19991216_GVE050

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 20:27
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1999-12-16
Erscheinungsdatum 1999-12-16
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Inhalt des Dokuments

-1Gemeindeamt Vandans 16. Dezember 1999 Niederschrift aufgenommen am 16. Dezember 1999 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anlässlich der 50. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 10. Dezember 1999 nehmen an der auf heute, 19.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Peter Scheider, Manfred Blenke, Michael Zimmermann, Karin Ganahl, Günter Fritz, Stefan Jochum, Norbert Sartori, Florentin Salzgeber, Eveline Breuss, Gerhard Stampfer, Rupert Platzer, Leo Brugger, Dipl. Ing. Alois Kegele, Josef Maier, Alois Neher, Gottfried Schapler, Wilhelm Pummer, Wolfgang Fussenegger sowie die Ersatzleute Leonhard Ammann und Roman Zimmermann. Entschuldigt: Siegfried Bitschnau, Reinhard Rützler Schriftführer: Gem.Sekr. Roland Angeli Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 19.00 Uhr die 50. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute sowie den Schriftführer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Dem Antrag des Vorsitzenden, die Tagesordnung um den Punkt 10. zu erweitern, wird einstimmig zugestimmt. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 49. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 18. November 1999 2. Entscheidung zum Ansuchen der Eheleute Dietmar und Veronika Stemer, Vandans, Franz-Bitschnau-Weg 1, um Genehmigung zum Anschluss an die Ortswasserversorgung 3. Entscheidung zum Antrag der Eheleute Dietmar und Veronika Stemer, Vandans, Franz-Bitschnau-Weg 1, um Einräumung eines Geh- und Fahrrechtes über das gemeindeeigene Grundstück Nr. 2181/2 4. Entscheidung zu den Empfehlungen des Raumplanungsausschusses vom 9. Dezember 1999 5. Entscheidung zum Ansuchen der Ortsfeuerwehr Gantschier um Gewährung eines Unterstützungsbeitrages zur Anschaffung eines Tanklöschfahrzeuges 6. Entscheidung zum Ansuchen von Martin Sebastiani, D-88662 Überlingen, Owinger Straße 1, um Gewährung eines Kostenbeitrages zur beabsichtigten Eindeckung des Wohnhauses „Untere Venserstraße 63" mit Holzschindeln 7. Genehmigung einer Verordnung über den Einzugsbereich der Sammelkanäle der Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Vandans 8. Beratungen zum Antrag der Freiheitlichen Gemeindevertretungsfraktion betreffend die Sanierung des Schwimmbades Vandans -2- 9. Berichte und Allfälliges 10. Genehmigung einer Verordnung über die Verwendung des Getränkesteueraufkommens Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 49. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 18. November 1999, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird in der vorliegenden Abfassung einstimmig genehmigt. 2. In aller Kürze erläutert der Vorsitzende das Ansuchen der Antragsteller und erörtert die Situation der Wasserversorgungsanlage im gegenständlichen Bereich. Ohne Debattenbeiträge stimmen daraufhin alle Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig einem Anschluss an die Ortswasserversorgung der Gemeinde Vandans zu, wobei diese Zustimmung ausdrücklich unter den Bedingungen der derzeit geltenden Wasserleitungs- und Gebührenordnung erfolgt. 