20140703_GVE043

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 19:44
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2014-07-03
Erscheinungsdatum 2014-07-03
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Inhalt des Dokuments

GEMEINDEAMT VANDANS Verhandlungsschrift aufgenommen am 03. Juli 2014 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anlässlich der 43. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 26. Juni 2014 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Michael Zimmermann, Luzia Klinger, Mag. Christian Egele, Josef Maier, Florian Küng, DI Alois Kegele, Mag. Klaus Neyer, Wilfried Dönz, Günter Fritz, Ulrike Bitschnau, Manfred Schapler, Thomas Amann, Peter Scheider, Stefan Jochum, Markus Pfefferkorn, Rita Zint, Leo Brugger, sowie als Ersatzleute Renate Neve, Johann Bleiner und Paul Schoder Entschuldigt: Schriftführerin: MMag. Eva-Maria Hochhauser, Ernst Stejskal, Thomas Maier, Werner Vergut, Martin Tschabrun und Martin Burtscher GBed. Eveline Breuß Der Vorsitzende eröffnet um 20.00 Uhr die 43. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin, den Gemeindekassier, die Leiterin der Volksschule Vandans, Frau Evelyn Stoiser, sowie die anwesenden Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 42. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 22. Mai 2014 2. Genehmigung zur Anstellung einer weiteren Kindergartenpädagogin in Teilzeitbeschäftigung bis zum 03. Juli 2015 3. Grundsatzbeschluss zur Inangriffnahme der dringend notwendigen Sanierungsarbeiten bei der Volksschule bzw. Rätikonhalle sowie Errichtung der erforderlichen Zubauten 4. Genehmigung der Jahresabschlüsse 2013 der Gemeinde Vandans Immobilienverwaltungs GmbH und der Gemeinde Vandans Immobilienverwaltungs GmbH & Co. KG sowie Entlastung des Geschäftsführers 5. Änderung des am 21. Jänner 2010 beschlossenen Teilbebauungsplanes „Bereich östliche Ortseinfahrt 6. Entscheidung zum Antrag von Helmut Tschabrun, wohnhaft in Vandans, Dorfstraße 71, um Verkauf des Grundstückes Nr. 450/8, GB Vandans 7. Entscheidung zum Antrag von Florian Küng, Vandans, Fadergallweg 23, um Änderung der Landwirtschafts-Förderrichtlinien 8. Entscheidung zum Antrag des Standes Montafon – Forstfonds um Tausch bzw. Verkauf des Grundstückes Nr. 993/1, GB Vandans 9. Verbauungsprojekt „Auenlatschbach P 2014“: Zustimmung zum Projekt, zur Übernahme eines Interessentenbeitrages und der Verpflichtung zur Übernahme der Instandhaltung der Zufahrtsstraße und Konsolidierungssperre bei hm 9, 37 10. Genehmigung des Rechnungsabschlusses für das Jahr 2013 gemäß § 78 des Gemeindegesetzes 11. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Gesetz über eine Änderung des Tiergesundheitsfondsgesetzes b) ein Verfassungsgesetz über eine Änderung der Landesverfassung c) ein Gesetz über eine Änderung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes d) ein Gesetz über eine Änderung des Kundmachungsgesetzes e) ein Gesetz über eine Änderung des Antidiskriminierungsgesetzes f) ein Verfassungsgesetz über eine Änderung der Landesverfassung 12. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 42. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 22. Mai 2014 Die Verhandlungsschrift über die 42. Sitzung der Gemeindevertretung vom 22. Mai 2014, welche allen Gemeindevertretern/innen zeitgerecht zugegangen ist, wird einstimmig genehmigt. Die Gemeindevertreter Mag. Christian Egele, Florian Küng, Günter Fritz, Thomas Amann und Leo Brugger nehmen an der Abstimmung nicht teil, nachdem diese bei der Sitzung am 22. Mai 2014 nicht anwesend waren. 2. Genehmigung zur Anstellung einer weiteren Kindergartenpädagogin in Teilzeitbeschäftigung bis zum 03. Juli 2015 In groben Zügen informiert der Vorsitzende einleitend über die derzeitige Situation im Kindergarten Vandans sowie die Anmeldungen für das kommende Kindergartenjahr. Konkret gebe es für das kommende Kindergartenjahr 2014/15 lediglich 46 Anmeldungen. Trotz diesem Umstand müsse der Kindergarten auch im neuen Kindergartenjahr mit 3 Gruppen geführt werden. Der Grund dafür liege im Umstand, dass es im kommenden Kindergartenjahr 2 „absolute“ und 1 „relatives“ Integrationskind gebe. Der Vollständigkeit halber dürfe in diesem Zusammenhang deshalb nicht unerwähnt bleiben, dass es für die zweite Integrationsgruppe noch eine Ausnahmegenehmigung der Bezirkshauptmannschaft Bludenz brauche. Nebst diesen bereits erwähnten „Integrationskindern“ gebe es im neuen Kindergartenjahr noch 4 dreijährige Kinder sowie 2 Kinder mit nicht deutscher Muttersprache zu betreuen. Dies mache die Anstellung einer weiteren Kindergartenpädagogin mit einem Beschäftigungsausmaß von 8 Wochenstunden erforderlich. 2 / 11 43. Sitzung Gemeindevertretung vom 03. Juli 2014 Sodann gibt der Bürgermeister detaillierte Informationen zur personellen Situation im kommenden Kindergartenjahr. Die Notwendigkeit zur Anstellung einer weiteren Kindergartenpädagogin habe er bereits begründet. Und weil es von 2 Dienstnehmerinnen nach wie vor das Ersuchen gebe, deren Beschäftigungsausmaß zu kürzen, stelle sich daher die Überlegung, trotzdem nur eine Kindergartenpädagogin anzustellen – diese dafür mit einem Beschäftigungsausmaß von 18 Stunden pro Woche. Wenn diesem Ansinnen zugestimmt werde, könne den beiden besagten Dienstnehmerinnen eine Reduzierung ihres Beschäftigungsausmaßes genehmigt werden. Im Übrigen sei in der öffentlichen Ausschreibung dieser Stelle bereits darauf verwiesen worden, dass das Beschäftigungsausmaß bei lediglich 18 Wochenstunden liege und die gegenständliche Anstellung lediglich befristet, und zwar bis längstens 03. Juli 2015, erfolgen werde. Insgesamt seien 3 Bewerbungen eingelangt, wobei lediglich eine Bewerberin alle geforderten Voraussetzungen erfülle. Er plädiere deshalb dafür, diese eine Bewerberin anzustellen bzw. mit dieser dieses zeitlich befristete Dienstverhältnis einzugehen. Nach Beantwortung einiger Fragen grundsätzlicher Natur, genehmigen die Anwesenden einstimmig die Einrichtung von 3 Gruppen im kommenden Kindergartenjahr, die Beantragung einer Ausnahmebewilligung zum Führen der 2. Integrationsgruppe sowie die zeitlich befristete Anstellung einer weiteren Kindergartenpädagogin für das Kindergartenjahr 2014/2015 mit einem wöchentlichen Beschäftigungsausmaß von 18 Kinderbetreuungsstunden. 3. Grundsatzbeschluss zur Inangriffnahme der dringend notwendigen Sanierungsarbeiten bei der Volksschule bzw. der Rätikonhalle sowie Errichtung der erforderlichen Zubauten Seit dem Jahre 2006, so der Bürgermeister am Beginn seiner Ausführungen, gebe es nunmehr konkrete Überlegungen, das Gebäude der Volksschule sowie die Rätikonhalle insgesamt umfassend zu sanieren und in diesem Zusammenhang einen längst notwendigen Zubau, unmittelbar an die Rätikonhalle, zu errichten. Bereits im Jahre 2006 habe man aus diesem Grunde eine „Machbarkeitsstudie“ in Auftrag gegeben, die seit dem Sommer 2007 vorliegend sei. In dieser „Machbarkeitsstudie“ von damals seien für die ins Auge gefassten Baumaßnahmen - Nettokosten in Höhe von 4.617.219, 00 Euro (ohne Bühnentechnik) ausgewiesen worden. Angesichts dieser enormen Kosten habe man sich im Frühjahr 2008 entschlossen, bei Architekt MMag. Paul Köck, Vandans, eine Überarbeitung dieser „Machbarkeitsstudie“ in Auftrag zu geben. In Abstimmung mit der Leitung der Volksschule und jener des Heilpädagogischen Schulzentrums seien in der Folge von MMag. Paul Köck immer wieder neue Vorschläge ausgearbeitet worden, wobei es aber noch nie eine konkrete Zustimmung der Gemeindevertretung zur letzten Planungsvariante gegeben habe. Mit Datum vom 22. Februar 2014 gebe es von MMag. Paul Köck dazu eine aktualisierte Ermittlung der Herstellungskosten, die solche in Höhe von 4.186.000, 00 Euro (Bauteil 1: 2.442.000, 00 Euro, Bauteil 2: 1.744.000, 00 Euro) ausweise. Auch wenn der finanzielle Aufwand insgesamt, nach wie vor enorm hoch sei, so nochmals der Bürgermeister, plädiere er heute für eine rasche Umsetzung dieser längst notwendigen Sanierungsmaßnahmen bzw. des längst überfälligen Zubaus. Sowohl das Gebäude der Volksschule als auch die Rätikonhalle selber seien einfach „in die Jahre gekommen“. An allen Ecken und Enden gebe es unübersehbaren Sanierungsbedarf. Im Übrigen sei die Qualität einzelner Anlageteile (z.B. dem Belag in der Rätikonhalle) schon grenzwertig. In diesem Wissen um die Notwendigkeit dieser Sanierungsmaßnahmen habe er Anfang April dieses Jahres in der Finanzabteilung der Landesregierung vorgesprochen und dort das anstehende Bauvorhaben samt der Kostenschätzung erläutert. Trotz der in der Gemeinde Vandans nach wie vor angespannten Finanzsituation habe man dort aber durchblicken lassen, dass mit einer „aufsichtsbehördlichen Zustimmung“ der Landesregierung zu diesen im Abschnitt I geplanten Baumaßnahmen gerechnet werden könne. Im Optimalfall könne 3 / 11 43. Sitzung Gemeindevertretung vom 03. Juli 2014 mit Fördermittel in Höhe von 34, 5 % (27 % Bedarfszuweisungen + 7, 5 % Strukturförderung) gerechnet werden. Angesichts diesen positiven Signales aus dem Amt der Vorarlberger Landesregierung ersuche er heute um einen Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung zur Inangriffnahme der dringend notwendigen Sanierungsarbeiten bei der Volksschule bzw. der Rätikonhalle einschließlich der Errichtung der erforderlichen Zubauten. Dass dieses Projekt nicht in einem Schritt durchgezogen werden könne, stehe für ihn außer Diskussion. Sowohl von der Leitung der Volksschule als auch von jener des Heilpädagogischen Schulzentrums gebe es klare Äußerungen, dass der Sanierung der Rätikonhalle und der Errichtung der erforderlichen Zubauten oberste Priorität zukomme. In der darauf folgenden Diskussion werden vom Bürgermeister eine Fülle von Fragen, wie zum Beispiel DI Alois Kegele: Wann kann in etwa mit einer Inangriffnahme des Bauteiles II gerechnet werden? Florian Küng: Ist schon entschieden, wie sich die Nachnutzung des jetzigen Seniorenheimes gestalten soll?“ Josef Maier: Kann mit den gegenständlichen Bauarbeiten begonnen werden, so lange die Teilflächen aus dem Grundstück Nr. 35/3 noch nicht verkauft sind bzw. aus diesem Verkauf noch kein Geld geflossen ist?“ Leo Brugger: Kann die Rätikonhalle nach Abschluss der Sanierungsarbeiten wieder vermehrt für kulturelle Veranstaltungen genutzt werden? Leo Brugger: Ist das Ergebnis der statischen Überprüfung der Kellerdecke in der Rätikonhalle schon vorliegend? Vbgm. Michael Zimmermann: Kann in eine kommende Detailplanung auch der Innenhof zwischen der Volksschule und der Rätikonhalle miteinbezogen werden? Lässt sich dieser Innenhof eventuell „überdachen“, so dass auch dieser „Raum“ in Zukunft sinnvoll genützt werden kann? beantwortet und die Notwendigkeit zur Inangriffnahme dieser Sanierungsarbeiten nochmals unterstrichen. Mit Zustimmung der Anwesenden wird die Sitzung sodann vom Vorsitzenden kurz unterbrochen und der anwesenden Leiterin der Volksschule, Frau Evelyn Stoiser, die Möglichkeit eingeräumt, die Notwendigkeit dieser Sanierungsmaßnahmen aus ihrer Sicht zu schildern. Nach dem Plädoyer der Schulleiterin, diese längst notwendigen Sanierungsarbeiten nun definitiv in Angriff zu nehmen, eröffnet der Bürgermeister die Sitzung neuerlich und ersucht nochmals, heute einen klaren und unmissverständlichen Grundsatzbeschluss zu fassen, der die weitere Vorgangsweise genau definiert. Über Antrag des Vorsitzenden sprechen sich alle Damen und Herren der Gemeindevertretung sodann dafür aus, a) b) c) d) die im Rahmen des Bauteiles I geplanten Maßnahmen so rasch wie möglich umzusetzen, mit der „Verwaltungsgemeinschaft Beschaffung und Vergaberecht Vorarlberg“ Kontakt aufzunehmen und die weiteren Schritte (z.B. Erarbeitung der erforderlichen Planunterlagen auf Grundlage der von MMag. Paul Köck erarbeiteten Entwürfe, Baueingabe etc.) zu fixieren, mit dem Amt der Vorarlberger Landesregierung die endgültige Förderung festzulegen und die Finanzierung der Baukosten zu definieren, als dass auch mit einer Zustimmung der Gemeindeaufsichtsbehörde gerechnet werden kann. 4 / 11 43. Sitzung Gemeindevertretung vom 03. Juli 2014 4. Genehmigung der Jahresabschlüsse 2013 der Gemeinde Vandans Immobilienverwaltungs GmbH und der Gemeinde Vandans Immobilienverwaltungs GmbH & Co. KG sowie die Entlastung des Geschäftsführers Vorab erinnert der Vorsitzende neuerlich, dass die Jahresabschlüsse der beiden Gesellschaften seit Jahren nicht mehr dem Prüfungsausschuss der Gemeinde zur Einsichtnahme bzw. Prüfung vorgelegt werden. Schließlich erstelle diese eine renommierte Kanzlei, nämlich die Steuerberatungskanzlei Allgäuer & Sturm in Feldkirch. Auch im heurigen Jahr habe der Beirat keine Veranlassung gesehen, diese Jahresabschlüsse für das Jahr 2013 dem Prüfungsausschuss zur Stellungnahme vorzulegen. Der Bürgermeister begrüßt sodann Gemeindekassier Wolfgang Brunold und ersucht diesen um eine detaillierte Erläuterung der beiden Jahresabschlüsse. Auf dieses Ersuchen hin bringt Gemeindekassier Wolfgang Brunold den Anwesenden die wesentlichsten Inhalte der beiden Bilanzen sowie der beiden Gewinn- und Verlustrechnungen zur Kenntnis. Die Gewinn- und Verlustrechnung, so der Gemeindekassier abschließend, weise bei der Gemeinde Vandans Immobilienverwaltungs GmbH zum 31.12.2013 einen Bilanzgewinn von 10.964, 99 Euro und bei der Gemeinde Vandans Immobilienverwaltungs GmbH & Co.KG einen Bilanzgewinn von 55.716, 62 Euro aus. Nach Beantwortung einiger weniger Fragen, werden auf Antrag des Beiratsvorsitzenden, nämlich Vbgm. Michael Zimmermann, die vorliegenden Jahresabschlüsse 2013 der Gemeinde Vandans Immobilienverwaltungs GmbH und der Gemeinde Vandans Immobilienverwaltungs GmbH & Co.KG einstimmig genehmigt. Wegen Befangenheit hat Bürgermeister Burkhard Wachter weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen. Dem darauf folgenden Antrag von Vbgm. Michael Zimmermann, dem Geschäftsführer der Gemeinde Vandans Immobilienverwaltungs GmbH, nämlich Bürgermeister Burkhard Wachter, für das Geschäftsjahr 2013 die Entlastung zu erteilen, wird ebenfalls einstimmig zugestimmt. 5. Änderung des am 21. Jänner 2010 beschlossenen Teilbebauungsplanes „Bereich östliche Ortseinfahrt“ Kurz und bündig erinnert der Bürgermeister an die letzte Sitzung der Gemeindevertretung am 22. Mai 2014. Unter Punkt 3. der Tagesordnung habe die Gemeindevertretung den Entwurf zur (1.) Änderung des am 21. Jänner 2010 beschlossenen Teilbebauungsplanes „Bereich östliche Ortseinfahrt“ gemäß § 28 des Raumplanungsgesetzes beschlossen. Wie im § 29 des Raumplanungsgesetzes gefordert, sei dieser von der Gemeindevertretung beschlossene Entwurf eines Bebauungsplanes bzw. einer Änderung des Bebauungsplanesdann einen Monat im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt worden. Die Auflage selber sei ortsüblich kundgemacht worden und zwar sowohl durch Anschlag an der Amtstafel als auch durch eine Verlautbarung in den „Amtlichen Mitteilungen“ des Gemeindeamtes. Während der Auflagefrist habe jeder Gemeindebürger oder Eigentümer von Grundstücken, auf die sich der Bebauungsplan bezieht, die Möglichkeit gehabt, zum Entwurf schriftlich oder mündlich Änderungsvorschläge zu erstatten. Auf diesen Umstand sei in der Kundmachung vom 23. Mai 2014 ausdrücklich aufmerksam gemacht worden. Sodann informiert der Vorsitzende, dass während der Auflagefrist keine Änderungsvorschläge eingelangt seien. Es stehe also nichts mehr im Wege, diesen am 22. Mai 2014 beschlossenen Entwurf jetzt definitiv zu beschließen. 5 / 11 43. Sitzung Gemeindevertretung vom 03. Juli 2014 Ohne weitere Wortmeldungen wird sodann der am 22. Mai 2014 beschlossene Entwurf zur (1.) Änderung des am 21. Jänner 2010 beschlossenen Teilbebauungsplanes „Östliche Ortseinfahrt“ zum Beschluss erhoben. 6. Entscheidung zum Antrag von Helmut Tschabrun, wohnhaft in Vandans, Dorfstraße 71, um Verkauf des Grundstückes Nr. 450/8, GB Vandans Das von Herrn Helmut Tschabrun eingebrachte Ansuchen vom 12. Juni 2014 wird vom Vorsitzenden verlesen. Anhand eines Lageplanes erläutert der Bürgermeister in der Folge die Lage des besagten Grundstückes bzw. die räumliche Situation zwischen dem Sportplatzweg und der Schwimmbadstraße insgesamt. Es folgt sodann eine äußerst rege Diskussion die letztlich in folgender einstimmiger Entscheidung mündet: Eine Entscheidung zum vorliegenden Antrag soll erst dann getroffen werden, wenn der Antragsteller anhand eines konkreten Bauprojektes einen tatsächlichen Bedarf an diesem Grundstück (Nr. 450/8) nachweisen kann. 7. Entscheidung zum Antrag von Florian Küng, Vandans, Fadergallweg 23, um Änderung der Landwirtschafts-Förderrichtlinien Der Bürgermeister erinnert in aller Kürze an die Sitzung der Gemeindevertretung am 20. März 2014. Damals habe sich die Gemeindevertretung für eine Änderung der in der Sitzung am 21. Juli 2011 beschlossenen Richtlinien betreffend die Gewährung von landwirtschaftlichen Förderbeiträgen ausgesprochen und neue Richtlinien beschlossen. Mit Schreiben vom 08. April 2014, so neuerlich der Vorsitzende, ersuche Herr Florian Küng um eine Änderung dieser am 20. März 2014 beschlossenen Richtlinien und zwar in den Punkten 2.1, 2.2 und 2.3. Diese Punkte seien von der Gemeindevertretung wie folgt fixiert worden: Voraussetzungen für die Gewährung einer Landwirtschaftsförderung sind, 2.1 dass der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde Vandans hat, 2.2 dass sich das Wirtschaftsgebäude in der Gemeinde Vandans befindet, 2.3 dass jene Flächen, die dem Förderantrag zugrunde liegen, sich innerhalb des Gemein degebietes von Vandans befinden. Florian Küng, so abschließend der Bürgermeister, plädiere in seinem Antrag vom 08. April 2014 dafür, die „Voraussetzungen für die Gewährung einer Landwirtschaftsförderung“ wie folgt zu formulieren: Voraussetzungen für die Gewährung einer Landwirtschaftsförderung sind, 2.1 dass der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde Vandans hat und/oder sich die Hauptbetriebsstätte in der Gemeinde Vandans befindet, 2.2 dass jene Flächen und Maßnahmen, die in Vandans zur Förderung gelangen, in keiner anderen Gemeinde beantragt werden. Ergänzend dazu führt Florian Küng aus, dass mehrere in der Gemeinde Vandans wohnhafte Landwirte auch landwirtschaftliche Flächen in anderen Gemeinden bewirtschaften. Umgekehrt gebe es auch Landwirte, die nicht in Vandans wohnen, hier im Ort aber landwirtschaftliche Flächen bewirtschaften. Wenn es nach den Richtlinien gehe, die die Gemeindevertretung in der Sitzung am 20. März 2014 beschlossen habe, könne der antragstellende Landwirt aus Vandans nur für jene landwirtschaftlichen Flächen eine Förderung beantragen, die innerhalb der Gemeinde Vandans liegen. Seiner Meinung nach sei dies 6 / 11 43. Sitzung Gemeindevertretung vom 03. Juli 2014 nicht gerecht. Ziel der Grundförderung müsse insgesamt die Förderung tierhaltender Betriebe sein. Faktum sei, dass von diesen Betrieben mehr als die Hälfte der Tiere auf einer Alpe gesömmert und die Alpe über den Maisäß bis ins Tal bewirtschaftet werde. Es sei deshalb wichtig, dass die gesamte bewirtschaftete Fläche als Bemessungsgrundlage anerkannt werde – egal ob sich diese bewirtschaftete Fläche innerhalb der Gemeinde Vandans befinde oder nicht. In einer Vielzahl an Wortmeldungen geben die Damen und Herren der Gemeindevertretung sodann zu verstehen, dass vom Grundsatz her im Förderantrag nur Flächen berücksichtigt werden sollen, die tatsächlich innerhalb der Gemeinde Vandans liegen. Mit der Gewährung einer Förderung wolle die Gemeinde Vandans jene Landwirte „belohnen“, die Flächen in der Gemeinde Vandans bewirtschaften. Von der Bewirtschaftung außerhalb der Gemarkungen liegender Grundstücke habe die Gemeinde Vandans keinen Nutzen. Die in den Förderrichtlinien vom 20. März 2014 gewählten Bedingungen seien durchaus richtig und so gewollt. Bgm. Burkhard Wachter plädiert in der Folge dafür, sämtliche Flächen, die von in Vandans wohnhaften Landwirten bewirtschaftet werden, aber außerhalb der Gemeinde liegen, genau zu erfassen. Umgekehrt sollen auch jene Flächen erfasst werden, die von nicht in Vandans wohnhaften Landwirten bewirtschaftet werden, aber in der Gemeinde Vandans liegen. Die von Florian Küng erbetene Diskussion soll nochmals dann geführt werden, wenn diese Zahlen auf dem Tisch liegen. Alle Damen und Herren der Gemeindevertretung sprechen sich daraufhin für eine Vertagung der zum vorliegenden Antrag erforderlichen Entscheidung aus und ersuchen die Verwaltung des Gemeindeamtes, die dafür notwendigen Erhebungen zu tätigen. 8. Entscheidung zum Antrag des Standes Montafon – Forstfonds um Tausch bzw. Verkauf des Grundstückes Nr. 993/1, GB Vandans In der Sitzung am 20. Juni 2013, so einleitend der Vorsitzende, habe die Gemeindevertretung bereits den Kauf von Grundstücken bzw. Teilflächen sowie einen Grundtausch im Zusammenhang mit der Errichtung einer Sperrenstaffel im Bereich „Lende“ genehmigt. Von der Genehmigung ausgenommen sei lediglich das diesbezügliche Tauschgeschäft mit dem Stand Montafon – Forstfonds gewesen. Zwischenzeitlich gebe es aber auch mit dem Stand Montafon eine klare vertragliche Vereinbarung. Dieser zufolge erhalte die Gemeinde Vandans aus den Grundstücken des Standes Montafon insgesamt 5 Teilflächen mit einem Gesamtausmaß von 2.926 m². Im Gegenzug erhalte der Stand Montafon – Forstfonds aus den Grundstücken der Gemeinde Vandans insgesamt 5 Teilflächen mit einem Gesamtausmaß von 677 m². Die Gemeinde Vandans erhalte somit eine „Mehrfläche“ im Ausmaß von 2.249 m². Für die vorerwähnte „Mehrfläche“, die die Gemeinde Vandans vom Stand Montafon erhalte, habe die Gemeinde Vandans an den Stand Montafon einen Ablösebetrag in Höhe von 8.996, 00 Euro (2.249 m² á 4, 00 Euro) zu leisten. Gleichzeitig habe sich die Gemeinde Vandans zu verpflichten, das Grundstück Nr. 993/1 mit einer Fläche von 44.428 m² zum Preis von 0, 35 Euro pro Quadratmeter an den Stand Montafon – Forstfonds zu verkaufen. Der daraus resultierende Kaufpreis belaufe sich auf 15.549, 80 Euro. Der von der Gemeinde Vandans an den Stand Montafon – Forstfonds zu leistende „Ablösebetrag“ in Höhe von 8.996, 00 Euro könne von dieser Kaufpreissumme in Abzug gebracht werden. Vom Stand Montafon sei dann aus diesem Rechtsgeschäft noch eine Restzahlung in Höhe von 6.553, 80 Euro an die Gemeinde Vandans zu leisten. Nach dem vom Vorsitzenden noch einige Fragen grundsätzlicher Natur beantwortet werden, sprechen sich alle Anwesenden für den raschen Abschluss dieser Grundablöse- und Tauschverhandlungen aus und genehmigen die vorerwähnten Grundtransaktionen. 7 / 11 43. Sitzung Gemeindevertretung vom 03. Juli 2014 9. Verbauungsprojekt „Auenlatschbach P 2014“: Zustimmung zum Projekt, zur Übernahme eines Interessentenbeitrages und der Verpflichtung zur Übernahme der Instandhaltung der Zufahrtsstraße zu Konsolidierungssperre bei hm 9, 37 Mit Schreiben vom 12. Dezember 2012 habe die Gemeinde Vandans, so der Bürgermeister einleitend, die Wildbach- und Lawinenverbauung um die Planung und die Erstellung von weiteren Schutzmaßnahmen im Auenlatschbach ersucht. Auf diesen Antrag der Gemeinde hin habe die Wildbach- und Lawinenverbauung umgehend begonnen, ein entsprechendes Projekt auszuarbeiten. Seit wenigen Wochen sei dieses, das die Bezeichnung „Auenlatschbach P 2014“ trage, nunmehr vorliegend. Bevor dieses aber zur Umsetzung kommen könne, werde noch die Zustimmung aller Interessenten, der tangierten Grundbesitzer und jene der Behörde benötigt. Im Detail sehe dieses die Errichtung von zwei Absturzbauwerken im Auenlatschbach, die Absenkung des bereits bestehenden Geschiebeablagerungsbeckens, die Verlegung der Rodelbrücke, die Verlegung der Schibrücke, eine Geländeausformung im Bereich der Schipiste, die Errichtung einer Zufahrtsstraße zur Konsolidierungssperre und die Errichtung einer solchen Konsolidierungssperre bei hm 9, 37 vor. Als Interessenten werde die Gemeinde Vandans, die Landesstraßenverwaltung sowie die Vorarlberger Illwerke AG benannt. Mit den gegenständlichen Arbeiten soll bereits im Herbst dieses Jahres begonnen werden. Die Fertigstellung sei mit 31. Dezember 2017 fixiert worden. Die Baukosten seien mit 3 Millionen Euro errechnet worden, wobei die Kosten für die Umlegung der Rodel- und der Schibrücke zu 100 % von der Vorarlberger Illwerke AG getragen werden. Dem gegenständlichen Projekt liege nachfolgender Finanzierungsschlüssel zugrunde: Der Bund leiste einen Beitrag in Höhe von 58 %, das Land Vorarlberg einen solchen in Höhe von 18 %, die Gemeinde Vandans einen solchen in Höhe von 6 %, das Land Vorarlberg als Straßenerhalter einen solchen in Höhe von 3 % und die Vorarlberger Illwerke AG einen solchen in Höhe von 15 % (einschließlich 100 %-Anteil für Brückentragwerke – 350.000, 00 Euro). Angesichts der vom Vorsitzenden geschilderten Dringlichkeit, befürworten alle Anwesenden eine schnelle Umsetzung des gegenständlichen Verbauungsprojektes. Ebenfalls einstimmig genehmigen die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung die Übernahme eines Interessentenbeitrages in Höhe von 6 % durch die Gemeinde Vandans, die Verpflichtung zur kostenlosen und lastenfreien Beistellung der von den gegenständlichen Baumaßnahmen betroffenen Grundstücke und die Übernahme der Instandhaltung bzw. Pflege der fertiggestellten Maßnahmen. Da die Gemeinde Vandans die gesamten Wegerhaltungskosten zu finanzieren hat sollen die Waldeigentümer im Einzugsbereich dieser Weganlage verpflichtet werden, beim Abtransport von Nutzholz über diese Weganlage einen angemessenen „Wegzins“ pro Kubikmeter an die Gemeinde Vandans zu leisten. Bgm. Burkhard Wachter und Florian Küng als Grundbesitzer, nehmen wegen Befangenheit nicht an der Abstimmung teil. 10. Genehmigung des Rechnungsabschlusses für das Jahr 2013 gemäß § 78 des Gemeindegesetzes Der Bürgermeister bedankt sich vorab bei den beiden Mitarbeitern der Gemeindekasse für die Vorlage des Rechnungsabschlusses für das Jahr 2013 und erinnert in Kürze daran, dass es im vergangenen Jahr in der Gemeindekasse eine personelle Umstrukturierung gegeben habe. Obwohl der Abteilung eine Mitarbeiterin abgezogen worden sei, sei es gelungen, den Rechnungsabschluss fast zeitgerecht fertigzustellen und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Rechnungsabschluss weise sowohl Einnahmen als auch Ausgaben in Höhe von 7.510.823, 76 Euro aus. Der gegenständliche Rechnungsabschluss, so der Vorsitzende dann weiters, sei erst am heutigen Nachmittag vom Prüfungsausschuss einer eingehenden Prüfung unterzogen worden. Die diesbezüglichen Prüfberichte (den offiziellen wie auch den internen) werde er 8 / 11 43. Sitzung Gemeindevertretung vom 03. Juli 2014 vermutlich in den kommenden Tagen erhalten, den Bericht sowie die Stellungnahme dazu, werde er in der nächsten Gemeindevertretungssitzung am 17. Juli 2014 vorlegen. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, nämlich DI Alois Kegele gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass es ihm aus Zeitgründen leider nicht möglich war, die Kassaprüfung früher anzuberaumen. Er werde daher den Bericht bis zur nächsten Gemeindevertretungssitzung verfassen. Über Ersuchen des Bürgermeisters erläutert sodann Gemeindekassier Wolfgang Brunold die wesentlichsten Abweichungen gegenüber dem Voranschlag. Zu den daraus resultierenden Fragen der Anwesenden nehmen in der Folge er und der Vorsitzende ausführlich Stellung. Bgm. Burkhard Wachter gibt in seiner Grundsatzerklärung neuerlich zu verstehen, dass sich die Finanzlage der Gemeinde Vandans noch nicht entscheidend verbessert habe. Nach wie vor müsse die Devise des Sparens gelten und zwar in allen Bereichen. Weiterhin müsse deshalb wichtig bleiben, alle einzelnen Positionen im kommenden Voranschlag sowohl ausgaben- wie auch einnahmenseitig genauestens zu durchleuchten bzw. zu hinterfragen. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, ersucht Bgm. Burkhard Wachter um eine Genehmigung des vorliegenden Rechnungsabschlusses. Dem Antrag wird darauf hin einstimmig entsprochen. Dem darauf folgenden Antrag von DI Alois Kegele, dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, auf Entlastung des Gemeindekassiers bzw. der gesamten Verwaltung wird sodann ebenfalls einstimmig zugestimmt. Eine Zusammenstellung des Rechnungsabschlusses wird dieser Verhandlungsschrift angeschlossen. 11. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Gesetz über ein Änderung des Tiergesundheitsfondsgesetzes b) ein Verfassungsgesetz über eine Änderung der Landesverfassung c) ein Gesetz über eine Änderung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes d) ein Gesetz über eine Änderung des Kundmachungsgesetzes e) ein Gesetz über eine Änderung des Antidiskriminierungsgesetzes f) ein Verfassungsgesetz über eine Änderung der Landesverfassung Nach Erläuterung der wesentlichsten Änderungen bzw. der Gesetzesinhalte durch den Vorsitzenden beschließt die Gemeindevertretung einstimmig, zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages keine Volksabstimmung zu verlangen. 12. Berichte und Allfälliges Der Bürgermeister berichtet, dass  die nächste Sitzung der Gemeindevertretung „plangemäß“ am 17. Juli 2014 stattfinde. Er bitte schon heute, diesen Termin vorzumerken.  am 02. Juli 2014 die 13. Generalversammlung der Montafon Tourismus GmbH stattgefunden habe. Nebst einigen anderen Dingen habe man sich auf einen neuen Gesellschaftsvertrag einigen können und die Silvretta Montafon GmbH weiterhin Gesellschafter in dieser neuen Gesellschaft sei. 9 / 11 43. Sitzung Gemeindevertretung vom 03. Juli 2014  am heutigen Morgen ein Ortsaugenschein mit Rochus Schertler, Amtssachveständiger für Natur- und Landschaftsschutz stattgefunden habe. Was die Situierung des neuen Skaterplatzes anlange, gebe es einen klare Präferenz für den Platz unmittelbar nach dem Schwimmbad (ehemaliger Festplatz).  Dr. Werner Bartl dem Vernehmen nach nunmehr einen Pachtvertrag mit der Agrargemeinschaft Vandans abgeschlossen habe und der Realisierung eines zur Ordination zugehörenden Parkplatzes nun nichts mehr im Wege stehe.  er am 09. Juli 2014 bei Landesrat Dr. Christian Bernhard vorsprechen und die Problematik „Gemeindearzt“ besprechen werde. Seiner Meinung nach sei es an der Zeit, das derzeit gültige Sanitätsgesetz in diesem Punkt zu ändern.  er am vergangenen Wochenende gezwungen gewesen sei, den Fahrbetrieb „Rellsbus“ endgültig einzuzustellen. Trotz intensiven Bemühungen sei es nämlich nicht mehr gelungen, nach dem Ausscheiden des Fahrers Franz Schoder einen anderen bzw. die erforderlichen Fahrer (mit entsprechendem Führerschein der Klasse D) zu finden. Seit gestern stehe man mit der mbs-Bus GmbH in Verhandlung. Ob sich mit diesen eine Lösung finden lasse, könne noch nicht gesagt werden. Als einzige Alternative zu einer Lösung mit der mbs-Bus GmbH stehe die Überlegung, die Anstellung von 1 – 2 Fahrern offiziell auszuschreiben. Wenn es Interessenten gebe, müsste man diese auf die Dauer von zirka 3 ½ Monaten als Fahrer bei der Gemeinde anstellen. Alle Anwesenden vertreten in der Folge die Auffassung, dass alles unternommen werden soll, diesen Wanderbus so schnell wie möglich wieder fahrplanmäßig zu fahren. Eine Lösung mit der mbs-Bus GmbH würde jedenfalls jeder anderen Lösung vorgezogen.  die Musikschule Montafon in Zukunft vom „Stand Montafon“ getragen werde. Auf diese Neuerung habe man sich vor wenigen Tagen innerhalb der Montafoner Gemeinden geeinigt. Die Abrechnung verbleibe bis auf Weiteres bei der Marktgemeinde Schruns. Was die neuen Musikschulgebühren anlange werde man bemüht sein, diese in den nächsten Jahren „moderat“ zu gestalten.  dem Bahnhof Vandans in den nächsten Wochen eine Generalsanierung widerfahren werde. Darauf habe er sich mit Dir. Bertram Luger von der Montafonerbahn AG verständigt. Die laufende Instandhaltung (kleinere Reparaturen, Entleerung der Müllkübel, Mähen des Rasens, Entsorgung von Laub etc.) werde in Zukunft gegen Entgelt von der Gemeinde Vandans übernommen.  am Dienstag, dem 08. Juli 2014, um 18.30 Uhr die Sitzung der Gemeindewahlbehörde zur Landtagswahl am 21. September 2014 stattfinde.  am 26. Juli 2014 die 400-Jahr-Feier „Venser Bild“ stattfinde. Im Anschluss an die hl. Messe spiele die Harmoniemusik Vandans einen Dämmerschoppen. In Absprache mit einigen Damen und Herren der Gemeindevertretung habe er dem Pfarrer zugesichert, dass die Bewirtung durch die Gemeindevertretung erfolgen werde. Schon heute ersuche er deshalb, sich diesen Termin vorzumerken und sich an dieser Bewirtung zu beteiligen. Unter Punkt „Allfälliges“ ergeben sich folgende Wortmeldungen: 10 / 11 43. Sitzung Gemeindevertretung vom 03. Juli 2014 Leo Brugger: Die erst vor wenigen Jahren fertiggestellte MBS Busgarage in Schruns stellt sich derzeit wieder als „Baustatischen dar. Dem Vernehmen nach gibt es beim Bürogebäude statische Probleme. Ist dem tatsächlich so? Antwort des Bürgermeisters: Ich weiß davon, dass es beim besagten Bürogebäude tatsächlich statische Probleme gibt und das Gebäude mit konstruktiven Verstärkungen ausgestattet werden muss. Wer allerdings für diese Mängel verantwortlich ist, kann ich nicht sagen. Mir ist auch nicht bekannt, wie hoch die Kosten dieser Mängelbehebung sind und wer diese zu finanzieren hat. Vbgm. Michael Zimmermann: Die vom SCM Vandans mit veranstaltete „Alpine Trophy 2014“ war wieder ein sportliches Großereignis. Den Verantwortlichen im SCM Vandans muss ob deren Leistung und deren Einsatz Lob und Anerkennung gezollt werden. Die Organisation dieser Veranstaltung und die Betreuung der in Gemeinde Vandans untergebrachten Aktiven war bestens und hat bei allen Beteiligen großen Anklang gefunden. Antwort des Bürgermeisters: Ich kann das alles nur bestätigen. Die Veranstaltung war eine tolle Werbung für den Fußballsport. Ich werde den Dank und das Lob an die Verantwortlichen im SCM Vandans weiterleiten. Vbgm. Michael Zimmermann: Von den „Grünen“ Vorarlbergs hat es eine Aussendung zum Thema „Kinderbetreuung im Montafon“ gegeben. Ist daran gedacht, diesen Postwurf in irgend einer Form zu kommentieren? Antwort des Bürgermeisters: Wenn meine Informationen stimmen, soll es in den nächsten Tagen in allen Gemeinden der Talschaft eine aktuelle Erhebung zu den bereits bestehenden Kinderbetreuungsangeboten geben. Ob diese dann als Antwort auf diesen Postwurf kommuniziert werden oder nicht, kann ich heute nicht sagen. Luzia Klinger: Beim Urnen-Friedhof der Gemeinde Vandans steht bekanntlich eine Erweiterung an. Steht schon fest, wann die diesbezüglichen „Mustergräber“ besichtigt werden können? Antwort des Bürgermeisters: In der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung am 17. Juli 2014 soll der Beschluss zur Erweiterung unserer Urnen-Friedhofes gefasst werden. Ab 19.15 Uhr können an diesem Tag die diesbezüglichen „Mustergräber“ auf dem Friedhof besichtigt werden. Rita Zint: Das diesjährige Eröffnungskonzert im Rahmen des Montafoner Sommers war wieder eine Veranstaltung der Extraklasse. Auch wenn die Veranstaltung von einigen kleinen Pannen begleitet war, war diese in musikalischer Hinsicht ein Hochgenuss. Meiner Meinung nach sollte diese Veranstaltungsreihe unbedingt beibehalten werden. Antwort des Bürgermeisters: So viel ich weiß, soll die gegenständliche Veranstaltungsreihe jedenfalls weiter im Montafoner Veranstaltungskalender ihren Platz haben. Allerdings soll es eine generelle Neuausrichtung geben, wobei die Veranstaltungen des „Montafoner Sommers“, jene im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Septimo“ und die vielen des Vereines „Genussregion Montafon“ als ein „Paket“ angeboten werden. Nachdem keine Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Bürgermeister allen für ihr Kommen sowie die sachliche und konstruktive Mitarbeit und schließt um 23.00 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: Eveline Breuß Burkhard Wachter, Bgm. 11 / 11 43. Sitzung Gemeindevertretung vom 03. Juli 2014