20121122_GVE027

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 19:41
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2012-11-22
Erscheinungsdatum 2012-11-22
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Inhalt des Dokuments

GEMEINDEAMT VANDANS Verhandlungsschrift aufgenommen am 22. November 2012 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anlässlich der 27. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 15. November 2012 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Michael Zimmermann, Luzia Klinger, Mag. Christian Egele, Josef Maier, DI Alois Kegele, Mag. Klaus Neyer, Wilfried Dönz, Günter Fritz, Ulrike Bitschnau, Manfred Schapler, Thomas Amann, Ernst Stejskal, Thomas Maier, Stefan Jochum, Rita Zint, Leo Brugger sowie die Ersatzleute Martin Burtscher, Manfred Blenke, Marko Schoder und Johann Bleiner. Entschuldigt: Schriftführerin: MMag. Eva-Maria Hochhauser, Florian Küng, Werner Vergut, Peter Scheider, Markus Pfefferkorn, Rupert Platzer und Martin Tschabrun. GBed. Eveline Breuß Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 27. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin sowie die anwesenden Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 26. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 18. Oktober 2012 2. Information der Vorarlberger Illwerke AG zum Projekt „Instandhaltungsmaßnahmen am Lünersee“ 3. Kenntnisnahme des Prüfberichtes vom 16. Oktober 2012 4. Ausbau der Wasserversorgungsanlage – BA 07: Vergabe der örtlichen Bauaufsicht an das Büro Breuß & Mähr, Koblach 5. Änderung der Verordnung über die Einhebung einer Zweitwohnsitzabgabe vom 19. Dezember 1997 6. Entscheidung zur Berufung der Geschwister Achim Gottschalk, Eppsteinerstraße 42, D – 65779 Kelkheim und Frau Cornelia Leffringhausen, Fischbacherkirchgasse 8, D – 65779 Kelkheim, beide vertreten durch RA Dr. Axel Fuith, Innsbruck, gegen den Bescheid der Gemeindevertretung der Gemeinde Vandans vom 12. Mai 2011 7. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 26. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 18. Oktober 2012 Die Verhandlungsschrift über die 26. Sitzung der Gemeindevertretung vom 18. Oktober 2012, welche allen Gemeindevertretern/innen zeitgerecht zugegangen ist, wird von den Anwesenden einstimmig genehmigt. Die Gemeindevertreter/innen Luzia Klinger, Josef Maier, Ulrike Bitschnau, Thomas Maier, Stefan Jochum, Leo Brugger, Martin Burtscher und Johann Bleiner nehmen an der Abstimmung nicht teil, nachdem diese bei der Sitzung am 18. Oktober 2012 nicht anwesend waren. 2. Information der Vorarlberger Illwerke AG zum Projekt „Instandhaltungsmaßnahmen am Lünersee“ Eingangs begrüßt der Bürgermeister den anwesenden Vertreter der Vorarlberger Illwerke AG, nämlich Thomas Keßler, und bedankt sich bei diesem für sein Kommen. In der Folge gibt der Vorsitzende unmissverständlich zu verstehen, dass zeitgerechte und umfassende Information bei jedem größeren Bauvorhaben, das für die Öffentlichkeit von Bedeutung sei, eine elementare Bedingung bzw. Voraussetzung darstelle. Er begrüße daher das Ansinnen der Vorarlberger Illwerke AG, die Gemeindevertretung, die Bevölkerung von Vandans und Brand und auch die vielen Gäste sozusagen aus erster Hand über das Baugeschehen am Lünersee zu informieren. Da das Lünerseegebiet in der schneefreien Zeit zu den beliebtesten Wanderzielen im Rätikon zähle, sei eine solche Information, besonders wenn sie rechtzeitig erfolge, von größter Bedeutung. Schon vorab wolle er sich deshalb bei den Verantwortlichen der Vorarlberger Illwerke AG für dieses Bemühen bedanken. Über Ersuchen des Bürgermeisters ergreift sodann Thomas Keßler das Wort und bedankt sich für die Möglichkeit, heute über die geplanten Baumaßnahmen am Lünersee und einen Einblick in die konkreten Instandhaltungsmaßnahmen geben zu können. Anhand einer Power-Point-Präsentation gibt Thomas Keßler sodann einen sehr umfassenden Überblick über die Geschichte der Wassernutzung am Lünersee, die beabsichtigten Baumaßnahmen und den ins Auge gefassten Bauzeitplan. Der Lünersee am Ende des Brandnertals, in 1.970 Metern Seehöhe gelegen, sei einst der größte natürliche Bergsee der Ostalpen gewesen, so Thomas Keßler am Beginn seiner Ausführungen. Seit den 1950er Jahren werde der Lünersee von der Vorarlberger Illwerke AG wasserwirtschaftlich genutzt. Über eine 10 Kilometer lange Verbindungsleitung gelange das Wasser ins Lünerseewerk nach Latschau - im Gemeindegebiet von Tschagguns. Dort werde mit Hilfe von 5 Maschinensätzen hochwertige Spitzen- und Regelenergie erzeugt. Nach jahrzehntelangem Einsatz, so nochmals Thomas Keßler, habe das eine oder andere Kraftwerkselement das Ende seiner technischen Nutzungsdauer erreicht und müsse erneuert werden. Von Mitte Mai bis Mitte August 2013 gebe es am Lünersee umfangreiche Baumaßnahmen, die Auswirkungen auf das gewohnte Erscheinungsbild haben werden. Für die besagten Arbeiten müsse der Lünersee für den Zeitraum von Ende April bis Mitte August 2013 auf das Niveau des Grundablasses abgesenkt werden. Die Wasseroberfläche des Sees habe dann nur noch eine Fläche von 0, 5 km². Wenn der See komplett gefüllt sei, umfasse die Wasseroberfläche 1, 55 km². An seiner tiefsten Stelle sei der Lünersee aber auch nach der Absenkung noch zirka 50 Meter tief und verfüge noch immer über eine Restwassermenge von 20 Millionen Kubikmetern. 2 / 10 27. Sitzung Gemeindevertretung vom 22. November 2012 Maßnahmen – Termine: Errichtung Materialseilbahn und voraussichtlich 4/2013 .Baustelleneinrichtung Grundablass Innenkorrosionsschutz 21.5. bis 5.6.2013 Oberwasserführung Korrosionsschutz 13.5. bis 5.8.2013 Erneuerung der Drosselklappen 13.5. bis 15.7.2013 Erneuerung Expansionsrohr Salonien 13.5. bis 5.8.2013 Aufstau Lünersee und Wiederinbetriebnahme 12.8.2013 des Lünerseewerkes Räumung der Baustelle und Rückbau der 12.8. bis 30.8.2013 Hilfseinrichtungen Nachdem vom Vertreter der Vorarlberger Illwerke AG zahlreiche Fragen der Anwesenden beantwortet worden sind, dankt der Bürgermeister diesem nochmals für sein Kommen und seine interessanten Ausführungen. 3. Kenntnisnahme des Prüfberichtes vom 16. Oktober 2012 Bgm. Burkhard Wachter informiert die Anwesenden, dass am 16. Oktober 2012 eine unangemeldete Prüfung der Gemeindekassa stattgefunden habe. Am 23. Oktober 2012 habe er dazu einen Prüfbericht erhalten, der in jeder Hinsicht sehr erfreulich ausgefallen sei. Bei der besagten Prüfung seien von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses der Bargeldbestand, die Kassabogen-Überträge, die Bankkontostände sowie diverse Belege stichprobenweise überprüft worden. Im Resümee halte der Prüfungsausschuss fest, dass alle Belege ordnungsgemäß gestempelt, bei den Eingangsrechnungen die Skontoabzüge ordnungsgemäß berücksichtigt, die Belege abgezeichnet und mit Kontonummern versehen sowie korrekt verbucht worden seien. Bei der Prüfung am 16. Oktober 2012 habe es also absolut keine Auffälligkeiten bzw. Beanstandungen gegeben. Angesichts dieses „anstandslosen“ Prüfungsergebnisses, so der Vorsitzende abschließend, habe er eine „Stellungnahme des Bürgermeisters“ zum gegenständlichen Prüfbericht für entbehrlich erachtet. Sodann dankt der Vorsitzende allen Mitgliedern des Prüfungsausschusses, allen voran dem Vorsitzenden, nämlich DI Alois Kegele, für deren Engagement und Einsatz. Es sei keine Selbstverständlichkeit, solche Prüfungen in regelmäßigen Abständen vorzunehmen. Diese Prüfungstätigkeit verdiene wirklich Lob und Anerkennung. Zu guter Letzt bedankt sich der Bürgermeister dann auch beim Gemeindekassier Wolfgang Brunold und seinem Team in der Gemeindekasse für die wirklich tadellose Arbeit. 4. Ausbau der Wasserversorgungsanlage – BA 07: Vergabe der örtlichen Bauaufsicht an das Büro Breuß & Mähr GmbH, Koblach In der Sitzung am 19. Jänner 2012, so der Bürgermeister einleitend, habe die Gemeindevertretung die Entscheidung zur Erweiterung der Wasserversorgungsanlage getroffen und die diesbezüglichen Planungs- und Ausschreibungsarbeiten an das Ingenieurbüro Breuß & Mähr, Koblach, vergeben. Vor wenigen Tagen sei das gegenständliche Projekt bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz zur wasserrechtlichen Genehmigung eingereicht worden. Auf sein Ersuchen hin, so nochmals der Vorsitzende, habe das Ingenieurbüro Breuß & Mähr nun auch ein Honorarangebot betreffend die örtliche Bauaufsicht erarbeitet, das am 05. November 2012 eingelangt sei. 3 / 10 27. Sitzung Gemeindevertretung vom 22. November 2012 In der Folge erinnert der Bürgermeister nochmals kurz an den Projektumfang und zwar: - Ausbau des Wasserleitungsnetzes im Ortsteil „Vens“ Errichtung einer Hochzone „Vens“ mit Drucksteigerungsanlage und „Hochbehälter Vens Hochzone“ bestehendes Grundwasserpumpwerk Vens: Erneuerung der Pumpen, hydraulischen Installationen und der Mess- und Steuertechnik Erweiterung der Mess- und Steuertechnik Die Baukosten dafür seien mit zirka 1.078.200, 00 Euro errechnet worden. Bis zum Frühjahr erwarte man sich das Vorliegen einer rechtskräftigen Baubewilligung bzw. wasserrechtlichen Bewilligung. Um mit den Bauarbeiten im kommenden Frühjahr beginnen zu können, müsse im bevorstehenden Winter die Ausschreibung der diversen Arbeiten erfolgen. Angesichts des Projektsumfanges werde sich der Bauzeitplan vermutlich über 3 – 4 Jahre erstrecken. In der so genannten „Informationssitzung“ am 20. November 2012 habe sich der anwesende Personenkreis bereits ausführlich mit dem Projekt insgesamt und dem vorliegenden Honorarangebot vom 31. Oktober 2012 auseinander gesetzt. Mehr oder weniger einstimmig sei dort auch die Auffassung vertreten worden, dass es keine Notwendigkeit gebe, die örtliche Bauaufsicht schon zum jetzigen Zeitpunkt im Ganzen zu vergeben. Erstens lerne man den finanziellen Umfang des Projektes erst dann kennen, wenn sämtliche Ausschreibungsergebnisse vorliegen. Zweitens müsse man angesichts der finanziellen Größenordnung davon ausgehen, dass das Projekt in mehrere Abschnitte, vermutlich 4, geteilt werden müsse, nämlich  Bauteil I: Wasserleitungen 1. Teil  Bauteil II: Wasserleitungen 2. Teil  Bauteil III: Hochbehälter „Hochzone Vens“, Druckerhöhungsanlage „Hochzone Vens“ und Mess- bzw. Steuerungstechnik HBHV+DHV sowie  Bauteil IV: Pumpwerk „Vens.“ Angesichts dieser Fakten sei in der Informationssitzung dafür plädiert worden, den gegenständlichen Auftrag nicht schon jetzt im Ganzen, sondern in Tranchen zu vergeben. Eine solche Vorgangsweise habe außerdem den Vorteil, dass jedes Jahr ein aktuelles Honorarangebot eingeholt werden könne. Nach der Beantwortung einiger Fragen grundsätzlicher Natur, sprechen sich alle Damen und Herren der Gemeindvertretung für eine geteilte Vergabe der örtlichen Bauaufsicht, und zwar nach den einzelnen Bauteilen, aus. Über eine Vergabe der örtlichen Bauaufsicht für den Bauteil I soll dann entschieden werden, wenn der finanzielle Aufwand für das gesamte Projekt bekannt sei. 5. Änderung der Verordnung über die Einhebung einer Zweitwohnsitzabgabe vom 19. Dezember 1997 Seit dem 01. Jänner 1998, so der Bürgermeister in seiner Einleitung, bestehe für Gemeinden die Möglichkeit, für Ferienwohnungen eine Zweitwohnsitzabgabe einzuheben. Die Gemeindevertretung Vandans habe in der Sitzung am 18. Dezember 1997 beschlossen, ab 01. Jänner 1998 eine solche Zweitwohnsitzabgabe einzuheben. Unter Ferienwohnungen, so der Vorsitzende ergänzend, verstehe man im Wesentlichen jene im Sinne des Raumplanungsgesetzes sowie Wohnwägen. Maßgebend für die Höhe der Zweitwohnsitzabgabe sei die Geschossfläche der Ferienwohnung. Auch habe die Gemeinde festlegen können, dass eine Zweitwohnsitzabgabe nicht zu entrichten ist, wenn die Ferienwohnung im Rahmen der Privatzimmervermietung genutzt werde oder es sich um Wohnungen handle, bei denen nach den gegebenen Umständen pro Jahr 4 / 10 27. Sitzung Gemeindevertretung vom 22. November 2012 mehr als 200 gästetaxepflichtige Nächtigungen zu erwarten sind. Von der Zweitwohnsitzabgabe habe man auch Wohnwagen auf einem Campingplatz ausnehmen können. In den vorgenannten Fällen müsse anstatt der Zweitwohnsitzabgabe die Gästetaxe und der Tourismusbeitrag entrichtet werden. Nunmehr, so nochmals der Vorsitzende, habe der Vorarlberger Landtag eine Änderung des Zweitwohnsitzabgabegesetzes beschlossen, die mit Landesgesetzblatt Nr. 27/2012 kundgemacht worden sei. Die Änderung trete mit 01. Jänner 2013 in Kraft. Die Novelle sehe ein paar wesentliche Änderungen vor und zwar:  Die Bemessungsgrundlage war bisher mit maximal 110 m² Geschossfläche beschränkt. Für die ersten 70 m² bzw. die weiteren 40 m² wurden unterschiedliche Höchstbeträge je Quadratmeter festgelegt. Nunmehr gibt es einen einheitlichen Höchstbetrag je m² ohne Beschränkung der Geschossfläche, dafür aber einen Höchstbetrag je Ferienwohnung.  Bei der Ermittlung der Geschossfläche als Bemessungsgrundlage werden die Außenwände nicht mehr berücksichtigt.  Die bisher für alle Gemeinden geltende Regelung, dass die Gemeinde nur Ferienwohnungen von der Zweitwohnsitzabgabe ausnehmen kann, bei denen pro Jahr mehr als 200 gästetaxepflichtige Nächtigungen zu erwarten sind, führte je nach Höhe der Gästetaxe dazu, dass die Einnahmen aus der Zweitwohnsitzabgabe wesentlich niederer waren als die Gästetaxe betragen hätte. Nunmehr kann die Gemeinde künftig selber entscheiden, ab welcher Anzahl von gästetaxepflichtigen Nächtigungen nicht mehr die Zweitwohnsitzabgabe, sondern die Gästetaxe eingehoben werden soll. Wie bisher, so abschließend der Bürgermeister, sehe das Zweitwohnsitzabgabegesetz insgesamt 3 Ortsklassen vor. Die Gemeinde Vandans ist derzeit, angesichts ihrer Anzahl an Gesamtnächtigungen und der Einwohnerzahl, in die Ortsklasse B einzuordnen. Hinsichtlich der Fälligkeit der Abgabe habe sich nichts geändert. So sei die Abgabe weiterhin bis zum 15. Juni zu bemessen und an die Gemeinde zu entrichten. Sodann plädiert der Vorsitzende dafür, die derzeit gültige Verordnung über die Einhebung einer Zweitwohnsitzabgabe mit Wirksamkeit vom 31. Dezember 2012 außer Kraft zu setzen und mit Wirksamkeit vom 01. Jänner 2013 die nachstehende Verordnung zu erlassen: Verordnung über die Erhebung einer Zweitwohnsitzabgabe Aufgrund des Zweitwohnsitzabgabegesetzes, LGBl.Nr. 87/1997, in der Fassung LGBl. Nr 27/2012 und des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 22. November 2012 wird verordnet: §1 Erhebung der Abgabe Die Gemeinde Vandans erhebt ab 01. Jänner 2013 eine Zweitwohnsitzabgabe. §2 Abgabengegenstand, Ausnahmen 5 / 10 27. Sitzung Gemeindevertretung vom 22. November 2012 1) Der Zweitwohnsitzabgabe unterliegen die Ferienwohnungen im Sinne des § 2 Abs. 2 bis 4 des Zweitwohnsitzabgabegesetzes. 2) Eine Nutzung als Ferienwohnung liegt nicht vor, wenn a) keine Eigennutzung durch den Verfügungsberechtigten erfolgt und die Ferienwohnung, wie bei der Privatzimmervermietung, über die örtliche Tourismusorganisation angeboten und nur für kurze Zeit an Gäste überlassen wird; b) in der Ferienwohnung nach den gegebenen Umständen pro Jahr mehr als 200 gästetaxeplichtige Nächtigungen zu erwarten sind; c) Wohnwagen auf einem Campingplatz aufgestellt werden. §3 Höhe der Abgabe 1) Die Abgabe für Ferienwohnungen, ausgenommen Wohnwagen beträgt € 9, 08 pro m², maximal € 999, 20 je Ferienwohnung. 2) Die Abgabe gemäß Abs. 1 reduziert sich a) bei Fehlen einer Zentralheizung um 10 v.H., b) bei Fehlen einer Stromversorgung um 25 v.H., c) bei Fehlen einer Wasserentnahmestelle im Gebäude um 25 v.H., d) bei nicht ganzjähriger Benutzbarkeit der Ferienwohnung um 40 v.H. Die Abgabe reduziert sich insgesamt höchstens um 70 v.H. 3) Die Beträge gemäß Abs. 1 und 3 erhöhen sich ab dem 01. Jänner 2014 zu Beginn eines jeden Kalenderjahres in dem Ausmaß, in dem sich der vom Amt der Vorarlberger Landesregierung kundgemachte durchschnittliche Lebenshaltungskostenindex des zweitvorangegangenen Jahres gegenüber jenem des Jahres 2010 geändert hat. §4 Inkrafttreten Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die bisher gültige Verordnung über die Erhebung einer Zweitwohnsitzabgabe außer Kraft. Für Abgabentatbestände, die vor dem 1.1.2013 entstanden sind, gelten die zu dem Zeitpunkt des Entstehens der Abgabe geltenden Bestimmungen. Nach der Beantwortung einiger weniger Fragen, sprechen sich alle anwesenden Damen und Herren für die weitere Einhebung einer Zweitwohnsitzabgabe und in diesem Zusammenhang für die Erlassung der vorstehenden Verordnung aus. 6. Entscheidung zur Berufung der Geschwister Achim Gottschalk, Eppsteinerstraße 42, D- 65779 Kelkheim und Frau Cornelia Leffringhausen, Fischbacherkirchgasse 8, D – 65779 Kelkheim, beide vertreten durch RA Dr. Axel Fuith, Innsbruck, gegen den Bescheid der Gemeindevertretung der Gemeinde Vandans vom 12. Mai 2011 Der Bürgermeister gibt eingangs seiner Ausführungen zu verstehen, dass der Gemeindevorstand mit Bescheid vom 20. Juli 2010, Zl. 0-031-2/2010, einem Antrag der Geschwister Achim Gottschalk, Eppsteinerstraße 42, 65779 Kelkheim, Deutschland, und 6 / 10 27. Sitzung Gemeindevertretung vom 22. November 2012 Cornelia Leffringhausen, Fischbacherkirchgasse 8, 65779 Kelkheim, Deutschland, auf Bewilligung zur Nutzung der Wohnung „TOP 1“ im Wohnhaus „Vandans, Daleustraße 10“ als Ferienwohnung die Zustimmung verweigert und diesen abgelehnt habe. Gegen diesen Bescheid sei von den Geschwistern Achim Gottschalk und Cornelia Leffringhausen, beide vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Axel Fuith, Residenz am Hofgarten – Tschurtschenthalerstraße 4a, 6020 Innsbruck, fristgerecht das Rechtsmittel der Berufung eingebracht worden. Die Berufung selber sei insbesondere mit der Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften sowie Rechtswidrigkeit des Inhaltes begründet worden. Mit Bescheid der Gemeindevertretung vom 12. Mai 2011 sei der Berufung von Cornelia Leffringhausen und Achim Gottschalk, beide D – 65779 Kelkheim, gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes der Gemeinde Vandans vom 20. Juli 2010, Zl. 0 – 31-2/2010, keine Folge gegeben und der Bescheid des Gemeindevorstandes dahingehend abgeändert worden, dass den Berufungswerbern die Bewilligung zur Nutzung der Wohnung „Top 1“ im Wohnhaus „Vandans, Daleustraße 10“ als Ferienwohnung versagt worden ist. Gegen den Bescheid der Gemeindevertretung der Gemeinde Vandans vom 12. Mai 2011 habe Cornelia Leffringhausen und Achim Gottschalk, beide vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Axel Fuith, Innsbruck, mit Schreiben vom 27. Mai 2011 fristgerecht Vorstellung erhoben. Die Bezirkshauptmannschaft Bludenz hat mit Bescheid vom 22. November 2011, Zl. BHBL-I-4102.29-2011/0001, der Vorstellung von Cornelia Leffringhausen und Achim Gottschalk Folge gegeben, den Bescheid der Gemeindevertretung vom 12. Mai 2011, Zl. 0 – 031-2/2010, aufgehoben und die Angelegenheit zur neuerlichen Entscheidung an die Gemeindevertretung der Gemeinde Vandans zurück verwiesen. Mit Schreiben vom 02. Dezember 2011 wurden Cornelia Leffringhausen und Achim Gottschalk in Entsprechung der Entscheidung der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 22. November 2011 aufgefordert, binnen 14 Tagen schriftlich darzutun, ob besonders berücksichtigungswürdige Umstände, insbesondere hinsichtlich der persönlichen Lebenssituation, im Sinne des § 16 Abs. 4 RPG vorliegen. Nach mehrfach beantragten und bewilligten Anträgen auf Fristerstreckung, hat nunmehr lediglich Achim Gottschalk mit Schreiben vom 26. September 2012 eine Stellungnahme hinsichtlich besonders berücksichtigungswürdiger Gründe abgegeben. Nach einer sehr sachlichen und äußerst umfassenden Beratung, treffen die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig folgende Entscheidung: Der Bescheid des Gemeindevorstandes der Gemeinde Vandans vom 22. Juli 2010, Zl. 0 – 031-2/2010, wonach gemäß § 16 Abs. 4 des Raumplanungsgesetzes, LGBl. Nr. 39/1996 idgF, die Bewilligung zur Nutzung der Wohnung „Top 1“ im Wohnhaus „Vandans, Daleustraße 10“ als Ferienwohnung versagt wird, wird bestätigt. Die gegenständliche Entscheidung wird wie folgt begründet: Gemäß § 16 Absatz (4) RPG kann die Gemeinde auf Antrag bei Vorliegen besonders berücksichtigungswürdiger Umstände die Nutzung von Wohnungen und Wohnräumen als Ferienwohnung bewilligen, wenn dadurch die Erreichung der in § 2 RPG genannten Raumplanungsziele nicht gefährdet wird. Die Bewilligung kann erforderlichenfalls unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden. Der Begriff der „besonders berücksichtigungswürdigen Umstände“ ist im Gesetz nicht näher definiert. Auch die Materialien zum Gesetz über eine Änderung des Raumplanungsgesetzes enthalten keine Erläuterungen zu diesem Begriff. Aus den darin wiedergegebenen grundsätzlichen Überlegungen, die zur Änderung des Vorarlberger 7 / 10 27. Sitzung Gemeindevertretung vom 22. November 2012 Raumplanungsgesetzes geführt haben, wonach im Interesse der Erhaltung der derzeitigen Fremdenverkehrsstruktur die Errichtung neuer Ferienwohnungen möglichst zu verhindern sei und Wohnungen für Dauerwohnsitze erhalten bleiben sollten, ist aber zu schließen, dass nach Absicht des Gesetzgebers diese Bestimmung restriktiv gehandhabt werden soll. Auch der Verfassungsgerichtshof hat ausgeführt, dass die Anwendung des § 16 Absatz (4) RPG durch Erteilung der Nutzungsbewilligung das Vorliegen eines Härtefalles voraussetzt, der aufgrund der persönlichen Lebenssituation desjenigen, der eine Wohnung als Ferienwohnung benützen will, eine entsprechende Bewilligung erfordert (VfGH 14.06.1997, G 82/96). Diese Lebenssituation des Bewilligungswerbers muss sich vom Regelfall derart deutlich unterscheiden, dass die ausnahmsweise Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung trotz des öffentlichen Interesses an der Beschränkung von Ferienwohnungen gerechtfertigt ist. Cornelia Leffringhausen und Achim Gottschalk gaben zunächst unter anderem an, dass die Wohnung für private und berufliche Zwecke (Projektarbeit) genützt werde. Achim Gottschalk schildert in seiner Eingabe vom 26.09.2012 seine beruflichen Tätigkeiten für die Firma Schenkair GmbH und der damit verbundenen Notwendigkeit des Standortes „Vandans“. Außerdem betreue er den Bereich Marketing und Projektarbeit in Westösterreich, Liechtenstein, Bayern Süd und Schweiz für die Firma Heliservice Salzburg GmbH. Für diese Tätigkeiten sei die Ortsnähe oftmals sehr kurzfristig notwendig. Des Weiteren sei eine technische Büroanbindung notwendig. Die Nutzung des Wohnraumes sei daher primär für diese beruflichen Tätigkeiten notwendig. Aufgrund der aktuellen Entwicklung sei eine Erweiterung und Intensivierung dieser Tätigkeit in Arbeit. Diese berufliche Lebenssituation des Achim Gottschalk unterscheidet sich nicht von der beruflichen Lebenssituation anderer ausländischer Dienst- bzw. Arbeitnehmer. Die ausnahmsweise Nutzung der Wohnung als Ferienwohnung trotz des öffentlichen Interesses an der Beschränkung von Ferienwohnungen ist daher nicht gerechtfertigt. Es war daher – wie angeführt – zu entscheiden. Wegen Befangenheit haben die Mitglieder des damaligen Gemeindevorstandes, nämlich Bgm. Burkhard Wachter, Vbgm. Michael Zimmermann, DI Alois Kegele, Ulrike Bitschnau und Ernst Stejskal weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen. 7. Berichte und Allfälliges Der Bürgermeister berichtet, dass  es am 30. November 2012, 14.00 Uhr, eine Fortsetzung der am 07. September 2012 unterbrochenen Finanzklausur geben werde. Als Lokal dafür habe er die „Schnitzelstoba“ ausgewählt.  die Abrechnung des „Wanderbusses Rellstal“ im Großen und Ganzen abgeschlossen sei. Weil man aber noch auf den Eingang einer Zahlung in der Größenordnung von zirka 3.250, 00 Euro warte, wolle er diese erst präsentieren, wenn dieser Betrag auch tatsächlich eingelangt sei.  bei der heurigen 4. Auflage der „Golmer Cross-Golf Charity“, die von den Familien Susanne und Peter Vonier, Angelika und Thomas Amann sowie Gertrud und Stefan Tschohl veranstaltet wurde, mit Euro 85.730, 00 ein phantastisches Ergebnis eingespielt worden sei. Den Veranstaltern müsse für deren Einsatz und deren Engage8 / 10 27. Sitzung Gemeindevertretung vom 22. November 2012 ment höchstes Lob gezollt werden. Mit dem erspielten Spendengeld wolle man wie bisher ganz nach dem Motto „Helfen vor der Tür“ in Not geratenen Familien im Montafon helfen.  seit wenigen Tagen die Endfassung des „Gefahrenzonenplanes ILL“ vorliegend sei. Dieser Gefahrenzonenplan sei nach den gültigen Richtlinien zur Gefahrenzonenausweisung für die Bundeswasserbauverwaltung gemäß dem Stand der Technik und auf Grundlage aller verfügbaren Informationen erarbeitet worden. Das vorliegende Ergebnis habe die Qualität eines Gutachtens mit der Ausweisung der Überflutungsflächen bei einem definierten Hochwasser (HQ30, Bemessungsereignis HQ100 und Überlastungsfall HQ300). In der nächsten Ausgabe der „Amtlichen Mitteilungen“ wolle man die Bevölkerung über das Vorliegen dieser Endfassung informieren und diese zur Einsichtnahme einladen. Unter Punkt „Allfälliges“ ergeben sich folgende Wortmeldungen: Manfred Blenke: Mich würde interessieren, ob der Ortsteil „Vens“ nach wie vor mit Wasser aus der Stollenquelle Lorüns oder bereits mit Wasser aus den Garsillaquellen versorgt wird? Antwort des Bürgermeisters: Eine Versorgung des Ortsteiles Vens mit Wasser aus den Garsillaquellen wird erst möglich sein, wenn das in Arbeit befindliche Erweiterungsprojekt „Wasserversorgungsanlage Vandans – BA 07“ realisiert ist. Das wird noch 2 – 3 Jahre dauern. Derzeit wird der Ortsteil Pumpwerk Vens ausschließlich mit Wasser aus der Stollenquelle Lorüns versorgt. Allerdings werden derzeit Überlegungen angestellt, den Wasserbezug aus der Stollenquelle Lorüns einzustellen und wieder auf Wasser aus dem Pumpwerk Vens zurückzugreifen. Manfred Blenke: Immer wieder muss ich feststellen, dass auf dem Friedhof Hunde und Katzen frei herumlaufen und bei den Gräbern kleinere und größere Schäden anrichten. Kann für den Friedhof nicht zumindest ein „Hundeverbot“ erlassen werden? Antwort des Bürgermeisters: Ein Betretungsverbot für Hunde existiert bereits. Vielleicht sollte mit entsprechenden Schildern auf dieses Betretungsverbot für Hunde hingewiesen werden. Manfred Blenke: Bei den im Friedhof situierten Containern wird auch immer wieder Hausmüll entsorgt. Auch vermisse ich, dass bei den dortigen Containern zwischen „Restmüll“ und „Grünabfällen“ unterschieden wird. Antwort des Bürgermeisters: Die Erkenntnis, dass über die auf dem Friedhof stationierten Container auch immer wieder klassischer Hausmüll entsorgt wird, ist nicht neu. Ursprünglich gab es bei den beiden stationierten Containern auch die Unterscheidung von „Restmüll“ und „Grünabfällen“. Weil diese Trennung der Abfälle aber tatsächlich nie stattgefunden hat, haben wir diese Unterscheidung aufgegeben. Vielleicht sollte der Versuch aber nochmals unternommen werden. Ich werde die Mitarbeiter des Gemeindebauhofes entsprechend anweisen. Martin Burtscher: Meiner Meinung nach sollte überlegt werden, auf dem Friedhof oder im Nahbereich des Friedhofes einen Großcontainer für „Grünabfälle“ zu stationieren. Die jetzigen Container mit einem Fassungsvermögen von 800 bzw 1.100 Liter sind meiner Auffassung nach keine gute Lösung. Antwort des Bürgermeisters: Meiner Meinung nach fehlt der Platz für das Aufstellen eines Großcontainers. Ich wüsste jedenfalls nicht, wo ein solcher stationiert werden könnte. Wenn bei den beiden bestehenden Containern restriktiv getrennt würde und diese auch kontinuierlich geleert würden, könnte mit der bestehenden Lösung das Auslangen gefunden werden. 9 / 10 27. Sitzung Gemeindevertretung vom 22. November 2012 Nachdem keine Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Bürgermeister allen für ihr Kommen sowie die sachliche und konstruktive Mitarbeit und schließt um 21.35 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: Eveline Breuß Burkhard Wachter, Bgm. 10 / 10 27. Sitzung Gemeindevertretung vom 22. November 2012