19820128_GVE013

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 19:47
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1982-01-28
Erscheinungsdatum 1982-01-28
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Inhalt des Dokuments

-1- GEMEINDEAMT VANDANS Niederschrift über die am Donnerstag, den 28. Jänner 1982 um 20.00 Uhr im Gemeindeamt stattgefundene 13. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Vandans. TAGESORDNUNG: 1) Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlußfähigkeit 2) Genehmigung der Niederschrift von der 12. öffentlichen Gemeindevertretungssitzung 3) a) b) c) d) Berichte Vergabe der Genossenschaftsjagd Stand der Planungsarbeiten zum Bauhof 8. Forstfond- und Standessitzung Vorstandssitzung der Abwasserverbandes Montafon 4) Kenntnisnahme der Gemeindevorstandsbeschlüsse von der 11. Gemeindevorstandssitzung 5) Ansuchen um Wasseranschluß von a) Gebhard RUF, Dornbirn (.am Scheibenkopf) 6) Beschlußfassung zur Erhöhung des Förderungsbeitrages ab 1.1.1982 a) Verkehrsverband Montafon von 1.30 S auf 1.50 S/Nacht b) Ski-Club-Montafon (Jugendförderung) von 0.07 S auf 0.10 S pro Nacht 7) Ansuchen an das Bundesministerium für Gesundheit und Umweltschutz um Ablehnung des Einspruches von der Kurapotheke Schruns und Bewilligung zur Führung der Hausapotheke durch Dr. Rehor 8) Beschlußfassung über Maßnahmen zur Ordnung der rechtlichen und kaufmännischen Obliegenheiten mit der Seilbahn Ges.m.b.H. Vandans 9) Stellungnahme zum Abbruch der alten Kirche 10) Ansuchen des Pfarrkirchenrates um Übernahme von einem Drittel - das sind 235.000, -- S - an den Renovierungskosten vom Venser Bild 11) Genehmigung der Vereinbarung mit den Vorarlberger Illwerken AG zum Ausbau des Fadergallweges 12) Beschlußfassung zum Voranschlag 1982 gem. § 69 GG A) Festsetzung der steuerlichen Hebesätze und Gebühren auf Grund der Empfehlungen des Finanzausschusses vom 8.1.1982 und des Gemeindevorstandes vom 20.1.1982 B) Feststellung des Voranschlages 1982 13) Genehmigung des Dienstpostenplanes für 1982 -2- 14) Genehmigung der Empfehlungen der 5. Personalausschußsitzung vom 16.12.1981.(vertraulich) Anwesend waren: Bgm. Oskar Vonier als Vorsitzender, alle 4 Gemeinderäte und 10 Gemeindevertreter Entschuldigt: GV Florentin Salzgeber, GV Hans Bitschnau, GV Alfred Abseher und GV Josef Fussenegger Ersatzmänner: Werner Neher, Anton Wachter und Anton Kovar zur TAGESORDNUNG: 1) Der Vorsitzende eröffnete um 20.00 Uhr die Sitzung, begrüßte die erschienenen Gemeindevertreter und stellte die Beschlußfähigkeit fest. Nach Eröffnung der Sitzung wurde der anwesende Ersatzmann Anton Kovar (SPÖ) gem. § 32 Abs. 4 GG angelobt. 2) Die Niederschrift der 12. öffentlichen Gemeindevertretungssitzung vom 10.12.1981 wurde vollinhaltlich genehmigt. 3) Die in der Tagesordnung angeführten Berichte wurden wie folg zur Kenntnis gebracht: a) Die Genossenschaftsjagd wurde an Konrad HEW, Gemeindepräsident und Notar in Klosters, um 308.000, -- 5/Jahr verpachtet. b) In den nächsten Tagen wird die Baukommissionierung durch die Bezirkshauptmannschaft Bludenz erwartet, nachdem durch die Vorarlberger Illwerke AG keine grundsätzlichen Bedenken gegen die vorgesehene Situierung vorgebracht wurden. c) In der Forstfondsitzung wurde die genauere Auslegung der Holzbezugsrechte verlangt. In der Standessitzung sind verschiedene Spendeansuchen, die Ausbauarbeiten zum Heimatmuseum und der Voranschlag 1982 behandelt worden. Nach mehreren Anfragen wurden der Gemeindevertretung vom Vorsitzenden