19930218_GVE033

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 19:47
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1993-02-18
Erscheinungsdatum 1993-02-18
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Inhalt des Dokuments

-1GEMEINDEAMT VANDANS 18. Februar 1993 Niederschrift aufgenommen am 18. Februar 1993 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 33. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 11. Februar 1993 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter, Vbgm. Franz Egele, GR Wolfgang Violand, GV Manfred Blenke, GR Josef Tschofen, GV Peter Scheider, GV Ernst Schoder, GV Inge Dobler, GV Gerhard Stampfer, GV Florentin Salzgeber, GV Gerlinde Linder, GV Norbert Sartori, GR Gottfried Schapler, GV Peter Schapler, GV Ing. Manfred Vallaster, GV Ernst Stejskal, GV Elmar Kasper sowie die Ersatzleute Karin Ganahl, Leonhard Ammann, Friederike Feurstein und Dipl. Ing. Alois Kegele. Entschuldigt: GV Gerhard Bitschnau, GV Kurt Greber, GV Franz Bitschnau und GV Dr. Gernot Hämmerle Schriftführerin: GemBed. Marion Wachter Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 33. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute sowie den Zuhörer und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Dem Antrag des Vorsitzenden, die Tagesordnung um den Punkt 7. zu erweitern, wird einstimmig stattgegeben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 32. Sitzung vom 28.1.1993 2. Beratung und gegebenenfalls Beschlußfassung zum Antrag der ÖVPFraktion auf Planung sowie Festlegung der weiteren Vorgangsweise bei der Erstellung eines SPAR-Marktes auf dem ehemaligen Bargehr-Grund 3. Neuerliche Beratungen zur Empfehlung der Bezirkshauptmannschaft auf Erlassung einer Lärmschutzverordnung 4. Beratung und gegebenenfalls Beschlußfassung zur Beantragung eines Feststellungsverfahrens bzw. allenfalls einer Rodungsbewilligung für Teilflächen der Gpn. 12/3 und 450/6 sowie Erklärung weiterer Teilflächen aus den Gpn. 12/3 und 450/6 zum Erholungswald 5. Bestellung eines Vertreters in den neugewählten Ausschuß der Güterweggenossenschaft Ganeu 6. Berichte und Anfälliges 7. Ergänzung bzw. Änderung der derzeit gültigen Kanalordnung bzw. Kanalgebührenordnung -2Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 32. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 28. Jänner 1993, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt. Über Antrag von GV Manfred Vallaster soll die Niederschrift einstimmig mit dem wörtlichen Antrag zu Pkt. 12. "Beratung und gegebenenfalls Beschlußfassung zum Antrag der ÖVP-Fraktion auf Planung sowie Festlegung der weiteren Vorgangsweise bei der Erstellung eines SPAR-Marktes auf dem ehemaligen Bargehr-Grund" ergänzt werden. 2. Über Ersuchen des Vorsitzenden ergreift GV Manfred Vallaster das Wort und erläutert den von der ÖVP-Fraktion eingebrachten Antrag. Diesem zufolge habe eine Prüfung des gegenständlichen Objektes einen überraschend guten Allgemeinzustand ergeben. Aus diesem Grunde solle, so die Meinung der Fraktion, geprüft werden, das Wohnhaus Nr. 7 in ein Gesamtverbauungsprojekt einzubinden. Für die Gemeinde ergäbe sich die Möglichkeit, im genannten Objekt insgesamt 3 Wohnungen zu schaffen, wobei diese auch als sogenannte Notwohnungen genutzt werden könnten. Ein weiterer Vorteil bestehe in einer interessanten Architekturlösung. Bgm. Burkhard Wachter, Vbgm. Franz Egele und GR Josef Tschofen, halten diesem Ansinnen entgegen, daß sich das zur Diskussion stehende Objekt im Eigentum der SPAR-Warenhandels-AG befinde und daher erst von der SPARWarenhandels-AG käuflich erworben werden müßte. Darüberhinaus stelle das gegenständliche Objekt lediglich einen gewissen Substanzwert, keinesfalls aber eine Erhaltungswürdigkeit dar. Über ausdrückliches Befragen des Bürgermeisters habe die SPAR-Warenhandels-AG eine Erhaltung des Objektes kategorisch abgelehnt, zumal damit die beabsichtigte Bebauung unvertretbar erschwert würde. Auch habe der Vorsitzende den mit der Planung des Gesamtprojektes beauftragten Architekten mit dieser Überlegung der ÖVP-Fraktion kontaktiert, wobei auch von diesem dieser Gedanken verneint worden sei. Summa sumarum müsse also festgestellt werden, daß dieser Überlegung eine Mehrzahl von Einwänden gegenüberstehe, sodaß deren Realisierung unvertretbar werde. GR Gottfried Schapler und GV Manfred Vallaster bringen sodann zum Ausdruck, daß diese Überlegung durch die zwischenzeitliche Entwicklung als überholt zu betrachten sei, nachdem insbesondere die SPARWarenhandels- AG als Eigentümerin wie auch das planende Unternehmen sich gegen einen Erhalt des Objektes ausgesprochen haben. Außerdem erhalte das gegenständliche Objekt vermutlich an anderer Stelle eine neuerliche Verwendung. 3. Der Bürgermeister informiert, daß er auftragsgemäß alle Gemeinden der Talschaft und darüberhinaus einige Gemeinden des Bezirkes auf das Bestehen einer Lärmschutzverordnung angesprochen habe. Mit Ausnahme der Stadt Bludenz und der Gemeinde Bürs habe er ausschließlich verneinende Antworten erhalten. Zur Information werden die von der Stadt Bludenz und der Gemeinde Bürs erlassenen Verordnungen sodann verlesen und damit den Anwesenden zur Kenntnis gebracht. -3Sprecher der Fraktionen vertreten in der Folge die Auffassung, daß die beste Verordnung wenig Sinn habe, wenn die erforderliche Kontrolle und Exekution nicht möglich sei. Im übrigen stelle eine solche Verordnung eine weitere Einschränkung des persönlichen Freiraumes dar. Letztlich vertritt die Gemeindevertretung daher einstimmig die Auffassung, daß die Erlassung einer Lärmschutzverordnung derzeit nicht vertretbar sei, nachdem die derzeit bekannten Beschwerden auf einige wenige Störenfriede zurückzuführen seien. 4. Anhand der Bürgermeister max. 3 Plätze den Gpn. 12/3 provisorisch erarbeiteten Planunterlagen informiert der über die Möglichkeiten zur Erweiterung der Tennisanlage um bei gleichzeitiger Neuschaffung eines Erholungswaldes auf und 450/6. Nach kurzer Diskussion sprechen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung für die vom Bürgermeister vorgeschlagene Beantragung eines Feststellungsverfahrens bzw. allenfalls einer Rodungsbewilligung für Teilflächen der Gpn. 12/3 und 450/6 zum Zwecke der Erweiterung der Tennisanlage und gleichzeitig die Ausweisung weiterer Teilflächen aus den vorgenannten Grundparzellen zum Erholungswald aus. 5. Der Vorsitzende berichtet in groben Zügen über das Ergebnis der am 7. Februar 1993 stattgefundenen Vollversammlung der Güterweggenossenschaft Ganeu, die Wahl neuer Organe und die Erarbeitung einer neuzeitlichen Wegordnung. Nachdem gemäß § 9 der Satzungen die Gemeinde berechtigt ist, einen Vertreter in den Ausschuß der Güterweggenossenschaft zu entsenden, bringt der Bürgermeister den bisherigen Vertreter, nämlich GV Ernst Schoder, neuerlich für diese Funktion in Vorschlag. Dem gegenständlichen Vorschlag wird sodann einstimmig entsprochen. Die Funktionsperiode des Ausschusses dauert gemäß § 9 der Satzungen 3 Jahre. 6. Der Bürgermeister berichtet, daß - Landesrat Dr. Guntram Lins alle Interessierten über die "Zahlungsbeleg Sparkasse" zu wird daher vom Bürgermeister mit Schreiben vom 8.2.1993 ersucht habe, wahren Fakten in der Angelegenheit informieren. Das gegenständliche Schreiben wunschgemäß zur Verlesung gebracht. - am 4. Februar 1993 im Rahmen der Standessitzung erstmals eine Beratung über den geplanten Talschafts- und Ausgleichsfonds stattgefunden habe. In diesem Zusammenhange habe er sich für eine strikte Trennung des Standes Montafon einerseits und des Forstfonds andererseits ausgesprochen. Gleichzeitig habe er auch unmißverständlich zum Ausdruck gebracht, daß die Forderung nach Ausbezahlung des Wasserzinses an die IIIwerkeBetriebsgemeinden nach wie vor aufrecht erhalten bleibe und daher der gegenständliche Landesbeitrag in den Talschafts- und Ausgleichsfonds nicht zu Lasten des Wasserzinses gehen dürfe. - die Fachmittelschule in Paks/Ungarn schriftlich um die Vermittlung günstiger Schiausrüstungen gebeten habe und er daher beabsichtige, den Bittstellern bestmöglichst zu helfen. Das Ansinnen des Bürgermeisters wird von der Gemeindevertretung einhellig begrüßt. -4Unter Punkt "Allfälliges" ersucht GR Gottfried Schapler um Veranlassung einer seiner Meinung nach dringend notwendigen Dachsanierung beim Bildstock "Gemsle". Der Bürgermeister führt dazu aus, daß eine solche bereits im Herbst dem Bauhof aufgetragen worden sei. Nachdem aber nebst dem Dach auch die Sanierung einiger Putzstellen erforderlich sei, habe man die gegenständlichen Arbeiten in das Frühjahr verlegt. GV Manfred Vallaster regt an, den Ausbau des Fußweges vom Haus Künzle, Innerbach Nr. 70 bis hin zum Wohnhaus Berta Neher, Innerbach 71, in einer der nächsten Sitzungen des Arbeitsausschusses zu beraten. Der Vorsitzende verspricht dazu eine baldmöglichste Erledigung. GV Florentin Salzgeber ersucht letztlich um Anbringung von Handläufen bei den Aufgängen zu den Schutzdämmen des Rellsbaches. Auch hier verspricht der Vorsitzende eine rasche Erledigung. 7. Nachdem der Bürgermeister über die wesentlichsten Inhalte des Informationsschreibens der Vorarlberger Landesregierung vom 19.6.1992 berichtete, genehmigt die Gemeindevertretung kurzerhand die Änderung der in der Sitzung vom 27.2.1992 beschlossenen Kanalordnung und zwar wie folgt: Dem § 10 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt: "Die Bewertungseinheit für die Berechnung des Erschließungsbeitrages beträgt 5 v.H. der in den Einzugsbereich fallenden Grundstücksfläche (m2)." In diesem Sinne wird auch einstimmig die Änderung der mit Beschluß vom 28. Jänner 1993 genehmigten Abgaben und Gebühren-Verordnung beschlossen. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Vorsitzende allen für das Kommen und die aktive Mitarbeit und schließt um 21.10 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit Der Vorsitzende: der Ausfertigung: