20101019_GVE006

Dateigröße 73.91 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 19:32
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2010-10-19
Erscheinungsdatum 2010-10-19
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

Syntax Error: Expected the optional content group list, but wasn't able to find it, or it isn't an Array GEMEINDEAMT VANDANS Verhandlungsschrift aufgenommen am 19. Oktober 2010 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anlässlich der 6. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 13. Oktober 2010 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Michael Zimmermann, Luzia Klinger, MMag. Eva-Maria Hochhauser, Mag. Christian Egele, Josef Maier, Florian Küng, DI Alois Kegele, Mag. Klaus Neyer, Günter Fritz, Ulrike Bitschnau, Thomas Maier, Werner Vergut, Peter Scheider, Stefan Jochum, Markus Pfefferkorn, Martin Tschabrun, Rita Zint, Leo Brugger sowie die Ersatzleute Wolfgang Fussenegger, Martin Burtscher, Renate Neve, Armin Wachter und Andreas Gunz. Entschuldigt: Schriftführerin: Wilfried Dönz, Manfred Schapler, Thomas Amann, Ernst Stejskal und Rupert Platzer GBed. Eveline Breuß Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 6. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin sowie die Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Vor Eingang in die Tagesordnung wird Armin Wachter gemäß § 37 Gemeindegesetz durch den Bürgermeister angelobt. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Dem Antrag des Vorsitzenden, den Punkt 4. (Entscheidung über die künftige Gewährung von „Landwirtschaftsförderungen“) von der Tagesordnung abzusetzen, wird einstimmig zugestimmt. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 5. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 09. September 2010 2. Bericht vom Ergebnis der unangemeldeten Prüfung der Gemeindekassa am 20. September 2010 und Stellungnahme des Bürgermeisters dazu 3. Neuregelung von Förderbeiträgen der Gemeinde bei der Errichtung von Solar- oder Photovoltaikanlagen 4. Gewährung von Zuschüssen zur Qualitätsverbesserung von Privatzimmern 5. Erlassung eines Bebauungsplanes betreffend die äußere Gestaltung von Gebäuden im Rellstal und im Lünerseegebiet 6. Änderung des am 11. Juli 1996 beschlossenen Teilbebauungsplanes für die Gebiete „Banella“, „Grubes“, „Valehr“, „Schandang“ und „Muleriensch“ 7. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Gesetz über die Bedarfsorientierte Mindestsicherung – Sammelnovelle b) ein Gesetz über eine Änderung des Gemeindebedienstetengesetzes 1988 c) ein Gesetz über eine Änderung des Landesbedienstetengesetzes 1988 d) ein Gesetz über eine Änderung des Landesbedienstetengesetzes 2000 e) ein Gesetz über eine Änderung des Gemeindebedienstetengesetzes 2005 f) ein Gesetz über eine Änderung des Bezügegesetzes 1998 8. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 5. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 09. September 2010 Die Verhandlungsschrift über die 5. Sitzung der Gemeindevertretung vom 09. September 2010, welche allen Gemeindevertretern/innen zeitgerecht zugegangen ist, wird unter Berücksichtigung der nachstehenden Ergänzung von den Anwesenden einstimmig genehmigt. Seite 9, 4. Absatz: Manfred Schapler gibt außerdem zu verstehen, dass ein mit Holzschindeln gedecktes Dach öfter neu gedeckt werden müsse als eines, das mit Aluminiumschindeln eingedeckt sei. Die Aluminiumschindel sei viel langlebiger. Auch wenn es für eine Dacheindeckung mit Holzschindeln Fördermittel gebe, komme ein solches im Endeffekt teurer, weil es eben öfter eingedeckt werden müsse. Man müsse letztlich davon ausgehen, dass alte Alpgebäude, die nicht mehr benötigt werden, mit hoher Wahrscheinlichkeit eher abgerissen als neu eingedeckt werden. Das führe dann dazu, dass manch erhaltungswürdiges Gebäude aus dem Landschaftsbild gänzlich verschwinden werde. Die Gemeindevertreter Josef Maier, DI Alois Kegele, Günter Fritz, Ulrike Bitschnau, Thomas Maier, Martin Tschabrun, Rita Zint, Renate Neve und Armin Wachter nehmen an der Abstimmung nicht teil, nachdem diese bei der Sitzung am 09. September 2010 nicht anwesend waren. 2. Bericht vom Ergebnis der unangemeldeten Prüfung der Gemeindekassa am 20. September 2010 und Stellungnahme des Bürgermeisters dazu Am 20. September 2010, so der Bürgermeister einleitend, habe erstmals in dieser Funktionsperiode eine unangemeldete Überprüfung der Gemeindekassa stattgefunden. Die Prüfung selber sei von drei der insgesamt 5 Ausschussmitglieder durchgeführt worden. Vom Ergebnis der Prüfung sei er am 22. September 2010 schriftlich in Kenntnis gesetzt worden. Im § 52 des Gemeindegesetzes sei davon die Rede, dass der Prüfungsausschuss die Gebarung in Bezug auf ihre ziffernmäßige Richtigkeit, auf die Übereinstimmung mit den bestehenden Vorschriften, ferner auf die Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen habe. Neben der Überprüfung des Rechnungsabschlusses und des Vermögensnachweises sei die Gebarung mindestens zweimal jährlich, einmal hievon unvermutet, sowie außerdem bei jedem Wechsel der mit der Leitung der Buchhaltungs- und Kassengeschäfte betrauten Personen zu überprüfen. 