grundsätzliche Aufgaben des STANDES erläutert und insbesondere klargestellt, daß die Standesvertretung nur Empfehlungen und Beschlüsse im Rahmen des Gemeindegesetzes fassen kann. Zu Darlehensaufnahmen bzw. Haftungsübernahmen müssen von allen Gemeinden gleichlautende Beschlüsse zu deren Wirksamkeit gefaßt werden. d) Die Vorstandsbeschlüsse des Abwasserverbandes über die getätigten Baumaßnahmen zum Sammler, die Kommissionierung der ARA, den geplanten Anschluß Zwischenbach und die vorgesehene Projektierung des Sammlers Richtung Schruns, wurden zur Kenntnis genommen. 4) Die Beschlüsse der 11. Gemeindevorstandssitzung wurden ebenfalls zur Kenntnis genommen. -3- 5) Dem Ansuchen um Wasseranschluß von a) Gebhard Ruf, Dornbirn wurde unter den Bedingungen der Wasserleitungs- und Gebührenordnung stattgegeben. 6) Den Erhöhungen der Förderungsbeiträge an a) den Verkehrsverband Montafon von 1.30 S auf 1.50 S/Nacht und b) Ski-Club-Montafon von 0.07 S auf 0.10 S pro Nacht wurde einstimmig zugestimmt, soferne von allen anderen Talgemeinden gleichlautende Beschlüsse und Zahlungen geleistet werden. 7) Nach Ansicht der Gemeindevertretung soll mit allem Nachdruck eine Ablehnung des Einspruches der Kurapotheke Schrund durch das Bundesministerium für Gesundheit und Umweltschutz gefordert werden und billigt daher nachstehende Resolution: "Durch die Verlegung des Ordinationssitzes in das neuerbaute Arzthaus, durch die Bestellung von Dr. Rehor zum Gemeindearzt von St.Anton i.M., Bartholomäberg/Gantschier und Jetzmund sowie durch die Einfühlung des ärztlichen Notdienstes auch während der Woche im Außermontafon, hat sich die Situation für die Bevölkerung für die Besorgung eines Medikamentes im Vergleich zum Erstansuchen vom 16.9.1974 wesentlich verschlechtert. Da das erste Ansuchen vom Landessanitätsrat befürwortet wurde, ist es der Bevölkerung unverständlich und auch nicht erklärbar zu machen, daß das zweite Ansuchen vom Landessanitätsrat abgelehnt wurde. Die Bevölkerung ist ob dieser Diskrepanz sehr erzürnt und beabsichtigt, Schritte in der Öffentlichkeit zu unternehmen, falls die Hausapotheke durch das Ministerium nicht genehmigt wird. Um einem solchen Schritt der Montafoner Bevölkerung zuvorzukommen ersucht die Gemeindevertretung Vandans das Sozialministerium um Genehmigung der beeinspruchten Hausapotheke für Dr. Rehor in Vandans bzw. vor der Entscheidung Kontakt mit der Gemeinde Vandans aufzunehmen." 8) Nach eingehenden Erläuterungen des Vorsitzenden zum Bemühen die Bilanzen und Abrechnungen seit 19 78 zu erlangen, ist eine eingehende und umfassende Debatte zur Seilbahngesellschaft Vandans abgeführt worden. Hierauf wurde einstimmig folgender Beschluß gefaßt: Die Geschäftsführung der Seilbahn Ges.m.b.H. Vandans wird beauftragt, dem Aufsichtsrat die ausstehenden Bilanzen 1978, 1979, 1980 und 1981 bis spätestens 12.3.1982 vorzulegen, sodaß der Aufsichtsrat und die weiter befaßten Gremien wie Geseiischafterversammlung, Aufsichtsrat der Montafonerbahn und Prüfungsausschuß der Gemeinde Vandans entsprechende Beratungen über weitere Maßnahmen und all fälligen Konsequenzen abführen können. Die Aufsichtsratsmitglieder der Seilbalmgesellschaft Vandans und die der Montafonerbahn AG sollen in gleichlautenden Schreiben ersucht werden, dafür Sorge zu tragen, daß die -4- [Handschriftliche Anmerkung: "13.) GV 28.1.82"] gesetzte Frist eingehalten wird. Die Gemeinde Vandans als Gesellschafterin wird sich weitere Schritte vorbehalten. Vizebürgermeister Hermann Lorünser hat wegen Befangenheit an der Abstimmung nicht teilgenommen. 9) Wie bereits in der Gemeindevorstandssitzung vom 20.1.1982 vorgeschlagen, soll zwischen der Pfarre und dem erweiterten Gemeindevorstand in absehbarer Zeit eine Aussprache anberaumt werden. Dabei sollen insbesondere über die in dieser Gemeindevertretungsperiode zu erwartenden finanziellen und baulichen Probleme im Zusammenhange mit der alten Kirche, der neuen Kirche, dem Venser Bild und den Pfarrpfründen beraten werden. In einer langen aber sachlich geführten Debatte wurde sodann von der Gemeindevertretung nachstehender Beschluß gefaßt: Nachdem von der gesamten Gemeindevertretung einhellig klargestellt wurde, daß das Kirchenschiff samt Presbyterium abgetragen werden soll, da kein Verwendungszweck gegeben ist und zahlreiche Gutachten ebenfalls für den Abbruch sprechen, wurde mit 11 Ja-Stimmen, 5 Stimmenthaltungen (GV Gottfried Schapler, GV Walter Nesensohn, GV Paul Neher, Anton Wachter und GV Raimund Flatz) und 1 Gegenstimme (GV Heinz Tschabrun) empfohlen, auch den Turm abzutragen. Die 5 sich der Stimme enthaltenden Gemeindevertreter begründeten ihre Entscheidung damit, daß bis heute sämtliche Finanzierungs-, Bau- und Erhaltungskosten unbekannt sind. In diesem Zusammenhange ersucht die Gemeindevertretung den Hochw. Herrn Pfarrer, bei allen Beerdigungen einen Bestattungsgottesdienst abzuhalten. 10) Entgegen dem Ansuchen des Pfarrkirchenrates beschließt die Gemeindevertretung einstimmig einen Baukostenzuschuß für die Renovierung vom Venser Bild in Höhe von 100.000, -- S. Dieser Betrag soll sofort nach Vorlage detailierter Finanzierungs- und Rechnungsunterlagen an das Pfarramt ausbezahlt werden. 11) Die Gemeindevertretung genehmigte die vorliegende Vereinbarung mit der Vorarlberger Illwerke AG zum teilweisen Ausbau des Fadergallweges. Folgeschäden an anderen Gemeindestraßen, welche durch Schwerlastfahrzeuge bei Fahrten zu verschiedenen Deponien hervorgerufen werden, werden von dieser Vereinbarung nicht berührt und sind durch die Illwerke zu beheben. 12) Der Voranschlag für das Jahr 19 8 2 wurde wie folgt beschlossen: A) Festsetzung der steuerlichen Hebesätze und Gebühren auf Grund der Empfehlungen des Finanzausschusses vom 8.1.1982 und des Gemeindevorstandes vom 20.1.1982 a) Grundsteuer A für land- u. forstw. Betriebe 500 v.H b) Grundsteuer B für sonstige Grundstücke 420 v.H c) Gewerbesteuer 300 v.H d) Lohnsummensteuer 2 v.T e) Getränkesteuer für alle Getränke und Eis mit Ausnahme von Frühstückskaffee 10 v.H f) Vergnügungssteuer (ortsansäßige Vereine sollen jährlich von einer Veranstaltung befreit sein) 10 v.H -5- g) Verwaltungsabgaben bei Baubewilligungen 1/8 % der Baukostensumme unter Annahme von 1.300, -- S/m3 umbauter Raum, höchstens jedoch 3.000, -- S bei Ein- und Zweifamilienwohnhäusern h) Die Gästetaxe incl. 30 Groschen Mullabgabe und 1.50 S an den Verkehrsverband Montafon wurde mit 6.20 S ab 1.1.1982-festgesetzt. i) Der Fremdenverkehrsbeitragspunkt für gewerbliche Betriebe wurde auf 12.50 S angehoben. j) Die Hundesteuer wurde wie folgt belassen: Alle über 3 Monate alten Hunde einheitlich 200, -- S, für jeden weiteren Hund im Haushalt 300, -- S Gemeindeeinrichtungen k) Müll wird nur aus genormten Abfuhrgefäßen, als unseren OCHSNER-Kübeln und den beim Gemeindeamt käuflich erhältlichen, mit Aufschrift versehenen, grauen Kunststoff-Müllsäcken (60 1) abgeführt. Wenn Müllkübel defekt oder unbrauchbar werden, sind, statt eines neuen Müllkübels, die entsprechende Anzahl von Müllsäcken beim Gemeindeamt zu kaufen; dies gilt auch für Neuzugezogene oder neugegründete Haushalte. Die Mindestabnahme von Säcken statt eines Kübels wurde mit 30 Stück á 7, -- S belassen. Die Abfuhrgebühr der Kübel wurde für 1982 um 7 % angehoben uzw: Haushalt mit einer Person S 97, Haushalt mit zwei oder mehr Personen bzw. 35 1 S 235, Gewerbebetrieb oder Haushalt mit 55 IS 321, Gewerbebetrieb oder Haushalt mit 90 1 S 470, Container je Entleerung S 80, 1 Müllsack (Mindestabnahme jedoch 10 bzw. 30 Stück) á S 7, Weiters soll wie oben angeführt - pro Fremdennächtigung 30 Groschen zum Personen- oder Gewerbetarif hinzugerechnet und mit der Gästetaxe eingehoben werden. Die Gewerbebetriebe werden außerdem für die Inanspruchnahme der Mülldeponie wie bisher mit zusammen 19.400.- belastet uzw.: I. Hotels- und Gaststätten Zentral-Sporthotel Kasper, 725 400, -Sporthotel Sonne, 9 400, -S Hotel Brunella, 400 400, -s Bachmann Franz, Liftstöbli 300, -s Kofler Anton, Klein Tirol 300, -s Kasper Ilse, Vanossa 300, -CO Tagwerker Paul, Stern 300, -S -6- II. Restaurant Lorünser Hermann, Golfrestaurant 300, -- S Bergthaler Edith, Rätikonhalle 200, -- S Greber Ludwig, Cafe 200, -- S Maier Christel, GH Rellstal 100, -- S III. Verkaufsgeschäfte SPAR-Markt-Tann, 369 800, -- S Bitschnau Franz, Gärtnerei 600, -- S Durig Anna, SPAR 500, -- S Konsum Österreich 500, -- S Wilhelmer, Sport & Mode 400, -- S Kasper Maria, Tabak-Trafik 200, -- S Greber Ludwig, Brot- u. Backwaren 100, -- S Kaufmann Alwin, Antiquitäten 100, -- S Hartmann Walter, Gschenkstöbli 100, -- S Bitschnau. Gebhard, Tabak-Trafik 100, -- S S IV. Bau- und Baunebengewerbe Lorünser Hermann, Tischlerei 600, -- S Bitschnau Otto, Tischlerei 600, -- S Gebr. Dietrich, Sägewerk 600, -- S Tschabrun Heinz, Tischlerei 300, -- S Kasper Egon, Elektro 300, -- S Atzmüller, Bauunternehmen 100, -- S Neher Franz, Bauunternehmen 100, -- S Bitschnau Hans, Stukkateur 100, -- S Bleiner Johann, Estriche 100, -- S Schoder Ernst, Transporte 100, -- S Neher Walter, Tischlerei 100, -- S Egele Josef, Elektroinstallationen 100, -- S Schoder Elmar, Raumausstattung 100, -- S Schoder Hermann, Krauthobel 100, -- S Juen Erich, Sägewerk 100, -- S V. Dienstleistungsbetriebe Vorarlberger Illwerke AG 5.000, -- S Schapler Christian, Bäckerei 600, -- S Bäckerei Wilhelmer 200, -- S Bäckerei Greber 200, -- S Schwimmbad Vandans 100, -- S Golfplatz 100, -- S Sparkasse, Zweigstelle Vandans 100, -- S Raiffeisenbank, Zweigst. Vandans 100, -- S Bitschnau Renate, Friseur 100, -- S Neyer Clothilde, Friseur 100, -- S Brodzinski Andreas, Zahntechniker 100, -- S VI. Gewerbliche Pensionen Gästehaus Schneider, 107 S 100, -Pension Valisera, 633 S 100, -- -7- Pension Pension Pension Pension Pension Pension Mansaura, 348 Erna, 203 Platzer, 506 Val Castiel, 133 Neher, 148 Tagwerker, 399 VII. Ferienhäuser 100, -100, -100, -100, -100, -100, -- s s s s s s Ferienhaus Maier Bernhard, 511 100, -Ferienhaus Rudolf Kopetschke 100, -s Ferienhaus Orlainsky, 135 100, -s Ferienhaus Bruno, 68 100, -s Ferienhaus Bitschnau, 130 100, -s Ferienhaus Brenner, 174 100, -Ferienhaus Köb, 149 100, -s Ferienhaus Neher, 123 100, -s Gästehaus Walch, 624 100, -s Ferienhaus Rellshüsli 100, -s Ferienhaus Grabher, 746 100, -Ferienhaus Salonien 100, -s App. Togny Sabine, 768 100, -s App. Schapler Christian, 114 100, -s Ferienhaus Gemsle, 120 100, -s s s s VIII. Verkehr Doppelsesselbahn Vandans Wachter Anton, Mietwagen Kasper Elmar, Mietwagen Haueis, Mietwagen 100, -s 100, -s 100, -100, -s s In sämtlichen Gebühren der Müllabfuhr ist die Mehrwertsteuer von 8% nicht enthalten. 1) Die Wasserverbrauchsgebühren ohne 8 % Mehrwertsteuer wurden wie folgt festgesetzt: 1) Der Preis für den Kubikmeter bezogenes Wasser wird mit 1.60 S festgesetzt. 2) Die Zählermiete beträgt 60, -- S im Jahr. 3) Jene ca. 20 Haushalte, deren Verbrauch noch nicht durch Wassermesser registriert wird, sollen pro Person 75 m3 Jahrespauschale bezahlen. m) Die Wasseranschlußgebühr ohne Mehrwertsteuer für Neu- oder Zubauten bei Hauptwohngebäuden setzt sich wie folgt zusammen: 1) Die Grundgebühr beträgt 4.000, -- S und 2) 14, -- S/m3 u.R. zum Zeitpunkt, der Schlußüberprüfung Für die Anschlußwerber oder mindestens ein Eheteil, die 5 Jahre ununterbrochen in Vandans ihren -8Hauptwohnsitz hatten, ermäßigt sich diese Anschlußgebühr um 50 % als indirekte Wohnbauförderung. 3) Objekte, die nach der Schlußüberprüfung des Neu- oder Zubaues über 1800 m3 u.R. aufweisen, müssen zur Anschlußgebühr Wassererschließungskosten bezahlen. Die Höhe wird von der Gemeindevertretung individuell festgesetzt. n) Die Benützungsgebühr für eine Grabstätte mit 1, -- m Breite, doppelter Beerdigungstiefe für 2 Beerdigungen und 14 Jahren Berechtigungszeit im Sinne der Friedhofsordnung wurde für Einwohner von Vandans mit 1.800, -- S festgesetzt. o) Die Totengräbergebühr für eine Grabstätte wurde bei doppelter Tiefe von 2.40 m mit 1.300, -- S und bei einfacher Tiefe von 1.70 m mit 850, -- S festgesetzt. p) Zur Förderung der Landwirtschaft für ortsansäßige Landwirte wurde folgende Regelung getroffen: 1) Die Gemeinde Vandans übernimmt die Kosten für die künstliche Besamung. 2) Für die Kosten der Stierhaltung kommt die Gemeinde auf. 3) Der Abgang des Viehzuchtvereines aus den monatlichen Milchprobearbeiten wird von der Gemeinde übernommen. q) Die Kindergartengebühr wurde ab 1.9.1982 mit 65, -- S pro Kind und für jedes weitere Kind aus der selben Familie mit 40, -- S festgesetzt. B) Der Voranschlag für das Jahr 198 2 wurde somit, wie aus dem Anhang ersichtlich, festgesetzt. 13) Der vorgelegte Stellenplan für das Jahr 1982 wurde ebenfalls genehmigt. 14) Die Empfehlungen des Personalausschusses vom 16.12.1981 wurden vollinhaltlich genehmigt. Alle Beschlüsse und Empfehlungen - mit Ausnahme vom Punkt 9) der Tagesordnung - erfolgten einstimmig. - Ende der Sitzung um 0.35 Uhr F.d.R.d.A. Der Bürgermeister -9ZUSAMMENFASSUNG DES VORANSCHLAGES 1982 Einnahmen ______________________ ______________________ Erfolgs- VermögensVermögensgebarung gebarung ______________________ ______________________ 236 88 50 967 3.187 4 12 Ausgaben Erfolgsgebarung gebarung 0 Vertretungskörper und allgem. Verwaltung 1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit 2.562 148 2 Unterricht, Erziehung, Sport u. Wissenschaft 533 3 Kunst, Kultur und Kultus 698 4 Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung 1.881 251 5 5 Gesundheit 483 6 Straßen- und Wasserbau, Verkehr 2.500 35 7 Wirtschaftsförderung 1.334 3.110 8 Dienstleistungen 969 15.311 9 Finanzwirtschaft ______________________ ______________________ 787 1.984 1.184 3.557 1.857 18.463 3.122 17.845 4.303 _________________________________________________________________________ _____________________ Einnahmen 18.463 3.122 _________ 21.585 ZUSAMMENSTELLUNG Ausgaben Erfolgsgebarung Vermögensgebarung 17.845 4.303 ________ 22.148 Vortrag Gebarungsabgang Vorvorjahr 1.818 _________ 23.403 Entnahme aus Kassabeständen _________ HAUSHALTSUMSATZ 23.403