19510918_GVE000

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 20:28
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1951-09-18
Erscheinungsdatum 1951-09-18
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Inhalt des Dokuments

-1Gemeindeamt Vandans Vandans, den 27.9.1951. Niederschrift über die am 18.9.1951 um 20.30 Uhr im Sitzungszimmer des Schulhauses Vandans stattgefundene Sitzung der Gemeindevertretung in Anwesenheit von: Maier Wilhelm, Bürgermeister Schoder Josef Gemeindevertreter Schapler Christian 1. Gemeinderat Dalla Brida Alfons Gemeindevertreter Egele Josef 2. Gemeinderat Kasper Ernst Gemeindevertreter Pfeifer Josef Gemeindevertreter Maier Bernhard Gemeindevertreter Schoder Ferdinand Gemeindevertreter Maier Viktor Gemeindevertreter Tagesordnung: 1.) Festsetzung der Anzahl und Wahl der Vertrauenspersonen für die Gemeindekommission zur Bildung der Geschworenen und Schöffenlisten für das Jahr 1952. 2.) 45-jähriges Jubiläum der Niederl. Reisevereinigung. 3.) Ansuchen des Alois Winkler Vandans 98 um Kauf eines Bauplatzes 4.) Beschlussfassung über den Verkauf von Bauplätzen in der Nähe des Sportplatzes. 5.) Beschlussfassung über die Anbringung von Schneerechen an Gebäuden deren Dachlawinen auf die öffentlichen Strassen und Wege reichen. 6.) Verhandlungsschrift. Vorsitzender Maier Wilhelm, Bürgermeister. Zur Tagesordnung: 1.) Nach dem Hinweis auf die Bestimmungen des § 5 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 13.6.1946 BGBl. Nr. 135 über die Bildung der Geschorenen- und Schöffenlisten (Geschworenen- und Schöffenlistengesetz) in der Fassung des Art. IV des Geschworenengesetzes vom 22.11.1950, BGBl. Nr. 240 und der Geschworenen- und Schöffenlistengesetznovelle 1951 durch den Vorsitzenden wird einstimmig beschlossen, die Gemeindekommission für die Anlegung des Verzeichnis nach § 5 Abs. 1 dieses Gesetzes mit 4 Personen zu beschicken. - 2 - Es wird hierauf übereinstimmend festgestellt, dass im Sinne des § 5 Abs. 4 des Geschworenen- und Schöffenlistengesetzes unter Berücksichtigung der nach dem Verhältniswahlrecht der Gemeindevertretung angehörenden Parteien hievon: auf die ÖVP 2 Vertrauenspersonen auf die SPÖ 1 Vertrauensperson auf die WDU 1 Vertrauensperson entfallen. Sodann beruft der Vorsitzende aus der Gemeindevertretung drei Beisitzer unter Berücksichtigung aller in ihr vertretenen Parteien und zwar: 1.) Schapler Christian, Vandans H.Nr. 199 2.) Dalla Brida Alfons, Vandans 99 3.) Maier Viktor, Vandans 14 WDU ÖVP SPÖ die gemeinsam mit dem Vorsitzenden mit der Leitung der Wahlhandlung betraut werden. Der Vorsitzende: a) stellt hierauf vorerst fest, dass die Wahlvorschläge rechtzeitig eingebracht wurden und von der Wahlkommission den Bestimmungen entsprechend und deshalb als richtig befunden wurden. b) gibt sodann diese Wahlvorschläge wie folgt bekannt: 1.) ÖVP 1.) Bitschnau Anton, Vandans H.Nr. 101 2.) Neher Ludwig, Vandans H.Nr. 104 3.) Schoder Josef Vandans 30 4.) Pfeifer Josef Vandans H.Nr. 175 2.) SPÖ 1.) Dalla Brida Alfons, Vandans 99 2.) Hepberger Ferdinand Vandans H.Nr. 33 3.) WDU 1.) Egele Josef, Vandans H.Nr. 209 2.) Maier Viktor, Vandans H.Nr. 14 c) eröffnet schliesslich die Wahlhandlung und weist dabei besonders darauf hin, dass nur jene Stimmen gültig sind, die auf ordnungsgemäss eingebrachte Wahlvorschläge lauten und gleichzeitig auf Personen entfallen, welche nicht im Bundes- oder Landesdienst stehen, in der Gemeinde ihren Wohnsitz haben und zum Schöffenamt geeignet sind. Nach dem Ergebnis der Abstimmung entfallen: 1.) 