20070719_GVE026

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 19:45
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2007-07-19
Erscheinungsdatum 2007-07-19
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Inhalt des Dokuments

GEMEINDEAMT VANDANS 19. Juli 2007 Niederschrift aufgenommen am 19. Juli 2007 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anlässlich der 26. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 12. Juli 2007 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Michael Zimmermann, DI Alois Kegele, Ulrike Bitschnau, Alois Neher, Luzia Klinger, Wolfgang Fussenegger, Günter Fritz, Mag. Beatrice Pfeifer, Florentin Salzgeber, Manfred Schapler, Helmut Moosbrugger, Florian Küng, Eva-Maria Hochhauser, Ernst Stejskal, Franz Egele, Norbert Sartori, Peter Schapler, Klaus Bitschnau sowie die Ersatzleute Stefan Jochum, Gerhard Stampfer, Karin Kasper, Richard Schoder und Karl-Heinz Thaler; Entschuldigt: Schriftführerin: Mag. Klaus Neyer, Rupert Platzer, Josef Maier, Thomas Maier und Gerhard Flatz GBed. Eveline Breuß Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 26. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin sowie die Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 25. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 21. Juni 2007 2. Entscheidung zu den Empfehlungen des Raumplanungsausschusses vom 03. Juli 2007 3. Abschluss eines Übereinkommens mit der röm. – kath. Pfarrkirche zum hl. Johannes dem Täufer betreffend die Verwaltung des Friedhofes 4. Kenntnisnahme des „internen Prüfberichtes“ vom 19. Juli 2007 sowie der diesbezüglichen Stellungnahme des Bürgermeisters 5. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Gesetz über eine Änderung des Landtagswahlgesetzes; b) ein Gesetz über eine Änderung des Bezügegesetzes 1998; c) ein Gesetz über eine Änderung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes; d) ein Verfassungsgesetz über eine Änderung der Landesverfassung; 6. Berichte und Allfälliges 7. Darlehensaufnahme durch den Abwasserverband Montafon: Haftungsübernahme Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 25. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 21. Juni 2007 Die Niederschrift über die 25. Sitzung der Gemeindevertretung vom 21. Juni 2007, welche allen Gemeindevertretern/innen zeitgerecht zugegangen ist, wird einstimmig genehmigt. Die Gemeindevertreter/innen Ulrike Bitschnau, Alois Neher, Wolfgang Fussenegger, EvaMaria Hochhauser, Franz Egele, Klaus Bitschnau sowie Gerhard Stampfer und Karin Kasper nehmen an der Abstimmung nicht teil, weil diese bei der Sitzung am 21. Juni 2007 nicht anwesend waren. 2. Entscheidung zu den Empfehlungen des Raumplanungsausschusses vom 03. Juli 2007 Anhand der vorliegenden Anträge erläutert der Bürgermeister die in der Sitzung des Raumplanungsausschusses am 03. Juli 2007 erarbeiteten Empfehlungen. Im Detail ergeben sich dazu folgende Entscheidungen: a) Antrag von Frau Maria Nuderscher, 6773 Vandans, Rätikonstraße 45, auf Umwidmung von zirka 830 m² aus dem Grundstück Nr. 219/1 von Wald in Baufläche/ Wohngebiet: In Anlehnung an die Empfehlung des Raumplanungsausschusses, sprechen sich die Mitglieder der Gemeindevertretung gegen eine Umwidmung, wie von der Antragstellerin beantragt, aus. b) Antrag von Robert Neher und Carmen Selvaratnam, geb. Neher, vertreten durch Robert Neher, 6811 Göfis, Tufers 16, auf Umwidmung der restlichen Fläche vom Grundstück Nr. 1288/1 von Baufläche/Erwartungsland in Baufläche/Wohngebiet: Mit dem Hinweis, dass er sich in der gegenständlichen Angelegenheit für befangen erkläre, übergibt Bgm. Burkhard Wachter den Vorsitz an seinen Stellvertreter Michael Zimmermann und verlässt den Sitzungssaal. Nachdem Vbgm. Michael Zimmermann den Vorsitz übernommen hat, bringt dieser die diesbezügliche Empfehlung des Raumplanungsausschusses vom 03. Juli 2007 zur Verlesung. In eindeutiger Art und Weise spricht sich der Raumplanungsausschuss gegen die Umwidmung des gesamten Grundstückes Nr. 1288/1 in Baufläche/Wohngebiet aus. Nach Auffassung des Raumplanungsausschusses soll lediglich eine weitere Fläche mit zirka 520 m² aus dem Grundstück Nr. 1288/1 von Baufläche/Erwartungsland in Baufläche/ Wohngebiet umgewidmet werden. Mit der bereits in Baufläche/Wohngebiet gewidmeten Fläche sei dann eine Gesamtfläche von zirka 1050 m² als Baufläche/Wohngebiet gewidmet. Diese Fläche entspreche in etwa einem Drittel der Gesamtfläche und lasse sich gut in 2 Baugrundstücke unterteilen. In weiterer Folge bringt Vbgm. Michael Zimmermann das von den Geschwistern Neher am 13. Juli 2007 eingelangte Schreiben zur Verlesung. In diesem bringen die Geschwister Robert Neher und Carmen Selvaratnam vor, dass es bereits für 4 Grundstücke konkrete Kaufinteressenten gebe. Aus diesem Grunde ersuchen sie – abweichend von der neuesten Empfehlung des Raumplanungsausschusses – um Umwidmung des gesamten Grundstückes Nr. 1288/1. Sodann gibt Vbgm. Michael Zimmermann zu verstehen, dass der „Mustergielweg“ -2- derzeit eine offizielle Breite von lediglich 3, 00 Meter aufweise. Über diese Weganlage werden zur Zeit 8 Wohnhäuser, das Baugrundstück der Familie Garber sowie zirka 4.000 m² Bauerwartungsfläche, die sich im Eigentum von Burkhard und Margarete Wachter befinden, erschlossen. Von den Geschwistern Neher wird nunmehr die Umwidmung des gesamten Grundstückes Nr. 1288/1 in Baufläche/Wohngebiet gewünscht. Dem vorliegenden Parzellierungsvorschlag zufolge sollen dort weitere 6 Baugrundstücke geschaffen werden. Dem Antrag der Geschwister Neher sollte daher nur unter der Bedingung zugestimmt werden, dass diese zur Verbreiterung des Mustergielweges einen Grundstreifen von zirka 1, 00 Meter Breite zur Verfügung stellen. Eine solche Forderung müsse jetzt erhoben werden. Wenn alle Grundstücke parzelliert sind, sei das nicht mehr möglich. Dass alle diese eingangs genannten Wohnobjekte, Baugrundstücke und Bauerwartungsflächen über eine lediglich 3, 00 Meter breite Zufahrtsstraße erschlossen werden, halte er für undenkbar. Eva-Maria Hochhauser macht in ihrer Wortmeldung dann aufmerksam, dass es zwischen den Vertragsparteien Neher und Düngler einen Dienstbarkeitsvertrag gebe. In diesem sei klar festgelegt, dass das den Geschwistern Neher über den „Gafallweg“ eingeräumte Zufahrtsrecht verfalle, wenn eine Erschließung über den „Mustergielweg“ möglich sei. Nachdem es zwischen der Familie Wachter und den Geschwistern Neher jetzt eine Vereinbarung betreffend die Mitbenützung des „Mustergielweges“ gebe, sei dieser seinerzeit abgeschlossene Dienstbarkeitsvertrag gegenstandslos. Nachdem sich unter den Zuhörern auch Reinhard Düngler (Nachbar) und Omar Neher (Sohn der Antragstellerin) befinden, unterbricht Vbgm. Michael Zimmermann die Sitzung und räumt diesen mit Zustimmung der Gemeindevertretung das Recht ein, sich zum vorliegenden Antrag zu äußern. In seiner Äußerung bestätigt Reinhard Düngler die bereits von der Gemeindevertreterin Eva-Maria Hochhauser gemachte Aussage. Er bringt ferner zum Ausdruck, dass folgedessen in Zukunft nur mehr die Familie Düngler und die Familie Linford zum Befahren des „Gafallweges“ berechtigt sind. Man werde daher alles unternehmen, um das Entstehen einer Durchzugsstraße zu verhindern. Omar Neher bestätigt in seiner Wortmeldung die Existenz dieses vorerwähnten