3. Mit Antrag vom 2. Dezember 1999 ersuchen die Eigentümer des Gst.Nr. 73/8, Dietmar und Veronika Stemer, um Einräumung eines Geh- und Fahrrechtes über das gemeindeeigene Grundstück Nr. 2181/2. Anhand der eingereichten Planunterlagen erläutert der Bürgermeister daraufhin das Begehren der Antragsteller im Detail. Dietmar und Veronika Stemer seien derzeit außerbücherliche Eigentümer des Gst.Nr. 73/8. Auf diesem sei im kommenden Frühjahr die Errichtung eines Eigenheimes beabsichtigt. Nordwestseitig dieser Liegenschaft befinde sich das gemeindeeigene Gst.Nr. 2181/2, welches als Zufahrt und Zugang zum Friedhof genutzt werde. Angesichts dieser bereits bestehenden Zufahrtsstraße sei von den Antragstellern das Bauvorhaben auf dem Grundstück Nr. 73/8 so situiert worden, dass die Erschließung über das Gst.Nr. 2181/2 erfolge. Weil, so der Bürgermeister weiters, diese Zufahrtsstraße zum Friedhof ohnehin bestehen bleiben müsse, spreche seiner Meinung nach nichts dagegen, den Antragstellern dieses erbetene Geh- und Fahrrecht über das Gst.Nr. 2181/2 einzuräumen. Außerdem gebe es sowohl von den Eheleuten Stemer als außerbücherliche Eigentümer des Gst.Nr. 73/8 als auch von den Eheleuten Klinger als grundbücherliche Eigentümer des Gst.Nr. 73/9 bereits eine mündliche Zustimmung zur Errichtung der geplanten Urnenwand entlang der Grenze zum Grundstück Nr. 73/4 samt einem Arbeits- und einem Müllraum. Nach Beantwortung einiger Detailfragen zur geplanten Erweiterung des Friedhofs bzw. der in diesem Zusammenhange beabsichtigten Errichtung einer Urnenwand, sprechen sich alle Anwesenden für eine antragsgemäße Erledigung aus und räumen damit den Eheleuten Stemer als Eigentümer des Grundstückes Nr. 73/8 ein uneingeschränktes Geh- und Fahrrecht über das gemeindeeigene Grundstück Nr. 2181/2 ein. Die Einräumung dieses Geh- und Fahrrechtes erfolgt allerdings unter nachstehenden Bedingungen: a) Das Grundstück Nr. 2181/2 darf nicht beparkt werden und ist so freizuhalten, dass dieses jederzeit uneingeschränkt benützt werden kann. b) Aus der Einräumung des gegenständlichen Geh- und Fahrrechtes darf der Gemeinde Vandans keine Verpflichtung für einen Winterdienst (z.B. Schneeräumung, Splittstreuung etc.) erwachsen. -2- c) Die Einräumung des gegenständlichen Geh- und Fahrrechtes erfolgt unentgeltlich, unbefristet und unwiderruflich. d) Sowohl die Eheleute Stemer als künftige Eigentümer des Gst.Nr. 73/8 als auch die Eheleute Klinger als Eigentümer des Gst.Nr. 73/9 haben der Gemeinde Vandans entlang der Grenze zum Grundstück Nr. 73/4 die Errichtung einer Urnenwand samt einem Arbeits- und einem Müllraum und zwar entsprechend dem Projekt vom November 1999 zu gestatten. 4. Anhand der vorliegenden Anträge erläutert der Bürgermeister im Detail die in der Sitzung des Raumplanungsausschusses am 9. Dezember 1999 erarbeiteten Empfehlungen. Über Antrag des Vorsitzenden werden sodann alle Empfehlungen des Raumplanungsausschusses einstimmig zum Beschluss erhoben. Wegen Befangenheit nimmt Gottfried Schapler an den Beratungen und der Abstimmung zu Punkt a) nicht teil. 5. Das von der Ortsfeuerwehr Gantschier eingelangte Schreiben vom Oktober 1999 wird vom Bürgermeister verlesen. In diesem wird über die Anschaffung eines neuen Tanklöschfahrzeuges informiert. Gleichzeitig wird um einen finanziellen Beitrag zu den Anschaffungskosten in Höhe von rund ATS 3, 1 Millionen gebeten. Dem Vernehmen nach, so der Bürgermeister ergänzend, seien solche Schreiben auch an andere Gemeinden des Außermontafons ergangen. In der Folge machen Vertreter aller Fraktionen deutlich, dass man solchen Ansuchen aus grundsätzlichen Überlegungen nicht entsprechen könne. Aus diesem Grunde bleibe auch keine andere Möglichkeit, als das Begehren abzuweisen. Dem darauffolgenden Antrag des Bürgermeisters, nämlich dem Ansuchen nicht zu entsprechen, wird sodann einstimmig zugestimmt. 6. Der Vorsitzende verliest das von Martin Sebastiani eingebrachte Ansuchen vom 20. November 1999. In diesem informiert der Antragsteller, dass beim Objekt „Untere Venserstraße 63" eine Neu-Eindeckung erforderlich werde. Nachdem das Objekt unter Denkmalschutz stehe, müsse das Dach mit Holz-Schindeln gedeckt werden. Der finanzielle Aufwand sei recht enorm und belaufe sich auf rund ATS 206.000, -. Vermutlich aus diesem Grunde erbitte der Eigentümer des Objektes, Martin Sebastiani, einen Kostenbeitrag zu diesen Aufwendungen. Ergänzend dazu informiert der Vorsitzende, dass das gegenständliche Objekt ausschließlich als Ferienhaus genutzt werde. Auch wenn die Erhaltungswürdigkeit des Objektes außer Zweifel stehe, könne bei dieser Nutzung eine finanzielle Zuwendung der Gemeinde nicht vertreten werden. Im Übrigen dürfe nicht unberücksichtigt bleiben, dass es in der Gemeinde Vandans noch einige Objekte gebe, die unter Denkmalschutz stehen. Bei keinem Objekt habe man bisher einen Kostenbeitrag zur einen oder anderen Aufwendung geleistet. Aus diesem Grunde stelle er den Antrag, dem Ansuchen nicht zu entsprechen und die Gewährung eines Kostenbeitrages abzulehnen. Dieser Argumentation folgend, sprechen sich die Anwesenden sodann einstimmig gegen die Gewährung eines finanziellen Kostenbeitrages aus. 7. Einleitend gibt der Bürgermeister zu verstehen, dass im kommenden Frühjahr mit den Kanalbauarbeiten im letzten Bauabschnitt, nämlich dem Abschnitt 06, begonnen werde. Anhand eines vom Planungsbüro DI Wilhelm Pambalk erarbeiteten Detailplanes informiert -3der Vorsitzende sodann über die vorgesehenen Einzugsbereiche der einzelnen Sammelkanäle. Gemäß § 3 Abs. 1 und 2 des Kanalisationsgesetzes habe die Gemeindevertretung nunmehr mittels einer Verordnung diese Einzugsbereiche festzulegen. Nach Beantwortung einiger weniger Detailfragen genehmigt die Gemeindevertretung sodann einstimmig nachstehende Verordnung über den Einzugsbereich der Sammelkanäle der Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Vandans Die Gemeindevertretung Vandans hat in ihrer Sitzung am 16. Dezember 1999 unter Punkt 7. der Tagesordnung nachstehende Verordnung erlassen: I. Der Einzugsbereich der Kanalstränge „ SW1, SW1 - A, SW1 - B, SW1 - B1, SW1 - B2, SW1 - C, SW1 - C1, SW1 - C2, SW1 - C3, SW1 - D, SW1 - D1, SW1 F, SW1 - E, SW1 - E1, SW1 - E2, SW1 - E3, SW1 - E4, SW2, SW2 - A, SW2 B, SW3, SW4, der Ortskanalisation Vandans (Detailprojekt BA 06) wird gemäß § 3 Abs. 1 und 2 des Kanalisationsgesetzes, LGBl. Nr. 5/1989, entsprechend der zeichnerischen Darstellung des angeschlossenen Planes, welcher Bestandteil dieser Verordnung ist, festgelegt. II. Jedermann hat das Recht, im Gemeindeamt während der Amtsstunden in die Verordnung und in den Plan Einsicht zu nehmen. III. Diese Verordnung tritt am 18. Dezember 1999 in Kraft. 8. Der von der Freiheitlichen Gemeindevertretungsfraktion eingelangte Antrag wird vom Bürgermeister verlesen. In diesem machen die Antragsteller deutlich, dass das Schwimmbad Vandans mehrere Jahrzehnte ein Schmuckstück im gesamten Oberland dargestellt habe. Heute werde das Schwimmbad bei weitem nicht mehr den gestellten Anforderungen gerecht und zwar weder in bautechnischer und optischer noch in hygienischer Hinsicht. Seit Jahren nehme man Sanierungen am Becken, an der Technik und am Gebäude nur mehr im unbedingt notwendigen Ausmaß wahr, weil zum Einen die finanziellen Mittel für eine Generalsanierung fehlen und zum Anderen ein entsprechendes Konzept nicht vorliegend sei. Die vom Ingenieurbüro BHM erarbeiteten Vorschläge habe man aus den bekannten Gründen nicht weiter verfolgt. Weil ein Weiterbetrieb des Schwimmbades im derzeitigen Zustand fast nicht mehr möglich sei und demnächst auch mit gesetzlichen Maßnahmen gerechnet werden müsse, scheine der Zeitpunkt für gekommen, gemeinsam allenfalls unter Miteinbeziehung der Bevölkerung - eine Lösung zu suchen, wie, mit welchem Aufwand und unter welchen Gesichtspunkten das Schwimmbad Vandans wieder attraktiv und einladend gestaltet werde könne. Angesichts der wenigen Badetage pro Jahr solle man dabei auch eine Doppelnutzung, -4- also Mitverwendung der dortigen Infrastruktur während der Wintermonate, ins Auge fassen (z.B. Saunadorf, Eisstockschießen, etc.). Rein informativ erinnert der Bürgermeister sodann an bisherige Beschlüsse der Gemeindevertretung in dieser Angelegenheit. So habe sich die Gemeindevertretung bereits in der Sitzung am 13. Juni 1996 grundsätzlich für eine Generalsanierung ausgesprochen und das Ingenieurbüro BHM in Rankweil mit der Generalplanung beauftragt. In der Sitzung am 12. November 1996 habe sich auch der Bauausschuss mit einer Generalsanierung auseinander gesetzt. Damals habe man sich darauf geeinigt, einer Generalsanierung erst dann das Wort zu reden, wenn der finanzielle Aufwand dafür bekannt sei und sich eine Finanzierbarkeit ergebe. Eine Winternutzung habe man in dieser Sitzung des Bauausschusses abgelehnt, weil eine solche zusätzliche Investitionen erfordern würde. Weil, wie im Antrag der Freiheitlichen Gemeindevertretungsfraktion angeführt, jetzt eine Auseinandersetzung mit dem weiteren Schicksal des Schwimmbades unumgänglich sei, bitte er alle Anwesenden um konstruktive Vorschläge. Vbgm. Peter Scheider macht in seiner Wortmeldung deutlich, dass das Schwimmbad aus Vandans nicht mehr wegzudenken sei. Aus diesem Grunde müsse man sich jetzt endgültig mit einer Generalsanierung auseinander setzen. Allerdings müsse sich der finanzielle Aufwand dafür in einer vertretbaren Größenordnung bewegen. Auch müsse man - entgegen der seinerzeitigen Empfehlung des Bauausschusses - eine bessere Ausnützung der dortigen Infrastruktur, z.B. durch ein Zusatzangebot während der Wintermonate, in die Überlegungen miteinbeziehen. Wilhelm Pummer spricht sich ebenfalls für einen Erhalt des Schwimmbades aus. Wie bereits ausgeführt worden sei, solle das dortige Angebot so ausgebaut werden, dass auch während der Wintermonate eine Nutzung auf die eine oder andere Art möglich wird. DI Alois Kegele schließt sich den Vorrednern an und plädiert für ein Erlebnisbad, das mehr oder weniger ganzjährig genützt werden kann. Stefan Jochum vertritt die Meinung, bei allen Umbauplänen den Charakter des jetzigen Schwimmbades unbedingt beizubehalten. Denn im Bezirk Bludenz sei das Schwimmbad Vandans noch immer ein Geheimtip. Wenn eine Zusatznutzung angestrebt werde, solle eine solche dem tatsächlichen Bedarf (z.B. Eislaufplatz, Eisstockbahn etc.) gerecht werden. Gottfried Schapler plädiert ebenfalls für eine großzügige Sanierung des Schwimmbades. Seiner Meinung nach müsse man aber bei allen Wünschen auch die daraus resultierenden Folgekosten in die Überlegungen einbeziehen. Josef Maier spricht sich ebenfalls für eine Erhaltung des Schwimmbades aus. Persönlich könne er sich vorstellen, das jetzige Schwimmbad in ein Naturbad, wie z.B. in Gaschurn, umzubauen. Auch sollte überlegt werden, das Becken mit einer Leichtbaukonstruktion zu überdachen, sodass die Anzahl der Badetage beachtlich ausgeweitet werden könnte. In allen Überlegungen müsse man jedenfalls das bereits bestehende Angebot in den umliegenden Gemeinden mitberücksichtigen. Leo Brugger unterstützt in seiner Wortmeldung alle Pläne zur Sanierung des Schwimmbades und eine Steigerung der Attraktivität. Weil für alle Überlegungen vermutlich der vorhandene Grund und Boden nicht ausreichend sei, solle man einen Ankauf der zwischen Schwimmbad und Radweg gelegenen Fläche überlegen. Willi Pummer äußert sodann die Überlegung, das in den Kraftwerken der Vorarlberger Illwerke AG anfallende warme Abwasser auf irgend eine Art und Weise zu nützen. -5- Vielleicht lasse sich der Energieaufwand insgesamt wirksam reduzieren. Nachdem keine Bürgermeister einen Schritt Ingenieurbüro weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der allen für die rege Teilnahme an der Diskussion. Um nunmehr weiterzukommen, werde man sinnvollerweise neuerlich mit dem BHM in Rankweil Kontakt aufnehmen. Josef Maier meint abschließend, dass in der jetzigen Phase das Ingenieurbüro BHM nicht der richtige Ansprechpartner sei. Seiner Meinung nach solle man irgend ein Unternehmen, das auf dem Gebiet der Freizeitplanung Erfahrung besitzt, kontaktieren. Dieses Unternehmen müsse den Ist-Stand in der Gemeinde Vandans und den umliegenden Gemeinden erheben und das Ergebnis dann in entsprechende Vorschläge einfließen lassen. Auch könne von einem solchen Unternehmen eine aussagekräftige Kosten-Nutzen-Rechnung erstellt werden. Einstimmig schließen sich sodann alle Damen und Herren der Gemeindevertretung der Anregung von Josef Maier an und beauftragen den Bürgermeister, vorrangig mit einem Fachbüro auf dem Gebiet der Freizeitplanung Kontakt aufzunehmen und mit diesem allfällige Möglichkeiten auszuloten. 9. Der Bürgermeister berichtet, dass • am kommenden Sonntag, dem 19. Dezember 1999, die offizielle Eröffnung der Kindergarten- und Volksschulerweiterung stattfinde. Alle Gemeindevertreterinnen lade er samt Partner herzlich dazu ein. • am 15. Dezember 1999 in Schruns ein Informationsabend stattgefunden habe, bei dem die Marktgemeinde über die Möglichkeiten einer Kooperation mit der „St. Anna Hilfe" informiert habe. • die Zusage über die 3. Tranche des vom Bund und Land zugesagten Härteausgleiches für Illwerkegemeinden mittlerweile auch vom Wirtschaftsminister unterzeichnet worden sei. Sodann bedankt sich der Bürgermeister bei allen anwesenden Kolleginnen und Kollegen für die konstruktive Mit- und Zusammenarbeit im zu Ende gehenden Jahr und wünscht allen frohe Weihnachten und erholsame Feiertage. Unter Punkt „Allfälliges" ergeben sich folgende Wortmeldungen: Gottfried Schapler: Bei der Zufahrt zur Ruine Valkastiel gibt es eine Vielzahl umgeknickter Bäume? Sind diese beim ersten Schnee in Mitleidenschaft gezogen worden oder waren Vandalen am Werk? Antwort des Bürgermeisters: Vermutlich sind diese Bäume dem ersten großen Schnee zum Opfer gefallen. Über einen Vandalenakt ist mir jedenfalls nichts bekannt. DI Alois Kegele: In Vandans soll es angeblich eine aufwendige Milleniumsfeier geben. Was ist daran wahr und was soll in diesem Zusammenhange alles geboten werden? Antwort des Bürgermeisters: Vom Sporthotel Sonne bis zum Restaurant Zwickmühle soll es eine „Milleniumsmeile" geben. Einzelne Vandanser Gastbetriebe und die WIGE Vandans werden in diesem Bereich insgesamt 4 Stände bewirten. Von 22.30 bis zirka 01.00 Uhr soll in diesem Bereich Musik erklingen. Punkt 00.00 Uhr sollen dann die Kirchenglocken erklingen. Im Anschluss daran wird der Donauwalzer über die Beschallungsanlage zu hören sein. Um 0.15 Uhr wird dann ein GroßFeuerwerk gezündet, das von der Gemeinde Vandans mit ATS 100.000, bezuschusst wird. -6- Manfred Blenke: Den Medien konnte man heute entnehmen, dass vom Bund eine Neufestlegung der Gefahrenzonen beabsichtigt ist. Wird diese Neufestlegung auch die Gemeinde Vandans betreffen? Antwort des Bürgermeisters: Was alles genau geschehen wird, ist mir nicht bekannt. Aus verlässlichem Kreise weiß ich, dass sich sowohl Landeshauptmann Dr. Sausgruber als auch Landesstatthalter Gorbach mit Vehemenz gegen solche Überlegungen des Bundes wehren. Ungeachtet dessen wird vermutlich auch die Gemeinde Vandans demnächst mit einem verbindlichen Gefahrenzonenplan „beglückt" werden. Die Auswirkungen von diesem Gefahrenzonenplan werden nicht unwesentlich sein, auch wenn Details dazu noch nicht bekannt sind. 10. Eingangs seiner Ausführungen bringt der Bürgermeister das Rundschreiben 19/1999 des Vorarlberger Gemeindeverbandes vom 29. November 1999 zur Verlesung. In diesem Schreiben empfiehlt der Vorarlberger Gemeindeverband allen Gemeinden einen Beschluss über die Verwendung der Getränkesteuereinnahmen für besondere Zwecke zu erlassen. Ergänzend dazu führt der Vorsitzende dann aus, dass gute Gründe für den raschen Beschluss der Gemeindevertretung über eine besondere Zielsetzung sprechen. Nach Beantwortung einiger Fragen, genehmigen alle Anwesenden sodann einstimmig die nachstehend angeführte Verordnung über die zweckorientierte Verwendung des Getränkesteueraufkommens. Beschluss der Gemeindevertretung Vandans vom 16. Dezember 1999 Gemäß Art. 116 Abs. 2 B-VG in Verbindung mit den §§ 70 ff. des Gemeindegesetzes wird beschlossen: Art. I Zielsetzung (1) Das Getränkesteueraufkommen hat besonderen Zielsetzungen der Gemeinde zu dienen. Die Getränkesteuer ist für folgende Zwecke zu verwenden: 1. Schutz der Umwelt, 2. Schutz und Förderung der Gesundheit, 3. Förderung des Fremdenverkehrs, 4. Förderung des Sports, 5. Förderung der Kultur, 6. Förderung von Freizeiteinrichtungen. (2) Im Rechnungsabschluss ist in geeigneter Form ein Nachweis über die Verwendung des Getränkesteueraufkommens nach den in Abs. 1 angeführten Zielsetzungen zu erbringen. -7- Art. II Wirksamkeit Dieser Beschluss gilt bereits erstmals für das im Jahre 1999 vereinnahmte Getränkesteueraufkommen. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Vorsitzende allen für das Kommen und die aktive Mitarbeit und schließt um 20.45 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit Ausfertigung: Der Vorsitzende: der