2 / 11 6. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. Oktober 2010 Solche unangemeldeten Prüfungen seien ganz besonders wichtig. Er wolle sich daher bei allen Teilnehmern dieser unangemeldeten Prüfung herzlich bedanken. Weil er erahnen könne, dass jedes Mitglied des Prüfungsausschuss auch noch eine Menge anderer Arbeit zu erledigen habe, schätze er dieses Engagement außerordentlich. Er bitte nun den Vorsitzenden, vom Ergebnis der Prüfung zu berichten und den diesbezüglichen Prüfbericht zu verlesen. DI Alois Kegele informiert so dann ausführlich, dass am 20. September 2010, und zwar von 16.30 Uhr bis 19.00 Uhr, eine unangemeldete Prüfung der Gemeindekassa stattgefunden habe. Ganz bewusst habe er nicht alle Mitglieder des Prüfungsausschusses über das Stattfinden dieser unangemeldeten Kassaprüfung in Kenntnis gesetzt und die Prüfung zusammen mit Wolfgang Fussenegger und Leo Brugger vorgenommen. Die beiden anderen Mitglieder des Prüfungsausschusses, nämlich Günter Fritz und Wolfgang Violand, habe er erst im Nachhinein darüber informiert. Seiner Meinung nach sei einfacher, sich mit einem kleinen Team auf einen Prüfungstermin zu verständigen. Außerdem sei die Gefahr von Indiskretionen oder unüberlegten „Vorinformationen“ an die Bediensteten der Gemeindekasse kleiner, wenn nur ein sehr kleiner Personenkreis von der beabsichtigten Prüfung wisse. Der Obmann des Prüfungsausschusses berichtet sodann, dass im Rahmen der besagten Prüfung die Kassa- und Kontostände, die zeitgerechte Erstellung von Ein- und Ausgängen und auch stichprobenweise diverse Belege überprüft worden seien. Wo es notwendig gewesen sei, habe Gemeindekassier Wolfgang Brunold die gewünschten Auskünfte erteilt. In Summe sei das Prüfungsteam zur Überzeugung gelangt, dass die Kassaführung, die Buchhaltung sowie die Dokumentation einwandfrei und ordentlich geführt werde. Er wolle deshalb nicht verabsäumen, allen Mitarbeitern in der Gemeindekassa Lob für diese Arbeit auszusprechen. Einige wenige Anregungen, so der Obmann des Prüfungsausschusses abschließend, seien im Prüfbericht festgehalten worden. Der Bürgermeister habe diesen Prüfbericht bereits am 22. September 2010 erhalten. Bürgermeister Burkhard Wachter bedankt sich bei den tätig gewesenen Mitgliedern des Prüfungsausschusses nochmals und bringt sodann gemäß § 52 Abs. 4 GG seine schriftliche Stellungnahme zum besagten Prüfbericht zur Verlesung. Ulrike Bitschnau zeigt sich in ihrer Wortmeldung ob der Vorgehensweise des Obmannes des Prüfungsausschusses sehr verwundert. Auf den ersten Blick sei für sie nicht nachvollziehbar, warum nur ein kleiner Teil des Prüfungsausschusses vom Stattfinden dieser unangemeldeten Kassaprüfung in Kenntnis gesetzt worden sei. Irgendwie habe diese interne „Selektion“ einen faden Beigeschmack. Auch Bürgermeister Burkhard Wachter bringt in der Folge zum Ausdruck, dass ihm diese eigenmächtige Selektion des Obmannes des Prüfungsausschusses „sauer aufgestoßen“ sei. Gemäß dem seinerzeitigen Beschluss der Gemeindevertretung bestehe der Prüfungsausschuss aus 5 gleichberechtigten Mitgliedern. Dass es nun eine interne Selektion gebe, mit wem eine unangemeldete Kassaprüfung stattfinde und mit wem nicht, müsse kritisch hinterfragt werden. Ohne triftigem Grund zwei Mitgliedern des Prüfungsausschusses die Teilnahme an einer Prüfung zu verweigern, stehe vermutlich im Widerspruch zu den diesbezüglichen Bestimmungen des Gemeindegesetzes. Ganz generell betrachtet sei er für jede Prüfung der Gemeindekasse, ob angemeldet oder unangemeldet, äußerst dankbar. Jede diesbezügliche Prüfung müsse aber auf einem fairen Fundament und im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen stehen. Diese Vor-gangsweise erwecke den Anschein, dass es vom Obmann des Prüfungsausschusses kein volles Vertrauen in einige Mitglieder gebe. Ob diese Selektion gesetzmäßig sei, werde er noch abklären lassen. Jedenfalls ersuche er bei allen Prüfungen um eine kor-rekte und gesetzeskonforme Vorgangsweise. In seiner Antwort gibt DI Alois Kegele dann zu verstehen, dass diese Vorgangsweise in 3 / 11 6. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. Oktober 2010 Abstimmung mit Frau Mag. Barbara Kubesch von der Kontrollabteilung der Vorarlberger Landesregierung erfolgt sei. Seiner Meinung nach gebe es keine Zweifel, dass diese Art der Prüfung im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen stehe. Solche Prüfungen im kleinen Kreis sollen bei den Bediensteten der Gemeindekasse nicht eine „überfallsartige Optik“ hinterlassen. Auch mit einem kleinen Prüfungsteam könne viel und umfangreich geprüft werden. Wenn der Prüfungsausschuss vollzählig zur Prüfung antrete, fehle es in der Gemeindekasse außerdem am dafür notwendigen Platz bzw. den dafür erforderlichen Möglichkeiten. Der vom Prüfungsausschuss verfasste Prüfbericht sowie die vom Bürgermeister erarbeitete Stellungnahme werden sodann einstimmig und ohne Einwände zur Kenntnis genommen. 3. Neuregelung von Förderbeiträgen der Gemeinde bei der Errichtung von Solaroder Photovoltaikanlagen In aller Kürze erinnert der Bürgermeister an die Sitzung der Gemeindevertretung am 24. September 1992. Damals habe die Gemeindevertretung unter anderem beschlossen, rückwirkend per 01. Januar 1992 den jeweiligen Errichtern einer Solaranlage eine Gemeindeförderung in Höhe von 25 % der jeweils bewilligten Landesförderung zu gewähren. Diese „Solarförderung“ der Gemeinde habe guten Anklang gefunden und werde stark angenommen. In den letzten Jahren, so erneut der Vorsitzende, habe nicht nur die Errichtung von privaten Solaranlagen, sondern auch privater Photovoltaikanlagen stark zugenommen. Entsprechende Anfragen, ob es bei der Errichtung von privaten Photovoltaikanlagen auch einen Förderbeitrag der Gemeinde gebe, habe man immer verneinen müssen. Seiner Meinung nach sei es daher an der Zeit, den seinerzeit gefassten Gemeindevertretungsbeschluss zu adaptieren. Er plädiere dafür, ab sofort auch die Errichtung von privaten Photovoltaikanlagen mit einem Förderbeitrag der Gemeinde zu unterstützen. Wie bei der Errichtung von Solaranlagen, soll der Förderbeitrag der Gemeinde an die Gewährung einer Landesförderung geknüpft werden und 25 % des jeweils vom Land genehmigten Förderbeitrages betragen. Nach Beantwortung einiger Fragen grundsätzlicher Natur, sprechen sich alle Mitglieder der Gemeindevertretung dafür aus, die Errichtung privater Solar-, Biomasse- und Photovoltaikanlagen mit einem Gemeindebeitrag zu fördern. Die Gewährung eines Gemeindebeitrages soll unter folgenden Bedingungen und Auflagen erfolgen: a) b) c) 4. Die Errichtung solcher Anlagen müssen im Einklang mit den jeweiligen Förderrichtlinien des Landes stehen. Ein Förderbeitrag für eine Anlage wird nur dann gewährt, wenn es für die betreffende Anlage auch einen Förderbeitrag des Landes gibt. Die Vorlage einer Kopie der bewilligten Landesförderung ist daher bei der Antragstellung verpflichtend. Die Höhe des jeweiligen Förderbeitrages der Gemeinde wird mit 25 % des vom Land genehmigten Förderbeitrages festgelegt. Gewährung von Zuschüssen zur Qualitätsverbesserung von Privatzimmern In der Sitzung am 06. Mai 2010, so der Bürgermeister in seiner Einleitung, habe die Gemeindevertretung unter anderem beschlossen, den im Jahre 1987 gefassten Gemeindevertretungsbeschluss aufzuheben und mit Wirksamkeit vom 01. Januar 2010 gemeindeseits keine Zuschüsse zur Qualitätsverbesserung bei Privatzimmern mehr zu gewähren. Am 06. Oktober 2010 sei dieses Thema auch bei der Sitzung der Steuerungs4 / 11 6. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. Oktober 2010 gruppe im Rahmen des Projektes „Raumentwicklung Montafon“ in Gaschurn diskutiert worden. An der gegenständlichen Diskussion habe auch Frau Astrid Keckeis vom Amt der Vorarlberger Landesregierung teilgenommen. In ganz Vorarlberg, so die Vertreterin der Vorarlberger Landesregierung, gebe es nur eine Gemeinde, nämlich die Gemeinde Vandans, die diesem Förderungsprojekt der Landesregierung die Zustimmung verweigere. Von der Gemeinde Tschagguns werde eine solche Ablehnung in Erwägung gezogen. Dass es gerade in einer sehr tourismusorientierten Talschaft wie dem Montafon zwei Gemeinden gebe, die sich einem solchen Projekt nicht anschließen, verwundere und überrasche sehr. Frau Astrid Keckeis habe daher das Ersuchen geäußert, die Gemeindevertretung über dieses Faktum zu informieren und diese Thematik innerhalb der Gemeindevertretung nochmals zur Sprache zu bringen. Dies, so der Bürgermeister nochmals, wolle er hiermit tun. Wie in der Sitzung am 06. Mai 2010, so neuerlich der Vorsitzende, habe er auch bei der Sitzung am 06. Oktober 2010 in Gaschurn darauf hingewiesen, dass die Bettenstruktur im Montafon eine völlig falsche sei. Nach wie vor liege der Anteil an gewerblichen Betten im Montafon bei lediglich 32 %. Auch die Vertreter von Montafon Tourismus seien seiner Meinung, dass die Bettenstruktur gerade umgekehrt werden müsse. Der Anteil an privaten Betten sollte auf 30 bis 35 % reduziert und der Anteil an gewerblichen Betten entsprechend