20190124_GVE035

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 19:34
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2019-01-24
Erscheinungsdatum 2019-01-24
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Inhalt des Dokuments

GEMEINDEAMT VANDANS Verhandlungsschrift aufgenommen am 24. Jänner 2019 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anlässlich der 35. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 17. Jänner 2019 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Liste „Gemeinsam für Vandans“: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Luzia Klinger, Ing. Alexander Zimmermann MSc, Günter Fritz, Peter Scheider, Stefan Steininger BSc, Mag. Johannes Wachter, Ina Bezlanovits (ab 20.10 Uhr, Punkt 2.), Stefan Jochum, Marko Schoder, DI Thomas Hepberger sowie Ferdinand Marent, Arno Saxenhammer, Renate Neve und Paul Schoder als Ersatzleute. Liste „An frischa Loft – Parteiunabhängige Liste Markus Pfefferkorn“: Markus Pfefferkorn, Kornelia Wachter, Armin Wachter, Manuel Zint, Andrea Vallaster-Ganahl (ab 20.35 Uhr, Punkt 2.), Klaus Dreier, Walter Stampfer sowie Thomas Slovik und August Montibeller als Ersatzleute. Liste „Grüne und Parteifreie Vandans“: Mag. Nadine Kasper Entschuldigt: Schriftführerin: Mag. Christian Egele, Vbgm. Michael Zimmermann, Florian Küng, Gerhard Flatz, Johannes Neher und Klaus Dreier GBed. Eveline Breuß Pünktlich um 20.00 Uhr eröffnet der Vorsitzende die 35. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin sowie die zahlreichen Zuhörer und stellt die ordentliche Einladung beziehungsweise die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 34. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 20. Dezember 2018 2. Präsentation der Querschnitts- und Variantenstudie 2018 (Anton-Bitschnau-Straße, Zwischenbachstraße und Balzerstraße) durch DI Dr. Christian Hamerle, Landeck 3. Stellungnahme des Bürgermeisters zum Bericht des Prüfungsausschusses vom 10. Dezember 2018 4. Entscheidungen zu den Empfehlungen des Ausschusses für Raumplanung und Gemeindeentwicklung vom 14. Jänner 2019 5. Änderung eines Tarifes (Korrektur) bei der Kindergartengebühr 6. Stellungnahmen zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Gesetz über eine Änderung des Gesetzes über Betreiberpflichten zum Schutz der Umweltgesetzes; b) ein Gesetz über eine Änderung des Gemeindegesetzes; c) ein Gesetz über eine Änderung der Landesverfassung; 7. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 34. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 20. Dezember 2018 Die Verhandlungsschrift über die 34. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 20. Dezember 2018, welche allen Gemeindevertreter/innen zeitgerecht zugegangen ist, wird einstimmig genehmigt. Stefan Jochum, Marko Schoder, Ferdinand Marent, Arno Saxenhammer, Walter Stampfer haben an der Abstimmung nicht teilgenommen, nachdem diese bei der besagten Sitzung nicht anwesend waren. 2. Präsentation der Querschnitts- und Variantenstudie 2018 (Anton-Bitschnau-Straße, Zwischenbachstraße und Balzerstraße) durch DI Dr. Christian Hamerle, Landeck Beschlussvorlage: In der Sitzung am 29. März 2018 hat der Gemeindevorstand die Vergabe einer Verkehrsstudie betreffend die „Anton-Bitschnau-Straße“ und die „Zwischenbachstraße“ beschlossen. Die Auftragsvergabe erfolgte an das Ingenieurbüro für Verkehrs- und Infrastrukturplanung, 6500 Landeck. In der Sitzung am 24. Jänner 2019 wird DI Dr. Christian Hamerle beziehungsweise Mitarbeiter des Büros die Ergebnisse dieser Querschnitts- und Variantenstudie präsentieren. Beschluss: Zum gegenständlichen Tagesordnungspunkt begrüßt der Bürgermeister Herrn DI Dr. Christian Hamerle vom gleichnamigen Ingenieurbüro für Verkehrs- und Infrastrukturplanung, Landeck, und dankt diesem für sein persönliches Kommen. Bevor der Bürgermeister das Wort an den Verfasser dieser Verkehrsstudie übergibt, informiert dieser über den diesbezüglichen Auftrag, den Umfang und die allgemeine Herangehensweise (Verkehrszählungen, Geschwindigkeitsmessungen, Kinder- bzw. Elternbefragungen etc.). Seit zirka 15 Jahren gebe es Überlegungen, diese Zwischenbachstraße dem Bedarf entsprechend auszubauen beziehungsweise auf das dort gegebene Verkehrsaufkommen zu reagieren. Persönlich sei er für die Entscheidung des Gemeindevorstandes, nämlich diesem Straßenprojekt eine konkrete Querschnitts- und Variantenstudie zugrunde 2 / 24 35. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. Jänner 2019 zu legen, sehr dankbar. Das Ergebnis dieser Querschnitts- und Variantenstudie liege nunmehr vor. Er freue sich über deren Präsentation und sei voller Erwartungen ob deren Aussagen. Auf Einladung des Bürgermeisters ergreift sodann DI Dr. Christian Hamerle das Wort und gibt zu verstehen, dass es Anfang 2018 die ersten Gespräche mit dem Bürgermeister gegeben habe. Der Bürgermeister habe in diesen Gesprächen immer wieder deutlich gemacht, dass es gerade im Bereich der beiden Schulen (Volksschule und Sonderpädagogisches Schulzentrum) immer wieder zu „Begegnungsproblemen“ komme und es auch bei den beiden öffentlichen Gemeindestraßen, nämlich der Zwischenbachstraße und der Balzerstraße, keinen befriedigenden Ausbau gebe. Wie bereits vom Bürgermeister erwähnt worden sei, habe es Kinder- und Elternbefragungen sowie über einen längeren Zeitraum hinweg auch Verkehrszählungen und Geschwindigkeitsmessungen auf den verschiedenen Straßenabschnitten gegeben. Anhand einer Power-Point-Präsentation erläutert Herr Dr. DI Hamerle sodann die Untersuchungsergebnisse. Er informiert die Anwesenden über die gesetzlichen Bestimmungen was die Einteilung der Straßen betreffe und gibt sodann Einblick in die Untersuchungsmethodik, die Bestandserhebung, die Berechnung des künftigen Verkehrsaufkommens sowie einer allgemeinen Verkehrsprognose, was die genannten Bereiche betreffe. Darüber hinaus erläutert DI Dr. Christian Hamerle die ins Auge gefassten Straßenquerschnitte und zwar unter Berücksichtigung von verschiedenen Höchstgeschwindigkeiten. Eine ganz besondere Situation, so DI Dr. Christian Hamerle abschließend, ergebe sich im Bereich der beiden Schulen. Zu dieser ganz besonderen Situation habe er deshalb mehrere Varianten ausgearbeitet (z.B. mit einer Kiss and Go-Zone, einem Schulbuswendeplatz, einer Neugestaltung der „Anton-Bitschnau-Straße“ und auch einer Neusituierung des Buswendeplatzes). Nach dieser Präsentation bedankt sich der Vorsitzende bei Herrn DI Dr. Christian Hamerle für die recht umfassenden Ausführungen und gibt abschließend zu verstehen, dass in einem nächsten Schritt die betroffenen Anrainer der Zwischenbach- und der Balzerstraße über den Inhalt dieser Querschnitts- und Variantenstudie informiert werden sollen. Für welche Variante man sich letztendlich entscheiden werde, hänge ganz wesentlich und entscheidend von den Anrainern dieser beiden Straßen beziehungsweise den vom geplanten Straßenausbau betroffenen Grundeigentümern ab. Abschließend sichert der Vorsitzende zu, allen Damen und Herren der Gemeindevertretung diese Querschnitts- und Variantenstudie in digitaler Form zukommen zu lassen. 3. Stellungnahme des Bürgermeisters zum Bericht des Prüfungsausschusses vom 10. Dezember 2018 Beschlussvorlage: Am 10. Dezember 2018 fand eine unangemeldete Prüfung des Prüfungsausschusses (PA) der Gemeinde Vandans statt. An der Prüfung selber haben um 17.00 Uhr Mag. Nadine Kasper, Ina Bezlanovits, Johannes Schmid, Armin Wachter und Thomas Slovik teilgenommen. Günter Fritz und Ing. Alexander Zimmermann BSc haben an der Prüfung nicht teilgenommen. Der hierüber verfasste Prüfbericht wurde von der Vorsitzenden des PA am 20. Dezember 2018 um 17.55 Uhr der Amtsleiterin, Frau Eveline Breuß, übergeben. Von Johannes Schmid ist das Protokoll nicht unterfertigt. 3 / 24 35. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. Jänner 2019 Die Prüfung selber erstreckte sich ausschließlich auf die Prüfung des Bargeldbestandes. Zu den Prüfbemerkungen (PB) im Prüfbericht erlaube ich mir wie folgt Stellung zu nehmen: 1. Kassaprüfung (PB): „Die Bankguthaben wurden noch nicht abgeschlossen und konnten deshalb nicht geprüft werden.“ Stellungnahme: Den Aussagen von Gemeindekassier Wolfgang Brunold zufolge, waren die Bankbestände nicht Gegenstand der Prüfung am 10. Dezember 2018. Beschluss: Die vom Bürgermeister verfasste Stellungnahme ist allen Damen und Herren der Gemeindevertretung am 17. Jänner 2019 schriftlich zugegangen. Auf eine Verlesung derselben wird daher verzichtet. Wie der Stellungnahme selber entnommen werden kann, hat die Prüfung selber ausschließlich den Bargeld-Bestand umfasst. Dieser wurde für in Ordnung befunden. Eine Überprüfung der Bankkonten erfolgte nicht. Sowohl Mag. Nadine Kasper als auch Ina Bezlanovits geben in ihren Wortmeldungen zu verstehen, dass man bei der besagten Prüfung auch die Abstimmung mit den Bankkonten habe prüfen wollen. Eine solche Prüfung habe Gemeindekassier Wolfgang Brunold aber mit dem Hinweis, dass er dafür jetzt keine Zeit habe, verwehrt. Auf Ersuchen des Bürgermeisters ergreift der anwesende Gemeindekassier, nämlich Wolfgang Brunold, das Wort und bestätigt, dass er zum Zeitpunkt dieser Prüfung unter totalem Zeitdruck gestanden sei. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses seien erst nach 17.00 Uhr in der Gemeindekasse eingetroffen. Um 18.30 Uhr habe er an einer Sitzung des Gemeindevorstandes teilnehmen und dort den Voranschlagsentwurf für das Jahr 2019 präsentieren müssen. Ihm habe tatsächlich die Zeit für eine umfassende Prüfung der Gemeindekasse gefehlt. Mit den Mitgliedern des Prüfungsausschusses habe er sich daher auf eine eingeschränkte Prüfung, nämlich nur die Prüfung des Bargeldbestandes, geeinigt. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, wird die vom Bürgermeister erarbeitete Stellungnahme ohne weitere Einwände zur Kenntnis genommen. 4. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Raumplanung und Gemeindeentwicklung vom 14. Jänner 2019 Beschlussvorlage: In der Sitzung am 14. Jänner 2019 hat sich der Ausschuss für Raumplanung und Gemeindeentwicklung mit den nachstehenden Anträgen auseinandergesetzt: 1. Stellungnahme zum Antrag vom 10. Oktober 2018 der Eheleute Monika und Peter Scheider, wohnhaft in 6773 Vandans, Obere Venserstraße 81, um Änderung des Flächenwidmungsplanes und Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 1.776 m² aus dem Grundstück Nr. 1650 von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Bauerwartungsfläche – Wohngebiet“. 4 / 24 35. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. Jänner 2019 2. Stellungnahme zum Antrag vom 09. November 2018 des Herrn Manfred Ganahl MSc, wohnhaft in 6773 Vandans, Mangaweg 3, um Änderung des Flächenwidmungsplanes und Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 137 m² aus dem Grundstück Nr. 2000 von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Baufläche – Wohngebiet“. 3. Stellungnahme zum Antrag vom 19. November 2018 von Herrn Franz Wilhelmer, wohnhaft in 6773 Vandans, Dorfstraße 27, um Änderung des Flächenwidmungsplanes und Umwidmung von Teilflächen im Ausmaß von zirka 219 m² aus den Grundstücken Nr. .749, Nr. 56 und Nr. 60/3 von „Freifläche - Freihaltegebiet“ in „Verkehrsfläche Straße“. 4. Stellungnahme zum Antrag vom 23. November 2018 von Herrn Leonhard Ammann, wohnhaft in 6773 Vandans, Garnasweg 2, um Änderung des Flächenwidmungsplanes und Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 659 m² aus dem Grundstück Nr. 1787 von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Baufläche – Wohngebiet“. 5. Stellungnahme zum Antrag vom 26. November 2018 der Eheleute Kathrin und Philipp Linder, wohnhaft in 6773 Vandans, Daunerstraße 13, um Änderung des Flächenwidmungsplanes und Umwidmung des Grundstückes Nr. 1837/4 mit 166 m² von „Baufläche – Wohngebiet“ bzw. „Bauerwartungsfläche – Wohngebiet“ in „Verkehrsfläche – Straßen“. 6. Stellungnahme zum Antrag vom 30. November 2018 von Herrn Richard Schoder, wohnhaft in 6773 Vandans, Scheibenkopfstraße 24, um Änderung des Flächenwidmungsplanes und Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 134 m² aus dem Grundstück Nr. 2006 von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Bauerwartungsfläche – Wohngebiet“. 7. Stellungnahme zum Antrag vom 04. Dezember 2018 von Frau Anita Schweiger und Herrn Franz Brenner, wohnhaft in 6845 Hohenems, Bartholomäus-Schnell-Weg 11a, um Änderung des Flächenwidmungsplanes und Umwidmung von Teilflächen im Ausmaß von zirka 835 m² aus den Grundstücken Nr. 1805 und Nr. .636 von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Baufläche – Wohngebiet“. 8. Stellungnahme zum Antrag vom 10. Dezember 2018 von Herrn Mag. Helmut Ganahl, wohnhaft in 6773 Vandans, Almustrikstraße 7, um Änderung des Flächenwidmungsplanes und Umwidmung von Teilflächen im Ausmaß von zirka 1.340 m² aus den Grundstücken Nr. 1803/2, Nr. 1806 und Nr. .635 von „Freifläche – Freihaltegebiet in „Baufläche – Wohngebiet“. 9. Stellungnahme zum Antrag vom 18. Dezember 2018 von Herrn Jakob Neher, wohnhaft in CH – 9327 Tübach, Kirchstraße 9, um Änderung des Flächenwidmungsplanes und Umwidmung der Grundstücke Nr. 1281 und Nr. .460 mit zusammen 1.564 m² von „Freifläche – Freihaltegebiet in „Baufläche – Wohngebiet“. 10. Stellungnahme zum Antrag vom 28. Dezember 2018 von Herrn Roman Tagwercher, wohnhaft in 6773 Vandans, Gandenglaweg 3, um Änderung des Flächenwidmungsplanes und Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 91 m² aus den Grundstücken Nr. 244/2 und Nr. 244/4 von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Freifläche – Sondergebiet (Garage)“ sowie einer Teilfläche im Ausmaß von 27 m² aus den Grundstücken Nr. .120 und Nr. 244/4 von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Freifläche – Sondergebiet (Loggia)“. 11. Stellungnahme zum Antrag vom 19. Dezember 2018, eingelangt am 04. Jänner 2019, von Frau Karin Huber, wohnhaft in D – 78573 Wurmlingen, Hauptstraße 46, um Ände- 5 / 24 35. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. Jänner 2019 rung des Flächenwidmungsplanes und Umwidmung einer zirka 344 m² großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1948/1 von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Baufläche – Wohngebiet“. Es wird ersucht, zu den diesbezüglichen Empfehlungen des Raumplanungsausschusses beziehungsweise zu den Anträgen selber eine Entscheidung zu treffen. Beschluss: Stellungnahme zum Antrag der Eheleute Monika und Peter Scheider, 6773 Vandans, Obere Venserstraße 81 – Nr. 74/2018 Antrag vom 10. Oktober: Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1650, GB Vandans, im Ausmaß von zirka 1.776 m² von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Bauerwartungsfläche - Wohngebiet“. Sachverhalt: Das Grundstück Nr. 1650 steht im gemeinsamen Eigentum der Eheleute Monika und Peter Scheider. Laut Grundstücksdatenbank weist dieses eine Fläche von 5.022 m² auf und liegt in der Parzelle „Agath“. Im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans sind 2 Teilflächen, die zusammen ein Ausmaß von zirka 1.048 m² aufweisen, als „Bauerwartungsfläche – Wohngebiet“ ausgewiesen. Der größte Teil dieser Liegenschaft, nämlich eine Fläche von zirka 3.974 m², ist als „Freifläche – Freihaltegebiet“ ausgewiesen. Im Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans ist das gesamte Grundstück Nr. 1650 als „Gelbe Zone“ ausgewiesen. Die Liegenschaft grenzt direkt an die öffentliche „Obere Venserstraße“ an und kann von dieser aus gut über eigenen Grund und Boden erschlossen werden. Das genannte Grundstück ist sowohl an die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Vandans wie auch die Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Vandans angeschlossen. Mit dem vorliegenden Antrag ersuchen die Antragsteller um Umwidmung einer weiteren Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1650 im Ausmaß von zirka 1.776 m² von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Bauerwartungsfläche – Wohngebiet“. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 16. Oktober 2018 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vorliegenden Antrag bis zum 30. Oktober 2018 bei der Gemeinde Vandans eine Stellungnahme abzugeben. Innert der vorgegebenen Frist sind keine schriftlichen Stellungnahmen eingelangt. Es kann folglich davon ausgegangen werden, dass von den Nachbarn keine Einwände gegen die beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes geäußert werden. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Der von den Antragstellern am 07. Jänner 2019 vorgelegten Planskizze zufolge, ist im Bereich der umwidmungsgegenständlichen Teilfläche die spätere Schaffung zweier Baugrundstücke, vermutlich für die beiden Söhne (derzeit 21 und 25 Jahre alt), geplant. Die zur Umwidmung beantragte Teilfläche liegt zwischen dem Grundstück Nr. 1715, das im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans als „Baufläche – Mischgebiet“ ausgewiesen ist, und dem Grundstück Nr. 1646/4, das im Flächenwidmungsplan als „Baufläche – Wohngebiet“ ausgewiesen ist. Talseits grenzt die umwidmungsgegenständliche Teilfläche an bereits gewidmete (BW)-Flächen bzw. an das Grundstück Nr. 1717/3, das als „Baufläche – Wohngebiet“ ausgewiesen worden ist. 6 / 24 35. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. Jänner 2019 Die umwidmungsgegenständliche Teilfläche befindet sich de facto in der zweiten Bautiefe, wobei die Erschließung derselben von der „Oberen Venserstraße“ aus über eigenen Grund und Boden möglich ist. Angesichts der im Umfeld bereits bestehenden Flächenwidmungen und dem erklärten Eigenbedarf, sprechen sich die Anwesenden für die Ausweisung einer weiteren „Bauerwartungsfläche“ im Bereich des Grundstückes Nr. 1650, wie von der Antragstellern beantragt, aus, zumal Anschlussmöglichkeiten an die öffentliche Wasserversorgungsanlage bzw. die Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Vandans auf dem Grundstück Nr. 1650 bereits vorhanden sind. Alle anwesenden Mitglieder des Raumplanungsausschusses stellen außer Diskussion, dass diese jetzigen „Bauerwartungsflächen“ bei späterer Umwidmung allen Anforderungen an „Bauland“ (§ 4 des Vorarlberger Baugesetzes) entsprechen würden. Vor einer allfälligen Umwidmung dieser (BW)-Flächen in Bauland, sollte den Antragstellern allerdings eine Begradigung der links- und rechtsseitigen Grenzen empfohlen werden. Die anwesenden Mitglieder des Raumplanungsausschusses sprechen sich einstimmig für eine positive Erledigung des vorliegenden Antrages aus und empfehlen der Gemeindevertretung eine Genehmigung desselben. Entscheidung der Gemeindevertretung: Die vom Ausschuss für Raumplanung und Gemeindeentwicklung geäußerten Argumente sind schlüssig und nachvollziehbar. Die Empfehlung des Ausschusses, nämlich die von den Antragsstellern beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes zu genehmigen, wird einstimmig zum Beschluss erhoben, zumal von keinem der Nachbarn ein Einwand gegen die beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes geäußert worden ist. Peter Scheider hat wegen Befangenheit weder an der Beratung noch an der Abstimmung selber teilgenommen. Stellungnahme zum Antrag des Herrn Manfred Ganahl MSc, 6773 Vandans, Mangaweg 3 – Nr. 76/2018 Antrag vom 09. November 2018: Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 137 m² aus dem Grundstück Nr. 2000, GB Vandans, von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Baufläche – Wohngebiet“. Sachverhalt: Das Grundstück Nr. 2000 steht im alleinigen Eigentum von Manfred Ganahl. Laut Grundstücksdatenbank weist dieses eine Fläche von 3.973 m² auf und liegt in der Parzelle „Scheibenkopf“. Im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans ist das gesamte Grundstück Nr. 2000 als „Freifläche – Freihaltegebiet“ ausgewiesen. Im Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans ist die zur Umwidmung beantragte Teilfläche des Grundstückes Nr. 2000 als „Weiße Zone“ ausgewiesen. Da das Grundstück Nr. 1994/3 ebenfalls im Eigentum des Antragstellers steht, kann die zur Umwidmung beantragte Teilfläche sowohl von Süden her, also über das Grundstück Nr. 1994/3, als auch von Osten her, also über das Grundstück Nr. 1962/3, verkehrsmäßig erschlossen werden. Das Grundstück Nr. 1994/3 ist sowohl an die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Vandans wie auch die Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Vandans angeschlossen. Mit dem vorliegenden Antrag ersucht der Antragsteller um Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 2000 im Ausmaß von zirka 137 m² von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Baufläche – Wohngebiet“. Diese Teilfläche soll in einem nächsten Schritt dem 7 / 24 35. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. Jänner 2019 Grundstück Nr. 1994/3 zugeschrieben werden, das in weiterer Folge in 3 Baugrundstücke geteilt werden soll. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 12. November 2018 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vorliegenden Antrag bis zum 03. Dezember 2018 bei der Gemeinde Vandans eine Stellungnahme abzugeben. Innert der vorgegebenen Frist sind keine schriftlichen Stellungnahmen eingelangt. Es kann folglich davon ausgegangen werden, dass von den Nachbarn keine Einwände gegen die beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes geäußert werden. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Das Grundstück Nr. 2000 grenzt direkt an das Grundstück Nr. 1994/3 an, das im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans bereits als „Baufläche – Wohngebiet“ ausgewiesen ist. Die zur Umwidmung beantragte Teilfläche (137 m²) aus dem Grundstück Nr. 2000 soll nach erfolgter Umwidmung dem Grundstück Nr. 1994/3 zugeschrieben werden, das dann in 3 selbständige Baugrundstücke geteilt werden soll. Die spätere Unterteilung des Grundstückes Nr. 1994/3 in 3 Baugrundstücke wird ausdrücklich begrüßt. Wie im „Sachverhalt“ bereits angeführt worden ist, weist das Grundstück Nr. 1994/3 im Hinblick auf Zufahrt, Wasser und Abwasser vollständige Erschließungen auf. Das Grundstück Nr. 1994/3 entspricht voll und ganz den „Bauland-Erfordernissen“ gemäß § 4 des Vorarlberger Baugesetzes. Alle anwesenden Mitglieder des Raumplanungsausschusses sprechen sich dafür aus, dem vorliegenden Antrag in vollem Umfang zu entsprechen und empfehlen der Gemeindevertretung eine Genehmigung desselben. Entscheidung der Gemeindevertretung: Angesichts der vom Raumplanungsausschuss erfolgten Beurteilung, sprechen sich nach einer recht ausführlichen Diskussion die anwesenden Damen und Herren mit 18 : 5 Stimmen für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes, wie vom Antragsteller beantragt, aus. Jene 5 Damen und Herren, die sich gegen die beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes aussprechen, begründen ihre Ablehnung mit der fehlenden Notwendigkeit dieser weiteren „Baufläche“. Die im Bereich des Grundstückes Nr. 1994/3 bereits gewidmete „Baufläche“ lasse sich gut und gerne in 3 ausreichend große Baugrundstücke teilen. Für die weitere Ausweisung einer „Baufläche“ im Bereich des Grundstückes Nr. 2000 sehe man absolut keinen Bedarf. Mag. Nadine Kasper hat wegen Befangenheit weder an der Beratung noch an der Abstimmung selber teilgenommen. Stellungnahme zum Antrag von Herrn Franz Wilhelmer und der Sport + Mode Wilhelmer GmbH, wohnhaft in 6773 Vandans, Dorfstraße 27 – Nr. 75/2018 Antrag vom 19. November 2018: Umwidmung von Teilflächen im Ausmaß von zirka 219 m² aus den Grundstücken Nr. .749, Nr. 56 und Nr. 60/3, je GB Vandans, von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Verkehrsfläche – Straße“. Sachverhalt: Die Grundstücke Nr. 56 (656 m²) und Nr. 60/3 (1.083 m²) stehen im alleinigen Eigentum von Herrn Franz Wilhelmer. Das Grundstück Nr. .749 (500 m²) steht im alleinigen Eigentum 8 / 24 35. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. Jänner 2019 der Franz Wilhelmer Sport + Mode GmbH. Alle 3 genannten Grundstücke liegen direkt im Ortszentrum von Vandans. Während die Grundstücke Nr. 56 und Nr. 60/3 im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans teilweise als „Baufläche – Mischgebiet“, teilweise als „Freifläche – Sondergebiet (Tiefgarage)“ und teilweise als „Freifläche – Freihaltegebiet“ ausgewiesen sind, ist das Grundstück Nr. .749 im Flächenwidmungsplan teilweise als „Baufläche – Kerngebiet“ und teilweise als „Freifläche – Freihaltegebiet“ ausgewiesen. Im Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans sind die zur Umwidmung beantragten Teilflächen der Grundstücke Nr. 56, Nr. 60/3 und Nr. .749 als „Rote Zone“ ausgewiesen. Das Grundstück Nr. .749 grenzt direkt an die öffentliche „Dorfstraße“ an. Von der „Dorfstraße“ aus sind alle genannten Grundstücke über eigenen Grund und Boden erreichbar bzw. verkehrsmäßig erschlossen. Die Grundstücke Nr. 56, Nr. 60/3 und Nr. .749 sind sowohl an die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Vandans wie auch die Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Vandans angeschlossen. Mit dem vorliegenden Antrag ersuchen die Antragsteller um Umwidmung von Teilflächen aus den Grundstücken Nr. 56, Nr. 60/3 und Nr. .749 im Ausmaß von zirka 219 m² von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Verkehrsfläche – Straße“. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 22. November 2018 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vorliegenden Antrag bis zum 17. Dezember 2018 bei der Gemeinde Vandans eine Stellungnahme abzugeben. Innert der vorgegebenen Frist sind lediglich zwei schriftliche Stellungnahmen eingelangt, nämlich vom Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Wasserwirtschaft, und von der Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Bludenz. Mit Schreiben vom 26. November 2018 teilt die Abteilung Wasserwirtschaft im Amt der Vorarlberger Landesregierung mit, dass die beabsichtigte Änderung des Flächenwidmungsplanes für eine Zufahrt zur Tiefgarage zur Kenntnis genommen werden kann. Mit E-Mail vom 28. November 2018 teilen diese mit, dass der betreffende Bereich in der Roten Gefahrenzone des Mustergielbaches liegt. Im Ereignisfall sei hier mit Vermurungen und Überschwemmungen zu rechnen. Dem vorliegenden Antrag zufolge sei die Errichtung einer Zufahrtsstraße zu einem Tagesparkplatz (für Besucher) für eine bereits genehmigte Wohnanlage, die auf den Grundstücken Nr. 56 und Nr. 60/3 zur Errichtung kommen soll, geplant. Die Fläche des Tagesparkplatzes sei als „Freifläche – Sondergebiet (Tiefgarage)“ gewidmet, da die Errichtung einer Tiefgarage in diesem Bereich geplant sei. Im Ereignisfall ist damit zu rechnen, dass auf dem Tagesparkplatz abgestellte Fahrzeuge massiv gefährdet sind. Aus der Sicht der Wildbach- und Lawinenverbauung sei die beantragte Umwidmung grundsätzlich möglich. Es müsse aber durch entsprechende organisatorische und temporäre Maßnahmen sichergestellt werden, dass auf dem Tagesparkplatz abgestellte Fahrzeuge im Ereignisfall kurzfristig aus dem Gefahrenbereich gebracht werden können. Keinesfalls dürfen dort Dauerparkplätze errichtet werden. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Die Antragsteller beabsichtigen im Bereich der Grundstücke Nr. 56, Nr. 60/3 bzw. Nr. .749 die Errichtung von oberirdischen Stellplätzen. Diese Stellplätze sollen zum nordseitig gelegenen „Mustergielbach“ hin angelegt werden. Die Zufahrt zu diesen Stellplätzen erfolgt von der öffentlichen „Dorfstraße“ aus. Die Errichtung dieser Zufahrt zu diesen Stellplätzen bedarf einer baupolizeilichen Genehmigung. Diese setzt wiederum das Bestehen einer entsprechenden Flächenwidmung voraus. 9 / 24 35. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. Jänner 2019 Im Zusammenhang mit der geplanten Errichtung dieser Zufahrtsstraße ersuchen die Antragsteller mit dem vorliegenden Antrag um Umwidmung von Teilflächen aus den Grundstücken Nr. 56, Nr. 60/3 und Nr. .749 im Ausmaß von zirka 219 m² von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Verkehrsfläche – Straße“. Angesichts der positiven Stellungnahme der Abteilung Wasserwirtschaft im Amt der Vorarlberger Landesregierung und jener der Wildbach- und Lawinenverbauung vom 28. November 2018, sprechen sich alle anwesenden Mitglieder des Raumplanungsausschusses bei Einhaltung der von der Wildbach- und Lawinenverbauung geäußerten Bedingungen/Auflagen für eine antragsgemäße Erledigung aus und empfehlen der Gemeindevertretung eine Genehmigung des vorliegenden Antrages. Entscheidung der Gemeindevertretung: Die vom Ausschuss für Raumplanung und Gemeindeentwicklung geäußerten Argumente sind schlüssig und nachvollziehbar. Die Empfehlung des Ausschusses, nämlich die vom Antragssteller beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes zu genehmigen, wird einstimmig zum Beschluss erhoben. Stellungnahme zum Antrag von Herrn Leonhard Ammann, wohnhaft in 6773 Vandans, Garnasweg 2 – Nr. 78/2018 Antrag vom 23. November 2018: Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 659 m² aus dem Grundstück Nr. 1787, GB Vandans, von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Baufläche – Wohngebiet“. Sachverhalt: Das Grundstück Nr. 1787 steht im alleinigen Eigentum von Herrn Leonhard Ammann. Laut Grundstücksdatenbank weist dieses eine Fläche von 4.659 m² auf und liegt in der Parzelle „Außervens“. Im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans ist das gesamte Grundstück als „Freifläche – Freihaltegebiet“ ausgewiesen. Im Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans ist die zur Umwidmung beantragte Teilfläche des Grundstückes Nr. 1787 als „Gelbe Zone“ ausgewiesen. Die Liegenschaft grenzt direkt an die öffentliche „Gluandistraße“ an und kann von dieser aus gut über eigenen Grund und Boden erschlossen werden. Das genannte Grundstück ist sowohl an die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Vandans wie auch die Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Vandans angeschlossen. Mit dem vorliegenden Antrag ersucht der Antragsteller um Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1787 im Ausmaß von zirka 659 m² von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Baufläche – Wohngebiet“. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 27. November 2018 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vorliegenden Antrag bis zum 19. Dezember 2018 bei der Gemeinde Vandans eine Stellungnahme abzugeben. Innert der vorgegebenen Frist sind keine schriftlichen Stellungnahmen eingelangt. Es kann folglich davon ausgegangen werden, dass von den Nachbarn keine Einwände gegen die beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes geäußert werden. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Die zur Umwidmung beantragte Teilfläche grenzt westseitig an bereits bestehendes „Bauland“, sodass vom Grundsatz her von einer klassischen Anschlusswidmung gesprochen werden kann. Die zur Umwidmung beantragte Teilfläche ist in jeder Hinsicht voll und ganz erschlossen. 10 / 24 35. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. Jänner 2019 Trotz diesen Fakten sprechen sich die anwesenden Mitglieder des Raumplanungsausschusses mehrheitlich gegen die Umwidmung der vom Antragsteller beantragten Teilfläche im Ausmaß von zirka 659 m² aus und begründen ihre Ablehnung mit dem fehlenden „Eigenbedarf“. Dem Antragsteller seien in letzter Zeit mehrere Grundstücke in „Bauland“ umgewidmet worden, sodass es keinen Eigenbedarf mehr geben könne. Im Übrigen stelle das Grundstück Nr. 1787 im Verbund mit den Grundstücken Nr. 1786, Nr. 1791, Nr. 1790 und Nr. 1792 eine große, zusammenhängende Freifläche dar, die noch immer landwirtschaftlich genutzt werde und in dieser Größe noch möglichst lange erhalten werden soll. Die Ausweisung von weiterem „Bauland“ im Bereich des Grundstückes Nr. 1787 könne daher im Augenblick nicht befürwortet werden. Mehrheitlich sprechen sich die anwesenden Mitglieder des Raumplanungsausschusses daher gegen eine Änderung des Flächenwidmungsplanes aus und empfehlen der Gemeindevertretung eine Abweisung desselben. Entscheidung der Gemeindevertretung: Entgegen der mehrheitlichen Empfehlung des Raumplanungsausschusses, sprechen sich in der recht breit geführten Diskussion eine große Mehrheit der anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung für eine Genehmigung des vorliegenden Antrages aus. Einer konkreten Genehmigung, nämlich wie vom Antragsteller beantragt, solle aber erst nach Vorlage eines schlüssigen und nachvollziehbaren Teilungs- und Erschließungskonzeptes näher getreten werden, wobei in diesem auch die Grundstücke Nr. 1790, Nr. 1791 und Nr. 1792 berücksichtigt werden sollen. Alle anwesenden Damen und Herren sprechen sich abschließend für eine Vertagung der Entscheidung aus. Der Antragsteller soll aufgefordert werden, den seinerzeitigen Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes mit einem konkreten Teilungs- und Erschließungskonzept, der sowohl die Grundstücke Nr. 1787, Nr. 1786 und Nr. .641 als auch die Grundstücke Nr. 1790, Nr. 1791 und Nr. 1792 beinhalte, zu ergänzen. Stellungnahme zum Antrag der Eheleute Kathrin und Philipp Linder, wohnhaft in 6773 Vandans, Daunerstraße 13 – Nr. 79/2018 Antrag vom 26. November 2018: Umwidmung des neu gebildeten Grundstückes Nr. 1837/4, GB Vandans, im Ausmaß von 166 m² von „Baufläche – Wohngebiet“ bzw. „Bauerwartungsfläche – Wohngebiet“ in „Verkehrsfläche – Straße“. Sachverhalt: Das Grundstück Nr. 1837/4 steht im gemeinsamen Eigentum der Eheleute Kathrin und Philipp Linder. Laut Grundstücksdatenbank weist dieses eine Fläche von 166 m² auf und liegt in der Parzelle „Innervens“. In der Natur stellt dieses Grundstück eine Zufahrtsstraße dar. Im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans ist eine Teilfläche im Ausmaß von 112 m² als „Baufläche – Wohngebiet“, die Restfläche im Ausmaß von 54 m² als „Bauerwartungsfläche – Wohngebiet“ ausgewiesen. Im Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans ist das zur Umwidmung beantragte Grundstück Nr. 1837/4 zur Gänze als „Weiße Zone“ ausgewiesen. Die Liegenschaft grenzt direkt an die öffentliche „Daunerstraße“ an und kann von dieser aus gut über eigenen Grund und Boden erschlossen werden. 