19800313_GVE033

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 19:31
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1980-03-13
Erscheinungsdatum 1980-03-13
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Inhalt des Dokuments

-1- GEMEINDEAMT VANDANS Niederschrift über die am DONNERSTAG, den 13. März 1980 um 20.00 Uhr im Gemeindeamt stattgefundene 33. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung. TAGESORDNUNG: 1) Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlußfähigkeit 2) Genehmigung der Niederschrift von der 32. öffentlichen Gemeindevertretungssitzung 3) Beschlußfassung über einen Baukostenzuschuß für das Arzthaus im Sinne des Vorschlages des Gemeindevorstandes vom 10.01.1980 4) Anschaffung einer neuen Telefonanlage für 2 Amtsanschlüsse 5) Bestellung eines Transporters REFORM MULI 50 oder LINDNER T 3500 S 6) Beschlußfassung über die Befürwortung zur Verleihung der Konzession zum Bau und Betrieb der Hüttenkopfbahn und Erteilung der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung und Betriebsbewilligung 7) Kenntnisnahme der Gemeindevorstandsbeschlüsse vom 06.03.1980 8) Vorlage des Rechnungsabschlusses 1979 9) Bestellung des veranschlagten Feuerwehrautos 10) Verlängerung des Schwimmbadpachtvertrages um 1 Jahr 11) Ansuchen um Wasseranschluß von a) Wachter Gebhard, Vandans 712 b) Dr. Klaus Rehor, Vandans 16 c) Zambra Richard, Vandans 157 d) Ing. Franz Pohl, Tschagguns e) Wachter Regina, Tschagguns f) A.u.B. Wilhelmer, Vandans 369 (Zusatzansuchen) Berichte: a) Sitzung der Abgabenkommission wegen Einspruch Gebr. Dietrich b) Absage der Rechtsvertreter von Dürtscher und Galehr zur Schiabfahrt Schandang c) Wahlzeit für Gemeindevertretungswahl (7.30 - 12.00 Uhr) d) 30. Standessitzung e) unangemeldete Kassaprüfung am 4.3.1980 Anwesend waren: Bgm. Vonier, 4 Gemeinderäte und 10 Gemeindevertreter Entschuldigt: GV Reinhard Graß, GV Edwin Alge, GV Hermann Maier und GV Hugo Mathis Ersatzmänner: Franz Egele, Florentin Salzgeber und Werner Neher zur TAGESORDNUNG: 1) Der Vorsitzende eröffnete um 20.00 Uhr die Sitzung, begrüßte die anwesenden Gemeindevertreter und stellte die Beschlußfähigkeit fest. -2- 2) Die Niederschrift von der 32. öffentlichen Gemeindevertretungssitzung wurde vollinhaltlich genehmigt. 3) Der Baukostenzuschuß für das Arzthaus wurde im Sinne des Vorschlages des Gemeindevorstandes vom 10.01.1980 wie folgt festgelegt und mit 16 : 1 Stimmen (der Antrag auf schriftliche Abstimmung wurde mit 5:12 Stimmen abgelehnt) genehmigt: 1) Als Zuschuß der Gemeinde Vandans, wird Dr. Rehor nach Übersiedlung in sein neuerbautes Haus auf den Gpn. 1332/31 und 1332/32 die vereinnahmte Miete aus Ordination (75 m2) und Wohnung (ohne Garage) im Gemeindehaus Nr. 16 bis 01.10.1994 zuerkannt. Der im bestehenden Arztvertrag vereinbarte Baukostenzuschuß (Pkt. III-2a/Abs. 2) wird durch diesen Vertrag aufgehoben. Die Vergabe und Errichtung der erforderlichen Mietverträge werden im beiderseitigem Einvernehmen erfolgen. 