Dienstbarkeitsvertrages. Es sei daher korrekt, dass dieses seinerzeit vereinbarte Dienstbarkeitsrecht jetzt nicht mehr existent sei, nachdem es mit der Familie Wachter hinsichtlich der Mitbenützung des „Mustergielweges“ eine Vereinbarung gebe. Da es von diesen beiden Zuhörern keine weiteren Ausführungen mehr gibt, eröffnet Vbgm. Michael Zimmermann die Sitzung neuerlich und ersucht um weitere Wortmeldungen. Florian Küng erinnert, dass DI Ulrich Grasmugg schon in seiner Stellungnahme vom 27. November 2006 dafür plädiert habe, eine Umwidmung in Baufläche/Wohngebiet vorerst auf den östlichen Bereich dieser Liegenschaft zu beschränken. Als Voraussetzung für eine Umwidmung sei außerdem das Vorliegen eines entsprechenden Parzellierungskonzeptes und ein konkreter Baulandbedarf ins Treffen geführt worden. Mit dieser Stellungnahme des Amtssachverständigen für Raumplanung und Baugestaltung sei im Prinzip alles gesagt. Er appelliere daher an alle, heute die Umwidmung des gesamten Grundstückes Nr. 1288/1 nicht zu beschließen, sondern lediglich eine Teilfläche - wie vom Raumplanungsausschuss empfohlen. Franz Egele spricht sich für eine Beschlussfassung im Sinne der Empfehlung des Raumplanungsausschusses aus. Mit der vom Raumplanungsausschuss empfohlenen Umwidmung werde den beiden Antragstellern die Schaffung je eines Baugrundstücke -3- möglich. Die Umwidmung weiterer Baugrundstücke im Bereich des Grundstückes Nr. 1288/1 sollte erst dann in Erwägung gezogen werden, wenn diese beiden erstgenannten Grundstücke bebaut sind. Im Schreiben vom 13. Juli 2007 weisen die Geschwister Neher unter anderem darauf hin, dass es bereits für vier Baugrundstücke konkrete Kaufinteressenten gebe. Dieser Hinweis ist ohne Bedeutung. Das Kaufinteresse alleine gibt noch lange keine Garantie, dass es auch tatsächlich zu einem Vertragsabschluss kommt. Florentin Salzgeber, Florian Küng und DI Alois Kegele befürworten in ihrer Wortmeldung die von Vbgm. Michael Zimmermann geforderte Verbreiterung des Mustergielweges um einen Meter. Nur wenn dies im Zusammenhang mit der beantragten Umwidmung geregelt werde, können künftige Probleme ausgeräumt werden. Alois Neher schließt sich der Auffassung von Vbgm. Michael Zimmermann bzw. seiner Vorredner an. Erst vor gut einem halben Jahr wurde das Grundstück Nr. 1288/1 von Freifläche/Landwirtschaftsgebiet in Baufläche/Erwartungsland umgewidmet. Nur wenige Monate später beantragen nun die Geschwister Neher die Umwidmung der gesamten Liegenschaft in Baufläche/ Wohngebiet. Die Empfehlung des Raumplanungsausschusses, nämlich in einem ersten Schritt nur 2 Baugrundstücke umzuwidmen, erscheine ihm daher gerechtfertigt. Mag. Beatrice Pfeifer plädiert in ihrer Wortmeldung dafür, den Antrag auf Umwidmung des Grundstückes Nr. 1288/1 nicht gemeinsam mit der geforderten Wegverbreiterung zu beschließen. Im einen Fall gehe es nämlich um eine Umwidmung, im anderen um eine Grundabtretung. Franz Egele hält seiner Vorrednerin dagegen, dass zwei getrennte Abstimmungen in der gegenständlichen Angelegenheit nicht möglich sei. Das Grundstück Nr. 1288/1 stelle Privatbesitz der Familie Neher dar. Zulässig sei daher lediglich, dass die Gemeindevertretung der Umwidmung einer weiteren Teilfläche in Baufläche nur unter der Voraussetzung einer Grundabtretung zur Verbreiterung des Mustergielweges zustimme. Ernst Stejskal weist darauf hin, dass auf einer 4, 00 breiten Straße das Begegnen zweier Fahrzeuge nicht möglich sei. Aus diesem Grunde erachte er diese Forderung auf Grundabtretung zur Verbreiterung des Mustergielweges für nicht sinnvoll. Im Gemeindegebiet von Vandans gebe es einige öffentliche Gemeindestraßen, die lediglich eine Fahrbahnbreite von 3, 00 Meter aufweisen. Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, spricht sich die Gemeindevertretung mit 21 : 2 Stimmen (Gegenstimmen: Eva-Maria Hochhauser und Ernst Stejskal) für die Umwidmung von weiteren zirka 520 m² aus dem Grundstück Nr. 1288/1 von Baufläche/Erwartungsland in Baufläche/Wohngebiet aus. Diese Zustimmung der Gemeindevertretung erfolgt allerdings unter der Voraussetzung, dass die derzeitigen Eigentümer des Grundstückes Nr. 1288/1 bereit sind, den für eine Verbreiterung des Mustergielweges auf 4, 00 Meter erforderlichen Grund zur Verfügung zu stellen. c) Änderung der Verordnung vom 01. März 1997 betreffend die Bezeichnung von Verkehrsflächen im Gemeindegebiet mit Namen: In Anlehnung an die Empfehlung des Raumplanungsausschusses, sprechen sich die Mitglieder der Gemeindevertretung für eine Änderung bzw. Ergänzung der Verordnung vom 01. März 1997 im Sinne des vorliegenden Entwurfes aus. -4- 3. Abschluss eines Übereinkommens mit der röm.-kath. Pfarrkirche zum hl. Johannes dem Täufer betreffend die Verwaltung des Friedhofes Der Vorsitzende berichtet, dass sich der Friedhof der Gemeinde Vandans über vier Grundstücke erstrecke und zwar über das Grundstück Nr. 1, eine Teilfläche des Grundstückes Nr. 5/2, über das Grundstück Nr. 73/4 und eine Teilfläche des Grundstückes Nr. 2181/2. Im Eigentum der Gemeinde Vandans stehen lediglich die Grundstücke Nr. 73/4 und 2181/2, die übrigen befinden sich im Eigentum der röm. – kath. Pfarrkirche zum hl. Johannes dem Täufer. Bei der Übernahme der Verwaltung des Friedhofes durch die Gemeinde Vandans im Jahre 1971 sei verabsäumt worden, mit der Pfarre Vandans ein entsprechendes Übereinkommen hinsichtlich des Grundstückes Nr. 1 abzuschließen. Auch bei der Friedhofserweiterung im Jahr 2000 ist im Hinblick auf die Mitbenützung des Grundstückes Nr. 5/2 keine Vereinbarung abgeschlossen worden. Vor zirka 3 Jahren, so neuerlich der Bürgermeister, habe es mit der Diözese Feldkirch hinsichtlich dieser Versäumnisse erste Gespräche gegeben. Der damals von der Gemeinde Vandans erarbeitete Vertragsentwurf habe bei der Diözese Feldkirch keine Zustimmung gefunden, jener von der Diözese Feldkirch keine bei der Gemeindevertretung. Das Bemühen zum Abschluss eines solchen Übereinkommens sei in der Folge von beiden Seiten „auf Eis“ gelegt worden. Am 18. Juni 2007 habe es in der gegenständlichen Angelegenheit erstmals wieder ein Gespräch zwischen Frau Dr. Claudia Weber von der Diözese Feldkirch und Bgm. Burkhard Wachter gegeben. In diesem Gespräch habe man einige der damaligen Streitpunkte ausräumen können. Zwischenzeitlich gebe es nun einen neuen „Entwurf“, den es heute zu beraten und gegebenenfalls zu beschließen gebe. In der Folge bringt der Vorsitzende die wesentlichsten Punkte dieses neuen Übereinkommens den Anwesenden durch Verlesung zur Kenntnis. Nach einer recht ergiebigen Diskussion sprechen sich die Anwesenden einstimmig für nachstehende Korrekturen bzw. Ergänzungen aus: a) Punkt V: Über Antrag der Pfarre Vandans soll der jährliche Anerkennungszins (Pacht) nicht mit 100, 00 Euro sondern mit 250, 00 Euro (zirka 250 Grabstätten á 1, 00 Euro) festgesetzt werden. b) Punkt VIII: Der fixierte Kündigungsverzicht soll auf Anregung von Bgm. Burkhard Wachter von 10 auf 15 Jahre ausgeweitet werden, nachdem in allen GrabstättenZuweisungsbescheiden aus dem Jahre 2007 eine Mindestruhezeit von 15 Jahren vereinbart wird. Auf Anregung von Günter Fritz soll auch eine gegenseitige Kündigungsmöglichkeit, also auch eine durch die Gemeinde Vandans, vorgesehen werden. Letztlich, so die einhellige Auffassung aller Anwesenden, soll im letzten Absatz des Punktes VIII. auch fixiert werden, dass im Falle einer Übernahme der Verwaltung durch die Pfarre diese in alle in diesem Zusammenhang abgeschlossenen Verträge bzw. Benützungsvereinbarungen einzutreten hat. Unter Berücksichtigung dieser vorstehenden Ergänzungen sprechen sich sodann alle Anwesenden für den Abschluss eines diesbezüglichen Übereinkommens mit der röm. – kath. Pfarrkirche zum hl. Johannes dem Täufer per 01. Januar 2008 aus. 4. Kenntnisnahme des „internen Prüfberichtes“ vom 19. Juli 2007 sowie der diesbezüglichen Stellungnahme des Bürgermeisters Der Vorsitzende erinnert, dass am 19. Juni 2007 durch die Mitglieder des Prüfungsausschusses ein Prüfung der Gemeindekasse stattgefunden habe. Über diese Prüfung gebe -5- es auch einen „internen Prüfbericht“, der ihm am 06. Juli 2007 vorgelegt worden sei. Gemäß § 52 Abs. 4 des Gemeindegesetzes wolle er zu diesem wie folgt Stellung nehmen: a) Die Gemeinde Vandans verfügt über Konten bei der Bank Austria, bei der Hypothekenbank des Landes, bei der Postsparkasse, bei der Raiffeisenbank, bei der Sparkasse und bei der Volksbank. Insbesondere bei der Aufnahme von Darlehen hat sich das Faktum, bei mehreren Banken über ein Konto zu verfügen, oftmals schon als vorteilhaft erwiesen. Die von der Bank Austria und der Volksbank geführten Konten werden nahezu spesenfrei abgerechnet. Warum nun das Konto bei der Volksbank gelöscht werden soll, ist absolut nicht nachvollziehbar. b) Die von der Raiffeisenbank beim Kontoauszug vom 30. März 2007 gewünschte Aufsplittung der Spesen und Abschlussgebühren ist beantragt worden. c) In der Sitzung am 31. Mai 2006 hat der Gemeindevorstand erstmalig beschlossen, die Erarbeitung der öffentlichen Ausschreibung, die Vornahme der Ausschreibung, die Prüfung und Reihung der eingelangten Bewerbungen und auch allfällige Hearings aus Gründen der Objektivität von einem professionellen Unternehmen, zum Beispiel einem Personalberatungsbüro, ausführen zu lassen. Der diesbezügliche Auftrag wurde dann dem Personalberatungsbüro Mayer, Rankweil, erteilt. Der vom Personalberatungsbüro Mayer für die erbrachten Leistungen in Rechnung gestellte Betrag beläuft sich auf zirka 5.300, 00 Euro. In diesem Betrag sind auch die Kosten für die Zeitungsinserate enthalten. Diese vom Gemeindevorstand beschlossene Vorgangsweise gewährleistet erstens ein größtmögliches Maß an Objektivität bei der Auswahl eines Bewerbers bzw. einer Bewerberin. Zweitens ist mit der Ausschreibung durch ein Fachunternehmen auch ein Höchstmaß an Professionalität gewährleistet. Es wird daher die Auffassung vertreten, dass an dieser neuen Praxis festgehalten werden soll. d) Der Gemeindekassier wurde angewiesen, in Zukunft den Rechnungsabschluss so zeitgerecht fertig zu stellen, dass dieser ohne Zeitdruck vom Prüfungsausschuss geprüft und dann auch fristgerecht der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt werden kann. Die vom Bürgermeister in schriftlicher Form vorgelegte Stellungnahme vom 11. Juli 2007 wird von den Anwesenden zur Kenntnis genommen. Peter Schapler gibt abschließend zu verstehen, dass es keine persönlichen Ressentiments gegen die Volksbank gebe. Immer wieder stelle er fest, dass es auf diesem Konto nahezu keine Bewegungen gebe. Trotzdem gebe es Spesen zu bezahlen, wenn auch nur in geringer Höhe. Ein Konto, auf dem es keine Bewegungen gebe, gehöre seiner Meinung nach aufgelassen. 5. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) b) c) d) ein Gesetz über eine Änderung des Landtagswahlgesetzes; ein Gesetz über eine Änderung des Bezügegesetzes 1998; ein Gesetz über eine Änderung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes; ein Verfassungsgesetz über eine Änderung der Landesverfassung Nach Erläuterung der wesentlichen Änderungen bzw. Gesetzesinhalte durch den Vorsitzenden beschließt die Gemeindevertretung einstimmig, zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages keine Volksabstimmung zu verlangen. -6- 6. Berichte und Allfälliges Der Bürgermeister berichtet, dass  am Samstag, dem 21. Juli 2007, 09. 30 Uhr, die offizielle Eröffnung des Klettersteiges „Saula“ und die kirchliche Segnung durch Pfarrer Alfons Lercher gebe. Alle Damen und Herren der Gemeindevertretung sind zur gegenständlichen Feier herzlich eingeladen.  die Nachbargemeinde St. Anton die Errichtung eines Geschäftsgebäudes mit zirka 1.500 m² Gesamtverkaufsfläche plane. Am 17. Juli 2007 habe beim Stand Montafon eine Besprechung in dieser Angelegenheit stattgefunden. Von allen Bürgermeistern der Talschaft, ausgenommen Rudolf Lerch aus St. Anton, der bei dieser Besprechung auch nicht anwesend gewesen sei, habe man Bedenken gegen dieses Projekt in der Gemeinde St. Anton geäußert. Insbesondere befürchte man mit diesem Großprojekt eine Gefährdung der zahlreichen Nahversorger. Mit einer gemeinsamen Stellungnahme an das Land Vorarlberg wolle man diese dazu bewegen, dem gegenständlichen Projekt nicht zuzustimmen.  es für den Sommerkindergarten wieder zahlreiche Anmeldungen gebe. Für die 1. und 2. Woche gebe es jeweils 9 Anmeldungen, für die 3. Woche 11 und für die 4. Woche 10 Anmeldungen. Lediglich ein Kind komme aus der Nachbargemeinde St. Anton. Insgesamt, so sein Resümee, liege der Besuch des Sommerkindergartens deutlich über allen bisherigen Erwartungen.  der Vorarlberger Motorrad Trail Club am 07. Oktober 2007 zum zweiten Mal einen Trialsport-Wettbewerb in der Gemeinde Vandans plane. Wie im vergangenen Jahr zähle der Wettbewerb zur so genannten „Bodenseemeisterschaft“. Den Ausführungen des Veranstalters zufolge erwarte man sich insgesamt zirka 80 Teilnehmer aus Österreich, Deutschland und der Schweiz. Die Gemeinde Vandans werde die Veranstaltung wieder unterstützen wie im Vorjahr. Unter Punkt „Allfälliges“ ergeben sich folgende Wortmeldungen: Franz Egele: Die Finanzierung des Klettersteiges „Saula“ konnte durch zahlreiche Sponsoren gesichert werden. Im diesbezüglichen Beitrag in den „Amtlichen Mitteilungen“ wird meiner Meinung nach ein anderer Eindruck erweckt. Der guten Ordnung halber sollte in einer der nächsten Ausgaben der „Amtlichen Mitteilungen“ darauf verwiesen werden, dass es zahlreiche Sponsoren gibt. Am Besten wäre, wenn diese namentlich erwähnt werden. Antwort des Bürgermeisters: Beim Einstieg in den Klettersteig gibt es ein Informationsschild. Auf diesem sind auch alle Sponsoren namentlich angeführt. Es spricht aber auch nichts dagegen, in der nächsten Ausgabe der „Amtlichen Mitteilungen“ alle Sponsoren auf diese Weise zu publizieren. Gerhard Stampfer: Bei der Abzweigung des Sponnaweges von der Rellstalstraße wuchert viel Gebüsch. Beim Einfahren vom Sponnaweg in die Rellstalstraße gibt es aus diesem Grunde massive Sichtbehinderungen. Meiner Meinung nach sollte dieser Wildwuchs aus Gründen der Sicherheit beseitigt werden. Antwort des Bürgermeisters: Ich werde veranlassen, dass Mitarbeiter des Gemeindebauhofes den gegenständlichen Kreuzungsbereich inspizieren und allfällige Missstände beseitigen. Luzia Klinger: Bei der letzten Sitzung des Tourismusausschusses wurde der Besuch der -7- Touristikmesse in Colmar angeregt. Gibt es vom Einen oder anderen Hotelier schon eine konkrete Zusage zur Mitfahrt nach Colmar? Antwort des Bürgermeisters: Bis zum heutigen Tage liegt nur die Zusage von Elmar Kasper vom Zentral-Sporthotel Kasper vor. Leider gibt es von Helmut Tschabrun eine Absage und andere Interessenten gibt es im Augenblick nicht. Karl-Heinz Thaler: Seit März 2007 gibt es die Verordnung der Gemeindevertretung betreffend die Leinenpflicht für Hunde. Gibt es schon erste Erfahrungen bzw. wer kontrolliert die Einhaltung dieser Leinenpflicht? Antwort des Bürgermeisters: Persönlich habe ich das Gefühl, dass die besagte Verordnung greift. Natürlich gibt es auch einige Ignoranten. Die Masse der Hundehalter hält sich aber an die verordnete Leinenpflicht. Im Augenblick gibt es folglich keine Veranlassung, die Einhaltung der Leinenpflicht besonders scharf zu kontrollieren. Vbgm. Michael Zimmermann: Auf dem Spielplatz beim Kindergarten vergnügen sich nicht nur Kinder. Zunehmender Vandalismus bestätigt, dass sich dort – insbesondere während der Abend- und Nachtstunden – auch Andersgesinnte tummeln. Wie schon mehrmals angeregt, sollten solche Plätze mit einem Bewegungsmelder ausgestattet werden. Vandalismus lässt sich nur mit entsprechender Ausleuchtung vermeiden. Leider müsse er auch vermehrt feststellen, dass es vielen an der so notwendigen Zivilcourage fehle. Auch wenn Beschädigungen beobachtet werden, fühle man sich nicht zum Einschreiten oder zur Meldung an die Gemeinde verantwortlich. Diese Entwicklung erfülle ihn mit Sorge. Antwort des Bürgermeisters: Leider tummeln sich auf dem besagten Spielplatz immer mehr Andersgesinnte. Beschädigungen am laufenden Band geben Zeugnis davon. Um die Installation mehrerer Bewegungsmelder wird man vermutlich nicht umhin kommen. 7. Darlehensaufnahme durch den Abwasserverband Montafon - Haftungsübernahme Der Vorsitzende berichtet, dass die Realisierung des Bauabschnittes 10 (Kanalkataster) und des Bauabschnittes 11 (Anpassung der Biologie und N-Entfernung an den Stand der Technik für die Abwasserreinigungsanlage) für den Abwasserverband Montafon nach Abzug aller Förderungen mit Aufwendungen in der Größenordnung von 3.850.000, 00 Euro verbunden sei. Dieser Betrag könne nur mit einem Darlehen finanziert werden. Von der Verwaltung des Abwasserverbandes Montafon sei daher eine entsprechende Darlehensaufnahme ausgeschrieben worden. Die Ausschreibung sei öffentlich erfolgt. In der 7. Sitzung am 26. Juni 2007 habe die Mitgliederversammlung die besagte Darlehensaufnahme einstimmig, und zwar bei der Kommunalkredit Austria AG als Bestund Billigstbieterin, beschlossen. Mit einem Aufschlag von 0, 065 % sowohl beim Euro als auch beim Schweizer Franken sei dieses Angebot „unschlagbar“ gewesen. Dieses äußerst günstige Angebot sei aus Gründen der Einhaltung von Eigenkapitalvorschriften (Basel II) allerdings nur dann gültig, wenn von den Verbandsgemeinden eine Haftungsübernahme gemäß § 1357 ABGB erfolge. Es werde daher von allen Mitgliedsgemeinden des Abwasserverbandes per Beschluss eine entsprechende Haftungsübernahme gefordert. Die Gemeinde Vandans habe demnach für 9, 56 % oder eine Darlehenssumme von 368.100, 00 Euro zu haften. Ohne weitere Debattenbeiträge sprechen sich alle Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für die vorerwähnte Aufnahme eines Darlehens durch den Abwasserverband Montafon in der Größenordnung von 3.850.000, 00 Euro bei der Kommunalkredit Austria AG aus und genehmigen eine anteilige Haftung der Gemeinde als Bürge und Zahler gemäß §1357 ABGB zur ungeteilten Hand hinsichtlich eines Teilbetrags von 368.100, 00 Euro. -8- Nachdem keine Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Bürgermeister allen für ihr Kommen sowie die sachliche und konstruktive Mitarbeit und schließt um 21.45 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: Eveline Breuß Burkhard Wachter, Bgm. -9-