11 / 24 35. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. Jänner 2019 Mit dem vorliegenden Antrag ersuchen die Antragsteller um Umwidmung des Grundstückes Nr. 1837/4 im Ausmaß von 166 m² von „Baufläche – Wohngebiet“ bzw. „Bauerwartungsfläche – Wohngebiet“ in „Verkehrsfläche – Straße“. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 28. November 2018 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vorliegenden Antrag bis zum 19. Dezember 2018 bei der Gemeinde Vandans eine Stellungnahme abzugeben. Innert der vorgegebenen Frist sind keine schriftlichen Stellungnahmen eingelangt. Es kann folglich davon ausgegangen werden, dass von den Nachbarn keine Einwände gegen die beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes geäußert werden. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Trotz der Tatsache, dass das Grundstück Nr. 1837/4 in der Natur eine Zufahrtsstraße darstellt, ist dieses im Flächenwidmungsplan als „Baufläche – Wohngebiet“ bzw. als „Bauerwartungsfläche – Wohngebiet“ ausgewiesen. Diese Widmungen sind falsch und entsprechen nicht der tatsächlichen Nutzung. Weganlagen sind im Flächenwidmungsplan richtigerweise als „Verkehrsfläche – Straße“ auszuweisen. Die von den Antragstellern beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes kann daher nur befürwortet und der Gemeindevertretung eine Genehmigung des vorliegenden Antrages empfohlen werden. Entscheidung der Gemeindevertretung: Die vom Ausschuss für Raumplanung und Gemeindeentwicklung geäußerten Argumente sind schlüssig und nachvollziehbar. Die Empfehlung des Ausschusses, nämlich die von den Antragsstellern beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes zu genehmigen, wird einstimmig zum Beschluss erhoben, zumal von keinem der Nachbarn ein Einwand gegen die beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes geäußert worden ist. Stellungnahme zum Antrag von Herrn Richard Schoder, wohnhaft in 6773 Vandans, Scheibenkopfstraße 24 – Nr. 80/2018 Antrag vom 30. November 2018: Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 134 m² aus dem Grundstück Nr. 2006, GB Vandans, von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Bauerwartungsfläche – Wohngebiet“. Sachverhalt: Das Grundstück Nr. 2006 steht im alleinigen Eigentum von Herrn Richard Schoder. Laut Grundstücksdatenbank weist dieses eine Fläche von 6.296 m² auf und liegt in der Parzelle „Scheibenkopf“. Im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans ist das gesamte Grundstück als „Freifläche – Freihaltegebiet“ ausgewiesen. Im Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans ist die zur Umwidmung beantragte Teilfläche des Grundstückes Nr. 2006 als „Weiße Zone“ ausgewiesen. Die Liegenschaft grenzt zwar nicht an eine öffentliche Gemeindestraße an. Über das Grundstück Nr. 1994/3 ist dieses aber verkehrsmäßig voll erschlossen, zumal dem Antragsteller über das vorgenannte Grundstück ein Geh- und Fahrrecht eingeräumt worden ist. Die zur Umwidmung beantragte Teilfläche des Grundstückes Nr. 2006 ist sowohl an die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Vandans wie auch die Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Vandans angeschlossen. Mit dem vorliegenden Antrag ersucht der Antragsteller um Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 2006 im Ausmaß von zirka 134 m² von „Freifläche – Freihaltege- 12 / 24 35. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. Jänner 2019 biet“ in „Bauerwartungsfläche – Wohngebiet“, wobei dieser Antrag unbedingt im Zusammenhang mit dem von Herrn Manfred Ganahl eingebrachten Antrag (Nr. 76/201) auf Änderung des Flächenwidmungsplanes gesehen werden muss. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 05. Dezember 2018 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vorliegenden Antrag bis zum 27. Dezember 2018 bei der Gemeinde Vandans eine Stellungnahme abzugeben. Innert der vorgegebenen Frist sind keine schriftlichen Stellungnahmen eingelangt. Es kann folglich davon ausgegangen werden, dass von den Nachbarn keine Einwände gegen die beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes geäußert werden. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Der Antragsteller ist Eigentümer des Grundstückes Nr. 2006, das direkt an das Grundstück Nr. 1994/3 von Manfred Ganahl angrenzt. Manfred Ganahl hat mit Schreiben vom 09. November 2018 eine „kleine“ Änderung des Flächenwidmungsplanes beantragt. Herr Richard Schoder ist über diesen Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes informiert worden. Mit dem vorliegenden Antrag ersucht nun Richard Schoder um Umwidmung einer weiteren Teilfläche im Ausmaß von zirka 134 m² aus dem Grundstück Nr. 2006 von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Bauerwartungsfläche – Wohngebiet“. Sollte dem gegenständlichen Antrag entsprochen werden, würde dem Antragsteller im Bereich des genannten Grundstückes künftig eine zirka 1.553 m² große Teilfläche als „Bauerwartungsland“ zur Verfügung stehen, die sich für eine Teilung in mindestens 3 Baugrundstücke gut eignen würde. Zur Familie des Antragstellers zählen nebst der Ehegattin auch 3 Kinder im Alter von 37, 42 und 44 Jahren. Richard Schoder trägt sich mit dem Gedanken, die vorbeschriebene „Bauerwartungsfläche“ demnächst in 3 Baugrundstücke parzellieren zu lassen und diese dann an die Kinder zu überschreiben. Die von Richard Schoder beantragte Umwidmung einer zirka 134 m² großen Teilfläche in „Bauerwartungsland“ kann aus raumplanerischer Hinsicht als problemlos beurteilt werden. Dies insbesondere dann, wenn der vom Nachbarn Manfred Ganahl eingebrachte Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes in diese Beurteilung miteinfließt. Alle Mitglieder des Raumplanungsausschusses sprechen sich daher für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes, wie vom Antragsteller beantragt aus und empfehlen der Gemeindevertretung eine Genehmigung des vorliegenden Antrages. Entscheidung der Gemeindevertretung: Unter Berücksichtigung der vom Raumplanungsausschuss geäußerten Argumenten und Überlegungen, sprechen sich die anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung mit 17 : 7 Stimmen für eine antragsgemäße Erledigung aus. Die Gegenstimmen werden insbesondere mit dem Umstand begründet, dass es im Bereich des Grundstückes Nr. 2006 schon jetzt eine zirka 1.419 m² große „Bauerwartungsfläche“ gebe, die man problemlos in 3 selbständige Grundstücke teilen könne. Für eine weitere Bauerwartungsfläche in diesem Bereich fehle jeglicher Bedarf. Stellungnahme zum Antrag von Herrn Franz Brenner und Frau Anita Schweiger, beide wohnhaft in 6845 Hohenems, Bartholomäus-Schnell-Weg 11a – Nr. 77a/2018 Antrag vom 04. Dezember 2018: Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 835 m² aus den Grundstücken Nr. 1805 und Nr. .636, je GB Vandans, von „Freifläche – Freihaltebiet“ in „Baufläche – Wohngebiet“. 13 / 24 35. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. Jänner 2019 Sachverhalt: Die Grundstücke Nr. 1805 und Nr. .636, je GB Vandans, stehen im gemeinsamen Eigentum von Frau Anita Schweiger und Herr Franz Brenner. Laut Grundstücksdatenbank weist das Grundstück Nr. 1805 eine Fläche von 1.135 m² und das Grundstück Nr. .636 eine solche von 108 m² auf. Beide Grundstücke liegen in der Parzelle „Außervens“. Vom Grundstück Nr. 1805 ist im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans eine Teilfläche mit zirka 408 m² als „Baufläche – Wohngebiet“ und eine Teilfläche mit zirka 727 m² als „Freifläche – Freihaltegebiet“ ausgewiesen. Das Grundstück Nr. .636 ist im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans zur Gänze als „Freifläche – Freihaltegebiet“ ausgewiesen, obwohl dieses mit dem Wohnhaus „Gluandistraße 14“ bebaut ist. Im Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans sind beide Grundstücke als „Gelbe Zone“ ausgewiesen. Das Grundstück Nr. 1805 grenzt direkt an die öffentliche „Gluandistraße“ an. Sowohl das Grundstück Nr. 1805 als auch das Grundstück Nr. .636 können also über eigenen Grund und Boden erschlossen werden. Die genannten Grundstücke sind sowohl an die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Vandans wie auch die Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Vandans angeschlossen. Mit dem vorliegenden Antrag ersuchen die Antragsteller um Umwidmung einer weiteren Teilfläche aus den Grundstücken Nr. 1805 und Nr. .636 im Ausmaß von zirka 835 m² von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Baufläche – Wohngebiet“. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 10. Dezember 2018 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vorliegenden Antrag bis zum 28. Dezember 2018 bei der Gemeinde Vandans eine Stellungnahme abzugeben. Innert der vorgegebenen Frist sind keine schriftlichen Stellungnahmen eingelangt. Es kann folglich davon ausgegangen werden, dass von den Nachbarn keine Einwände gegen die beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes geäußert werden. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Vom Grundstück Nr. 1805 ist bereits eine Teilfläche im Ausmaß von zirka 408 m² als „Baufläche – Wohngebiet“ gewidmet. Die restliche Fläche dieses Grundstückes ist im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans als „Freifläche – Freihaltegebiet“ gewidmet, ebenso das Grundstück Nr. .636. Das Grundstück Nr. .636 ist mit dem Wohnhaus „Gluandistraße 14“ bebaut. Das Grundstück Nr. 1805 weist derzeit eine recht ungünstige Form auf und kann in dieser Form kaum mehr bebaut werden. Das sich die Antragsteller aus diesem Grunde mit dem Eigentümer der Grundstücke Nr. 1806 und Nr. 1803/2, nämlich Herr Mag. Helmut Ganahl, auf einen Grundtausch geeinigt (siehe Planurkunde, GZl. 16632/2018) haben, kann nur begrüßt werden, wobei die ins Auge gefasste Grundteilung, insbesondere unter dem Aspekt einer weiteren Bebauung, eine Fülle von Fragen aufwirft. Da sich im Nahbereich des Grundstückes Nr. 1805 auch die Grundstücke Nr. .640/2, Nr. .639, Nr. .636 und Nr. .635 befinden und alle diese genannten Grundstücke bereits mit Wohnhäusern bebaut sind, ist deren Umwidmung in „Baufläche – Wohngebiet“ vom Grundsatz her nur zu befürworten. Da die Umwidmung dieser 4 vorgenannten „Baugrundstücke“ aber vermutlich die gleichzeitige Umwidmung der Grundstücke Nr. 1805, Nr. 1806, Nr. 1795/3, Nr. 1796/3 und von Teilflächen des Grundstückes Nr. 1803/2 voraussetzt, sprechen sich alle Anwesenden für das Einholen einer raumplanungsfachlichen Stellungnahme beim Amtssachverständigen für Raumplanung und Baugestaltung, nämlich DI Ulrich Grasmugg, aus. Eine endgültige Äußerung zum vorliegenden Antrag soll erst nach Vorliegen dieser raumplanungsfachlichen Stellungnahme abgegeben werden. 14 / 24 35. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. Jänner 2019 Entscheidung der Gemeindevertretung: Die vom Ausschuss für Raumplanung und Gemeindeentwicklung geäußerten Argumente sind schlüssig und nachvollziehbar. Der Empfehlung des Ausschusses, nämlich zum vorliegenden Antrag erst nach Vorliegen einer Stellungnahme des Amtssachverständigen für Raumplanung und Baugestaltung eine Entscheidung zu treffen, kann Folge geleistet werden. Alle Gemeindevertreter und Vertreterinnen sprechen sich sodann für eine Vertagung der Entscheidung und das Einholen einer raumplanungsfachlichen Stellungnahme beim Amtssachverständigen für Raumplanung und Baugestaltung, nämlich DI Ulrich Grasmugg, aus. Stellungnahme zum Antrag von Herrn Mag. Helmut Ganahl, wohnhaft in 6773 Vandans, Almustrikstraße 7 – Nr. 77b/2018 Antrag vom 10. Dezember 2018: Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 1.340 m² aus den Grundstücken Nr. 1803/2, Nr. 1806 und Nr. .635, je GB Vandans, von „Freifläche – Freihaltebiet“ in „Baufläche – Wohngebiet“. Sachverhalt: Die Grundstücke Nr. 1803/2, Nr. 1806 und Nr. .635, je GB Vandans, stehen im alleinigen Eigentum von Herrn Mag. Helmut Ganahl. Laut Grundstücksdatenbank weist das Grundstück Nr. 1803/2 eine Fläche von 3.691 m², das Grundstück Nr. 1806 eine solche von 711 m² und das Grundstück Nr. .635 eine solche von 180 m² auf. Alle genannten Grundstücke liegen in der Parzelle „Außervens“. Vom Grundstück Nr. 1803/2 ist im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans eine Teilfläche mit zirka 890 m² als „Baufläche – Wohngebiet“, eine Teilfläche mit 2.801 m² als „Freifläche – Freihaltegebiet“, vom Grundstück Nr. 1806 ist eine Teilfläche mit zirka 418 m² als „Baufläche – Wohngebiet“, eine Teilfläche mit 293 m² als „Freifläche – Freihaltegebiet“ ausgewiesen. Das Grundstück Nr. .635 ist im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans als „Freifläche – Freihaltegebiet“ ausgewiesen, obwohl dieses mit dem Wohnhaus „Gluandistraße 12“ bebaut ist. Im Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans sind alle genannten Grundstücke als „Gelbe Zone“ ausgewiesen. Die Grundstücke Nr. 1806 und Nr. 1803/2 grenzen direkt an die öffentliche „Gluandistraße“ an. Sowohl das Grundstück Nr. 1806 als auch die Grundstücke Nr. 1803/2 und Nr. .635 können also über eigenen Grund und Boden erschlossen werden. Die genannten Grundstücke sind sowohl an die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Vandans wie auch die Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Vandans angeschlossen. Mit dem vorliegenden Antrag ersucht der Antragsteller um Umwidmung einer weiteren Teilfläche im Ausmaß von zirka 867 m² aus dem Grundstück Nr. 1803/2 von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Baufläche – Wohngebiet“, um Umwidmung des Grundstückes Nr. .635 im Ausmaß von 180 m² von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Baufläche – Wohngebiet“ sowie um Umwidmung einer weiteren Teilfläche im Ausmaß von zirka 293 m² aus dem Grundstück Nr. 1806 von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Baufläche – Wohngebiet“. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 19. Dezember 2018 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vorliegenden Antrag bis zum 04. Jänner 2019 bei der Gemeinde Vandans eine Stellungnahme abzugeben. Innert der vorgegebenen Frist sind keine schriftlichen Stellungnahmen eingelangt. Es kann folglich davon ausgegangen werden, dass von den Nachbarn keine Einwände gegen die beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes geäußert werden. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: 15 / 24 35. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. Jänner 2019 Vom Grundstück Nr. 1803/2 ist bereits eine Teilfläche im Ausmaß von zirka 890 m² als „Baufläche – Wohngebiet“ gewidmet. Die restliche Fläche dieses Grundstückes ist im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans als „Freifläche – Freihaltegebiet“ gewidmet, ebenso das Grundstück Nr. .635. Das Grundstück Nr. .635 ist mit dem Wohnhaus „Gluandistraße 12“ bebaut. Vom Grundstück Nr. 1806 ist bereits eine Teilfläche im Ausmaß von zirka 418 m² als „Baufläche – Wohngebiet“ gewidmet. Die restliche Fläche dieses Grundstückes ist im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans als „Freifläche – Freihaltegebiet“ gewidmet. Das Grundstück Nr. 1806 weist derzeit eine recht ungünstige Form auf und kann in dieser Form kaum mehr bebaut werden. Der Antragsteller hat sich aus diesem Grunde mit den Eigentümern des Grundstückes Nr. 1805, nämlich Frau Anita Schweiger und Herr Franz Brenner, auf einen Grundtausch geeinigt (siehe Planurkunde, GZl. 16632/2018). Ungeachtet dessen vertreten die anwesenden Mitglieder des Raumplanungsausschusses die Auffassung, dass dieser beabsichtigte Grundtausch noch eine Fülle von Fragen aufwirft und mit den Vertragspartnern aus diesem Grunde noch klärende Gespräche geführt werden sollen. Im Nahbereich des Grundstückes Nr. 1806 befinden sich die Grundstücke Nr. .640/2, Nr. .639, Nr. .636 und Nr. .635. Alle diese genannten Grundstücke sind bereits mit Wohnhäusern bebaut. Trotz dieser Tatsache sind diese 4 Grundstücke im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans als „Freifläche – Freihaltegebiet“ ausgewiesen. Auch wenn aus raumplanerischen Überlegungen die Umwidmung dieser 4 vorgenannten Grundstücke von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Baufläche –Wohngebiet“ wichtig und richtig erscheint, und auch eine Änderung des Flächenwidmungsplanes und die Umwidmung einer weiteren Teilfläche im Ausmaß von 293 m² aus dem Grundstück Nr. 1806, die Umwidmung des Grundstückes Nr. .635 mit einer Fläche von 180 m² und die Umwidmung einer weiteren Teilfläche im Ausmaß von 867 m² aus dem Grundstück Nr. 1803/2 von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Baufläche – Wohngebiet“ ganz grundsätzlich für genehmigungsfähig erachtet wird, sprechen sich die Anwesenden dafür aus, zum vorliegenden Antrag ebenfalls eine raumplanungsfachliche Stellungnahme beim Amtssachverständigen für Raumplanung und Baugestaltung einzuholen und eine abschließende Empfehlung zum vorliegenden Antrag erst nach Vorliegen dieser Stellungnahme zu erstatten. Entscheidung der Gemeindevertretung: Die vom Ausschuss für Raumplanung und Gemeindeentwicklung geäußerten Argumente sind schlüssig und nachvollziehbar. Der Empfehlung des Ausschusses, nämlich zum vorliegenden Antrag erst nach Vorliegen einer Stellungnahme des Amtssachverständigen für Raumplanung und Baugestaltung eine Entscheidung zu treffen, kann Folge geleistet werden. Alle Gemeindevertreter und Vertreterinnen sprechen sich sodann für eine Vertagung der Entscheidung und das Einholen einer raumplanungsfachlichen Stellungnahme beim Amtssachverständigen für Raumplanung und Baugestaltung, nämlich DI Ulrich Grasmugg, aus. Stellungnahme zum Antrag von Herrn Jakob Neher, wohnhaft in CH – 9327 Tübach, Kirchstraße 9 – Nr. 83/2018 Antrag vom 18. Dezember 2018: Umwidmung der Grundstücke Nr. 1281 und Nr. .460, je GB Vandans, von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Baufläche – Wohngebiet“. Sachverhalt: Die Grundstücke Nr. 1281 und Nr. .460, je GB Vandans, stehen im alleinigen Eigentum von Herrn Jakob Neher. Laut Grundstücksdatenbank weist das Grundstück Nr. 1281 eine 16 / 24 35. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. Jänner 2019 Fläche von 1.470 m² und das Grundstück Nr. .460 eine solche von 94 m² auf. Beide genannten Grundstücke liegen in der Parzelle „Unterbündta“. Beide genannten Grundstücke sind im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans als „Freifläche – Freihaltegebiet“ ausgewiesen. Im Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans sind beide erwähnten Grundstücke als „Gelbe Zone“ ausgewiesen. Die Grundstücke Nr. 1281 und Nr. .460 grenzen zwar nicht direkt an eine öffentliche Gemeindestraße an. Über das Grundstück Nr. 1289/6 sind diese jedoch verkehrsmäßig voll und ganz erschlossen, zumal dem Eigentümer der Grundstücke Nr. 1281 und Nr. .460 auf diesem ein Geh- und Fahrrecht eingeräumt worden ist. Die genannten Grundstücke sind sowohl an die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Vandans wie auch die Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Vandans angeschlossen. Mit dem vorliegenden Antrag ersucht der Antragsteller um Umwidmung der Grundstücke Nr. 1281 und Nr. .460 von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Baufläche – Wohngebiet“. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 28. Dezember 2018 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vorliegenden Antrag bis zum 18. Jänner 2019 bei der Gemeinde Vandans eine Stellungnahme abzugeben. Bis zum heutigen Tage sind keine schriftlichen Stellungnahmen eingelangt. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Der Antragsteller ist unter anderem Eigentümer des Wohnhauses „Untere Bündtastraße 29“ auf Grundstück Nr. .459. Eigenen Angaben zufolge beabsichtigt Jakob Neher in 3 – 4 Jahren seinen Hauptwohnsitz in die Gemeinde Vandans (Wohnhaus „Untere Bündtastraße 29“) zu verlegen. In diesem Zusammenhang beabsichtigt Jakob Neher einen Umbau des auf dem Grundstück Nr. .460 befindlichen Stallgebäudes, da dieses als solches nicht mehr benötigt wird. Das Grundstück Nr. 1281 grenzt direkt an die Grundstücke Nr. 1277/2 und Nr. 1282/2 bzw. seinem vorerwähnten Wohnhaus an. Während die Grundstücke Nr. 1277/2 und Nr. 1282/2 bzw. 1282/1, alle nordseitig des Grundstückes Nr. 1281 gelegen, im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans als „Baufläche – Wohngebiet“ ausgewiesen sind, sind die südseitig angrenzenden Grundstücke Nr. 1279/2, Nr. 1279/1 sowie Nr. .461 im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans zum Teil aIs „Bauerwartungsfläche – Wohngebiet“ und zum Teil als „Baufläche – Wohngebiet“ ausgewiesen. Der vorliegende Antrag von Jakob Neher kann vom Grundsatz her als klassische Anschluss- bzw. Lückenwidmung gesehen werden. Die antragsgegenständlichen Grundstücke sind sowohl verkehrstechnisch wie auch wasser- und abwassertechnisch voll erschlossen. Da es für die Umwidmung des gesamten Grundstückes Nr. 1281 keinen tatsächlichen Bedarf gibt und sich die Notwendigkeit einer Umwidmung in erster Linie auf das Grundstück Nr. .460 (ehemaliges Stallgebäude) bezieht, sprechen sich die Anwesenden mit großer Mehrheit (1 Gegenstimme) für eine abgeänderte Erledigung aus und zwar: Aus den Grundstücken Nr. 1281 und Nr. .460 soll eine Teilfläche im Ausmaß von zirka 782 m² von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Baufläche – Wohngebiet“ umgewidmet werden. Die restliche Fläche des Grundstückes Nr. 1281 im Ausmaß von zirka 642 m² soll von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Bauerwartungsfläche – Wohngebiet“ umgewidmet werden. 17 / 24 35. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. Jänner 2019 Der Gemeindevertretung wird empfohlen, dem Antrag von Jakob Neher nicht antragsgemäß, sondern in dieser abgeänderten Form (siehe Plan Zl. 031-2/83/2018 vom 15.01.2019) zu entsprechen. Entscheidung der Gemeindevertretung: Entgegen der Empfehlung des Raumplanungsausschusses, sprechen sich die anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung mit 21 : 3 Stimmen für eine antragsgemäße Erledigung aus und genehmigen die Umwidmung der Grundstücke Nr. 1281 und Nr. .460 von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Baufläche – Wohngebiet“. Begründet wird die Entscheidung von der Mehrheit der Anwesenden insbesondere mit dem Umstand, dass das Grundstück Nr. 1281 sowohl im Norden als auch im Süden an bereits bestehendes „Bauland“ angrenzt und nach Osten hin künftig auch mit angrenzendem „Bauland“ gerechnet werden muss und das genannte Grundstück Nr. 1281 bereits mit einem Stallgebäude und einem Gartenhaus bebaut ist. Im Prinzip stellt sich der gegenständliche Antrag als klassische Lückenwidmung dar, mit der auch der bereits vorhandenen Bebauung Rechnung getragen wird. Stellungnahme zum Antrag von Herrn Roman Tagwercher, wohnhaft in 6773 Vandans, Gandenglaweg 3 – Nr. 81/2018 Antrag vom 18. Dezember 2018: Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von 91 m² aus den Grundstücken Nr. 244/2 und Nr. 244/4 von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Freifläche – Sondergebiet (Garage) sowie einer Teilfläche im Ausmaß von 27 m² aus den Grundstücken Nr. .120 und Nr. 244/4 von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Freifläche – Sondergebiet (Loggia)“. Sachverhalt: Die Grundstücke Nr. 244/2, Nr. 244/4 und Nr. .120, je GB Vandans, stehen derzeit im „außerbücherlichen“ Eigentum von Herrn Roman Tagwercher. Laut Grundstücksdatenbank weist das Grundstück Nr. 244/2 eine Fläche von 2.113 m², das Grundstück Nr. 244/4 eine solche von 1.564 m² und das Grundstück Nr. .120 eine solche von 183 m² auf. All diese angeführten Grundstücke liegen in der Parzelle „Gandengla“. Die genannten Grundstücke sind im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans alle als „Freifläche – Freihaltegebiet“ ausgewiesen. Im Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans sind die drei erwähnten Grundstücke als „Rote Zone“ ausgewiesen. Die Grundstücke Nr. 244/2, Nr. 244/4 und Nr. .120 grenzen zwar nicht direkt an eine öffentliche Gemeindestraße an. Über die Grundstücke Nr. 2257, Nr. 2283, Nr. 2184/4, Nr. 2184/2 und Nr. 2200/2, alle im Eigentum der Gemeinde Vandans, sind diese aber verkehrsmäßig voll und ganz erschlossen. Eine weitere Erschließung der genannten Grundstücke ist über das Grundstück Nr. 248/1, das im Eigentum der Republik Österreich steht, gewährleistet. Die genannten Grundstücke sind sowohl an die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Vandans wie auch die Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Vandans angeschlossen. Mit dem vorliegenden Antrag ersucht der Antragsteller um Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 91 m² aus den Grundstücken Nr. 244/2 und Nr. 244/4 von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Freifläche – Sondergebiet (Garage) sowie einer Teilfläche im Ausmaß von 27 m² aus den Grundstücken Nr. .120 und Nr. 244/4 von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Freifläche – Sondergebiet (Loggia)“. Stellungnahme der Anrainer: 18 / 24 35. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. Jänner 2019 Mit Schreiben vom 02. Jänner 2019 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vorliegenden Antrag bis zum 23. Jänner 2019 bei der Gemeinde Vandans eine Stellungnahme abzugeben. Bis zum heutigen Tage ist lediglich eine schriftliche Stellungnahme eingelangt und zwar von der Wildbach- und Lawinenverbauung. Mit E-Mail vom 08. Jänner 2019 teilt die Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Bludenz, mit, dass der betreffende (zur Umwidmung beantragte) Bereich in der Roten Gefahrenzone des Rellsbaches liege. Im Ereignisfall müsse mit massiven Vermurungen und Überschwemmungen gerechnet werden. Nun sei die Errichtung einer Garage geplant. Sofern die Garage entsprechend massiv ausgeführt werde, könne man Fahrzeuge, die derzeit ungeschützt im Freien abgestellt werden, dort vor den Hochwassergefahren sicher unterstellen. Aus der Sicht der Wildbach- und Lawinenverbauung sei die Errichtung der Garage daher möglich. Auch die Überdachung zwischen der Garage und dem bestehenden Wohnhaus sei aus Sicht der Wildbach- und Lawinenverbauung möglich. Mit Auflagen im Bauverfahren müsse aber gerechnet werden (z.B. Dimensionierung der Wände und Tore; Fenster entsprechend hoch über Gelände etc.). Gegen die geplanten Umwidmungen in „Freifläche – Sondergebiet (Loggia)“ und „Freifläche – Sondergebiet (Garage) gebe es aus Sicht der Wildbach- und Lawinenverbauung keine Einwände. Es werde aber darauf hingewiesen, dass für die Realisierung der geplanten Bauten aus Sicht der Wildbach- und Lawinenverbauung die mehrfach urgierte Beseitigung von Bauten auf den Grundstücken Nr. 245/2 und Nr. 245/3 erforderlich sei. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Auf den Grundstücken Nr. 244/4 und Nr. .120 befindet sich das Wohnhaus „Gandenglaweg 3“ sowie ein Stallgebäude, das noch in Funktion steht. Im Wohnhaus „Gandenglaweg 3“ befinden sich 2 selbständige Wohnungen, die vom Antragsteller bzw. seiner Tochter bewohnt werden. Für das Einstellen von Fahrzeugen fehlt derzeit jede Möglichkeit. Herr Roman Tagwercher beabsichtigt aus diesem Grunde die Errichtung einer Garage, die unterhalb des Wohnhauses zur Ausführung kommen soll. Zwischen dem bestehenden Wohnhaus und der neuen Garage soll es einen Zubau (Loggia) geben, in dem ein Zugang zu den Wohnungen geschaffen werden soll. Die Errichtung der Garage sowie der Loggia kann aus ganz grundsätzlichen Überlegungen nur befürwortet werden, zumal die Bestimmungen der Garagenverordnung vom Grundsatz her die Errichtung von Einstellplätzen bei jedem Wohnhaus zwingend vorsehen. Das Wohnhaus „Gandenglaweg 3“ steht seit „Urzeiten“ an dieser Stelle beziehungsweise wird dieses seit eh und je bewohnt. Dass solche Wohnobjekte früher ohne Garagen bzw. Einstellplätzen errichtet worden sind, ist ein bekanntes Faktum. Der vom Antragsteller beantragten Änderung des Flächenwidmungsplanes und der erbetenen Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 91 m² aus den Grundstücken Nr. 244/2 und Nr. 244/4 von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Freifläche – Sondergebiet (Garage) sowie einer Teilfläche im Ausmaß von 27 m² aus den Grundstücken Nr. .120 und Nr. 244/4 von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Freifläche – Sondergebiet (Loggia)“ kann unter der Bedingung, dass den von der Wildbach- und Lawinenverbauung geäußerten Bedingungen/Auflagen entsprochen wird, zugestimmt werden. Der Gemeindevertretung wird einstimmig eine Genehmigung des vorliegenden Antrages empfohlen. Entscheidung der Gemeindevertretung: Die vom Ausschuss für Raumplanung und Gemeindeentwicklung geäußerten Argumente sind schlüssig und nachvollziehbar. Die Empfehlung des Ausschusses, nämlich die vom Antragssteller beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes zu genehmigen, wird 19 / 24 35. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. Jänner 2019 einstimmig zum Beschluss erhoben. Die Genehmigung zur Änderung des Flächenwidmungsplanes, wie vom Antragsteller erwünscht, erfolgt allerdings nur unter den geäußerten Bedingungen der Wildbach- und Lawinenverbauung, nämlich den Abriss der „illegal“ erbauten Bauwerke (Holzlager) im Bereich der Grundstücke 245/2 und Nr. 245/3, die sich ebenfalls in der „roten“ Gefahrenzone befinden. Stellungnahme zum Antrag von Frau Karin Huber, wohnhaft in D – 78573 Wurmlingen, Hauptstraße 46 – Nr. 82/2018 Antrag vom 19. Dezember 2018: Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von 344 m² aus dem Grundstück Nr. 1948/1, GB Vandans, von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Baufläche - Wohngebiet“. Sachverhalt: Das Grundstück Nr. 1948/1, GB Vandans, steht im alleinigen Eigentum von Frau Karin Huber. Laut Grundstücksdatenbank weist das Grundstück Nr. 1948/1 eine Fläche von 4.102 m² auf. Das angeführte Grundstück liegt in der Parzelle „Innervens“. Das genannte Grundstück ist im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans zur Gänze als „Freifläche – Freihaltegebiet“ ausgewiesen. Im Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans ist dieses als „Weiße Zone“ ausgewiesen. Die zur Umwidmung beantragte Teilfläche des Grundstückes Nr. 1948/1 grenzt direkt an eine öffentliche Gemeindestraße an. Das genannte Grundstück ist sowohl an die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Vandans wie auch die Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Vandans angeschlossen. Mit dem vorliegenden Antrag ersucht die Antragstellerin um Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 344 m² aus dem Grundstück Nr. 1948/1 von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Baufläche – Wohngebiet“. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 04. Jänner 2019 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vorliegenden Antrag bis zum 23. Jänner 2019 bei der Gemeinde Vandans eine Stellungnahme abzugeben. Bis zum heutigen Tage sind keine schriftlichen Stellungnahmen eingelangt. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Auf dem Grundstück Nr. 1948/1 steht das Wohnhaus „Muttweg 2“, das sich ebenfalls im Eigentum der Antragstellerin befindet. Dieses Wohnhaus soll in absehbarer Zeit „wegen Baufälligkeit“ abgetragen und neu errichtet werden. Die Antragstellerin beabsichtigt nach Fertigstellung des vorerwähnten Wohnhauses ihren Hauptwohnsitz nach Vandans zu verlegen. Beim Wohnhaus „Muttweg 2“ handelt es sich um einen „Altbestand“, für den es einen Baukonsens gibt. Die Fläche, auf der der Neubau zur Errichtung kommen soll, ist im Flächenwidmungsplan als „Freifläche – Freihaltegebiet“ ausgewiesen. Mangels einer entsprechenden Flächenwidmung ist es der Antragstellerin daher nicht gestattet, direkt beim neuen Wohnhaus auch eine Garage etc. zu errichten. Zur Errichtung eines Carports bzw. eines kleinen Geräteschuppens ersucht die Antragstellerin daher im Anschluss an die öffentliche Scheibenkopfstraße um Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 344 m² von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Baufläche – Wohngebiet“. Alle anwesenden Mitglieder des Raumplanungsausschusses geben nach einer recht intensiven Auseinandersetzung mit dem vorliegenden Antrag zu verstehen, dass die Ausweisung einer „Baufläche“, wie von der Antragstellerin beantragt, derzeit, also unter den jetzigen Voraussetzungen, nicht vertreten werden könne. Zwischen den Grundstücken Nr. 20 / 24 35. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. Jänner 2019