2.) 3.) 4.) 5.) auf auf auf auf auf Bitschnau Anton, Vandans H.Nr. 101 Neher Ludwig, Vandans H.Nr. 104 Schoder Josef Vandans H.Nr. 30 Pfeifer Josef Vandans H.Nr. 175 Dalla Brida Alfons, Vandans H.Nr. 99 ÖVP ÖVP ÖVP ÖVP SPÖ 1 7 1 7 8 Stimme Stimmen Stimme Stimmen Stimmen -3- 6.) auf Hepberger Ferdinand Vandans H.Nr. 33 SPÖ 7.) auf Egele Josef, Vandans H.Nr. 209 WDU 8.) auf Maier Viktor, Vandans H.Nr. 14 WDU 1 Stimme 7 Stimmen 2 Stimmen Der Vorsitzende erklärt somit folgende Personen als in die Gemeindekommission gem. § 5 Abs. 4 des Geschworenen- und Schöffenlistengesetzes gewählt: 1.) 2.) 3.) 4.) Neher Ludwig, in Vandans H.Nr. 104 Pfeifer Josef in Vandans H.Nr. 175 Dalla Brida Alfons in Vandans H.Nr. 99 Egele Josef in Vandans H.Nr. 209 ÖVP ÖVP SPÖ WDU Die Wahlhandlung wird hierauf vom Vorsitzenden als geschlossen erklärt. 2.) André A.A. Hylkema aus den Haag hat mit Schreiben vom 8.9.1951 dem Gemeindeamt Vandans mitgeteilt, dass die aus Holland nach dem Montafon kommen, der Niederl. Reisevereinigung zum 45jährigen Jubiläum einen Montafonertisch als Spende überreichen werden der vom Tischmacher Otto Juen aus St. Gallenkirch angefertigt wird. Da ihm jedoch die Mittel zur Beschaffung der dazu gehörenden Stühle fehlen hat er die Gemeinde bzw. an die Gasthöfe die Bitte gerichtet man möge der Niederl. Reisevereinigung zu ihrem Jubiläum einen Montafonerstuhl spenden. Über dieses Ansuchen wurde folgender einstimmiger Beschluss gefasst: Die Gemeinde Vandans übernimmt 1/3 Anteil der Kosten eines Montafonerstuhles, wenn die Familie Tagwerker 2/3 dieser Kosten übernimmt. 3.) Alois Winkler in Vandans H.Nr. 99 hat mit Eingabe vom 7.9.1951 an die Gemeinde Vandans das Ersuchen um käufliche Überlassung eines Bauplatzes oberhalb der Gemeindeschupfe gestellt. Die Gemeindevertretung hat dieses Ansuchen abgewiesen, da der freie Platz oberhalb der Gemeindeschuppe als Anlagerungsplatz für eventuelles Holz und anderes Material benötigt wird. Winkler wird jedoch anheim gestellt ein neues Ansuchen einzureichen, das sich auf die bereits vermessenen Bauplätze auf der Almein oder auf einen Platz innerhalb des Überlaufgrabens bezieht. 4.) Es wurde beschlossen an Herrn Stemer Ferdinand Vandans H.Nr. 75 einen Bauplatz in der Nähe des Sportplatzes zum Preise von S 2.- pro m2 zu verkaufen. Die Grösse des Platzes wird erst nach Fertigstellung des Baues bestimmt. Stemer hat das Nutz- und Trinkwasser an der Wasserleitung bei der Gemeindebaracke zu holen, jedoch eine Recht des Wasserbezuges kann er niemals ableiten. -4- Das anfallende Holz soweit es als Nutzholz Verwendung finden kann hat Stemer der Gemeinde zu überlassen. Das restliche Holz kann er für sich in Anspruch nehmen. 5.) Die Gemeindevertretung hat einstimmig beschlossen, dass an sämtlichen Gebäuden deren Dachlawinen auf öffentliche Wege und Strassen reichen bis zum 1.11.1951 Schneerechen anzubringen sind. Falls dieser Anordnung nicht Folge geleistet wird, lehnt die Gemeinde jede Verantwortung ab und es haben die Besitzer im Schadensfalle die Kosten des Schadens allein zu tragen und werden ausserdem wegen Fahrlässigkeit zur Verantwortung gezogen. 6.) Die Verhandlungsschrift der letzten Gemeindevertretungssitzung wurde ohne Einwand genehmigt. Gegen diese Beschlüsse steht die Berufung offen, die binnen zwei Wochen nach deren Verlautbarung beim Gemeindeamte Vandans einzubringen wäre. [Unterschrift:] Christ. Schapler Egele 1. Gemeinderat 2. Gemeinderat [Gemeindestampliage: „28. Sep. 1951“] Maier Bürgermeister.