20140515_GVE042

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 19:33
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2014-05-15
Erscheinungsdatum 2014-05-15
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Inhalt des Dokuments

GEMEINDEAMT VANDANS Verhandlungsschrift aufgenommen am 22. Mai 2014 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anlässlich der 42. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 18. Mai 2014 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Michael Zimmermann, Luzia Klinger, MMag. Eva-Maria Hochhauser, Josef Maier, DI Alois Kegele, Mag. Klaus Neyer, Wilfried Dönz, Ulrike Bitschnau, Manfred Schapler, Werner Vergut, Peter Scheider, Stefan Jochum, Markus Pfefferkorn, Martin Tschabrun, Rita Zint, Martin Burtscher sowie als Ersatzleute Renate Neve, Inge Dobler, Marco Schoder, Johann Bleiner und Paul Schoder. Entschuldigt: Schriftführerin: Mag. Christian Egele, Florian Küng, Günter Fritz, Thomas Amann, Ernst Stejskal, Thomas Maier und Leo Brugger GBed. Eveline Breuß Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 42. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin sowie die zahlreich anwesenden Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 41. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 16. April 2014 2. Präsentation des neuen Wohnbauprojektes der VOGEWOSI bzw. der Firma RHOMBERG Bau GmbH auf dem Grundstück Nr. 35/3 3. Änderung des am 21. Jänner 2010 beschlossenen Teilbebauungsplanes „Bereich östliche Ortseinfahrt“ 4. Aufhebung der am 23. Jänner 2014 beschlossenen Verordnung über eine Änderung der Stellplatzverordnung 5. Beitritt zur „Verwaltungsgemeinschaft Beschaffung und Vergaberecht Vorarlberg“ 6. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 41. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 16. April 2014 Die Verhandlungsschrift über die 41. Sitzung der Gemeindevertretung vom 16. April 2014, welche allen Gemeindevertretern/innen zeitgerecht zugegangen ist, wird einstimmig genehmigt. Die Gemeindevertreter/innen Martin Tschabrun, Rita Zint, Renate Neve, Inge Dobler und Johann Bleiner nehmen an der Abstimmung nicht teil, nachdem diese bei der Sitzung am 16. April 2014 nicht anwesend waren. 2. Präsentation des neuen Wohnbauprojektes der VOGEWOSI bzw. der Firma Rhomberg Bau GmbH auf dem Grundstück Nr. 35/3 Eingangs erinnert der Bürgermeister an die Sitzung der Gemeindevertretung am 23. Jänner 2014. In dieser sei das gegenständliche Wohnbauprojekt, das auf einer Teilfläche des gemeindeeigenen Grundstückes Nr. 35/3 zur Realisierung kommen soll, erstmals der Gemeindevertretung präsentiert worden. Wie schon mehrfach zum Ausdruck gebracht worden sei, habe man mit der Vorarlberger gemeinnützigen Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft (VOGEWOSI) bzw. der Firma RHOMBERG Bau GmbH zwei äußerst potente Interessenten für dieses Projekt finden können. Besonders positiv hervorzuheben sei der Umstand, dass einer der Partner klassische Mietwohnungen und der andere klassische Eigentumswohnungen (nicht Ferienwohnungen) realisieren wolle. Das Gesamtprojekt beinhalte insgesamt 5 selbständige Baukörper, wobei in der ersten Etappe zwei Objekte mit je 11 bzw. 16 Wohnungen von der Firma RHOMBERG Bau GmbH und ein weiteres Objekt mit 18 Wohneinheiten von der VOGEWOSI samt einer Tiefgarage zur Ausführung kommen sollen. Seit dieser ersten Projektvorstellung am 23. Jänner 2014, so dann nochmals der Bürgermeister, habe sich einiges getan – im Prinzip gebe es eingabefertige Pläne, denen jedes Detail entnommen werden könne. Auf Wunsch der beiden Errichter, nämlich der VOGEWOSI und der Firma Rhomberg Bau GmbH, habe man zur heutigen Sitzung auch alle direkten Anrainer eingeladen. Diese Einladung an die direkten Anrainer sei in erster Linie ergangen, um diesen einerseits das Projekt von seiner grundsätzlichen Konzeption her vorzustellen und diesen andererseits auch detaillierte Informationen zum gegenständlichen Projekt zu geben. Das Projekt selber werde nun aber der Planer selber, nämlich Dipl. Arch. (FH) Christian Vonier, präsentieren, den er bei dieser Gelegenheit recht herzlich in diesem Kreise begrüßen wolle. Einen ebenso herzlichen Willkommensgruß wolle er bei dieser Gelegenheit auch der Vertreterin der Firma Rhomberg Bau GmbH, nämlich Frau DI Simone Schick, sowie dem Vertreter der VOGEWOSI, nämlich Prok. Bmst. Alexander Pixner, entbieten. Sodann ersucht der Vorsitzende den anwesenden Vertreter der Lang Vonier Architekten ZT GmbH, Göfis, das nunmehr vorliegende Projekt in allen Einzelheiten und allen wesentlichen Details zu erläutern. Christian Vonier bedankt sich in der Folge für die Möglichkeit, heute der Gemeindevertretung von Vandans und den zahlreichen Zuhörern bzw. Anrainern das geplante Projekt mit heutigem Stand präsentieren zu können. Einleitend erläutert Christian Vonier nochmals kurz den Werdegang und gibt in diesem Zusammenhang zu verstehen, dass bei den Planungen immer wieder mit dem Gestaltungsbeirat Rücksprache gehalten worden sei. Die Beurteilung des vorliegenden Projektes durch den Gestaltungsbeirat sei äußerst erfreulich, weil es mit der Zusammenfassung ende: „Insgesamt wird vom Gestaltungsbeirat festgestellt, dass die Wohnanlage sehr gut und aufeinander abgestimmt in Einzelbaukörper gegliedert ist, die zudem eine ansprechende Gebäudeproportion aufweisen. Auch lässt das Projekt hinsichtlich Fassadengliederung und Materialwahl einen positiven Gestaltungsanspruch erkennen, der zweifellos neben der funktionellen Ausrichtung der Wohnungen und der vorgesehenen Unterbringung der KFZ in Tiefgaragen einen hohen Wohnwert erwarten lässt. 2/9 42. Sitzung Gemeindevertretung vom 22. Mai 2014 Zusammenfassend wird vom Gestaltungsbeirat daher festgestellt, dass es sich beim vorliegenden Projekt um eine funktionell durchdachte und gestalterisch ansprechende Planung handelt und dass sich die geplante Wohnanlage im Sinne der Bestimmungen des § 17 des Baugesetzes gut auf die bauliche Umgebung sowie auf die besondere Lage im Ortseingangsbereich abgestimmt ist und damit auch dem Schutz des Orts- und Landschaftsbildes entspricht.“ Anhand einer äußerst interessanten graphischen 3D-Darstellung präsentiert Christian Vonier sodann die geplante Situierung dieser drei geplanten Baukörper, die Gestaltung der Fassade, die Lage der Zufahrt in die Tiefgarage sowie die Einbindung der geplanten Bauwerke in den umliegenden Bestand. Nach einer zirka 15-minutigen Präsentation bedankt sich der Bürgermeister bei Christian Vonier für die tolle Präsentation. Im Anschluss daran macht der Vorsitzende die Anwesenden noch aufmerksam, dass entlang der Bahnhofstraße (südseitig) ebenfalls ein Gehsteig zur Errichtung kommen soll. Für die Errichtung dieses weiteren Gehsteiges werde aber Grund aus den Grundstücken Nr. 36 und .810 benötigt. Es müsse also noch einen „Grundstücksdeal“ mit Franz Egele geben, damit dieser Gehsteig realisiert werden könne. Schon der seinerzeit beschlossene Bebauungsplan habe die Errichtung dieses südseitigen Gehsteiges als „Ziel“ enthalten. Auch gebe es noch abzuklären, ob von der bestehenden Wohnund Geschäftsanlage auf den Grundstücken Nr. 35/1 und Nr. 35/4 ein direkter Fußweg zum Rad- und Spazierweg an der Ill geschaffen werden soll oder nicht. Um den zahlreich anwesenden Nachbarn die Möglichkeit zu geben, die eine oder andere Frage zum gegenständlichen Projekt zu stellen, unterbricht der Bürgermeister die Sitzung für zirka 10 Minuten. Es ergeben sich in der Folge einige Fragen, die sich mehr oder weniger den Themen „Parkplatzsituation“, „Besucherparkplätze“, „Einfahrt in die Tiefgarage“, „“Schaffung eines neuen Fußweges zum Rad- und Spazierweg an der Ill“ sowie „widerrechtliche Mitbenützung des bereits bestehenden Verbindungsweges in das Ortszentrum“ widmen. Sowohl vom Planer als auch vom Bürgermeister wird in der Folge versucht, Antworten auf die diversen Fragen zu geben. Stefan Jochum bringt in seiner Wortmeldung zum Ausdruck, dass kein Parkplatz größenmäßig nach der Spitzenbelegung ausgelegt werden dürfe. Auch im privaten Bereich komme es fallweise vor, dass 5, 6 und mehr Autos vor einem Einfamilienwohnhaus parken, wenn Kinder, Freunde und deren Anhang gleichzeitig zu Besuch kommen. Mit solchen Extremsituationen müsse man Wohl oder Übel leben. Im Übrigen könne er die Errichtung eines weiteren Gehsteiges entlang der Bahnhofstraße nur befürworten. Wenn eine Grundablöse nicht möglich sei, solle überlegt werden, eine Einigung auf Basis eines Dienstbarkeitsrechtes zu erzielen. Einstimmig sprechen sich die anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung für folgende Erledigungen aus: a) Die Errichtung eines weiteren Gehsteiges entlang der Bahnhofstraße wird nicht nur befürwortet, sondern für notwendig erachtet. Mit dem tangierten Grundeigentümer Franz Egele sollen entsprechende Grundablöseverhandlungen geführt werden. b) Zur Ill hin soll kein weiterer Fußweg mehr errichtet werden. c) Mit der Vorarlberger gemeinnützigen Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft (VOGEWOSI) soll für die restliche Grundfläche, die im Augenblick nicht bebaut werden soll, ein Optionsvertrag gegen Entgelt, gültig bis zum 31.12.2017, abgeschlossen werden. 3/9 42. Sitzung Gemeindevertretung vom 22. Mai 2014 Nachdem sich keine Wortmeldungen mehr ergeben und alle wesentlichen Fragen vom Planer bzw. dem Bürgermeister beantwortet worden sind, bedankt sich der Letztgenannte für die ausführliche Präsentation des Projektes und verabschiedet sowohl den Planer, die Vertreter der Firmen Rhomberg Bau GmbH und VOGEWOSI sowie auch die zahlreich anwesenden Zuhörer zu diesem Tagesordnungspunkt. 3. Änderung des am 21. Jänner 2010 beschlossenen Teilbebauungsplanes „Bereich östliche Ortseinfahrt“ Für den Bereich der östlichen Ortseinfahrt, so der Bürgermeister einleitend, sei im Jahr 2010 vorausschauend ein Bebauungsplan beschlossen worden, wobei in diesem für die großflächigen (noch unbebauten) Grundstücksbereiche nördlich und südlich der östlichen Dorfeinfahrt die Grundzüge für eine künftig mögliche Bebauung festgelegt worden seien. Nunmehr sei für das gemeindeeigene Grundstück Nr. 35/3, das südlich der Landesstraße liege, im Auftrag der VOGEWOSI bzw. der Firma Rhomberg Bau GmbH von der Lang Vonier Architekten ZT-GmbH ein konkretes, gesamtheitliches Siedlungsprojekt erarbeitet worden. Die Umsetzung dieses Projektes setze allerdings eine Änderung des derzeit gültigen Bebauungsplanes voraus. Wie bereits mehrfach erwähnt worden sei, sehe das vorliegende Projekt auf einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 35/3 die Errichtung von insgesamt 5 Wohngebäuden vor, von denen das nordwestlich situierte Gebäude mit 18 Wohneinheiten von der Wohnbaugesellschaft VOGEWOSI und die beiden an der Südseite des Grundstückes situierten Gebäude mit 16 bzw. 11 Wohnungen von der Rhomberg Bau GmbH unmittelbar realisiert werden sollen. Die zwei übrigen Gebäude seien hinsichtlich ihrer Situierung und Gebäudeform im gesamtheitlichen Siedlungsprojekt bereits berücksichtigt. Sie sollen aber zu einem späteren Zeitpunkt, und zwar entsprechend der Wohnungsnachfrage, errichtet werden. Sodann informiert der Bürgermeister, dass bei der Firma PROALP CONSULT Ziviltechniker Ges.m.b.H., Pettnau am Arlberg, ein Gutachten zur beantragten Änderung des Bebauungsplanes eingeholt worden sei. Das Resümee dieses Gutachtens lasse sich in aller Kürze wie folgt zusammenfassen: „Der vorliegende Siedlungsentwurf entspricht grundsätzlich den wesentlichen Zielsetzungen des bestehenden Bebauungsplanes, er steht aber auch zu einigen Detailfestlegungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes im Widerspruch. Im Hinblick auf die baurechtliche Genehmigung des Bauvorhabens ist daher eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes erforderlich. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches für die Änderung des Bebauungsplanes umfasst somit den gesamten südlich der Landesstraße gelegenen Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes. Unter Berücksichtigung der Planungsziele des bestehenden Bebauungsplanes und unter Zugrundelegung des Entwurfes der Lang Vonier Architekten ZT-GmbH vom 03. April 2014, werden im Bebauungsplan folgende Kenntlichmachungen und Festlegungen getroffen: Kenntlichmachungen: Die Kenntlichmachungen werden entsprechend dem rechtskräftigen Bebauungsplan dargestellt. Festlegungen: Art der Bebauung: Für das gesamte Planungsgebiet wird unter Berücksichtigung der geplanten Baukörperanordnung die offene Bauweise innerhalb der festgelegten Baugrenzen, wie im rechtskräftigen Bebauungsplan, festgelegt. Art der baulichen Nutzung: 4/9 42. Sitzung Gemeindevertretung vom 22. Mai 2014 Für die Gebäude im direkten Anschluss an den geplanten Ortsraum und unmittelbar neben der Bahnhofstraße wird aufgrund ihrer optimalen Lage die Art der baulichen Nutzung wie bisher für „Geschäfte, Büros, Gastgewerbe und Wohnen, ausgenommen Ferienwohnungen, gemäß § 16 RPG“ festgelegt. Bei den nicht an der Bahnhofstraße liegenden Gebäuden wird die Art der baulichen Nutzung entsprechend der konkret vorliegenden Nutzungsabsicht auf „Wohnen, ausgenommen Ferienwohnungen, gemäß § 16 RPG“ beschränkt. Die Errichtung von Ferienwohnungen wird somit weiterhin ausdrücklich ausgeschlossen. Bei der geplanten Tiefgarage und den untergeordneten eingeschossigen Gebäudeteilen sowie den Abfahrten in die Tiefgaragen wird die Art der baulichen Nutzung entsprechend der geplanten Nutzung auf Garagen und Lagerräume beschränkt. Straßenlinie: Entlang der Bahnhofstraße wird die Straßenlinie weiterhin so festgelegt, dass auch südseitig der Straße ein Gehsteig in der Breite von 1, 50 m ermöglicht wird. Die innere Erschließung erfolgt aber entsprechend der bestehenden Zufahrt zum Gst.Nr. 35/4. Gegenüber der Einbindung der im Kataster ersichtlichen Erschließungsstraße für den nördlich der Landesstraße gelegenen Siedlungsbereich wird zusätzlich eine Ein- und Ausfahrt von bzw. zur Landesstraße kenntlich gemacht, die laut Planer bereits mit der Landesstraßenverwaltung abgestimmt wurde. Baulinie: Baulinien sind jene Linien, an denen die Außenwände eines Gebäudes errichtet werden müssen. Im Hinblick auf die angestrebte Torwirkung am Ortseingangsbereich wird beim nordöstlichen Gebäude die Festlegung einer Baulinie zur Straße hin entsprechend der geplanten Gebäudekante beibehalten. Baugrenzen und Abgrenzung unterschiedlicher baulicher Nutzungen: Baugrenzen sind jene Linien, vor denen die Außenwände eines Gebäudes nicht errichtet werden dürfen. Aufgrund des konkret vorliegenden und mit der Gemeinde abgestimmten Entwurfes für die geplante Wohnsiedlung werden die Baugrenzen mit einem Handlungsspielraum von ca. 0, 50 m an die geplanten oberirdischen Gebäudeumrisse angepasst. Dadurch werden zum einen die vorgesehene Platzbildung und zum anderen ausreichend große Abstände der Gebäude zwischen den Hauptgebäuden und zu den Verkehrsflächen sichergestellt, wobei aber durch die nicht zu eng abgegrenzten Gebäudeumrisse ein Handlungsspielraum für allfällige geringfügige Änderungen verbleibt. Auf dem Gst. Nr. 36 bleibt der Abstand der Baugrenze zur ostseitigen Grundgrenze mit 3, 00 m gleich, aufgrund der geänderten internen Erschließung wird die Baugrenze zur südlichen Grundgrenze aber in einem Abstand von ebenfalls 3, 00 m festgelegt. Bei den drei Gebäuden entlang der ostseitigen Grundgrenze des Gst. Nr. 35/3 und beim südwestlichen Wohngebäude werden alle oberirdischen Bauwerke mit einer Baugrenze umfasst, wobei die höhenmäßige Gliederung der Baukörper durch die Abgrenzung unterschiedlicher baulicher Nutzungen erfolgt. Maß der baulichen Nutzung und Höhe der Bauwerke: Abweichend des bestehenden rechtskräftigen Bebauungsplanes wird die Höchstgeschosszahl für die 3 Wohngebäude am östlichen Siedlungsrand von 3 auf 3, 5 Geschosse erhöht. Dies ist deshalb erforderlich, da der Fußboden über der geplanten Tiefgarage talseitig jedenfalls mehr als 0, 75 m über dem angrenzenden Gelände liegt. Bei den oberirdischen Gebäudekörpern im Bereich der Tiefgarage wird die Höchstgeschosszahl entsprechend mit einem halben Geschoss festgelegt. Die über die Hauptbaukörper hinausragenden Baukörper werden ebenso wie die Abfahrtsrampen in die Tiefgaragen mit einem Geschoss begrenzt. Dadurch wird auch eine Überdachung bzw. Einhausung der Tiefgaragenabfahrt ermöglicht. Im Übrigen bleiben die Festlegungen der Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung sowohl hinsichtlich der Mindest- und Höchstgeschosszahl als auch hinsichtlich der maximalen und minimalen Baunutzungszahl wie beim bestehenden Bebauungsplan aufrecht. 5/9 42. Sitzung Gemeindevertretung vom 22. Mai 2014 Bestimmungen über das Anpflanzen und die Erhaltung von Bäumen gemäß § 28 Abs. 3 lit. q RPG: Bestimmungen über das Anpflanzen von Bäumen bleiben entsprechend dem bestehenden Bebauungsplan unverändert. Nach einer kurzen Diskussion, deren Inhalt im Wesentlichen grundsätzlicher Natur ist, sprechen sich alle Damen und Herren der Gemeindevertretung für eine Genehmigung des vorliegenden Entwurfes zur Änderung des am 21. Jänner 2010 beschlossenen Bebauungsplanes aus. Bürgermeister Burkhard Wachter macht abschließend aufmerksam, dass der heute von der Gemeindevertretung beschlossene Entwurf zur Änderung des am 21. Jänner 2010 beschlossenen Bebauungsplanes nun einen Monat im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufzulegen ist. Die Auflage sei ortsüblich kundzumachen. Während der Auflagefrist könne jeder Gemeindebürger oder Eigentümer von Grundstücken, auf die sich der Bebauungsplan beziehe, zum Entwurf schriftlich oder mündlich Änderungsvorschläge erstatten. Darauf müsse in der Kundmachung hingewiesen werden. Änderungsvorschläge seien dann der Gemeindevertretung vor der Beschlussfassung über den Bebauungsplan zur Kenntnis zu bringen. Im Übrigen, so der Vorsitzende am Ende seiner Ausführungen, sei der Entwurf Menschen mit schwerer Sehbehinderung während der Auflagefrist auf Verlangen zu erläutern. 4. Aufhebung der am 23. Jänner 2014 beschlossenen Verordnung über eine Änderung der Stellplatzverordnung Der Vorsitzende erinnert daran, dass die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 23. Jänner 2014 unter Punkt 4. der Tagesordnung eine Verordnung über die Änderung der Stellplatzverordnung beschlossen habe. Diese Verordnung habe folgende Änderung zum Inhalt gehabt: Bei Mehrfamilienhäusern (ab 3 Wohnungen) sind je Wohnung mindestens 1, 3 Stellplätze für Personenkraftwagen zu schaffen. Diese Verordnung sei am 30. Jänner 2014 der Bezirkshauptmannschaft Bludenz zur aufsichtsbehördlichen Prüfung vorgelegt worden. Am 11. Februar 2014 habe die Bezirkshauptmannschaft Bludenz dem Gemeindeamt telefonisch mitgeteilt, dass die Prüfung dieser Verordnung nicht in ihre Zuständigkeit falle, sondern in jene der Vorarlberger Landesregierung. Die gegenständliche Verordnung der Gemeindevertretung Vandans werde daher zuständigkeitshalber an das Amt der Vorarlberger Landeregierung weitergeleitet. Mit Schreiben vom 17. April 2014, so neuerlich der Bürgermeister, habe dann das Amt der Vorarlberger Landesregierung dem Gemeindeamt mitgeteilt, dass die Verordnung in mehrerlei Hinsicht nicht rechtens sei. Gemäß § 5 Abs. 1 der Stellplatzverordnung, LGBl. Nr. 24/2013, betrage die Mindestanzahl für Stellplätze bei Mehrfamilienhäuser 0, 8 je Wohnung. Entsprechend dem § 34, Absatz 2, des Raumplanungsgesetzes dürfe die Mindestanzahl von Stellplätzen in einer Verordnung nach § 34 Abs. 1 RPG nicht höher festgelegt werden. Der Vorsitzende gibt in weiterer Folge zu verstehen, dass die Stellplatzverordnung der Vorarlberger Landesregierung, jedenfalls was den § 5 Abs.2 betreffe, amtsintern falsch interpretiert worden sei. Diese Bestimmung der Stellplatzverordnung gelte explizit nur für bestimmte Bereiche der Stadt Dornbirn. Die von der Gemeindevertretung am 23. Jänner 2014 beschlossene Verordnung sei daher im Ganzen aufzuheben. 6/9 42. Sitzung Gemeindevertretung vom 22. Mai 2014 Ohne weitere Wortmeldungen sprechen sich alle Damen und Herren sodann für eine ersatzlose Aufhebung der am 23. Jänner 2014 beschlossenen Verordnung über eine Änderung der Stellplatzverordnung aus. 5. Beitritt zur „Verwaltungsgemeinschaft Beschaffung und Vergaberecht Vorarlberg“ Einleitend informiert der Vorsitzende, dass die Vorarlberger Gemeinden bei Beschaffungsvorgängen den Bestimmungen des Bundevergabegesetzes und des Vergabenachprüfungsgesetzes Vorarlberg unterliegen. Für die professionelle Abwicklung von Vergabeverfahren seien fundierte, ökologische und finanztechnische Kenntnisse erforderlich. Dies habe sich deutlich bei der Anschaffung des neuen Einsatzfahrzeuges für die Ortsfeuerwehr im letzten Jahr gezeigt. Auf die Unterstützung des Vorarlberger Umweltverbandes habe man schon damals nicht verzichten können. Spätestens im Zusammenhang mit der anstehenden Sanierung der Volksschule komme diesem Vergabeverfahren wieder neue Bedeutung zu. Die korrekte Abwicklung eines solchen Vergabeverfahrens sei nach den Bestimmungen des Bundesverfahrensgesetzes sehr komplex und für kleinere bzw. mittlere Gemeinden ohne den entsprechenden Fachleuten fast nicht mehr zu erledigen. Er plädiere deshalb dafür, dieser „Verwaltungsgemeinschaft Beschaffung und Vergaberecht Vorarlberg“ so schnell wie möglich beizutreten. Aufgabe dieser „Verwaltungsgemeinschaft“, so nochmals der Bürgermeister, sei die Beratung der Gemeinde (gem. § 97 GG) und die Unterstützung bei beschaffungsrelevanten Fragestellungen, insbesondere bei der Abwicklung von Vergabeverfahren gemäß den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes. Die Selbständigkeit der Mitgliedsgemeinde, ihre Rechte und Pflichten sowie die Zuständigkeit ihrer Organe würden durch die Einrichtung der Verwaltungsgemeinschaft nicht berührt. Diese handle im Namen der Gemeinde, deren Geschäfte sie besorge. Die Geschäftsführung der Verwaltungsgemeinschaft erfolge durch den Gemeindeverband für Abfallwirtschaft und Umweltschutz (Umweltverband). Die in der Verwaltungsgemeinschaft auflaufenden Sachkosten sowie der nicht zuordenbare Personalaufwand (Fortbildung, Krankenstand u.a.) teile man im Verhältnis der Einwohner nach der Registerzählung des Vorjahres auf. Der Personalaufwand sowie allfällige Fahrkosten werde nach Zeitaufwand abgerechnet. Die Abgangsdeckungsbeiträge sowie die halbjährlichen Vorschüsse werde den Gemeinden vom Umweltverband Vorarlberg vorgeschrieben. Unter Einhaltung einer Frist von einem halben Jahr auf das Ende des Kalenderjahres könne jede Mitgliedsgemeinde wieder aus der Verwaltungsgemeinschaft austreten. Für die bis dahin entstandenen Verbindlichkeiten hafte sie jedoch weiterhin. Mehrere Mandatare bringen sodann in ihren Wortmeldungen zum Ausdruck, dass sie dem Beitritt zu so einer Verwaltungsgemeinschaft nur beipflichten können. Die Abwicklung eines Vergabeverfahrens sei überaus komplex und könne fast nur noch von Fachleuten bzw. Experten bearbeitet werden. Nach einer ganz kurzen Grundsatzdiskussion, sprechen sich die Anwesenden in weiterer Folge für einen Beitritt der Gemeinde Vandans zur „Verwaltungsgemeinschaft Beschaffung und Vergaberecht Vorarlberg“ aus und genehmigen einen solchen zum nächstmöglichen Termin. 6. Berichte und Allfälliges Der Bürgermeister berichtet, dass  in der Nacht vom 22.5. auf den 23.5.2014 und in der Nacht vom 23.5. auf den 24.5.2014 eine Totalsperre der L 188 im Bereich Bahnhof Vandans bis Bahnhof St. Anton notwendig werde. Ausschlaggebend dafür sei der notwendige Einbau eines Deckbelages. In 7/9 42. Sitzung Gemeindevertretung vom 22. Mai 2014 den beiden Nächten werde der gesamte Verkehr über die L 83, die Dorfstraße, die Untere Venserstraße und die Böschisstraße umgeleitet. Stefan Jochum plädiert in diesem Zusammenhang dafür, für die Radfahrer in einem solchen Fall eine alternative Lösung zur „Böschisstraße“ zu suchen. Den gesamten Verkehr über die Böschisstraße umzuleiten und diese gleichzeitig als „Radweg“ mitzuverwenden, lasse sich nicht vereinen.  am 20. Mai 2014 eine gemeinsame Sitzung stattgefunden habe, an der Mandatare der Schrunser Gemeindevertretung, die Bürgermeister des Tales, Vertreter des Büros KAIROS, Vertreter der Vorarlberger Landesregierung und Eisenbahnexperten teilgenommen haben. Diese gemeinsame Sitzung sei ausschließlich der Thematik „Verlängerung der Montafonerbahn bis St. Gallenkirch“ gewidmet gewesen.  am 23. April 2014 in Muntlix eine weitere Verbandsversammlung des Umweltverbandes stattgefunden habe. Für die Gemeinde Vandans habe Karl Heinz Thaler an dieser Sitzung teilgenommen. Die Schwerpunkte dieser Verbandsversammlung seien bei der Genehmigung des Rechnungsabschlusses für das Jahr 2013, der Verwaltungsgemeinschaft „Beschaffung und Vergaberecht“, der Verpackungssammlung und der Sammlung von Elektro-Altgeräten gelegen.  es am 17. Mai 2014 im Foyer der Rätikonhalle einen Workshop mit 11 Jugendlichen gegeben habe, der sich ausschließlich dem Thema „Errichtung eines Skaterplatzes“ gewidmet habe.  über Antrag der Gemeinde die Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Bludenz, ein weiteres Verbauungsprojekt und zwar „Auenlatschbach P 2013“ ausgearbeitet habe. Dieses sehe die Errichtung zweier Absturzbauwerke, eine Absenkung des bestehenden Geschiebeablagerungsbeckens, die Verlegung des Brückentragwerkes „Rodelbahn“, die Verlegung des Brückentragwerkes „Skipiste“, eine Geländeausformung im Bereich der Skipiste, die Errichtung einer Zufahrtsstraße zur Konsolidierungssperre bei hm 9, 37 und die Errichtung dieser Konsolidierungssperre vor. Mit Ausnahme einer Zustimmungserklärung von der Agrargemeinschaft Voralpe Tschöppen seien mehr oder weniger alle Zustimmungserklärungen der tangierten Grundeigentümer vorliegend.  am Sonntag, dem 29. Juni 2014, im Rellstal eine Biotopexkursion stattfinde, die vom Amt der Vorarlberger Landesregierung in Kooperation mit den Montafoner Museen organisiert werde.  dem Vernehmen nach ab Herbst 2014 von der ÖMV wieder eine Tankstelle, und zwar am selben Standort, betrieben werde. Unter Punkt „Allfälliges“ ergeben sich folgende Wortmeldungen: Josef Maier: Auf Initiative der Gemeinde Vandans gibt es Überlegungen, den Radweg von der „Böschisstraße“ auf die orographisch rechte Seite der Ill zu verlegen. Gibt es in diesem Zusammenhang schon konkrete Ergebnisse? Antwort des Bürgermeisters: Vom Bürgermeister der Gemeinde St. Anton werden derzeit Verhandlungen mit den betroffenen Grundeigentümern geführt. Ob es allerdings bereits konkrete Ergebnisse gibt, ist mir nicht bekannt. Werner Vergut: Beim Bahnhof Vandans fehlt nach wie vor das „Wartehäuschen“. Bis wann ist mit dessen Aufstellung zu rechnen? 8/9 42. Sitzung Gemeindevertretung vom 22. Mai 2014 Antwort des Bürgermeisters: Wenn meine Informationen stimmen, sind von den Gemeinden des Montafons insgesamt 6 solche „Wartehäuschen“ bestellt worden. Die Auslieferung derselben soll noch vor den diesjährigen Sommerferien erfolgen. Markus Pfefferkorn: Von einigen Frauen bin ich auf das Fehlen einer „Sommerbetreuung“ von Kindern im Volksschulalter angesprochen worden. Wie steht die Gemeinde zu so einem Betreuungsangebot? Antwort des Bürgermeisters: Von einer einzigen Mutter bin ich in den letzten Wochen und Monaten auf das Fehlen einer solchen „Sommerbetreuung“ von Kindern im Volksschulalter angesprochen worden. Meiner Meinung nach sollte über eine solche Sommerbetreuung dann nachgedacht werden, wenn es dafür auch einen konkreten Bedarf gibt. Sollte einem solchen Wunsch näher getreten werden müssen, weil es tatsächlich entsprechenden Bedarf dafür gibt, sollten die daraus resultierenden Kosten nicht zur Gänze an der Gemeinde „hängen bleiben“. Ulrike Bitschnau: Ich möchte wissen, wer die Gebühren der Musikschule Montafon festsetzt. Dem Vernehmen nach ist die Marktgemeinde Schruns dafür zuständig. Meinen Recherchen zufolge sind die Tarife an der Musikschule Montafon schon jetzt die höchsten. Antwort des Bürgermeisters: Die Tarife der Musikschule Montafon werden tatsächlich von der Gemeindevertretung Schruns festgesetzt. Dass die Tarife der Musikschule Montafon sehr hoch sind, ist mir bekannt. Auch Vbgm. Michael Zimmermann hat mich in den vergangenen Wochen und Monaten schon mehrere Male auf diesen Umstand angesprochen. Ob die Tarife tatsächlich an der Spitze liegen kann ich nicht sagen. Um das sagen zu können, müsste man auch tatsächlich Äpfel mit Äpfel und Birnen mit Birnen vergleichen. Ich bin aber gerne bereit, mir entsprechende Unterlagen zu besorgen, als dass diese Frage auch ganz konkret beantwortet werden kann. Nachdem keine Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Bürgermeister allen für ihr Kommen sowie die sachliche und konstruktive Mitarbeit und schließt um 22.40 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: Eveline Breuß Burkhard Wachter, Bgm. 9/9 42. Sitzung Gemeindevertretung vom 22. Mai 2014