erhöht werden. Er, so neuerlich der Bürgermeister, habe jedenfalls die Überzeugung, dass mit dieser Förderungsaktion der Landesregierung genau das Gegenteil erreicht werde. Außerdem biete ein Zimmer, das zwar in seiner Qualität entspreche, noch lange keine Gewähr, dass auch der Zimmervermieter „sehr gut“ sei. Das lasse sich an den Nächtigungszahlen leicht belegen. In erster Linie seien es immer noch Zimmervermieter, die mit Herz und großem Einsatz bei der Sache seien, die die meisten Gästenächtigungen erzielen. Ein schönes Haus oder tolle Zimmer anzubieten sei zu wenig. Von den Vertretern von Montafon Tourismus sei daher angeregt worden, die jetzigen Förderungsrichtlinien zu überdenken und diese zu überarbeiten. Zum Beispiel müsse man sich überlegen, Personen, die solche Fördermittel in Anspruch nehmen, auch zum Besuch von „touristischen Fortbildungsveranstaltungen“ zu verpflichten. Auch die zwingende Teilnahme solcher Fördernehmer an einer offiziellen Zimmerbewertung sollte überlegt werden. Im Montafon gebe es genügend lobenswerte Beispiele von engagierten Zimmervermietern. Ob jemand mit Leib und Seele bei der Sache sei, hänge nicht davon ab, ob es vom Land oder der Gemeinde Fördermittel gebe. Bei dieser Sitzung in Gaschurn sei man letztlich jedenfalls so verblieben, dass das Team der Montafon Tourismus GmbH einige Empfehlungen ausarbeite, mit welchen Bedingungen und Auflagen die jetzt gültigen Förderrichtlinien ergänzt werden könnten. Er, so Bürgermeister Burkhard Wachter abschließend, plädiere heute dafür, keinen neuen Beschluss in dieser Angelegenheit zu fassen. Über das Fassen eines neuen Beschlusses soll frühestens dann beraten werden, wenn es diese „Empfehlungen“ vom Team der Montafon Tourismus GmbH gebe. Leo Brugger plädiert in seiner Wortmeldung dafür, die Qualität eines Zimmervermieters von den jeweiligen Gästen bewerten zu lassen. Eine außen stehende Person könne zwar die Qualität eines Zimmers bzw. eines Hauses beurteilen, nicht aber jene des Zimmervermieters. Die Gemeinde Vandans, so Stefan Jochum in seiner Wortmeldung, sei nach wie vor als Tourismusgemeinde zu bewerten, auch wenn man sich in vielerlei Hinsicht mehr zu einer „Wohngemeinde“ hin entwickle. Unter diesem Aspekt könne er sich durchaus vorstellen, der Förderaktion der Vorarlberger Landesregierung ebenfalls beizutreten und die Qualitätsverbesserung bei privaten Beherbergungsbetrieben finanziell zu unterstützen. Einen Beherbergungsbetrieb zum Besuch von „touristischen Fortbildungsveranstaltungen“ zu verpflichten, könne er sich nicht vorstellen. Mit dem zwingenden Besuch einer „touristischen Fortbildungsveranstaltung“ sei noch lange nicht gewährleistet, dass sich auch das Engagement des Betreffenden verändere. 5 / 11 6. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. Oktober 2010 Josef Maier kann sich der Wortmeldung seines Vorredners anschließen. Ein engagierter Zimmervermieter sei von sich aus bereit, die eine oder andere Qualitätsverbesserung vorzunehmen, um dem Gast ein hochwertiges Quartier anbieten zu können. Auch in der Gemeinde Vandans gebe es bereits einige private Zimmervermieter, die bereits über eine Edelweiß-Bewertung verfügen. Solche Investitionen tätige der Zimmervermieter in erster Linie, weil er sich damit eine bessere Belegung seiner Zimmer bzw. seiner Ferienwohnungen erwarte. Summa summarum müsse es im Interesse aller Beteiligten liegen, dass möglichst viele „Qualitätsgäste“ ihren Urlaub in Vandans bzw. dem Montafon verbringen. Dass dies nur dann gelinge, wenn die öffentliche Hand Förderbeiträge zur Qualitätsverbesserung bei Beherbergungsbetrieben gewähre, könne er sich nicht vorstellen. In der Folge sprechen sich alle Anwesenden für die Vertagung einer Entscheidung aus. Wie vom Bürgermeister bereits deponiert, soll eine neuerliche Beratung dieser Thematik erst dann erfolgen, wenn diese in Aussicht gestellten Empfehlungen vom Team der Montafon Tourismus GmbH vorliegend seien. 5. Erlassung eines Bebauungsplanes betreffend die äußere Gestaltung von Gebäuden im Rellstal und im Lünerseegebiet Kurz und bündig erinnert der Bürgermeister an die Sitzung der Gemeindevertretung am 09. September 2010. Unter Punkt 8. der Tagesordnung habe die Gemeindevertretung den Entwurf eines Bebauungsplanes gemäß § 28 des Raumplanungsgesetzes betreffend die äußere Gestaltung von Gebäuden im Rellstal und im Lünerseegebiet beschlossen. Wie im § 29 des Raumplanungsgesetzes gefordert, sei dieser von der Gemeindevertretung beschlossene Entwurf eines Bebauungsplanes dann einen Monat im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt worden. Die Auflage selber sei ortsüblich kundgemacht worden und zwar sowohl durch Anschlag an der Amtstafel als auch durch eine Verlautbarung in den „Amtlichen Mitteilungen“ des Gemeindeamtes. Während der Auflagefrist habe jeder Gemeindebürger oder Eigentümer von Grundstücken, auf die sich der Bebauungsplan bezieht, die Möglichkeit gehabt, zum Entwurf schriftlich oder mündlich Änderungsvorschläge zu erstatten. Auf diesen Umstand sei in der Kundmachung vom 10. September 2010 ausdrücklich aufmerksam gemacht worden. Sodann informiert der Vorsitzende, dass während der Auflagefrist zwei Änderungsvorschläge eingelangt seien. Einer von der Agrargemeinschaft Alpgenossenschaft Lün – Lünersee und einer von der Alpinteressentschaft Fahren – Ziersch. Die Agrargemeinschaft Alpgenossenschaft Lün – Lünersee, so der Bürgermeister, weise in ihrer Stellungnahme vom 27. September 2010 darauf hin, dass heute Holzschindeleindeckungen keine Spiegelbilder einer alpinen Kulturlandschaft mehr seien. Das sei vielleicht bis zum Ende des 20. Jahrhunderts so gewesen, heute jedenfalls nicht mehr. Außerdem gebe es kaum noch Baumstämme, die für eine Schindelerzeugung brauchbar seien – jedenfalls nicht im Rellstal. Der Rohstoff „Baumstamm“ müsste also von anderswo eingeführt werden. Dieser Umstand würde dem Umweltschutz und der Argumentation des heimischen Produktes und der Wertschöpfung vor Ort widersprechen. Auch dürfe nicht außer Acht gelassen werden, dass die Haltbarkeit eines Aluminiumdaches deutlich über jenem eines Holzschindeldaches liege und der finanzielle Aufwand dafür deutlich geringer sei als bei einem Holzschindeldach. Weil die finanzielle Situation der Alpe Lün bzw. jener der Alpe Lünersee sehr angespannt sei, sei man zum Finden einer wirtschaftlichen Lösung verpflichtet. Im Übrigen widerspreche die Argumentation, dass für Schindeldächer derzeit Förderungen in Aussicht gestellt werden, der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Umgang mit öffentlichen Mitteln. Die Alpinteressentschaft Fahren – Ziersch, so der Bürgermeister, ersuche die Gemeindevertretung von Vandans, den Entwurf des Bebauungsplanes für die Gebiete Rellstal 6 / 11 6. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. Oktober 2010 und Lünersee dahingehend zu ergänzen, dass als Dacheindeckung neben naturbelassenen Holzschindeln auch anthrazitfarbene Aluminiumschindeln zugelassen werden. Nebst den von der Agrargemeinschaft Alpgenossenschaft Lün – Lünersee bereits geäußerten Argumenten werde außerdem die Auffassung vertreten, dass der Erhaltung der Alpgebäude beziehungsweise der Bewirtschaftung der einzelnen Alpen mittel- und langfristig eine höhere Bedeutung zukommen müsse, als der einheitlichen Holzschindeleindeckung, welche mit dem Argument „eines Spiegelbildes einer alpinen Kulturlandschaft“ begründet werde. Bürgermeister Burkhard Wachter plädiert in der Folge nochmals dafür, das Rellstal und das Lünerseegebiet als das zu sehen, was es in Wirklichkeit ist – nämlich ein Naturjuwel. Dieses Gebiet verdiene einen besonderen Schutz, und zwar in jeder Hinsicht. Weil dieses Gebiet offensichtlich eine Besonderheit darstelle, sei dieses im Jahre 1966 von der Vorarlberger Landesregierung unter einen besonderen Schutz gestellt worden. Dieser besondere Schutz des Rellstales bzw. des Lünerseegebietes soll letztlich auch in einer einheitlichen Gestaltung der Dachlandschaften ihren Niederschlag finden. Dass dies nur schrittweise gelingen könne, verstehe sich von selbst. Wichtig sei, dass heute mit der Erlassung eines entsprechenden Bebauungsplanes eine klare und unmissverständliche Weichenstellung erfolge. Diese heutige Entscheidung erfordere von jedem einzelnen Mandatar(in) Mut und Standfestigkeit. Persönlich sei er aber zutiefst überzeugt von der Richtigkeit einer diesbezüglichen Entscheidung. Florian Küng ersucht um Auskunft, für welche Objekte dieser Bebauungsplan in Zukunft Gültigkeit habe. Er könne sich zum Beispiel nicht vorstellen, dass die Bergstation der Lünerseebahn oder die Douglasshütte in Zukunft auch mit Holzschindeln gedeckt werden müsse. Ganz generell, so der Bürgermeister in seiner Antwort, gilt der Bebauungsplan selbstverständlich für jedes einzelne Objekt – also auch für eine Schutzhütte oder eine Seilbahnstation. Wenn beim einen oder anderen Objekt die Aufbringung einer Holzschindeleindeckung aus triftigen Gründen nicht möglich ist, muss bei der Behörde um Zulassung einer Ausnahme angesucht werden. Diese wird dann entscheiden, ob eine solche vertretbar ist oder nicht. Thomas Maier befürchtet, dass sich die eine oder andere Alpe aus finanziellen Gründen dazu entschließen wird, nicht mehr alle bestehenden Gebäude auch wirklich zu erhalten. Dies insbesondere dann, wenn es für das betreffende Gebäude keine Verwendung mehr gibt. Solche Bauruinen könnten dann das Landschaftsbild im Rellstal stark verunstalten. In seiner Antwort gibt der Bürgermeister zu verstehen, dass Objekte vom Baugesetz her nur dann abgebrochen werden dürfen, wenn es dafür eine Bewilligung gibt. Dem „stillen Verfallenlassen“ könne die Behörde mit entsprechenden Instandsetzungsverfügungen (§ 46 Baugesetz) entgegenwirken. Außerdem könne die Behörde dem Eigentümer oder Bauberechtigten die Beseitigung von Bauwerken auftragen, wenn es Interessen der Sicherheit, der Gesundheit oder des Schutzes des Orts- und Landschaftsbildes erfordern und eine Instandsetzung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Leo Brugger spricht sich in seiner Wortmeldung für das Erlassen des gegenständlichen Bebauungsplanes aus. Das Eindecken von Objekten mit Holzschindeln könne im Augenblick jedem Eigentümer zugemutet werden, weil es ja auch entsprechende Förderbeiträge gebe. Im Übrigen glaube er nicht, dass es in den standeseigenen Waldungen nur mehr wenige Schindelstämme gebe. Tatsache sei, dass alles schöne Holz exportiert werde und dem Standesbürger nur mehr das verbleibende Holz zum Kauf angeboten werde. Florian Küng spricht sich in der Folge dafür aus, allen Alpgenossenschaften eine verbindliche Erklärung über die Gewährung von Förderbeiträgen für Holzschindeldächer 7 / 11 6. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. Oktober 2010 zukommen zu lassen. Manche Alpgenossenschaft habe ganz einfach die Befürchtung, dass es irgend wann keine solchen Förderbeiträge mehr gebe und die Aufbringung von Holzschindeldächern dann nicht mehr finanziert werden könne. Weder dem Land noch der Gemeinde, so der Bürgermeister in seiner Antwort, könne heute eine solche „Blankoerklärung“ abverlangt werden. Dies sei unmöglich und würde jede künftige Entscheidung präjudizieren. Wenn es – und zwar aus welchen Gründen immer – für die Aufbringung von Holzschindeldächern keine öffentlichen Fördermittel mehr gebe, müsse zwangsläufig über eine diesbezügliche Änderung des Bebauungsplanes nachgedacht werden. Andreas Gunz macht in seiner Wortmeldung deutlich, dass die jetzige Dachlandschaft eine Vielfalt aufweise, wie sie größer nicht sein könne. Die jetzige Vielfalt sei sehr störend und werte das dortige Landschaftsbild nicht auf. Die Holzschindel sei seit eh und je eine traditionelle Dacheindeckung. Gerade im Rellstal und im Lünerseegebiet sollte über kurz oder lang jedes Objekt eine solche Bedachung aufweisen. Das Landschaftsbild würde sich ganz wesentlich verbessern. Die Verpflichtung, das Objekt ausschließlich mit Holzschindeln einzudecken, könne heute jedem Eigentümer eines Gebäudes zugemutet werden, weil es auch ganz konkrete Förderbeiträge von der öffentlichen Hand gebe. Bürgermeister Burkhard Wachter gibt abschließend nochmals zu verstehen, dass über eine Änderung des jetzt zu beschließenden Bebauungsplanes nachgedacht werden müsse, wenn es von der öffentlichen Hand keine Förderbeiträge mehr gebe. Dann könne dem jeweiligen Eigentümer tatsächlich nicht mehr zugemutet werden, ausschließlich Holzschindeln für die Dacheindeckung zu verwenden. Ohne weitere Wortmeldungen wird sodann der am 09. September 2010 beschlossene Entwurf eines Bebauungsplanes für das Rellstal und das Lünerseegebiet samt dem dazugehörigen „Bericht“ (siehe Anlage) zum Beschluss erhoben. 6. Änderung des am 11. Juli 1996 beschlossenen Teilbebauungsplanes für die Gebiete „Banella“, „Grubes“, „Ganeu“, „Valehr“, „Schandang“ und „Muleriensch“ Vorab erinnert der Bürgermeister an die Sitzung der Gemeindevertretung am 09. September 2010. Unter Punkt 9. der Tagesordnung habe die Gemeindevertretung damals den Entwurf eines Teilbebauungsplanes gemäß § 28 des Raumplanungsgesetzes für die Gebiete „Banella“, „Grubes“, „Ganeu“, „Valehr“, „Schandang“ und „Muleriensch“ beschlossen. Wie im § 29 des Raumplanungsgesetzes gefordert, sei dieser von der Gemeindevertretung beschlossene Entwurf eines Teilbebauungsplanes dann einen Monat im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt worden. Die Auflage selber sei ortsüblich kundgemacht worden und zwar sowohl durch Anschlag an der Amtstafel als auch durch eine Verlautbarung in den „Amtlichen Mitteilungen“ des Gemeindeamtes. Während der Auflagefrist habe jeder Gemeindebürger oder Eigentümer von Grundstücken, auf die sich der Bebauungsplan bezieht, die Möglichkeit gehabt, zum Entwurf schriftlich oder mündlich Änderungsvorschläge zu erstatten. Auf diesen Umstand sei in der Kundmachung vom 10. September 2010 ausdrücklich aufmerksam gemacht worden. Sodann informiert der Vorsitzende, dass während der Auflagefrist keine Änderungsvorschläge eingelangt seien. Es stehe also nichts mehr im Wege, diesen am 09. September 2010 beschlossenen Entwurf eines Teilbebauungsplanes jetzt definitiv zu beschließen. Ohne weitere Wortmeldungen wird sodann der am 09. September 2010 beschlossene Entwurf eines Teilbebauungsplanes für die Gebiete „Banella“, „Grubes“, „Ganeu“, „Valehr“, „Schandang“ und „Muleriensch“ zum Beschluss erhoben. 8 / 11 6. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. Oktober 2010 7. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Gesetz über die Bedarfsorientierte Mindestsicherung – Sammelnovelle b) ein Gesetz über eine Änderung des Gemeindebedienstetengesetzes 1988 c) ein Gesetz über eine Änderung des Landesbedienstetengesetzes 1988 d) ein Gesetz über eine Änderung des Landesbedienstetengesetzes 2000 e) ein Gesetz über eine Änderung des Gemeindebedienstetengesetzes 2005 f) ein Gesetz über eine Änderung des Bezügegesetzes 1998 Nach Erläuterung der wesentlichsten Änderungen bzw. des Gesetzesinhaltes durch den Vorsitzenden beschließt die Gemeindevertretung einstimmig zu den oben angeführten nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages keine Volksabstimmung zu verlangen. 8. Berichte und Allfälliges Der Bürgermeister berichtet, dass  es am Mittwoch, dem 20.10.2010, mit Dr. Werner Bartl ein Gespräch in der Causa „Gemeindearztvertrag“ geben werde. Über das Ergebnis werde er in der kommenden Sitzung der Gemeindevertretung am 11. November 2010 berichten.  der Alpengasthof Rells am vergangenen Sonntag, dem 17.10.2010, die Saison beendet und seine Türen für diese Saison geschlossen habe. Ob die diesjährige Pächterin, nämlich Frau Karin Bosshard, auch im kommenden Jahr als Pächterin auftreten werde, werde sich in den nächsten Wochen weisen.  der Klettersteig auf die Zimba (Neyer-Scharte) auf Initiative von Manfred Keßler mehr oder weniger vollkommen erneuert worden sei. Nebst Manfred Keßler, Leander Bitschnau und Hans Künzle seien dabei auch noch einige andere Mitglieder der Bergrettung im Einsatz gewesen. Allen Beteiligten wolle er dafür Dank und Anerkennung aussprechen. Besonders erfreulich sei in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass man die mit zirka 6.700, 00 Euro ausgewiesenen Gesamtkosten fast zur Gänze durch Sponsorbeiträge habe finanzieren können.  am 05. Oktober 2010 der diesjährige Seniorenausflug in den Bregenzerwald stattgefunden habe. Insgesamt 136 Senioren sowie 4 Begleitpersonen seien beim Ausflug mitgefahren. Es sei in jeder Hinsicht ein wunderschöner Ausflug gewesen, der bei den Teilnehmern sehr guten Anklang gefunden habe. Von sehr vielen Teilnehmern bzw. Teilnehmerinnen sei die Bitte geäußert worden, der Gemeindevertretung für die Bereitstellung der dafür erforderlichen Finanzmittel zu danken. Dies wolle er hiermit tun.  das Betriebsergebnis über die Badesaison 2010 noch nicht bis ins letzte Detail bekannt sei. In der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung werde er dieses aber jedenfalls präsentieren.  ihn Manfred Schapler über seine schwere Erkrankung informiert habe und dieser jedenfalls einige Monate ausfallen werde. Namens aller Kolleginnen und Kollegen wünsche er ihm eine gute und baldige Besserung bzw. eine völlige Genesung. 9 / 11 6. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. Oktober 2010 Unter Punkt „Allfälliges“ ergeben sich folgende Wortmeldungen: Renate Neve: Sehr oft fährt der Ortsbus Vandans halb leer oder sehr schwach besetzt seine Runden in Vandans. Es drängt sich bei mir daher immer wieder die Frage auf, ob verschiedene Fahrten des Ortsbusses nicht mit einem kleineren Bus gefahren werden könnten. Antwort des Bürgermeisters: Dass die diesbezügliche Optik vielfach nicht optimal ist, liegt auf der Hand. Von der mbs-Bus GmbH wird immer wieder betont, dass die wesentlichen Kosten aus dem Personalaufwand resultieren, nicht aus den Fahrzeugen. Es sei von der Kostenseite her de facto unerheblich, ob ein Rundkurs mit einem kleinen oder einem großes Bus gefahren werde. Auf den ersten Blick ist diese Argumentation schwer zu verstehen, bei der näheren Auseinandersetzung mit dem Thema aber durchaus nachvollziehbar. Renate Neve: Die von der Familie Josef Vallaster in St. Anton angebrachte Abzäunung entlang der St. Antonerstraße ist in meinen Augen inakzeptabel und birgt für die Straßenbenützer ein sehr hohes Gefahrenpotential. Hat die Gemeinde Vandans keine rechtliche Handhabe, diese Einfriedung (Straßenbegrenzung) zu entfernen bzw. deren Entfernung zu veranlassen? Antwort des Bürgermeisters: Gemäß dem Vorarlberger Straßengesetz könnte der Bürgermeister der Gemeinde St. Anton die Beseitigung dieser Einfriedung verfügen, zumal diese wirklich eine große Gefahr für die vielen Straßenbenützer darstellt. Ein entsprechendes Ersuchen ist bereits vor Wochen an den Bürgermeister der Gemeinde St. Anton ergangen. Vom Bürgermeister der Gemeinde St. Anton bin ich vor einiger Zeit informiert worden, dass es Gespräche mit der Familie Josef Vallaster gibt und man bemüht ist, eine einvernehmliche Lösung mit dieser zu finden. Florian Küng: Gibt es eine Möglichkeit, dass die Gemeinde Vandans beidseitig dieser Weganlage etwas Grund käuflich erwirbt, so dass die Straße auf eigenem Grund und Boden verbreitert werden könnte. Antwort des Bürgermeisters: Derartige Bemühungen dürften vermutlich vergeblich sein. Alle dortigen Anrainer haben bis dato immer wieder signalisiert, dass es absolut keine Bereitschaft gibt, für einen weiteren Straßenausbau Grund an die Gemeinde abzutreten. Ulrike Bitschnau: Am 24. September 2010 hat eine Vorstandssitzung des Krankenpflegevereines Außermontafon stattgefunden. Dort hat es zuletzt in personeller Hinsicht große Probleme gegeben. Dem Vernehmen nach hat gut die Hälfte des Personals gekündigt. Zwischenzeitlich hat der Krankenpflegeverein das Personal aber wieder aufstocken können. Mit Frau Markéta Galová konnte auch eine neue Leiterin gefunden werden. Jetzt kann der Krankenpflegeverein wieder all seinen Aufgaben in gewohnter Art und Weise nachkommen. Der Vollständigkeit halber möchte ich in diesem Zusammenhang noch informieren, dass jede Montafoner Gemeinde 2 Beiräte in den Ausschuss des Krankenpflegevereines entsenden kann. Derzeit bin ich alleine im Ausschuss des Krankenpflegevereines tätig. Mir wäre recht, würde auch die Gemeinde Vandans eine zweite Personen in den Ausschuss des Krankenpflegevereines entsenden. Antwort des Bürgermeisters: Ich bin sehr dankbar, dass Du diese Vertretung im Ausschuss des Krankenpflegevereines wahrnimmst. Wenn sich eine zweite Personen für diese Funktion im Ausschuss finden lässt, werden wir diese umgehend in den Ausschuss entsenden. Für die laufenden Informationen über das Geschehen im Krankenpflegeverein möchte ich mich jedenfalls ganz herzlich bedanken. 10 / 11 6. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. Oktober 2010 DI Alois Kegele: Ich war im Krankenpflegeverein Außermontafon als Kassaprüfer tätig. Im Augenblick weiss ich nicht, ob ich noch in diese Funktion gewählt bin oder nicht. Antwort des Bürgermeisters: Ich kann diese Frage leider nicht beantworten. Ich werde aber unverzüglich abklären lassen, wer aktuell als Kassaprüfer bestellt ist. Thomas Maier: Wie sieht es in der Causa „Neuerrichtung eines Seniorenheimes in Bartholomäberg“ aus? Antwort des Bürgermeisters: Am 12. Oktober 2010 haben wir im Rahmen einer Sitzung der Standesvertretung diese Thematik mit Frau Landesrätin Dr. Greti Schmid beraten. Die Gemeinde Bartholomäberg befindet sich dem Vernehmen nach noch immer in der Planungsphase. In der Gemeinde St. Gallenkirch ist dieser Planungsprozess mehr oder weniger abgeschlossen. Es kann also davon ausgegangen werden, dass es in der Gemeinde St. Gallenkirch schon bald einen Baubeginn geben wird. Wann es in Bartholomäberg so weit sein wird, kann ich heute leider nicht sagen. Renate Neve: Mich würde eine Mitarbeit im Krankenpflegeverein Aussermontafon interessieren. Wenn es gewünscht wird, wäre ich bereit, als zweiter Beirat der Gemeinde Vandans im Ausschuss des Krankenpflegevereines mitzuarbeiten. Antwort des Bürgermeisters: Ich wäre Dir sehr dankbar, wenn Du Dich für dieses Amt zur Verfügung stellen würdest. Die Bedeutung des Krankenpflegevereines Außermontafon darf nicht unterschätzt werden. Mir wäre sehr recht, wenn die Gemeinde Vandans ab sofort wieder mit 2 Personen im Ausschuss vertreten wäre. Ich werde die Namhaftmachung deiner Person sofort veranlassen. Klaus Neyer: Die Dacheindeckungsarbeiten bei der Pfarrkirche kommen nicht zum Abschluss. Gibt es irgendwelche Probleme oder was sind die Gründe dafür? Antwort des Bürgermeisters: Offiziell ist mir gar nichts bekannt. Aus inoffiziellen Kreisen ist mir zugetragen worden, dass es irgend welche Probleme mit dem Bundesdenkmalamt gibt. Angeblich stimmen diese nicht zu, dass in beiden Dachflügeln mehrere Dachfenster eingebaut werden. Rita Zint: Ich bin zwar als Pfarrgemeinderätin tätig, aber genaue Informationen was den Umfang der jetzigen Kirchensanierung anlangt, habe auch ich nicht. Dass es Probleme mit dem Bundesdenkmalamt gibt, dürfte aber richtig sein. Der Predigt unseres Herrn Pfarrers am letzten Sonntag habe ich jedenfalls entnehmen können, dass nicht alles „nach Plan läuft“. Wenn ich genauere Informationen habe, werde ich diese an die Gemeinde weiterleiten. Nachdem keine Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Bürgermeister allen für ihr Kommen sowie die sachliche und konstruktive Mitarbeit und schließt um 21.35 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: Eveline Breuß Burkhard Wachter, Bgm. 11 / 11 6. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. Oktober 2010