20110412_GVE012

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 19:35
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2011-04-12
Erscheinungsdatum 2011-04-12
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Inhalt des Dokuments

GEMEINDEAMT VANDANS Verhandlungsschrift aufgenommen am 20. April 2011 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anlässlich der 12. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 13. April 2011 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Michael Zimmermann, Luzia Klinger, MMag. Eva-Maria Hochhauser, Mag. Christian Egele, Florian Küng, Mag. Klaus Neyer, Wilfried Dönz, Günter Fritz, Ulrike Bitschnau, Manfred Schapler, Thomas Amann, Ernst Stejskal, Thomas Maier, Werner Vergut, Peter Scheider, Stefan Jochum, Markus Pfefferkorn, Rupert, Platzer, Martin Tschabrun, Rita Zint, Leo Brugger sowie die Ersatzleute Martin Burtscher und Paul Schoder. Entschuldigt: Schriftführerin: Josef Maier und DI Alois Kegele GBed. Eveline Breuß Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 12. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin, sowie die Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Einen ganz besonderen Willkommensgruß entbietet er Gemeindevertreter Manfred Schapler, der nach einigen Monaten krankheitsbedingter Abstinenz, wieder genesen sein Mandat ausüben kann. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Dem Antrag des Vorsitzenden, nämlich den Punkt 7. von der Tagesordnung abzusetzen, wird einstimmig zugestimmt. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 11. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 17. März 2011 2. Information zum Projekt „Raumentwicklung Montafon“ durch Vertreter des Büros KAIROS 3. Anna Bischof, 6773 Vandans, Innerbachstraße 47: Erwerb des Grundstückes Nr. 2194/1 von der Gemeinde Vandans 4. Stellungnahme zum Prüfbericht vom 03. April 2011 5. Änderung der Wasserleitungsordnung vom 22. Januar 2010 6. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Bau, Straßen, Wasser und Abwasser bzw. des Ausschusses für Raumplanung und Verkehr vom 24. März 2011 7. Entscheidung zu den Empfehlungen des Raumplanungsausschusses vom 13. April 2011 8. Entscheidung zur Berufung der Geschwister Achim Gottschalk, Eppsteinerstraße 42, D65779 Kelkheim und Cornelia Leffringhausen, Fischbacherkirchgasse 8, D-65779 Kelkheim, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Alex Fuith, Innsbruck, gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 20. Juli 2010, Zl. 0-031-2/2010 9. Entscheidung zur Berufung von Christian Schneider, Daunerstraße 32, 6773 Vandans, gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 14. Oktober 2010, Zl. 131-9/Div.1/2009 10. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 11. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 17. März 2011 Die Verhandlungsschrift über die 11. Sitzung der Gemeindevertretung vom 17. März 2011, welche allen Gemeindevertretern/innen zeitgerecht zugegangen ist, wird von den Anwesenden einstimmig genehmigt. Die Gemeindevertreter MMag. Eva-Maria Hochhauser, Mag. Christian Egele, Günter Fritz, Ulrike Bitschnau, Manfred Schapler, Peter Scheider, Markus Pfefferkorn, Rupert Platzer und Martin Tschabrun nehmen an der Abstimmung nicht teil, nachdem diese bei der Sitzung am 17. März 2011 nicht anwesend waren. 2. Information zum Projekt „Raumentwicklung Montafon“ durch Vertreter des Büros KAIROS Eingangs begrüßt der Bürgermeister den anwesenden Vertreter vom Büro Kairos, Wirkungsforschung & Entwicklung, Bregenz, und bedankt sich bei diesem für sein Kommen. In der Folge erinnert der Vorsitzende, dass Christoph Breuer bereits in der Sitzung am 19. November 2009 der damaligen Gemeindevertretung einen Zwischenbericht zum Projekt „Raumentwicklung Montafon“ geliefert habe. Der Vollständigkeit halber wolle er nicht unerwähnt lassen, dass das gegenständliche Projekt auf einer Initiative des Landes Vorarlberg und der 10 Montafoner Gemeinden fuße. Über Ersuchen des Bürgermeisters ergreift sodann Christoph Breuer das Wort und bedankt sich für die Möglichkeit, heute einige Informationen zum Masterplan „Mobilität im Montafon“ geben zu können. Anhand einer Power-Point-Präsentation gibt Christoph Breuer sodann einen kompakten Überblick zu Themen „die Pendlerströme im Montafon“ sowie „das Fahrverhalten in den einzelnen Monaten“. Darüber präsentiert Christoph Breuer verschiedene Visionen wie zum Beispiel  ein leistungsstarkes, elektrisch betriebenes Mobilitätsband, das die wesentlichen Attraktionspunkte des Tales verbinden soll und von Gästen und Einheimischen gleichermaßen genutzt werden soll;  eine Lösung, die staufreie, effiziente, ölpreisunabhängige und klimaschonende Mobilität dauerhaft sicherstellen soll;  die die Lebens- und Erholungsqualität im Tal steigern und eine Grundversorgung mit Mobilitätsangeboten auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sicherstellen soll. Im Anschluss daran gibt Christoph Breuer einen kurzen Einblick in einige begleitende Projekte wie zum Beispiel  die Verbesserung der Bus-Haltestellenausstattung,  die Optimierung der Busfahrpläne,  das Leihsystem für Elektroautos, 2 / 12 12. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. April 2011  die Überlegung zum Bilden von Pendlerfahrgemeinschaften,  der Ausbau der innerörtlichen Fußwege sowie  die Förderaktion beim Kauf eines Elektrofahrrades. Bevor sich der Vertreter des Büros KAIROS für die Möglichkeit bedankt, diese Themen und Visionen persönlich präsentieren zu dürfen, macht dieser noch deutlich, dass einige entscheidungsvorbereitende Studien noch nicht abgeschlossen seien und mit deren Fertigstellung im Herbst 2011 gerechnet werden könne. Dies sei dann auch der Zeitpunkt, wo man die Gemeindevertretungen wieder über Aktuelles zum Thema „Mobilität im Montafon“ informieren werde. In der darauf folgenden Diskussion plädiert Leo Brugger massiv dafür, alle öffentlichen Verkehrsmittel noch viel besser auf einander abzustimmen. Lange Wartezeiten an Bahnhöfen oder Bushaltestellen seien keine gute Werbung für die vermehrte Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsmitteln. Auch eine bessere Vermarktung von Elektroautos könne er nur befürworten. Vbgm. Michael Zimmermann bemängelt in seiner Wortmeldung, dass es der Montafonerbahn noch immer an Flexibilität fehle und deren Benützung nicht besonders attraktiv sei. Thomas Maier gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass man für die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel noch immer viel Zeit und Geduld aufbringen müsse, was heute aber niemand mehr habe. Persönlich vertrete er deshalb die Auffassung, dass diese Art von Fortbewegung deshalb nach wie vor uninteressant sei. In einigen Wortmeldungen wird sodann massive Kritik an der Betriebsphilosophie der Montafonerbahn AG geübt. Der Bürgermeister gibt daraufhin zu verstehen, dass es in einer der nächsten Sitzungen Gelegenheit geben werde, Wünsche und Kritik direkt an den Vorstandsdirektor der Montafonerbahn AG zu richten, weil dieser der Gemeindevertretung Rede und Antwort stehen wolle. Christoph Breuer resümiert aus seiner Sicht, dass sich das Montafon glücklich schätzen könne, ein Unternehmen wie die Montafonerbahn AG zu haben. Auch wenn es da und dort noch Optimierungs- und Verbesserungsmöglichkeiten gebe – in Summe biete die Montafonerbahn AG schon heute ein attraktives und ansprechendes Angebot, was den öffentlichen Personennahverkehr betreffe. Er sei zutiefst davon überzeugt, dass es viele Regionen im Lande gebe, die das Montafon um diese Einrichtung beneide. Schließlich dürfe nicht außer Acht gelassen werden, dass sich das genannte Unternehmen mehrheitlich im Eigentum der Montafoner Gemeinden befinde. Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, dankt der Bürgermeister dem anwesenden Vertreter des Büros KAIROS nochmals für sein Kommen und seine interessante Präsentation und gibt abschließend zu verstehen, dass es zum Thema „Mobilität im Montafon“ sowohl visionäre Überlegungen wie auch kurz- und mittelfristig umsetzbare Konzepte brauche. 3. Anna Bischof, 6773 Vandans, Innerbachstraße 47: Erwerb des Grundstückes Nr. 2194/1 von der Gemeinde Vandans In aller Kürze erinnert der Bürgermeister, dass Frau Anna Bischof mit Schreiben vom 23. Dezember 2009 um Verkauf des Grundstückes Nr. 2194/1 angesucht habe. In der Sitzung am 17. Februar 2011 habe die Gemeindevertretung den Beschluss gefasst, das besagte Grundstücke nicht zu verkaufen, sondern mit der Antragstellerin einen Grundtausch anzustreben. Diese Entscheidung der Gemeindevertretung sei der Antragstellerin mit Schreiben vom 21. Februar 2011 mitgeteilt worden. 3 / 12 12. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. April 2011 Am 13. März 2011 habe es dann, so neuerlich der Bürgermeister, mit den Töchtern der Antragstellerin ein Gespräch in dieser Angelegenheit gegeben. Sowohl von Frau Andrea Bischof als auch von Frau Barbara Bischof sei in diesem unmissverständlich zum Ausdruck gekommen, dass die Familie Bischof nicht bereit sei, einem Grundtausch, wie von der Gemeindevertretung angestrebt, zuzustimmen. Man erlaube sich deshalb, der Gemeinde einen Gegenvorschlag zu unterbreiten und zwar wie folgt:  Hinsichtlich des bestehenden Parkplatzes wird der Gemeinde Vandans ein vertraglich vereinbartes Dienstbarkeitsrecht eingeräumt, mit welchem die Benützung dieses Parkplatzes klar geregelt wird.  Für das Grundstück Nr. 2194/1 wird der Gemeinde ein angemessener Kaufpreis bezahlt.  Über die Grundstücke Nr. 275, Nr. 276/1 und Nr. 277/1, die sich alle im Eigentum der Familie Bischof befinden, wird der Gemeinde ein unentgeltliches, unbefristetes und uneingeschränktes Geh- und Fahrrecht in einer Breite von 1, 20 Metern eingeräumt.  Sämtliche Kosten aus diesem Rechtsgeschäft werden von der Familie Bischof getragen. Nach kurzer Diskussion sprechen sich alle Anwesenden für ein Belassen der IstSituation aus. Aus der Sicht der Gemeinde Vandans bestehe keine Notwendigkeit, dem Wunsch der Familie Bischof zu entsprechen. Einstimmig sprechen sich die Mitglieder der Gemeindevertretung in der Folge gegen einen Verkauf des Grundstückes Nr. 2194/1 aus. 4. Stellungnahme zum Prüfbericht vom 03. April 2011 Eingangs seinen Ausführungen gibt Bürgermeister Burkhard Wachter zu verstehen, dass am 28. März 2011 eine angemeldete Prüfung der Hauptkassa stattgefunden habe. An der besagten Prüfung habe der Obmann des Prüfungsausschusses, nämlich DI Alois Kegele, sowie die Mitglieder Wolfgang Fussenegger und Günter Fritz bzw. das Ersatzmitglied Rupert Platzer teilgenommen. Vom Ergebnis dieser Prüfung sei er am 03. April 2011 in Kenntnis gesetzt worden. Als Mitglied des Prüfungsausschusses informiert Günter Fritz sodann, dass im Rahmen der besagten Prüfung die Kassa- und Kontostände, die Ausgabe der „Vandans-Gutscheine“ und stichprobenweise diverse Belege geprüft worden seien. Auch die personelle Situation im Gemeindeamt sowie die Einnahmen und Ausgaben der Post-ServiceStelle seien dabei „durchleuchtet“ worden. Wie im Prüfbericht angeführt worden sei, werde den Gemeindeverantwortlichen empfohlen, die Wirtschaftlichkeit dieser PostService-Stelle kritisch zu hinterfragen. In Summe sei das Prüfungsergebnis anstandslos. Es habe keinen Anlass für eine Beanstandung gegeben, weder an der Kassaführung und der Buchhaltung, noch an der Prüfung der Verwaltungsorganisation und anderer Wirtschaftlichkeiten. Wo es notwendig gewesen sei, habe Gemeindekassier Wolfgang Brunold die gewünschten Auskünfte umfassend erteilt. Der Vorsitzende bedankt sich sodann bei Günter Fritz für dessen Ausführungen und gibt zu verstehen, dass es zum gegenständlichen Prüfbericht, insbesondere zum Punkt 4. des Berichtes, eine schriftliche Stellungnahme seinerseits gebe. Diese habe er allen Mitgliedern der Gemeindevertretung zukommen lassen. Er wolle deshalb darauf verzichten, die Ausführungen in der schriftlichen Stellungnahme jetzt mündlich zu wiederholen. Tatsache sei aber, dass er den Zeitaufwand für den Betrieb der Post-ServiceStelle deutlich unterschätzt habe und dieser deutlich über all seinen früheren Annahmen liege. Das wirke sich jetzt auch negativ auf die Wirtschaftlichkeit dieser Einrichtung aus. 4 / 12 12. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. April 2011 Es sei daher wichtig und richtig, in der Zukunft sowohl die Notwendigkeit als auch die Wirtschaftlichkeit immer wieder zu hinterfragen bzw. zu überprüfen. Letztlich liege es am politischen Willen, diese Post-Service-Stelle weiter zu betreiben oder zu schließen. Weil es im Zusammenhang mit der Schaffung der Destination-Montafon-Cooperation in absehbarer Zeit ohnehin einige personelle Entscheidungen zu treffen gebe, plädiere er für ein Belassen der IST-Situation. Abschließend bedankt sich der Bürgermeister nochmals bei den im Prüfungsausschuss tätigen Mitgliedern für die besagte Prüfung und dem Team in der Gemeindekassa für deren ausgezeichnete Arbeit und deren Engagement. Der vom Prüfungsausschuss verfasste Prüfbericht sowie die vom Bürgermeister erarbeitete Stellungnahme werden sodann einstimmig und ohne Einwände zur Kenntnis genommen. 5. Änderung der Wasserleitungsordnung vom 22. Januar 2010 Am 21. Januar 2010, so einleitend der Bürgermeister, habe die Gemeindevertretung einer neuen Kanalordnung, einer neuen Wassergebührenordnung und auch einer neuen Wasserleitungsordnung zugestimmt. In der letzten Sitzung habe die Gemeindevertretung die Neufassung einer Kanalordnung sowie einer Wassergebührenordnung beschlossen. Heute stehe die Genehmigung einer neuen Wasserleitungsordnung zur Entscheidung an. In den vergangenen Monaten habe sich gezeigt, dass die am 22. Januar 2010 beschlossene Wasserleitungsordnung in einigen Passagen bereits aktualisiert und adaptiert werden müsse. In der Folge erläutert der Vorsitzende den vom Gemeindeamt erarbeiteten Entwurf einer neuen Wasserleitungsordnung im Detail und verweist auf die Ergänzungen bzw. Anpassungen gegenüber der am 21. Januar 2010 beschlossenen Verordnung. Nachdem es keine Fragen gibt, sprechen sich alle Anwesenden für das Erlassen einer neuen Wasserleitungsordnung – wie im Anhang ersichtlich – aus. 6. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Bau, Straßen, Wasser und Abwasser bzw. des Ausschusses für Raumplanung und Verkehr vom 24. März 2011 Eingangs erinnert der Vorsitzende, dass von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 17. Februar 2011 unter anderem ein Grundsatzbeschluss zum Verkauf einiger gemeindeeigener Grundstücke gefasst worden sei. In diesem Zusammenhang habe die Gemeindevertretung die Bildung eines „Immobilienausschusses“ beschlossen, der sich aus den Mitgliedern des Raumplanungs- und des Bauauschusses zusammen setzen soll. Dieser „Immobilienausschuss“ habe den Auftrag erhalten, sich mit den im Eigentum der Gemeinde befindlichen Baugrundstücken auseinander zu setzen und eine Empfehlung zu erarbeiten, welches Grundstück bzw. zu welchem Zeitpunkt es zur Veräußerung kommen soll. Am 24. März 2011, so nochmals der Bürgermeister, habe dieser „Immobilienausschuss“ getagt und einen Prioritätenkatalog bzw. eine Empfehlung an die Gemeindevertretung erarbeitet. Anhand einer Power-Point-Präsentation erläutert der Vorsitzende sodann diesen Prioritätenkatalog bzw. das Ergebnis dieser Beratung vom 24. März 2011. Alle Empfehlungen des „Immobilienausschusses“ werden in der Folge ausführlich diskutiert. Alle Anwesenden sprechen sich darauf hin für eine möglichst rasche Umsetzung 5 / 12 12. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. April 2011 dieser Empfehlungen aus und befürworten einstimmig die vom „Immobilienausschuss“ empfohlene Vorgehensweise. Rupert Platzer weist in diesem Zusammenhang auf den Umstand hin, dass bei einem Verkauf des Wohnhauses „Rätikonstraße 42“ vor dem Jahr 2019 eine Spekulationssteuer fällig werden könnte. Stefan Jochum ersucht abschließend um Auskunft, ob der in der Sitzung am 24. Juni 2010 beschlossene Verkauf des Grundstückes Nr. 2216/2 zwischenzeitlich „über die Bühne“ sei. Dies wird vom Bürgermeister verneint. 7. Entscheidung zu den Empfehlungen des Raumplanungsausschusses vom 13. April 2011 Anhand der vorliegenden Anträge und der diesen angeschlossenen Planunterlagen, erläutert der Vorsitzende die in der Sitzung am 13. April 2011 erarbeiteten Empfehlungen. Im Detail stellen sich diese wie folgt dar: a) Hubert Schoder, wohnhaft in 6773 Vandans, Scheibenkopfstraße 15 Antrag vom 15. Februar 2011: Umwidmung des Grundstückes Nr. 2078/4 mit 47 m² von „Wald“ in „Baufläche/Wohngebiet“. Sachverhalt: Das zur Umwidmung beantragte Grundstück Nr. 2078/4 liegt zwischen der Zufahrtsstraße, Grundstück Nr. 2280, und den Grundstücken Nr. 1992 und Nr. 2014, die im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans bereits als „Baufläche/ Wohngebiet“ ausgewiesen sind. Wie vom Antragsteller bereits ausgeführt worden ist, stellt das Grundstück Nr. 2078/4 in der Natur keine Waldfläche dar. Die vom Antragsteller beantragte Umwidmung stellt bei objektiver Betrachtung eine klassische Anschlusswidmung bzw. eine sinnvolle Abrundung des dortigen „Baulandes“ dar. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 15. Februar 2011 wurden sämtliche Nachbarn eingeladen, zum gegenständlichen Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes eine Stellungnahme abzugeben. Von dieser Möglichkeit hat keiner der Anrainer Gebrauch gemacht. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass es von diesen keine Einwände gegen die beabsichtigte Änderung des Flächenwidmungsplanes gibt. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Das zur Umwidmung beantragte Grundstück Nr. 2078/4 grenzt nordseitig an bereits bestehendes „Bauland“ an und rundet dieses in sinnvoller Art und Weise ab. Dem derzeit als „Wald“ ausgewiesenen Grundstück Nr. 2078/4 kommt angesichts der fehlenden Bestockung und der sehr geringen Fläche keine öffentliche Bedeutung zu. Es gibt daher keine raumplanungsrelevanten Gründe, die gegen eine Umwidmung des genannten Grundstückes in „Baufläche/Wohngebiet“ sprechen. Alle Mitglieder des Raumplanungsausschusses sprechen sich daher für eine Genehmigung des vorliegenden Antrages aus. Entscheidung der Gemeindevertretung: Dem vorliegenden Antrag wird gemäß der Empfehlung des Raumplanungsausschusses einstimmig zugestimmt. b) Florian Küng, wohnhaft in 6773 Vandans, Fadergallweg 23 Antrag vom 22. Februar 2011: Umwidmung einer 179 m² großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 699/1 von „Baufläche/Wohngebiet-Erwartungsland“ in 6 / 12 12. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. April 2011 „Baufläche/ Wohngebiet“. Sachverhalt: Das Grundstück Nr. 699/1 weist derzeit eine Fläche von 2.517 m² auf. Eine Teilfläche des genannten Grundstückes ist als „Freifläche/Freihaltegebiet“, eine Teilfläche als „Baufläche/Wohngebiet-Erwartungsland“ und eine Teilfläche als „Baufläche/Wohngebiet“ gewidmet. Mit der vorgelegten Planurkunde, GZl. 14754/2010, wird vom Grundstück Nr. 699/1 die Trennfläche „1“ mit 179 m² abgeschrieben und dem Grundstück Nr. 699/2 (Werner und Marianne Tschabrun) zugeschrieben. Außerdem wird vom Grundstück Nr. 699/1 die Trennfläche „2“ mit 143 m² abgeschrieben und dem Grundstück Nr. 699/3 (Werner und Marianne Tschabrun) zugeschrieben. Gleichzeitig wird vom Grundstück Nr. 699/1 die Trennfläche „3“ mit 1.000 m² abgeschrieben und damit das Grundstück Nr. 699/4 gebildet. Nach Norden hin grenzt die zur Umwidmung beantragte Teilfläche an bereits bestehendes „Bauland“, nach Süden hin an „Bau-Erwartungsland“. Mit dem „Fadergallweg“ wird das gegenständliche „Bauland“ optimal erschlossen. De facto stellt der gegenständliche Antrag eine klassische Anschlusswidmung dar. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 23. Februar 2011 wurden sämtliche Nachbarn ein werden, dass es von diesen keine Einwände gegen die beabsichtigte Änderung des Flächen-widmungsplanes gibt. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Gegen die Umwidmung dieser Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 699/1 gibt es in raumplanungsrechtlicher Hinsicht keinen Einwand. Sie stellt eine geringfügige Ergänzung des bereits bestehenden „Baulandes“ entlang des Fadergallweges dar. Alle Mitglieder des Raumplanungsausschusses sprechen sich daher für eine antragsgemäße Erledigung aus. Entscheidung der Gemeindevertretung: Dem vorliegenden Antrag wird gemäß der Empfehlung des Raumplanungsausschusses einstimmig zugestimmt. Florian Küng hat wegen Befangenheit weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen. c) Gemeinde Vandans, vertreten durch Bürgermeister Burkhard Wachter, per Adresse 6773 Vandans, Dorfstraße 26 Antrag vom 03. April 2011: Umwidmung einer 1.170 m² großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1249/1 von „Freifläche/Freihaltegebiet“ in „Baufläche/WohngebietErwartungsland“. Sachverhalt: Das Grundstück Nr. 1249/1 ist derzeit zur Gänze als „Freifläche/Freihaltegebiet“ gewidmet und weist eine Fläche von 7.798 m² auf. Im Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans ist die zur Umwidmung beantragte Teilfläche als „Gelbe Zone“ ausgewiesen. Auch wenn bei einer Bebauung dieser Teilfläche mit Auflagen der Wildbach- und Lawinenverbauung gerechnet werden muss, eignet sich diese bestens für eine spätere Ausweisung als „Bauland“. Die zur Umwidmung beantragte Teilfläche grenzt mehr oder weniger an 3 Seiten an bereits bestehendes Bauland an. Das Grundstück Nr. 1249/1 ist über das Grundstück Nr. 1249/9 verkehrsmäßig erschlossen. Auch Anschlussmöglichkeiten an den Ortskanal bzw. die Ortswasserversorgung der Gemeinde Vandans sind vorhanden. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 05. April 2011 wurden alle Nachbarn eingeladen, zum gegenständlichen Antrag auf Änderung des Flächen7 / 12 12. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. April 2011 widmungsplanes eine Stellungnahme abzugeben. Von dieser Möglichkeit hat bis zum heutigen Tag keiner der Anrainer Gebrauch gemacht. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass es von diesen keine Einwände gegen die beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes gibt. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Wie im Sachverhalt bereits erwähnt, grenzt die zur Umwidmung beantragte Teilfläche an drei Seiten an bereits bestehendes „Bauland“ an. Die zur Umwidmung beantragte Teilfläche ist in jeder Hinsicht voll erschlossen. Der vorliegende Antrag kann guten Gewissens als „Lückenwidmung“ beurteilt werden. Alle Mitglieder des Raumplanungsausschusses sprechen sich für eine positive Erledigung des vorliegenden Antrages aus. Entscheidung der Gemeindevertretung: Dem vorliegenden Antrag wird gemäß der Empfehlung des Raumplanungsausschusses einstimmig zugestimmt. d) Gemeinde Vandans, vertreten durch Bürgermeister Burkhard Wachter, per Adresse 6773 Vandans, Dorfstraße 26 Antrag vom 03. April 2011: Umwidmung einer zirka 810 m² großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 386/1, einer zirka 2.133 m² großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 387 sowie des Grundstückes Nr. .176 mit 352 m² von Freifläche/Sondergebiet (privates Seniorenheim) in Baufläche/Mischgebiet. Sachverhalt: Auf den zur Umwidmung beantragten Grundstücke steht derzeit ein Seniorenheim, das von der St. Anna – Hilfe betrieben wird. Die Widmung der betreffenden Grundstücke erfolgte seinerzeit aus diesem Grunde als Freifläche/Sondergebiet (privates Seniorenheim). Zur Verhinderung eines Konkurses kaufte die Gemeinde Vandans im Jahre 2009 die genannten Grundstücke samt dem darauf befinden Seniorenheim. Die Nutzung des bestehenden Gebäudes als Seniorenheim wird von Jahr zu Jahr problematischer, zumal die Lage des Heimes eher ungünstig ist. Vom Ortskern ist das Heim nämlich zirka 1, 1 km entfernt. In unmittelbarer Nähe zum jetzigen Seniorenheim befindet sich die Talstation der Golmerbahn, die Schiabfahrt, die Rodelbahn bzw. der Alpine Coaster. Der erwähnte Nahbereich wird daher in touristischer Hinsicht intensiv genützt. Es stellt sich von der Gemeinde Vandans daher richtigerweise die Überlegung, das genannte Objekt in Zukunft ebenfalls touristisch zu nützen. Im Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans sind die zur Umwidmung beantragten Flächen als „Gelbe Zone“ ausgewiesen. Auch wenn bei einer weiteren Bebauung dieser Flächen mit Auflagen der Wildbach- und Lawinenverbauung gerechnet werden muss, eignen sich diese bestens als „Bauland“. Über das Grundstück Nr. 386/1 sind alle Liegenschaften verkehrsmäßig optimal erschlossen. Auch Anschlussmöglichkeiten an den Ortskanal bzw. die Ortswasserversorgung der Gemeinde Vandans sind vorhanden. Eine Umwidmung der antragsgegenständlichen Flächen in Baufläche/Mischgebiet erscheint durchaus vertretbar, zumal die Liegenschaften sowohl an der Nord- als auch an der Ostseite an bereits bestehendes „Bauland“ angrenzen. Der gegenständliche Antrag kann daher guten Gewissens als „Anschlusswidmung“ gesehen werden, die den raumplanerischen Zielvorstellungen nicht widerspricht. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 05. April 2011 wurden alle Nachbarn eingeladen, zum gegenständlichen Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes eine Stellungnahme abzugeben. Von dieser Möglichkeit hat bis 8 / 12 12. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. April 2011 zum heutigen Tag keiner der Anrainer Gebrauch gemacht. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass es von diesen keine Einwände gegen die beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes gibt. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Wie im Sachverhalt bereits erwähnt, bieten sich die zur Umwidmung beantragten Flächen für eine touristische Nutzung bestens an. Alle genannten Liegenschaften sind bestens erschlossen. Der vorliegende Antrag kann guten Gewissens als vertretbare „Anschlusswidmung“ beurteilt werden. Alle Mitglieder des Raumplanungsausschusses sprechen sich für eine positive Erledigung des vorliegenden Antrages aus. Entscheidung der Gemeindevertretung: Dem vorliegenden Antrag wird gemäß der Empfehlung des Raumplanungsausschusses einstimmig zugestimmt. 8. Entscheidung zur Berufung der Geschwister Achim Gottschalk, Eppsteinerstraße 42, D-65779 Kelkheim und Cornelia Leffringhausen, Fischbacherkirchgasse 8, D65779 Kelkheim, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Alex Fuith, Innsbruck, gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 20. Juli 2010, Zl. 0-031-2/2010 Der Bürgermeister gibt eingangs seiner Ausführungen zu verstehen, dass der Gemeindevorstand mit Bescheid vom 20. Juli 2010, Zl. 0-031-2/2010, einem Antrag der Geschwister Achim Gottschalk, Eppsteinerstraße 42, 65779 Kelkheim, Deutschland, und Cornelia Leffringhausen, Fischbacherkirchgasse 8, 65779 Kelkheim, Deutschland, auf Bewilligung zur Nutzung der Wohnung „TOP 1“ im Wohnhaus „Vandans, Daleustraße 10“ als Ferienwohnung die Zustimmung verweigert und deren Antrag abgelehnt habe. Gegen diesen Bescheid sei von den Geschwistern Achim Gottschalk und Cornelia Leffringhausen, beide vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Axel Fuith, Residenz am Hofgarten – Tschurtschenthalerstraße 4a, 6020 Innsbruck, fristgerecht das Rechtsmittel der Berufung eingebracht worden. Die Berufung selber sei insbesondere mit der Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften sowie Rechtswidrigkeit des Inhaltes begründet worden. In der Folge legt der Bürgermeister den Sachverhalt in der gegenständlichen Causa dar und bringt die von Rechtsanwalt Dr. Fuith ins Treffen geführten Berufungsgründe den Anwesenden zur Kenntnis. Nach einer sehr sachlichen und äußerst umfassenden Beratung, treffen die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig folgende Entscheidungen: 1. Gemäß § 66 Abs. 4 AVG i.V.m. § 50 Abs. 1 lit. a Z. 13 Gemeindegesetz (GG), LGBl.-Nr. 40/1985 idgF, wird der Berufung von Cornelia Leffringhausen und Achim Gottschalk, beide 65779 Kelkheim, Deutschland, gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes der Gemeinde Vandans vom 20.07.2010, Zl. 0-031-2/2010, keine Folge gegeben. 2. Der Bescheid des Gemeindevorstandes der Gemeinde Vandans vom 22.07.2010, Zl. 0-031-2/2010, wird in Anwendung des § 66 Abs. 4 AVG dahingehend abgeändert, dass er nunmehr zu lauten hat, wie folgt: Gemäß § 16 Abs. 4 des Raumplanungsgesetzes, LGBl.-Nr. 39/1996, in der derzeit gültigen Fassung, wird die Bewilligung zur Nutzung der Wohnung „TOP 1“ im Wohnhaus „Vandans, Daleustraße 10“ als Ferienwohnung versagt. 9. Entscheidung zur Berufung von Christian Schneider, Daunerstraße 32, 6773 Vandans, gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 14. Oktober 2010, Zl. 1319 / 12 12. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. April 2011 9/Div.1/2009 Mit Bescheid vom 14.10.2010, Zl 131-9/Div.1/2009, so einleitend der Bürgermeister, sei Christian Schneider, wohnhaft in 6773 Vandans, Daunerstraße 32, gemäß § 40 Abs. 4 Baugesetz, LGBl Nr. 52/2011, hinsichtlich der aufgestellten Sonnenkollektoren beim Wohnhaus „Daunerstraße 32“ auf dem Grundstück Nr. 1887/1, GB Vandans, die Herstellung des rechtmäßigen Zustandes, also die Demontage der gesamten Kollektorenanlage und die Ausführung der Arbeiten laut Freigabebescheid vom 11.02.2009 bis längstens 31. Dezember 2010 aufgetragen worden. Mit Schreiben vom 20.10.2010, eingelangt am 27.10.2010, habe Christian Schneider fristgerecht das Rechtsmittel der Berufung gegen den vor angeführten Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Vandans eingebracht und gleichzeitig die Aufhebung des vor angeführten Bescheides beantragt. In der Folge legt der Bürgermeister auch in dieser Causa den gesamten Sachverhalt dar, bringt die von Christian Schneider ins Treffen geführten Berufungsgründe den Anwesenden zur Kenntnis und übergibt sodann den Vorsitz an seinen Stellvertreter Michael Zimmermann. Wegen Befangenheit nimmt Bürgermeister Burkhard Wachter an der darauf folgenden Beratung und Abstimmung nicht teil. Nach einer sehr sachlich und äußerst umfassenden Beratung, treffen die Damen und Herren der Gemeindevertretung in der gegenständlichen Berufungsangelegenheit einstimmig folgende Entscheidungen: 1. Gemäß § 68 Abs. 1, AVG i.V.m § 50 Abs. 1 lit.a Ziffer 13 Gemeindegesetz (GG), LGBl Nr. 40/1985 in der derzeit gültigen Fassung, wird die Berufung des Christian Schneider, Vandans, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Vandans vom 14.10.2010, Zl 131-9/Div.1/2009, wegen entschiedener Sache zurückgewiesen. 2. Gemäß § 68 Abs. 2 wird der Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Vandans vom 14.10.2010, Zl 131-9/Div.1/2009, aufgehoben. 10. Berichte und Allfälliges Der Bürgermeister berichtet, dass  es bei der Flurreinigung am Samstag, dem 16. April 2011, mit 162 Teilnehmern eine Rekordbeteiligung gegeben habe. Jung und Alt sei der Einladung gefolgt. Besonders erfreulich sei in diesem Zusammenhang die Beteiligung vieler Ortsvereine gewesen. Allen Beteiligten wolle er aufrichtigen Dank zollen – auch dem Team vom Gemeindebauhof bzw. dem Gemeindeamt, die letztlich für das leibliche Wohl der vielen Teilnehmer gesorgt haben.  das ehemalige „Wilhelmer-Haus“, das sich vis a vis der Tankstelle befunden habe, zwischenzeitlich abgebrochen worden sei. Entgegen dem Beschluss des Gemeindevorstandes, habe sich die Gemeinde Vandans beim Ausräumen des Objektes und bei der Dachabdeckung beteiligt.  am Samstag, dem 07. Mai 2011, in die diesjährige Badesaison gestartet werde. Geplant sei, das Rätikonbad (voraussichtlich) bis 11. September 2011 geöffnet zu lassen.  sich im Bereich des „Schattweges“, zwischen der Bachfassung und dem „Banellatobel“ ein großer Felssturz ereignet habe, der den gesamten Wanderweg verlegt habe. In den nächsten Tagen werde es an Ort und Stelle eine Beurteilung 10 / 12 12. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. April 2011 durch einen Geologen geben. Erst dann könne man sagen, welche Maßnahmen man treffen müsse, um den Fußweg wieder freigeben zu können. Vermutlich werde man aber nicht umhin kommen, oberhalb des jetzigen Fußweges einen Schutzdamm zu schütten und den Weg selber etwas umzulegen. Unter Punkt „Allfälliges“ ergeben sich folgende Wortmeldungen: Ulrike Bitschnau: Vor einigen Jahren gründete sich auf Initiative der Gemeinde ein so genannter „Freiwilligen Pool“. Ist dieser nach wie vor bestehend? Persönlich könnte ich mir nämlich gut vorstellen, dass es einen großen Bedarf an Freiwilligen geben würde. Antwort des Bürgermeisters: Nach einem äußerst guten Start hat sich die Idee etwas verlaufen. Im Augenblick ist dieser mehr oder weniger nicht mehr existent. Mir wäre sehr daran gelegen, diesen wieder zu aktivieren. Auf jeden Fall sollte man sich vorher aber gut überlegen, welche Leistungen von den Mitgliedern dieses Freiwilligen-Pools erbracht werden sollten. Luzia Klinger: Gibt es im Zusammenhang mit der Bestellung eines Gemeindearztes irgend etwas Neues zu berichten? Antwort des Bürgermeisters: Nein, leider nicht. Innerhalb des Standes Montafon hat es im Zusammenhang mit dem Bereitschaftsdienst an Werktagen schon einige Besprechungen gegeben – leider ohne Ergebnis. Auf meine Initiative hin wird es in den nächsten 2 – 3 Wochen ein weiteres Gespräch geben, an dem auch Vertreter der Landesregierung, der Vorarlberger Gebietskrankenkasse und der Ärztekammer teilnehmen werden. Luzia Klinger: Dem Vernehmen nach wird es die „Montafoner Reitsporttage“ heuer ein letztes Mal auf dem Areal in Schruns geben. Weiß man schon, ob es zu diesem Standort in Schruns eine Alternative gibt? Könnte ein entsprechendes Areal in der Gemeinde Vandans gefunden werden? Antwort des Bürgermeisters: Dass es diese Veranstaltung in der Marktgemeinde Schruns heuer zum letzten Mal gibt, hat mehrere Gründe. Auf diese möchte ich jetzt im Detail aber nicht eingehen. Mit der Präsidentin der Montafoner Reitsporttage hat es im Stand Montafon ein Gespräch gegeben, bei dem einige alternative Standorte zur Sprache gekommen sind. In der Gemeinde Vandans lässt sich meiner Meinung nach kein geeigneter Standort finden. Im Gespräch ist aber ein Areal in der Parzelle „Außerböden“. Vom Bürgermeister der Gemeinde Bartholomäberg werden in diesem Zusammenhang entsprechende Gespräche mit den betroffenen Grundeigentümern geführt. Peter Scheider: Ist es richtig, dass die Kosten für den neuen Zaun, der entlang der St. Antonerstraße errichtet worden ist, von der Gemeinde Vandans getragen werden? Antwort des Bürgermeisters: Ja, das ist richtig. Die Zustimmung der dortigen Grundeigentümer zur Errichtung der neuen Betonbrücke über die Ill ist an eine solche Bedingung geknüpft worden. Die Errichtung dieses Zaunes ist Bestandteil dieser damals mit den dortigen Grundbesitzern getroffenen Vereinbarung. Stefan Jochum: Dem Vernehmen nach beteiligen sich alle Montafoner Gemeinden an der Aktion „Montafoner Fahrrad-Frühling“. Gibt es in diesem Zusammenhang auch eine Beteiligung der Gemeinde Vandans? Antwort des Bürgermeisters: Alle Montafoner Gemeinden beteiligen sich an der Aktion „Montafoner Fahrrad-Frühling“, die vom Büro Kairos im Rahmen des Projektes Raumentwicklung Montafon ins Leben gerufen worden ist. In der gestrigen Sitzung des Gemeindevorstandes ist beschlossen worden, sich mit insgesamt 1.500, 00 Euro (Ankauf von 10 Fahrrädern) an dieser Aktion zu beteiligen. Die Aktion selber läuft noch bis zum 31. Mai 2011, wobei pro Haushalt nur 1 Gutschein eingelöst werden kann. Der Gutschein selber repräsentiert einen Wert von 300, 00 Euro, wobei sich diesen Betrag 11 / 12 12. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. April 2011 der jeweilige Fahrradhändler und die jeweilige Gemeinde (Wohnsitzgemeinde) teilen. Nachdem keine Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Bürgermeister allen für ihr Kommen sowie die sachliche und konstruktive Mitarbeit und schließt um 23.00 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: Eveline Breuß Burkhard Wachter, Bgm. 12 / 12 12. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. April 2011