20181018_GVE033

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 19:29
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2018-10-18
Erscheinungsdatum 2018-10-18
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Inhalt des Dokuments

GEMEINDEAMT VANDANS Verhandlungsschrift aufgenommen am 18. Oktober 2018 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anlässlich der 33. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 11. Oktober 2018 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Liste „Gemeinsam für Vandans“: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Mag. Christian Egele, Luzia Klinger, Florian Küng, Ing. Alexander Zimmermann MSc, Günter Fritz, Peter Scheider, Stefan Steininger BSc, Mag. Johannes Wachter, Gerhard Flatz, Ina Bezlanovits, DI Thomas Hepberger sowie Ferdinand Marent, Hildegard Funk und Renate Neve als Ersatzleute. Liste „An frischa Loft – Parteiunabhängige Liste Markus Pfefferkorn“: Markus Pfefferkorn, Kornelia Wachter, Armin Wachter, Johannes Neher, Klaus Dreier, Walter Stampfer sowie Thomas Slovik und August Montibeller als Ersatzleute. Liste „Grüne und Parteifreie Vandans“: Mag. Nadine Kasper Entschuldigt: Vbgm. Michael Zimmermann (GFV), Stefan Jochum (GFV), Marko Schoder (GFV), Manuel Zint (AFL) und Andrea Vallaster-Ganahl (AFL) Schriftführerin: GBed. Eveline Breuß Pünktlich um 20.00 Uhr eröffnet der Vorsitzende die 33. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin sowie die Zuhörer und stellt die ordentliche Einladung beziehungsweise die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 32. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 06. September 2018 2. Bezeichnung von Verkehrsflächen im Gemeindegebiet Vandans gemäß § 15 Abs. 3 und 4 des Vorarlberger Gemeindegesetzes – Ergänzung 3. Zustimmung zur Vermessung des „Waldweges“ und in diesem Zusammenhang zum Kauf und Verkauf von Teilflächen 4. Stellungnahme zum Ansinnen der Vorarlberger Landesregierung, die Eisenbahnkreuzung bei km 7, 330 der Montafonerbahn-Strecke für den Verkehr aus Vandans in Fahrtrichtung L 188 zu sperren 5. Kenntnisnahme bzw. Genehmigung der Empfehlungen des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft vom 13. September 2018 6. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Raumplanung und Gemeindeentwicklung vom 03. Oktober 2018 7. Ergänzungswahl auf Antrag der Liste „Gemeinsam für Vandans“ in den Ausschuss für Tourismus 8. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 32. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 06. September 2018 Die Verhandlungsschrift über die 32. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 06. September 2018, welche allen Gemeindevertreter/innen zeitgerecht zugegangen ist, wird einstimmig genehmigt. Mag. Christian Egele, Ferdinand Marent, Hildegard Funk, Kornelia Wachter, Walter Stampfer und Thomas Slovik haben an der Abstimmung nicht teilgenommen, nachdem diese bei der besagten Sitzung nicht anwesend waren. 2. Bezeichnung von Verkehrsflächen im Gemeindegebiet Vandans gemäß § 15 Abs. 3 und 4 des Vorarlberger Gemeindegesetzes - Ergänzung Beschlussvorlage: In der Sitzung am 16. Dezember 2010, Tagesordnungspunkt 2., hat die Gemeindevertretung Vandans gemäß § 15 Abs. 3 und 4 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 des Vorarlberger Gemeindegesetzes die Bezeichnung von Verkehrsflächen mit Namen beschlossen. Eine entsprechende Verordnung ist am 17. Dezember 2010 erlassen worden. Die gegenständliche Verordnung ist in den vergangenen Jahren schon mehrmals „ergänzt“ worden. Über das neugebildete Grundstück Nr. 1356/2 verläuft eine Zufahrtsstraße, mit welcher mehrere Grundstücke erschlossen werden. Das eine oder andere dieser Grundstücke soll in absehbarer Zeit bebaut werden. Die Zuweisung einer Hausnummer setzt die Bezeichnung dieser Zufahrtsstraße mit einem Namen voraus. Es wird daher ersucht, diese „Verkehrsfläche“ mit einem Namen zu bezeichnen. Beschluss: Bürgermeister Burkhard Wachter informiert eingangs, dass er gestern eine E-Mail von Gemeindevertreterin Mag. Nadine Kasper erhalten habe. In der besagten E-Mail äußere diese die Überlegung, dieser neuen Zufahrtsstraße den Namen „Josef-Plangger-Weg“ zu geben. Josef Plangger habe in Innsbruck Theologie studiert und sei am 26. Juli 1925 zum Priester 2 / 17 33. Sitzung Gemeindevertretung vom 18. Oktober 2018 geweiht worden. Seine Primiz habe er in der Gemeinde Vandans gefeiert. Außerdem habe es zur Gemeinde Vandans immer einen besonderen Bezug gegeben, da er hier im Ort immer wieder als Urlaubsvertretung tätig auch sein Vater als Leiter der Zollabteilung in Vandans tätig gewesen sei. Seine Eltern und auch er seien auf dem Friedhof in Vandans bestattet worden. Im Übrigen habe sich dieser auch einen Namen als „Widerstandskämpfer“ unter dem NS-Regime gemacht. In weiterer Folge informiert der Vorsitzende, dass sich die neue Weganlage in der Nähe des ehemaligen Traditionsgasthauses „Zimba“ befinde. Heuer jähre sich zum 170. Mal die Erstbesteigung der Zimba durch Herrn Anton Neyer aus Bludenz. Er plädiere angesichts dieser Fakten dafür, die besagte Weganlage als „Anton-Neyer-Weg“ zu bezeichnen. Eine kommende Weganlage soll dann im Gedenken an Pfarrer Josef Plangger nach diesem benannt werden. Nach einer kurzen Beratung sprechen sich alle Damen und Herren einstimmig für die Benennung der über das Grundstück Nr. 1356/1 führenden Weganlage als „Anton-NeyerWeg“ aus. Mag. Christian Egele hat wegen Befangenheit weder an der Beratung noch an der Abstimmung selber teilgenommen. 3. Zustimmung zur Vermessung des „Waldweges“ und in diesem Zusammenhang zum Kauf und Verkauf von Teilflächen Beschlussvorlage: Zwischen den Grundstücken Nr. 357 bzw. 360/4 (Christin Kreuter) und Nr. 365 (Dagmar Liebetegger) verläuft der sogenannte „Waldweg“. Auf Ersuchen dieser Grundeigentümer ist dieser im vergangenen Jahr neu vermessen worden. Im Zusammenhang mit der Neuvermessung soll nun die Gemeinde die Trennfläche „2“, „3“ und „5“ mit einer Fläche von insgesamt 19 m² aus dem Grundstück Nr. 365 sowie die Trennflächen „4“, „6“, und „10“ mit insgesamt 14 m² aus dem Grundstück Nr. 357 käuflich erwerben. Gleichzeitig sollen die Trennflächen „11“, „12“ und „13“ mit insgesamt 6 m² aus dem Grundstück Nr. 2197/3 an Frau Dagmar Liebetegger sowie die Trennflächen „1“, „7“, „8“ und „9“ mit zusammen 20 m² aus dem Grundstück Nr. 2197/3 an Frau Christin Kreuter verkauft werden. Die Verbücherung des gegenständlichen Rechtsgeschäftes gemäß § 15 des LiegTeilG setzt eine entsprechende Beschlussfassung der Gemeindevertretung voraus. Es wird daher ersucht, diese Beschlüsse zum Kauf bzw. Verkauf der vorerwähnten Teilflächen bzw. zur Verbücherung dieses Rechtsgeschäftes zu fassen. Beschluss: Einstimmig sprechen sich die Damen und Herren für den Kauf bzw. Verkauf einiger Teilflächen im Bereich des „Waldweges“ gemäß der vorliegenden Vermessungsurkunde des Vermessungsbüros Bolter & Schösser ZT OG, Bludenz, GZl. 16409/2017, sowie die grundbücherliche Durchführung des Teilungsplanes nach den Sonderbestimmungen des Liegenschaftsteilungsgesetzes BGBl. Nr. 3/1930 i.d.g.F. BGBl. I Nr. 100/2008 gemäß §§ 15 ff, aus. Im Detail stellen sich die besagten Rechtsgeschäfte wie folgt dar: 3 / 17 33. Sitzung Gemeindevertretung vom 18. Oktober 2018 a) Verkauf der Trennflächen „2“ mit 20 m², „3“ mit 1 m² und „5“ mit 0 m² aus dem Grundstück Nr. 365 von Frau Dagmar Liebetegger zum Preis von 10, 00 Euro/m² an die Gemeinde Vandans. b) Verkauf der Trennflächen „11“ mit 6 m², „12“ mit 0 m² und „13“ mit 0 m² aus dem Grundstück Nr. 2197/1 der Gemeinde Vandans an Frau Dagmar Liebetegger und zwar ebenfalls zum Preis von 10, 00 Euro/m2. c) Verkauf der Trennflächen „4“ mit 4 m², „6“ mit 8 m² und „10“ mit 0 m² aus dem Grundstück Nr. 357 von Christin Kreuter zum Preis von 10, 00 Euro/m2 an die Gemeinde Vandans. d) Verkauf der Trennflächen „8“ mit 2 m², „9“ mit 4 m² und „7“ mit 14 m² aus dem Grundstück Nr. 2197/1 sowie der Trennfläche „1“ mit 0 m² aus dem Grundstück Nr. 2196 der Gemeinde Vandans an Frau Christin Kreuter und zwar ebenfalls zum Preis von 10, 00 Euro/m2. 4. Stellungnahme zum Ansinnen der Vorarlberger Landesregierung, die Eisenbahnkreuzung bei km 7, 330 der Montafonerbahn-Strecke für den Verkehr aus Vandans in Fahrtrichtung L 188 zu sperren Beschlussvorlage: Am 17. September 2018 fand auf Einladung der Vorarlberger Landesregierung ein weiterer Ortsaugenschein bei der Eisenbahnkreuzung EK km 7, 330 (Kreuzung L188/St. Antoner Straße) statt. Im Rahmen dieses Ortsaugenscheines hatte die Behörde unter anderem zu prüfen, ob die bestehende Art der Sicherung gemäß den Übergangsbestimmungen der Eisenbahnkreuzungsverordnung beibehalten werden kann oder ob eine neue Art der Sicherung vorzusehen ist. Seitens der Montafonerbahn AG sowie des eisenbahntechnischen Amtssachverständigen wurden der Behörde straßenverkehrsbedingte Sicherheitsprobleme im Bereich dieser Eisenbahnkreuzung gemeldet. Diesen Problemen, so die Auffassung der Behörde, kann nach derzeitigem Kenntnisstand nur mittels Verkehrseinschränkungen auf der St. Antoner Straße wirksam begegnet werden. Alternativ dazu kann die Eisenbahnbehörde auf Antrag des Eisenbahnunternehmens oder auch von Amts wegen die Auflassung der Eisenbahnkreuzung anordnen. Sowohl der verkehrstechnische Amtssachverständige wie auch der eisenbahntechnische Amtssachverständige haben sich beim vorerwähnten Ortsaugenschein dafür ausgesprochen, die St. Antoner Straße ab der Illbrücke für den Verkehr aus Vandans in Fahrtrichtung L 188 zu sperren. Es wird ersucht, zum Ergebnis dieses Ortsaugenscheines Stellung zu nehmen. Beschluss: Nach einer sehr umfassenden Diskussion und zahlreichen Debattenbeiträgen, sprechen sich alle anwesenden Damen und Herren einstimmig für eine Einbahnregelung im Bereich der St. Antoner Straße aus, wobei der Teilbereich von der Illbrücke bis zur Einmündung in die L 188 für den Verkehr aus Vandans gesperrt werden soll. Der Bürgermeister wird in diesem Zusammenhang beauftragt, im Amt der Vorarlberger Landesregierung auf die generell mangelhafte Verkehrsanbindung des Ortsteiles „Vens“ an das höherrangige Straßennetz hinzuweisen und dort für die Schaffung einer weiteren, und zwar optimalen Verkehrsanbindung des Ortsteiles „Vens“ zu kämpfen. Über die Verfassung einer entsprechenden Petition soll in einer der nächsten Sitzungen beraten werden. 4 / 17 33. Sitzung Gemeindevertretung vom 18. Oktober 2018 Der Bürgermeister gibt abschließend zu verstehen, dass es im Bereich der Böschisstraße in den nächsten Wochen vermehrte Polizeikontrollen geben werde. Im Augenblick werde die Böschisstraße nämlich von sehr vielen Personen befahren, die nicht im Besitze einer Ausnahmebewilligung sind bzw. deren Ausnahmebewilligung längst keine Gültigkeit mehr habe. Parallel dazu werde man den jetzt gültigen Code bei der Schrankenanlage ändern, sodass auch jeder Handfunksender neu programmiert werden müsse. 5. Kenntnisnahme bzw. Genehmigung der Empfehlungen des Ausschusses für Landund Forstwirtschaft vom 13. September 2018 Beschlussvorlage: In der Sitzung am 13. September 2018 hat sich der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft mit den nachstehenden Themen auseinandergesetzt: 1. Imkerförderung neu 2. Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe in Vandans und deren Auswirkungen auf die Gemeinde Vandans 3. Schaffung einer Blumenwiese mit Obstbäumen entlang des Rodunder Sees 4. Allfälliges Es wird ersucht, zu den geäußerten Empfehlungen eine Entscheidung zu treffen bzw. diese zum Beschluss zu erheben. Beschluss: Auf Ersuchen des Bürgermeisters erläutert Herr Florian Küng, Vorsitzender des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, die einzelnen Tagesordnungspunkte. Nach einer breiten Diskussion, die insbesondere die generelle Entwicklung der Landwirtschaft zum Inhalt hatte, werden alle in der Sitzung am 13. September 2018 ausgearbeiteten Empfehlungen von allen Anwesenden zum Beschluss erhoben. Außerdem genehmigen alle anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung die Erlassung neuer „Landwirtschafts-Förderrichtlinien“ (gemäß Anhang) und die Schaffung einer Blumenwiese mit Obstbäumen im Bereich des Rodunder Sees (Becken II). Mag. Nadine Kasper macht abschließend darauf aufmerksam, dass die Pflanzung von neuen Obstbäumen gut überlegt werden sollte, oder ob die Pflanzung von anderen Bäumen sinnvoller wäre. Gerade im heurigen Jahr habe es sich gezeigt, dass viel Obst einfach liegen geblieben sei und zwar ohne Verwertung. 6. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Raumplanung und Gemeindeentwicklung vom 03. Oktober 2018 Beschlussvorlage: In der Sitzung am 03. Oktober 2018 hat sich der Ausschuss für Raumplanung und Gemeindeentwicklung mit den nachstehenden Anträgen auseinandergesetzt: 5 / 17 33. Sitzung Gemeindevertretung vom 18. Oktober 2018 1. Stellungnahme zum Antrag vom 25. Juni 2018 von Frau Sibylle Egele, Vandans, Dorfstraße 19, um Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 867 m² aus dem Grundstück Nr. 1358 von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Bauerwartungsfläche – Mischgebiet“. 2. Stellungnahme zum Antrag vom 16. August 2018 des Herrn Günther Fitsch, Vandans, Scheibenkopfstraße 22, um Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 355 m² aus dem Grundstück Nr. 1941/2 von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Baufläche – Wohngebiet“. 3. Stellungnahme zum Antrag vom 20. August 2018 von Herrn Burkhard Wachter, Vandans, Balzerstraße 10, um Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von 2 m² aus dem Grundstück Nr. 903/5 von „Verkehrsfläche –Straße“ in „Baufläche – Mischgebiet für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, in dem auch Ferienhäuser errichtet werden dürfen“ sowie einer Teilfläche im Ausmaß von 12 m² aus dem Grundstück Nr. 903/6 von „Freifläche – Landwirtschaftsgebiet“ in „Baufläche – Mischgebiet für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, in dem auch Ferienhäuser errichtet werden dürfen“ und einer Teilfläche im Ausmaß von 71 m² aus dem Grundstück Nr. 903/6 von „Verkehrsfläche – Straße“ in „Baufläche – Mischgebiet für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, in dem auch Ferienhäuser errichtet werden dürfen“. Gleichzeitig wird die Rückwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von 54 m² aus dem Grundstück Nr. 903/1 von „Baufläche – Mischgebiet für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, in dem auch Ferienhäuser errichtet werden dürfen“ in „Freifläche – Landwirtschaftsgebiet“ sowie von Teilflächen im Ausmaß von 10 m² aus dem Grundstück Nr. 903/5 und einer weiteren Teilfläche im Ausmaß von 6 m² aus dem Grundstück Nr. 903/6 von „Verkehrsfläche – Straße“ in „Freifläche – Landwirtschaftsgebiet“ beantragt. 4. Stellungnahme zum Antrag vom 31. August 2018 von Frau Rebekka Lampacher, Vandans, Obere Bündtastraße 21, um Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von 10 m² aus dem Grundstück Nr. 903/2 von „Freifläche – Landwirtschaftsgebiet“ in „Baufläche – Mischgebiet für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, in dem auch Ferienhäuser errichtet werden dürfen“. Gleichzeitig soll eine Teilfläche im Ausmaß von 9 m² aus dem Grundstück Nr. 903/2 von „Baufläche – Mischgebiet für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, in dem auch Ferienhäuser errichtet werden dürfen“ in „Freifläche – Landwirtschaftsgebiet“ rückgewidmet werden. 5. Stellungnahme zum Antrag vom 07. September 2018 von Herrn Franz Egele, Vandans, Dorfstraße 15, um Umwidmung zweier Teilflächen aus den Grundstücken Nr. 1366/1 (838 m²) und Nr. 1371/1 (448 m²) von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Bauerwartungsfläche – Mischgebiet“. 6. Stellungnahme zu den Anträgen vom 06. September 2018 von Amts wegen auf Umwidmung a) einer Teilfläche im Ausmaß von 5 m² aus dem Grundstück Nr. 1366/2 von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Baufläche – Mischgebiet“; b) einer Teilfläche im Ausmaß von 20 m² aus dem Grundstück Nr. 1371/2 von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Baufläche – Mischgebiet“; 7. Stellungnahme zur Überlegung, das Grundstück Nr. 1852/2 (Teilstück vom AnnaPlangg-Weg) von Franz Egele käuflich zu erwerben Es wird ersucht, zu den vorgenannten Anträgen eine Entscheidung zu treffen. Beschlüsse: 6 / 17 33. Sitzung Gemeindevertretung vom 18. Oktober 2018 Stellungnahme zum Antrag von Sibylle Egele, 6773 Vandans, Dorfstraße 19 – Nr. 68/2018 Antrag vom 25. Juni 2018: Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1358 im Ausmaß von 867 m² von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Bauerwartungsfläche - Mischgebiet“. Sachverhalt: Das Grundstück Nr. 1358, das Nahe dem Ortszentrum liegt, weist eine Fläche von insgesamt 5.461 m² auf. Bereits bei der Erlassung des Flächenwidmungsplanes im Jahre 1978 ist eine zirka 575 m² große Teilfläche aus diesem Grundstück als „Bauerwartungsfläche – Mischgebiet“ ausgewiesen worden. Die umwidmungsgegenständliche Teilfläche ist im Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans als „Gelbe Zone“ ausgewiesen. Die Antragstellerin beantragt nunmehr die Umwidmung einer weiteren Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1358 im Ausmaß von 867 m² von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Bauerwartungsfläche – Mischgebiet“, sodass letztlich im Bereich des Grundstückes Nr. 1358 eine Fläche von insgesamt 1.442 m² als „Bauerwartungsfläche“ zur Verfügung stehen würde. Mit dem vorliegenden Antrag, so die Antragstellerin, will diese die Voraussetzung für eine spätere Bebauung, sprich Umwidmung, schaffen. Die nunmehr zur Umwidmung beantragte Teilfläche grenzt westlich an eine bereits bestehende „Bauerwartungsfläche“. Über eine Weganlage, die im Bereich des Grundstückes Nr. 1357 zur Errichtung kommen soll, lässt sich das Grundstück Nr. 1358 gut erschließen. Anschlussmöglichkeiten an das Wasserversorgungsnetz der Gemeinde Vandans bzw. an die Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Vandans sind bereits vorhanden. Ohne Zweifel würde sich auch jene Teilfläche des Grundstückes Nr. 1358, die jetzt zur Umwidmung betragt wird, für eine Bebauung gut eignen. Sollten später einmal diese beiden Teilflächen des Grundstückes Nr. 1358 in „Bauland“ umgewidmet werden, würde dieses „Bauland“ ganz zweifelsfrei den Erfordernissen des § 4 des Vorarlberger Baugesetzes entsprechen. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 12. Juli 2018 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vorliegenden Antrag bis zum 27. Juli 2018 bei der Gemeinde Vandans eine Stellungnahme abzugeben. Innert der vorgegebenen Frist ist lediglich eine schriftliche Stellungnahme eingelangt, nämlich vom Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Wasserwirtschaft. Mit Schreiben vom 13. Juli 2018 teilt die Abteilung Wasserwirtschaft mit, dass die beabsichtigte Umwidmung in „Bauerwartungsfläche – Mischgebiet“ zur Kenntnis genommen werden kann. Da keine weiteren Stellungnahmen eingelangt sind, kann davon ausgegangen werden, dass alle übrigen Nachbarn keinen Einwand gegen die Umwidmung der besagten Teilfläche erheben. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Florian Küng plädiert dafür, zu solchen Umwidmungsanträgen erst nach Vorliegen eines Räumlichen Entwicklungskonzeptes (REK) Stellung zu nehmen bzw. eine Entscheidung zu treffen. Bürgermeister Burkhard Wachter gibt daraufhin zu verstehen, dass in einem nächsten Schritt erst für das Gebiet „Ortszentrum/Zwischenbach“ ein Räumliches Entwicklungskonzept erarbeitet werden soll. Frühestens in einigen Jahren werde es daher für jenen Teil der Gemeinde, der nördlich vom Mustergielbach liege, ein solches Räumliches Entwicklungskonzept geben. Von Frau Sibylle Egele, so der Vorsitzende, liege ein Antrag um Ausweisung einer „Bauerwartungsfläche“ vor, die sich in zentrumsnaher Lage befinde, direkt an eine bereits bestehende „Baufläche“ angrenze, über alle Anschlüsse verfüge und für die es, so jedenfalls seine Überzeugung, auch einen tatsächlichen Bedarf der Antragstellerin 7 / 17 33. Sitzung Gemeindevertretung vom 18. Oktober 2018 gebe. Wenn er sich all die Fakten vor Augen führe, dann sei er zutiefst davon überzeugt, dass diese „Bauerwartungsfläche“ einem kommenden REK nicht widerspreche. Die anwesenden Mitglieder des Raumplanungsausschusses befürworten sodann die beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes einhellig und sprechen sich für eine antragsgemäße Genehmigung aus. Das antragsgegenständliche Grundstück liege, wie vom Vorsitzenden bereits ausgeführt worden sei, mehr oder weniger direkt im Ortszentrum und gemäß der Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung in der „Zentrallage“. Eine Verdichtung der Bauflächen in Zentrumsnähe sei tatsächlich ein Gebot der Stunde. Die beabsichtigte Erweiterung der „Bauerwartungsfläche“ im Bereich des Grundstückes Nr. 1358 könne daher, so deren Argumentation, guten Gewissens befürwortet werden, zumal sich die gesamte „Bauerwartungsfläche“ später einmal gut als „Bauland“ eigne. Mit einer Fläche von mehr als 1.400 m² könne man mindestens 2 Baugrundstücke schaffen. Die besagte Liegenschaft verfüge über Anschlussmöglichkeiten an die Wasserversorgungsanlage und an die Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Vandans und könne auch verkehrsmäßig problemlos erschlossen werden. Entscheidung der Gemeindevertretung: Nach einer eingehenden Diskussion sprechen sich die anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung letztlich mit 19 : 4 Stimmen für eine antragsgemäße Erledigung aus und genehmigen in diesem Zusammenhang die Umwidmung einer weiteren Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1358 im Ausmaß von 867 m² von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Bauerwartungsfläche – Mischgebiet“. Mag. Christian Egele hat wegen Befangenheit weder an der Beratung noch an der Abstimmung selber teilgenommen. Stellungnahme zum Antrag des Herrn Günther Fitsch, Vandans, Scheibenkopfstraße 22 – Nr. 70/2018 Antrag vom 16. August 2018: Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 355 m² aus dem Grundstück Nr. 1941/2 von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Baufläche – Wohngebiet“. Sachverhalt: Herr Günther Fitsch ist eigenen Angaben zufolge alleiniger Eigentümer des Grundstückes Nr. 1941/2. Das Grundstück weist eine Gesamtfläche von 1.456 m² auf und ist im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans als „Freifläche – Freihaltegebiet“ ausgewiesen. Im Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans ist das Grundstück Nr. 1941/2 als „Gelbe Zone“ ausgewiesen. Vom Antragsteller und seiner Partnerin werden derzeit in einem Stallgebäude, das sich auf dem Grundstück Nr. 1904/1 befindet, 2 Pferde gehalten. Damit diese Pferdehaltung auf eigenem Grund und Boden erfolgen kann, sollen auf einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 1941/2 zwei Pferdeboxen errichtet werden. Die Errichtung dieser beiden Pferdeboxen bedarf einer Baubewilligung. Das Vorliegen einer entsprechenden Widmung ist eine elementare Voraussetzung für die Erteilung einer Baubewilligung. Mit dem vorliegenden Antrag ersucht Herr Günther Fitsch um Umwidmung einer zirka 355 m² großen Teilfläche des Grundstückes Nr. 1941/2 von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Baufläche – Wohngebiet“ zur Errichtung dieser beiden Pferdeboxen. Die zur Umwidmung beantragte Teilfläche des Grundstückes Nr. 1941/2 wird über eine bestehende Weganlage, die über das Grundstück Nr. 1945/2 verläuft, verkehrsmäßig erschlossen. Der Antragsteller besitzt hierfür ein vertraglich gesichertes Geh- und Fahrrecht. 8 / 17 33. Sitzung Gemeindevertretung vom 18. Oktober 2018 Die nunmehr zur Umwidmung beantragte Teilfläche grenzt westlich an eine bereits bestehende „Bauerwartungsfläche“. Anschlussmöglichkeiten an das Wasserversorgungsnetz der Gemeinde Vandans bzw. an die Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Vandans sind bereits vorhanden. Ganz generell würde sich jene Teilfläche des Grundstückes Nr. 1941/2, die jetzt zur Umwidmung betragt wird, für eine Bebauung eignen und den Erfordernissen des § 4 des Vorarlberger Baugesetzes entsprechen. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 21. August 2018 wurden alle Nachbarn eingeladen, zum vorliegenden Antrag bis zum 05. September 2018 eine Stellungnahme abzugeben. Innert der vorgegebenen Frist sind insgesamt vier Stellungnahmen von Nachbarn eingelangt und zwar von Manfred Blenke, Helga Neher, Walter Wachter und Lothar Sonnenberg. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Alle anwesenden Mitglieder des Raumplanungsausschusses sprechen sich nach einer äußerst umfassenden Auseinandersetzung mit dem gegenständlichen Antrag für ein klärendes Gespräch mit dem Antragsteller bzw. den Nachbarn aus und plädieren außerdem dafür, im Rahmen des gegenständlichen Ermittlungsverfahrens auch ein Gutachten des lufthygienischen Amtssachverständigen einzuholen. Entscheidung der Gemeindevertretung: Einstimmig sprechen sich alle Anwesenden für eine Vertagung der Entscheidung aus. Wie vom Raumplanungsausschuss empfohlen, soll zuerst ein klärendes Gespräch mit dem Antragssteller und den Nachbarn geführt und daraufhin ein Gutachten beim lufthygienischen Amtssachverständigen eingeholt werden. Stellungnahme zum Antrag von Herrn Burkhard Wachter, wohnhaft in 6773 Vandans, Balzerstraße 10 – Nr. 71/2018 Antrag vom 20. August 2018: Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von 2 m² aus dem Grundstück Nr. 903/5 von „Verkehrsfläche – Straße“ in „Baufläche – Mischgebiet für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, in dem auch Ferienhäuser errichtet werden dürfen“ sowie einer Teilfläche im Ausmaß von 12 m² aus dem Grundstück Nr. 903/6 von „Freifläche – Landwirtschaftsgebiet“ in „Baufläche – Mischgebiet für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, in dem auch Ferienhäuser errichtet werden dürfen“ und einer Teilfläche im Ausmaß von 71 m² aus dem Grundstück Nr. 903/6 von „Verkehrsfläche- Straße“ in „Baufläche – Mischgebiet für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, in dem auch Ferienhäuser errichtet werden dürfen“. Gleichzeitig wird die Rückwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von 54 m² aus dem Grundstück Nr. 903/1 von „Baufläche – Mischgebiet für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, in dem auch Ferienhäuser errichtet werden dürfen“ in „Freifläche – Landwirtschaftsgebiet“ sowie von Teilflächen im Ausmaß von 10 m² aus dem Grundstück Nr. 903/5 und einer weiteren Teilfläche im Ausmaß von 6 m² aus dem Grundstück Nr. 903/6 von „Verkehrsfläche – Straße“ in „Freifläche – Landwirtschaftsgebiet“ beantragt. Sachverhalt: Der Antragsteller ist Eigentümer des Wohnobjektes „Ganeu 246“ auf Grundstück Nr. 903/1. Alters- und zustandsbedingt soll dieses jetzt bestehende Wohnobjekt abgetragen und an anderer Stelle neu errichtet werden. Den Angaben des Antragstellers zufolge, soll auch das neue Wohnobjekt auf dem Grundstück Nr. 903/6, das ebenfalls im alleinigen Eigentum des Antragstellers steht, zur Errichtung kommen und zwar am Ende des jetzigen Park- und Umkehrplatzes. 9 / 17 33. Sitzung Gemeindevertretung vom 18. Oktober 2018 In der Sitzung am 11. Juli 1996 hat die Gemeindevertretung einen Teilbebauungsplan für die Bereiche „Banella“, „Grubes“, „Ganeu“, „Valehr“, „Schandang“ und „Muleriensch“ beschlossen. Im gegenständlichen Teilbebauungsplan ist unter anderem die zur überbauende Fläche (nicht die überschirmte Fläche) mit maximal 50 m² begrenzt worden. Der gegenständliche Teilbebauungsplan ist von der Vorarlberger Landesregierung am 08. Oktober 1996 genehmigt worden. Die aus dem Wohnobjekt resultierenden Abwässer werden in einen rundum geschlossenen Jauchekasten, welcher der Objektgröße entsprechend dimensioniert sein muss, eingeleitet. Die Entsorgung erfolgt nach Bedarf in die ARA Vandans bzw. in die dafür vorgesehene Übernahmestation. Die Zufahrt zum Grundstück Nr. 903/6 führt über die Grundstücke Nr. 907/3, Nr. 905, Nr. 903/2 und Nr. 903/1. Der Antragsteller besitzt hierfür ein vertraglich gesichertes Geh- und Fahrrecht. Wie bereits erwähnt, soll das auf dem Grundstück Nr. 903/1 bestehende Wohnobjekt nach Fertigstellung des neuen Wohnobjektes auf Grundstück Nr. 903/6 abgetragen werden. Die im Bereich des Grundstückes Nr. 903/1 bestehende „Baufläche“ wird in „Freifläche – Landwirtschaftsgebiet“ rückgewidmet. Die Teilflächen im Ausmaß von 10 m² aus dem Grundstück Nr. 903/5 und einer weiteren Teilfläche im Ausmaß von 6 m² aus dem Grundstück Nr. 903/6 werden von „Verkehrsfläche – Straße“ in „Freifläche – Landwirtschaftsgebiet“ umgewidmet. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 21. August 2018 wurden alle Nachbarn eingeladen, zum vorliegenden Antrag bis zum 05. September 2018 eine Stellungnahme abzugeben. Innert der vorgegebenen Frist ist von keinem der Nachbarn eine Stellungnahme eingelangt. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass diese gegen eine Genehmigung des vorliegenden Antrages keinen Einwand erheben. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Im seinerzeit beschlossenen Teilbebauungsplan für die Bereiche „Banella“, „Grubes“, „Ganeu“, „Valehr“, „Schandang“ und „Muleriensch“ ist unter anderem festgelegt worden, dass die zu überbauende Fläche pro Wohnobjekt eine Fläche von maximal 50 m² nicht überschreiten darf. Der Antragsteller beabsichtigt nun das auf dem Grundstück Nr. 903/1 bereits bestehende Wohnobjekt abzutragen und im Nahbereich, nämlich auf dem Grundstück Nr. 903/6, neu zu erstellen. Der Antragsteller ersucht aus diesem Grunde um Umwidmung einer insgesamt 85 m² großen Teilfläche aus den Grundstücken Nr. 903/5 und Nr. 903/6 in „Baufläche – Mischgebiet für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, in dem auch Ferienhäuser errichtet werden dürfen“. Dieses Begehren deckt sich mit den Bestimmungen des vorerwähnten Teilbebauungsplanes. Angesichts der gegebenen Fakten und unter der Voraussetzung, dass das auf dem Grundstück Nr. 903/1 bereits bestehende Wohnobjekt nach Fertigstellung des neuen Wohnobjektes auf Grundstück Nr. 903/1 abgetragen und die im Bereich des Grundstückes Nr. 903/1 ausgewiesene „Baufläche“ in „Freifläche – Landwirtschaftsgebiet“ rückgewidmet wird, sprechen sich alle Mitglieder des Raumplanungsausschusses für eine Genehmigung des vorliegenden Antrages aus. Wegen Befangenheit hat Bgm. Burkhard Wachter und auch Johannes Neher weder an der gegenständlichen Beratung noch an der Beschlussfassung teilgenommen. Den Vorsitz führte Vbgm. Michael Zimmermann. Entscheidung der Gemeindevertretung: 10 / 17 33. Sitzung Gemeindevertretung vom 18. Oktober 2018 Nach einer kurzen Darlegung des Sachverhaltes übergibt Bgm. Burkhard Wachter den Vorsitz an Markus Pfefferkorn und verlässt, zusammen mit Mag. Johannes Wachter, auf eigenen Wunsch den Sitzungssaal. Armin Wachter ersucht um Auskunft, weshalb der Eigentümer des Grundstückes Nr. 880/2, nämlich Herr Mag. Bernhard Maier, nicht zur Abgabe einer Stellungnahme eingeladen worden sei. Frau Eveline Breuß gibt in ihrer Antwort zu verstehen, dass amtsintern geprüft werde, weshalb dieser nicht zur Abgabe einer Stellungnahme geladen worden sei. Wenn ein Versäumnis der Verwaltung vorliege, werde man diese Stellungnahme unverzüglich einholen. Unter der Voraussetzung, dass von keinem der Nachbarn letztlich ein Einwand gegen die beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes erhoben wird, sprechen sich alle Anwesenden einstimmig für die beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes aus. Bgm. Burkhard Wachter, Mag. Johannes Wachter sowie Johannes Neher haben wegen Befangenheit weder an der Beratung noch an der Abstimmung selber teilgenommen. Bgm. Burkhard Wachter und Mag. Johannes Wachter haben sich während der Beratung beziehungsweise der Beschlussfassung nicht im Sitzungssaal aufgehalten. Stellungnahme zum Antrag von Frau Rebekka Lampacher, wohnhaft in 6773 Vandans, Obere Bündtastraße 21 – Nr. 72/2018 Antrag vom 31. August 2018: Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von 10 m² aus dem Grundstück Nr. 903/2 von „Freifläche – Landwirtschaftsgebiet“ in „Baufläche – Mischgebiet für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, in dem auch Ferienhäuser errichtet werden dürfen“. Gleichzeitig soll eine Teilfläche im Ausmaß von 9 m² aus dem Grundstück Nr. 903/2 von „Baufläche – Mischgebiet für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, in dem auch Ferienhäuser errichtet werden dürfen“ in „Freifläche – Landwirtschaftsgebiet“ rückgewidmet werden. Sachverhalt: Die Antragstellerin ist alleinige Eigentümerin der Grundstücke Nr. 903/2 und Nr. .342, je GB Vandans, samt dem darauf bestehenden Wohnobjekt „Ganeu 279“. Die beiden Grundstücke weisen eine Gesamtfläche von 811 m² auf. Frau Rebekka Lampacher beabsichtigt den Abbruch des auf den Grundstücken Nr. 903/2 und Nr. .342 bereits bestehenden Wohnobjektes und dessen Neuerrichtung, und zwar mehr oder weniger am selben Platz. Mit Bescheid vom 10. Juli 2018 ist der Antragstellerin von der Gemeinde Vandans die Bewilligung zum Abbruch des bestehenden Wohnhauses und die Neuerrichtung desselben erteilt worden. Entgegen dem genehmigten Projekt, soll der bereits bewilligte Neubau nun um zirka 1, 00 m nach Westen hin verschoben werden. Dies erfordert eine Anpassung der im Bereich der Grundstücke Nr. 903/2 und Nr. .342 bereits bestehenden „Baulandwidmung“. Mit dem vorliegenden Antrag ersucht Frau Rebekka Lampacher daher um Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von 10 m² aus dem Grundstück Nr. 903/2 von „Freifläche – Landwirtschaftsgebiet“ in „Baufläche - Mischgebiet für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, in dem auch Ferienhäuser errichtet werden dürfen“ und gleichzeitig um Rückwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von 9 m² aus dem Grundstück Nr. 903/2 von „Baufläche - Mischgebiet für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, in dem auch Ferienhäuser errichtet werden dürfen“ in „Freifläche – Landwirtschaftsgebiet“. 11 / 17 33. Sitzung Gemeindevertretung vom 18. Oktober 2018 In der Sitzung am 11. Juli 1996 hat die Gemeindevertretung einen Teilbebauungsplan für die Bereiche „Banella“, „Grubes“, „Ganeu“, „Valehr“, „Schandang“ und „Muleriensch“ beschlossen. Im gegenständlichen Teilbebauungsplan ist unter anderem die zur überbauende Fläche mit maximal 50 m² begrenzt worden. Der gegenständliche Teilbebauungsplan ist von der Vorarlberger Landesregierung am 08. Oktober 1996 genehmigt worden. Die aus dem neuen Wohnobjekt resultierenden Abwässer werden wieder in einen rundum geschlossenen Jauchekasten, welcher der Objektgröße entsprechend dimensioniert sein muss, eingeleitet. Die Entsorgung erfolgt nach Bedarf in die ARA Vandans bzw. in die dafür vorgesehene Übernahmestation. Die Zufahrt zum Grundstück Nr. 903/2 führt über die Grundstücke Nr. 907/3 und Nr. 905. Die Antragstellerin besitzt hierfür ein vertraglich gesichertes Geh- und Fahrrecht. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 04. September 2018 wurden alle Nachbarn eingeladen, zum vorliegenden Antrag bis zum 18. September 2018 eine Stellungnahme abzugeben. Innert der vorgegebenen Frist sind keine Stellungnahmen der Nachbarn eingelangt. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass von diesen kein Einwand gegen die beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes erhoben wird. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Alle anwesenden Mitglieder des Raumplanungsausschusses beurteilen den vorliegenden Antrag von Frau Rebekka Lampacher auf Änderung des Flächenwidmungsplanes für genehmigungsfähig. Dieser könne, so die einhellige Meinung, im Prinzip als Formalakt gewertet werden. Zum einen sei die zur Umwidmung beantragte Teilfläche lediglich 10 m² groß, außerdem kompensiere sich diese de facto mit dem gleichzeitigen Antrag auf Rückwidmung einer „Baufläche“ im Ausmaß von 9 m². Zum anderen werde mit dem gegenständlichen Antrag lediglich die geänderte Grundlage für den bereits ergangenen Baubescheid geschaffen. Entscheidung der Gemeindevertretung: Die vom Ausschuss für Raumplanung und Gemeindeentwicklung geäußerten Argumente sind schlüssig und nachvollziehbar. Die Empfehlung des Ausschusses, nämlich die von der Antragstellerin beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes zu genehmigen, wird einstimmig zum Beschluss erhoben. Stellungnahme zum Antrag von Herrn Franz Egele, wohnhaft in 6773 Vandans, Dorfstraße 15 – Nr. 73/2018 Antrag vom 07. September 2018: Umwidmung zweier Teilflächen aus den Grundstücken Nr. 1366/1 (838 m²) und Nr. 1371/1 (448 m²) von „Freifläche - Freihaltegebiet“ in „Bauerwartungsfläche – Mischgebiet“. Sachverhalt: Die Grundstücke Nr. 1366/1 und Nr. 1371/1, die beide Nahe dem Ortszentrum liegen, weisen eine Fläche von 1.134 m² bzw. 639 m² auf. Beide Grundstücke sind im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans als „Freifläche – Freihaltegebiet“ ausgewiesen. Im Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans sind die beiden antragsgegenständlichen Teilflächen als „Gelbe Gefahrenzone“ ausgewiesen. Der Antragsteller beantragt nunmehr die Umwidmung einer 838 m² großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1366/1 von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Bauerwartungsfläche – Mischgebiet“ sowie die Umwidmung einer 448 m² großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1371/1 von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Bauerwartungsfläche – Mischgebiet“. Der Antrag wird damit begründet, dass mittel- bzw. langfristig eine Bebauung dieser beiden 12 / 17 33. Sitzung Gemeindevertretung vom 18. Oktober 2018 Liegenschaften geplant ist. Mit dem vorliegenden Antrag, so der Antragsteller, sollen die Voraussetzungen für spätere Bebauungen, sprich Umwidmungen, geschaffen werden. Die nunmehr zur Umwidmung beantragten Teilflächen grenzen westlich an bereits bestehende „Bauflächen“. Über eine Weganlage, die schon jetzt über das Grundstück Nr. 1365 führt und später über die Grundstücke Nr. 1359 und Nr. 1358 führen soll, lassen sich die beiden zur Umwidmung beantragten Teilflächen aus den Grundstücken Nr. 1366/1 und Nr. 1371/1 gut erschließen. Anschlussmöglichkeiten an das Wasserversorgungsnetz der Gemeinde Vandans bzw. an die Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Vandans sind bereits vorhanden. Ohne Zweifel würden sich die beiden Teilflächen, die jetzt zur Umwidmung beantragt werden, für eine spätere Bebauung gut eignen. Sollten später einmal diese beiden Teilflächen der Grundstücke Nr. 1366/1 und Nr. 1371/1 in „Bauland“ umgewidmet werden, würde dieses neue „Bauland“ ganz zweifelsfrei den Erfordernissen des § 4 des Vorarlberger Baugesetzes entsprechen. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 14. September 2018 wurden alle Nachbarn eingeladen, zum vorliegenden Antrag bis zum 30. September 2018 eine Stellungnahme abzugeben. Innert der vorgegebenen Frist sind keine Stellungnahmen eingelangt. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass von den Nachbarn keine Einwände gegen die beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes erhoben werden. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Auch wenn sich die umwidmungsgegenständlichen Grundstücke in Zentrumsnähe befinden, soll fachlich abgeklärt werden, wo im gegenständlichen Bereich der künftige Siedlungsrand liegen soll. Erst wenn dieser künftige Siedlungsrand definiert sei, soll über weitere Umwidmungen (Baulandausweisungen) entschieden werden. Es wird daher empfohlen, möglichst bald ein fachliches Gutachten zur Beurteilung dieser Frage einzuholen. Entscheidung der Gemeindevertretung: Einstimmig sprechen sich alle Anwesenden für eine Vertagung der gegenständlichen Entscheidung aus. Wie vom Raumplanungsausschuss bereits empfohlen worden ist, soll möglichst bald ein fachliches Gutachten zur Beurteilung des künftigen Siedlungsrandes eingeholt werden. Eine Entscheidung zum vorliegenden Antrag soll erst nach Vorliegen dieses Gutachtens getroffen werden. Stellungnahme zu den Anträgen von Amts wegen– Nr. 73a/2018 Anträge vom 06. September 2018: Umwidmung a) b) einer Teilfläche im Ausmaß von 5 m² aus dem Grundstück Nr. 1366/2 von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Baufläche – Mischgebiet“, einer Teilfläche im Ausmaß von 20 m² aus dem Grundstück Nr. 1371/2 von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Baufläche – Mischgebiet“; Begründung: „Sowohl das Grundstück Nr. 1366/2 als auch das Grundstück Nr. 1371/2 weisen je eine Fläche von 696 m² auf. Während vom Grundstück Nr. 1366/2 bereits eine Teilfläche im Ausmaß von 691 m² im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans als „Baufläche – Mischgebiet“ ausgewiesen ist, ist vom Grundstück Nr. 1371/2 bereits eine Fläche von 676 m² im Flächenwidmungsplan als „Baufläche – Mischgebiet“ ausgewiesen. Bei beiden Grundstücken erfolgte seinerzeit also keine „parzellengenaue“ Widmung. Aus Gründen, die ohne Zweifel auf der Hand liegen, sollen nun beide genannten Grundstücke mit der gesamten Fläche im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans als „Bauland“ ausgewiesen werden. Im Detail bedeutet dies, dass im Bereich des Grundstückes Nr. 1366/2 13 / 17 33. Sitzung Gemeindevertretung vom 18. Oktober 2018 noch eine Restfläche im Ausmaß von 5 m² und im Bereich des Grundstückes Nr. 1371/2 noch eine Restfläche im Ausmaß von 20 m² von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Baufläche – Mischgebiet“ umzuwidmen ist.“ Sachverhalt: Wie in der „Begründung“ bereits ausgeführt worden ist, sind die beiden Grundstücke Nr. 1366/2 und Nr. 1371/2 seinerzeit nicht „parzellengenau“ bzw. nicht mit der gesamten Fläche als „Baufläche – Mischgebiet“ gewidmet worden. Dieser Umstand ist im Zusammenhang mit dem von Herrn Franz Egele am 07. September 2018 eingebrachten Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes festgestellt worden. Warum seinerzeit keine „parzellengenaue“ Widmung dieser Liegenschaften erfolgt ist, lässt sich heute nicht mehr eruieren. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 14. September 2018 wurden alle Nachbarn eingeladen, zum vorliegenden Antrag bis zum 30. September 2018 eine Stellungnahme abzugeben. Innert der vorgegebenen Frist sind keine Stellungnahmen eingelangt. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass von den Nachbarn keine Einwände gegen die beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes erhoben werden. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Warum die Grundstücke Nr. 1366/2 und Nr. 1371/2 seinerzeit im Flächenwidmungsplan nicht zur Gänze als „Baufläche – Mischgebiet“ ausgewiesen worden sind, lässt sich nicht mehr nachvollziehen. Tatsache ist, dass diese kleinen „Restflächen“ Teil der jeweiligen Baugrundstücke sind und daher die selbe Widmung aufweisen sollten, wie die übrige Liegenschaft auch. Es erscheint sinnvoll und richtig, wenn die beiden Teilflächen, sozusagen aus Gründen der Einfach- und Klarheit ebenfalls in „Baufläche – Mischgebiet“ umgewidmet werden. Bei beiden Grundstücken, also sowohl beim Grundstück Nr. 1366/2 als auch beim Grundstück Nr. 1371/2, liegen sodann flächendeckende beziehungsweise parzellengenaue Widmungen vor. Die Mitglieder des Raumplanungsausschusses plädieren guten Gewissens für eine Umwidmung dieser Teilflächen, wie von Amts wegen beantragt, und empfehlen der Gemeindevertretung eine Genehmigung des vorliegenden Antrages. Entscheidung der Gemeindevertretung: Die vom Ausschuss für Raumplanung und Gemeindeentwicklung geäußerten Argumente sind schlüssig und nachvollziehbar. Die Empfehlung des Ausschusses, nämlich die beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes von Amts wegen zu genehmigen, wird einstimmig zum Beschluss erhoben. Mag. Christian Egele hat wegen Befangenheit weder an der Beratung noch an der Abstimmung selber teilgenommen. Stellungnahme zur Überlegung, das Grundstück Nr. 1852/2 (Teilstück vom AnnaPlangg-Weg) von Franz Egele käuflich zu erwerben. Beschlussvorlage: Der „Anna-Plangg-Weg“ erstreckt sich über die Grundstücke Nr. 1852/2 (im Eigentum von Herrn Franz Egele) sowie Nr. 1853/3 (im Eigentum von Frau Helga Flatz) und stellt also eine private Erschließungsstraße dar. 14 / 17 33. Sitzung Gemeindevertretung vom 18. Oktober 2018 Derzeit werden über die gegenständliche Weganlage insgesamt 8 Baugrundstücke erschlossen. Nachdem das Grundstück Nr. 1851/4 (im Eigentum von Frau Julia Netzer) von der „Daunerstraße“ her angefahren wird, stellt der „Anna-Plangg-Weg“ im Augenblick eine „Sackgasse“ dar. Herr Franz Egele, alleiniger Eigentümer des Grundstückes Nr. 1852/2, hat auf Befragen erkennen lassen, dass er sich einen Verkauf des besagten Grundstückes an die Gemeinde (bzw. das Öffentliche Gut) grundsätzlich vorstellen könnte. Ein solcher Erwerb erscheint jedoch nur dann sinnvoll, wenn gleichzeitig auch die Grundstücke Nr. 1853/5 und Nr. 1851/4 von der Gemeinde erworben werden könnten und die besagte Weganlage als notwendige Verbindung zwischen der Unteren Venserstraße und der Daunerstraße, sozusagen als Entlastungsstraße, erkannt wird. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: In einer äußerst sachlichen Diskussion werden die Für und Wider einer „öffentlichen Gemeindestraße“ abgewogen. Von einigen Mitgliedern des Raumplanungsausschusses werden in der Folge massive Zweifel geäußert, ob eine solche Übernahme der Weganlage in das Öffentliche Gut von der Gemeinde überhaupt angestrebt werden soll und von den Benützern dieser Weganlage überhaupt gewünscht wird. Es wird daher empfohlen, mit den Anrainern dieser Weganlage eine solche Überlegung (Übernahme der Weganlage in das öffentliche Gut) zu beraten und in diesem Zusammenhange auch abzuklären, ob diese allenfalls zu einer Grundabtretung zur Verbreiterung der Weganlage bereit wären. In einem weiteren Schritt soll dann gegebenenfalls untersucht werden, welch verkehrsstrategische Bedeutung dieser Weganlage überhaupt zukomme und eine Übernahme in das Öffentliche Gut erstrebenswert sei oder nicht. Entscheidung der Gemeindevertretung: Einstimmig sprechen sich alle Anwesenden für eine Vertagung der gegenständlichen Entscheidung aus. Wie vom Raumplanungsausschuss bereits empfohlen, soll es zuerst ein klärendes Gespräch mit den Anrainern dieser Weganlage geben. 7. Ergänzungswahl auf Antrag der Liste „Gemeinsam für Vandans“ in den Ausschuss für Tourismus Beschlussvorlage: Für die Liste „Gemeinsam für Vandans“ sind derzeit Bgm. Burkhard Wachter, Mag. Christian Egele, Mag. Johannes Wachter und Norbert Lampacher Mitglieder im Ausschuss für Tourismus. Aus beruflichen Gründen ist Norbert Lampacher eine Mitarbeit im Ausschuss für Tourismus nicht mehr möglich. Auf Antrag der Fraktion „Gemeinsam für Vandans“ soll anstelle von Norbert Lampacher künftig Ferdinand Marent dem Ausschuss für Tourismus als weiteres Mitglied der Liste „Gemeinsam für Vandans“ angehören. Es wird ersucht, diesem Änderungswunsch der Liste „Gemeinsam für Vandans“ zu entsprechen und den dafür notwendigen Beschluss zu fassen. Beschluss: Der von der Fraktion „Gemeinsam für Vandans“ beantragten personellen Änderung im Tourismusausschuss wird einstimmig zugestimmt. 15 / 17 33. Sitzung Gemeindevertretung vom 18. Oktober 2018 8. Berichte und Allfälliges Der Bürgermeister berichtet, dass  am 19. September 2018 eine Aufsichtsratssitzung der Montafonerbahn AG stattgefunden habe. In dieser sei unter anderem beschlossen worden, Mag. Ekkehard Nachbaur mit sofortiger Wirkung zum neuen Vorstand zu bestellen. Diese Entscheidung sei vom Aufsichtsrat insbesondere mit dem Anstehen wichtiger Verhandlungen begründet worden. Mit dieser sofortigen Bestellung von Mag. Ekkehard Nachbaur zum neuen Vorstand werde dieser in die Lage versetzt, diese entscheidenden Verhandlungen jetzt in eigener Verantwortung führen zu können.  im Augenblick geprüft werde, im Rahmen des Projektes „Energiecontractingvertrag für die öffentliche Straßenbeleuchtung“ auch die bestehenden Beleuchtungsanlagen beim Tennisplatz, dem Fußballplatz und dem Beachvolleyballplatz auf energieeffiziente LED-Lampen umzurüsten.  es keinen speziellen Grund dafür gebe, dass der Kindergarten nachmittags um 17.00 Uhr schließe und die Nachmittagsbetreuung an der Volksschule bereits um 16.00 Uhr ende. Im Sommer bzw. Herbst 2017 sei der Bedarf für das Betreuungsmodul IV (VS: 16.00 bis 17.00 Uhr) abgefragt worden. Nur für ein oder zwei Kinder sei damals ein Bedarf angemeldet worden. Das Modul IV sei daher nicht in das Angebot der Gemeinde aufgenommen worden, zumal es auch nicht möglich gewesen sei, für diese 1 Stunde eine Betreuungsperson zu finden. Ob es eine solche Bedarfsabklärung auch für das neue Schuljahr 2018/19 gegeben habe, könne er nicht sagen. Mag. Nadine Kasper gibt in diesem Zusammenhang zu verstehen, dass es im Land den einen oder anderen Kindergarten gebe, der eine solch zusätzliche „Kinderbetreuung“ anbiete.  es in der Sitzung am 12. Juli 2018 von Armin Wachter eine Anfrage zum Thema „Stand Montafon - Belebung bzw. Aktivierung des Nordischen Sports“ gegeben habe. Tatsache sei, dass die Standesvertretung in der Sitzung am 13. Mai 2014 auf Antrag des Skiclubs Montafon eine Erhöhung der Gemeindebeiträge für 2014 von 75.000, 00 Euro auf 90.000, 00 Euro beschlossen habe. Diese Erhöhung sei unter anderem mit dem Aufbau des „nordischen Bereiches“ begründet worden. Unter Punkt „Allfälliges“ ergeben sich folgende Wortmeldungen: Mag. Nadine Kasper: Im Zusammenhang mit dem von der Gemeinde geplanten Ausbau der Zwischenbachstraße wünschen einige Anrainer ein Gespräch mit dem Bürgermeister. Ist es möglich, in absehbarer Zeit ein solches Gespräch mit den betroffenen Anrainern zu führen? Antwort des Bürgermeisters: In bin die nächsten 2 Wochen im Urlaub. Nach meiner Rückkehr aus dem Urlaub werde ich zu solch einem gemeinsamen Gespräch einladen. Markus Pfefferkorn: Kommen auf die Gemeinde irgendwelche Verpflichtungen zu, wenn es in der Gemeinde „verwahrloste“ Bürgerinnen oder Bürger gibt? Antwort des Bürgermeistes: Wenn der Gemeinde Umstände bekannt werden, die auf eine solche Verwahrlosung schließen lassen, hat die Gemeinde natürlich tätig zu werden. Ist erster Linie ist dann abzuklären, ob tatsächlich eine solche Verwahrlosung vorliegt. Im 16 / 17 33. Sitzung Gemeindevertretung vom 18. Oktober 2018 zutreffenden Fall hat die Gemeinde weitere Schritte (z.B. nach dem Gemeindesanitätsgesetz) in die Wege zu leiten. Ing. Stefan Steininger BSc: Mit dem Vandanser Sonnenkraftwerk „Rätikon I“ geht die Gemeinde Vandans in puncto „nachhaltige Energieversorgung“ neue Wege. In einer Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft Erneuerbare Energie (AEEV) soll diese neue Ökostromanlage auf dem Dach der neuen Schulturnhalle im Rahmen eines „Bürgerbeteiligungsmodelles“ zur Umsetzung kommen. Vandanser BürgerInnen können mit einem Beitrag von 500, 00 Euro Sonnenscheine erwerben (1 Sonnenschein = 1 Photovoltaikmodul im Mietkauf). Im Gegenzug erhalten diese Käufer aus den Stromeinsparungen der Gemeinde 10 Jahre lang eine Rückzahlung von 55, 00 Euro/Jahr in bar oder 60, 00 Euro/Jahr in Form von Gutscheinen der WIGE Montafon. Dies entspricht einem attraktiven Zinssatz von 1, 7 % bzw. 3, 4 % pro Jahr. Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Bestellung solcher Sonnenscheine gibt es bei der Info-Veranstaltung am Montag, dem 19. November 2018, 18.30 Uhr, im ehemaligen Tourismusbüro Vandans. Antwort des Bürgermeistes: Die diesbezügliche Initiative von Stefan Steininger verdient in jeder Hinsicht Lob und Anerkennung. Schon heute lade ich zum Besuch der vorerwähnten Info-Veranstaltung im ehemaligen Tourismusbüro unserer Gemeinde ein. Walter Stampfer: Wird im kommenden Winter die Volksschule Vandans mit Erdgas beheizt? Antwort des Bürgermeistes: Nein. Wie bisher, wird die Volksschule, das Schulzentrum Montafon und der Kindergarten mit der bestehenden Heizanlage, die mit Heizöl leicht befeuert wird, beheizt. Dass es im Augenblick Überlegungen der Gemeinde gibt, mit der VKW einen „Wärme-Contracting-Vertrag“ abzuschließen, ist ja bereits bekannt. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt Bgm. Burkhard Wachter allen für ihr Kommen sowie die konstruktive Mitarbeit und schließt um 21.50 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: Eveline Breuß Burkhard Wachter, Bgm. 17 / 17 33. Sitzung Gemeindevertretung vom 18. Oktober 2018