20110915_GVE016

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 19:29
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2011-09-15
Erscheinungsdatum 2011-09-15
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Syntax Error: Expected the optional content group list, but wasn't able to find it, or it isn't an Array GEMEINDEAMT VANDANS Verhandlungsschrift aufgenommen am 15. September 2011 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anlässlich der 16. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 08. September 2011 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Michael Zimmermann, Luzia Klinger, MMag. Eva-Maria Hochhauser, Mag. Christian Egele, Josef Maier, Florian Küng, DI Alois Kegele, Mag. Klaus Neyer, Günter Fritz, Ulrike Bitschnau, Thomas Amann, Ernst Stejskal, Thomas Maier, Werner Vergut, Peter Scheider, Markus Pfefferkorn, Martin Tschabrun, Rita Zint, Leo Brugger sowie die Ersatzleute Wolfgang Fussenegger, Martin Burtscher, Manfred Blenke und Paul Schoder. Entschuldigt: Schriftführerin: Wilfried Dönz, Manfred Schapler, Stefan Jochum und Rupert Platzer. GBed. Eveline Breuß Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 16. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin, sowie den Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 15. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 21. Juli 2011 2. Gründung einer Projekt- und Strukturenentwicklungsgenossenschaft: Informationen von Dr. Gerald Mathis (ISK-Institut) und Mag. Thomas Nöckl (Raiffeisenlandesbank) 3. Valkastielstraße: Teilweise Aufhebung bzw. Neuausweisung der Widmung des Gemeingebrauchs 4. Errichtung eines Gehsteiges entlang der Bahnhofstraße – Stellungnahme zu einem allfälligen Grundtausch 5. Erlassung einer neuen Verordnung über die Einhebung der Gästetaxe (Taxordnung) 6. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 15. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 21. Juli 2011 Josef Maier macht in seiner Wortmeldung aufmerksam, dass eine Auflösung der Güterweggenossenschaft Vandans – Ganeu nur möglich sei, wenn dies die Vollversammlung beschließe. Ein diesbezüglich gültiger Beschluss könne allerdings nur zustande kommen, wenn bei der betreffenden Vollversammlung 2/3 der Mitglieder auch tatsächlich anwesend sind und dann der Auflösungsbeschluss mit einer 2/3-Mehrheit beschlossen wird. In der gegenständlichen Niederschrift befinde sich auf Seite 15, letzter Absatz, die Festellung, dass eine Auflösung der Güterweggenossenschaft von einer 2/3-Mehrheit beschlossen werden könne. Diese Formulierung sei unvollständig und könne daher zu Irritationen führen. Er bitte daher um eine Ergänzung der Niederschrift dahingehend, dass eine Auflösung der Güterweggenossenschaft nur möglich sei, wenn a) dies von der Vollversammlung mit einer 2/3-Mehrheit beschlossen werde und b) bei der besagten Vollversammlung mindestens 2/3 der Mitglieder auch tatsächlich anwesend sind. Die Verhandlungsschrift über die 15. Sitzung der Gemeindevertretung vom 21. Juli 2011, welche allen Gemeindevertretern/innen zeitgerecht zugegangen ist, wird sodann unter Berücksichtigung dieser von Josef Maier gewünschten Ergänzung von den Anwesenden einstimmig genehmigt. Die Gemeindevertreter MMag. Eva-Maria Hochhauser, Mag. Christian Egele, DI Alois Kegele, Ernst Stejskal, Thomas Maier, Peter Scheider, Martin Tschabrun und Leo Brugger sowie Wolfgang Fussenegger nehmen an der Abstimmung nicht teil, nachdem diese bei der Sitzung am 21. Juli 2011 nicht anwesend waren. 2. Gründung einer Projekt- und Strukturenentwicklungsgenossenschaft: Informationen von Dr. Gerald Mathis (ISK-Institut) und Mag. Thomas Nöckl (Raiffeisenlandesbank) Eingangs begrüßt Bürgermeister Burkhard Wachter die Herren Dr. Gerald Mathis vom Institut für Standort-, Regional- und Kommunalentwicklung aus Dornbirn sowie Mag. Thomas Nöckl von der Raiffeisenlandesbank und dankt beiden für deren Kommen bzw. die Bereitschaft, heute die Anwesenden über Sinn und Zweck einer Projekt- und Strukturgenossenschaft bzw. den daraus resultierenden Nutzen für die jeweilige Kommune zu informieren. In einer kurzen Replik erinnert der Vorsitzende, dass vor zirka einem Monat allen Damen und Herren der Gemeindevertretung diesbezügliche Unterlagen zugegangen seien. Über Ersuchen des Bürgermeisters ergreifen sodann Mag. Thomas Nöckl sowie Dr. Gerald Mathis abwechslungsweise das Wort und bedanken sich bei der Gemeindevertretung für die Möglichkeit, den Zweck, die Vorteile und den Nutzen einer solchen Projekt- und Strukturenentwicklungsgenossenschaft, kurz PSG genannt, persönlich präsentieren zu können. In Zusammenarbeit mit dem Vorarlberger Gemeindeverband, dem Institut für Standort-, Regional- und Kommunalentwicklung (ISK) und der Raiffeisenlandesbank sei diese Modell der Projekt- und Strukturenentwicklungsgenossenschaften (PSG) ausgearbeitet worden. Das Grundmodell einer solchen PSG sei mit einer 60 %igen Beteiligung der Gemeinde, 20 %igen Beteiligung der Raiffeisenbank vor Ort (Hausbank) und mit einer 20 %igen Beteiligung der ISK bzw. Raiffeisenlandesbank vorgesehen. Diese PSG arbeite unternehmerisch, sei aber nicht gewinnorientiert. Jede Gemeinde habe andere Voraussetzungen, andere Schwerpunkte bzw. Ziele. Es sei daher unumgänglich, den Zweck der PSG in den jeweiligen Statuten zu definieren. Der Zweck einer solchen Genossenschaft könne beispielsweise im Erwerb von Liegenschaften, in der Sicherung von Grundreserven für Wirtschaft, Wohnen und Entwicklung, in der Erschließung und Entwicklung von Liegenschaften, in der Verwertung, Veräußerung und der Verpachtung der erschlossenen und entwickelten Liegenschaften, in der Bewerbung von Projekten und der diesbezüglichen Öffentlichkeitsarbeit, in der 2 / 10 16. Sitzung Gemeindevertretung vom 15. September 2011 Entwicklung von Standortprojekten und der aktiven Mitarbeit von solchen, in einem gezielten Standortmarketing, in der Betriebsgründungsberatung und Ansiedelungsunterstützung liegen und vielem anderen mehr. Der Nutzen für die Kommunen könne zum Beispiel in der Begleitung und Umsetzung von Projekten, im Know-how und dem Fachwissen vor Ort, im betriebswirtschaftlichen Input durch Bankpartner, in der Erhöhung der wirtschaftlichen Sicherheit durch Beteiligung der Bank und dem ISK, in der zur-Verfügung-Stellung von professionellen Methoden der Standortentwicklung und vielem mehr liegen. In diesem Zusammenhang gibt Mag. Thomas Nöckl auch zu verstehen, dass die finanzielle Situation fast aller Gemeinden alles andere als rosig sei. Er kenne die Sorgen und Nöte vieler Gemeinden. In einigen Vorarlberger Gemeinden habe man sich bereits für die Gründung einer solchen Projekt- und Strukturenentwicklungsgenossenschaft (PSG) entschieden. Auch seine Heimatgemeinde Sulzberg habe einen solchen Schritt getan – er selber habe dort die Projektleitung übernommen. Die Anforderungen an die Gemeinden seien heute nicht mehr die selben wir vor Jahrzehnten. Vieles habe sich verändert. So müsse in Zukunft besonderes Augenmerk auf die demographische Entwicklung, die wirtschaftliche Entwicklung eines Standortes, die Flächenentwicklung, die Sicherung der Infrastruktur sowie der Lebens- und Wohnqualität gelegt werden. Ziele dieser Projekt- und Strukturenentwicklungsgenossenschaft seien daher die regionale Wertschöpfung, die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen, die Möglichkeit der aktiven Marktgestaltung sowie die attraktivere Gestaltung