2) Im Falle einer eigenen Nutzung durch die Gemeinde, wird für die nicht vermieteten Räume ein Quadratmeterpreis von derzeit 45, -- S (unmöbliert) bzw. für die Wohnung (88 m2), möbliert, 55, -- S incl. Heizung (Lebenshaltungskostenindex II Jänner 1980) zur monatlichen Zahlung an Dr. Rehor fällig. Die Adaptierung für den gedachten Verwendungszweck trägt nicht die Gemeinde, wenn sie im Sinne von Dr. Rehor vermietet werden. 3) Die Gemeinde Vandans übernimmt die Bürgschaft für einen Kredit in Höhe von 1.500.000, -- S auf 15 Jahre. 4) Der derzeitige Gemeindearztvertrag wird mit Ablauf am 01.10.1984 auf weitere 10 Jahre, das ist bis 01.10.1994 sinngemäß der Abschnitte I, IIa, III 1), IV - IX, verlängert. 5) Alle in dieser Vereinbarung enthaltenen beiderseitigen Verpflichtungen enden mit 01.10.1994. Während dieser Zeit werden durch Dr. Rehor keine wie immer gearteten weiteren Forderungen aus dem Titel Gemeindearztvertrag, Ordination oder Hausapotheke, an die Gemeinde gerichtet. Dies betrifft nicht das monatliche Wartegeld. 6) Für die Sicherstellung seiner Zahlungsverpflichtungen (Tod, Unfall, Berufsunfähigkeit etc.), wird Dr. Rehor der Gemeinde eine Polizze der Kreditrestschuldversicherung für Zins und Amortisation vorlegen. 7) Die Verpflichtungen der Gemeinde aus dem Gemeindearztvertrag 1974 und dieser gegenständlichen Vereinbarung erlöschen bei Ausscheiden von Dr. Rehor als Gemeindearzt von Vandans. 8) Die Entscheidung, die Ordination im voraus bar auf 15 Jahre mit 500.000, -- S abzulösen, kann die Gemeinde bis zur Übersiedlung in das neue Haus fällen. -34) Nachdem die Telefonanlage im Gemeindeamt für einen zweiten Amtsanschluß nicht entspricht und diese bereits seit der Errichtung des Gemeindeamtes in Betrieb ist, hat die Gemeindevertretung einstimmig beschlossen, eine neue Telefonanlage von der Firma SCHRACK um den Anbotspreis von ca. 68.000, -- S anzuschaffen. 5) Nach eingehender Debatte und Begutachtung der vorliegenden Offerte hat die Gemeindevertretung einstimmig beschlossen, den Reform-Muli von der Fa. Hämmerle um den Anbotspreis von S 284.000, -- anzuschaffen. 6) Nach einhelligen Empfehlungen des Gemeindevorstandes, des Seilbahn-Proponetenkomitees, des Hauptausschusses vom Verkehrsverein Vandans und der Vollversammlung des W, beschließt die Gemeindevertretung einstimmig die Befürwortung zur Verleihung der Konzession zum Bau und Betrieb der geplanten, im öffentlichen Interesse gelegenen Hüttenkopfbahn durch die Vorarlberger Illwerke AG sowie die Erteilung der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung und Betriebsbewilligung. In diesem Zusammenhang wäre wünschenswert, die Hüttenkopfbahn als einkuppelbaren Dreiersessellift zu erstellen. Soferne es die Kapazität erfordert und unabhängig von der Wirtschaftlichkeit anderer Investitionen wird der Wunsch geäußert, daß die VIW nach dem Bau der Hüttenkopfbahn und der Abfahrt die Voraussetzungen für den weiteren Ausbau im Sinne der Montafonstudie betreibt. Die Gemeinde Vandans wird jede Unterstützung zur Durchsetzung der erforderlichen Vorarbeiten und Behördenverfahren geben. Es wird auch der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß über die Doppelsesselbahn Vandans-Latschau als Zubringerbahn mit den VIW Verkaufsgespräche geführt werden können, die ja bis auf wenige Tage als reine Zubringerbahn zur Golmerbahn ihre Funktion erfüllt. Vom Rechtsvertreter der beiden Grundeigentümer Galehr und Dürtscher wurde mit Schreiben vom 6.3.1980 neuerlich aus prinzipiellen Erwägungen keine Zustimmung zum Befahren der hiezu erforderlichen Schiabfahrt Schandang gegeben. Als logische Folgerung der Zustimmung zur Hüttenkopfbahn und im öffentlichen Interesse wird an den Bürgermeister einstimmig der Antrag gestellt, er möge mangels einer gütlichen Einigung der Gemeinde Vandans sowie der Vorarlberger Illwerke AG auf den betroffenen Grundparzellen und im besonderen auf den Gp. 849 und 850/1 des Galehr Emil und der Gp. 860 der Irmgard Dürtscher die Rechte gemäß § 4 (1) Sportgesetz für die Errichtung und Betreibung einer Schiabfahrt einräumen sowie nach Anhörung des Gemeindevorstandes die Höhe des Entgeltes gem. Abs. 3 festsetzen. Ferner wird einstimmig beschlossen, der Gemeindevorstand möge gem. § 5 (1) Sportgesetz zur Herstellung und Aufrechterhaltung dieser besonders wichtigen Möglichkeit der Ausübung des Schi- und Schibobsportes im öffentlichen Interesse -4- a) die Schaffung von Hindernissen, besonders auch das Pflanzen von Bäumen und Sträuchern untersagen, b) die Beseitigung von Hindernissen, insbesondere einzelner Bäume und Sträucher verfügen, c) das Düngen von schneebedeckten Grundstücken vom 1. Dezember bis einschließlich ersten Sonntag nach Ostern untersagen. 7) Die Beschlüsse der Gemeindevorstandssitzung vom 06.03.1980 wurden zur Kenntnis genommen. Ebenso wurde die Vergabe an das Büro Dipl. Ing. Adler über die Detailplanung -Ortskanalisation Zwischenbach- genehmigt. GV Abseher Alfred verlas den Bericht des Prüfungsausschusses. Demzufolge wurden keine Beanstandungen festgestellt. Für die korrekte und sehr gute Führung der Gemeindekasse wurde dem Gemeindekassier Wolfgang Violand der Dank ausgesprochen. Der Rechnungsabschluß wurde zeitgerecht zur Einsichtnahme aufgelegt sowie einen Auszug den Gemeindevertretern übergeben. Die wesentlichen Ein- und Ausgaben wurden erläutert. Nachdem keine weiteren Anfragen gestellt wurden, wurde dem Gemeindekassier einstimmig die Entlastung ausgesprochen und der Rechnungsabschluß 1979, wie im Anhang ersichtlich, genehmigt. 9) Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Anschaffung eines Feuerwehrmannschaftsfahrzeuges, Marke VW 253 511, gem. dem Angebot der Firma Rudi Lins, um S 168.400, --. 10) Der Pachtvertrag für das Schwimmbad mit Albert Peter wurde einstimmig um ein Jahr zu den bisherigen Bedingungen verlängert. 11) Die Wasseranschlußansuchen, wie in der Tagesordnung angeführt, wurden unter den Bedingungen der Wasserleitungs- und Gebührenordnung genehmigt; e) zum Anschlußansuchen Regine Wachter: normale Anschlußgebühr, 14, -- S/m3 u.R., ohne Grundgebühr; Rückerstattung der umbauten Kubikmeter vom alten Haus nach Abbruch desselben. f) zu Wilhelmer: Bei Veräußerung der Wohnungen an Auswärtige ist die volle Gebühr im Nachhinein zu entrichten. Ebenso Rückerstattung der umbauten Kubikmeter vom alten Haus Nr. 11. Die Berichte, wie in der Tagesordnung angeführt, wurden zur Kenntnis genommen. Alle Beschlüsse der Gemeindevertretungssitzung - mit Ausnahme Pkt. 3) der Tagesordnung - wurden einstimmig gefaßt. - Ende der Sitzung um 23.15 Uhr F.d.R.d.A. Der Bürgermeister: