19991230_GVE051

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 19:42
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1999-12-30
Erscheinungsdatum 1999-12-30
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Inhalt des Dokuments

-1- Gemeindeamt Vandans 30. Dezember 1999 Niederschrift aufgenommen am 30. Dezember 1999 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anlässlich der 51. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 22. Dezember 1999 nehmen an der auf heute, 19.30 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Peter Scheider, Manfred Blenke, Michael Zimmermann, Karin Ganahl, Stefan Jochum, Norbert Sartori, Florentin Salzgeber, Eveline Breuss, Gerhard Stampfer, Reinhard Rützler, Rupert Platzer, Leo Brugger, Dipl.Ing. Alois Kegele, Josef Maier, Alois Neher, Gottfried Schapler, Wilhelm Pummer, Wolfgang Fussenegger sowie die Ersatzleute Leonhard Ammann und Roman Zimmermann. Darüberhinaus nimmt auch Gemeindekassier Wolfgang Brunold als Auskunftsperson zu Punkt 2. der Tagesordnung an der Sitzung teil. Entschuldigt: Siegfried Bitschnau und Günter Fritz Schriftführer: Gem.Sekr. Roland Angeli Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 19.30 Uhr die 51. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute, den Gemeindekassier, den Schriftführer sowie die Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 50. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 16. Dezember 1999 2. Genehmigung des Rechnungsabschlusses für das Jahr 1998 3. Beschlussfassung über die Höhe der Gemeindeabgaben, -steuern und -gebühren im Jahre 2000 4. Zustimmung zur Übernahme eines 6 %igen Interessentenbeitrages für Verbauungsmassnahmen im Auenlatschbach 5. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 50. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 16. Dezember 1999, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird in der vorliegenden Abfassung allerdings unter Berücksichtigung der nachstehenden Berichtigung einstimmig genehmigt. -2- Punkt 8. - 8. Absatz: Josef Maier spricht sich ebenfalls für eine Erhaltung des Schwimmbades aus. Persönlich könne er sich vorstellen, Teilbereiche des jetzigen Schwimmbades naturnah, wie z.B. in Gaschurn, umzubauen. Auch sollte überlegt werden, das Becken mit einer Leichtbaukonstruktion zu überdachen, sodass die Anzahl der Badetage beachtlich ausgeweitet werden könnte. In allen Überlegungen müsse man jedenfalls das bereits bestehende Angebot in den umliegenden Gemeinden mitberücksichtigen. 2. Der Bürgermeister bedauert, dass der Rechnungsabschluss für das Jahr 1998 neuerlich nicht zeitgerecht vorgelegt werden konnte und die Frist dafür um fast 6 Monate überschritten worden sei. Verschiedene Umstände, auf die er bei Bedarf aber noch gerne näher eingehe, seien dafür verantwortlich. Zuversichtlich hoffe er aber, dass mit einer personellen Aufstockung in der Gemeindekasse hinkünftig eine fristgerechte Vorlage des Rechnungsabschlusses möglich werde. Sodann dankt der Vorsitzende den Mitgliedern des Prüfungsausschusses für die vorgenommene Prüfung der Gemeindekasse am 28. Dezember 1999 und deren Tätigkeit im zu Ende gehenden Kalenderjahr. Über Ersuchen des Bürgermeisters ergreift daraufhin DI Alois Kegele das Wort und bringt den „Internen Prüfungsbericht vom 29.12.1999" zur Verlesung. Im Anschluss daran ergibt sich eine recht ausgiebige Debatte, bei der insbesondere der Bürgermeister und der Gemeindekassier zu den zahlreichen Fragen Stellung nehmen. Nachdem die im „Internen Prüfungsbericht" ausgewiesenen Fragen und Anregungen ausführlich und umfassend beantwortet sind, beantragt DI Alois Kegele die Entlastung des Kassiers. Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt. In weiterer Folge bringt Bgm. Burkhard Wachter dann den Rechnungsabschluss für das Jahr 1998 zur Abstimmung. Ohne weitere Wortmeldungen wird auch diesem und zwar in der vorliegenden Fassung zugestimmt. Eine Zusammenfassung soll dieser Niederschrift angehängt werden. Abschließend dankt der Vorsitzende dem anwesenden Gemeindekassier sowie der Mitarbeiterin Anneliese Schoder für die tadellose Arbeit in der Finanzabteilung und sichert nochmals zu, hinkünftig um eine termingerechte Vorlage des Rechnungsabschlusses bemüht zu sein. 3. Das Inkrafttreten der neuen Steuern und Abgaben per 1. Jänner 2000 setze, so der Vorsitzende eingangs seiner Ausführungen, eine zeitgerechte Beschlussfassung voraus. Aus diesem Grunde bitte er heute um eine Genehmigung dieser ab 1. Jänner 2000 gültigen Steuern, Abgaben und Gebühren. Der vom Amt erarbeitete Vorschlag basiere im wesentlichen auf den derzeit gültigen Tarifen. Weil ohnehin schon eine Belastungsgrenze erreicht worden sei, spreche er sich mit Ausnahme der nachstehenden Änderungen für eine Beibehaltung der bisherigen Tarife aus. Weil bei den Müllgebühren laut Auskunft der Firma Branner mit einer Erhöhung um zirka 3 % gerechnet werden müsse, erachte er eine entsprechende Anpassung der Müllgebühren an diese zu erwartende Erhöhung für notwendig. Aus grundsätzlichen Überlegungen spreche er sich ferner auch für eine Anhebung des Kanalbeitragsatzes um ca. 3 % und zwar von ATS 425, -auf ATS 438, -- aus. Soferne seinem Ansinnen zugestimmt werde, müsse sowohl die Abfallgebühren-Verordnung als auch die Kanalordnung abgeändert werden. Dies mache die Erlassung neuer Verordnungen erforderlich und zwar wie folgt: -3- Verordnung über eine Änderung der Abfallgebührenverordnung Die Gemeindevertretung Vandans hat in ihrer Sitzung am 30. Dezember 1999 unter Punkt 3. Der Tagesordnung beschlossen, aufgrund der Bestimmungen des § 15 Abs. 3 Z. 5 des Finanzausgleichsgesetzes 1993, BGBl.Nr. 30/1993 i.d.g.F., und i.V.m. §§ 22 und 24 des Abfallgesetzes, LGBl.Nr. 30/1988 i.d.F. LGBl.Nr. 10/1994, zu verordnen: Die Verordnung der Gemeinde Vandans über die Festsetzung der Abfallgebühren vom 1. April 1994 wird im § 4 wie folgt geändert: Die im Abs. 2 angeführten Gebühren werden wie folgt festgelegt: 40 I Abfallsack 43, -- 60 l Abfallsack S S 65, -- Container mit einem Fassungsvermögen von 240 I S 245, -- Container mit einem Fassungsvermögen von 800 I S 815, -- Container mit einem Fassungsvermögen von 1000 I S 1.020, -- Container mit einem Fassungsvermögen von 1100 I 1.120, -- Sperrgutwertmarke S S 95, -Die vorgenannten Beträge verstehen sich inkl. Umsatzsteuer. Der bisherige Absatz 3 entfällt ersatzlos. Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2000 in Kraft. Verordnung betreffend die Änderung der Kanalordnung Die Gemeindevertretung Vandans hat in ihrer Sitzung am 30. Dezember 1999 unter Punkt 3. der Tagesordnung beschlossen: Aufgrund der §§ 3, 4, 6, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 18, 19, 20 und 22 des Kanalisationsgesetzes, LGBl.Nr. 5/1989 i.d.g.F., des § 8 Abs. 5 des Finanzverfassungsgesetzes 1948, BGBl.Nr. 45/1948 i.d.g.F., sowie des § 14 Abs. 1 Z. 15 und des § 15 Abs. 3 Z. 5 des Finanzausgleichsgesetzes 1993, BGBl.Nr. 30/1993 i.d.g.F., wird verordnet: Die Kanalordnung der Gemeinde Vandans vom 28.2.1992 bzw. 1.4.1994 wird wie folgt geändert: §10 Abs. 2: Der Kanalbeitragssatz wird von S 425, » auf S 438, -- erhöht. Der vorgenannte Betrag versteht sich inkl. Umsatzsteuer. Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2000 in Kraft. -4- Nach einigen wenigen Detailfragen sprechen sich die Anwesenden für die Genehmigung der vom Bürgermeister beantragten Änderungen aus und stimmen den beiden vorstehenden Verordnungen einstimmig zu. Allen anderen Gebühren, Steuern und Abgaben sollen im Kalenderjahr 2000 in der bisherigen Höhe zur Vorschreibung bzw. Einhebung gelangen. 4. Der Bürgermeister berichtet, dass das Unwetter am 21., 22. und 23. Mai 1999 im Auenlatschbach größere Räummaßnahmen bzw. Materialentnahmen erforderlich gemacht habe. In dankenswerter Weise habe der Forsttechnische Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung unverzüglich reagiert und die erforderlichen Veranlassungen getroffen. Der finanzielle Aufwand dafür belaufe sich nunmehr auf rund ATS 750.000, -. Von diesem Betrag übernehme der Bund einen Anteil von 65 % und das Land Vorarlberg einen solchen von 20 %. Von den restlichen 15 % trage die Vorarlberger Illwerke AG einen Anteil von 6 % und die Landesstraßenverwaltung einen solchen von 3 %. Von der Gemeinde Vandans sei also lediglich ein Interessentenanteil in Höhe von 6 % zu übernehmen. Er bitte deshalb um die ausdrückliche Zustimmung zur Übernahme eines 6 %igen Interessentenanteiles. Darüberhinaus habe sich die Gemeinde Vandans zu verpflichten, die für allfällige Maßnahmen erforderlichen Grundstücke lastenfrei zur Verfügung zu stellen und die Instandhaltung und Pflege der fertiggestellten Maßnahmen zu übernehmen. Die Instandhaltung und Pflege der fertiggestellten Maßnahmen könne auch vom Betreuungsdienst der WLV nach den Bestimmungen des WBFG übernommen werden, wenn dies die Gemeinde wünsche und die Kosten hiefür übernehme. Der Übernahme des auf die Gemeinde Vandans entfallenden Interessentenbeitrages wird daraufhin einstimmig zugestimmt. Ebenso einstimmig genehmigen die Anwesenden die lastenfreie Beistellung der allenfalls erforderlichen Grundstücke und die Instandhaltung und Pflege der fertiggestellten Maßnahmen durch den Betreuungsdienst der WLV, wobei die Kosten dafür von der Gemeinde Vandans getragen werden. 5. Der Bürgermeister berichtet, dass • DI Andreas Reiterer heute telefonisch über den Stand der Verbauungsmaßnahmen im Bereich Ganeu informiert habe. Bei dieser Gelegenheit habe DI Andreas Reiterer auch wissen lassen, dass sich der vorgesehene Aufwand um zirka 10 %, also um ATS 75.000, -, erhöhen werde. Nachdem die Gemeinde Vandans beim dortigen Verbauungsprojekt einen Interessentenbeitrag in Höhe von 15 % zu tragen habe, werde sich dieser nunmehr von ATS 112.500, - auf ATS 123.750, - erhöhen. • ihn die talschaftsweite Drogenproblematik sehr nachdenklich stimme. Weil dieses Drogenproblem natürlich auch in der Gemeinde Vandans existent sei, beabsichtige er in irgend einer Art und Weise aktiv zu werden. Nach Rücksprache mit dem Vorsitzenden des Jugend-, Sport- und Vereinsausschusses plane er als ersten Schritt einen Informations- und Diskussionsabend mit Jugendlichen zwischen 12 und 18 Jahren zu veranstalten. Zu diesem Informations- und Diskussionsabend sollen auch entsprechende Fachleute wie z.B. Prim. Dr. Haller, Beamte der Suchtgiftgruppe beim LGK etc. eingeladen werden. Dieses Ansinnen des Bürgermeisters wird einhellig begrüßt. Unter Punkt „Allfälliges" ergibt sich folgende Wortmeldung: Florentin Salzgeber: Die gedeckte Holzbrücke nach St.Anton ist schwer beschädigt worden. Ist dem Gemeindeamt der Schadensverursacher bekannt und wann soll die Wiederinstandsetzung erfolgen? -5- Antwort des Bürgermeisters: Die Brücke ist von einem Kleinlastwagen beschädigt worden, Fahrzeug und Fahrzeughalter sind hieramts bekannt. Um die Brücke nicht sperren zu müssen, wurde - und zwar in Absprache mit dem Statiker - eine provisorische Instandsetzung vorgenommen. Eine endgültige Reparatur wird aber erst im Frühjahr möglich sein. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Vorsitzende allen für das Kommen und die aktive Mitarbeit und schließt um 22.25 Uhr die Sitzung. Gemeinde Vandans Zusammenfassung des Rechnungsabschlusses für das Jahr 1998 _________________________________________________________________________ ______________________________________________________________ Einnahmen Namentliche Namentliche Bezeichnung Bezeichnung Voranschlag Voranschlag 1998 in 1000 Erfolgsgebarung Vermögensgebarung Erfolgsgebarung Vermögensgebarung 1999 1998 1998 1998 1998 in 1000 _________________________________________________________________________ ______________________________________________________________ Vermögensgebarung nach Gruppen Vermögensgebarung nach Gruppen 0 VERTRETUNGSKÖRPER UND VERTRETUNGSKÖRPER UND ALLGEMEINE VERWALTUNG 650 634.075, 42 80.000, 00 VERWALTUNG 5.574 5.702.997, 34 301.193, 46 0 1 ÖFFENTLICHE ORDNUNG ORDNUNG UND SICHERHEIT 88 747 485.158, 91 227.341, 17 1 ÖFFENTLICHE 19.150, 00 2 UNTERRICHT, ERZIEHUNG, ERZIEHUNG, SPORT UND WISSENSCHAFT 7.870 SPORT UND WISSENSCHAFT 3 KUNST, KULTUR UND UND KULTUS 1.302 1.361.415, 59 ALLGEMEINE UND SICHERHEIT 2 UNTERRICHT, 2.330.740, 31 4.036.200, 00 13.301 6.919.159, 96 7.424.113, 88 3 KUNST, KULTUR 51 35.127, 70 22.622, 41 KULTUS 4 SOZIALE WOHLFAHRT 4 SOZIALE WOHLFAHRT UND WOHNBAUFÖRDERUNG 1.274 172.353, 00 1.084.900, 00 UND WOHNBAUFÖRDERUNG 4.823 4.358.157, 14 358.800, 00 5 GESUNDHEIT 45 2.905 2.456.265, 55 5 GESUNDHEIT 6 STRASSEN- UND WASSERBAU, WASSERBAU, VERKEHR 2.702 VERKEHR 7.040 6 STRASSEN- UND 7 WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG 8 DIENSTLEISTUNGEN DIENSTLEISTUNGEN 3.196.912, 85 51.000, 00 6.681.021, 43 51.453, 84 198 3.351 34.564 29.750 287.583, 56 3.482.479, 29 BAU, 7 149.585, 83 7.590.714, 28 23.383.204, 29 7.903.152, 47 17.347.283, 84 8 9 FINANZWIRTSCHAFT 37.704 38.025.653, 89 9 FINANZWIRTSCHAFT 14.704 13.123.480, 69 903.221, 00 _________________________________________________________________________ ________________________________________________________________ 85.146 52.279.805, 72 28.635.304, 29 83.497 52.473.288, 37 26.793.120, 72 Vermögensgebarung nach Einnahmearten Vermögensgebarung nach Ausgabearten 1 Grundvermögen Grundvermögen 1 100 ----- 38.310, 00 2 Verwaltungsrealitäten Verwaltungsrealitäten 6.050 ----- 3 Betriebsrealitäten Betriebsrealitäten ----- 6.708 18.300 4 Verwaltungsmobilien Verwaltungsmobilien 549 5 Betriebsmobilien Betriebsmobilien 281 --------- 6 Wertpapiere und Beteiligungen Beteiligungen 191 --- --- 7 gegebene Darlehen Darlehen ----- 1.213 354 1 2 6.899.172, 73 4.608.894, 29 14.775.856, 93 3 51.000, 00 4 754.104, 24 5 89.696, 53 6 Wertpapiere und 1.201.100, 00 353.800, 00 7 9 Darlehensaufnahme 22.736 --22.736.000, 00 9 Darlehensaufnahme 2.886 --3.920.490, 29 _________________________________________________________________________ ________________________________________________________________ 30.659 28.635.304, 29 Zusammenstellung Zusammenstellung Einn. d. Erfolgsgebarung 54.487 52.279.805, 72 --Ausg. d. Erfolgsgebarung 54.786 52.473.288, 37 --Einn. d. Vermögensgebarung 30.659 28.635.304, 29 --Ausg. d. Vermögensgebarung 28.711 26.793.120, 72 --_________________________________________________________________________ ________________________________________________________________ Einn. d. Haushaltsgebarung 85.146 80.915.110, 01 --Ausg. d. Haushaltsgebarung 83.497 79.266.409, 09 Vortrag Gebarungsüberschuß 0 --Vortrag Gebarungsabgang 1.649 1.648.700, 92 _________________________________________________________________________ ________________________________________________________________ Einn. d. Haushaltsgebarung 85.146 80.915.110, 01 --Ausg. d. Haushaltsgebarung 85.146 80.915.110, 01 Entnahme aus KassaVermehrung der Kassabeständen (Abgang) beständen (Überschuß) _________________________________________________________________________ ________________________________________________________________ Gesamteinnahmen 85.146 80.915.110, 01 --Gesamtausgaben 85.146 80.915.110, 01 ========================================================================= ================================================================ rw_nwrzusa_dop q:\arcrep\RW\RW_RZUS8.QRP Seite: QRP-Versionsprüfung: UNGLEICH Ill - 1. DB: 42194/22.03.1999-05:54:50 PM 2. File: 42911(02.09.1999-02:01:38 PM