19991021_GVE048

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 20:26
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1999-10-21
Erscheinungsdatum 1999-10-21
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Inhalt des Dokuments

-1GEMEINDEAMT VANDANS 21. Oktober 1999 Niederschrift aufgenommen am 21. Oktober 1999 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 48. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 14. Oktober 1999 nehmen an der auf heute, 19.30 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Peter Scheider, Manfred Blenke, Michael Zimmermann, Karin Ganahl, Günter Fritz, Stefan Jochum (ab 20.00 Uhr), Norbert Sartori, Florentin Salzgeber, Eveline Breuss, Gerhard Stampfer, Leo Brugger, Rupert Platzer, Dipl. Ing. Alois Kegele, Josef Maier, Alois Neher sowie die Ersatzleute Leonhard Ammann, Roman Zimmermann, Mag. Florian Bachmayr-Heyda und Anton Kovar. Entschuldigt: Siegfried Bitschnau, Reinhard Rützler, Gottfried Schapler, Wilhelm Pummer und Wolfgang Fussenegger Schriftführer: Gem.Sekr. Roland Angeli Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 19.30 Uhr die 48. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute, den Schriftführer sowie die Zuhörer und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 47. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 16.09.1999 2. Sozialzentrum Montafon: Entscheidung zum endgültigen Standort 3. Aufhebung des Gemeindevertretungsbeschlusses vom 18.06.1998 zur Einhebung der Zweitwohnsitzabgabe 4. Aufnahme eines Darlehens in Höhe von S 6 Millionen zur Finanzierung der Volksschul- Erweiterung 5. Berichte und Allfälliges -2Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 47. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 16. September 1999, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird in der vorliegenden Abfassung einstimmig genehmigt. 2. In kurzen Zügen erinnert der Vorsitzende an die Beratungen in der vorangegangenen Sitzung am 16. September 1999. Damals habe man die Entscheidung über den künftigen Standort des Sozialzentrums vertagt, bis von der Gemeinde Tschagguns eine aktuelle Stellungnahme vorliegt. Am 16. September 1999 habe die Gemeindevertretung von Tschagguns beschlossen, ihre Standortbewerbung aufrecht zu erhalten und sich weiterhin für die Errichtung des Sozialzentrums in den Gemarkungen der Gemeinde Tschagguns einzusetzen. Die Ernsthaftigkeit dieser Bemühungen habe die Gemeindevertretung von Tschagguns insbesondere auch damit untermauert, daß der ursprüngliche Grundstückspreis von S 2.500, -- pro Quadratmeter nunmehr auf S 1.250, -- pro Quadratmeter reduziert worden sei. Im Schreiben vom 22. September 1999 liste die Gemeinde Tschagguns die vielen Vorteile des Tschaggunser Standortes auf und lasse keinen Zweifel offen, daß dieser Standort zu favorisieren sei. Mit Schreiben vom 30. September 1999 habe dann Bgm. Dr. Erwin Bahl auf das vorerwähnte Schreiben der Gemeinde Tschagguns reagiert. In diesem an die Gemeinde Vandans gerichteten Schreiben mache der Bürgermeister der Marktgemeinde Schruns deutlich, daß es mehr Argumente für den Standort „Auf der Litz" gebe und dieser Standort die Anforderungen für ein regionales Sozialzentrum optimaler erfülle als die Liegenschaft in Tschagguns. Zu diesem Schluß sei auch die Vorarlberger Landesregierung in ihrer Standortanalyse vom 13. September 1999 gekommen. In weiterer Folge erinnert der Vorsitzende nochmals an die Diskussion am 16. September 1999 innert der Vandanser Gemeindevertretung. Unmißverständlich habe man sich damals für eine sachliche, unparteiische und solide Lösung ausgesprochen und zwar am vermeintlich geeignetsten Standort. Bei objektiver Betrachtung der beiden nun zur Diskussion stehenden Standorte gebe es seiner Meinung nach leichte Vorteile für den Schrunser Standort „Auf der Litz". Dies insbesondere auch unter dem Aspekt der geringen räumlichen Distanz zum Landeskrankenhaus Maria Rast. Außerdem dürfe man bei dieser Entscheidung nicht außer Acht lassen, daß es von den Gemeinden St.Anton, Bartholomäberg und Silbertal bereits Beschlüsse zugunsten des Schrunser Standortes gebe. Weil jetzt alles an eine gemeinsame und rasche Lösung gesetzt werden müsse, spreche er sich namens der FPÖ-Fraktion Vandans klar und dezidiert für den Standort Schruns aus. Dies habe er in einem kurz vor der Sitzung geführten Telefonat auch dem Bürgermeisterkollegen aus Tschagguns mitgeteilt. Bei dieser Gelegenheit habe er Guntram Bitschnau auch wissen lassen, daß nach wie vor in Vandans die Auffassung vertreten werde, daß die Kosten der Tschaggunser Machbarkeitsstudie (S 100.000, -) selbstverständlich von der Auftraggeberin, nämlich der Gemeinde Tschagguns, zu tragen seien. Dies gelte gleichermaßen auch für die bisherigen Aufwendungen der Marktgemeinde Schruns. In der Folge ergibt sich eine rege Diskussion, die von Anton Kovar eröffnet wird. Dieser spricht sich deutlich für eine rasche Errichtung eines Sozialzentrums im äußeren Montafon aus. Seiner Meinung nach habe man es aber bisher verabsäumt, auch den Standort „Kurhotel Schruns" seriös zu prüfen. Bgm. Burkhard Wachter hält dagegen, daß die Überlegung, nämlich das Sozialzentrum in den Räumlichkeiten des Kurhotels unterzubringen, sehr wohl geprüft worden sei. Allerdings habe man recht rasch erkannt, daß der dortige Aufwand unvertretbar hoch sei und mit einem Neubau auf der „grünen Wiese" nicht verglichen werden könne. Aus diesem Grunde habe man dann auf detailierte Untersuchungen auch verzichtet. Josef Maier spricht sich in seiner Wortmeldung klar und deutlich für den Schrunser Standort „Auf der Litz" aus. Diese Präferenz gebe es nicht aus parteipolitischen Überlegungen, sondern aus dem direkten Vergleich der beiden Standorte. Außerdem dürfe man nicht vergessen, daß das ursprüngliche Grundstücksangebot der Gemeinde Tschagguns auf S 2.500, pro Quadratmeter gelautet habe. Im Vergleich dazu habe die Marktgemeinde Schruns ihr Grundstück von Anfang an um S 1.500, -- pro Quadratmeter angeboten, -3- obwohl dies von der Lage und der Wertigkeit her mit dem der Gemeinde Tschagguns sehr wohl verglichen werden könne. Außerdem könne es keinen Zweifel daran geben, daß die bisherigen Kosten der verschiedenen Machbarkeits-Studien von den jeweiligen Auftraggebern zu tragen seien und nicht vom neu zu gründenden Gemeindeverband. Anton Kovar schließt sich der Meinung des Vorredners vollinhaltlich an. Jede Gemeinde habe für sich zu entscheiden gehabt, ob eine solche Machbarkeitsstudie erstellt werden solle oder nicht. Mag. Florian Bachmayer-Heyda plädiert für einen klaren Entscheid zugunsten eines Standortes. Seiner Meinung nach sei in dieser konkreten Entscheidung nebensächlich, wer die Kosten dieser Machbarkeitsstudien zu tragen habe. Wichtig sei ausschließlich, daß es zu einem brauchbaren Beschluß ohne Anhängsel komme. Bgm. Burkhard Wachter und Josef Maier bestätigen in ihren Wortmeldungen, daß der Beschluß über den Standort zwar vorrangig sei. Auf keinen Fall dürfe man dabei aber die bisher in den beiden Bewerbungsgemeinden aufgelaufenen Kosten außer Acht lassen. Mit dem konkreten Beschluß über den künftigen Standort habe die Gemeindevertretung von Vandans auch zu beschließen, unter welchen Bedingungen und Auflagen diese Zustimmung erfolge. Vbgm. Peter Scheider schließt sich den Ausführungen der Vorredner an. Mit dem heutigen