20111124_GVE018

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 19:38
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2011-11-24
Erscheinungsdatum 2011-11-24
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Syntax Error: Expected the optional content group list, but wasn't able to find it, or it isn't an Array GEMEINDEAMT VANDANS Verhandlungsschrift aufgenommen am 24. November 2011 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anlässlich der 18. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 17. November 2011 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Michael Zimmermann, Luzia Klinger, Mag. Christian Egele (ab 20.10 Uhr), Josef Maier, Florian Küng, DI Alois Kegele, Mag. Klaus Neyer, Günter Fritz, Ulrike Bitschnau, Thomas Amann, Ernst Stejskal, Thomas Maier, Werner Vergut, Peter Scheider, Stefan Jochum, Markus Pfefferkorn, Rupert Platzer, Rita Zint, Leo Brugger sowie die Ersatzleute Martin Burtscher, Manfred Blenke, Ingeborg Dobler und Johann Bleiner. Entschuldigt: Schriftführerin: MMag. Eva-Maria Hochhauser, Wilfried Dönz, Manfred Schapler, Martin Tschabrun GBed. Eveline Breuß Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 18. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin, sowie die sehr zahlreich anwesenden Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 17. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 20. Oktober 2011 2. Entscheidung zur Erweiterung der Wasserversorgungsanlage 3. Ortsfeuerwehr Vandans: Genehmigung einer Ausschreibung zur Anschaffung eines Versorgungsfahrzeuges mit Bergeausrüstung und Wechselladesystem 4. Entscheidung zum Ansuchen der Pfarre Vandans um Gewährung eines Kostenbeitrages zu den Stromkosten in der Pfarrkirche 5. Bestellung einer Abgabenkommission gemäß § 9 des Gesetzes über die Behörde und das Strafrecht in Abgabensachen 6. Entscheidung zum Antrag der Vorarlberger Illwerke AG auf Umwidmung einer Teilfläche mit zirka 952 m² aus dem Grundstück Nr. 537/1 von Freifläche-Freihaltegebiet (Gewässer) in Freifläche-Sondergebiet (Kraftwerk + Verwaltung), einer Teilfläche mit zirka 1.488 m² von Freifläche-Freihaltegebiet in Freifläche-Sondergebiet (Kraftwerk + Verwaltung), einer Teilfläche mit zirka 1.529 m² von Freifläche-Freihaltegebiet (Wald) in Freifläche-Sondergebiet (Kraftwerk + Verwaltung) sowie einer Teilfläche mit zirka 61.962 m² aus den Grundstücken Nr. 537/2, Nr. 541/2, Nr. 541/3 Nr. 541/4, Nr. 545, Nr. 547/1, Nr. 547/2, Nr. 547/3, Nr. 548/2, Nr. 2190/3, Nr. .778, Nr. .847, Nr. .848, Nr. .849, Nr. .850, Nr. .851, Nr. .864, Nr. .865, Nr. .867, Nr. .900, Nr. .920 und Nr. .921, von Freifläche- Sondergebiet (Kraftwerk) in Freifläche-Sondergebiet (Kraftwerk + Verwaltung) 7. Entscheidung zu den Empfehlungen des Raumplanungsausschusses vom 23. November 2011 8. Entscheidung zum Antrag des SCM Vandans auf Sanierung des Fußballplatzes 9. Entscheidung zur Berufung der Agrargemeinschaft Alpinteressentschaft Fahren – Ziersch, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Lins KG, Bludenz, gegen den Bescheid des Bürgermeister vom 11. Oktober 2010, Zl. I-131-9/2010 10. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 17. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 20. Oktober 2011 Florian Küng gibt zu verstehen, dass er wegen Befangenheit weder an der Beratung noch an der Abstimmung beim Punkt 4 „Genehmigung von Tauschgeschäften mit der Agrargemeinschaft Vandans“ teilgenommen habe. In der Niederschrift fehle ein entsprechender Hinweis dazu. Er bitte dies im Protokoll über die 17. öffentliche Sitzung anzumerken. Unter Berücksichtigung dieser Ergänzung wird die Verhandlungsschrift über die 17. Sitzung der Gemeindevertretung vom 20. Oktober 2011, welche allen Gemeindevertretern/innen zeitgerecht zugegangen ist, von den Anwesenden einstimmig genehmigt. Die Gemeindevertreter Vbgm. Michael Zimmermann, DI Alois Kegele, Mag. Klaus Neyer, Thomas Maier, Werner Vergut, Rupert Platzer, Rita Zint sowie Johann Bleiner nehmen an der Abstimmung nicht teil, nachdem diese bei der Sitzung am 20. Oktober 2011 nicht anwesend waren. 2. Entscheidung zur Erweiterung der Wasserversorgungsanlage Bürgermeister Burkhard Wachter informiert die Anwesenden, dass es seit Monaten massive Klagen von Bewohnern im Ortsteil Vens wegen rostfarbenem Wasser gebe. Zusammen mit Mitarbeitern des Ingenieurbüros Breuß + Mähr habe man sich schon nach den ersten Klagen bemüht, die Ursachen dafür ausfindig zu machen. Seit wenigen Wochen habe man nunmehr die Gewissheit, auf welche Ursache dieses rostfarbene Wasser in einzelnen Bereichen der Ortswasserversorgung zurück zu führen sei. Das Präsentieren der Untersuchungsergebnisse bzw. das Erläutern der daraus resultierenden Maßnahmen überlasse er aber DI Dieter Breuß vom gleichnamigen Ingenieurbüro, den er bei dieser Gelegenheit herzlich begrüßen dürfe. DI Dieter Breuß bedankt sich in der Folge für die Möglichkeit, heute den Mitgliedern der Gemeindevertretung sowie den zahlreich anwesenden Zuhörern die Ursachen dieses rostfarbenen Wassers darlegen zu dürfen. DI Dieter Breuß gibt dann zu verstehen, dass Mitarbeiter seines Ingenieurbüros in Zusammenarbeit mit dem Vorarlberger Umweltinstitut eine genaue Bestandsanalyse vorgenommen haben. Mit Hilfe so genannter „Schiebekameras“ habe man große Teile des vorhandenen Leitungsnetzes, insbesondere den 50 – 60 Jahre alten Bestand, auf seinen Zustand untersucht. Rasch habe man in der Folge die Ursache für dieses rostfarbene Wasser feststellen können. Zum Teil seien die Analyseergebnisse erschreckend gewesen, weil es in sehr großen Teilen des Leitungsnetzes dramatische Inkrustationen mit bis zu 4 cm Stärke gebe. Die massiven Wasserverfärbungen seien eindeutig auf diese Ablagerungen zurück zu führen. Mit 2 / 21 18. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. November 2011 diesen Inkrustationen gehe auch eine Verringerung des Leitungsquerschnittes (teilweise um bis zu 50 %) einher, die auch eine erhebliche Beeinträchtigung der Löschwasserbeistellung mit sich bringe. Auch die Armaturen seien teilweise in einem sehr schlechten Zustand – verschiedene Schieber könne man nicht mehr schließen. Seiner Meinung nach gebe es daher einen dringenden Handlungsbedarf, der mehr oder weniger ausschließlich im Austauschen dieser Versorgungsleitungen bestehe. Anhand von Fotos belegt DI Dieter Breuß dann diese massiven Inkrustationen in vielen Bereichen des Versorgungsnetzes. Auch wenn der 100 %ige Beweis dafür fehle müsse man davon ausgehen, dass diese Inkrustationen auf das sehr harte und gipshaltige Wasser der Stollenquelle Lorüns zurück zu führen sei bzw. dass dieses in einem ursächlichen Zusammenhang damit stehe. Bei den notwendigen Leitungserneuerungen empfehle man daher die Verwendung von Wasserleitungen aus Polyethylen. Der Ordnung halber wolle er in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass es bei einer Umstellung des Wassers von der Stollenquelle Lorüns auf Wasser aus der Garsillaquelle, dem Pumpwerk Zwischenbach oder dem Pumpwerk Vens zu einem Lösen dieser Inkrustationen kommen könne. Dies hätte dann wieder, wenn auch nur kurze Zeit, rostfarbenes Wasser zur Folge. Wie bereits erwähnt, plädiere er für einen raschen Austausch dieser alten Teile des Wasserversorgungsnetzes. Eine Sanierung und somit eine Querschnittsaufweitung mittels Strahlung oder durch den Einsatz einer Schleuderkette könne er aufgrund der massiven Inkrustationen und der recht alten Leitungen nicht empfehlen. In technischer Hinsicht sei dies auch kaum machbar. In der Folge erläutert DI Dieter Breuß die geplanten Maßnahmen im Detail, wobei er für die Erneuerung von rund 1.900 Laufmeter Wasserleitungsrohre plädiert. Der daraus resultierende Aufwand belaufe sich schätzungsweise auf 450.000, 00 Euro netto. Aktuell fördere das Land Vorarlberg derartige Investitionsmaßnahmen mit einem Beitrag in Höhe von 27 %, der Bund mit einem solchen in Höhe von 15 %. Ob es zusätzlich auch noch einen Beitrag aus dem Strukturförderungs-Topf gebe, wisse er nicht. Auch sei ihm heute nicht bekannt, ob es im Zusammenhang mit einer Verbesserung der Löschwasserversorgung einen separaten Zuschuss vom Landesfeuerwehrverband gebe. Der Vorsitzende bedankt sich sodann bei DI Dieter Breuß für die recht informativen Ausführungen und plädiert für ein rasches Handeln. Seiner Meinung nach müsse dieses Handeln in 2 Bereiche geteilt werden. Der Bereich „1“ müsse die Erneuerung aller veralteten und desolaten Wasserleitungsrohre beinhalten. Der Bereich „2“ müsse die Zukunft der Gemeindewasserversorgungsanlage beinhalten. Zum Bereich „1“ gebe es bereits eine schlüssige Empfehlung des Ingenieurbüros Breuß + Mähr, nämlich der Erneuerung von insgesamt 1.900 Laufmeter Wasserleitungsrohre. Was den Bereich „2“, nämlich die Zukunft der Gemeindewasserversorgungsanlage betreffe, gebe es mehrere Lösungsansätze bzw. -varianten. Eine dieser Möglichkeiten bestehe beispielsweise in der Versorgung des gesamten Gemeindegebietes mit Trink-, Lösch- und Nutzwasser aus der Garsillaquelle. Diese Lösungsvariante setze aber nebst einigen anderen Maßnahmen die Errichtung eines neuen Trinkwasser-Hochbehälters im Ortsteil „Scheibenkopf“ voraus. Eine andere Lösungsvariante könnte sein, den Ortsteil Vens nicht mehr mit Wasser aus der Stollenquelle Lorüns, sondern wieder mit Wasser aus dem Pumpwerk Vens zu versorgen. Weil dieser Entscheidung letztlich eine enorme Tragweite zukomme, empfehle er eine gemeinsame Diskussion mit allen Betroffenen bzw. Entscheidungsträgern (z.B. Gemeindevertretung, Bevölkerung, Vorarlberger Illwerke AG, Ingenieurbüro Breuß + Mähr etc.). Stefan Jochum gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass das Wasser aus der Stollenquelle, wie jetzt bekannt, sehr problematisch sei und sich mit anderem Wasser, zum Beispiel Wasser aus dem Pumpwerk Vens, nicht mischen lasse. Er plädiere deshalb dafür, sich vom Wasser aus der Stollenquelle Lorüns zu trennen und nach anderen Alternativen zu suchen. Allerdings könne er sich nicht vorstellen, die Vorarlberger Illwerke AG von den Verpflichtungen des im Jahre 1996 abgeschlossenen Vertrages 3 / 21 18. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. November 2011 (kostenlose Lieferung von Trinkwasser im Ausmaß von 23 l/s in den Hochbehälter Vens) zu entbinden. Denn gutes, einwandfreies Trinkwasser sei schon heute ein wertvolles Gut und werde vermutlich in einigen Jahren noch wertvoller. DI Dieter Breuß schließt sich der Wortmeldung seines Vorredners an. Das Wasser der Stollenquelle Lorüns lasse sich tatsächlich nicht mit anderem in der Gemeinde Vandans auftretendem Wasser mischen. Und wenn es auch keinen 100 %igen Beweis dafür gebe – das Wasser aus der Stollenquelle Lorüns sei angesichts der enormen Härte bzw. des hohen Gipsgehaltes nicht unproblematisch. Vbgm. Michael Zimmermann gibt in seinen Ausführungen klar und unmissverständlich zu verstehen, dass es mehr als an der Zeit sei, nach anderen Versorgungsalternativen zu suchen. Das Wasser aus der Stollenquelle Lorüns sei nicht unproblematisch, das wisse man jetzt. Auch die Bevölkerung im Ortsteil Vens habe ein Recht auf Trinkwasser von höchster und bester Qualität. Im Augenblick tendiere er für den möglichst raschen Bau eines weiteren Hochbehälters im Ortsteil Vens. Damit schaffe man die Möglichkeit, das gesamte Gemeindegebiet mit ein und dem selben Wasser, nämlich jenem aus der Garsillaquelle, zu versorgen. Dieses sei nicht nur von höchster Qualität, sondern auch weniger aggressiv, was das Leitungsnetz betreffe. Werner Vergut ersucht um Auskunft, ob die bestehende Förderleitung vom Pumpwerk Vens in den Hochbehälter Vens, die im Eigentum der Vorarlberger Illwerke AG steht, auch als Versorgungsleitung genützt werden kann. Außerdem wäre interessant zu wissen, ob sich das Wasser aus dem Pumpwerk Vens mit jenem aus der Garsillaquelle verträgt bzw. mit dieses mischbar ist. DI Dieter Breuß bestätigt, dass die im Eigentum der Vorarlberger Illwerke AG stehende Förderleitung vom Pumpwerk Vens zum Hochbehälter Vens zur Wasserförderung sowie auch zur Wasserversorgung genützt werden könnte. Außerdem sei das Wasser vom Pumpwerk Vens mit jenem aus der Garsillaquelle kompatibel. Ulrike Bitschnau ersucht um Auskunft, in welchem zeitlichem Rahmen das neue Projekt „Wasserversorgungsanlage – BA 07“ umgesetzt werden soll. DI Dieter Breuß gibt in seiner Antwort zu verstehen, dass in Absprache mit dem Bürgermeister eine Umsetzung des Projektes in den Jahren 2013, 2014 und 2015 geplant sei. Dieser Zeitplan beinhalte aber nur die Erneuerung der erwähnten Wasserleitungen, nicht die Errichtung eines neuen Hochbehälters im Ortsteils Vens und anderes. Leo Brugger möchte wissen, ob eine Versorgung des gesamten Gemeindegebietes mit Wasser aus der Garsillaquelle tatsächlich möglich sei. Wenn dies möglich sei, trete er mit dem heutigen Wissensstand für eine solche Lösung ein. Wie Stefan Jochum plädiere auch er dafür, die Vorarlberger Illwerke AG unter keinen Umständen aus dem im Jahre 1996 abgeschlossenen Wasser-Liefervertrag zu entlassen. Selbst wenn im Augenblick kein Wasser von der Vorarlberger Illwerke AG benötigt werde, stelle dieser seinerzeit abgeschlossene Vertrag eine nicht zu unterschätzende „Rückversicherung“ dar. Bgm. Burkhard Wachter macht in seiner Antwort deutlich, dass in der Regel eine ausreichende Versorgung des gesamten Dauersiedlungsraumes mit Wasser aus der Garsillaquelle möglich sei. Voraussetzung dafür sei, wie bereits mehrfach erwähnt, die Errichtung eines zusätzlichen Hochbehälters im Ortsteil „Scheibenkopf“ und ein Versorgungszusammenschluss in der Balzer- bzw. Valkastielstraße. Wenn diese Maßnahmen umgesetzt seien, könne man den gesamten Dauersiedlungsraum mehr oder weniger mit Wasser aus der Garsillaquelle versorgen. Bei Lieferengpässen müsse man halt auf Wasser aus dem Pumpwerk Zwischenbach, das sich mit dem Wasser der Garsillaquelle bestens vertrage, zurückgreifen. Von den Vorarlberger Illwerken AG würde dann bis auf Weiteres kein Wasser benötigt. Der Vollständigkeit halber dürfe heute nicht unerwähnt 4 / 21 18. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. November 2011 bleiben, dass von der Vorarlberger Illwerke AG im Jahre 1982, nach dem Versiegen der Mustergielquelle, als Sofortmaßnahme das Pumpwerk Vens errichtet worden sei. Dieses Pumpwerk habe bestes Trinkwasser geliefert, was in einer Vielzahl von Gutachten und Attesten bescheinigt worden sei. In großen Teilen der Bevölkerung sei dieses Wasser aber immer als „geschmacklos“, „fad“ „zu warm“ und „minderer Qualität“ beurteilt worden. Aus diesem Grunde habe die Gemeinde Vandans Druck auf die Vorarlberger Illwerke AG ausgeübt, den Ortsteil Vens – trotz dem Vorhandensein des Pumpwerkes Vens – mit Wasser aus der Stollenquelle Lorüns, dem ja „Mineralwasserqualität“ bescheinigt worden ist, zu versorgen. Diesem Wunsche der Gemeinde Vandans habe die Vorarlberger Illwerke AG letztlich auch entsprochen, wobei es von Landesseite massive Vorbehalte gegen eine solche Lösung gegeben habe und noch immer gebe. Dass das Wasser der Stollenquelle aber solche Probleme (z.B. Inkrustationen im Leitungsnetz) mit sich bringe, habe zum damaligen Zeitpunkt niemand erahnen können. Bis zum heutigen Tage habe sich die Vorarlberger Illwerke AG immer bemüht, allen diesbezüglichen Wünschen der Gemeinde Vandans Rechnung zu tragen, und zwar ohne jemals die Frage nach Kosten oder Finanzierbarkeit zu stellen. Wie von ihm bereits erwähnt worden sei, müsse jetzt in Ruhe und mit Bedacht überlegt werden, wo die Zukunft der gemeindeeigenen Wasserversorgungsanlage liegen soll. Am heutigen Tage gelte es lediglich zu entscheiden, ob das heute von DI Dieter Breuß vorgestellte „Sanierungsprojekt“ umgesetzt werden soll oder nicht. Als Alternative dazu könnte allenfalls auch eine Ergänzung, nämlich um einen neuen Hochbehälter im Ortsteil „Scheibenkopf“ und einem Versorgungszusammenschluss in der Balzer- bzw. Valkastielstraße, beschlossen werden. Josef Maier plädiert angesichts dieser neuesten Erkenntnisse dafür, den Ortsteil Vens so rasch wie möglich wieder mit Wasser aus dem Pumpwerk Vens zu versorgen. Für diese Umstellung seien keine Umbaumaßnahmen mehr notwendig. Einem solchen Begehren könnte sofort entsprochen werden. Auch spreche er sich dafür aus, dieses heute vorgestellte „Sanierungsprojekt“, das die Erneuerung von zirka 1.900 Laufmeter Wasserleitungsrohre beinhalte, so schnell wie möglich umzusetzen. Ob im Ortsteil „Scheibenkopf“ ein weiterer Hochbehälter errichtet werden soll oder nicht, müsse seiner Meinung nach nicht heute entschieden werden. Peter Scheider und auch DI Alois Kegele können sich der Wortmeldung des Vorredners nur teilweise anschließen. Das neue Projekt „Wasserversorgungsanlage Vandans – BA 07“ sollte ihrer Meinung nach alle noch notwendigen Maßnahmen, also auch den neuen Hochbehälter im Ortsteil „Scheibenkopf“ und den Versorgungszusammenschluss in der Balzer- bzw. Valkastielstraße, enthalten. In welchem zeitlichen Rahmen dieses Gesamtprojekt dann umgesetzt werden soll, müsse nicht heute entschieden werden. Wichtig sei heute, dass ein Projekt in Auftrag gegeben werde, das wirklich alle noch notwendigen Maßnahmen enthalte. Josef Maier stellt in seiner Antwort klar, dass auch er für die Ausarbeitung eines Gesamtkonzeptes sei. Er sehe aber keine Notwendigkeit, schon heute über den Bau eines weiteren Hochbehälters im Ortsteil „Scheibenkopf“ abzustimmen. Nach der Beantwortung einiger noch allgemeiner Fragen bedankt sich der Bürgermeister nochmals bei DI Dieter Breuß für dessen Kommen und dessen Ausführungen. Namens aller Anwesenden beauftragt er das Ingenieurbüro Breuß + Mähr mit der Überarbeitung des heute präsentierten Sanierungskonzeptes im Sinne eines „Gesamtkonzeptes“, also inklusive dem Bau eines weiteren Hochbehälters im Ortsteil „Scheibenkopf“ und dem noch fehlenden Versorgungszusammenschluss in der Balzer- bzw. Valkastielstraße. Wie und wann dieses Gesamtkonzept dann umgesetzt werden soll, soll entschieden werden, wenn dessen Umfang und Größenordnung bekannt ist. 5 / 21 18. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. November 2011 3. Ortsfeuerwehr Vandans: Genehmigung einer Ausschreibung zur Anschaffung eines Versorgungsfahrzeuges mit Bergeausrüstung und Wechselladesystem Vorab erinnert der Vorsitzende an die Sitzung der Gemeindevertretung am 21. Juli 2011. In dieser habe man zum von der Ortsfeuerwehr Vandans erarbeiteten Fahrzeugkonzept Stellung genommen und die weitere Vorgangsweise festgelegt. Konkret habe sich die Gemeindevertretung damals für die Anschaffung eines neuen Versorgungsfahrzeuges mit Bergeausrüstung ausgesprochen und alle weiteren Schritten in diesem Zusammenhang, insbesondere der Erarbeitung von Ausschreibungsunterlagen, ausdrücklich zugestimmt. Im Einvernehmen mit dem Landesfeuerwehrverband und dem Vorarlberger Umweltverband habe man zwischenzeitlich die betreffenden Ausschreibungsunterlagen erarbeitet. Heute gehe es im Prinzip darum, diese Ausschreibungsunterlagen zu prüfen und für eine öffentliche Ausschreibung freizugeben. In weiterer Folge begrüßt der Vorsitzende den Kommandanten der Ortsfeuerwehr Vandans, nämlich Christoph Schapler, sowie die zahlreich anwesenden Mitglieder der Ortsfeuerwehr Vandans, und ersucht diesen um eine kurze Erläuterung dieser Ausschreibungsunterlagen bzw. den weiteren Fahrplan im Zusammenhang mit der genehmigten Anschaffung eines Versorgungsfahrzeuges mit Bergerausrüstung. Kommandant Christoph Schapler bedankt sich nochmals für den seinerzeit gefassten Grundsatzbeschluss zur Anschaffung eines Versorgungsfahrzeuges und die heutige Gelegenheit, diese Ausschreibungsunterlagen persönlich vorstellen bzw. erläutern zu dürfen. Anhand einer PowerPoint-Präsentation informiert Christoph Schapler sodann über die vielen Gespräche mit dem Landesfeuerwehrverband, dem Vorarlberger Umweltverband und viele andere informelle Gespräche und gibt dann Einblick in die diversen Ausschreibungsdetails. Letztlich ersucht er um eine ausdrück-liche Genehmigung dieser Ausschreibungsunterlagen und einen formellen Beschluss zur Freigabe derselben. Bürgermeister Wachter bedankt sich sodann beim Kommandanten für die sehr informativen Ausführungen und Erläuterungen. Dass die vorliegenden Ausschreibungsunterlagen in einer äußerst vorbildlichen Art und Weise erarbeitet worden seien, habe er schon von mehreren Seiten, allen voran vom Bezirksfeuerwehrinspektor, bestätigt erhalten. Er wolle deshalb auch die Gelegenheit nützen, Christoph Schapler und seinem Team in der Ortsfeuerwehr für dieses Engagement und die Bereitschaft, solide und seriöse Entscheidungsgrundlagen zu erarbeiten, aufrichtig danken. Sowohl das seinerzeit erarbeitete Fahrzeugkonzept wie auch diese nunmehr vorliegenden Ausschreibungsunterlagen seien von höchster Qualität. Dafür gebühre allen Beteiligten Lob und Anerkennung. Josef Maier schließt sich diesem Lob voll und ganz an. Aus eigener Erfahrung wisse er, wie viel Zeit in eine solche Ausschreibung investiert werden müsse. Er selber könne dem Inhalt und der Freigabe dieser Ausschreibung guten Gewissens zustimmen. Thomas Maier macht in seiner Wortmeldung aufmerksam, dass die Formulierungen im Punkt 1.8 so genannte „Bietergemeinschaften“ nicht ausschließen bzw. solche ausdrücklich zulassen. Seiner Meinung nach gebe es gute Gründe, die gegen das Zulassen solcher „Bietergemeinschaften“ sprechen. Er plädiere deshalb dafür, solche „Bietergemeinschaft“ dezidiert nicht zuzulassen und die vorliegenden Ausschreibungsunterlagen diesbezüglich abzuändern. Christoph Schapler weist nochmals auf die gemeinsame Erarbeitung dieser Ausschreibungsunterlagen mit dem Landesfeuerwehrverband und dem Vorarlberger Umweltverband hin. Von keinem der bisher Beteiligten habe es irgend welche Bedenken gegen allfällige „Bietergemeinschaften“ gegeben. Wenn dies von der Gemeindevertretung aber gewünscht werde, werde er diese Thematik mit den bisher Beteiligten unverzüglich ab6 / 21 18. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. November 2011 klären und die Ausschreibungsunterlagen in diesem Punkt entsprechend abändern. Martin Burtscher gibt zu verstehen, dass er sich diese Ausschreibungsunterlagen im Detail angeschaut habe. Dabei sei ihm aufgefallen, dass das zur Anschaffung gelangende Fahrzeug, das immerhin ein Gesamtgewicht von 15, 5 t habe, nicht mit einer Retarder-Bremse ausgestattet werde. Er frage sich, ob ein Fahrzeug dieser Gewichtsklasse nicht mit einem hydrodynamischen Retarder ausgestattet sein sollte. Bei den ohnehin hohen Anschaffungskosten falle die Ausrüstung des Fahrzeuges mit einem hydrodynamischen Retarder vermutlich nicht mehr ins Gewicht. Christoph Schapler gibt in seiner Antwort zu verstehen, dass eine solche Überlegung mit den Herstellern nicht besprochen worden sei. Dies werde vermutlich von keinem der Hersteller für notwendig erachtet, weil die Ortsfeuerwehr Vandans von keinem der Hersteller auf diesen Umstand angesprochen worden sei. Außerdem, so der Kommandant, seien die Mehrkosten für ein derartiges Bremssystem in keinem Zusammenhang zur Anwendung stehend. Das kaufgegenständliche Fahrzeug werde ohnehin mit einer verstärkten Motorstaubremse ausgestattet, die in Verbindung mit einem halbautomatischen Getriebe stehe. Beim abwärts Fahren könne eine Geschwindigkeit vorgegeben werden, die die Steuerung über die Motorstaubremse kontrolliere. Das bedeute, dass die Motorsteuerung versuche, die vom Maschinist vorgegebene Fahrgeschwindigkeit einzuhalten. Nach Beantwortung einiger Fragen grundsätzlicher Natur, sprechen sich die anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für eine Genehmigung der vorliegenden Ausschreibungsunterlagen aus und stimmen der Freigabe derselben zur öffentlichen Ausschreibung ausdrücklich zu. Wenn es vom Landesfeuerwehrverband bzw. dem Vorarlberger Umweltverband keine rechtlichen Bedenken gebe, solle die Zulassung von „Bietergemeinschaften“ ausgeschlossen werden. 4. Entscheidung zum Ansuchen der Pfarre Vandans um Gewährung eines Kostenbeitrages zu den Stromkosten in der Pfarrkirche Das von der Pfarre Vandans am 21. Oktober 2011 eingelangte Ansuchen wird vom Vorsitzenden verlesen. Dem Ansuchen zufolge hat sich der Stromverbrauch in der Pfarrkirche im Zeitraum 01.10.2010 bis 30.09.2011 mit insgesamt 2.236, 76 Euro zu Buche geschlagen. Weil der finanzielle Spielraum der Pfarre Vandans äußerst beengt sei, ersuche man - wie jedes Jahr - um Gewährung eines finanziellen Beitrages zu diesen Stromkosten. In der Folge erinnert der Bürgermeister, dass derartige Ansuchen in der Vergangenheit mehr oder weniger immer mit der Gewährung eines 50 %igen Kostenbeitrages erledigt worden seien. Im Voranschlag für das laufende Jahr sei dafür ein Betrag von 1.000, 00 Euro in Ansatz gebracht worden. Er plädiere deshalb dafür, dem Ansuchen entweder mit einem Zuschuss in Höhe von 1.000, 00 Euro zu entsprechen oder – wie in der Vergangenheit - einen 50 %igen Kostenbeitrag zu genehmigen. DI Alois Kegele plädiert dafür, an der bisherigen Praxis festzuhalten und der Pfarre einen 50 %igen Kostenzuschuss zu den nachgewiesenen Stromkosten in der Pfarrkirche zu gewähren. Dem darauf folgenden Antrag des Vorsitzenden, nämlich dem Ansuchen der Pfarre mit der Gewährung eines 50 %igen Kostenbeitrages, das sind 1.118, 38 Euro, zu entsprechen, wird einstimmig zugestimmt. 7 / 21 18. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. November 2011 5. Bestellung einer Abgabenkommission gemäß § 9 des Gesetzes über die Behörden und das Strafrecht in Abgabensachen Kurz und bündig informiert der Vorsitzende, dass nach der Gemeindevertretungswahl im letzten Jahr nicht die ausreichende Anzahl von Personen gefunden werden konnten, um eine Abgabenkommission zu bestellen. In der Sitzung am 06. Mai 2010 habe es lediglich von DI Alois Kegele und Klaus Dreier eine Bereitschaft gegeben, in der Abgabenkommission mitzuwirken. Das „Gesetz über die Behörden und das Strafrecht in Abgabensachen“ sehe jedoch vor, dass die Abgabenkommission aus mindestens 3 Mitgliedern bestehen müsse. Außerdem sei für jedes Mitglied noch ein Ersatzmitglied zu bestellen. Das einzelne Mitglied der Abgabenkommission müsse nicht Mitglied der Gemeindevertretung, sondern lediglich wählbar in die Gemeindevertretung sein. Das bedeute, dass jede in die Gemeindevertretung wählbare Person Mitglied der Abgabenkommission sein könne. Nach den Bestimmungen dieses Gesetzes dürfe jedoch weder der Bürgermeister noch der Vizebürgermeister als Mitglied der Abgabenkommission gewählt werden. Weil zwischenzeitlich Berufungen im Gemeindeamt eingelangt seien und diese dringend einer Erledigung bedürfen, müsse jetzt ohne weiteren Aufschub eine Abgabenkommission gebildet werden. Der zeitliche Aufwand für das einzelne Mitglied sei in der Regel nicht all zu groß. Erfahrungsgemäß treffe sich die Abgabenkommission 1 bis 2 mal pro Jahr zu einer Sitzung. In den letzten Tagen und Wochen, so nochmals der Bürgermeister, habe er aus den vorgenannten Gründen mehrere persönliche Gespräche mit Personen geführt, die seiner Meinung nach für eine solche Funktion prädestiniert wären. In diesen Gesprächen sei es ihm gelungen, die Herren Gottfried Schapler, Peter Schapler und Karl-Heinz Thaler für eine Mitarbeit in der Abgabenkommission zu gewinnen. Im Prinzip fehle also noch eine Person, um die Abgabenkommission komplett besetzen zu können. Er bitte deshalb um die Bereitschaft einer anwesenden Person, in dieser Abgabenkommission mitzuwirken. Da sich aus dem Kreis der Anwesenden keine weitere Person zur Mitwirkung in der Abgabenkommission finden lässt, werden auf Antrag des Vorsitzenden nachstehende Personen zu Mitgliedern der örtlichen Abgabenkommission bestellt: Vorsitzender: Gottfried Schapler, 6773 Vandans, Obere Venserstraße 1 weitere Mitglieder: DI Alois Kegele, 6773 Vandans, Ldm.-Battlogg-Weg 11 Klaus Dreier, 6773 Vandans, Daunerstraße 10 Ersatzmitglieder: Peter Schapler, 6773 Vandans, Gluandistraße 20 Karl-Heinz Thaler, 6773 Vandans, Zwischenbachstraße 8 Alle Bestellungen erfolgen einstimmig. Über die Bestellung eines weiteren Ersatzmitgliedes soll in einer der nächsten Sitzungen entschieden werden. 