20140717_GVE044

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 19:41
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2014-07-17
Erscheinungsdatum 2014-07-17
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Inhalt des Dokuments

GEMEINDEAMT VANDANS Verhandlungsschrift aufgenommen am 17. Juli 2014 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anlässlich der 44. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 10. Juli 2014 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Luzia Klinger, MMag. Eva-Maria Hochhauser, Mag. Christian Egele, Josef Maier, Mag. Klaus Neyer, Wilfried Dönz, Günter Fritz, Ernst Stejskal, Werner Vergut, Peter Scheider, Stefan Jochum, Martin Tschabrun, Leo Brugger, Martin Burtscher sowie als Ersatzleute Marco Schoder, Hans Waidacher und Paul Schoder. Entschuldigt: Schriftführerin: Vbgm. Michael Zimmermann, Florian Küng, DI Alois Kegele, Ulrike Bitschnau, Manfred Schapler, Thomas Amann, Thomas Maier, Markus Pfefferkorn und Rita Zint GBed. Eveline Breuß Der Vorsitzende eröffnet um 20.00 Uhr die 44. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin, sowie die zahlreich anwesenden Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Dem Antrag des Vorsitzenden, den bisherigen Punkt 3. (Entscheidung zum Ansuchen des Vereines „Offene Jugendarbeit Montafon – JAM“ um Mitfinanzierung der offenen Jugendarbeit) von der Tagesordnung abzusetzen, einen neuen Punkt (Entscheidung zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages) auf die Tagesordnung zu setzen und den bisherigen Punkt 7. (Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Schule, Kindergarten und Soziales vom 12. Juni 2014) als Punkt 3. vorzureihen, wird einstimmig zugestimmt. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 43. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 03. Juli 2014 2. Vorstellung des Modells „Jugend- und Skaterplatz“ 3. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Schule, Kindergarten und Soziales vom 12. Juni 2014 4. Kenntnisnahme des Prüfberichtes vom 07. Juli 2014 5. Stellungnahme des Bürgermeisters zum Prüfbericht vom 07. Juli 2014 6. Neubau eines Sicherheitszentrums für die Ortsfeuerwehr und die Bergrettung: Erarbeitung eines Masterplanes 7. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Bau, Straßen, Wasser und Abwasser vom 17. Juni 2014 8. Entscheidung zu den Empfehlungen des Raumplanungsausschusses vom 14. Juli 2014 9. Aufhebung der Verordnung vom 19. Dezember 2008 betreffend die Beantragung einer Baugrundlagenbestimmung 10. Zustimmung zur Errichtung einer Löschwasserversorgung im Gebiet „Schandang“ 11. Berichte und Allfälliges 12. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Gesetz über eine Änderung des Schulerhaltungsgesetzes b) ein Gesetz über eine Änderung des Schulratsgesetzes c) ein Gesetz über eine Änderung des Pflichtschulorganisationsgesetzes d) ein Gesetz über eine Änderung des Landeslehrer-Diensthoheitsgesetzes e) ein Gesetz über eine Änderung des Straßengesetzes Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 43. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 03. Juli 2014 Die Verhandlungsschrift über die 43. Sitzung der Gemeindevertretung vom 03. Juli 2014, welche allen Gemeindevertretern/innen zeitgerecht zugegangen ist, wird einstimmig genehmigt. Die Gemeindevertreter/innen MMag. Eva-Maria Hochhauser, Ernst Stejskal, Werner Vergut, Martin Tschabrun, Martin Burtscher, Marco Schoder und Hans Waidacher nehmen an der Abstimmung nicht teil, nachdem diese bei der Sitzung am 03. Juli 2014 nicht anwesend waren. 2. Vorstellung des Modells „Jugend- und Skaterplatz“ Vorab begrüßt der Vorsitzende die acht anwesenden Jugendlichen sowie Frau Mag. Anja Ritter aus Langenegg (Projektbegleiterin) und bedankt sich bei diesen für ihr Kommen. Sodann erinnert der Vorsitzende, dass sich die Gemeindevertretung in der Sitzung am 16. April 2014 mit großer Mehrheit für die Errichtung eines neuen Skaterplatzes auf dem gemeindeeigenen Grundstück Nr. 26 ausgesprochen habe. Zusammen mit der Jugendkoordinatorin des Standes Montafon, Frau Mag. Monika Valentin, die sich derzeit im Urlaub befinde, sowie Frau Mag. Anja Ritter und einem Team von Jugendlichen habe man sich am 17. Mai 2014 zu einem „Workshop“ getroffen und bei diesem die Vorstellungen und Wünsche der Jugendlichen an den künftigen Skaterplatz eruiert. Es sei deshalb sinnvoll, jetzt den Jugendlichen bzw. der Projektverantwortlichen das Wort zu erteilen um diesen Gelegenheit zu geben, ihre Wünsche und Vorstellungen zu artikulieren und das gemeinsam erarbeitete Modell der Gemeindevertretung zu präsentieren. Die Jugendlichen Dominik Wolf, Valentina Kasper, Sophia Ganahl, Rohullah Haydari und Karvan Abdulla (beide vom Haus Noah), Rene Mangeng und Julian Bitschnau bedanken sich in der Folge für die Möglichkeit, heute dieses Modell und ihre Wünsche an den künftigen Skaterplatz in diesem Kreise präsentieren zu dürfen. Das vorliegende Modell beinhalte sowohl konkrete Gestaltungswünsche wie auch Überlegungen zur Miterrichtung einer Slake-Line-Anlage, einer Liegefläche, einer Tribüne, einem Grillplatz und anderes mehr. In 2 / 22 44. Sitzung Gemeindevertretung vom 17. Juli 2014 diesem Zusammenhang geben die Jugendlichen zu verstehen, dass dafür eine asphaltierte Fläche im Ausmaß von 20 x 20 m erforderlich wäre. Diese sollte aber jedenfalls einen feinen Deckbelag aufweisen. Von den bereits vorhandenen Spielgeräten könne einiges wieder in Verwendung genommen werden, auch wenn es bei den vorhandenen Geräten einiges zu reparieren gebe. Man habe diese jedenfalls genau unter die Lupe genommen und eine Liste erarbeitet, welche Reparaturarbeiten notwendig seien. Nach dieser sehr interessanten Präsentation bedankt sich Bürgermeister Burkhard Wachter bei allen Beteiligten und informiert, dass es am 03. Juli 2014 einen Ortsaugenschein mit dem Amtssachverständigen für Natur- und Landschaftsschutz, nämlich Rochus Schertler, gegeben habe. Insgesamt seien drei Standorte geprüft worden. Einmal den Standort nördlich vom Schwimmbad (das Grundstück Nr. 26 steht im Eigentum der Gemeinde), einmal den Standort südlich vom Schwimmbad (das Grundstück Nr. 2217/3 steht im Eigentum der Republik Österreich) und einmal den Standort bei der Einmündung des „Sportplatzweges“ in den Radweg. Nach einer Prüfung aller 3 Standorte habe Rochus Schertler unmissverständlich zu verstehen gegeben, dass das letztgenannte Grundstück für die Errichtung eines Skaterplates keinesfalls positiv beurteilt würde. Eine klare Präferenz habe es für die Teilfläche des Grundstückes Nr. 2217/3 gegeben, die südseitig direkt an das Schwimmbad angrenze. Diese Teilfläche des Grundstückes Nr. 2217/3 stehe ebenfalls im Eigentum der Republik Österreich. Seiner Meinung nach, so neuerlich der Vorsitzende, sollte mit allen Mitteln versucht werden, diese besagte Teilfläche von der Republik Österreich im Kaufoder Tauschwege zu erwerben. In der darauffolgenden Diskussion sprechen sich mit Ausnahme von Mag. Christian Egele alle Anwesenden dafür aus, diese für die Errichtung eines Skaterplatzes in Frage kommende Teilfläche des Grundstückes Nr. 2217/3 sowie jene Teilfläche des Fußballplatzes, die sich noch immer im Eigentum der Republik Österreich befindet, nach Möglichkeit im Kauf- oder Tauschwege zu erwerben. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Republik Österreich so schnell wie möglich in entsprechende Verhandlungen zu treten. Außerdem sprechen sich die Anwesenden (mit Ausnahme von Mag. Christian Egele) dafür aus, im Voranschlag für das Jahr 2015 sowohl Ansätze für die Instandsetzung der vorhandenen Geräte wie auch für die Neuerrichtung eines Skaterplatzes vorzusehen. 3. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Schule, Kindergarten und Soziales vom 12. Juni 2014 Am 12. Juni 2014, so der Bürgermeister am Beginn seiner Ausführungen, habe die 4. Sitzung des Ausschusses für Schule, Kindergarten und Soziales stattgefunden. In erster Linie sei in dieser Sitzung die Notwendigkeit einer Sommerkinderbetreuung sowie der aktuelle Stand der Spielraumgestaltung beraten bzw. diskutiert worden. Da die Vorsitzende des Ausschusses, nämlich MMag. Eva-Maria Hochhauser, heute selber anwesend sei, wolle er nun dieser das Wort erteilen und diese bitten, das Ergebnis dieser besagten Sitzung zu erläutern. MMag. Eva-Maria Hochhauser informiert in der Folge die Anwesenden, dass bei der besagten Sitzung unter Punkt 1. die Notwendigkeit einer Sommerkinderbetreuung - auch für Volksschulkinder – diskutiert worden sei. Anlass dafür sei eine von Frau Mag. Nadine Kasper im Namen mehrerer Eltern verbreitete Kritik am Umgang der Gemeinde Vandans mit diesem Thema gewesen. Im Übrigen, so nochmals die Vorsitzende, sei zu dieser Sitzung auch Frau Mag. Nadine Kasper eingeladen worden, um ihr die Möglichkeit zu geben, ihre Anliegen vorzubringen und über Voraussetzungen, Möglichkeiten und Varianten einer Sommerkinderbetreuung mit zu diskutieren. Letztendlich habe man sich im Ausschuss darauf geeinigt, im kommenden Herbst, vermutlich zu Beginn des neuen Schuljahres, eine anonyme Erhebung in der Volksschule Vandans und in den Nachbargemeinden über den tatsächlichen Bedarf durchzuführen. Basierend auf dem Ergebnis dieser Erhebung sollen 3 / 22 44. Sitzung Gemeindevertretung vom 17. Juli 2014 dann konkrete Lösungen geprüft und insbesondere auch erhoben werden, mit welchen Kosten sowohl die Gemeinde als auch die Eltern rechnen müssen. Im 2. Tagesordnungspunkt, so nochmals MMag. Eva-Maria Hochhauser, sei dann von der Leiterin der Volksschule bzw. des Kindergartens über die Nachmittagsbetreuung während des Kindergarten- bzw. Schuljahres 2014/15 informiert worden. Kurz und bündig könne gesagt werden, dass die Nachmittagsbetreuung sowohl von der Volksschule wie auch vom Kindergarten sehr gut angenommen werde und die Nachfrage ungebrochen hoch sei. Unter Punkt 3. der Tagesordnung sei dann noch die ins Auge gefasste Spielraumgestaltung und zwar für den Platz zwischen dem Kindergarten, dem Schulzentrum Montafon (ASO/SPZ) und der Volksschule beraten worden. Über Auftrag der Gemeinde habe Herr Günter Weiskopf vom Büro für Spielräume, Lustenau, zusammen mit den Verantwortlichen vor Ort ein Projekt erarbeitet, welches den Anforderungen voll und ganz entspreche. So bleibe die grüne Wiese im Bereich des Kindergartens bestehen und könne auch anderweitig genutzt werden. Ebenso bleibe auch die Zufahrtsmöglichkeit zum Kindergarten bzw. zur Rätikonhalle bestehen bzw. werde diese noch etwas ausgebaut, um den Zugang zur Rätikonhalle zu verbessern. Sie wolle nun aber Herrn Günter Weiskopf in dieser Runde herzlich willkommen heißen und ihn ersuchen, das von ihm erarbeitete Konzept den Anwesenden vorzustellen. Anhand einer Power-Point-Präsentation stellt Günter Weiskopf in der Folge seine Überlegungen betreffend dieser Spielraumgestaltung dar. In diesem Zusammenhang gibt er auch immer wieder zu verstehen, dass seine Planungen und Überlegungen auf den vielen Beratungen mit den Direktoren der beiden Schulen sowie der Kindergartenleiterin fußen. Zu guter Letzt informiert Günter Weiskopf dann noch über die umfangreichen Förderbeiträge des Landes, wobei dafür die Vorlage eines Spielraumkonzeptes eine unbedingte Voraussetzung sei. Für die Erarbeitung eines solchen Spielraumkonzeptes müsse mit Kosten von rund 10.000, 00 Euro gerechnet werden. 70 % dieser letztgenannten Kosten übernehme das Land Vorarlberg, der Rest sei von der Gemeinde Vandans zu finanzieren. Für die Umsetzung seiner Überlegungen (inklusive den geplanten Neuanschaffungen von Spielgeräten) müsse mit Kosten in Höhe von rund 105.000, 00 Euro gerechnet werden. Zu diesen Aufwendungen gebe es unter dem Titel „Kinder in die Mitte“ ebenfalls Förderbeiträge vom Land Vorarlberg und zwar zwischen 30 % – 50 %. Nach dieser äußerst interessanten Präsentation und einer Fülle an Informationen bedankt sich der Bürgermeister bei Günter Weiskopf für das Kommen und das bisherige Engagment. In der Folge erinnert der Vorsitzende dann noch, dass das künftige „Spielraumkonzept“ nicht nur diesen vorerwähnten Platz bei den Schulen bzw. dem Kindergarten beinhalten werde, sondern alle in der Gemeinde Vandans bereits bestehenden Spielplätze bzw. Spielräume. Auch der neu geplante Skaterplatz soll Teil dieses Spielraumkonzeptes sein. Nach dem sich keine Wortmeldungen mehr ergeben, sprechen sich alle Anwesenden im Sinne der Empfehlungen des Ausschusses für Schule, Kindergarten und Soziales vom 12. Juni 2014 für a) eine Erhebung an der Volksschule Vandans bzw. an den Volksschulen der Nachbargemeinden aus, bei der der konkrete Bedarf einer weiteren Sommerkinderbetreuung erhoben werden soll. b) die Einholung eines konkreten Angebotes beim Büro für Spielräume, Lustenau, und zwar hinsichtlich der Erarbeitung eines Spielraumkonzeptes, aus. Abschließend bedankt sich der Bürgermeister noch bei Frau MMag. Eva-Maria Hochhauser und den weiteren Ausschussmitgliedern für deren Beratungen und die Erarbeitung dieser Empfehlungen. 4 / 22 44. Sitzung Gemeindevertretung vom 17. Juli 2014 4. Kenntnisnahme des Prüfberichtes vom 07. Juli 2014 Am Beginn seiner Ausführungen gibt Bürgermeister Burkhard Wachter zu verstehen, dass am 03. Juli 2014 eine angemeldete Prüfung der Hauptkassa sowie des Rechungsabschlusses für das Jahr 2013 stattgefunden habe. An der besagten Prüfung habe der Obmann des Prüfungsausschusses, nämlich DI Alois Kegele, sowie die Mitglieder Wolfgang Fussenegger, Günter Fritz und Wolfgang Violand teilgenommen. Vom Ergebnis dieser Prüfung sei er am 09. dieses Monats in Kenntnis gesetzt worden. Da der Obmann des Prüfungsausschusses nicht persönlich anwesend ist, bringt Günter Fritz als Mitglied des Prüfungsausschusses in der Folge den „offiziellen“ wie auch den „internen“ Bericht des Prüfungsausschusses zur Verlesung. Darüber hinaus informiert Günter Fritz, dass im Rahmen der besagten Prüfung der Bargeldbestand der Hauptkassa, die Einträge im Kassabuch, die Vorträge vom vorgängigen Rechnungsjahr, die diesjährigen Einund Ausgänge sowie die Übereinstimmung mit dem buchmäßigen Kassastand überprüft und für korrekt befunden worden seien. Auch sei in den vorliegenden Rechnungsabschluss eingesehen worden, wobei die gravierenden Abweichungen, insbesondere die Budgetüberschreitungen, vom Gemeindekassier begründet und im Anschluss auch ausführlich diskutiert worden seien. Auch seien von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses einige Überschreitungen - wie zum Beispiel die Kostenüberschreitungen beim Ansatz 1/010000720200 „Ersätze an Gemeindeverbände“ sowie die HH-Stelle 1/560000-75100 „Beiträge an den Spitalsfonds“ – hinterfragt worden. Der Vorsitzende bedankt sich sodann bei den Mitgliedern des Prüfungsausschusses für deren Einsatz und gibt zu verstehen, dass es zum gegenständlichen Prüfbericht eine schriftliche Stellungnahme seinerseits gebe. Diese habe er allen Mitgliedern der Gemeindevertretung zukommen lassen. 5. Stellungnahme des Bürgermeisters zum Prüfbericht vom 07. Juli 2014 Unter Punkt 4. der Tagesordnung, so der Bürgermeister einleitend, habe er bereits darauf verwiesen, dass er zum „internen Bericht“ der Kassaprüfer eine schriftliche Stellungnahme, datiert mit 11. Juli 2014, mit folgendem Inhalt verfasst habe: „In der Sitzung am 19. September 2013 hat die Gemeindevertretung unter anderem beschlossen, der „Verwaltungsgemeinschaft Abgabenprüfung Vorarlberg“ als ordentliches Mitglied beizutreten. Nach dem offiziellen Beitritt der Gemeinde Vandans zur obigen Verwaltungsgemeinschaft ist unverzüglich um eine Prüfung sämtlicher Betriebe sowie Privatzimmervermieter ersucht worden. Der Voranschlag für das Jahr 2013 ist bereits in der Sitzung am 20. Dezember 2012 beschlossen worden. Da es zum damaligen Zeitpunkt keine Überlegungen hinsichtlich des Beitrittes zur besagten Verwaltungsgemeinschaft gegeben hat, wurde auch kein Ansatz im Voranschlag für das Jahr 2013 berücksichtigt. In den Monaten November und Dezember 2013 waren zwei Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft mit der Außenprüfung (Tourismusbeitrag, Gästetaxe und Kommunalsteuer) beschäftigt. Geprüft wurden alle Gewerbe-, Gastronomie- und Hotelleriebetriebe sowie die Privatzimmervermieter für den Zeitraum Jänner 2008 bis Dezember 2012. Vereinzelt hat es auch noch Prüfungen des Rechnungsjahres 2013 gegeben. Das Ergebnis dieser Außenprüfungen ist mit einer Nachforderung in Höhe von rund 46.000, 00 Euro recht beachtlich. Im Augenblick sind lediglich 3 „inoffizielle“ Einsprüche vorliegend. Das Abschlussgespräch mit den beiden Prüfern ist noch ausstehend. Aus Gründen des Datenschutzes können keine konkreten Angaben zu den einzelnen Prüfungsergebnissen gemacht werden. 5 / 22 44. Sitzung Gemeindevertretung vom 17. Juli 2014 Wie vom Prüfungsausschuss richtig erkannt worden ist, liegen diese Ausgaben „Beiträge an den Spitalsfonds“ nicht im direkten Einflussbereich der Gemeinden. Die jährlichen Ansätze im Voranschlag basieren in der Regel immer auf dem Ergebnis des Vorjahres. Richtig ist, dass die diesbezüglichen Aufwendungen stetig gestiegen und für die Kommunen kaum noch finanzierbar sind. Diesbezügliche Neuverhandlungen (neuer Finanzausgleich) mit dem Land als Rechtsträger dieser Krankenanstalten sind überfällig. Die Anregung des Prüfungsausschusses, diese Entwicklung auf politischer Ebene zu thematisieren, ist richtig und wichtig und wird gerne aufgegriffen.“ Der vom Prüfungsausschuss verfassten Prüfberichte sowie die vom Bürgermeister erarbeitete Stellungnahme werden sodann einstimmig und ohne Einwände zur Kenntnis genommen. 6. Neubau eines Sicherheitszentrums für die Ortsfeuerwehr und die Bergrettung: Erarbeitung eines Masterplanes In umfassender Art und Weise erinnert der Bürgermeister an die jahrelangen Überlegungen, für die Ortsfeuerwehr und die Bergrettung ein neues bzw. gemeinsames „Gerätehaus“ zu schaffen. Erste diesbezügliche Bemühungen bzw. Überlegungen habe es bereits im Jahre 2007 gegeben, wo mit der Ortsfeuerwehr erstmals die in Frage kommenden Standorte diskutiert worden seien. Während die Frage des neuen Standortes zwischenzeitlich im Einvernehmen mit allen Beteiligten geklärt worden sei, gebe es hinsichtlich dem weiteren „Fahrplan“ recht unterschiedliche Auffassungen. Faktum sei heute, dass die derzeitige Unterbringung der Ortsfeuerwehr und der Bergrettung mehr schlecht als recht sei und es bei beiden Hilfs- und Rettungseinrichtungen keine Freiräume und keine freien Lager- bzw. Mannschaftskapazitäten mehr gebe. In jeder Hinsicht sei man bei beiden Hilfs- und Rettungseinrichtungen, jedenfalls was die räumliche Situation betreffe, am Plafond. Auch wenn die finanzielle Situation der Gemeinde alles andere als „rosig“ sei, müsse kurz- bzw. mittelfristig eine zeitgemäße Lösung gefunden werden. Schließlich gebe es ja auch einen gesetzlichen Auftrag, den die Gemeinde diesbezüglich zu erfüllen habe. Wenn von den beiden Hilfs- und Rettungseinrichtungen weiterhin vorbildliche Arbeit bzw. Einsatzbereitschaft erwartet werden wolle, müsse diesen auch die dafür notwendige Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Die Erarbeitung bzw. Genehmigung eines diesbezüglichen Materplanes stelle ein weiterer wichtiger Schritt in dieser Causa dar. Der Inhalt dieses Masterplanes könne individuell gestaltet werden. Wichtig sei seiner Meinung nach vor allem, dass dieser einige Merkmale wie z.B. die Ausgangspunke, das räumliche Umfeld, die Tiefenschärfe und den zeitlichen Horizont, beinhalte. Auch müsse zusammen mit den Verantwortlichen der Ortsfeuerwehr Vandans sowie der Österreichischen Bergrettung, Ortsstelle Vandans, eine seriöse Grundlagenerhebung durchgeführt und ein Raumkonzept ausgearbeitet werden. In diesem Zusammenhang plädiere er für eine Beiziehung von DI Dietmar Lenz vom Vorarlberger Umweltverband und zwar von Anfang an. Bereits bei der Bestellung des neuen Versorgungsfahrzeuges für die Ortsfeuerwehr im letzten Jahr habe sich gezeigt, wie wichtig es sei, einen wirklichen Profi hinsichtlich der Bestimmungen des Vergaberechtes bzw. der Förderrichtlinien „im Boot“ zu haben. Wie bereits erwähnt, so abschließend der Bürgermeister, gehe es heute nicht um einen konkreten Baubeschluss sondern einzig und alleine darum, einen weiteren sichtbaren und wichtigen Schritt zu setzen und die Erarbeitung eines Masterplanes in Auftrag zu geben. Mit Zustimmung aller Anwesenden unterbricht der Vorsitzende sodann die Sitzung und begrüßt den anwesenden Kommandanten der Ortsfeuerwehr sowie dessen Stellvertreter. Er dankt diesen für ihr Kommen und ersucht die beiden, die derzeitige Raumsituation im Feuerwehr-Gerätehaus den Tatsachen entsprechend darzulegen. Kommandant Christoph Schapler bedankt sich in der Folge für diese Möglichkeit und bekräftigt, dass es heute nicht um einen konkreten Baubeschluss sondern um die Erarbeitung eines „Masterplanes“ gehe, der seiner meiner Meinung in einer konkreten Bedarfserhe6 / 22 44. Sitzung Gemeindevertretung vom 17. Juli 2014 bung, einer konkreten Schätzung der Baukosten, in einer Auflistung über die gemeinschaftlich genützten Räumlichkeiten etc. münden müsse. Mit etwas gutem Willen müsse möglich sein, der Gemeindevertretung bis zur kommenden Finanzklausur im Herbst eine seriöse Bedarfserhebung samt Raumprogramm sowie seriöses Zahlenmaterial was die Baukosten betreffe vorzulegen. Ein konkreter Abschlussbericht bzw. ein fertiger „Masterplan“ samt zeitlichem Fahrplan lasse sich dann vermutlich im kommenden Jahr vorlegen. Mit der Erarbeitung eines solchen „Masterplanes“ lasse sich seiner Meinung nach einiges bewirken. Nach einer breiten Grundsatzdiskussion und der Beantwortung einiger konkreter Fragen durch den Bürgermeister, sprechen sich die Anwesenden einstimmig für die unverzügliche Erarbeitung eines solchen „Masterplanes“, und zwar unter fachlicher Begleitung von DI Dietmar Lenz vom Vorarlberger Umweltverband, aus. 7. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Bau, Straßen, Wasser und Abwasser vom 17. Juni 2014 In der Sitzung am 17. Juni 2014, so der Bürgermeister, habe der Ausschuss für Bau, Straßen, Wasser und Abwasser, unter dem Vorsitz von Josef Maier mehrere anstehende Projekte beraten und zu diesen entsprechende Empfehlungen an die Gemeindevertretung erarbeitet. Sowohl für die Beratungen als auch die daraus resultierenden Empfehlungen wolle er sich ausdrücklich bedanken. Über Ersuchen des Bürgermeisters erläutert Josef Maier sodann die ausgearbeiteten Empfehlungen, wie sie dem nachstehenden Protokoll entnommen werden können: „1. Erweiterung des Friedhofes – Schaffung neuer Urnengräber Einleitend erinnert der Vorsitzende nochmals an die letzte Sitzung des Bauausschusses am 20. Februar 2014. In der damaligen Sitzung sei die Schaffung neuer Urnengräber bereits einmal beraten worden. Sodann erinnert der Vorsitzende, dass in einer ersten Bauetappe die Errichtung von zirka 36 bis 40 neuen Urnengräbern – verteilt auf zwei Reihen – geplant sei. In der vorerwähnten Sitzung im Februar habe man noch keine Empfehlung abgegeben, weil noch nicht alle Angebote bzw. Gestaltungsvorschläge vorliegend gewesen seien. Per heutigem Tage, so Josef Maier neuerlich, seien nun 4 Angebote und 4 Gestaltungsvorschläge vorliegend. Weil er selber mit den Angeboten und den Gestaltungsvorschlägen im Detail nicht vertraut sei, bitte er nun den Bürgermeister, diese zu erläutern. Bgm. Burkhard Wachter erläutert sodann die vorliegenden Angebote bzw. auch die Gestaltungsvorschläge der jeweiligen Unternehmen. Auch werden die Vor- und Nachteile der jeweiligen Vorschläge eingehend dargelegt. Nach einer gewissenhaften Prüfung der vorliegenden Angebote und einer detaillierten Auseinandersetzung mit den einzelnen Gestaltungsvorschlägen, sprechen sich alle Anwesenden für eine Umsetzung des von der Firma Höfle, Natursteinwerk in Götzis, erarbeiteten Gestaltungsvorschlages und eine Annahme des betreffenden (Alternativ)-Angebotes vom 12. Mai 2014 aus. Bei der Festlegung, ob der Grabkern (= Grabstein) letztlich 80 cm oder lediglich 60 cm breit sein soll, scheiden sich die Geister. Letztlich sprechen sich alle Anwesenden dafür aus, die Firma Höfle um Anfertigung von 2 Mustergräbern zu ersuchen. Nur wenn man beide Gräber in der Originalgröße vor sich habe, könne man sich, was die proportionale Wirkung betreffe, ein entsprechendes Bild machen. Wenn dies möglich sei, soll zusätzlich auch eine Fotomontage in Auftrag gegeben werden, die einmal eine Grabreihe mit einem 60 cm breiten Grabkern und einmal eine Grabreihe mit einem 80 cm breiten Grabkern zum Inhalt habe. 7 / 22 44. Sitzung Gemeindevertretung vom 17. Juli 2014 2. Mauerabdeckungen beim Friedhof Auf Ersuchen des Vorsitzenden legt Bürgermeister Burkhard Wachter in kurzen Zügen die derzeitige Situation bei der bestehenden Urnenwand dar. Weil es bei den vorhandenen Fertigteilelementen keinen Zentimeter Vordach gebe, sei der dortige Beton Wind und Wetter ausgesetzt. An jedem einzelnen Element gebe es bereits deutliche Spuren der Verwitterung. Im obersten Viertel der Fertigteil-Elemente gebe es außerdem massive Vermoosungen, denen man nur mit ätzenden Chemikalien ankommen könne. Vom Einsatz solcher Chemikalien rate allerdings jedes Fachunternehmen ab, weil die Betonqualität unter einem solchen Einsatz erheblich leide. Abhilfe lasse sich schaffen, wenn jedes einzelne FertigteilElement sozusagen mit einem „Dach“ bzw. einer „Abdeckung“ aus Reinzink versehen werde. Aus diesem Grunde habe man sich solche „Abdeckungen“ von 2 Fachunternehmen anbieten lassen und zwar von der Spenglerei Fritz in Bludenz und von der Firma Keßler Metallbau in Gantschier. Diese Angebote seien vom 21. Februar bzw. vom 13. März 2014. Jedes Angebot enthalte die Lieferung von insgesamt 72 Stück „Mauerabdeckungen aus Reinzinkblech“, 0, 70 mm, allseitig mit Umbug und Umschlag, angefertigt und montiert. Sowohl das Angebot der Firma Fritz als auch jenes der Firma Keßler belaufe sich auf 4.233, 60 Euro. Nach einer kurzen Diskussion grundsätzlicher Natur, befürworten alle Anwesenden die rasche Anbringung solcher „Abdeckungen“ und eine Auftragsvergabe an die Firma Keßler Metallbau, Gantschier. 3. Beleuchtung des Gemsleweges und des Messweges Seit vielen Jahren, so der Bürgermeister, gebe es den Wunsch der dortigen Anrainer auf Erstellung einer Straßenbeleuchtung entlang des „Gemsleweges“. Seit dem Jahre 2009 gebe es daher schon konkrete Bemühungen im Zusammenhang mit der Erstellung einer solchen Beleuchtungsanlage, zumal es seit dem 6. Dezember 2009 auch ein schriftliches Ersuchen einiger Anrainer gebe. Dass dieser Fußweg eine hohe Benützerfrequenz aufweise, stehe außer Streit. Eine Umsetzung dieses Projektes sei bis dato nicht möglich gewesen, weil der jetzige Fußweg – aus welchen Gründen immer - nicht dort verlaufe, wo er laut dem aktuellen Katasterplan verlaufen müsste. Bis zum heutigen Tage seien leider alle Bemühungen, mit den betroffenen Grundeigentümern einen flächengleichen Grundtausch vorzunehmen, im Sande verlaufen, weil es keine Bereitschaft für ein persönliches Gespräch gegeben habe. Die einzig realisierbare Möglichkeit bestehe daher darin, den jetzigen Fußweg aufzulassen und diesen dort, wo er laut Katasterplan zu verlaufen hätte, neu zu errichten. Dort bestünde dann auch die Möglichkeit, auf eigenem Grund und Boden die Beleuchtungsmasten zu setzen. Josef Maier bietet sich in der Folge an, mit dem Grundeigentümer Reimund Wachter ein persönliches Gespräch zu führen. Ein Grundtausch, wie vom Bürgermeister angedacht, sei die einzig sinnvolle und richtige Lösung. Dass es bis zum heutigen Tage von den betroffenen Grundeigentümern keine Zustimmung zu solch einem Grundtausch gegeben habe, könne er nicht verstehen. Weil er zu Reimund Wachter einen guten Zugang habe, wolle er nicht unversucht lassen, mit diesem ein persönliches Gespräch in dieser Angelegenheit zu führen. Die vom Bürgermeister geäußerte „Alternativlösung“, nämlich den jetzigen Weg aufzulassen und auf eigenem Grund und Boden neu zu erstellen, könne man immer noch umsetzen, wenn auch sein Gesprächsversuch mit einem der betroffenen Grundeigentümer zu keinem positiven Ergebnis führe. Sodann erinnert Josef Maier an den ebenso langen Wunsch, in diesem Zusammenhang auch den „Messweg“ mit einer Beleuchtungsanlage auszustatten. Die Errichtung dieser Beleuchtungsanlage habe man deshalb nie vorgenommen, weil man beide Fußwege „in einem Aufwaschen“ erledigen habe wollen. 8 / 22 44. Sitzung Gemeindevertretung vom 17. Juli 2014 Alle Anwesenden befürworten die Initiative des Vorsitzenden und plädieren dafür, bevor eine Empfehlung an die Gemeindevertretung abgegeben werde, das Ergebnis dieses persönlichen Gespräches abzuwarten. Sollte es, was das Teilstück I (= Gemsleweg) betrifft, keine Lösung in absehbarer Zeit geben, soll die Beleuchtungsanlage entlang des Teilstückes II (= Messweg) unabhängig davon in Angriff genommen werden. 4. Dringend notwendige Sanierungsarbeiten im Bereich der Zwischenbachstraße: Festlegung der weiteren Vorgangsweise Wilfried Dönz gibt an Ort und Stelle zu verstehen, dass er die Zwischenbachstraße mehr oder weniger täglich mehrere Male befahre. Nach jedem Starkniederschlag fehle de facto das Bankett bzw. stelle sich dieses als „Gerinne“ dar. Das Bankettmaterial liege dann auf der Straße und beeinträchtige das Befahren dieser Straße erheblich. Seiner Meinung nach sei dieser Zustand alles andere als zufriedenstellend. Er bitte daher neuerlich um eine nachhaltige Sanierung der Bankette. Nach einer Besichtigung der gesamten Weganlage sprechen sich alle Anwesenden angesichts der Tatsache, dass es einen durchgehenden Ausbau dieser Straße noch einige Zeit nicht geben wird, dafür aus, so rasch wie möglich eine Sanierung dieser Bankette vorzunehmen. Im Detail soll sich diese wie folgt darstellen: a) b) c) Alles Material auf der wasserabfließenden Seite soll auf einer Breite von zirka 50 cm entfernt (zirka 10 cm tief) werden. Anstelle der bisherigen Bankette aus Flickschotter sollen regenwasserführende Asphaltmulden eingebaut werden. Dort, wo unbedingt notwendig, sollen auch Regenwasser-Einlaufschächte gesetzt und das dort anfallende Wasser in den Regenwasserkanal der Gemeinde eingeleitet werden. 5. Straßenprojekt „Balzerstraße“: Vergabe eines Planungsauftrages Auf Ersuchen des Vorsitzenden ergreift Bgm. Burkhard Wachter nochmals das Wort und informiert, dass die Verwaltung auftragsgemäß ein Angebot bei den Bauingenieuren Breuß und Mähr GmbH, Koblach, was die Ingenieurleistungen für die Straßenprojektierung betreffe, eingeholt habe. Seit dem 04. April 2014 sei dieses vorliegend. Für die Erstellung der baureifen Pläne sowie die Erstellung von Grundablöseplänen beziehungsweise unter Berücksichtigung notwendiger Regieleistungen und Nebenkosten, weise dieses eine Angebotssumme von 16.288, 08 Euro aus. In der Folge gibt der Bürgermeister zu verstehen, dass bis zum heutigen Tage überhaupt keine Anrainergespräche geführt bzw. auch keine Grundablösen besprochen worden sind. Es lasse sich bis zum heutigen Tag auch nicht definitiv sagen, auf welcher Straßenseite ein allfälliger Gehsteig errichtet werden soll. Seiner Meinung nach sei es daher auch nicht notwendig, ein derart detailliertes Straßenprojekt in Auftrag zu geben. Um konkrete Grundablöseverhandlungen führen zu können, werde einzig und alleine ein aussagekräftiger Grundablöseplan benötigt. Auf welcher Seite dann ein eventueller Gehsteig zur Errichtung kommen soll, könne später festgelegt werden bzw. dann, wenn man die konkreten Wünsche der dortigen Anrainer kenne. Dieser Auffassung des Bürgermeisters schließen sich in der Folge auch die übrigen Mitglieder des Ausschusses an. Einstimmig plädieren diese dafür, beim Ingenieurbüro Breuß und Mähr GmbH ausschließlich die Erstellung von Grundablöseplänen gemäß Punkt 2) des vorliegenden Angebotes vom 04. April 2014 zum Preis von netto 2.825, 00 Euro in Auftrag zu geben. Wenn diese vorliegend seien, solle es unverzügliche Grundablöseverhandlungen mit den dortigen Anrainern geben.“ 9 / 22 44. Sitzung Gemeindevertretung vom 17. Juli 2014 Alle diese vom Ausschuss für Bau, Straßen, Wasser und Abwasser geäußerten Empfehlungen werden in der Folge sehr ausführlich und sachlich diskutiert. Nachdem nun von der Firma Höfle aus Götzis zwei Mustergräber in zwei verschiedenen Größen errichtet worden sind, sprechen sich die Anwesenden mit 17:1 Stimmen (Gegenstimme Stefan Jochum) für die „schmalere“ Variante und zwar mit einem 60 cm breiten Grabkern, aus. Die restlichen Empfehlungen des Ausschusses werden einstimmig von der Gemeindevertretung zum Beschluss erhoben. Stefan Jochum begründet seine Gegenstimme damit, dass er gegen einheitliche Grabsteine sei. Eine einheitliche Einfassung der Gräber könne er begrüßen, nicht jedoch die einheitliche Ausführung der Grabsteine. Damit erhalte der Friedhof einen „uniformierten Charakter“, der für ihn nicht akzeptabel sei. Gerade die unterschiedlichen Gestaltung der einzelnen Gräber zeichne einen Friedhof aus bzw. werte diesen auf. Selbstverständlich sei er für die Erweiterung des Friedhofes und auch für die Schaffung neuer Urnengräber. Die Gestaltung des Grabkernes (= Grabstein) würde er allerdings jedem Bürger selbst überlassen. 8. Entscheidung zu den Empfehlungen des Raumplanungsausschusses vom 14. Juli 2014 Anhand der vorliegenden Anträge und der diesen angeschlossenen Planurkunden erläutert der Bürgermeister die in der Sitzung am 14. Juli 2014 erarbeiteten Empfehlungen. Im Detail stellen sich diese wie folgt dar: 1. Stellungnahme zum Antrag des Daniel Scherl, 6500 Landeck, Paschegasse 16 – Nr. 4/2014 Antrag vom 03. Juni 2014: Umwidmung zweier Teilflächen aus dem Grundstück Nr. 59/8 mit zusammen rund 173 m² von „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet“ Sachverhalt: Das Grundstück Nr. 59/8 befindet sich im alleinigen Eigentum des Antragstellers und weist eine Fläche von 900 m² auf. Bis auf eine Fläche von 173 m² ist das gegenständliche Grundstück im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans als „Baufläche-Wohngebiet“ ausgewiesen. Die verkehrsmäßige Erschließung des antragsgegenständlichen Grundstückes erfolgt über den „Gaualangaweg“ - eine öffentliche Gemeindestraße. Das Grundstück Nr. 59/8 grenzt nach Osten hin an bereits bestehendes „Bauland“. Nach Süden und nach Westen hin grenzt die besagte Liegenschaft an landwirtschaftlich genutzte Flächen an, die im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans als „Freifläche-Freihaltegebiet“ ausgewiesen sind. Im Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans ist das Grundstück Nr. 59/8 als „Gelbe Zone“ ausgewiesen. Die im Bereich des gegenständlichen Grundstückes gewidmete „Baufläche“ weist eine Breite von zirka 20 m und eine Länge von zirka 32, 5 m auf. Der Antragsteller beabsichtigt eigenen Angaben zufolge die Errichtung eines Eigenheimes mit einer verbauten Fläche von rund 17, 5 x 7 m. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 09. Juli 2014 wurde die Nachbarin eingeladen, zum gegenständlichen Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes eine Stellungnahme abzugeben. Mit Schreiben vom 01. Juli 2014 hat die Nachbarin, Frau Hildegard Behrens, mitgeteilt, dass gegen die beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes kein Einwand erho10 / 22 44. Sitzung Gemeindevertretung vom 17. Juli 2014 ben wird, wenn diese keine Bauabstandsnachsicht beinhaltet. Eine solche würde nämlich von der Eigentümerin der Grundstücke Nr. 1040, Nr. 1041/1 und Nr. 59/7 nicht erteilt. Stellungnahme des RP-Ausschusses: Mit Antrag vom 18. Juni 2012 hat bereits die Vorbesitzerin, Frau Hildegard Behrens, eine Umwidmung dieser antragsgegenständlichen Teilflächen beantragt. Schon damals ist vom Raumplanungsausschuss die Auffassung vertreten worden, dass in raumplanerischer Hinsicht ohne Bedeutung ist, ob Widmungsgrenzen und tatsächliche Grundstücksgrenzen identisch sind. Tatsache ist, dass die im Bereich des Grundstückes Nr. 59/8 ausgewiesene BW-Widmung schon jetzt eine Tiefe aufweist, die weit über jede absolute Notwendigkeit hinausgeht. Warum bei der Widmung seinerzeit über eine Bautiefe von 25 Meter hinausgegangen worden ist, lässt sich heute nicht mehr eruieren. Die umwidmungsgegenständliche Liegenschaft befindet sich in einer ökologisch und ortsbildgestalterisch sensiblen Randzone. Es sollte erklärter Wille bleiben, Baulandwidmungen entlang des „Gaualangaweges“ auf 1 Bautiefe zu beschränken. Als Konsequenz daraus müsste eigentlich die bestehende Widmung im Bereich des dortigen „Baugrundstücke“ auf eine Tiefe von zirka 25 Meter reduziert werden. Die Umwidmung von weiteren Teilflächen, wie vom Antragsteller beantragt, ist in raumplanerischer Hinsicht jedenfalls nicht vertretbar, zumal keine Notwendigkeit erkennbar ist und auch eine nachvollziehbare Begründung zur Situierung des geplanten Baukörpers zur südlichen bzw. westlichen Widmungsgrenze hin fehlt. Entscheidung der Gemeindevertretung: Alle Damen und Herren der Gemeindevertretung sprechen sich angesichts der Empfehlung des Raumplanungsausschusses für eine Abweisung des gegenständlichen Antrages aus. 2. Stellungnahme zu den Anträgen von a) Franz Egele, Vandans, Dorfstraße 15 - Nr. 5/2014 Antrag vom 03. Juli 2014: Ausweisung einer Teilfläche mit 50 m² aus den Grundstücken Nr. 905 und Nr. .343 als „Baufläche-Mischgebiet für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, in dem auch Ferienhäuser errichtet werden dürfen“ und zwar dort, wo sich das Wohnobjekt „Ganeu Nr. 274“ befindet. Sachverhalt: Im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans ist im Bereich der Grundstücke Nr. 905 bzw. Nr. .343 derzeit eine zirka 50 m² große Teilfläche als „Baumischgebiet für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, in dem auch Ferienhäuser errichtet werden dürfen“ gewidmet. Die beiden genannten Grundstücke sind mit dem Ferienhaus „Ganeu Nr. 274“ bebaut. Die bestehende Widmung ist allerdings nicht dort ausgewiesen, wo sich das Wohnobjekt befindet. Auf welchem Umstand dieser Fehler fußt, ist nicht bekannt. In der Sitzung am 11. Juli 1996 hat die Gemeindevertretung einen Teilbebauungsplan für die Bereiche „Banella, Grubes, Ganeu, Valehr, Schandang und Muleriensch“ beschlossen. Im gegenständlichen Teilbebauungsplan ist unter anderem die zu über-bauende Fläche mit maximal 50 m² begrenzt worden. Der gegenständliche Teilbebauungsplan ist von der Vorarlberger Landesregierung am 08. Oktober 1996 genehmigt worden. Um späteren Missverständnissen vorzubeugen ist eine Korrektur des Flächenwidmungsplanes, wie vom Antragssteller beantragt, wichtig und richtig. Die Erschließung der beiden genannten Grundstücke erfolgt über den Güterweg Ganeu. Die aus dem Wohnobjekt resultierenden Abwässer werden in eine rundum geschlossene Jauchegrube, welche der Objektgröße entsprechend dimensioniert worden ist, eingeleitet. Die Entsorgung erfolgt nach Bedarf in die ARA Vandans bzw. in die dafür vorgesehene Übernahmestation. 11 / 22 44. Sitzung Gemeindevertretung vom 17. Juli 2014 Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 09. Juli 2014 wurden die Nachbarn eingeladen, zum gegenständlichen Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes eine Stellungnahme abzugeben. Bis zum heutigen Tag sind noch keine Stellungnahmen eingelangt. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Im seinerzeit beschlossenen Teilbebauungsplan für die Bereiche „Banella, Grubes, Ganeu, Valehr, Schandang und Muleriensch“ ist unter anderem festgelegt worden, dass die zu überbauende Fläche pro Wohnobjekt eine Fläche von maximal 50 m² nicht überschreiten darf. Im Bereich der Grundstücke Nr. 905 und Nr. .343 ist bereits eine Teilfläche als „Baumischgebiet für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, in dem auch Ferienhäuser errichtet werden dürfen“ gewidmet. Allerdings deckt sich diese Widmung nicht mit dem Baubestand in der Natur. Eine diesbezügliche Korrektur im Flächenwidmungsplan ist angebracht, um späteren Missverständnissen vorzubeugen. Entscheidung der Gemeindevertretung: Angesichts der Empfehlung des Raumplanungsausschusses und unter der Voraussetzung, dass bis zum Ablauf der Frist (24. Juli 2014) keine negativen Stellungnahmen der Anrainer einlangen, sprechen sich in der Folge die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für eine Genehmigung des vorliegenden Antrages aus. Mag. Christian Egele hat wegen Befangenheit weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen. b) Christine und Reinhard Hofer, Lustenau, Vorachstraße 155 – Nr. 6/2014 Antrag vom 03. Juli 2014: Ausweisung einer Teilfläche mit 50 m² aus den Grundstücken Nr. 958/1, Nr. .411/1 und Nr. .411/2 als „Baufläche-Mischgebiet für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, in dem auch Ferienhäuser errichtet werden dürfen“ und zwar dort, wo sich das Wohnobjekt „Banella Nr. 256“ befindet. Sachverhalt: Im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans ist im Bereich der Grundstücke Nr. 958/1, Nr. .411/1 und Nr. .411/2 derzeit eine zirka 50 m² große Teilfläche als „Baumischgebiet für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, in dem auch Ferienhäuser errichtet werden dürfen“ gewidmet. Die genannten Grundstücke sind mit dem Ferienhaus „Banella Nr. 256“ bebaut. Die bestehende Widmung ist allerdings nicht dort ausgewiesen, wo sich das Wohnobjekt befindet. Auf welchem Umstand dieser Fehler fußt, ist nicht bekannt. In der Sitzung am 11. Juli 1996 hat die Gemeindevertretung einen Teilbebauungsplan für die Bereiche „Banella, Grubes, Ganeu, Valehr, Schandang und Muleriensch“ beschlossen. Im gegenständlichen Teilbebauungsplan ist unter anderem die zu über-bauende Fläche mit maximal 50 m² begrenzt worden. Der gegenständliche Teilbebauungsplan ist von der Vorarlberger Landesregierung am 08. Oktober 1996 genehmigt worden. Um späteren Missverständnissen vorzubeugen ist eine Korrektur des Flächenwidmungsplanes, wie von den Antragsstellern beantragt, wichtig und richtig. Die Erschließung der genannten Grundstücke erfolgt über den Güterweg Ganeu. Die aus dem Wohnobjekt resultierenden Abwässer werden in eine rundum geschlossene Jauchegrube, welche der Objektgröße entsprechend dimensioniert worden ist, eingeleitet. Die Entsorgung erfolgt nach Bedarf in die ARA Vandans bzw. in die dafür vorgesehene Übernahmestation. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 09. Juli 2014 wurden die Nachbarn eingeladen, zum gegenständlichen Antrag auf Änderung des Flächen-widmungsplanes eine Stellungnahme abzugeben. Bis zum heutigen Tag sind noch keine Stellungnahmen eingelangt. 12 / 22 44. Sitzung Gemeindevertretung vom 17. Juli 2014 Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Im seinerzeit beschlossenen Teilbebauungsplan für die Bereiche „Banella, Grubes, Ganeu, Valehr, Schandang und Muleriensch“ ist unter anderem festgelegt worden, dass die zu überbauende Fläche pro Wohnobjekt eine Fläche von maximal 50 m² nicht überschreiten darf. Im Bereich der Grundstücke Nr. 958/1, Nr. .411/1 und Nr. .411/2 ist bereits eine Teilfläche als „Baumischgebiet für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, in dem auch Ferienhäuser errichtet werden dürfen“ gewidmet. Allerdings deckt sich diese Widmung nicht mit dem Baubestand in der Natur. Eine diesbezügliche Korrektur im Flächenwidmungsplan ist angebracht, um späteren Missverständnissen vorzubeugen. Entscheidung der Gemeindevertretung: Angesichts der Empfehlung des Raumplanungsausschusses und unter der Voraussetzung, dass bis zum Ablauf der Frist (24. Juli 2014) keine negativen Stellungnahmen der Anrainer einlangen, sprechen sich in der Folge die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für eine Genehmigung des vorliegenden Antrages aus. c) Alwin Kaufmann, Vandans, Untere Venserstraße 11 – Nr. 7/2014 Antrag vom 03. Juli 2014: Ausweisung einer Teilfläche mit 50 m² aus dem Grundstück Nr. 903/4 als „Baufläche-Mischgebiet für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, in dem auch Ferienhäuser errichtet werden dürfen“ und zwar dort, wo sich das Wohnobjekt „Ganeu Nr. 247“ befindet. Sachverhalt: Im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans ist im Bereich des Grundstückes Nr. 903/4 derzeit eine zirka 50 m² große Teilfläche als „Baumischgebiet für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, in dem auch Ferienhäuser errichtet werden dürfen“ gewidmet. Das genannte Grundstück ist mit dem Ferienhaus „Ganeu Nr. 247“ bebaut. Die bestehende Widmung ist allerdings nicht dort aus-gewiesen, wo sich das Wohnobjekt befindet. Auf welchem Umstand dieser Fehler fußt, ist nicht bekannt. In der Sitzung am 11. Juli 1996 hat die Gemeindevertretung einen Teilbebauungsplan für die Bereiche „Banella, Grubes, Ganeu, Valehr, Schandang und Muleriensch“ beschlossen. Im gegenständlichen Teilbebauungsplan ist unter anderem die zu über-bauende Fläche mit maximal 50 m² begrenzt worden. Der gegenständliche Teilbebauungsplan ist von der Vorarlberger Landesregierung am 08. Oktober 1996 genehmigt worden. Um späteren Missverständnissen vorzubeugen ist eine Korrektur des Flächenwidmungsplanes, wie vom Antragssteller beantragt, wichtig und richtig. Die Erschließung des genannten Grundstückes erfolgt, ausgehend vom Güterweg Ganeu, über das Grundstück Nr. 907/3. Die aus dem Wohnobjekt resultierenden Abwässer werden in eine rundum geschlossene Jauchegrube, welche der Objektgröße entsprechend dimensioniert worden ist, eingeleitet. Die Entsorgung erfolgt nach Bedarf in die ARA Vandans bzw. in die dafür vorgesehene Übernahmestation. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 09. Juli 2014 wurden die Nachbarn eingeladen, zum gegenständlichen Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes eine Stellungnahme abzugeben. Bis zum heutigen Tag sind noch keine Stellungnahmen eingelangt. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Im seinerzeit beschlossenen Teilbebauungsplan für die Bereiche „Banella, Grubes, Ganeu, Valehr, Schandang und Muleriensch“ ist unter anderem festgelegt worden, dass die zu überbauende Fläche pro Wohnobjekt eine Fläche von maximal 50 m² nicht überschreiten darf. Im Bereich des Grundstückes Nr. 903/4 ist bereits eine Teilfläche als „Baumischgebiet für land- und 13 / 22 44. Sitzung Gemeindevertretung vom 17. Juli 2014 forstwirtschaftliche Zwecke, in dem auch Ferienhäuser errichtet werden dürfen“ gewidmet. Allerdings deckt sich diese Widmung nicht mit dem Baubestand in der Natur. Eine diesbezügliche Korrektur im Flächenwidmungsplan ist angebracht, um späteren Missverständnissen vorzubeugen. Entscheidung der Gemeindevertretung: Angesichts der Empfehlung des Raumplanungsausschusses und unter der Voraussetzung, dass bis zum Ablauf der Frist (24. Juli 2014) keine negativen Stellungnahmen der Anrainer einlangen, sprechen sich in der Folge die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für eine Genehmigung des vorliegenden Antrages aus. d) Dagmar Keßler und Mitbesitzer, Bartholomäberg, Außerböden 4 – Nr. 8/2014 Antrag vom 03. Juli 2014: Ausweisung einer Teilfläche mit 50 m² aus den Grundstücken Nr. 856/1 und Nr. .291/1 als „Baufläche-Mischgebiet für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, in dem auch Ferienhäuser errichtet werden dürfen“ und zwar dort, wo sich das Wohnobjekt „Schandang Nr. 288“ befindet. Sachverhalt: Im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans ist im Bereich der Grundstücke Nr. 856/1 und Nr. .291/1 derzeit eine zirka 50 m² große Teilfläche als „Baumischgebiet für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, in dem auch Ferienhäuser errichtet werden dürfen“ gewidmet. Die genannten Grundstücke sind mit dem Ferienhaus „Schandang Nr. 288“ bebaut. Die bestehende Widmung ist allerdings nicht dort ausgewiesen, wo sich das Wohnobjekt befindet. Auf welchem Umstand dieser Fehler fußt, ist nicht bekannt. In der Sitzung am 11. Juli 1996 hat die Gemeindevertretung einen Teilbebauungsplan für die Bereiche „Banella, Grubes, Ganeu, Valehr, Schandang und Muleriensch“ beschlossen. Im gegenständlichen Teilbebauungsplan ist unter anderem die zu über-bauende Fläche mit maximal 50 m² begrenzt worden. Der gegenständliche Teilbebauungsplan ist von der Vorarlberger Landesregierung am 08. Oktober 1996 genehmigt worden. Um späteren Missverständnissen vorzubeugen ist eine Korrektur des Flächenwidmungsplanes, wie von den Antragsstellern beantragt, wichtig und richtig. Die Erschließung der genannten Grundstücke erfolgt über den Güterweg Schandang bzw. die Grundstücke Nr. 846/2, Nr. 844 und Nr. 843. Die aus dem Wohnobjekt resultierenden Abwässer werden in eine rundum geschlossene Jauchegrube, welche der Objektgröße entsprechend dimensioniert worden ist, eingeleitet. Die Entsorgung erfolgt nach Bedarf in die ARA Vandans bzw. in die dafür vorgesehene Übernahme-station. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 09. Juli 2014 wurden die Nachbarn eingeladen, zum gegenständlichen Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes eine Stellungnahme abzugeben. Bis zum heutigen Tag sind noch keine Stellungnahmen eingelangt. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Im seinerzeit beschlossenen Teilbebauungsplan für die Bereiche „Banella, Grubes, Ganeu, Valehr, Schandang und Muleriensch“ ist unter anderem festgelegt worden, dass die zu überbauende Fläche pro Wohnobjekt eine Fläche von maximal 50 m² nicht überschreiten darf. Im Bereich der Grundstücke Nr. 856/1 und Nr. .291/1 ist bereits eine Teilfläche als „Baumischgebiet für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, in dem auch Ferienhäuser errichtet werden dürfen“ gewidmet. Allerdings deckt sich diese Widmung nicht mit dem Baubestand in der Natur. Eine diesbezügliche Korrektur im Flächenwidmungsplan ist angebracht, um späteren Missverständnissen vorzubeugen. 14 / 22 44. Sitzung Gemeindevertretung vom 17. Juli 2014 Entscheidung der Gemeindevertretung: Angesichts der Empfehlung des Raumplanungsausschusses und unter der Voraussetzung, dass bis zum Ablauf der Frist (24. Juli 2014) keine negativen Stellungnahmen der Anrainer einlangen, sprechen sich in der Folge die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für eine Genehmigung des vorliegenden Antrages aus. e) Hans Künzle, Vandans, Almustrikstraße 15 – Nr. 9/2014 Antrag vom 03. Juli 2014: Ausweisung einer Teilfläche mit 50 m² aus den Grundstücken Nr. 843 und Nr. .289 als „Baufläche-Mischgebiet für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, in dem auch Ferienhäuser errichtet werden dürfen“ und zwar dort, wo sich das Wohnobjekt „Schandang Nr. 285“ befindet. Sachverhalt: Im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans ist im Bereich der Grundstücke Nr. 843 und Nr. .289 derzeit eine zirka 50 m² große Teilfläche als „Baumischgebiet für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, in dem auch Ferienhäuser errichtet werden dürfen“ gewidmet. Die beiden genannten Grundstücke sind mit dem Ferienhaus „Schandang Nr. 285“ bebaut. Die bestehende Widmung ist allerdings nicht dort ausgewiesen, wo sich das Wohnobjekt befindet. Auf welchem Umstand dieser Fehler fußt, ist nicht bekannt. In der Sitzung am 11. Juli 1996 hat die Gemeindevertretung einen Teilbebauungsplan für die Bereiche „Banella, Grubes, Ganeu, Valehr, Schandang und Muleriensch“ beschlossen. Im gegenständlichen Teilbebauungsplan ist unter anderem die zu über-bauende Fläche mit maximal 50 m² begrenzt worden. Der gegenständliche Teilbebauungsplan ist von der Vorarlberger Landesregierung am 08. Oktober 1996 genehmigt worden. Um späteren Missverständnissen vorzubeugen ist eine Korrektur des Flächenwidmungsplanes, wie vom Antragssteller beantragt, wichtig und richtig. Die Erschließung der beiden genannten Grundstücke erfolgt über den Güterweg Schandang bzw. die Grundstücke Nr. 846/2 und Nr. 844. Die aus dem Wohnobjekt resultierenden Abwässer werden in eine rundum geschlossene Jauchegrube, welche der Objektgröße entsprechend dimensioniert worden ist, eingeleitet. Die Entsorgung erfolgt nach Bedarf in die ARA Vandans bzw. in die dafür vorgesehene Übernahme-station. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 09. Juli 2014 wurden die Nachbarn eingeladen, zum gegenständlichen Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes eine Stellungnahme abzugeben. Bis zum heutigen Tag sind noch keine Stellungnahmen eingelangt. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Im seinerzeit beschlossenen Teilbebauungsplan für die Bereiche „Banella, Grubes, Ganeu, Valehr, Schandang und Muleriensch“ ist unter anderem festgelegt worden, dass die zu überbauende Fläche pro Wohnobjekt eine Fläche von maximal 50 m² nicht überschreiten darf. Im Bereich der Grundstücke Nr. 843 und Nr. .289 ist bereits eine Teilfläche als „Baumischgebiet für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, in dem auch Ferienhäuser errichtet werden dürfen“ gewidmet. Allerdings deckt sich diese Widmung nicht mit dem Baubestand in der Natur. Eine diesbezügliche Korrektur im Flächenwidmungsplan ist angebracht, um späteren Missverständnissen vorzubeugen. Entscheidung der Gemeindevertretung: Angesichts der Empfehlung des Raumplanungsausschusses und unter der Voraussetzung, dass bis zum Ablauf der Frist (24. Juli 2014) keine negativen Stellungnahmen der Anrainer einlangen, sprechen sich in der Folge die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für eine Genehmigung des vorliegenden Antrages aus. 15 / 22 44. Sitzung Gemeindevertretung vom 17. Juli 2014 f) Hermann Maier, CH-Dietikon, Steinmürlistraße 42 – Nr. 10/2014 Antrag vom 03. Juli 2014: Ausweisung einer Teilfläche mit 50 m² aus den Grundstücken Nr. 909/1 und Nr. .348 als „Baufläche-Mischgebiet für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, in dem auch Ferienhäuser errichtet werden dürfen“ und zwar dort, wo sich das Wohnobjekt „Ganeu Nr. 272“ befindet. Sachverhalt: Im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans ist im Bereich der Grundstücke Nr. 909/1 und Nr. .348 derzeit eine zirka 50 m² große Teilfläche als „Baumischgebiet für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, in dem auch Ferienhäuser errichtet werden dürfen“ gewidmet. Die beiden genannten Grundstücke sind mit dem Ferienhaus „Ganeu Nr. 272“ bebaut. Die bestehende Widmung ist allerdings nicht dort ausgewiesen, wo sich das Wohnobjekt befindet. Auf welchem Umstand dieser Fehler fußt, ist nicht bekannt. In der Sitzung am 11. Juli 1996 hat die Gemeindevertretung einen Teilbebauungsplan für die Bereiche „Banella, Grubes, Ganeu, Valehr, Schandang und Muleriensch“ beschlossen. Im gegenständlichen Teilbebauungsplan ist unter anderem die zu über-bauende Fläche mit maximal 50 m² begrenzt worden. Der gegenständliche Teilbebauungsplan ist von der Vorarlberger Landesregierung am 08. Oktober 1996 genehmigt worden. Um späteren Missverständnissen vorzubeugen ist eine Korrektur des Flächenwidmungsplanes, wie vom Antragssteller beantragt, wichtig und richtig. Die Erschließung der beiden genannten Grundstücke erfolgt über den Güterweg Ganeu. Die aus dem Wohnobjekt resultierenden Abwässer werden in eine rundum geschlossene Jauchegrube, welche der Objektgröße entsprechend dimensioniert worden ist, eingeleitet. Die Entsorgung erfolgt nach Bedarf in die ARA Vandans bzw. in die dafür vorgesehene Übernahmestation. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 09. Juli 2014 wurden die Nachbarn eingeladen, zum gegenständlichen Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes eine Stellungnahme abzugeben. Bis zum heutigen Tag sind noch keine Stellungnahmen eingelangt. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Im seinerzeit beschlossenen Teilbebauungsplan für die Bereiche „Banella, Grubes, Ganeu, Valehr, Schandang und Muleriensch“ ist unter anderem festgelegt worden, dass die zu überbauende Fläche pro Wohnobjekt eine Fläche von maximal 50 m² nicht überschreiten darf. Im Bereich der Grundstücke Nr. 909/1 und Nr. .348 ist bereits eine Teilfläche als „Baumischgebiet für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, in dem auch Ferienhäuser errichtet werden dürfen“ gewidmet. Allerdings deckt sich diese Widmung nicht mit dem Baubestand in der Natur. Eine diesbezügliche Korrektur im Flächenwidmungsplan ist angebracht, um späteren Missverständnissen vorzubeugen. Entscheidung der Gemeindevertretung: Angesichts der Empfehlung des Raumplanungsausschusses und unter der Voraussetzung, dass bis zum Ablauf der Frist (24. Juli 2014) keine negativen Stellungnahmen der Anrainer einlangen, sprechen sich in der Folge die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für eine Genehmigung des vorliegenden Antrages aus. Josef Maier hat wegen Befangenheit weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen. g) Josef Maier, Vandans, Rätikonstraße 15 – Nr. 11/2014 Antrag vom 03. Juli 2014: Ausweisung einer Teilfläche mit 50 m² aus dem Grundstück Nr. 907/1 als „Baufläche-Mischgebiet für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, in dem 16 / 22 44. Sitzung Gemeindevertretung vom 17. Juli 2014 auch Ferienhäuser errichtet werden dürfen“ und zwar dort, wo sich das Wohnobjekt „Ganeu Nr. 273“ befindet. Sachverhalt: Im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans ist im Bereich des Grundstückes Nr. 907/1 derzeit eine zirka 50 m² große Teilfläche als „Baumischgebiet für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, in dem auch Ferien-häuser errichtet werden dürfen“ gewidmet. Das genannte Grundstück ist mit dem Ferienhaus „Ganeu Nr. 273“ bebaut. Die bestehende Widmung ist allerdings nicht dort ausgewiesen, wo sich das Wohnobjekt befindet. Auf welchem Umstand dieser Fehler fußt, ist nicht bekannt. In der Sitzung am 11. Juli 1996 hat die Gemeindevertretung einen Teilbebauungsplan für die Bereiche „Banella, Grubes, Ganeu, Valehr, Schandang und Muleriensch“ beschlossen. Im gegenständlichen Teilbebauungsplan ist unter anderem die zu über-bauende Fläche mit maximal 50 m² begrenzt worden. Der gegenständliche Teilbebauungsplan ist von der Vorarlberger Landesregierung am 08. Oktober 1996 genehmigt worden. Um späteren Missverständnissen vorzubeugen ist eine Korrektur des Flächenwidmungsplanes, wie vom Antragssteller beantragt, wichtig und richtig. Die Erschließung der beiden genannten Grundstücke erfolgt über den Güterweg Ganeu. Die aus dem Wohnobjekt resultierenden Abwässer werden in eine rundum geschlossene Jauchegrube, welche der Objektgröße entsprechend dimensioniert worden ist, eingeleitet. Die Entsorgung erfolgt nach Bedarf in die ARA Vandans bzw. in die dafür vorgesehene Übernahmestation. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 09. Juli 2014 wurden die Nachbarn eingeladen, zum gegenständlichen Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes eine Stellungnahme abzugeben. Bis zum heutigen Tag sind noch keine Stellungnahmen eingelangt. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Im seinerzeit beschlossenen Teilbebauungsplan für die Bereiche „Banella, Grubes, Ganeu, Valehr, Schandang und Muleriensch“ ist unter anderem festgelegt worden, dass die zu überbauende Fläche pro Wohnobjekt eine Fläche von maximal 50 m² nicht überschreiten darf. Im Bereich des Grundstückes Nr. 907/1 ist bereits eine Teilfläche als „Baumischgebiet für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, in dem auch Ferienhäuser errichtet werden dürfen“ gewidmet. Allerdings deckt sich diese Widmung nicht mit dem Baubestand in der Natur. Eine diesbezügliche Korrektur im Flächenwidmungsplan ist angebracht, um späteren Missverständnissen vorzubeugen. Entscheidung der Gemeindevertretung: Angesichts der Empfehlung des Raumplanungsausschusses und unter der Voraussetzung, dass bis zum Ablauf der Frist (24. Juli 2014) keine negativen Stellungnahmen der Anrainer einlangen, sprechen sich in der Folge die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für eine Genehmigung des vorliegenden Antrages aus. Josef Maier hat wegen Befangenheit weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen. h) Burkhard Wachter, Vandans, Balzerstraße 10 – Nr. 12/2014 Antrag vom 03. Juli 2014: Ausweisung einer Teilfläche mit 50 m² aus dem Grundstück Nr. 916 als „Baufläche-Mischgebiet für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, in dem auch Ferienhäuser errichtet werden dürfen“ und zwar dort, wo sich das Wohnobjekt „Ganeu Nr. 269“ befindet. 17 / 22 44. Sitzung Gemeindevertretung vom 17. Juli 2014 Sachverhalt: Im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans ist im Bereich des Grundstückes Nr. 916 derzeit eine zirka 50 m² große Teilfläche als „Baumischgebiet für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, in dem auch Ferien-häuser errichtet werden dürfen“ gewidmet. Das genannte Grundstück ist mit dem Ferienhaus „Ganeu Nr. 269“ bebaut. Die bestehende Widmung ist allerdings nicht dort ausgewiesen, wo sich das Wohnobjekt befindet. Auf welchem Umstand dieser Fehler fußt, ist nicht bekannt. In der Sitzung am 11. Juli 1996 hat die Gemeindevertretung einen Teilbebauungsplan für die Bereiche „Banella, Grubes, Ganeu, Valehr, Schandang und Muleriensch“ beschlossen. Im gegenständlichen Teilbebauungsplan ist unter anderem die zu über-bauende Fläche mit maximal 50 m² begrenzt worden. Der gegenständliche Teilbebauungsplan ist von der Vorarlberger Landesregierung am 08. Oktober 1996 genehmigt worden. Um späteren Missverständnissen vorzubeugen ist eine Korrektur des Flächenwidmungsplanes, wie vom Antragssteller beantragt, wichtig und richtig. Die Erschließung des genannten Grundstückes erfolgt über den Güterweg Ganeu bzw. das Grundstück Nr. 914/1. Die aus dem Wohnobjekt resultierenden Abwässer werden in eine rundum geschlossene Jauchegrube, welche der Objektgröße entsprechend dimensioniert worden ist, eingeleitet. Die Entsorgung erfolgt nach Bedarf in die ARA Vandans bzw. in die dafür vorgesehene Übernahmestation. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 09. Juli 2014 wurden die Nachbarn eingeladen, zum gegenständlichen Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes eine Stellungnahme abzugeben. Bis zum heutigen Tag sind noch keine Stellungnahmen eingelangt. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Im seinerzeit beschlossenen Teilbebauungsplan für die Bereiche „Banella, Grubes, Ganeu, Valehr, Schandang und Muleriensch“ ist unter anderem festgelegt worden, dass die zu überbauende Fläche pro Wohnobjekt eine Fläche von maximal 50 m² nicht überschreiten darf. Im Bereich des Grundstückes Nr. 916 ist bereits eine Teilfläche als „Baumischgebiet für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, in dem auch Ferienhäuser errichtet werden dürfen“ gewidmet. Allerdings deckt sich diese Widmung nicht mit dem Baubestand in der Natur. Eine diesbezügliche Korrektur im Flächenwidmungsplan ist angebracht, um späteren Missverständnissen vorzubeugen. Entscheidung der Gemeindevertretung: Angesichts der Empfehlung des Raumplanungsausschusses und unter der Voraussetzung, dass bis zum Ablauf der Frist (24. Juli 2014) keine negativen Stellungnahmen der Anrainer einlangen, sprechen sich in der Folge die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für eine Genehmigung des vorliegenden Antrages aus. Bgm. Burkhard Wachter hat wegen Befangenheit weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen. i) Gottlieb Wachter, Vandans, Rätikonstraße 14a – Nr. 13/2014 Antrag vom 03. Juli 2014: Ausweisung einer Teilfläche mit 50 m² aus dem Grundstück Nr. 917/2 als „Baufläche-Mischgebiet für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, in dem auch Ferienhäuser errichtet werden dürfen“ und zwar dort, wo sich das Wohnobjekt „Ganeu Nr. 270“ befindet. Sachverhalt: Im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans ist im Bereich des Grundstückes Nr. 917/2 derzeit eine zirka 50 m² große Teilfläche als „Baumischgebiet für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, in dem auch Ferien-häuser errichtet werden dürfen“ gewidmet. Das genannte Grundstück ist mit dem Ferienhaus 18 / 22 44. Sitzung Gemeindevertretung vom 17. Juli 2014 „Ganeu Nr. 270“ bebaut. Die bestehende Widmung ist allerdings nicht dort ausgewiesen, wo sich das Wohnobjekt befindet. Auf welchem Umstand dieser Fehler fußt, ist nicht bekannt. In der Sitzung am 11. Juli 1996 hat die Gemeindevertretung einen Teilbebauungsplan für die Bereiche „Banella, Grubes, Ganeu, Valehr, Schandang und Muleriensch“ beschlossen. Im gegenständlichen Teilbebauungsplan ist unter anderem die zu über-bauende Fläche mit maximal 50 m² begrenzt worden. Der gegenständliche Teilbebauungsplan ist von der Vorarlberger Landesregierung am 08. Oktober 1996 genehmigt worden. Um späteren Missverständnissen vorzubeugen ist eine Korrektur des Flächenwidmungsplanes, wie vom Antragssteller beantragt, wichtig und richtig. Die Erschließung des genannten Grundstückes erfolgt über den Güterweg Ganeu bzw. die Grundstücke Nr. 914/1, Nr. 916 und Nr. 917/3. Die aus dem Wohnobjekt resultierenden Abwässer werden in eine rundum geschlossene Jauchegrube, welche der Objektgröße entsprechend dimensioniert worden ist, eingeleitet. Die Entsorgung erfolgt nach Bedarf in die ARA Vandans bzw. in die dafür vorgesehene Übernahme-station. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 09. Juli 2014 wurden die Nachbarn eingeladen, zum gegenständlichen Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes eine Stellungnahme abzugeben. Bis zum heutigen Tag sind noch keine Stellungnahmen eingelangt. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Im seinerzeit beschlossenen Teilbebauungsplan für die Bereiche „Banella, Grubes, Ganeu, Valehr, Schandang und Muleriensch“ ist unter anderem festgelegt worden, dass die zu überbauende Fläche pro Wohnobjekt eine Fläche von maximal 50 m² nicht überschreiten darf. Im Bereich des Grundstückes Nr. 917/2 ist bereits eine Teilfläche als „Baumischgebiet für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, in dem auch Ferienhäuser errichtet werden dürfen“ gewidmet. Allerdings deckt sich diese Widmung nicht mit dem Baubestand in der Natur. Eine diesbezügliche Korrektur im Flächenwidmungsplan ist angebracht, um späteren Missverständnissen vorzubeugen. Entscheidung der Gemeindevertretung: Angesichts der Empfehlung des Raumplanungsausschusses und unter der Voraussetzung, dass bis zum Ablauf der Frist (24. Juli 2014) keine negativen Stellungnahmen der Anrainer einlangen, sprechen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für eine Genehmigung des vorliegenden Antrages aus. Bgm. Burkhard Wachter hat wegen Befangenheit weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen. 9. Aufhebung der Verordnung vom 19. Dezember 2008 betreffend die Beantragung einer Baugrundlagenbestimmung Kurz und bündig erinnert der Bürgermeister an die Sitzung der Gemeindevertretung am 18. Dezember 2008. Damals habe die Gemeindevertretung eine Verordnung betreffend die Beantragung einer Baugrundlagenbestimmung beschlossen. Diesem Beschluss zufolge habe vor jedem Bauantrag für ein Bauvorhaben nach § 18 Abs. 1 lit. a und c Baugesetz ein Antrag auf Baugrundlagenbestimmung gestellt werden müssen. Ausgenommen davon seien lediglich Anträge gemäß dem § 3 Abs. 6 Baugesetz gewesen. Da die Gemeinde Vandans seit dem 01. Jänner 2014 Mitglied der „Bauverwaltung Montafon“ sei, gebe es eine geänderte Situation. Am 10. Juli 2014, so nochmals der Vorsitzende, habe DI Andreas Pfeifer von der „Bauverwaltung Montafon“ mitgeteilt, dass die Gemeinde Vandans innert der Mitgliedsgemeinden der Bauverwaltung die einzige sei, die eine solche Verordnung erlassen habe. Für den 19 / 22 44. Sitzung Gemeindevertretung vom 17. Juli 2014 Schutz des Ortsbildes sei die Bestimmungen der Baugrundlagen nicht notwendig, zumal die Gemeinde Vandans nach wie vor über einen Gestaltungsbeirat verfüge und man mit diesem „Auswüchse“ verhindern könne. Man empfehle der Gemeinde Vandans daher die ersatzlose Aufhebung dieser seinerzeit erlassenen Verordnung vom 19. Dezember 2008, zumal mit der Exekution dieser Verordnung ein hoher Verwaltungsaufwand und damit verbundenen Kosten, zusätzliche Kosten für den Bauwerber, verbunden seien. Nach einer kurzen Grundsatzdiskussion sprechen sich die Anwesenden mit 17 : 1 Stimme (Gegenstimme: Ernst Stejskal) für die ersatzlose Aufhebung dieser Verordnung vom 19. Dezember 2008 betreffend die Beantragung der Baugrundlagenbestimmung aus. Ernst Stejskal begründet seine Gegenstimme damit, dass die Beantragung einer Baugrundlagenbestimmung nach wie vor wichtig sei. In diesem Antrag seien die Vorgaben für den Bauwerber seitens der Gemeinde Vandans klar und deutlich definiert. Seit die Beantragung der Baugrundlagenbestimmung verordnet worden sei, habe dies zu viel weniger Unklarheiten bzw. Unstimmigkeiten geführt. 10. Zustimmung zur Errichtung einer Löschwasserversorgung im Gebiet „Schandang“ In der Vollversammlung am 10. Juni 2013, so einleitend der Bürgermeister, habe die Agrargemeinschaft Voralpe Schandang unter anderem beschlossen, so rasch wie möglich ein detailliertes Projekt betreffend die Errichtung einer Trinkwasserversorgungsanlage erarbeiten zu lassen. Dieses sehe insbesondere die Errichtung einer Hauptwasserleitung von der Hüttenkopfbahn-Talstation bis zum obersten Maisäß von Paul Tagwercher bzw. dort die Errichtung eines zirka 3.000 Liter fassenden Wasserreservoirs sowie eines Verteilerschachtes vor. Weil er ja wisse, dass es im Bereich „Unterer Schandang“ und „Oberer Schandang“ überhaupt keine Löschwasserversorgungseinrichtung bzw. nur eine äußerst unzureichende (Aufstau des äußeren Auenlatschbaches) gebe, habe er in der Folge sowohl mit der Ortsfeuerwehr als auch mit der Agrargemeinschaft Voralpe Schandang Kontakt aufgenommen und diese um deren Meinung zur Miterrichtung einer solchen Löschwasserversorgungseinrichtung befragt. Während die Ortsfeuerwehr sofort „Feuer und Flamme“ für ein solches Projekt gewesen sei, habe die Agrargemeinschaft Voralpe Schandang Zustimmung signalisiert, wenn ihr dadurch keine Mehrkosten erwachsen. Sodann informiert der Bürgermeister, aus was diese Löschwasserversorgungseinrichtung bestehen würde, nämlich aus einer größeren Quellableitung (5/4 Zoll), einem Trink- und Löschwasserbehälter mit einem Fassungsvermögen von 20 m³, einer Löschwasserleitung (DN 110 PP), einem Hydranten sowie einer Überlauf- und Entleerungsleitung. In welcher Höhe sich dieser finanzielle Mehraufwand für die Agrargemeinschaft Voralpe Schandang belaufe, könne er heute noch nicht sagen, weil die diesbezüglichen Abklärungen noch im Gange seien. Tatsache sei aber, dass die Gemeinde für derartige Projekte vom Landesfeuerwehrverband eine Förderung in Höhe von 30 % erhalte. Er könne sich vorstellen, dass diese Förderbeiträge des Landes zur Gänze der Agrargemeinschaft Voralpe Schandang überlassen werden, wenn diese bereit sei, die aus der Errichtung dieser Löschwasserversorgungseinrichtung resultierenden Mehrkosten mehr oder weniger aus eigenen Mitteln zu finanzieren. In der darauf folgenden Diskussion begrüßen alle anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung die Miterrichtung einer Löschwasserversorgungseinrichtung, wenn der Gemeinde daraus keine nennenswerten Kosten erwachsen. Die Überlassung des 30 %igen Förderbeitrages des Landes an die Agrargemeinschaft Voralpe Schandang sei durchaus vorstellbar, wenn diese auch tatsächlich bereit sei, die daraus resultierenden Mehrkosten zu tragen. Die Kosten für die größere Quellableitung sowie jene Mehrkosten für den 20 m³ fassenden Trink- und Löschwasserbehälter müsse jedenfalls von der Agrargemeinschaft Voralpe Schandang getragen werden, so auch die Kosten für die Überlauf20 / 22 44. Sitzung Gemeindevertretung vom 17. Juli 2014