20190307_GVE036

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 19:28
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2019-03-07
Erscheinungsdatum 2019-03-07
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Inhalt des Dokuments

GEMEINDEAMT VANDANS Verhandlungsschrift aufgenommen am 07. März 2019 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anlässlich der 36. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 28. Februar 2019 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Liste „Gemeinsam für Vandans“: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Michael Zimmermann, Mag. Christian Egele, Luzia Klinger, Florian Küng, Ing. Alexander Zimmermann MSc, Günter Fritz, Peter Scheider, Stefan Steininger BSc, Mag. Johannes Wachter, Gerhard Flatz, Ina Bezlanovits, Marko Schoder, DI Thomas Hepberger sowie Renate Neve als Ersatz. Liste „An frischa Loft – Parteiunabhängige Liste Markus Pfefferkorn“: Markus Pfefferkorn, Kornelia Wachter, Armin Wachter, Manuel Zint, Andrea Vallaster-Ganahl (ab 20.30 Uhr – Punkt 4.), Johannes Neher, Klaus Dreier und Walter Stampfer. Liste „Grüne und Parteifreie Vandans“: Mag. Nadine Kasper Entschuldigt: Schriftführerin: Stefan Jochum (GFV) GBed. Eveline Breuß Pünktlich um 20.00 Uhr eröffnet der Vorsitzende die 36. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin sowie die zahlreichen Zuhörer und stellt die ordentliche Einladung beziehungsweise die Beschlussfähigkeit fest. Vor Eingang in die Tagesordnung informiert der Vorsitzende über einen Wunsch des Österreichischen Rundfunks, nämlich während der Sitzung Ton- und Bildaufnahmen machen zu dürfen. Da Ton- und Bildaufnahmen gemäß § 46 des Gemeindegesetzes der Genehmigung der Gemeindevertretung bedürfen, bringt er diesen Wunsch des ORF zur Abstimmung. Eine deutliche Mehrheit der anwesenden GemeindevertreterInnen spricht sich in der Folge gegen solche Ton- und Bildaufnahmen während der öffentlichen Sitzung aus. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird in der Folge kein Einwand erhoben, nachdem der Punkt 2. (Klimacent und Unterstützung der Petition der AEEV für Finanzierung der Energieautonomie – Plädoyer von DI Johann Punzenberger) vom Vorsitzenden von der Tagesordnung abgesetzt und dem Antrag von Mag. Johannes Wachter, nämlich die ursprünglichen Tagesordnungspunkte 3. und 4. in der Reihenfolge zu tauschen, stattgegeben worden ist. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 35. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 24. Jänner 2019 2. Entscheidung zum Antrag der Eheleute Brigitte und Klaus Bitschnau bzw. Johannes Bitschnau, alle wohnhaft in 6773 Vandans, Glavadielstraße 18, sowie den Eheleuten Bianca und Daniel Tagwerker, wohnhaft in 6773 Vandans, Daunerstraße 31, um Bewilligung einer Ausnahme von der Verordnung über das Höchstausmaß der baulichen Nutzung und zwar hinsichtlich der Überschreitung der festgelegten Baunutzungszahl 3. Entscheidung zum Antrag von Herrn Christoph Schapler, wohnhaft in 6773 Vandans, Rodunder Straße 10, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Edgar Düngler, 6780 Schruns, auf Verkauf des Grundstückes Nr. 2246/2 (Weg) 4. Entscheidungen zu den Empfehlungen des Ausschusses für Raumplanung und Gemeindeentwicklung vom 19. Februar 2019 5. Kenntnisnahme des Berichtes 2018 der Vorarlberger Landesregierung „Sonderprüfung der Gemeinde Vandans“ und der Stellungnahme des Bürgermeisters 6. Stellungnahmen zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Gesetz zur Änderung des Wahlrechts – Sammelnovelle; b) ein Gesetz über eine Änderung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes; c) ein Gesetz über eine Änderung des Kulturförderungsgesetzes; 7. Volksschule Vandans/Kindergarten Vandans: Errichtung einer weiteren Photovoltaik-Anlage im Rahmen eines Bürgerbeteiligungsmodells 8. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 35. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 24. Jänner 2019 Die Gemeindevertreterinnen Mag. Nadine Kasper und Ina Bezlanovits ersuchen mit E-Mail vom 05. März 2019 um eine geringfügige Korrektur der Verhandlungsschrift und zwar wie folgt: Tagesordnungspunkt 3., vorletzter Satz: Alt: Mit den Mitgliedern des Prüfungsausschusses habe er (Wolfgang Brunold) sich daher auf eine eingeschränkte Prüfung, nämlich nur die Prüfung des Bargeldbestandes, geeinigt. Neu: Da die Bankguthaben noch nicht abgeschlossen waren, einigten sich die Mitglieder des Prüfungsausschusses darauf, lediglich die Bargeldbestände zu prüfen. Die Bankguthaben konnten nicht geprüft werden, nicht weil die Zeit dafür zu knapp gewesen wäre, sondern weil diese nicht vorlagen. Die Verhandlungsschrift über die 35. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 24. Jänner 2019, welche allen Gemeindevertreter/innen zeitgerecht zugegangen ist, wird unter Berücksichtigung der vorstehenden Korrektur einstimmig genehmigt. 2 / 30 36. Sitzung Gemeindevertretung vom 07. März 2019 Vbgm. Michael Zimmermann, Mag. Christian Egele, Florian Küng, Gerhard Flatz, Johannes Neher und Klaus Dreier haben an der Abstimmung nicht teilgenommen, nachdem diese bei der besagten Sitzung nicht anwesend waren. 2. Entscheidung zum Antrag der Eheleute Brigitte und Klaus Bitschnau bzw. Johannes Bitschnau, alle wohnhaft in 6773 Vandans, Glavadielstraße 18, sowie den Eheleuten Bianca und Daniel Tagwerker, wohnhaft in 6773 Vandans, Daunerstraße 31, um Bewilligung einer Ausnahme von der Verordnung über das Höchstausmaß der baulichen Nutzung und zwar hinsichtlich der Überschreitung der festgelegten Baunutzungszahl Beschlussvorlage: Die Eheleute Brigitte und Klaus Bitschnau sowie Herr Johannes Bitschnau, alle wohnhaft in 6773 Vandans, Glavadielstraße 18, sowie die Eheleute Bianca und Daniel Tagwerker, wohnhaft in 6773 Vandans, Daunerstraße 31, beabsichtigen auf dem Grundstück Nr. 1976/2 einen Zubau an das bestehende Wohnhaus zu errichten. Das Grundstück Nr. 1976/2 befindet sich gemäß der Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung in der „Randlage“ mit einer maximalen Baunutzungszahl von 50. Mit einer Baunutzungszahl von 69, 4 wird beim vorliegenden Bauvorhaben die zulässige Baunutzungszahl gemäß der Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung um 38, 8 % überschritten. Weil die Zulassung einer Ausnahme von der Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung eine elementare Voraussetzung für die Erteilung der beantragten Baubewilligung ist, ersuchen die Eheleute Brigitte und Klaus Bitschnau, Herr Johannes Bitschnau sowie die Eheleute Bianca und Daniel Tagwerker um die Erteilung einer Ausnahmebewilligung von der Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung gemäß § 35 Abs. 2 Raumplanungsgesetz. Beschluss: Anhand der vorliegenden Planunterlagen erläutert der Bürgermeister die örtliche Situation und gibt Einblick in die derzeit gültigen Bestimmungen dieser Verordnung über das Höchstausmaß der baulichen Nutzung. Er plädiert in der Folge dafür, dem vorliegenden Antrag stattzugeben, da eine Vielzahl guter Gründe für eine Genehmigung dieses Antrages sprechen. Damen und Herren aller Fraktionen bringen in der Folge zum Ausdruck, dass nicht jedem Ansuchen pauschal zugestimmt werden könne und jedes solche im Detail geprüft werden müsse. Dem vorliegenden Ansuchen liege die Absicht zugrunde, an das auf dem Grundstück Nr. 1976/2 bestehende Wohnhaus der Eheleute Brigitte und Klaus Bitschnau einen Baukörper anzubauen, sodass im gesamten Baukörper 3 selbständige Wohnungen geschaffen werden können. Das geplante Bauvorhaben sei in mehrerlei Hinsicht gut durchdacht und schlüssig. Insbesondere trage dieses auch einem wesentlichen Raumplanungsziel Rechnung, nämlich mit Grund und Boden haushälterisch umzugehen und bereits vorhandene „Bauflächen“ optimal zu nutzen. Alle anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung sprechen sich in der Folge für eine Genehmigung des Antrages der Eheleute Brigitte und Klaus Bitschnau bzw. Johannes Bitschnau sowie den Eheleuten Bianca und Daniel Tagwerker um Bewilligung einer Ausnahme von der Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung gemäß § 35 Abs. 2 Raumplanungsgesetz, und zwar hinsichtlich der Überschreitung der festgelegten Baunutzungszahl von 50 auf 69, 4 aus. 3 / 30 36. Sitzung Gemeindevertretung vom 07. März 2019 3. Entscheidung zum Antrag von Herrn Christoph Schapler, wohnhaft in 6773 Vandans, Rodunder Straße 10, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Edgar Düngler, 6780 Schruns, auf Verkauf des Grundstückes Nr. 2246/2 (Weg) Beschlussvorlage: Christoph Schapler, wohnhaft in 6773 Vandans, Rodunder Straße 10, ist unter anderem alleiniger Eigentümer des Grundstückes Nr. 1795/3, GB Vandans. Die Gemeinde Vandans ist unter anderem Eigentümerin des Grundstückes Nr. 2246/2 (Fußweg) mit einer Fläche von 105 m². Mit Schreiben vom 04. Februar 2019 hat Herr Dr. Edgar Düngler, Rechtsanwalt in Schruns, im Namen von Herrn Christoph Schapler Kaufinteresse am Grundstück Nr. 2246/2 geäußert und einen Kaufpreis von 15, 00 Euro/m² geboten. Es wird ersucht, zum vorliegenden Antrag eine Entscheidung zu treffen. Beschluss: Der Bürgermeister gibt in seiner Einleitung zu verstehen, dass das vorliegende Ansuchen in seiner Fraktion eingehend beraten worden sei. Weil Christoph Schapler im vorliegenden Ansuchen keinen konkreten bzw. triftigen Grund für diesen Grunderwerb nenne, habe man sich in der Fraktion gegen einen Verkauf dieser Weganlage zum derzeitigen Zeitpunkt ausgesprochen. Da die Frage der Mobilität im Augenblick wieder vollkommen neu diskutiert werde, komme diesen innerörtlichen Fußwegverbindungen auch wieder eine zunehmende Bedeutung zu. Dieses Faktum könne nicht negiert werden. Vielmehr gebe es nämlich wieder gute Gründe, diese „alten“ Fußwegverbindungen wieder zu aktivieren und in einen wirklich begehbaren Zustand zu versetzen. In Summe habe man innert der Fraktion „Gemeinsam für Vandans“ keinen Grund gesehen, diese Wegparzelle zum jetzigen Zeitpunkt zu verkaufen. Markus Pfefferkorn gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass dieses Ansuchen in seiner Fraktion ebenfalls ausführlich beraten worden sei. De facto könne man sich jede Lösung vorstellen, so auch einen Verkauf. Unklar sei lediglich die Frage, was mit dem bestehenden Wegrecht passiere. In seiner Antwort gibt der Bürgermeister zu verstehen, dass das Grundstück Nr. 2246/2 im Eigentum der Gemeinde Vandans stehe. Diese Wegparzelle stelle also „öffentliches Gut“ dar und könne somit von jeder Person begangen werde. Wenn Christoph Schapler diese Wegparzelle jetzt kaufen wolle, dann geschehe dies sicher in der Absicht, diese „öffentliche Benützung“ dieses Weges zu eliminieren. Mag. Johannes Wachter bestätigt in seiner Wortmeldung, dass es sich bei dieser Wegparzelle um „öffentliches Gut“ handle. In der Natur stelle dieser besagte Fußweg die Verbindung vom „Wiesenweg“ zum „Schnapfaweg“ dar. Der Verkauf dieser Fußwegverbindung mache seiner Meinung nach die Benützung des „Wiesenweges“ und des „Schnapfaweges“ um einiges unattraktiver. Da der Kaufinteressent derzeit keinen konkreten Bedarf ins Treffen führen könne, wolle und könne er derzeit einem Verkauf nicht zustimmen. Sollte es von Christoph Schapler ein Grundtauschangebot geben, könne man über ein solches gut und gerne beraten. Kornelia Wachter gibt in ihrer Wortmeldung zu verstehen, dass sie sich einen Verkauf dieser Wegparzelle vorstellen könne, allerdings nicht zum angebotenen Preis von 15, 00 €/m². Die Agrargemeinschaft Vandans setze jedes Jahr den Kaufpreis für „Bauland“ fest. Sie selber könne sich vorstellen, diesen Fußweg zum Preis von 50 % dieses „Baulandpreises“ 4 / 30 36. Sitzung Gemeindevertretung vom 07. März 2019 der Agrargemeinschaft Vandans an Christoph Schapler zu verkaufen, zumal dieser Fußweg in der Natur nicht mehr begangen werde. Allerdings könne sie sich auch der Überlegung von Mag. Johannes Wachter anschließen, nämlich diesen Fußweg nicht zu verkaufen, sondern einen Grundtausch anzustreben. Renate Neve widerspricht ihrerseits der Äußerung von Kornelia Wachter, nämlich dass dieser Fußweg in der Natur nicht mehr begangen werde. Dieser Fußweg werde von ihr immer wieder begangen, zumal man sowohl der „Wiesenweg“ als auch den „Schnapfaweg“ als attraktive Fußwege sehen müsse. Der Überlegung, nämlich mit Christoph Schapler einen Grundtausch anzustreben, könne sie einiges abgewinnen. Markus Pfefferkorn plädiert in der Folge für eine Vertagung der Entscheidung, weil es für eine solche Entscheidung am heutigen Tag keinen zeitlichen Druck gebe. Bgm. Burkhard Wachter gibt seinerseits zu verstehen, dass heute zum Ansuchen, nämlich diese Wegparzelle an Herrn Christoph Schapler zu verkaufen, eine klare Entscheidung getroffen werden soll. Wenn Christoph Schapler weiterhin Interesse an dieser Wegparzelle habe, stehe diesem die Einbringung eines neuerlichen Antrages, nämlich das Rechtsgeschäft im Rahmen eines Grundtausches zu lösen, frei. Nach einigen weiteren Wortmeldungen grundsätzlicher Natur, bringt der Vorsitzende den vorliegenden Antrag von Christoph Schapler zur Abstimmung. Mit 16 : 7 Stimmen sprechen sich die anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung sodann gegen einen Verkauf dieses Fußweges, Grundstück Nr. 2246/2, aus. Im Namen seiner Fraktion gibt Markus Pfefferkorn zu verstehen, dass ein Verkauf dieses Fußweges um den Preis von 15, 00 €/m² auch für seine Fraktion nicht in Frage gekommen wäre. 4. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Raumplanung und Gemeindeentwicklung vom 19. Februar 2019 Beschlussvorlage: In der Sitzung am 19. Februar 2019 hat sich der Ausschuss für Raumplanung und Gemeindeentwicklung mit insgesamt 4 Anträgen auf Änderung des Flächenwidmungsplanes auseinander gesetzt. Es wird ersucht, zu den Empfehlungen des Raumplanungsausschusses, die allesamt in der Verhandlungsschrift vom 19. Februar 2019 niedergeschrieben sind, eine Entscheidung zu treffen. Beschluss: 1. Stellungnahme zum neuerlichen Antrag von Herrn Leonhard Ammann, wohnhaft in 6773 Vandans, Garnasweg 2 – Nr. 78/2018 Antrag vom 13. Februar 2019: Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 628 m² aus dem Grundstück Nr. 1787, GB Vandans, von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Baufläche – Wohngebiet“ sowie um Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 144 m² aus dem Grundstück Nr. 1787 von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Verkehrsfläche – Straße (Planung)“. Sachverhalt: Das Grundstück Nr. 1787 steht im alleinigen Eigentum von Herrn Leonhard Ammann. Laut Grundstücksdatenbank weist dieses eine Fläche von 4.659 m² auf und liegt in der Parzelle „Außervens“. 5 / 30 36. Sitzung Gemeindevertretung vom 07. März 2019 Im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans ist das gesamte Grundstück als „Freifläche – Freihaltegebiet“ ausgewiesen. Im Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans ist die zur Umwidmung beantragte Teilfläche des Grundstückes Nr. 1787 als „Gelbe Zone“ ausgewiesen. Die Liegenschaft grenzt direkt an die öffentliche „Gluandistraße“ an und kann von dieser aus gut über eigenen Grund und Boden erschlossen werden. Das genannte Grundstück ist sowohl an die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Vandans wie auch die Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Vandans angeschlossen. Mit dem vorliegenden Antrag ersucht der Antragsteller um Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1787 im Ausmaß von zirka 628 m² von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Baufläche – Wohngebiet“ sowie um Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 144 m² aus dem Grundstück Nr. 1787 von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Verkehrsfläche – Straße (Planung)“. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 14. Februar 2019 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vorliegenden Antrag bis zum 28. Februar 2019 bei der Gemeinde Vandans eine Stellungnahme abzugeben. Bis zum heutigen Tage sind keine schriftlichen Stellungnahmen eingelangt. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Die zur Umwidmung beantragte Teilfläche grenzt westseitig an bereits bestehendes „Bauland“, sodass vom Grundsatz her von einer klassischen Anschlusswidmung gesprochen werden kann. Die zur Umwidmung beantragte Teilfläche ist in jeder Hinsicht voll und ganz erschlossen. Entsprechend dem Verlangen der Gemeindevertretung vom 24. Jänner 2019 hat der Antragsteller mit dem neuerlichen Antrag auf Umwidmung eines „Baugrundstückes“ für das gesamte Grundstück Nr. 1787 ein Teilungs- und Erschließungskonzept vorgelegt. Diesem zufolge soll das Grundstück Nr. 1787 künftig in 6 selbständige Grundstücke geteilt werden, die vermutlich alle einmal bebaut werden sollen. Diese 6 selbständigen Grundstücke sollen verkehrsmäßig über 2 Stichwege erschlossen werden. Mit der entlang des Grundstückes Nr. 1790 geplanten Erschließungsstraße könnten auch künftige „Baugrundstücke“ im Bereich der Grundstücke Nr. 1790 und Nr. 1792 erschlossen werden. Mit dem gleichfalls vorgelegten „Übersichtsplan Gluandistraße“ will der Antragsteller darauf hinweisen, dass südlich der Gluandistraße mehrfach eine zweite Bautiefe in „Baufläche – Wohngebiet“ umgewidmet worden ist und sein Teilungs- und Erschließungskonzept für das Grundstück Nr. 1787 daher im Einklang mit der bisherigen Widmungspraxis steht. Nach einer äußerst umfassenden Diskussion grundsätzlicher Art, sprechen sich alle Anwesenden, mit Ausnahme von Florian Küng, für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes, wie vom Antragsteller beantragt, aus und empfehlen der Gemeindevertretung eine Genehmigung desselben. Die Genehmigung der Gemeindevertretung sollte allerdings an nachstehende Bedingungen/Auflagen geknüpft werden: a) Weiteren Grundtrennungsanträgen im Bereich des Grundstückes Nr. 1787 darf nur auf Grundlage des vom Antragsteller mit Ansuchen vom 13. Februar 2019 vorgelegten Teilungs- und Erschließungskonzeptes zugestimmt werden. Auch weiteren Anträgen auf Änderung des Flächenwidmungsplanes beziehungsweise auf Ausweisung von weiterem „Bauland“ darf nur auf Grundlage des vorerwähnten Teilungs- und Erschließungskonzeptes zugestimmt werden. 6 / 30 36. Sitzung Gemeindevertretung vom 07. März 2019 b) Mit dem Antragsteller ist eine raumplanungsrechtliche Vereinbarung abzuschließen. Mit dieser ist in erster Linie sicherzustellen, dass die zur Umwidmung beantragte Teilfläche des Grundstückes Nr. 1787 innert einer Frist von 7 Jahren bebaut werden muss. Darüber hinaus ist mit dieser raumplanungsrechtlichen Vereinbarung aber auch sicherzustellen, dass die Grundstücke Nr. 1790 und Nr. 1792, sollten diese je einmal in Bauland umgewidmet werden, über diese neu geplante Erschließungsstraße, wie im vorliegenden Teilungs- und Erschließungskonzept dargestellt, erschlossen werden können. Florian Küng begründet seine ablehnende Haltung insbesondere mit dem Umstand, dass es für diese neuerliche Änderung des Flächenwidmungsplanes keinen wirklichen Bedarf gebe. Nur weil für jemand ein Baugrundstück benötigt werde, könne nicht von einem tatsächlichen Bedarf die Rede sein. Solche Interessenten für ein Baugrundstück könne man jederzeit finden. Auch lasse das vorgelegte Teilungs- und Erschließungskonzept keinen nachhaltigen und sparsamen Umgang mit Grund und Boden erkennen. Entscheidung der Gemeindevertretung: Eingangs informiert der Bürgermeister die Anwesenden, dass dieses Ansuchen in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung am 24. Jänner 2019 bereits behandelt worden sei. Damals sei dieser Antrag mit der Aufforderung an den Antragsteller, nämlich der Gemeindevertretung für die Grundstücke Nr. 1787, Nr. .641 und Nr. 1786 ein schlüssiges und nachvollziehbares Teilungs- und Erschließungskonzept vorzulegen, vertagt worden. Dieser Forderung der Gemeindevertretung sei der Antragssteller zwischenzeitlich nachgekommen. Am 13. Februar 2019 habe Leonhard Ammann einen neuen Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes vorgelegt und diesem ein Teilungsund Erschließungskonzept, erarbeitet vom Vermessungsbüro Markowski Straka ZT GmbH, Feldkirch, vom 11. Februar 2019, beigelegt. Dieses vom Vermessungsbüro Markowski Straka ZT GmbH, Feldkirch, erarbeitete Teilungs- und Erschließungskonzept wird in der Folge ausführlich diskutiert, wobei in diesem Zusammenhang auch der Frage, wie später einmal die Grundstücke Nr. 1790, Nr. 1791 und Nr. 1792 von Oskar Neher und Mitbesitzer erschlossen werden können, große Bedeutung beigemessen wird. Kornelia Wachter und auch andere Vertreter der Fraktionen „An frischa Loft“ und „Grüne und Parteifreie Vandans“ geben zu verstehen, dass Herr Leonhard Ammann auch an anderer Stelle über gewidmetes „Bauland“ verfüge und man daher keine Notwendigkeit sehe, aus dem Grundstück Nr. 1787 eine weitere Fläche in „Bauland“ umzuwidmen. Auch Florian Küng gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass er der Umwidmung einer weiteren Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1787 in „Bauland“ nicht zustimmen könne. Weil er keinen tatsächlichen Bedarf an weiterem „Bauland“ erkennen könne, müsse er sich gegen diesen neuerlichen Antrag von Leonhard Ammann aussprechen. Bürgermeister Burkhard Wachter erinnert in weiterer Folge nochmals an die „Grundsatzdiskussion“ in der Sitzung am 24. Jänner 2019. Damals habe eine große Mehrheit für eine positive Erledigung des von Herrn Leonhard Ammann eingebrachten Antrages votiert, wenn von diesem ein schlüssiges und nachvollziehbares Teilungs- und Erschließungskonzept vorgelegt werde. Der tatsächliche Bedarf an „Bauland“ habe sich in der Sitzung am 24. Jänner 2019 nicht anders dargestellt wie heute. Für eine Genehmigung des Antrages habe damals in erster Linie gesprochen, dass das umwidmungsgegenständliche Grundstück von einer Bürgerin unserer Gemeinde erworben und von dieser auch bebaut werden soll. 7 / 30 36. Sitzung Gemeindevertretung vom 07. März 2019 Über Antrag des Vorsitzenden sprechen sich in der Folge die anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung mit 19 : 5 Stimmen für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes, wie von Herrn Leonhard Ammann beantragt, aus und genehmigen die Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 628 m² aus dem Grundstück Nr. 1787 von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Baufläche – Wohngebiet“ sowie die Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 144 m² aus dem Grundstück Nr. 1787 von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Verkehrsfläche – Straße (Planung)“. Die Zustimmung selber erfolgt unter nachstehenden Bedingungen/Auflagen: a) Weiteren Grundtrennungsanträgen im Bereich des Grundstückes Nr. 1787 darf nur auf Grundlage des vom Antragsteller mit Ansuchen vom 13. Februar 2019 vorgelegten Teilungs- und Erschließungskonzeptes zugestimmt werden. Auch weiteren Anträgen auf Änderung des Flächenwidmungsplanes beziehungsweise auf Ausweisung von weiterem „Bauland“ darf nur auf Grundlage des vorerwähnten Teilungs- und Erschließungskonzeptes zugestimmt werden. b) Mit dem Antragsteller ist eine raumplanungsrechtliche Vereinbarung abzuschließen. Mit dieser ist in erster Linie sicherzustellen, dass die zur Umwidmung beantragte Teilfläche des Grundstückes Nr. 1787 innert einer Frist von 7 Jahren bebaut werden muss. Darüber hinaus ist mit dieser raumplanungsrechtlichen Vereinbarung aber auch sicherzustellen, dass die Grundstücke Nr. 1790 und Nr. 1792, sollten diese je einmal in Bauland umgewidmet werden, über diese neu geplante Erschließungsstraße, wie im vorliegenden Teilungs- und Erschließungskonzept dargestellt, erschlossen werden können. Die Bewertung dieses Geh- und Fahrrechtes zugunsten der Grundstücke Nr. 1790 und Nr. 1792 hat notfalls auf Basis einer Verkehrswertschätzung, erarbeitet von einem gerichtlich beeideten Sachverständigen, zu erfolgen. 2. Stellungnahme zum Antrag von Herrn Franz Brenner und Frau Anita Schweiger, beide wohnhaft in 6845 Hohenems, Bartholomäus-Schnell-Weg 11a – Nr. 77a/2018 Antrag vom 04. Dezember 2018: Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 835 m² aus den Grundstücken Nr. 1805 und Nr. .636, je GB Vandans, von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Baufläche – Wohngebiet“. Sachverhalt: Die Grundstücke Nr. 1805 und Nr. .636, je GB Vandans, stehen im gemeinsamen Eigentum von Frau Anita Schweiger und Herrn Franz Brenner. Laut Grundstücksdatenbank weist das Grundstück Nr. 1805 eine Fläche von 1.135 m² und das Grundstück Nr. .636 eine solche von 108 m² auf. Beide Grundstücke liegen in der Parzelle „Außervens“. Vom Grundstück Nr. 1805 ist im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans eine Teilfläche mit zirka 408 m² als „Baufläche – Wohngebiet“ und eine Teilfläche mit zirka 727 m² als „Freifläche – Freihaltegebiet“ ausgewiesen. Das Grundstück Nr. .636 ist im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans zur Gänze als „Freifläche – Freihaltegebiet“ ausgewiesen, obwohl dieses mit dem Wohnhaus „Gluandistraße 14“ bebaut ist. Im Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans sind beide Grundstücke als „Gelbe Zone“ ausgewiesen. Das Grundstück Nr. 1805 grenzt direkt an die öffentliche „Gluandistraße“ an. Sowohl das Grundstück Nr. 1805 als auch das Grundstück Nr. .636 können also über eigenen 8 / 30 36. Sitzung Gemeindevertretung vom 07. März 2019 Grund und Boden erschlossen werden. Die genannten Grundstücke sind sowohl an die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Vandans wie auch die Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Vandans angeschlossen. Mit dem vorliegenden Antrag ersuchen die Antragsteller um Umwidmung einer weiteren Teilfläche aus den Grundstücken Nr. 1805 und Nr. .636 im Ausmaß von zirka 835 m² von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Baufläche – Wohngebiet“. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 10. Dezember 2018 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vorliegenden Antrag bis zum 28. Dezember 2018 bei der Gemeinde Vandans eine Stellungnahme abzugeben. Innert der vorgegebenen Frist sind keine schriftlichen Stellungnahmen eingelangt. Es kann folglich davon ausgegangen werden, dass von den Nachbarn keine Einwände gegen die beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes geäußert werden. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Vom Grundstück Nr. 1805 ist bereits eine Teilfläche im Ausmaß von zirka 408 m² als „Baufläche – Wohngebiet“ gewidmet. Die restliche Fläche dieses Grundstückes ist im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans als „Freifläche – Freihaltegebiet“ gewidmet, ebenso das Grundstück Nr. .636. Das Grundstück Nr. .636 ist mit dem Wohnhaus „Gluandistraße 14“ bebaut. Das Grundstück Nr. 1805 weist derzeit eine recht ungünstige Form auf und kann in dieser Form kaum mehr bebaut werden. Dass sich die Antragsteller aus diesem Grunde mit dem Eigentümer der Grundstücke Nr. 1806 und Nr. 1803/2, nämlich Herr Mag. Helmut Ganahl, auf einen Grundtausch geeinigt (siehe Planurkunde, GZl. 16632/2018) haben, kann nur begrüßt werden. Da sich im Nahbereich des Grundstückes Nr. 1805 auch die Grundstücke Nr. .640/2, Nr. .639, Nr. .636 und Nr. .635 befinden und alle diese genannten Grundstücke bereits mit Wohnhäusern bebaut sind, ist deren Umwidmung in „Baufläche – Wohngebiet“ vom Grundsatz her nur zu befürworten. Da die Umwidmung dieser 4 vorgenannten „Baugrundstücke“ aber vermutlich die gleichzeitige Umwidmung der Grundstücke Nr. 1805, Nr. 1806, Nr. 1795/3, Nr. 1796/3 und von Teilflächen des Grundstückes Nr. 1803/2 voraussetzt, haben sich die Mitglieder des Raumplanungsausschusses in der Sitzung am 15. Jänner 2019 für das Einholen einer raumplanungsfachlichen Stellungnahme beim Amtssachverständigen für Raumplanung und Baugestaltung, nämlich DI Ulrich Grasmugg, ausgesprochen. Dieses ist seit dem 29. Jänner 2019 vorliegend. Der Amtssachverständige für Raumplanung und Baugestaltung äußerte sich wie folgt: „Die beiden Anträge (Brenner + Ganahl) können, rein von der Lage der gegenständlichen Grundstücke her und der im Umfeld bereits bestehenden Verbauung, grundsätzlich positiv beurteilt werden. Die Genehmigung dieser beiden Umwidmungsanträge darf aber nur nach Vorliegen einer sinnvollen und nachvollziehbaren Neuparzellierung erfolgen. Die Grundstücke Nr. 1795/3 (Christoph Schapler), Nr. 1806 (Mag. Helmut Ganahl), Nr. 1805 (Franz Brenner und Anita Schweiger) sowie Nr. 1803/2 (Mag. Helmut Ganahl) sollten meiner Meinung nach im Sinne einer geordneten Siedlungsentwicklung zusammengelegt werden. Dann sind diese Grundstücke neu in zweckmäßig gestaltete Baugrundstücke zu teilen, wobei gleichzeitig auch der Erschließung derselben größtes Augenmerk zu schenken ist. Die Erschließung über mehrere „Stichstraßen“ sollte tunlichst vermieden werden. Da die Grundstücke Nr. .640/2 und Nr. .639 bereits bebaut sind, sollten diese konsequenterweise in eine Änderung des Flächenwidmungsplanes miteinbezogen werden, wobei meiner Meinung nach die Trennfläche „1“ (siehe angeschlossene Plankopie) in BW und die Trennfläche „2“ in (BW) umgewidmet werden sollten.“ 9 / 30 36. Sitzung Gemeindevertretung vom 07. März 2019 Angesichts dieser Beurteilung des Amtssachverständigen für Raumplanung und Baugestaltung, sprechen sich die anwesenden Mitglieder des Raumplanungsausschusses, ausgenommen Florian Küng, für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes, wie von den Antragstellern beantragt, aus und empfehlen der Gemeindevertretung eine Genehmigung des vorliegenden Antrages. Ferner sprechen sich die anwesenden Mitglieder des Raumplanungsausschusses mit 6 : 1 Stimme für eine Umwidmung des Grundstückes Nr. .640/2 (105 m²) sowie einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 1.119 m² aus dem Grundstück Nr. 1795/3 (beide im Eigentum von Christoph Schapler) von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Baufläche – Wohngebiet“ aus. Parallel dazu soll das Grundstück Nr. 2246/2 (Weganlage) von „Baufläche – Wohngebiet“ (48 m²) bzw. „Freifläche – Freihaltegebiet“ (57 m²) in „Verkehrsfläche – Straße“ umgewidmet werden. Darüber hinaus sollen Teilflächen des Grundstückes Nr. 2212/2 von „Baufläche – Wohngebiet“ (218 m²) bzw. von „Freifläche – Landwirtschaftsgebiet“ (36 m²) und von „Freifläche – Freihaltegebiet“ (69 m²) und in „Verkehrsfläche – Straße“ umgewidmet werden. Entscheidungen der Gemeindevertretung: Antrag von Franz Brenner und Anita Schweiger: Nach einer eingehenden Diskussion und einigen Wortmeldungen grundsätzlicher Natur sprechen sich die anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung letztlich mit 22 : 1 Stimme für eine antragsgemäße Erledigung aus und genehmigen in diesem Zusammenhang die Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 835 m² aus den Grundstücken Nr. 1805 und Nr. .636, je GB Vandans, von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Baufläche – Wohngebiet“. Da dieser Antrag von Franz Brenner bzw. von Frau Anita Schweiger im Zusammenhang mit einer Grundstücksarrondierung steht, an der auch Herr Mag. Helmut Ganahl beteiligt ist, hat Mag. Nadine Kasper wegen Befangenheit weder an der Beratung noch an der Abstimmung selber teilgenommen. Antrag von Amts wegen – Christoph Schapler: Mit 23 : 1 Stimme sprechen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes von Amts wegen aus, und genehmigen die Umwidmung des Grundstückes Nr. .640/2 (105 m²) sowie einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 1.119 m² aus dem Grundstück Nr. 1795/3 (beide im Eigentum von Christoph Schapler) von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Baufläche – Wohngebiet“ Antrag von Amts wegen – Weganlage: Einstimmig genehmigen die Anwesenden in diesem Zusammenhang eine weitere Änderung des Flächenwidmungsplanes von Amts wegen und zwar die Umwidmung des Grundstückes Nr. 2246/2 (Weganlage) von „Baufläche – Wohngebiet“ (48 m²) bzw. „Freifläche – Freihaltegebiet“ (57 m²) in „Verkehrsfläche – Straße“. Darüber hinaus sollen Teilflächen des Grundstückes Nr. 2212/2 von „Baufläche – Wohngebiet“ (218 m²) bzw. von „Freifläche – Landwirtschaftsgebiet“ (36 m²) und von „Freifläche – Freihaltegebiet“ (69 m²) und in „Verkehrsfläche – Straße“ umgewidmet werden. 10 / 30 36. Sitzung Gemeindevertretung vom 07. März 2019 3. Stellungnahme zum Antrag von Herrn Mag. Helmut Ganahl, wohnhaft in 6773 Vandans, Almustrikstraße 7 – Nr. 77b/2018 Antrag vom 10. Dezember 2018: Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 1.340 m² aus den Grundstücken Nr. 1803/2, Nr. 1806 und Nr. .635, je GB Vandans, von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Baufläche – Wohngebiet“. Sachverhalt: Die Grundstücke Nr. 1803/2, Nr. 1806 und Nr. .635, je GB Vandans, stehen im alleinigen Eigentum von Herrn Mag. Helmut Ganahl. Laut Grundstücksdatenbank weist das Grundstück Nr. 1803/2 eine Fläche von 3.691 m², das Grundstück Nr. 1806 eine solche von 711 m² und das Grundstück Nr. .635 eine solche von 180 m² auf. Alle genannten Grundstücke liegen in der Parzelle „Außervens“. Vom Grundstück Nr. 1803/2 ist im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans eine Teilfläche mit zirka 890 m² als „Baufläche – Wohngebiet“, eine Teilfläche mit 2.801 m² als „Freifläche – Freihaltegebiet“, vom Grundstück Nr. 1806 ist eine Teilfläche mit zirka 418 m² als „Baufläche – Wohngebiet“, eine Teilfläche mit 293 m² als „Freifläche – Freihaltegebiet“ ausgewiesen. Das Grundstück Nr. .635 ist im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans als „Freifläche – Freihaltegebiet“ ausgewiesen, obwohl dieses mit dem Wohnhaus „Gluandistraße 12“ bebaut ist. Im Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans sind alle genannten Grundstücke als „Gelbe Zone“ ausgewiesen. Die Grundstücke Nr. 1806 und Nr. 1803/2 grenzen direkt an die öffentliche „Gluandistraße“ an. Sowohl das Grundstück Nr. 1806 als auch die Grundstücke Nr. 1803/2 und Nr. .635 können also über eigenen Grund und Boden erschlossen werden. Die genannten Grundstücke sind sowohl an die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Vandans wie auch die Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Vandans angeschlossen. Mit dem vorliegenden Antrag ersucht der Antragsteller um Umwidmung einer weiteren Teilfläche im Ausmaß von zirka 856 m² aus dem Grundstück Nr. 1803/2 von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Baufläche – Wohngebiet“, um Umwidmung des Grundstückes Nr. .635 im Ausmaß von 189 m² von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Baufläche – Wohngebiet“ sowie um Umwidmung einer weiteren Teilfläche im Ausmaß von zirka 294 m² aus dem Grundstück Nr. 1806 von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Baufläche – Wohngebiet“. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 19. Dezember 2018 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vorliegenden Antrag bis zum 04. Jänner 2019 bei der Gemeinde Vandans eine Stellungnahme abzugeben. Innert der vorgegebenen Frist sind keine schriftlichen Stellungnahmen eingelangt. Es kann folglich davon ausgegangen werden, dass von den Nachbarn keine Einwände gegen die beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes geäußert werden. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Vom Grundstück Nr. 1803/2 ist bereits eine Teilfläche im Ausmaß von zirka 890 m² als „Baufläche – Wohngebiet“ gewidmet. Die restliche Fläche dieses Grundstückes ist im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans als „Freifläche – Freihaltegebiet“ gewidmet, ebenso das Grundstück Nr. .635. Das Grundstück Nr. .635 ist mit dem Wohnhaus „Gluandistraße 12“ bebaut. Vom Grundstück Nr. 1806 ist bereits eine Teilfläche im Ausmaß von zirka 418 m² als „Baufläche – Wohngebiet“ gewidmet. Die restliche Fläche dieses Grundstückes ist im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans als „Freifläche – Freihaltegebiet“ gewidmet. 11 / 30 36. Sitzung Gemeindevertretung vom 07. März 2019 Das Grundstück Nr. 1806 weist derzeit eine recht ungünstige Form auf und kann in dieser Form kaum mehr bebaut werden. Der Antragsteller hat sich aus diesem Grunde mit den Eigentümern des Grundstückes Nr. 1805, nämlich Frau Anita Schweiger und Herr Franz Brenner, auf einen Grundtausch geeinigt (siehe Planurkunde, GZl. 16632/2018). Im Nahbereich des Grundstückes Nr. 1806 befinden sich die Grundstücke Nr. .640/2, Nr. .639, Nr. .636 und Nr. .635. Alle diese genannten Grundstücke sind bereits mit Wohnhäusern bebaut. Trotz dieser Tatsache sind diese 4 Grundstücke im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans als „Freifläche – Freihaltegebiet“ ausgewiesen. Auch wenn aus raumplanerischen Überlegungen die Umwidmung dieser 4 vorgenannten Grundstücke von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Baufläche –Wohngebiet“ wichtig und richtig erscheint, und auch eine Änderung des Flächenwidmungsplanes und die Umwidmung einer weiteren Teilfläche im Ausmaß von 294 m² aus dem Grundstück Nr. 1806, die Umwidmung des Grundstückes Nr. .635 mit einer Fläche von 189 m² und die Umwidmung einer weiteren Teilfläche im Ausmaß von 856 m² aus dem Grundstück Nr. 1803/2 von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Baufläche – Wohngebiet“ ganz grundsätzlich für genehmigungsfähig erachtet wird, haben sich die Mitglieder des Raumplanungsausschusses in der Sitzung am 15. Jänner 2019 für das Einholen einer raumplanungsfachlichen Stellungnahme beim Amtssachverständigen für Raumplanung und Baugestaltung, nämlich DI Ulrich Grasmugg, ausgesprochen. Dieses ist seit dem 29. Jänner 2019 vorliegend. Der Amtssachverständige für Raumplanung und Baugestaltung äußerte sich wie folgt: „Die beiden Anträge (Brenner + Ganahl) können, rein von der Lage der gegenständlichen Grundstücke her und der im Umfeld bereits bestehenden Verbauung, grundsätzlich positiv beurteilt werden. Die Genehmigung dieser beiden Umwidmungsanträge darf aber nur nach Vorliegen einer sinnvollen und nachvollziehbaren Neuparzellierung erfolgen. Die Grundstücke Nr. 1795/3 (Christoph Schapler), Nr. 1806 (Mag. Helmut Ganahl), Nr. 1805 (Franz Brenner und Anita Schweiger) sowie Nr. 1803/2 (Mag. Helmut Ganahl) sollten meiner Meinung nach im Sinne einer geordneten Siedlungsentwicklung zusammengelegt werden. Dann sind diese Grundstücke neu in zweckmäßig gestaltete Baugrundstücke zu teilen, wobei gleichzeitig auch der Erschließung derselben größtes Augenmerk zu schenken ist. Die Erschließung über mehrere „Stichstraßen“ sollte tunlichst vermieden werden. Da die Grundstücke Nr. .640/2 und Nr. .639 bereits bebaut sind, sollten diese konsequenterweise in eine Änderung des Flächenwidmungsplanes miteinbezogen werden, wobei meiner Meinung nach die Trennfläche „1“ (siehe angeschlossene Plankopie) in BW und die Trennfläche „2“ in (BW) umgewidmet werden sollten.“ Angesichts dieser Beurteilung des Amtssachverständigen für Raumplanung und Baugestaltung, sprechen sich alle anwesenden Mitglieder des Raumplanungsausschusses mit Ausnahme von Florian Küng für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes, wie vom Antragsteller beantragt, aus und empfehlen der Gemeindevertretung eine Genehmigung des vorliegenden Antrages. Entscheidung der Gemeindevertretung: Nach einer eingehenden Diskussion und einigen Wortmeldungen grundsätzlicher Natur, sprechen sich die anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung letztlich mit 20 : 3 Stimmen für eine antragsgemäße Erledigung aus und genehmigen in diesem Zusammenhang die Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 1.340 m² aus den Grundstücken Nr. 1803/2, Nr. 1806 und Nr. .635, je GB Vandans, von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Baufläche – Wohngebiet“. 12 / 30 36. Sitzung Gemeindevertretung vom 07. März 2019 Mag. Nadine Kasper hat wegen Befangenheit weder an der Beratung noch an der Abstimmung selber teilgenommen. 4. Stellungnahme zum Antrag von Herrn Alfred Maier, wohnhaft in 6773 Vandans, Dorfstraße 20/2 – Nr. 01/2019 Antrag vom 17. Jänner 2019: Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 52 m² aus den Grundstücken Nr. 907/3 und Nr. 907/2, je GB Vandans, von „Freifläche – Landwirtschaftsgebiet“ (50, 5 m²) bzw. „Wald“ (1, 5 m²) in „Baufläche – Sondergebiet (Holz- und Geräteschuppen)“. Sachverhalt: Herr Alfred Maier ist alleiniger Eigentümer der Grundstücke Nr. 907/2 und Nr. 907/3, je GB Vandans. Während das Grundstück Nr. 907/2 eine Fläche von 6.237 m² aufweist, weist das Grundstück Nr. 907/3 eine solche von 2.616 m² auf. Das Grundstück Nr. 907/2 stellt in der Natur mehr oder weniger eine Waldfläche dar, das Grundstück Nr. 907/3 wird sowohl landwirtschaftlich als auch forstwirtschaftlich genutzt. Beide Liegenschaften liegen in der Parzelle „Ganeu“. Das Grundstück Nr. 907/3 ist im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans als „Freifläche – Landwirtschaftsgebiet“ gewidmet. Mit Genehmigung der Gemeinde Vandans vom 19. August 2005 ist dem Antragsteller auf dem Grundstück Nr. 907/3 die Errichtung eines Holzschopfes genehmigt worden. Vom Gemeindevorstand ist dafür am 07. Juli 2005 eine Ausnahme vom Flächenwidmungsplan gemäß § 22 Abs. 2 Raumplanungsgesetz erteilt worden. Mit Freigabebescheid vom 20. Oktober 2010 ist Herrn Alfred Maier ferner die Errichtung eines Zubaus beim bestehenden Holz- und Geräteschuppen auf Grundstück Nr. 907/3 genehmigt worden. In der Sitzung am 12. Oktober 2010 hat der Gemeindevorstand einer neuerlichen Ausnahme vom Flächenwidmungsplan gemäß § 22 Abs. 2 Raumplanungsgesetz zugestimmt. Der Antragsteller beabsichtigt nunmehr geringfügige Umbauten an den beiden vorgenannten Objekten. Die Erteilung einer entsprechenden Baubewilligung setzt eine entsprechende Flächenwidmung voraus. Beide Liegenschaften werden über eine eigene Weganlage, die vom Güterweg Ganeu abzweigt, erschlossen. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 22. Jänner 2019 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vorliegenden Antrag bis zum 05. Februar 2019 bei der Gemeinde Vandans eine Stellungnahme abzugeben. Innert der vorgenannten Frist sind keine Stellungnahme der Nachbarn eingelangt. Es kann folglich davon ausgegangen werden, dass von diesen keine Einwände gegen die vom Antragsteller erbetene Änderung des Flächenwidmungsplanes erhoben werden. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Auf den Grundstücken Nr. 907/2 und Nr. 907/3 ist vom Antragsteller, und zwar mit Genehmigung der Behörde, in zwei Etappen ein Holz- und Geräteschuppen errichtet worden. 13 / 30 36. Sitzung Gemeindevertretung vom 07. März 2019 Dieser Holz- und Geräteschuppen soll nunmehr, und zwar mit Genehmigung der Behörde, geringfügig umgebaut werden. Das Erteilen einer Baubewilligung setzt eine entsprechende Flächenwidmung voraus. Gemäß dem vorliegenden Antrag ersucht der Antragsteller um Umwidmung einer zirka 52 m² großen Teilfläche aus den Grundstücken Nr. 907/3 und Nr. 907/2 von „Freifläche – Landwirtschaftsgebiet“ (50, 5 m²) bzw. „Wald“ (1, 5 m²) in „Freifläche – Sondergebiet (Holz- und Geräteschuppen)“. Dieser Holz- und Geräteschuppen ist bereits bestehend. Die vom Antragsteller beabsichtigten Umbauarbeiten sind in raumplanerischer Hinsicht nicht relevant. Alle anwesenden Mitglieder des Raumplanungsausschusses sprechen sich daher für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes, wie vom Antragsteller beantragt, aus und empfehlen der Gemeindevertretung eine Genehmigung des vorliegenden Antrages. Manfred Schapler gibt abschließend zu verstehen, dass er die Genehmigung dieses Antrages nur deshalb befürworte, weil dem Antragsteller vom Gemeindevorstand zweimal eine Ausnahmebewilligung gemäß § 22 Abs. 2 RPG zur Errichtung dieses Holzund Geräteschuppens erteilt worden sei. Die 2. Ausnahmebewilligung hätte vom Gemeindevorstand in dieser Art und Weise nicht erteilt werden dürfen. Und für diesen „Fehler“ der Behörde könne man nicht den Antragsteller verantwortlich machen. Entscheidung der Gemeindevertretung: Die vom Ausschuss für Raumplanung und Gemeindeentwicklung geäußerten Argumente sind schlüssig und nachvollziehbar. Die Empfehlung des Ausschusses, nämlich die vom Antragsteller beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes zu genehmigen, wird einstimmig zum Beschluss erhoben. Die vom Antragsteller erbetene Änderung des Flächenwidmungsplanes wird deshalb als „Entwurf“ beschlossen, weil zum vorliegenden Antrag auch noch eine Umwelterheblichkeitsprüfung durchzuführen ist. 5. Kenntnisnahme des Berichtes 2018 der Vorarlberger Landesregierung „Sonderprüfung der Gemeinde Vandans“ und der Stellungnahme des Bürgermeister Beschlussvorlage: Mitte Januar 2018 wurde in den „Vorarlberger Nachrichten“ über diverse Missstände in der Gemeinde Vandans berichtet. Der Bürgermeister von Vandans, Burkhard Wachter, wurde mit verschiedensten Vorwürfen (bspw. Amtsmissbrauch, unerlaubte Geschenkannahme etc.) konfrontiert. Mit Mail vom 17.01.2018 ersuchte der Bürgermeister die Abteilung Gebarungskontrolle (IIIc) im Amt der Vorarlberger Landesregierung um eine außerordentliche Prüfung der Gemeinde Vandans zur Aufklärung der Vorwürfe. Einem entsprechenden Prüfungsauftrag des Landeshauptmannes Rechnung tragend, folgte in den Wochen und Monaten darauf eine Prüfung der Gemeinde Vandans. Die Ergebnisse dieser Prüfung sind im „Bericht 2018 – Sonderprüfung der Gemeinde Vandans“ niedergeschrieben. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist dieser Bericht der Gemeindevertretung samt einer allfälligen Stellungnahme des Bürgermeisters ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber binnen zwei Monaten, unter einem eigenen Tagesordnungspunkt zur Kenntnis zu bringen. 14 / 30 36. Sitzung Gemeindevertretung vom 07. März 2019 Ferner hat der Bürgermeister dem Amt der Vorarlberger Landesregierung innerhalb von drei Monaten über die aufgrund des Überprüfungsergebnisses getroffenen bzw. geplanten Maßnahmen zu berichten. Der vorliegende „Bericht 2018 – Sonderprüfung der Gemeinde Vandans“ wird hiermit der Gemeindevertretung zur Kenntnis gebracht, ebenso die Stellungnahme des Bürgermeisters. Bevor der Bürgermeister Burkhard Wachter zum vorliegenden „Bericht 2018 – Sonderprüfung der Gemeinde Vandans“ im Detail Stellung nimmt, informiert dieser, dass es dazu auch eine Vorgeschichte gebe, die im Wesentlichen aus einer Vielzahl an anonymen und nicht anonymen Anzeigen beim Bezirksgericht, bei der Staatsanwaltschaft, bei der Aufsichtsbehörde und anderem bestehe. Sodann entschuldigt sich der Bürgermeister für die verspätete Vorlage dieses Berichtes insgesamt. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen hätte dieser der Gemeindevertretung innert einer Frist von 2 Monaten zur Kenntnis gebracht werden müssen. Die 3-Monats-Frist habe nur für seine Stellungnahme an das Amt der Vorarlberger Landesregierung gegolten. Persönlich sei er davon ausgegangen, dass diese 3-Monats-Frist sowohl für die Vorlage an die Gemeindevertretung als auch seine Stellungnahme an das Amt der Vorarlberger Landesregierung gelte. Bevor der Bürgermeister zu den einzelnen Prüfbemerkungen Stellung nimmt gibt dieser zu verstehen, dass er die einzelnen Prüfbemerkungen auf Grund thematischer Zusammenhänge in insgesamt 3 Blöcke zusammengefasst habe und zwar: 1.3.4 Abbruch Gebäude, GST-Nr. 1615, KG 90101 Stellungnahme des Bürgermeisters: Im Zusammenhang mit dem Ausbau der „Bahnhofkreuzung“ zeichnete die Gemeinde Vandans für die dortigen Grundablösen verantwortlich. Unter anderem musste auch von der Familie Wilhelmer eine nicht unerhebliche Grundfläche abgelöst werden. Um zeitgerecht mit dem Ausbau der „Bahnhofkreuzung“ beginnen zu können, musste – sozusagen Hals über Kopf – das dort bestehende Wohnhaus der Familie Wilhelmer abgetragen werden. Angesichts der Bedeutung dieser Baumaßnahme „Um- und Ausbau der Bahnhofkreuzung“ genehmigte der Gemeindevorstand einen Baukostenzuschuss an die Hauseigentümerin und zwar in Höhe von 5.000, 00 Euro. Für den anstelle des beschlossenen Baukostenzuschusses durchgeführten und erst zu einem späteren Zeitpunkt kommunizierten Einsatz des Bauhofes fehlt ein explizit gefasster Beschluss des Gemeindevorstandes. Die aus dem Einsatz des Gemeindebauhofes resultierenden Kosten liegen jedoch unter dem seinerzeit beschlossenen Baukostenzuschuss. Das Fehlen dieses expliziten Beschlusses des Gemeindevorstandes wird bedauert. Um einen raschen Beginn der Bauarbeiten sicherzustellen, war rasches und „unbürokratisches Handeln“ des Bürgermeisters angesagt. 4.1.1 Antrag auf Grundstücksteilung Stellungnahme des Bürgermeisters: Ganz generell gelangen sämtliche Entscheidungsgegenstände nach einer Sitzung des Gemeindevorstandes zur weiteren Erledigung in das Sekretariat (z.B. Erarbeitung der Grundtrennungsbewilligung). Parallel dazu gelangen Anträge, zu denen noch weitere Stellungnahmen einzuholen sind, in den diesbezüglichen Pultordner (z.B. Grundverkehrs-Ortskommission). 15 / 30 36. Sitzung Gemeindevertretung vom 07. März 2019 Im gegenständlichen Fall hat vermutlich der Hinweis „mit Bescheid zuwarten, bis Äußerung von der Grundverkehrskommission vorliegt“ auf dem Original-Akt gefehlt. Die Grundtrennungsbewilligung ist vom Sekretariat folglich sofort ausgefertigt worden, also noch bevor es diese Äußerung der GV-Ortskommission gegeben hat. Übrigens – die Äußerung der GV-Ortskommission war in der Folge positiv. Die von der GV-Ortskommission geäußerten Bedingungen sind übrigens im Genehmigungsbescheid der GV-Landeskommission in vollem Umfang enthalten! Trotzdem - solche Fehler sollten nicht passieren. 5.1 Rellstalbus Stellungnahme des Bürgermeisters: Die Montafonerbahn AG ist Inhaberin einer entsprechenden Konzession für die Betreibung einer Kraftfahrlinie. Bereits am 01. April 2010 erfolgte im Zusammenhang mit der fehlenden „Konzession“ eine Abklärung. „Damit die Gemeinde nichts Illegales tue, ist dieser empfohlen worden, mit der Montafonerbahn AG einen entsprechenden Vertrag abzuschließen. Die Montafonerbahn sei Inhaberin einer Konzession. In einem solchen Vertrag wäre lediglich zu regeln, dass die MBS Inhaberin der Konzession sei, der „Wanderbus“ selber aber mit Fahrern, die bei der Gemeinde beschäftigt sind, gefahren wird.“ Der Empfehlung der KA, nämlich die Möglichkeit einer allfälligen Schadloshaltung betreffend die Verkürzungszuschlagskosten zu prüfen, soll entsprochen werden. Die diesbezügliche Vorgehensweise sowie die im Zusammenhang stehende Verwendung der Gelder resultierten in einem an die Gemeinde gerichteten Verkürzungszuschlagsbescheid seitens des Finanzamtes Feldkirch über Euro 1.534, 56. 5.2.1 Zuschuss zu Ausbildungskosten, Finanzamtsbestätigung Stellungnahme des Bürgermeisters: Nach der Entscheidung des Gemeindevorstandes, an der ich, weil nicht Mitglied im Gemeindevorstand, nicht mitgewirkt habe, folgten mehrere Gespräche mit der besagten Dienstnehmerin. Immer wieder hat diese auf die Bedeutung dieser Zusatzausbildung und insbesondere auch auf die Vorteile dieser Zusatzausbildung für den Kindergartenerhalter hingewiesen. Im Übrigen sind auch von der Abteilung „Kindergarten“ im Amt der Vorarlberger Landesregierung solche Zusatzausbildungen begrüßt worden. In der Annahme, dass eine solche Entscheidung auch vom Bürgermeister getroffen werden kann, ist der betreffenden Dienstnehmerin in der Folge ein Unterstützungsbeitrag in Höhe von 3.000, 00 Euro genehmigt worden, zumal der Bürgermeister mit Verordnung vom 10. November 2010 gemäß § 66 Abs. 1 lit. e des Gemeindegesetzes ermächtigt worden ist, Lieferungen und Leistungen, insoweit diese Ausgaben im Einzelfall 0, 25 v.H. der Finanzkraft nicht übersteigen (= zirka 4.000 Euro), zu vergeben. Auch soll an dieser Stelle vermerkt werden, dass nur wenige Monate davor einer anderen Bediensteten, die ebenfalls eine Zusatzausbildung absolviert hat, ein Kostenbeitrag in Höhe von 3.000, 00 Euro bewilligt worden ist. Gegenüber dem Finanzamt Feldkirch ist eine korrigierte Bestätigung auszustellen. Dies wurde vom Bürgermeister im Rahmen der Schlussbesprechung bereits zugesagt. Stellungnahme des Bürgermeisters: Mit der täglichen Post werden eine Fülle von Belegen, Rechnungen, Bestätigungen etc. abgezeichnet, ohne deren Inhalt im Detail zu prüfen. 16 / 30 36. Sitzung Gemeindevertretung vom 07. März 2019 Das Unterfertigen dieser besagten Bestätigung war schlicht und einfach falsch, wobei meinerseits ausgeschlossen werden kann, dass die Unterfertigung dieser Bestätigung im Bewusstsein, nämlich eine Unrechtmäßigkeit zu begehen, erfolgte. Nach Bekanntwerden dieses Fehlers wurde unverzüglich mit dem FA Kontakt aufgenommen. Empfehlung des FA: Der Steuerberater der Gemeinde (Herr X.X.) soll für die Gemeinde „Selbstanzeige“ machen. Die seinerzeitige Dienstnehmerin (X.X.) hat einen Antrag auf Durchführung eines JAG eingebracht und ihre Kosten aus der Zusatzausbildung voll geltend gemacht, obwohl sie von der Gemeinde einen Kostenbeitrag in Höhe von 3.000, 00 Euro erhalten hat. Dass Bürgermeister Burkhard Wachter eine Bestätigung unterschrieben hat, wonach die damalige Dienstnehmerin keinen Kostenbeitrag dazu erhalten hat, war nicht richtig! Die damalige Dienstnehmerin wird mit einer Rückzahlung rechnen müssen! Vorbehaltlich eines anderslautenden Beschlusses des Gemeindevorstands empfiehlt die KA der Gemeinde, die Möglichkeit einer allfälligen Schadloshaltung betreffend den ausbezahlten Unterstützungsbeitrag zu prüfen. Betreffend die Kassengebarung wird auf Punkt 5.1 verwiesen. Stellungnahme des Bürgermeisters: Der Empfehlung der KA, nämlich die Möglichkeit einer allfälligen Schadloshaltung betreffend den ausbezahlten Unterstützungsbeitrag zu prüfen, soll entsprochen werden. 5.2.2 Gewährung von Sonderurlaub Stellungnahme des Bürgermeisters: Die Genehmigung dieses längeren Sonderurlaubs erfolgte durch mich in Unkenntnis, dass eine solche Entscheidung in die Zuständigkeit des Gemeindevorstandes fallen würde. Es soll künftig penibel genau darauf geachtet werden, dass den Kollegialorganen vorbehaltene Beschlüsse entsprechend den gesetzlichen Vorgaben einzuholen sind. Auch auf eine vollständige Dokumentation im Personalakt soll geachtet werden. 5.2.4 Gewährung von Zuwendungen im Zusammenhang mit Dienstjubiläen Stellungnahme des Bürgermeisters: Wie von der KA richtig festgestellt worden ist, stehen Gemeindebediensteten nach dem Vorarlberger Gemeindebedienstetengesetz ganz generell aus Anlass von Dienstjubiläen gesetzliche Belohnungen (bei 25-, 30- und 40-jährigen Dienstjubiläen je 2 Gehälter) zu. Neben den gesetzlich vorgesehenen Belohnungen erhalten Beschäftigte der Gemeinde Vandans auch ein „Präsent“ der Gemeinde. In der Regel sind dies „Präsente“ im Wert von 350, 00 Euro nach 25 Dienstjahren, im Wert von 500, 00 Euro nach 30 Dienstjahren und im Wert von 700, 00 Euro nach 40 Dienstjahren. Zuständiges Organ für die Gewährung von einmaligen Belohnungen für außergewöhnliche Arbeitsleistungen ist nach § 142 Abs. 2 lit. j GBedG 1988 der Gemeindevorstand. Bei den besagten Präsenten handelt es sich nicht um „einmalige Belohnungen für außergewöhnliche Arbeitsleistungen“, sondern um Anerkennungspräsente aus Anlass von Dienstjubiläen. Wenn für die Gewährung derartiger Präsente auch ein Beschluss des Gemeindevorstandes notwendig ist, soll ein solcher für künftige Anlässe nachgeholt werden. 5.4 Güterweggenossenschaft Vandans – Ganeu, Kostenübernahme durch Gemeinde Stellungnahme des Bürgermeisters: 17 / 30 36. Sitzung Gemeindevertretung vom 07. März 2019 Mit entsprechenden Beschlüssen, die in den Sitzungen der Gemeindevertretung am 19. September 1961 und am 26. März 1968 gefasst worden sind, hat sich die Gemeinde Vandans verpflichtet, die aus der Erhaltung des Güterweges Vandans – Ganeu resultierenden Kosten zur Gänze zu übernehmen. In der Sitzung am 22. März 2012 hat sich die Gemeindevertretung dafür ausgesprochen, mit der Güterweggenossenschaft Vandans – Ganeu im Zusammenhang mit der Finanzierung der Erhaltungskosten eine privatrechtliche Vereinbarung abzuschließen und einige Dinge neu zu regeln. Mit der Ausarbeitung dieser privatrechtlichen Vereinbarung ist die Anwaltskanzlei TuschFlatz-Dejaco-Kasseroller beauftragt worden. In der Sitzung des Gemeindevorstandes am 17. April 2012 ist die besagte Vereinbarung von den Vertragspartnern unterfertigt worden. Wenn sich der Inhalt dieser privatrechtlichen Vereinbarung tatsächlich nicht vollumfänglich mit den in der Gemeindevertretungssitzung am 22. März 2012 beschlossenen Punkten deckt, ist mit der Güterweggenossenschaft Vandans – Ganeu eine ergänzende Vereinbarung abzuschließen. X.X Neuerrichtung des Parkplatzes bei den Schulturnhallen Stellungnahme des Bürgermeisters: Die Neuerrichtung des Parkplatzes bei den Schulturnhallen ist von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 06. September 2018 (nachträglich) genehmigt worden. Warum diese Auftragsvergabe ohne dem Vorliegen eines Beschlusses des zuständigen Organs erfolgte, ist in der vorerwähnten Sitzung ausführlich dargelegt worden. 1.1 System der Erfassung von Leistungsstunden Stellungnahme des Bürgermeisters: Der diesbezüglichen Anregung der KA, nämlich die KSt-Struktur der Zeiterfassung und Buchhaltung schrittweise zu harmonisieren und ergänzend eine Sammel-KSt für die Erfassung untergeordneter Leistungsstunden einzurichten, soll Folge geleistet werden. Selbstverständlich spricht auch nichts dagegen, die Systematik in regelmäßigen Abständen zu evaluieren und die KSt-Architektur nötigenfalls zu adaptieren. 1.2 Nicht erfasste Leistungsstunden im Jahr 2009 Stellungnahme des Bürgermeisters: Bis zum heutigen Tag ist vom Prüfungsausschuss nicht ein einziges Mal ein Wunsch an den Bürgermeister ergangen, nämlich die eine oder andere Unterlagen vorzulegen. Folglich kann auch keinem einzigen Bericht des Prüfungsausschusses entnommen werden, dass gewünschte Unterlagen vom Bürgermeister nicht vorgelegt worden sind. Hätte es jemals solche Wünsche auf Vorlage von Unterlagen gegeben, hätte ich diesen gerne entsprochen. Vielen „Spekulationen“ bzw. „Fehlinterpretationen“ hätten auf einfache Art und Weise entkräftet werden können! Im Übrigen spricht nichts dagegen, die Anregung der KA aufzugreifen und buchführungsrelevante Unterlagen zumindest für die Dauer von zehn Jahren aufzubewahren. Exkurs: Tätigkeit des Prüfungsausschusses Stellungnahme des Bürgermeisters: Wie bereits ausgeführt worden ist, ist vom Prüfungsausschuss bis zum heutigen Tage kein einziges Mal der Wunsch auf Überlassung irgendwelcher Unterlagen an mich herangetragen worden. Anderslautende Behauptungen sind schlicht und einfach falsch! 18 / 30 36. Sitzung Gemeindevertretung vom 07. März 2019 Wäre je einmal ein solcher Wunsch an mich herangetragen worden, wäre diesem selbstverständlich entsprochen worden, zumal mir die diesbezüglichen Bestimmungen des Gemeindegesetzes sehr wohl bekannt sind. Mit der Überlassung der einen oder anderen Unterlage hätten falsche Annahmen oder Fehlinterpretationen leicht widerlegt werden können. 1.3 Nachvollzug der Leistungsstunden 2009 Stellungnahme des Bürgermeisters: Dass die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Buchführung einzuhalten sind, versteht sich von selbst. Auch spricht absolut nichts dagegen, die buchführungsrelevanten Unterlagen künftig zumindest für die Dauer von 10 Jahren aufzubewahren. 1.3.2 Private Geburtstagsfeier, Stand aufbauen Stellungnahme des Bürgermeisters: Von Bürgernähe soll nicht nur gesprochen, sondern diese auch praktiziert werden! Über das Jahr hinweg werden die Mitarbeiter des Gemeindebauhofes oder der Verwaltung mit Bitten aus der Bevölkerung konfrontiert, einmal hier und einmal dort als „Dienstleister“ tätig zu werden (Abführen von Ästen, Rasenschnitt, Altpapier, Sperrmüll, Zustellung von Marktständen bzw. diverse Schreiben, Kündigungen, Anrufe, Ausfüllen von Formularen etc.). Wenn es die Leistungsfähigkeit der Verwaltung oder des Gemeindebauhofes zulässt, wird solchen Wünschen fast immer Rechnung getragen. Nur wenn sich der tatsächliche Zeitaufwand bzw. Einsatz des Fahrzeugparks nicht mehr im „geringfügigen Rahmen“ bewegt, erfolgt eine Rechnungslegung. In der Regel werden solche Leistungen aber der Kategorie „Bürgerservice“ zugeordnet und gelangen nicht zur Verrechnung. Meiner Meinung nach sollte eine „bürgernahe Verwaltung“ auch das Erbringen „geringwertiger Hilfsdienste“ durch Mitarbeiter des Gemeindebauhofes bzw. der Gemeindeverwaltung miteinschließen, ohne dass es zu konkreten Rechnungslegungen kommt. Es wird daher dafür plädiert, und zwar um den Bestimmungen des Gemeindegesetzes zu entsprechen, in der Gemeindevertretung einen solchen sanierenden Grundsatzbeschluss zu fassen. 1.3.3 Instandhaltung Ganeuer-Straße Stellungnahme des Bürgermeisters: Wer letztlich berechtigt ist, den Güterweg Ganeu zu befahren, kann nicht von der Gemeindevertretung festgelegt werden. Einzig und alleine die Güterweggenossenschaft Vandans – Ganeu ist berechtigt, solche Entscheidungen zu treffen. Dass alle Leistungen des Gemeindebauhofes, die im Bereich des Güterweges Ganeu erbracht werden, jeweils auf die richtigen Kostenstellen zu verbuchen sind, versteht sich von selbst, zumal es keine Veranlassungen gibt, solche Leistungen nicht ausführungskonform zuzuordnen! 1.3.5 Dienstbarkeitsvertrag, GST-Nr. 1614/1, KG 90101 Stellungnahme des Bürgermeisters: Der Abschluss dieser seinerzeitigen Vereinbarung war wichtig und richtig. 19 / 30 36. Sitzung Gemeindevertretung vom 07. März 2019 Verträge/Vereinbarungen werden abgeschlossen, um Rechte und Pflichten klar und unmissverständlich zu regeln. Wenn vom Gemeindebauhof tatsächlich über die seinerzeit abgeschlossene Vereinbarung hinaus Leistungen erbracht, aber nicht verrechnet worden sind, sind diese selbstverständlich nachträglich zu verrechnen. 1.3.6 Holzen, GST-Nr. 148, KG 90109 Stellungnahme des Bürgermeisters: Die Anregung der KA, nämlich künftig vor derartigen Einsätzen des Gemeindebauhofes eine Kosten-Nutzen-Abschätzung durchzuführen, wird zur Kenntnis genommen und soll künftig auch zur Anwendung kommen. 1.3.7 Rätikonbad, Restaurant „Schwimmbadbuffet“ Stellungnahme des Bürgermeisters: Der Anregung der KA, nämlich erbrachte Leistungen im Sinne der Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit ausreichend detailliert zu erfassen, muss voll und ganz beigepflichtet werden. Im Zusammenhang mit dem „kostenlosen“ Besuch des Restaurants bzw. der Terrasse ist schon mehrfach die Anschaffung einer elektronischen Zutrittskontrolle geprüft worden. Angesichts der (unvertretbar) hohen Investitionskosten ist bis dato aber Abstand von der Anschaffung einer solchen elektronischen Zutrittskontrolle genommen worden. Die Kosten einer solchen Anschaffung sollten jedenfalls in einem vertretbaren Rahmen zum tatsächlichen Nutzen stehen. Allerdings spricht absolut nichts dagegen, auch weiterhin nach Alternativen für die Dokumentation der Anzahl der Restaurantbesuchenden zu suchen. 1.3.8 Holzen und Erdarbeiten, GST-Nr. 186 und 187/3, KG 90109 Stellungnahme des Bürgermeisters: Das Fehlen eines konkreten Gemeindevertretungsbeschlusses wird bedauert. In der Sitzung am 20. September 2012 hat sich die Gemeindevertretung mit dem unerwartet hohen Aufwand nochmals auseinander gesetzt und die Umsetzung des gegenständlichen Projektes mit großer Mehrheit befürwortet. „Das mit der Umsetzung dieses Projektes frei gewordene Deponievolumen im Bereich der Deponie „Gafadura“, so der mehrheitliche Tenor, biete Gewähr dafür, dass diese Deponie noch einige Jahre betrieben werden könne.“ Dass künftig vor Inangriffnahme solcher Projekte eine solide Kosten-Nutzen-Abschätzung durchgeführt werden soll, steht außer Diskussion. Im Zuge der Auswertung der vorgelegten Stundenaufzeichnungen der Bauhofbediensteten wurden seitens der KA weitere unklare bzw. Privatpersonen betreffende Positionen einer näheren Prüfung unterzogen. 1.3.9 Holzen, GST-Nr. 204, KG 90109 Stellungnahme des Bürgermeisters: Zwischen der Dielstraße und der Rätikonstraße befindet sich das Grundstück der Eheleute (X.X). 20 / 30 36. Sitzung Gemeindevertretung vom 07. März 2019