ausmaß von 3 m2 noch als „Freifläche-Freihaltegebiet “ gewidmet ist. Diese Teilfläche soll von Amtswegen von „Freifläche-Freihaltegebiet “ in „Baufläche-Wohngebiet“ umgewidmet werden. Angesichts dieser Fakten beziehungsweise Gegebenheiten sprechen sich alle anwe­ senden Mitglieder des Raumplanungsausschusses für eine Änderung des Flächenwid­ 7/19 5. Sitzung Gemeindevertretung vom 25. Februar 2021 mungsplanes, wie von der Antragstellerin beantragt, sowie die Änderung des Flächen­ widmungsplanes von Amtswegen aus und empfehlen der Gemeindevertretung eine Genehmigung des vorliegenden Antrages. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 17. Februar 2021 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vor­ liegenden Antrag bis zum 12. März 2021 bei der Gemeinde Vandans eine Stellung­ nahme abzugeben. Bis heute sind keine negativen Stellungnahmen eingelangt, jedoch endet die Frist erst am 12. März 2021. Beschluss der Gemeindevertretung: Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, sprechen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für eine antragsgemäße Erledigung aus und geneh­ migen in diesem Zusammenhang den Entwurf für die Umwidmung einer zirka 27 m2 großen Teilfläche aus den Grundstücken Nr. 663 und Nr. 695/1 von „Freifläche-Frei­ haltegebiet“ in „Freifläche-Sondergebiet (Carport)“. Zudem befürworten die Mitglieder der Gemeindevertretung die Änderung des Flächenwidmungsplanes von Amts wegen und genehmigen diesbezüglich eine Teilfläche des Grundstückes Nr. 663 im Ausmaß von 3 m2 von „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet“ umzuwidmen. 2. Antrag vom 23. September 2020 von Richard Schoder, Vandans: Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 781 m2 aus dem Grundstück Nr. 2006, GB Vandans, von „Bauerwartungsfläche-Wohngebiet“ in „Baufläche-Wohnge­ biet“, GB Vandans. Sachverhalt: Das Grundstück Nr. 2006 steht im alleinigen Eigentum von Herrn Richard Schoder. Laut Grundstücksdatenbank weist dieses eine Fläche von 6.296 m2 auf und liegt in der Parzelle „Scheibenkopf“. Im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans ist eine Teilfläche im Ausmaß von 1.545 m2 als „Bauerwartungsfläche-Wohngebiet“, die restliche Fläche als „Freifläche-Freihaltegebiet“ ausgewiesen. Die Liegenschaft wird von der „Scheibenkopfstraße“ erschlossen. Das genannte Grundstück ist sowohl an die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Vandans wie auch an die Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Vandans angeschlossen. Mit dem vorliegenden Antrag ersucht der Antragsteller um Umwidmung der bereits als „Bauerwartungsfläche-Wohngebiet“ gewidmeten Teilfläche im Ausmaß von zirka 781 m2 aus dem Grundstück Nr. 2006 in „Baufläche-Wohngebiet“. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Eine Teilfläche des Grundstückes Nr. 2006 im Ausmaß von 1.545 m2 ist im Flächen­ widmungsplan der Gemeinde Vandans als „Bauerwartungsfläche-Wohngebiet“, die restliche Fläche als „Freifläche-Freihaltegebiet“ gewidmet. Die zur Umwidmung gegenständliche Teilfläche soll noch im heurigen Jahr mit einem Einfamilienwohnhaus bebaut werden. Die gegenständliche Teilfläche grenzt west- und nordseitig an bereits bestehendes „Bauland“, sodass im gegenständlichen Fall von einer klassischen Anschlusswidmung gesprochen werden kann. Während der Bearbeitung des gegenständlichen Antrages wurde von Amts wegen fest­ gestellt, dass eine Teilfläche des Grundstückes Nr. 2006 im Ausmaß von ca. 7 m2 als 8/19 5. Sitzung Gemeindevertretung vom 25. Februar 2021 „Freifläche-Freihaltegebiet“ gewidmet ist. Diese Teilfläche soll von Amtswegen von „Freifläche-Freihaltegebiet" in „Baufläche-Wohngebiet“ umgewidmet werden. Angesichts dieser Fakten beziehungsweise Gegebenheiten, sprechen sich alle anwe­ senden Mitglieder des Raumplanungsausschusses für eine Änderung des Flächenwid­ mungsplanes, wie vom Antragsteller beantragt, sowie die Änderung des Flächenwid­ mungsplanes von Amtswegen, aus und empfehlen der Gemeindevertretung eine Ge­ nehmigung des vorliegenden Antrages. Zudem sprechen sich die Mitglieder des Raumplanungsausschusses dafür aus, die Zufahrtstraße auf dem Grundstück Nr. 1994/6 als Verkehrsfläche auszuweisen und empfehlen der Gemeindevertretung in diesem Zusammenhang die Änderung des Flä­ chenwidmungsplanes und zwar das Grundstück Nr. 1994/6 von „Baufläche-Wohnge­ biet" in „Verkehrsfläche-Straße“ von Amts wegen umzuwidmen. Mit dem Antragsteller soll eine raumplanungsrechtliche Vereinbarung (Raumplanungs­ vertrag gemäß § 38a Abs 2 lit a Vlbg RPG) abgeschlossen werden. Mit dieser ist in erster Linie sicherzustellen, dass die zur Umwidmung beantragte Teilfläche des Grund­ stückes Nr. 2006 innert einer Frist von 5 Jahren bebaut werden muss. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 17. Februar 2021 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vor­ liegenden Antrag bis zum 12. März 2021 bei der Gemeinde Vandans eine Stellung­ nahme abzugeben. Bis heute sind keine negativen Stellungnahmen eingelangt, jedoch endet die Frist erst am 12. März 2021. Beschluss der Gemeindevertretung: Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, sprechen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für eine antragsgemäße Erledigung aus und geneh­ migen in diesem Zusammenhang den Entwurf für die Umwidmung einer zirka 781 m2 großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 2006 von „Bauerwartungsfläche-Wohnge­ biet“ in „Baufläche-Wohngebiet “. Zudem befürworten die Mitglieder der Gemeindever­ tretung die Änderung des Flächenwidmungsplanes von Amts wegen und genehmigen diesbezüglich eine Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 2006 im Ausmaß von ca. 7 m2 von „Freifläche-Freihaltegebiet “ in „Baufläche-Wohngebiet“ sowie die bestehende Zu­ fahrtsstraße, Grundstück Nr. 1994/6 im Ausmaß von 223 m2 von „Baufläche-Wohnge ­ biet" in „Verkehrsfläche-Straße" umzuwidmen. 3. Antrag vom 20. November 2020 von Herrn Markus Burtscher, Vandans, Inner­ bachstraße 7: Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 1.028 m2 von „Bauerwartungsfläche­ Wohngebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet “ sowie 479 m2 von „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet“ aus dem Grundstück Nr. 391/5, GB Vandans. Sachverhalt: Das Grundstück Nr. 391/5 steht im alleinigen Eigentum von Herrn Markus Burtscher. Laut Grundstücksdatenbank weist dieses eine Fläche von 1.886 m2 auf und liegt in der Parzelle „Innerbach“. Im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans ist das Grundstück Nr. 391/5 teilweise als „Bauerwartungsfläche-Wohngebiet“ und teilweise als „Freiflä­ che-Freihaltegebiet“ ausgewiesen. Im Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans ist das gesamte Grundstück als „Gelbe Zone“ ausgewiesen. Der Antragsteller beabsichtigt auf dem Grundstück Nr. 391/5 innert der nächsten 5 Jahre mehrere Ferien-Chalets für die gewerbliche Beherbergung zu errichten. Das 9/19 5. Sitzung Gemeindevertretung vom 25. Februar 2021 Grundstück Nr. 391/5 ist im „Räumlichen Entwicklungskonzept Innerbach - Rodund 2017“ als Siedlungsentwicklungsgebiet „Wohnen und Tourismus“ ausgewiesen. Mit dem vorliegenden Antrag ersucht der Antragstellerum Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 391/5 im Ausmaß von ca. 1.028 m2 von „Bauerwartungsfläche-Wohngebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet“ sowie ca. 479 m2 von „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet“. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Dem vorliegenden Antrag zufolge, plant der Antragsteller auf dem Grundstück Nr. 391/5 Ferien-Chalets, zu Zwecken der gewerblichen Beherbergung, zu errichten. Das Erteilen einer Baubewilligung für die Errichtung dieser Ferien-Chalets setzt eine ent­ sprechende Flächenwidmung voraus. Die zur Umwidmung beantragte Teilfläche ist verkehrsmäßig voll erschlossen und verfügt über Anschlussmöglichkeiten an die öf­ fentliche Wasserversorgungs- und die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage. Es wird somit voll und ganz den gemäß § 4 des Vorarlberger Baugesetzes an „Bauland“ geforderten Voraussetzungen entsprochen. Angesichts dieser Fakten beziehungsweise Gegebenheiten, sprechen sich alle anwe­ senden Mitglieder des Raumplanungsausschusses für eine Änderung des Flächenwid­ mungsplanes, wie vom Antragsteller beantragt aus und empfehlen der Gemeindever­ tretung eine Genehmigung des vorliegenden Antrages. Zudem sprechen sich die Mitglieder des Raumplanungsausschusses dafür aus, die Zufahrtsstraße „Spatlaweg“ auf dem Grundstück Nr. 391/6 als Verkehrsfläche auszu­ weisen und empfehlen der Gemeindevertretung in diesem Zusammenhang die Ände­ rung des Flächenwidmungsplanes und zwar das Grundstück Nr. 391/6 von „Bauerwar­ tungsfläche-Wohngebiet “ sowie „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „VerkehrsflächeStraße“ von Amtswegen umzuwidmen. Mit dem Antragsteller soll eine raumplanungsrechtliche Vereinbarung (Raumplanungs ­ vertrag gemäß § 38a Abs 2 lit a Vlbg RPG) abgeschlossen werden. Mit dieser ist in erster Linie sicherzustellen, dass die zur Umwidmung beantragte Teilfläche des Grund­ stückes Nr. 2006 innert einer Frist von 5 Jahren bebaut werden muss. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 17. Februar 2021 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vor­ liegenden Antrag bis zum 12. März 2021 bei der Gemeinde Vandans eine Stellung­ nahme abzugeben. Bis heute sind keine negativen Stellungnahmen eingelangt, jedoch ende die Frist erst am 12. März 2021. Beschluss der Gemeindevertretung: Nach einer recht ausführlichen Diskussion mit einigen offenen Fragen betreffend das geplante Bauvorhaben, sprechen sich die Damen und Herren mehrheitlich dafür aus, den Antrag von Markus Burtscher auf Änderung des Flächenwidmungsplanes heute zu vertagen. Die vielen offenen Fragen sollen mit dem Antragsteller zuerst geklärt werden und im Weiteren soll ein Beschluss in der kommenden Sitzung der Gemeindevertre ­ tung gefasst werden. 4. Antrag vom 21. Dezember 2020 von Herrn Egon Schoder, Vandans: Umwidmung einer Teilfläche von rund 35 m2 aus dem Grundstück Nr. 931/1 sowie aus dem Grundstück Nr. .373/1 von „Freifläche-Landwirtschaftsgebiet“ in „BauflächeMischgebiet für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, in dem auch Ferienhäuser er­ richtet werden dürfen“, je GB Vandans. Sachverhalt: 10/19 5. Sitzung Gemeindevertretung vom 25. Februar 2021 Im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans ist im Bereich der Grundstücke Nr. 931/1 und Nr. .373/1 derzeit eine zirka 49 m2 große Teilfläche als „Baufläche - Mischgebiet für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, in dem auch Feri­ enhäuser errichtet werden dürfen“, gewidmet. Dieses Grundstück ist mit dem Ferien­ haus „Ganeu 260c“ bebaut. Der Antragsteller beabsichtigt das bestehende Ferienhaus „Ganeu 260c“ abzutragen und ein neues Objekt auf dem Grundstück Nr. 931/1 und Nr. .373/1 zu errichten. Das geplante Ferienhaus hat eine verbaute Fläche von 7, 10 x 7, 00 m, jedoch ohne Vordach. Die derzeitige Flächenwidmung stimmt nicht mit der überschirmten Fläche des geplan­ ten Maisäß-Gebäudes überein, daher wird die Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von 35 m2 aus dem Grundstück Nr. 931/1 sowie aus dem Grundstück Nr. .373/1 von „Freifläche-Landwirtschaftsgebiet “ in „Baufläche-Mischgebiet für land- und forstwirt­ schaftliche Zwecke, in dem auch Ferienhäuser errichtet werden dürfen“, beantragt. In der Sitzung am 12. Juli 2018 hat die Gemeindevertretung eine Änderung des Teil­ bebauungsplanes für die Bereiche „Banella, Grubes, Ganeu, Valehr, Schandang und Muleriensch“ beschlossen. Im gegenständlichen Teilbebauungsplan ist unter anderem die überbaute Fläche mit maximal 50 m2 begrenzt worden. Die Dachvorsprünge und Vordächer dürfen maximal 1, 30 m ab Außenwand betragen. Der gegenständliche Teil­ bebauungsplan ist von der Vorarlberger Landesregierung am 20. Februar 2019 geneh­ migt worden. Die Erschließung des Grundstückes Nr. 931/1 erfolgt über den Güterweg Ganeu bzw. über das Grundstück Nr. 928/1, wofür dem Antragsteller ein vertraglich gesichertes Geh- und Fahrrecht eingeräumt worden ist. Die aus dem Wohnobjekt resultierenden Abwässer müssen in eine rundum geschlossene Jauchegrube eingeleitet werden. Die Entsorgung erfolgt nach Bedarf in die ARA Vandans bzw. in die dafür vorgesehene Übernahmestation. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Im beschlossenen Teilbebauungsplan für die Bereiche „Banella, Grubes, Ganeu, Va­ lehr, Schandang und Muleriensch“ ist unter anderem festgelegt worden, dass die zu überbauende Fläche pro Wohnobjekt eine Fläche von maximal 50 m2 nicht überschrei­ ten darf. Im Bereich des Grundstückes Nr. 931/1 und Nr. .373/1 ist bereits eine Teilflä­ che als „Baufläche-Mischgebiet für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, in dem auch Ferienhäuser errichtet werden dürfen“ gewidmet. Der Antragsteller plant das beste­ hende Ferienhaus abzutragen und an der gleichen Stelle ein neues Objekt mit einer verbauten Fläche von 7, 10 x 7, 00 m, jedoch ohne Vordach, zu errichten. Angesichts dieser Fakten beziehungsweise Gegebenheiten, sprechen sich alle anwe­ senden Mitglieder des Raumplanungsausschusses für eine Änderung des Flächenwid­ mungsplanes, wie vom Antragsteller beantragt aus und empfehlen der Gemeindever­ tretung eine Genehmigung des vorliegenden Antrages. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 17. Februar 2021 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vor­ liegenden Antrag bis zum 12. März 2021 bei der Gemeinde Vandans eine Stellung­ nahme abzugeben. Bis heute sind keine negativen Stellungnahmen eingelangt, jedoch endet die Frist erst am 12. März 2021. Beschluss der Gemeindevertretung: Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, sprechen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für eine antragsgemäße Erledigung aus und geneh­ migen in diesem Zusammenhang den Entwurf für die Umwidmung einer zirka 35 m2 großen Teilfläche aus den Grundstücken Nr. 931/1 und Nr. .373/1 von „Freifläche- 11/19 5. Sitzung Gemeindevertretung vom 25. Februar 2021 Landwirtschaftsgebiet" in „Baufläche-Mischgebiet für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, in dem auch Ferienhäuser errichtet werden dürfen“. 5. Antrag vom 28. Dezember 2020 von Gustav und Monika Schreiber, Vandans: Umwidmung einer ca. 50 m2 großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 80/7 von Frei­ fläche-Freihaltegebiet“ in „Baufläche-Mischgebiet“. Sachverhalt: Das Grundstück Nr. 80/7 steht je zur Hälfte im Eigentum von Gustav und Monika Schreiber. Laut Grundstücksdatenbank weist dieses eine Fläche von 684 m2 auf und liegt in der Parzelle „Zwischenbach“. Im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans ist das Grundstück Nr. 80/7 im Ausmaß von ca. 478 m2 als „Baufläche-Mischgebiet“ und die restliche Flä­ che im Ausmaß von ca. 206 m2 als „Freifläche-Freihaltegebiet“ ausgewiesen. Im Ge­ fahrenzonenplan der Gemeinde Vandans ist das Grundstück als „Gelbe Zone“ sowie als „Rote Zone“ ausgewiesen. Der Sohn der Antragsteller beabsichtigt das Dachgeschoss des Wohnhauses „Rätikon­ straße 28“ als Wohnung auszubauen. Der Zugang zu dieser Wohnung soll nordseitig durch eine Außentreppe erfolgen. Der Teilbereich in dem die Außentreppe errichtet werden soll, ist im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans als „Freifläche-Freihaltegebiet“ ausgewiesen. Mit dem vorliegenden Antrag ersuchen die Antragsteller um Umwidmung einer Teilflä­ che aus dem Grundstück Nr. 80/7 (Gelbe Gefahrenzone) im Ausmaß von ca. 50 m2 von „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Baufläche-Mischgebiet“. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Dem vorliegenden Antrag zufolge plant der Sohn der Antragsteller das Dachgeschoss des Wohnhauses „Rätikonstraße 28“ als Wohnung auszubauen. Der Zugang zu dieser Wohnung soll nordseitig durch eine Außentreppe erfolgen. Das Erteilen einer Baube­ willigung setzt eine entsprechende Flächenwidmung voraus. Die zur Umwidmung be­ antragte Teilfläche ist verkehrsmäßig voll erschlossen und verfügt über Anschlussmög­ lichkeiten an die öffentliche Wasserversorgung und die öffentliche Abwasserbeseiti­ gungsanlage. Es wird somit voll und ganz den gemäß § 4 des Vorarlberger Baugeset­ zes an „Bauland“ geforderten Voraussetzungen entsprochen. Nach Auffassung der Mitglieder des Raumplanungsausschusses gibt es keine Gründe, die gegen eine Umwidmung der von den Antragstellern begehrten Fläche in „Bauflä­ che-Mischgebiet“ sprechen. Während der Bearbeitung des gegenständlichen Antrages wurde von Amts wegen fest­ gestellt, dass eine Teilfläche aus dem angrenzenden Grundstück Nr. 80/5 im Ausmaß von ca. 36 m2 als „Freifläche-Freihaltegebiet“ gewidmet ist. Diese Teilfläche soll von Amtswegen von „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Baufläche-Mischgebiet“ bis hin zur „Ro­ ten Gefahrenzone“ umgewidmet werden. Angesichts der Gegebenheiten bzw. dieser Beurteilung durch den Raumplanungsaus­ schuss wird der Gemeindevertretung die Genehmigung dieses Antrages sowie die Än­ derung des Flächenwidmungsplanes von Amtswegen empfohlen. Stellungnahme der Anrainer: 12/19 5. Sitzung Gemeindevertretung vom 25. Februar 2021 Mit Schreiben vom 17. Februar 2021 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vor­ liegenden Antrag bis zum 12. März 2021 bei der Gemeinde Vandans eine Stellung­ nahme abzugeben. Bis heute sind keine negativen Stellungnahmen eingelangt, jedoch endet die Frist erst am 12. März 2021. Beschluss der Gemeindevertretung: Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, sprechen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für eine antragsgemäße Erledigung aus und geneh­ migen in diesem Zusammenhang den Entwurf für die Umwidmung einer zirka 50 m2 großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 80/7 von „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Baufläche-Mischgebiet“. 