19970710_GVE026

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 19:38
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1997-07-10
Erscheinungsdatum 1997-07-10
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Inhalt des Dokuments

-1Gemeindeamt Vandans 10. Juli 1997 Niederschrift aufgenommen am 10. Juli 1997 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 26. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 3. Juli 1997 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Franz Egele, Peter Scheider, Josef Tschofen, Siegfried Bitschnau, Manfred Blenke, Gerlinde Linder, Michael Zimmermann, Karin Ganahl, Günter Fritz, Stefan Jochum, Norbert Sartori, Florentin Salzgeber, Eveline Breuss, Dipl. Ing. Alois Kegele, Josef Maier, Alois Neher, Gottfried Schapler, Wilhelm Pummer, Johann Waidacher sowie Reinhard Rützler als Ersatzmann Entschuldigt: Wolfgang Violand Schriftführer: Gem.Kassier Wolfgang Brunold Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 26. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute, den Schriftführer sowie den Zuhörer und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 25. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 19. Juni 1997 2. Entscheidung zu den nachstehenden Ansuchen um Bewilligung zum Anschluß an die Ortswasserversorgung der Gemeinde Vandans von: a) Nikolaus und Carmen Dreier, Bludenz, Herrengasse 3/2 b) Reinhard und Christine Düngler, Bürs, Werkstraße 29 3. Entscheidung zum Ansuchen der Vorarlberger Erdgas GmbH, Dornbirn, um die Bewilligung zur Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen im Zusammenhang mit der Errichtung einer Erdgas-Mitteldruckleitung 4. Entscheidung zum Vergleichsangebot der Firma Gilbert Holdermann, Bludenz, vom 30. Juni 1997 5. Neuwahl eines Vizebürgermeisters gemäß § 63 GG 6. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend: a) ein Gesetz über eine Änderung des Wählerkarteigesetzes; b) c) d) e) ein ein ein ein Gesetz über eine Änderung des Gemeindewahlgesetzes; Gsetz über eine Änderung des Landes-Volksabstimmungsgesetzes; Gesetz über eine Änderung des Landtagswahlgesetzes; Verfassungsgesetz über eine Änderung der Landesverfassung; 7. Berichte und Allfälliges -2Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 25. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 19. Juni 1997, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird in der vorliegenden Abfassung einstimmig genehmigt. 2. Nach kurzer Erläuterung der zur Entscheidung anstehenden Ansuchen wird den Antragstellern einstimmig die Genehmigung zum Anschluß an die Ortswasserversorgung der Gemeinde Vandans erteilt. Die Genehmigungen werden ausdrücklich unter den Bedingungen der derzeit gültigen Wasserleitungs- und Gebührenordnung ausgesprochen. 3. Der Vorsitzende berichtet, daß die Vorarlberger Erdgas GmbH, Dornbirn, die Errichtung und den Betrieb einer Erdgas-Mitteldruckleitung von Bludenz über Lorüns, Vandans und Bartholomäberg nach Vandans-Rodund beabsichtige. Neben privaten Grundstücken sei von der Vorarlberger Erdgasgesellschaft auch die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen beabsichtigt. Im Gemeindegebiet von Vandans betreffe es die Grundstücke Nr. 2213 und 2214/1 (Böschisstraße) und in weiterer Folge den öffentlichen Radweg und das Grundstück Nr.2215/2 (St. Antonerstraße). Bereits am 1. Juli 1997 habe die kommissionelle Verhandlung zur Erwirkung der für die Errichtung und den Betrieb dieser Erdgas-Mitteldruckleitung erforderlichen Bewilligungen stattgefunden. Das Verhandlungsergebnis sei seinem Wissen nach durchwegs positiv. Als Vertreter der Gemeinde Vandans habe er vorbehaltlich der Genehmigung durch die Gemeindevertretung den erforderlichen Grundinanspruchnahmen, soweit diese öffentliche Verkehrsflächen betreffen, zugestimmt. Die Zustimmung selber sei unter der Voraussetzung erfolgt, daß die Fahrbahnbeläge im Bereich der Böschisstraße bzw. des öffentlichen Radweges nach Abschluß der Bauarbeiten wieder erneuert werden und in allen Bereichen der Urzustand wieder hergestellt werde. Nach kurzer Beratung genehmigen die anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung die beabsichtigten Grundinanspruchnahmen im Bereich der Grundstücke Nr. 2213, 2214/1 und 2215/2 einstimmig und räumen der Vorarlberger Erdgas GmbH das für die Errichtung und den Betrieb dieser Erdgas-Mitteldruckleitung erforderliche Leitungsrecht, eingeschränkt auf die erwähnten öffentlichen Verkehrsflächen, ein. Die Zustimmung der Gemeindevertretung erfolgt unter den vom Bürgermeister anläßlich der kommissionellen Verhandlung am 1. Juli 1997 geäußerten Bedingungen. 4. Das von der Firma Gilbert Holdermann, Bludenz, eingelangte Schreiben vom 30. Juni 1997 wird vom Vorsitzenden verlesen. Dem gegenständlichen Inhalt zufolge, bedauert das ausführende Unternehmen die mangelhafte Rohrummantelung in einzelnen Bereichen des Bauabschnittes, wenngleich es betriebsintern hinsichtlich der Haltbarkeit und Qualität der Kanalstränge trotzdem keine Bedenken gebe. Zur Wiedergutmachung werde einerseits eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist, und zwar auf sechs Jahre, angeboten. Andererseits erkläre man sich bereit, zur Abdeckung eventueller späterer Baukosten darüberhinaus einen Bankhaftbrief über S 700.000, --, betreffend den gegenständlichen Kanalbauabschnitt, zu hinterlegen. In weiterer Folge bringt der Bürgermeister das vom Ingenieurbüro Adler am heutigen Tage eingelangte Schreiben zur Verlesung. Im wesentlichen geht aus dem gegenständlichen Schreiben hervor, daß trotz einer Überprüfung der betreffenden Kanalabschnitte mit einer Videokamera keine Schäden von der Rohrinnenseite her festgestellt werden konnten und die erforderliche Dichtheit nachgewiesen worden sei. Hinsichtlich des derzeitigen Zustandes ergebe sich daher kein Einwand gegen die Inbetriebnahme des Kanales bzw. sei eine entsprechende Funktionstüchtigkeit gegeben. Die von der ausführenden -3Firma Holdermann angebotene Verlängerung der Gewährleistungsfrist auf sechs Jahre ab Übernahme des Ortskanales erscheine ausreichend, sofern vor Ablauf dieser Frist nochmals die geforderte Dichtheit und die Rohrleitung auf allfällige Verformungen hin überprüft wird. Unter Berücksichtigung, daß eine Sanierung von allfälligen Schäden im Rahmen der Gewährleistung mittels „Relining-Verfahren" möglich wäre und dies eine Aufgrabung nicht erforderlich machen würde, könne man von allenfalls entstehenden Sanierungskosten in Höhe von netto S 2.500, --/lfm Kanal ausgehen. Mit der von der Firma Holdermann angebotenen Bankgarantie über S 700.000, -- könne daher das Auslangen gefunden werden. Florentin Salzgeber bringt in seiner darauffolgenden Wortmeldung zum Ausdruck, daß diese fehlerhafte Ausführung von Teilbereichen im gegenständlichen Kanalbauabschnitt seiner Meinung nach eindeutig und zweifelsfrei auch der Bauleitung angelastet werden müsse. Josef Maier und Dipl. Ing. Alois Kegele geben zu verstehen, daß die vorgenommene Ausführung den erwarteten Belastungen vermutlich nicht standhalten werde und zwangsläufig mit späteren Schäden (z.B. Verformungen etc.) gerechnet werden müsse. Die fehlende Betonqualität beeinträchtige darüberhinaus die Stabilität der Rohrummantelung nicht unwesentlich und dürfe folglich nicht bagadellisiert werden. Ob die Ausführung überhaupt akzeptabel sei, könne man nur mit entsprechenden Kontrollschlitzen überprüfen. Gerlinde Linder und Stefan Jochum plädieren aus diesen vorgenannten Überlegungen dafür, von der Firma Holdermann eine verlängerte Gewährleistungsfrist von 10 Jahren und darüberhinaus eine Erhöhung der Bankgarantie auf mindestens 1 Mio. S zu verlangen. Franz Egele und Willi Pummer weisen daraufhin, daß in früheren Jahren eine Betonummantelung selbst in öffentlichen Verkehrsflächen nicht erfolgt sei. So z.B. fehle in der Rellstalstraße eine solche Betonummantelung gänzlich. Bei einer dortigen Überprüfung könne man unschwer feststellen, inwieweit das Fehlen einer solchen Betonummantelung negative Auswirkungen (z.B. Verformungen etc.) mit sich bringe. Nach einigen weiteren Debattenbeiträgen einigen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig auf nachstehende Erledigung: a) An 3 von der Gemeinde Vandans willkürlich festgelegten Stellen sind vom ausführenden Unternehmen Kontrollschlitze zu graben, sodaß die tatsächliche Ausführung, insbesondere die tatsächlich eingebaute Betonmenge, kontrolliert werden kann. Die Abnahme dieser 3 Kontrollschlitze hat im Beisein der Bauleitung und des Bauhofleiters zu erfolgen. b) Vorausgesetzt, daß das Ergebnis dieser vorerwähnten Überprüfung annehmbar ist, erklärt sich die Gemeinde Vandans zur Annahme eines Vergleiches unter nachstehenden Bedingungen bereit: • Die Gewährleistungsfrist ist auf mindestens 10 Jahre zu verlängern. • In ca. 4 bis 5 Jahren hat die Auftragnehmerin auf ihre Kosten eine erste Überprüfung dieser zur Diskussion stehenden Kanalstränge mittels Videokamera vorzunehmen und über das Ergebnis der Auftraggeberin umgehend zu berichten. • Vor Ablauf der Gewährleistungsfrist hat die Auftragnehmerin auf ihre Kosten die geforderte Dichtheit und die Rohrleitung auf allfällige Verformungen hin zu überprüfen. Das Ergebnis dieser Überprüfung ist mittels Druckprotokollen, Videoaufzeichnungen und Rohrkalibrierung nachzuweisen. • Zur Finanzierung allenfalls auftretender Schäden hat die Auftragnehmerin eine Bankgarantie zu hinterlegen, wobei die Höhe derselben den vom Ingenieurbüro -4Adler errechneten tatsächlichen Kosten zu entsprechen hat. In jedem Falle hat die Bankgarantie den Mindestbetrag von 1 Mio.S zu beinhalten. 5. Den Ausführungen des Bürgermeisters zufolge, hat Franz Egele mit Schreiben vom 3. Juli 1997 sein Amt als Vizebürgermeister zur Verfügung gestellt und um die Bestellung eines Nachfolgers ersucht. Das von Franz Egele am 3. Juli 1997 dem Bürgermeister übergebene Rücktrittsschreiben wird in der Folge vom Vorsitzenden verlesen und den Anwesenden damit zur Kenntnis gebracht. In der darauffolgenden Wortmeldung führt Franz Egele aus, daß er seit seiner Wahl zum Vizebürgermeister am 28. April 1990 dieses Amt mit großer Freude und nach bestem Wissen und Gewissen ausgeübt habe. Bedingt durch das Anwachsen seines Betriebes und den immer härter werdenden Wettbewerbsbedingungen sei es ihm aber nunmehr nicht mehr möglich, die für diese verantwortungsvolle Funktion notwendige Zeit im erforderlichen Ausmaß aufzubringen. Er sehe sich daher veranlaßt, sein Amt als Vizebürgermeister zur Verfügung zu stellen und bedanke sich bei allen Kolleginnen und Kollegen für die äußerst angenehme Zusammenarbeit über all die Jahre. Seinem Nachfolger und der Gemeindevertretung wünsche er Glück und Erfolg bei allem Tun und Wirken. Bgm. Burkhard Wachter bedankt sich seinerseits beim scheidenden Vizebürgermeister Franz Egele für dessen jahrelangen Einsatz zum Wohle der Gemeinde Vandans und das äußerst kollegiale Miteinander in all den Jahren und wünscht ihm für die Zukunft alles erdenklich Gute sowie Gesundheit und Glück. Namens der F-Fraktion bringt der Bürgermeister sodann Peter Scheider für das Amt des Vizebürgermeisters in Vorschlag und weist in diesem Zusammenhange daraufhin, daß das Gemeindegesetz keine geheime Abstimmung zwingend vorschreibe. Wenn dies aber gewünscht werde, erfolge die Abstimmung schriftlich, also geheim. Dipl. Ing. Alois Kegele ersucht in der Folge um eine geheime Abstimmung, nachdem diese Wahl auch bei der konstituierenden Sitzung in schriftlicher Form erfolge. Zu Stimmenzählern werden daraufhin einstimmig Dipl. Ing. Alois Kegele und Eveline Breuss bestellt. Mit 18 : 3 Stimmen wird Peter Scheider sodann zum Vizebürgermeister der Gemeinde Vandans gewählt. Bgm. Burkhard Wachter beglückwünscht seinen nunmehrigen Stellvertreter zu seiner Wahl und bringt seine Hoffnung auf eine gedeihliche Zusammenarbeit zum Wohle der Gemeinde zum Ausdruck. Vbgm. Peter Scheider dankt seinerseits für das ihm entgegengebrachte Vertrauen und bringt seine Freude zum Ausdruck, mit Bgm. Burkhard Wachter an der Spitze dieser Gemeinde stehen zu dürfen. Nachdem ihm die für dieses hohe Amt erforderliche Routine ohne Zweifel noch fehle, ersuche er alle schon heute um Nachsicht und Verständnis. Im übrigen ersuche er um eine offene, faire und konstruktive Zusammenarbeit zum Wohle aller Vandanserinnen und Vandanser. Hans Waidacher und Gottfried Schapler beglückwünschen namens ihrer Fraktionen Peter Scheider zu seiner Wahl als Vizebürgermeister und bringen ihren Dank an den ausgeschiedenen Vbgm. Franz Egele zum Ausdruck. 6. Nach kurzer Erläuterung der wesentlichsten Gesetzesinhalte beschließt die Gemeindevertretung einstimmig zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages keine Volksabstimmung zu verlangen. -57. Der Bürgermeister berichtet, daß - die Sommerpause vermutlich vorzeitig beendet werden müsse, nachdem er im August eine weitere Sitzung der Gemeindevertretung plane. Schwerpunkt der gegenständlichen Sitzung stelle die Genehmigung des Rechnungsabschlusses 1996 dar. - am kommenden Wochenende das Restaurant „Vandanser Stuben" seine Pforten öffne und der Betreiber aus Anlaß der Eröffnung von Freitag, den 11. Juli 1997, auf Samstag, den 12. Juli 1997, um die Bewilligung einer späteren Sperrstunde (04.00 Uhr) gebeten habe. Unter Punkt „Allfälliges" ergeben sich nachstehende Wortmeldungen: Wilhelm Pummer: Bis wann kann mit der Lieferung der neuen Hausnummern bzw. Straßenbezeichnungen gerechnet werden? Antwort des Bürgermeisters: Der von der Firma Glatz ursprünglich in Aussicht gestellte Liefertermin könne nicht eingehalten werden. Mit einer ersten Teillieferung könne bereits in den nächsten Tagen gerechnet werden, die restliche Lieferung werde einer Auskunft der Lieferfirma zufolge bis längstens Ende August eintreffen. Josef Maier: Einer Information des Volksanwaltes zufolge, wird nach wie vor von vielen Gemeinden Vorarlbergs widerrechtlich noch immer ein Mindestbeitrag bei den Fremdenverkehrsbeiträgen eingehoben. Wie ist die diesbezügliche Praxis in der Gemeinde Vandans? Antwort des Bürgermeisters: Diese gegenständlichen Mindestbeiträge werden in der Gemeinde Vandans seit Anfang dieses Jahres nicht mehr eingehoben. Bei automatischen Anweisungen werden diese Mindestbeiträge im Regelfalle rückerstattet. Franz Egele und Josef Tschofen übergeben in der Folge dem Bürgermeister je ein Schreiben, in welchem diese ihren Amtsverzicht gemäß § 58 des Gemeindegesetzes zum Ausdruck bringen. Beide Mandatare bedanken sich in der Folge bei den Kolleginnen und Kollegen der Gemeindevertretung für die jahrelange Zusammenarbeit und das konstruktive Miteinander. Persönlich, namens der Gemeindevertretung und der Vandanser Bevölkerung bedankt sich der Bürgermeister bei beiden Mandataren für die langjährige Mitarbeit in der Gemeindevertretung bzw. dem Gemeindevorstand und wünscht beiden noch viele Jahre in Gesundheit und Wohlergehen. Angesichts der großen Verdienste dieser beiden Mandatare werde er sich erlauben, im Anschluß an die Sommerpause eine offizielle Verabschiedung im Rahmen einer kleinen Feier vorzunehmen. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Vorsitzende allen für das Kommen und die aktive Mitarbeit und schließt um 21.45 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: