20190523_GVE038

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 19:36
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2019-05-23
Erscheinungsdatum 2019-05-23
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Inhalt des Dokuments

GEMEINDEAMT VANDANS Verhandlungsschrift aufgenommen am 23. Mai 2019 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anlässlich der 38. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 16. Mai 2019 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Liste „Gemeinsam für Vandans“: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Michael Zimmermann, Mag. Christian Egele, Luzia Klinger, Florian Küng, Ing. Alexander Zimmermann MSc, Günter Fritz, Mag. Johannes Wachter, Ina Bezlanovits, sowie Ferdinand Marent, Arno Saxenhammer, Wilhelm Pummer, Johann Schmid und Renate Neve als Ersatzleute. Liste „An frischa Loft – Parteiunabhängige Liste Markus Pfefferkorn“: Markus Pfefferkorn, Kornelia Wachter, Armin Wachter, Johannes Neher, Klaus Dreier sowie Thomas Slovik, Christoph Netzer und August Montibeller als Ersatzleute. Entschuldigt: Peter Scheider, Stefan Steininger BSc, Gerhard Flatz, Stefan Jochum, Marko Schoder, DI Thomas Hepberger, Manuel Zint, Andrea Vallaster-Ganahl und Walter Stampfer, Mag. Nadine Kasper Schriftführerin: GBed. Eveline Breuß Pünktlich um 20.00 Uhr eröffnet der Vorsitzende die 38. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin sowie die Zuhörer und stellt die ordentliche Einladung beziehungsweise die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Dem Antrag des Vorsitzenden, nämlich die Tagesordnung um die Punkte 13., 14., und 15. zu erweitern, wird einstimmig zugestimmt. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 37. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 04. April 2019 2. Zustimmung zur Erweiterung der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage im Ortsteil „Scheibenkopf“ 3. Bezeichnung von Verkehrsflächen im Gemeindegebiet Vandans gemäß § 15 Abs. 3 und 4 des Vorarlberger Gemeindegesetzes – Ergänzung 4. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Schule und Kindergarten vom 17. April 2019 5. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Raumplanung und Gemeindeentwicklung vom 02. Mai 2019 6. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Jugend, Familie und Soziales vom 14. Mai 2019 7. Verordnung der Gemeindevertretung über die Ausweisung von Maisäßgebieten (Maisäßgebietsverordnung) 8. Änderung der Kanalordnung vom 18. März 2011 9. Änderung der Wassergebührenordnung vom 18. März 2011 10. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Gesetz über eine Änderung des Campingplatzgesetzes b) ein Gesetz über eine Änderung des Zweitwohnsitzabgabegesetzes c) ein Gesetz über eine Änderung des Kindergartengesetzes d) ein Gesetz über eine Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes e) ein Gesetz über eine Änderung des Parkabgabegesetzes f) ein Gesetz über eine Änderung des Bauproduktegesetzes 11. Berichte und Allfälliges 12. Alten- und Pflegeheim Vandans: Rückerstattung von besonderen Bedarfszuweisungen aufgrund der Heimschließung und Beratungen/Entscheidungen zum beabsichtigten Verkauf der Immobilie (vertraulich!) 13. Friedhof Vandans: Neuerrichtung von weiteren Urnengräbern 14. Zusätzliche Anbindung des Ortsteiles Vens an die L188; Machbarkeitsstudie 15. Schaffung eines neuen Jugendtreffs; Bereitstellung der dafür erforderlichen Geldmittel aus dem Talschaftsfonds; rasche Umsetzung des längst versprochenen Jugend- und Skaterplatzes; Umsetzung durch den Stand Montafon Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 37. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 04. April 2019 Die Verhandlungsschrift über die 37. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 04. April 2019, welche allen Gemeindevertreter/innen zeitgerecht zugegangen ist, wird mittels Handzeichen, genehmigt. Ferdinand Marent, Arno Saxenhammer, Wilhelm Pummer, Thomas Slovik und August Montibeller haben an der Abstimmung nicht teilgenommen, nachdem diese bei der besagten Sitzung nicht anwesend waren. 2 / 20 38. Sitzung Gemeindevertretung vom 23. Mai 2019 2. Zustimmung zur Erweiterung der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage im Ortsteil „Scheibenkopf“ Beschlussvorlage: Das Grundstück Nr. 1994/3 von Manfred Ganahl ist vor kurzer Zeit geteilt worden und zwar in die Grundstücke Nr. 1994/4, Nr. 1994/3 und Nr. 1994/5. Das Grundstück Nr. 1994/4 wird bereits bebaut. Da über kurz oder lang mit weiteren Neubauten im Bereich der Grundstücke Nr. 1987/1, Nr. 1994/3, Nr. 1994/5 sowie im Bereich des Grundstückes Nr. 2006 gerechnet werden muss, wird für eine Erweiterung der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage plädiert. Dem vorliegenden Trassierungsvorschlag des Ingenieurbüros Breuß + Mähr, Koblach, zufolge, soll im Bereich der Grundstücke Nr. 1962/3, Nr. 1987/1, Nr. 1994/5 und Nr. 2006 ein neuer Schmutzwasser-Sammler, 160 PP, zur Verlegung kommen. Die Zustimmungserklärungen der betroffenen Grundeigentümer sind alle vorliegend. Mit der Verlegung dieses Schmutzwasser-Sammlers könnte, und zwar im Rahmen eines sogenannten „Anhängeverfahrens“ die Firma Berger + Brunner beauftragt werden, wobei diese bereits in der 22. bzw. 23. Kalenderwoche mit den Bauarbeiten beginnen könnte. Die Baukosten sind vom Ingenieurbüro Breuß + Mähr, Koblach, mit zirka 42.000, 00 Euro errechnet worden, wobei mit Förderbeiträgen von Bund und Land im Ausmaß von 33 % (20 % Land, 13 % Bund) gerechnet werden kann. Im Voranschlag für das Jahr 2019 sind unter der Haushaltsstelle „Errichtung der Ortskanalisation“ insgesamt 100.000, 00 Euro budgetiert. Es wird ersucht, die geplanten Bauarbeiten zu genehmigen und die dafür erforderlichen Geldmittel freizugeben. Beschluss: Anhand der vorliegenden Projektunterlagen erläutert der Bürgermeister das zur Realisierung anstehende Projekt im Detail. Alle anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung begrüßen in der Folge die geplante Erweiterung der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage im Bereich „Scheibenkopf“ und genehmigen eine Vergabe der in diesem Zusammenhang erforderlichen Arbeiten im Rahmen eines sogenannten Anhängeverfahrens an die Firma Berger + Brunner GmbH, Landeck. 3. Bezeichnung von Verkehrsflächen im Gemeindegebiet Vandans gemäß § 15 Abs. 3 und 4 des Vorarlberger Gemeindegesetzes – Ergänzung Beschlussvorlage: In der Sitzung am 16. Dezember 2010, Tagesordnungspunkt 2., hat die Gemeindevertretung Vandans gemäß § 15 Abs. 3 und 4 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 des Vorarlberger Gemeindegesetzes die Bezeichnung von Verkehrsflächen mit Namen beschlossen. Eine entsprechende Verordnung ist am 17. Dezember 2010 erlassen worden. Die gegenständliche Verordnung ist in den vergangenen Jahren schon mehrmals ergänzt worden. Über das Grundstück Nr. 1962/3, GB Vandans, verläuft eine Zufahrtsstraße, mit welcher mehrere Baugrundstücke erschlossen werden. Das eine oder andere dieser Grundstücke 3 / 20 38. Sitzung Gemeindevertretung vom 23. Mai 2019 soll schon in absehbarer Zeit bebaut werden. Die Zuweisung einer Hausnummer setzt die Bezeichnung dieser Zufahrtsstraße mit einem Namen voraus. Es wird daher ersucht, diese „Verkehrsfläche“ mit einem Namen zu bezeichnen. Zur Diskussion wird eine Benennung in „Josef-Plangger-Weg“ gestellt. Beschluss: Bürgermeister Burkhard Wachter erinnert eingangs, dass es eine E-Mail von Mag. Nadine Kasper vom 17. Oktober 2018 gebe, in der diese die Überlegung, nämlich eine Weganlage nach „Josef-Plangger“ zu benennen, geäußert habe. Josef Plangger habe in Innsbruck Theologie studiert und sei am 26. Juli 1925 zum Priester geweiht worden. Seine Primiz habe er in der Gemeinde Vandans gefeiert. Außerdem habe es zur Gemeinde Vandans immer einen besonderen Bezug gegeben, da er hier im Ort immer wieder als Urlaubsvertretung tätig und auch sein Vater als Leiter der Zollabteilung in Vandans tätig gewesen sei. Seine Eltern und auch er seien auf dem Friedhof in Vandans bestattet worden. Im Übrigen habe sich dieser auch einen Namen als Widerstandskämpfer unter dem NS-Regime gemacht. Nach einer kurzen Beratung sprechen sich alle Damen und Herren einstimmig für die Bennung der über das Grundstück Nr. 1962/3 führenden Weganlage als „Josef-Plangger-Weg“ aus. 4. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Schule und Kindergarten vom 17. April 2019 Beschlussvorlage: In der Sitzung am 17. April 2019 haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Schule und Kindergarten mit den Themen 1. Kindergarten: Festlegung des Betreuungsangebotes im Sommer 2019 2. Jause in der Kleinkinderbetreuung 3. Informationen zur personellen Situation im Kindergarten 4. Nachmittagsbetreuung in der Volksschule: Festlegung der Betreuungszeiten im Schuljahr 2019/2020 auseinander gesetzt. Es wird ersucht, zu den geäußerten Empfehlungen eine Entscheidung zu treffen beziehungsweise diese zum Beschluss zu erheben. Beschluss: Nachdem die vom Ausschuss für Schule und Kindergarten in der Sitzung am 17. April 2019 erarbeiteten Empfehlungen vom Bürgermeister im Detail erläutert worden sind, werden diese von allen Anwesenden, und zwar mittels Handzeichen, zum Beschluss erhoben. 5. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Raumplanung und Gemeindeeintwicklung vom 02. Mai 2019 4 / 20 38. Sitzung Gemeindevertretung vom 23. Mai 2019 Beschlussvorlage: In der Sitzung am 02. Mai 2019 haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Raumplanung und Gemeindeentwicklung mit den nachstehenden Anträgen auseinander gesetzt: 1. Stellungnahme zu der von DI Ulrich Grasmugg, Amtssachverständiger für Raumplanung und Baugestaltung, geäußerten Empfehlung, nämlich die verkehrsmäßige Erschließung der Grundstücke Nr. 1795/3, Nr. 1796/3 und Nr. 1805 bzw. 1806 neu zu konzipieren. 2. Stellungnahme zum Antrag vom 03. April 2019 von Herrn Roman Tagwercher, wohnhaft in 6773 Vandans, Gandenglaweg 3, um Änderung des Flächenwidmungsplanes und Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 94 m² aus dem Grundstück Nr. 245/2 von Paul Tagwercher von „Freifläche – Wald“ in „Freifläche –Sondergebiet (Holzlager)“. 3. Stellungnahme zum Antrag vom 09. April 2019 der Geschwister Pauline Ammann, Alois Neher und Oskar Neher, letzterer wohnhaft in 6773 Vandans, Schnapfaweg 5, um Änderung des Flächenwidmungsplanes und Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 489 m² aus dem Grundstück Nr. 1789 von „Bauerwartungsfläche – Wohngebiet“ in „Baufläche –Wohngebiet“. 4. Stellungnahme zum Antrag vom 16. April 2019 von Frau Isabell Scheucher, wohnhaft in 6794 Partenen, Silvrettastraße 68/1, um Änderung des Flächenwidmungsplanes und Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 187 m² aus dem Grundstück Nr. 1411/2 von „Bauerwartungsfläche – Wohngebiet“ in „Baufläche – Wohngebiet“. Es wird ersucht, zu den vorgenannten Anträgen eine Entscheidung zu treffen. Beschlüsse: 1. Stellungnahme zu der von DI Ulrich Grasmugg, Amtssachverständiger für Raumplanung und Baugestaltung, geäußerten Empfehlung, nämlich die verkehrsmäßige Erschließung der Grundstücke Nr. 1795/3, Nr. 1796/3 und Nr. 1805/1806 neu zu konzipieren. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: „Kurz und bündig erinnert der Vorsitzende an die Sitzung der Gemeindevertretung am 07. März 2019. Damals habe die Gemeindevertretung mehrere Änderungen des Flächenwidmungsplanes beschlossen. Unter anderem habe man auch Anträge auf Änderung der Flächenwidmung von Franz Brenner und Anita Schweiger, von Mag. Helmut Ganahl und von Amts wegen (Christoph Schapler) genehmigt. Nach der Genehmigung dieser Anträge durch die Gemeindevertretung seien diese in der Folge dem Amt der Vorarlberger Landesregierung zur aufsichtsbehördlichen Genehmigung vorgelegt worden. Schon bald nach Übermittlung dieser Anträge habe sich DI Ulrich Grasmugg, Amtssachverständiger für Raumplanung und Baugestaltung, telefonisch im Gemeindeamt gemeldet und die Amtsleiterin wissen lassen, dass die verkehrsmäßige Erschließung der Grundstücke Nr. 1795/3, Nr. 1796/3 und der Nrn. 1805 und 1806 nicht besonders gut durchdacht worden sei. Seiner Meinung nach müsse diese nochmals komplett überdacht werden. Am 17. April 2019, so nochmals der Vorsitzende, habe er dann persönlich bei DI Ulrich Grasmugg im Amt der Vorarlberger Landesregierung vorgesprochen, um dessen Vorstellungen zu erkunden. Wie schon am 15. April 2019 telefonisch deponiert, habe DI 5 / 20 38. Sitzung Gemeindevertretung vom 23. Mai 2019 Ulrich Grasmugg dabei neuerlich darauf gepocht, die verkehrsmäßige Erschließung der Liegenschaften Nr. 1795/3, Nr. 1796/3, Nr. 1806 und Nr. 1805 nochmals zu überdenken. Die vorliegenden Erschließungspläne seien seiner Meinung nach wenig bis gar nicht überlegt worden und fehlen diesen jegliche „Zukunftstauglichkeit“. Anhand eines Übersichtsplanes erläutert Bgm. Burkhard Wachter sodann die örtlichen Gegebenheiten und IST-Situation. Während das Wohnhaus „Schnapfaweg 4“ auf Grundstück Nr. .640/1 bzw. Nr. 1795/3 und das Wohnhaus „Schnapfaweg 6“ auf Grundstück Nr. .639 bzw. Nr. 1796/3 über den bereits bestehenden „Schnapfaweg“ erschlossen werden, soll das auf dem Grundstück Nr. 1806 nur zur Errichtung kommende Wohnhaus des Franz Brenner sowie jenes auf dem Grundstück Nr. .636 bzw. Nr. 1805 bestehende Wohnhaus „Gluandistraße 14“ über eine Weganlage erschlossen werden, die entlang der Grundstücksgrenze Nr. 1806 bzw. Nr. 1803/2 neu errichtet werden soll. In weiterer Folge präsentiert der Vorsitzende den Anwesenden den von DI Ulrich Grasmugg zur Diskussion gestellten Erschließungsvorschlag. Es ergibt sich dazu eine äußerst angeregte Diskussion. Nach einem Abwiegen aller Für und Wider, insbesondere auch einer detaillierten Auseinandersetzung mit den dortigen Grundbesitzverhältnissen, sprechen sich alle Anwesenden, einschließlich der beiden Grundbesitzer Franz Brenner und Christoph Schapler, dagegen aus, dem Erschließungsvorschlag von DI Ulrich Grasmugg näherzutreten. Diesem fehle, so der einhellige Tenor, jegliche Sinnhaftigkeit. Auch erachte man die gegebenen bzw. geplanten Erschließungsmöglichkeiten mehr als ausreichend. Im Sinne von platzsparenden Lösungen müsse man sich entschieden gegen eine Verbindung des „Schnapfaweges“ mit der neu entlang der Grundstücksgrenze Nr. 1806 bzw. 1803/2 zur Errichtung kommenden Erschließungsstraße aussprechen. Die jetzt bestehenden Erschließungen seien de facto seit Jahrzehnten so beziehungsweise so ähnlich bestehend und in jeder Hinsicht ausreichend. Es gebe zum jetzigen Zeitpunkt absolut keine Notwendigkeit, diese neu zu konzipieren oder gar neu zu planen bzw. zu trassieren.“ Entscheidung der Gemeindevertretung: Die Mitglieder des Raumplanungsausschusses haben sich nach einem Abwiegen aller Für und Wider, insbesondere auch einer detaillierten Auseinandersetzung mit den dortigen Grundbesitzverhältnissen, dagegen ausgesprochen, diesem Erschließungsvorschlag des Amtssachverständigen für Raumplanung und Baugestaltung näherzutreten. Dieser Betrachtung des Raumplanungsausschusses können sich auch alle anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung anschließen, zumal diesem jegliche Sinnhaftigkeit fehlt. Die bereits bestehenden Erschließungen werden nicht nur als ausreichend, sondern auch als grund- und bodensparende Lösungen beurteilt. Es wird keine Notwendigkeit gesehen, diese Erschließungen neu zu konzipieren bzw. neu zu planen. 2. Stellungnahme zum Antrag vom 03. April 2019 von Herrn Roman Tagwercher, wohnhaft in 6773 Vandans, Gandenglaweg 3, um Änderung des Flächenwidmungsplanes und Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 94 m² aus dem Grundstück Nr. 245/2 von Paul Tagwercher von „Freifläche – Wald“ in „Freifläche – Sondergebiet (Holzlager)“ – Nr. 02/2019 Antrag vom 03. April 2019: Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 94 m² aus dem Grundstück Nr. 245/2, GB Vandans, von „Freifläche – Wald“ in „Freifläche – Sondergebiet (Holzlager)“. Sachverhalt: 6 / 20 38. Sitzung Gemeindevertretung vom 23. Mai 2019 Wie vom Antragsteller bereits angeführt worden ist, befinden sich die Grundstücke Nr. 245/2, Nr. 245/3 und auch das Grundstück Nr. 246 alle im alleinigen Eigentum von Paul Tagwercher, dem Vater des Antragstellers. Die Grundstücke weisen laut Grundstücksdatenbank folgende Ausmaße auf: 245/2 - 976 m², Nr. 245/3 - 991 m² und Nr. 246 – 2.388 m². Alle diese genannten Grundstücke liegen in der Parzelle „Gandengla“. Auf den Grundstücken Nr. 245/3 und Nr. 245/2 befinden sich derzeit insgesamt 3 Objekte (1 Carport, 1 Lager- und Geräteschuppen, 1 Holzlager). Da sich hier im Amt keine Unterlagen finden lassen, aus denen eine Genehmigung dieser Objekte abgeleitet werden kann, muss von einer illegalen Errichtung derselben ausgegangen werden. Einer Forderung der Wildbach- und Lawinenverbauung entsprechend, müssen sowohl der Carport wie auch der Lager- und Geräteschuppen baldmöglichst abgetragen bzw. beseitigt werden. Für das bereits bestehende Holzlager ist dem Antragsteller die Einholung einer baupolizeilichen Bewilligung aufgetragen worden. Wie bereits vom Antragsteller ausgeführt worden ist, handelt es sich bei den Grundstücken Nr. 245/3 und Nr. 245/2 um Waldgrundstücke. Dem Vernehmen nach ist für jene Fläche, auf der seinerzeit das Holzlager errichtet worden ist, keine Rodungsbewilligung mehr erforderlich, da dieses bereits länger als 10 Jahre besteht. Die betreffende Fläche ist nicht mehr als Wald im Sinne des Forstgesetzes zu werten. Im Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans ist das baugegenständliche Grundstück Nr. 245/2 als „Rote Zone“ ausgewiesen. Mit E-Mail vom 06. März 2019 hat die Wildbach- und Lawinenverbauung zum Ausdruck gebracht, dass eine Umwidmung der vom Holzlager tangierten Fläche in „Freifläche – Sondergebiet (Holzlager)“ möglich ist, wobei im Umwidmungs- und Bauverfahren auf Folgendes hingewiesen werden müsse: „Da die Anlage vor der Erstellung des GZP Vandans (genehmigt 2001) errichtet worden ist und es sich um eine finanziell geringwerte Anlage, ausschließlich zur Lagerung von Holz, handelt. Die Anlage ist im Hochwasserfall des Rellsbaches stark gefährdet. Eine Beschädigung des Holzlagers und des gelagerten Holzes ist im Ereignisfall zu erwarten. Das daraus resultierende Risiko trägt der Antragsteller. Eine Gefährdung für Dritte ist durch das Holzlager aber im Ereignisfall nicht zu erwarten. Ein mögliches Schadereignis tritt selten ein. Die Anlage ist aufgrund der nahen Bestände durch Baumschlag gefährdet. Das Risiko trägt der Antragsteller. Eine Begutachtung durch die Forstabteilung wird für notwendig erachtet. Aus WLV-Sicht kann dann zugestimmt werden, wenn parallel zum laufenden Umwidmungsverfahren (Garage) auch die erforderlichen Verfahren für die Genehmigung des Holzlagers durchgeführt werden und der Abbruch des Geräteschuppens und des Carports auch bald durchgeführt werden (Zeitplan).“ Das Grundstück Nr. 245/2 grenzt direkt an den „Gandenglaweg“ an. Es ist somit verkehrsmäßig voll erschlossen. Mit dem vorliegenden Antrag ersucht der Antragsteller um Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 245/2 im Ausmaß von zirka 94 m² von „Freifläche – Wald“ in „Freifläche – Sondergebiet (Holzlager)“, damit für das bereits bestehende Objekt eine nachträgliche Baubewilligung beantragt werden kann. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 04. April 2019 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vorliegenden Antrag bis zum 19. April 2019 bei der Gemeinde Vandans eine Stellungnahme abzugeben. Innert der vorgegebenen Frist ist lediglich eine schriftliche Stellungnahme eingelangt, nämlich von der Wildbach- und Lawinenverbauung. Es kann folglich davon ausgegangen werden, dass von den übrigen Nachbarn keine Einwände gegen die beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes geäußert werden. 7 / 20 38. Sitzung Gemeindevertretung vom 23. Mai 2019 Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: „Das besagte Holzlager ist dem Vernehmen nach bereits vor Jahrzehnten errichtet worden, wobei eine Baubewilligung dafür nie erteilt worden ist. Der Antragsteller beabsichtigt dieses Versäumnis nachzuholen und nachträglich eine Baubewilligung zu erwirken. Das Vorliegen einer entsprechenden Flächenwidmung ist dafür Voraussetzung. Der Vater des Antragstellers, nämlich Herr Paul Tagwercher, der auch Eigentümer der baugegenständlichen Liegenschaft (Grundstück Nr. 245/2) ist, ist großer Waldbesitzer. Die Existenz solcher „Holzlager“ ist für diesen von großer Bedeutung. Da die baugegenständliche Teilfläche nicht mehr als Wald im Sinne des Forstgesetzes gewertet wird, spricht absolut nichts dagegen, diese baugegenständliche Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 245/2 im Ausmaß von zirka 94 m² von „Freifläche – Wald“ in „Freifläche – Sondergebiet (Holzlager)“ umzuwidmen. Mit der Ausweisung dieser Teilfläche als „Freifläche – Sondergebiet (Holzlager)“ wird die Voraussetzung geschaffen, das bereits bestehende Objekt baurechtlich zu genehmigen. Die Mitglieder des Raumplanungsausschusses sprechen sich einstimmig für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes, wie vom Antragsteller beantragt aus, und empfehlen der Gemeindevertretung eine Genehmigung des vorliegenden Antrages.“ Entscheidung der Gemeindevertretung: Die vom Ausschuss für Raumplanung und Gemeindeentwicklung geäußerten Argumente sind schlüssig und nachvollziehbar. Nach einer kurzen Beratung sprechen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für eine antragsgemäße Erledigung aus und genehmigen in diesem Zusammenhang die Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 94 m² aus dem Grundstück Nr. 245/2 von „Freifläche – Wald“ in „Freifläche – Sondergebiet (Holzlager“). 3. Stellungnahme zum Antrag vom 09. April 2019 der Geschwister Pauline Ammann, Alois Neher und Oskar Neher, letzterer wohnhaft in 6773 Vandans, Schnapfaweg 5, um Änderung des Flächenwidmungsplanes und Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 489 m² aus dem Grundstück Nr. 1789 von „Bauerwartungsfläche - Wohngebiet“ in „Baufläche – Wohngebiet“ – Nr. 03/2019. Antrag vom 09. April 2019: Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 489 m² aus dem Grundstück Nr. 1789, GB Vandans, von „Bauerwartungsfläche - Wohngebiet“ in „Baufläche – Wohngebiet“. Sachverhalt: Das Grundstück Nr. 1789, GB Vandans, steht im gemeinsamen Eigentum der Geschwister Pauline Ammann, Alois Neher und Oskar Neher. Laut Grundstücksdatenbank weist das Grundstück Nr. 1789 eine Fläche von 3.027 m² auf. Das genannte Grundstück liegt in der Parzelle „Außervens“, nördlich der Gluandistraße. Vom Grundstück Nr. 1789 ist im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans eine Teilfläche mit zirka 300 m² bereits als „Baufläche – Wohngebiet“, eine weitere Teilfläche mit zirka 489 m² als „Bauerwartungsfläche - Wohngebiet“ gewidmet. Die restliche Fläche ist im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans als „Freifläche – Freihaltegebiet“ gewidmet. Im Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans ist das genannte Grundstück als „Gelbe Zone“ ausgewiesen. Die verkehrsmäßige Erschließung des Grundstückes Nr. 1789 erfolgt über die öffentliche „Gluandistraße“, an die das besagte Grundstück direkt angrenzt. Das genannte 8 / 20 38. Sitzung Gemeindevertretung vom 23. Mai 2019 Grundstück ist sowohl an die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Vandans wie auch die Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Vandans angeschlossen. Mit dem vorliegenden Antrag ersuchen die Antragsteller um Umwidmung der bereits als „Bauerwartungsfläche – Wohngebiet“ gewidmeten Teilfläche im Ausmaß von zirka 489 m² aus dem Grundstück Nr. 1789 in „Baufläche – Wohngebiet“. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 12. April 2019 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vorliegenden Antrag bis zum 29. April 2019 bei der Gemeinde Vandans eine Stellungnahme abzugeben. Innert der vorgegebenen Frist sind keine schriftlichen Stellungnahmen eingelangt. Es kann folglich davon ausgegangen werden, dass von den Nachbarn keine Einwände gegen die beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes geäußert werden. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: „Vom Grundstück Nr. 1789 ist im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans bereits eine Teilfläche mit zirka 300 m² als „Baufläche – Wohngebiet“ und eine weitere Teilfläche mit zirka 489 m² als „Bauerwartungsfläche - Wohngebiet“ gewidmet. Die restliche Fläche ist im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans als „Freifläche – Freihaltegebiet“ gewidmet. Die bereits als „Baufläche – Wohngebiet“ ausgewiesene Teilfläche und die derzeit als „Bauerwartungsfläche – Wohngebiet“ ausgewiesene Teilfläche, zusammen zirka 785 m², sollen künftig ein Baugrundstück darstellen. Dem vorliegenden Antrag zufolge soll dieses neu gebildete Baugrundstück in weiterer Folge in das Eigentum von Frau Barbara Rhomberg übergehen, die dieses in absehbarer Zeit auch bebauen will. Die zur Umwidmung beantragte Teilfläche grenzt sowohl ost- wie auch westseitig an bereits bestehendes „Bauland“, sodass im gegenständlichen Fall von einer klassischen Lückenwidmung gesprochen werden kann. Das Baugrundstück, das nun mit dieser neuen Widmung entstehen soll, ist verkehrsmäßig voll erschlossen und verfügt über Anschlussmöglichkeiten an die öffentliche Wasserversorgung und die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage. Es wird somit voll und ganz den gemäß § 4 des Vorarlberger Baugesetzes an „Bauland“ geforderten Voraussetzungen entsprechen. Angesichts dieser Fakten beziehungsweise Gegebenheiten sprechen sich alle anwesenden Mitglieder des Raumplanungsausschusses für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes, wie von den Antragstellern beantragt, aus und empfehlen der Gemeindevertretung eine Genehmigung des vorliegenden Antrages.“ Entscheidung der Gemeindevertretung: Die vom Ausschuss für Raumplanung und Gemeindeentwicklung geäußerten Argumente sind schlüssig und nachvollziehbar. Nach einer kurzen Beratung sprechen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für eine antragsgemäße Erledigung aus und genehmigen in diesem Zusammenhang die Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 489 m² aus dem Grundstück Nr. 1789 in „Baufläche – Wohngebiet“. 4. Stellungnahme zum Antrag vom 16. April 2019 von Frau Isabell Scheucher, wohnhaft in 6794 Partenen, Silvrettastraße 68/1, um Änderung des Flächenwidmungsplanes und Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 187 m² aus 9 / 20 38. Sitzung Gemeindevertretung vom 23. Mai 2019 dem Grundstück Nr. 1411/2 von „Bauerwartungsfläche – Wohngebiet“ in „Baufläche – Wohngebiet“ – Nr. 05/2019. Antrag vom 16. April 2019: Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 187 m² aus dem Grundstück Nr. 1411/2, GB Vandans, von „Bauerwartungsfläche – Wohngebiet“ in „Baufläche – Wohngebiet“. Sachverhalt: Das Grundstück Nr. 1411/2, GB Vandans, steht im alleinigen Eigentum von Frau Isabell Scheucher. Laut Grundstücksdatenbank weist das Grundstück Nr. 1411/2 eine Fläche von 614 m² auf. Das genannte Grundstück liegt in der Parzelle „Untervens“, östlich der „Unteren Venserstraße“. Vom Grundstück Nr. 1411/2 ist im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans eine Teilfläche mit zirka 427 m² bereits als „Baufläche – Wohngebiet“, eine weitere Teilfläche mit zirka 187 m² als „Bauerwartungsfläche - Wohngebiet“ gewidmet. Im Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans ist das genannte Grundstück als „Gelbe Zone“ ausgewiesen. Die verkehrsmäßige Erschließung des Grundstückes Nr. 1411/2 erfolgt ausgehend von der „Unteren Venserstraße“ über das Grundstück Nr. 1411/1, wofür der Antragstellerin ein vertraglich gesichertes Geh- und Fahrrecht eingeräumt worden ist. Das genannte Grundstück ist sowohl an die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Vandans wie auch die Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Vandans angeschlossen. Mit dem vorliegenden Antrag ersucht die Antragstellerin um Umwidmung der bereits als „Bauerwartungsfläche – Wohngebiet“ gewidmeten Teilfläche im Ausmaß von zirka 187 m² aus dem Grundstück Nr. 1411/2 in „Baufläche – Wohngebiet“. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 19. April 2019 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vorliegenden Antrag bis zum 06. Mai 2019 bei der Gemeinde Vandans eine Stellungnahme abzugeben. Bis zum heutigen Tage sind keine Stellungnahmen der Nachbarn eingelangt. Es kann folglich davon ausgegangen werden, dass von diesen keine Einwände gegen die vom Antragsteller erbetene Änderung des Flächenwidmungsplanes erhoben werden. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: „Vom Grundstück Nr. 1411/2 ist im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans bereits eine Teilfläche mit zirka 427 m² als „Baufläche – Wohngebiet“ und eine weitere Teilfläche mit zirka 187 m² als „Bauerwartungsfläche - Wohngebiet“ gewidmet. Die bereits als „Baufläche – Wohngebiet“ ausgewiesene Teilfläche und die derzeit als „Bauerwartungsfläche – Wohngebiet“ ausgewiesene Teilfläche, zusammen zirka 614 m², sollen künftig ein Baugrundstück darstellen. Dem vorliegenden Antrag zufolge soll dieses Baugrundstück in weiterer Folge von der Eigentümerin, nämlich von Frau Isabell Scheucher, noch im heurigen Jahr bebaut werden. Die zur Umwidmung beantragte Teilfläche grenzt westseitseitig an bereits bestehendes „Bauland“, sodass im gegenständlichen Fall von einer klassischen Anschlusswidmung gesprochen werden kann. Das Baugrundstück, das nun mit dieser neuen Widmung entstehen soll, ist verkehrsmäßig voll erschlossen und verfügt über Anschlussmöglichkeiten an die öffentliche Wasserversorgung und die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage. Es wird somit voll 10 / 20 38. Sitzung Gemeindevertretung vom 23. Mai 2019 und ganz den gemäß § 4 des Vorarlberger Baugesetzes an „Bauland“ geforderten Voraussetzungen entsprechen. Angesichts dieser Fakten beziehungsweise Gegebenheiten sprechen sich mit Ausnahme von Armin Wachter alle anwesenden Mitglieder des Raumplanungsausschusses für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes, wie von der Antragstellerin beantragt, aus und empfehlen der Gemeindevertretung eine Genehmigung des vorliegenden Antrages.“ Entscheidung der Gemeindevertretung: Die vom Ausschuss für Raumplanung und Gemeindeentwicklung geäußerten Argumente sind schlüssig und nachvollziehbar. Nach einer kurzen Beratung sprechen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung mit 21 : 1 Stimme für eine antragsgemäße Erledigung aus und genehmigen in diesem Zusammenhang die Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 187 m² aus dem Grundstück Nr. 1411/2, GB Vandans, von „Bauerwartungsfläche – Wohngebiet“ in „Baufläche – Wohngebiet“. 6. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Jugend, Familie und Soziales vom 14. Mai 2019 Beschlussvorlage: In der Sitzung am 14. Mai 2019 haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Jugend, Familie und Soziales mit den Themen 1. Spiel- und Freiraumkonzept: Maßnahmen beim Spielplatz „Gemsle“ 2. Freiwilligentag 2019 und 3. Jugendraum Vandans auseinander gesetzt. Es wird ersucht, zu den geäußerten Empfehlungen eine Entscheidung zu treffen beziehungsweise diese zum Beschluss zu erheben. Beschluss: Nachdem die vom Ausschuss für Jugend, Familie und Soziales in der Sitzung am 14. Mai 2019 erarbeiteten Empfehlungen vom Vorsitzenden, nämlich Mag. Johannes Wachter, erläutert worden sind, werden diese von allen Anwesenden, und zwar mittels Handzeichen, zum Beschluss erhoben. 7. Verordnung der Gemeindevertretung über die Ausweisung von Maisäßgebieten (Maisäßgebietsverordnung) Beschlussvorlage: Seit der Änderung im Raumplanungsgesetz im Mai 2015 kann die Gemeindevertretung gemäß § 16 (Ferienwohnungen) (4) lit d) die Nutzung des Wohnteils eines Maisäß-, Vorsäß- oder Alpgebäudes auf Antrag eines Eigentümers per Bescheid bewilligen, wenn das 11 / 20 38. Sitzung Gemeindevertretung vom 23. Mai 2019 Gebäude in einem mit Verordnung der Gemeindevertretung ausgewiesenen Maisäß-, Vorsäß- oder Alpgebiet liegt, die ortsübliche landwirtschaftliche Bewirtschaftung der dem Antragsteller gehören-den landwirtschaftlichen Flächen in diesem Gebiet gesichert ist und die Wirtschaftsgebäude erhalten werden. In den Gemeinden Gaschurn und Schruns sind zwischenzeitlich die Maisäßgebietsausweisungen abgeschlossen. Nach Meinung von Dr. Leo Walser, Bezirkshauptmann a.D., sollten auch in den anderen Gemeinden möglichst alle im Kulturlandschaftsinventar Montafon (KLIM) erfassten Maisäßgebiete mit Verordnung nach § 16 Abs. 4 lit d) als „erhaltenswerte Kulturlandschaften“ ausgewiesen und damit in mehrfacher Hinsicht aufgewertet und gesichert werden. Eine talschaftsweite Maisäßgebietsausweisung nach dem Raumplanungsgesetz würde im Hinblick auf die Zulässigkeit oder Bewilligungsmöglichkeit von Nutzungen für Ferienwohnzwecke zu mehr Rechtssicherheit führen und hätte gemeindeübergreifend eine raumplanungs- und baurechtliche Vergleichbarkeit zur Folge. Es wird empfohlen, die dieser Beschlussvorlage angeschlossene Verordnung zu erlassen. Beschluss: Anhand des vorliegenden Erläuterungsberichtes sowie der einzelnen Lagepläne informiert der Bürgermeister über die Hintergründe beziehungsweise über die Beweggründe, die für die Erlassung einer solchen Verordnung sprechen. Nach dem vom Vorsitzende einige Fragen grundsätzlicher Natur beantwortet worden sind, sprechen sich alle Anwesenden, und zwar mittels Handzeichen, für die Erlassung nachstehender Verordnung aus: VERORDNUNG der Gemeindevertretung der Gemeinde Vandans über die Ausweisung von Maisäßgebieten (Maisäßgebietsverordnung) Auf Grund des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 23. Mai 2019, wird gemäß § 16 Abs. 4 lit d) des Raumplanungsgesetzes, LGBl. Nr. 39/1996, in der Fassung LGBl. Nr. 4/2019, verordnet: Die in den Anlagen Plan vom 28.02.2019, M 1 : 1.000, „01 Maisäßgebiet Banella“, Plan vom 04.03.2019, M 1 : 2.000, „02 Maisäßgebiet Ganeu“, Plan vom 28.02.2019, M 1 : 1.000, „03 Maisäßgebiet Grubes“, Plan vom 28.02.2019, M 1 : 1.000, „04 Maisäßgebiet Haggen“, Plan vom 28.02.2019, M 1 : 1.000, „05 Maisäßgebiet Mansaura“, Plan vom 28.02.2019, M 1 : 1.000, „06 Maisäßgebiet Mazutt“, Plan vom 28.02.2019, M 1 : 1.000, „07 Maisäßgebiet Muleriensch“, Plan vom 28.02.2019, M 1 : 1.000, „08 Maisäßgebiet Rells I“, Plan vom 28.02.2019, M 1 : 1.000, „09 Maisäßgebiet Rells II“, Plan vom 28.02.2019, M 1 : 1.000, „10 Maisäßgebiet Oberer Schandang“, Plan vom 28.02.2019, M 1 : 1.000, „11 Maisäßgebiet Unterer Schandang“, Plan vom 28.02.2019, M 1 : 1.000, „12 Maisäßgebiet Valehr“, farblich markierten Gebiete werden als Maisäßgebiete ausgewiesen. 12 / 20 38. Sitzung Gemeindevertretung vom 23. Mai 2019 8. Änderung der Kanalordnung vom 18. März 2011 Beschlussvorlage: Die heute gültige Kanalordnung ist von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 17. März 2011 beschlossen worden. Bereits am darauffolgenden Tag (18. März 2011) ist diese dann kundgemacht worden. In der täglichen Anwendung dieser Kanalordnung zeigte sich, dass diese einiger Ergänzungen/Änderungen bedarf. Die seit dem Jahr 2011 gültige Kanalordnung ist daher von der Verwaltung im Sinne des angeschlossenen Vorschlages überarbeitet worden. Es wird nun ersucht, eine Neufassung dieser Kanalordnung im Sinne des vorerwähnten Vorschlages zu beschließen. Beschluss: In kurzen Zügen erläutert der Bürgermeister die geplanten Änderungen/Ergänzungen und verdeutlicht die Notwendigkeit, eine neue Verordnung unter Berücksichtigung dieser besagten Änderungen bzw. Ergänzungen zu erlassen. Mittels Handzeichen sprechen sich sodann alle anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung für die Erlassung einer neuen Kanalordnung, wie im Anhang ersichtlich, aus. 9. Änderung der Wassergebührenordnung vom 18. März 2011 Beschlussvorlage: Die heute gültige Wassergebührenordnung ist von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 17. März 2011 beschlossen worden. Bereits am darauffolgenden Tag (18. März 2011) ist diese dann kundgemacht worden. In der täglichen Anwendung dieser Wassergebührenordnung zeigte sich, dass diese einiger Ergänzungen/Änderungen bedarf. Die seit dem Jahr 2011 gültige Wassergebührenordnung ist daher von der Verwaltung im Sinne des angeschlossenen Vorschlages überarbeitet worden. Es wird ersucht, eine Neufassung dieser Wassergebührenordnung im Sinne des vorerwähnten Vorschlages zu beschließen. Beschluss: Auch im gegenständlichen Fall erläutert der Vorsitzende in kurzen Zügen die geplanten Änderungen/Ergänzungen und verdeutlicht die Notwendigkeit, eine neue Verordnung unter Berücksichtigung dieser besagten Änderungen bzw. Ergänzungen zu erlassen. Mittels Handzeichen sprechen sich sodann neuerlich alle anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung für die Erlassung einer neuen Wassergebührenordnung, wie im Anhang ersichtlich, aus. 13 / 20 38. Sitzung Gemeindevertretung vom 23. Mai 2019 10. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Gesetz über eine Änderung des Vergabenachprüfungsgesetzes b) ein Gesetz über eine Änderung des Zweitwohnsitzabgabegesetzes c) ein Gesetz über eine Änderung des Kindergartengesetzes d) ein Gesetz über eine Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes e) ein Gesetz über eine Änderung des Parkabgabegesetzes f) ein Gesetz über eine Änderung des Bauproduktegesetzes Beschlussvorlage: Diese Beschlüsse wurden vom Landtag am 03. April bzw. 08. Mai 2019 für nicht dringlich erklärt. Sie unterliegen daher der Volksabstimmung, wenn eine solche innerhalb von 8 Wochen nach obigem Tag verlangt wird (Art. 35 der Landesverfassung). Ein solches Verlangen kann unter anderem von wenigstens 10 Gemeinden aufgrund von Gemeindevertretungsbeschlüssen gestellt werden. Sofern zum vorliegenden Gesetz die Durchführung einer Volksabstimmung verlangt wird, hat dies die Gemeindevertretung zu beschließen. Beschluss: Alle anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung sprechen sich dafür aus, diesen nicht dringlichen Beschluss des Vorarlberger Landestages keiner Volksabstimmung zu unterziehen. 11. Berichte und Allfälliges Der Bürgermeister berichtet, dass  die Totalphütte, trotz Lawinenschaden im Jänner, am 14. Juni 2019 offiziell wieder öffne und die Hütte von Christian Beck und seinem Team bewirtet werde. Bedingt durch den Lawinenschaden beschränke sich das Angebot an Schlafplätzen bis auf weiteres auf 34.  es vom ORF Vorarlberg das Ansinnen gebe, im heurigen Jahr den Lünersee bzw. das Gebiet um den Lünersee im Rahmen der Fernsehproduktion „9 Plätze – 9 Schätze“ als eine von 3 Vorarlberger Bewerbungen ins Rennen zu schicken.  es am Mittwoch, dem 22. Mai 2019 in Bürs einen weiteren Informationsabend zum Projekt „Naturpark Rätikon“ gegeben habe. Die Vandanser Beteiligung sei mit 5 Vertretern (Johannes Schmid, Mag. Johannes Wachter, Florian Küng, Thomas Slovik und Burkhard Wachter) mehr als erfreulich gewesen. Am 21. Juni 2019 werde dann das Ergebnis dieser Machbarkeitsstudie präsentiert. Unter Punkt „Allfälliges“ ergeben sich folgende Wortmeldungen: 14 / 20 38. Sitzung Gemeindevertretung vom 23. Mai 2019 Armin Wachter: Von der Voralpe Tschöppa sind in den letzten Jahren einige Projekte realisiert worden, so zum Beispiel die Errichtung einer neuen Hirtenhütte, eines neuen Stallgebäudes, die Sanierung eines bestehenden Stalles, die Errichtung eines Lawinenschutzdammes, die Versorgung der Alpgebäude mit elektrischer Energie und anderes mehr. Wenn es aus dem Kreise der Gemeindevertretung Interesse dafür gibt, kann ich eine Besichtigung vor Ort organisieren. Antwort des Bürgermeisters: Von den Verantwortlichen der Voralpe Tschöppa ist in den letzten Jahren wirklich Großartiges geleistet worden. Deren Einsatz verdient uneingeschränktes Lob und Anerkennung. Trotz diesen enormen Investitionskosten ist die finanzielle Situation der Voralpe noch immer äußerst erfreulich. Armin Wachter: Der Fußweg von der Alpe Platzis ins Rellstal ist noch immer in einem äußerst desolaten Zustand. Im Zusammenhang mit der Errichtung des Kraftwerkes Rells hat sich die Vorarlberger Illwerke AG der Alpe Lün gegenüber verpflichtet, diesen Weg „viehtriebstauglich“ auszubauen. Leider ist bis zum heutigen Tage nichts geschehen. Die Alpe Lün wäre ohne Zweifel dankbar, wenn die Gemeinde bei der Vorarlberger Illwerke AG eine Erledigung urgieren könnte. Antwort des Bürgermeisters: Wenn es von der Alpe Lün tatsächlich einen Wunsch auf Intervention gibt, komme ich einem solchen gerne nach. Armin Wachter: Sowohl aus eigenen Feststellungen wie auch aus Schilderungen anderer weiß ich, dass es im heurigen Winter massiven Wildverbiss gegeben hat. Dem Vernehmen nach soll es aus diesem Grunde eine Waldbegehung mit der Forstbehörde geben. Kann die Gemeinde auf die Verantwortlichen der Jagd beziehungsweise die Jagdnutzungsberechtigten entsprechend einwirken? Antwort des Bürgermeisters: Dass es im vergangenen Winter vielerorts starken Wildverbiss gegeben hat, ist mir bekannt. Auch der Forstbehörde ist dieser Umstand bekannt. Genau aus diesem Grunde wird es am 17. Juni 2019 eine Waldbegehung mit Vertretern der Forstbehörde, des Wildbiologen, den Jagdnutzungsberechtigten und den Jagdverfügungsberechtigten geben. Persönlich bin ich davon überzeugt, dass der derzeitige Wildbestand deutlich über dem avisierten Zielbestand liegt. Die Jagdnutzungsberechtigten sind meiner Meinung nach anzuhalten, entsprechend zu reagieren und vermehrte Abschüsse zu tätigen. Armin Wachter: In der Sitzung am 04. April 2019 ist den Damen und Herren der Gemeindevertretung das Projekt „Kulturstadel Rätikonstraße“ präsentiert worden. Für die Familie Reimund Wachter möchte ich deponieren, dass es mit dieser keine Gespräche gegeben hat, die das gezeigte Projekt in dieser Form bzw. den jetzt geplanten Veranstaltungsrahmen widergeben. Mein Bruder Bertram Wachter beabsichtigt die Errichtung eines weiteren Stalles (Laufstall). Im Rahmen der diesbezüglichen Bauverhandlung hat die Anrainerin Dr. Elisabeth Brändle die Errichtung einer massiven, meiner Meinung nach überdimensionierten Begrenzungsmauer gefordert. Antwort des Bürgermeisters: Ich selber habe schon zweimal an die Anrainerin appelliert, mit der Familie Wachter Kontakt aufzunehmen und diese über die Umbaupläne und das Projekt „Kulturstadel“ zu informieren. Ob dies schon geschehen ist oder noch geschehen wird, kann ich nicht sagen. Aus welchen Gründen die Anrainerin Dr. Brändle eine solche Begrenzungsmauer gefordert hat, ist mir ebenfalls nicht bekannt. Klaus Dreier: Die jetzt verordnete Einbahnregelung auf Teilen der St. Antonerstraße mag inhaltlich und rechtlich in Ordnung sein. Die diesbezügliche Beschilderung ist meiner Meinung nach alles andere als verständlich. Antwort des Bürgermeistes: Noch bevor diese Beschilderung angebracht worden ist, habe ich meine Bedenken bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz deponiert. Damals sind meine Bedenken von der besagten Behörde negiert worden. Zwischenzeitlich gibt es Informationen, dass die erwähnte Beschilderung überarbeitet bzw. evaluiert werden soll. 15 / 20 38. Sitzung Gemeindevertretung vom 23. Mai 2019 12. Alten- und Pflegeheim Vandans: Rückerstattung von besonderen Bedarfszuweisungen aufgrund der Heimschließung und Beratungen/Entscheidungen zum beabsichtigten Verkauf der Immobilie (vertraulich!) Beschlussvorlage: Im Jahre 2009 hat die Gemeinde Vandans das Alten- und Pflegeheim „Schmidt“ käuflich erworben. Zum Erwerb dieses Objektes bzw. der Liegenschaften hat die Gemeinde Vandans vom Amt der Vorarlberger Landesregierung Bedarfszuweisungen in Höhe von 672.262, 00 Euro erhalten und zwar unter der Bedingung, dieses über einen Zeitraum von mindestens 25 Jahren als solches zu nutzen. Das Alten- und Pflegeheim „Schmidt“ in Vandans ist seit dem Jahr 2009 von der „St. AnnaHilfe für ältere Menschen GmbH“ betrieben worden. Im Dezember 2018 übersiedelten alle Bewohner des „Alten- und Pflegeheimes Schmidt“ in Vandans in das neue Seniorenheim Bartholomäberg. Am 19. Februar 2019 wurde das Alten- und Pflegeheim „Schmidt“ von der „St. Anna-Hilfe für ältere Menschen GmbH“ geräumt und das Objekt wieder in den Besitz der Gemeinde Vandans übergeben. Gemäß der Zusage vom 15. Dezember 2009 sind für den Fall, dass das Seniorenheim nicht bis zum Jahre 2034 als Alters- und Pflegeheim genutzt wird, für den Zeitraum der anderweitigen Nutzung 4 % der ursprünglichen Förderung pro Jahr an das Land zu refundieren. Mit Schreiben vom 25. März 2019 teilt das Amt der Vorarlberger Landesregierung mit, dass das Pflegeheim „Schmidt“ im Zeitraum vom 21.09.2009 bis 17.12.2018 (9 ¼ Jahre) von der Liebenau Stiftung Österreich gGmbH gemäß dem Förderungszweck als Pflegeheim betrieben worden ist. Für jedes Jahr (= 15 ¾ Jahre) der nicht mehr förderungsgemäßen Verwendung müssen nunmehr 4 % zurückerstattet werden, das sind somit 63 %, gerundet 423.525, 00 Euro der 2009 gewährten Förderung (672.262, 00 Euro). Auf Ersuchen der Gemeinde Vandans hat sich die Vorarlberger Landesregierung bereit erklärt, die Rückzahlung des offenen Betrages in Form von Teilzahlungen für die Dauer von 5 oder 10 Jahren zu ermöglichen. Sollte sich jedoch in den nächsten 5 oder 10 Jahren ein Verkauf oder eine sonstige mit entsprechend hohen Einnahmen verbundene Verwertung des Gebäudes ergeben, müsste aus diesen Erlösen zuerst die sofortige Abdeckung der noch offenen zurückzuerstattenden Bedarfszuweisungen erfolgen. Nach den Bedarfszuweisungsrichtlinien besteht zudem die Verpflichtung, die während dieser 5 oder 10 Jahre noch nicht zurückerstatteten besonderen Bedarfszuweisungen mit dem jeweils geltenden Referenzzinssatz, das sind derzeit 0, 65 % p.a., kontokorrentmäßig zu verzinsen. Es wird daher ersucht, zum vorliegenden Angebot der Vorarlberger Landesregierung eine Entscheidung zu treffen. Darüber hinaus sollten im Zusammenhang mit der geplanten Nachnutzung des Objektes klare und unmissverständliche Aussagen getätigt und allfällige Verkaufsbedingungen festgelegt werden. Beschluss: Die Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgen „vertraulich“. Die Beschlüsse dazu werden in der „vertraulichen Verhandlungsschrift“ festgehalten. 16 / 20 38. Sitzung Gemeindevertretung vom 23. Mai 2019 13. Friedhof Vandans: Neuerrichtung von weiteren Urnengräbern Beschlussvorlage: Im Jahre 2016 wurden von der Gemeinde Vandans auf dem Grundstück Nr. 73/4 bzw. 2181/2 insgesamt 36 neue Urnengräber (siehe Foto) errichtet. Von diesen 36 Urnengräbern sind zwischenzeitlich 32 belegt worden. Im Augenblick stehen also noch 4 freie Urnengräber zur Verfügung. Die Errichtung von 36 neuen Urnengräbern, also 2 Reihen, ist angesichts des anhaltenden Trends zu Feuerbestattungen mehr als ein Gebot der Stunde. Es wird daher ersucht, der Neuerrichtung von 36 Urnengräbern die Zustimmung zu erteilen und „Folgeaufträge“ an die damals tätigen Unternehmen, nämlich die Firma Höfle, Götzis, und die Firma Mallitsch, Bludenz, auf Basis der vorliegenden Angebote zu genehmigen. Im Voranschlag für das laufende Jahr ist für „Neubauten und Erweiterung von Friedhöfen“ ein Betrag von 100.000, 00 Euro enthalten. Vom Land Vorarlberg kann mit Förderbeiträgen in Höhe von 31, 5% (24 % Bedarfszuweisungen und 7, 5 % Strukturförderung) gerechnet werden. Beschluss: Angesichts der vom Bürgermeister geschilderten Notwendigkeit, sprechen sich alle Anwesenden für eine sofortige Erweiterung des Urnenfriedhofes aus und genehmigen die damit im Zusammenhang stehenden Auftragsvergaben an die Firma Höfle, Götzis, sowie an die Firma Mallitsch, Bludenz, auf Basis der vorliegenden Angebote vom 07. Mai 2019 (Höfle) und 15. Mai 2019 (Mallitsch). 14. Zusätzliche Anbindung des Ortsteiles Vens an die L188; Machbarkeitsstudie Beschlussvorlage: Mit Schreiben vom 17. Mai 2019, eingelangt am 22. Mai 2019, ersucht die Fraktion „Gemeinsam für Vandans“ um Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes bei der Sitzung am 23. Mai 2019 und zwar: „In der Sitzung am 18. Oktober 2018 hat die Gemeindevertretung von Vandans einstimmig einem Wunsche bzw. einer Forderung der Vorarlberger Landesregierung entsprochen und sich für eine Einbahnregelung im Bereich der St. Antonerstraße ausgesprochen. Angesichts der gegebenen Situation (z.B. schlechte Einfahrtsbedingungen in die L 188, fehlende Begegnungsmöglichkeiten, weil beidseitig ein Zaun) war diese Entscheidung der Gemeindevertretung richtig und notwendig. Die zwischenzeitlich in Kraft getretene Verkehrsregelung bzw. die Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen stößt jedoch auf völliges Unverständnis. Benützer der St. Antonerstraße (von Vandans her) sollten jedenfalls schon wesentlich früher darauf aufmerksam gemacht werden, dass eine Einfahrt in den letzten Teil der St. Antonerstraße verboten ist. Unsere Fraktion hält die Schaffung einer weiteren Verkehrsanbindung des Ortsteiles „Vens“ aufgrund seiner Größe an das höherrangige Straßennetz, sprich an die L 188, für eine unbedingte Notwendigkeit. Der Ortsteil „Vens“ hat mehr Einwohner als 45 Vorarlberger Gemeinden, darunter sämtliche Gemeinden des Arlbergs, des Großen Walsertals, des 17 / 20 38. Sitzung Gemeindevertretung vom 23. Mai 2019 Klostertals und des Brandnertals. Die Böschisstraße ist keine wirkliche Alternative zur früheren Anbindung über die St. Antonerstraße. Anstatt eine entsprechende Petition zu verfassen, wie dies in der Sitzung am 18. Oktober 2018 angedacht worden ist, fordern wir, die Mandatarinnen und Mandatare der Fraktion „Gemeinsam für Vandans“, die unverzügliche Beauftragung eines Verkehrsplaners mit einer Machbarkeitsstudie. Wir alle sind davon überzeugt, dass nur bei Vorliegen einer fachlich fundierten Machbarkeitsstudie bei der Verkehrsabteilung der Vorarlberger Landesregierung der notwendige Druck auf Realisierung einer weiteren Ortsanbindung erzeugt werden kann. Angesichts der Dringlichkeit bitten wir daher um Aufnahme eines entsprechenden Tagesordnungspunktes bei der kommenden Sitzung der Gemeindevertretung.“ Beschluss: In kurzen Statements begründen der Bürgermeister einerseits sowie Mag. Johannes Wachter für die Fraktion „Gemeinsam für Vandans“ andererseits die Beweggründe für diesen Antrag und umreißen die nunmehrigen Verkehrsanbindungen des Ortsteiles „Vens“ an das höherrangige Straßennetz. Während die Ortsteile „Rodund“, „Innerbach“ und „Zwischenbach“ einschließlich dem Ortszentrum mit insgesamt 3 Zufahrtsstraßen an die L 188 angebunden seien, gebe es für den Ortsteil „Vens“ keine einzige, die in qualitativer Hinsicht mit diesen verglichen werde könne. Die bestehende Anbindung an die L 188 über die Böschisstraße könne nur von einem kleinen Teil der Bevölkerung offiziell genutzt werden. Und da die Böschisstraße auch Teil des regionalen Radwegenetzes darstelle, sei diese Lösung ohnehin alles andere als optimal. Auch die jetzige Zufahrtsmöglichkeit über die St. Antonerstraße stelle nicht mehr als eine Notlösung dar. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner des Ortsteiles „Vens“ müsse jeden Tag eine stattliche Anzahl an Mehr-Kilometern in Kauf nehmen, wenn er Richtung Bludenz fahren wolle. Die verkehrstechnische Anbindung des Ortsteiles „Vens“, so das einhellige Resümee, sei mehr als verbesserungswürdig. Weil eine neue Verkehrsanbindung in den Ortsteil „Vens“ jedenfalls über 2 Gemeinden führen werde, müsse jedenfalls beim Amt der Vorarlberger Landesregierung ein Antrag auf Errichtung einer weiteren Landesstraße eingebracht werden. Um schneller zu einer Lösung zu kommen, soll einem solchen Antrag auch gleich eine fachlich fundierte und seriös arbeitete Machbarkeitsstudie beigelegt werden. Namens der Fraktion „Gemeinsam für Vandans“ bitte man daher, die Vergabe einer solchen Machbarkeitsstudie zu unterstützen und heute eine solche Auftragsvergabe zu genehmigen. Mehrere Sprecher der beiden Fraktionen „Gemeinsam für Vandans“ und „An frischa Loft“ begrüßen in der Folge die Erarbeitung einer solchen Machbarkeitsstudie und die damit einhergehende Überlegung, mit einer solchen die Vorarlberger Landesregierung zu einem raschen Handeln aufzufordern. Alle anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung genehmigen in der Folge einen finanziellen Rahmen in der Größenordnung von 10.000, 00 bis 15.000, 00 Euro für eine solche Machbarkeitsstudie und die Einholung von 2 – 3 Angeboten. Die Mitglieder des Gemeindevorstandes werden gleichzeitig zur Vergabe eines solchen Auftrages, und zwar nach Vorliegen der vorerwähnten Angebote, ermächtigt. 15. Schaffung eines neuen Jugendtreffs; Bereitstellung der dafür erforderlichen Geldmittel aus dem Talschaftsfonds; Rasche Umsetzung des längst versprochenen Jugend- und Skaterplatzes; Umsetzung durch den Stand Montafon Beschlussvorlage: 18 / 20 38. Sitzung Gemeindevertretung vom 23. Mai 2019 Mit Schreiben vom 17. Mai 2019, eingelangt am 22. Mai 2019, ersucht die Fraktion „Gemeinsam für Vandans“ um Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes bei der Sitzung am 23. Mai 2019 und zwar: „Die offene Jugendarbeit JAM leistet für die Jugendlichen der Talschaft mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln Außerordentliches. Leider muss aufgrund eines Eigentümerwechsels der jetzige Standort in Schruns voraussichtlich im März 2020 aufgegeben werden. Da bereits die Planungen für das nächste Jahr beginnen und auch ein allfälliger Umzug berücksichtigt werden muss, darf keine weitere Zeit mehr vergeudet werden. Ohne festen Fahrplan und ohne Aussicht auf eine neue, langfristige Lösung, fürchten wir um den Fortbestand des JAMs und die Weiterbeschäftigung der dort äußerst erfolgreich Tätigen. Die Suche nach einem neuen JAM-Standort sollte daher allen Montafoner Gemeinden ein Herzensanliegen sein. Angesichts der Tatsache, dass der seit Jahren den Jugendlichen in Aussicht gestellte Jugend- und Skaterplatz (beim Schrunser Fußballzentrum) jetzt wieder nicht zur Realisierung kommen soll und bei der letzten Befragung der Montafoner Jugendlichen von den Jugendlichen unserer Gemeinde Wünsche, wie zum Beispiel  Schaffung eines eigenen Jugendraums,  verbesserte Nutzung des Jugendtreffs JAM sowie  Schaffung eines Bewegungsparcour beim Schwimmbad geäußert worden sind, soll der Bürgermeister beauftragt werden, in der nächsten Sitzung der Standesvertretung diese Themen zur Sprache zu bringen und gleichzeitig namens der Gemeinde Vandans  die Schaffung eines neuen Jugendtreffs,  die Bereitstellung der dafür erforderlichen Geldmittel aus dem Talschaftsfonds und  die rasche Umsetzung des längst versprochenen Jugend- und Skaterplatzes zu fordern. Als alternativen Standort zum zuletzt geplanten Jugend- und Skaterplatz an der L188 sollte unserer Meinung nach nochmals die nördlich vom Rätikonbad Vandans gelegene Wiese, die derzeit landwirtschaftlich genützt wird, ins Spiel gebracht werden. Angesichts der Dringlichkeit bitten wir daher um Aufnahme eines entsprechenden Tagesordnungspunktes bei der kommenden Sitzung der Gemeindevertretung.“ Beschluss: Über alle Fraktionsgrenzen hinweg bescheinigen die anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung dem Team im JAM und der offenen Jugendarbeit im Montafon insgesamt ein großartiges Engagement, vollen Einsatz und tolle Leistungen. Angesichts der famosen Frequenzen im JAM, so der einhellige Tenor, sei äußerst verwunderlich, dass man sich innert der Standesvertretung nicht mehr Gedanken über dessen Weiterbestand und die Zukunft des dort tätigen Teams insgesamt mache. Jetzt, wo sich die offene Jugendarbeit im Montafon auf einem Rekordhoch befinde, brauche diese und das Team im JAM von der politischen Seite klare Bekenntnisse und breite Unterstützung. 19 / 20 38. Sitzung Gemeindevertretung vom 23. Mai 2019 Diese klaren Bekenntnisse und diese breite Unterstützung der politisch Verantwortlichen, so die Auffassung der Anwesenden, vermisse man eindeutig beziehungsweise lasse diese zu wünschen übrig. Angesichts dessen wird der Bürgermeister beauftragt, im Namen der Gemeinde Vandans in der Standesvertretung entsprechende Anträge einzubringen, nämlich a) einen neuen Jugendtreff im Zentrum des Montafons zu schaffen und b) die dafür erforderlichen Geldmittel aus dem Talschaftsfonds bereitzustellen. Außerdem, so die einhellige Meinung der Anwesenden, soll sich der Bürgermeister der Gemeinde Vandans für eine rasche Realisierung des längst versprochenen Jugend- und Skaterplatzes stark machen und als alternativen Standort zum zuletzt genannten Standort an der L 188 die nördlich des Rätikonbades Vandans gelegene Wiese ins Spiel bringen. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt Bgm. Burkhard Wachter allen für ihr Kommen sowie die konstruktive Mitarbeit und schließt um 23.10 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: Eveline Breuß Burkhard Wachter, Bgm. 20 / 20 38. Sitzung Gemeindevertretung vom 23. Mai 2019