6. Entscheidung zum Antrag der Vorarlberger Illwerke AG auf Umwidmung einer Teilfläche mit zirka 952 m² aus dem Grundstück Nr. 537/1 von FreiflächeFreihaltegebiet (Gewässer) in Freifläche-Sondergebiet (Kraftwerk + Verwaltung), einer Teilfläche mit zirka 1.488 m² von Freifläche-Freihaltegebiet in FreiflächeSondergebiet (Kraftwerk + Verwaltung), einer Teilfläche mit zirka 1.529 m² von Freifläche-Freihaltegebiet (Wald) in Freifläche-Sondergebiet (Kraftwerk + Verwaltung) sowie einer Teilfläche mit zirka 61.962 m² aus den Grundstücken Nr. 537/2, Nr. 541/2, Nr. 541/3 Nr. 541/4, Nr. 545, Nr. 547/1, Nr. 547/2, Nr. 547/3, Nr. 548/2, Nr. 2190/3, Nr. .778, Nr. .847, Nr. .848, Nr. .849, Nr. .850, Nr. .851, Nr. .864, Nr. .865, Nr. .867, Nr. .900 Nr. .920 und Nr. .921, von Freifläche-Sondergebiet (Kraftwerk) in Freifläche-Sondergebiet (Kraftwerk + Verwaltung) Kurz und bündig erinnert der Bürgermeister an die Sitzung der Gemeindevertretung am 8 / 21 18. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. November 2011 20. Oktober 2011. Unter Punkt 3. der Tagesordnung habe die Gemeindevertretung den Entwurf eines Flächenwidmungsplanes gemäß § 21 des Raumplanungsgesetzes beschlossen. Wie im Absatz 1 gefordert, sei dieser von der Gemeindevertretung beschlossene Entwurf eines Flächenwidmungsplanes dann einen Monat im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt worden. Die Auflage selber sei ortsüblich kundgemacht worden und zwar sowohl durch Anschlag an der Amtstafel als auch durch eine Verlautbarung in den „Amtlichen Mitteilungen“ des Gemeindeamtes. Gemäß den Bestimmungen des Absatzes 2 sei von der Auflage des Entwurfes außerdem das Amt der Vorarlberger Landesregierung, das Militärkommando für Vorarlberg, die Agrarbezirksbehörde, die Sektion Bregenz der Forsttechnischen Abteilung für Wildbach- und Lawinenverbauung, das Landeswasserbauamt und alle angrenzenden Gemeinden verständigt worden. Während der Auflagefrist habe außerdem jeder Gemeindebürger oder Eigentümer von Grundstücken, auf die sich der Flächenwidmungsplan bezieht, die Möglichkeit gehabt, zum Entwurf mündlich oder schriftlich Änderungsvorschläge zu erstatten. Auf diesen Umstand sei in der Kundmachung vom 21. Oktober 2011 ausdrücklich aufmerksam gemacht worden. Sodann informiert der Vorsitzende, dass während der Auflagefrist (21. Oktober bis 22. November 2011) insgesamt 3 Äußerungen eingelangt seien. Eine von der Abteilung Wasserwirtschaft im Amt der Vorarlberger Landesregierung, eine vom Militärkommando für Vorarlberg und eine von der Wildbach- und Lawinenverbauung, Sektion Bludenz. Sowohl die Abteilung Wasserwirtschaft im Amt der Vorarlberger Landesregierung als auch das Militärkommando teile lediglich mit, dass gegen die beabsichtigte Änderung des Flächenwidmungsplanes keine Einwände erhoben werden. Die Wildbach- und Lawinenverbauung, Sektion Bludenz, teile mit Schreiben vom 21. November 2011 mit, dass der südliche Bereich (Hangfußbereich) der geplanten Umwidmungen laut Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans sowohl in einem Steinschlaggefahrenbereich als auch in einem Gefahrenbereich von Schneerutschen liege. Weiters sei von Bedeutung, dass im Falle einer Bebauung der zur Umwidmung vorgesehenen Flächen die Betreuung und Bewirtschaftung der Objektschutzwälder in den steilen Hanglagen südlich der Umwidmungsflächen negativ beeinflusst werden. Betreffend der Steinschlaggefährdung sei aus der Sicht des Sachbearbeiters ein geologisches Gutachten einzuholen, was die forstliche Bewirtschaftungsbeeinträchtigung anbelange, werde auf das Gutachten des Forsttechnischen Sachverständigen vom 25. Mai 2011, Zl. BHBL-VIII3106.29/0003, verwiesen. Abschließend werde darauf hingewiesen, dass aufgrund der vorhandenen Schneerutschgefährdung im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens mit entsprechenden Auflagen gerechnet werden müsse. Bürgermeister Burkhard Wachter gibt abschließend zu verstehen, dass der Umweltbericht vom 22. Juni 2011, der im Zusammenhang mit der Umwelterheblichkeitsprüfung erarbeitet worden sei, auch eine geologische Beurteilung, verfasst von DI Reinhold Gerstner, des besagten Geländes beinhalte. Dieser komme zum Schluss, dass am Hang, der oberhalb der beiden geplanten Standorte ansteige, im Lockergestein keine Anzeichen nennenswerter Instabilitäten zu erkennen seien. An einigen Stellen seien Lockerungen des anstehenden Felsens festzustellen, die kleine oder mittlere Dimensionen erreichen. Am gegenständlichen Hang gebe es keine nennenswerten Gerinne, das Einzugsgebiet für den Oberflächenabfluss sei beschränkt, der Felsuntergrund ermögliche über weite Bereiche eine hohe Versickerungsrate. Josef Maier und Thomas Maier geben in der Folge zu verstehen, dass die vom Geologen DI Reinhold Gerstner im Rahmen des Umweltberichtes erarbeitete Stellungnahme klar und deutlich sei und daher auf die vom Sachbearbeiter der Wildbach- und Lawinenverbauung empfohlene Einholung eines geologischen Gutachtens verzichtet werden könne. Außerdem gebe es im südlich gelegenen Hangbereich bereits mehrere Steinschlag-Schutzzäune, deren Schutzfunktion außer Streit stehe. Dieser Auffassung von Josef Maier und Thomas Maier schließen sich sodann auch alle anderen Anwesenden einhellig an. 9 / 21 18. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. November 2011 Thomas Amann ersucht um Auskunft, ob das Betriebsareal „Rodund“ der Vorarlberger Illwerke AG mit dem Ortskanal bereits erschlossen sei oder die Erschließung erst noch erfolgen müsse. In seiner Antwort gibt Bürgermeister Burkhard Wachter zu verstehen, dass die kanalmäßige Erschließung des Betriebsareals Rodund der Vorarlberger Illwerke AG etwas eigenartig sei. Vor vielen Jahren, genau kenne er die Jahreszahl nicht, habe die Vorarlberger Illwerke AG auf eigene Kosten ein Pumpwerk samt einer Druckleitung unter der Ill errichtet. Im Jahre 1984 habe dann die Gemeinde Bartholomäberg den Ortskanal im Bereich „Kirche Gantschier“ erweitert und die vorerwähnte Druckleitung an den Ortskanal angeschlossen. Das Betriebsareal „Rodund“ der Vorarlberger Illwerke AG sei seither an die Ortskanalisation Bartholomäberg-Gantschier angeschlossen. Stefan Jochum und Florian Küng ersuchen daraufhin um Auskunft, auf welcher Rechtsgrundlage diese Lösung zustande gekommen ist. Schließlich befinde sich das besagte Betriebsareal auf dem Gebiet der Gemeinde Vandans. Zuständig für die Erschließung dieses und anderer Gebiete mit dem Ortskanal sei also einzig und alleine die Gemeinde Vandans. Wenn dem nicht so sei, müsse es jedenfalls eine vertragliche Regelung zwischen der Gemeinde Vandans, der Gemeinde Bartholomäberg und der Vorarlberger Illwerke AG geben. Man ersuche daher, diese seinerzeit getroffene Regelung (Vereinbarung) auszuheben und der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu bringen. Schließlich gehe es beim besagten Betriebsgebiet der Vorarlberger Illwerke AG um namhafte Erschließungs- und Anschlussbeiträge bzw. um jährliche Benützungsgebühren, die man nicht einfach vernachlässigen könne. Dass diese Beiträge ohne Wissen und Zustimmung der Gemeinde Vandans von der Nachbargemeinde Bartholomäberg eingehoben werden, verstehe wohl niemand. Sowohl Stefan Jochum als auch Florian Küng machen abschließend deutlich, dass das Ersuchen um rechtliche Klärung dieser Frage nicht als Affront der Vorarlberger Illwerke AG gegenüber gewertet werden dürfe. Sowohl der geplante Neubau des „IZM“ Illwerke Zentrums Montafon als auch alle anderen Baumaßnahmen könne man nur begrüßen. Bei dieser Frage gehe es ausschließlich um eine Klärung der rechtlichen Situation bzw. für die Vorarlberger Illwerke AG um die notwendige Rechtssicherheit. Dass eine andere Gemeinde in der Gemeinde Vandans Kanalerschließungs- und Anschlussbeiträge einhebe, sei jedenfalls ungewöhnlich und bedürfe einer rechtlichen Abklärung. Ohne weitere Wortmeldungen wird sodann der am 20. Oktober 2011 beschlossene Entwurf eines Flächenwidmungsplanes für den Bereich Rodund „Betriebsgelände der Vorarlberger Illwerke AG“ einstimmig zum Beschluss erhoben. 7. Entscheidung zu den Empfehlungen des Raumplanungsausschusses vom 23. November 2011 Anhand der vorliegenden Anträge und der diesen angeschlossenen Planunterlagen, erläutert der Bürgermeister die in der Sitzung am 23. November 2011 erarbeiteten Empfehlungen. Im Detail stellen sich diese wie folgt dar: a) Annemarie Graß, 6773 Vandans, Obere Venserstraße 99 Antrag vom 09. August 2011: Umwidmung einer zirka 156 m² großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1634/5 von Freifläche-Freihaltegebiet in Baufläche-Wohngebiet. Sachverhalt: Das Grundstück Nr. 1634/5 befindet sich im gemeinsamen Eigentum der Antragstellerin und deren Tochter Nicole. Wie von der Antragstellerin richtig ausgeführt worden ist, weist das besagte Grundstück 3 Widmungen auf, nämlich eine als „BW“ (zirka 579 m²), eine als „FF“ (zirka 156 m²) und eine als „Verkehrsfläche“ (zirka 90 m²). Warum seinerzeit nicht das gesamte Grundstück (ausgenommen jene als „Verkehrs10 / 21 18. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. November 2011 fläche“ ausgewiesene Teilfläche) als „BW“ ausgewiesen worden ist, lässt sich heute nicht mehr nachvollziehen. Im Jahre 1978 gab es noch keinen rechtskräftigen Gefahrenzonenplan. Vorstellbar wäre, dass seinerzeit aus Gründen der Sicherheit die nordseitig gelegene Teilfläche des genannten Grundstückes nicht als „BW“ ausgewiesen worden ist. Im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans ist heute das gesamte Grundstück als „Gelbe Zone“ ausgewiesen. Das auf dem gegenständlichen Grundstück stehende Wohnhaus „Obere Venserstraße 99“ steht auf der als „BW“ ausgewiesenen Teilfläche. Das Grundstück Nr. 1634/5 wird von der Oberen Venserstraße her über das neu gebildete Grundstück Nr. 1634/10 erschlossen. Das auf dem Grundstück Nr. 1634/5 bestehende Wohnhaus ist an den Ortskanal angeschlossen. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 03. November 2011 wurden alle Nachbarn eingeladen, zum gegenständlichen Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes eine Stellungnahme abzugeben. Von keinem der Nachbarn ist eine Stellungnahme eingelangt. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass von diesen kein Einwand gegen eine Änderung des Flächenwidmungsplanes im Sinne des vorliegenden Antrages erhoben wird. Entscheidung der Gemeindevertretung: Aus dem Grundstück Nr. 1634/5, das sich im gemeinsamen Eigentum der Antragstellerin und deren Tochter befindet, soll nun eine zirka 156 m² große Teilfläche von „FF“ in „BW“ umgewidmet werden. Die zur Umwidmung beantragte Teilfläche befindet sich an der Nordseite des Grundstückes. Das Grundstück Nr. 1634/5 befindet sich am „Siedlungsrand“. Eine Ausweitung des „Wohngebietes“ in nördlicher Richtung ist – bedingt durch die Gefahrenzonenplanung – derzeit nicht möglich bzw. auch nicht erwünscht. Nach Osten hin grenzt das Grundstück Nr. 1634/5 an das Grundstück Nr. .624 an, das mit Ausnahme einer kleinen Teilfläche im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans zur Gänze als „BW“ ausgewiesen ist. Alle Damen und Herren der Gemeindevertretung sprechen sich angesichts dieser Fakten für eine Genehmigung des vorliegenden Antrages aus. b) Agrargemeinschaft Vandans, vertreten durch den Obmann Florian Küng, 6773 Vandans, Fadergallweg 23 Antrag vom 29. November 2011: Umwidmung einer Teilfläche mit zirka 440 m² aus dem Grundstück Nr. 1634/1 von „(BW)“ in „FL“, einer Teilfläche mit zirka 975 m² aus den Grundstücken Nr. 1634/1 und Nr. .623 von „(BW)“ in „FL“, des Grundstückes Nr. 1634/8 mit 609 m² von „FF“ in „(BW)“ und des Grundstückes Nr. 1634/9 mit 448 m² von „FF“ in „(BW)“. Sachverhalt: Im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans weist das Grundstück Nr. 1634/1 derzeit folgende Widmungen auf: „BW“, „(BW)“, „FF“ und „Verkehrsfläche“. Das Grundstück Nr. .623 ist teils als „(BW)“, teils als „FF“ gewidmet. Die als „BW“ ausgewiesene Teilfläche soll nun an die Nachbarn Erwin Moosbrugger und Josef Platzer verkauft werden. Außerdem soll die zu den Anwesen Josef und Rupert Platzer führende Zufahrtsstraße als eigenes Grundstück, nämlich das Grundstück mit der Nr. 1634/7, ausparzelliert werden, ebenso die zum Wohnhaus der Annemarie Graß führende Weganlage (Grundstück Nr. 1634/10). Die zwischen diesen beiden Weganlagen befindliche Grundfläche soll in 2 Parzellen, nämlich das Grundstück Nr. 1634/8 und Nr. 1634/9, geteilt werden. Die Antragsteller ersuchen mit dem vorliegenden Antrag um gänzliche Ausweisung dieser beiden Grundstücke als „(BW)“. Anmerkung: Derzeit ist von diesen beiden Grundstücken nur eine Teilfläche als „(BW)“ gewidmet. Die nördlich des Grundstückes Nr. 1634/4 von Alfons und Liselotte Moosbrugger ausgewiesene 11 / 21 18. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. November 2011 „(BW)“-Fläche mit einem Ausmaß von zirka 440 m² soll in „Landwirtschaft“ umgewidmet werden. Die beiden neu geschaffenen Grundstücke Nr. 1634/8 und Nr. 1634/9 sind von 2 Seiten verkehrsmäßig erschlossen und verfügen über Anschlussmöglichkeiten an den Ortskanal bzw. die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Vandans. Im Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans sind die beiden genannten Grundstücke als „Gelbe Zone“ ausgewiesen. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 07. November 2011 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum gegenständlichen Antrag der Agrargemeinschaft Vandans auf Änderung des Flächenwidmungsplanes eine Stellungnahme abzugeben. Von dieser Möglichkeit hat keiner der Anrainer Gebrauch gemacht. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass von diesen gegen die beabsichtigte Änderung des Flächenwidmungsplanes kein Einwand erhoben wird. Entscheidung der Gemeindevertretung: Die Antragsteller verweisen in ihrem Antrag auf eine zwischenzeitlich durchgeführte Grundtrennung. Im Zuge dieser Grundtrennung werden die beiden bestehenden Verkehrswege als eigene Grundstücke ausgewiesen. Zwischen diesen beiden Verkehrswegen sind zwei selbständige Grundstücke, vermutlich künftige Baugrundstücke, geschaffen worden. Gleichzeitig sind nördlich des Grundstückes Nr. 1634/8 im Zuge einer Arrondierung zwei Teilflächen an die dortigen Anrainer Erwin Moosbrugger und Josef Platzer abgetreten worden. Mit dem vorliegenden Antrag soll die bestehende Flächenwidmung dieser neuen Situation angepasst werden. Alle Anwesenden mit Ausnahme von Florian Küng (Befangenheit) sprechen sich daher für eine positive Erledigung des vorliegenden Antrages auf Änderung des Flächenwidmungsplanes aus. Entgegen dem vorliegenden Antrag der Antragstellerin sollen jedoch die nordseitig des Grundstückes Nr. 1634/4 und die ostseitig des neuen Grundstückes Nr. 1634/7 gelegenen Teilflächen nicht in „Landwirtschaft“, sondern in „FF“ umgewidmet werden. Außerdem sprechen sich die Anwesenden dafür aus, das Grundstück Nr. 1634/7 als „Verkehrsfläche“ auszuweisen. Florian Küng hat wegen Befangenheit (Obmann der Agrargemeinschaft Vandans) weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen. 8. Entscheidung zum Antrag des SCM Vandans auf Sanierung des Fußballplatzes Der Vorsitzende bringt eingangs das vom Sport Club Montafon Vandans am 29. September 2011 eingelangte Ansuchen zur Verlesung. Diesem zufolge weist der im Jahre 1968 errichtete Fußballplatz erhebliche Setzungen auf. In den letzten Jahren habe man eine starke Zunahme dieser Setzungen feststellen müssen. Ein regulärer Spielbetrieb auf diesem Fußballplatz sei kaum mehr möglich, zumal es bereits Setzungen im Ausmaß von 25 bis 30 cm gebe. Weil dem Verein das Geld für eine Sanierung der Sportanlage fehle, ersuche man die Gemeinde als Eigentümerin des Platzes um Übernahme der Kosten für diese dringend notwendige Sanierung. In der Sitzung am 14. November 2011, so der Bürgermeister weiters, habe sich der Ausschuss für Jugend, Sport und Vereine, mit dem gegenständlichen Ansuchen auseinander gesetzt. Einstimmig sei von den Mitgliedern des Ausschusses letztlich die Empfehlung an die Gemeindevertretung geäußert worden, dem vorliegenden Ansuchen des Fußballvereines zu entsprechen und die dringend notwendige Sanierung des Fußballplatzes mit einem namhaften Beitrag zu unterstützen. In der Folge befürwortet auch Bürgermeister Burkhard Wachter eine umgehende Inangriffnahme der geplanten Sanierungsarbeiten, wenn gleich der finanzielle Aufwand dafür 12 / 21 18. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. November 2011 mit 139.000, 00 Euro enorm sei. Die Qualität des Platzes lasse wirklich zu wünschen übrig, auch wenn dies beim bloßen Betrachten des Platzes nicht unmittelbar erkennbar sei. Weil die finanzielle Situation der Gemeinde aber sehr angespannt sei, könne er sich eine Inangriffnahme der notwendigen Sanierungsarbeiten nur dann vorstellen, wenn es noch andere Geldgeber bzw. Sponsoren gebe. In diesem Zusammenhang habe er bereits mit Sportlandesrat Mag. Siegmund Stemer ein Gespräch geführt. Ersten Aussagen zufolge könne sich dieser eine Kostenbeteiligung des Landes in der Größenordnung von rund 33.000, 00 Euro vorstellen. Weiters gebe es mündliche Förderzusagen im Ausmaß von jeweils 5.000, 00 Euro von der Vorarlberger Illwerke AG und dem ASVÖ. Da die Gemeinde Vandans Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG (in der Folge kurz „GIG“ genannt) Eigentümerin dieser Sportanlage sei, sei für ihn vorstellbar, dieses Sanierungsprojekt über die GIG abzuwickeln. Im Gegensatz zur Gemeinde sei diese nämlich Vorsteuer abzugsberechtigt. Sodann informiert der Bürgermeister über eine Zusage des Fußballvereines, wo nach dieser in Zukunft bereit sei, das Mähen des Rasens vom Fußballplatz selber zu übernehmen. Voraussetzung sei lediglich das Beistellen eines Rasenmähers durch die Gemeinde. Die Gemeinde könne sich durch dieses Entgegenkommen des Fußballvereines einiges an Geld und Aufwand ersparen. Da sich unter den anwesenden Zuhörern auch der Obmann des SCM Vandans befindet, ersucht der Vorsitzende diesen um eine paar Worte zur aktuellen Situation bzw. dem vorliegenden Ansuchen. Heinz Scheider, Obmann des SCM Vandans, bedankt sich seinerseits beim Vorsitzenden für die Möglichkeit dieser Wortmeldung. In der Folge erläutert Heinz Scheider die aktuelle Platz-Situation und gibt Einblick in das Fußballgeschehen bzw. die Bemühungen des Vereines, selber namhafte Beträge zu erwirtschaften. Abschließend verweist Heinz Scheider einerseits auf die touristische, andererseits auf die sportliche Bedeutung dieser Sportstätte für das gesamte Tal und ersucht um die Bereitstellung der für die gegenständliche Sanierung notwendigen Mittel. In seiner Antwort stimmt Bürgermeister Burkhard Wachter der touristischen Bedeutung dieser Sportanlage zu und erinnert an das eine oder andere Trainingslager bekannter Fußballmannschaften. Dem „Fußballtourismus“ komme im Montafon zunehmende Bedeutung zu. Die daraus resultierenden Übernachtungen könne man nicht mehr negieren. Vbgm. Michael Zimmermann, Vorsitzender des Ausschusses für Sport, Jugend und Vereine, befürwortet in seiner Wortmeldung eine rasche Inangriffnahme der dringend notwendigen Sanierungsarbeiten. Das Hinausschieben dieser Sanierungsmaßnahmen stelle keine Lösung dar, zumal sich die finanzielle Situation der Gemeinde auch die nächsten Jahre nicht wesentlich verbessern werde. Die Meinung innerhalb des Ausschusses für Jugend, Sport und Vereine, sei in der Sitzung am 14. November 2011 klar und eindeutig gewesen. Die gewünschte Sanierung des Fußballplatzes sei unisono befürwortet worden. Seit Jahren werde im SCM Vandans der Jugendsport in einer wirklich beeindruckenden Art und Weise forciert. Der Qualität des Fußballplatzes komme zwischenzeitlich eine wirklich enorme Bedeutung zu. In anderen Gemeinden versuche man mit allen Mitteln, die eine oder andere bekannte Fußballmannschaft für ein Trainingslager gewinnen zu können. Über viele Jahre hinweg sei das auch dem SCM Vandans gelungen. Mit der jetzigen Qualität des Fußballplatzes sei dies aber nicht mehr möglich. Auch wenn die finanzielle Situation der Gemeinde Vandans äußerst angespannt sei, lasse sich die jetzt notwendige Sanierung des Fußballplatzes rechtfertigen. Er plädiere daher dafür, dem vorliegenden Ansuchen stattzugeben und dem Verein die für eine Sanierung des Platzes erforderlichen Mittel bereit zu stellen. Peter Scheider bedankt sich für die vielen positiven Wortmeldungen. Der SCM Vandans wisse selbstverständlich um die finanzielle Situation der Gemeinde. Er bemühe sich deshalb mit allen Möglichkeiten, selber einen größtmöglichen Finanzierungsbeitrag aufbringen zu können. Auch eine projektsbezogene „Bausteinaktion“ stehe zur Diskussion. 13 / 21 18. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. November 2011 Wie von Michael Zimmermann bereits erwähnt worden sei, betreue der SCM Vandans derzeit zirka 60 Kinder und Jugendliche. Dies sei fast einzigartig. Die vom SCM Vandans forcierte Kinder- und Jugendarbeit könne sich in jeder Hinsicht sehen lassen und zeige, was dem Verein tatsächlich wichtig sei. Eine renommierte Fußballmannschaft für ein Trainingslager in Vandans gewinnen zu können, sei derzeit – bedingt durch die fehlende Qualität des Platzes - leider nicht möglich. Für das Vereinsleben und das Geschehen im Fußballsport insgesamt wäre wichtig, wenn dies bald wieder möglich wäre. Werner Vergut und Luzia Klinger sprechen sich in ihren Wortmeldungen für eine rasche Inangriffnahme der notwendigen Sanierungsarbeiten aus. Von beiden wird die Notwendigkeit dafür außer Streit gestellt. Dass vom SCM Vandans in punkto „Jugendarbeit“ Hervorragendes geleistet werde, sei schon mehrfach zum Ausdruck gekommen. Das Engagement des Vereines müsse jedenfalls unterstützt werden. Man befürworte daher die Gewährung eines namhaften Beitrages an den Verein, damit dieser dieses Sanierungsprojekt umgehend in Angriff nehmen könne. Martin Burtscher spricht sich angesichts der finanziellen Situation der Gemeinde Vandans gegen eine Sanierung des Fußballplatzes in dieser Form aus. Seiner Meinung nach müsse eine günstigere Lösung gefunden oder die Sanierung in mehreren Etappen in Angriff genommen werden. Überall müsse gespart werden. Die Bevölkerung habe zum jetzigen Zeitpunkt vermutlich wenig Verständnis für die Umsetzung solcher Projekte. Auch wenn er das Engagement des Fußballvereines sehr schätze, könne er heute dieser beabsichtigten Sanierung des Fußballplatzes nicht das Wort reden. Er bitte dafür um Verständnis. Eine etappenweise Sanierung, so Peter Scheider in seiner Antwort, sei vom Verein im Vorfeld mehrfach in Erwägung gezogen worden. Immer wieder sei davon aber abgeraten worden, weil es dafür eine Vielzahl von Gründen gebe. Die etappenweise Sanierung eines Fußballplatzes stelle letztlich ein „Flickwerk“ dar, das auch viel Geld koste. Um eine flächenhafte Lösung verwirklichen zu können, bemühe sich der Verein, möglichst viel Geld selber aufzubringen. Die diesbezüglichen Möglichkeiten seien aber stark begrenzt. Mit der Übernahme des Mähens vom Rasen des Fußballplatzes zeige der Verein schon Bereitschaft, ein namhaftes Schärfchen selber beizutragen. Rupert Platzer erinnert an eine Vielzahl von Anschaffungen und Projekten, die einer Erledigung harren. Wie die Gemeinde all dies finanzieren könne, sei ihm schleierhaft. Er selber werde heute dieser für notwendig erachteten Sanierung des Fußballplatzes zustimmen, auch wenn ihm die Finanzierbarkeit dieser Maßnahme noch Sorgen bereite. Die Finanzierung dieser und anderer Projekte, so Bürgermeister Burkhard Wachter, bereite auch ihm Kopfzerbrechen. Bei der Klausurtagung am 10. Dezember 2011 werde man aus diesem Grunde verschiedene Finanzierungsvarianten diskutieren. Persönlich sei er aber vom Finden einer Finanzierungslösung überzeugt. Von Belang sei einzig und alleine die Frage, mit welchen Prioritäten die einzelnen Projekte versehen werden. Auch DI Alois Kegele spricht sich in der Folge für die rasche Inangriffnahme dieser Sanierung des Fußballplatzes aus. Wenn die Gemeindevertretung dieses Projekt für umsetzungsnotwendig erachte, werde sich auch eine Finanzierungsmöglichkeit finden lassen. Für ihn selber sei von Bedeutung, dass der Fußballverein künftig das Mähen des Fußballfeldes selber übernehme und der Gemeinde daraus keine finanzielle Verpflichtung mehr erwachse. Markus Pfefferkorn, Mag. Christian Egele und Josef Maier sprechen sich ebenfalls klar für eine flächenhafte Sanierung des Fußballplatzes aus. Aus mehreren Blickwinkeln heraus lasse sich eine solche Entscheidung rechtfertigen. Der sportliche und touristische Aspekt seien bereits zur Sprache gekommen. Angesichts der vom Verein forcierten Kinder- und Jugendarbeit müsse das vorliegende Projekt als sinnvolle Investition in die 14 / 21 18. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. November 2011 Zukunft gesehen werden. Josef Maier erinnert, dass die Finanzierung des neuen Einsatzfahrzeuges der Feuerwehr erst im Jahre 2013 anstehend sei und dem notwendigen Ausbau der Wasserversorgungsanlage ein langfristiger Finanzierungsplan zugrunde liege. Wenn dem vorliegenden Sanierungsprojekt erste Priorität zukomme, lasse sich auch eine Finanzierungsmöglichkeit finden. Ohne weitere Wortmeldungen sprechen sich sodann die Anwesenden mit 23 : 1 Stimme (Gegenstimme: Martin Burtscher) für die rasche Inangriffnahme der geplanten Sanierungsarbeiten am Fußballplatz aus und genehmigen a) die Abwicklung der besagten Sanierungsarbeiten über die „GIG“ und b) die Gewährung eines Finanzierungsbeitrages in Höhe von 75.000, 00 Euro unter diesem Titel an die Gemeinde Immobilienverwaltungs GmbH & Co.KG 9. Entscheidung zur Berufung der Agrargemeinschaft Alpinteressentschaft Fahren – Ziersch, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Lins KG, Bludenz, gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 11. Oktober 2010, Zl. I-131-9/2010 Mit Bescheid vom 11. Oktober 2010, Zl. I – 131.9/2010, so einleitend der Bürgermeister, sei der Agrargemeinschaft Alpinteressentschaft Fahren – Ziersch, gemäß § 40 Abs. 3 Baugesetz, LGBl. Nr. 52/2001, hinsichtlich der Neueindeckung der Hirtenhütte auf dem Grundstück Nr. 997/1 sowie der „Alten Hirtenhütte“ auf den Grundstücken Nr. .690/3 und Nr. .690/4 und des Stallgebäudes auf dem Grundstück Nr. .690/5, GB Vandans, die Herstellung des rechtmäßigen Zustandes bis längstens 31.12.2010 aufgetragen. Mit Schreiben vom 10.11.2010, eingelangt am 12.11.2010, erhob die Agrargemeinschaft Alpinteressenschaft Fahren-Ziersch, vertreten durch deren Obmann Reinhard Büchel, durch ihre ausgewiesene Rechtsvertreterin, die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Lins KG, Bludenz, fristgerecht das Rechtsmittel der Berufung gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Vandans vom 11. Oktober 2010, Zahl: I-131-9/2010. In der Folge übergibt Bürgermeister Burkhard Wachter den Vorsitz an seinen Stellvertreter, nämlich Vbgm. Michael Zimmermann, und verlässt auf eigenen Wunsch den Sitzungssaal. Vbgm. Michael Zimmermann legt sodann den gegenständlichen Sachverhalt dar. Nach einer sehr sachlich und äußerst umfassenden Beratung, treffen die Damen und Herren der Gemeindevertretung in der gegenständlichen Berufungsangelegenheit einstimmig folgende Entscheidungen: 1. Gemäß § 66 Abs 4 AVG iVm § 50 Abs 1 lit. a Z 13 GG, LGBl. Nr. 40/1985 i.d.g.F. wird der Berufung der Agrargemeinschaft Alpinteressenschaft Fahren-Ziersch, vertreten durch deren Obmann Reinhard Büchel, Oberweilerstraße 18, 9491 Ruggel, Liechtenstein, diese vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Lins KG, Bahnhofstraße 8, 6700 Bludenz, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Vandans vom 11.10.2010, Zahl I-131-9/2010, teilweise stattgegeben. 2. Der Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Vandans vom 11. Oktober 2010, Zahl: I-131-9/2010 wird in Anwendung des § 66 Abs 4 AVG abgeändert, dass er nunmehr zu lauten hat, wie folgt: a) Gemäß § 40 Abs. 3 BauG, LGBl Nr. 52/2001 idgF, wird der Agrargemeinschaft Alpgenossenschaft Fahren-Ziersch, vertreten durch deren Obmann Reinhard Büchel, hinsichtlich der Neueindeckung der Hirtenhütte auf dem Grundstück Nr. 997/1 und des Stallgebäudes auf dem Grundstück Nr. .690/5, beide GB Vandans, die Herstellung des rechtmäßigen Zustandes, das heißt die Demontage der mit Aludachschindeln erfolgten Dacheindeckung, bis längstens 15 / 21 18. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. November 2011 31.05.2012 aufgetragen. b) Die Noteindeckung der alten Hirtenhütte auf den Grundstücken Nr. .690/3 und Nr. .690/4, beide GB Vandans, mittels Aludachschindeln stellt ein freies Bauvorhaben gemäß § 20 BauG, LGBl Nr. 52/2001 idgF dar. Die Entscheidung wird wie folgt begründet: Gemäß § 2 Abs 1 lit. o BauG wird unter einer wesentlichen Änderung eines Bauwerks oder sonstigen Anlage, ein Zu- oder Umbau; eine Änderung, durch die die äußere Erscheinung des Bauwerkes oder der sonstigen Anlage erheblich geändert wird; eine Änderung, durch die die Sicherheit oder die Gesundheit von Menschen oder die Verkehrssicherheit gefährdet, die Nachbarn belästigt oder die Einhaltung der Abstandsfläche oder Mindestabstände beeinflusst werden können, verstanden. Im Sinne des § 18 Abs 1 lit. a leg cit bedürfen einer Baubewilligung, die Errichtung oder wesentliche Änderung von Gebäuden; ausgenommen sind jene kleinen Gebäude, die nach § 19 lit. a bis c leg. cit nur anzeigepflichtig sind. Im Sinne des § 24 Abs 1 des zitierten Gesetzes ist die Erteilung der Baubewilligung bei der Behörde schriftlich zu beantragen, sowie im Bauantrag Art, Lage, Umfang und beabsichtigte Verwendung des Bauvorhabens anzugeben. Der Abs 3 der vorangeführten Bestimmung hält in seiner lit. b zudem fest, dass die zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Pläne, Berechnungen und Beschreibungen anzuschließen sind. Rechtlich ergibt sich daraus wie folgt: Laut Motivenbericht zum Vorarlberger Baugesetz (Matthias Germann, Franz Hämmerle, Das Vorarlberger Baugesetz, § 2 Abs 1 lit. o, S. 27) kann eine Änderung, durch die die äußere Erscheinung einer Anlage erheblich geändert wird, etwa darin bestehen, dass die Außenverkleidung eines Gebäudes durch eine andere Farbgebung oder durch andere Baumaterialien neu gestaltet wird. Da das Dach Teil der so genannten Außenverkleidung eines Gebäudes ist, trifft dies zweifellos auch auf das Neueindecken eines Daches zu, da insbesondere im vorliegenden Fall die äußere Erscheinung erheblich geändert wird. Somit stellt die Neueindeckung der Hirtenhütte auf Grundstück Nr. 997/1, sowie des Stallgebäudes auf dem Grundstück Nr. .690/5, alle GB Vandans, eine wesentliche Änderung eines Bauwerkes und somit ein bewilligungspflichtiges Bauvorhaben gem. § 18 Abs 1 lit. a BauG dar. Diesbezüglich ist die Ansicht der Bauwerberin, dass aufgrund der vorliegenden Baubewilligung für die verfahrensgegenständliche Gebäude eine nochmalige Baubewilligung für die Neueindeckung (bzw. Noteindeckung) der Gebäude nicht erforderlich und insbesondere von der Baubehörde nicht verlangt werden könne, bzw. die Dachneueindeckung keinesfalls ein baubewilligungspflichtiges Unterfangen darstelle, nicht zu folgen. Zudem ist festzuhalten, dass entgegen der Feststellung der Berufungswerberin ein Bestandsschutz im Vorarlberger Baugesetz nicht bekannt ist. Lediglich § 20 BauG betrachtet Bauvorhaben, die weder einer Baubewilligung, noch einer Bauanzeige bedürfen, als frei. Dies gilt besonders für bloße Erhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten sowie unwesentliche Änderung von Bauwerken oder sonstigen Anlagen. Laut Motivenbericht zum Vorarlberger Baugesetz (Matthias Germann und Franz Hämmerle, § 2 Abs 1 lit. e) sind Erhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten auf die Bewahrung bzw. Wiederherstellung des Konsenses gerichtete Arbeiten an Anlagen, die Gegenstand der oben angeführten Bauvorhaben sind (insbesondere an Bauwerken). Sie werden als eigenes Bauvorhaben angeführt, da sie als Maßnahme innerhalb des baurechtlichen Konsenses zum Beispiel nicht als „Änderung eines Bauwerkes“ angesehen werden können. Da (bloße) Erhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten weder bewilligungs- noch anzeigepflichtig sind, unterliegen sie als freie Bauvorhaben (§ 20) 16 / 21 18. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. November 2011 den Vorschriften dieses Gesetzes. Aufgrund der Tatsache, dass die Hirtenhütte auf den Grundstücken Nr. .690/3 und Nr. .690/4 bis dato über eine Blecheindeckung verfügt hat, kann die erfolgte Noteindeckung mittels Blechdach als Bewahrung bzw. Wiederherstellung des baurechtlichen Konsenses angesehen werden und somit in diesem Fall von einem freien Bauvorhaben im Sinne des § 20 leg cit ausgegangen werden. Anders verhält sich die Situation jedoch bezüglich der Hirtenhütte auf dem Grundstück Nr. .997/1 sowie des Stallgebäudes auf dem Grundstück Nr: .690/5. Beide Gebäude waren bisher mit Holzschindeln eingedeckt und stellt die erfolgte Noteindeckung mittels Aluminiumschindeln ein Abweichen des baurechtlichen Konsenses und somit eine wesentliche Änderung dar, was mit einer Bewilligungspflicht gemäß § 18 BauG einhergeht. Es ist festzuhalten, dass sich die Berufungswerberin zum Einen widerspricht, wenn sie anführt, dass die gegenständliche Neueindeckung keines Bauantrages und keiner Bauanzeige bedürfe, sie jedoch zum Anderen darauf verweist, dass mit Schreiben der Agrargemeinschaft Alpinteressenschaft Fahren-Ziersch vom 05.04.2010 angekündigt worden sei, dass die nunmehr vorgenommene Noteindeckung vorgenommen werde, was sogar dem vom Gesetz nicht geforderten Anspruch einer Bauanzeige entsprechen würde und somit selbst von einem anzeigepflichtigen Vorhaben ausgeht. Selbst wenn man davon ausgehen würde, dass die Neueindeckung der gegenständlichen Gebäude ein anzeigepflichtiges Bauvorhaben darstellen würde, ist zu bemerken, dass diese Gebäude auf Grundstücken, die als Freifläche-Landwirtschaft gewidmet sind, liegen. Gemäß Motivenbericht zum Vorarlberger Baugesetz, Matthias Germann und Franz Hämmerle, § 19 lit a bis c sind Nebengebäude auf einem als Freifläche gewidmeten Grundstück jedenfalls bewilligungspflichtig, was im Umkehrschluss wohl auch für deren wesentliche Änderung gelten muss. Zudem erlaubt sich die Berufungsbehörde festzuhalten, dass im gesamten Bauakt das vor angeführte Schreiben vom 05.04.2010 nicht aufscheint. Abgesehen davon ist darauf hinzuweisen, dass gem. § 18 BauG iVm § 24 BauG kein entsprechender Bauantrag an die Gemeinde Vandans gerichtet worden ist. Bezüglich des Vorbringens, dass bereits der Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Vandans vom 04.09.2008 bezüglich der Einstellung der Bauarbeiten zur Neueindeckung der Hirtenhütte auf dem Grundstück Nr. 997/1 sowie der Heubarge auf dem Grundstück Nr. .692, beide GB Vandans, verfügt worden ist, rechtswidrig verfügt worden sei, wird auf das vor angeführte verwiesen und festgehalten, dass die diesbezügliche Entscheidung gesetzmäßig ergangen ist und seitens der Berufungswerberin nicht bekämpft wurde. Es ist daher anzumerken, dass sich die Berufungswerberin bereits zu diesem Zeitpunkt bewusst war bzw. gewusst hat, dass die Neueindeckung dieser Gebäude einer Baubewilligung bzw. eines Bauantrages bedarf. Trotz bescheidgemäßem Auftrag wurde bis zum heutigen Tag kein entsprechender Bauantrag bei der Gemeinde eingebracht. Dass sich die Agrargemeinschaft Alpgenossenschaft Fahren-Ziersch über die Bewilligungspflicht bewusst war, erklärt zudem die Tatsache, dass diese mit Schreiben vom 10.09.2008 um die naturschutzrechtliche Bewilligung der vor angeführten Neueindeckung der beiden Gebäude angesucht hat und in der Zwischenzeit offenbar die Heubarge auf dem Grundstück Nr. .692, GB Vandans, wiederum mit Holzschindeln eingedeckt worden ist. Hinsichtlich des Vorbringens, dass die im bekämpften Bescheid geforderte Herstellung des rechtmäßigen Zustandes gemäß § 40 BauG gar nicht machbar und nicht möglich sei, insbesondere da nicht ausgeführt werde, was der rechtmäßige Zustand sein soll, wird festgehalten, dass gemäß Motivenbericht zum Vorarlberger Baugesetz (Matthias Germann, Franz Hämmerle, Das Vorarlberger Baugesetz, § 40 Abs 3) unter Herstellung des rechtmäßigen Zustandes, insbesondere der Beseitigung des konsenslosen Bauwerks (Teiles) zu verstehen ist. Zudem erschließt sich dies schon aus der Wortinter17 / 21 18. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. November 2011 pretation, womit auch dieser Einwand ins Leere gehen muss. Auf das Vorbringen, dass die Dacheindeckung mit Holzschindeln einen ungleich höheren finanziellen Aufwand darstellen würde, hatte die Berufungsbehörde nicht näher einzugehen, da sie lediglich die Rechtsfrage zu beurteilen hat und nicht die Kostenintensität von Bautätigkeiten ihrer Entscheidung zu Grunde zu legen hat. Die Berufungsbehörde erlaubt sich anzumerken, dass die Berufungswerberin bereits seit September 2008 Kenntnis dahingehend hatte, dass laut Baubehörde das Neueindecken der Gebäude der Agrargemeinschaft Alpinteressenschaft Fahren-Ziersch als bewilligungspflichtige Bauvorhaben angesehen wird. Sie hat es jedoch zu keinem Zeitpunkt für notwendig erachtet, einen entsprechenden Bauantrag einzubringen und somit eine baubehördliche Entscheidung zu erwirken, welche im Rechtsweg zu bekämpfen gewesen wäre. Dies scheint insbesondere daher nicht nachvollziehbar, da die Alpinteressenschaft Fahren-Ziersch im Schreiben vom 20.06.2009 an die Gemeinde Vandans selbst auf das Problem, dass die Materialisierung der Dacheindeckung nicht gelöst sei, hingewiesen hat und sich des schlechten Zustandes der Dächer bewusst gewesen ist. Abschließend ist festzuhalten, dass die Neueindeckung der Hirtenhütte auf dem Grundstück Nr. 997/1 sowie des Stallgebäudes auf dem Grundstück Nr. .690/5, beide GB Vandans, aufgrund des Umstandes, dass diese vormals mit Holzschindeln und nunmehr mit Aluminiumdachziegeln gedeckt worden sind, wesentliche Änderungen und somit bewilligungspflichtige Bauvorhaben im Sinne des BauG darstellen. Deshalb war der Berufung in diesem Punkt nicht Folge zu geben und spruchgemäß zu entscheiden. Da die alte Hirtenhütte auf den Grundstücken Nr. .690/3 und Nr. .690/4, beide GB Vandans, bereits über ein so genanntes Blechdach verfügte und dieses lediglich erneuert bzw. instand gesetzt wurde, war die erfolgte Noteindeckung mit Aludachschindeln als freies Bauvorhaben im Sinne des § 20 BauG zu qualifizieren und war daher der Berufung zumindest in diesem Punkt stattzugeben. Der guten Ordnung halber ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund des Bebauungsplanes für das Schutzgebiet „Rellstal/Lünersee“ und der darauf basierenden Verordnung über den Teilbebauungsplan „Rellstal und Lünersee“ ebenfalls eine Holzschindelung vorgesehen ist. Außerdem würde eine anders lautende Entscheidung den Bescheid der Naturschutzbehörde vom 14.10.2011 konterkarieren. Auf den Vorwurf der Berufungswerberin, dass amtsmißbräuchlich gehandelt worden sei, war nicht näher einzugehen, da die Berufungsbehörde ein solches Verhalten nicht zu erkennen vermochte. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. 10. Berichte und Allfälliges Der Bürgermeister berichtet, dass  er noch vor der letzten Sitzung der Gemeindevertretung in diesem Jahre eine Klausur-Tagung der Gemeindevertretung im Plan habe. Als Termin dafür habe er Samstag, den 10. Dezember 2011, im Visier. Er bitte diesen Termin in Vormerk zu nehmen und ersuche schon heute um zahlreiches Kommen. Mehrere Damen und Herren der Gemeindevertretung bringen in der Folge zum Ausdruck, dass ihnen dieser Termin nicht passend ist und sie an der Klausurtagung nicht teilnehmen können. 18 / 21 18. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. November 2011 Bgm. Burkhard Wachter stellt daraufhin die Suche eines alternativen Termins in Aussicht.  auf sein Ersuchen hin die Energieeffizienzabteilung der Vorarlberger Illwerke AG eine Nutzung der Abwärme vom Rodundwerk II für die Beheizung des Rätikonbades geprüft habe. Leider habe diese Prüfung ergeben, dass trotz eines massiven Abwärmeanfalls im Kraftwerk Rodund II eine direkte bzw. indirekte Nutzung und Einspeisung der Abwärme in das Rätikonbad Vandans nicht sinnvoll sei.  das Ergebnis der Volksabstimmung in Schruns am 20. November 2011 zum geplanten Museums-Neubau mehr als deutlich ausgefallen sei und im Augenblick niemand wisse, wie in der gegenständlichen Causa weiter vorgegangen werde. Vermutlich werde man in der Sitzung der Standesvertretung am 13. Dezember 2011 die gegenständliche Angelegenheit beraten und die weitere Vorgangsweise festlegen.  er in den letzten Wochen eine Vielzahl von Gesprächen mit praktischen Ärzten geführt habe. Ohne voreilig einen Namen nennen zu wollen sei er optimistisch, in den nächsten Wochen einen Arzt zum Gemeindearzt von Vandans bestellen zu können.  der Vorarlberger Umweltverband am 17. November 2011 eine weitere Sitzung abgehalten und Herr Karl-Heinz Thaler für die Gemeinde Vandans an dieser teilgenommen habe. Vom Ergebnis der Sitzung habe ihn Karl-Heinz Thaler umfassend informiert. Eine Kopie vom diesbezüglichen Kurz-Protokoll lasse er mit der Niederschrift über diese heutige Sitzung allen Damen und Herren der Gemeindevertretung zukommen. Unter Punkt „Allfälliges“ ergeben sich folgende Wortmeldungen: Werner Vergut: Die als Naturdenkmal deklarierte Linde in der Parzelle „Oberbündta“ bedarf meiner Meinung nach einem dringenden Einsatz. Der Baum ist voll mit „Misteln“, die entfernt werden sollten. Spätestens im kommenden Frühjahr sollten diese fachmännisch entfernt werden, damit der Baum keinen Schaden leidet. Antwort des Bürgermeisters: Schon vor einigen Jahren haben wir den besagten Baum seiner Misteln entledigen lassen. Dass es schon wieder an der Zeit für eine solche Aktion ist, ist mir nicht entgangen. Ich werde veranlassen, dass es im kommenden Frühjahr einen diesbezüglichen Arbeitseinsatz geben wird. Thomas Maier: Mich würde interessieren, wie die Zukunft unseres Seniorenheimes konkret aussieht? Antwort des Bürgermeisters: Leider kann ich auf diese Frage heute keine konkrete Antwort geben. In der Gemeinde Bartholomäberg gibt es nach wie vor keine NeubauPläne. Es kann heute also nicht einmal definitiv gesagt werden, wie lange das Seniorenheim in Vandans noch in der herkömmlichen Art und Weise genützt wird. Persönlich gehe ich aber davon aus, dass dies auf jeden Fall noch 2 – 3 Jahre der Fall sein wird. Wie die Nachnutzung dann letztlich aussehen soll, kann ich heute beim besten Willen nicht sagen. Ich bin überzeugt, dass sich in den nächsten 2 – 3 Jahren noch viele Überlegungen eröffnen werden. Meiner Meinung nach wird es sinnvoll sein, sich heute schon definitiv festzulegen. Viel mehr wird es von Vorteil sein, für alle Überlegungen offen zu bleiben und Nutzungsüberlegungen in mehrere Richtungen anzustellen. Übrigens - am Mittwoch, dem 07. Dezember 2011, sollen sowohl die Mitarbeiter als auch die Heiminsassen im hiesigen Heim über die Baupläne in den Gemeinden Bartholomäberg und St. Gallenkirch informiert werden. 19 / 21 18. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. November 2011 DI Alois Kegele: Am Sonntag, dem 04. Dezember, findet der Adventmarkt statt. Gibt es am Abend davor wieder die so genannte „Klosanacht“? Antwort des Bürgermeisters: Wenn es von der Gemeindevertretung eine Genehmigung gibt, wird es diese „Klosanacht“ wieder geben. Schon im Vorfeld haben sich drei Interessenten, nämlich der Vandanser Aktiv Club, die Ortsfeuerwehr Vandans und die Ortsstelle Vandans der Österreichischen Bergrettung Vandans gemeldet und Interesse bekundet. Burtscher Martin merkt in diesem Zusammenhang an, dass diese „Klosanacht“ nicht ganz unproblematisch sei. Nach der Veranstaltung bleibe in der Regel eine erhebliche Unordnung zurück, die dann am Sonntag-Morgen, und zwar bis zum Meßgang, beseitigt sein müsse. Die Mitarbeiter des Gemeindebauhofes seien nicht in der Lage, am Sonntag-Morgen alle Marktstände zu komplettieren und gleichzeitig auch noch die vorhandene Unordnung zu beseitigen. Alle Damen und Herren der Gemeindevertretung befürworten in der Folge das Stattfinden dieser „Klosanacht“ unter der Bedingung, dass die besagte Veranstaltung frühestens um 17.00 Uhr beginnt und spätestens um 23.00 Uhr endet und dass sämtliche Unordnung von den Veranstaltern selbst aufgeräumt wird. DI Alois Kegele: Für den „Kinderflohmarkt“, der parallel zum Adventmarkt im Pfarrsaal stattfindet, suche ich noch freiwillige Helfer. Gibt es unter den Anwesenden jemand, der mir behilflich ist? Antwort des Bürgermeisters: Dieser „Kinderflohmarkt“ hat Tradition wie der Adventmarkt selber. Ich wäre froh, würde sich der eine oder andere freiwillige Helfer melden, um die Veranstaltung nicht in Gefahr zu bringen. Inge Dobler erklärt sich in der Folge bereit, zusammen mit Alois Kegele beim „Kinderflohmarkt“ einige Stunden Dienst zu tun. Markus Pfefferkorn: Am Sonntag, dem 29. Januar 2012, gibt es in Vandans wieder einen Faschingsumzug. Von der Funkenzunft Montafon Vandans gibt es den Wunsch, alle aktiven Teilnehmer nach dem Umzug auf einen Hock in die Rätikonhalle einzuladen. Ist es möglich, dass die Funkenzunft für diesen Zweck eine Bewilligung zur Benützung der Rätikonhalle erhält? Die Funkenzunft wäre selbstverständlich bereit, entsprechende Auflagen zu akzeptieren. Antwort des Bürgermeisters: Wenn sich die Gemeindevertretung für eine Genehmigung ausspricht, wird es diese geben. Meiner Meinung nach müsste diese aber jedenfalls an einige ganz bestimmte Bedingungen geknüpft werden. Insbesondere muss ich schon heute auf das im ganzen Schul- und Turnhallengebäude bestehende Rauchverbot aufmerksam machen. Alle Damen und Herren der Gemeindevertretung sprechen sich sodann dafür aus, der Funkenzunft die erforderliche Bewilligung zur Benützung der Rätikonhalle zu erteilen. Entsprechende Auflagen und Bedingungen hat der Veranstalter zu akzeptieren. Rupert Platzer: Soweit mir bekannt ist, soll mit dem Material im Vensertobel ein Schutzdamm für die Abwasserreinigungsanlage gebaut werden. Weiß man schon, bis wann mit den Bauarbeiten begonnen wird? Antwort des Bürgermeisters: Es ist zutreffend, dass mit Material, das dem Ladritschbach entnommen wird, ein Schutzdamm für die Abwasserreinigungsanlage geschüttet werden soll. Noch gibt es allerdings kein genehmigtes Bauprojekt. Ein solches soll über den Winter bei der Behörde zur Genehmigung eingereicht werden. Mit den Bau soll unverzüglich nach Vorliegen der Bewilligungen, das wird vermutlich im kommenden Frühjahr der Fall sein, begonnen werden. Vbgm. Michael Zimmermann: Wie andere Gemeinden der Talschaft auch, hat die Gemeindevertretung Vandans eine finanzielle Unterstützung der Offenen Jugendarbeit 20 / 21 18. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. November 2011