von Arbeits-, Wohn- und Lebensraum. In vielen Gemeinden gebe es Probleme mit Neuansiedelungen, weil es zu wenig verfügbare Grundstücke gebe. Mit dem richtigen Know-how könne dies und anderes verbessert werden. Dazu gehöre insbesondere die Erhebung des Handlungsbedarfes zur nachhaltigen Flächenentwicklung, dazu zähle aber auch die Erarbeitung von Zielsetzungen, die dann als Wirtschaftsleitrahmen dienen sollen. Mit dem Institut für Standort-, Regional- und Kommunalentwicklung habe man jedenfalls einen Spezialisten zur Moderation, Konzeption, Begleitung und Umsetzung von verschiedensten Kommunalentwicklungs- und Standortprojekten an der Hand. Nach Beantwortung vieler Fragen grundsätzlicher Natur durch die beiden anwesenden Vertreter des ISK und der Raiffeisenlandesbank bedankt sich der Bürgermeister bei Dr. Gerald Mathis und bei Herrn Mag. Thomas Nöckl nochmals für ihr Kommen sowie der interessanten und sehr umfangreichen Präsentation und gibt abschließend zu verstehen, dass diese Präsentation heute als „Basisinformation“ angesehen werde. In einem nächsten Schritt müsse sich die Gemeindevertretung festlegen, wo in den nächsten Jahren die gemeinsamen Ziele liegen sollen, wohin sich die Gemeinde entwickeln und wo die Zukunft liegen soll. Ob sich die Gemeinde Vandans dann für die Gründung einer solchen Projekt- und Strukturengenossenschaft entscheide, könne heute sicherlich nicht beantwortet werden. Abschließend wird die heutige Präsentation von allen anwesenden Gemeindevertretern als wichtige „Basis- und Grundlageninformation“ beurteilt. Einvernehmlich wird außerdem die Auffassung vertreten, dass in einem nächsten Schritt die Ausarbeitung eines Leitbildes von Bedeutung sei. Für die unverzügliche Gründung einer Standort-, Regional- und Kommunalentwicklungsgenossenschaft, einer so genannten PSG, sei jedenfalls die Zeit noch nicht reif. Vor einer solchen Gründung gebe es noch wichtige Schritte zu setzen bzw. elementare Entscheidungen zu treffen. 3. Valkastielstraße: Teilweise Aufhebung bzw. Neuausweisung der Widmung des Gemeingebrauchs Kurz und bündig informiert der Vorsitzende, dass dieser heute zu fassende Beschluss im Prinzip eine reine Formsache sei. Entlang der Valkastielstraße habe man vor zirka 2 Jahren ein weiteres Gehsteig-Teilstück errichtet. Um dieses Gehsteig-Teilstück reali3 / 10 16. Sitzung Gemeindevertretung vom 15. September 2011 sieren zu können, habe man zum Teil Grundflächen der Anrainer benötigt, die man auch erhalten habe. Im vergangenen Jahr habe nun die Vermessung dieses Gehsteig-Teilstückes stattgefunden. Um den diesbezüglichen Kauf- und Tauschvertrag im Grundbuch eintragen zu lassen, werde nun ein Beschluss der Gemeindevertretung benötigt, in welchem zum Ausdruck komme, dass a) hinsichtlich der Trennfläche „1“ des Grundstückes Nr. 2209/1 mit 2 m² und hinsichtlich der Trennfläche „4“ des Grundstückes Nr. 2209/1 mit 1 m² die Widmung des Gemeingebrauches aufgehoben und b) hinsichtlich der Trennfläche „2“ des Grundstückes Nr. 1255/3 mit 1 m², der Trennfläche „3“ des Grundstückes Nr. 1276/6 mit 1 m², der Trennfläche „5“ des Grundstückes Nr. 1276/6 mit 1 m², der Trennfläche „6“ des Grundstückes Nr. 1276/7 mit 10 m² und der Trennfläche „7“ des Grundstückes Nr. 1276/1 mit 1 m² die Widmung des Gemeingebrauches beschlossen werde. Vergut Werner ersucht in der Folge um Auskunft, warum dieses Rechtsgeschäft nicht gemäß § 15 des Liegenschafts-Teilungsgesetzes zur grundbücherlichen Eintragung gelange. In seiner Antwort gibt der Bürgermeister zu verstehen, dass eine Verbücherung nach den erleichternden Bestimmungen (§ 15) des Liegenschafts-Teilungsgesetzes nur möglich sei, wenn bestätigt werden könne, dass a) die im Teilungsplan zu verbüchernden Besitzänderungen der fertig gestellten Anlage gemäß §§ 15 ff LiegTeilG herbeigeführt sind, b) der grundbücherlichen Übertragung eine zivilrechtliche Vereinbarung mit dem Eigentümer als Rechtstitel zugrunde liege und c) die beteiligten Eigentümer und Buchberechtigten keinen Einwand gegen die beabsichtigte und beantragte grundbücherliche Durchführung erheben. Außerdem habe die Gemeinde in einem solchen Fall für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben mit allen Rechtsfolgen zu haften. Um etwaigen Komplikationen aus dem Wege zu gehen, habe man sich auf Empfehlung des Rechtsvertreters entschlossen, mit allen Beteiligten einen Kauf- und Tauschvertrag abzuschließen. Ohne weitere Wortmeldungen sprechen sich in der Folge alle Damen und Herren der Gemeindevertretung für die vorerwähnten Aufhebungen bzw. Neuausweisungen der Widmung des Gemeingebrauches aus. 4. Errichtung eines Gehsteiges entlang der Bahnhofstraße – Stellungnahme zu einem allfälligen Grundtausch Bürgermeister Burkhard Wachter erinnert einleitend an ein Gespräch mit Franz Egele, das er am 01. Juni dieses Jahres mit diesem geführt habe. In diesem Gespräch habe ihn Franz Egele informiert, dass er auf dem Grundstück Nr. 36 eine Planung zur Bebauung nach der neuen Verordnung (Bebauungsplan) überlege. Anhand eines Lageplanes informiert der Bürgermeister sodann, dass sich das Grundstück Nr. 36 direkt am Ortseingang von Vandans – und zwar direkt an der Landesstraße Nr. 83 – liege. Eine Bebauung des gegenständlichen Grundstückes wie auch der angrenzenden Grundstücke sei nur mehr im Sinne des seinerzeit beschlossenen Bebauungsplanes möglich. Weil der besagte Bebauungsplan auch die Erstellung eines Gehsteiges im Bereich des Grundstückes Nr. 36 vorsehe, habe er mit Franz Egele am 01. Juni 2011 ein diesbezügliches „Sondierungsgespräch“ geführt. Franz Egele habe ihm damals signalisiert, dass er 4 / 10 16. Sitzung Gemeindevertretung vom 15. September 2011 ganz grundsätzlich Verständnis für die Errichtung des besagten Gehsteiges habe. Weil das Grundstück Nr. 36 aber ohnehin schon sehr klein sei, habe er (Franz Egele) die Befürchtung, dass eine Grundtretung die Realisierung seines Projektes sehr erschweren bzw. fast verunmöglichen würde. Weil die Gemeinde Vandans sowohl ost- als auch südseitig mit Grundstücken angrenze, plädiere er für einen mehr oder weniger flächengleichen Grundtausch. Heute, so der Bürgermeister abschließend, gehe es in erster Linie um einen Grundsatzbeschluss, ob der im seinerzeit beschlossenen Bebauungsplan vorgesehene Gehsteig auch tatsächlich errichtet werden soll oder nicht. Wenn sich die Gemeindevertretung für einen Gehsteig im Bereich des Grundstückes Nr. 36 ausspreche, müsse mit Franz Egele ein Arrangement in Form eines Grundtausches getroffen werden. In der darauf folgenden Diskussion bringen alle Anwesenden zum Ausdruck, dass in diesem Bereich der Landesstraße ein beidseitiger Gehsteig von elementarer Bedeutung sei. Auch dürfe nicht vergessen werden, dass das gemeindeeigene Grundstück Nr. 35/3 vielleicht schon bald mit einer Wohn- und Geschäftsanlage bebaut werde und es in Zukunft noch höhere Frequenzen in diesem Bereich geben werde. Es sei daher enorm wichtig, mit dem Eigentümer des Grundstückes Nr. 36 ein Abkommen zu treffen. Vernünftig sei, mit Franz Egele einen Grundtausch anzustreben, da die Gemeinde glücklicherweise Eigentümerin eines direkt angrenzenden Grundstückes sei. Sowohl Leo Brugger als auch Vbgm. Michael Zimmermann plädieren in der Folge für die Errichtung eines beidseitigen Gehsteiges entlang der Landesstraße. Wo immer sich die Möglichkeit biete, müsse in so stark frequentierten Bereichen ein beidseitiger Gehsteig errichtet werden. Das diesbezügliche Angebot von Franz Egele, den für die Errichtung eines Gehsteiges im Bereich des Grundstückes Nr. 36 notwendigen Grund im Tauschwege an die Gemeinde Vandans abzutreten, sollte jedenfalls angenommen werden. Florian Küng gibt in seiner Wortmeldung zu bedenken, dass die Gemeinde nicht überall in der Lage sei, Ersatzgrund anzubieten. In der Regel müsse sich der betreffende Grundeigentümer mit einer finanziellen Grundablöse zufrieden geben. Aus Gründen der Gleichbehandlung plädiere er auch im vorliegenden Fall für eine Grundablöse zu den bislang gültigen Bedingungen (10, 00 Euro/m²). In seiner Antwort macht Bürgermeister Burkhard Wachter deutlich, dass er aus ganz grundsätzlichen Überlegungen auch für die Gleichbehandlung aller Grundbesitzer sei. Trotzdem werde es aber immer wieder Unterschiede im Verhandlungsergebnis geben, weil die Dringlichkeit eines Projektes, die Wertigkeit oder die Lage eines Grundstückes immer wieder eine andere sei. Auch in der Vergangenheit habe man da und dort Ausnahmen machen müssen, weil das öffentliche Interesse entsprechend hoch gewesen sei. Über die Bedeutung und Wichtigkeit eines Projektes müsse von Fall zu Fall entschieden werden. Folglich auch über die jeweiligen Ablösebedingungen. Wie in vielen anderen Bereichen auch, könne nicht alles über „einen Kamm geschoren“ werden. Thomas Amann macht in seiner Wortmeldung deutlich, dass er voll und ganz hinter einem allfälligen Grundtausch stehe. Die Errichtung eines weiteren Gehsteiges in diesem Bereich sei von größter Bedeutung. Außerdem könne er dem Vorgehen von Franz Egele nur größten Respekt zollen. Dass dieser mit der Gemeinde Kontakt aufnehme, bevor es für sein Grundtück konkrete Planungen gebe, sei keine Selbstverständlichkeit. Mit diesem Vorgehen mache Franz Egele deutlich, dass ihm das Wahren öffentlicher Interessen noch immer ein Anliegen sei. Diesen Ausführungen von Thomas Amann schließt sich Bürgermeister Burkhard Wachter vollinhaltlich an. In weiterer Folge plädiert der Vorsitzende für die Genehmigung eines Grundtausches, ohne sich im Detail festzulegen. Schließlich gebe es im Augenblick weder für das Grundstück Nr. 36 von Franz Egele noch für das Grundstück 5 / 10 16. Sitzung Gemeindevertretung vom 15. September 2011 Nr. 35/3 der Gemeinde Vandans konkrete Bebauungspläne. Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben, sprechen sich alle Anwesenden für die Errichtung des besagten Gehsteiges und einem Grundtausch mit dem Eigentümer des Grundstückes Nr. 36 aus. Die Details dazu sollen in weiteren Verhandlungen zwischen dem Grundeigentümer und der Gemeinde Vandans festgelegt werden. Wegen Befangenheit nimmt Mag. Christian Egele weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil. 5. Erlassung einer neuen Verordnung über die Einhebung der Gästetaxe (Taxordnung) In den Gemeinden der Talschaft, so der Vorsitzende einleitend, gebe es seit eh und je die unterschiedlichsten Taxordnungen. Aus mehrerlei Gründen habe man sich deshalb in einer Sitzung der Standesvertretung darauf geeinigt, in allen Gemeinden der Talschaft inhaltlich einheitliche Taxordnungen zu erlassen, wobei aber die Höhe der Gästetaxe von jeder Gemeinde x-beliebig festgesetzt werden könne. Auf Ersuchen der Standesvertretung habe sich der Gemeindesekretär der Marktgemeinde Schruns, nämlich Dr. Oswald Huber, bereit erklärt, ein für alle Gemeinde gültiges Muster zu erarbeiten. Es gelte nun, auf Grundlage dieses Musters eine neue Verordnung hinsichtlich der Einhebung einer Gästetaxe (Taxordnung) zu beschließen. In weiterer Folge erläutert der Bürgermeister den vorliegenden Entwurf und stellt diesen zur Diskussion. Nach einigen Wortmeldungen grundsätzlicher Natur, sprechen sich alle Damen und Herren der Gemeindevertretung für das Erlassen der nachstehenden Verordnung aus. Ernst Stejskal macht in seiner Wortmeldung deutlich, dass er der Verordnung insgesamt zustimmen könne, nicht aber dem ersten Absatz im § 8. Seiner Meinung nach widerspreche dieser Punkt der gültigen Rechtssprechung, weil niemand, auch nicht Organe der Abgabenbehörde, berechtigt sein können, fremde Grundstücke bzw. fremde Geschäfts- und Betriebsräume zu betreten. Verordnung der Gemeinde Vandans über die Einhebung einer Gästetaxe (Taxordnung) Die Gemeindevertretung Vandans hat in ihrer Sitzung am 15. September 2011 auf Grund der Bestimmungen des § 13 Abs. 1 Tourismusgesetz, LGBl.Nr. 86/1997 i.d.g.F., beschlossen, in der Gemeinde Vandans die Gästetaxe nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen einzuheben: §1 Einhebung und örtlicher Geltungsbereich Die Gemeinde Vandans hebt zur Deckung ihres Aufwandes für tourismusfördernde Maßnahmen und Einrichtungen im ganzen Gemeindegebiet von Vandans eine Gästetaxe ein. 6 / 10 16. Sitzung Gemeindevertretung vom 15. September 2011 §2 Abgabenschuldner Abgabenpflichtig sind alle Gäste, die im Gemeindegebiet nächtigen und nicht gemäß § 3 von der Abgabenpflicht befreit sind. §3 Befreiungen 1) Von der Abgabenpflicht sind befreit: a) Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und Schüler, die sich wegen des Schulbesuches außerhalb ihres Hauptwohnsitzes aufhalten; b) Personen, deren ununterbrochener Aufenthalt mindestens drei Wochen dauert und ausschließlich der unmittelbaren Berufstätigkeit dient; c) Patienten in Krankenanstalten; d) Personen, die bei dem im Gemeindegebiet ansässigen anderen Eheteil, eingetragenen Partner oder einem Verwandten oder Verschwägerten in auf- und absteigender Linie, einem Geschwisterkind oder einer Person, zu der sie noch näher verwandt oder im gleichen Grad verschwägert sind, unentgeltlich nächtigen; e) Personen, die in einer Ferienwohnung nächtigen, für die aufgrund einer Verordnung der Gemeindevertretung eine Zweitwohnsitzabgabe zu entrichten ist; f) Gäste nach einem ununterbrochenen Aufenthalt von drei Monaten; g) Gäste, die in Schutzhütten der Alpenvereine nächtigen; h) Personen mit Behinderung ab einem Invaliditätsgrad von 70 %, sofern dies von ihnen unter Vorweis entsprechender Originalnachweise (gültiger Behindertenausweis usw.) beantragt wird. 2) Personen, die in einer Wohnung im Sinne des § 18 Abs. 1 nächtigen, sind mit Ausnahme des Wohnungsinhabers – unbeschadet der Bestimmungen des Abs. 1 – von der Abgabepflicht befreit, wenn für den Wohnungsinhaber die Gästetaxe mit einem Pauschalbetrag festgesetzt ist. 3) Die Befreiungsgründe sind vom Abgabenschuldner oder vom Unterkunftsgeber auf Verlangen nachzuweisen. §4 Zeitlicher Geltungsbereich Die Gästetaxe gelangt während des ganzen Jahres ohne Berücksichtigung von Saisonszeiten zur Einhebung. §5 Höhe der Gästetaxe Die Höhe der Gästetaxe wird von der Gemeindevertretung jährlich festgelegt. Der von der Gemeindevertretung festgelegte Tarif hat das ganze Jahr über, also unabhängig von Haupt- oder Nebensaison, Gültigkeit und gilt im gesamten Gemeindegebiet. §6 7 / 10 16. Sitzung Gemeindevertretung vom 15. September 2011 Fälligkeit und Entrichtung 1) Die Gästetaxe ist am letzten Aufenthaltstag fällig. 2) Der Unterkunftsgeber ist verpflichtet, die Gästetaxe vom Abgabenschuldner einzuheben und haftet für die Erfüllung der Abgabepflicht. 3) Der Unterkunftsgeber hat der Gemeinde über die Gästetaxe gem. Abs. 6 Rechnung zu legen und den in einem Kalendermonat eingehobenen Betrag bis spätestens 15. des darauf folgenden Monats an die Gemeinde abzuführen. 4) Unterkunftsgeber ist, wer als Inhaber einer Gewerbeberechtigung in dem von ihm geführten Gewerbebetrieb, wer sonst in seinen Räumen oder wer gegen Entgelt als Verfügungsberechtigter über ein zum Campieren verwendetes Grundstück Gäste beherbergt 5) Mangels eines Unterkunftsgebers ist die Gästetaxe bei Fälligkeit vom Abgabenschuldner selbst an die Gemeinde abzuführen. 6) Als Vordruck für die Rechnungslegung über die Gästetaxe sind die über die Gemeinde (Vandans Tourismus) zu beziehenden Gästebuchblätter zu verwenden, die der Unterkunftsgeber jeweils innerhalb von 48 Stunden nach der Ankunft und innerhalb von 48 Stunden nach der Abreise der Gäste der Gemeinde (Vandans Tourismus) vorzulegen hat. 7) Wird die Gästetaxe mittels Pauschalierung (§ 7) vorgeschrieben, ist sie innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe des Pauschalierungsbescheides zur Zahlung fällig. Die Abs. 1 – 6 finden im Falle einer Pauschalierung keine Anwendung. §7 Pauschalierung 1) Für Abgabenpflichtige, die als dinglich Berechtigte, Mieter oder Entleiher eine Wohnung innehaben (Wohnungsinhaber), die nicht ständig der Deckung ihres ganzjährig gegebenen Wohnungsbedarfs dient, insbesondere eine Wohnung, die nur während des Wochenendes, des Urlaubes, der Ferien oder sonst nur zeitweilig benützt wird (z. B. Appartements, Ferienhäuser und -wohnungen, Zweitwohnungen), wird die Gästetaxe, wenn dies im Interesse der Einfachheit oder Zweckmäßigkeit gelegen ist, auf Antrag oder von Amts wegen mit einem Pauschalbetrag festgesetzt. Wohnungen, für die eine Zweitwohnsitzabgabe entrichtet wird, sind von dieser Pauschalierungsbestimmung ausgenommen. 2) Der Pauschalbetrag wird jeweils für den Zeitraum eines Kalenderjahres unter Zugrundelegung des Ausmaßes der Gästetaxe gemäß § 5 und der nach den gegebenen Umständen zu erwartenden Anzahl von Nächtigungen von Gästen, soweit auf sie nicht die Befreiungsgründe zutreffen, bemessen. 3) Weichen die tatsächlichen Verhältnisse von denen der Pauschalierung zugrunde gelegten wesentlich ab, wird der Bescheid über die Pauschalierung auf Antrag oder von Amts wegen entsprechend abgeändert. §8 Abgabenverfahren 8 / 10 16. Sitzung Gemeindevertretung vom 15. September 2011 1) Die Abgabenpflichtigen haben zu dulden, dass Organe der Abgabenbehörde zu diesem Zweck ihre Grundstücke, Geschäfts- und Betriebsräume innerhalb der üblichen Geschäfts- oder Arbeitszeit betreten, haben diesen Organen die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und einen zur Durchführung der Amtshandlungen geeigneten Raum sowie die notwendigen Hilfsmittel unentgeltlich beizustellen. 2) Wird die Gästetaxe nicht oder nicht richtig entrichtet, so ist diese vom Bürgermeister mit Bescheid festzusetzen. Kann die Höhe der Abgabe nicht ermittelt werden, so ist diese vom Bürgermeister zu schätzen. 3) Im Übrigen finden hinsichtlich der Bemessung und Einhebung der Gästetaxe die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO) i.d.g.F. Anwendung. §9 Auskunftsrecht der Gäste Die Unterkunftsgeber haben ihren Gästen auf Verlangen Einsicht in die Taxordnung zu gewähren. § 10 Übergangsbestimmung Diese Taxordnung tritt am 01.12.2011 in Kraft. Gleichzeitig verliert die Taxordnung vom 16. Dezember 2000 ihre Wirksamkeit. 6. Berichte und Allfälliges Der Bürgermeister berichtet, dass  es in den nächsten Tagen bei der „Alma-Bahnkreuzung“ Sanierungsarbeiten geben werde. Es lasse sich vermutlich nicht vermeiden, dass es in diesem Zusammenhang zu Verkehrsbehinderungen kommen werde. Im Baustellenbereich werde es eine Umfahrungsstraße geben. Der Verkehr werde ampelgeregelt und einspurig über die Baustelle geführt, weshalb es zu wechselseitigen Anhaltungen kommen werde.  die Errichtung der „Busumkehrspur Outlet-Center“ nunmehr vollständig abgerechnet worden sei. Nach Abzug aller Fördermittel bzw. den Finanzierungsbeiträgen der Gemeinden Bartholomäberg und St. Anton i.M. seien der Gemeinde Vandans Kosten in Höhe von 33.179, 63 Euro zur Finanzierung verblieben.  es von der „Illwerke Tourismus GmbH“ Überlegungen gebe, bei der Talstation der Golmerbahn in Vandans ein Großraumbüro zu schaffen, in dem auch das Tourismusbüro und die Schischule untergebracht werden könnte. In den nächsten Tagen und Wochen werde es diesbezüglich konkrete Gespräche geben. Ob einer solcher Schritt für die Gemeinde Vandans Sinn mache, müsse erst noch seriös geprüft werden.  sich der Fußboden in der Rätikonhalle in einem äußerst schlechten Zustand befinde und im Augenblick konkret geprüft werde, auf welche Art und Weise das Problem behoben bzw. wie eine vertretbare Übergangslösung gefunden werden kann. 9 / 10 16. Sitzung Gemeindevertretung vom 15. September 2011  Gemeindevertreter Florian Küng und Martina Keßler am 26. August 2011 geheiratet haben. Persönlich und im Namen aller Anwesenden wolle er zur Hochzeit herzlich gratulieren und für die Zukunft alles erdenklich Gute wünschen. Unter Punkt „Allfälliges“ ergeben sich folgende Wortmeldungen: Werner Vergut: Gibt es schon einen Termin für den heurigen Adentsmarkt? Auch würde mich interessieren, ob es am Vorabend wieder ein eingeschränktes Markttreiben gibt oder nicht. Antwort des Bürgermeisters: Der diesjährige Adventmarkt wird am Sonntag, dem 04. Dezember 2011, stattfinden und zwar von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Ob es bereits am Vorabend ein eingeschränktes Markttreiben gibt oder nicht, steht noch nicht endgültig fest. Mit dem Vandanser Aktiv Club habe ich bereits ein diesbezügliches Gespräch geführt. Diese hätten großes Interesse an einem Markttreiben am Samstag-Abend, wobei der daraus resultierende Reinerlös einem sozialen Zweck zur Verfügung gestellt würde. Innert der nächsten 4 – 5 Wochen wird man vom Gemeindeamt aus abklären, wer alles Markt-Interesse am Vorabend hat. Leo Brugger: Im Zillertal stellen die diversen Almabtriebe ein touristische Spektakel ersten Ranges dar und werden entsprechend vermarktet. Wäre so etwas auch in unserer Gemeinde oder in anderen Gemeinden der Talschaft möglich? Vielleicht könnten mit einem solchen Spektakel neue Gäste aquiriert werden Antwort des Bürgermeisters: Ich getraue mich nicht, auf diese Frage eine konkrete Antwort zu geben. Dafür habe ich zuwenig Einblick in die Landwirtschaft bzw. Alpgeschehen. Ich weiss nur so viel, dass es diese riesigen Alpabtriebe, wie zum Beispiel auch im Bregenzerwald, bei uns nicht gibt, weil jede Alpe zu einem anderen Termin die Alpsaison beendet. Oft erstrecken sich diese Alpabtriebe über mehrere Tage, um sich gegenseitig nicht zu behindern. Auch weiß ich nicht, ob ein großer „spektakulärer“ Alpabtrieb von den Akteuren überhaupt gewünscht wird. Das müsste erst abgeklärt werden. Manfred Blenke: Der von der Gemeinde Vandans erst neu erstellte Zaun entlang der St. Antonerstraße (zwischen dem Bahnübergang und der neuen Illbrücke) ist schon wieder beschädigt. Mich würde interessieren, wer für die Erhaltung dieses Zaunes überhaupt zuständig ist? Antwort des Bürgermeisters: Für die Erhaltung dieses Zaunes sind alleinig die dortigen Grundeigentümer zuständig. Die Gemeinde Vandans hat seinerzeit die Verpflichtung übernehmen müssen, den besagten Zaun einmalig zu erstellen. Die laufende Erhaltung ist jedenfalls nicht unsere Sache. Nachdem keine Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Bürgermeister allen für ihr Kommen sowie die sachliche und konstruktive Mitarbeit und schließt um 22.00 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: Eveline Breuß Burkhard Wachter, Bgm. 10 / 10 16. Sitzung Gemeindevertretung vom 15. September 2011