20100909_GVE005

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 20:23
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2010-09-09
Erscheinungsdatum 2010-09-09
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Inhalt des Dokuments

GEMEINDEAMT VANDANS Verhandlungsschrift aufgenommen am 09. September 2010 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anlässlich der 5. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 02. September 2010 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wächter als Vorsitzender, Vbgm. Michael Zimmermann, Luzia Klinger, MMag. Eva-Maria Hochhauser, Mag. Christian Egele, Florian Küng, Mag. Klaus Neyer, Wilfried Dönz, Manfred Schapler, Thomas Amann, Ernst Stejskal, Werner Vergut, Peter Scheider, Stefan Jochum, Markus Pfefferkorn, Rupert Platzer, Leo Brugger sowie die Ersatzleute Wolfgang Fussenegger, Martin Burtscher, Manfred Blenke, Marko Schoder, Johann Bleiner, Daniel Ladner und Andreas Gunz. Entschuldigt: Schriftführerin: Josef Maier, DI Alois Kegele, Günter Fritz, Ulrike Bitschnau, Thomas Maier, Martin Tschabrun und Rita Zint. GBed. Eveline Breuß Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 5. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin, den Gemeindekassier Wolfgang Brunold sowie die Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Vor Eingang in die Tagesordnung wird Andreas Gunz gemäß § 37 Gemeindegesetz durch den Bürgermeister angelobt. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 4. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 08. Juli 2010 2. Änderung der Verordnung vom 20. Februar 1997 (Bezeichnung von Verkehrsflächen mit Namen) gemäß § 15 Gemeindegesetz 3. Änderung der Kanalordnung vom 22. Januar 2010 4. Zurücknahme des Beschlusses vom 30. April 2009 betreffend die Umwidmung von Teilflächen aus den Grundstücken Nr. 1520/1 und 1520/2 5. Genehmigung eines Nachtragsvoranschlages für das Jahr 2010 gemäß § 76 Gemeindegesetz 6. Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 3, 0 Millionen Euro zur Abdeckung einer Barvorlage bzw. zweier Kontokorrentdarlehen 7. Michaela Künzle, 6773 Vandans, Sägeweg 2: Entscheidung zum Antrag auf Einräumung eines Geh- und Fahrrechtes über das Grundstück Nr. 2194/5 8. Erlassung eines Bebauungsplanes betreffend die äußere Gestaltung von Gebäuden im Rellstal und im Lünerseegebiet 9. Änderung des am 11. Juli 1996 beschlossenen Teilbebauungsplanes für die Gebiete „Banella", „Grubes", „Ganeu", „Valehr", „Schandang" und „Muleriensch 10. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift Sitzung der Gemeindevertretung vom 08. Juli 2010 über die 4. öffentliche Die Verhandlungsschrift über die 4. Sitzung der Gemeindevertretung vom 08. Juli 2010, welche allen Gemeindevertretern/innen zeitgerecht zugegangen ist, wird unter Berücksichtigung der nachstehenden Ergänzung von den Anwesenden einstimmig genehmigt. Seite 6, 5. Absatz: Werner Vergut gibt zu verstehen, dass er dieser Umwidmung nicht zustimmen könne. Er habe Verständnis für die Einwände von Frau Sieglinde Mostböck und sei im Übrigen auch überzeugt, dass es noch besser geeignete Grundstücke für einen Verkauf gebe. Außerdem habe er die Befürchtung, dass bei einem baldigen Verkauf eine so genannte „Spekulationssteuer" anfalle. So lange das Grundstück nicht parzelliert sei, könne außerdem auch keine verbindliche Aussage hinsichtlich der Baunutzungszahl gemacht werden. Letztlich befürchte er auch große Nachteile bei der künftigen Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Fläche. Die Gemeindevertreter Vbgm. Michael Zimmermann, Wilfried Dönz, Peter Scheider, Wolfgang Fussenegger, Daniel Ladner und Andreas Gunz nehmen an der Abstimmung nicht teil, nachdem diese bei der Sitzung am 08. Juli 2010 nicht anwesend waren. 2. Änderung der Verordnung vom 20. Februar 1997 (Bezeichnung von Verkehrsflächen mit Namen) gemäß § 5 Gemeindegesetz Kurz und bündig erinnert der Bürgermeister an die Sitzung der Gemeindevertretung am 20. Februar 1997. Damals habe die Gemeindevertretung Straßen- und Wegbezeichnungen für das Ortsgebiet von Vandans beschlossen. Die damalige Verordnung habe insgesamt 96 Straßen- und Wegbezeichnungen zum Inhalt gehabt. In diesen 13 Jahren habe sich vieles geändert, auch das Straßen- und Wegenetz der Gemeinde sei erweitert worden. Das damalige Verzeichnis mit den Straßen- und Wegbezeichnungen habe also um 5 Namen ergänzt werden müssen. Im Augenblick stehe wieder eine Namenszuweisung an und zwar für das Grundstück Nr. 1026/4, das insbesondere als Zufahrtsweg zu den Grundstücken Nr. 1026/2, Nr. 1026/5 und Nr. 1026/6 diene. Nachdem vom Bürgermeister die Namen einiger verdienter Persönlichkeiten genannt worden sind, sprechen sich alle Anwesenden dafür aus, die neue Weganlage im Gedenken an den im Jahre 1984 verstorbenen Schulleiter, der auch langjähriger Kirchenchorleiter und Begründer der Trachtengruppe Vandans gewesen sei, als „HubertMeixner-Weg" zu bezeichnen. In der Folge sprechen sich alle Anwesenden für das Erlassen der nachstehenden Verordnung (siehe „Anlage 1") aus, die nun auch jene Straßen- und Wegnamen enthalte, die seit dem Jahre 1997 zugewiesen worden seien. 2/13 5. Sitzung Gemeindevertretung vom 09, September 2010 3. Änderung der Kanalordnung vom 22. Januar 2010 In der Sitzung am 21. Januar 2010, so der Vorsitzende einleitend, habe die Gemeindevertretung eine neue Kanalordnung beschlossen, die dann am 22. Januar 2010 verlautbart worden sei. Leider habe sich bei dieser Verordnung, und zwar im 1. Absatz des § 4, ein Schreibfehler eingeschlichen. Fälschlicherweise sei dort davon die Rede, dass der Rohrdurchmesser der zu erwartenden Abwassermenge entsprechen müsse, mindestens aber 10 cm betragen müsse. Richtigerweise hätte der Rohrdurchmesser 15 cm zu betragen. Er bitte daher um das Erlassen einer Verordnung, mit der dieser Schreibfehler richtig gestellt werde und zwar wie folgt: §4 Abs. 1: Anschlusskanäle sind aus beständigem Material so herzustellen, dass sie dicht sind. Sie sind unterirdisch mit einem Gefälle von mindestens zwei v.H. zu verlegen. Ihr Rohrdurchmesser muss der zu erwartenden Abwassermenge entsprechen, mindestens aber 15 cm betragen. Nach einigen Wortmeldungen grundsätzlicher Natur, sprechen sich alle Anwesenden für das Erlassen einer Verordnung, mit der die Verordnung vom 22. Januar 2010 im § 4, 1. Absatz, geändert wird, aus. 4. Zurücknahme des Beschlusses vom 30. April 2009 betreffend die Umwidmung von Teilflächen aus den Grundstücken Nr. 1520/1 und Nr. 1520/2 Bevor Bürgermeister Burkhard Wächter den gegenständlichen Sachverhalt darlegt, weist er die Damen und Herren der Gemeindevertretung darauf hin, dass sich unter den Zuhörern auch die beiden Antragsteller bzw. deren Sohn Christian befinden. Wenn jemand der Anwesenden unter diesen Umständen eine unbefangene Diskussion und Beratung für nicht möglich halte, bitte er dies kundzutun. Dann müsse er nämlich die Antragsteller und deren Sohn ersuchen, während den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt den Sitzungssaal zu verlassen. Alle Damen und Herren der Gemeindevertretung bringen in der Folge zum Ausdruck, dass sowohl die Antragsteller als auch deren Sohn im Sitzungssaal verbleiben sollen und eine unbefangene Diskussion und Beratung dieses Tagesordnungspunktes trotzdem möglich sei. Der Vorsitzende erinnert sodann, dass von den Eheleuten Karl und Anneliese Peter mit Schreiben vom 26. März 2009, eingelangt am 27. März 2009, die Umwidmung einer zirka 1.000 m2 großen Teilfläche aus den Grundstücken Nr. 1520/1 und Nr. 1520/2, beide GB Vandans, von Baufläche/Betriebsgebiet I in Baufläche/Mischgebiet, in dem auch landwirtschaftliche Objekte errichtet werden dürfen, beantragt worden sei. Nachdem sich der Raumplanungsausschuss in der Sitzung am 23. April 2009 bereits positiv zum vorliegenden Antrag geäußert habe, habe auch die Gemeindevertretung, und zwar in der Sitzung am 30. April 2009, für eine antragsgemäße Erledigung zugestimmt. Die Zustimmung der Gemeindevertretung sei insbesondere damit begründet worden, dass es im dortigen „Betriebsgebiet" fast keine Beschäftigten mehr gebe. Damit die im Wohnhaus „Ladritschweg 10" befindlichen Wohnungen auch an „betriebsfremde" Personen vermietet werden könne, stimme man einer Änderung des Flächenwidmungsplanes, wie von den Antragstellern beantragt, zu. Am 29. März 2010, so nochmals der Vorsitzende, sei der gegenständliche Antrag dann dem Amt der Vorarlberger Landesregierung zur aufsichtsbehördlichen Genehmigung übermittelt worden. Warum der gegenständliche Antrag erst so spät dem Amt der Vorarlberger Landesregierung zur Genehmigung vorgelegt worden sei, könne er heute nicht mehr sagen. Faktum sei, dass sich am 12. August 2010 DI Ulrich Grasmugg, Amtssach- 3/13 5. Sitzung Gemeindevertretung vom 09, September 2010 verständiger für Raumplanung und Baugestaltung, zur Beurteilung eines Bauvorhabens in Vandans aufgehalten habe. Bei dieser Gelegenheit habe er diesen auf den gegenständlichen Antrag der Eheleute Karl und Anneliese Peter und die noch immer fehlende aufsichtsbehördliche Genehmigung angesprochen. DI Grasmugg habe ihn dann wissen lassen, dass der von der Gemeindevertretung am 30. April 2009 gefasste Beschluss zur Änderung des Flächenwidmungsplanes - jedenfalls soweit dieser das Ansuchen der Eheleute Peter vom 26. März 2009 betreffe - zurück genommen werden soll. Seiner Meinung nach habe man sich diesen Beschluss zu wenig überlegt. Er wäre froh gewesen, hätte man mit ihm (DI Grasmugg) Kontakt aufgenommen, bevor ein solcher Beschluss gefasst worden sei. Seiner Meinung nach sei es in raumplanungsrechtlicher Hinsicht unvertretbar, aus diesem bestehenden Betriebsgebiet das Gebäude mit den vielen „Werkswohnungen" herauszunehmen und diese Teilflächen in BML umzuwidmen. Man müsse davon ausgehen, dass in diesen Wohnungen über kurz oder lang „werksfremde" Personen wohnen. Recht bald habe dies negative Auswirkungen auf das restliche Betriebsgebiet. In jedem künftigen Bauverfahren komme diesen Personen nämlich eine Parteistellung zu. Man müsse damit rechnen, dass neue Anlagen, neue Betriebsansiedlungen etc. immer wieder beeinsprucht werden, weil diese zu einer Minderung der Wohnqualität führen könnten. Im Übrigen sei das jetzige Betriebsgebiet neben jenem auf dem „Umschlagplatz" das einzige in Vandans. Er vertrete daher die Auffassung, dass dieses im Ganzen erhalten werden müsse, weil (sinnvollerweise) nur dort eine Betriebsansiedlung stattfinden könne. Es müsse also im Interesse der Gemeinde liegen, dass solche Betriebsgebiete ohne große Beschränkungen bebaut werden können. Auf jeden Fall sei jede Ansiedlung von „betriebs- und werksfremden" Wohnungen im Nahbereich eines solchen Betriebsgebietes ein massiver Nachteil und werte dessen Qualität ab. Auch sei er verwundert, dass von den restlichen Mitbesitzern dieses Betriebsgebietes kein Einwand gegen die beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes geäußert worden sei. Vermutlich sei diesen nicht bewusst gewesen, welche Auswirkungen auf das bestehende Betriebsgebiet damit verbunden seien. Angesichts der vom Amtssachverständigen für Raumplanung und Baugestaltung am 12. August 2010 geäußerten Bedenken, so neuerlich der Bürgermeister, plädiere er dafür, den am 30. April 2009 zu diesem Antrag der Eheleute Peter gefassten Beschluss im Ganzen zurückzunehmen bzw. zur Gänze zu widerrufen. Der Vollständigkeit halber wolle er aber noch darauf verweisen, dass heute um 16.23 Uhr von Rechtsanwalt Dr. Battlogg, Schruns, ein Schreiben eingelangt sei, in dem dieser auf die rechtsfreundliche Vertretung von Herrn Karl Peter hinweise. Außerdem halte Dr. Battlogg im besagten Schreiben fest, dass sein Mandant (Karl Peter) das ehemalige Betriebsgebäude nur im Hinblick auf eine Zusage der Gemeinde, nämlich das ehemalige Betriebsgebäude der derzeitigen Widmung zuzuführen, erworben habe. Ohne eine solche Zusage der Gemeinde im Bezug auf die Flächenwidmungsänderung hätte sein Mandant die Wohnungen von Siegi Bitschnau nicht im Wege der Zwangsversteigerung erworben. Die nunmehr beabsichtigte Umwidmung in Betriebsgebiet stelle für seinen Mandanten einen Schaden dar, da er im Hinblick auf die jetzige Widmung und im Vertrauen darauf Investitionen getätigt habe, die er ansonsten nicht getätigt hätte. Wenn seinem Mandanten von Anfang an gesagt worden wäre, dass die Flächenwidmung nicht auf die derzeit bestehende Flächenwidmung von vormals Betriebsgebiet geändert wird, hätte sein Mandant auch die Liegenschaftsanteile des Siegi Bitschnau nicht gekauft. Wenn es daher zur beabsichtigten Umwidmung komme, begehre sein Mandant für den Fall der Änderung der derzeit bestehenden Widmung schon jetzt eine Abgeltung seiner Schäden. Diese werden der Höhe nach noch detailliert bekannt gegeben und sind seinem Mandanten von der Gemeinde zu ersetzen. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Änderung der Flächenwidmung würden jedenfalls nicht vorliegen. Florian Küng gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass er für ein gemeinsames Gespräch mit den Antragstellern und dem Amtssachverständigen für Raumplanung und Baugestaltung plädiere, bevor dieser am 30. April 2009 gefasste Beschluss der Gemeindevertretung widerrufen werde. Es müsse im Bestreben aller Beteiligten liegen, 4/13 5. Sitzung Gemeindevertretung vom 09. September 2010 eine für alle Seiten vertretbare Lösung zu finden. Wenn es tatsächlich vor dem Kauf dieser Wohnungen eine Zusage der Gemeinde zur Änderung des Flächenwidmungsplanes gegeben habe, könne der von der Gemeindevertretung seinerzeit gefasste Beschluss nicht einfach zurückgenommen werden. Im gemeinsamen Miteinander müsse eine Lösung gefunden werden, dass diese im Eigentum der Eheleute Peter befindlichen Wohnungen auch an „betriebsfremde Personen" vermietet werden können. Auch Bürgermeister Burkhard Wächter gibt in seiner Antwort unmissverständlich zu verstehen, dass es im Interesse aller liegen müsse, eine für die Eheleute Peter vertretbare und akzeptable Lösung zu finden, was die Vermietung dieser besagten Wohnungen betreffe. Diese vielen Wohnungen leer stehen zu lassen, sei der Familie Peter nicht zumutbar. Allerdings wolle er schon klar stellen, dass es seinerseits keine Zusagen gegeben habe, die die von den Antragstellern beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes betreffen. Er könne sich auch nicht vorstellen, dass sonst jemand eine solche Zusage gegeben habe. Dass er sich eine solche Änderung des Flächenwidmungsplanes vorstellen habe können, komme auch im einstimmigen Beschluss der Gemeindevertretung zum Ausdruck. Mit dem heutigen Wissen plädiere er allerdings dafür, die vom Amtssachverständigen am 12. August 2010 geäußerten Bedenken nicht zu negieren. Faktum sei, dass seinerzeit sowohl vom Raumplanungsausschuss als auch von der Gemeindevertretung den aus einer solchen Umwidmung resultierenden Folgen zu wenig Beachtung geschenkt worden sei oder diese überhaupt nicht erkannt worden seien. Tatsache sei ferner, dass es im Gemeindegebiet von Vandans nur zwei solche „Betriebsgebiete" gebe. Diese seien also - jedenfalls aus öffentlicher Sicht - von größter Bedeutung. Nachdem man jetzt vom Amtssachverständigen für Raumplanung und Baugestaltung auf die Nachteile einer solchen Umwidmung aufmerksam gemacht worden sei, müsse reagiert werden, so lange dies noch möglich sei. Mit dem seinerzeit gefassten Beschluss sei noch nichts geschehen - es gebe noch keine aufsichtsbehördliche Zustimmung zu diesem Beschluss und somit noch keine rechtskräftige Genehmigung. Noch könne dieser Beschluss widerrufen werden und alles bleibe, wie dies immer gewesen sei. Die besagten Wohnungen seien von den Eheleuten Peter im Wissen, dass es im dortigen Bereich eine rechtskräftige Flächenwidmung „Betriebsgebiet I" gebe, erworben worden. Diese Widmung sei nach wie vor existent. Es brauche also keine Rückwidmung oder keine sonstige Änderung des Flächenwidmungsplanes - lediglich eine Zurücknahme des am 30. April 2009 gefassten Gemeindevertretungsbeschlusses. Stefan Jochum schließt sich der Wortmeldung von Bgm. Burkhard Wächter an. Eine Umwidmung, wie von den Antragstellern im Nachhinein beantragt, wäre vor dem Kauf dieser Wohnungen interessant gewesen - jedenfalls aus der Sicht des damaligen Masseverwalters. Ohne diese Flächenwidmung „Betriebsgebiet I" wäre ohne Zweifel eine bessere Verwertung dieser Wohnungen möglich gewesen. Dass von den Eheleuten Peter im Nachhinein eine Änderung dieser „einschränkenden" Flächenwidmung beantragt worden sei, sei legitim und nachvollziehbar. Schließlich habe niemand Freude an leeren Wohnungen. Mit dem heutigen Wissen, das die Gemeindevertretung nunmehr habe, bleibe allerdings keine andere Wahl, als diesen seinerzeit gefassten Beschluss zu widerrufen bzw. aufzuheben. Im Übrigen, so Stefan Jochum abschließend, plädiere auch er dafür, im gemeinsamen Miteinander von den Antragstellern, dem Amtssachverständigen und der Gemeindevertretung nach einer sinnvollen Lösung zu suchen, die eine legale Nutzung dieser vielen Wohnungen durch „werksfremde" Personen ermögliche. Bei der heute zu treffenden Entscheidung gelte es aber in erster Linie die Interessen der Gemeinde bzw. die öffentlichen Interessen zu wahren. Diesem Auftrag könne man nur nachkommen, wenn der seinerzeit gefasste Beschluss heute widerrufen werde. MMag. Eva-Maria Hochhauser weist in ihrer Wortmeldung darauf hin, dass es bis dato keine Umwidmung und keine Änderung des Flächenwidmungsplanes gegeben habe. Die Gemeindevertretung habe zwar seinerzeit einen Beschluss gefasst, diesen aber noch nicht vollzogen bzw. sei es bis dato zu keiner Umsetzung gekommen. Es gebe also im punkto Flächenwidmungsplan immer noch den Status quo. Weil lediglich ein von der 5/ 13 5. Sitzung Gemeindevertretung vom 09. September 2010 Gemeindevertretung gefasster Beschluss zurückgenommen werden müsse, müsse nicht von einer Rückwidmung oder einer neuerlichen Änderung des Flächenwidmungsplanes die Rede sein. Weil das Raumplanungsgesetz eine sehr komplexe Materie zum Inhalt habe, bedürfe jeder diesbezügliche Beschluss einer aufsichtsbehördlichen Genehmigung. Wie wichtig dieses Prozedere sei, zeige die gegenwärtige Situation. Nach den von DI Ulrich Grasmugg geäußerten Bedenken, spreche auch sie sich für eine Zurücknahme dieses damaligen Beschlusses der Gemeindevertretung aus. Was in weiterer Folge die sinnvolle Nutzung dieser besagten Wohnungen anlange, müsse - sie könne sich hier den vielen Vorrednern anschließen - nach einer für alle Beteiligten akzeptablen Lösung gesucht werden. Luzia Klinger macht ihrerseits deutlich, dass heute in dieser Causa keine Entscheidung getroffen werden sollte. Wie Florian Küng plädiere auch sie für ein gemeinsames Gespräch mit den Antragstellern und Vertretern der Raumplanungsbehörde. Erst wenn ein solches stattgefunden habe, solle von der Gemeindevertretung eine Entscheidung gefällt werden. Leo Brugger bedauert, dass diese Gemeindevertretung damals einen solchen Beschluss gefasst habe. Dass eine Umwidmung innerhalb eines bestehenden Betriebsgebietes immer sehr problematisch sei, hätte man Bedenken müssen. Es müsse im Interesse aller liegen, möglichst „problemfreie" Betriebsgebiete zu erhalten bzw. zu schaffen. Aus öffentlicher Sicht müsse alles getan werden, die beiden noch bestehenden Betriebsgebiete in ihrem Bestand zu erhalten. Vbgm. Michael Zimmermann plädiert in seiner Wortmeldung dafür, heute den damaligen Beschluss der Gemeindevertretung vom 30. April 2009 zu widerrufen bzw. zurück zu nehmen. Damit gebe es wieder den Status quo. Auch er spreche sich dafür aus, in der Folge Gespräche mit den Antragstellern und dem Amtssachverständigen zu führen und nach einer vertretbaren Lösung zu suchen. Dem Ansinnen, die heute anstehende Entscheidung zu vertagen, könne er nichts abgewinnen. Außer einer zeitlichen Verzögerung sei damit nichts gewonnen. Dieser Auffassung von Vbgm. Michael Zimmermann schließen sich in ihren Wortmeldungen auch Martin Burtscher, Mag. Christian Egele und Marco Schoder vollinhaltlich an. Bürgermeister Burkhard Wächter stellt abschließend fest, dass es de facto 2 Anträge gebe. Florian Küng habe eine Vertagung der Entscheidung beantragt. Er selber habe sich dafür ausgesprochen, heute eine Entscheidung zu treffen und den seinerzeitigen Beschluss der Gemeindevertretung zu widerrufen. Er selber sei der Überzeugung, dass sein eigener Antrag der „weitergehende" sei. Folglich sei über diesen zuerst abzustimmen. Mit 20 : 4 Stimmen (Gegenstimmen: Luzia Klinger, Florian Küng, Hans Bleiner und Daniel Ladner) sprechen sich die Anwesenden für einen Widerruf dieses in der gegenständlichen Causa am 30. April 2009 gefassten Gemeindevertretungsbeschlusses bzw. eine Zurücknahme dieses Beschlusses aus. 5. Genehmigung eines Nachtragsvoranschiaqes für das Jahr 2010 gemäß § 76 Gemeindegesetz Der Bürgermeister erinnert an die im vergangenen Frühjahr erfolgte Prüfung von Teilbereichen der Gebarung durch die Abteilung Gebarungskontrolle im Amt der Vorarlberger Landesregierung. Auf Seite 9 des diesbezüglichen Prüfberichtes werde die Empfehlung geäußert, sowohl die Barvorlage als auch die bestehenden Kontoüberziehungen der Gemeinde und der Gemeinde Immobliengesellschaft mittels einer Darlehensaufnahme abzudecken. Hiefür sei allerdings ein Nachtragsvoranschlag zu erstellen. 6/13 5. Sitzung Gemeindevertretung vom 09. September 2010 Über Ersuchen des Vorsitzenden erläutert sodann Gemeindekassier Wolfgang Brunold den von der Gemeindekassa erarbeiteten Nachtragsvoranschlag für das Jahr 2010, der Mehrausgaben bei Vst.: 1/914000-080000 Beteiligungen - Beiträge an Gemeinde Vandans ImmobilienverwaltungsgmbH & Co.KG € 1.000.000, 00 Abdeckung der Barvorlage € 1.000, 000, 00 Abdeckung des Kredites in lfd. Rechnung € 1.000, 000, 00 und Mehreinnahmen bei Vst.: 2/950000-356000 Aufgenommene Darlehen und Schuldendienst € 3.000.000, 00 vorsieht. Ohne weitere Wortmeldungen stimmen sodann alle Anwesenden der Genehmigung des vorstehenden Nachtragsvoranschlages für das Jahr 2010 zu. 6. Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 3, 0 Millionen Euro zur Abdeckung einer Barvorlage bzw. zweier Kontokorrentdarlehen Wie bereits beim vorangegangenen Tagesordnungspunkt erwähnt, werde man mit dieser gegenständlichen Darlehensaufnahme in Höhe von 3, 0 Millionen die Barvorlage, sowie den Kontokorrentkredit der Gemeinde Vandans bzw. jenen der Gemeinde Vandans Immobilienverwaltungs GmbH & Co.KG abdecken. Die Gemeindekassa habe insgesamt 8 Geld- und Kreditinstitute zur Abgabe eines Angebotes eingeladen - 6 Angebote seien letztlich fristgerecht eingelangt. Alle Angebote seien in der Folge sachlich und rechnerisch geprüft worden. Als Best- und Billigstbieterin stelle sich die BAWAG P.S.K. Bank, Wien, mit einem Aufschlag von 0, 500 % (6-Monats Euribor) und einem Zinssatz von 1, 645 %, dar. Er plädiere deshalb dafür, das besagte Darlehen auf Grundlage des Angebotes vom 05. August 2010 bei der BAWAG P.S.K. Bank aufzunehmen. Bgm. Burkhard Wächter macht in diesem Zusammenhang aufmerksam, dass so genannte „Nachverhandlungen" bei öffentlichen Ausschreibungen unzulässig sind. Dies sei auf eine Anfrage der Gemeinde von der Kontrollabteilung des Amtes der Vorarlberger Landesregierung bestätigt worden. Ohne weitere Wortmeldungen sprechen sich sodann alle Anwesenden für eine Annahme des von der BAWAG P.S.K. Bank vorliegenden Angebotes vom 05. August 2010 aus und genehmigen eine Darlehensaufnahme im Sinne der getätigten Ausschreibung bei diesen. 7. Michaela Künzle, 6773 Vandans, Sägeweg 2: Entscheidung zum Antrag auf Einräumung eines Geh- und Fahrrechtes über das Grundstück Nr. 2194/5 Der Vorsitzende informiert, dass Michaela Künzle Eigentümerin des Grundstückes Nr. 397, GB Vandans, sei bzw. werde. Sie beabsichtige das dort bestehende Wohnhaus, das früher von den Eheleuten Emil und Karla Künzle bewohnt worden sei, abzubrechen und auf dem Grundstück ein neues Eigenheim samt überdachtem Autoabstellplatz zu errichten. Die Gemeinde Vandans sei sowohl Eigentümerin der so genannten „Inner- 7/13 5. Sitzung Gemeindevertretung vom 09. September 2010 bachstraße" als auch des Grundstückes Nr. 2194/5 (Rellsbachdamm). Frau Michaela Künzle ersuche mit Antrag vom 01. September 2010 um Einräumung eines Geh- und Fahrrechtes in Form eines Dienstbarkeitsrechtes, so dass in den neu zu Errichtung kommenden Carport direkt in der Kurve ein- und ausgefahren werden könne. Der gegenständliche Bereich sei sehr übersichtlich. Im Übrigen verlaufe parallel zur Innerbachstraße ein Gehsteig. Seiner Meinung nach, so neuerlich der Bürgermeister, sei die Einräumung eines Gehund Fahrrechtes in Form eines Dienstbarkeitsrechtes -wie von der Antragstellerin beantragt - in jeder Hinsicht vertretbar. Selbst der Verkauf einer kleinen Fläche sei für ihn vorstellbar. In beiden Fällen sollten der Antragstellerin aber einige Bedingungen auferlegt werden wie zum Beispiel: > Übernahme sämtlicher Vermessungs-, Vertrags- und Verbücherungskosten > Kein Pflanzen von sichtbehindernden Bäumen und Sträuchern im Bereich der Zufahrt > Zustimmung zur Ablagerung von Schnee, der aus der Räumung der Innerbachstraße bzw. des dortigen Gehsteiges resultiert > Bezahlung eines angemessenen Dienstbarkeitsentgeltes bzw. Kaufpreises auf Grundlage eines Schätzgutachtens Nach Beantwortung einiger Fragen grundsätzlicher Natur, sprechen sich die Mitglieder der Gemeindevertretung einstimmig für den Verkauf einer kleinen Fläche (rund 10 m2) an die Antragstellerin aus, damit diese eine direkte Zufahrt von der Innerbachstraße zum Baugrundstück hin schaffen könne. Die konkreten Details sollen vom Bürgermeister mit der Antragstellerin ausverhandelt werden. 8. Erlassung eines Bebauungsplanes betreffend von Gebäuden im Rellstal und im Lünerseegebiet die äußere Gestaltung Der Bürgermeister erinnert, dass bereits in der Sitzung am 20. August 2009 von der Gemeindevertretung ein diesbezüglicher Verordnungs-Entwurf beschlossen worden sei, da es für den Ortsteil „Rellstal" bislang noch keinen Bebauungsplan gegeben habe. Der damals beschlossene Entwurf habe beinhaltet, dass alle Gebäude und Nebengebäude in den Ortsteilen „Ganeu/Schandang" und „Rellstal" entweder mit naturbelassenen Holzschindeln oder mit anthrazitfarbenen Aluminiumschindeln (Größe zirka 420 x 240 mm) einzudecken sind. Dieser Verordnungs-Entwurf sei ordnungsgemäß kundgemacht worden. Kurz nach der Auflegung zur allgemeinen Einsicht (24.08. bis 25.09.2009) habe die Bezirkshauptmannschaft Bludenz mit Schreiben vom 29. September 2009 mitgeteilt, dass das Erlassen dieser Verordnung dringend überdacht werden sollte und auch die Vermutung bestehe, dass das diesbezügliche Ermittlungsverfahren Mängel aufweise. Die Gemeindevertretung habe es dann unterlassen, eine Verordnung im Sinne des Entwurfes zu beschließen. In der Folge habe es eine Vielzahl von Besprechungen bei der Bezirkshauptmannschaft, im Landhaus, mit Vertretern des Heimatschutzvereines und mit Alpvertretern gegeben. In diesen vielen Gesprächen sei es letztlich auch gelungen, „Geldgeber" zu finden, die bis auf Weiteres bereit wären, die Mehrkosten von einem Aluminiumdach zu einem Holzschindeldach zu subventionieren. Der Alpe Fahren Ziersch könne also sofort zugesagt werden, dass es für die Eindeckung ihrer drei Alpgebäude eine Subventionierung dieser Mehrkosten gebe. Weil es solche Förderzusagen aber auch für andere Objekte im Rellstal bzw. Lünerseegebiet gebe, plädiere auch er in Anlehnung an die Stellungnahme des Heimatschutzvereines vom 05. Mai 2010 für das Erlassen einer neuen Verordnung für das Gebiet „Rellstal" und „Lünersee" wie folgt: Entwurf eines Bebauungsplanes für das Gebiet "Rellstal" und „Lünersee" 8/13 5. Sitzung Gemeindevertretung vom 09. September 2010 Kundmachung Die Gemeindevertretung Vandans hat in ihrer Sitzung am 09. September 2010 unter anderem den Entwurf eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Rellstal" und „Lünersee" beschlossen. Im gegenständlichen Bebauungsplan wird festgelegt, dass bei der Errichtung oder wesentlichen Änderung von Alp- oder anderen landwirtschaftlichen Gebäuden, von Gebäuden mit Wohn- und sonstigen Aufenthaltsräumen und von Nebengebäuden nur Sattel- und Pultdächer mit Dachneigungen von mindestens 20 Grad zulässig und solche Dächer mit Holzschindeln (Fichte oder Lärche) einzudecken sind. Gemäß § 29 Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes wird der von der Gemeindevertretung beschlossene Entwurf eines Bebauungsplanes einen Monat, das ist vom 10. September 2010 bis zum 15. Oktober 2010, im Gemeindeamt, Vorzimmer des Bürgermeisters, zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeiten kann während der Auflagefrist jeder Gemeindebürger oder Eigentümer von Grundstücken, auf die sich der Bebauungsplan bezieht, zum Entwurf schriftlich oder mündlich Änderungsvorschläge erstatten. Manfred Schapler spricht sich in der Folge gegen das Erlassen dieser VerordnungsEntwurfes aus. Die im letzten Jahr beschlossene Entwurf habe den Eigentümern der vielen Objekte im Rellstal bzw. im Lünerseegebiet offen gelassen, sämtliche Objekte entweder mit Holzschindeln oder mit anthrazitfarbenen Aluminiumschindeln einzudecken. Mit der nun geplanten Verordnung gebe es diesen Freiraum der Materialwahl nicht mehr. Seiner Meinung nach trage auch eine Kombination aus Schindeldächern und anthrazitfarbenen Aluminiumdächern zu einem intakten Orts- und Landschaftsbild bei. Außerdem bezweifle er, dass es mittel- und langfristig gelinge, derartige Förderbeiträge zu erhalten. Wenn es diese nämlich nicht mehr gebe, könne man keinem Gebäudeeigentümer zumuten, sein oder seine Objekte mit sehr teueren Holzschindeln einzudecken. Er plädiere also dafür, eine Verordnung zu erlassen, die dem Gebäudeeigentümer eine Wahlfreiheit lasse. Manfred Blenke gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass er im Rellstal und im Lünerseegebiet einer einheitlichen Dacheindeckung, nämlich nur mit Holzschindeln, den Vorzug geben würde. Sowohl das Rellstal als auch das Lünerseegebiet stelle ein landschaftliches Juwel dar. In gestalterischer Hinsicht müsse er der ausschließlichen Verwendung von Holzschindeln das Wort reden. Auch Leo Brugger schließt sich seinem Vorredner an. Besonders im Bundesland Tirol sei auffallend, dass es wieder sehr viele Objekte mit einer Holzschindeleindeckung gebe. Dies geschehe vermutlich deshalb, weil ein Holzschindeldach auch bedeutendes Kulturgut darstelle. Wenn es eine realistische Möglichkeit gebe, dies mittel- und langfristig auch wieder im Rellstal bzw. im Lünerseegebiet zu schaffen, könne er alle diesbezüglichen Bemühungen nur unterstützen. Das Erlassen eines diesbezüglich klaren Bebauungsplanes stelle für ihn eine unbedingte Voraussetzung dar. Vbgm. Michael Zimmermann bringt zum Ausdruck, dass er im letzten Jahr auch dieser Kompromisslösung zugestimmt habe. Jetzt gebe es aber eine neue Situation und die Zusage, dass allfällige Mehrkosten von einem Aluminiumdach zu einem Holzschindeldach subventioniert werden. Unter diesem Aspekt komme für ihn eine 9/13 5. Sitzung Gemeindevertretung vom 09. September 2010 Kompromisslösung nicht mehr in Frage. Er spreche sich klar für einen Bebauungsplan aus, der keine Alternativen zulasse. Holzschindeldächer seien schließlich Spiegelbilder einer alpinen Kulturlandschaft. Bei der Holzschindeleindeckung handle es sich um eine sehr alte Technik mit einem natürlich und ökologisch produzierten Baustoff. Werner Vergut plädiert dafür, schon alleine aus touristischer Sicht der ausschließlichen Dacheindeckung mit Holzschindeln das Wort zu reden. Schließlich dürfe man auch nicht außer Acht lassen, dass das Rellstal und das Lünerseegebiet als besonders geschützte Landschaftsteile zu sehen seien. Wenn es mittel- und langfristig gelinge, in diesen Gebieten eine einheitliche „Dachlandschaft" zu erreichen, könne man dies nur unterstützen. Eigentlich müsste jeder Gebäudeeigentümer von sich aus mehr Engagement an den Tag legen, um dieses Ziel zu erreichen. Das Rellstal und das Lünerseegebiet stelle nicht irgend ein Gebiet, sondern ein Naturparadies dar. Thomas Amann verweist auf die verschiedenen Dacheindeckungen und Baumaßnahmen im Garneratal. Die Situation dort sei ein Negativbeispiel der Extraklasse. Das Holzschindeldach sei von hoher landschaftlicher Bedeutung. Es vernetze das betreffende Objekt in beeindruckender Art und Weise mit der umgebenden Berglandschaft. Er werde daher alle Bemühungen, im Rellstal und im Lünerseegebiet wieder eine einheitliche „Dachlandschaft" zu bekommen, voll und ganz unterstützen. Er sei überzeugt davon, dass unsere Nachkommen für diese Bemühungen einmal dankbar sein werden. Mag. Klaus Neyer erinnert, dass im letzten Jahr einer Kompromisslösung nur deshalb zugestimmt worden sei, weil es keine verbindlichen Förderzusagen gegeben habe. Jetzt gebe es solche - jedenfalls bis auf Weiteres. Die Gunst der Stunde müsse jetzt genützt werden. Dem Ziel nach einer einheitlichen Dachlandschaft im Rellstal bzw. im Lünerseegebiet könne man nur näher kommen, wenn es einen sehr restriktiven Bebauungsplan gebe. Es sei gut und wichtig, wenn ein solcher heute im Entwurf beschlossen werde. Abschließend gibt der Vorsitzende zu verstehen, dass eine einheitliche Dachlandschaft nicht von heute auf morgen umzusetzen sei. Vermutlich werde es Jahre dauern, bis es eine solche geben werde. Wichtig sei, jetzt die richtigen Schritte zu setzen und das gemeinsame Ziel klar zu definieren. Wie bereits erwähnt worden sei, sei das Rellstal und das Lünerseegebiet im wahrsten Sinne des Wortes eine Besonderheit, das außerordentliche Maßnahmen rechtfertige. Er bitte daher alle Anwesenden, diesem heute zu beschließenden Verordnungsentwurf zuzustimmen. Mit 23 : 1 (Gegenstimme: Manfred Schapler) stimmen sodann die Anwesenden dem vorliegenden Entwurf eines Bebauungsplanes, wie im Anhang als „Anlage 2" ersichtlich, zu. 9. Änderung des am 11. Juli 1996 beschlossenen Teilbebauungsplanes für die Gebiete „Banella", „Grubes", „Ganeu", „Valehr", „Schandang" und „Muleriensch" Einleitend erinnert der Bürgermeister, dass im Zusammenhang mit einer „Generalbereinigung" die Gemeindevertretung in der Sitzung am 11. Juli 1996 einen Teilbebauungsplan für die Gebiete „Banella", „Grubes", „Ganeu", „Valehr", „Schandang" und „Muleriensch" beschlossen habe. Das Amt der Vorarlberger Landesregierung habe mit Beschluss vom 08. Oktober 1996 diesen Teilbebauungsplan genehmigt. Im Wesentlichen habe dieser Teilbebauungsplan Festlegungen im Bereich der Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bebauung insgesamt, sonstige Bedingungen und Auflagen sowie ergänzende Regelungen (wie z.B. Erschließung, Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Beseitigung von Niederschlagswässern und Abfallentsorgung) enthalten. Mit diesem Teilbebauungsplan habe man jetzt 14 Jahre Erfahrung sammeln können. 10/13 5. Sitzung Gemeindevertretung vom 09. September 2010 Vieles habe sich in dieser Zeit verändert. Heute erkenne man, dass es notwendig sei, diesen in einigen Punkten abzuändern bzw. zu ergänzen. So gebe es Veranlassung, > beim Maß der bebauten Fläche (50 m2) eine allfällige Wärmedämmung (egal ob innen oder außen angebracht) unberücksichtigt zu lassen. Aus Energiespargründen sehen sich immer mehr Eigentümer der vielen Ferienhäuser veranlasst, Dämmfassaden anzubringen; > die Traufenhöhe (nicht wie bisher die Firsthöhe) mit maximal 4, 70 m festzulegen, zumal die OIB - Richtlinien bei Wohnräumen eine Mindestraumhöhe von 2, 30 m vorsehen; > als Dacheindeckungsmaterial ausschließlich Holzschindeln bzw. als Alternative dazu anthrazitfarbene Aluminiumschindeln zuzulassen. Aber auch sonst, so neuerlich der Vorsitzende, seien noch einige Änderungen notwendig. Der bisherige Punkt 3.4 soll zur Gänze gestrichen werden, ebenso der Punkt 6.1. Auch sollten bei den Punkten 4. und 5. die letzten Sätze gestrichen werden. Das Prozedere, so abschließend der Bürgermeister, sei das gleiche wie beim vorangegangenen Bebauungsplan für das Rellstal und das Lünerseegebiet. Die Gemeindevertretung habe heute den Entwurf eines Bebauungsplanes zu beschließen. Dieser werde dann über einen Monat hinweg zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Während den für den Parteienverkehr bestimmten Zeiten könne jeder Gemeindebürger oder Eigentümer von Grundstücken, auf die sich der gegenständliche Bebauungsplan bezieht, zum Entwurf schriftlich oder mündlich Änderungsvorschläge erstatten. Nach Ablauf dieser Auflagefrist habe die Gemeindevertretung dann - verständlicherweise unter Berücksichtigung allfälliger Änderungsvorschläge - den endgültigen Bebaungsplan zu beschließen und dem Amt der Vorarlberger Landesregierung zur aufsichtsbehördlichen Genehmigung vorzulegen. Ernst Stejskal regt in seiner Wortmeldung an, auch hier als Dacheindeckungsmaterial nur Holzschindeln zuzulassen. Wer sich ein Ferienhaus leisten könne, müsse auch das Geld für eine Dacheindeckung mit Holzschindeln aufbringen können. Das Gebiet Ganeu stelle - ähnlich wie das Rellstal - ein klassisches Naherholungsgebiet dar. Das dortige Erscheinungsbild könne der Gemeinde daher nicht Einerlei sein. Bgm. Burkhard Wächter hält dagegen, dass es für das Gebiet „Ganeu/Schandang" keinen Schutzstatus wie für das Rellstal bzw. das Lünerseegebiet gebe. Auch die örtlichen Gegebenheiten seien nicht mit jenen im Rellstal vergleichbar. Er halte es nicht für sinnvoll, bei der Wahl der Dacheindeckungsmaterialien gleich restriktiv vorzugehen. Manfred Blenke begrüßt in seiner Wortmeldung das Neuerlassen eines Bebauungsplanes und in diesem Zusammenhang die Berücksichtigung einiger Änderungen zum Bebauungsplan aus dem Jahre 1996. Er plädiere allerdings dafür, in diesen neuen Bebauungsplan auch regulierende Bestimmungen hinsichtlich der Anbringung von Solarund Photovoltaikanlagen aufzunehmen. Es gebe auch im Gebiet Ganeu schon einige „Wildwüchse", denen man Einhalt gebieten müsse. Vbgm. Michael Zimmermann bekräftigt das Ansinnen von Manfred Blenke. Seiner Meinung nach sollte es im neuen Bebauungsplan auch noch klare Bestimmungen hinsichtlich der Anbringung von Parabolspiegeln und anderer Antennen geben. Und die bereits geltende Bestimmung, nämlich dass keine Markisen angebracht werden dürfen, sollte mehr kontrolliert werden. Der Bürgermeister bedankt sich für diese beiden zuletzt geäußerten Anregungen und spricht sich dafür aus, eine diesbezügliche Regelung jedenfalls in den neuen Bebauungsplan aufzunehmen. Wichtig sei, dass dieser neue Bebauungsplan alles Wesentliche enthalte und die einzelnen Bestimmungen unmissverständlich formuliert 11 / 1 3 5. Sitzung Gemeindevertretung vom 09. September 2010 seien. Nachdem vom Bürgermeister nochmals eine Vielzahl von Bestimmungen des neuen Bebauungsplanes im Detail erläutert worden sind, sprechen sich alle Damen und Herren der Gemeindevertretung für das Erlassen eines neuen Bebauungsplanes aus und genehmigen den im Anhang („Anlage 3") ersichtlichen Entwurf eines Bebauungsplanes. 10. Berichte und Allfälliges Der Bürgermeister berichtet, dass > am Freitag, dem 03. September 2010, Christoph Schapler zum neuen Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr gewählt worden ist. Von 39 Stimmberechtigten habe es von 36 Wehrmännern Zustimmung gegeben. Zwischen dem neuen Feuerwehr-Ausschuss und dem Gemeindevorstand gebe es bereits am Dienstag, dem 14. September 2010, 18.00 Uhr, ein erstes informelles Gespräch. > am Sonntag, dem 19. September 2010, die neue Holzbrücke in der Parzelle „Lende" und auch das neue Einsatzfahrzeug der Bergrettung die kirchliche Segnung erhalte. Mit einem kleinen „Brückenfest" wolle man diese beiden Anlässe feiern. Für die Bewirtung zeichne in dankenswerterweise die Bergrettung Vandans verantwortlich. Schon heute lade er alle Anwesenden zum Kommen und Mitfeiern ein. > die bisherige Leiterin der Volksschule Vandans, Frau Christine Netzer, in den beruflichen Ruhestand getreten sei. Zur vorläufigen Nachfolgerin sei Frau Evelyn Stoiser aus Vandans bestellt worden. Die Volksschule Vandans starte das Schuljahr 2010/2011 mit insgesamt 7 Klassen und 104 Schülerinnen und Schülern. Die neue Leiterin der Volksschule habe auch eine Unterrichtsverpflichtung und zwar im Ausmaß von 12 Wochenstunden. Unter Punkt „Allfälliges" ergeben sich folgende Wortmeldungen: Leo Brugger: Der seinerzeit entlang der St. Antonerstraße errichtete Begrenzungszaun steht noch immer. Zum Schrecken vieler sind jetzt auch noch große Steine, und zwar unverzüglich nach der Brücke, platziert worden, die ein Ausweichen in die angrenzenden Grundstücke unmöglich machen. Auch stellen diese meiner Meinung nach eine große Gefahr dar. Mich würde daher interessieren, ob es in dieser Angelegenheit etwas Neues zu berichten gibt. Antwort des Bürgermeisters: Leider kann ich in diesem Zusammenhang über keine Neuigkeiten informieren. Trotz intensivem Bemühen gibt es von der Gemeinde St. Anton keine Informationen, wie der Stand der Dinge ist. Thomas Amann: Hat es über den Sommer weitere Gespräche hinsichtlich der Bestellung eines Gemeindearzt gegeben und kann in diesem Zusammenhang schon Neues berichtet werden? Antwort des Bürgermeisters: Über den Sommer hinweg war es sehr schwierig, konstruktive Gespräche in diesem Zusammenhang zu führen. Immer wieder ist mir aber ans Herz gelegt worden, nochmals mit Dr. Werner Bartl ein diesbezügliches Gespräch zu führen. Wenn das der erklärte Willen der heute Anwesenden ist, werde ich das gerne tun. Vbgm. Michael Zimmermann: Das Sammeln personenbezogener Daten für Google Street View ist auch in Österreich ständige Praxis. So werden ganze Straßenzüge fotografiert, die dann in Street View in einer 3-D-Ansicht im Internet abrufbar sind. Gibt 12/13 5. Sitzung Gemeindevertretung vom 09. September 2010 es seitens des Vorarlberger Gemeindeverbandes schon irgend welche Initiativen, wie diesem Tun, das sehr hinterfragungswürdig ist, Einhalt zu gebieten? Antwort des Bürgermeisters: Ob es vom Vorarlberger Gemeindeverband gegen dieses Sammeln von personenbezogenen Daten schon irgend welche Initiativen gibt, ist mir nicht bekannt. Ich werde mich diesbezüglich sofort informieren. Wenn meine Informationen aber stimmen, hat die Datenschutzkommission die weitere Erfassung von Straßenzügen durch Googles Street-View-Autos gestoppt. Es soll ein Prüfverfahren eingeleitet worden sein, in dessen Rahmen die Erfassung von WLAN-Daten durch Google geklärt werden soll. Werner Vergut: Mit sehr großem Aufwand ist vom Stand Montafon die Forststraße Ganeu - Schattwald saniert worden. Ich könnte mir vorstellen, dass große Teile der Bevölkerung Interesse an diesbezüglichen Informationen hätten. Ist vorstellbar, dass über dieses Projekt in einer der nächsten Ausgaben der „Amtlichen Mitteilungen" ausführlich berichtet wird? Antwort des Bürgermeisters: Ja, das ist vorstellbar. Die gegenständlichen Bauarbeiten konnten zwischenzeitlich mehr oder weniger abgeschlossen werden. Die Weganlage wurde in einer wirklich beeindruckenden Art und Weise instand gesetzt. Ich werde dafür sorgen, dass es in der nächsten Ausgabe der „Amtlichen Mitteilungen" entsprechende Informationen für die Bevölkerung gibt. Die Forststraße Ganeu - Schattwald ist jetzt wieder mit Lastkraftwagen befahrbar. Einer forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung des „Schattwaldes" steht ab sofort nichts mehr im Wege. Manfred Blenke: Wenn ich mich richtig erinnere, sind vor einigen Jahren die Schallöffnungen im Kirchenturm gedämmt worden, um unmittelbare Anrainer vor Lärmstörungen, insbesondere während der Nachtstunden, zu schützen. Diese Dämmmaßnahmen haben dazu geführt, dass im Ortsteil Glavadiel das Läuten der Kirchenglocken kaum mehr hörbar ist. Nachdem das Glockenschlagen während den Nachtstunden ohnehin abgestellt worden ist, könnte meiner Meinung nach auch die seinerzeit angebrachte Lärmdämmung bei den Schallöffnungen wieder beseitigt werden. Kann die Pfarre auf diesen Umstand angesprochen werden? Antwort des Bürgermeisters: Ob es diese lärmdämmenden Maßnahmen (aus dem Jahre 1994) bei den beiden Schallöffnungen noch immer gibt, kann ich nicht sagen. Wenn es aber ein Anliegen ist, werde ich die Verantwortlichen der Pfarre gerne in Kenntnis setzen, dass im Ortsteil „Glavadiel" das Läuten der Kirchenglocken kaum mehr hörbar ist. MMag. Eva-Maria Hochhäuser: Am 09. Oktober 2010 gastiert Stefan Vögel und Georg Nussbaumer mit dem Kabarett „Blindflug" in der Rätikonhalle. In Vertretung von Ulrike Bitschnau und im Namen des Kulturausschusses der Gemeinde Vandans lade ich schon heute alle Anwesenden zum Besuch dieser Veranstaltung ein. Der Kulturausschuss würde sich freuen, wenn an diesem Abend viele Damen und Herren der Gemeindevertretung in der Rätikonhalle begrüßt werden könnten. Nachdem keine Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Bürgermeister allen für ihr Kommen sowie die sachliche und konstruktive Mitarbeit und schließt um 22.20 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit JrtigungK Eveline Breuß 13/13 5. Sitzung Gemeindevertretung vom 09 September 2010 Anlage 1 Verordnung der Gemeindevertretung von Vandans betreffend die Bezeichnung von Verkehrsflächen im Gemeindegebiet mit Namen Auf Grund des Gemeindevertretungsbeschlusses vom 09. September 2010, Tagesordnungspunkt 2., werden die Verkehrsflächen im Gemeindegebiet von Vandans gemäß § 15 Abs. 3 und 4 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 des Vorarlberger Gemeindegesetzes, LGBI. Nr. 40/1985, mit Namen bezeichnet. Die nachstehenden Verkehrsflächen im Gemeindegebiet von Vandans werden gemäß dem beigeschlossenen Ortsplan mit Namen bezeichnet. Agath Agathweg Forchaweg Obere Venserstraße Almustrik Almustrikstraße Dorfstraße Grannaweg Josef-Henrich-Straße Köpfleweg Rellstalstraße Sponnaweg Außervens Dradabankweg Garnasweg Gluandistraße Obere Venserstraße Radolweg Schnapfaweg Untere Venserstraße Balzer Balzerstraße Garsillaweg Hubertusweg Köpfleweg Rätikonstraße Rellstalstraße Schmittagasse Daleu Almastraße Daleustraße Ferd.-Schoder-Straße Johann-Cornet-Straße Obere Venserstraße Untere Bündtastraße Valkastielstraße Diel Bühelweg Balzerstraße Dielgässle Dielstraße Gaualangaweg Hubert-Meixner-Weg Planatschweg Rätikonstraße Dorf Am Heitersheimerplatz Bahnhofstraße Dorfstraße Franz-Bitschnau-Weg Anton-Bitschnau-Straße llluferweg Innerer Dammweg Neue Heimat Rätikonstraße Rellstalstraße Schwimmbadstraße Sportplatzweg Zwischenbachstraße Fadergall Fadergallweg Garfreschaweg Gandengla Gandenglaweg Rosaweg Sponnaweg Glavadiel Glavadielstraße Scheibenkopfstraße Glusavina Bleischweg Chr.-Schapler-Gasse Glusavinastraße H.-Hueter-Weg Krajweg Obere Venserstraße Untere Venserstraße Innerbach Fornaweg Grannaweg Innerbachstraße Ldm.-Battlogg-Weg Planggaweg Rodunder Straße Sägeweg Seilbahnstraße Spatlaweg Vanossaweg Innervens Adolf-Rhomberg-Weg Anna-Plangg-Weg Anton-Fleisch-Weg Daunerstraße Douglassweg Feschaweg Gluandistraße Glusavinastraße H.-Barbisch-Weg J.-Zurkirchen-Weg Martin-Thumher-Weg Matlallweg Muttweg Obere Venserstraße Scheibenkopfstraße Schnapfaweg Untere Venserstraße Valkastielstraße Wiesenweg Oberbündta Matlallweg Obere Bündtastraße Valkastielstraße Rodund A.-Ammann-Straße llluferweg Riederstraße Rodunder Straße Scheibenkopf Rütiweg Scheibenkopfstraße Steinwandweg Unterbündta Allmeinweg Äußerer Dammweg Büntliweg Dorfstraße Gafallweg Mühleweg Mustergielweg Obere Venserstraße Untere Venserstraße Valkastielstraße Zimbaweg Untervens Auweg Davennaweg Dorfstraße Haldaweg llluferweg Ladritschweg Reeweg Saulaweg Spiegelweg St. Antoner Straße Strolzweg Untere Venserstraße Zwischenbach Anton-Bitschnau-Straße Balzerstraße Gafaduraweg Gemsleweg Innerer Dammweg Mangaweg Mansauraweg Messweg Rätikonstraße Rellstalstraße Zerneuweg Zwischenbachstraße II. Alle bewohnbaren Gebäude sind mit einer Nummer zu bezeichnen. Am Gebäude oder an der Grundstückseinfriedung ist in einheitlicher Form eine Tafel mit dieser Nummer, allenfalls in Verbindung mit der Bezeichnung gemäß § 15 Abs. 3 Gemeindegesetz, gut sichtbar anzubringen. III. Jeder Gebäudeeigentümer hat ohne Entgelt zu dulden, dass an seinem Gebäude oder Grundstück (Grundstückseinfriedung) eine Tafel mit einer Bezeichnung gemäß § 15 Abs. 3 und 4 Gemeindegesetz angebracht wird. IV. Die durch die Anfertigung und Anbringung der Tafel gemäß § 15 Abs. 4 Gemeindegesetz bedingten Kosten sind vom Gebäudeeigentümer zu tragen. V. Die Verordnung vom 28. Februar 1997 tritt hiermit außer Kraft. Diese Verordnung tritt am 11. September 2010 in Kraft. Der Bürgermeister (Wächter) "Anlage 2 ZI. 031-3/2010 Vandans, am 10. September 2010 Entwurf eines Bebauungsplanes für das Gebiet "Rellstal" und „Lünersee" Kundmachung Die Gemeindevertretung Vandans hat in ihrer Sitzung am 09. September 2010 unter anderem den Entwurf eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Rellstal" und „Lünersee" beschlossen. Im gegenständlichen Bebauungsplan wird festgelegt, dass bei der Errichtung oder wesentlichen Änderung von Alp- oder anderen landwirtschaftlichen Gebäuden, von Gebäuden mit Wohn- und sonstigen Aufenthaltsräumen und von Nebengebäuden nur Sattelund Pultdächer mit Dachneigungen von mindestens 20 Grad zulässig und solche Dächer mit Holzschindeln (Fichte oder Lärche) einzudecken sind. Gemäß § 29 Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes wird der von der Gemeindevertretung beschlossene Entwurf eines Bebauungsplanes einen Monat, das ist vom 10. September 2010 bis zum 15. Oktober 2010, im Gemeindeamt, Vorzimmer des Bürgermeisters, zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeiten kann während der Auflagefrist jeder Gemeindebürger oder Eigentümer von Grundstücken, auf die sich der Bebauungsplan bezieht, zum Entwurf schriftlich oder mündlich Änderungsvorschläge erstatten. Der Bürgermeister Wächter Anlage 3" ZI. 031-3/2010 Vandans, am 10. September 2010 Entwurf eines Bebauungsplanes für die Gebiete „Banella", „Grubes", „Ganeu", „Valehr", „Schandang" und „Muleriensch" Kundmachung Die Gemeindevertretung Vandans hat in ihrer Sitzung am 09. September 2010 unter anderem den Entwurf eines Bebauungsplanes für die Gebiete „Banella", „Grubes", „Ganeu", „Valehr", „Schandang" und „Muleriensch" beschlossen. Im gegenständlichen Bebauungsplan werden unter anderem Festlegungen was die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bebauung, die Errichtung von Straßen und Wegen, die Trinkwasserversorgung, die Abwasserbeseitigung, die Beseitigung von Niederschlagswässem und die Abfallentsorgung sowie sonstige Bedingungen und Auflagen getroffen. Gemäß § 29 Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes wird der von der Gemeindevertretung beschlossene Entwurf eines Bebauungsplanes einen Monat, das ist vom 10. September 2010 bis zum 15. Oktober 2010, im Gemeindeamt, Vorzimmer des Bürgermeisters, zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeiten kann während der Auflagefrist jeder Gemeindebürger oder Eigentümer von Grundstücken, auf die sich der Bebauungsplan bezieht, zum Entwurf schriftlich oder mündlich Änderungsvorschläge erstatten. Der Bürgermeister Wächter