19910508_GVE012

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 20:28
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1991-05-08
Erscheinungsdatum 1991-05-08
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Inhalt des Dokuments

-1GEMEINDEAMT VANDANS 8. Mai 1991 Niederschrift aufgenommen am 8. Mai 1991 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 12. Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 30.4.1991 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Franz Egele, GV Manfred Blenke, GR Josef Tschofen, GV Ernst Schoder, GV Kurt Greber, GV Inge Dobler, GV Gerhard Stampfer, GV Florentin Salzgeber, GV Gerlinde Linder, GV Franz Bitschnau, GR Gottfried Schapler, GV Peter Schapler, GV Manfred Vallaster, GV Dr. Gernot Hämmerle, GV Elmar Kasper sowie die Ersatzleute Karin Ganahl, Günter Fritz, Fritz Maier, Heinrich Schöpf und Wolfgang Fussenegger. Entschuldigt: GR Wolfgang Violand, GV Peter Scheider, GV Gerhard Bitschnau, GV Rudolf Zudrell und GV Ernst Stejskal Schriftführer: GmdBed. Heinz Scheider Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 12. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute sowie die zahlreich anwesenden Zuhörer und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Vor Eingang in die eigentliche Tagesordnung wird der anwesende Ersatzmann Heinrich Schöpf gem. § 37 GG. durch den Bürgermeister angelobt. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Dem Antrag des Vorsitzenden, die Tagesordnung um den Pkt. 10) zu erweitern, wird einstimmig entsprochen. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung vom 11.4.1991 2. Beratung und Beschlußfassung zum Ansinnen des Vlbg. Gemeindeverbandes, die Entsorgung der Altstoffe Glas, Papier und Metall für die Zeit vom 1.1.1991 bis 31.12.1994 entsprechend dem vom Gemeindeverband am 8.1.1991 abgeschlossenen Rahmenvertrag an die "Interessensgemeinschaft Altstoffentsorgung" zu übertragen (Vertagung am 7.2.1991) 3. Genehmigung der Empfehlungen des Arbeitsausschusses für Kultur und Veranstaltungen aus der 1. Sitzung vom 18.4.1991 4. Beschlußfassung über die Einhebung von Fremdenverkehrsbeiträgen und Festsetzung des Hebesatzes für das Jahr 1991 5. Beratung und Beschlußfassung zur teilweisen Mitverlegung von Niederspannungs- und Fernsehkabel im Ortsnetz "Vens" der Montafonerbahn AG im Zusammenhang mit den Grabarbeiten der Post- und Telegraphenverwaltung 6. Beschlußfassung zum Verkauf von rd. 8.000 m2 aus den gemeindeeigenen Grundparzellen 1889/1 und 1891/2 an die Vorarlberger gemeinnützige Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft m.b.H., Dornbirn -27. Stellungnahme zum Vorschlag der Gemeinde St.Anton im Hinblick auf Verkehrsbeschränkungen auf der Gemeindestraßenverbindung Vandans-St.Anton (über die gedeckte Brücke) 8. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages über a) ein Gesetz über eine Änderung des Landesbedienstetengesetzes; b) ein Gesetz über eine Änderung des Gemeindebedienstetengesetzes; c) ein Gesetz über eine Änderung des Abgabenverfahrensgesetzes; 9. Berichte und Anfälliges 10. Genehmigung zur Anschaffung der notwendigen Sommerblumen im Rahmen der üblichen Ortsbildpflege Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 11. öffentliche Sitzung vom 11.4.1991, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt. Über Antrag des Vorsitzenden wird die Niederschrift jedoch dahingehend ergänzt, daß bei den entschuldigten Mandataren GV Inge Dobler noch zusätzlich angeführt wird, nachdem dies in der Niederschrift irrtümlich unterblieben ist. 2. Über Ersuchen des Vorsitzenden berichtet Vbgm. Franz Egele von den diesbezüglichen Beratungen innert des Standes Montafon. Der kartellähnliche und monopolartige Zusammenschluß der Altstoffentsorger sei auch dort auf teils heftige Kritik gestoßen. Auch die Praxis einer landesweiten flächendeckenden Entsorgung sei als für die Gemeinden nicht unbedingt vorteilhaft beurteilt worden. Zum vorliegenden Rahmenvertrag des Gemeindeverbandes mit der Interessensgemeinschaft Altstoffentsorgung sei jedoch in Anbetracht der vorhandenen Marktsituation im Bereich der Altstoffentsorgung praktisch keine andere Möglichkeit mehr gegeben, als unter den gegebenen Umständen einer Vertragsverlängerung bis 1994 zuzustimmen. Eine eigenständige Lösung werde unter anderem auch durch die Tatsache verunmöglicht, daß in einzelnen Gemeinden der vorliegende Rahmenvertrag mit Beschluß der zuständigen Gremien bereits genehmigt sei. Der Standesrepräsentant sei jedoch einhellig beauftragt worden, die Kritik der Standesgemeinden beim Gemeindeverband und den zuständigen Landesdienststellen zu deponieren. Angesichts dieser Situation beschließt die Gemeindevertretung gezwungenermaßen die Annahme des vorgelegten Rahmenvertrages. Einstimmig wird jedoch die Ansicht vertreten, daß die Vertragsdauer vorerst auf ein Jahr, das ist bis 31.12.1991, befristet werden soll. GV Elmar Kasper regt an, während dieser Zeit Kontakte mit Kleinentsorgern zu suchen und eine Lösung solcher Art anzustreben. -3- 3. GV Gerlinde Linder als Vorsitzende des Arbeitsausschusses für Kultur und Veranstaltungen informiert über die Ergebnisse der 1. Arbeitssitzung. Ergänzend führt sie aus, daß zwischenzeitlich bereits weitere Aktivitäten fixiert worden seien. So zum Beispiel ein Diskussionsabend mit Prim. Dr. Haller vom Krankenhaus Maria Ebene am 18.9.1991, ein ORFFrühschoppenkonzert aus der Rätikonhalle am 20.10.1991 und ein Abschlußkonzert der Musikschule Schruns im Frühjahr 1992. Mit dem Kabarett "Grüß Gott in Voradelberg" sei ebenfalls eine publikumswirksame Veranstaltung nach Vandans gebracht worden. Einhellig genehmigt die Gemeindevertretung daraufhin die Empfehlungen des Arbeitsausschusses aus der 1. Sitzung vom 18.4.1991. Die Ausschußvorsitzende ersucht abschließend alle Anwesenden um tatkräftige Unterstützung zum Wohle der Vandanser Kulturszene. 4. Informativ erinnert der Bürgermeister an die Erklärung vom 19.12.1990 zur Fremdenverkehrsgemeinde im Sinne des Fremdenverkehrsgesetzes und die bisherige Praxis bei der Einhebung des Fremdenverkehrsbeitrages. Mit der Änderung des Fremdenverkehrsgesetzes sei die Entrichtung des Fremdenverkehrsbeitrages nunmehr auf Grundlage des abgabepflichtigen Umsatzes vorgesehen. Einhellig vertritt die Gemeindevertretung dazu die Auffassung, daß auf die Einhebung des Fremdenverkehrsbeitrages nicht verzichtet werden könne. Angesichts der vom Gemeindeamt errechneten Bemessungsgrundlage von rd. 87 Mio. Schilling beschließt die Gemeindevertretung einstimmig einen Hebesatz von 0, 6 v.H. für das Jahr 1991. Der Vollständigkeit halber weist der Bürgermeister abschließend darauf hin, daß jeder Abgabepflichtige den Fremdenverkehrsbeitrag für das Jahr 1991 bis spätestens 31. Mai 1991 nunmehr selbst zu bemessen und zu entrichten habe. 5. Anhand der Planunterlagen erläutert der Bürgermeister das Verkabelungsprojekt der Post- und Telegraphenverwaltung. In diesem Zusammenhange, so der Vorsitzende weiter, bestehe die Möglichkeit, sowohl Straßenbeleuchtungs- und Fernsehkabel als auch Niederspannungsleitungen mitzuverlegen, soferne die Gemeinde einen entsprechenden Grabenanteil mitfinanziere. In der Folge entwickelt sich eine rege Diskussion über die eigenwillige Haltung der Montafonerbahn AG in der Frage der Beseitigung von Freileitungsanlagen und der Erweiterung des TV-Kabelnetzes. Letztlich vertreten aber alle Anwesenden die Auffassung, daß das Verkabelungsprojekt der Post- und Telegraphenverwaltung eine einmalige Chance darstelle und unbedingt genützt werden müsse. Einstimmig wird sodann beschlossen, die Mitverlegung von ca. 2.300 ml Niederspannungskabel und weiteren ca. 1.100 ml TV-Kabel anteilmäßig zu finanzieren. Das von der Fa. Hittaler dazu unterbreitete Angebot beläuft sich einer groben Schätzung zufolge auf rd. 1.2 Mio. Schilling ohne MWSt. Ebenfalls einstimmig beschließt die Gemeindevertretung die Finanzierung dieser im laufenden Budget nicht berücksichtigten Kosten aus Mehreinnahmen beim Grundverkauf an die VOGEWOSI. GR Gottfried Schapler hat wegen Befangenheit an der Abstimmung nicht teilgenommen. Um 21.20 Uhr wird die Sitzung für 10 Minuten unterbrochen. -4- 6. Nach der neuerlichen Eröffnung der Sitzung um 21.30 Uhr verliest der Bürgermeister das schriftliche Angebot der Vorarlberger gemeinnützigen Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft, Dornbirn, vom 17.4.1991. In diesem erklären sich die VOGEWOSI bereit, aus den gemeindeeigenen Grundparzellen 1889/1 und 1891/2 ca. 8000 m2 um S 1.000, --/m2 käuflich zu erwerben. In diesem Zusammenhange berichtet der Bürgermeister über Tauschverhandlungen mit dem Grundeigentümer der angrenzenden Liegenschaft, Gp. 1889/ 3. Dieser habe sich bereit erklärt, der Gemeinde Vandans die Gp. 1889/3 im Tauschwege zu überlassen. Als Gegenleistung verlange dieser die Gp. 1874/7 von der Gemeinde Vandans, die Abgeltung von 152 m2 Mehrfläche um S 1.000/m2 und die Übernahme des Kanalerschließungsbeitrages für die Gp. 1874/7 durch die Gemeinde Vandans. Alle Vertrags- und Verbücherungskosten incl. den anfallenden Steuern und Abgaben aus diesem Tauschgeschäft hätte ebenfalls die Gemeinde zu tragen. Einhellig befürwortet die Gemeindevertretung das gegenständliche Tauschgeschäft und genehmigt die vorangeführten Bedingungen. Ebenfalls einstimmig genehmigt die Gemeindevertretung daraufhin den Verkauf von rund 8000 m2 aus den Gpn. 1889/1, 1889/3 und 1891/2 unter nachstehenden Bedingungen: a) Der Verkaufspreis beträgt S 1.000, -- pro Quadratmeter. Die Fälligkeit des Kaufpreises entsteht nach rechtskräftiger Genehmigung durch die Grundverkehrs-Landeskommission. b) Die Vermessungskosten zur Abteilung des der Gemeinde Vandans verbleibenden Restgrundstückes werden im Verhältnis der beteiligten Grundflächen aufgeteilt. c) Die Übergabe und Übernahme der Liegenschaften erfolgen in den bestehenden Rechten, jedoch frei von bücherlichen und außerbücherlichen Lasten sowie Rechten dritter Personen, welcher Art immer. d) Mit der Erstellung des Kaufvertrages sowie zu dessen grundbücherlicher Durchführung wird allseits die Vorarlberger gemeinnützige Wohnungsbauund Siedlungsgesellschaft m.b.H. beauftragt. e) Die Vorarlberger gemeinnützige Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft m.b.H. trägt sämtliche mit der Errichtung und Durchführung des Kaufvertrages verbundenen Kosten, Gebühren und Abgaben aller Art, ausgenommen die Kosten der rechtsfreundlichen Vertretung, welche jeder Kontrahent für sich selbst trägt. f) Die Gemeinde Vandans ist an einem möglichst raschen Baubeginn interessiert. Die VOGEWOSI verpflichtet sich daher, spätestens im Jahre 1992 mit der Realisierung des vorliegenden Bauprojektes zu beginnen. Bei beschränktem Interesse ist eine etappenweise Bauinangriffnahme vorzunehmen. g) Die endgültige Gestaltung der Außenansichten und der Außenfassaden hat im Einvernehmen mit der Gemeinde Vandans zu erfolgen. h) Die VOGEWOSI nimmt zur Kenntnis, daß mit dieser Wohnanlage ausschließlich die Bedürfnisse der Vandanser Interessenten befriedigt werden sollen. Die Gemeinde Vandans erhält folgedessen für sämtliche Wohnungen das Vorschlagsrecht. -5- 7. Das von der Gemeinde St.Anton an die Bezirkshauptmannschaft Bludenz gerichtete Schreiben vom 22.3.1991 wird vom Bürgermeister verlesen. In der Folge entwickelt sich eine rege Diskussion über den von der Gemeinde St. Anton geäußerten Vorschlag zur Verkehrsflächengestaltung auf der Gemeindestraßenverbindung Vandans-St.Anton. GV Manfred Vallaster, GV Elmar Kasper und GV Franz Bitschnau vertreten ihrerseits die Auffassung, daß mit der Gemeinde St.Anton entsprechende Verhandlungen hinsichtlich einer befriedigenden Lösung geführt werden sollen. Der Bürgermeister und mehrere Redner der FPÖ-Fraktion bringen daraufhin ihren Unmut über die vorgeschlagene Vorgangsweise zum Ausdruck. Diese bestehende Wegverbindung bestehe seit vielen Jahrzehnten und habe durch die teilweise Sperre der Böschisstraße eine zusätzliche Bedeutung erhalten. Es gehe daher nicht an, daß die Gemeinde St.Anton von Straßeneinengungen und teilweiser Auflassung spreche, ohne hier die Interessen der Gemeinde Vandans in entsprechendem Ausmaße zu berücksichtigen. Mit der Gemeinde St.Anton solle man selbstverständlich entsprechende Verhandlungen führen. Letztlich könne aber nur eine Lösung akzeptiert werden, die den Vandanser Bedürfnissen voll gerecht werde. Aus Vandanser Sicht solle man der Gemeinde St. Anton folgende Lösungsvorschläge unterbreiten: a) Einführung einer Einbahnregelung (das derzeit nicht asphaltierte Teil stück soll dabei der Fahrtrichtung nach St.Anton und der schon jetzt asphaltierte Bereich der Fahrtrichtung nach Vandans dienen). Mit einer solchen Regelung könnte der dortige Anrainer beträchtlich entlastet werden. Auch könnte man damit ein Befahren angrenzender Grundstücke zu einem wesentlichen Teil vermeiden. Die Gemeinde Vandans übernehme auch die Asphaltierungskosten für den derzeit noch nicht asphaltierten Teil der Wegverbindung. b) Ausbau des schon jetzt asphaltierten Straßenbereiches auf 4.00 m, sodaß eine einwandfreie Begegnung von Fahrzeugen möglich wäre. In diesem Falle könnte der derzeit noch nicht asphaltierte Teil der Wegverbindung aufgelassen werden. Letztlich genehmigt die Gemeindevertretung sodann diese Vorgangsweise und beauftragt den Bürgermeister und den örtlichen Arbeitsausschuß für Bau, Straßen und Ortsbildpflege um Führung der erforderlichen Verhandlungen mit der Gemeinde St. Anton. 8. Nach Erläuterung der wesentlichsten Gesetzesänderungen durch den Bürgermeister beschließt die Gemeindevertretung einstimmig, zu diesen beabsichtigten Gesetzesänderungen keine Volksabstimmung zu verlangen. 9. Der Bürgermeister berichtet, daß - in der Zeit vom 13.5. bis 24.5.1991 die amtliche Volkszählung durchgeführt werde, wobei die betreffenden Angaben jeweils im Gemeindeamt zu machen sind, - in der Zeit vom 2.5. bis 12.5. eine kostenlose TV-Werbung mit dem Blumendorf Vandans und dem Immergrün-Blumendünger erfolge; -6- - die vom Gemeindevorstand beschlossene Überstundenabgeltung für den Bürgermeister von der ÖVP-Fraktion zum Anlaß genommen werde, eine entsprechende Zeitungskampagne zu lancieren. Diese Vorgangsweise werde seinerseits aufs äußerste verurteilt und entspreche wohl in keiner Art und Weise dem viel gepriesenen Gedanken der Zusammenarbeit. Er werde sich jedenfalls vorbehalten, diese Pressemeldungen zu gegebener Zeit ins rechte Licht zu rücken. Unter "Allfälligem" ersucht GV Elmar Kasper um Auskunft, ob die Behauptung zutreffe, daß die Gemeinde Vandans für den Spielplatz der Fam. Kofler bei der Bezirkshauptmannschaft die Rodungsbewilligung beantragt habe. Bgm. Wachter bestätigt diese Annahme und begründet diese Vorgangsweise einerseits mit dem für eine Rodungsbewilligung erforderlichen "öffentlichen Interesse" und andererseits mit der Verpflichtung der Fam. Kofler, diesen Spielplatz kostenlos der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Im übrigen seien der Gemeinde Vandans aus diesem Antrag keinerlei Kosten erwachsen. 10. Der Information halber weist der Bürgermeister eingangs der Beratungen darauf hin, daß trotz intensivem Bemühen es nicht möglich gewesen sei, mehrere Angebote zur Lieferung der Sommerblumen 1991 zu bekommen. Die beiden vorliegenden Angebote werden sodann ausführlich erläutert. Nach sehr eingehender Prüfung spricht sich die Gemeindevertretung einstimmig für eine Vergabe des Auftrages in Höhe von rd. S 115.000, -- an die ortsansäßige Gärtnerei Bitschnau aus, obwohl diese nicht als Billigstbieter aus der Angebotseröffnung hervorging. Bedenken hinsichtlich der Lieferfähigkeit und dem qualitativen Entsprechen haben letztlich Ausschlag gegeben, von einem Auftrag an den Billigstbieter Abstand zu nehmen. GV Franz Bitschnau hat wegen Befangenheit an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Bürgermeister allen für das Kommen und schließt die Sitzung um 23.30 Uhr. F.d.R.d.A. Der Vorsitzende Wachter, Bgm.