Entscheid für den Standort Schruns müsse aber auch klargemacht werden, unter welchen Bedingungen dieser erfolge. Daß der neu zu gründende Gemeindeverband mit keinen finanziellen Altlasten belastet werden dürfe, sei seiner Meinung nach legitim und berechtigt. Karin Ganahl gibt in ihrer Wortmeldung zu verstehen, daß selbstverständlich jede Gemeinde ihre bisherigen Aufwendungen selber zu tragen habe. Weil der Marktgemeinde Schruns jetzt aber mit S 1.500, - pro Quadratmeter ein um S 250, - pro Quadratmeter höherer Grundstückspreis als in Tschagguns bezahlt werde, leiste man damit einen indirekten Beitrag zu den bisherigen Aufwendungen. Dies sei dann nicht der Fall, wenn die Marktgemeinde Schruns ihren Grundstückspreis auf S 1.250, - pro Quadratmeter zurücknehme. Der Vorsitzende macht daraufhin deutlich, daß das Grundstücksangebot der Marktgemeinde Schruns von Anfang an stehe. Eine neue Diskussion zum Grundstückspreis bringe eine rasche Lösung dieser Problematik neuerlich in Gefahr. Außerdem sehe er im höheren Grundstückspreis für das Grundstück „Auf der Litz" keinen indirekten Beitrag zu diversen Vorleistungen der Marktgemeinde Schruns. In der darauffolgenden Abstimmung sprechen sich dann alle Anwesenden für die Errichtung des Sozialzentrums am Standort Schruns „Auf der Litz" aus und bringen ihre Hoffnung zum Ausdruck, daß auch die Gemeinde Tschagguns diesem Standort ihre Zustimmung erteilt und damit einer raschen Realisierung nichts mehr im Wege steht. Ebenfalls einstimmig wird die Forderung erhoben, daß alle bisherigen Kosten (Planungsentwürfe, Konzepte, Machbarkeitsstudien etc.) von den jeweiligen Auftraggebern, also den Bewerbergemeinden, zu tragen sind. 3. Vorab erinnert der Bürgermeister an den Beschluß der Gemeindevertretung vom 18. Juni 1998. Damals habe sich die Gemeindevertretung einstimmig dafür ausgesprochen, daß bis zum Vorliegen einer neuen gesetzlichen Regelung die Einhebung der Zweitwohnsitzabgabe wie folgt geregelt werde: a) Alle in Vandans wohnhaften Eigentümer einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses, sofern das Objekt ausschließlich der Eigennutzung dient, haben keine Zweitwohnsitzabgabe zu entrichten. b) Alle auswärtigen Eigentümer einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses haben dann keine Zweitwohnsitzabgabe zu entrichten, wenn das Objekt lediglich im Rahmen -3der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung des dazugehörenden Grundstückes bewohnt wird und eine Fremdnutzung in keiner Art und Weise stattfindet. Mit Bescheid vom 5. Oktober 1999 habe die Bezirkshauptmannschaft Bludenz als Aufsichtsbehörde diesen Beschluß wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben und die Gemeinde verpflichtet, mit den ihr zu Gebote stehenden rechtlichen Mitteln unverzüglich den der Rechtsansicht der Aufsichtsbehörde entsprechenden Zustand herzustellen. Weil er, so der Bürgermeister weiters, nach wie vor von der Notwendigkeit und der Richtigkeit dieses seinerzeitigen Gemeindevertretungsbeschlusses überzeugt sei, plädiere er für das Einbringen einer Berufung. Ob der Berufung dann stattgegeben werde oder nicht, könne selbstverständlich noch nicht gesagt werden. Faktum sei aber, daß es eine Fülle von Argumenten für die damalige Entscheidung der Gemeindevertretung gebe. Er bitte deshalb um die Genehmigung, die Anwaltskanzlei Achammer und Partner, Feldkirch, mit der Einbringung einer Berufung beauftragen zu können. Anton Kovar spricht sich daraufhin für das Einbringen einer Berufung aus. Den damaligen Beschluß habe sich die Gemeindevertretung gut überlegt. Ohne sachliche Rechtfertigung sei dieser damals nicht gefaßt worden. Aus diesem Grunde sei man geradezu