6. Antrag vom 08. Februar 2021 von Ewald Wachter, Vandans: Umwidmung einer Teilfläche von ca. 81 m2 aus dem Grundstück Nr. 293 von „Freiflä­ che-Landwirtschaft“ in „Baufläche-Mischgebiet-Landwirtschaft“ sowie eine Teilfläche im Ausmaß von 365 mz aus dem Grundstück Nr. 294 von „Baufläche-Wohngebiet“ in „Baufläche-Mischgebiet-Landwirtschaft“. Sachverhalt: Die Grundstücke Nr. 293 und Nr. 294 stehen im alleinigen Eigentum von Ewald Wach­ ter. Laut Grundstücksdatenbank weist das Grundstück Nr. 293 eine Fläche von 9.747 m2 auf und liegt in der Parzelle „Innerbach“. Das Grundstück Nr. 294 weist eine Fläche von 1.979 m2 auf und die Bauparzelle Nr. .841 weist eine Fläche von 125 m2 auf. Im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans ist das Grundstück Nr. 293 teilweise als „Freifläche-Landwirtschaft“, „Freifläche-Freihaltegebiet“ und als „Wald“ ausgewiesen. Das Grundstück Nr. 294 ist im Flächenwidmungsplan als „Bau­ fläche-Wohngebiet “ und als „Baufläche-Mischgebiet-Landwirtschaft“ ausgewiesen. Im Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans scheinen die zur Umwidmung beantrag­ ten Teilflächen als „Gelbe Zone“ auf. Der Antragsteller beabsichtigt im bestehenden Stallgebäude auf Grundstück Nr. 293 ein Materiallager einzurichten. Auf der Nordseite des Stallgebäudes auf Grundstück Nr. 294 ist die Errichtung einer Fahrzeughalle für landwirtschaftliche Gerätschaften ge­ plant. Eine Baubewilligung bzw. eine Verwendungsänderung setzt eine dementsprechende Flächenwidmung voraus. Mit dem vorliegenden Antrag ersucht der Antragsteller um Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 293 (Gelbe Gefahrenzone) im Ausmaß von ca. 81 m2 von „Freifläche-Landwirtschaft“ in „Baufläche-Mischgebiet-Landwirtschaft“ sowie eine Teilfläche im Ausmaß von 365 m2 aus dem Grundstück Nr. 294 (Gelbe Gefahrenzone) von „Baufläche-Wohngebiet" in „Baufläche-Mischgebiet-Landwirtschaft“. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Dem vorliegenden Antrag zufolge plant der Antragsteller im bestehenden Stallgebäude ein Materiallager einzurichten. Auf der Nordseite des Stallgebäudes auf dem Grund­ stück Nr. 294 soll eine Fahrzeughalle für die landwirtschaftlichen Gerätschaften errich­ tet werden. Das Erteilen einer Baubewilligung setzt eine entsprechende Flächenwid­ mung voraus. Die zur Umwidmung beantragte Teilfläche ist verkehrsmäßig voll er­ schlossen und verfügt über Anschlussmöglichkeiten an die öffentliche Wasserversor­ gung und die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage. Es wird somit voll und ganz den gemäß § 4 des Vorarlberger Baugesetzes an „Bauland“ geforderten Voraussetzungen entsprochen. 13/19 5. Sitzung Gemeindevertretung vom 25. Februar 2021 Nach Auffassung der Mitglieder des Raumplanungsausschusses gibt es keine Gründe, die gegen eine Umwidmung in die vom Antragsteller begehrte Fläche in „Baufläche­ Mischgebiet-Landwirtschaft“ sprechen. Angesichts der Gegebenheiten bzw. dieser Beurteilung durch den Raumplanungsaus­ schuss wird der Gemeindevertretung die Genehmigung dieses Antrages empfohlen. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 17. Februar 2021 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vor­ liegenden Antrag bis zum 12. März 2021 bei der Gemeinde Vandans eine Stellung­ nahme abzugeben. Bis heute sind keine negativen Stellungnahmen eingelangt, jedoch endet die Frist erst am 12. März 2021. Beschluss der Gemeindevertretung: Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, sprechen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für eine antragsgemäße Erledigung aus und geneh­ migen in diesem Zusammenhang den Entwurf für die Umwidmung einer zirka 81 m2 großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 293 von „Freifläche-Landwirtschaftsgebiet“ sowie eine Teilfläche im Ausmaß von ca. 365 m2 aus dem Grundstück Nr. 294 von „Baufläche-Wohngebiet“ in „Baufläche-Mischgebiet-Landwirtschaft“. 6. Kenntnisnahme des Prüfberichtes der unangemeldeten Kassaprüfung durch den Prü­ fungsausschuss am 22. Dezember 2020 Beschlussvorlage: Gemäß § 52 des Vorarlberger Gemeindegesetzes Abs.4 ist über das Ergebnis der Prüfung der Gemeindevertretung ein schriftlicher Bericht des Prüfungsausschusses ohne unnötigen Aufschub vorzulegen. Wenn ein Mitglied oder mehrere Mitglieder des Prüfungsausschusses einen Minderheitenbericht abgeben wollen, so haben sie das Recht, innerhalb von zwei Wo­ chen ab Beschlussfassung des Berichtes einen solchen schriftlich zu erstatten, der dem Bericht des Prüfungsausschusses anzufügen ist. Vor der Vorlage an die Gemeindevertre ­ tung ist dem Bürgermeister und der mit der Leitung der Buchhaltungs- und Kassengeschäfte betrauten Person Gelegenheit zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme zu geben. Diese Stellungnahmen sind der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu bringen. Den Partei­ fraktionen ist je eine Kopie des Berichtes und der allfälligen Stellungnahmen mindestens eine Woche vor der Gemeindevertretungssitzung, in der der Bericht behandelt wird, zu über­ mitteln. Auf das Recht zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme durch den Bürgermeister oder den Gemeindekassierer wird verzichtet. Es wird ersucht, den angefügten Prüfbericht der unangemeldeten Kassaprüfung durch den Prüfungsausschuss am 22. Dezember 2020 zur Kenntnis zu nehmen. Beschluss: Der Prüfbericht vom 22. Dezember 2020, so der Vorsitzende in seiner Einleitung, sei allen Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellt worden. Bei dieser Prüfung sei der Bargeldbestand sowie sämtliche Bankstände auf ihre Richtigkeit überprüft worden, dabei seien keine Mängel bzw. Unstimmigkeiten fest­ gestellt worden. Auf Ersuchen von Bgm. Florian Küng gibt Mag. Nadine Kasper zu verstehen, dass die un­ angemeldete Kassaprüfung am 22. Dezember 2020 deshalb durchgeführt worden sei, weil 14/19 5. Sitzung Gemeindevertretung vom 25. Februar 2021 es das Gesetz so bestimme und nicht um den Gemeindekassier zu ärgern. Im Gemeinde­ gesetz § 52 Abs. 3 sei klar geregelt, dass der Prüfungsausschuss neben der Überprüfung des Rechnungsabschlusses die Gebarung mindestens zweimal jährlich, einmal hievon un­ vermutet, sowie außerdem bei jedem Wechsel der mit der Leitung der Buchhaltungs- und Kassengeschäfte betrauten Person zu überprüfen habe. Den richtigen Zeitpunkt für eine unangemeldete Kassaprüfung werde es wahrscheinlich nie geben. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, nehmen die Mitglieder der Ge­ meindevertretung den Prüfbericht der unangemeldeten Kassaprüfung am 22. Dezember 2020 zur Kenntnis. 7. Anpassung der monatlichen Kindergarten- und Kleinkindbetreuunqsqebühren für das Betreuungsjahr 2021/22 an die vom Land vorgegebenen Tarife Beschlussvorlaqe: Seit dem Jahr 2016/17 ist die Vorarlberger Landesregierung bemüht die Tarife zu verein­ heitlichen. Gemäß § 4 Abs. 1 lit. a) der Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung zur so­ zialen Staffelung der Elterntarife in Kinderbetreuungseinrichtungen werden die Tarife des Tarifkorridors jährlich im September entsprechend dem Lebenshaltungskostenindex ange­ passt. Mit September 2021 werden die Tarife des Tarifkorridors um 1, 47 Prozent erhöht. Entsprechend diesen Beschlüssen der Vorarlberger Landesregierung sind die bestehenden Tarife entsprechend anzupassen und zwar: Kindergarten Vandans: Betreuungsjahr 2021/22 - monatliche Gebühren Modul I Montag bis Freitag jeweils von 07.30 bis 12.30 Uhr Ermäßigung (im Einzelfall auf Antrag) € 37, 54 € 21, 45 Modul II Montag bis Freitag jeweils von 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr Ermäßigung (im Einzelfall auf Antrag) € 51, 75 € 26, 81 Erweiterungsmodule zu Modul II: Montag und Mittwoch jeweils von 13.00 bis 16.00 Uhr Dienstag und Donnerstag jeweils von 13.00 bis 17.00 Uhr Modul III ein Nachmittag Montag oder Mittwoch Ermäßigung (im Einzelfall auf Antrag) Dienstag oder Donnerstag Ermäßigung (im Einzelfall auf Antrag) € 8, 52 € 3, 22 € 11, 37 € 4, 29 Modul IV zwei Nachmittage Montag und Mittwoch Ermäßigung (im Einzelfall auf Antrag) Montag oder Mittwoch und Dienstag oder Donnerstag Ermäßigung (im Einzelfall auf Antrag) 15/19 5. Sitzung Gemeindevertretung vom 25. Februar 2021 € € € € 17, 05 6, 44 19, 89 7, 51 Dienstag und Donnerstag Ermäßigung (im Einzelfall auf Antrag) € € 22, 73 8, 55 Modul V drei Nachmittage Montag, Mittwoch und Dienstag oder Donnerstag Ermäßigung (im Einzelfall auf Antrag) Dienstag, Donnerstag und Montag oder Mittwoch Ermäßigung (im Einzelfall auf Antrag) € € € € 28, 42 10, 73 31, 26 11, 80 Modul VI vier Nachmittage Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag Ermäßigung (im Einzelfall auf Antrag) € € 39, 79 15, 02 5-jährige Kinder erhalten eine Ermäßigung von 25 Std/Wo Ermäßigung bei ermäßigten Tarifen € € 37, 54 21, 45 Mittagessen pro Essen € 4.50 Kleinkinderbetreuungseinrichtung „Schnäggahüsle“ für 2 und 3 jährige Kinder: Be­ treuungsjahr 2021/22 - monatliche Gebühren Modul I (08.00 bis 12.00 Uhr = 4 Stunden) 2-jährige 2-jährige 2-jährige 2-jährige Kinder 2 Kinder 3 Kinder 4 Kinder 5 Tage Tage Tage Tage pro pro pro pro € 60, 00 € 90, 00 € 120, 00 € 150, 00 Woche Woche Woche Woche Modul II (07.30 bis 12.30 Uhr = 5 Stunden) 2-jährige 2-jährige 2-jährige 2-jährige Kinder 2 Kinder 3 Kinder 4 Kinder 5 Tage Tage Tage Tage pro pro pro pro € 75, 00 € 112, 50 € 150, 00 € 186, 25 Woche Woche Woche Woche Modul III (07.00 Uhr bis 13.00 Uhr = 6 Stunden) 2-jährige 2-jährige 2-jährige 2-jährige Kinder 2 Kinder 3 Kinder 4 Kinder 5 Tage Tage Tage Tage pro pro pro pro € 90, 00 € 135, 00 € 178, 75 € 257, 50 Woche Woche Woche Woche 3-jährige Kinder bis 25 wöchentliche Betreuungsstunden 3-jährige Kinder Modul III 5 Tage pro Woche € € 38, 00 72, 50 Es wird nun ersucht, zum vorliegenden Antrag eine Entscheidung zu treffen. Beschluss: Dem Antrag des Vorsitzenden, die Kindergarten- und Kleinkindbetreuungsgebühren für das Betreuungsjahr 2021/22 an die vom Land Vorarlberg vorgegebenen Tarife anzupassen, so­ wie die Betreuungszeiten auszuweiten, wird einstimmig zugestimmt. 16/19 5. Sitzung Gemeindevertretung vom 25. Februar 2021 8. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages be­ treffend ein • Gesetz über eine Änderung des Campingplatzgesetzes • Gesetz über eine Änderung des Gesetzes über den Landesvolksanwalt • Verfassungsgesetz über eine Änderung der Landesverfassung • Gesetz über eine Änderung des Antidiskriminierungsgesetzes Beschlussvorlage: Diese Beschlüsse wurden vom Landtag am 03. Februar 2021 für nicht dringlich erklärt. Sie unterliegen daher der Volksabstimmung, wenn eine solche innerhalb von 8 Wochen nach obigem Tag verlangt wird (Art. 35 der Landesverfassung). Ein solches Verlangen kann unter anderem von wenigstens 10 Gemeinden aufgrund von Gemeindevertretungsbeschlüssen gestellt werden. Sofern zu einem der oben angeführten Gesetze die Durchführung einer Volksabstimmung verlangt wird, hat dies die Gemeindevertretung zu beschließen. Beschluss: Nach einer Erläuterung durch Frau Mag. Nadine Kasper sprechen sich alle anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung dafür aus, diese nicht dringlichen Beschlüsse des Vorarlberger Landtages keiner Volksabstimmung zu unterziehen. 9. Berichte und Allfälliges Bürgermeister Florian Küng berichtet, dass > Frau Elisabeth Gruber von der Humanity Memorial Group Oberland mit E-Mail vom 25. Februar 2021 auf die Totengedenken und Totengeläute aufmerksam macht. Am 28. Februar 2021, 15.00 Uhr, soll das erste Mal die große Glocke des Schrunser Münster aus diesem Anlass läuten. Das Montafon habe eine ganz lange Tradition in der Flücht­ lingshilfe zur Rettung bedrohter Menschen. > in der Sitzung des Gemeindevorstandes am 23. Februar 2021 die Vergabe zum Verkauf der gemeindeeigenen Grundstücke beraten und beschlossen worden sei. Für zwei Grundstücke seien keine Angebote abgegeben worden. In den kommenden Wochen sollen die weiteren Interessenten darüber informiert werden. > am 13. Mai 2021 das Rätikonbad in die heurige Badesaison starte. Vom 01. bis 30. April 2021 gebe es „montafonweit" wieder einen Saisonkarten-Vorverkauf, bei dem 10 % Ra­ batt beim Kauf einer Saisonkarte gewährt werde. Unter Punkt „Allfälliges“ ergeben sich folgende Wortmeldungen: Armin Wachter: Sollte es zu einem Stromausfall/Blackout in unserer Gemeinde kommen würde mich interessieren, wie unserer Gemeinde für eine solche Katastrophe gerüstet bzw. vorbereitet ist? Antwort des Bürgermeisters: Die Ortsfeuerwehr Vandans besitzt einige Notstromaggre­ gate. In der Gemeinde Vandans sind nur einige wenige kritische Infrastrukturen vorhanden. Sich für ein solches Szenario vorzubereiten, wird schwierig sein. 17/19 5. Sitzung Gemeindevertretung vom 25 Februar 2021 Ing. Stefan Steininger MSc: Es ist schwer vorstellbar, dass es zu einem europaweiten Blackout kommt. Diese Thematik ist sehr umfangreich und daher schlage ich vor, wir be­ sprechen dieses Thema innerhalb eines Ausschusses. Mag. Nadine Kasper: Ich habe heute Nachmittag einen Antrag mit folgendem Wortlaut ein­ gebracht: Die Gemeindevertretung möge beschließen: 1. Ein Chiplesegerät wird zeitnah erworben. Dieses soll bei Bedarf auch den Vandanserinnen und Vandansern zur Verfügung gestellt werden. 2. Der Vollzugriff auf die bundesweite Heimtierdatenbank wird beantragt. Antwort des Bürgermeisters: Über diesen Antrag wird in der nächsten Sitzung der Ge­ meindevertretung ein Beschluss gefasst. Sollte sich die Gemeindevertretung entschließen, ein Chiplesegerät anzuschaffen, wäre es wichtig, sich heute schon Gedanken zu machen, wo dieses Auslesegerät stationiert werden soll. Mag. Alexander Döblinger: Ich könnte mir vorstellen, dass dieses Chiplesegerät neben dem Defibrillator im Foyer des Gemeindeamtes stationiert wird. Es wäre somit für jeden Bürger öffentlich zugänglich. Walter Stampfer: Ich möchte neuerlich nachfragen, ob die Straßenschäden in der Rellstal­ straße zwischenzeitlich begutachtet worden sind und wann mit den Sanierungsarbeiten be­ gonnen wird. Antwort des Bürgermeisters: Anfang März findet ein Ortsaugenschein mit einem Sach­ verständigen statt. Nach diesem Ortsaugenschein wird über die weitere Vorgehensweise eine Entscheidung getroffen. Walter Stampfer: Mir ist unverständlich, dass entlang des Gaualangaweges und zur Hang­ seite hin, weitere Grundstücke in Bauland umgewidmet worden sind. Die Lawinensituation im Jänner hat verdeutlicht, dass es bei starken Schneefällen im Bereich der beiden neu errichteten Wohnhäuser zu kritischen Situationen kommen kann. Auch der angrenzende, nordseitig vorhandene Wald führt immer wieder zu problematischen Situationen. Antwort des Bürgermeisters: Die starken Schneefälle Mitte Jänner sind Ausnahmen. Der gegenständliche Hang wurde von der örtlichen Lawinenkommission für einige Tage ge­ sperrt. Vor der Änderung des Flächenwidmungsplanes wurde auch eine Stellungnahme der Wildbach- und Lawinenverbauung eingeholt, da dieser Bereich in der „gelben Gefahren­ zone“ liegt. Von seitens der Wildbach- und Lawinenkommission wurden bei der Errichtung dieser angesprochenen Neubauten einige Auflagen gefordert. Bei künftigen Umwidmungsanträgen muss sicherlich noch mehr Augenmerk auf die Baumlängen gelegt werden. Walter Stampfer: Wie sieht die Zukunft der hauptberuflichen Bauern in unserer Gemeinde und auch montafonweit aus? Dem „Bauernsterben“ muss dringend entgegengesteuert und sollte diskutiert und beraten werden. Wann ist eine Sitzung des Landwirtschaftsausschusses geplant? Antwort des Bürgermeisters: Dieses Problem ist mir bekannt. Im Frühjahr wird es eine Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaft geben. Wenn Du eine Idee hast, lass es mich Wissen. Walter Stampfer: Wann tagt die Sitzung des Tourismusausschusses? Mag. Christian Egele: Die 1. Sitzung des Ausschusses für Tourismus findet am 04. März 2021 statt. Ein Terminaviso ist bereits am 19. Februar 2021 an dich als Mitglied sowie an alle übrigen Ausschussmitglieder ergangen. 18/19 5. Sitzung Gemeindevertretung vom 25. Februar 2021 Arno Saxenhammer: Die Daunerstaße ist eine einspurige Durchzugsstraße. Die Höchst­ geschwindigkeit beträgt 40 km/h. Diese Straße befindet sich mitten im Wohngebiet, in dem auch viele Kinder leben, die auf bzw. neben dieser Straße spielen. Meinem Empfinden nach wäre es äußerst wichtig, dass die Daunerstraße nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h befahren werden darf. Wilfried Bleiner: Ich plädiere für eine generelle 30 km/h-Beschränkung auf allen Gemein­ destraßen. Antwort des Bürgermeisters: Ich nehme diese Anregung gerne auf. In der nächsten Sit­ zung des Sicherheitsteams soll eingehend beraten werden und eine Empfehlung an die Ge­ meindevertretung ausgearbeitet werden. Mag. Nadine Kasper: In diesem Zusammenhang sollten auch die Fußgänger-Übergänge im Ortsgebiet nochmals hinterfragt werden. Gerade ein Fußgänger-Übergang zum Rätikon­ bad im Kreuzungsbereich Rellstalstraße/Dorfstraße/Schwimmbadstraße wäre nach wie vor wichtig. Renate Neve: Der Obmann des Krankenpflegevereines Außermontafon würde der neu ge­ wählten Gemeindevertretung gerne in einer der kommenden Sitzungen seine Tätigkeiten und Leistungen persönlich vorstellen. Antwort des Bürgermeisters: Eine solche Präsentation, durch den Obmann des Kranken­ pflegevereines, nehme ich gerne in einer der kommenden Sitzungen an. Walter Stampfer: Coronabedingt wurden unzählige Veranstaltungen von Montafon Touris­ mus im letzten Jahr abgesagt bzw. verschoben. Das vorgesehene Budget müsste deshalb noch weitestgehend vorhanden sein. Wie werden diese vorhandenen Budgetmittel einge­ setzt? Bekommen die Gemeinden ihre Anteile refundiert? Antwort des Bürgermeisters: Diesbezüglich gab es schon Gespräche mit Montafon Tou­ rismus, jedoch noch keine konkrete Vorgehensweise, wie diese Geldmittel eingesetzt wer­ den. Mag. Christian Egele: Ich hatte heute ein Gespräch mit Manuel Bitschnau, dem Geschäfts­ führer der Montafon Tourismus AG. Unter anderem wurden auch die vorhandenen Reserven angesprochen. Laut Auskunft von Manuel Bitschnau werde dies in der kommenden Gene­ ralversammlung beraten. Von Manuel Bitschnau sei signalisiert worden, dass verschiedene anstehende Projekte in den Gemeinden mitfinanziert werden. Daniel Ritter: Bald beginnt die heurige Fahrrad-Saison. Gibt es schon eine Alternative für die Böschisstraße? Auf der Böschisstraße ist es in der Vergangenheit immer wieder zu brenzligen Situationen zwischen Radfahrern und Autofahrern gekommen. Mag. Nadine Kasper: Im vergangenen Herbst hat bereits eine Begehung stattgefunden. Anfang März gibt es ein neuerliches Treffen mit dem Zuständigen von der Landesregierung, damit bald eine Lösung bzw. eine neue Trasse für den Radweg im gegenständlichen Bereich gefunden werde. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt Bgm. Florian Küng allen für ihre Teilnahme und schließt um 22.30 Uhr die Sitzung. Der Vorsitzende: Für die Richtigkeit ~ Florian Küng, Bgm Eveline Breuß 19/19 5. Sitzung Gemeindevertretung vom 25. Februar 2021