verpflichtet, jetzt in die Berufung zu gehen. Notfalls müsse man den Obersten Gerichtshof anrufen. Leo Brugger spricht sich ebenfalls für das Einbringen einer Berufung aus. Es müsse innert der Gemeindeautonomie doch möglich sein, eine Verordnung zu beschließen, die auf die Erfordernisse der jeweiligen Gemeinde abgestimmt sei. Die zwingende Einhebung der Zweitwohnsitzabgabe bei Maisäßobjekten, die nicht vermietet oder anderen zur Nutzung überlassen werde, verstehe überhaupt niemand und werde allgemein als pure Geldbeschaffung beurteilt. Josef Maier plädiert ebenfalls für eine Berufung in dieser Angelegenheit. Der Rechtsauffassung der Bezirkshauptmannschaft könne er sich jedenfalls nicht anschließen. Das Zweitwohnsitz-Abgabegesetz basiere unter anderem auf einer angestrebten Verwaltungsvereinfachung. Weil man die einzelnen Interpretationen des Gesetzgebers so und so auslegen könne, habe sich die Gemeinde Vandans für eine klare und unmißverständliche Handhabung ausgesprochen. Aus diesem Grunde habe man letztlich auch den besagten Beschluß in der Gemeindevertretung gefaßt. Weil auch er von der Richtigkeit des seinerzeit gefaßten Beschlusses überzeugt sei, plädiere er für das Einbringen einer Berufung. Den Schritt zum Obersten Gerichtshof, wie von Anton Kovar angeregt, würde er nicht machen. Stefan Jochum macht ebenfalls deutlich, daß er auch heute noch von der Richtigkeit dieses seinerzeitigen Gemeindevertretungsbeschlusses überzeugt sei. Alles andere komme einer Doppelbesteuerung gleich, die man nicht akzeptieren könne und dürfe. Dieses Argument der Doppelbesteuerung müsse man seiner Meinung nach auch in der Berufung hervorheben. Auch Florentin Salzgeber schließt sich dieser Argumentation an. Weil die Gemeindevertretung diesen Beschluß damals nicht aus Jux und Tollerei gefaßt habe, müsse man auch heute noch dazu stehen. Die logische Konsequenz daraus könne nur sein, den erwähnten Bescheid der Bezirkshauptmannschaft zu beeinspruchen. Nachdem keine anderslautenden Wortmeldungen mehr erfolgen, sprechen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für das Einbringen einer Berufung gegen den erwähnten Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bludenz aus und ermächtigen den Bürgermeister, einen entsprechenden Auftrag an die Anwaltskanzlei Achammer und Partner zu erteilen. 4. Zur Finanzierung der Volksschul-Erweiterung habe man, so der Bürgermeister einleitend, am 6. Oktober 1999 insgesamt 8 Banken zur Abgabe eines Angebotes eingeladen. Von allen 8 Banken sei in der Folge fristgerecht ein Angebot abgegeben worden. -4Nachdem die Aufstockung der Volksschule Vandans beinahe abgeschlossen sei, gehe es nunmehr darum, ein Darlehen in der Größenordnung von ATS 6 Mio. zur Finanzierung derselben aufzunehmen. Die ursprüngliche Ausschreibung habe einen Zinssatz, basierend auf der Sekundärmarktrendite sowie als Alternative eine solche auf Basis des 6-Monats-EURIBOR beinhaltet. Nachträglich habe man noch versucht, bei allen Banken ein Angebot auf Basis eines Fremdwährungskredites zu erhalten. Leider seien dafür nur noch 6 Angebote eingelangt. Von 2 Banken habe man aus zeitlichen Gründen kein Angebot mehr erhalten. Beim Fremdwährungskredit habe man sich ausschließlich auf den Schweizer Franken beschränkt, den Japanischen Yen habe man bewußt nicht ins Auge gefaßt. Josef Maier spricht sich daraufhin für eine Ausweitung der Ausschreibung aus und plädiert dafür, sich auch eine Variante in Japanischen Yen anbieten zu lassen. Um Verzögerungen zu vermeiden, solle die Entscheidungsermächtigung zur Vergabe des Darlehens an den Gemeindevorstand übertragen werden. Vbgm. Peter Scheider warnt seinerseits vor einer Darlehensaufnahme in Japanischen Yen, weil dieser Kurs starken Schwankungen unterliege. Dies mache ein ständiges Beobachten der Kursentwicklungen erforderlich. Persönlich habe er bedenken, daß dies in der Gemeindekasse immer und ausreichend möglich sei. Allerdings spreche nichts dagegen, rein informationshalber auch ein solches Angebot einzuholen. Auch Bürgermeister Burkhard Wachter verweist in seiner Wortmeldung auf ein gewisses Unbehagen bei der Aufnahme eines Fremdwährungskredites in Japanischen Yen hin, weil dieser eben diesen starken Schwankungen unterworfen sei. Gegen eine solche Ausschreibung spreche allerdings nichts. Auch könne man mit der Finanzabteilung des Landes noch abklären, wie diese zu einem solchen Vorhaben stehen. Eine Übertragung der Entscheidung an den Gemeindevorstand, wie dies von Josef Maier angeregt worden sei, könne er im Interesse einer raschen Entscheidung nur begrüßen. Ohne weitere Debattenbeiträge sprechen sich alle anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung für die Einholung dieser zusätzlichen Angebote auf Basis eines Fremdwährungskredites aus und genehmigen eine Übertragung der diesbezüglichen Entscheidung an den Gemeindevorstand. 5. Der Bürgermeister berichtet, daß • der Gemeindevorstand in seiner Sitzung am 21. Oktober 1999 den Auftrag zur Schneeräumung im Gemeindegebiet Vandans für die nächsten 3 Jahre an die Firma Erich Wachter jun., Bau-GmbH., erteilt habe und dieses Unternehmen auch ermächtigt worden sei, bis zum 31.12.2002 Material aus den Vandanser Wildbächen und zwar auf Basis der vorliegenden Bewilligung zu entnehmen. • das Planungsbüro Dipl. Ing. Oskar Ganahl und Partner, Schruns, mit einer Planung zur Erweiterung des Friedhofs beauftragt worden sei. Ein solcher Planungsentwurf liege nunmehr vor. Er selber stelle sich vor, diesen Planungsentwurf nunmehr von einem noch zu installierenden Gremium beraten zu lassen, sodaß dieser dann zur Genehmigung eingereicht werden könne. Vbgm. Peter Scheider stellt zur Diskussion, den gegenständlichen Planungsentwurf dem bereits bestellten Bauausschuß zur Beratung vorzulegen. Dieser könne rasch und ohne Verzögerung tätig werden und müsse nicht neu installiert werden. Dieser Vorschlag wird auch von allen übrigen Anwesenden einhellig begrüßt und befürwortet. Unter Punkt „Allfälliges" ergeben sich folgende Wortmeldungen: Dipl. Ing. Alois Kegele: Trotz vieler Urgenzen ist der Rechnungsabschluß für das Jahr 1998 noch immer nicht vorliegend. Die gesetzliche Frist dafür ist längst überschritten. Als Obmann des Prüfungsausschusses muß ich darauf drängen, daß dieser nun endlich zur Genehmigung vorgelegt wird. Sollte meinem Drängen weiterhin nicht entsprochen -5werden, muß wohl oder übel eine Aufsichtsbeschwerde ins Auge gefaßt werden. Antwort des Bürgermeisters: Trotz allen Bemühungen ist es bisher nicht gelungen, den Rechnungsabschluß für das Jahr 1998 fertigzustellen. Für den Unmut des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und allen anderen Gemeindevertreter(innen) habe ich vollstes Verständnis. Viele Umstände haben es bisher verunmöglicht, diesen Rechnungsabschluß endlich zur Genehmigung vorzulegen. Ich hoffe aber zuversichtlich, daß dies bis Mitte November tatsächlich möglich ist. Anton Kovar: Unser Gemeindearzt Dr. Klaus Rehor feiert in diesem Jahr sein 25-jähriges Dienstjubiläum. Persönlich bin ich der Meinung, daß auch die Gemeinde Vandans als ehemaliger Dienstgeber aus diesem Anlaß eine kleine Feier arrangieren sollte. Antwort des Bürgermeisters: Früher ist der Gemeindearzt in einem direkten Dienstverhältnis der Gemeinde gestanden. Dies ist seit einigen Jahren nicht mehr der Fall, weil sich die gesetzlichen Grundlagen geändert haben. Für eine Feierlichkeit aus diesem Anlaß fehlt daher die gesetzliche Grundlage. Mag. Florian Bachmayr-Heyda: Obwohl dies in fast allen Gemeinden des Landes der Fall ist, gibt es in der Gemeinde Vandans den „Gelben Sack" noch immer nicht. Persönlich bin ich davon überzeugt, daß die Bevölkerung die Einführung dieses Sackes für das Sammeln von Kunststoffen begrüßen würde. Außerdem würde ich es begrüßen, wenn sich wieder Ortsvereine für die Altpapiersammlung gewinnen ließen. Antwort des Bürgermeisters: Die Einführung des „Gelben Sackes" für die Kunststoffsammlung ist sehr wohl umstritten und findet nicht überall positiven Anklang. In Vandans wurde bisher darauf verzichtet, weil bei der zentralen Altstoff-Sammelstelle eine entsprechende Abgabemöglichkeit besteht. Persönlich glaube ich, daß damit das Auslangen gefunden werden kann. Sollte aber eine Mehrheit der Bevölkerung die Einführung dieses „Gelben Sackes" wünschen, kann diesem Wunsch durchaus entsprochen werden. Ein neuerliches Sammeln von Altpapier durch die Ortsvereine kann ich mir nicht mehr vorstellen, zumal dafür die Interessenten fehlen und auch der finanzielle Anreiz nicht mehr vorhanden ist. Josef Maier: Ich selber bin eher für die Einführung des „Gelben Sackes". Vielleicht läßt sich dieser mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2000 einführen. Entsprechende Abklärungen sollte man auf jeden Fall vornehmen. Anton Kovar: Am 15. Juli 1999 hat eine Kassaprüfung stattgefunden. Dabei wurde insbesondere das hohe Überziehen der Kreditrahmen beanstandet. Ist zwischenzeitlich eine Änderung angestrebt worden? Antwort des Bürgermeisters: Zum Glück sind zwischenzeitlich einige namhafte Beträge eingelangt. Trotzdem ist das Konto noch immer stark überzogen. Zum Jahresende hin wird sich dies aber weiter verbessern lassen. Leo Brugger: Bei starken Niederschlägen gelangen vom Planggaweg bzw. dem Vorplatz beim Sägewerk Dietrich größere Wassermengen auf die Innerbachstraße. Besonders in den Wintermonaten wird es dort zu Glatteisbildungen kommen. Können nicht Maßnahmen gesetzt werden, die dies verhindern? Antwort des Bürgermeisters: Die Problematik ist mir bekannt. Sowohl mit dem Bauhof als auch mit dem Ingenieurbüro Adler wurden bereits Überlegungen angestellt, wie dies verhindert werden könnte. Tatsache ist, daß der finanzielle Aufwand dafür recht enorm wäre. Vielleicht kann mit einigen kleinen Lösungen ein positiver Effekt erreicht werden. Günter Fritz: Kann der Gehsteig im Bereich der Unteren Venserstraße nun doch noch weitergeführt werden? -6Antwort des Bürgermeisters: In dankenswerter Weise hat sich die Familie Dieter Winkler bereit erklärt, den für eine Weiterführung des Gehsteiges erforderlichen Grund an die Gemeinde abzutreten. Es bleibt zu hoffen, daß dies in einem nächsten Schritt auch bei der Familie Manfred Brandl gelingt. Anton Kovar: Ich habe im letzten Gemeindevertretungsprotokoll gelesen, daß vom Gemeindebauhof diverse Reparaturarbeiten im Bereich der St. Antoner-Straße vorgenommen worden sind. Für mich ist der Straßenzustand nach wie vor alles andere als zufriedenstellend. Antwort des Bürgermeisters: Der dortige Straßenzustand entspricht natürlich noch nicht unseren Optimalvorstellungen. Derzeit ist eine großflächige Sanierung aber aus mehreren Überlegungen nicht zu vertreten. Im Zusammenhang mit den restlichen Kanalbauarbeiten im Ortsteil Außervens soll auch diese Gemeindestraße dem heutigen Stand der Technik entsprechend saniert werden. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Vorsitzende allen für das Kommen und die aktive Mitarbeit und schließt um 21.15 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: